“
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 119. Vorstellung. Lohengrin. per in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang halb 7 Uhr. Wegen andauernder Heiserkeit des Frl. Pessiak kann die angekündigte Oper: „Hans Heiling“ nicht stattfinden. Schauspielhaus. 124. Vorstellung. Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 120. Verstellung. Ellinor, oder: Träumen und Erwachen. Phan⸗ tastisches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. ohne Geist. Lustspiel in 4 Bürger. Anfang 7 Uhr. Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 46. Male: Die Lachtanbe. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. (Letzte Woche der Aufführung der Posse.)
125. Vorstellung. Die Frau Akten von Hugo
Victeria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Zum 58. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne un A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. SSeeie Feset von Emnl Hahhnh.
Krolls Theater. Direktion: En gel⸗Lebrun. Mittwoch: Zum 1. Male: Die Darwinianer. Ori⸗ ginal⸗Lustspiel in 3 Akten von Dr. J. B. von Schweitzer. Hierauf: Zum 1. Male: Papa hat'’'s erlaubt. Schwank mit Gesang in 1 Akt von G. v. Moser und A. L'Arronge. Musik von Bial. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Erleuchtung: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr
germania-Theater. Mittwoch: Zu bes. er⸗ mäßigten Preisen. Parquet 1 ℳ Zum vorletzten Male: Der Dachdecker oder: Graf und Hand⸗ werksmann. Posse mit Gesang in 5 Bildern von Louis Angely. Hierauf: Das Fest der Hand⸗ werker. Posse mit Gesang in 1 Akt von Louis Angely.
Donnerstag: Zum letzten Male: Dieselbe Vor⸗ stellung.
Familien⸗Nachrichten.
In dem am 11. d. Mts. verstorbenen Eigen⸗
thümer der „National⸗Zeitung“, Herrn Dr. Bernhard Wolff, hat der Verein der Berliner Zeitungsverleger ein Mitglied verloren, dessen bewährter Rath und treuer Beistand dem Verein wiederholt eben so wirksam zugewandt war als die liebenswürdige Collegialität seiner Person allen Vereinsmitgliedern in bester Erinnerung ist und bleiben wird. Ehre seinem Andenken! 111“ Berlin, den 13. Mai 1879. Für den Verein der Berliner Zeitungsverleger Pindter-, z. Z. Vorsitzender.
Verlobt: Frl. Elise Naumann mit Hrn. Ober⸗ gerichts⸗Assessor Ludwig Schwerdfeger (Celle). — Frl. Marie Freiin v. Ungern⸗Sternberg mit Hauptmann Bernhard v. Lippe (Karls⸗ ruhe).
Verehelicht: Hr. Kreisrichter Wilhelm v. Tippels⸗
kirch mit Frl. Armgard v. Pochhammer (Neu⸗ Ruppin — Berlin). — Hr. Lieutenant v. Berger mit Frl. Sophie v. Ramin (Schmaggerow). — Hr. M. v. Lehsten mit Frl. Marie von Zülow (Rostock).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberstabs⸗ und Garnisonarzt Dr. Gähde (Magdeburg). — Eine Tochter: Hrn. Oberförster Kirchner (Rogel⸗ witz). — Hrn. Apotheker H. Müller (Ott⸗ machau). — Hrn. Bürgermeister a. D. G. Hartz⸗ heim (Geyen). — Hrn. Pfarrer Ansorge (Ober⸗ Eichstädt). — Hrn. Professor Dr. Jacoby (Königs⸗ berg i. Pr.).
Gestorben: Frau Dr. Marie Richelot, geb. von Martitz (Döhringen bei Reichenau). — Hr. Premier⸗Lieutenant Emil v. Kleist (Bromberg). — rau Landschafts⸗Direktor Luise von dem Knesebeck⸗ Corvin, geb. Freiin v. d. Horst (Corvin). — Hr. Pastor Theodor Ludwig Schliep (Liepe bei Usedom). — Hr. Kammerherr und Rittmeister Bernhard v. Pflugk (Dresden).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Der aus hiesiger Garnison entwichene Musketier Johann Nazar. Hegel, 1. Komp. 6. Rhein. Inf.⸗ Regim. 68, geb. am 28. Juli 1858 zu Langen⸗ prozelten im Kreise Lohr im Königreich Beyern,
Romantische
seinem Truppentheile zurückzukehren, spätestens aber in dem Montag, den 15. Septbr. c., Vorm. 9 Uhr, m hiesigen Garnison⸗Gerichtslokalce anberaumten Termine sich zu gestellen, widrigenfalls er in con- tumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 150 bis 3000 ℳ veururtheilt werden muß. Coblenz, den 6. Mai 1879. Königliches Gouvernementsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [4265] Bekanntmachung.
Zur Lieferung des für den Winter 1879/80 für die Königliche Technische Hochschule erforderlichen Bedarfs an Brennmaterialien von circa:
600 Raummeter kiefern Kloben Borkholz I. Klasse, 200 Raummeter Torf I. Klasse, 160 Raummeter birken Klebenholz I. Klasse, 4600 Centner Oberschlesischer Stücksteinkohle I. Klasse, werden hierauf reflektirende Lieferanten aufgefordert, ihre Offerten bis zum 25. Mai d. J. einschließ ⸗ lich portofrei an die Registratur der Technischen Hochschule, Schinkelvlatz 6, einzusenden.
Die Submissionsbedingungen können in den Bureaus der Technischen Hochschule, Klosterstraße 351., und am Schinkelplatz 6 zu ebener Erde, eingesehen werden.
Berlin, den 8. Mai 1879.
Die Verwaltung der Königlichen Technischen Hochschule.
[39711 5500 Liter Spiritus (90 %) und 400 Kilogramm reiner Schellack 8 sollen in öffentlicher Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. Hierzu Termin im diesseitigen Büregu am 17. Mai 1879, früh 10 Uhr. 8 Offerten mit der Aufschrift: Submission auf die Lieferung von „Spi⸗ ritus“ beziehungsweise „Schellack“ sind postmäßig verschlossen und franco rechtzeitig zu übersenden und ist in denselben der Preis pro Liter resp. Kilogramm in Buchstaben anzugeben. Die Bedingungen können im diesseitigen Büreau eingesehen, auf Verlangen auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden. Spandau, den 1. Mai 1879. Königliche Direktion der Munitionsfabrik.
[4261] In der Königlichen Geschützgießerei findet am 5. Inni er. Vormittans 10 Uhr, eine öffentliche Submission auf die Lieferung 300 cbmn rohem Lehm und 1000 k21 Noßmist statt. Reflektanten haben ihre Offerten schriftlich, ver⸗ siegelt, und mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Lehm resp. Roßmist“ versehen, bis zum genannten Termine hierher einzureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht aus. Spandan, den 6. Mai 1879.
Direktion der Geschütz⸗Gleßerei.
[4242] Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 823 eiserne Feuerröhren für Fieldsche Kessel verschiedener Größe beschafft werden. Lieferungs⸗Offerten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Lieferung von Feuer⸗ röhren“ bis zu dem am 20. Mai, Mittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen bei der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus. Kiel, den 9. Mai 1879. Materialien⸗Magazin⸗Verwaltung der Kaiser⸗ lichen Werft.
Bekanntmachung. Für den 16. d. Mts. und die Folgezeit wekden bis auf Weiteres bei Neubelegungen nur solche mit 4 % pro anno verzinsliche, an sich halbjährig kündbare Passiv⸗Obligationen der Anstalt über 200, 300, 500, 1000, 5000 und 10000 ℳ lautend, mit ganzjäh⸗ rigen, am 2. Januar oder auch mit ganzjährigen am 1. Juli fälligen Zins⸗Coupons ausgegeben werden, bei denen die Kündigungsbefugniß auf Seiten des Gläubigers für die beiden nächsten Rückzahlungs⸗ termine also zunächst für den 2. Januar und 1. Juli 1880 ausgeschlossen ist. Das neben der Darlehnssumme gleichzeitig zu er⸗ legende Aufgeld beträgt wie bisher ein halb Pro⸗ zent des Kapitals. Die Obligationen werden mit vollen Zins⸗Cou⸗ pons ausgegeben, und findet eine entsprechende Aus⸗ gleichung der Stückzinsen in der Regel durch baare Zuzahlung eventuell durch Herauszahlung statt. Hannover, den 2. Mai 1879. (H. 6932) Hauptkasse der ven Ge; Landeskredit⸗ Anstalt.
früher Tagelöhner, wird hiermit aufgefordert, zu
Kokerzz.
[1286]
in vierteljährig en Terminen gegen verein zahlbar.
Der Ligiridator des Siegrheinischen Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktien⸗Vereins: Schaefer.
Siegrheinischer Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktien⸗Verein in Liquidatio und Siegrheinische Gewerkschaft.
8 Auf Grund der bei uns und dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein in Cöln zur Verfügung stehenden Erläuterungen und mit Zustimmung der Liquidations⸗Kommission ford Priorita ts⸗Aktien des Siegrheinischen Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktien⸗Vereins auf, in der Präͤklusivfrist 15. bis 31. Mai c. das Bezugsrecht auf Kux der Siegrheinischen Gewerkschaft durch Einlieferurn von je ℳ 4500. — Prioritäts⸗Aktien und Zahlung der ersten Rate von 10 % mit ℳ 252. — für jeden Kux ae den A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Cöln ausüben zu wollen. ist für jeden Kux auf ℳ 2520. — val. 1. Juli 1879 festgesetzt und sind die weiteren neuen Vorauszahlungen sidinsberecbnung “ 8 Snet en sehen lirt 1 Sorausze igen sind zulaslis bverden die Zin Se 30 regulirt. Friedrich⸗Wiehelmshütte bei Troisdorf, den 12. Mai 1879. ““
H. Bürgers. Arthur Camphausen. E. Pfeifer. V Der General⸗Bevollmächtigte Aug. Hethey.
1“
ern wir die Besitzer von
8
Die zu zahlende Quote Raten Bank⸗
Siegrheinische Gewerkschaft. Der Gruben⸗Vorstand: F. W. Koenigs, Vorsitzender. 8 W. von Reckeinghausen, Stellvertreter.
in Berlin, Unter den Linden 33, bis zum 24. Mai zu deponiren.
[4269]
Hülor ttenbes her der mährisch⸗schlesischen Central⸗ bahn in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. Dezember
V. M. 10 Uhr präcise, im Saale Nr. 1 des k. k. Handelsgerichtes in Wien (lI. Bezirk, Herrengasse Nr. 23 im 1. Stock) zu erscheinen.
[4284]
Für die Artillerie⸗Schießschule sollen im Sub⸗ missionswege beschafft werden: 200 m 75 cm breites grau Futterleinen, 400 m 75 cm Futternessel, 300 m 92 cm, 300 m 83 em und 250 m 75 cm Drell, 130 m 75 cm weiß Hosenleinen, 1500 m
75 em und 450 m 85 cm Hemden⸗Callicot, Unterhosen. Proben mit Preisangaben bis d. Mts. einzusenden. Berlin, den 12. Mai 1879. Direktion der Artillerie⸗Schießschule.
REICHSSCHULDEN-TIIGUNGSKOMMISSION
[2285] ST. PETERSBURG.
Die Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zor allgemeinen Kenntniss, dass am 17. Februar 1879 die Ziehung von 5 % konsolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen 2. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Cbligation abgedruckt ist, stattgefunden hat. Es wurden folgende Nummern gezogen: 1000 E. Sterl. No. 00.299, 00.822, 01.080, 02.581. 500 L. Sterl. No. 04. 125, 04.229, 04.492, 04.753. 06.509. 8 à 100 EL. Sterl. No. 93,201 No. 33,214 No. 33,227 No. 338,240 No 33,202 33,215 33,228 52,481 33,203 33,216 33,220 52,482 33,204 8- 33,230 52,483 33,205 33,218 33,231 52,484 8690 68 33,232 52,485 33,207 883,220 33,233 52,486 33 208 öTö 33 234 52 487 33,209 33,222 33,235 52,488 33,210 33,223 33.236 52,489 33.211 3SSee 52,4990 33,21Z2 22 * 33,238 52,491 33,213 3,226 33.239 52,492 à 50 EL. Sterl. dvbTb] 61,572 61 582 01 61,573 61,583 61,593 86,363 61,574 61,584 61,594 86,364 61,575 61,585 61 ,595 86,365 61,576 61.586 61,596 86,366 61,577 61,587 61,597 86,367 61,578 61,588 61,598 86,368 61,579 61,589 61,599 86,369 (69— 61,590 61,600 86,37 usammen 4 CObligationen à 1000 L. 4,000 L 9 8 b090s 73 8 NV1990 90 55 8 O 2dJ Im Ganzen 137 Obligationen im Betrage von 16,550 L. Sterl. Uebereinstimmend mit dem am 17. Februar 1871 Allerhöchst erlassenen Ukase wird, wie im Texte der Obligationen angeführt, die Zablung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. St rl.; in Peters- burg in der Reichsbank in Rabeln, in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs, in Frank- furt a. M. durch Herren M. A. v. Rothschild und Söhne in Reichsmark; in Amsterdam in hollän- dischen Gulden und in Berlin in Reichsmark durch die von den Kontrahenten bestimmten Bankiers; in den letzten fünf Orten zum Tagescou’s auf London. Die Coupens, deren Zahlungstermin erst nach der zur Kapitalzahlung der Obligationen fest- gesetzten Zeit fällig wird, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellb werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlenden Coupons von der auszuzahlenden Summa der gezogenen Obligatiouen in Abzug gebracht.
52 498 NO. 52,494 52 495 52,496 52,497 52,498 52,499 52,500 52,501 52,502 52,503 52,504 52,505
61,561 61562 61 563 61,560 61,565 61,566 61,567 61 568 61,569
61,570
86 374 86,375
ICHSSCHUILDEN IIILGUNGSKOMMISSION. REICHSSC DIE- 0GC 10 M 8S 0 N. [2284] ST. PETEEIBSBURG.
Kraft der Bedingungen der von dec Russischen Regierung auf Grundlage Al erhöchsten Ediktes vom 27. Mai 1860 mit den Bankhäusern Gebrüder Baring & Cie. in London und Hope & Cie. 17. Februar 1
1 1879 in der Reichsschulden-Tilgungs- kommission laut festgesetzten Rogeln die Ziehung von Serien, dem jährlich dazu bestimmten Amortisa- tionsfonds dieser Apleihe entsprechend, stattgefunden. Es wurden folgende Serien gezogen: 233. 252.
Sarie 233 enthaltend die Billete von No. 295
in Amsterdam geschlossenen 2. 4 ½ % Anleihe, hat den
294. 295. 320. 346. 391. 420. 568. 569. 19.901 his No. 20.000 inclusive. 21.801 21.900 26.001 26.100 26.101 26.200 320 28.601 28.700 346 “ 31.201 31.300 391 8 ”191n- 35.800 420 38.601 38.700
668 53.40]1 53.500
bö-’- 8 8 5 1 53.501 . 53.600 Im Ganzen 1.000 B llete im Betrage von 100.000 Pf. St. Indem die Direction der Reichsschulden-Tilgungekommission die Inhaber von Billeten dieser Anleihe hiervon in Kenntnüss setzt, ersucht sie dieselben, die in der Ziehung herausgekommenen Billete behufs Empfangnahme des Nominalkapitals nebst deu am 1. Juni 1879 fälligen Zinsen, entweder den Gebrüdern Baring & Cie. in London oder Hope & Cie. in Amsterdam vorzustellen; im letzten Fall wird ein Pf. Sterl. à 11 Gulden 80 Cents holländisch gerechnet werden. Die Billete können vom 1. Juni bis ultim. Juli 1879 neuen Styls eingereicht werden; die- jenigen Billete, welche zu dem erwähnten Termin nicht vorgestellt werden sollten, bönnen nicht ecker, als beim nächsten dermin der Zinszahlung zur Ausbezahlung kommen. Der Betrag der ein den Bileten fehlenden Coupons, deren Zahlungstermin noch nicht fällig gewesen, wird von der auszuzahlenden Summa in Abzug gebracht werden. [4292]
Deutsche Asphalt⸗Aetien⸗Gesellschaft der Limmer und Vorwohler Grubenfelder. 2) Ordentliche Generalversammlung am 26. Mai, Nachmittags 5 Uhr, im Geschäfts⸗
lokale der Gesellschaft, Am Bahnhof Nr. 14. Tagesordnung. 1) Geschäftsbericht und Bilanz pro 1878. 2) Beschluß über die Decharge der Direktion. 3) Neuwahl von Aufsichtsrathsmitgliedern. 4) Anträge auf Statutenänderung, und zwar: a. betreffend den §. 3 der Statuten, b. betreffend den § 4 der Statuten, Herab⸗ setzung des Grundkapitals. Diejenigen Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnisse entweder bei der Gesellschaftskasse, oder bei Herrn Julius Samelson
bahn bezüglich des gemeinsamen Bahnhofes in Kriegsdorf abzuschließenden Vertrages; bezüglich eines zwischen denselben Contrahenten in Ansehung des Betriebes der Staatsbahn⸗ strecke Kriegsdorf⸗Römerstadt abzuschließenden Vertrages;
bezüglich eines mit der Unionbank rücksichtlich deren Forderung pr. 375 000 Fl. zu treffenden Uebereinkommens;
bezüglich der vorgeschlagenen Reduktion des Prioritätenkapitals auf 4,500,000 Fl. mit 3 % vom 1. Jänner 1881 beginnenden Ver⸗ zinsung und Betheiligung der Prioritätenbesitzer mit an Stelle der alten Aktien neu zu emit⸗ tirenden Aktien, von welchen auf je eine re⸗ duzirte Prioritätsobligation à 100 Fl. eine neue Aktie à 100 Fl. zu entfallen hat, während die bisherigen Aktionäre für 25 alte Aktien eine neue Aktie erhalten sollen, statt.
Bei dieser Versammlung ist die Bescheinigung über den Besitz der Prioritätsobligationen durch Depotscheine über den Erlag dermaliger Prioritäts⸗ obligationen bei folgenden Depotstellen zu lie⸗
Hannover, den 13. Mai 1879. Der Aufsichtsrath fern als:
Ediet. — für Wien: bei der Cassa der mährisch⸗schle
81 . 2 8 21.5 .2 3 ½ de 8 Lot feL-9n 8 2 Prioritätenbesitzer der mährisch⸗ sischen Centralbahn 1. Hegelgase Nr. 7 schlesischen Centralbahn. unter Verschluß des büse gemeinsamen Ver⸗
1 tretung der Rechte der Besitzer von Prio⸗ Vom k. k. Handelsgerichte in Wien werden die ritätsobligationen bestellten Kurators Hr. Dr. Carl Gaber; für Dresden: bei der Dresdner Bank; für Stuttgart: bei der königl. württemberg⸗ schen Hofbank; für Breslau: bei dem Schlesischen Bankverein. Die Depotscheine haben die Stückzahl und den Nominalbetrag der erlegten Prioritätsobligationen zu enthalten und muß der Erlag bei den Depot⸗
877 Nr. 111 R. G. B. eingeladen am 14. Inn!l 1879,
Die Versammlung findet zum Zwecke der Ein⸗
vernehmung der Prioritätenbesitzer stellen spätestens bis 7. Juni 1879 erfolgen.
1) bezüglich eines zwischen der hohen Staats⸗ verwaltung und der mährisch⸗schlesischen Central⸗II 8
Vom k. k. Handelsgerichte Wien, den 6. Mai 18709.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Qruckzeile 30 ₰₰4 8 1 1“ “ v
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landgerichts⸗Rath a. D. Birlo zu Coblenz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kämmerei⸗Kassen⸗ Rendanten a. D. Guercke zu Zossen und dem Synagogen⸗ Gemeinde⸗Vorsteher, Kaufmann Isaak Weinberg zu Burg⸗ steinfurt den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem emeritirten Schullehrer Picolin zu Waltersmühl im Kreise Heilsberg das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Unter⸗ offizier Große im Westfälischen Füsilier⸗Regiment Nr. 37 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Hülfsarbeiter bei dem Bezirkspräsidium in Colmar, Regierungs⸗Rath Freiherrn von Klöckler zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath in der Landesverwaltung von Elsaß⸗Lothringen und den bisherigen Kulturingenieur Fecht zum Kaiserlichen Regierungs⸗ und Baurath in derselben Ver⸗ waltung zu ernennen geruht.
8
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augsburgischer Konfession zu Straßburg i. Elsaß vorgenommene Ernennung es Pfarrverwesers Johann Albert Courvoisier zu
Straßburg zum Pfarradjunkten in Ruprechtsau, Bezirk Unter⸗ u bestätigen geruht. Bekanntmachung. 8 Mit dem 15. Mai d. J. werden für die Dauer der diesjährigen eit in den Orten: 1 1“ Bad Landeck und Bad Reinerz
Kaiserliche Post⸗Aemter in Wirksamkeit treten.
Von demselben Zeitpunkte ab werden diese Orte Badeorte Cudowa und Langenau folgende Postverbindungen erhalten: 1) Bad Landeck: Eine täglich dreimalige Personenpost zwischen ind Landeck Bad: aus Glatz Bahnhof 10 Uhr Vorm.,
Glatz Bahnhof 2 Uhr
Nachm., 9 Uhr Abends, aus Landeck Bad 2 Uhr 35 Min. früh,
7 Uhr Vorm., 1 Uhr 55 Min. Nachm. Beförderungszeit: 3 Stun⸗
den 45 Min. bis 4 Stunden. Anschluß in Glatz Bahnhof an die
Züge nach und von Breslau. I WReiner.
Eine täglich dreimalige Personenpost zwischen Glatz Bahnhof ind Reinerz Bad: aus Glatz Bahnhof 10 Uhr Vorm., 1 Uhr 90 Min. Nachm. und 8 Uhr 55 Min. Abends, aus Reinerz Bad 7 Uhr 10 Min. Vorm., 2 Uhr 26 Min. Nachm. und 3 Uhr 1 Min. früh. Beförderungszeit: 3 Stunden 49 bis 57 Min. Anschluß in Glatz Bahnhof an die Züge nach und von Breslau.
3) Cudowa:
Eine täglich zweimalige Personenpost zwischen Cudowa und Reinerz Stadt: aus Cudowa 1 Uhr 10 Min. früh und 12 Uhr 35 Min. Nachm., aus Reinerz 12 Uhr 42 Min. früh und 2 Uhr Nachm. Beförderungszeit: 1 Stunde 35 bis 45 Min. Anschluß in Reinerz an die Posten nach und von Glatz zu den Zügen nach und von Breslau.
4) Bad Langenau:
Eine tägliche Botenpost zwischen Habelschwerdt und Langenau: aus Habelschwerdt 5 Uhr 20 Min. früh, aus Langenau 7 Uhr Abends. Beförderungszeit: 1 ½ Stunde. Außerdem zweimal täglich Brief⸗
besörderung von dem 1. und 2. Zuge aus Breslau.
Beiwagen werden bis auf Weiteres bei den vorstehend genann⸗
ten Personenposten nur auf den Stationen Glatz, Landeck und
Das Personengeld beträgt 10 ₰ Kilometer bei den Personenposten; 15 kg
Reinerz gestellt. und den sind frei.
Bei den Eisenbahn⸗Billetverkaufsstellen in Berlin,
für die Person Reisegepäck
Beuthen
DO. S., Breslau, Brieg, Bromberg, Camenz, Frankenstein, Gleiwitz,
Glogau, Gnesen, Görlitz, Inowrazlaw, Kattowitz, Königshütte, Kosel⸗Kandrzin, Kosel⸗Stadt, Kreuz, Leobschütz, Liegnitz, Poln. Lissa, Neisse, Neustadt O.⸗S., Oppelr, Posen, Ratibor, Rawitsch, Schweid⸗ nitz, Stargard i. Pom., Thorn können während der Badezeit vom 15. Mai bis Ende September gleichzeitig mit Eisenbahnfahrscheinen nach Glatz Postfahrscheine zur Personenpost von Glatz⸗Bahnhof nach Landeck⸗Bad und Reinerz⸗Bad gelöst werden. Das Fahrgeld für die Postfahrt nach Landeck⸗Bad beträgt 2,90 ℳ, nach Reinerz⸗Bad 2,80 ℳ. Der Inhaber eines solchen Fahrscheins hat den Vortheil,
daß, wenn er denselben bei Einlieferung des Reisegepäcks in der be⸗
treffenden Eisenbahn⸗Gepäckexpedition mit vorzeigt, das Gepäck ohne weitere Mitwirkung des Reisenden bis Landeck⸗Bad bezw. Reinerz⸗ Bad durchbefördert wird. Ueberschreitet das Gepäck das auf der Post zulässige Freigewicht von 15 kg, so wird bei der Ankunft in Landeck⸗ bezw. Reinerz⸗Bad für die Strecke von Glatz⸗Bahnhof dorthin das tarifmäßige Ueberfrachtporto erhoben.
Auf Briefen ꝛc. an Personen, welche sich in den Badeorten zu Landeck und Reinerz aufhalten, ist der Bestimmungsort auf der Adresse deutlich mit „Bad Landeck“ und „Bad Reinerz“ zu
bezeichnen.
Breslau, den 10. Mai 1879. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Schiffmann.
Königreich Preußen. Najestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor, Hofrath Dr. Ernst Bertheau in Göttingen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Se.
Auf den Bericht vom 18. d. M. will Ich hierdurch den rückfolgenden dritten Nachtrag zum Stalut vom 13. Mai 1857 und zum zweiten Regulativ vom 5. November 1866, be⸗ treffend die erweiterte Wirksamkeit des neuen landschaft⸗ lichen Kreditvereins für die Provinz Posen, genehmigen. — Dieser Erlaß ist mit der Anlage im gesetzlichen Wege zu ver⸗ öffentlichen. “ Wiesbaden, den 23. April 1879.
Wilhelm. Leonhardt. Friedenthal. An den Minister der Justiz und den Minister für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten.
Dritter Nachtrag zum Statut und zum zweiten Regulativ, betreffend die crweiterte Wirksamkeit des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen vom 13. Mai 1857 resp. 5. November 1866.
§. 1. Der in §. 1 des Statuts vom 13. Mai 1857 auf 15 000 ℳ normirte Minimalwerth für die Beleihungsfähigkeit eines Grundstücks wird auf 6000 ℳ herabgesetzt und der neue landschaft⸗ liche Kreditverein für die Provinz Posen ermächtigt, demgemäß auch auf Grund dieses Nachtrages Darlehne zu gewähren.
.2. Soneit nicht die nachstehenden Bestimmungen Ab⸗ weichungen enthalten, gilt auch für die nach dem Regulative vom 5. November 1866 und den daau ergangenen Nachträgen gewährten Pfandbriefs⸗Darlehen, und alle durch dieselben begründeten Rechts⸗ verhältnisse, das Statut vom 13. Mai 1857 mit dem Allerhöchsten Erlasse vom 15. September 1858, dem Nachtrage vom 15. Mai 1871 und dem zweiten Nachtrage vom 12. August 1872.
§. 3. Mit Rücksicht auf die nach §. 1 eintretende erweiterte Wirksamkeit des Kreditvereins wird demselben zur Verstärkung des Reservefonds aus allgemeinen Staatsmitteln ein unveczinsliches Darlehn von 600 000 ℳ mit der Maßgabe überwiesen, daß das Darlehn bei dhset künftigen Auflösung des Vereins an die Staats⸗ kasse zurückgezahlt wird. “ 8
1 §. 4. Weh Vereir gewährt die Darlehen, welche übrigens stets durch 100 abgerundet sein müssen, in den von ihm auszufertigenden Pfandbriefen. ““ 8 Bei Grundstüchen im Taxwerth von 6000 ℳ bis ausschließlich 15 000 ℳ können die für dieselben ausgefertigten Pfandbriefe, falls der Besitzer damit einverstanden ist, von der Direktion für Rechnung desselben verwerthet werden und wird dann der daraus gewonnene Baarbetrag nach Abzug der Kosten dem Darlehnsnehmer aus⸗ ehändigt. 8 . Dem Ermessen der Direktion bleibt es überlassen, bei solchen kleineren Besitzungen m Werthe von 6000 ℳ bis exkl. 15 000 ℳ aus dem im §. 3 gedachten Verstärkungsfonds von 600 000 ℳ die Differenz zwischen dem Nominal⸗ und dem Courswerthe der zu ver⸗ werthenden Pfandbriefe durch Gewährung baarer mit 4 % verzins⸗ licher Zuschußdarlehne, auszugleichen. Der Schuldner stellt über den ihm gewährten baaren Zuschuß eine eintragungsfähige Schuldurkunde aus, auf Grund deren das Zuschußdarlehn nebst Zinsen unmittelbar hinter dem Pfandbriefdarlehen im Grundbuche zur Eintragung ge⸗ bracht werden muß. 8 “
Die Rückerstattung erfolgt durch verstärkte Amortisation, welche nach der Wahl des Schuldners, spätestens aber in 10 Jahren, statt⸗ zufinden hat. - ö“
5. 5. Muß nach §. 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 eine Kaution bestellt werden, so sind für je 70 ℳ der Ansprüche 100 ℳ. in Pfandbriefen zu deponiren. Die Zinsen der Forderung werden hierbei mindestens zu 5 % gerechnet. Soweit die Berichtigung der · selben nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, muß die Kaution einen Rückstand von 2 Jahren desken. 1
§. 6. Die Landschaftsdeputirten haben sich einer allgemeinen Beaufsichtigung der bepfandbrieften Grundstücke ihres Kreises zu unterziehen und sind demgemäß verpflichtet, Handlungen oder Unter⸗ lassungen der Schuldner oder Ereignisse, durch welche die Sicherheit der Pfandbriefsdarlehen oder der Zinszahlung gefährdet, erscheinen, der Direktion unverzüglich anzuzeigen und zwar bei eigener Ver⸗ tretung für den Fall einer Versäumniß durch grobes Versehen.
Sämmtliche Mitglieder des Vereins haben die Verpflichtung, zu ihrer Kenntniß gelangte Devastationen von den zum Landschafts⸗ verbande gehörigen Gütern ihrer Nachbarschaft der Direktion anzu⸗ zeigen. §. 7. Es bewendet zwar bei der im §. 49 des Statuts vom 13. Mai 1857 enthaltenen Bestimmung, daß der engere Ausschuß auf die Einberufung des Staatskommissarius jährlich einmal im Monat März zusammentritt. Außerdem ist aber der Staatskom⸗ missarius auch ermächtigt, bei eintretendem dringenden Bedürfnisse, den engerer vnslohhs ausnahmsweise zu außerordentlichen Geschäfts⸗
itzungen einzuberufen. 86 1“
8 Auf 89— Müätglieder des engeren Ausschusses findet übrigens auch der §. 46 des Statuts Anwendung.
zur Generalversammlung muß mindestens einer derselben im Besitze eines Gutes von 200 000 ℳ Taxwerth sein.
Die Wahl zur Generalversammlung wird durch einen vom Staatskommissarius, aus der Zahl der Landschaftsdeputirten oder der Direktionsmitglieder ernannten Kommissarius geleitet. Bei den Wahlen zum engeren Ausschuß haben die Besitzer von Gütern unter 15 000 ℳ Taxwerth, kein Stimmrecht. W
§. 9. Auf den Antrag des Darlehnssuchers kann die Beleihung auch nach Maßgabe der Grundsteuerrolle erfolgen. In solchem Falle wird von dem 30 fachen Betrage des aus derselben sich ergebenden Reinertrags des zu bepfandbriefenden Grundstücks der 20 fache Betrag
Von den in jedem Wahlbezirke zu wählenden Deputirten
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expr-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
2 4 A der in Abtheilung II. des Grundbuchs eingetragenen Lasten abge⸗ zogen und von dem so ermittelten Grundwerthe die Hälfte als Dar⸗ lehn bewilligt. 1 8
§. 10. Außer den bisherigen Apoints von 3000, 1500, 600 und 300 ℳ werden auch noch nach Bedürfniß Apoints von 200 ℳ mit e „ 3 „ G 8 der Bezeichnung Serie X. ausgefertigt. “ .
§. 11. Die Zinsen des vom landschaftlichen Kreditverein empfangenen Darlehns müssen von den Schuldnern für Besitzungen unter 15 000 ℳ Tarwerth in vierteljährlichen, in Betreff der Bruch theile von der Direktion abzurundenden Raten, in den letzten acht Tagen der Monate März, Juni, September und Dezember an der in jedem einzelnen Beleihungsfalle zu bezeichnenden Erheber abgeführ werden.
§. 12. Bei Besitzungen unter dem Werthe von 15 000 kan der Verein schon dann das landschaftliche Darlehn mit der Maßgabe sub §. 11 des 2. Regulatirs vom 5. November 1866 kündigen, wenn die Zinsen, ohne daß Stundung gewährt ist, länger als drei Monate im Rückstande blieben. 1
§. 13. Der Verein ist verpflichtet, das landschaftliche Darlehn zu kündigen, wenn das bepfandbriefte Grundstück den Betriebe der Landwirthschaft nicht mehr hauptsächlich gewidmet wird. “
Der §. 13 des zweiten Regulativs vom 5. November 1866 wird aufgehoben. “ 8 8
§. 14. Bei sreiwilliger oder nothwendiger Rückzahlung des land⸗ schaftlichen Darlehns muß, sofern von dem Schuldner Baar⸗ zahlung gewählt wird, der Betrag dieser nicht nach dem jedesmaligen Course der Pfandbriefe, sondern nach deren Nominalwerth berechnet werden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der bisherige Regierungs⸗Baumeister Julius Büttn, er zu Loetzen, Regierungsbezirk Gumbinnen, ist als Königlicher Kreis⸗Baumeister daselbst angestellt worden.
Der bisherige Regierungs⸗Baumeister Alfred Mut tray in Bromberg ist zum Königlichen Land⸗Baumeister ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle bei der König⸗ lichen Regierung daselbst verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
6 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Georg Heuermann am Gymnasium Arnoldinum zu Burgsteinfurt ist das Prädikat „Professor beigelegt worden. “
Am Gymnasium in Guben ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Albert Köhn zum Oberlehrer g nehmigt worden.
Justiz-Ministerium. 8 Der Referendar Springsfeld in Aachen Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerich zu Cöln ernannt worden. b 1 Staats⸗Ministerium. Der Archivar Dr. Becker ist von Marburg als Staats⸗
14X““
archivar nach Coblenz versetzt 1 die Archiv⸗Sekretäre “ in Münster und Dr. Reimer in Marburg sind zu Archivaren ernannt, und die Archiv⸗Assistenten Dr. Max Posner bei dem Staats⸗ archive in Marburg und Dr. Heinrich von Eicken bei dem Staatsarchive in Düsseldorf als Archiv⸗Sekretäre angestellt worden.
111111414X*“ auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 1 Abs. 2 und §. 6 des Reichsgesetzes rom 21. Oktober 1878 den „Leseverein lJ.“ in Mildenau verboten.
Zwickau, den 10. Mai 1879. 8
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft 1sgoeae
Personalveränderungen.
Königlich Prenßische Armer. Ernennungen, Beförderungen und. Versetzungen. Im aktiven Heere. Durch Verfügung des Krieg „Ministeriums. 5. Mai. Etscheit, Sec. Lt. à la suite des Fuß⸗ tt. Regts. Nr. 8 u. Direkt.⸗Assist. bei den techn. Instituten der Art. der Art.Werkstatt zu Danzig zugetheilt. — 6. Mai. Weiß, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Torgau, kommdrt. in Wittenberg, zur Geschüͤ zqießerei in Spandau, Schirmer, Zeug⸗Lt. vom Stabe der 3. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Königsberg, Schöne, Zeug⸗ Lt. vom Stabe der 4. Fuß⸗ Art. Brig., zum Art. Depot in Cöln, Klose, Zeug⸗Lt. vom Stabe der 1. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Thorn, Raffegerst, Zeug⸗Lt. von der Art. Werkstatt ia Spandau, zum Art. Depot in Posen, Boeér, Zeug⸗Lt. von der Geschützgießerei in Spandau, zum Art. Depot in Koͤnigsberg, versetzt. 6 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Hgere, Wiss⸗ baden, 3. Mai. Frhr. v. Lützow, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, mit schlichtem Abschied entlassen. — 10. Mai. Sp “ Oberst von der Armee, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mi Pens. und der Unif. des Kadetten⸗Corps zur Disp. gestellt.