des deutschen Waldes in der Qualität von bloßen Luxus⸗ Gebe man sich keiner Täuschung hin, wenn die ökonomische Grundlage für die deutsche Forstver⸗ waltung falle, dann falle auch der deutsche Wald. Schütze man daher durch den Holzzoll die konservative deutsche Forstwirth⸗ schaft gegen die ausländische, vielfach aus Raubbau hervor⸗
parks zu erhalten.
gehende Ueberproduktion!
Der Abg. Richter (Meißen) erklärte, die Einführung von Schutzzöllen auf Holz habe eine Aehnlichkeit mit den Schutz⸗ Wenn freilich die Petitionen für und wider die Holzzölle an das Haus nicht in der großen Zahl gelangt seien wie für und wider die Getreidezölle, so liege es daran, daß hier der Kreis der Interessenten ein geringerer sei als dort; es sei ihm aber nicht zweifelhaft, daß man bei einem vollständigen System des Schutzes der Bodenproduktion die Gerade Deutschland befinde sich in Bezug auf die Holzzölle in einer ganz eigen⸗ Deutschland liege mitten zwischen einem Lande im Westen, das viel Holz verbrauche, und einem Lande Vom Osten aus werde nun selbst die deutsche Holzproduktion gedrückt, die für den deutschen Bedarf ausreichen würde, es werde dem deutschen Osten
zöllen auf Getreide.
Holzzölle nicht werde entbehren können. thümlichen Lage. im Osten, das viel Holz produzire.
der Markt genommen
Holze Holz macht.
durch das und ihm der
vom Export
durchgeführt sein.
einen großen Ausschwung genommen habe.
heit darauf fußen könne.
einer den Gute
so daß das Interesse in der großen Hauptsache und Korporationen zu
komme.
in den Händen des kleinen Landwirths werde auch seinen be⸗ bewirthschaftet. nehme sein Brenn⸗ und Nutzholz heraus, wo es ihm am besten Derselbe pflanze später die kahle Stelle nach und bringe
sonderen Verhältnissen angepaßt passe. Derselbe pflanze sy seinen Wald wieder in Ordnung. auch unterlassen.
unmöglich Solle doch das Holz zu den Pariser Ausstellungs⸗ gebäuden großentheils durch Deutschland vom Osten her, hin⸗ Unter solchen Umständen sei es ja natür⸗ lich, wenn Deutschland mit seiner Forstwirthschaft nicht gerade Es stehe auch noch immer nicht sehr viel Material über die forstwirthschaft⸗ lichen Verhältnisse Deutschlands zur Verfügung. lagen seien noch immer nicht so positiv, daß man mit Sicher⸗ Das Reichskanzler⸗Amt habe früher einmal einen Anlauf nach dieser Richtung genommen, es sei aber dabei geblieben, und das Fehlen genauer statistischer An⸗ gaben werde sich bei der bevorstehenden Debatte schwer rächen. Ueber das deutsche Forstareal, über die Vertheilung von Hoch⸗, Mittel⸗ und Niederwald, über die Vertheilung der einzelnen Holzarten sei man nur durch Schätzung unterrichtet. sei aber, daß der ganze Waldbesitz zu 55 Proz. in den Hän⸗ den der Staaten, Gemeinden und Stiftungen sei, daß also keineswegs die Großgrundbesitzer den größten Antheil hätten, Hebung der Staaten,
Vielfach werde dieses abver Die große Summe dieser kleineren Leute sei nun zwar beim Holzzoll am wenigsten interessirt, der in⸗ direkte Vortheil des Ho zzolles werde aber auch ihnen zu Gute kommen, da sich die Forstwirthschaft der kleineren Besitzer gleichmäßig hebe, wenn sich die Forstwirthschaft im Allgemeinen hebe. Den drei Sätzen der Motive, die deutsche Forstwirth⸗ schaft stehe auf der Höhe der Zeit, könne aber den Bedarf an Holz nicht decken, weil sie darniederliege, sei vielfach in der Presse der Vorwurf des Unlogischen gemacht worden.
Jahrhunderts zeige keine Widersprüche Zeitung des Vereins gesagt werde, deutschen Forsten ruinirt,
aber . seien,
theil des Waldes wirkten und
eindringende
ge⸗ das nicht,
Die Grund⸗
Sicher Preise der der der Tisch theuertes Bundesrath
Miethe,
des armen Brod esse, werde es
Waldrente Gemeinden Das Areal
Derselbe Bedürfniß nicht.
Latten, überführten. 3 ℳ zu tragen hätten.
er Ausgaben, von denen Die] Deutschland werde viel Geld
V V
Entwickelung des deutschen Forstwesens daß die
deutscher ahnr eine langlährige Mißwirthschaft habe das Rau
gegriffen, daß deutscher Wald nur noch in Thüringen, Schlesien, am Harz und im Schwarzwald vorhanden sei, so verurtheilten sich solche Behauptungen von selbst. den deutschen Forsten, namentlich in Süddeutschland eine Menge noch nicht abgelöster Servituten, die sehr zum Nach⸗
Deutschland mehr Holz ein⸗ als ausführe. rungskommissar habe dann von dem Prozentsatz an Nutzholz in den deutschen Waldungen gesprochen, der sehr verschieden, absolut aber unverhältnißmäßig gering sei. nicht die deutsche Forstwirthschaft schuld, sondern der Umstand, daß, als man zu Ende des vorigen Jahrhunderts mit dem Raubsystem aufgeräumt und eine rationelle Wirthschaft ein⸗ geführt habe, das größte Bedürfniß das Brennholz gewesen sei. Jetzt sei man in dem Uebergang begriffen und müsse die Forst⸗ wirthschaft unterstützen dadurch, daß man einen Schutz gegen die verderbliche Konkurrenz von außen bewillige. dann werde die Devastirung und das Raub⸗ system wieder Platz greifen, dann werde die allgemeine Lan⸗ deskultur durch die klimatischen Verhältnisse geschädigt. Die Frage der Belastung des Publikums durch die Vertheuerung des Holzes scheine ihm nicht von großer Bedeutung, holz solle ja frei sein, ein Zoll komme also hier nicht in Be⸗ tracht. 45 bis 50 Millionen Festmeter Holz werde jährlich in Deutschland geschlagen, davon seien ⅛ Brennholz, der übrige Bedarf gehe frei aus dem Auslande ein; von einer Ver⸗ theuerung der unentbehrlichsten und nothwendigsten Dinge sei hier also nicht die Rede. Eine solche träte nur bei dem Bau⸗ holz, geschnittenem Holz und den Holzwaaren ein; aber, wenn das Haus seinen Antrag annehme, den Zoll für geschnittene Waaren von 25 ₰ auf 30 ₰ pro 100 kg oder 1,50 ℳ auf G 1,80 ℳ pro Festmeter zu erhöhen, werde diese Vertheuerung ja für den Festmeter nur 8 ₰ betragen. kaum, daß noch mit Ernst behauptet werden könne, daß die Möbel Mannes, auch vertheuert jedenfalls bedürfen, um für Rundhölzer alle währen, die verlangt werden könnten. Für seinen Antrag spreche zunächst, daß der Zollsatz für Rundholz keineswegs im richtigen Verhältniß stehe zu dem für geschnittene Hölzer, Bohlen, Dielen, Bretter, f Da 5 Festmeter Rundholz 3 Festmetern geschnittenen Holzes entsprächen, letztere aber nur einen Zoll von 4,50 ℳ trügen, so könne man dieses keinen Schutz der geschnittenen Waare nennen, da auch 5 Festmester Rundholz Die Einfuhr von Rundhölzern habe, wie statistisch erwiesen sei, namentlich auf den Flüssen ab⸗ genommen, dagegen sei an Schnittwaaren immer mehr ein⸗ geführt worden. Die deutsche Waldwirthschaft habe ferner Rußland z.
im Laufe dieses behaupteten Sätze wenn gar in der Eisenbahnverwaltungen die bbausystem habe so um sich
dungen
und Nebenkosten
Allerdings lasteten auf
mit eine Ursache seien, daß Der Herr Regie⸗
Daran sei aber
gewesen sei,
Thu das Haus
Brenn⸗
doch gegen Er glaube danach die Städter. steigen würden, GiI werde. Für den nur einer Anregung Vergünstigungen zu ge⸗ Ganz allgemein sei das
daß ver⸗ angeführt,
gestiegen,
B. nichts wisse. In verwendet zu Meliorationen,
die Leute zu ernähren. des deutschen Waldbestandes Erhaltung der Arbeitsthätigkeit des deutschen Volkes. Redner bat schließlich um Annahme seines Antrages.
Der Abg. Dr. Klügmann bemerkte, Holz sollte überhaupt nicht verzollt werden, und im Inlande nicht Punkt wolle er aber außer Acht lassen und zunächst darauf hinweisen, daß der finanzielle Ertrag geringer sein werde, zu den ungeheuren Ausgaben und Mühen, die die Erhebung veranlasse, zu dem Zeitverlust und den Unbequemlichkeiten, welche für den Zollpflichtigen damit verknüpft wären. 1 sei der Zoll also fast werthlos.
ichen Standpunkte aber sei der Holzzoll Wenn man von dem Bedarf des Handwerkers absehe, auf den ja gar keine Rücksicht genommen werde, so
berücksichtigen, die Interessen der Landwirthe unverhältnißmäßig
günstiger Umstände große den letzten Jahren keine Hause doch sehr mit Unrecht zur
zum Wegebau ꝛc., während dort die ungeheuren Wal⸗ einfach wegfielen, theuerten. Es dürfe aber aus diesen Ausgaben nicht, wie es vielfach Feüccsgen sei, wurf gemacht werden, sie sei nicht sparsam genug; — in Gegentheil, sie sei eher schon 1“] 8 rößere Mittel zu gönnen. Schütze man nun die Zweige der olzindustrie, die die besten Kunden seien, die Sägemühlen u. s. w. vor der auswärtigen Konkurrenz, so würden diese sich in der Lage befinden, aus deutschen Wäldern ihren Bedarf zu nehmen und so die deutsche Die allzugroße Rücksicht, den ausländischen Verkehr nähmen, daß beispielsweise im Spessart das zu kausen sei, als das einheimis müsse er Hrn. Dr. Braun bemerken — rühre der Grund der dortigen Hungersnoth, daß der
abgeschlagen die
alle
Holz
würden und
diese das deutsche
ver⸗ der deutschen Waldwirthschaft der Vor⸗
allzu sparsam und es wären ihr
Waldwirthschaft zu fördern. welche die Eisenbahnen bisher auf
habe es dahin gebracht, russische Holz viel billiger e deutsche, und daher — das
Wald nicht mehr im Stande So sei die Erhaltung geboten auch im Interesse der
weil es kein Fabrikationsmaterial sei
zur Genüge erzeugt werde. Diesen
G des Holzzolls ein äußerst welcher in gar keinem Verhältnisse stehe
Als Vom wirthschaft⸗ noch verwerflicher.
müsse man durchaus welche
daß dieser Zoll auch
verstoße, Holz verbrauchten, als ein Zusammenfallen un⸗ Waldbesitzer in Oberschlesien in Revenuen erzielt hätten, werde dem Vertheidigung von Zöllen
mehr
Daß durch
geführt, welche noch lange fortbestehen sollten, wenn diese Zufälligkeiten längst nicht mehr vorlägen. Konsum in Deutschland in den letzten Jahren außerordentlich und diesen nothwendigen Konsum zu vermindern scheine ihm sehr schädlich. anrichten werde, Nutzen verursachen könnte, sei ihm nicht erfindlich. spräche fortwährend vom Schutz der nationalen Arbeit und der nationalen Industrie und bestrebe sich dabei, zu Grunde zu richten; gerade welcher doch sicherlich zum ordentlich beitrage. Holzzölle, ebenso Landwirthschaft und Industrie. Darum bitte er dringend, alle Zölle auf Holz abzulehnen. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr.
Jedenfalls sei der
hã Kurz, daß der Holzzoll Schaden sei unleugbar, aber daß er irgend einen Man
den Handel den Export schädige man, nationalen Wohlstande außer⸗ Schiffahrt und Handel litten durch die
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
. S5 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Holzverkauf. Am Freitag, den 6. Juni. cr., Vormittags 10 Uhr, sollen im Bürger'’schen Gasthofe zu Joachimsthal aus dem Reviere Grim⸗ nitz außer dem zum Localbedarf zum Verkauf kom⸗ menden Holze unter anderem: I. auf den Ab⸗ lagen Miechen und Rohrpfuhl am Werbellin⸗ See stehend (vom Einschlage de 1877,78): 61m Birken Kloben, 9406 rm Kiefern Kloben; II. im Reviere, an Ort und Stelle des Ein⸗ schlags vorhanden (vom Einschlage de 1878,79): 1) aus dem Schutzbezirk Schorfheide, Totali⸗ tät: ca. 180 Stück Kiefern Bauholz, ca. 520 rm Kiefern Knüppel, 2) aus dem Schutzbezirk Joachimsthal, Totalität: ca. 110 Stück Kiefern Bauholz, 3) aus dem Schutzbezirk Cölln, Totalität: ca. 110 Stück Kiefern Bau⸗ holz, ca. 1780 rm Kiefern Knüppel, ca. 30 rm Kiefern Stubben, ca. 150 rm Kiefern Reiser I., 4) aus dem Schutzbezirk Altenhof, To⸗ talität: ca. 550 rm Kiefern Knüppel, ca. 150 rm Kiefern Reiser I., 5) aus dem Schutz⸗ bezirk Hüttendorf, Totalitat: ca. 10 rm Eichen Kloben, ca. 30 rm Kiefern Knüppel, ca. 200 rm Kiefern Reiser I., 6) aus dem Schutzbezirk Ziethen, Totalität: 800 Kiefern Stangen TI. (Bohnenstangen), rm Kiefern Knüppel, öffentlich und meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden. Grimnitz den 23. Mai 1879. Der Oberförster. von Hövel. 1““
146682 Suhbmissions⸗Anzeige. Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung von 3 eisernen Schiebebühnen und einer Aufjieh⸗ vorrichtung für den Bootsschuppen auf der Kaiser⸗ lichen Werft zu Ellerbeck soll am 7. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von 3 Schiebe⸗ bühnen ꝛc.“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden. Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen ig unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit 2 ℳ werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel, den 23. Mai 1879. 8 Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission.
“
Su. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
—
. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
₰
serate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaus.
S902S8
Familien-Nachrichten.† beilage. R
AR
Der gesammte Immobllien⸗Besitz der
Actien⸗Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eisenbahn⸗Betriebs⸗Material in Iiqu.
soll in öffentlicher Licitation
am 14. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Notar, Herrn Justizrath Geppert, im Geschäftslokal der Gesellschaft, Am Nord⸗AUfer 3, hierselbst
verkauft werden.
Die Grundstücke, unmittelbar an der Verbindungsbahn und dem Spandauer Schifffahrtskanal belegen, sind mit der Ersteren durch Anschlußgeleise, mit dem Letzteren durch einen Stichkanal verbunden
und von den vier Straßen: „Am Nord⸗Ufer,
Tegeler⸗, Trift⸗ und Torfstraße“ eingeschlossen.
Die Ge⸗
sammtfläche beträgt 13 Hektar 42 Ar 29 Qu.⸗Meter oder 9463 Qu.⸗Ruthen, wovon ca. 23,671 Qu.⸗Meter
—½
mit massiven Gebäuden besetzt und hiervon ca. 21,143 Qu.⸗Meter zu ebener Erde als Lagerraum her⸗
gerichtet und benutzt sind.
u“ 1“
Die städtische Feuer⸗Versicherungstaxe der Bau⸗Anlagen beträgt ℳ 1,351,800
Die Besichtigung kann jederzeit stattfinden.
Die Verkaufsbedingungen nebst Informations⸗Beschreibung liegen im Geschäftslokale, Am
Nord⸗Ufer 3, zur Einsicht aus und können gegen Er Berlin, den 20. Mai 1879.
tattung der Copialien von 2 ℳ bezogen werden.
Aectien⸗Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eisenbahn⸗
Betriebs⸗Material in Iiqu.
Adolph Kessel.
O. Burg.
[4593] Belkanntmachung. Das Magdeburgische Train⸗Bataillon Nr. 4 zat folgende Bekleidungs⸗ ꝛc. Gegenstände zu beschaffen: 1) an fertigen Stücken: Halsbinden, Paar Lederhandschuhe, Hemden nach Probe vom Jahre 1875, Czakots mit Adler vnd Kinnriemen, Nationale dazu für Gemeine, Tornister von braunem Kalbfell mit Nadel, 231 Paar schwarze Tornisterriemen, schwarze Leibriemen mit Schloß, weiße breite Kavallerie⸗Säbelkoppel, schwarze Mantelriemen, Brodbeutel, Felflaschen, lederne Faustriemen für Unteroffiziere, dergleichen für Gemeine, 9 weißwollene Säbeltroddel, 8 52 Kavallerie⸗Kartuschen, 8— 52 Bandoliere dazu, 106 Karabiner⸗Riemen für Unberittene, 106 Fettbüchsen, 13 Kochapparate, 19 Kochgeschirre, *““ 127 Kochgeschirrriemen; 2) an Materialien:
626 138 1024 207 203 235
1300 m 75 ecm breite graue Futterleinwand,
500 m 75 em breites dunkelblaues Schooß⸗ 1 futter,
400 m 75 em breiten Futter⸗Callicot,
600 m 75 em breiten Unterhosen⸗Callicot,
350 m 84 em breiten Jacken⸗Drillich,
900 m 75 ecm breiten Hosen⸗Drillich,
60 m Futterboy.
Bewährte Fabrikanten und Lieferungs⸗Unter⸗ nehmer werden aufgefordert, versiegelte Offerten mit der Bezeichnung: 1
„Submission auf Bekleidungs⸗ ꝛc. Stücke“ und unter Beifügung von Proben bis zum 5. Juni d. Is., Vormittags 10 Uhr, franko einzusenden.
Die Bedingungen, unter welchen die Vergebung erfolgt, sind im Bureau des Bataillons, Nacht⸗ weide Nr. 98, einzusehen, auch werden solche auf Wunsch gegen Einsendung von 50 ₰ Kopialien mitgetheilt.
Offerten, deren Einsender diese Bedingungen bis zu dem genannten Termin nicht ee und Fitrlehnichm überreicht haben, bleiben unberück⸗ sichtigt.
Alte⸗Neustadt⸗Magdeburg, den 22. Mai 1879. Kommando des Magdeburgischen Train⸗Bataillous Nr. 4.
von Puttkamer. (à Cto. 477/5.)
[4670] Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 6000 Stück eiserne Nieten zu wasserdichten Thüren beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von eisernen Nieten“ bis zu dem am 4. Juni cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebuͤhren von ℳ 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen bei der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus.
Kiel, den 24. Mai 1879.
Materialien⸗Magazin⸗Verwaltung der Kaiserlichen Werft.
In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekanntmachung vom 5. d. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Renten⸗ briefen sind nachfolgende Nummern gezogen worden: Litt. A. à 3000 ℳ 34 Stück: Nr. 50 77 263 710 958 1086 1727 2031 2120 2153 2308 2710 3094 3101 3338 3726 3821 3952 4219 4337 4444 4529 4615 4726 4777 5115 5231 5280 6220 6862 6967 7218 7265 7312. Litt. B. à 1500 ℳ 18 Stück: Nr. 4 138 143 613 871 924 1067 1223 1413 1489 1773 1788 1814 2093 2094 2143 2154 2389. Litt. C. à 300 ℳ 100 Stück: Nr. 1 99 266 318 384 447 482 618 660 787 830 993 1000 1185 1246 1334 1600 1704 1707 1767 1915 1974 2118 2237 2682 2697 2825 2860 2969 3113 3419 3455 3591 3652 3659 3669 3899 4110 4149 4190 4257 4436 4583 4749 4793 4967 5027 5033 5224 5469 5678 5835 5947 5973 6041 6079 6176 6414 6625 6648 6714 6725 6847 7163 7361 7621 7737 7758 8033 8036 8439 8537 8575 8605 8607 8644 8739 8936 9049 9182 9400 9515 9556 9565 9566
35 9768 9867 9949 9969 10004 10128 10133 10407 10508 10704 10745 10880 10894 10918. Litt. D. 75 ℳ 96 Stück: Nr. 34 92 98 118 127 258 268 394 398 492 502 565 578 602 642 773 1027 1171 1362 1438 1654 1660 1772 1795 1803 1835 1864 1975 2345 2400 2411 2418 2442 2793 2855 2925 3035 3048 3221 3271 3312 3350 3387 3438 3499 3599 3617 3807 3832 4029 4251 4285 4291 4428 4437 4460 4509 4608 4631 4648 4693 4723 4733 4830 4850 4900 4997 5069 5084 5149 5161 5219 5228 5238 5247 5257 5271 5341 5863 6198 6221 6937 6946 7188 7341 7516 7695 8338. Litt. E. à 30 ℳ sind sämmtliche Renten⸗ briefe von Nr. 1 bis incl. 4683 bereits früher aus⸗ geloost und gekündigt. Die Inhaber werden auf⸗ gefordert, gegen Quittung und Einlieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen Coupons Serie IV. Nr. 11
bis 16 und Talons, den Nennwerth von unserer Kasse hierselbst, Poststr. Nr. 15 a., vom 1. Ok⸗ tober d. J., ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen. Die Einlieferung mit der Post ist gleichfalls direkt an unsere Kasse zu bewirken und, falls die Uebersen⸗ dung der Valuta auf gleichem Wege beantragt wird, kann dieses nur auf Gefahr und Kosten des Em⸗ pfängers geschehen. Formulare zu den Quittungen werden von unserer Kasse gratis verabreicht. Vom 1. Oktober dieses Jahres ab hört die Verzinsung
der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht.
Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ein⸗ gelösten und nicht mehr verzinslichen Rentenbriefe aus den Fälligkeits⸗Terminen: den 1. Oktober 1870: Litt. D. à 75 ℳ Nr. 682; den 1. April 1873: Litt. C. à 300 ℳ Nr. 562; den 1. April 1875: Litt. C. à 300 ℳ Nr. 506 1471 1509 2538 2597 5019, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 616 975 2634 3585 3907 4211 4213 4258 4288 4471, Litt. E. à 30 ℳ Nr. 4500 4519 4520 4521 4542 4581; den 1. Oktober 1875: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 2831, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 1081 3509 5133 5564 6236 6529 6620, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 144 981 1349 1565 2131 2396 4628 4792; den 1. April 1876: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 369 1526 2468 4269, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 1659, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 1242 1435 1857 2045 2215 2439 3414 4007 4794 5023 6078 7337, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 68 101 790 1146 1466 1933 1946 4911; den 1. Ok⸗ tober 1876: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 644 5249, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 669, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 215 1368 2292 3023 3590 4361 5848 5981 6542 6626 6789 7229 7294 7335, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 305 397 585 1482 1486 1973 2149 2483 2725 2856 3134 3146 3865 4103 4403 4593 4651 4770 4829; den 1. April 1877: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 194 1285 2353 5073, Litt. B. à 1500 ℳ II 6 6 696T00 Nr. 6 77 2511 5303 5812 5998 6035 6165 6397 6815 7016 7338 7365 7423 7872 7925 7961 7975 8030 8437 8504 8646. Litt. D. à 75 ℳ Nr. 761 961 1527 1653 2445 3412 3580 3857 4059 4067 4257 4330 4650 4976 5008 5012 5187 5193 5295 5318 5332 5663 5897 6168 6437; den 1. Oktober 1877: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 1189 4694 5363 5928, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 977 1579 1699, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 278 424 1039 2158 4415 4960 5430 5603 5901 5902 6036 6048 6136 6235 7043 7190 7256 7265 7275 7444 7698 7720 7740 8077 8100 8717, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 10 18 199 841 897 898 1634 1769 1955 2014 2105 2158 2326 2520 2969 3433 4101 4741 4870 4980 5232 5272 5329 5360 5432 5669 6215 6233 6515 6776; den 1. April 1878: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 4606 5229, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 118 1914 2113 2119 2158, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 100 1195 1714 1903 1919 2075 2389, 2839 2945 3046 3165 3642 3672 4204 4320 4403 5294 5694 6582 7018 7112 7132 7271 7911 8101 8107 8341 9170, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 1668 2053 2184 2374 2526 3249 3287 3759 3783 4810 5186 5336 5353 5388 5397 5584 6319 6682 6766 7079 7204 7245 7333; den 1. Oktober 1878: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 721 730 2102 3270 4960 4989 5922, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 272 393 436 512 1073 1636 1657 1895 2197, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 352 479 812 1834 2216 2438 2909 3008 3167 3500 3600 4009 4118 4632 4753 4857 5222 5813 6092 6462 6524 6817 7058 7092 7252 7374 7549 7665 7792 7828 8018 8068 8104 8519 9036 91868 9 D. 5 Nr. 125
212 214 594 598 925 944 1081 1457 1632 1934 1939 2239 2510 2562 2666 2835 2890 3105 3106 3376 3429 3562 3670 3726 3900 3920 4035 4041 4210 4212 4232 4269 4325 4508 4683 4722 5063 5873; den 1. April 1879: Litt. A. à 3000 ℳ Nr. 212 554 811 2673 3731 4904 5352 6777 6840, Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 987 1732 2249, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 996 1330 1561 1706 2147 2295 2408 2411 2609 3535 3661 5170 5315 5599 5640 5673 5991 6027 6166 6422 6549 6600 7148 7243 7467 7699 7844 7949 8246 8381 8416 8952 9344 9369 9482 10530, Litt. D. à 75 ℳ Nr. 351 391 516 857 1393 1987 2429 2453 2465 2505 2571 2595 2657 3025 3216 3352 3584 3630 4062 4176 4294 4345 4510 4534 4538 4719 4778 4887 5120 5270 5359 6598 6907 7759 7939 wiederholt aufgefordert, den Nominal⸗ werth derselben, nach Abzug des Betrages der inzwischen eingelösten nicht mehr fälligen Cou⸗ pons, zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von unserer Kasse unver⸗ züglich in Empfang zu nehmen. Die Verjährung der ausgeloosten Rentenbriefe tritt nach den Be⸗ stimmungen des §. 44 1. c. binnen 10 Jahren ein. Der Rentenbrief Litt. D. Nr. 842 à 75 ℳ ist ult. Dezember 1878 verjährt. Hierbei machen wir zu⸗ gleich darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten, resp. zur Einlösung noch nicht präsen⸗ tirten Rentenbriefe durch die von der Redaktion des Königlichen Preußischen Staats⸗Anzeigers her⸗ ausgegebene „Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle“ im Mai und November jeden Jahres veröffentlicht werden. Das Stück dieser Tabelle ist bei der ge⸗ dachten Redaktion für 25 ₰ käuflich. Königsberg, den 20. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Ost⸗ und West⸗ preußen.
1336 2564
S
14673] Deutsche Hypothekenbank. (Aktien⸗Gesellschaft.)
Bei der am 10. Dezember 1878 in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer fünfprozentigen Pfandbriefe sind folgende Stücke gezogen worden:
Ser. III. Litt. A. Nr. 105 über 3000 ℳ
„ „ „ B. Nr. 329 404 533 554 659 680 1004 1007 1630 1813 1971 1993 2275 2288 2301 2530 über 600 ℳ
Ser. III. Litt. C. Nr. 17 181 247 531 988 1159
1188 1408 1551 1553 1558 1637 1866 2010 2315
2375 über 300 ℳ 138 153 213 279 über
Ser. III. Litt. D. 200 ℳ
Ser. V. Litt. A. Nr. 36 114 über 3000 ℳ
. I.. Nr. 109 130 659 5.
über 1500 ℳ
Ser. V. Litt. C. Nr. 130 218 237 499 595 752 1262 1432 1524 1525 1614 1996 2642 2670 2925 3191 über 600 ℳ
Ser. V. Litt. D. Nr. 222 623 625 700 881 1119 1161 1503 1583 1636 1658 1685 1707 1834 2031 2036 2097 2584 2600 2613 2963 2976 2990 3114 3318 3352 3566 3774 3872 3998 über 300 ℳ
Ser. V. Litt E. Nr. 248 286 358 379 404 426 über 200 ℳ
Die Einlösung der gezogenen Pfandbriefe erfolgt vom 1. Juli 1879 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talons und noch nicht fälligen Coupons pari an unserer Gesellschaftskasse, Hegelplatz Nr. 2 hierselbst. Mit dem 1. Juli 1879 hört die Ver⸗ zinsung der gezogenen Pfandbriefe auf.
Berlin, den 16. Dezember 1878. 1
Die Direction. 8
8ao Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
8
I. Die Dividende für die Bergisch⸗Märkischen Stammactien für das Jahr 1878 ist auf 4 % oder 12 ℳ pro Actie festgesetzt und wird gegen Ein⸗ lieferung des betreffenden Dividendenscheines vom 27. Mai cr. ab ausgezahlt: in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, bei dem Herrn S. Bleichröder, bei der Bank für Handel und Industrie und bei der Deutschen Bank, in Cöln bei dem A. Schaaffhausen“'⸗ schen Bankverein und bei den Herren Deich⸗ mann & Comp., in Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn, in Aachen bei der Aachener Disconto⸗Gesellschaft und bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Commissions⸗Kasse, in Crefeld bei dem Herrn von Beckerath⸗Heil⸗ mann, in Düsseldorf bei der Bergisch⸗ Märkischen Bank und bei der Königlichen Eisenbahn⸗Commissions⸗Kasse, in Frank⸗ furt a. M. bei den Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie, in Leip⸗ zig bei dem Herrn H. C. Plaut, in Breslau
ei dem Schlesischen Bankverein, in Ham⸗
burg bei den Herren Haller, Söhle & Comp., in Magdeburg bei dem Herrn F. A. Neubauer, in Elberfeld bei den Herren von der Heydt⸗ Kersten Söhne, bei der Bergisch⸗ Märkischen Bank und bei unserer Haupt⸗ Kasse, und in Essen, Hagen, Cassel und Altena bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Commissions⸗Kassen daselbst.
II. Die Zahlung der am 1. Juli cr. fälligen! x Düsseldorf⸗ Elberfelder, Dortmund⸗Soester, Aachen⸗Düsseldorfer
Zinsen für die Bergisch⸗Märkischen,
und Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis⸗Gladbacher Prioritäts⸗ Obligationen wird vom 1. Juli cr. ab gegen Ein⸗ lieferung der Zinscoupons ebenfalls bei den oben genannten Bankhäusern und Kassen mit der Maß⸗ gabe erfolgen, daß die Coupons zu den Bergisch⸗ Märkischen Prioritäts⸗Obligationen VII. Serie in Berlin ausschließlich bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft und in Frankfurt a. M. ausschließlich bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne, und die Coupons zu den Bergisch⸗Märkischen Prioritäts⸗Obligationen VIII. Serie ausschließlich bei unserer Hauptkasse, sowie bei den obengenannten Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Commissions⸗Kassen zu Aachen, Düsseldorf, Essen, Hagen, Altena und Cassel und bei der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft zu Berlin zahlbar sind.
Werden mehrere Dividendenscheine oder Zins⸗ coupons zusammen zur Einlösung präsentirt, so sind dieselben mit einem Verzeichniß einzureichen.
Elberfeld, den 24. Mai 1879. 8
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
[4596]
Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No⸗ vember 1853 Nr. 451 der Gesetzsammlung am 3. d. Mts. stattgehabten neun und vierzigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungskasse, welche zur Ablösung von Grund⸗ lasten ausgegeben worden sind, so wie bei der auf Grund der Gesetze vom 4. und 5. März 1876, Nr. 8 und 7 der Gesetzsammlung vom Jahre 1876 an demselben Tage erfolgten zweiten Ausloosung von Schuldbriefen derselben Kasse, deren Ausgabe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kir⸗ chen, Pfarreien ꝛc. ꝛc. stattgefunden hat, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Ab⸗ zahlung bestimmt worden:
A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗ lasten: aus Serie A. Nr. 53. B. Nr. 167 267 322 385 475 665 1087
1204 1307 1952 2049 2088 und 2089. 4 C. Nr. 102 144 151 319 und 399. 8 D. Nr. 17 und 119.
K E. Nr. 117 228 249 395 und 491. 8 F. Nr. 62 und 95. 8 B. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien ꝛc aus Serie A. Nr. 3042. 8 IIöI“ C. Nr. 3002. 8 „ E. Nr. 3020 und 3027.
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch 8 nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, bei der Herzogl. Ablösungskasse⸗Verwaltun allhier einzureichen und dagegen den Nennwert dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, so wie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapital⸗ zahlung, sofern diese innerhalb des bezeichneten halb⸗ jährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Ver⸗ zinsung der sämmtlichen ausgeloosten, oben bezeich⸗ neten Schuldbriefe auf.
Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 4. Mai 1875 ausgeloosten, inzwischen sämmtlich zur Rück⸗ zahlung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs⸗ kasse zur Ablösung von Grundlasten, nämlich: Serite 8. N86
„ EP. MN. 1W8b892 1169 169,
1934 1974 2092 2146 2158 2162 und 2181,
z7. Nr. 174 203 218 338 und 414,
D. Nr. 176.
E. Nr. 184 200 309 334 351 359 und 373,
ITö6 nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zins⸗ abschnitten, der gesetzlichen Bestimmung gemäß, ver⸗ brannt worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß fol⸗ ende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der
blösungskasse, nämlich: Serie A. Nr. 145,
„ B. Nr. 469 686 706 1020 1045 1360 1448 1464 1632 1938 1975 1985 2107 2149 2187 und 2194,
18 172 255 361 395 418 und 450,
5 2
C. Nr.
T. E. Nr. 57 82 295 310 343 399 435 3010 und 3022,
„ J. Nr. 51 und 144 bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Ver⸗ waltung noch nicht präsentirt worden sind. Es wer⸗ den daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Ver⸗ zinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.
Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß der zum 1. Mai 1875 fällig gewordene Zinsabschnitt von dem Rentenbrief
Litt. C. Nr. 207
bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden ist,
und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr seine Gültigkeit verloren hat. Gotha, den 14. Mai 1879. Herzoglich Sächs. Staatsministerium. v. Seebach.
en Ichweizerische
Unfallrersicherungs-Actiengesellschaft 1
Dritter Rechnungs-Abschluss,
umfassend die Operationen vom 1. Januar his und mit 31. December 1878.
in Winterthur.
Bilan gZ.
Gewinn- und Verlust-Conto.
Passiva:
Actien-Capital Reserve für schwebende Schäden. Reserve für laufende Risiken. Gewinn-Reservefonds. .
j und Verlust-Conto
„
1 Fr.
„
3,000,000 42,889 257,180 2,725 38,176
3,340,970
Dubiosa)
Activa:
Obligationen der Actionäre Cassa-Bestand. Wechsel-Bestand
Ausstände bei Agenten und noch nicht abgerechnete Policen
euu“ Feste Capital-Anlagen
Debitoren (Guthaben tückzinsen auf Capital-Anlagen.
bei Banken etc.) abzhglich Creditoren
.
v11“
8 8
Der
HM. Rieter.
Erzielte Prämien
Zinsen-Einnahme h Kursgewinn auf veräusserten Effecten
Vortrag des Saldo aus 1877 . 111 der Reserve für schwebende Schäden aus 1877. der IInqCmken aus 877070 inel. Gebühren (abzüglich Storni, Annullationen und
Total der Einnahmen
E;hʒERstohernu Bezahlte Schäden abzüglich Rückversicherungsquoten . Courtagen, Agentur-Provisionen, Commissionen etc. Samrmtllchte Verwattungskosbednn Abschrei bung von 20 % auf dem Mobilien-Conto . . . . Gänzliche Abschreibung des Organisationskosten-Conto
Total der Ausgaben
Ueberschuss
Hiervon kommen in Abzug:
Reserve für schwebende (unregulirte) Schäden . Reserve für laufende Risiken 8
Total der Keserven
Verbleibt ein Netto-Gewinn von Ab: 5 % Zinsen an die Actionäre auf dem Betrage des eingezahlten Actiencapitals von 600,000 Fr. 8
Bleiben —: 25 % Antheil des Gewinn-Reservefonds...
Zur Verfügung der General-Versamn Der Verwaltungsrath stellt den Antrag, hiervon
als Superdividende 1 % an die Actionäre zu vertheilen und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen .
Die diesjährige Gesammtdllvidende würde hiernach 12 Fr. per Actie oder 6 % vom eingezahlten Actiencapital betragen.
Fr.
1,067 27,273 205,162
787,662 32,342 5,287
1,058,795
16,418 354,874 140,529 130,401
1,741
73,860
340,970
300,069 40,901 30,000
“
2,725
8,176
6,000
2,176
8,176
Namens des Verwoltungsrathes:
Prüsident: Dr. jur. H. Naef.
Der Protokollführer:
Der Director: