1879 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

doch nicht über vier

im Bejahungsfalle, ob dieselbe „ausreichend“, „gut“ oder „mit Auszeichnung“ bestanden sei, d menn und zwar nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und

mündlichen Prüfung entschieden.

beamte hat über die Erledigung 1 den Ministern des Innern und der Finanzen zu berichten.

sind auf mindestens sechs Monate Behufs besserer Vorbereitung an eine Regierung ꝛc. zurückzuweisen.

Staatsprüfung gestattet, deren glo vom höheren Verwaltungsdienste bewirkt.

kann beschlossen werden, schriftlichen Arbeiten, bezw. nicht zu fordern sei. Anfange eines jeden Jahres über erflo vorgenommenen Prüfungen und deren Ergebniß einen General⸗ bericht zu erstatten.

öffentlichen

Falk aus der Provinz Hessen⸗Nassau.

§. 23. Zu einem Prüfungstermine können mehrere, je⸗ Referendare vorgeladen werden.

ob die Prüfung bestanden sei, und

§. 24. Die Frage,

wird durch Stimmenmehrheit

§. 25. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs⸗ der ihr ertheilten Aufträge

Referendare, welche die Prüfung nicht bestanden haben,

§. 26. Es ist eine einmalige Wiederholung der großen folglosigkeit den Ausschluß Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung daß die wiederholte Anfertigung der einer oder der anderen derselben

§. 27.

Präsident der Prüfungskommission hat im

Der ung ic üt die im verflossenen Jahre

§. 28.

Berlin, den 29. Mai 1879. Königliches Staats⸗Ministerium. . Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. von Bülow. Hofmann. 8 Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der Arbeiten Maybach nach der Rheinprovinz. Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister Dr.

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

die gemeingefährlichen ozialde m 21. Sktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das von der unterzeichneten Landespolizeibehörde auf Grund des 8. d. J. erlassene Verbot der im Verlage der Volksbuchhandlung

5 Hottingen⸗Züͤrich ru

August Bebel“ sich auch auf diejenigen Exemplare dieser Druckschrift erstreckt, welche unter einem Deckelumschlag mit der Titel⸗Aufschrift: verbreitet werden. M

2

nen deutschen Arbeiter⸗Vereins

88

8

dachten Gesetzes durch verboten ist.

Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln

ergangenen revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs⸗ unseres Bezirks was folgt:

von Rindvieh,

Landwegen zu erfolgen

mittelst der Eisenbahnen bis zur Grenze befördert worden

und Prostken

Bekanntmachungen

§§. 14 und 19 des Reichsgesetzes gegen

Mit Rücksicht auf §§. 1 Bestrebungen der Sozialdemokratie vom

11 desselben Gesetzes unterm 24. März

nichtperiodischen

1879 erschienenen Von

schrift: „Die Frau und der Sozialismus.

„Engel, Statistik. Fünftes Heft“

Berlin, den 30. Mai 1879. 8

FKFghnigliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ racht, daß das photographische Gruppenbild, dar⸗ stellend die Porträts der 24 Vorstandsmitglieder des Allgemei⸗ mit Beifügung ihrer Namen und mit der Unterschrift: „Vervielfältigungsrecht vorbehalten. K. P. Reinders, Breslau, Stockgasse 15“, nach 8. 11 des ge⸗ die unterzeichnete Landespolizeibehörde

1. Mai 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern Sack.

Landespolizeiliche Verordnung. Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten verordnen wir hierdurch auf

(Bundes⸗Gesetzblatt für 1869,

egen die Rinderpest betreffend (. latt 3 bis 5 der zu diesem Gesetze

Seite 105 flg.) und der §§. 1 147 flg.) für den ganzen Umfang

§. 1. Verboten ist die Ein⸗ und Durchfuhr aus Rußland Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, sowie der von diesen Thieren stammenden Theile in frischem Zustande.

§. 2.

Gesetzblatt für 1873, Seite

Der Eintrieb von Schweinen aus Rußland auf da, wo derselbe aus Rücksicht auf die Zollgesetze hat, unterliegt keinen Beschränkungen. Sollen dagegen Schweine eingeführt werden, welche ver⸗ ist die Einfuhr an die Bedingung geknüpft, daß welche sie bewirken wollen, sich den in Eydtkuhnen stationirten Grenzthierärzten oder im Falle deren Abwesenheit den dortigen Grenzkommissarien gegen⸗ über darüber ausweisen, daß die Schweine aus Gegenden des russischen Reiches kommen, in denen notorisch die Rinderpest nicht herrscht. 8 1 5. 3. Häute und Därme dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vollkommen trocken oder gesalzen, Knochen, Hörner und Klauen nur, wenn sie vollkommen lufttrocken und von thierischen Weichtheilen befreit sind, unbearbeitete Wolle nur, wenn sie in festen Säcken verpackt ist. Die vorstehend im §. 3 genannten Gegenstände fen

sind, dann Diejenigen,

jedoch nur über Eydtkuhnen und Prostken vormittelst der

Daß dieselben die zur Zulas⸗ Eigenschaften haben, ist auf Grenzthierärzte in Eydtkuhnen und Prostken, oder im Falle deren Abwesenheit durch die dor⸗

Eisenbahn eingeführt werden. sung der Einfuhr verlangten russischem Gebiete durch die

tigen Grenzkommissarien festzustellen, an welche sich Diejenigen, welche die Einfuhr bewirken wollen, mit ihren diesfälligen Die Einbringer der welche durch oder Grenzkommissarien

Anträgen direkt zu wenden haben. Gegenstände haben auch die Kosten zu tragen, die Zuziehung der Grenzthierärzte entstehen. . §. 4. 1) Butter, Milch, Käse und geschmolzenes

Verordnun 3⸗Ge 5 5 noch aufrecht erhält, bleiben selbstverständlich unverändert in

Kraft.

in der Stadt Stallupönen unterm 3. Dezember v. J. erlassene landespolizeiliche wird, mit Ausnahme der ad Nr. IV. der Vieh⸗Revisionsmaßregel, welche durch unsere Verordnung vom 1. April dieses Jahres (Amtsblatt Seite 94/95) noch ver⸗ schärft worden ist,

lande Bezug Kraft.

Verordnung unterliegen neben der Tödtung der verbotswidrig eingeführten Thiere, und eingeführten Gegenstände - gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1878, Seite 95/96) und des §. 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuches.

ö

2) bearbeitete, beziehungsweise einer Fabrikwäsche unter⸗

worfene Wolle, Haare und Borsten. Die Einfuhrverbote, welche die Allerhö ste Kaiserliche vom 8. April d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 125)

§. 5. Unsere, in Folge des Ausbruches der Rinderpest

Verordnung (Amtsblatt für 1878, Seite 339) derselben angeordneten

ierdurch aufgehoben. 1e6“

Die auf die Eisenbahnverladung von Rindvieh im In⸗ habenden Vorschriften bleiben unverändert in §. 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser

der Vernichtung der verbotswidrig den Strafbestimmungen des Reichs⸗

Gumbinnen, den 28. Mai 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Dem Einfuhrverbote unterliegen 92* S.2 Talg, en

Bekanntmachung. 8

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 8 1) der Allerhöchste Erlaß vom 6. März 1879, durch welchen ge⸗ nehmigt worden ist, daß die zur Regulirung des Rußstromes von Tattomischken bis Ruß erforderlichen Bodenflächen im Wege des Enteignungsverfahrens erworben werden, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 17 S. 105, ausgegeben den 23. April 1879; 8 2) das Allerhöchste Privilegium vom 17. März 1879, wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Rösseler Kreises im Betrage von 192 000 ℳ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 18 S. 93/94, aus⸗ gegeben den 1. Mai 1879;3 8 4 1 3) der Allerhöchste Erlaß vom 19. März 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Darkehmen bezüglich der zum Ausbau einer Kreischaussee von Ströpken nach Königs⸗ felde erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 18 S. 114, ausgegeben den 30. April 1879; 4) der Allerhöchste Erlaß vom 24. März 1879, betreffend die Genehmigung einer auf die Vollziehung und Beglaubigung der aus⸗ zugebenden Pfandbriefe bezüglichen Aenderung des Statuts der Neuen Westpreußischen Landschaft vom 3. Mai 1861, durch die Amtsblätter . 1 der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 17 S.

den 26. April 1879, der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 18 S. 139, aus⸗

gegeben den 30. April 1879; w ““

5) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1879, betreffend die

Erhebung des Brückenaufzugsgeldes an den Brücken über den Sakrow⸗ Paretzer Kanal bei Nedlitz und Marquardt, durch das Amtsblatt der v lies Nein zu Potsdam Nr. 20 S. 204, ausgegeben den 16. Mai 1879; 1 6) der Allerhöchste Erlaß vom 9. April 1879, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an den Kommunalverband des Re⸗ gierungsbezirks Wiesbaden bezüglich der zur Fortführung der soge⸗ nannnten Wisperstraße von der Einmündung des Fischbachs in die Wisper bis nach Lange schwalbach im Untertaunuskreise erforder⸗ lichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 19 S. 117, ausgegeben den 8. Mai 1879.

77, ausgegeben

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 13. d. Mts. beginnt in der hiesigen Staats⸗Navigations⸗ schule die nächste Steuermannsprüfung. Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 1. Juni 1879. Der Koöͤnigliche Navigationsschul⸗Direktor. Oehme.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juni.

Kaiser und

und empfingen zu Eulenburg.

Hofmarschälle und des Chefs des Militär⸗Kabinets, Adjutanten von Albedyll entgegen.

Kronprinz traf am 30. Mai, von Wilhelmshöhe kommend, auf und begab Sich nach dem Neuen Palais. Am Sonnabend, den 31., wohnte Trauerfeier für den verstorbenen

Höchstderselbe

stattete einen Besuch ab.

Königlichen Hoheiten der Kronprinz Kronprinzessin dem

Predigt des Hofpredigers Dr. Kögel in der Potsdam bei. Nachm

Majestäten auf Schloß Babelsberg.

für Beförderung der oder kommandirter Offiziere Dampfschiffen allgemein

kasse übernommen werden dürfen, wo fernung 20 Meilen und darüber beträgt.

auf

ordnung vom 23. Mai

Se. Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag um 10 Uhr zum Gottesdienst in die Friedenskirche zu Potsdam Nachmittags den Minister des Innern, Grafen

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge der General⸗

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Abends 8 Uhr 20 Minuten, der Station Wildpark ein

der Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Keller in der Friedenskirche zu Potsdam bei und sodann Ihren Majestäten auf Schloß Babelsberg

Am Pfingstsonntag wohnten Ihre Kaiserlichen und und die

Gottesdienst in der Kirche zu Born⸗

stedt und am zweiten Feiertage mit Ihren Majestäten der Friedenskirche zu

ittags besuchten die Höchsten Herrschaften Ihre

45 Mittelst der bisher auch auf die Offiziere der Landgensd'armerie angewendeten Allerhöchsten Ordre vom 25. April 1867 ist genehmigt worden, daß die Kosten

Dienstpferde einzeln versetzter Eisenbahnen oder in dem Falle auf die Staats⸗ wo die zurückgelegte Ent⸗ Diese Bestimmung ist, nach einem Cirkular⸗Erlaß des Ministers des Innern vom 8. v. M., auch nach der inzwischen, mittelst Allerhöchster Ver⸗ 1878, erfolgten anderweiten Regelung der Umzugskosten der Personen des Soldatenstandes noch in Kraft verblieben, demgemäß auf die Gensd'armerie⸗Offiziere

kosten neben den ihnen auf Grund der Allerhöchste

nung vom 27. Januar cr. zustehenden erhöhten Umzugs⸗ kosten⸗Sätzen zu gewähren.

Rücksichtlich der Frage, ob den ernannten Staats⸗ verwaltungsbeamten für die Wahrnehmung der Funktion als Beisitzer des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen Diäten und Reisekosten aus Staatsfonds zu zahlen seien, hat der Minister des Innern in einem Cirkularerlaß vom 22. v. Mts. die Ansicht ausge⸗ sprochen, daß die bezüglichen Geschäfte in der Regel ohne solche Kosten abgewickelt werden können. Denn da der fungirende Beamte mit den Verhältnissen des betreffenden Bezirks, innerhalb dessen er als Beisitzer von Ausschüssen für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen bestellt werde, ganz vertraut sein solle, so erscheine es geboten, für jeden solchen Bezirk möglichst enge Grenzen zu ziehen und nicht ohne Noth einen und denselben Staatsbeamten zum Beisitzer für mehrere Ausschüsse deren je einer für jeden Amts⸗ gerichtsbezirk zu bilden sei, §. 40 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes vom 27. Januar 1877 zu bestellen. Nur insofern diese Regel sich nicht einhalten lasse und die bezüglichen Kosten auch nicht aus dem Dienstunkosten⸗Aversum des fungirenden Staatsverwaltungsbeamten bestritten werden müßten, werde die Uebernahme dieser Kosten auf die Staatskasse erfolgen es seien indessen derartige Fälle thunlichst zu ver⸗ meiden.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 13. Mai cr. ist befohlen worden, daß der Absatz 4 des §. 2 der „Verordnung über die Ergänzung des Offizier⸗Corps der Kaiserlichen Marine“ folgenden Zusatz erhält: „Dem Zeugniß muß ferner die Bescheinigung eines Schwimmlehrers beigefügt sein, aus welcher hervorgeht, daß der Angemeldete schwimmen kann und eine Schwimmprobe von mindestens 30 Minuten Dauer befriedigend abgelegt hat.“

Der Kaiserliche Gesandte, Freiherr von Canitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit vom Haag fungirt als interimistischer Ge⸗ schäftsträger der Legations⸗Rath von Schmidthals.

Der Kaiserliche Gesandte in Washington, von Schlözer, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Als interimistischer Geschäftsträger fungirt wäh⸗ rend der Abwesenheit des Gesandten der Legations⸗Sekretär Graf August von Dönhoff.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath, Prä⸗ sident der General⸗Kommission für die Provinz Schlesien, Dr. Schellwitz, ist aus Breslau hier eingetroffen.

Der Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements, General⸗Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, ist von In⸗ spizirungsreisen hierher zurückgekehrt.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments, ist von einem kurzen Urlaube nach Regensburg hier wieder eingetroffen.

Bayern. München, 30. Mai. Die „Allg. Ztg.“ meldet: Die beiden Bürgermeister unserer Residenzstadt haben Einladungen zur Bildung eines Festcomités behufs Veran⸗ staltung einer Festfeier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares erlassen, und wird sich dieses Comité heute Abend im Sitzungssaale des Magistrats ver⸗ sammeln, um das Programm der Feierlichkeit zu berathen und festzustellen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 30. Mai. Eine heute erschienene Regierungs⸗Bekanntmachung ordnet die Neuwahlen zum Landtage auf den Monat September an. Zunächst sind die zuständigen Behörden mit Aufstellung der Wählerlisten beauftragt worden.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Me iningen, 30. Mai. (Magdb. Ztg.) Der Landtag hat den Extra⸗ zuschuß von 2000 zur Universität Jena mit 19 gegen 3 Stimmen bewilligt. Die Besoldungen der drei Schul⸗ inspektoren sind mit 4000, 3600 und 3300 ℳ, die der fünf Direktoren höherer Lehranstalten auf 5200, 4800, 4500 und je 4200 festgesetzt; der seither mit 1720 gewährte Zu⸗ schuß an arme Gemeinden für Kirchen⸗ und Schulbauten wurde auf 4000 erhöht, die Bewilligung von 11 000 zur Besoldungserhöhung der Geistlichen dagegen noch aus⸗ gesetzt, da erst der Finanzausschuß nochmals darüber berathen soll. Die Besoldungen der Forstmeister wurden mit 4800 4200 und 3500 bewilligt. 1 11“]

*

SOesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Mai. Wie die „Polit. Korresp.“ erfährt, hat die griechische Regierung wegen der Griechenland mit einer Invasion bedrohenden Konzentrirung türkischer Truppen an der Grenze eine Depesche an die Großmächte und gleichzeitig auch eine Note an die Pforte gerichtet. Aus Philippopel wird derselben Korrespondenz gemeldet: Das in Folge eines Kom⸗ promisses vereinbarte Programm für die feierliche Verkün⸗ digung des Firmans, betreffend die Ernennung Aleko Paschas und die Sanktion des organischen Statuts ist gestern nur theilweise eingehalten worden. Wegen der an⸗ dauernden Aufregung unter der Bevölkerung erklärten die Mit⸗ glieder der europäischen Kommission, daß Aleko Pascha in der Frage wegen des Aufhissens der türkischen Fahne lediglich nach Opportunitätsrücksichten vag, möge. In Folge dessen ist es wegen programmmäßigen? ufhissens der türkischen Fahne und deren Salutirung vorläufig zu keiner Vereinbarung ge⸗ kommen. Der erwähnte Firman und die Proklamation Aleko Paschas wurden in türkischer und bulgarischer Sprache ver⸗ lesen. Die griechische Deputation protestirte wegen der Nicht⸗ verlesung der Aktenstücke in griechischer Sprache. Aleko Pascha machte dem gegenüber die Ermüdung der europäischen Kom⸗ mission geltend. b . 1. Juni. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die zwischen Oesterreich⸗Ungarn und der Türkei am 21. April 1879 betreffs Bosniens, der Herzegowina und Novi⸗ bazars abgeschlossene Konvention. Der ehemalige Minister Dr. G!21 ra ist gestorben. Pest, 31. Mai. In einem vorgestern Abends stattge⸗ abten Ministerrathe hat, wie die „Pester Korr.“ er⸗

jedoch nur, wenn es sich in Fässern oder

nnen be⸗

nach wie vor anzuwenden, und es sind mithin diesen letzteren Offizieren in den betreffenden Fällen die qu. Pferdetransport⸗

sabet die ungarische Regierung die von der österreichisch⸗un⸗ rischen Zollkonferenz seiner Zeit festgesetzten Instruktionen be⸗

auf Grund r r bischen Eisenbahnanschlusses zwischen der österreichischen

Stimmen zum Vize⸗Präsidenten.

Stimmenzähler wurden be wählte seinen bisherigen Vize⸗Präsidenten Stehlin (Basel),

König dieselbe angenommen habe.

altlich gutgeheißen. Die genannte Korrespondenz versichert ompetenter Information, daß bezüglich des ser⸗

1 üglich der Vertragsverhandlungen mit Serbien vo in

und der ungarischen Regierung keinerlei Differenz auf⸗ war, es wurde einmüthig Semlin⸗Belgrad als nschlußpunkt vereinbart. Nachdem auch die österreichische

Regierung die bereits erwähnten Instruktionen genehmigt hat erfolgt die Einladung an genehmigt hat,

. erbischen Vertreter in den nächsten Tagen und die Verhandlungen dürften sodann in

Wien in der zweiten Hälste des Juni beginnen.

Schweiz. Bern, 2. Juni. (W. T. B.) Die Bundes

versammlung ist heute mit Ansprachen der beiden abtre⸗ tenden Präsidenten eröffnet worden. gab Roemer in seiner Rede dem Bedauern darüber Ausdruck, daß die Todesstrafe wieder gestattet werden solle, ermahnte

Im Nationalrath

jedoch zur republikanischen Unterordnung unter den Willen der Mehrheit. Der Nationalrath wählte Künzli (Aargan),

liberal, mit 80 von 93 Stimmen zu seinem Präsidenten

und Burkhardt (Basel), ebenfalls liberal, mit 51 von 98

Der Kandidat

Ultramontanen, Wek, I 46 Stimmen. Die büts ben estätigt. Der Ständerath

konservativ, mit 36 von 40 Stimmen zum Präsidenten.

Zum Vize⸗Präsidenten wurde Sahli (Bern), liberal, mit 20 Stimmen gewählt.

hlt. Der Kandidat der Ultramontanen Hettlingen, erhielt 18 Stimmen. Die bisherigen Stimmen⸗ zähler wurden bestätigt.

Niederlande. Haag, 29. Mai. (Leipz. Ztg.) Das

Ministerium hat gestern von der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein Vertrauensvotum erhalten. sehr großer Majorität (59 gegen 14 Stimmen) genehmigte die

Mit

Kammer das Budget des Kriegsdepartements. Der

8 Kriegs⸗Minister Hr. den Beer Portugael wird nun an das

Werk gehen, um weitere Vorlagen zur Verwirklichung der von ihm dargelegten Reformpläne für Herstellung einer zweckmäßigen und zugleich sparsamen Heereseinrichtung vor⸗ zubereiten. Bei der Debatte erklärte er sich entschieden für die Einführung der persönlichen (allgemeinen) Dienst⸗ pflicht, die er als erstes Erforderniß zur Verbesserung der lebenden Streitkräfte bezeichnete. Es kann also wohl bald eine Entscheidung über die Frage erwartet werden, ob auch in den Niederlanden das System der allgemeinen Dienstpflicht zur Geltung gebracht werden solle. Mit großem Geschicke errang Hr. den Beer Portugael die Zustimmung der Kammer zu seinen Vorschlägen für die Küstenverthei⸗ digung; es wurden ihm ansehnliche Mittel bewilligt zur Errichtung von Forts für die Vertheidigung der Seethore und Seestraßen. Zu den genehmigten Werken gehört auch ein Fort zu (an der Einfahrt in den Amsterdamer Nordsee⸗Kanal). In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer der Generalstaaten wies bei Gelegenheit einer Be⸗ rathung bezüglich der Konsular⸗Uebereinkunft mit den Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika Hr. Godefroi auf die Nothwendigkeit hin, daß endlich zwischen den Niederlanden und Nordamerika ein Auslieferungsvertrag abge⸗ schlossen werde. Der Minister der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten machte hierauf die Mittheilung, daß in Kurzem die Unterzeichnung eines Auslieferungsvertrages mit Nordamerika zu erwarten sei, und der Justiz⸗Minister fügte hinzu: über die größten Schwierigkeiten, welche in diesem Kontrakte bisher bestanden, sei man jetzt hinaus⸗ gekommen, und es müßten nur noch einige Kleinigkeiten ge⸗ regelt werden.

Großbritannien und Irland. London, 1. Juni⸗ (W. T. B.) Laut Nachrichten aus Capetown, vom 14. Mai, hat Oberst Wood sein Quartier von Kambula nach Queens⸗Kraal bei dem Flusse White Umvolosi verlegt um die Verbindung mit dem General Newdigate zu er⸗ leichtern. Es gehen ununterbrochen Transporte zwischen Tugela und den weit vorgeschobenen Forts; man bemerkt indeß selten Zulus.

Frankreich. Paris, 1. Juni. (W. T. B.) Der Präsident Grévyempfing heute den Prinzen Alexander von Battenberg, welcher am 4. d. M. nach London ab⸗ reisen wird.

Das heutige „Journal officiel“ veröffentlicht ein Gesetz, welches dem Marine⸗Ministerium einen außerordent⸗ lichen Kredit von 500 000 Franken zur Hülfe für die Kolonie Réunion eröffnet.

Spanien. Madrid, 30. Mai. (Ag. Hav.) Die amtliche „Gaceta“ meldet die Ernennung Barzanallana's zum Senats⸗Präsidenten.

31. Mai. (W. T. B.) In einer hier statt⸗ gehabten Versammlung von etwa 230 Deputirten der ministeriellen Partei sprach sich der Minister⸗ Präsident, Martinez Campos, dahin aus, daß er die von Canovas del Castillo inaugurirte Politik fortsetzen werde. Er werde den Stand der Armee um 13 000 Mann reduziren und alle nur möglichen Ersparnisse eintreten lassen. Schließlich forderte Martinez Campos zu einer Ver⸗ einigung der Liberalen mit den Konservativen auf, um über die schwebenden Fragen, namentlich über die kubanische, eine Einigung S

1. Juni. (W. T. B.) Die bei Eröffnung der Cortes gehaltene Thronrede sagt: Die Regierung werde fortfahren, den liberalen Prinzipien praktische Folge zu geben, und bestrebt sein, Mißstände in der Verwaltung zu verbessern und größtmöglichste Sparsamkeit eintreten zu lassen. Die Be⸗ ziehungen zu den Mächten seien durchaus herzliche. Das bei Gelegenheit der Fngg Anleihe von der Nation kundgegebene Vertrauen gestatte, das Defizit zu regeln. Das neue Budget werde der Bevölkerung keine neue Lasten auferlegen. Die Re⸗ gierung werde Vorschläge machen, um die Folgen des Krieges auf Kuba nach Möglichkeit zu mildern und die Sklaverei auf den Antillen zu beseitigen. An die Mitglieder der Legislativen wird schließlich die Aufforderung gerichtet, im Bunde mit der Regierung dahin zu wirken, daß Spanien seinen früheren Glanz wieder erlange.

Pportugal. bee 30. Mai. (Ag. Hav.) Der Con seils⸗Präsident de Fontes Pereira de Mello erklärte den Kammern, daß unlösliche Schwierigkeiten, die sich inner⸗ halb des Kabinets ergeben, die Gefammt⸗Hemission der Minister zur Folge gehabt hätten, und daß Se. Majestät der

31. Mai. (Ag. Hav.) Die Cortes haben sich bis zum 20. Juni vertagt und die Abstimmung über das Finanz⸗ gesetz 88 Jän 9 Finanz 1. Juni .T. B.) Das neue Ministerium ist, wie folgt, gebildet worden: Braamcamp: Pineüster und Auswärtiges, Luciano Castro: Inneres, Henrique Barros Gomez: Finanzen, Machado: Justiz, Marquis Saragoza: Marine und Kolonien, Augusto Carvalho: öffentliche Arbeiten.

Italien. Rom, 1. Juni. (Italie.) Das Central⸗ Bureau des Senats hat den Präsidenten des Staatsraths Cadorna zum Berichterstatter über das Civilehegesetz er⸗ nannt. Am 27. Mai ist die Korvette „Garibaldi“ nach Peru abgegangen.

Griechenland. Athen, 2. Juni. (W. T. B.) Nach einer hier eingegangenen Meldung hat sich ein etwa 400 Mann heäbes Trupp albanesischer Irregulärer der Stadt Almyro bei Volo bemächtigt und droht die Stadt zu plün⸗ dern und die dasige Kaserne anzuzünden, falls ihm nicht der rückständige Sold ausgezahlt werde. Auf Cypern herrscht Fac Sr fr Gänt g, weil d. türkische Gouverneur in Fama⸗ zwei Eingeborene ohne vorausgegangen s und Urtheil hat hinrichten lassen. E 1“*“

Bulgarien. Sofia, 1. Juni. (W. T. B.) Das Ministerium, welches nach dem Eintreffen des Prinzen Alexander von Battenberg gebildet wird, dürfte voraussichtlich wie folgt zusammengesetzt werden: Grecoff Justiz, Natchonich Finanzen, Volovitch Arbeiten, Karaveloff Inneres. Die

äumung Seitens der Russen nimmt einen schnellen Fortgang; an den Grenzen von Macedonien stehen nur noch 4 Escadrons Husaren und 4 Sotnien Kosaken.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Mai. Wie die „Agence Russe“ erfährt, hat Se. Majestät der Kaiser Alexander mit Rücksicht auf die in dem Gesund⸗ heitszustande Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Pawlowna eingetretene Besserung die für heute in Aussicht genommene Reise von Livadia nach St. Peters⸗ burg aufgegeben. Der Kaiser wird sich vielmehr seiner Zeit von Livadia direkt nach Berlin zur Feier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares begeben.

Der hiesige General⸗Gouverneur Gurko hat eine Verordnung erlassen, durch welche einige Beschränkungen betreffs des Ankaufs und Verkaufs stark wirkender Gifte eingeführt werden.

1 Juni. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas, vom 26. Mai, durch welchen der Finanz⸗Minister angewiesen wird, Behufs Beschaffung der Mittel zur Deckung der durch den letzten Krieg hervorgerufenen außerordentklichen Ausgaben eine innere 5 prozentige Anleihe im Nominalwerthe von 300 Millionen Rubel unter den folgenden Bedingungen zu emit⸗ tiren: Die Anleihe wird in dem Staats⸗Schuldenbuch unter der Benennung „Dritte Orient⸗Anleihe“ eingetragen. Die Obligationen im Minimalbetrage von 100 zu 1000 Rubel werden au porteur emittirt. Die Zinsen werden zwei Mal im Jahre, am 1. Mai und am 1. November, vom 1. November 1879 ab gerechnet, ausgezahlt werden. Die Amortisation er⸗ folgt nach 49 Jahren. In Gemäßheit des obigen Ukas' ver⸗ offentlicht die Staatsbank eine Bekanntmachung, daß die Sub⸗ skription am 5., 6. und 7. Juni zum Course von 92 ½ Rubel eröffnet werden wird.

Gemäß einem Kaiserlichen Ukase dehnte der zeit⸗ weilige General⸗Gouverneur von Odessa die Wir⸗ kung des Ukases vom 17. April, betreffend die Einsetzung der provisorischen General⸗Gouverneure, auch auf die Gouvernements von Jekaterinoslaw und Bess⸗ arabien aus. 2. Jum. (W. T. B.) Das Befinden Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit der Großfürstin Maria Pawlowna hat sich, nach dem neuesten Bulletin, wesentlich gebessert; die Gemüthsstimmung ist eine gehobenere, ist ziemlicher Appetit eingetreten. Bedenkliche Symptome sind zur Zeit nicht vorhanden.

Aus Kiew wird gemeldet, daß in Gemäßheit des ergan⸗ genen Urtheilsspruchs der preußische Staatsangehörige Ludwig Brandtner, der Edelmann Valerian Ossinsky und der Unbekannte, der sich den Namen Antonoff beigelegt hatte, am 26. v. M. mittelst des Stranges hingerichtet worden sind. Die gegen Sophie von Herzfeld erkannte Todesstrafe wurde in Zwangsarbeitsstrafe von unbestimmter Dauer umge⸗ wandelt. 3. Juni. (W. T. B.) Nach amtlicher Bekanntmachung ist die Prozeßverhandlu ng gegen den ehemaligen Kollegien⸗ Sekretär Solowjeff, welcher wegen Staatsverbrechens (Attentat auf den Kaiser) unter Anklage gestellt ist, vom obersten Gerichtshof auf den 6. d. M. angesetzt worden.

Amerika. Washington, 1. Juni. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman macht bekannt, daß sämmtliche Certifikate der konsolidirten Anleihe vertheilt sind, und daß die Subskription auf die Obligationen der 4 prozen⸗ tigen konsolidirten Anleihe geschlossen ist. Delegirte der demokratischen Partei des Senats und der Repräsentanten⸗ kammer haben sich dahin geeinigt, die sofortige Annahme des Entwurfs des Kriegsbudgets für das nächste Finanzjahr zu empfehlen, vorausgesetzt, daß ein Artikel darin aufge nommen werde, welcher jede Verwendung von Truppen als Polizeibehörde während der Wahlen verbietet. Nach hier eingegangenen Nachrichten hat in Kansas und Nebraska ein Orkan gewüthet, durch welchen 40 Personen getödtet und mehr als 100 verwundet wurden. 50 Gebäude sind zer stört worden. Die Ernten und anderes Besitzthum haben be⸗ trächtlichen Schaden erlitten.

Süd⸗Amerika. Aus Panama über New⸗York ein⸗ gegangenen Nachrichten des „W. T. B.“ vom 24. Mai zu⸗ olge war einem peruanischen Transporte die Ein chiffung von Kriegsmaterial gestattet worden, obschon er chilenische Konsul dagegen vcheis Die chilenische Flotte hat das Submarinekabel bei Arica zerstört und die Stadt Mejillones niedergebrannt.

Nr. 10 des „Marine ⸗Verxordnungs⸗Blattes“ hat folgenden Inhalt: GExerzirreglement für die Schiffsgeschütze. Unvermuthete Kassenrevisionen. Nachweis der Schwimmfähigkeit der Offizler⸗Aspiranten der Kaiserlichen Marine. Kleiderdepot in Wilhelmshaven. Ausrüstung mit Messegeschirr. Gottesdienst an Bord. Abänderung des Marine⸗Geldverpflegungs⸗Reglements (Büchsenmacher). Aufhebung der Restverwaltung. Inhalts⸗

verzeichniß der Schiffsbücherkisten. u wescräʒans Nr. 35 des „Amtsblatts der deutschen Reichs⸗ und Telegraphen verwaltung“ nentsc 6 23. Mai 1879. Einführung von Bezirks⸗Leitzetteln. Vom 24. Mai 188 Pessenbflcif zerhievong mtt Dänemark. Vom 26. Mai 1879. änkung in der Aus Empf ini 1e,ah deer ellung von Empfangsbescheinigungen

Personalveränderungen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen . ’— heitsamts sind in der 21. Jahreswoche 188 je S59” 5 wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben

emeldet: in Berlin 26,1, in Breslau 35,1, in Königsberg 24,7, in

Cöln 30,1 in Frankfurt a. M. 20,9, in Hannover 27,0, in Cassel 30,3, in Magdeburg 23,5, in Stettin 35,0, in Altona 29,4, in Straß⸗ burg 34,4 in München 47,7, in Nürnberg 21,6, in Augsburg 35,3, in resden 24,7, in Leipzig 20,8, in Stuttgart 24,2, in Braunschweig 35,7, in Karlsruhe 25,0, in Hamburg 32,0, in Wien 32,2, in Buda⸗ pest 51,4, in Prag 35,5, in Triest 29,6, in Basel 26,9, in Brüssel 27,5, in Paris 24,8, in Amsterdam 27,1, in Kopenhagen 25,0, in Stockholm 22,5, in Christiania 14,3, in St. Petersburg 47,1, in Warschau 20,5, in Odessa 28,7, in Bukarest 25,5, in Rom —, in Turin 24,8, in Athen —, in Lissabon 29,8 in London 21,6, in Glasgow 21,0, in Liverpool 23,8, in Dublin 35,0, in Edinburgh 23,5, in Alexandria (Egypten) 30,2. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ 8 EEEö1 8 fhSt. Louis 8,8, in Chicago 14,4, in

2. ih 32 85 i

Füideas 2g cutta 34,1, in Bombay 35,1, in ährend der Berichtswoche fand an den meisten deutschen Beob⸗ achtungsstationen ein mehrmaliger Wechsel des Windes üsche Beoh⸗

Wochenbeginn herrschten an den östlichen Stationen mehr südöstliche, an den mitteldeutschen nordöstliche, in München westliche, in Karls⸗ ruhe südliche Luftströmungen, die zum Theil nach Süd⸗ und Nordost, zum Theil nach Südwest umgingen. In der zweiten Wochenhälfte überwog in Mittel⸗ und Süddeutschland Südwest, in Ostdeutsch⸗ land und in Karlsruhe Nordostwind, der am Schluß der Woche meist, in nördliche, in Karlsruhe in südliche Richtungen überging. 8b stieg Nüedevicsläg, waren nicht selten.

er behauptete sich während der f sei

Peden Studrurhe h er ganzen Woche auf seinem

„Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren deutschen

Städte gestalteten sich in der Berichtswoche ungFnstiger Die all⸗

EE11““ für 88 deutschen Städte stieg

n 28, er Vorwoche 1000 daße ereareth che (auf 0 Bewohner und aufs „Die Sterblichkeit des Säuglingsalters hat besonders in den

Städten des Ober⸗Rheins und des aüttekd gfschen. Geßiegssandes zugenommen, so daß die Gesammtsterblichkeit dieser Altersklasse höher Frschtnt 88 Peecne 6 88 8 000 Lebenden aufs Jahr

e 3 inder unter ahr starbe 2

ber Vüincen 899 br s n gegen 92,6 der Vorwoche nter den Todesursachen gewannen besonders diphtherische Affek⸗ tionen wieder Fase Ausdehnung, namentlich dephtberisch Wfer. Danzig, Dresden, Hamburg u. a. O. Masern herrschen in Hamburg, Krefeld, Straßburg, Karlsruhe, Pest; das Scharlachfieber in Ham⸗ burg. Todesfälle an Unterleibstyphus stiegen in München auf 13, in St. Petersburg auf 35; an Flecktyphus in Berlin auf 7. Aus Thorn, Breslau, Beuthen, Königshütte, Odessa werden vereinzelte, aus St. Petersburg 5 Todesfälle daran gemeldet. Neuerkrankungen daran wurden in Berlin und Breslau weniger; auch der Rückfallstyphus zeigt sich in den genannten Orten seltener, wird dagegen in Danzig, Hamburg, Hannover, Braun⸗ schweig, in meist von auswärts eingeschleppten Fällen, häufiger beobachtet. Darmkatarrhe der Kinder forderten in Muͤnchen, Augsburg, St. Petersburg viel Opfer, der Keuchhnsten in Wien, Cöln und Breslau. Todesfälle in entzündlichen Affektionen der Ath⸗ mungsorgane, sowie Schlagflüsse waren an vielen Orten vermehrt. Die Pocken zeigen in Wien, Paris, St. Petersburg erhebliche Nachlässe, in London, Pest und Triest stieg die Zahl der Todesfälle. Aus Genf und Barcelona werden 3, aus Odessa 2, aus Venedig und Lissabon je 1 Todesfall gemeldet. In Triest verlief 1 Fall von Cholera nontras mit tödlichem Ausgange.

Das XXXIV. Heft der Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern, das, herausgegeben vom Königlich bayerischen statistischen Bureau, im Kommissionsverlage von Adolf Ackermann (vormals E. A. Fleischmann) zu München vor Kurzem erschienen ist, enthält den 1. Theil der bayerischen Ge⸗ werbestatistik, nach der Aufnahme vom 1. Dezbr. 1875, oder den Nachweis der persönlichen Verhältnisse der Gewerbe⸗ betriebe für das Königreich Bayern und dessen einzelne Regierungsbezirke. An eine Einleitung, in welcher Dr. Georg Mayr, der Vorstand des Bureaus eingehend darlegt, in welcher Weise die gewerbestatistische Aufnahme selbständig, insbesondere außer Ver⸗ bindung mit der allgemeinen Volkszählung, vorgenommen worden, schließt sich zunächst ein alphabetisches Register der Gruppen, Klassen und Ordnungen, sowie der besonders hervorgehobenen einzelnen Gewerbe⸗ betriebe an. Auf dieses Register folgen 6 Tabellen. Die 1. Tabelle betrifft die Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen (die Kleinbetriebe mit und ohne Motoren) und enthält einen sachlich vollstän⸗ dig gegliederten Nachweis für die Kleinbetriebe und deren Personal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 2. Tabelle bringt den besonderen Nachweis der in der 1. Tabelle enthaltenen Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen, bei welchen Umtriebsmaschinen verwendet sind (der Kleinbetriebe mit Motoren), und einen sachlich vollständig gegliederten Nachweis für deren Personal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 3. Tabelle und die Ge⸗ werbebetriebe mit mehr als fünf Gehülfen (die Großbetriebe mit und ohne Motoren) und trifft einen sachlich vollständig gegliederten Nachweis für deren Personal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 4. Tabelle bezieht sich auf die Kleinbetriebe t Motoren und die Großbetriebe mit und ohne Motoren, und enthält einen Nachweis für die Gewerbebetriebe als solche. Die 5. Tabelle betrifft Klein⸗ und Großbetriebe und bringt einen Nachweis für die Klein⸗ und Groß⸗ betriebe und deren Personal. Die 6. und letzte Tabelle endlich beschäf⸗ tigt sich mit den Werkstätten und gewerblichen Anlagen der Eisen⸗ bahn⸗ und Telegraphenverwaltungen nebst Nachweis für deren Per⸗ sonal. Den Schluß des starken Quartbandes bildet ein „Anhang“, welcher ein alphabetisches Verzeichniß der in Bayern ermittelten Gewerbe (Kleinbetriebe ohne Motoren) mit Verweisung auf die Gruppen, Klassen und Ordnungen der spystematischen Uebersicht, loksachtedgs und Berichtigungen zu dem vorbenannten Verzeichniß enthält.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Vorstand des Deutschen Vereins zur Verbrei⸗ tung gemeinnütziger Kenntnisse in Prag veröffentlicht den Jahresbericht über das Vereinsjahr 1878. Wir entnehmen demselben folgende Daten:

Der Verein schließt mit dem verflossenen Jahre das erste Dezennium seines Bestehens ab. Demselben sind im Laufe des vergangenen Jahres 462 ordentliche Mitglieder und ein Stifter F. A. Müller, Großhändler in Prag) beigetreten, so daß demselben

nde Dezember 1878 7734 ordentliche und 119 stiftende Mitglieder angehörten. Dieses überraschende Resultat verdankt der Verein nicht blos dem von ihm genährten Bildungstriebe des Volkes, sondern auch der Thätigkeit und dem Eifer g Vertreter. Die Ein⸗ nahmen beliefen sich auf 10 737 Fl. 24 Kr., während die Ausgaben 9493 Fl. 30 Kr. bdetrugen, so daß am 31. Hehember 1878 ein Kassabestand von 1243 Fl. 74 Kr., aus⸗ schliehlich der dem Reservefonds angehörigen 700 Fl. nominal Pa⸗

pierrente, sich vorfand. Dem Reservefonds wurden, abgesehen von