1879 / 110 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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erlim. 8. Mai. (Wochaaberscht über Eisen, Kohlen und erlin, 8. Mai. (Wochgabericht über Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Msakler und Taxator

beim Königlichen Stadtgericht.) Bei stillem Geschäft Preise nicht besser. Koheisen: Der Glasgower Markt

theils höher, Warrants schlossen 43 sh. 3 d. Cassa per Tons, der

Strike ia Durham ist noch nicht beendet und in Folge lisches Rcheisen Desser im Preise. Hier gelten, bei we

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vom Lager, geice und beste Marken

waren die

Kupfer ruhig, gute und oessere So dessen eng-

3,50 und auglisches 2,55 à 2,70 pro 50 kg. Eisernbahnschienen zum Ver-galzen 2,90 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3,30 ist fest und à 3,70. Walzeisen 7,25 à 7,50 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 kg.

à 66,00 und Mausfelder 66,00 à 66,50 pro 50 kg. Zinn schwan-

à 72,50 pr. 50 kg. Zink chne Umsatz, gute und beste Marken Hütishzink 15,20 à 16,00 pro 50 kg. Blei träge, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 14,20 à 14,50 pro 50 kg. EKohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen vach Qualitãt bis 54,00, wssifälisehe 51,00 à 54,00 pro 40 hl, scblesischer und wesfälischer Schmelzkoks 0,90 à 1,10 pre 50 kg frei hier.

prima engl. Lammzinn 72,00 1u““

schottisches Roheisen 3,00 à

rten engl. und austral. 63,00

——

nig Vorrath kend, Bancazinn 75,00 à 75,50 und

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ZEGESIIr.

Montag, den 12. Mai d. Is., und folgende

Bekanntmachung.

[2215] Bekanntmachung.

Als Tilgungsrate pro 1879 sind folgende, in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums

KS„liche Sebaaspiele. Sonntag: Opern⸗ Tage, Vormittags von 10 Ühr ab, soll eine größere vom 12. März 1860 ausgegebene Obligationen des Wilkau⸗Carolatheer Deichverbandes ausgeloost:

8

bbeieeie; als Gast. Acuzena: Frl. ve

Steinbach, vom Stadt⸗Theater zu Nürnberg, als Zestn da. veilep Hr. Udwardi, vom Hoftheater zu Dessau, als Gast. Frl. Dell' Era, erste Tänzerin

vom Victor Emanuel⸗Theater zu Messina, als Gast.) (3932]

8 7 Uhr. s Arcapg sp elbäus. 121. Vorstellung. Die Frau

. 2 vee 2 .„68 9 lbst eist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. bau des Artillerie⸗Wohn⸗Kasernements hierselbst, vhne Geist, vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. veranschlagt auf 8153 57 ₰, sollen im Wege

Montag: Opernhaus. 117. Vorstellung. Der de 11“ Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. m Fricke, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang öI

Schauspielhaus. 122. Vorstellung.

Dienstag: Opernhaus. 118. Vorstellung. Martha,

Zaus. 116. B. Der Troubadour. Oper Partie ungangbarer und fehlerhafter Porzellane 8 8 Aha Borstellungee Fichen des S. Camerango. 8 Gebäude der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur Ballet von Paul Taglioni. im Thiergarten gegen baare Zahlung meistbietend

Königliche Porzellan⸗Mannfaktur⸗Direktion.

Narziß. in unserem Bureau anberaumt, woselbst die Bedin⸗ Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. gungen nebst Anschlag und Zeichnungen eingesehen, (Marqguise de Pompadour: Fr. Irschik, vom Königl. gegen Zahlung der Kopialien verabreicht werden Hof⸗Theater zu München, als Gast.) Anfang 7 Uhr. können. I“ D c d. Romantisch therena lisae ingesalidendank“ in 1

8 Markt zu Nichmond. Ro isch⸗ schäftsloka es Vereins Utizn von W. Friedrich. Musik Werlte (Markgrafenstraße 51 a.) und des „Berliner

rsteigert werden. G den 30. April 1879.

Bekanntmachung. Die Klempner⸗Arbeiten inkl. Material zum Neu⸗ r öffentlichen Submission vergeben werden.

au den 24. Mai er., früh 11 Uhr,

üf RC ons bei der Deichverbandskasse oder der Kommandite d Jor bgahe von Ssferten hebess wit gißeß dieses Jahres einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

litt. A. Nr. 3 und 65 à 1500 3 000 8 6. Nr. 3. 24. 43. 102. 104. 105. 217. 238. 283. 291. 390. 396. 408. 499. 557. 561. 591. 682. 703. 708 à 300

C. Nr. 1. 21. 44. 56. 60. 63. 114. 120, 148. 176. 189. 192. 206. 222. 251. 262. 284. 289. 302. 309. 316. 339. 341. 345. 364. 378. 396. 408. 414. 433. 447. 470. 477. 532. 546. 548. 557. 560. 562 à 150 63. 83. 182. 1988. 139. 141. 144. 147. 148. 150. 8

151 à 75 ℳ. 825

zusammen 88 hh

16 ieser Obligati jerdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen Die Inhaber dieser Obligationen werden h 9 Earher.n E 114“

6 000

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober cr. auf. Glogau, den 1. März 1879. Der Deichhauptmann, Königliche Landrath. v. Jagwitz.

8 otthardbahn⸗Gesellschaft.

Nach Vorschrift des Art. 9 der Statuten der Gotthardbahn⸗Gesell chaft werden anmit die nach⸗

111“ 111“”“ bezeichneten Aktien der Gotthardbahn, auf welche ungeachtet der nochmaligen Aufforderung die Einzahlung

als Gast. Nancy: Frl. Steinbach, als Gast. si Lyonel: Hr. Udwardi, als Gast. Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. 1

Echauspielhaus. 123. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen Novelle

von Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: Stephy [4051]

rar arakterbild i Akt, nach dem Stoffe Girard. Charakterbild in 1 Akt, ng Stof

eines Sealsfieldschen Romans von Rudolph Genée. Anfang 7 Uhr.

MWallner-Theater. Sonntag u. d. folgenden Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

Fictoria-Tkeater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigrag. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Zum 55. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery.

In Scene gesetzt von Emil Hahn. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Direktion: Ergel⸗Lebrun. Sonntag: Erstes Großes Frühlingsfest. Von 4 Uhr 1 während und nach der Theater⸗ Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert (durch die verstärkte Hauskapelle und ein Trompetercorps). Bei eintretender Dunkelheit wird der Garten zum ersten Male vollständig, auch durch die neuen Gasanlagen,

brillant beleuchtet. Auf vielfaches Verlangen: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von v. Schweitzer. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Montag: Großstädtisch. Vorher: Garten⸗Con⸗

cert. Anfang des Concerts 5 Uhr.

Stadt-Theater. Sonntag: Auf allgemeinen Wunsch nochmalige Aufführung von: Heydemann und Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. Mit neuen Couplets und dem komischen Quartett „Den Frauen Heil“. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast, weitere Gäste siehe Tageszettel.) Parquet 2 ℳ, Logen 2, 3 und 4

Montag: Vorletzte Vorstellung.

Germania-Theater. Sonntag: Ermäßigte Sonntagspreise. Der Dachdecker oder: Graf und Handwerksmann. Vorher: Möllers Pantoffel. Von 5 Uhr ab: Großes Garten⸗Concert.

Montag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Olga Wendenburg mit Hrn. Rittergutsbesitzer Gustav Wendenburg (Heders⸗ leben Wormsleben). Frl. Elisabeth v. Berg mit Hrn. Wilhelm v. Platen (Dubkevitz Fähr⸗ hof auf Rügen). Verehelicht: Hr. Dr. med. Richard Rother mit Frl. Luise Löschke (Falkenberg O./S.) Hr. Buchhändler Adolf Foerster mit Frl. Karoline Lindemann (Staßfurt). Hr. Rittmeister Ru⸗ dolph Mollard mit Frl. Marie Geiß (Göra). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Seconde⸗Lieutenant Thiermann (Nassau). Hrn. Dr. Emil Meyer (Köpenick). Hrn. Premier⸗Lieutenant und Brigade⸗Abjutant Prinz (Metz). ““ Gestorben: Hr. Landrath Dr. Hermann Schmalz (Kussen). Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Hein⸗ rich Hoffbauer (Bremen). Hr. Hof⸗Apotheken⸗ kesitzer und Stadtrath Hermann Banoo (Schweid⸗ nitz). Gräfin Elisabeth v. Lüttichau⸗Rzezewo, geb. v. Treskow (Chodowo).

3 erkäufe, Verpachtungen, Tubmissionen ꝛc.

8 Bekanntmachung. Die Lieferung von

25 Centnern Roßhaare

Montag, den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,

nach Maßgabe der einzusendenden Proben resp. der Mindestforderung im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden, und sind bezügliche Offer⸗ ten nebst Roßhaarproben nach den vorher einzu⸗ sehenden Bedingungen bis zum gedachten Terxmin in das Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Thräns⸗ berg 52/53, einzureichen. (H. 52030,) Magdeburg, den 3. Mai 1879.

soll am

Kasernements sollen:

im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

in unserem Bureau anberaumt, woselbst die ver⸗ in nfe mit gehöriger Aufschrift versehenen Offerten Deutsch von R. 1 rechtzeitig T. Rätcg edeh öö1ö6“ A. Raida. Die Balle k bhebillemont. Preisverzeichnisse zusehen sind. Letz von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemo I 11“ aser dem liegen die Bedingungen ꝛc. in den Geschäfts⸗ lokalen des Vereins „Invalidendank“ in Berlin (Markgrafenstr. 51 a.) und des „Berliner Bau⸗ markts“ (Wilhelmstr. 92) daselbst zur Einsicht aus.

cht aus. 8 1 Stralsund, den 29. April 1879. Cto. 627/4.)

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Bekanntmachung.

Für den Neubau des hiesigen Artillerie⸗Wohn⸗

a. die Glaserarbeiten, veranschlagt 50 ₰,

b. die Anstreicher⸗, Maler⸗ und Tapezier⸗ Arbeiten, veranschlagt auf 10,106 70 ₰,

Termin hierzu haben wir auf 8 Montag, den 26. d. Mts., früh 10 Uhr, für die Glaserarbeiten, und früh 11 Uhr für die Anstreicher- und Maler⸗ ꝛc. Arbeiten

Stralsund, den 1. Ma 1879. Cto. 63/5.) Käönigliche Garnison⸗Verwaltung.

3950 Fhla.. Konkurssache 1 111““ von Lepel auf Beseritz wird der auf den

17. Mai d. J., Mirtags 12 ½ Uhr, 8 vor der unterzeichneten Großherzoglichen Justiz⸗

termin hierdurch in Erinnerung gebracht, mit dem Bemerken, daß im ersten Verkaufstermine ein Gebot nicht abgegeben worden ist. Neustrelitz, den 28. April 1879. Großherzogl. mecklenb. Justiz⸗Kanzlei. E. v. Blücher.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

14203) Werra⸗Eisenbahn.; Da in diesem Jahre der letzte Dividendenschein zweiter Serie (Nr. 20 per 1878) zu den Stamm⸗ aktien der Werrabahn zur Verwendung kommt, soll die dritte Reihe der Dividendenscheine (Nr. 21 30)

egeben werden. ausgeg ersuchen die Aktien⸗Inhaber die Talons an unsere Hauptkasse allhier, mit doppelter Designation versehen, portofrei einzusenden. Die Ein⸗ und Rücksenhung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Einsenders re p. Besitzers, Rück⸗ sendung in Ermangelung bestimmter Vorschrift unter einer Werthangabe von 100 für jeden Dividendenbogen. 8 sind von der Hauptkasse und sämmtlichen Billetexpeditionen der Werrabahn unentgeltlich in Empfang zu nehmen. Meiningen, den 1. Mai 1879.

Die Direction der Werra⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien⸗ 1 Gesellschaft.

In der am 5. ds. stattgehabten Generalversamm⸗ lung unserer Aktionäre sind folgende Nummern

207, 229, 241, 247, 249, 261, 284, 292, 323, 326,

883, 891, 897, 922, daß die betreffenden Obligationen

vom 1. Januar künftigen Jahres ab an unserer Kasse eingelöst werden.

von diesem Tage an auf.

kanzlei zum Verkaufe des Rittergutes Beseritz bei Friedland in Mecklenburg angesetzte Ueberbots⸗

unserer Prioritäts⸗Obligationen ausgeloost worden: 12 24, 10 77, 83, 85, 127, 1 P98, 201. 208,

368, 378, 381, 397, 444, 445, 497, 499, 506, 514,

587, 591, 594, 602, 621, 624, 634, 649, 686, 701, 721, 762, 764, 783, 804, 806, 847, 856, 868, 880, lung vor Beginn derselben bei

Den Obligationen sind bei der Einreichung die

des Restes der vierten Rate des Aktienkapitals bis zum anberaumten Termine vom 12. fließenden

Monats nicht geleistet worden ist, als dahingefallen erklärt und die früher auf dieselben geleisteten

Einzahlungen dem 11““ einverleibt. e 1 5 ri 7 8 9 . 1 6 1b Die Tireection der Gotthardbahn.

Verzeichniß der Actien⸗Nummern, 1

auf welche die Einzahlung des Saldo der IV. Rate von Fr. 52.22 = Mk. 41.77 nicht . geleistet worden ist: ö 820. 1012/3. 1295/9, 1449. 1493/4. 1627,30. 1709, 1743. 2017. 2825. 2926,28. 3011712. 3568,705. 4012. 4014/7. 4162/6. 4359/60. 4388/9. 4472/86. 7358. 8512/5. 8519,22. 8911. 11209. 12259. 12397. 12541/2. 12783/4. 13837, 15168. 15184,6. 19342. 15348. 15352. 16019. 16585,8. 16625. 16650. 16662. 16664. 16693. 16935. 18606. 18763,4. 20077., 20156. 25085,195. 25666,70. 2574 4⁄. 26107/8. 262 3. 26631. 26636. 26643. 26647. 26791/6. 27310/41. 27355/9. 278,10/22. 29439. 29877. 30108/11. 3294161 33244,51. 53305/9. 33344. 34589. 36457. 37333/7. 37722/31. 39493/4. 40845. 41251. 42361/2. 42412,3. 43096. 43486. 44266. 45078 /80. 47247. 47512, 47922. 47955. 48002/74, 48007. 48069,86. 48094,5. 48238. 48283/97. 48308/32. 48374. 48383. 49000/4. 49119. 49201/9. 49320/22. 49324. 40577. 49580,2. 495870 3. 49667. 49704/5. 49710. 49744/5. 490938. 50000. 50118. 50220, 50352/5. 51852,/4. 51865. 51958 /9. 52984. 53195. 53349, 53602. 53838. 53842,57. 54159, 541634. 54306,7 54606/20. 56128. 56246. 56256/9. 56297. 56308/12. 56400. 57065/70. 57154/87. 57201/50. 57384. 57433. 57481. 57510/13. 57515. 57590,5. 57951/66. 58173/4 58178/9. 58198. 58225. 58231/5. 58357. 58365. 58372. 58379,80. 583. 9/400. 58422/5. 58428/30. 58433. 58448/50. 58457,77. 58482,/4. 58487. 58495,500. 59736/7. 59799/806. 59836/7. 59879/81. 59885/8. 59907. 60004/5. 60011. 60060. 60065/71. 604204. 60926/8 60991. 61371/80. 61757/9. 61982. 62664/5. 62859/62. 63788. 63872. 64410/12. 64439/40. 64453. 64498. 65049/50. 65265/84. 65779/80. 66231. 66234. 66311/2. 66360/1. 66441. 66449. 67251. 67672/4. 67888/90.

n Deutsche Lebens-, Pensions- und Renten- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit. in Potsdam.

zu der diesfährigen vrdentlichen Generalversammlung am Sonnabend, den 14. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr,

im Saale von Voigt’s Blumengarten, Spandanuerstraße 28 hierselbst,

werden alle stimmberechtigten Mitgliede: hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 8

1) Vorlage der von der Direktion gelegten, von dem Kuratorium und der G Kommission geprüften Jahresrechnung und Antrag auf Entlastung der Verwaltung (§. 382

des Statuts). 2) der Grundstücks⸗Uebernahme zur Abwendung von Verlusten (§. 44 letzter

3) 1—d). n.s Mitgliedes des Kuratoriums auf die Zeit vom 1. Juli d. J. bis 30. Juni 1880

(§. 38 e des Statuts). ““ 1“ 6.. 4) Ferihellung des Ueberschusses aus 1876 als Dividende für 1879 (§. 47 des Statuts). ) ier Mitglieder: 1 1 8 Umarbeitung des revidirten Statuts und Wahl einer Kommission

ierzu; 8 hieregz derung der Bestimmungen des revidirten Statuts, und zwar §. 1 Abs. 2,

§. 7, 8. 20, 8. 28, S. 32, 8. 94 Abs. 1, §. 36 Abs. 2, 4 u. 5, §. 39, §. 42 a Nr. 8, Y15“ und 66 Ch Hlhat sich nach den Vorschriften im §. 26 des Statuts

Die Stimmberechtigung der Mitglieder regelt 1 von 1868 6 8 G Statuts von 1877; je nachdem auf die betreffende Versicherung das

ü Zjetzige Statut Anwendung findet. G odec dg ehnae Kegltimation wich im Geschäftslokale der Gesellschaft, Breitestraße 34 stattfinden. Die Liste der Anmeldungen wird geschlossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung das Statut von 1868 in Geltung ist, am Tage vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen Mit⸗ glieder, auf veren Versicherung das revidirte von 88 b findet, eine Stunde vor Be⸗

er Gener⸗ ‚also am 14. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr. 8 8 .“ Ceneragversanenencg 89b ea 75 Juni ab bei der Direktion oder bei den Vertretern in Empfang genommen werden. b Potsdam, den 8. Mai 1879.

Das Curatorium.

Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Inhaber von Actien der Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hiermit zu einer

ordentlichen Generalversammlung aaf Mittwoch, den 4. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr,

i 8 chen Hofs (Hotel Stäbler) hier eingeladen.

im Saale des Deutschen Hofs (H E“

1) Mittheilung der Bilance; 8

2) Berichterstattung Fha die Zetriebeergebnif Gesellschaft vereinbarten Abänderungen des Betriebsvertrags;

3) Aufsichtsraths auf Ertheilung der Decharge an den Vorstand bezüglich der abge⸗ schlossenen Baurechnung; G Goth

4 hl eines Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des ausscheidenden Stadtraths zu Gotha.

19 Stimmrechte wolle jeder Actien⸗Inhaber am Tage der Generalversamm⸗

dem Bureau, welches von Nachmittags 2 Uhr ab im Deutschen Hofe

hierselbst in Thätigkeit treten wird, seine Actien unter Anschluß eines von ihm unterschriebenen Ver⸗

t h it de e 81 in se i Exe deponiren. Wir machen dieses mit dem Bemerken bekannt, zeichnisses der Nummern derselben in zwei Exemplaren dep ö1A1AAX“ wird dem betreffenden Actionair rzeichnisses erfolgt

Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses, versehen mit Besche mit dem Vermeri der Stimmenzahl und mit dem Siegel der Gesellschaft, . etr zurückgegeben und dient als Einlaßkarte zur Versammlung. Gegen Rückgabe dieses Ve⸗

1 ;% Sp 5. DieVerzinsung der gezogenen Nummern hört nach dem Schlusse der Generalversammlung die Rückgabe der betreffenden Aectien.

§. 38 der Statuten gewährt das Eigenthum jeder Actie Eine Stimme. Ferir Peationald kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmachten sind

zufügen. feld, den 9. Mai 1879.

Niederrheinische Hütte bei Duisburg⸗Hoch⸗

Talons und die noch nicht verfallenen Coupons bei⸗ schriftlich einzureichen.

a, den 2. Mai 1879. 8 1 Der Nuffsichtsrath der Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8 Susatz.

Königliche Garnisonverwaltung.

Der Vorstand.

Wangenheilin.

e und über die mit der Thüringischen Eisenbahn⸗

Das Abonnement beträgt 4 50

für das Vierteljahr.

hnügeemnea- für den Raum einer ruckzeile 30

5

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rechnungs⸗Rath und Gerichtskassen⸗Rendanten Heinrich zu Samter den NRothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kommerzien⸗Rath Valentin Manheimer zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Papier⸗Fabrikmeister Heinrich Kammann zu Lachendorf, Amts Celle, dem Papier⸗Maschinenführer Heinrich Her⸗ boldt ebendaselbst, dem Aufseher des Forts Kalkreuth bei Danzig, pensionirten Baugefangenen⸗Aufseher Piwinski, und den Fabrikarbeitern Jacob Pilger zu Cassel und Heinrich Winden zu Nothberg im Kreise Düren das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des Gymnasial⸗Oberlehrers Dr. Oskar Henke zu Hörter zum Direktor der Realschule 1. Ordnung zu Mül⸗ heim a. d. Ruhr zu bestätigen; und

dem Direktor der landwirthschaftlichen Akademie zu. Poppelsdorf bei Bonn, Professor Dr. Dünkelberg, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie

dem Kreis⸗Physikus Dr. med. Passauer in Gerdauen, und dem praktischen Arzt und Kreis⸗Wundarzt Dr. Loewe in Stettin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Schiedsmannsordnung. Vom 29. März 1879. 1“

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Erster Abschnitt.

Das Amt der Schiedsmänner.

1. Zur Sühneverhandlung über streitige Rechtsangelegen⸗ heiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu bestellen. Kleinere Gemeinden können mit anderen Gemeinden zu einem Schiedsmanns⸗ vereinigt, größere Gemeinden in mehrere Bezirke getheilt werden.

Selbständige Gutsbezirke werden den Gemeinden gleichgeachtet.

Di LE Bezirke erfolgt: 8

1) in denjenigen Städten, in welchen ein kollegialischer Gemeinde⸗ vorstand vorhanden ist, durch diesen, in den übrigen durch den Bürgermeister;

2) für die Landgemeinden durch die Kreisvertretungen, in der Provinz Hannover und in den Hohenzollernschen Landen durch die Amtsvertretungen.

§. 2. Das Amt des Schiedsmanns ist ein Ehrenamt. Zu dem⸗ selben ist nicht zu berufen:

1) wer das dreißigste Lebensjahr nicht vollendet hat;

.2) wer nicht in dem Schiedsmannsbezirke wohnt, für welchen die BZzeusan ehhelti⸗

3) wer in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung die Befähigun zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat; b

4,]) wer in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Staatsbeamte und besoldete Beamte der Kommunal⸗ oder Kirchenverwaltung bedürfen zur Uebernahme des Amts der Genehmi⸗ gung ihrer zunächst vorgesetzten Behörde.

.3. In denjenigen Gemeinden, welche für sich Einen Schieds⸗ mannsbezirk oder mehrere Schiedsmannsbezirke bilden, erfolgt die Wahl der Schiedsmänner durch die Gemeindevertretung (Versamm⸗ lung der Stadtverordneten, der Repräsentanten, der Bürgervorsteher, der Gemeindeverordneten, der Bürgerausschußmitglieder, der Ge⸗ Hafändf absschußmülgtieder 9— gewählte Gemeindevertretung nicht esteht, durch die Gemeindeversammlung, in selbständigen Gutsbe düc ge CC selbständigen Gutsbezirken

ür die aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Schieds⸗ v die 113“ durch die E11“ in der Provinz Hannover und in den Hohenzoller schen Land die Amesasdirelungen gewählt. 1u“

Die Wahl erfolgt auf drei Jahre. Bis zum Amtsantritte de Neugewählten bleibt der bisherige Schiedsmann in Thätigkeit. 1 sit §. 8 1. 11“ ewählten bedürfen der Be⸗ stätigung durch das Präsidium des Landgerichts, in dessen irk si haben. 8 I1

§. 5. ie Schiedsmänner werden bei dem Amtsgerichte ihres Wohnsitzes auf die Erfüllung ihrer Obliegenheiten eidlich verpflic

8 2 1 9 1 tet. Der Eid wird dahin geleistet: 6 sichee „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Schiedsmanns getreulich zu erfüllen, so

Fbhahr 2n 85 helfe.“ hcl „Ist ein Schiedsmannn Mitglied einer Religionsgesellschaft, wel⸗ cher das den Gebrauch gewisser Heicenersasssgesellehef Stelle v so de Abgabe Ertlärung unter der

1 ngsformel dieser Religionsgesellschaft se gionsgesellschaft der Eidesleistung

„Im Falle der Wiederwahl eines Schiedsmanns genügt die Ver⸗

weisung auf den von ihm „bereits geleisteten Eid. 8 §. 6. Die Schiedsmänner haben bei Ausübung ihres Amts die

5§. 8. Zur Ablehnung oder Niederlegung des Amts eines Schiedsmanns vor Ablauf der Wahlperiode berechtigen folgende Ent⸗ schuldigungsgründe:

1) das Alter von 60 Jahren;

2) die Verwaltung des Schiedsmannsamts während der vorauf gegangenen 3 Jahre;

3) anhaltende Krankheit;

4) Geschäfte, die eine lange oder häufige Abwesenheit vom Wohn⸗ orte mit sich bringen;

5) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamts;

.6) sonstige besondere Verhältnisse, die nach billigem Ermessen eine gültige Entschuldigung begründen.

Ueber die Befugniß zur Ablehnung wird von der Körperschaft, welche die Wahl des Schiedsmanns bewirkt, und über die Befugniß sur 11u““ vom Präsidium des Landgerichts endgültig ent⸗

ieden.

§. 9. Ein Schiedsmann istk seines Amtes zu entheben, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorhandensein die Berufung nicht erfolgen soll. Er kann auch aus anderen erheb⸗ lichen Gründen seines Amtes enthoben werden.

Die Enthebung vom Amte erfolgt durch den Ersten Civilsenat des Ober⸗Landesgerichts, in dessen Bezirk der Schiedsmann seinen Wohnsitz hat, nach Anhörung des Betheiligten.

§. 10. Wer sich ohne einen der im §. 8 enthaltenen Ent⸗ schuldigungsgrunde weigert, das Amt des Schiedsmanns zu übernehmen oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer zu versehen, kann für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung seines Rechtes auf Theilnahme an der Vertretung und Nerwaltung seiner Gemeinde für verlustig erklärt und um ½ bis †¼⅔ stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden. Die Beschlußfassung hierüber steht der Gemeindevertretung (§. 3) zu; der Beschluß bedarf der Genehmigung der der Gemeinde vorgesetzten Behörde.

Besitzern selbständiger Gutsbezirke kann in dem vorgedachten Falle durch den Kreisausschuß eine Erhöhung der Kreisabgabe um bis ¼¾ auf drei bis sechs Jahre auferlegt werden.

§ 11. Jeder Schiedsmann erhält einer Stellvertreter. Die Stellvertretung kann dahin geordnet werden, daß bestimmte Schieds⸗ männer sich wechselseitig vertreten.

Bei vorübergebender Behinderung oder gleichzeitiger Erledigung des Amtes des Schiedsmanns und des Stellvertreters ist die Ausßh sichtsbehörde ermächtigt, die einstweilige Wahrnehmung der Geschäfte einem benachbarten Schiedsmanne oder Stellvertreter zu übertragen.

Auf die Stellvertreter finden die §§. 2 bis 10 entsprechende An⸗

wendung. 8 Zweiter Abschnitt.

Die Sühneverhandlung über bürgerliche Rechts⸗

streitigkeiten.

§. 12. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet eine Sühne⸗ verhandlung nur über vermögensrechtliche Ansprüche statt. Der Schiedsmann hat sich der Sühneverhandlung auf Antrag einer oder beider Parteien zu unterziehen. Zur Stellung dieses Antrages ist keine Partei verpflichtet.

In Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung den Auseinander⸗ setzungsbehörden zosteht, findet eine Sühneverhandlung durch Schieds⸗ männer nicht statt. §. 13. Für die Sühneverhandlung ist der Schiedsmann zu⸗ ftändig. in dessen Bezirk der Gegner des Antragstellers seinen Wohn⸗ itz hat.

„Ein an sich unzuständiger Schiedsmann wird jedoch durch aus⸗ drückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig. §. 14. Zu einer amtlichen Thätigkeit außerhalb seines Amts⸗

8 ist der Schiedsmann nur im Falle der Stellvertretung (§. 11) efugt. §. 15. Der Schiedsmann ist von der Ausübung seines Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen: 1) in Sachen, in welchen er selbst Partei ist oder in Ansehung welcher er zu einer Partei in dem Verhältniß eines Mitberechtigten,

Rechte der Beamten. 9. 7. Das Recht der Aufsicht über einen Schiedsmann steht zu:

1) dem Justiz⸗Minister. hinsichtlich sämmtlicher Schiedsmänner; 2) dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten hinsichtlich der in dem Ober⸗Landesgerichtsbezirk wohnenden Schiedsmänner; 3) dem Präsidenten des Landgerichts hinsichtlich der in dem Landgerichtsbezirk wohnenden Schiedsmänner. In dem Rechte der Aufsicht liegt die Befugniß, die ordnungs⸗

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widrige Ausführung eines Schiedsmannsgeschäftes zu rügen. Beschwerden, welche den Geschäftsbetrieb oder Verzögerungen betreffen, werden im Aufsichtswege erledigt.

Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht; best 9 in Sachen seiner Ehefrau, auch wenn die Ehe nicht mehr esteht;

3) in Sachen einer Person, mit welcher er in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seiten⸗ linie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht;

4) in Sachen, in welchen er als Prozeßbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist. leh §. 16. Der Schiedsmann soll die Ausübung seines Amtes ab⸗ ehnen:

1) wenn er der Sprache der Partei nicht mächtig ist;

2) wenn zur Gültigkeit der Willenserklärung der Parteien dem Gegenstande nach die gerichtliche oder notarielle Form ausschließlich erfordert wird;

3) wenn die Parteien dem Schiedsmanne nicht bekannt sind und 58 * nachweisen können, daß sie diejenigen sind, wofür sie sich ausgeben;

4) wenn Bedenken gegen die Geschäfts⸗ oder Verfügungsfähig⸗ keit der Parteien oder gegen die Legitimation der gesetzlichen Ver⸗ treter derselben bestehen;

5) wenn eine Partei blind oder taubstumm ist;

6) wenn eine Partei taub oder stumm ist und mit derselven eine schriftliche Verständigung nicht rfölcn kann. reh §. 17. Der Schiedsmann kann die Ausübung seines Amtes ab⸗ ehnen:

1) wenn seine Zuständigkeit lediglich auf der Vereinbarung der Parteien beruht;

„2) wenn ihm die streitige Angelegenheit zu weitläufig oder zu schwierig erscheint.

Beschwerde gegen die Ablehnung findet nicht statt.

§. 18. Die Vertretung der Parteien durch Bevollmächtigte ist unzulässig. Gemeinden und Korporationen dürfen sich jedoch durch Bevollmächtigte aus ihrer Mitte vertreten lassen.

Alle Nost-Anstalten nehmen Lestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ 8

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

§. 19. Beistände der Parteien, mit Ausnahme der Beistände von Personen, welche des Lesens oder Schreibens nicht mächtig sind, können vom Schiedsmanne in jeder Lage der Verhandlung zurückge⸗ wiesen werden.

.20. Der Antrag auf Sühneverhandlung kann bei dem Schiedsmanne schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokall ge⸗ geben werden. Derselbe muß den Namen, Stand und Wohnort der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

§. 21. Der Schiedsmann vermerkt auf dem Antrage oder einer Anlage desselben Zeit und Ort des Termins zur Verhandlung unter Androhung der Strafe für unentschuldigtes Ausbleiben (§. 22) und übergiebt das Schriftstück dem Antragsteller zur Behändigung an den Gegner oder läßt diesem das Schriftstück unter entsprechender Benachrichtigung des Antragstellers in zuverlässiger Weise zustellen.

§. 22. Eine Partei, welche vor dem zuständigen Schiedsmanne in dem anberaumten Termine nicht erscheinen will oder kann, muß solches spätestens an dem dem Terminstage vorhergehenden Tage bei dem Schiedsmanne anzeigen.

Ist eine solche Anzeige nicht erstattet, so kann der Schiedsmann gegen die im Termine ausgebliebene Partei eine Geldstrafe von fünfzig Pfennigen bis zu einer Mark festsetzen.

E1““ gegen die Festsetzung werden im Aufsichtswege

erledigt. „S. 23. Die Verhandlung der Parteien vor dem Schiedsmanne ist eine mündliche. Der Schiedsmann hat Sorge zu tragen, daß dieselbe ohne Unterbrechung zu Ende geführt werde; erforderlichen⸗ falls hat er den Termin zur Fortsetzung der Verhandlung sofort zu bestimmen.

§. 24. Der Schiedsmann kann im Einverständnisse mit den Parteien Zeugen und Sachverständige, welche freiwillig vor ihm er⸗ schienen sind, hören. 8

Zur Beeidigung eines Zeugen oder Sachverständigen und zur Abnahme eines Parteieides ist der Schiedsmann nicht befugt.

.25. Kommt ein Vergleich zu Stande, so ist derselbe zu Pro⸗ tokoll festzustellen.

Das Protokoll wird in der Sprache der Parteien, und wenn nur eine Partei der deutschen Sprache mächtig ist, in dieser und der fremden Sprache aufgenommen.

Das Protokoll enthält:

1) den Ort und die Zeit der Verhandlung;,

2) die Namen der erschienenen Parteien, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände, sowie die Angabe, wie dieselben ihre Legitimation geführt haben;

3) den Gegenstand des Streits;

4) die Verabredung der Parteien. 6“ Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so hat der Schiedsmann hierüber einen kurzen Vermerk aufzunehmen.

.26. Das Protokoll ist den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In dem Protokolle ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt sei.

§. 27. Das Protokoll ist von den Parteien und dem Schieds⸗ manne durch Namensunterschrift zu vollziehen.

JZede Partei, welche nicht unterschreiben kana, muß einen Bei⸗

stand wählen, welcher für sie die Verhandlung mit seiner Namens⸗

unterschrift vollzieht oder die von ihr beigefügten Handzeichen be⸗

glaubigt. Der Schiedsmann hat dabei zu vermerken, von welcher

1nn aus welchem Grunde die eigenhändige Unterschrift unter⸗ ieben ist.

§. 28. Die Protokolle werden der Zeitfolge nach in ein aus⸗ schließlich dazu bestimmtes Buch (Protokollbuch) eingeschrieben und mit einer fortlaufenden Nummer versehen.

Vollgeschriebene Protokollbücher sind an das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schiedsmann wohnt, zur Aufbewahrung abzugeben.

§. 29. Die Parteien oder deren Rechtsnachfolger erhalten auf Verlangen Abschrift oder Ausfertigung des Protokolls.

§. 30. Die Ausfertigung besteht aus der mit dem Ausferti⸗

gungsvermerke versehenen Abschrift des Protokolls. „Der Ausfertigungsvermerk muß die Angabe des Orts und der Zeit der Ausfertigung und die Bezeichnung Desjenigen, für welchen die Ausfertigung ertheilt wird, enthalten und mit der Unterschrift und dem Amtssiegel des Schiedsmanns versehen sein.

§. 31. Die Ausfertigung wird von dem Schiedsmanne ertheilt, welcher die Urschrift des Protokolls verwahrt. Derselbe hat vor der Aushändigung auf der Urschrift des Protokolls zu vermerken, wann und für wen die Ausfertigung ertheilt worden ist.

Befindet sich das Protokollbuch in der Verwahrung des Amts⸗ gerichts (§. 28), so wird die Ausfertigung von dem Gerichtsschreiber desselben ertheilt. 3

§. 32. Aus den vor einem Schiedsmanne geschlossenen Ver⸗ gleichen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt. 1 ¹Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden finden hierbei ent⸗ prechende Anwendung. 8. 3

In den Fällen der §§. 664, 665 der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf Anordnung des Amtsgerichts zu ertheilen, in dessen Bezirke der Schiedsmann den Wohnsitz hat.

Dritter Abschnitt.

Die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperyerletzungen.

§. 33. Bei den nur auf Antrag zu verfolgenden Beleidigungen und Körperverletzungen ist der Schiedsmann die zum Zwecke der

Sühneverhandlung zuständige Vergleichsbehörde. §. 34. Auf die Sühneverhandlung über Beleidigungen und

Körperverletzungen finden die Vorschriften des zweiten Abschnitts

jmit den in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Abweichun⸗

gen entsprechende Anwendung.

§. 35. Soweit nach der Vorschrift des §. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung vor Erhebung der Privatklage wegen Beleidi⸗ gungen nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht worden, ist für diesen Vergleichsversuch der Schiedsmann, in dessen

Bezirk der Beschuldigte wohnt, ausschließlich zuständig.