g gebots (§. 842 Abs. 1 der Deutschen Civil⸗ prozeßordnung) auch durch einmalige Einrückung in diese Blätter.
Betrifft das Aufgebot Urkunden über Ansprüche, welche in einem Grund⸗ oder Hypothekenbuche eingetragen sind, so erfolgt die öffent⸗ liche Bekanntmachung des Aufgebots (§. 842 Abs. 1 der Deutschen Civilprozeßordnung) durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch einmalige Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes. Diese Einrückung tritt bei Anwendung der §§. 846, 847 der Deut⸗ schen Civilprozeßordnung an Stelle der Einrückung in den Deutschen Hiche⸗Anzeiger. Die in diesen Paragraphen bestimmten Fristen werden auf drei Monate herabgesetzt.
Die Vorschriften über die Voraussetzungen, unter welchen das Aufgebot einer Urkunde beantragt werden kann, und über das Er⸗ forderniß eines gewissen Zeitablaufs von dem Verluste der Urkunde bis zu deren Amortisation, sowie die Vorschriften, nach welche be⸗ stimmte Personen von dem Aufgebote zu benachrichtigen sind, bleiben unberührt. 8
§. 21. Auf das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Löschung angeblich getilgter Hypotheken⸗ oder Grundschuldforderungen finden die Vorschriften über das Aufgebot von Urkunden über solche Forde⸗ rungen entsprechende Anwendung. 8
§. 22. Soweit das Aufgebot eines Verschollenen zum Zwecke der Todeserklärung nach den bestehenden Vorschriften zulässig ist, er⸗ folgt dasselbe nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßord⸗ nung. Der Antragsteller hat die zur Begründung des Antrags er⸗ forderlichen Thatsachen glaubhaft zu machen und sich zur eidlichen Versicherung der Wahrheit seiner Angaben zu erbieten.
Soweit nach den bisherigen Vorschriften das Aufgebot von Awtswegen erfolgen konnte, sind die erbberechtigten nächsten Ver⸗ mandten, der Ehegatte und der Vormund des Verschollenen zu dem Antrage auf Erlaß des Aufgebots berechtigt. 8
Das zuständige Gericht wird durch den letzten Wohnsitz des Verschollenen oder, wenn derselbe einen solchen nicht gehabt hat, durch den letzten Aufenthaltsort desselben in Preußen bestimmt.
Stirbt der Antragsteller im Laufe des Verfahrens oder setzt der⸗ selbe das Verfahren nicht fort, so kann jeder, auf dessen Antrag das Verfahren ein uleiten ist, dasselbe fortsetzen.
Von der Einleitung des Verfahrens ist die obere Verwaltungs⸗ behörde des Bezirks (Regierung, Landdrostei) in Kenntniß zu setzen.
§. 23. Die §§. 23 bis 48, 57 bis 60, 76 bis 80 Allgemeinen Landrechts Theil I. Titel 9 werden durch nachfolgende Bestimmungen abgeändert. B 8
Das Aufgebot einer gefundenen Sache oder eines Schatzes erfolgt nur auf den Antrag eines Betheiligten. Die Ablieferung dieser Sachen an das Gericht findet nicht statt.
Der zulässige Verkauf einer gefundenen Sache wird auf Antrag des Finders angeordnet; die Entscheidung kann ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen.
Ein Zuschlag des Fundes erfolgt nicht. Die §§. 49 bis 56 All⸗ gemeinen Landrechts Theil I. Titel 9 werden aufgehoben.
Das Ausschlußurtheil ist dahin zu erlassen, daß dem unbekann⸗ ten Verlierer oder Eigenthümer, welcher sich nicht gemeldet hat, nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht desselben aber ausgeschlossen wird.
Die Rechte dritter Personen, außer dem Finder, den Fund für sich in Anspruch zu nehmen, bleiben nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften in Verbindung mit den Vorschriften des vorigen Ab⸗ satzes bestehen.
§. 24. Die Vorschriften über die bei dem Aufgebebot eines Ver⸗ schollenen oder eines erblosen Nachlasses einzuhaltenden Aufgebots⸗ fristen bleiben in Kraft. . 1 1
Im Uebrigen werden die bestehenden Vorschriften über die Auf⸗ gebotsfristen, sowie die Vorschriften über die öffentliche Bekannt⸗ machung der Aufgebote aufgehoben. —
Bei der nach den bestehenden Vorschriften erforderlichen Mit⸗ theilung des Aufgebots an bestimmte Personen kann die Zustellung durch Aufgabe zur Post (§. 161 der Deutschen Civilprozeßordnung) erfolgen. 8 “ 8
Pei der Zustellung durch Aufgabe zur Post sind die Postsendun⸗ gen mit der Bezeichnung „Einschreiben“ zu versehen.
§. 25. Die Ableistung eines Eides in Aufgebotssachen findet nur nach der Vorschrift der Deutschen Civilprozeßordnung §. 829 Abs. 2 statt.
§. 26. Die Erledigung der durch dieses Gesetz betroffenen Auf⸗ gebotssachen oder einzelner Gattungen derselben kann durch den Justiz⸗ Minister für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte desselben Land⸗ erichtsbezirks einem derselben übertragen werden. Auf Verlangen des
ntragstellers erfolgt die Erledigung durch das gesetzlich zuständige Gericht. 1
Wird das Aufgebot durch ein anderes als das gesetzlich zuständige Gericht erlassen, so erfolgt die Anheftung desselben auch an der Ge⸗ richtstafel des gesetzlich zuständigen Gerichts.
Auf das Aufgebot von Rechten an unbeweglichen Sachen und von Urkunden über solche Rechte finden die Vorschriften dieses Paragraphen nicht Anwendung.
§. 27. Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über das Aufgebotsverfahren und die §§. 24 bis 26 dieses Gesetzes finden auf andere als die in den §§. 20 bis 23 bezeichneten Aufgebote nur Anwendung, wenn nach den bestehenden Vorschriften der Eintritt von Rechtsnachtheilen durch besonderen Beschluß des Gerichts festgestellt werden muß.
§. 28. An Stelle der Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche vom 24. Juni 1861 Art. 5 §ᷣ§. 5, 9 treten fol⸗ gende Vorschriften:
§. 5. Gegen die Entscheidung findet sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung mit aufschieben⸗ der Wirkung statt.
Ueber die Beschwerde wird nach den Vorschriften des §. 3 ver⸗ handelt. 8 1
§. 9. Die Einlegung des Einspruchs und der Beschwerde kann durch Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers erfolgen.
Die nach §. 4 erlassene Entscheidung wird dem Verurtheilten von Amtswegen zugestellt. .
Mit dieser Maßgabe finden die Artikel 5, 6, 7 des erwähnten Gesetzes (Anlage), und zwar der Artikel 5 auch für die Anmeldungen zum Genossenschaftsregister (Reichsgesetz vom 4. Juli 1868), im gagzen Umfange der Monarch e Anwendung.
§. 29 Auf die nach dem Einführungsgesetze zum Handelsgesetz⸗ buche vom 24. Juni 1861 Artikel 57 erforderliche Verhandlung über die Dispache finden die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßord⸗ nung §§. 761 bis 768 über das Vertheilungsverfahren entsprechende
dung.
An Stelle der Ausführung des Vertheilungsplanes erfolgt die Bestätigung der Dispache. Die Bestätigung ist, wenn sie in dem Termin erfolgt, zu verkünden, anderenfalls den Betheiligten oder dem bestellten Vertreter derselben von Amtswegen zuzustellen.
Eegen die Bestätigung findet sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung statt. Die Be⸗ schwerdefrist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung.
Die aus der bestätigten Dispache zulässige —y— ersolgt nach den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung. Auf die Geltendmachung von Einwendungen findet die orschrift der Deutschen Civilprozeßordnung §. 686 Abs. 2 keine Anwendung.
Mit diesen Maßgaben findet der Artikel 57 des Einführungs⸗
setzes vom 24. Juni 1861 (Anlage) im ganzen Umfange der
Anwend §. 30. Für das jahren in den nach der Gemeinheits⸗ theilunge ordnung zu den ilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers verbleibt es, vorbehaltlich“ der §§ 1, 4 dieses Gesetzes, bei den bestehenden Vorschriften des Eesctes vom 19. Mai 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 383). Eine Mit⸗
mirkung der Staatsanwaltscha 1- n. nicht statt. n
au eilung ösung finden die Vorschriften §§.? bis 439 der Deutschen Civilprozeßordnung und des §. 14 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zu derselben Anwendung.
§. 31. Im Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen be⸗ ginnt die Frist zur Erhebung der Klage auf Gewährleistung für Mängel an Hausthieren (Gesetz vom 23. Oktober 1865) in jedem Falle mit dem Ablauf der Gewahrleistungsfrist. 1
Die Klagefrist beträgt, wenn die hervorgetretenen Mängel des Viehs rechtzeitig angezeigt worden sind, sechs Wochen.
Die Anzeige von dem Mangel ist als Antrag auf Sicherung des Beweises nach den Vorschriften der §§. 447 bis 455 der Deutschen Civilprozeßordnung anzubringen.
§. 32. Im Bezirk des Avppellationsgerichts zu Frankfurt am Main beginnt die Frist zur Erhebung der dem Restkaufschillings⸗ kläger zustehenden Rückstandsklage, sofern deren Lauf nicht vor dem Inßrafttreten dieses Gesetzes begonnen hat, von dem Tage der frei⸗ willig oder im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgten Rückgabe des unter Vorbehalt des Eigenthums veräußerten Grundstücks.
§. 33. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Ge⸗ richtsverfassungsgesetz in Kraft. 1 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24. März 1879.
(L. S.) Wilhelm. Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk.
von Kameke. Füiede von Bülow, Hofmann. Graf zu
ulenburg. Maybach. Hobrecht.
Anlage: Auszug aus dem Einführungsgesetz zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch. Vom 24. Juni 1861.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 9. Januar d. Is. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 8) erlassene Verbot der in Hottingen⸗ Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift: „Die Tag⸗ wacht“ erstreckt sich auch auf die Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Der Harmlose“ zur Ausgabe gelangen. 1 “ 8
Berlin, den 3. Mai 187909.
. Der Reichskanzler. In Vertretung:
Aiichtamtliches. Deutsches Reich. “
Preußen. Berlin, 5. Mai. Majestät der Kaiser und König konnten, wie „W. T. B.“ aus Wies⸗ baden meldet, gestern bei dem schönen Wetter mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin von Baden wieder eine längere Spazierfahrt unternehmen. “
Heute hörten Se. Majestät die Vorträge des Hofmarschalls Grafen von Perponcher, des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und des Geheimen Legations⸗Raths von Bülow.
Zur Tafel sind Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander von Hessen, Se. Durchlaucht der Prinz Alexander von Battenberg, Ihre 4 keziglichen Hoheiten der Landgraf und die Landgräfim von een und die Prinzessin Luise von Preußen geladen.
— Der Bundesrath hielt am Sonnabend, den 3. Mai, eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Ministers Hofmann.
Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurde Mittheilung gemacht über die Ernennung des König⸗ lich bayerischen Generaldirektors der Königlichen Verkehrs⸗ anstalten, von Hocheder, und des Großherzoglich badischen Generaldirektors der Großherzoglichen Staatseisenbahnen, Eisenlohr, zu stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Zur Vorlage kamen Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tags über die Beschlüsse des letzteren zu den Gesetzentwürfen, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. und betreffend die Wechselstempelsteuer.
Die Vorlage, betreffend die Eisen bahn⸗Frachtbriefformu⸗ lare, wurde den bezüglichen Ausschüssen überwiesen.
Ausschußberichte wurden erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung. Der Gesetzentwurf wurde genehmigt; b. den Entwurf eines Gesetzes wegen Erwerbung der preußi⸗ schen Staatsdruckerei für das Reich, — auch dieser Gesetz⸗ entwurf wurde nach den Ausschußanträgen genehmigt; c. die weitere Ausprägung von Goldmünzen, — es sollen bei den nächsten für Rechnung der Reichsbank stattfindenden Goldaus⸗ prägungen bis zur Höhe von 50 Mill. Mark nur Kronen geprägt werden; d. die anderweite Vertheilung des Gesammtbetrages an Reichskassenscheinen auf die einzelnen Abschnitte. Es sollen zunächst nur 50 Markscheine ausgegeben werden; e. eine Ein⸗ gabe, betreffend die Einlösung der Zinsabschnitte österreichischer Eisenbahnanleihen, — die Eingabe wurde dem Reichskanzler überwiesen; f. die Festellung eines Nachtrags zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für 1879 80, — der bezügliche Gesetzentwurf wurde angenommen; g. die Vertheilung der Matrikular⸗ beiträge für 1879/80, — der bezügliche Gesetzentwurf wurde angenommen; h. die Besetzung einer Rathsstelle beim Rech⸗ nungshofe, — der betreffende Ausschußantrag wurde genehmigt; i. die Bereitstellung der Geldmittel zu den Reichsausgaben für das Etatsjahr 1879/80. Es sollen in dieser Beziehung die bisherigen Grundsätze in Kraft bleiben.
Es wurden hierauf Kommissarien zur Berathung von Vorlagen im Reichstage ernannt.
Eine Eingabe, betreffend Zulassung eines Invaliden zum Gewerbebetrieb, wurde dem betreffenden Ausschusse überwiesen
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß desselben für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— Das Staats⸗Ministerium 2 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (38.) Sitzung des Reichstag s, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß eingegangen seien: die Gesetzentwürfe, betreffend
Se.
trat heute Mittags
tscheidung der nach dem Inkraft⸗
Bei der 1 und nelen der Deutse ivilprozeßordnung anhängig werdenden Klagen
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die Vertheilung der Matrikularbeiträge für das
5 v1“ 80; betr. die Erwerbung der Königlich preußischen Staatsdruckerei für das Reich; zwei Gesetz⸗ entwürfe, betr. die Feststellung eines Nachtrages zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1879/80; ein Gesetzent⸗ wurf, betr. die Abänderung einiger Bestimmungen der Gie⸗ werbeordnung. Zwei Schreiben der Abgg. Dr. von Graevenitz und Saro, ihre Ernennung zum Reichsgerichts⸗Rath resp. zum Ober⸗Staatsanwalt beim Ober⸗Landesgericht zu Königs⸗ berg wurden der Geschäftsordnungskommission überwiesen. Darauf setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, fort. Zunächst erhielt das Wort der Abg. Richter (Hheh. Derselbe ging aus von einer Darlegung der schweren Nach⸗ theile, welche die letzten Kriege in Europa dem wirthschaft⸗ lichen Körper zugefügt hätten. Ueberproduktion und der Rückschlag dagegen seien unmittelbare Folgen desselben; diese Erscheinungen hätten keineswegs ihren Grund in dem Aktien⸗ gesetz, wie der Abg. Reichensperger meine. Auch ohne ein solches Gesetz sei auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens egründet worden, und der Staat sei dabei keineswegs chuldfrei. Gegen diese welthistorischen Vorgänge könne man mit Tarifen und Verdächtigungen patriotischer Männer, als seien sie für den Freihandel von England erkauft, nichts ausrichten. Wenn man wirklich mit Hülfe dieser Vor⸗ lage die 300 Millionen Einfuhr an Fabrikaten in Deutschland verhindern und die Herstellung derselben im Inlande bewirken könnte, so würde man doch auch gleichzeitig damit die 900 Millionen der deutschen Fabrikat⸗ ausfuhr vernichten. Bei der an Stelle dieser Differenz ver⸗ mehrten Produktion von Rohstoffen und Halbfabri⸗ katen würden die Arbeiter nicht mehr so lohnend wie bisher beschäftigt werden können und zur Auswan⸗ derung gezwungen werden. Deutschlands geographische Lage, die Discrepanz der wirthschaftlichen Erfordernisse seiner verschiedenen Landestheile, seine Kultur, alles wider⸗ strebe der jetzt inaugurirten Zollpolitik, die nur ein Abklatsch des Zolltarifs von 1861/62 sei, obwohl sich alle Verhältnisse seitdem fundamental geändert hätten. Wir produzirten jetzt 114 Prozent des bedeutend erhöhten Eisenkonsums, während Deutschland 1861/62 nicht einmal den bedeutend geringeren Eisenkonsum des Inlandes habe konsumiren können, Die Kleineisenindustrie sei auch entschieden gegen jede Er⸗ höhung der Eisenzölle. In allen Gegenden Deutschlands pro⸗ testirten die urwüchsige Kleinindustrie und das Handwerk gegen diese nur im Interesse der Großindustrie und der Aktien⸗ gesellschaften geplante wirthschaftliche Umkehr. Auch die Arbeiter würden von dieser Politik nicht den versprochenen Vortheil haben. Mit der Beseitigung der freien Konkurrenz vermindere sich das Be⸗ dürfniß der Fabrikanten, ihren Vortheil in dem größeren Absatzgebiet zu suchen, sie suchten vielmehr den Vortheil in den höheren Preisen selbst auf Kosten der Arbeit und der Arbeiter. Die Arbeiter hauptsächlich würden unter der Ver⸗ theuerung nothwendiger Lebensmittel leiden. Die Grund⸗ eigenthümer hätten sich das Steigen ihrer Güterwerthe vor einigen Jahren sehr gern gefallen lassen, gegen die andere Konjunktur riefen sie aber die Hülfe des Staates in der Form der Schutzzölle an. Das Privateigenthum an Grund und Boden habe nur so lange eine sittliche Berechtigung, als es das Risiko der Konjunktur nach beiden Seiten hin in vollem Maße trage. In längerer Ausführung suchte sodann der Redner darzuthun, daß diese Wirthschaftspolitik gar nicht, wie man vorgebe, mit den Traditionen der großen preußischen Vergangenheit im Zusammenhange stehe und daß ihre Verfechter nicht den Vergleich aushielten mit jener tüch⸗ tigen Klasse altpreußischer Beamten, für die das Amt nicht Selbstzweck sei. Die Rede des Reichskanzlers habe fast nur aus unrealisirbaren Versprechungen bestanden. Sehr wohlthuend habe dagegen d. Rede des Finanz⸗Ministers Hobrecht kontrastirt. Seine Partei stehe allen diesen Vorlagen vollständig negativ gegenüber und könne diesen Standpunkt durch kein Kompromiß alteriren lassen. Es handle sich hier um eine Machtfrage des Reichskanzlers gegenüber dem Reichstage und den Einzel⸗ staaten. Beim Schlusse des Blattes dauerte der Vortrag des Redners fort.
— Die ägytische Regierung hat in Folge Be⸗ schlusses des internationalen Gesundheitsrathes in Alexandrien angeordnet, daß alle Provenienzen aus der Türkei, dem Schwarzen und Asomschen Meere, wenn sich bei der ärztlichen Untersuchung keine Bedenken ergeben, zur freien Praktik zugelassen werden sollen.
Das Verbot der Einfuhr von Lumpen, Hadern und ge⸗ tragenen Kleidungsstücken verbleibt in Kraft.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗
burg⸗rudolstädtische Staats⸗Minister von Bertrab ist hier
angekommen.
— Se. Hoheit der Erbprinz Leopold von Anhalt, Seconde⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, ist von einem mehrwöchentlichen Urlaub nach Frankreich und Italien hierher zurückgekehrt.
— Die „Provinzial⸗Korrespondenz“ dieser Woche, des Bußtages wegen, erst am Donnerstag aus gegeben.
Bayern.
Die „Allg. Ztg. meldet: Die Bekanntmachung über Sitz und Bezirke de
München, 1. Mai. Schwurgerichte vom 1. Oktober l. J. an wird, wie wi vernehmen, in den nächsten Tagen erscheinen und es vorerf soweit dies irgend mit der neuen Gerichtsorganisation ver träglich ist, bei dem bisherigen Stande der Dinge belassen. — Die zu Mitgliedern des Reichsgerichts ernannten Herren Ober⸗Appellationsgerichts⸗-Rath Dürrschmidt und Anwal Stenglein werden in Folge dieser Ernennung aus der Ab geordnetenkammer austreten; doch dürfte ihre Mandats erst am Schlusse der bevorstehenden Sommer session des Landtags erfolgen. Ersatzmänner sind: für Hrr Dürrschmidt aus dem Wahlkreis München I. Hr. Eckart, Chemiker in München, und für Hrn. Stenglein aus dem Wahlkreis Kronach Hr. Fr. Bergmann, Privatier in Thurnau. — Wie der heutige Polizeibericht mittheilt, hat die Polizei⸗ direktion zwei Unterhändler, welche sich auch mi Wuchergeschäften befaßten und bereits Vorstrafen erlitte hatten, von München ausgewiesen.
— 3. Mai. (W. T. B.) In einem Artikel des „Deutsche Merkur“ werden alle Berichte über die angebliche Unter werfung resp. Bekehrung des Reichsraths Professor Dr. vo Doellinger für unbegründet erklärt.
Sachsen. Dresden, 3. Mai.
n der heutigen Nummer der „Dresdner Nachrichten“
wird in
Das „Dresd. Journ.“ verwalt:
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wird die von dem Präsidenten der Ober⸗Rechnungs⸗ kammmer Römisch nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste auf den Umstand zurückgeführt, daß die von der Ober⸗Rechnungskammer ausgearbeiteten Vorschläge für eine einheitliche Regelung des gesammten Staatsrechnungswesens von sämmtlichen Ministerien und schließlich auch von dem Ge⸗ sammtministerium verworfen worden seien. Diese Mittheilung entbehrt, wie alle daran geknüpften Schlußfolgerungen, jeder thatsächlichen Begründung, wie schon daraus hervorgeht, daß die gedachten Vorschläge der Ober⸗Rechnungskammer erst Ende April den I mitgetheilt worden sind, während der Präsident Römisch sein auf dringende Gesundheitsrücksichten gegründetes Entlassungsgesuch bereits Ende März einge⸗ reicht hat.
Hessen. Darmstadt, 3. Mai. Wie der „Darm⸗ städter Zeitung“ gemeldet wird, trifft Prinz Alexander von Battenberg morgen in Darmstadt ein und wird morgen oder Montag von Sr. Majestät dem Kaiser in Wiesbaden empfangen werden. Die Ankunft der bulga⸗ rischen Deputation in Darmstadt erfolgt gegen den
15. d. Mts.
— 4. Mai. (W. T. B.) Prinz Alexander von Batten⸗ berg ist Mittags von Berlin hier eingetroffen. Der Vater desselben, Prinz Alexander von Hessen, ist mit seiner Gemahlin und dem Prinzen Heinrich von Battenberg, ebenfalls um die
Mittagsstunde, von Paris hierher zurückgekehrt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 1. Mai. (Weim. Ztg.) Während aus dem Eisenacher Wahlkreise über die von dem Reichskanzlerangeregte Wirthschafts⸗ und Zollreform bisher nur aus Interessentenkreisen und über einzelne Fragen Kundgebungen laut geworden sind, ist kürzlich Seitens des Vorstandes des konservativen Vereins in einer Adresse an den Vertreter des Wahlkreises im Reichs⸗ tage, Hrn. Rech sanwalt Dr. Sommer, eine Kundgebung er⸗ folgt, welche im Allgem inen demselben die Wünsche und An⸗ sichten des Vereins und weiterer Kreise, mit denen derselbe Fühlung hat, über diese Reform zum Ausdruck bringen sollte. Nachdem Eingangs der Adresse gesagt worden, wie man davon abgesehen, in der jetzt vielfach beliebten Weise durch öffentliche Versammlungen oder Adressen direkt an den Reichskanzler eine Zustimmungserklärung abzugeben, und es für richtiger ge⸗ halten, die Wünsche aus dem Wahlkreise lediglich an dessen Vertreter, wenn sich dessen politische Richtung auch nicht ganz mit dem Zwecke vertrage, welchen die Absender der Adresse ver⸗ folgen, zu richten, heißt es in derselben:
„Unsere Wünsche gehen nun dahin, daß der Reichstag der von Sr. Durchlaucht dem deutschen Reichskanzler geplanten Reform seine thatkräftige Unterstützung zu Theil werden lasse, daß, wenn auch der Zolltarifentwurf in einzelnen Ansätzen zu Bedenken Anlaß geben, oder einzelne Interessen berühren mag — Fragen, welche sich nur bei genauer Sachkenntniß entscheiden lassen und auf welche hier auch nicht eingegangen werden soll — doch der Grundgedanke, den deut⸗ schen Markt der deutschen Produktion in einer mit der Gesammt⸗ wohlfahrt verträglichen Weise zu erhalten, Anerkennung finden und daß auf der Basis der Gesetzentwürfe der Regierungen eine Verständigung, wenn auch mit Hintansetzung einzelner Wünsche, erzielt werden möge. Bei der Verwirklichung dieses Grund⸗ gedankens wird auch die Frage der so wünschenswerthen Beseitigung der Differentialtarife hoffentlich gelöst werden. Wir meinen, daß auf diese Weise die Gesetzgebung mit dazu beitragen kann und wird, die tiefempfundenen Uebelstände auf dem wirthschaftlichen Gebiet zu heben, und vertrauen der bewährten Führerschaft des Reichskanzlers, daß auch dieser sein Reformplan sich bewähren, daß durch ihn die deutsche Produktion sich wieder heben, das die Last der direkten Steuern sich mindern, und daß, während das R ich die nothwendige finanzielle Selbständigkeit erhält, der so oft geäußerte Wunsch nach Beseitigung der Matrikularbeiträge endlich zur That werde. Für diese nationalen Bestrebungen wünschen wir dem Reichskanzler die thatkräftigste Unterstützung des Reichstages.“
Mitt diesen Wünschen glaubt der Vorstand des konserva⸗ tiven Vereins nicht nur die seiner Mitglieder und Freunde, sondern auch weiterer Kreise zum Ausdruck gebracht zu haben.
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esterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 2. d. M. den Antrag des Kapitels des Maria⸗Theresien⸗Ordens ge⸗ nehmigt, wonach dem FZM. Josef Phi ippovic das Com⸗ mandeurkreuz, sowie dem FML. Grafen L. Szapary, dem Baron Jovanovic und dem Obersten Baron Pittel das Ritterkreuz dieses Ordens zuerkannt wird. Außerdem hat der Kaiser den FML. von Vecsey in Anerkennung der Umsicht, mit welcher derselbe als selbständiger Kommandant der ersten Truppendivision das wichtige Gefecht von Sencovic⸗Bandin⸗ Odziak leitete, zum Ritter des Maria⸗Theresien⸗Ordens ernannt. — Die „Pol. Korr.“ meldet aus Konstantinopel: Die ostrumelische Kommission dürfte heute über die Frage, betr. die Entschädigung Rußlands für die Kosten der Okkupation Ostrumeliens, verhandeln. — Die Armee⸗ Reorganisations⸗Kommission erließ eine neue Ordre de Bataille für den Friedensstand der türkischen Armee. Letztere umfaßt danach 7 Armee⸗Corps mit den Hauptquartieren in Konstantinopel, Adrianopel, Monastir, Charput, Damaskus, Vegba⸗ und YNemen. Pest, 3. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin sind heute Abend 5 ½ Uhr in Begleitung der Erz⸗ herzogin Gisela hier eingetroffen und von den Spitzen der Behöeden und einer unabsehbaren Menge auf dem festlich geschmückten Bahnhofe sowie auf der Fahrt nach der Burg mit enthusiastischen Kundgebungen empfangen worden. — Im Abgeordnetenhause wurde heute von der Re⸗ ierung ein Gesetzentwurf, betreffend die Ernennung und den irkungskreis des Königlichen Kommissars für Sze⸗ edin eingebracht. Der Abg. Falk richtete an den Finanz⸗ inister bezüglich der Realisirung des Anleihegesetzes die nfrage, ob derselbe von der Ermächtigung, einen Theil des Bedarfs durch Domanialanlehen zu decken, Gebrauch machen werde. öö“ beantwortete diese Anfrage dahin, daß der Verkauf der Goldrente so weit vorgeschritten sei, daß die Januarvorschüsse beglichen seien. 51 Millionen Gulden seien zur Einlösung von Schatzbons verwen det worden. Am Ende des Monats April seien 28 296 000 Fl. verfügbar gewesen, welche zur Einlösung der noch im Umlauf befindlichen Schatzbons im Betrage von 2 630 000 Fl. jeden Augenblick verwendet werden könnten. Bei einem billigeren Course der Schatzbons könne die Ein lösung in jedem Augenblick erfolgen. Da für den Bedarf des Staates ausreichend gesorgt sei, habe die ““ nicht die Absicht, die Domanialanleihe aufzunehmen. — Dem Aus⸗ weise des Finanz⸗Ministeriums über die Finanz⸗ g im 1. Quartal d. J. zufolge stellten sich die
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Einnahmen gegen diejenigen in dem gleichen Zeitraume
des Vorjahres um 1 816 277 Fl. günstiger und die Aus⸗
gaben gegen diejenigen in dem gleichen Zeitraume des Vor⸗
jahres um 4 771 905 Fl. ungünstiger. Hiervon entfällt eine
IE von 4 629 702 Fl. auf Zinsen für die ungarische oldrente.
Großbritannien und Irland. (Allg. Korr.) Vom südafrikanischen Kriegsschauplatze geht dem Reuterschen Bureau, via Madeira, eine Depesche zu, deren Nachrichten bis zum 15. April, also sieben Tage w als die letzteingegangenen Berichte, reichen. Dieselbe autet:
„Aus Natal liegen keine Nachrichten von Belang vor. General Chelmsford ist in Durban angekommen; er begiebt sich am 17. d. nach Pietermaritzburg und von da in Kurzem nach Dundee. Obwohl der größte Theil der Verstärkungen gelandet ist, dürfte ein neuer Vormarsch in das feindliche Gebiet erst in einigen Tagen erfolgen. Am 8. April versuchten die Kolonialtruppen vergebens den befestigten Kraal des Basutohäuptlings Moirosi, der jüngst eine feindselige Haltung gegen die Engländer annahm, zu stuͤrmen. Auf britischer Seite gab es drei Todte, darunter ein Sohn des verstorbenen Kaffern⸗ häuptlings Mohesh, und 22 Verwundete, worunter ein Hauptmann. Sir Bartle Frère kam am 10. April in Prätoria an, nachdem er eine befriedigende Unterredung mit den Boers gehabt hatte.“
Die Regierung veröffentlicht nachstehende Depesche des Obersten Wood, datirt Kambula, den 30. März, über die Kämpfe, welche seine Kolonne bestanden hat. Die⸗ selbe lautet:
„Ich habe die Ehre zu melden, daß das Lager von 1 ½ bis 5 ¼ Uhr Mittags durch vier Zulu⸗Regimenter aufs Lebhafteste an⸗ gegriffen wurde; den Oberbefehl über dieselben führte Morgane, welcher jedoch nicht ins Feuer kam. Die Armee verließ Ulundi am 24. März. Vier Regimenter blieben in Ekowe zurück, vier mar⸗ schirten von Ulundi ab. Am frühen Morgen schickte Hauptmann Raaf, welcher sich auf einem Streifzuge befand, einen der Leute Ohams zu uns, welcher meldete, daß der Hauptmann mit dem erbeu⸗ teten Vieh nachkomme. Der Mann steckte nunmehr seinen Kopf⸗ schmuck in die Tasche und wurde hierauf von einem Freunde erkannt, welcher nicht wußte, daß derselbe zu uns übergegangen war. Er war mit der Zulu⸗Armee nach Umzedosi marschirt. Gegen Tagesanbruch entfernte er sich, um zu trinken, und machte seinen Begleitern weiß, daß er zurückberufen sei. Hierauf lief er zu Raaf's Leuten und theilte denselben mit, wie der Angriff er⸗ folgen werde. Gegen 11 Uhr sahen wir dichte Massen den Zylobane⸗ hügeln entlang kommen, in der Nähe des Umbely. Zwei Compagnien, welche Holz einsammelten, wurden sofort zurückbeordert und alles Vieh ins Lager getrieben. Um 1 ½ Uhr begann die Aktion. Die be⸗ rittenen Schützen unter Oberst Buller und Major Russel engagirten eine ungeheure Masse von Leuten an der nördlichen Seite des Lagers. Außer Stande, dieselben aufzuhalten, zogen sie sich ins Lager zurück, wohin ihnen die Zulus bis auf dreihundert YPards folgten, wo ihrem Vorrücken durch das 13. Regiment Einhalt gethan wurde. Die Front des Viehlagers wurde von einer Compagnie des 13. Regi⸗ ments aufs hartnäckigste gehalten. Die Compagnie konnte jedoch den rechten Flügel nicht übersehen, und da die Zulus kühn vordrangen, so beauftragte ich Major Hachett vom 90. leichten Infanterie⸗Regi⸗ ment, mit zwei Compagnien über den Abhang vorzugehen. Ihr sicheres Feuer nöthigte die Zulus, ihre Angriffe auf die Front und den Rücken des Lagers zu richten. Gegen 2 ¼ Uhr wurden wir zur Rechten in der Front und im Rücken von starken Massen angegriffen. Der Feind, welcher sich im Besitz von Henry⸗Martini⸗Büchsen und Munition befand, besetzte einen Hügel, wo er von uns nicht bestrichen werden konnte, und er⸗ öffnete ein so wohl gezieltes Feuer auf uns, daß ich zum Rückzuge genöthigt war. Eine Compagnie, welche von Majae Hachett geführt wurde, der mit dem Hauptmann Woodgate ohne Deckung dem schweren Feuer ausgesetzt war, gab den Truppen ein vortreffliches Beispiel; desgleichen Lieutenant Strong, welcher, den Degen in der Faust, an der Spitze seiner Compagnie stand. Die Zulus zogen sich etwas zurück, allein da die Compagnien einem heftigem Flankenangriffe ausgesetzt waren, so rief ich sie zurück. Auf dem Rückzuge wurde Major Hachett gefährlich, ich fürchte, tödtlich verwundet. Jeden⸗ falls steht zu bezweifeln, daß er wieder in den Dienst treten kann, und wird sein Verlust für das Regiment ein schwerer sein. Die beiden Maulthierkanonen wurden von Lieutenant Nicholson aufs Vortrefflichste bedient, bis derselbe tödtlich verwun⸗ det wurde. Major Taughen ersetzte ihn und leistete gute Dienste. Die anderen Kanonen unter den Lieutenants Biggs und Hube befanden sich im Innern des Lagers, bis die Zulus sich auf etwa 1000 Yards genähert hatten; von nun an aber bis zum Schlusse des Kampfes standen sämmtliche Offiziere und Soldaten, sowie Major Trenilett im offenen Feuer und hielten sich ausgezeichnet. Beim Gegenangriffe des Majors Hachett wurde Lieutenant Bright vom 90. leichten Infanterie Regimente, ein vorzüglicher Zeichner und vielversprechender Offizier, schwer verwundet und starb während der Nacht. Um 5 ½ Uhr, als der Angriff nachließ, warf ich eine Com⸗ pagnie des 13. Regiments nach der rechten Rückseite des Lagers. Ich selbst führte Kapitän Hayes und Cox vom 90. Infanterie⸗Regiment an die rechte Front des Viehlagers, wo sie unter der Masse der sich zurückziehenden Zulus große Verheerungen anrichteten. Kommandant Roß warf sich mit einigen Leuten nach der Rückseite des Lagers und brachte dem Feinde gleiche Verluste bei. Oberst Buller verfolgte mit den berittenen Leuten die fliehenden Zulus etwas über sieben Meilen vom Lager und tödtete eine große Anzahl derselben; der fliehende Feind war zu erschöpft, um an seine Vertheidigung denken zu können. (Folgt eine Liste der Verwundeten und Getödteten.“.
— 4. Mai. (W. T. B.) Nach hier eingetroffenen Nach⸗ richten aus Simla, von heute, hat sich Jakub Khan am 2. d. M. nach Gundamuc begeben und seinem Schwieger⸗ vater mittlerweile die Verwaltung der Angelegenheiten im afghanischen Turkestan übertragen. — Die Zukkur Khels aben ihre Unterwerfung angezeigt. — Moheged
brahim Khan, der älteste Sohn Schir Ali's, ist plötzlich gestorben.
Frankreich, Paris, 3. Mai. Das Schreiben, welches der Kongreß der schutzzöllnerischen Handelskam⸗ mern auf den Vorschlag des Hrn. Pouyer⸗Quertier ein⸗ stimmig an den HandelsMinister zu richten beschlossen hat, lautet nach der „Fr. Korr.“ wie folgt:
1 Paris, den 1. Mai 1879.
Herr Minister! Eine gewisse Anzahl von Vertretern von Han⸗ dels⸗ und Kunstgewerbekammern hat bei Ihnen Schritte gethan, um auf die einfache Beibehaltung unserer gegenwärtigen Vertragstarife zu dringen. Dagegen haben die Vertreter der unterzeichneten Han⸗ dels- und Rathskammern die Ehre, Ihnen vorzutragen: daß bei der Ausarbeitung unserer Vertragstarife zahlreiche materielle Irrthümer begangen worden sind; daß die parlamentarischen Enqueten von 1870 und 1878/79 nicht nur diese Irrthümer, sondern auch die Unzulänglichkeit der Kompensationstarife für unsere wichtigsten Industrien nachgewiesen haben; daß seit 1860 unsere Budgetlasten um mehr als eine Milliarde ge⸗ stiegen sind, während sich in England die inneren Steuern um 750 Millionen vermindert haben; daß alle Völker des Kontinents, die Vereinigten Staaten und sogar die englischen Kolonien unsere Erzeugnisse mit höheren Zöllen belegt haben oder belegen werden; daß unsere Industrie seit mehr als drei Jahren durch eine ungemein intensive Krisis erschöpft ist und wir, um uns der fremden Erzeugnisse zu wehren, unsere eigenen mit Verlust her⸗ geben müssen; daß die Arbeit überall nachläßt und wir, um der englischen Konkurrenz zu widerstehen, nothwendig darauf an⸗ gewiesen sein werden, die Löhne zum großen Schaden unserer
London, 3. Mai.
Arbeiter herabzusetzen; daß der Handel in unseren Kolonien uns durch das Scnatuskonsult von 1866 entfremdet ist, welches an die Stelle der Douanezölle Seezölle gesetzt hat, denen die Er⸗ zeugnisse des Mutterlandes, wie die des Auslandes, unterliegen; daß endlich die Handelsmarine, dieser Haupthebel unseres Exports, und der Ackerbau nicht minder schwer heimgesucht sind, als die fran⸗ zösische Industrie. Dies ist, Herr Minister, der Zustand, dessen Aufrechterhaltung man Ihnen zumuthet, indem man behauptet, daß die Tarife von 1860 unserer Industrie und unseren Ausfuhren einen bis dahin ungeahnten Aufschwung gegeben haben. Wir möchten Ihnen hingegen ehrfurchtsvoll bemerkbar machen, daß unsere Ausfuhr fabrizirter Artikel die entsprechende Einfuhr im Jahre 1860 um 1370 Millionen, im Jahre 1877 aber nur um 1283 Millionen Francs überstiegen hat, dieser Ueberschuß also um 87 Millionen zurück⸗ gegangen ist. Was unsere Gesammtausfuhr betrifft, so betrug sie im Jahre 1859 2266, im Jahre 1850 dagegen 1068 Millionen, war also in jenen zehn Jahren ohne Handelsverträge um 1198 Millionen gestiegen. Im Jahre 1877 belief sie sich auf 3436 Millionen. war also in den achtzehn Jahren seit Abschluß der Handelsver⸗ träge nur um 1170 Millionen gestiegen. Auf der anderen Se sind die Einfuhren, welche im Jahre 1859 1641 Millionen betrugen im Jahre 1877 auf 3669 Millionen, mithin um 2028 Millionen gewachsen. Die amtlichen Ausweise vom Jahre 1878 find noch un⸗ günstiger; aber die vorstehenden Ziffern beweisen, wie wir glauben, zur Genüge, daß von einem Aufschwunze nur für die Einfuhren des Auslandes die Rede sein kann. Und gleichwohl, Herr Minister, ge⸗ schieht es im Namen unserer Ausfuhr, daß man die Beibehaltung der gegenwärtigen Tarife verlangt, unter dem Vorwande, das Aus⸗ land würde, wenn wir diese Tarife erhöhten, Repressalien gebrauchen. Sind uns nicht Italien, Spanien, Rußland, Oesterreich⸗Ungarn, die Schweiz, die Vereinigten Staaten, die englischen Kolonien schon zuvor⸗ gekommen? Steht nicht auch Deutschland auf dem Punkte, seine Zölle zu erhöhen? Die Thore schließen sich für uns, ehe wir noch eine Entscheidung über unsere Tarife getroffen haben. In Wahrhei möchte man Frankreich dazu verdammen, der Ueberproduktion de anderen Länder zum Abflußkanal zu dienen. Dazu werden die öffen lichen Gewalten nicht ihre Zustimmung geben mögen. Die Bedü nisse unseres Ackerbaues und unserer Industrie sind der Zolltarif⸗ kommission dargelegt worden. Wir beschwören die Regierung und die Kammern, die in dieser Enquete abgelegten Aussagen zu berück⸗ sichtigen. Auch die Handelsmarine ersehnt Abhülfe für eine mit jedem Tage kritischere Lage; sie dringt auf ausgiebige Prämien fü die Rhederei und den Schiffsbau. Mit dem status quo würde ein Sachlage fortdauern, die durch eine 20 jährige Erfahrung, wie auch von den Nationen verurtheilt ist, welche sich unserer Wirthschafts⸗ politik von 1860 angeschlossen haben. Wir protestiren da her gegen den Schritt der freihändlerischen Handels kammern; wir verlangen wirklich kompensatorische Tarife, welche unseren Gewerben ihr Dasein sichern; wir äußern den Wunsch, daß die neuen Zolltarife ohne Verzug votirt werden und dann sofort am 1. Janvar 1880 in Kraft treten; wir em pfehlen dringend, daß man k.ine Unterhandlungen wegen neuer Han delsverträge einleite, so lange nicht der allgemeine Tarif angenommen und das Zollregime Deutschlands, dem wir nach dem Frankfurte Frieden die Behandlung der meistbegünstigten Nation schuldig sind festgesteut ist; wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf die bedauerliche Wirkungen des Senatuskonsults von 1866, vermöge dessen die Kolo nien die Erzeugnisse des Mutterlandes denen des Auslandes gleich stenen; wir bitten endlich dringend, daß die auf die Handelsmarin bezüglichen Fragen noch im Laufe dieser Session entschieden werden Ueberzeugt, daß Sie Ihren ganzen Einfluß aufbieten werden, um unserer Sache, welche auch die des Landes ist, zum Siege zu ver helfen, bitten wir Sie, Herr Minister, die Versicherung unsere Ehrfurcht zu genehmigen.
Die „République francaise“ verlangt, daß die Re⸗ gierung baldigst Stellung zu den schwebenden Tariffragen nehme, damit der internationale Handel wisse, unter welchen Bedingungen er künftig zu arbeiten habe.
— (Republique frangaise.) Der Ministerrath hat sich heute Vormittag unter dem Vorsitz des Präsiden⸗ ten Jules Grévy zu einer Sitzung vereinigt, in welcher der Minister des Innern dem Präsidenten der Republik eine Reihe von Dekreten, betreffend Personalveränderungen in der Verwaltung, darunter eine Anzahl von Präfekten, 1.“ und Generalsekretäre, zur Unterzeichnung vor⸗ egte.
Der Conseilspräsident und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Waddington, empfing heute den Grafen Schuwaloff. 1 8
— 4. Mai. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennungen des bisherigen Präfekten des Departe⸗ ments Cher, Cottu, zum Präfekten der Seine⸗et⸗Oise (Ver⸗ sailles), an Stelle des Marquis von Barthélemy, der seine Entlassung gegeben hat, des bisherigen Präfekten der Landes, Labordère, zum Präfekten von Cher, des Unter⸗Präfekten von Meaux, Maréchal⸗Lebrun, zum Präfekten der Landes und des Generalsekretärs der Gironde, Barréme, zum Präfekten der Deux⸗Sevres, an Stelle des zu anderen Funktionen abberufenen Hrn. Cotelle.
Spanien. Madrid, 3. Mai. (Ag. Hav.) Die Cortes werden die cubanischen Angelegenheiten wahrscheinlich erst zu Ende Oktober diskutiren.
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Erzherzog Ru⸗ dolf von Oesterreich ist gestern in Barcelona eingetroffen. Höchstderselbe besucht gegenwärtig das Kloster Montserrat.
Die heute unter lebhafter Bewegung stattgehabten Se⸗ natorenwahlen haben eine sehr große Mehrheit für die Regierungskandidaten zum Resultat gehabt.
— 4. Mai. (W. T. B.) In den Senat sind, soweit bis jetzt bekannt, 106 ministerielle, 13 konstitutionelle, 2 demo⸗ kratische, 2 unabhängige Kandidaten und 1 Gemäßigter ge⸗ wählt worden.
Portugal. Lissabon, 2. Mai. (Ag. Hav.) Die Cortes haben sich bis zum 9. Juni vertagt.
Italien. Rom, 2. Mai. (Gazz. d'Italia). Die Vor⸗ sitzenden der 9 Bureaus der Kammer versammelten sich “ Vormittag zur Vorberathung über die Behandlung der
rage der Wahlreform. Cairoli hat auf morgen Abend eine Versammlung der Linken zur Vereinbarung über dieselbe Angelegenheit berufen. 1 3
— 3. Mai. (Italie.) Der Minister für Ackerbau, Gewerbe und Handel wird der Deputirtenkammer die gegen das die Papiergeld⸗Cirkulation betreffende Projekt gerichteten Reklamationen vorlegen und eine Denk⸗ schrift zur Unterstützung des Plans beifügen.
Man versichert, sagt die „Riforma“, daß General Gari⸗ baldi die Absicht zu erkennen gegeben habe, bald nach Caprera zurückzukehren.
— 4 Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gab der Finanz⸗ Minister ein längeres Finanzexposeée, worin er zunächst der Finanzergebnisse von 1878, insbesondere der Aktiv⸗ und Passiv⸗Reste Erwähnung that und sodann hervorhob, daß das Budget von 1879 einen Ueberschuß von 12 Millionen aufweise, und daß voraussichtlich die Ueberschüsse im Jahre
1880 10, im Jahre 1881 12, im Jahre 1882 28 ½ und im