1879 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 May 1879 18:00:01 GMT) scan diff

1111444““

Frankfurt a. M., 22. Mai. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) Die Witterung hat sich seit dem letzten Bericht viel freundlicher gestaltet; die warmen Regen der letzten Tage kamen den Feldern sehr zu Statten, und. das Wetter bleibt befriedigend; dis Klagen über den Feldstand sind aber noch nicht ganz verstummt. Was das Geschäft am hiesigen Platze betrifft, so ist wieder feste Tendenz zu konstatiren, namentlich war Weizen in prima Waare fest, ohne dass jedoch der Verkehr sich beleben konnte, da für den hiesigen Platz passende Qualitäten nur zum Course von 22 22 ½ zm Markt waren, ab Umgegend 21 ¾ bis 22 ℳ. Für Roggen ist Flauheit eingetreten; die Verkäufe fanden nur aus zweiter Hand statt und guter Nikolajeff- und Galatz-Roggen ist bis zu 13 ¼ verkauft worden; andere Sorten von 13 ½ 15 ½ Gerste umsatzlos. Hafer setzt die Haussebewegung fort, das Angebot von auswärts war sehr spärlich;

Konsumenten mussten für feinste Waare bis 15 anlegen, wärend russische Sorten zu 14 ½ vergebens am Markte waren. Hül- senfrüchte ohne Verkehr. Der Mehlmarkt ist wieder in seine alte Lethargie verfallen; feine Sorten sind dringend offerirt. Futterstoffe fest, aber nicht lebhaft. Raps und b ö1 verlassen.

Mehl Nr. 1 40 ℳ, Nr. 2 38 ℳ, Nr. 3 32 ℳ, Nr. 4 28 ℳ, Nr. 5 22 Roggenmehl, 0/1 (Berliner Marke) 22 ½ ℳ, do. I. (Berliner Marke) 20 ½ 21 ℳ, do. II. (Berliner Marke) 15 ½ 16 ½ Weizen, effektiv hies. ab Bahnhof hier 22 ¼ ℳ, ab unse- rer Umgegend 21 ¾ 22 ℳ, do. fremder, je nach Qual. 20 ½ 22 ½ ℳ; Roggen, je nach Qual. 13 ¼ 15 ¼ Gerste, je nach Qua- lität 17213 Hater, je nach Qual. 14 15 Kohlsamen, je nach Qual. 28 29 Erbsen, je nach

Qual. 19 27 Wichken, je nach Qual. 14 16

Linsen, je nach Qual. 17 36 8 weisse, j nach Qual. 19 ½ Roggenkleie 10 Weizenkleie, und feine 8 —- 9 Rüböl, detail 68 Stimmung: Ruhig.

Generalversammlungen.

Berliner Eisengiesserel und Werkzengmasochinen- fabrik vorm. Tietzsch & Co. Ord. und ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin.

23. Juni. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Braunschweig. Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. in Halle a. S.

30. Mai.

90o. .

4 Akten von Carl Töpfer. Hierauf: Bei Wasser und Brod. Dramatischer Scherz in 1 Akt von

von W. Sturm.

11

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 132. Vorstellung. Tie Jungfrau von Orleans. Romantische Tragödie in 5 Abtheilun⸗ gen von Schiller. Ouverture und Zwischenmusik von G. A. Schneider. Musik zum Monologe und Marsche der vierten Abtheilung von B. A. Weber. (Johanna: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hostheater in München, als Gast.) Anfang halb

Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Mittwoch: Opernhaus. 133. Vorstellung. Auf Hohes Verlangen: Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe'’s Faust von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. (Margarethe: Signorina Emilia Chiomi, Herzoglich anhaltische Kammersängerin, als Gast, Frl. Horina, Hr. W. Müller, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 133. Vorstellung. Die 9 ohne Geist. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

Zu der am 11. Juni d. J. stattfindenden Gala⸗ Oper gehen fortwährend Gesuche um Billets ein;

ie unterzeichnete Verwaltung sieht sich veranlaßt, öffentlich zu erklären, daß die gedachte Gala⸗Vor⸗ stellung lediglich eine Hoffestlichkeit ist, zu welcher, wie bei allen ähnlichen Festlichkeiten, nur besondere Einladungen erfolgen.

Die etwa noch weiter hier einlaufenden Gesuche um Billets finden daher unter keinen Umständen eine Beantwortung.

General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 9. Male:

arun al Raschid. Lustspiel in 4 Akten von Moser. Vorher: Großes Garten⸗Concert.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Z. 71. M.: Gastsp. der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, u. d. Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstat⸗ tungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun Dienstag: Zum 59. Male hier zum 11. Male: Die Lachtanbe. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung: Großes Garten⸗ Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor⸗ stellung 6 ½ Uhr.

Germania-Theater. Dienstag: Zu besonders ermäßigten Preisen: Parq. 1 Auf vieles Ver⸗ langen: Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in

E1“

E. Jacobson. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Aliance-Theater. Dienstag und folg. Tage: Schicksalswege. Volksstück in 5 Akten on Im prachtvollen Sommergarten täglich von 6—11 Uhr ununterbrochen: Großes Concert (Kapelle des Königl. Kadettencorps. Diri⸗ gent Hr. Herold). Schwedisches Damenquartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gas⸗

flammen. Anfang der Vorst. 7 Uhr. tree iukl. Theater 50 ₰. 19 rj hr. Entrée inkl

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ella Fischer mit Hrn. Dr. med. Max Hagedorn (Seubersdorf Mohrungen). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Fritz v. Kalckstein (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Scheele (Colberg). 8 Fgr hen Fr Ee emer. J. C. Hilgenfeld itze bei Salzwedel). Frau mnasiall Luise Weise, geb. Hübner (Ern ene .

Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.

146673 Bekanntmachung.

Es sollen im Wege schriftlicher Submis . geschafft werden: 8 b Feeet 160 Stück vierkantig beschlagenes tannen Stammholz, je 4350 mm lang, 300 mm dick, frei auf das Königliche Braunkohlenwerk da⸗ hier (Schachtanlage) geliefert.

Den Offerten müssen die durch Unterschrift an⸗ erkannten Bedingungen beigefügt sein. Submissions⸗ termin dahier am

Dienstag, den 10. Juni 1879, Vormittags um 11 Uhr. Submittenten steht es frei, diesem Termine bei⸗ naegen2ie, sie Bedingungen können, gegen Einsendung von 50 baar oder in Reichspostbriefmarken, von hier bezogen werden. Frsendung der Bedingungen gegen Stempel⸗ eder Wechselstempelmarken oder gegen Postvorschuß findet nicht statt. „Nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben un⸗ berücksichtigt. Habichtswald bei Cassel, den 23. Mai 1879. Koönigliche Berg⸗Inspektion-..

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 15. Mai 1879.

Kasse.

Gegen Gegen ombard⸗ Gegen Wechsel. forderun⸗ die woche. woche.

Noten-⸗ d Umlauf. Vor⸗

Gegen Täglich Gegen Verbind⸗ Gegen 2 fällige die [lichkeiten die Verbind⸗ Vor⸗ sauf Kün⸗ Vor⸗

woche. lichkeiten. woche. digung. woche.

Reche.

Die 5 altpreußischen Banken

Die 3 sächsischen Banken.

Die 4 norddeutschen Banken. Fint Die Bayerische Notenbank... Die 3 süddeutschen Banken.

600 743 + 5 593 307 364 8 271 50 351 5 411 + 125] 27 937 308 6 424 25 034 + 991 5 764 327 8417 + 926 36 050,—- 615 18 125- 436

47 726 458 6 889 57 331 + 466 4 788 27 706 1 939 2 660

48 056 1 370 3 955 306

643 017 9 270 217 421 + 5 366 9 851 —172 40 650 426 3 125 + 68 9291 12 827 74 19 794 R417. 79572 8656 oqͤn178

35 929 79 1 693. 62 66 113 +

39 386 1 109

6 516— 23 3 706 + 41 8283 195

6 792 84 20 877 + 25

758 866 + 54 118— 7 998 —- 194 11“

Summa s 699 544 + 6 257] 552 049,— 11 343

76760 1733 82638 98700s 270 362 2383

48 190— 400

[4670] Bekanntmachung. 88 Für die Kaiserliche Werft sollen 6000 Stück eiserne Nieten zu wasserdichten Thüren beschafft werden. Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von eisernen Nieten“ bis zu dem am 4. Juni cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen. Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen bei der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus. Kiel, den 24. Mai 1879. Materialien⸗Magazin⸗Verwaltung der Kaiserlichen Werft.

Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 28. v. Mts. am heutigen Tage stattgefundenen öf⸗ fentlichen Verloofung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg sind folgende Apoints ge⸗ zogen worden: Litt. A. à 1000 Thlr. = 3000 77 Stück, und zwar die Nummern: 15 827 994 1115 1233 1254 1264 1308 1346 1529 1724 1995 2333 2578 2794 3434 3540 3900 3957 4376 4636 4734 5123 5311 5510 5680 6229 6801 7592 7848 8320 8453 8499 8581 8598 8682 8690 8831 8915 9067 9120 9450 9663 10138 10373 10394 10497 10715 11031 11050 11380 11396 11724 12047 12089 12185 12195 12368 12473 12585 12679 13299 13315 13338 13441 13463 13474 13503 13509 13532 13618 13627 13635 13644 13846 13851 13985. Litt. B. à 500 Thlr. = 1500 28 Stück und zwar die Nummern: 140 786 1475 1709 2033 2054 2393 2397 2407 2418 2530 2832 2926 3075 3158 3434 3454 3706 3743 4297 4367 4458 4587 4744 4765 4834 4926 5244. Litt. C. à 100 Thlr. = 300 96 Stück, und zwar die Nummern: 119 137 326 376 529 617 677 874 1170 1258 1345 1419 1540 1564 1631 1736 1775 2100 2180 2655 2684 2851 3484 3498 3706 4180 4390 4748 4849 4972 5089 5515 5626 5695 5981 6028 6120 6418 7248 7592 7624 7792 8050 8094 8268 8416 8615 9056 9223 9450 9490 9595 9664 10325 10434 10560 10740 11117 11162 11433 11460 11527 11743 11889 12015 12069 12080 12270 12293 12779 12950 12966 13103 13239 13244 13257 13292 13658 13825 13860 13932 14318 14501 14555 14641 14705 14720 14802 14830 15001 15077 15102 15590 15825 15982 16015. Litt. D. à 25 Thlr. = 75 78 Stück, und zwar die Nummern: 21 121 273 834 1212 1460 1705 1766 1874 2039 2712 2764 2945 2947 3288 3816 4076 4317 4370 4831 4898 4992 5139 5262 5440 5678 5804 5904 5998 6554 6971 7245 7258 7589 8168 8378 8473 8532 8634 8681 8788 9084 9306 9406 9465 9545 9626 9640 9722 9909 9972 10002 10120 10540 10694 10781 10852 10874 10894 11254 11385 11442 11594 11617 11774 11779 11900 12168 12193 12305 12400 12424 12471 12557 12567 12713 12752 12890. Die Inhaber der vor⸗ bezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und der dazu gehörigen Cou⸗ pons Ser. IV. Nr. 11 bis 16 nebst Talons, den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Renten⸗ bank⸗Kasse, Unterwasserstraße Nr. 5, vom 1. Ok⸗ tober er. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. Ok⸗ tober cr. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Von den früher verloosten Renten⸗ briefen der Provinz Brandenburg sind nachstehend enannte Apoints noch nicht zur Einlösung bei der Rentenbant⸗Kasse präsentirt worden, obwohl seit deren Fälligkeit 2 Jahre und darüber verflossen sind. Pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 569, Litt. C. Nr. 1135 3608, Litt. D. Nr. 1055 4562. Pro 1. Ok⸗ tober 1875: Litt. A. Nr. 842 2697 4989, Litt. B. Nr. 3399, Litt. C. Nr. 329 663 917 1430 1942 2623 4386 4617 4656 6190 7238, Litt. D. Nr. 2516 3226 3884 5824 6245 6811. Pro 1. April 1876: Litt. A. Nr. 1464 6511 7613 8108, Litt. C. Nr. 1432 3644 4465 4601 7028 8657. Pro 1. April 1876: Litt. D. Nr. 604 671 4515 5537 6217 6784 8203. Pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 5121 5492 6339, Litt. B. Nr. 3134, Litt. C. Nr. 999 1718 5935 5990 6389 8865 8967 10392 10601, Litt. D. Nr. 118 485 2853 3177 3593 4899 5789. Pro 1. April 1877: Litt. A. Nr. 179 2780, Litt. C. Nr. 519 974 1067 1966 3975 5233 6248 6910, Litt. D. Nr. 810 5939 6062 7757 8644 8708. Die Inhaber dieser Ren⸗ tenbriefe werden wiederholt aufgefordert, den Nenn⸗ werth derselben nach Abzug des Betrages der von den mitabzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke bei unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Wegen der Verjährung der ausgeloosten Renten⸗ briefe ist die Bestimmung des Gesetzes über die Er⸗ richtung der Rentenbanken vom 2. März 1850 §. 44 zu beachten. Den Inhabern von ausgeloosten und

Rentenbriefen steht es frei, die zu rea⸗ isirenden Rentenb iefe mit der Post die R

tenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 300 nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers er⸗ folge. Einem solchen Antrage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 300 handelt, eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen. Berlin, den 17. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Branden⸗ burg. Heyder.

In dem am 16. d. Mts. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Hannover für das laufende Halbjahr, 1. April bis ultimo September 1879, in Gemäßheit des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Termine sind folgend Rentenbriefe ausgeloost worden: 1) Litt. A. à 3000 (1000 Thlr.) 3 Stück, nämlich Nr. 70 102 461, 2) Litt. B. à 1500 (500 Thlr.) 1 Stück, nämlich Nr. 58, 3) Litt. C. à 300 (100 Thlr.) 5 Stück, nämlich Nr. 60 76 202 257. 686, 4) Litt. D. à 75 (25 Thlr.) 4 Stück, nämlich Nr. 600 665 784 800, 5) Litt. E. 960 (10 Thlr.) 9 Stück, nämlich Nr. 4 70 166 238 254 335 413 423 628. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. September 1879 ab durch die Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zu⸗ rücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in cours⸗ fähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend auf⸗ geführten, ausgeloosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, unter Beifügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen. „Quittung. Die Valuta der nach⸗ stehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz Hannover, nämlich: 1) Litt Nr. à Capital. 2) ꝛc. mit zu⸗ sammen (buchstäblich) von der Kö⸗ niglichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und richtig empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Quittung. EEa 188“ N. N. „Mit dem 1. Oktober 1879 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zins coupons Ser. II. Nr. 4 bis 16 nebst Talon unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe

fordern wir hierdurch auf, vom 19. September 1879

ab die Fahlung unter den vorerwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Boglec werden die Inhaber folgender, bereits in früheren Terminen ausgelooster Rentenbriefe Litt. A. bis E., welche bisher noch nicht realisirt sind, nämlich: a. pro 1. Oktober 1876: Litt. E. Nr. 36, b. pro 1. April 1878: Litt. D. Nr. 337, c. pro 1. Oktober 1878: Litt. C. Nr. 290, d. pro 1. April 1879: Litt. C. Nr. 759, Litt. E. Nr. 34 603, hierdurch erinnert, dieselben unserer Kasse zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Endlich machen wir darauf auf⸗ merksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers in Berlin herausge⸗ gegebene Allgemeine Verloosungstabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahres ver⸗ öffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 bezogen werden kann. Magde⸗ burg, den 19. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Uebersicht

der

Hannoverschen Bank

vom 23. Mai 1829.

Actilva. Metallbestand. 1,822,017. Reichskassenscheine .. 3,970. Noten anderer Banken 124,900 Wechsel u“ 11,634, 177. Lombardforderungen 591,127. Effekten 794,217. Sonstige Activa. 8,215,993.

Grundkapital.

Reservefond .

Umlaufende Noten

Sonstige täglich fällige Verbind-

6“ n Kündigungsfrist gebundene Ver- bindlichiKeigen 8 bu.“

Sonstige Passiva

[4685]

Passiva.

1,824,727. 986,433.

Cvent. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln.. .

820,990. Hannoversehe Bank.

[4680

Chemische Productenfabrik, Actien⸗Gesellschaft zu Bonn.

1 General⸗Versammlung.

8 Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden zur vierzehnten ordentlichen General⸗Ver⸗

sammlung auf den

unter Hinweis

14. Juni d. J., Mittags 1 Uhr, in Berlin, Wilhelmstraße 62, Artikel 23 31 unseres Statuts ergebenst eingeladen.

Tages⸗Ordnung: Geschäftsbericht pro 1878.

Vorlegung der Bilance und Decharge. Wahl der Revisions⸗Commission pro 1879. Wahl eines Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand.

Bonn, den 24. Mai 1879.

[4659] Am 28. Juni d. J.,

Nachmittags 3 Uhr

findet zu Posen im Grand Hôtel de France die 1

Fünfte ordentliche Generalversammlung der „Jesta“

Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit, statt, zu welcher wir die laut §§. 7, 8 und 9 des Statuts stimmberechtigten Mitglieder ergebenst einladen. Eintrittskarten werden gegen Vorzeigung der Certifikate resp. Policen nebst letzter Beitragsquittung von unserem Büreau in der gen vom 20. bis 27. Juni d. J., von 9 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittags,

verabfolgt

Vertreter haben sich mit entsprechender Vollmacht zu versehen (§. 9 des Statuts).

Gegenstand der Tagesordnung bilden: 1) Eröffnung der Versammlung durch den Präsidenten des Verwaltungsraths. 2) Bericht der Direktion über die Geschäftsthätigkeit der Bank im Jahre 1878 und Vorlage der Bilanz per 31. Dezember 1878.

Bericht der Revisionskommission.

Decharge⸗Ertheilung an den Vorstand.

Wa

Wahl eines Mitgliedes des Verwaltangsraths an Stelle des ausgeloosten. l der Revisionskommission.

) Regulirung des v. Gockowskischen Sterbefalles.

Posen, den 21. Mai 1879.

Vesta“, Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit.

Der Präsident des Verwaltungsraths: MHipollt v. Turno.

Der General⸗Direktor: Dr. Rejewski,

Direktor der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen; ddes Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit

2,861,318.

Das Abonnrment beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

sertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 G 8

1

„Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Beamten die Erlaubniß zur Anle⸗ gung der ihnen verliehenen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des E1““ badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Präsidenten von Elsaß⸗Lothringen, von Möller; 1“ des Commandeurkreuzes erster Klasse desselben Ordens: 9 88 Bezirks⸗Präsidenten von Unter⸗Elsaß, Ledder⸗ ose; 8 des Sterns zum Commandeurkreuz zweiter Klasse mit Eichenlaub desselben 8 rdens: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Mebes, General⸗

Eichenlaub desselben Ordens: dem Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen, Freiherrn von Reitzenstein; . des Ritterkreuzes des Königlich belgischen 8 Leopold⸗Ordens: gisch . ddem Eisenbahn⸗Direktor Ulrich zu Straßburg i. E.; sowie des Ritterkreuzes des Großherzoglich luxem⸗ ¼ burgischen Ordens der Eichenkrone: 8 8

dem Postdirektor Schnitger zu Arolsen, und dem Postsekretär Plangemann ebendaselbst.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Amtsrichter a. D. Röben zu Aurich den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleise. dem Cde ALerhen und Kantor Jungcurt zu Gohfeld im Kreise Herford den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern, sowie dem pensionirten Steueraufseher Eckhardt zu Ermsleben im Mansfelder Gebirgskreise, früher zu Wackers⸗ leben In Ereise Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dem Notar Heimburger zu Kedingen ist Meterwiese als Wohnsitz angewiesen. tzerwies

Die im Jahre 1860 in Boston (Vereinigte Staaten von Amerika) erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Herbert“ von 1366,83 Registertons Ladungsfähigkeit 5 durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum es im Köni reich Württemberg staatsangehörigen Löb Heiden⸗ heimer zu Würzburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 30. v. M. vom Kaiserlichen Konsulate zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt worden.

Gesetz, betreffend Bestimmungen über das niedere Unter⸗ 8 richtswesen. Wetn 19. Me19 19u,.. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Landesausschusses von Elsaß⸗ Lothringen, für Elsaß⸗Lothringen, was folgt:

g. 1. Die Rechte der Bezirke an dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen, welches dem Gebrauche der Lehrer⸗ bildungsanstalten gewidmet oder zur Unterhaltung dieser An⸗ stalten bestimmt ist, gehen am 1. April 1879 auf den Landes⸗ 8. über.

om gleichen Zeitpunkte ab kommen die den Bezirken

nach Artikel 35 des Gesetzes über das Unterrichtswesen vom

15. März 1850 (bulletin des lois X. série No. 2029) obliegen⸗

den Verpflichtungen in Wegfall. Bezüglich des im Wiederaufbau begriffenen alten Lehrer⸗ üh Eolmear ineen die vesenngen des Ffeand atzes dieses Paragraphen erst mit der Fertigstellun

des Baues in Wirksamkeit. 8 Phrs 1

§. 2. Wenn das nach §. 1 auf den Landesfiskus über⸗

gegangene unbewegliche Vermögen in der Folge seiner gegen⸗

wärtigen Bestimmung entzogen werden sollte, so fällt es an

vn Bezirk, welchem es vor der Abtretung gehört hat, zurück.

asselbe ist in dem Zustande zurückzugeben, in welchem es sich zur Zeit der Außergebrauchsetzung befindet.

oder zu deren Unterhaltung es bestimmt gewesen ist, völlig aufgehoben wird. §. 3. Vom 1. April 1879 ab wird bei Anwendung der Bestimmungen in §. 1 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend die Be⸗ hn der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elemen⸗ tarschu en, vom 4. Juni 1872 (Gesetzbl. S. 169) und in §. 11 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Landes⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr 1877, vom 22. Dezember 1876 (Gesetzbl. S. 31) die Dienstzeit von dem Zeitpunkte an ge⸗ rechnet, an welchem nach Erlangung der Be⸗ ähigung zur pro⸗ visorischen Verwaltung eines Clementarschulamts oder zur definitiven Anstellung in einem solchen die Verwendung im öffentlichen Schuldienste begonnen hat. Jedoch bleibt die Dienstzeit, welche vor den Beginn des zweiundzwanzigsten Lebensjahres fällt, außer Berechnung. §. 4. Die Bezirks⸗Präsidenten sind ermächtigt, ausnahms⸗ weise solchen mit der Verwaltung eines Elementarschulamts betrauten Personen, welche die in §. 3 bezeichnete Befähigung erlangt und das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, die ihrer Dienstzeit entsprechende Besoldung (§. 1 Nr. 1 des Fesees vom 4. Juni 1872, §. 11 Nr. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1876) schon vor der desinitiven Anstellung zu bewilegan 8 . rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unt if und beigedrucktem Kaiserlichen Fefesnet e I

Gegeben Berlin, den 19. Mai 1879. 1

L. S.) Wilhelm. 8 In Vertretung des Reichskanzlers: erzog. 8

vHEbb11“4“X“*“ d die Besf rr jugendlicher Arbeiter in Spinnereien. Auf Grund des §. 139 a. der Gewerbeordnung hat der Bundesrath nachstehende Bestimmungen über die Beschästigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien exlassen:

Jugendlichen Arbeitern darf in HKechelsälen, sowie in Räumen, in welchen Reißwölfe im Betriebe sind, ed ent der Dauer des Betriebes eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden.

II

Für junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren, welche ausschließlich zur Hülfeleistung bei dem Betriebe der Spinn⸗ maschinen verwendet werden, tritt die Beschränkung des §. 135 Absatz 4 der Gewerbeordnung mit folgenden Maß⸗ gaben außer Anwendung:

1) die tägliche Arbeitszeit darf 11 Stunden nicht über⸗ schreiten;

2) vor dem Beginn der Beschäftigung ist dem Arbeit⸗ geber für jeden Arbeiter ein ärztliches Zeugniß einzuhändigen, nach welchem die körperliche Entwickelung des Arbeiters eine Beschäftigung bei dem Betriebe der Spinnmaschinen bis zu 11 Stunden täglich ohne Gefahr für die Gesundheit zuläßt; 3) der Arbeitgeber hat mit dem ärztlichen Zeugniß nach §. 137 Absatz 3 der eeaoes dehar. zu verfahren.

In den Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter be⸗ schäftigt werden, muß neben der nach §. 138 Absatz 3 der Ge⸗ werbeordnung auszuhängenden Tafel eine zweite Tafel aus⸗ gehängt werden, welche die Bestimmungen unter I. und II. in deutlicher Schrift wiedergiebt. Berlin, den 20. Mai 1879.

Der Reichskanzler.

von Bismarck.

Die Nummer 7 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 326 das begn betreffend Bestimmungen über das niedere Unterrichtswesen. Vom 19. Mai 1879; und unter „Nr. 327 das Gesetz, betreffend Beschränkungen der Bau⸗ freiheit in den neuen Stadttheilen von Straßburg. Vom 21. Mai 1879. Berrlin, den 26. Mai 1879. 1 Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ersten Präsidenten des Avppellationsgerichts zu Stettin, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Korb bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Wirk⸗ liche Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu ver⸗ eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Rheydt, Kaufmann Wilhelm Heymer daselbst, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung ge⸗ troffenen Wiederwahl in gleicher Eigenschaft für eine fernere

Das bewegliche Vermögen 9 an den Bezirk in dem Falle zurück, wenn die Anstalt, deren Gebrauch es gewidmet

dem Kreis⸗Physikus des Oberlahnkreises Dr. med. Wil⸗ gelm Ebertz zu Weilburg den Charakter als Sanitäts⸗ Rath, und

dem Kaufmann Johann Heinrich Traugott Neu⸗ mann, Eigenthümer der Simon Schroppschen Landkarten⸗ handlung zu Berlin, das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ lieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 Dem Oberlehrer Dr. Liebe an der Friedrichs⸗Werderschen ssgenssfehuls zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. betreffend die Vermehrung der Mitgliederzahl der Handelskammer zu Lüdenscheid.

Auf Grund des Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870 (G. S. S. 134) wird in Abänderung des Erlasses vom 1. Oktober v. J. hiermit Folgendes bestimmt:

Vom 1. Juli d. J. ab beträgt die Zahl der Mitglieder des Handelskammerbezirkes 17, mit der Maßgabe, daß die Be⸗ theiligten des die Stadt Lüdenscheid umfassenden engeren Wahlbezirks 8 Mitglieder wählen, das Wahlrecht der Be⸗ theiligten der übrigen 4 Wahlbezirke aber auch ferner nach den Erlassen vom 16. August 1873 resp. 27. September 1877 und 1. Oktober v. J. sich bestimmt.

Berlin, den 2. April 1879. 8

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Im Allerhöchsten Auftrage: Maybach.

Abgexreist. Se. Excellenz der Geheime Kabinets⸗Rath, Wirkliche Geheime Rath von Wilmowski nach Thüringen. Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime

Rath und Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums von Dechend von Frankfurt a. Main und der Rheinprovinz.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute früh um 9 Uhr auf dem Tempelhofer Felde die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und nahmen demnächst im Palais militärische Meldungen un den Vortrag des Chefs des Militärkabinets entgegen. Nachmittags um 5 Uhr findet im Palais ein größeres Diner statt. b

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl E laut Meldung des „1. T. B.“, gestern Abend in Miahldist 8 eingetroffen. 1

8 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für die Verfassung, Für Zastsmesen und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüsse desselben für die Verfassung und

für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, sowie

der besondere Ausschuß für das Eisenbahn⸗Gütertarifwesen

hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (54.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte 89 Bundesrath und Kommissarien bedespen beiwohnten, heilte der Präsident mit, daß ein Gesetzentwurf, betr. die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets, eingegangen sei. Ferner erbat und erhielt der Präsident die Vollmacht des Reichstages, mit dem Gesammtvorstande die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Reichstages Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin zu dem bevorstehenden Feste der goldenen Hochzeit darzubringen. Sodann trat das Haus in die zweite Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Sh §. 1 lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse:

§. 1. Die Eingangszölle für Tabak und Wein, welche durch die Gesetzentwürfe, betreffend die Besteuerung des Tabaks und den Zolltarif des deutschen Zollgebiets Nr. 136 und 132 der Druck⸗ sachen des Reichstags beantragt sind, können durch Anordnung des Reichskanzlers vorläufig in Hebung esett werden.

§. 2. Die Anordnung (§. 1) . 9 as Reichs⸗Gesetzblatt aufzunehmen und tritt, falls sie ni t einen anderweiten Zeitpunkt bestimmt, sofort in Kraft. Die Anordnung erlischt, sobald die be⸗

sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen; sowie

treffenden Gesetzentwürfe (§. 1) als Gesetz in Kraft treten, oder