lebenskräftiger Baum, der nur gleiche Luft und und gleiches Licht Der Redner wies die Behauptung des Abg. Dr. Bam⸗ berger zurück, daß die Eisenindustrie den Mangel an Gründen durch Die gestrige Rebe des Abg. Bamberger
verlange.
Werbungen ersetze. leide an vielfachen faktischen Irrthümern, er vermische z. B. Eisenstein und Eisen. Die Deduktionen, Dortmunder Union geknüpft habe, seien in ihren Zahlen und in ihren Folgerungen durchaus nicht richtig und nichts be⸗ weisend für den Werth oder Unwerth der Eisenenquete Der Redner gab dann ein reiches statistisches Material zum Nachweise, wie die Eisenindustrie in Deutschland unterdrückt worden sei. Es sei keine richtige Konklusion des Abg. Bam⸗ berger, daß die unverdient nothleidenden Eisenindustriellen für die Fehler der leichtsinnigen büßen sollten Daß die⸗ selben ihre Produktion nicht mehr einschränkten und Arbeiter entließen, sei eine Folge der mora⸗ lischen Verpflichtung, die sie durch das schwere Un⸗ recht der früheren Jahre übernommen hätten. Obwohl ein solcher Zustand auf die Dauer nicht haltbar sei, so solle
man ihnen doch jetzt daraus keinen Vorwurf machen. Es ver⸗
diene
nur derjenige Export Beachtung, der, wenn auch mit geringem Nutzen
arbeite, nicht aber derjenige, der mit Schaden exportire. Die gesunde Exportfähigkeit werde durch einen Zollschutz durchaus nicht geschädigt. Mit der sehr empfehlenswerthen Einführung des Entphosphorungsverfahrens würden auch alle Exporteure mit dem Zollschutz einverstanden, und die Höhe der Zollsätze ihnen gleichgiltig sein. Die Be⸗ deutung der Eisenzölle für die Landwirthschaft werde bedeu⸗ tend überschätzt; viel bedeutender seien die Getreidezölle für die Industrie. Eine gegenseitige Belastung finde über⸗ Lbanhe nicht statt Er müsse aber auch die Be⸗ hauptung zurückweisen, als ob in der Bewilligung der Eisen⸗ und Roggenzölle ein gegenseitiger Tausch oder eine Bestechung der Industriellen und Agrarier liege. Der Roggen⸗
oll würde in maximo den Effekt haben, daß er den Konsum einer Arbeiterfamilie täglich um zwei Pfennige vertheuere, während nach Einführung der Eisenzölle der Lohn um Groschen steigen werde. Er bitte deshalb, die Zölle in der vorgeschlagenen Höhe anzunehmen. Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. Richter (Hagen) das Wort.
— Es hat sich das Gerücht verbreitet, daß die inter⸗ nationale Ausstellung in Sydneyerst am 1. Oktober d. J. beginne. Demgegenüber können wir mittheilen, daß nach authentischen Nachrichten dies nicht der Fall ist, die Eröffnung vielmehr in der ersten Woche des September stattfindet.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abg druckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit fol⸗ enden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte assenbestand 693 287 000 ℳ oder 2 012 000 ℳ mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand in Höhe von 63 392 000 ℳ eine Abnahme um 4 290 000 ℳ zeigt und die Lombardsorderungen mit 78 493 000 ℳ eine solche um 444 000 ℳ nachweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 34 457 000 oder 15 448 000 ℳ weniger als in der Vorwoche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten im Be⸗ trage von 235 979 000 ℳ eine Zunahme um 5 356 000 ℳ erkennen lassen; die an eine Kündigungsfrist gebundenen Ver⸗ bindlichkeiten erscheinen mit 48 590 000 ℳ um 638 000 ℳ geringer als in der Vorwoche.
— Dem preußischen Staate steht, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 17. April d. J., gesetzlich das ausschließliche Okkupationsrecht an dem s. g. See⸗Bern⸗ stein ebenso wie an dem im Binnenlande gefundenen Bern⸗ stein zu, und es ist deshalb die unbefugte Bernsteinfischerei in den Küstengewässern der Ost⸗ und Nordsee nach dem Gesetze vom 22. Februar 1867, betreffend die Bestrafung der unbefugten Aneignung von Bernstein, mit Geld⸗ resp. Ge⸗ fängnißstrafe zu ahnden. „Daß das Strandrecht des Staats den auf das Meeresufer bereits angespülten oder ausgewor⸗ fenen Bernstein ergreift, kann nach §. 80 Tit. 15 Thl. II. A. L. R. nicht zweifelhaft sein und wird auch von dem Appellationsrichter nicht in Abrede gestellt. Aber derselbe irrt einmal darin, daß er den Begriff des Ufers selbst zu enge faßt, sodann aber auch darin, daß er das Okkupationsrecht des Staats auf das Ufer beschränkt und in den Küstengewässern nicht anerkennt. In ersterer Beziehung kommt es nicht darauf an, wie weit der augenblickliche Wasserstand und die einzelne Welle, sondern wie weit die höchste Fluth reicht und die niedrigste Ebbe zurücktritt, wie weit also auch in der Ostsee der Meeres⸗ boden beständig vom Wasser bedeckt wird. Sonach kann selbst in der Ostsee ein Stück Bernstein sehr wohl schon an das Ufer angespült sein, wenn es auch noch mit der Hand aus dem Wasser geholt werden muß. In letzterer Beziehung ist einzuräumen, daß dem Staate ein eigentliches Eigenthum an der offenen See nicht zusteht; allein damit ist die Frage bezüglich der staatlichen Befugniß zur Okkupation der Meeresprodukte nicht entschieden. An sich reicht diese Befugniß soweit als die staatliche Autorität, wie denn auch im §. 53 des Fischerei⸗ gesetzes vom 30. Mai 1874 von den der Staatshoheit unter⸗ worfenen Theilen der Nord⸗ und Ostsee die Rede ist, und
iese Staatshoheit auch die Voraussetzung der völkerrechtlichen Befugnisse der an das Meer angrenzenden Staaten über die Küstengewässer und jeder staatlichen Gesetzgebung in Bezug auf dieselben bildet.“
— Beleidigungen gegen Bedienstete bei Privat⸗Eisen⸗ bahnen in ihrer Eigenschaft als Bahnpolizeibeamte können, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, vom 3. April d. J., auf den Antrag der den Veleidigten im eigent⸗ lichen Bahndienst, nicht aber in ihren polizeilichen Funktionen Vorgesetzten nicht strafgerichtlich verfolgt werden.
ASachsen. Leipzig, 15. Mai. (W. T. B.) Der hie⸗ sige Stadtrath hat im Einvernehmen mit den Stadt⸗ erordneten eine Betheiligung an dem Berliner Städtetage abgelehnt, einestheils, weil die Zeit zu einer ausreichenden Vorbereitung zu kurz sei, anderen Theils, weil er es nicht als eine Sache der städtischen Vertretungen be⸗ 8— in der vorliegenden Frage auf den Reichstag einzu⸗ 1* Mecklenburg Schwerin. Der „Leipz. Ztg.“ wird geschrieben: Heute, an ihrem Ge⸗ burtstage, ist die Großfürstin Maria Paulowna von Rußland, Herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin, Ge⸗ mahlin Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Wla⸗ dimir Alexandrowitsch, früh 3 Uhr von einem Sohne glücklich entbunden worden, welcher Großfürst Andreas ge⸗ nannt werden soll. Die Nachricht ist per Telegramm dem
Schwerin, 14. Mai.
welche er an die zu dem Gerichtskostengesetz und das Gesetz über die
hiesigen Großherzoglichen Hofe übermittelt worden, bei welchem, wie gemeldet, gerade Mitglieder der russischen Kaiserfamilie zu Gaste sind.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 14. Mai. Der Landtag hat gestern das Ausführungsgesetz
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Eigenthum nach den Ausschußanträgen angenommen.
Anhalt. Dessau, 15. Mai. In der heute ausge⸗ gebenen Nummer der Gesetz⸗Sammlung für das Herzog⸗ thum Anhalt wird das Ausführungsgesetz zur Deut⸗ schen Civilprozeßordnung, vom 10. Mai 1879, ver⸗ öffentlicht.
In diesen Tagen ist, wie die „Magdeb. Ztg.“ mittheilt, eine Instruktion erlassen worden, welche die Stellung der Amtsvorsteher gegenüber auswärtigen Ge⸗ richten betrifft. Auf Requisition eines auswärtigen Gerichts hat die Verhaftung und die Zuführung einer Person an das requirirende Gericht durch einen Amtsvorsteher stattgefunden und dieser Fall Veranlassung gegeben, den Amtsvorstehern kund zu thun, daß sie nicht berechtigt seien, derartige Hand⸗ lungen auf gerichtliche Requisitionen hin vorzunehmen, viel⸗ mehr diese Requisitionen an die Herzogliche Kreisdirektion als die zuständige Kriminal⸗Polizeibehörde abzugeben hätten. Nur für den Fall, daß die zu verhaftende Person der Flucht ver⸗ dächtig erscheine, könne dieselbe vorläufig festgenommen werden, sei aber dann an die Kreisdirektion abzuliefern
“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. Mai. Wie die „Presse“ meldet, verlaute in Abgeordnetenkreisen mit Bestimmet⸗ heit, der feierliche Schluß der Reichsrathssession werde Sonnabend, den 17. d. M., mittelst Thronrede erfolgen. Beide Häuser sollen am Freitag ihre letzte Sitzung abhalten.
Pest, 14. Mai. Das Oberhaus acceptirte in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf in Betreff des obligato⸗ rischen Unterrichtes in ungarischer Sprache mit einer ge⸗ ringen Modifikation und den Gesetzentwurf bezüglich der Er⸗ nennung und des Wirkungskreises des Königlichen Kommissärs für Szegedin.
Das Unterhaus setzt die Spezialdebatte über das Forst⸗ gesetz fort.
Großbritannien und Irland. London, 14. Mai. (Allg. Corr.) Deputationen der Korporationen Londons und Dublins überreichten gestern Ihrer Majestät der Königin in Windsor Glückwunschadressen anläßlich der Vermählung des Herzogs von Connaught mit der Prin⸗ zessin Luise Margarethe von Preußen.
Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern sind von Brüssel in London angekommen.
Eine siamesische Gesandtschaft wird demnächst in London erwartet, welche der Königin Victoria die Insignien des weißen Elephanten⸗Ordens überbringt.
In der gestrigen Unterhaussitzung kündigte Chaplin (konservativ) an, er werde binnen Monatssrist einen Antrag ein⸗ bringen auf Niedersetzung einer Königlichen Kommission zur Untersuchung der gedrückten Lage der Landwirthschaft und der Ursachen derselben, sowie zur Ermittelung in wie weit Ihh durch die Gesetzgebung ergänzt oder beseitigt werden önnten.
Aus der Kapstadt wird unterm 29. April via St. Vincent gemeldet:
„Der ormarsch der Truppen hat noch nicht begonnen, aber Oberst Woods Kolonne ist wesentlich verstärkt worden. Lord Chelm ford hat die Front persönlich besucht. Man hofft, es werde ein anderer General den Vormarsch des Gros leiten. Die Berichte aus Transvaal lauten höchst befriedigend. Das Meeting der Boers in Erasmus, unweit Prätoria, erklärte sich unter dem Einflusse der neuesten britischen Gesetze einstimmig für Frieden und acceptirte Sir Bartle Freère's Vorschläge als Basis für einen Ausgleich. In Transvaal wird wahrscheinl ich ein berittenes Hülfskontingent orga⸗ nisirt werden. In der ganzen Kolonie herrscht eine ruhge Stim⸗ mung, und es werden keine Einfälle besorgt.“
— 15. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses antwortete auf eine Anfrage Mure'’s der Unter⸗Staatssekretär Bourke: er glaube, daß Deutschland einen Vertrag mit Samoa abeeschlossen habe; der deutsche Konsul habe dem englischen Konsul auf den Samoa⸗Inseln eine Abschrift des Vertrages mitgetheilt. Ob der Vertrag von der deutschen Regierung bereits ratifizirt sei, wisse er nicht; irgend welche Klagen über den Vertrag seien der eng⸗ lischen Regierung nicht zugegangen. In Beantwortung einer Anfrage Campbells erklärte der Schatzkanzler Northcote: die Regierung habe der Pforte wegen Durchführung des Artikels 23 des Berliner Vertrages wiederholt die dringlichsten Vorstellungen gemacht und diese Vor⸗ stellungen auch ganz kürzlich wieder erneuert.
16, Mai. (W h MNach hier eingegangenen Nachrichten aus der Kapstadt, vom 29. April d. J., hat neuerdings noch keine militärische Bewegung statt⸗ gefunden. General Chelmsford beabsichtigte, sich nach Kambula zu begeben und von dort demnächst den Vor⸗ marsch der englischen Truppen beginnen zu lassen. Die Boers, welche zu einer Versammlung zusammengetreten waren, sind ohne bemerkenswerthen Zwischenfall wieder aus⸗ einander gegangen. Zuvor hatten dieselben Bartle⸗Freère eine Adresse an Ihre Majestät die Königin Victoria zu Gunsten ihrer Unabhängigkeit überreicht, Bartle⸗Frere es indeß abgelehnt, die Adresse anzunehmen.
Frankreich. Paris, 15. Mai. (Fr. Korr.) Die Ver⸗ theilung der Fahnen und Standarten an die Armee, ursprünglich auf den Anfang Juni festgesetzt, ist bis zum September verschoben worden. Die Fahnen und Stan⸗ darten (304 und 119 an der Zahl) werden erst um die Mitte Juli geliefert werden. Die Vertheilung wird mit einer großen militärischen Festlichkeit verbunden sein.
„Das „ZJournal officiel“ veröffentlicht ein Dekret des Präsidenten, durch welches unter der Aegide des Unter⸗ richts⸗Ministeriums und nach dem Vorgange der meisten euro⸗ päischen Staaten ein pädagogisches Museum nebst einer das Schulmaterial, die Lehrbücher und die Statistik der Volks⸗ schule in Frankreich und im Auslande umfassenden Primar⸗ unterrichts⸗Bibliothek ins Leben gerufen werden.
„— (Republique frangaise.) Der frühere Direktor der civilen und finanziellen Angelegenheiten Algeriens, Herr Le Myre de Vilers, ist zum Gouverneur von Cochin⸗
china, an Stelle des Contre⸗Admirals Lafont, ernannt welcher seine Entla egeben hat. Dem
Gouverneur sind die Kommandanten der Land⸗ und See⸗ truppen, sowie alle Verwaltungsdienstzweige unterstellt.
IEE,N de T. B.) Der Staatsnhat in seiner geserig Sitzung in der Angelegenheit des Erzbischofs von Aix bestätigt, daß sich derselbe eines Amtsmiß⸗ brauches schuldig gemacht habe.
„Versailles, 15. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats interpellirte Chesnelong den Unterrichts⸗Minister Ferry in der Angelegenheit der von geistlichen Orden geleiteten Schulen, welche auf Anordnung der Präfekten geschlossen worden seien. Der Redner machte demselben namentlich zum Vorwurf, daß die in der Prüfung der Befugnisse und Vollmachten dieser Schu⸗ len durch den Staatsrath herbeigeführten Verzögerungen erst durch ihn, den Minister, verursacht worden seien. Ferry legte dar, daß die Regierung vollständig gesetzlich verfahren sei, und kündigte die Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Unterdrückung der Obedienzbriefe an, welche bei den betreffenden Lehrern die Stelle eines Brevets verträten. Der Senat beschloß, über die Interpellation zur einfachen Tages ordnung überzugehen.
In der Deputirtenkammer wurde das Gesetz über den Dienst bei dem Generalstabe berathen.
Italien. Rom, 15. Mai. (W. T. B.) In dem heutigen Konsistorium fand die feierliche Ueberreichung des Hutes und des Ringes, sowie die Ceremonie der Mundschließung und Mund⸗ öffnung an den Kardinälen Pecci, Hergenroether, Newman und Zigliara statt. Der Papst ernannte sodann 19 neue Bischöfe, darunter Pavel für Großwardein, Dunajewski für Krakau, Frind für Leitmeritz und Szabo für Szamosujvar. Der Professor Hergenroether erhielt den Kardinalstitel von der Diakonie St. Nikolaus in carcere.
Rumänien. Bukarest, 14. Mai. (W. Pr.) In ganz Bulgarien und Ost⸗Rumelien findet eine große Truppenbewegung statt zum Behufe der vollständigen Räumung dieser Provinzen, die nach den bisher ge troffenen Dispositionen etwa am 25. Juli perfekt sein dürfte. Die Konzentration aller zum Rücktransport bestimmten Trup pen erfolgt in Burgas, Varna, Rustschuk, Silistria oder Reni. Der Transport geschieht in allen Fällen zu Schiffe. Die 33. Infanterie⸗Division wurde bereits in Varna ein⸗ geschifft. Das 48. Infanterie⸗Regiment und das 49. leichte Kavallerie⸗Regiment mit 3 Batterien wurden am 12. in Si⸗ listria eingeschifft. Das 45. Infanterie⸗Regiment, die 4. und 5. Batterie des 12. Feld⸗Artillerie⸗Regiments waren am 9. in Reni zur Einschiffung bereit. Die 4. Kavallerie⸗Division wird in Slivno konzentrirt, um von dort nach Silistria und Rust⸗ schuk dirigirt zu werden, die 16. und 30. Infanterie⸗Division werden in Burgas eingeschifft, ebenso das 4. Kavallerie⸗Regi⸗ ment; die 5. Infanterie⸗Division des 9. Armee⸗Corps und das 9. Kosaken⸗Regiment werden in Jeni⸗Saara konzentrirt, um von dort nach Rustschuk und Silistria zu gehen. Zuletzt wird die 30. Infanterie⸗Division mit dem 9. Husaren⸗Regiment an die Reihe kommen.
— 16. Mai. (W. T. B.) Die gestern stattgehabten Wahlen des Großgrundbesitzes zur Deputirtenkammer sind in einem für das Ministerium Bratiano günstigen Sinne aus⸗ gefallen.
Blulgarien. Die „Kölnische Zeitung“ vom 15. veröffent⸗ licht das Antwortschreiben des Prinzen von Batten⸗ berg auf die bulgarische Huldigungsadresse. Das Aktenstück, welches aus Darmstadt vom 6. Mai datirt und an den Bischof Anthimos von Widdin, Präsidenten der National⸗ versammlung in Tirnowa, gerichtet ist, lautet: Mit tiefer Be⸗ wegung empfange ich den Ausdruck der Gefühle, von denen beseelt die edle bulgarische Nation mir ihre Geschicke anver⸗ traut. Indem ich mich dieser Aufgabe weihe, welche die Einstimmigkeit der Wahl mir doppelt heilig macht, habe ich kein anderes Ziel vor mir, als das Wohl der Nation und das Gedeihen des Landes, welches nunmehr mein Vaterland sein wird. Möge die göttliche Vorsehung auf ihm ruhen und die Bande segnen, welche mein Leben mit sei⸗ nem Geschick und seiner Zukunft vereinigen. Auf den Wunsch Sr. Majestät des Kaisers von Rußland begebe ich mich sofort nach Livadia, und erst von dort aus werde ich in der Lage sein, den Zeitpunkt anzugeben, an welchem ich die Ehre haben werde, die Deputation zu empfangen. Indem ich Ew. Bischöf⸗ liche Gnaden bitte, sich bei der Nationalversammlung und beim bulgarischen Volke zum Dolmetsch der Gefühle zu machen, welche mich in diesem Augenblicke beseelen, bitte ich Gott, daß er Sie, Monsignore, in seine heilige und weihevolle Obhut nehmen möge. Alexander, Prinz von Battenberg.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Mai. (Journ. de St. Pét.) Der „Regierungsbote“ veröffent⸗ licht folgenden Allerhöchsten Befehl: Se. Majestät der Kaiser hat auf den Bericht des Justiz⸗Ministers unter dem 27. April (a. St.) befohlen: In den Provinzen, welche durch den Ukas vom 5. April 1879 General⸗Gouverneuren unter⸗ stellt sind, werden alle nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Mai 1871 aufzunehmenden Akten über Staatsver⸗ brechen jeder Art oder widergesetzliche Vereinigungen mit den Beschlüssen der Anwälte der Gerichtshöfe oder der Provinzialanwälte an die General⸗Gouverneure mitgetheilt, welche allein entscheiden, wenn diese Sachen nach dem Wort⸗ laut des Ukases vom 5. April 1879 zu beurtheilen sind, oder sie werden an die Anwälte zurückgesandt, um nach den Be⸗ .“ des Gesetzes vom 19. Mai 1871 entschieden zu werden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Mai. (H. B. H.) Die beiden Kammern des Reichstags, welche heute zu einer gemeinschaftlichen Sitzung zusammen⸗ traten, beschlossen mit 208 gegen 119 Stimmen die Bildung eines Eisenbahnhypothekenfonds von 23 Mill. Kronen, sowie mit 202 gegen 125 Stimmen den Ankauf der Eisen⸗ bahn Hallsberg⸗Motala⸗Mjölby von Seiten des Staats. Ferner wurde mit 198 gegen 126 Stimmen die Erhöhung des Einfuhrzolls auf Kaffee um 1 Oere pr. Pfund, und mit 193 gegen 129 Stimmen die Erhöhung des Einfuhrzolls auf unverarbeiteten Tabak von 29 auf 42 Oere pr. Pfund beschlossen. — Die Session des Reichs⸗ tags wird Ende nächster Woche geschlossen werden.
Amerika. Philadelphia, 15. Mai. (W. T. B.) Wie der „Times“ bestätigt wird, hat sich das amerikanische Kabinet mit der Frage der Metalldoppelwährung beschäftigt, und zwar unter Berücksichtigung der jüngst von mehreren
neuen
europäischen Staaten zu erkennen gegebenen diesbezüglichen Wünsche. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
hat vorgeschlagen, die Unterhandlungen mit den auswärtigen Regierungen wegen der Doppelwährung wieder aufzunehmen, und die Finanzkommission des Senats einen Kredit für die Kosten des diplomatischen Dienstes in dieser Frage votirt.
Mittel⸗Amerika. (W. T. B.) Aus Panama vom 7. d. M. über London vorliegenden Meldungen zufolge ist der in dem Staate Cauca ausgebrochene Aufstand beendet. Gegen 350 Personen haben bei den Unruhen ihren Tod ge⸗ funden. — Die transandinische Telegraphen⸗Kabel⸗
erbindung zwischen Peru und Europa ist an zwei Stellen unterbrochen. In der Nähe von Jquique ist die Unterbrechung durch ei lenischen Admiral veranlaßt
worden.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Stuttgart, Freitag, 16. Mai. Der Gemeinderath hat die Einladung zum Berliner Städtetage abgelehnt.
„Centralblatt für die gesammte, Unterrichts⸗ Verwaltung in Preußen.“ Inhaltsverzeichniß des April⸗ und Maiheftes: I. Allerhöchster Erlaß vom 14. Oktober 1878, betreffend die Ueberweisung des technischen Unterrichtswesens an den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Ueberweisung des technischen Unterrichtswesens an den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. — Zusammensetzung der Prüfungskommissionen für die wissen⸗ schaftliche Staatsprüfung der Theologen. a. Veränderung in der
Kommission I. zu Münster. — Zuständigkeit für Anweisung zur Zahlung der Umzugskosten für Beamte der geistlichen ꝛc. Merwal⸗ tung. — Ernennung der Kreis⸗Schulinspektoren; Rücksichtnahme auf konfessionelle Verhältnisse. — Behandlung beschadigter und unbrauch⸗ bar gewordener Reichskassenscheine. — II. Zahl der Promotionen im Jahre 1877/78. — Bericht über die Bauten des astrophysikalischen Observatoriums bei Potsdam. — Universitätsbibliothek zu Göttin⸗ gen: Reglement für die Bibliothekskommission; — desgl. für die Bibliothek; — Bestimmmungen über die Benutzung der Bibliothek. — Statuten für die Grimm⸗Stiftung. — Desgk. für die Hammersche Stiftung. — Provisorisches Verfassungsstatut der Königl. Technischen Hochschule zu Berlin. — Regulativ, betreffend die Organisation der Abtheilungen an der Königl. Technischen Hochschnle zu Berlin. — Rektorat und Prorektorta bei der Königl. Technischen Hochschule zu Berlin. — Jahresbericht über die Humboldt⸗ Stiftung. — Preis für das beste Werk über deutsche Geschichte. — Große akademische Kunstausstellung zu Berlin. — Preisbewerbun⸗ gen bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Verleihung der kleinen goldenen Medaille für Kunst. — Zusammensetzung der Kom⸗ missionen von Sachver ständigen bei den Museen zu Berlin. — Sie⸗ el⸗ und Medaillenabgüsse bei dem Königl. bayerischen Reichsarchive zu München. — Preisausschreibung des Königl. italienischen Mi⸗ nisters für Ackerbau ꝛc. für eine Monographie über die Gattung Citrus. — Preisausschreibungen des Königl. italienischen venetiani⸗ chen Instituts für Wissenschaften und Künste. — Stanfordscher Preis für eine Arbeit über Hydrophobie. — III. Aeußere Aus⸗ tattung der Protokolle der Direktorenkonferenzen. — Nothwendig⸗ eit der Ablegung der zweiten Prüfung Seiten der an höheren Schulen anzustellenden Elementarlehrer. — Ausschluß der Abhal⸗ tung des Probeiahres an Mittelschulen. — Verwendung der fünf⸗ stelligen Logarithmentafeln an den höheren Unterrichtsanstalten. — Bauliche Einrichtung der Turnhallen. — IV. Aufnahme neuer Zög⸗ linge in die Anstalten zu Droyßig. — Bedingungen für Benutzung der Bibliothek der Turnlehrer⸗Bildungsanstalt zu Berlin. — Dienst⸗ aufsicht über Lehrer in Beziehung auf Ausübung der Schulzucht. — Uebersicht über die Zahl der 1873/78 in der Rheinprovinz geprüften Rektoren und Lehrer für Mittelschulen. — Erleichterungen bei Ueber⸗ tritt von Lehramtsbewerbern an Taubstummenanstalten. — Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrer und der Vorsteher an Taub⸗ stummenanstalten im Jahre 1879. — Bekanntmachung wegen der Prüfung für Vorsteher von Taubstummenanstalten im Jahre 1879. — Statistische Nachrichten über die Turnkurse für Elementarlehrer im Jahre 1878. — Turnkurse für im Amte stehende Elementarlehrer. — Termin für die Turnlehrerinnenprüfung im Frühjahr 1879. — Wittwenpension im Falle einer Ehescheidung und Wiederverheirathung des Lehrers. — V. Schulunterricht für die in Fabriken ꝛc beschäftigten Kinder. — Ferienordnung für die Volksschalen der Provinz Hannover. — Benutzung von Schullokalen für das öffentliche Impfgeschäft. — Personalchronik.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 4. Mai bis incl. 10. Mai ecr. zur Anmeldung gekommen: 225 Eheschließungen, 814 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene und 529
Sterbefälle.
— (Stat. Corr.) Auf Veranlassung der gesetzgebenden Körper⸗ schaften wurde kürzlich in Frankreich von den betheiligten Ministerien ein namentliches Verzeichniß der dort bestehenden Orden, Kongregationen und kirchlichen Vereine aufgestellt; nach
Ausweis desselben zählen diese Genossenschaften 159 040 Mitglieder, und zwar gehören an: den Männer Frauen
Orden und Kongregationen. 2 502 113 750 bestätigten kirchlichen Vereinen . . 21 341 —
nicht bestätigten kirchlichen Vereinen 7 444 14 003
1 zusammen 31 287 127 753 Die Ausbhreitung des kirchlichen Vereinswesens ist hiernach in Frankreich sehr bedeutend und scheint in letzter Zeit bemerkenswerthe Fortschritte gemacht zu haben, da im Jahre 1861 eine ähnliche wie die jetzt vollendete Aufnahme dort 108 119 Ordensmitglieder fand. Die Semeinschaft der christlichen Schulbrüder u. A., der damals 6398 Personen angehörten, besitzt gegenwärtig 9818 Mitglieder. Neben dieser Genossenschaft widmen sich noch 22 andere Vereine von Männern, die 10 523 Mitglieder zählen, der Jugenderziehung, und auch die Frauenorden leisten auf diesem Gebiete sehr Bebeutendes; es unterhalten in Frankreich
zusammen 116 252 21 341
21 447
159 040
zusammen 3 096
öffentliche private Schulen
bestätigte kirchliche Männervereine 2 328 768 Frauenorden und Kongregationen 10 951 5527 16 478
zusammen 13 279 6295 19 574 Außerdem haben auch die nicht anerkannten kirchlichen Genossen⸗ schaften Schulen begrundet, aber deren Zahl ist nicht besonders er⸗ mittelt, da sie von der Verwaltung nicht anders als die weltlichen Lehranstalten behandelt werden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Die Gewerbezaͤhlung im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1875, nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amts,“ zusammengestellt von
A. Tomaschewski, ständ. Hülfsarbeiter im Kaiserl. Statist. Amt. Berlin, Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht. Preis 2 ℳ — Diese soeben erschienene Schrift ist für die richtige Beur⸗ theilung unserer gegenwärtigen gewerblichen Zustände von Bedeutung. Die letzte Gewerbezählung fand im Jahre 1861 statt, seitdem haben sich die Verhältnisse, namentlich durch die neue Gewerbeordnung, er⸗
heblich geändert; mit der lange erwarteten, nunmehr vorliegenden neuen amtlichen Statistik ist deshalb eine fühlbare Lücke ausgefüllt. Die amtliche Ausgabe in 2 starken Quartbänden, denen als Schluß
binnen Kurzem noch zwei weitere Bände folgen werden, ist schon des Preises wegen Manchem nicht zugänglich; auch wird Vielen schon der Tomaschewski'sche Auszug aus dem Hauptwerk, der die verschiedenen Endresultate über die umfangreiche Schrift bringt, genügen. Da die Gewerbezählung von 1875 noch auf lange Zeit hinaus für alle Berech⸗ nungen maßgebend bleihen wird, so empfiehlt diese Schrift sich Allen, welche sich mit dieser Materie zu beschästigen haben. “
— Die Buchhandlung von Otto Harrassowitz in Leipzig hat soeben ihren antiquarischen Katalog Nr. 53 ausgegeben. Derselbe zerfällt in 2 Abtheilungen: Linguistik und Slavica. Die 1. Abtheilung enthält ein Verzeichniß von Schriften, welche allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft, Völkerpsychologie, vergleichende Sagenkunde und Verwandtes sowie folgende Sprachen Europas: Albanesisch, Baskisch, Baltisch, Ehstnisch, Finnisch, Faröisch, Lappländisch, Lettisch und Littauisch, Macaronica, Neu⸗ griechisch, Ungarisch und Zigeunersprachen hetreffen. Die 2. Abtheilung bringt unter der Ueberschrift „Slavica“ ein Verzeichniß von Schriften über Geschichte und Ethnographie Rußlands, Polens, Böhmens und der russischen Ostseeprovinzen, ferner über Geschichte und Ethnographie der südslavischen Völker, endlich eine Zusammenstellung von Schriften, welche sich auf slavische Sprachen (Allgemeines, altslavische Literatur, Russisch, Polnisch, Czechisch, Slovakisch, Wendisch, südslavische Sprachen, Alt⸗ und Neubulgarisch) beziehen. Unter den aufgeführten Proben befinden sich viele seltene Schriften.
— Im Verlage von A. W. Hayns Erben hierselbst ist in neuer verbesserter Auflage erschienen: „Geschäfts⸗ und Reviereintheilung der Polizeiverwaltung von Berlin mit Adressennachweis“, redigirt im Köaiglichen Polizei⸗Prä⸗ sidium. (Klein 8o. Preis geheftet 1 ℳ) Das Buch besteht aus folgenden Abschnitten: 1. Uebersicht der verschiedenen Abtheilungen des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. II. Be⸗ zirks⸗Hauptmannschaften. II1I. Sämmtliche Polizeireviere mit An⸗ gabe der Straße, des Vorstehers und der zu jedem der Reviere ge⸗ hörenden Häuser in alphabetischer Ordnung. IV. Verzeichniß der Straßen ꝛc. der in nächster Umgebung Berlins belegenen Ortschaften. V. Amtsbezirke und deren Vorsteher. VI. Adressennachweis, enthal⸗ tend die Adressen sämmtlicher Königlicher und städtischer Behörden, Institute und Gebäude. 8
— Die im Verlage von Eugen Grosser hierselbst erscheinende „Medizinal⸗Gesetzgebung“, Zeitschrift für Medizinal⸗, Veteri⸗ när⸗ und Gesundheitspolizei im Deutschen Reiche und in seinen Einzelstaaten, unter Benutzung der amtlichen Quellen, wird vom V. Bande (1879) ab in vierzehntägigen Nummern — statt bisher in Heften — ausgegeben. Die Redaktion hat der Privatdozent Dr. med. Alb. Guttstadt übernommen. Der Abonnementspreis für das ganze Jahr beträgt 4 ℳ
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die österreichische Branntwein⸗Campagne 1878/79 liegen die Produktionsausweise der österreichischen Brannt⸗ wein⸗Brennereien für die fünf Monate vom September bis Januar vor. Die Produktion beträgt 40 654 965 Hektolitergrade. Eine Ver⸗ gleichung mit der Vorjahrs menge ist deshalb nicht genau aufzustellen, weil die Produktion der kleineren Brennereien in den früheren Cam pagnen nicht nachgewiesen wurde. Ohne Berücksichtigung dieser war das Erzeugniß mit 33 497 260 Hektolitergraden ausgewiesen. Die Produktion in der Campagneperiode 1878/79, sowie die korrespondi⸗ rende Steuervorschreibung vertheilt sich auf die einzelnen Länder folgendermaßen: Niederösterreich: 3773 971 hlo und 415138 Steuergulden, Oberösterreich: 269 037 bez. 29 594 Fl., Salzburg: 39 386 blo bez. 4333 Fl., Tirol: 247 754 hlo° bez. 27 254 Fl., Steiermark: 817 874 hlo bez. 89 966 Fl.; Kärnten: 314 825 hl0 bez. 34 631 Fl.; Krain: 122 405 hlo bez. 13 464 Fl.; Küsten⸗ land: 95 319 hlo bez. 10 485 Fl.; Böhmen: 11 585 175 hlo bez. 1 274 368 Fl.; Mähren: 4 130 124 blo bez. 454 313 Fl.; Schlesien: 2 918 190 hlo bez. 321 002 Fl.; Galizien: 15 477 862 hlo bez. 1 702 565 Fl.; Bukowina: 863 147 hlo bez. 94 935 Fl.; zusammen also 40 654 969 hlo und 4 472 018 Fl. Es zeigen sich hiernach zwei scharf abgegrenzte Produktionsgebiete: 1) die Alpenländer, 2) die Sudeten⸗ und Karpathenländer. In den Alpenländern ist die Branntweinproduktion von keiner großen Bedeutung. In den Su⸗ deten⸗ und Karpathenländern hingegen werden sehr bedeutende Quantitäten produzirt. Der Gesammtproduktion von 34,97 Millionen Hektolitergraden in den Sudeten⸗ und Karpathenländern steht eine Erzeugung von nur 5,68 Millionen Hektolitergraden in den Alpenländern entgegen. Die analogen Ziffern von Ungarn liegen nicht vor. In der genannten fünfmonatlichen Periode September⸗ Januar wurden aus Ungarn 5121 446 blo, aus Oesterreich 3 169 213 hlo ausgeführt und hierfür 563 358 Fl., beziehungsweise 348 617 Fl., zusammen 911 975 Fl. restituirt. Wenn man den in Oesterreich zurückgezahlten Betrag von der obigen Steuersumme in Abzug bringt, so bleiben bis jetzt 4 123 431 Fl. für die Steuerkassen als Einnahmen übrig. In der gleichen Periode im Vorjahre wurden nur 810 233 Fl. restituirt (615 553 Fl. in Ungarn, 194 680 Fl. in Oesterreich)h. Als Einnahmen verblieben im Vorjahre nach Abzug der Restitution für Oesterreich nur 3 389 534 Fl.; es ergiebt sich bis jetzt ein Mehr von 733 987 Fl.
Gewerbe und Handel.
Nachrichten aus Belgrad zufolge herrscht die Rinderpest in Serbien“*) noch in den Kreisen Cacak, Prokuplje, Kurschumlia, Kruschevatz, Belgrad und Waljewo.
r, I; ke Jäößxvbeeeeeeeehst ist in Böhmen erloschen; die gegentheilige Meldung vom Wieder⸗ ausbruch derselben im Deutschbroder Bezirk ist unbegründet.
— Der Bericht der Königlichen Direktion der Ostbahn über die Verwaltungsresultate der beiden Hinterpommerschen Zweigbahnen für das Jahr 1878, welcher für die am 29. Mai 1879 zusammentretende ordentliche Generalversammlung der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft bestimmt ist, erwähnt Eingangs, daß die Königliche Staatsregierung von dem ihr in Gemäßheit der Staatsverträge über den Bau und Betrieb der beiden garantirten Hinterpommerschen Zweig⸗ bahnen vom 28. Februar 1856 und vom 21. November 1866 zustehenden Recht, die Verwaltung und den Betrieb dieser Zweigbahnen zu über⸗
nehmen, nach vorausgegangener rechtzeitiger Kündigung vom 1. Ja⸗ Die Verwaltung ist der
nuar 1878 ab Gebrauch gemacht hat. 2 z Königlichen Ostbahn übertragen, und für die spezielle Betriebsleitung eine derselben unterstellte Königliche Eisenbahnkommission mit dem Sitze in Stettin am 1. Februar 1878 errichtet worden. Die finanziellen Ergebnisse der Hinterpommerschen Bahnen können als befrie⸗ digend bezeichnet werden, indem die Mindereinnabme aus den Ver⸗ kehren durch die erhöhten extraordinären Einnahmen, sowie durch erhebliche Ersparnisse in allen Zweigen der Verwaltung mehr wie ausgeglichen werden. Ist es doch zum ersten Mal seit Bestehen der Cöslin⸗Danziger Bahn ermöglicht worden, dem Reserve⸗ Baufonds dieser Zweigbahn die vollen statutenmäßigen Rücklagen zuzuführen, und zwar in den vom Beginn des Jahres 1878 ab anderweitig normirten, erhöhten Beträgen, und außerdem zaer theil“⸗ weisen Deckung der Zinszuschüsse die Summe von rot. 189 000 ℳ bereit zu stellen. Um die Resultate des Jahres 1378 gegenüber denen des Vorjahres ins rechte Licht zu stellen, muß auf den Umstand hingewie⸗ sen werden, daß die Rücklagen in die Reservebaufonds in Folge der Erhö⸗ hung der Einzelsätze für Erneuerung pro 1878 bei Stargard⸗Cöslin⸗Col⸗ berg um 120 461 ℳ, bei Cöslin⸗Danzig um 103 909 ℳ, in Summa um 224 371 ℳ die des Jahres 1877 überstiegen haben, und daß mit dem Jahre 1878 die erheblichen Kosten für die Unterhaltung der Bahnanlagen und der Transportmittel voll und ganz aus dem Be⸗ triebsfonds bestritten worden, während in den Vorjahren hierfür die Mittel aus den Reserve⸗Baufonds her egeben wurden. Es haben nämlich die Unterhaltungskosten pro 1877, soweit sie aus den Re⸗ serve⸗Baufonds bestritten wurden, in Summa betragen 502 771 ℳ. während die Einlagen aus den Betriebsfonds für Unterhaltung sich nur auf 311 555 ℳ beziffern, so daß der Erneuerungsfonds für Unter⸗ haltung zugeschossen hat 191 216 ℳ Gegenüber dem Jahre 1877 sind
*) Siehe Nr. 75 des „Reichs⸗Anzeigers“.
im vorigen Jahre an Bahnunterhaltungskosten aus den Betriebs'onds mehr aufgewendet worden 179 143 ℳ Die Einnahme aus dem ge⸗ sammten Personen⸗ und Güterverkehr hat im vorigen Jahre bei der Stargard⸗Cöslin⸗Colberger Zweigbahn 2 367 011 ℳ, bei der Cöslin⸗ Danziger Zweigbahn 1 622 490 ℳ betragen. Gegen die Einnahme des Jahres 1877 ergiebt sich eine Mindereinnahme von zu 1) 107 389 ℳ oder 4,34 %, zu 2) 71 176 ℳ oder 4,20 %. Die Be⸗ triebsausgaben des vorigen Jahres haben sich im Ganzen um 183 852 ℳ ermäßigt. Hierzu sind zur Erzieluag eines den thatsäch⸗ lichen Verhältnissen entsprechenden Vergleiches der Ausgaben des Jah es 1877 hinzuzurechnen: die erwähnten Mehreinlagen in die Reserve⸗Baufonds mit 224 371 ℳ, der Mehraufwand an Unterhal⸗ tungskosten für Bahnanlagen und Transportmittel aus Betriebs⸗ fonds mit 179 143 ℳ, die Differenz zwischen dem vorstehenden Be⸗ trage und dem pro 1877 aus Erneuerungsfonds geleisteten Zuschusse mit 12 072 ℳ, die Miethswerthe der Dienstwohnungen mit rot. 45 600 ℳ, der Werth der verkauften alten Mate⸗ rialien mit rot. 29 000 ℳ, so daß die Gesammtersparniß der Be⸗ triebsverwaltung sich pro 1878 eigentlich auf rot. 674 000 ℳ stellt. Die Einnahme der Bahnstrecke Stargard⸗Cöslin⸗Colberg schließt ab mit 2 625 426 ℳ, bleibt also hinter der des Jahres 1877 von 2 637 576 ℳ zurück um 12 150 ℳ Die Betriebsausgaben der genannten Bahn, welche für das vorige Jahr 3 114 596 ℳ be⸗ tragen haben, stellen sich nach Abzug der Zinsen, jedoch einschlie lich der Beiträge zum Reservebaufonds (Erneuerungs fonds) auf 1 735 052 ℳ, gegen die des Jahres 1877 von 1 835 880 ℳ niedriger um 100 827 ℳ Das Anlagekapital hat sich mit 2,58 % verzinst. Der Reservebaufonds (Erneuerungsfonds) der Zweigbahn Stargard⸗Cöslin⸗Colberg hatte Ende vorigen Jahres einen Baar⸗ bestand von 981 248 ℳ, der Baarbestand hat sich hiernach gegen ult. 1877 vermehrt um 224 434 ℳ Der Reservefonds dieser Zweig⸗ bahn von 46 231 ℳ ist unverändert geblieben. — Nach der Rechnung für die Zweigbahn Cöslin⸗Danzig beträgt die Betriebseinnahme des vorigen Jahres 1 884 658 ℳ, übersteigt also die des Jahres 1877 um 106 646 ℳ Die Betriebsausgaben der Zweigbahn Cöslin⸗Danzig, welche für das vorige Jahr 2 799 263 ℳ betragen haben, stellen sich nach Abzug der Zinsen, jedoch einschließlich der Beiträge zum Re⸗ servebaufonds (Erneuerungsfonds) auf 1 694 987 ℳ gegen die des Jahres 1877 geringer um 83 024 ℳ, Das Anlagekapital hat sich mit 0,69 % verzinst. Der Reservebaufonds der Cöslin⸗Danziger Bahn schloß ultimo vorigen Jahres mit einem Baarbestand von 716 531 ℳ ab, es hat sich also der Baarbestand gegen Ende 1877 vermehrt um 203 101 ℳ
— Die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft emittirt 43 500 000 ℳ, neuer Stammaktien in 58 000 Stück zu 750 ℳ, welche den Besitzern der alten Aktien zum Paricourse zur Verfügung gestellt werden; und zwar entfällt auf je 4 alte Aktien (Stamm⸗ aktien, Prioritäts⸗Stammaktien und alte Bonn⸗Cölner Aktien) eine neue. Das Bezugsrecht ist in der Zeit vom 15. Juni bis 1. Juli c. geltend zu machen, und sind alsdann auf die neuen Aktien bei der Anmeldung 20 %, zum 1. Juli 1880 20 %, zum 1. Juli 1881 und 1882 je 30 % einzuzahlen. Die neuen Aktien erhalten zunächst die üblichen Zinsen von 5 % und nehmen vom Beginn des Jahres 1883 ab an der Dividende der Gesellschaft Theil.
— In der Sitzung des Aufsichtsraths der Mecklenburgischen Friedrich⸗Franz⸗Eisenbahngesellschaft vom 14. d. Mts. wurde der Abschluß für das Jahr 1878 vorgel'gt. Die Betriebs⸗ einnahmen betrugen 4 541 730 ℳ, die Betriebsausgaben 2 132 559 ℳ Es wurden verwandt zur Annuitätenzahlung an die Großherzogliche Regierung 960 000 ℳ, zur Dotirung des Erneuerungsfonds 370 000 ℳ, zu Tantiémen 19 767 ℳ, und bleibt alsdann ein disponibler Ueber⸗ schuß von 1 059 4049 ℳ Dieser Ueberschuß entspricht einer Dividende von nahezu 8 % des Aktienkapitals. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß im Jahre 1878 aus nicht normalen Transporten Einnahmen erzieit worden sind, welche im Jahre 1879 fortfallen, wurde beschlossen, eine Dividende von 7 % zur Vertheilung zu brin⸗ gen, von dem alsdann sich ergebenden Ueberschuß 25 000 ℳ dem Reservefonds zuzuweisen und den Rest von 89 404 ℳ als Gewinn⸗ vortrag auf das Jahr 1879 zu übertragen. Inklusive der aus frühe⸗ ren Jahren stammenden Gewinnvorträge geht auf das Jahr 1879 ein unvertheilter Gewinn von zusammen 301 543 ℳ über.
Amsterdam, 15. Mai. (W. T. B.) Die Direktoren der „Afrikaansche Handelsvereeniging“, Kerdyk und Pincoffs, sind flüchtig geworden. Mehrere Handelshäuser in Rotterdam haben ein Moratorium verlangt.
Paris, 14. Maj. (Fr. Korr.) Zwischen dem Finanzausschusse des Pariser Gemeinderaths und dem Gouverneur des Crédit Foncier, Hrn. Christophle, ist über die Art und Weise, wie das alte Schuldverhältniß der Stadt zu der Bodenkreditanstalt zu begleichen sei, nach längeren Unterhandlungen heute ein Ab⸗ kommen erzielt worden, welches nur noch der Bestätigung des Gemeinderaths bedarf. Die Schuld in Höhe von 280,6 Millionen soll mit Hülfe einer durch den Crédit Foncier selbst zu vermitteln⸗ den Anleihe gedeckt werden, und zwar in 28 Jahresraten von 19 Millionen Francs nominal, wovon die Stadt thatsächlich noch je 2 Millionen ersparen würde.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die neue Linie der Berlin⸗Charlottenburge bahn von Westend nach dem Spandauer Bock ist dem Ver⸗ kehr übergeben worden. “
— Die „Nordd. Allg. Ztg.“ entsält nachstehende Mittheilung: „Sicherem Vernehmen nach hat die Regierung der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft gegenüber sich bereit erklärt, in Ver⸗ handlungen wegen Uebertragung der Verwaltung und des Betriebes des ganzen Cöln⸗Mindener Eisenbahnunternehmens auf den Staat auf der Grundlage einer in abzustempelnden Aktien zu gewährenden festen Jahresrente von 6 % einzutreten.“ .
Triest, 16. Mai. (W. T. B.) Der Lloydpostdampfer „Jupiter“ ist gestern Abend 10 Uhr aus Konstantinopel hier ein⸗ etroffen.
8 New⸗York, 15. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Denmark“ von der National⸗Dampfschiff⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Berlin, den 16. Mai 1879.
Bericht des Direktors der Königlichen Sternwarte über die Leistungen der Normal⸗Uhren während des Jahres 1878.
Die städtischen Normaluhren haben im Jahre 1878, soweit es sich um die Ansprüche des öffentlichen Verkehrs, nämlich um die Einhaltung der Richtigkeit der Zeitangaben bis auf eine Minute handelt, dieselben befriedigenden Leistungen dar⸗ geboten, wie in den vorangegangenen Jahren.
Die Uhr am Noritzplatz hat nur einmal einen mehr⸗ stündigen Stillstand durch den Bruch der Aufhängungsfeder des Pendels erfahren, während sie sonst das ganze Jahr hin⸗ durch die richtige Minute gezeigt hat. b 1
Die Uhr am Spittelmarkt hat ebenfalls nur einmal im Jahre einen mehrstündigen Stillstand durch eine Störung im Werk erfahren, während sie sonst das ganze Jahr hindurch die richtige Minute gezeigt hat.
Die Uhr am Potsdamer Thor hat im verflossenen Jahre zweimal einen mehrstündigen Stillstand durch Störungen, die nicht vollkommen aufgeklärt worden sind, erfahren, wäh⸗ rend ihre Angaben sonst stets bis auf eine Minute richtig gewesen sind.
Die Uhr am Hacke'schen Markt hat nur einmal im
ahre während mehrerer Stunden gestanden, und zwar in Folge eines Bruchs der Aufhängungsfeder des Necden. Die
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