1879 / 117 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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ö 1A“ 8 sondern auch Amerika und Australien hätten, wenn cs ihnen erforderlich schien, ähnliche Maßregeln getroffen, wie sie von den verbündeten Regierungen intendirt seien. Er bitte das Haus, die Vorlage ruhig und objektiv zu betrachten, und das Haus werde dahin gefuührt werden, eine nützliche Maßregel zu beschließen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, er müsse sich zunächst erlauben, sehr wenige Worte dem Abg. Braun zu erwidern. Wenn derselbe sich seinerseits darauf berufe und dagegen an⸗ kämpfe, daß man sich gegen den Grundsatz der Stabilität des alten Zollvereins versündigen wolle, so habe derselbe am aller⸗ wenigsten das Recht darauf zurückzukommen. Der es fertig gebracht habe, mit seinen Bemühungen die Zollpositionen für Eisen fünf verschiedenen Variationen in dem kurzen Zeitraum weniger Jahre zu unterwerfen: das sei der Abg. Braun ge⸗ wesen. Was die Ausführungen dieses Herrn gegen den Aog. Berger (Witten) betreffe, so überlasse er Letzterem, darauf zu erwidern. Wenn der Abg. Braun aber meine, die Majorität ginge davon aus, die Minorität zu vergewaltigen und nicht zu hören, so glaube er, habe das Haus den Beweis gegeben, daß es sehr bereit sei, die Ausführungen der Herren zu hören, wenn sie bis zu drei Stunden gedauert hätten, und das Haus habe sie ruhig angehört, wie der Herr Abg. Braun zugeben werde, und mit Vergnügen gehört. Was nun das Sperrg setz an⸗ gehe, so sei er allerdings auch der Meinung, nach einer ein⸗ gehenden Betrachtung des Gesetzes, daß das Haus nicht um⸗ hin könne, es in eine Kommission zu verweisen. Er gehe auf das Gesetz selbst nicht ein, er stimme in einem großen Theil mit denjenigen Ausführungen überein, die der Abg. von Bennigsen bezüglich des Gesetzes gemacht habe, und auch er Abg. Windthorst. Er bedauere seinestheils sehr, daß dem ause dieses Gesetz oder ein ähnliches nicht gleich zu Anfang Session vorgelegt worden sei. Wenn aber das hohe Haus ieben sollte, das Gesetz in eine Kommission zu verweisen, möchte er dringend bitten, daß man dazu nicht die Tarif⸗ mmission auswähle. Eine Kommission von 28 Mitgliedern, schon so überlastet sei, scheine ihm in der That nicht eeignet, einen solchen Gesetzentwurf zu berathen. Er glaube, zeiner kleinen Kommission würde dieser Gesetzentwurf einer biel besseren Berathung unterzogen werden, als in dieser roßen und etwas schwerfälligen Kommission. Er würde sich aher gegenüber dem Antrage des Abg. Windthorst den An⸗ g erlauben, den Gesetzentwurf einer speziellen Kommission 14 Mitgliedern überweisen zu wollen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, in einer Zeit, wo Bundesrath die Initiative ergreife zur Beschränkung der freihei 8 Reichstages, und wo ein Minister ein sich erlaube über die Gültigkeit einer

es nicht verwunderlich, wenn der Bun⸗

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daß von denen, welche sonst in erster Reihe über

ne zu wachen vorgäben, noch Niemand

acht habe, wie dieses Gesetz auch in

Bisher konnte keine neue Steuer

zen selbst kein lokaler Brückenzoll erhoben werden

einem durch dem Monarchen gezeichneten Akt.

rlage solle die Unterschrift des Reichskanzlers

wolle gerade jetzt die Prärogative der

ge auch nicht äußerlich angetastet sehen. Es habe noch iemals eine Zeit gegeben, in der neben dem Monarchen einzelner Beamter, der Reichskanzler, so viele materielle Befugnisse in sich vereinigte, wie jetzt. Zur Sache selbst sei es ja richtig, daß in England beim Thee⸗ ls dem veränderlichen Finanzzoll zur Ausgleichung des

gets provisorische Inkraftsetzung mitunter vorgekommen

i, aber immer erst, wenn eine Majorität des Parlaments

h bereits für die definitive Zollerhöhung ausgesprochen habe. Frage liege bei Schutzzöllen ganz anders wie bei Finanz⸗ zöllen. Ueberhaupt müsse berücksichtigt werden, daß, wenn man auf der einen Seite der Spekulation entgegentreten wolle, an auf der anderen Seite ganz legitime und normale Ge⸗ wäfte störe. In gewissen Branchen sei eine Anhäufung von Waare durch die Mode ausgeschlossen; schneide man einem solchen Geschäft mitten in seine Manipulation hin⸗ ein, so könne es sofort ruinirt sein. Bei Schutz⸗ zöllen liege es im Interesse der Industrie selber, daß ihre b zeitig vorher bekannt werde, und es rum, ob die Industrien auf der einen eite it etwas eher erlangten, die auf der anderen eite von dem Nachtheil etwas später betroffen würden. Bei nanzzöllen dagegen handle es sich um einen Nachtheil

t Staatskasse! Die Finanzzölle beträfen auch ganz an⸗ ere Arten von Gegenständen, als die Schutzzölle. Bei dem Tabak liege die Sache eigenthümlich. Hier sei schon so viel eingeführt, daß für neue Einfuhr allerdings die Präsumption für eine Spekulation auf Zollerhöhung bestehe. Auch schädige die Spekulationseinfuhr die Konkurrenz des inländischen Ta⸗ baks, der der Versteuerung unterliege und seine Vorräthe

wersen, aber 88 kennzeichne die Situation, wie

man schonungslos in bestehende Geschäftsverhältnisse eingreife, in nervöser Ungeduld Parlamentsverhandlungen zu beschleunigen suche, um in derselben Ungeduld den Schlagbaum nieder⸗ zulassen, noch bevor die Verhandlungen beendigt seien. Es träfe hier der Ausspruch zu aus einer anderen Versamm⸗ lung, die deutschen Zustände seien so unsicher geworden, daß heute Niemand mehr im Reiche zu sagen wisse, was morgen in Deutschland Geset sein werde. Eine heilsame Folge habe das Gesetz, der ruhige Geschäftsmann, der sich bisher nicht um Politik gekümmert es gebe leider viele Geschäftsleute, die sich viel weniger um Politik gekümmert hätten, als sie ihres Geschäfts wegen hätten thun müssen müsse nun end⸗ lich zur Einsicht kommen, daß eine ruhige, solide und stetige Entwickelung des Geschäftslebens in Deutschland nicht eher möglich sei, als bis das neue System des Kanzlers beseitigt sei.

Der Abg. Dr. Hammacher führte aus, die Handelswelt sei nicht durch das Sperrgesetz beunruhigt, sondern durch die lange Verzögerung dieser Vorlage. Jeder habe es sympathisch begrüßt, daß der ausländische Import etwas beschränkt werden solle, namentlich beim Tabakbau. Das Finanzinteresse er⸗ fordere es, Mittel und Wege zu finden, in denen sich eine be⸗ schleunigte Einführung projektirter Zölle ermöglichen lasse, da⸗ mit nicht ein gesteigerter Import den Zweck der Schutzzölle vereiteln könne. Wenn auch eine dreimalige Lesung natürlich größere Garantien biete, als eine nur einmalige, so werde er sich doch eher mit einer einmaligen Lesung begnügen, als das Reich ohne Mittel lassen, dem sorcirten Import vorzubeugen. Die zeitigen Sperrmaßregeln seien selbst eine nöthige Voraus⸗ setzung der Zollreform, falls diese rechtzeitig und wirksam in Kraft treten solle. Er bitte die Vorlage an die Tarifkom⸗ mission zu verweisen, eventuell für sie eine Spezialkommission von 14 Mitgliedern zu wählen.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) hob nach einigen kurzen Bemerkungen gegen die Ausführungen der Abgg. Dr. Braun und Richter (Hagen) hervor, daß alle Diejenigen, welche bei der jetzigen Ungewißheit bei allen Steuer⸗ und Zollfragen spekulirt hätten, nach Annahme des Sperrgesetzes sofort aus ihrer Ungewißheit herausgerissen sein und den vollen Nutzen aus ihren Spekulationen ziehen würden. Er wolle der Kom⸗ mission, der diese Vorlage doch wohl überwiesen werden würde, diesen Gesichtspunkt zur Berathung anheimgeben.

Nach dem Schluß der Diskussion bemerkte der Abg. Berger persönlich: Der Abg. Braun habe ihm vorgeworfen, daß er gesagt habe, die Majorität wolle fortan die Minorität nicht mehr hören. Der Vorwurf wundere ihn, nachdem das Haus ein Vierteljahr lang die langen Reden der Herren von der Freihandelspartei angehört habe. Er habe aber nur aus⸗ geführt: Da die Minorität das Ganze und Einzelne des Tarifs verwerfe, so könne sie nicht den Anspruch erheben, bei den Verbesserungsvorschlägen gehört zu werden. Der Abg. Braun habe ihn gefragt, ob er sein Ohr den Klagen der armen Ostseeprovinzen verschließen wolle. Derselbe werde ihm bezeugen, daß er im preußischen Abgeordnetenhause stets be⸗ müht gewesen sei, diesen Provinzen in Bezug auf Eisenbahnen ihr Recht zu verschaffen. Es beginne jetzt nicht die Aera Berger, sondern es ende die Aera einer kosmopolitischen und vetsg hne die Aera einer vernünftigen nationalen Handels⸗

olitik.

8 Der Abg. Dr. Braun entgegnete, der Abg. Berger habe nach dem stenographischen Bericht wörtlich besagt. Was zu modifiziren sei in dieser Sache, das, sei er der Meinung, thue man zwischen der zweiten und dritten Berathung, das sei auch ein Internum der Majorität, darum habe sich die Minorität, seines unmaßgeblichen Dafürhaltens, weniger zu kümmern. Zunächst handele es sich darum, den gemeinsamen Gegner zu schlagen.

Der Abg. Berger erklärte, die Interpretation, die er sei⸗ nen Worten gegeben habe, spreche für ihn und nicht für den Abg. Braun.

Nachdem die Vorlage an die Tarifkommission verwiesen wurde, setzte das Haus die zweite Berathung des Zol.⸗ tarifs fort. .

Pos. 7 wurde ohne Debatte genehmigt. Dieselbe lautet:

Erden, Erze und edle Metalle: Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem Zoll⸗ satze namentlich betroffen sind, edle Metalle gemünzt, in Barren und Bruch frei.

Pos. 8 lautet: 8

Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit Ausnahme g Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Ab⸗ falle frei.

Die Abgg. Freiherr von Ow (Freudenstadt) und von Ludwig beantragten einen Zollsatz von 1 auf 100 kg.

Der Abg. Freiherr von Ow erklärte, es sei charakteristisch, daß die erste auf das landwirthschaftliche Gewerbe bezügliche Po⸗ sition des Tarifes nach wie vor zollfrei bleiben solle und be⸗ dauerte, daß die Hoffnungen sich nicht erfüllt hätten, die die deutsche Landwirthschaft an das bekannte Schreiben des Reichs⸗

durch welche die Weber an der schlesisch⸗österreichischen Grenze in die größte Noth gerathen seien. Vor Allem sollte aber auch der Militärfiskus nicht alle seine Bedürfnisse aus Baum⸗ wolle herstellen lassen. (Redner wollte nunmehr auf die all⸗ gemeine Stellung der Landwirthschaft im Tarif, besonders darauf, daß sie gegenüber der Industrie sehr zu kurz gekom⸗ men sei, eingehen, wurde aber vom Vize⸗Präsidenten Lucius zur Sache gerufen.)

Der Abg. von Ludwig fuhr fort: Auf dem Städtetage habe der Präsident von Forckenbeck ein Pronunziamento los⸗ gelassen, und der Abg. Ludwig Löwe sei gleich bei der Hand gewesen, den Präsidenten des Reichstags zum Führer einer liberalen Vereinigung, zum Führer der deutschen Antikornliga auszurufen. 1

Der Vize⸗Präsident Dr. Lucius erklärte, er könne nicht finden, daß die letzte Bemerkung zur Sache gehöre und rufe ““ mit den Wirkungen der Geschäftsordnung zur

ache.

Der Abg. von Ludwig bemerkte, er denke, daß die Anti⸗ kornliga sich auf alle landwirthschaftlichen Zölle erstrecken werde, und wenn der Präsident des Reichstages

Der Vize⸗Präsident Dr. Lucius betonte, er finde es nicht in der Ordnung, daß der Abg. von Ludwig eine Aeußerung, die außerhalb des Hauses gethan worden sei, in der Form anführe, daß er den betreffenden Herren bezeichne als Prä⸗ sidenten des Reichstages; die Aeußerung sei jedenfalls in einer anderen Eigenschaft gethan. Es sei nicht in der Ord⸗ nung, den Präsidenten des Reichstages in dieser Weise, na⸗ mentlich in seiner Abwesenheit, in die Diskussion zu ziehen.

Der Abg. von Ludwig fuhr fort, der König Friedrich Wilhelm l. habe seinen Sohn, als er in Küstrin bei der Ver⸗ waltung thätig gewesen sei, aufgefordert, sich besonders darum zu kümmern, wie die Bauern lebten, und wie sie es möglich machten, ihre Steuern zu zahlen; da sehe man die Redner, die hier heute in landwirthschaftlichen Dingen redeten, sehe man sich den Abg. Richter an.

Der Vize⸗Präsident Dr. Lucius rief den Redner nochmals zur Sache! und fragte, als derselbe sich in allgemeinen Aus⸗ führungen noch weiter erging, das Haus, ob es dem Redner das Wort noch weiter gestatten wolle. Das Haus entzog dem Redner das Wort. Darauf wurde die Diskussion geschlossen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte zur Geschäftsordnung: Der Abg. von Ludwig habe einen Beschluß des Reichstages, eine in Krast bestehende Einrichtung des deutsch⸗österreichischen Handelsvertrages „eine wahnsinnige Einrichtung“ genannt, ohne vom Herrn Vize⸗Präsidenten unterbrochen zu sein. Er wolle fragen, ob ein solcher Ausdruck parlamentarisch er⸗ laubt sei.

Der Vize⸗Präsident Dr. Lucius erwiderte, er habe bei der im Hause herrschenden Unruhe nicht verstehen können, worauf sich die Bezeichnung bezogen habe; nachdem er aus dem Stenogramm ersehen, daß damit allerdings eine bestehende Einrichtung bezeichnet sei, rufe er den Abg. von Ludwig nach⸗ träglich deswegen zur Ordnung!

Der Abg. von Kardorff bemerkte zur Geschäftsordnung: Von Seiten des Abg. Richter (Hagen) seien die Worte des Abg. von Ludwig mit dem Zurufe: Unwürdiges Possenspiel! unterbrochen worden. Er möchte den Präsidenten fragen, ob er diesen Zuruf für parlamentarisch halte.

Der Vize⸗Präsident Dr. Lucius erklärte, er halte diesen Ausdruck nicht für zulässig; er sei aber nicht im Stande alle Zurufe zu vernehmen und noch weniger ihren Urheber zu entdecken. Er könne deshalb nur bitten, daß solche Zurufe besser ganz unterblieben.

Nachdem die Anträge der Abgg. von Ludwig und von Ow abgelehnt und die Regierungsvorlage genehmigt war vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu Frankfurt a. M. für 1878 kamen im genannten Jahre in 2818 zollamtlich verschlossenen Wagen 267 203 Ctr. Güter an, gegen 3065 Wagen und 289 842 Ctr. in 1877. Ferner mit Begleit⸗ und Ueber⸗ gangsscheinen per Bahn 85 221 Clr. (gegen 83 229 Ctr. in 1877) und zu Schiff 113 427 Ctr. (gegen 105 078 Ctr. in 1877), zusammen 198 648 Ctr. Im Niederlageverkehr, einschließlich der Privatlager und der laufenden Konten war im Jahre 1878 Zugang 100 564 Ctr., Abgang 112 613 Ctr. gegen 123 729 bezw. 124 883 Ctr. in 1877) und blieben Ende des Jahres 31 640 Ctr. im Bestand (gegen 43 689 Ctr. Ende 1877). Die im Jahre 1878 zur Erhebung gelangten Abgangs⸗ abgaben berechnen sich auf 3 109 106 ℳ, gegen 3 137 021 in 1877. Die Branntweinsteuer ergab brutto 4735,20 ℳ, netto 2426,25 Einnahme (gegen 5363,20 bzw. 1888,40 in 1877); an Ueber⸗ gangsabgaben wurden 2296,25 ℳ, gegen 1941,95 im Vorjahre, erhoben. Für 237 434 Ctr. Braumalz wurden netto 459 023,25 Steuer entrichtet, gegen 235 136 Ctr. und 460 356 in 1877; außerdem wurden 23 218,70 Uebergangsabgaben von fremdem Bier erhoben, gegen 25 272,5 in 1877. Die Stempelsteuer er⸗ gab 596,517,70 ℳ, gegen 678 867,90 im Vorjahre, die Erb⸗

8 Zubehör in Dessau, bestehend aus:

Preußischen Staats-Anzeigers:

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das

Postblatt nimmt ann die Königliche Expedition des Neutscheu Reichs⸗Anzrigers und Königlich

Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

NR u. s. w. von öffentlichen Papieren.

DOeffentlicher An

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc. 7. Literarische Anzsigen. 81

6 JInserate nehm üe ame

men an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstin & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttn & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 1

5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel. 6. Verschiedene Dekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.] beilage. K

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

[4456] Beschluß. Bezüglich der im Band I. Art. 65, Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Hersfeld, betreffend den Tuchfabrikanten Kommerzien⸗Rath Johann August Braun daselbst, für den letzteren als Inhaber über den Betrag von 6000 Thaler, verzinslich zu 5 % vom 24. Oktober 1874 an, unter dem 30. Oktober 1874 eingetragenen Grundschuld, von welcher der Betrag von 200 an den Rentier Carl Hermann Braun zu Hersfeld am 27. September 1876 abge⸗ treten worden ist, ist der ausgefertigte Original⸗ Grundschuldbrief verloren gegangen. Auf Antrag des genannten Inhabers werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an den gedachten Grundschuld⸗ brief, bezüglich des Restbetrages von 17 800 zu haben glauben, aufgefordert, solche bis zum und spätestens im Termin den 22. September 1879, Morgens 11 Uhr, Cont. Zeit,

so gewiß vor dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, als andernfalls der gedachte Grundschuld⸗ brief zum Zwecke der Löschung des betreffenden Theils der Grundschuld für kraftlos erklärt werden wird. Alle weiter in dieser Sache ergehenden Verfügun⸗

gen erfolgen lediglich durch Anschlag am Gerichts⸗

brett. Rotenburg a /Fulda, den 13. Mai 1879. Königliches Kreisgericht. Gleim.

Bekanntmachung.

Die Firma August & Ferdinand Schoeller zu Elberfeld hat gegen den Kaufmann Friedrich Herrmann Hering, zuletzt zu Dresden wohnhaft, auf Zahlung einer Hypothekenforderung von 2700 nebst Zinsen, haftend auf den Grundstücken Nr. 12 und Nr. 35 Nieder⸗Tannhausen in Abtheilung III. unter Nr. 6 e. geklagt.

Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf den 9. September 1879, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Nerkosch in dem Instruktionszimmer Nr. 4 des

iesigen Gerichtsgebäudes anberaumt, wozu wir den seinem Aufenthalte nach unbekannten Verklagten, Kaufmann Friedrich Herrmann Hering, unter der Warnung vorladen, daß bei seinem Ausbleiben der thatsächliche Klagevortrag gegen ihn in contumaciam für zugestanden angenommen und demgemäß, was Rechtens, erkannt werden wird. 1

Waldenburg, den 6. Januar 1879.

8 Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung. [3602]

Die verehelichte Tagearbeiter Bradtke, Marie, geborene Kappel zu Reppen, hat gegen ihren Ehe⸗ mann Franz Bradtke, dessen gegenwärtiger Auf⸗ enthalt unbekannt ist, wegen böslichen Verlassens die Ehescheidungsklage angestrengt.

Zur Beantwortung derselben und zur mündlichen Verhandlung ist ein Termin vor dem unterzeichneten Gericht auf den 8. September 1879, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumt worden, zu welchem der Verklagte hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben obiger Klagegrund für erwiesen erachtet und gegen ihn in contumaciam erfannt werden wird.

Zielenzig, den 12. April 1879.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[4011] Bekanntmachung.

Die an den in Konkurs gerathenen Mühlenbesitzer G. A. Schlobach (in Firma G. A. Schlobach in Dessau und Jonitz) verpachteten, im Jahre 1875 neu erbauten und mit neuem gangbaren Zeuge ver⸗

sehenen landesfiskalischen Mühlenwerke nebst

a. einer Vordermühle mit 8 deutschen und

Versammlun der Gesellschaft beschlossen ist, fordern wir in Ge⸗ mäßheit der desfallsigen Bestimmungen des Handels⸗ gesetzes die Gläubiger der Gesellschaft hiermit auf, ihre etwaigen Ansprüche bei der Gesellschaft geltend zu machen.

Die früher aufgestellte Bedingung der käuflichen Annahme des gangbaren Zeuges Seitens des Pächters wird fallen gelassen und dagegen von letzterm nur eine Kaution von 50 000 gefordert, auch kann die Uebergabe der Pachtung unmittelbar nach ertheiltem Zuschlage, event. nach Vereinbarung mit dem neuen Pächter erfolgen.

Die Verpachtungsbedingungen können in unserer Kanzlei eingesehen resp. gegen Kopialien in Ab⸗ schrift bezogen werden.

Ein jeder Pachtbewerber hat vor dem Termin sich über seine Vermögensverhältnisse auszuweisen und im Termin eine Bietungskaution von 3000 zu hinterlegen.

Dessau, den 30. April 1879.

Herzoglich Anhaltische Finanz⸗Direktion. Ackermann. (Ag. Dess. 110.)

Submission. Für den Reubau des Herbariums und bota⸗ nischen Museums im Botanischen Garten hier

sollen die Glaserarbeiten

im Wege öffentlichen Angebots vergeben werden.

Schriftliche Offerten auf dieselben unter den im Baubureau, Schöneberg, Grunewaldstraße Nr. 9 II., einzusehenden Bedingungen werden daselbst bis zum 26. Mai, Vormittags 11 Uhr, entgegengenommen und in diesem Schlußtermine eröffnet. Abschrift des Verzeichnisses und der Bedingungen werden gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

Berlin, den 17. Mai 1879. Cto. 345/5.)

Haesecke,

Königl. Bau⸗Inspektor.

Verloosung, Amortisatton, Fingzahlung u. s. w. von öffentlichen Papteren.

[3604]

8 1 Abhanden gekommene Werthpapiere. 3 Stück Polnische Certificate Litt. A. über 300 Polnische Gulden: Nr. 97723 der Obligation, des Talons Nr. 4023, Nr. 105809 der Obligation, des Talons Nr. 58988, Nr. 254338 der Obligation, des Talons Nr. 70638; 6 Stück Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obliga⸗ tionen: Nr. 2513, 4476, à Stück über 500 Rubel, Nr. 20687, 23235, 23236, 29710, à Stück über 150 Rubel,

sämmtlich ohne Coupons und Talons, sind seit mehreren Jahren abhanden gekommen.

Da deren Amortisation beantragt, so werden alle

Diejenigen, welche Anspruch an die Obligationen zu haben glauben, aufgefordert, sich sofort an Herrn Hirschel zu Berlin, Hasenhaide Nr. 36 a., zu 1 8

Fernsichter Thonwaaren⸗Fabriken. Nachdem durch die auferordentliche General⸗ vom 3. März d. J. die Liquidation

Ho. 176a.) Kellinghusen, den 16. Mai 1879. Die Liquidations⸗Commission.

1 Graz, am 24. März 1879.

264 P. 9 . 2 *g T = Capir-Apparat „Hektographr. . Sr. Wohlgeboren Hrn. Joseph Lewitus in Wien.

3 D z 18 5 In 5.1 f 8; ¹ 8 88 Da wir nun den von Ihrer geschätzten Firma bezogenen Apparat „Hekto⸗ 8 . grapb'’ bereits mehrseitig erprobt haben, so sind wir in der angenehmen

1. 8 b Lage, Ihnen hierüber Folgendes berichten zu können: Der „Hektograph“ ist ünßerst beqguem in der Handhabung, weil man damit (im Gegensatze zum Bauer'’schen Apparat) trocken arbeitet, er giebt viele (60—70) und scharfe Abdrücke, beschädigt die Original⸗Schrift nicht im Geringsten (was unter Umständen von Wichtigkeit sein kann), gestattet ein schnelles Copiren und die sogleiche Expedition der (weil trockenen) Abzüge, konsumirt wenig Massa beim Entfernen der Urschrift 8 läßt ein leichtes Wegwaschen der Urschrift zu, eignet sich ebenso gut zum Copiren von Hands brift en, als von Situations⸗ und Bauzeichnungen, Plänen, Werks⸗Maschinen, Rotenschriften und dergleichen auch in anderen Farben, und ist zugleich die billigste bisher bekannte Vervielfältigun gs⸗ methode. Der steierm. Gewerbe⸗Verein steht daher nicht an hier auszusprechen, daß er mit dem von Euer Wohlgeboren hergestellten Hektographen sehr zufrieden ist, den Apparat als sehr brauchbar und zweckentsprechend bezeichnen und ihn daher nur bestens empfehlen kann. Hochachtungsvoll

für den steierm. Gewerbe⸗Verei

der Präsident:

A. Miller v. Hauenfels m. Pp.

der Sekretär:

M. Sallinger m. p. Unbefugte Individuen erfrechen sich einen im Deutschen Reiche sub No. 5221, sowie auch in andern Ländern patentirten Copir⸗

Warnun g. Apparat „Hektograph“ zu imitiren und werden derartige werth⸗

lose Nachbildungen in Breslau, Leipzig, Höchst a./ M. ꝛc., insbesondere aber in Berlin unter ver⸗ schiedenen Benennungen als: „Vielschreiber, Polygraph, Autograph, Self writer“ ꝛc. offerirt. Vor dem Ankauf derartiger imitirter Apparate wird das Publikum hiermit dringend gewarnt. Nur dieienigen Exemplare sind ächt, welche mit einem angenieteten Messingschild versehen sind auf dem sich die in Hochdruck ausgeführte Bezeichnung „K. & H. k. k. ausschl. Privilegium“ befindet. Copien als Muster werden gratis und franco sandt, schriftliche Anfragen sofort beantwortet Wiederverkäufer und solide Vertreter gesucht.

Alleinige Niederlage für Berlin Spielhagen & Co.,

49 a. Friedrichstr. 49 a.

Warschau⸗Terespoler Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

In Gemäßheit des §. 34 der Statuten hat der Verwaltungsrath mittelst Beschluß 9. Mai 1879 den Termin der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung der Actionaire auf den 14. Juni a. c., 12 Uhr Mittags, festgesetzt. Dieselbe wird in Warschau im Lokale der kauf⸗ männischen Ressource, Senatorenstraße Nr. 471 D., stattfinden. Behufs Betheiligung an dieser Generalversammlung haben die Herren Actionaire ihre Actien bis spätestens den 31. Mai a. c., 3 Uhr Nachmittags, und zwar mindestens 20 Stück zu hinterlegen: in Warschau in der Gesellschafts⸗Haupt kasse, Marowieckastraße Nr. 18, in St. Petersburg bei der Warschauer Commerzbank, Filiale St. Petersburg, in Berlin bei der Mitteldeutschen Credit⸗Bank, Filiale Berlin, und bei der Disconto⸗Gesellschaft. Denselben ist ein von den Herren Actionairen unterzeichnetes, in drei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigtes Nummernverzeichniß beizufügen. Hiervon wird das eine Exemplar, nach erfolgter Bescheinigung, den Herren Actionairen zurückerstattet, um ihnen als Legitimation bei Zurückforderung der Actien zu dienen; das zweite in der Hauptkasse zurückbehalten, das dritte aber der Eintrittskarte beigefügt werden. Ouittungen über in der Gesellschafts⸗Hauptkasse in Gewahrsam befindliche Actien, sowie Bescheinigungen der Bank von Polen und der Warschauer Commerzbank, über bei denselben vor dem 31. Mai a. c. deponirte Actien, in dem oben angegebenen Betrage von mindestens 20 Stück, gewähren ebenfalls ein Recht zur Betheiligung an der Generalversammlung. Zur Bestellung von Stellvertretern genügt eine Privatvollmacht; jedoch kann die Vertretung nur einem an der Generalversammlung selbst theilnehmenden Actionair übertragen werden. Gegen Vorzeigung der Bescheinigung über erfolgtes Depot der vorgeschriebenen Anzahl Aectien werden den Herren Actionairen von der Gesellschafts⸗Hauptkasse in Warschau Eintrittskarten zur General⸗ versammlung verabfolgt werden. Spätestens 8 Tage nach stattgehabter Generalversammlung werden den Herren Actionairen die von ihnen hinterlegten Actien an derselben Stelle, wo sie deponirt waren, zurückerstattet werden. Warschau, den 10. Mai 1879.

Der Verwaltungsrath.

Josef Lewitus, Fabrikbesitzer, Wien.

(àCto. 207/5

[4425]

Rechnungs⸗Abschluß

Schweizerischen Lloyd, Transport⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur pro 1

87

Obligationen der Aktionäre.

Frcs. 4,000,000

Activa.

Bilanz. Passiva. Frs.

Cis. 83 8 5,000,000 4,000,00

3,200,000 Aktien⸗Kapital.

4 amerikanischen Mahlgängen,

Heiner Hintermühle mit 12 amerikanischen Mahlgängen,

dem sogenannten Fabrikgebäude mit der darin befindlichen Loh⸗ und Schneidemühle und mit

695,000 556,000 700,000 560,000 421,050 336,840 66 2,000,000 1,600,000 18,070 14,456 32

Casfge Bestaud¼. . 7,181 54 5,745,23] GGewinn⸗Reservefonds. . . .... ͤ gF144 1,032,922 20 Anleihe für das New⸗Yorker Geschäst . . Ausstände bei Agenten, Versicherten und Hypothek auf Liegenschaften im „Lind“ (Unsere ³). Gesellschaften. 4,374,073 52 3,499,258/82 Schuldige Rückversicherungs⸗Prämien 275,128 90] Anleihe vom 31. Oktober 1876

schaftssteuer 225 825,62 (1877 291 289,50 ℳ), die Wechsel⸗ stempelsteuer 314 221,75 (1877: 292 024,15 ℳ).

Bei den Postämtern Frankfurt a. M. und Bockenheim, sowie den Postexpeditionen Bonames, Bornheim und Sachsenhausen kamen im Jahre 1878 12 583 436 Briefpostgegenstände ein, 156 998 weniger

nicht ebenso verbergen könne. Aus der besonderen Natur des Tabaks könnte man indeß keine Schlüsse auf die Sperre an⸗ sei ungünstiger gestellt als die Industrie, denn während bei derer Artikel ziehen. Wolle man die Tabakeinfuhr sperren, letzterer die Rohprodukte viel höher besteuert würden, so konne ein Gesetz schon nach der geltenden Geschäftsornnung als die verarbeiteten Fabrikate, gingen die Roh⸗

kanzlers glaubte anknüpfen zu dürfen. Die Landwirthschaft

in einem Tage alle drei Lesungen passiren. 15 Mitglie⸗ der könnten die Sperre vier Tage hinausschieben, aber was sollten dieselben für ein Interesse daran Als Spez'olfall sei noch angeführt worden, die durch den Krach in Glasgow erleichterte Einfuhr. Dieser Krach datire aus dem vorigen Jahre. Es heiße, man habe vem Verlangen der Eisenindustrie, die Eisenzölle früher ein⸗ zuftchren, deshalb nicht Raum gegeben, 29 die Eisenschutz⸗ zolle nicht abgefunden werden sollten, bevor sie für die Ge⸗ treivezolle Spanndienste geleistet, jetzt habe der Glasgower Krach seine Wirkungen vollzogen, dieselben würden aber über⸗ trieben. Beispielsweise im Januor und Februar habe Deutschland 570 000 Etr. Roheisen mehr ausgeführt als eingeführt. In venselben Monaten 1878 betrage vieses Plus nur 490 000 Ctr. Er sei gegen die Kommissionsberathung des Gesetzes, wenn auch vie Grundlagen vieses Gesetzes nach den heutigen Erklä⸗ rungen des Abg. von Bennigsen und mehr noch des Abg⸗ Winothorst⸗Meppen, der voch jetzt ven Ausschlag in diesen Dingen habe, keine Aussicht auf Majorität hätten, so wünsche er doch durch Abstanonahme von der Kommissionsberathung nach außen vokumentict, baß ver panische Schrecl und die Beun⸗ ruhigungen, den vieses Geses in große Geschüftskreise getragen hütten nicn gerechtsertigt seien. Das Haus habe heute erfahren, daß gieses Geset nicht vereinbart gewesen srei mit ver Majorität aum so unveramwortlicher sei von der Regierung, dur Einbringen eines solchen Gesetzet, welches keine Aussicht auf Annahyme habe, so große Beunruhigung in

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vas Land zu

produkte der Landwirthschaft zollfrei ein, zum Beispiel Flachs, während derselbe zu Linnen verarbeitet, hoch versteuert werde. Redner bat um Annahme seines Antrages, denn was nützten alle Schutzzölle, wenn die Landwirthschaft so be⸗ handelt werde, daß sie nicht existenz⸗ und zahlungsfähig sei. Aus allen flachsbauenden Theilen des Reiches, aus Braun⸗ schweig, Thüringen, Sachsen und der Lausitz seien Wünsche laut geworden, daß die Zollfreiheit des Flachses aufhören möchte, und es sei von allen Seiten der dem Hause vor⸗ geschlagene Satz als nöthig und angemessen anerkannt wor⸗ ben. Gerade im Interesse des kleinen und mittleren Bauern⸗ standes bitte er das Haus, den Antrag anzunehmen.

Der Abg, von Ludwig erklärte, daß der Vorredner den Flachs schon so eingehend besprochen habe, daß ihm wenig zu sagen uͤbrig bliebe. Nach dem vom Neichskanzler aufgestellten Prinzip der allgemeinen Zollpflicht solle Alles verzollt werden, was im Lanbe wachse; Flachs wachse in Deutschland, also müsse seine 6292 verzollt werden. Wenn ber Flachs⸗ bau etwas eingeschränkt sei, so komme das daher, daß der Leinenverbrauch burch den Gebrauch bder Baumwolle über⸗ wuchert sei. Es sei an der Zeit, die altbeutsche Flachsproduk⸗ tion wieder ins Leben zu rusen, da sie den armen Familien Beschäftigung und Verbienst in einer Zeit gewähre, wo alle übrigen lanbwirthschaftlichen Beschäftigungen ruhten; dazu ge⸗ höre aber, um es ein bischen deutlich auszubrücken, vaß die wahnsinnige Einrichtung beseitigt werbe, dvie jetzt wieder auf ein Jahr bestätigt sei, er meine die zollfreie Nohleineneinfuhr,

2 643 043 Ctr. in 1877.

als im Jahre 1877, 13 115 010, 1 583 604 mehr als im Jahre 1877, gingen von dort ab. In Packeten ꝛc. mit deklarirtem Werth kamen 409 232 234 (gegen 1877 + 15 936 464 ℳ) an und wurden 331 284 440 (— 5 440 146 ℳ) versendet. Der Postvorschußbetrag erreichte im Eingang 415 874 (— 17 026 ℳ), im Ausgang 255 672 (— 23 328 ℳ). Durch Postauftrag waren einzuziehen 4 575 322 (+ 818 690 ℳ), auf Postanweisungen eingezahlt 18 802 413 (+ 890 357 ℳ), ausgezahlt 41 123 983 22 2 048 418 ℳ). An Zeitungen wurden 127 188 Exemplare 940) mit 15 820 570 Nummern (— 211 023) befördert. An Te⸗ legrammen wurden 404 138 (— 3792) aufgegeben und 378 911 (+ 7465) empfangen.

Auf den Eisenbahnen und im Schiffahrtsverkehr kamen in Frankfurt an und gingen von dort ab 945 764 Ctr. Güter (die An⸗ gaben der verschiedenen Stationen betreffen jedoch nicht dasselbe Jahr).

Im Jahre 1878 kamen auf dem Main 2622 Güterschiffe von 3 210 528 Ctr. Tragfähigkeit an, gegen 3503 Schiffe und 3 978 438 Ctr. in 1877. Dieselben löschten 2 379 065 Ctr., gegen

Von Frankfurt gingen 2602 Fahrzeuge mit 34 676 Ctr. Ladung ab, gegen 2602 Rrnn. und 29 323 Ctr. in 1877. Der gesammte Schiffsverkehr im Frankfurter Hafen belief sich somit 88 5224 Schiffe (—. 1747) von 6 276 886 Ctr. (—½ 1680 535 Ctr.) Tragfähigkeit mit 2 413 741 Ctr. (— 258 625 (Ctr.) Ladung.

Die Reichsbank⸗Hauptstelle in Frankfurt a. M. hatte im Jahre 1876 einen Gesammtumschlag von 5 378 110 000

6 Graupen⸗Holländern,

einem fünfstöckigen Mehlspeicher, 30 m lang und 13 ½ m tief,

einem größeren Stallgebäude mit 260 qm Grundfläche.

einem Schuppen mit einer Grundfläche von 120 qm,

dem Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude,

dem Mühlhofe,

. der Fischerei in den beiden Gerinnen der Vorder⸗ und Hintermühle und in den beiden Gerinnen im sogenannten Fabrikgebäude,

k. der vorhandenen Wasserkraft,

sollen, da in dem früher angestandenen Verpachtungs⸗ termin ein angemessenes Gebot nicht abgegeben

worden ist, nochmals unter wesentlich erleich⸗ terten Bedingungen zur öffentlichen meist⸗ bietenden Verpachtung bis 1. Juli 1893

gestellt werden. Wir haben hierzu auf

Dienstag, den 24. Juni d. J., Vormittags von 10—12 Uhr, Termin in unserem Sitzungszimmer im Behördenhause in Dessau anberaumt

Liegenschaften im „Lind“ (Unsere ). b 343,91113 Feste Kapital⸗Anlagen... Stückzinsen auf Kapital⸗Anlagen.

34,910

1,893,107 30

1,514,485, 84] Diverse Kreditoren ... 65 dbbr Reserve für schwebende Schäden und laufende Risiken Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto 1 .

20 522 49,235

11,944,336

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto

Vortrag aus 1877. Erzielte

Zinsen⸗Einnahme, Agio und Coursgewinn

und laden Pachtlustige hierzu ein

Einnahme.

Prämien, abzüglich Storni, Annullationen und Dubiosa im Ge⸗ sammtbetrage von Frcs. 525 644. 46.

Cts.

Ausgabe. Bezahlte Schäden, abzüglich Sauvetagen und Rück⸗ versicherungs⸗Quoten

1,680,000 Rückversicherangs⸗Prämien.

3,086,223 0 4,949,927 48

r4248 160 461˙54

Courtagen, Agentur⸗Provisi

Sa liche Verwaltun en (incl. Steuern)..

Reserven für schwebende S laufende Risiken. abzügl. Sauvetagen und Rückversicherungs⸗Quoten.

Erste Abschreibung auf uns der Liegenschasten

Zinsen und Dividende der Aktionä

Tantième an den Verwaltur

Vermehrung des Gewim⸗ und Reservefends..

n gemeinnützigen und mildthätigen Zwecen .

9,471,777 18

140,097 89

14,114,843

Prämien⸗Einnahme pro 1878

Berlin, den 15. Mai 1878.

s91,87507 Ergebnis des preußischen Geschäfts:

Der General⸗Bevollmächtigte.

H. J. Düunwald.