Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 23. Mai 187 “ “
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Kasse.
Geßen Gegen Zie Wechsel. Bie
Vor⸗ woche. woche.
Lombard⸗ forderun⸗
gen. Vor⸗
woche.
Noten⸗ Umlauf.
Gegen die Vor⸗ woche.
Verbind⸗ Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.
Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.
e““ die 5 altpreußischen Banken die 3 sächsischen Banken ... ie 4 norddeutschen Banken. rankfurier Pauk . . .. Die Baverische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken
5
606 388 + 5 645 5 279—
23 396 — 1 638
5 677 — 87
8 181 —
35 680 —
17 850,—
48 779 — 1 572 6 3357,— 89 6 802— 87
4 864 + 76
—
310 206 + 2 842 27 888— 49 48 386 + 660 56 844 — 487 26 771 — 935 35 715 — 214
1 245
132
3 022 362 1607 — 86 3 869 — 86
236 370 275
640 296— 9 400— 41 188 + 12 493 — 11 607 — 1 187 64 882 — 1 231 38 722 —
6 371 — 145 8 323 + 40 9 111 — 180 21 029 4 8 244 —
176 —
2 721 451 538 334
224 749 + 7 328 3 905 + 199
2 985 — 140
6 692 — 100 3147 + 693 939 + 73 “
664
Summa
J25755—+
46 811— 572'
2 907] 552 621◻
75 278 — 1 482
818 588 — 6 050] 248 384 + 8 022
S8725 —
Theater.
Khßnigliche Schauspiele. Sonntag: Operu⸗ haus. 137. Vorstellung. Auf Hohes Verlangen: Lucia von Lammermoor. Tragische Oper in 3 Akten von S. Camerano. Musik von Donizetti. (Miß Lucia: Signorina Emilia Chiomi, Herzoslich anhaltische Kammersängerin, als letzte Gastrolle, dieselbe wird in italienischer Sprache singen.) An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
Montag: Opernhaus. 138. Vorstellung. An⸗ tigone. Tragödie von Sophokles. Uebersetzung
von Donner. Musik von F. Mendelssohn⸗Bar⸗ tholdy. (Antigone: Frl. Clara Ziegler, vom König⸗ Rchen Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 6 .
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Dienstag: Opernhaus. 139. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. (Topase: Frl. Dell' Era vom Victor⸗
Ermanuel⸗Theater zu Messina, als Debut.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Mittwoch: Opernhaus. Keine Vorstellung. Schauspielhaus. 135. Vorstellung. Neu einstu⸗ dirt: Der Fechter von Ravenna. Trauerspiel in 5 Akten von Friedrich Halm. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. (Thusnelda: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Fallner-Theater. des Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Zum 1. Male: „Der Herr von Perlacher.“ Volksstück mit Ge⸗
Bildern. Vorher: Großes Garten⸗
sang in 7. 2 Anfang 5 ½ Uhr. 1 und 3. Gastspiel des
Concert. Montag und Dienstag: 2.
Herrn Schweighofer und des Frl. Bendel: Dieselbe
Vorstellung.
1
“ Sonntag: nd
NVictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Z. 76. Male, Montag u. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungs⸗ stück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Enneryv. Deutsch von R. Schelcher. Musik A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont.
ne Süe von Emil Hahn. Garten⸗Concert.
12
Krolls Theater.
““ Sonn Mor ag
Direktion: Engel⸗Lebrun. Sonntag, Mont Großes Garten⸗ fest. Von 4 Uhr an im Garten vor, während und nach der Vorstellung, nach Eintritt der Dunkelheit bei brillanter Illumination durch 20 000 Flammen und farbige Gaskörper, Großes Doppel⸗Concert. IZm Theater: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Jacobson. Musik von G. Mi⸗ chaelis. (Mit neuen Coupletversen und einer großen Gesangseinlage „Zwei Soiréen“, gesungen von Frl. Ernestine Wegner). An diesen drei Tagen Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
TT“ und Dienstag:
Germania-Sommer-Theater. Sonn⸗ tag: Zum 4. Male: Seine Excellenz. Russische Sittenkomödie in 4 Akten frei nach Gogol, bearbeitet von Alb. Lindner.
Montag: Großes Frühconcert. Anfang 5 Uhr. Frühvorstellung, Anfang 6 Uhr: Ein bengalischer Tiger. Posse in 1 Akt. Singvögelchen. Lieder⸗ spiel in 1 Akt. Abendvorstellung, Anfang 7 ½ Uhr: Seine Exeellenz.
Dienstag: Zum 6. Male: Seine Exrellenz.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag und fol⸗ nde Tage: Auf hoher See. Lebensbild mit Ge⸗ in 3 Akten von H. Wilken. Im prachtvollen mmergarten von 5 Uhr ab ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von den ganzen Musikcorps des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, unter Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Baumgarten und des Königlichen Kadetten⸗Corps unter Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Herold. Tyroler Natursänger⸗Gesellschaft J. Engel⸗ hardt aus dem Lechthale (5 Damen und 4 Herren). Schwedisches Damenquartett. Brillante Illumi⸗ nation durch 15 000 Gasflammen.
Montag: Früh⸗Concert (Kapelle Baumgarten) und Theatervorstellung. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr Morgens. Entrée 30 ₰. Siehe Anschlagzettel.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Ursula Ahrens mit Hrn. Kreis⸗ richter Dr. jur. Oscar Nonnig (Berlin). Verehelicht: Hr. Ministerial⸗Rath Dr. Martini mit Frl. Agnes Keßler (Wandsbeck). — Hr. Secondelieutenant Carl v. Rußdorf mit Frl. Anna Pogge (Anklam). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hofapotheker O. r. Kirchberg (Liegnitz) — Hrn. Rittmeister a. Emil Baron Durant de Sénégas (Langen⸗
1. Gastspiel
burg). — Verw. Frau Oberst Ida Ewald, geb· v. Loebell (Wernigerode a. H.). — Hr. emer. Archidiakonus Dr. C. R. S. Peiper (Hirschberg). — Hr. Ober⸗Prediger Ernst Hoche (Egeln). — Hr. Stud. jur. Friedrich Theodor v. Scheve (Rostock).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der Kaufmann H. Rehfeld von hier ist wegen Wechselfälschung sofort zu verhaften und an unsere Gefängnißinspektion abzuliefern. Bromberg, den 29. Mai 1879. Königliches Kreis⸗ gericht. I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Wehrpflichtige Wilhelm Otto Raether, geboren zu Nowaweß am 20. Dezember 1855, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß hiesigen Gerichts vom 18. April 1879, wegen Verletzung der Wehrpflicht zu 180 ℳ Geldstrafe, welcher im Unvermögensfalle für nicht gezahlte je 10 ℳ eine Gefängnißstrafe von einem Tage substituirt worden, verurtheilt. Da der Aufenthalt des Raether unbekannt ist, so ersuchen wir sämmtliche Behörden hierdurch ergebenst, die qu. Geldstrafe von demselben im Betretungsfalle einziehen, event. an ihm die der Geldstrafe substi⸗ tuirte Gefängnißstrafe vollstrecken zu lassen, und uns gefälligst zu den Untersuchungsakten ca. Raether, R. 592, 78 von dem Geschehegen zu benachrichtigen. Potsdam, den 26. Mai 1879. Königliches Kreis⸗ gericht, Abtheilung I.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Aufforderung.
Die unbekannten Erben der Wittwe des Ex⸗ pedienten Johannes Beinhauer, Marie An⸗ toinette Charlotte, geborne Schwarz, von hier, welche an Carl Poschon in Carlshafen verheirathet gewesen ist, werden aufgefordert, bis zum 28. August d. J. ihre Ansprüche auf den dahier unter Pflegschaft gestellten Nachlaß geltend zu machen, widrigenfalls sie bei der Verfügung über denselben nberücksichtigt bleiben.
Cassel, den 27. Mai 1879.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung I. Köhler. [2920] Oeffentliche Vorladung.
Die verehelichte Arbeiter Botscheck, Johanne Wilhelmine, geb. Lenz, von hier, hat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl August Botscheck wegen böslicher Verlassung auf Treunung der Ehe geklagt. Derselbe hat sich im Monat März 1876 von hier heimlich entfernt und ist seitdem über seinen Aufenthalt Nichts bekannt geworden. Zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag ist ein Termin auf den 3. Juli 1879, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Gerichts — Logenstraße Nr. 6 — anberaumt. Zu demselben wird der ꝛc. Botscheck hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen Rechtsanwälte Pezenburg, Kette, Wolff, Riebe und Justiz⸗Rath Hünke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nach Leistung des Diligenz⸗ eides Seitens der Ehefrau die Ehe durch Er⸗ kenntniß getrennt werden wird.
Frankfurt a. O., den 10. März 1879.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc. 8 [4824 Auktion. Am 9. Juni cr. sollen in der hiesigen König⸗ lichen Artillerie⸗Werkstatt, von Vormittags 10 Uhr ab, folgende für Werkstattszwecke unbrauchbare Gegenstände unter den in unserem Bureau zur Ein⸗ sicht ausliegenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden: 1) circa 152 000 kg altes Schmiedeeisen, bestehend aus: ca. 6 000 kg grobem Eisenblech und Geschoß⸗ kasten⸗Einsätzen,
73 000 kg iere g und sonstigen Ab⸗ fällen,
32 000 kg Kartätschkugeln (geschmiedete und gußeiserne gemischt) und kleinen Eisenabfällen,
10 000 kg Leuchtkugelkreuzen,
600 kg alten Gewehrläufen, 30 000 kg Krebseisen, Rohrenden, T.⸗, Fenster⸗, sowie groben Eisen⸗ abfällen; 2) circa 5000 kg Loh⸗ und Weißgarleder⸗Abfällen in Quantitäten von 250 kg; 3) circa 500 kg Lederspähne. 8 Spandau, den 29. Mai 1879. Direktion der Artillerie⸗Werkstatt. [4837] Königliche Ostbahn Die Anlieferung von 10,2 m Hausteinschwellen der Thore, 30,0 m Treppenstufen der Löschgruben, 132,82 qm Granitplattenbelag nebst Verlegen, 3 Stück Sockelsteinen, zu einem Lokomotivschuppen für zwei Stände auf Bahnhof Jablonowo soll vergeben werden. Sub⸗
dorf). — Eine Tochter: Hrn. Emil v. Busse (Lissabon).
Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant Ferdinand Freiherr v. Eyß (Metz). — Hr. Oberst⸗Lieute⸗
nant Freiherr Hans Moritz v. Deynhausen (Lüne⸗
missionstermin Sonnabend, den 21. Juni, VBor⸗ mittags 11 Uhr, im Bureau des Unkerzeichneten, woselbst auch die Bedingungen zu haben
sind. Thorn, den 29. Mai 1879. Der Eisenbahn⸗Bau⸗ Inspektor. Sperl “ 2
“
1
Am Mittwoch, den 4. Juni 1879, Vor⸗ mittags 10 Uhr, soll in unserer Garnisonbäckerei, Alexanderstraße Nr. 11 a., eine Quantität Roggen⸗ kleie, Fußmehl und Heusamen ꝛc. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 24. Mai 1879. Königliches Pro⸗ viant⸗Amt. 1
[4825] Die Lieferung von: 2000 Laschenbolzen mit schwer, und 7000 Stück Schienennägeln à 0,29 kg schwer für hiesige Hafenbauten sollen in öffentlicher Sub⸗ mission an einen Unternehmer vergeben werden. Es ist hierzu Termin auf Montag, den 9. Juni cr., Vormittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Kommission an⸗ beraumt, zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Laschenbolzen ꝛc.“ frankirt und versiegelt an uns einzureichen sind. Bedingungen nebst Skizze liegen in unserer Re⸗ gistratur zur Einsicht aus, auch können hiervon Kopien gegen 1 ℳ Kosten in Empfang genommen werden. Wilhelmshaven, den 24. Mai 1879. Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.
Muttern
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
[4826] Bekanntmachung. Nach Angabe des Schneidermeisters August Heinrich Schallert zu Berlin, Teltowerstraße Nr. 46,
ist der am 24. Februar d. Is. zu Beeskow ver⸗
1“ “ 111““ storbenen verwittweten Arbeiter Hähnel, Charlotte, geb. Schallert, bei Lebzeiten aus ihrer Wohnung bei dem Böttcher Stefan in Beeskow die Obli⸗ gation 2. Emission der Stadt Frankfurt a,O. über 100 Thlr. (300 ℳ) Ser. I. Nr. 270 zu 4 ½ % verzinslich, gestohlen worden.
Wenn sich bis zum 2. April 1881 bei uns ein Inhaber dieser Obligation nicht meldet, wird deren Amortisation beantragt werden.
Fraukfurt a. O., den 28. Mai 1879.
Der Magistrat.
14839]) Bekanntmachung. Von den zur Ausloosung gekommenen Magde⸗ burger Stadtobligationen ist eine größere An⸗ zahl bisher nicht zur Einlösung präsentirt worden. Wir machen deshalb die Nummern dieser röt⸗ ständigen Obligationen nachstehend mit der Auf⸗ forderung an die Inhaber bekannt, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes baldigst an un⸗ sere Kämmereikasse gegen Empfangnahme des Ka⸗ pitalbetrages zurückzuliefern. I. Von der Ausloosung per 2. Januar 1877: Serie I. Nr. 1253 1296 de 1858 à 300 ℳ II. Von der Ausloosung per 2. Januar 1878: Serie I. Nr. 444 1046 1473 - Serie II. Nr. 494 746 763 de 1858 à 300 ℳ 958 1645 1670 1924 Serie I. Nr. 1325 à 1000 ℳ Serie I. Nr. 2118 2683 3054
à 500 ℳ a 1875.
1“
Serie I. Nr. 4493 4603 4613 4872 4877 5171 5511 5804 à 200 ℳ III. Von der Ausloosung per 2. Januar 1879. Serie I. Nr. 465 de 1858 à 300 ℳ Nr. 555 869 1205 1818 de 1858 à
Nr. 143 167 766 795 de 1858 à
Serie I. Nr. 35 517 884 1038 1879 2227 2441 2969 de 1872 00 ℳ
Serie II. Nr. 3991 4793 4906 4910 de 1872 à 300 ℳ
Serie I. Nr. 937 1066 de 1875 à 1000 ℳ
Serie I. Nr. 1798 1863 1973 2491 2595 2836 de 1875 à 500 ℳ
Serie I. Nr. 3501 4351 4477 4568 4604 4606 4799 4800 4903 4969 5308 5388 5660 5673 5845 5958 de 1875 à 200 ℳ
Magdeburg, den 26. Mai 1879. Der Magistrat der Stadt
1 F Hasselbach
Serie III.
300 ℳ 17 520 72 à 3
gdeburg. (H. 52,420.)
[4838] Die Chausseegelderhebung
7,50 Km., soll vom 1. Juli d. J.,
Hierzu ist ein Lizitationstermin
baukasse deponiren.
Königsberg i. d. N., den 27. Mai 1879. Der Direktor des Chausseebau⸗Comités und Landrath. v. Gerlach.
Bekanntmachung. 2. bei Bernickow (an der Königsberg⸗Soldiner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 Meile
.bei Fürstenfelde (an der Königsberg⸗Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 Meilen oder 11,25 Km., soll her 4. November d. J., 8 v bei Quartschen (an der Königsberg⸗Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß von 1 ½ Meilen oder 11,25 Km., soll vom 1. November d. J., 8 bei Zicher (an der Cüstrin⸗Soldin⸗Pyritzer Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 ½ Meilen oder 11,25 Km., soll vom 1. Dezember d. 8
.Königsberg II. (an der Königsberg⸗Cüstriner Chaussee), mit der Hebebefugniß für 1 ½ Meilen oder 11,25 Km., soll vom 2. Januar 1880 ab in Pacht gegeben werden.
Clx
JX.,
auf Dienstag, den 10. Juni 1879, Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis⸗Chausseebaukasse hierselbst anberaumt worden.
Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 3. Juni d. J. ab, und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, eingesehen werden.
Zum Bieten werden nur solche Personen zugelassen werden, welche dispositionsfähig sind und vor Abgabe ihres Gebotes eine Kaution von 300 ℳ baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chaussee⸗
(a Cto. 619/5.)
Einnah me 8
Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha. Rechnung auf das Jahr 1878.
Uebertrag aus 1877. 1 78,846,895 Prämien von Versicherungen. 11,996,721 Zinsen von Ausleihungen. 3,680,212 verjährten Dividenden von 1872 9,385 Miethertrag des Bankgebäudes. 3,372 Agio und Discontogewinn... 2,557 außerordentlichen Einnahmen. 116
4 4
1 5 8
72˙2 570 84 2
— 5 20
0 7 0 2 6 3
7 /
Summe ([94,656,028,06
Activ
CPI1
Für die zur Einnahme gekommenen
Bilanz für den 31. Dezember 1878.
ℳ ₰
104,700, —
3,444,079 20 ’
9,385,40
316,949 68
393,296 07 459,896,65
Für 1017 bezahlte Sterbefälle 8
Für 20 Versicherungen bei Lebzeiten vd111“¹“
Für bezahlte Dividenden von 1872 und 1873
verjährten Dividenden. Für Abgangsentschädigungen Für Prämienprovisionen Für Verwaltungsaufwand Für die aus dem Fonds der voraus⸗ bezahlten Prämien zur Einnahme gekommenen Summe.. Für zurückgezahlte Kautionen. Für Uebertrag auf 18797
— Summe
2,191 70 29,950 — 33,945,479 36
9,656,028,06
Passiva.
Cassebestand.
Ausleihungen .“
Vorschüsse auf Policen 81 Gestundete Prämienhälften.. . Guthaben an Zinsen .. Guthaben bei Banquiers und Kredit⸗
E“ Agenten.
— 9â
ϑ9 92,8—
470 V 1,357,261 35
809,309 19 233,301 34
Guthaben bei den Werth des Bankgrundstückes
Summe (83,945,479 36
VVon den obigen Ueberschüssen derjenige für das Versicherungsjahr von
1. Januar 1879 begonnen worden ist. Gotha, den 30. Mai 1879.
Das Bureau A. Emminghaus.
gegeben, und gewährt denselben eine Dividende von 39 Prozent,
Der Bestand an Versicherungen belief sich am Schlusse des Jahres 1878 und der neue Zugang im Jahre 1878 betrug 30,169,200 ℳ
der Lebensversicherungsbank f. D
T. Rüffer. Graf von Keller.
Unerhobene Sterbefallzahlungen
1874, 1877 und 1878.. . Unerhobene Abgangsvergütungen. Unerhobene Dividenden aus 1873 Kautions⸗ und Stiftungskapitalien. V25 Praämientberträge... Ueberschüsse:
für 1874 bis 1877 ℳ 13,334,218.40
für 1878. „ 4,762,846.89
Summe
aus
18,097,065 29 83,945,479 36
im Gesammtbetrage von 18,097,065 ℳ 29 ₰ wird zunächst 1874/75 mit 3,494,265 ℳ 80 ₰ an die Versicherten zurück⸗
mit deren Vertheilung bereits seit
auf 347,119,300 ℳ
W. Biedermann
v1“
ts⸗Anz
⸗
Das Abonnemen für das Vierteljahr.
Insertionsprris für den Raum riner Bruckzeile 30 ₰ — R
V für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; — *
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
12
Berlin, Dienstag,
Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittags auf dem Fußboden des Zimmers ausgeglitten, auf das rechte Knie gefallen und haben Sich dadurch eine Quetschung desselben mit Bluterguß auf der Kniescheibe zugezogen. Im Laufe der Nacht, während deren Se. Majestät sehr gut schliefen, ist bereits eine Abnahme der Anschwellung eingetreten.
Das Allgemeinbefinden Sr. Majestät ist durchaus befrie⸗
digend, eine ruhige Lage jedoch zunächst erforderlich.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kreisgerichts⸗Rath Ladewig zu Greifswald den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Steuer⸗Einnehmer Redlich zu Erkelenz den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Kanzlei⸗Inspektor Walter bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zur Breslau und dem Schleusen⸗Inspektor Krohn zu Plehnendorfer Schleuse im Landkreise Danzig den Königlichen Kr nen⸗Orden Klasse zu verleihen. vA“
Deutsches Meich.
Die im Jahre 1860 in Arbroath erbaute, bisher unter belgischer Flagge gefahrene Brigg „Beauport“ von 241 bel⸗ gischen Tonnen Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskaäpitäns Mathias Krull zu Papenburg und Genossen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Papenburg zum Heimathshafen ge⸗ wählt haben, ist am 19. v. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu Antwerpen ein Flaggenattest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzien⸗Rath Louis Sy, Mitinhaber der Firma „Sy und Wagner“ zu Berlin, das Prädikat eines öniglichen Hofgoldschmieds, dem Concertmeister a. D. Karl Ludwig Constantin Grimm zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ instrumentenmachers, und dem Kaufmann Heinrich Rooseboom zu Hannover das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Staats⸗Ministerium.
Regulativ
vom 29. Mai 1879 zu dem Gesetze, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879 (Ges. S. S. 160).
Auf Grund des §. 15 des Gesetzes, betreffend die Be⸗ fähigung für den höheren Verwaltungsdienst, vom 11. März 1879 (Ges. S. S. 160), wird Nachstehendes bestimmt:
§. 1. Das Gesuch eines Gerichts⸗Referendarius um Ernennung zum Regierungs⸗Referendarius nach §. 4 des Ge⸗ setzes vom 11. März 1879 ist bei dem Regierungs⸗Präsidenten (Landdrosten, Präsidenten der Finanz⸗Direktion in Hannover), in dessen Bezirk der Referendarius beschäftigt werden will, einzureichen. b
§. 2. Dem Gesuche sind beizufügen:
1) das Zeugniß über die Ablegung der Prüfung,
2) das Zeugniß des mit der allgemeinen Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes bei den Gerichts⸗ behörden beauftragten Gerichts⸗Präsidenten über die erfolgte vorschriftsmäßige Vorbereitung während des mindestens zweijährigen Dienstes bei den Gerichtsbehörden,
3 das Zeugniß über die Militärverhältnisse,
4) das Universitäts⸗Abgangszeugniß oder sonstige Zeug⸗ nisse zum Nachweise des nach §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1879 erforderlichen Universitäts⸗Studiums der Staatswissen⸗ schaften, sofern nicht die nach 8. 14 Absatz 1 a. a. O. bis zum 1. Januar 1882 zulässige Dispensation der Minister des Innern und der Finanzen nachgesucht wird. Das Studium der Staats⸗ wissenschaften im Sinne des §. 1 des Gesetzes umfaßt die Volks⸗ und Staatswirthschaftslehre (National⸗Oekonomie und Finanzwissenschaft), sowie das Staats⸗ und Verwaltungsrecht,
5) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf.8
Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf ist von dem Referendarius eigenhändig zu chreiben. Die Beibringung der Zeugnisse zu 3 und 4 kann durch die Bezug⸗ nahme auf bie bei den Gerichtsbehörden geführten Persona akten des Referendarius ersetzt werden. 8 6. 3. Sofern die im 8. 2 bezeichneten Zeugnisse und die über den Referendarius bei den Gerichtsbehörden “ von Letzteren zu erbittenden Personalakten die Erfüllung der
ersten juristischen
vierter
also eine jede, durch
gesetzlichen Anforderungen nachweisen, erfolgt die Ernennung des Antragstellers zum Regierungs⸗Referendarius und die Verpflichtung desselben unter Hinweisung auf den bereits ge⸗ leisteten Diensteid. 1 Die Ablehnung des Gesuchs für den betreffenden Bezirk kann erfolgen, wenn wegen Ueberfüllung desselben mit Re⸗ ferendaren eine ausreichende Beschäftigung und zweckmäßige Ausbildung des Antragstellers sich nicht erwarten läßt. §. 4. Wenn ein Referendarius wä rend des Vorbereitungs⸗ dienstes in den Bezirk einer anderen Regierung eꝛc. versetzt g 9 e⸗
werden wünscht, hat er sein an den Präsidenten dieser
ꝛc. zu richtendes Gesuch dem Präsidenten derjenigen
egierung ꝛc., in deren Bezirk er beschäftigt wird, einzureichen. Erklärt sich der Erstere mit dem ihm zu übermittelnden Gesuche einverstanden, so ist der Referendarius von dem Letzteren, ohne daß es einer Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf, zu entlassen.
§. 5. Die allgemeine Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt dem Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. ob, welcher dafür zu sorgen hat, daß die Ausbildung der Referen⸗ dare nach einem zweckmäßig geordneten Plane erfolge.
Im Anfange des Monats Januar ist den Ministern des Innern und der Finanzen ein Verzeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare unter kurzer Angabe des Ganges der Vorbereitung aufzuführen sind.
§. 6. Die besondere Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes liegt den Vorstünden der Behörden, welchen die Referendare zur Beschäftigung überwiesen werden, ob. Dieselben haben zugleich mit der Beendigung dieser Be⸗ schäftigung dem Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten, sowie über die Leistungen des Referendarius und über Pe in denselben her⸗ vorgetretenen Mängel den Referendaren nicht auszuhändigen. 1
§. 7. Die mit der Leitung des Vorbereitungsdienstes be⸗ auftragten Personen werden vor Allem beachten, daß die wis⸗ senschaftliche und praktische Ausbildung der 4 der ausschließliche Zweck des Vorbereitungsdienstes ist, demgemäß
diesen Zweck nicht gerechtfertigte, auf Aushülfe oder Erleichterung der Beamten gerichtete Thätigkeit der Referendare zu vermeiden ist.
Die Präsidenten der Regierungen ꝛc. und die Direktoren der Bezirksverwaltungsgerichte werden ferner dafür Sorge tragen, daß die Referendare regelmäßig an den Sitzungen dieser Behörden Theil nehmen, die von ihnen bearbeiteten Sachen mündlich vortragen und ihre Ansicht in freier Rede entwickeln. 3
§. 8. Wird ein Referendarius zur kommissarischen Ver⸗ waltung eines Landraths⸗Amtes verwendet, oder mit der Ver⸗ tretung des Vorstandes einer Stadtgemeinde beauftragt, so ist diese Beschäftigung zunächst auf die entsprechenden Zweige des Vorbereitungsdienstes in Anrechnung zu bringen. Die⸗ selbe darf jedoch wider den Willen des Referendarius nicht soweit ausgedehnt werden, daß demselben dadurch die Mög⸗ lichkeit genommen wird, innerhalb des vorgeschriebenen zwei⸗ jährigen Zeitraums den Vorbereitungsdienst zu beendigen.
§. 9. Der Vorbereitungsdienst beginnt mit der Beschäf⸗ tigung des Referendarius bei einer Regierung (Landdrostei, Finanz⸗Direktion in Hannover). 11“
Die Beschäftigung bei diesen Behörden hat im Ganzen mindestens während eines fünfzehnmonatlichen Zeitraums zu
erfolgen.
Rach einer Beschäftigung der vorgedachten Art von drei bis sechs Monaten ist der Referendarius bei einem Landrathe (Kreis⸗ und Amtshauptmann, Ober⸗Amtmann in den hohen⸗ zollernschen Landen oder Amtmann in dem vormaligen Herzog⸗ thum Nassau) und bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde während eines Zeitraums von mindestens neun Monaten zu
beschäftigen. bei dem Vorstande einer Stadt⸗
Die Beschäftigung gemh welche einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten ser
zu umfassen hat, kann mit der Beschäftigung bei dem Land⸗ rathe ꝛc. verbunden werden. Die Dauer der letzteren beträgt mindestens sechs Monate. —
Die Bestimmung des Landraths (Kreis⸗ und Amtshaupt⸗ manns ꝛc.), sowie des Vorstandes einer Stadtgemeinde erfolgt durch den Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. .
Mit dem Vorbereitungsdienst bei einer Regierung (Land⸗ drostei, Finanz⸗Direktion in Hannover) ist die Beschäftigung bei einem Bezirksverwaltungsgerichte während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten zu verbinden.
§. 10. Die Beschäftigung bei dem Bezirksverwaltungs⸗ gerichte muß zu dem Ziele — . G aus schwierigeren Prozeßakten eine Proberelation liefert, welche von dem Direktor des Gerichts für probemäßig er⸗ klärt wird.
Die Proberelation muß eine vollständige Darstellung des Sach⸗ und Rechtsverhältnisses, ein begründetes Gutachten und einen Urtheilsentwurf 8567 1 .
Am Schluß der Arbeit hat der Referendarius die Ver⸗ sicherung abzugeben, daß er dieselbe selbständig angefertigt habe.
§. 11. Sofern eine Gelegenheit zu einer geeigneten Be⸗ schäftigung des Referendarius bei dem Vorstande einer Stadt⸗
Juni, Abends.
zu übermitteln.“ Das Zeugniß ist
elangen, daß der Referendarius
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emeinde nicht vorhanden ist, kann von derselben unter Zu⸗
timmung der Minister des Innern und der Finanzen Ab⸗
stand genommen werden. Mit Genehmigung
weise der Vorbereitungsdienst s
(§. 9, Absatz 2) beginnen.
§. 12. Behufs Ausbildung Angelegenheiten ist der Referendarius bei der Finanzabtheilung einer derjenigen Regierungen, in deren Bezirk größere Domänengüter vorhanden sind, oder bei der Finanz⸗Direktion in Hannover während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten zu beschäftigen. Zu diesem Zwecke sowie behufs Beschäftigung bei einem Bezirksverwaltungsgerichte oder in einem Geschäftszweige, Referendarius angenommen ist, zur Ausbildung nicht darbietet,
Wunsch vorübergehend und ohne daß es einer Versetzung
derselben Minister darf ausnahms-⸗ tatt bei einer Regierung bei einem Landrathe und bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde
— in Domänenverwaltungs⸗
für den die Behörde, bei welcher der
eine genügende Gelegenheit kann derselbe auf seinem
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nach §. 4 bedarf, einer anderen Regierung ꝛc. zur Ausbildung überwiesen werden. 85
§. 13. 1 zu führen, in welchem eine Uebersicht seiner Thätigkeit unter der einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu
eben ist.
8 Dasselbe ist allmonatlich dem mit der besonderen Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Beamten zu übergeben und von diesem zum Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen. 8
§. 14. Das Gesuch um Zulassung zur großen Staats⸗ prüfung ist an den Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. zu richten.
In dem Gesuche ist nachzuweisen,
ganz oder theilweise befreit sei.
Dem Gesuche ist das Geschäftsverzeichniß beizufügen.
§. 15. Die Zeit, Folge von Krankheit, Beurlaubung, Einziehung zu mili⸗ Arischen Dienstleistungen oder aus anderen Gründen dem Vorbereitungsdienste entzogen war, ist auf die vorgeschriebene Zeit in Anrechnung zu bringen, insoweit dieselbe während eines Jahres den Zeitraum von sechs Wochen nicht übersteigt.
War der Referendarius über sechs Wochen während eines Jahres dem Vorbereitungsdienste entzogen, so kann eine An⸗ rechnung der überschießenden Zeit nur mit Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen erfolgen.
168 enn die Prüfung des Gesuchs um Zulassung zur großen Staatsprüfung Fehe daß der Referendarius den gesetzlichen und reglementaris b Vorschriften genügt hat, so ist über die Zulassung unter Angabe seiner Feeft n in den einzelnen Abschnitten des Vorbereitungsdienstes von dem Regierungs⸗Präsidenten ꝛc. unter Beifügung einer gutachtlichen Aeußerung darüber, ob der Referendarius auf Brund der beigebrachten Fumagg⸗ und nach dem eigenen pflichtmäßigen Ermessen des Präsidenten ꝛc. zur Ablegung der Prüfung ür vorbereitet zu erachten sei, sowie unter Uebersendung der Dienstakten an die Minister des Innern und der Finanzen zu berichten.
§. 17. Der Auftrag zur großen Staatsprüfung wird von den Ministern des Innern und der Finanzen der Prü⸗ fungskommission für höhere Verwaltungsbeamte“ ertheilt.
§. 18. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs⸗ beamte besteht aus einem vom Könige auf Vorschlag des Staats⸗Ministeriums ernannten Präsidenten und vier auf Vorschlag der Minister des Innern und der Finanzen vom Staats⸗Ministerium ernannten Mitgliedern.
§. 19. Die schriftliche Prüfung hat zwei Arbeiten über Aufgaben aus dem Gebiete des Staats⸗ und Verwaltungs⸗ rechts bezw. der Volks⸗ und Staatswirthschaftslehre zum Gegenstande. 8 4
§. 20. Der Präsident der Prüfungskommission hat dem ur Prüfung zugelassenen Referendarius die Aufgaben zu den eiden wissenschaftlichen Arbeiten mitzutheilen. 8
Jede dieser Arbeiten ist binnen einer sechswöchent⸗ lichen Frist abzuliefern, welche Frist aus erheblichen Gründen vom Präsidenten bis zu zwei Monaten erstreckt werden kann.
Am Schlusse der Arbeiten hat der Sb die Versicherung abzugeben, daß er dieselben selbständig ange⸗ fertigt habe.
§. 21. Werden beide schriftlichen Arbeiten für unge⸗ nügend erachtet, so ist der Referendarius auf gutachtlichen Bericht der Prüfungskommission von den Ministern des In⸗ nern und der Finanzen Behufs besserer Vorbereitung an eine Regierung ꝛc. auf die Dauer von sechs bis neun Monaten sur heincveglen Wird nur eine Arbeit für ungenügend erachtet, so ist dem Referendarius, jedoch im Laufe derselben Prüfung nur einmal, eine Aufgabe zu einer neuen Arbeit zu ertheilen. Gelingt diese Arbeit nicht, so tritt ebenfalls die vorerwähnte Zurückweisung an eine Regierung ec. ein. trag aus Akten zu verbinden, welche dem Referendarius drei Tage vor dem Termine zugestellt werden.
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daß der Referendarius seiner Militärpflicht genügt habe oder vom Militärdienste
während welcher ein Referendarius ien
it der mündlichen Prüfung ist ein freier Vor⸗
Die Prüfung ist nicht öffentlich, jedoch ist die Beiwohnung
Direktoren und Räthen der Ministerien gestattet.
derselben den Mitgliedern des Staats⸗Ministeriums sowie den
Der Referendarius hat ein Geschäftsverzeichnisß