1879 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

(Monatsmittel der Windmenge 1,29 km, Vormitt. 53,03 km, Nachmitt. 49,64; in 24 Stunden 163,96; Stundenmittel Nachts 6,12, Vormittags 7,57, Nachmittags 7,09; 24 Stunden 6,88 km; im ganzen Monat 5087 km). Januar: Dresden 2,3 m, Neapel (6 h. a. w. a9 h. a. m. 81 hm, Mittl. 81 km, 3 h. p. m. 87 bm, 6 h. p. m. 60 km, 9 h. p. m. 57 km) per Sek. 0,103 m. Calmen, März Colberge münde 3 unter 93 Beobachtungen; Jan. Neapel 81. unter 186 Beobachtungen.

Schwerkraft (Barometerstand). März: Colbsrgermünde 762 (746 bis 773,5) mm, Weissenburg 723,72 (713,3 bis 739,4) wm, Neustadt a. H. 748.86 (734,32 bis 764,99) m, Kurort Streitberg 696 bis 721 mm, Potsdam (Preof. Spörer) 754,6 (734 bis 768 9) mm, Reinerz 315,67 (311,78 bis 321,57) Paris. Linien, Nizza, Jan. 747 bis 772 mm, Febr. 730 (bei SE. Sturm) bis 769,9 mm, März 748 bis 769 mm, Jan. Dresden 752,22 (736,13 bis 760 9) mm. Monatsmittel in 16 Jahren 751,04, absolut. Maximum (1869) 769,39; absolut. Minim. 721,64 mm. Neapel (140 m sul mare) 748,22 (730,4 bis 757,4) mm.

Thermische Kraft. März. Colbergermünde +† 0,81 (— 6 bis + 8,6) ° C., Oberdrauburg 2,20 C., Weissenburg 1,46 (— 8,2 bis + 13,3) 9 C., Neustadt a. H. 4 960 C., Streitberg 3,75 bis + 10 °C.,

Reinerz 11,25 bis 11,50 C., Potsdam (Astrophyik. Observator.) + 10 (— 7,5 bis + 13,5)° C, Nizza Febr. + 3 bis 22,20 C.“, März +† 1 bis 30⁰°C, Jan. Dresden 1,2 (— 12,6 bis + 11,0) 0 C., Neapel 9,72 (1,7 bis 16,6) 0 08

Höchste Bestrahlungswärme (Insclation). März. Colberger-

münde + 420 C., Dresden an. 33 30 C. Spannkraft des Wasserdampfes (absol. Feuchtigkeit). März. Colbergermünde 3,26 (1,3 bis 5,5) mm, Weissenburg 4,5, Neu- stadt a H. 5,03 (2,9 bis 7.8) mm, Reinerz 1,56s. Jan. Neapel 6.,96 (3,0 bis 10 s) mm, Dresden 3,59 mm. 8 Relative Feuchtigkeit. März. Colbergermünde 64,8 (15 bis 86) %. Weissenburg 78,33 (50 bis 98) %, Reinerz 79 3, Streit- berg 60 bis 96 %. Jan. Dresden 82,9, Neapel 74,2 (47 bis 98) %.

Niederschlag. März. Oberdrauburg 67,0, Weissenburg 24,9, Neustadt a. H. 21,25 mm, Reinerz 205 Pariser Linien. Potsdam

41,7 mm. Januar. Dresden 35,3, Nespel 103 mm.

Verdunstung. März. Weissenburg 305 im Schatten, 63,7 im Freien, Neapel Januar 41,23 mm.

14 forstl.-meteorol. Stationen Preussens, Braunschweigs und der Reichslande (Prof. Dr. Müttrich, Eberswalde). Jan.: Brmtstd. 7,73 mm höher als Dezb. Unterschied zwischen höchstem u. ni drig- stem B mtstd. 33,55 mm, in Hadersleben 19, 25 mm in Lahnhoff, im Mittel 24 41 mm. Lufttemperatur im Mittel f. d. v. St. 1,31° C. niedriger als im Dezbr. Auf d. F. St. in Melkerei + 11,70 C., in Kurwien 2680 C. Im Durchschnitt war d. letzte fünftägige Mittel um 3 4⁰0 C. un edriger, als das erste. Regenböhe auf d. W. St 6 der auf d. F. St. Verhältniss der Verdunstungshöhe auf d. F. St. u. W. St. 55: 26. Absolute Fenchtigkeit auf d. F. St. 2,86 bis 4,21 mm, auf d. W. St. unter 2,85 bis 4,24, in der Baumkrone 2,83 bis 4,31 mm. Relative Feuchtigkeit f. d. F. St.

94,11 %, auf d. W. St. unten 95,37 %, in der Baumkrone 95,34 %. In Sonnenbecg Schneechöhe 94 cm. Im Allgemeinen starke Bewöl- kung, starker Sch eefall, stilles Frostwetter.

Zur auf den Menschen angewandten Meteorologie: van Marum (1789) folgte Cavallo Ansang dieses Jahrhunderts, welcber die reinigende Wirkung der durch elektrische Funken riechend gemachten Luft auf fo tide Geschwüre und die Zerlegung organischer Stoffe durch die „aura eclectrica“ lehrt. Die Balseme der Abies-, Pinus-, Pistaciarten waren bereits Homer, Moses, Hippo- crates bekannt. Terentinöl lange Licht und Luft ausge etzt bleicht Korke, Lackmas, Indigolösung, bläut Jodkalium-Stürke- papier; d ese oxydirende Kraft beruht auf dem durch das Oel ab- sorbirten und dann erregten Sauerstoff. Terpentinöl mit Wasser geschüttelt liefert daher Waeserstoffsuperoxyd (Schoenbein 1851 u. 1858). Um durch Wasserstoffsuperoxyd antiseptisches Terpentinöl- wasser in grösserer Menge zu erhalten, mische gleiche Theile Wasser und Ocl, setze das Gemisch in einem Cylinder dem Sonnesnlichte aus und schüttele es von Zeit zu Zeit um; dasselbe ist seit 1873 im Krankenhause zu Orel zur Reinigung brandiger Wunden im dGe- brauch (Dr. med Radunovwitsch). Die sehr hohe desinficironde Kraft des Terpentinölwassers auf Eiweiss, Milch u. s. w. konststirt Kingzett 1874 u. 76 und auf Fleisch Rennard 79. Euca- lyptuswäsder sind dadurch salutär, weil durch Verdunstung von Eucslyptusöl (wie von allen aetherischon Oelen) und wegen starker Wasseraufnahme durch Wasserverdunstung esektrischer Sauerstoff produzirt wird.

Die Erfahrungen 1854 u. 55 in Strassburg, die Glaishiers und Moffat's ia England, 15 an Cook in Bombay über 12 Monate des Jahres 1864 berichtende Stationen Ostindiens, 2 Tabellen Day's während der sechsmonatlichen Epidemie Londons 1866 schliessen übereinstimmend: 1) ist die epidem. Cholera am stärksten, so ist wenig oder kein elektr. Saverstoff vorhanden; 2) nimmt elektr. Sauer- stoff zu, so nimmt d e Cholera ab; 3) ist elektr. Sauerstoff stark und andauernd vorhanden, so hört die Cholera auf. Die Fäulniss- erreger eines Aufgusses faulender foetider Stoffe, einem Strome elektr. Sauerstoffs unterworfen, vermehren sich nicht, unter einem Strome verdichteter Lufe keimen sie sehr stark, verpesten und in- fiziren (Tyndall 1877 in Royal Institution, London). Schwarzes faulendes Blut wird durch einen Strom elektr. Sauerstoffs gerach- los, hellrotb, gerinnfähig (Day). Die Produükte der Fävulniss sind günstig für die Entwicklung spezifischer Giftkeime und indem sie die normale Oxydation in den Geweben verhindern, verursachen sie Praedisposition zu Vergiftungen (Day). Setzt man lufthaltiges Wasser zu einem Blutstropfen, so wird alles Haemoglobin oxydirt

10c0 34,00

(C. Vierordt). Die rhytmischen Blasenkontraktionen der Infusorien hören unter 00 u. über 422 C. auf und ihre Schnelligkeit wächst bis zu 30° C., der diesen Bewegungen einer organischen, daher oxydirbaren Substanz einzig nothwendige Stoff ist der Sauerstoff, das Oxydationsprodukt (Milchsäure? Kohlensäure?) lähmt jene Be- wegungen (M. J. Rossbach 1871). Mangel an freiem Sauerstoff, der z. B. durch Stocken der Blutsäule an die Getässwand undq Gewebe völlig abgegeben, ist der Faktor, welcher die farblosen kon- traktilen Blutzellen lähmt und sie trotz vorhandenen Druckes zur Kontraktilität und Auswanderung unfähig macht (C. Binz 1878).

In dem höheren Laufe des nach den Polen zu sich verdichten- den Aequatorialstromes liegt vielleicht eine Quelle des elektrischen Sauerst ffs (Dove). Elektrischer Sauerstoff am meisten bei See- wind (Dr. Daubeney, Oxford), bei S.-Wind und niedrigstem Bato- meterstande, am wenigsten bei NE. und höchstem Barometerstande (Lowe bei Nottingham). Beim Aequatorialstrome (SW., niederem Druck und hobher Temperatur) Phosphorrescenz des Meeres und elektrischer Sauerstoff, beim Polarstrom (NE. hohem Druck und niederer Temperatur) kein Leuchten der Meeresnerien und kein elektrischer Saue’stoff (Moffat). Ueber Sümpfen erhalten die Jod- kaliumpapiere keine Bräunung, weil die vorhandenen flüchtigen organischen Substanzen leichter oxydirber sind, als Jodkalium; ge- bräunte Papicre entfärben sich dureh Sumptluft wieder, weil der Wasserstoff des Schwefelwasserstoffs und Ammoniaks der Sumpfluft mit dem Jod sich zu Jodwasserst ffsäure verbindet (Day).

Dr. Lender (Berlin-Kissingen).

Heomrburg, 13. Mai. (. 1. 8 wetreibemgrkt. Weizen lodo fest, Roggen loco matter, auf Termine weichend.

Xe etzen ei 191 190 Go., vgr. September-Oktober 196 Br., 195 Gd. Roaggen pr. Mzi 121 Br., 120 Gd., pr. September- ktober 127 Er. 126 Gd. Hafer fest. Gergte fest. Eübe] ruhig, iec 59 ½⅛, pr. Mai 59 ½, pr. Oktober 61. Spieitne matt pr. Mai 38 Br., pr. Jus- Juli 38 ¼ Pr., pr. Juli-August 39 ½ Br., pr. August September 40 ½ br., Katkfe⸗ ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 9.,30 Br., 9.10 Cd., pr. Mai 9,00 GG., pr. August-D. zember 8,80 Gd. Wetter: Wolkig.

Fest, 13. Mai. (w. T. B.)

Produktenmwarkt. Veizen 1oo fest, Termine ruhiger, pr. Frühjahr 9,80 Gd., 9,90 Br. Hafer pr. Frähjahr 5,60 Gd., 5,70 Br. Mais pr. Frühjahr 5,15 Gd., 5,20 Br. Wetter: Windig.

Amngterdan, 13. Mai. (V. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlassbericht.) Roggen per Oktober 153,

Arassserpemn, 13. Mai. (W. 7. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weinen still. Rogger fest Hafer fest. Gerete unverändert.

Antwerpen, 13. Mai. (VI. 2. H.)

Eetrolenmmarkt. (Schlussberichi.) locc 21 ¼ bez. und By., pr. Juni 21 Br. pr. September-Dezonber 22 Br. Ruhig.

F.OEon, 13. Mai. (W 1. B.)

An der Küste angeboten 4 Weizenladungen. 1

LKlverpeo*, 13 Mai. (W. T B.) 8

Baumwolle. (Schlussbericht.) Middl Upland 6 d. Middl. awerikanische Mai-Juni-Lieferung 629⁄33, Juni-Juli-Lieferung 61516 d.

ELiverpool, 13. Mai. (W. T. .)

Banmwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ru ig. Midd! amerikanische Juni-Juli-Lieferung 62 ⁄⁄2, Juli-August-Lieferung 631 ⁄22 d.

Lverpool, 13. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt.

auf Termine weichend.

. 24 2 4 Fielünirtes

er 21 % Br.,

Cother Weizer treideartsn ruhig. Wetter: Schön.

MHMull, 13. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen 1 sb. theurer, frem- der fest. Wetter: Regen chauer.

Giasgow, 13. Mai. (W. T. B.)

Roheison. Mixed numbres warrsnis 42 b. 7 d.

„Die Verschiffangen der letzten Woche betrugen 13 135 Tons gegen 9300 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Manechester, 13. Mai. (W. T. B.) 3

12r Water Armitage 7 ½, 12r Weter Taylor 7 ¾, 20r Waten

Michelis 9, 30r. Water Gidlow 9 ½, 30r Water Clayton 10 ½, 40r Hnt⸗ Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 10 ½, 36r v arpcops Qualität Rew. land 10, 40r Double Weston 11, 60r Lonble Weston 14, Printere 16/16 24⁄50 8 ½ pfd. 94 ½. Ruhig.

Par is, 13. Mai. W. T. L.) Prodrktenmszkt. Woizen fest, pr. Mai 28 00 Juni 28,00, pr. Juli August 28 00, w. September- Dezember 28,00. Meb] fest, pr. Mai 59,25, „7. Juni 60 25, S Jul - August 61,00, 9 September-Dezember 61,50. 81½ 191 ruhig, pr. Mai 82,25, Juni 82,75, pr. Auli-August 83,75, pr. Sep- tember - Dezember 85,00. Spiritus ruhig, pzr. Mai 55,25, pr. September Dezember 56,25.

655 W.

1 d. theurer, andere Ge-

pr. Mai pr. 100 Kilogr. matt, Nr. 3 pr. 100 Kijozramm pr. Mai 58.25, pr. Juni 58 50, pr. Jali-August 58,75, pr. Septembr. Dezbr. 58,50.

St. Petersburg, 13. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 62,50. pr. Angust 59,00, Weizen loco 14,50 Roggen loco 8.00. Hafer loco 5,00. Hanf V

Leinsaat (9 Pud) loco 16,50. Wetter: Warm.

U9KR 2

New-IYork , 13. Mai.

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 127/16, do. in New-Orleans 12. Petroleum in New-Nork 8 ½, do. in Philadelphia 8 ⅛. roches Petroleum 7, do. Pipe line Certificats D. 78 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother Winterweizen 1 D. 20 C. Mais (old mixed) 46 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¼. Kaffee (Rio-) 13 ⅛. Schmalz (Marke Wilcox) 6 ¾, do. Fairbanks 6 ⅛. Speck (shorf clear) 5 C. Getreidefracht 4 ¼.

(N. T. P.)

Wetterbericht vom 14. Mai 1879. 8 Uhr Morgens.

Barometer auf

0 Gr. u. d. Meeres-

. sspiegel reduc. in Millimeter.

760,2 764,1 763,6 763,7 757,9 754,8 762,2 764,6 760,5 763,4 763,7 765,1 763,5 760,7 703,3 762,5 764,9 764,9 763,8 766,4

Temperatur in °Celsius 5⁰0 C. =40 R.

Wind.

Stationen Wetter.

Aberdeen .. Kopenhagen. Stockholm. Haparanda .. St. Petersburg Moskau.

CorI

N., leicht SSW., leicht NO., mässig W., leicht NNo., leicht S., still

N., frisch NW., schw ch S., still 8SSO., leicht 080., leicht still wo' kenl. ³) N., schwach heiter NNW., schwach neiter) WSW., schwach kegen SW., schwach wolkig5) SW., leicht bedeckt 8S., still Regen 080., still wolkenlos SW., wässig wolkenlos S., still wolkenl. 6) 0, schwach wolkenlos NW., leicht heiter NNW, still wol kenlos

bedeckt heiter wolkenlos wolkenlos wolkenlos Regen wolkigi) bedecktꝰ²) halb bed. wolkenlos heiter

O

Sog SoUSSSS Io0SS; U

Hamburg.. Swinemünde. Neufahrwass. Memel W Karls uhe Wiesbaden .. Cassel Leipzig. 764,6 Blin 765,2 W“ 764,6 EI; 765,3 —.,—

¹) Soegang mässig. ²) Seegang leicht. 4) Seegang leicht. 5) Thau. ⁶) Etwas dunstig.

Anmerkung. Die Stationen sind in drei Gruppen geordnet: 1) Nord-Europa, 2) Küsten one von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel-Europa südlich dieser Küstenzone. Innerhalb jeder Grappe ist die Reihenfolge von West nach Ost eingehalten.

Uebersicht der Witterung.

Das Gebiet hohen Druckes hat sich nach Norden ausgebreitet und erstreckt sich jetzt bei ruhigem, heiterem Wetter, von Süd- frankreich bis nach Lappland. Nur südlich vom Kanal und über Grossbritannien ist in Folge einer schwachen über England liegen- den barometrischen Depression das Wetter trübe, stellenweise reg- nerisch. Im Osten haben sich Luftdruckvertheilung und die da- durch bedingten Windverhältnisse wesentlich nicht geändert, jedoch schreitet das Aufklären immer mebr ostwärts vor. Die Temperatur ist über Nordwest-Deutschland nahezu normal, sonst allenthalben, namentlich im Osten unter der normalen.

Deutsche Ssewarte.

90.00,—,—-80,—

I. F O0 O Cndo S

28 —*

SSSSSSSSEEÖS 1Se EESS

1 —— —-

3) Nachts Reif.

Eiseunbhahn-Einmahmemn.

Breslau-Warschauer Eisenbahn. Im April cr. 31 011 (— 2391 ℳ).

Berlin-Görlitzer Elsenbahn. in April cr. 464 248 (1878 (previsor.) 477 152 ℳ, (definit.) 470 547 ℳ), seit 1. Jan. 1 681 619 (— 101 201 ℳ).

Meoklenburglsche Friedrich Franz-Elsenbahn. Im April cr. 363 578 (— 19 798 ℳ), seit 1. Jan. 1 252 608 (s— 240 094 ℳ,

Rjläsan-Koslow--Eisenbahn. Im Februar cr. 492 207 Rbl. (— 54 716 Rbl.) im März cr. 528 281 Rbl. (— 2028 Rbl.), 1. Jan. bis ult. März 1 616 977 (— 32 722 Rbl.).

Genernlversuamzsalumngen. Deutsche Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck. Gen.-Vers. zu Lübeck. Akitlen-Geselischaft Flora. Ausserord. Gen.-Vers. zu Charlottenburg. Berliner Bergban-Aktien-Gesellsochaft. Vers. zu Berlin. Lichterfelder Bauverein. Vers. zu Berlin. Deutsche Handelsbank L. Lambreoht, R. Lange, in Liquidation. Ausserord. Gen.-Vers. z8 Berlin. Bergwerk-Gesellschaft Vereinigter Bonffaolus bel Getsenkirchen. Ord. Ges.-Vers. zu Düsseluorf. Essener Bergwerks-Verein König Wilhelm. Ord. Gen.-Vers. 2u Essen. Deutsche Nationalbank in Bremen. Ord. Gen.-Vers. zu Bremen. Warsobau-Terespoler Eisenbahn-Gesellsoc haft. O1d. Gen.-Vers. zu Warschau. 14. Berlin- Hamburger Eisenbahn.

Ludwigslust.

1“ Nordhansen-Erfurte * Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. 2

Nordhausen. 2 ergatisxxxxMaa zucn

26. Mai.

Ord. Gen.-

Ord. und ausserord. Gen.-

Ord. Gen.-Vers. zu

Königsiche Schausple'e. Donnerstag: Opernhaus. 120. Vorstellung. Ellinor, oder: Garten⸗Concert. Tränmen und Erwachen. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni.

Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Die Frau

Musik von R.

Schauspielhaus. 125. Vorstellung. be ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo

Vorstellung 6 ½ Ühr.

beermania-Theater. Donnerstag: Zu bes. er⸗ mäßigten Preisen. Male: Der Dachdecker oder:

Bial. stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung: Großes

ecn .

. Gesang in 1 Akt von G. v. Moser und A.L'Arronge. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Obe (Tronecken bei Trier). Eine Tochter: Hrn Seconde⸗Lieutenant Oelrichs (Flensburg) Hrn. Fabrikbesitzer C. Hoffmang (Lomnitz bei Erd⸗ mannsdorf in Schl.). Hrn. Bergrath Haßlacher (St. Johann⸗Saarbrücken). Hrn. Georg Frei⸗ herrn von Massenbach (Pinne). Hrn. Regie⸗ rungs⸗Assessor Schultz (Kattowitz O./S.)

ben: Hr. Regierungs⸗Rath Professor Dr.

Vor und nach der Vor⸗

Anfang des Concerts 5 Uhr, der

Parquet 1 Zum letzten Gesto;

Graf und Hand⸗

arak&. .

rförster Mirow

ekrmmn.

Fritz Natje in Burgdorf, Gläubigers, wider den Süßwaarenhändler Georg von Hänigsen daselbst, Schuldner, soll die mit Wohnhaus und Stallung bebaute Reihebürgerstelle des Schuldners Nr. 20 der Marktstraße in Burgdorf, zwischen Gast⸗ wirth Tappe und Drechsler Fricke belegen, am Dienstag, den 24, Juni d. Is., Morgens 11 Uhr, meistbietend verkauft werden.

Bürger. In Scene gesetzt von Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 121. Vorstellung. Der Bauer als Millionär, oder: Das Mädchen aus der Feenwelt. Original⸗Zaubermärchen mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Wallner-Theater. Donnerstag (Vorletzte Auf⸗ führung): Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson.

victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra Dorina Merante, von der großen Oper in Paris und des Hrn. van Hell. (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Zum 59. Male: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.

Donnerstag: Die Darwinianer. Original⸗Lustspiel in 3 Akten von Dr. J. B. von Schweitzer.

Emma'’s

Hierauf: Papa hat's erlaubt. Schwank mit

werksmann. Posse mit Gesang in 5 Bildern von Louis Angely. Hierauf: Das Fest der Hand⸗ werker. Posse mit Gesang in 1 Akt von Louis Angely.

Freitag: Zu bes. ermäßigten Preisen. Parquet 1 Am Altar. Charaktergemälde in 5 Akten nach der gleichnamigen Erzählung.

Belle -Alliance-Theater. Donnerstag: Roman. Im prachtvollen Sommer⸗ garten vor, während und nach der Vorstellung: Großes Concert, ausgeführt von der Kapelle des Königl. Cadetten⸗Corps unter Leitung ihres Musik⸗ direktors Herrn Herold. Abends: Brillante Illu⸗ mination durch mehr als 15,000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorst. 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 50 ₰.

Freitag: Auf allgemeines Verlangen: Das Lügen. Großes Doppel⸗Concert (Kapellen Ruscheweyh und Herold).

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Else v. Wietersheim mit Hrn. Lieutenant Berthold v. Neumann (Neuhof). Frl. Elisabeth Gräfin Behr⸗Negendank mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef August Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (Stralsund —Dresden).

1l

Grisebach (Göttingen). Verw. Frau Wilhel⸗ mine v. Kahlden, geb. Masius (Greifswald). Verw. Frau Pastor Cäcilie Handel, geb. Frauen⸗ städt (Breslau). Hr. Geh. Regierungs⸗Rath a. D. Guftav Lepsius (Kösen).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief wider den wegen Verleitung zum Meineid gerichtlich verfolgten Schneider Carl Fink aus Lichtenau, 28 Jahre alt, kleiner Statur, mit blondem gelockten Haar und desgleichen Schnurrbärtchen. Cassel, den 12. Mai 1879. Der Staatsanwalt. Baumgard.

4305]

Erledigt hat sich die in der Börsenbeilage von Nr. 63 dieses Blattes vom 14. März 1879 er⸗ lassene, in der Börsenbeilage zu Nr. 96 dieses Blattes vom 24. April 1879 erneuerte öffentliche Vorladung des Kellners August Carl König, geboren in Calbe a. S., den 29. Oktober 1859, durch Königs Ergreifung.

Leipzig, den 12. Mai 1879.

Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht,

Abtheilung II. B.

Bieler.

4285] Subhastations Patent und Edictalladung. In Zwangsvollstreckungssachen des Kaufmanns

Aufschrift:

Alle, welche an das Kaufobjekt Eigenthums⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, haben solche zum obigen Termine, bei Strafe des Verlustes der⸗ e im Verhältnisse zum neuen Erwerber anzu⸗ melden.

Die Verkaufsbedingungen liegen auf der Gerichts⸗ schreiberei zur Einsicht aus.

Burgdorf, den 9. Mai 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Culemann.

14291] Oeffentliche Submission.

Die Lieferung von 8500 Hektoliter Holzkohlen soll durch öffentliche Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen während de Dienststunden in unserer Registratur zur Einsicht aus, auch können dieselben abschreiftlich gegen Er⸗ stattung der Schreibgebühren bezogen werden.

Postmäßig verschlossene, frankirte und mit de

„Submission auf Lieferung von Holz kohlen“ deutlich versehene Offerten sind bis zum Sub missionstermine, Donnerstag, den 29. Mai Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen. Spandau, den 9. Mai 1879. Cto. 205/5.) Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

8

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

V für Berlin außer den Pest-Anstalten auch die Expe⸗

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 8

89

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht

dem emeritirten Pfarrer Kenkel zu Potsdam, bisher 3 Paaren im Kreise Osthavelland, und dem Titular⸗Oberförster Gießelmann zu Göhrde in Hannover den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Dietrich zu Böseckendorf im Kreise Worbis und dem pensionirten Thor⸗ wächter Beimes zu Osterode in Hannover, bisher zu Coblenz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Abänderung von Besti⸗ 2 1 Disziplinargesetze. Vom 9. Aprtl 1879. 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, S 1 ö“ ie Bestimmungen 8 der Gesetze vom 7. Mai 1851 und 26. März 1856, betreffend die Dienstvergehen der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, der Verordnung vom 23. September 1867, betreffend die Aus⸗ dehnung der preußischen Disziplinargesetze auf die Beamten in den neu erworbenen Landestheilen, 1u“ des §. 5 des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Ein⸗ richtung und die Befuguisse der Ober⸗Rechnungskammer, des §. 34 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des Königlichen, Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, sowie die in diesen gesetzlichen Bestimmungen (Nr. 1 bis 5) in Bezug genommenen Gesetze werden durch die in ven §§. 2 bis 26 enthaltenen Vorschriften abgeandert.

§. 2. Im Sinne der im §. 1 bezeichneten Gesetze gelten als Einzelrichter die Amtsgerichte, als Gerichte erster Instanz die Land⸗ gerichte.

1 §. 3. An die Stelle der Appellationsgerichte treten die Ober⸗ Landesgerichte.

8.92 Erledigung der Angelegenheiten, welche den Plenar⸗ versammlungen der Appellationsgerichte zugewiesen sind, werden bei den Ober⸗Landesgerichten Disziplinarsenate gebildet. Dieselben entscheiden in der Besetzung von sieben Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. 1 1

§. 5. Vorsitzender des Disziplinarsenats ist der Präsident, im Falle der Verhinderung desselben der älteste Senats⸗Präsident.

Zu den Mitgliedern gehört der älteste Senats⸗Präsident oder, falls dieser den Vorsitz führt, der nächstälteste Senats⸗Präsident.

§. 6. Für den Disziplinarsenat des Ober⸗Landesgerichts zu Berlin gelten die nachstehenden besonderen Bestimmungen:

Vorsitzender des Disziplinarsenats ist der älteste Senats⸗ Präsident, im Falle der Verhinderung desselben der nächstälteste Senats⸗Präsident.

Zu den Mitgliedern gehört der nächstälteste Senats⸗Präsident oder, falls dieser den Vorsitz führt, der ihm dem Alter nach folgende Senats⸗Präsident. b

§. 7. Die Bestimmung der aus der Zahl der Räthe erforder⸗ lichen Mitglieder des Disziplinarsenats erfolgt nach den für die Bil⸗ dung der Civil⸗ und Strafsenate geltenden Vorschriften. 1

§. 8. An die Stelle des Ober⸗Tribunals tritt der bei Ober⸗Landesgericht zu Berlin zu bildende große Disziplinarsenat.

Der große Disziplinarsenat entscheidet in der Besetzung von fünf⸗ zehn Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. 1

§. 9. Vorsitzender des großen Disziplinarsenats ist der Prä⸗ sident, im Falle der Verhinderung desselben der älteste Senats⸗ Präsident. 1 1

Zu den Mitgliedern gehören die fünf ältesten Senats⸗Präsidenten oder, falls der älteste Senats⸗Präsident den Vorsitz führt, die fünf ihm dem Alter nach folgenden Senats⸗Präsidenten.

Die Bestimmung der aus der Zahl der Räthe erforderlichen Mitglieder des großen Disziplinarsenats erfolgt nach den für die Bildung der Civil⸗ und Strafsenate geltenden Vorschriften.

Ein Richter, welcher bei einer durch ein Rechtsmittel angefoch⸗ tenen Entscheidung mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung des großen Disziplinarsenats kraft Gesetzes ausgeschlossen.

§. 10. Das Alter der Senats⸗Präsidenten wird nach dem Dienst⸗ alter, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter bestimmt. Die Senats⸗Präsidenten, welche im einzelnen Falle in Folge rechtlicher oder thatsächlicher Verhinderung an der Entscheidung nicht Theil nehmen köoöͤnnen, kommen für die nach dem Alter sich ergebende Reihenfolge nicht in Betracht.

§. 11. Die Angelegenheiten, welche den Abtheilungen und Se⸗ naten der Appellationsgerichte zugewiesen sind, werden von dem Senat des Ober⸗Landesgerichts, in welchem der Präsident den Vorsitz führt, in der Besetzung von fünf Mitgliedern mit Einschuß des Vor⸗ sitzenden erledigt.

§. 12. Hülfsrichter sind von der Theilnahme an den Entschei⸗ dungen uͤber Disziplinarsachen ausgeschlossen.

Die mit der Voruntersuchung beauftragten Richter sind von der Theilnahme an den Entscheidungen, die Richter, welche an Beschlüssen

dem

außerhalb der Hauptverhandlung mitgewirkt haben, von der Theil⸗

nahme an dem Hauptverfahren nicht ausgeschlossen.

Die Entscheidungen erfolgen nach der absoluten Mehrheit der Stimmen. 8

§. 13. Die richterlichen Mitglieder des Disziplinarhofes für nicht richterliche Beamte müssen dem Ober⸗Landesgericht in Berlin

angehören. 1 1 §. 14. Die Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte, des Revisions⸗

kollegiums für Landeskultursachen, der Ober⸗Rechnungskammer und des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, sowie der General⸗Auditeur der Armee, un erliegen nicht der Vorschrift des §. 13 des Gesetzes vom 7. Mai 1851. . Den bezeichneten Beamten kann die im §. 58 des Gesetzes vom 7. Mai 1851 ör8,.. E x eines Be⸗ chlusses des großen Disziplinarsenats gemacht werden. b 15. gee⸗ in d Gesetze vom 21. Juli 1852 hinsichtlich der Polizelanwälte getroffenen Bestimmungen finden auf die Amtsanwälte entsprechende Anwendung. Die in den 88. 57, 58, 63 des Gesetzes vom 1. Fuli 1852 hinsichtlich der Beamten der gerichtlichen Polizei Zetroffenen Bestimmungen finden auf die Beamten des Polizei⸗ und Sicherheits⸗ dienstes, welche Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, mit der Maßgabe Anwendung, daß gegen solche Beamte, welche ihr Amt als Ehrenamt versehen, Ordnungsstrafen von

estgesetzt werden dürfen. 16 festgeseti,, Die im Bezirke des Appellationegerichtshofes zu Cöln Vorschriften

hinsichtlich der Gerichtsschreiber geltenden besonderen werden aufgehoben. b

Die Gerichtsschreiber gelten auch in dem gedachten Bezirke im Sinne des Gesetzes vom 21. Juli 1852 als Bureaubeamte bei den Gerichten 8

§. 18. Die Gerichtsvollzieher unterliegen denselben Bestimmun⸗ gen wie die Gerichtsschreiber.

Die Befugniß zur Festsetzung von Ordnungsstrafen gegen Gerichts⸗ vollzieher steht den in Gemäßheit des §. 73 des Ausführungsgesetzes

stimmenden Aufsichtsbeamten zu.

Geldstrafen dürfen verhängt werden: 3 .

1) von den Nütschtab g bei den Ober⸗Landesgerichten bis zum Betrage von neunzig Mark; 1 b b 979 den Auffichisbeamten bei den Landgerichten bis zum

etrage von dreißig Mark; . 8 3) von den Aaffichtsbeamten bei den Amtsgerichten bis zum Betrage von neun Mark.

§. 19. Hinsichtlich der Bureau⸗ und Unterbeamten, welche unter der alleinigen Aufsicht der Staatsanwaltschaft stehen, finden die hin⸗ sichtlich der Buregu⸗- und Unterbeamten bei den Gerichten in dem Gesetze vom 21. Juli 1852 getroffenen Bestimmungen mit der Maß⸗ gabe Anwendung, daß die Befugniß zur Festsetzung von Ordnungs⸗ strafen den Beamten der Staatsanwaltschaft zusteht, Geldstrafen je⸗ doch nur verhängt werden dürfen: 1 1 b

1) von dem Ober⸗Staatsanwalt bis zum Betrage von neunzig

tark; 1 2) von dem Ersten Staatsanwalt bis zum Betrage von dreißig ark. §. 20. Beschwerden der in den §§. 17 bis 19 bezeichneten Beamten gegen die Festsetzung von Ordnunge strafen werden im Auf⸗ sichtswege erledigt. 1 8 b §. 21. In dem Geltungsbereiche des Gesetzes vom 30. April 1847 über die Pildung eines Ehrenraths und im Kreise Herzogthum Lauenburg ist hinsichtlich der Notare der Disziplinarsenat des Ober⸗ Landesgerichts (§. 4) das zuständige Disziplinargericht erster Instanz. Auf das Disziplinarverfahren und die vorläufige Enthebung vom Amte finden mit den aus dem gegenwärtigen Gesetze sich ergebenden Abänderungen die Vorschriften des zweiten und dritten Abschnitts des Gesetzes vom 7. Mai 1851 Anwendung. 11.“ §. 22. Wird gegen einen Notar, welcher zugleich Rechtsanwalt ist, auf Ausschließung von der Rechtsanwaltschaft rechtskräftig er⸗ kannt, so erlischt dessen Amt als Notar von selbst.

§. 23. Richterlichen Beamten gegenüber liegt in dem Recht der Aufsicht (§. 78 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsver⸗ fassungsgesetze vom 24. April 1878) die Befugniß, die ordnungs⸗ widrige Ausführung eines geo. th zu 7 und zu dessen

eitiger und sachgemäßer Erledigung zu ermahnen.

9 emäcr, Beamte die Einleitung der Disziplinar⸗ V untersuchung, weil ihm eine Ordnungswidrigkeit oder Säumniß in der Erledigung eines Amtsgeschöfts nicht zur Last falle, so ist diesem Antrage stattzugeben. In dem Endurtheil ist zugleich über die Auf⸗ rechterhaltung oder Aufhebung der im Aufsichtswege getroffenen Maß⸗ regel zu erkennen. 1

8 Cs kann in diesem Verfahren im Falle der Feststellung eines Disziplinarvergehens auch auf Disziplinarstrafe erkannt werden.

Hat der Beamte die Beschwerde auf Grund des §. 85 des Aus⸗ führungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze eingelegt, so findet der Antrag auf Einleitung der Disziplinaruntersuchung nicht statt. Ebenso schließt ch 1g auf Einleitung der Disziplinar⸗ untersuchung die Beschwerde aus.

8 24. 8SDie Vorschriften des §. 23 Abs. 2 und 3 finden ent⸗ sprechende Anwendung, wenn auf Grund des §. 13 des Gesetzes vom 7. Mai 1851 eine Mahnung erlassen ist.

§. 25. Auf richterliche Beamte, welche nicht unter der Aufsicht der Justizverwaltung oder nicht ausschließlich unter der Aufsicht der Justizverwaltung stehen, finden die Bestimmungen der §§. 23, 24 nicht endung. 8 8 Anx. Dis Vorschriften der im §. 1 bezeichneten Gesetze finden mit den aus dem gegenwärtigen Gesetze sich ergebenden Abänderun⸗ gen auf die in Gemäßheit des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878 zur Verfügung des Justiz⸗Ministers verbleibenden und einstweilig in den Ruhestand tre⸗ tenden Beamten entsprechende Anwendung.

. 27. Die Bestimmungen der im §. 1 Nr. 1 bezeichneten Ge⸗ setze kommen mit den aus dem gegenwärtigen Gesetze sich ergeben⸗ den Abänderungen auch im Kreise Herzogthum Lauenburg zur An⸗ wendung. 8

§. 88. Soweit nach den bestehenden Vorschriften für die Fest⸗ setzung von Stempelstrafen gegen Beamte eine Justizbehörde als vorgesetzte Dienst⸗ oder Disziplinarbehörde zuständig ist, geht diese Zu⸗ ständigkeit auf den Präsidenten des Landgerichts über.

Ueber den Rekurs entscheidet unmittelbar der Justiz⸗Minister.

§. 29. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die

vor dem Inkrafttreten desselben anhängig gewordenen Angelegenheiten Anwendung.

vII111“ V will Ich hiermit bestimmen, daß auf den Urlaub der preu⸗

zum Deutschen Eerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878 zu be⸗ Gr. zu Stolberg.

V Kreises Mülheim a. d. R.

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

§. 30. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Ge⸗ richtsverfassungsgesetze in Kraft. 1

8 Urkundlich öunter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegell.8—

Gegelen Berlin, den 9. April 1879.

(L. S.) Wilhelm. ““

von Kameke. Skebenthe. von Bülow. Hofmann.

Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Allerhöchster Erlaß vom 1. Mai 1 betreffend den Urlaub der preußischen gesandt⸗ beteentegen Beamten und deren Stellvertretung.

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 24. v. M.

ischen gesandtschaftlichen Beamten und deren Stellvertretung EEö der Verordnung, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten des Reichs und deren Stellvertretung, vom 23. April 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 134), entsprechende Anwendung zu finden haben. Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung be⸗ kannt zu Wiesbaden, den 1. Mai Wilhelm Leonhardt. Falk. von Kameke von Bülow. Hofmann.

l. Friedentha Maybach. Hobrecht.

Gr. zu Eulenburg. An das Staats⸗Ministerium.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisherige Regierungs⸗Baumeister Friedrich Bauer zu Magdeburg 88 zum LE“ Wasserbaumeister ernannt und demselben die von ihm bisher verwaltete technische Hülfs⸗ arbeiterstelle bei der Elbstrombauverwaltung dortselbst definitiv

verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. von Richter ist zum außerordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Breslau, und 1 der praktische Arzt ꝛc. Dr.

ines Wohnsitzes in Duisburg, zum Kreis⸗Wundarzt 11“ und des Stadtkreises Duisburg

ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuffel, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Karlsbad.

Die Nummer 21 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter 8

Nr. 8644 das Gesetz, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze. Vom 9. April 1879;

Nr. 8645 die Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten 88 mits sg ast der gesandtschaftlichen Beamten. Vom 1. Mcai 1879; 1 8646 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Mai 1879, be⸗ treffend den Urlaub der preußischen gesandtschaftlichen Beamt

und deren Berlin, den 15. Mai 1879. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Nichtamtliches. Deutsches Keich.

Preußen. Berlin, 15. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist nach fünfstündiger guter Sea. gestern Vormittag nach 11 Uhr in Dover iee 8 da⸗ selbst von Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von C inburgh, den Lords Torrington und Sydney, dem Grafen zu Münster und der deutschen eeh vhepfämgen Am Lan⸗

l ar eine Ehrenwache aufgestellt. Frühstück in Dover reiste Ihre Majestät mit dem Herzog von Edinburgh nach London, wo S von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Wales empfan⸗

en und von dort nach Schloß Windsor geleitet wurde. In

indsor empfing Ihre Majestät die Königin Vietoria, um⸗ geben von den anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie, die Kaiserin an der Eisenbahnstation und führte Allerhöchstdieselbe nach dem Schlosse, wo heute ein großes stattfindet. dit Ehrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin hat Lord Torrington.

sowie der besondere Ausschuß

Der Bundesrath, hielten heute

desselben für das Eisenbahn⸗Gütertarifwesen Lo

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