1879 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 8. Mai. (N bhabericht über Fisen, Kohlen Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator

72,50 pr. 50 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 15,20 à 16,00 pro 50 kg. Blei träge Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 14,20 à 14,50 pro 50 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 54,00, wesifälische 51,00 à 54,00 pro 40 hl, seblesischer und wesfälischer Schmelzkoks 0,90 à 1,10 pro 50 kg frei hier. 8

j vom Lager, gece und beste Marken ⸗chottisches Roheisen 3,00 à 3,50 und auglisches 2,55 à 2,70 pro 50 kg. E111“ 5 1““ 1“ eschzs um Ver galzen 2,90 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3.ü

FEöniglichen Stadtgericht.) Bei stillem Geschäft waren die zum Ver-calzen, 2,90 3, 3,079, 1 1 . besser. N Der Glasgower Markt ist fest und à⁴ 3, 79. Walzeisen 7725 à 7,50 und Blecho 10,00 à 12,00 5 50 E. tbeils höher, Warrants schlossen 43 sh. 3 d. Cassa per Tons, der Kupfer ruhig, gute und vessere Sorten engl. und austral. 1e Strike ia Durham ist noch nicht beendet und in Folge dessen eng- 66,00 und . 86— à 899 8 8 EE“

8 . 8 . . ;⸗ g8 ünn 8 orij 2 - EE lisches Rocheisen Desser im Preise. Hier gelten, bei Nenig kend, Bancazinn 75 8 5,50 und 1 g

Bekanntmachung. Als Tilgungsrate pro 1879 sind folgende, in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. März 1860 ausgegebene Obligationen des Wilkau⸗Carolath'er Deichverbandes ausgeloost: er Litt. A. Nr. 3 und 65 à 1500 3 000 im Gebäude der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur- r. B. Nr. 3. 24. 43. 102. 104. 105. 217. 238. 283. 291. 390. im Thiergarten gegen baare Zahlung meistbietend 896 408. 499. 557. 561. 591. 682. 703. 708

versteigert werden. 83390 120. 148.

Bekanntmachung. [2215] Montag, den 12. Mai d. Is., und folgende

Tage, Vormittags von 10 Uhr ab, soll eine größere Partie ungangbarer und fehlerhafter Porzellane

ESEEEEEEEETEE1ö1“ —..ꝛ

KSmliche Sch auspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 116. Vorstellung. Der Troubadour. Oper in 4 Akten, nach dem Italienischen des S. Camerann. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. (Leonore: Frl. Friedmann als Gast. Acuzena: Frl.

2

176. 189.

Steinbach, vom Stadt⸗Theater zu Nürnberg, als Sefh W Hr. Udwardi, vom Hoftheater zu Dessau, als Gast. Frl. Dell' Era, erste Tänzerin vom Victor Emanuel⸗Theater zu Messina, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 8 1 Schauspielhaus. 121. Vorstellung. Die Frau ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Montag: Opernhaus. 117. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 122. Vorstellung. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. (Marquise de Pompadour: Fr. Irschik, vom Königl.

Dienstag: Opernhaus. 118. Vorstellung. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. J 1 komische Oper in Akten von W. Friedrich. Musik von F. v. Flotow. (Lady Harriet: Frl. Friedmann, als Gast. Nancy: Frl. Steinbach, als Gast. Lyonel: Udwardi, als Gast. Hr. Krolop.) Anfan 18

Eerga spieitaus. 123. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen Novelle von Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: Stephy. Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans von Rudolph Genée. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag u. d. folgenden Tage: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

sicteria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Zum 55. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Direktion: Ergel⸗Lebrun. Sonntag: Erstes Großes Frühlingsfest. Von Uhr an, vor, während und nach der Theater⸗ Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert (durch die verstärkte Hauskapelle und ein Trompetercorps). Bei intretender Dunkelheit wird der Garten zum ersten Male vollständig, auch durch die neuen Gasanlagen, rillant beleuchtet. Auf vielfaches Verlangen: Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von v. Schweitzer. nfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Montag: Großstädtisch. Vorher: Earten⸗Con⸗ ert. Anfang des Concerts 5 Uhr.

Stadt-Theater. Sonntag: Auf allgemeinen Wunsch nochmalige Aufführung von: Heydemann

nd Sohn. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten

nd 7 Bildern von Dr. Hugo Müller und Emil Pohl. Musik von Bial. Mit neuen Couplets und dem komischen Quartett „Den Frauen Heil“. (Schnabel: Hr. Julius Ascher als Gast, weitere Gäste siehe Tageszettel.) Parquet 2 ℳ, Logen 2, 3 und 4 Moöontag: Vorletzte Vorstellung.

Germania-Theater. Sonntag: Ermäßigte Sonntagspreise. Der Dachdecker oder: Graf und Handwerksmann. Vorher: Möllers Pantoffel. Von 5 Uhr ab: Großes Garten⸗Concert.

Mcontag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Olga Wendenburg mit Hrn. Rittergutsbesitzer Gustar Wendenburg (Heders⸗ leben Wormsleben). Frl. Elisabeth v. Berg mit Hrn. Wilhelm v. Platen (Dubkevitz Fähr⸗ hof auf Rügen). Verehelicht: Hr. Dr. med. Richard Rother mit Frrrl. Luise Löschke (Falkenberg O./S.) Hr. Buchhändler Adolf Foerster mit Frl. Karoline Lindemann (Staßfurt). Hr. Rittmeister Ru⸗ dolph Mollard mit Frl. Marie Geiß (Göra). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Seconde⸗Lieutenant Thiermann (Nassau). Hrn. Dr. Emil Meyer (Köpenick). Hrn. Premier⸗Lieutenant und Brigade⸗Arjutant Prinz (Metz). Gestorben: Hr. Landrath Dr. Herwann Schmalz (Kussen). Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Hein⸗ rich Hoffbauer (Bremen). Hr. Hof⸗Apotheken⸗ besitzer und Stadtrath Hermann Banoo (Schweid⸗ 1) Gräfin Elisabeth v. Lüttichau⸗Rzezewo, geb. v. Treskow (Chodowo).

Verkäufe, Verpachtungen Cubmissionen ꝛc.

Montag, den 26. v. Mts., Vormittags 10 Uhr,

nach Maßgabe der einzusendenden Proben resp. der Mindestforderung im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden, und sind bezügliche Offer⸗ en nebst Roßhaarproben nach den vorher einzu⸗ ehenden Bedingungen bis zum gedachten Termin in as Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Thräns⸗ erg 52/53, einzureichen. (H. 52030,) Magdeburg, den 3. Mai 1879.

80

3932]

bau des veranschlagt auf 8153 57 ₰, der öffentlichen Submission vergeben werden.

Romantisch⸗ schäftslokalen des Verein Berlin (Markgrafenstraße 51 Baumarkts“ (Wilhelmstraße 92.

sicht aus.

[4051]

Berlin, den 30. April 1879.

Königliche Porzellan⸗Mannfaktur⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Die Klempner⸗Arbeiten inkl. Material zum Neu⸗ Artillerie⸗Wohn⸗Kasernements hierselbst, sollen im Wege

Zur Abgabe von Offerten haben w

min auf 8 Sonnabend, den 24. Mai er., früh 11 Uhr,

in unserem Bureau anberaum 1— 3 gungen nebst Anschlag und Zeichnungen eingesehen, auch 5 Sr. gegen Zahlung der Kopi Hof⸗Theater zu München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

önnen.

tralsund, den 29. April 1879.

Bekanntmachung.

Für den Neubau des hiesigen Ar

Kasernements sollen:

a. die Glaserarbeiten, veranschlag 17O

b. die Anstreicher⸗, Maler⸗

im Wege der öffentlichen Submis

werden.. Termin hierzu haben wir auf

für die Glaserarbeiten,

und früh 11 Uhr für die Anstreicher- und Maler⸗? in unserem Bureau anberaumt,

rechtzeitig abzugeben und die Bedi Preisverzeichnissen einzusehen sind.

*

dem liegen die Bedingungen ꝛc. (Markgrafenstr. 51 a.) und des „B markts“ (Wilhelmstr. 92) daselbst zu Stralsund, den 1. Mai 1879.

Königliche Garnison⸗Ver

[3950] In der Konkurssache des

vor der unterzeichneten Großherzo

Friedland in Mecklenburg

nicht abgegeben worden ist. 8 Neustrelitz, den 28. April 1879. Großherzogl. mecklenb. Justi E. v. Blücher.

t, woselbst die Bedin⸗ alien verabreicht werden

Außerdem liegen die Bedingungen ꝛc. in den Ge⸗ 8 „Invalidendank“ in 51 a.) und des „Berliner ) daselbst, zur Ein⸗ Cto. 627/4.)] d. 1 b 1 ne ende Monats nicht geleistet worden ist, als dahingrfallen erklärt und die früher auf dieselben geleisteten Einzahlungen dem Gesellschaftsvermögen einverleibt

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

8 Arbeiten, veranschlagt auf 10,106 70 ₰, 5168. 1.

16664. 16693. 16935. 18606. 18763/4. 20077. 1: ““ 26631. 26636. 26643. 26647. 26791,6. 27310/41. 27355/9. 27810/22. 29439. 29877. 30108/11. 32946/7.

Montag, den 26. d. Mts., früh 10 Uhr,

woselbst die ver⸗ siegelten mit gehöriger Aufschrift versehenen Offerten

Letztere werden

gegen Erstattung der Kopialien verabreicht. Auß in den Geschäfts⸗ lokalen des Vereins „Invalidendank“ in Berlin

Gutsbesitzers von Lepel auf Beseritz wird der auf den 17. Mai d. J., Mittags 12 Uhr,

kanzlei zum Verkaufe des Rittergutes Beseritz bei angesetzte termin hierdurch in Erinnerung gebracht, mnit dem Bemerken, daß im ersten Verkaufstermine ein C

ir einen Ter⸗

b

tillerie⸗-Wohn⸗

t zu 5047

sion

c. Arbeiten

ngungen nebst

Außer⸗

erliner Bau⸗ ir Einsicht aus. Gto. 63/5.)

waltung.

glichen Justiz⸗

Ueberbots-

z⸗Kanzlei.

Zinszahlung u. s. w. von Papieren.

Werra⸗Eisenbahl

[4203] zweiter Serie

ausgegeben werden.

Wir ersuchen die Aktien⸗Inhaber unsere Hauptkasse allhier, mit doppe versehen, portofrei einzusenden.

unter einer Werthangabe von 100 Dividendenbogen.

Designationsformvlare sind von und sämmtlichen Billetexpeditionen

unentgeltlich in Empfang zu nehmer Meiningen, den 1. Mai 1879. Die Direction

der Werra⸗Eisenbahn⸗Ges⸗

[4198] lung unserer Aktionäre

207, 229, 241, 247, 249, 261, 284,

368, 378, 381, 397, 444, 445, 497

587, 591, 594, 602, 621, 624, 634

883, 891, 897, 922.

daß die betreffenden Obligationen

an unserer Kasse eingelöst werden. Die Verzinsung der gezogenen

von diesem Tage an Den Obligationen sind bei der

zufügen. feld, den 9. Mai 1879.

Königliche Garnisonverwaltung. J11X“ 5

Der Vorstand,.

Verloosung, Amortisation,

Da in diesem Jahre der letzte Dividendenschein (Nr. 20 per 1878) zu den Stamm⸗ aktien der Werrabahn zur Verwendung kommt, soll die dritte Reihe der Dividendenscheine (Nr. 21 30)

Die Ein⸗ und Rücksendung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Einsenders resp. Besitzers, Rück⸗ sendung in Ermangelung bestimmter Vorschrift

Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien-⸗ Gesellschaft.

In der am 5. ds. stattgehabten Generalversamm sind folgende Nummern

unserer Prioritäts⸗Obligationen ausgeloost worden: 12, 24, 40, 77, 83, 85, 127, 177, 193, 201, 203,

721, 762, 764, 783, 804, 806, 847, 856, 868, 380, Wir machen dieses mit dem Bemerken bekannt,

vom 1. Januar künftigen Jahres ab

Talons und die noch nicht verfallenen Coupons bei⸗

Niederrheinische Hütte bei Dnisburg⸗Hoch⸗

öffentlichen

die Talons an lter Designation

0 für jeden der Hauptkasse

der Werrabahn 1.

ellschaft.

292, 323, 326, ,499, 506, 514, , 649, 686, 701,

Nummern hört

Einreichung die

Talons bei der Deichverbandskasse oder der Komn „der 1. Oktober dieses Jahres einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

[3969]

820. 1012/3. 1295/9. 119 9 28 4012. 4014/7. 4162/6. 4359/60. 438 5 G 2. 8 20 12541/2. 12783/4. 13837. 15168. 15184/6. 15342. 15348. 15352. 16019. 16585/8. 16625.

2244 51. 33305,9. 33381., 31585. 19497. 2733310, 37122 43096. 43386. 44266. 45078/80. 47247. 47512. 86. 48094/5 48238. 48283/97. 48308/32. 48374. 48383. 49000,/4. 49119. 49201/9. 49320%22. 49324. 49577, 49580,2.

49587/93. 49667. 49704/5. 49710. 49744/5. 49938. 50000.

51958/9. 57994 574133 57 29⸗ G 21223, 56256/9. 56297. 56308/12. 56400. 57065/70. 57154/87. 57201/50. 57384. 57433. 57481. 57510/13.

57515. 57590/5. 57951/66. 58173/4 58178/9.

C. Nr. 1. 21. 44,. 56. 60. 63. 114. 192. 206. 222. 251. 262. 284. 289. 302. 339. 341. 345. 364. 378. 396. 408. 414. 470. 477. 532. 546. 548. 557. 560. 562 D. Nr. 63. 83. 132. 133. 139. 141. 144. 147.

151 à 75

309. 316. 433. 447 à 150 ℳ. 148. 150.

zusammen 15 675

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen 1. V Kommandite des Schlesischen Bankvereins hierselbst am

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober cr. auf. Glogau, den 1. März 1879.

Der Deichhauptmann, Königliche Landrath.

Gotthardbahn⸗Gesellschaft.

Nach Vorschrift des Art. 9 der Statuten der Gotthardbahn⸗Gesellschaft werden anmit die nach⸗ ezeichneten Aktien der Gotthardbahn, auf welche ungeachtet der nochmaligen Aufforderung die Einzahlung es Restes der vierten Rate des Aktienkapitals bis zum anberaumten Termine vom 12. fließenden

Auzern, den 14. April 1879. 1 8 Sie Direction der Gotthardbahn.

Verzeichniß der Actien⸗Nummern, auf welche die Einzahlung des 1 EE1 Fr. 52.22 = Mk. 41.77 nicht geleistet worden ist: 1493/4. 1697/50. 1709, 1743. 2017. 2825, 2826,/28. 3011/12. 3568,75. 88/9. 4472/86. 7358. 8512/5. 8519/22. 8911. 11209. 12259. 12397. 16650. 16662. 20156. 25085/195. 25666/70. 25743/4. 26107/8. 26213.

131. 39493/4. 40845. 41251. 42361/2. 42412/3. 47922. 47955. 48002/4. 48007. 48069/86. 48094/5. 50118. 50220. 50352/5. 51852/4. 51865.

52984. 53195. 53349. 53602. 53838. 53842/57. 54159. 54163/4. 54306/7. 54606/20. 56128.

58198. 58225. 58231/5. 58357. 58365. 58372. 58379/80. 583. 9/400. 58422/5. 58428/30. 58433. 58448/50. 58457/77. 58482/4. 58487. 58495/500. 59736/7. 59799/806. 59836/7. 59879/81. 59885/8. 59907. 60004/5. 60011. 60060. 60065/71. 60420/4. 60926/8. 60991. 61371/80. 61757/9. 61982. 62664/5. 62859/62. 63788. 63872. 64410/12. 64439/40. 64453. 64498. 65049/50. 65265/84. 65779/80. 66231. 66234. 66311/2. 66360/1. 66441. 66449. 67251. 67672/4. 67888/90.

dee, Deutsche Lebens-, Pensions- und Renten- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, 22a der dieslährien ordentlichen Generalversammlung am Sonnabend, den 14. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr,

im Saale von Voigt'’s Blumengarten, Spandauerstraße 28 hierselbst, werden alle stimmberechtigten Mitgliede: hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 1) Vorlage der von der Direktion gelegten, von dem Kuratorium und der Revisions⸗ Kommission geprüften Johresrechnung und Antrag auf Entlastung der Verwaltung (K. 382 des Statuts). Genehmigung der Wahl eines L“ des Kuratoriums auf die Zeit vom 1. Juli d. J. bis 30. Juni 188 (§. 38 e des Statuts). 8 des Ueverschusses aus 1876 als Dividende für 1879 (§. 47 des Statuts).

) Antrag zweier Mitglieder:; J“ a. 86 Revision und Umarbeitung des revidirten Statuts und Wahl einer Kommission

hierzu; 8 8 b. auf Abänderung der Bestimmungen des revidirten Statuts, und zwar 8 1 Abs. 2, guf, Aägeersnc, ge X32 8. 34 Abf. 1, 8. 36 Abi. 24 u. 5, §. 39, §. 42a Nr. 8, §. 55 und §. 56. 6) Geschäftliche Mittheilungen. Die 11“ der Mitglieder regelt sich nach den Vorschriften im §. 26 des Statuts von 1868 und H. 32 des revidirten Statuts von 1877; je nachdem auf die betreffende Versicherung das

der das jetzige Statut Anwendung findet. id Pesecns der Legitimation wich im Geschäftslokale der Gesellschaft, Breitestraße 34, stattfinden. Die Liste der Anmeldungen wird geschlossen für diejenigen Mitglieder, bei deren Versicherung das Statut von 1868 in Geltung ist, am Tage vorher, Nachmittags 6 Uhr, und für diejenigen Mit⸗ glieder, auf veren Versicherung das revidirte Statut von 1877 Anwenduag findet, eine Stunde vor Be⸗

r lso am 14. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr. b TT1112“ 8 bei der Direktion oder bei den Vertretern in

Der Geschäftsbericht kann vom 1. Juni ab Empfang genommen werden.

Potsdam, den 8. Mai 1879. 8 Das Curatorium.

Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Inhaber von Actien der Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hiermit zu einer

ordentlichen Generalversammlung aaf Mittwoch, den 4. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr

im Saale des Deutschen Hofs (Hotel Stäbler) hier eingeladen.

Tagesordnung: Mittheilung der Bilance; Mitthetling den über die Betriebsergebnisse und über die mit der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft vereinbarten Abänderungen des Betriebsvertrags; Antrag des Aufsichtsraths auf Ertheilung der Decharge an den Vorstand bezüglich der abge⸗ chlossenen Baurechnung; 4) 18c eines Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des ausscheidenden Stadtraths zu Gotha. Behufs Ausübung des Stimmrechts wolle jeder Aectien⸗Inhaber am Tage der Generalversamm⸗ lung vor Beginn derselben bei dem Bureau, welches von Nachmittags 2 Uhr ab im Deutschen Hofe hierselbst in Thätigkeit bTE16 Fet Anschluß eines von ihm unterschriebenen Ver⸗ ichnisses der Nummern derselben in zwei Exemplaren deponiren. zeichniss Das eine Gereen dieses Verzeichnisses, versehen mit Bescheinigung der erfolgten Deposition, mit dem Vermerk der Stimmenzahl und mit dem Siegel der Gesellschaft, wird dem betreffenden Actionair zurückgegeben und dient als Einlaßkarte zur Versammlung Gegen Rückgabe dieses Verzeichnisses erfolgt nach dem Schlusse der Generalversammlung die Rückgabe der betreffenden Actien. Nach §. 58 der Statuten gewährt vas Eigenthum jeder Actie Eine Stimme. 8 Feder Actionair kann sich durch Bevollmächtiste vertreten lassen. Die Vollmachten sind

Grundstücks⸗Uebernahme zur Abwendung von Verlusten (§. 44 letzter

[4195]

riftlich einzureichen. 1 88 Gotha, den 2. Mai 1879.

Der Aufsichtsrath der Gotha⸗Ohrdruffer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wangenheinm. Susatz.

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

N

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 gf *

5

p

Alle Post⸗Anstalten nehmen gestellung an; 8

für Berlin außer den Pest⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rechnungs⸗Rath und Gerichtskassen⸗Rendanten Heinrich zu Samter den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kommerzien⸗Rath Valentin Manheimer zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem 1“ Heinrich Kammann zu Lachendorf, Amts Celle, dem Papier⸗Maschinenführer Heinrich Her⸗ boldt ebendaselbst, dem Aufseher des Forts Kalkreuth bei Danzig, pensionirten Baugefangenen⸗Aufseher Piwinski, und den Fabrikarbeitern Jacob Pilger zu Cassel und

einrich Winden zu Nothberg im Kreise Düren das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich Hreußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl bes Gymnasial⸗Oberlehrers Br. digst Henke zu Hörter zum Direktor der Realschule 1. Ordnung zu Mül⸗ heim a. d. Ruhr zu bestätigen; und

dem Direktor der landwirthschaftlichen Akademie zu. Poppelsdorf bei Bonn, Professor Dr. Dünkelberg, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie

dem Kreis⸗Physikus Dr. med. Passauer in Gerdauen und dem praktischen Arzt und Kreis⸗Wundarzt Dr. Loewe in Stettin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

““

Schiedsmannsordnung. Vom 29. März 1879.

Ce“ 88 Fsths 1gh König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages d Monarchie, was folgt: ““ Erster Abschnitt. Das Amt der Schiedsmänner.

§. 1. Zur Sühneverhandlung über streitige Rechtsangelegen⸗ heiten ist für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu bestellen. Kleinere Gemeinden können mit anderen Gemeinden zu einem Schiedsmanns⸗ vereinigt, größere Gemeinden in mehrere Bezirke getheilt

Selbständige Gutsbezirke werden den Gemeinden glei

Die Abgrenzung der Bezirke erfolgt: x e iescheh ein kollegialischer Gemeinde⸗ vorstand vorhanden is⸗ ur iesen, in den übri 1“ ¹ übrigen durch den

2) für die Landgemeinden durch die Kreisvertretungen, in der Provinz Hannover und in den Hohenzollernschen Landen durch die 1““

§. 2. Das Amt des Schiedsmanns ist ein Ehrenamt. Zu dem⸗ selben ist nicht zu berufen: h 1“u“

) wer 16““ Sebenehor nicht vollendet hat; wer nicht in dem iedsmannsbezirke wohnt, für vhese chalg, zirke wohnt, für welchen

3) wer in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung die Befähigu zur G L1ö1313“ verloren hat; G wer in Folge gerichtlicher Anordnung in d erfü 1 sein 1.. beschränkt ist. 1 8 1““

Staatsbeamte und besoldete Beamte der Kommunal⸗ oder Kirchenverwaltung bedürfen zur Uebernahme des Amts der Genehmi⸗ 1888 . L1 Behörde.

3. In denjenigen Gemeinden, welche für sich Einen Schieds⸗ mannsbezirk oder mehrere Schiedsmannsbezirke bilden, Bseich die Wahl der Schiedsmänner durch die Gemeindevertretung (Versamm⸗ lung der Stadtverordneten, der Repräsentanten, der Bürgervorsteher, der Gemeindeverordneten, der Bürgerausschußmitglieder, der Ge⸗ meindeausschußmitglieder), wo eine gewählte Gemeindevertretung nicht besteht, durch die Gemeindeversammlung, in selbständigen Gutsbezirken

§. 8. Zur Ablehnung oder Niederlegung des Amts eines Schiedsmanns vor Ablauf der Wahlperiode berechtigen folgende Ent⸗ schuldigungsgründe:

1) das Alter von 60 Jahren;

2) die Verwaltung des Schiedsmannsamts während der vorauf⸗ gegangenen 3 Jahre;

3) anhaltende Krankhbeit;

4) Geschäfte, die eine lange oder häufige Abwesenheit vom Wohn⸗ orte mit sich bringen;

5) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamts;

6) sonstige besondere Verhältnisse, die nach billigem Ermessen eine gültige Enrschuldigung begründen.

Ueber die Befugniß zur Ablehnung wird von der Körperschaft, welche die Wahl des Schiedsmanns bewirkt, und über die Befugniß süt 1““ vom Präsidium des Landgerichts endgültig ent⸗ chieden.

§. 9. Ein Schiedsmann ist seines Amtes zu entheben, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorhandensein die Berufung nicht erfolgen soll. Er kann auch aus anderen erheb⸗ lichen Gründen seines Amtes enthoben werden.

Die Enthebung vom Amte erfolgt durch den Ersten Civilsenat des Ober⸗Landesgerichts, in dessen Bezirk der Schiedsmann seinen Wohnsitz hat, nach Anhörung des Betheiligten.

§. 10. Wer sich ohne einen der im §. 8 enthaltenen Ent⸗ schuldigungsgrunde weigert, das Amt des Schiedsmanns zu übernehmen oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer zu versehen, kann für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Ausübung seines Rechtes auf Theilnahme an der Vertretung und Nerwaltung seiner Gemeinde für verlustig erklärt und um X bis stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden. Die Beschlußfassung hierüber steht der Gemeindevertretung (§. 3) zu; der Beschluß bedarf der Genehmigung der der Gemeinde vorgesetzten Behörde.

Besitzern selbständiger Gutsbezirke kann in dem vorgedachten Falle durch den Kreisausschuß eine Erhöhung der Kreisabgabe um t bis ¾- auf drei bis sechs Jahre auferlegt werden.

§ 11. Jeder Schiedsmann erhält einer. Stellvertreter. Die Stellvertretung kann dahin geordnet werden, daß bestimmte Schieds⸗ männer sich wechselseitig vertreten H

Bei vorübergehender Behinderung oder gleichzeitiger Erledigung des Amtes des Schiedsmanns und des Stellvertreters ist die Auf⸗ sichtsbehörde ermächtigt, die einstweilige Wahrnehmung der Geschäfte einem benachbarten Schiedsmanne oder Stellvertreter zu übertragen.

Auf die Stellvertreter finden die §§. 2 bis 10 entsprechende An⸗

wendung. . Zweiter Abschnitt. Die Sühneverhandlung üvber bürgerliche Rechts streitigkeiten.

§. 12. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet eine Sühne⸗ verhandlung nur über vermögensrechtliche Ansprüche statt. Der Schiedsmann hat sich der Sühneverhandlung auf Antrag einer oder beider Parteien zu unterziehen. Zur Stellung dieses Antrages ist keine Partei verpflichtet. 8

In Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung den Auseinander⸗ setzungsbehörden zusteht, findet eine Sühneverhandlung durch Schieds⸗ männer nicht statt. SK. 13. Für die Sühneverhandlung ist der Schiedsmann zu⸗ stän 9. in dessen Bezirk der Gegner des Antragstellers seinen Wohn⸗

at.

„Ein an sich unzuständiger Schiedsmann wird jedoch durch aus⸗ drückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien vünch a §. 14. Zu einer amtlichen Thätigkeit außerhalb seines Amts⸗ Füst ist der Schiedsmann nur im Falle der Stellvertretung (§. 11)

efugt.

§. 15. Der Schiedsmann ist von der Ausübung seines An kraft Gesetzes ausgeschlossen:

1) in Sachen, in welchen er selbst Partei ist oder in Ansehung welcher er zu einer Partei in dem Verhältniß eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht;

EE“ ür die aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten S . ““ 8 E1“ durch die 88ö cov er und in de f n. Saneehänge nevahrt n Hohenzolleraschen Landen durch V Die Wahl erfolgt auf drei Jahre. Bis zum Amtsantri Neugewäahlten bleibt der bisherige Schiedsmann fm Täatzaheritte 1 b stiticüng dadch da Pesfäceenen dn enenchiten, ürfen der Be. 1 räsidium des Lan ssen Bezi been Kohng Uäben gerichts, in dessen Bezirk sie 8. 5. Die Schiedsmänner werden bei dem Amtsgerichte ihres Wohnsitzes auf die Erfüllung ihrer Obliegenheiten ei igeventhe chtes Der dahin e genheiten eidlich verpflichtet. schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissend die Pflichten eines Schiedsmanns getreuli u6“ Zpehr Ci. gon bete⸗ 1G ch zu erfüllen, so 8 iI Schiedsmannn Mitglied einer Religionsgesellschaft, wel⸗ Fer das Sese den Gebrauch gewisser Hergensrnge 8 sgesens haf ebell⸗ E11““ so wird die Abgabe einer Erklärung unter der Rechsachtn mel dieser Religionsgesellschaft der Eidesleistung Im Falle der Wiederwahl eines Schiedsmanns genügt d . Een 1 bereits geleisteten Eid. Feacigt bie Feh Rechie de Beanten änner haben bei Ausübung ihres Amts die 9. 7. Das Recht der Aufsicht über einen Schiedsmann steht F 8 1 2 Ich zu: 2 dem Zustiz. Minister hinsichtlich sämmtlicher Schiedsmänner; ) dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten hinsichtlich der in dem 16““ wohnenden Schiedsmänner; dem Präsidenten des Landgerichts hinsichtlich der i Landgerichtsbezirk, wohnenden hee In dem Rechte der Aufsicht liegt die Befugniß, die ordnungs⸗ widrige Ausführung eines Schiedsmannsgeschäftes zu rügen. Beschwerden, welche den Geschäftsbetrieb oder Verzögerungen betreffen, werden im Aufsichtswege erledigt.

““

best 1 in Sachen seiner Ehefrau, auch wenn die Ehe nicht mehr esteht;

3) in Sachen einer Person, mit welcher er in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seiten⸗ hnfe bis 1g b 9 bis zum zweiten Grade erschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwäger begründet ist, nicht mehr besteht; 8 II1

4) in Sachen, in welchen er als Prozeßbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist. 1ah §. 16. Der Schiedsmann soll die Ausübung seines Amtes ab⸗ ehnen:

1) wenn er der Sprache der Partei nicht mächtig ist;

2) wenn zur Gültigkeit der Willenserklärung der Parteien dem Gegenstande nach die gerichtliche oder notarielle Form ausschließlich erfordert wird;

3) wenn die Parteien dem Schiedsmanne nicht bekannt sind und auch nicht nachweisen können, daß sie diejenigen sind, wofür sie sich a18G Geschäf

wenn Bedenken gegen die Geschäfts⸗ oder Verfügungsfähig⸗ keit der Parteien oder gegen die Legitimation der Leffügungsfähig. treter derselben bestehen;

5) wenn eine Partei blind oder taubstumm ist;

6) wenn eine Partei taub oder stumm ist und mit derselven eine schriftliche Verständigung nicht erfolgen kann.

leh §. 17. Der Schiedsmann kann die Ausübung seines Amtes ab⸗ ehnen:

1) wenn seine Zuständigkeit lediglich auf der Vereinbarung der Parteien beruht;

2) wenn ihm die streitige Angelegenheit zu weitläufig oder zu schwierig erscheint.

Beschwerde gegen die Ablehnung findet nicht statt.

§. 18. Die Vertretung der Parteien durch Bevollmächtigte ist unzulässig. Gemeinden und Korporationen dürfen sich jedoch durch Bevollmächtigte aus ihrer Mitte vertreten lassen.

1

§. 19. Beistände der Parteien, mit Ausnahme der Beistände von Personen, welche des Lesens oder Schreibens nicht mächtig sind, können vom Schiedsmanne in jeder Lage der Verhandlung zurückge⸗ b“ 8

9 er Antrag auf Sühneverhandlung kann bei dem Schiedsmanne schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokall ge⸗ geben werden. Derselbe muß den Namen, Stand und Wohnort der Parteien, eine allgemeine Angabe des Gegenstandes der Verhandlung und die Unterschrift des Antragstellers enthalten.

§. 21. Der Schiedsmann vermerkt auf dem Antrage oder einer Anlage desselben Zeit und Ort des Termins zur Verhandlung unter Androhung der Strafe für unentschuldigtes Ausbleiben (§. 22) und übergiebt das Schriftstück dem Antragsteller zur Behändigung an den Gegner oder läßt diesem das Schriftstück unter entsprechender Benachrichtigung des Antragstellers in zuverlässiger Weise zustellen.

.S. 22. Eine Partei, welche vor dem zuständigen Schiedsmanne in dem anberaumten Termine nicht erscheinen will oder kann, muß solches spätestens an dem dem Terminstage vorhergehenden Tage bei dem Schiedsmanne anzeigen.

Ist eine solche Anzeige nicht erstattet, so kann der Schiedsmann gegen die im Termine ausgebliebene Partei eine Geldstrafe von fünfzig Pfennigen bis zu einer Mark festsetzen.

E 1“.““ gegen die Festsetzung werden im Aufsichtswege

erledigt. K. 23. Die Verhandlung der Parteien vor dem Schiedsmanne ist eine mündliche. Der Schiedsmann hat Sorge zu tragen, daß dieselbe ohne Unterbrechung zu Ende geführt werde; erforderlichen⸗ falls hat er den Termin zur Fortsetzung der Verhandlung sofort zu bestimmen.

§. 24. Der Schiedsmann kann im Einverständnisse mit den Parteien Zeugen und Sachverständige, welche freiwillig vor ihm er⸗ schienen sind, hören.

Zur Beeidigung eines Zeugen oder Sachverständigen und zur Abnahme eines Parteieides ist der Schiedsmann nicht befugt.

§. 25. Kommt ein Vergleich zu Stande, so ist derselbe zu Pro⸗ tokoll festzustellen.

Das Protokoll wird in der Sprache der Parteien, und wenn nur eine Partei der deutschen Sprache mächtig ist, in dieser und der fremden Sprache aufgenommen.

Das Protokoll enthält:

1) den Ort und die Zeit der Verhandlung;

2) die Namen der erschienenen Parteien, gesetzlichen Vertreter, Bevollmäͤchtigten und Beistände, sowie die Angabe, wie dieselben ihre Legitimation geführt haben;

3) den Gegenstand des Streits;

4) die Verabredung der Parteien. Kommt ein Vergleich nicht zu Stande, so hat der Schiedsmann hierüber einen kurzen Vermerk aufzunehmen.

§. 26. Das Protokoll ist den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In dem Protokolle ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt sei.

§. 27. Das Protokoll ist von den Parteien und dem Schieds⸗ manne durch Namensunterschrift zu vollziehen.

Jede Partei, welche nicht unterschreiben kana, muß einen Bei⸗

stand wählen, welcher für sie die Verhandlung mit seiner Namens⸗

unterschrift vollzieht oder die von ihr beigefügten Handzeichen be⸗

glaubigt. Der Schiedsmann hat dabei zu vermerken, von welcher

hite 18 aus welchem Grunde die eigenhändige Unterschrift unter⸗ iehen ist.

§. 28. Die Protokolle werden der Zeitfolge nach in ein aus⸗ schließlich dazu bestimmtes Buch (Protokollbuch) eingeschrieben und mit einer fortlaufenden Nummer versehen.

Vollgeschriebene Protokollbücher sind an das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schiedsmann wohnt, zur Aufbewahrung abzugeben.

. 29. Die Parteien oder deren Rechtsnachfolger erhalten auf Verlangen Abschrift oder Ausfertigung des Protokolls.

§. 30. Die Ausfertigung besteht aus der mit dem Ausferti⸗

gungsvermerke versehenen Abschrift des Protokolls. „Der Ausfertigungsvermerk muß die Angabe des Orts und der Zeit der Ausfertigung und die Bezeichnung Desjenigen, für welchen die Ausfertigung ertheilt wird, enthalten und mit der Unterschrift und dem Amtssiegel des Schiedsmanns versehen sein.

§. 31. Die Ausfertigung wird von dem Schiedsmanne ertheilt, welcher die Urschrift des Protokolls verwahrt. Derselbe hat vor der Aushändigung auf der Urschrift des Protokolls zu vermerken, wann und für wen die T“ ertheilt worden ist.

Befindet sich das Protokollbuch in der Verwahrung des Amts⸗ gerichts (§. 28), so wird die Ausfertigung von dem Gerichtsschreiber desselben ertheilt.

§. 32. Aus den vor einem Schiedsmanne geschlossenen Ver⸗ gleichen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt.

Die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden finden hierbei ent⸗ prechende Anwendung.

In den Fällen der §§. 664, 665 der Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf Anordnung des Amtsgerichts zu ertheilen, in dessen Bezirke der Schiedsmann den Wohnsitz hat. 1 hX“

Dritte bb Die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperverletzungen. 6

§. 33, Bei den nur auf Antrag zu verfolgenden Beleidigungen und Körperverletzungen ist der Schiedsmann die zum Zwecke der Sühneverhandlung zuständige Vergleichsbehörde.

*

§. 34. Auf die Sühneverhandlung über Beleidigungen und Körperverletzungen finden die Vorschriften des zweiten Abschnitts

smit den in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Abweichun⸗

gen entsprechende Anwendung.

§. 35. Soweit nach der Vorschrift des §. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung vor Erhebung der Privatklage wegen Beleidi⸗ gungen nachgewiesen werden muß, daß die Sühne erfolglos versucht worden, ist für diesen Vergleichsversuch der Schiedsmann, in dessen

Bezirk der Beschuldigte wohnt, ausschließlich zuständig.