1879 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Lböegter.

Königliche Schauspiele. Opernhaus. Keine Vorstellung.

Neunte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. 112. Vorsellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Aafang halb 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Ein Feldlager in Schlesien. Oper in 3 Aufzügen, in Lebebensbildern aus der Zeit Friedrichs des Großen, von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Lehmann, Hr. Krolop, Hr. Bollé.) Anfang 7 Uhr.

Letztes Auftreten des Frl. Lehmann in dieser Saison.

Schauspielhaus. 113. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr. 8

1 Donnerstag:

8 . 8

Wallner Theater. Donnerstag u. die lg. Tage: Die Lachtanbe. Posse mit Gesang in 6 Akten von Ed. Jacobson.

Vvictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. Zum 46. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗L brun. Donnerstag: Doctor Klaus. (Letzte Woche der Auf⸗ führung des Lustspiels.) Vorher: Gr. Gartenconcert. Preise: I. Parquet oder Tribüne 2 ℳ, II. Parquet oder ein Logenplatz 1,50 ℳ, Entrée 1 Abonne⸗ mentsbillets, gültig bis 1. Oktober, Dutzend 9 ℳ, Billetverkauf: an der Kasse des Krollschen Eta⸗ blissements von 9 Uhr an; im Invalidendank, Mark⸗ grafenstraße 50, in den Cigarrengeschäften von Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Stadt-Theater. Donnerstag: Bei fortgesetzt halben Kassenpreisen (Parquet 1,50 ℳ, Logen 2, 3 und 4 rꝛc.). Mit neuen Couplets und ver⸗ schiedenen Gesangseinlagen. Heydemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast.)

Germania-Theater. Donnerstag: Zu er⸗ maäßigten Preisen (Parquet 1 ℳ): Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von G. Räder.

Freitag: Robert und Bertram, oder: Die lustigen Vagabonden.

Belle-Alliance-Theater. Der Sommer⸗ garten ist geöffnet. Donnerstag: Gastspiel ddes Frl. Adele Wienrich vom Königlichen Landes⸗ Theater zu Prag. Der Jesuit und sein ögling. Intriguen⸗Lustspiel in 4 Akten von A. Schreiber. (Charles von Carbonet: Frl. A. Wien⸗ rich.) Hierauf: Der Kurmärter und die Picarde. Genrebild mit Gesang und Tanz von L. Schneider. (Marie: Frl. Wienrich a. G., Friedrich Wilhelm Schulze: Hr. Hugo Schulz (vom Stadt⸗Theater zu Bremen, als Debüt.) Anfang 7 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Antonie Schütte mit Hrn. Ober⸗ förster Hogo Ulrici (Berlin⸗Cottwitz).

Verehelicht: Hr. Dr. med. E. Schröder mit Frl. Anna Dieck (Berlin). Hr. Premier⸗Lieutenant Victor v. Grumbckow mit Frl. Johanna Bodemer (Kassel⸗Eilenburg). Hr. Wirkl. Legations⸗ Rath Dr. William Göhring mit Frl. Marie Platzmann (Barneck bei Leipzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stadtgerichts⸗ Rath v. Salpius (Berlin). Hrn. Premier⸗ Lieutenant v. Jastrzembski (Berlin). Hrn. Schloßpfarrer E. Hoffmann (Züllichau). Eine Tochter: Hrn. Prof. Edmund Autenrieth (Stuttgart). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Johann v. Rosenberg (Berlin) Hrn. Stadtrath Jackstein (Potsdam). Hrn Ober⸗

förster Westermeier (Falkenwalde). Gestorben: Frl. Anna Hoge (Roonsdorf).

Hr. Medizinal⸗Rath Dr. Wollring (Verden).

Hr. Prediger Hevelke (Ahrendsdorf). Hr.

Rittergutsbesitzer Heinrich Holtz (Natzmersdorf).

Frau Pastor Ida Magdalene Buchholz, geb.

Nissen, (Breitenberg bei Itzehoe). Frau Ober⸗

pfarrer Minna Hirt, geb. Helmbold (Thamsbrück).

Frau Hauptmann Martha Kitzigrath, geb.

v. Schlemmer (Königsberg).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der unterm 23. Dezember 1878 gegen den Koch Waldemar Violet aus Ems erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Cassel, den 16. April 1879. Der Staatsanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Ediktalladung behuf . Todeserklärung. Herurich Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinsetzers Johann Heinrich Schulze und dessen Ehefrau Marie Louise Katha⸗ rina Chalotte, geb. Walter, geboren am 14. Ja⸗ nuar 1843, ist im Jahre 1866 nach Amerika aus⸗ gewandert. 1 Ueber das Veben desselben ist seit mehr als 10

[89787]

gefordert, sich innerhalb des nächsten Jahres, spätestens aber am

24. Oktober 1879,

Vosrmittags 11 Uhr,

beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Abthei⸗

lung 14, persönlich oder schriftlich zu melden, wi⸗ drigenfalls er im genannten Termine für todt er⸗ klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden hiermit zu deren Mittheilung aufgefordert; gleichzeitig wer⸗ den die etwaigen Erb⸗ und Nachfolgeberechtigten für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, unter der Verwarnung, daß im Nichtanmeldungsfalle bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 23. Oktober 1878.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 14.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

I8s6J Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 26. Januar 1857 sind die nachstehenden Nummern der Wirsitzer Kreis⸗Obligationen heute aus⸗ geloost worden:

von Litt. A. Nr. 1 und 2 à 500 Thlr. 1000 Thlr.,

B. Nr. 129 bis inkl. 198, also 10 Stück à 100 Thlr. 1000 Thlr., C. Nr. 595 bis 619 inkl., also 25 Stück à 40 Thlr. 1000 Thlr., D. Nr. 2307 bis 2360 inkl., 2461 2488

SIYö also 90 Stück à 20 Thlr. 1800 Thlr., in Summa 4800 Thlr., geschrieben: Viertausend Achthundert Thaler oder 14,400

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt, und dieselben aufgefordert, den Nenn⸗ werth derselben gegen Rückgabe der Obligationen, Talons und Coupons 6—10 bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Wirsitz oder dem Banquier Plartow et Wolff in Berlin vom 1. Oktober 1879 ab in Empfang zu nehmen.

Gleichzeitig werden die Inhaber der in den Jahren 1870 und 1873 bereits verloosten Obli⸗ gationen: 3

a. der 10. Loosung: Litt. D. Nr. 1375 über 20 Thlr. mit den Coupons 7 bis 10; b. der 13. Loosung: Litt. D. Nr. 1751 und 2250 über je 20 Thlr. mit den Coupons 3 bis 10; c. der 18. Loosung:

Litt. C. die Nummern 534, 535, 536, 538, 539, 540, 541, 543 bis 550 inkl., 553 bis 560 inkl., 562, 576, 577, 579, 588, 589, 592, 593, 594,

Litt. D. die Nummern 2194, 2196 bis 2200 inkl., 2261, 2264, 2265, 2267, 2294, 2295, 2297, 2300 bis 2306 inkl.

mit den Coupons 4 bis 10, aufgefordert, dieselben ebenfalls an den genannten Einlösungsstellen zu präsentiren.

Wirsitz, den 31. März 1879.

Die ständische Finanz⸗Kommission des Wirsitzer Kreises.

Stettiner Maschinenbau⸗Actien⸗ 18863] Gesellschaft „Vulcan“.

Durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 29. dieses Monats wird die Auszahlung der Divi⸗ dende unserer Aktien pro 1878 und zwar:

28 80 pro Stück Stamm⸗Aktie auf Coupon Nr. 22, 36 proStück Prioritäts⸗Stamm⸗Aktie auf Coupon Nr. 13, vom 1. Mai cr. ab bei den Bankbäusern: Wm. Schlutow in Stettin, S. Bleichröder in Berlin, zur Auszahlung gelangen.

Bei Abhebung der Dividende ist ein Verzeichniß der Nummern ihrer Reihenfolge nach beizufügen.

Stettin, den 29. April 1879.

Der Verwaltungsrath

[3883]

Vaterländische Lebensversicherungs⸗

Aktien⸗Gesellschaft zu Elberfeld. M

„Die in der Generalversammlung vom 28 M. für das Jahr 1878 festgestellte Dividende wird mit 24 Mark pro Aktie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 6. an unserer Hauptkasse in Elberfeld (Alexander⸗ straße 21) oder an der Kasse der Bergisch⸗Märkischen Bank zu Elberfeld ausgezahlt. Elberfeld, den 29. April 1879.

InWVvreltson. Dr. Zillmer. Spitzhoff.

[3879]

Deutsche Grundcredit⸗Bank zu Gotha.

Auf die über 50 % des Nom ⸗Werthes oder 100 Thaler lautende Interims⸗Aktie Serie I. Nr. 2460, d. d. Gotha, den 1. April 1870, sind die später eingeforderten weiteren Einzahlungen von zu⸗ sammen 50 % nicht geleistet worden⸗

Da die letzte zur Einzahlung gewährte Frist be⸗ reits mit dem 15. d. Mts. abgelaufen ist, wird die bezeichnete Aktie nunmehr als ungültig und verfallen erklärt und an deren Stelle eine neue Aktie aus⸗ gefertigt.

Gotha, den 26. April 1879.

Deutsche Grunderedit⸗Bank. von Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreiswundarztstelle des Kreises Rum⸗

ihrer für ihre Befähigung sprechenden Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Coeslin, den 24. April 1879. König⸗ liche Regierung, Abtheilung des Innern.

Stettiner Maschinenban⸗Actien⸗ 18862] Gesellschaft „Vulcan“.

Nachdem die Herren Geheimer Kommerzien⸗Rath Ferd. Brumm und Kommerzien⸗Rath H. F. Haker als Mitglieder unseres Verwaltungsrathes wieder⸗ gewählt sind, bilden gegenwärtig folgende Herren:

a. den Verwaltungsrath: 1) Herr Geheimer Kommerzien⸗Rath Ferd. Brumm, Vorsitzender, 2) Herr Geheimer Kommerzien⸗Rath Rahm, Stellvertreter desselben,

3) Herr Kaufmann A. Schneppe,

4) Herr Direktor Dr. Delbrück,

5) Herr Kommerzien⸗Rath H. F. Haker,

6) Herr Kaufmann und Stadtrath A. Schlutow,

7) Herr Kaufmann Carl Greffrath,

8) Herr Kaufmann und Stadtrath O. F. Gade⸗

busch; b. die Direktion:

1) Herr Rudolf Haack,

2) Herr Julius Wegner,

3) Herr H. J. Stahl.

Wir bringen dies hiermit gemäß §§. 12, 18, 21. und 22 unserer Statuten zur öffentlichen Kenntniß.

Stettin, den 29. April 1879.

Der Verwaltungsrath.

[3532]2 Kein Leser dieses Inserats, zamentlich die Herren Offiziere, Geistlichen, Aerzte, Gutsbesitzer und Beamten,

welche zur Kur oder Bequemlichkeit den Ankauf be⸗ absichtigen, sollte es versäumen, sich die inter⸗ essante, ausführliche illustrirte Beschreibung nebst Preisnota der weltberühmten und allerpraktischsten

Zimmer⸗ Bade⸗Mpparate,

welche für Kurzwecke, wie zur allgemeinen Pflege des Körpers für Gesunde, zu jeder Jahreszeit mit gleichem Wohlbehagen benutzt werden können, kommen zu lassen, um sich über dieselben zu öorien⸗ tiren. Auf Anfrage versendet Obiges überall hin franko de 4 Fabrikant und Erfinder Hoflieferant Gustav Henschel, Bernburg a. d. Saale. Cto. 1165/4.)

Berliner

Land⸗ und Wasser⸗Trausport⸗ . Versicherungs⸗Gesellschaft.

In Gemäßheit der Bestimmungen der §§. 27 und 37 unseres Statuts wird hiermit bekannt gemacht: Die Mitglieder des Aufsichtsrathes unserer Ge⸗ sellschaft sind: Herr Hermann Badewitz, Vorsitzender, Herr Kommersten⸗-Rath Adolf Frentzel, Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Kommerzien⸗Rath Wilhelm Herr Hermann Friedlaender, Herr Siegfried Sobernheim. Stellvertreter sind: Herr Kommerzien⸗Rath Gustav Keibel, Herr Jacob König, Herr Emil Unger. Vorstand der Gesellschaft ist: Herr Direktor Peter Reusch. Berlin, den 29. April 1879.

8“b Der Vorstand⸗ Reusch. Von Ministerien und vielen hohen Behörden [10687] warm empfohlen! Monatsschrift für Deutsche Eeamnte. Organ des Preußischen Beamten⸗Vereins⸗ Redigirt vom Geh. Reg.⸗Rath Jacobi in Liegnitz. eES HJchgg, Regelmäßig am 15. jeden „Monats ein Heft. Preis beim Bezuge durch alle Post⸗ Anstalten und Buchhandlung. 3 pro Halb⸗ aahr,bei direkter 17Kreuzbandsen⸗ —Die Zeit⸗ schrift vertritt in ganz unabhängiger Weise die In⸗ teressen des gesammten Deutschen Beamtenstandes, ist also auch von gleichem Werth für alle Deuntschen Beamten und Behörden. Als Gratisbeilage bringt jedes Heft eine reichhaltige Vakanzenliste für alle Bramtenfächer! Inserate sichern durch die ausgedehnte Verbrei⸗ tung den größten Erfolg. Gebühren pro Zeile 30 ₰. Die Verlags⸗Buchhandlung Friedr. Weiß'’s Nachf. (Hugo Söderström) in Grünberg i. Schles.

1“

BoeIIIIWW0 .“

Land- und Wasser-Transport-Versicherungs-Gesellschaft.

37. Abschluß, umfassend das Jahr 1878.

24ℳ

A. Vilanz⸗Conto.

B. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.

Activa. 86 2 Sola⸗Wechsel der Aktio⸗

Hypotheken e“ Darlehne gegen Unter⸗ e,hc“ Wechsel im Portefeuille

600,000

154,977 37

Saldo der Debitoren und Creditoren.. 21,398 88 Summa 1,064,126 93

Passiva.

Actien Capital. Reserve⸗Fonds.. Spar⸗Fondd.. Prämien⸗ und Schaden⸗ F6“ ) Nhbenhto ...

Dividenden⸗Conto Gewinn⸗ und Verlust⸗ Conto 1 55 Summa 93

750,000 150,000

Einnahmen. 1) Reserve aus 1877. 2) Prämien 1JDDVVö 17,239 53

Ausgaben- 1) Provisionen, Rabatte und 77 Eassa⸗Bestand .... . 3 32 2) Verwaltungs⸗Unkosten L“ 8 8 Rückv 4) Schäden. Aatheil der Rückver⸗ ee--00.

Reserve für noch schwebende Schäden und laufende Ri⸗

55,929 51

44,041 02 21,023,48 ersicherungs⸗Prämien. 14,130 81

59,863 57

xr 195,631 24

Rein⸗Gewinn

Vertheilung des Rein⸗Gewinnes.

1) Tantiémen an den Aufsichtsrath und an den Direktor 2) Ueberweisung an den Sparfond laut §. 44 des Statutes 3) 25 % Dividende des eingezahlten Kapitals (75 Mark pro Actie) .

Der Vorstand.

Reusch.

Deutscher Lloy l Transport⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Vorzeigung . ““ Wechsel im Portefeuille Kassa⸗Bestand... 4*

nach Abschreibung von

1“

Aktien⸗Kapital ...

Aetiva. Sola⸗Wechsel der Aktionäre, 1000 Stück à 1200 ℳ, zahlbar 4 Wochen nach

Saldo der Debitoren und Kreditoren (wovon Guthaben bei Bankiers

Vilanz⸗Konto.

1 200 000 vevF. 228 000 69 281 19 572 67..9259 9b 359. 00. 0

. . .

279 9

.* . . . 8 . 37 9 1 9109

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

den nachvenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen

Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen

DOrdens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Staats⸗Minister von Bülow, Staatssekretär des Auswärtigen Amts, und dem Kaiserlichen Gesandten in Kopenhagen, Freiherrn von Magnus; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Legations⸗Rath Freiherrn von Saurma⸗ Jeltsch, General⸗Konsul in Alexandrien; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Bronn zu Port Sard; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Meyer zu Suez, und dem Dragoman bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulate in Alexandrien, Dr. Phil. von Niemeyer; des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens 8 dritter Klasse: dem Assessor von Treskow, Vize⸗Konsul ad interim bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulate in Alexandrien; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens 8 dritter Klasse: dem Kaiserlichen Konsul Tettenborn in Smyrna; owie des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: ddem Vorsteher der Kanzlei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Hoehne. 1 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Dr. philos. Hans Delbrück zu Berlin und dem Revierförster a. D. Brandes zu Eystrup, Amts Hoya, bis⸗ her zu Diensthop, Amts Verden, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Polizei⸗Hauptmann a. D. Müsel er zu Berlin, dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Zwicker ebenda⸗

selbst, dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten a. D., Rechnungs⸗Rath

Reck zu Kiel und den Post⸗Direktoren a. D. Dreysigacker zu Meiningen und Munds zu Wiesbaden den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; den Feldwebel⸗Sergeanten Ludwig und Krause, und den Feldwebel⸗Unteroffizieren Friebel und Wollsack, sämmtlich in der Schloß⸗Garde⸗ ompagnie, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; sowie den Vize⸗Feldwebeln Mus⸗ hold, Liphardt, Mügge und Kupsch, sämmtlich in der Schloß⸗Garde⸗Compagnie, dem pensionirten Fußgensd'armen, jetzigen Chausseegelderheber Stadler zu Zollhaus Wiesau im Kreise Bolkenhain, und dem Postschaffner a. D. Strack zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches RNeich. ““

Se. kajestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm August 1I;n⸗ pert zum Konsul in Kapstadt zu ernennen geruht.

Bekanntmachung,

betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten. Auf Grund des §. 139a der Gewerbe⸗Ordnung hat der Bundesrath nachstehende Bestimmungen über die Beschäftigun und jugendlichen Arbeitern in Glas erlassen:

den 1.

Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten unterliegt folgenden Beschränkungen:

1) In solchen Räumen, in welchen vor dem Ofen (Schmelz⸗, Kühl⸗, Glüh-, Streckofen) gearbeitet wird, darf Arbeiterinnen überhaupt, und in solchen Räumen, in welchen eine außer⸗ gewöhnlich hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und der⸗ gleichen) darf jugendlichen Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Aus⸗ nahmen hiervon kann der Bundesrath zulassen.

2) Die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern männ⸗ lichen Geschlechts unter 14 Jahren (Knaben) ist nur gestattet, wenn mit Genehmigung der ö hört. eine Schul⸗ einrichtung getroffen ist, welche den Knaben einen wöchent⸗ lichen Unterricht von mindestens 12 Stunden sichert und zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn des Unterrichts eine Ruhezeit von ausreichender Dauer, nach dem Ende einer Nachtschicht eine Ruhezeit von mindestens 7 Stun⸗ den freiläßt.

Knaben, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, dürfen in Zukunft zur Beschäftigung nur angenommen werden, wenn vorher dem Arbeitgeber ein Zeugniß des zu⸗ ständigen Schulaufsichtsbeamten eingehändigt ist, nach welchem die Knaben den Anforderungen der Schule vollständig ge⸗ nügen. Das Zeugniß ist halbjährlich zu erneuern; der Arbeit⸗ geber hat mit demselben nach §. 137 Absatz 3 der Gewerbe⸗ Ordnung zu verfahren.

3) Mit Schleifarbeiten dürfen jugendliche Arbeiterinnen und Knaben nicht beschäftigt werden. In Tafelglashütten dürfen Knaben vor dem Schmelz⸗ oder Streckofen oder mit dem Tragen der Walzen nicht beschäftigt werden, wenn die Hütten Walzen von mehr als 5 kg Erwicht herstellen.

In Glashütten mit ununterbrochenem Tag⸗ und Nacht⸗ betriebe und regelmäßig wechselnden Schichten treten die Be⸗ schränkungen des §. 136 der Gewerbe⸗Ordnung für jugend⸗ liche Arbeiter männlichen Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maßgaben außer Anwendung:

1) Die Beschäftigung der Knaben darf innerhalb 24 Stunden einschließlich der Pausen nicht länger als 6 Stunden dauern. Die Gesammtdauer darf innerhalb einer Woche einschließlich der Pausen nicht mehr als 36 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 36 Stunden fallen.

2) Die Arbeitsschicht der jungen Leute darf einschließlich der Pausen nicht länger als 12 Stunden, ausschließlich der Pausen nicht länger als 10 Stunden dauern. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als ¼ Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens ½ Stunde dauern. 1—

Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen 60 Stunden betragen; davon dürfen innerhalb zweier Wochen in die Zeit von

8 ha Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als 60 Stunden allen.

3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen für junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

4) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.

5) An Sonn⸗ und Festtagen darf die Beschäftigung nicht

in die Zeit von 6. Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

Die Vorschrift findet, wenn mehrere Festtage aufeinder folgen, nur auf den ersten Festtag Anwendung.

III.

In Glashütten mit zeitweisen Betriebsunterbrechungen und mit Arbeitsschichten von unregelmäßiger Lage oder Dauer treten die Beschränkungen des §. 135, Absatz 2, 4, und §. 136 der Gewerbe⸗Ordnung für jugendliche Arbeiter männlichen

1u“ 168““ .“

sG V für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- 8

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

9 8

Mai, Abends.

Geschlechts (Knaben und junge Leute) mit folgenden Maß⸗ gaben außer Anwendung:

1) Die Arbeitsschicht der Knaben darf nicht länger als die halbe Arbeitsschicht der Erwachsenen dauern. Die Be⸗ schäftigung darf nicht länger als 6 Stunden dauern, wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht Pausen von zu⸗ sammen mindestens einstündiger Dauer gewährt wer⸗ den. Die Gesammtdauer darf innerhalb zweier Wochen einschließlich der Pausen nicht mehr als 72 Stunden betragen; von der Gesammtdauer darf in die Zeit von rhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht mehr als die Hälfte allen.

2) Die Gesammtdauer der Beschäftigung darf für junge Leute innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen nicht mehr als 60 Stunden betragen. Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens 10 Arbeitsstunden mindestens 1 Stunde, für Schichten mit längererer Arbeitszeit mindestens 1 ½ Stunde betragen. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als ¼ Stunde Dauer werden auf die Pausen nicht in An⸗ deg gebracht; eine der Pausen muß mindestens ½ Stunde auern.

3) Zwischen 2 Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen. Bei Knaben muß dieselbe mindestens die Dauer einer vollen Ar⸗ beitsschicht der Erwachsenen, bei jungen Leuten mindestens die Dauer der zuletzt beendigten Schicht erreichen. Innerhalb der Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit Nebenarbeiten für Knaben

nicht gestattet. Für junge Leute ist sie gestattet, wenn die⸗

selben vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäfti⸗ gung noch fuür eine Zeit von der Dauer der zuletzt beendigten Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Be⸗ schäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gesammtdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.

4) An Sonntagen darf die Beschäftigung nur einmal innerhalb zweier Wochen in die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends fallen.

5) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen jugendliche Arbeiter überhaupt nicht, während der Pausen 22 junge Leute dürfen Knaben nicht beschäftigt sein.

2

Für Glashütten, welche von den unter II. und III. nach⸗ gelassenen Ausnahmen Gebrauch machen, finden die Bestim⸗ mungen des §. 138 der Gewerbe⸗Ordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1) Das in den Fabrikräumen auszuhängende Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter ist getrennt für Knaben und für junge Leute in der Weise aufzustellen, daß die in derselben Schicht Beschäftigten je eine Abtheilung bilden.

2) Das Verzeichniß braucht in Glashütten der unter II. gedachten Art eine Angabe über die Pausen nicht zu ent⸗— halten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle beizu⸗ fügen, in welche während jeder Arbeitsschicht Anfang und Ende der darin gewährten Pausen eingetragen wird. In Glashütten der unter III. gedachten Art braucht das Verzeich⸗ niß eine Angabe über die Arbeitstage, die Arbeitszeit und die Pausen nicht zu enthalten. Statt dessen ist dem Verzeichnisse eine Tabelle nach dem anliegenden Muster beizufügen, in welche während jeder Arbeitsschicht die vorgesehenen Eintra⸗ gungen bewirkt werden.

Jede Tabelle muß mindestens über die letzten 14 Arbeits⸗ schichten Auskunft geben. Der Name Desjenigen, welcher die Eintragungen bewirkt, muß daraus zu ersehen sein.

3) In Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter be⸗ schäftigt werden, muß neben der nach §. 138 Absatz 3 auszu⸗ hängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift, außer den Bestimmungen unter I., für Glashütten der unter II. gedachten Art die Bestimmungen unter II., für Glashütten der unter III. gedachten Art die Bestimmungen unter III. wiedergiebt.

Berlin, den 23. April 1879.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

über Beginn und Ende der Arbeitszeiten und der Pausen für Knaben und junge Leute.

Ende der Schicht

Tageszeit

Knaben I. Abtheilung

II. Abtheilung

S GA=

Beginn

—, 1——

Beginn der Schicht

Name desjenigen, welcher die Eintragungen

Ende der Schicht

Pausen

82.

Tageszeit S.

bewirkt.

uer in nuten V

2 12

Tageszeit

Da M

2 ½ bis 2 ¾

2 ½ bis h·r. 7 Uhr

60 000 Nachm.

Jahren keine Nachricht eingegangen. melsburg, mit dem Wohnsitze des Stelleninhabers Reserve⸗Fonds (mit diesjähriger Zuschreibung ℳ% 70 000. 00.). „.

Auf Antrag der beiden Brüder des Verschollenen, in Bartin, soll definitiv wieder besetzt werden. . Reserve für schwebende Schäden und laufende Versicherungen pro 1878. nämlich des Heinrich August und des Ernst Philipp Qualifizirte 1 welche sich um diese 1114* Schulze zu Hannover, wird der Verschollene auf⸗I1 Stelle bewerben wollen, haben sich unter Vorlegung 8

1 5 bis 6 8 6g 9 bis 9 ¼

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