1879 / 132 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 7. Juni. (Bericht über den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) * Im Laufe des Monats Mai sind durch den f eihändigen Verkehr in Grundstücken 127 Auflassungen über fertige Bauten und 15 über Bauter ains erfolgt, während 60 Eigenthumsveränderungen im Wege der Subhastation zu Stande kamen. Das Geschäft der letzten Woche war wegen der Feiertsge unbedeutend, und im Zusammenbange biermit blieb auch der Hypothekenmarkt still. Das Kapital stellt sich nach wie vor willig für hypothekarische Darlehen zu Verfügung. Wir no- tiren: Für erste und feinste pupillarische Stellen in kleinen Summen 4 ½ 4 ½¾ %; gute Gegend im Innern der Stadt 5 %; weiter hinaus

nach Beschaffenheit und Lage 5 ½ 6 7 %. Amortisations- Hypotheken in guter Stadtgegend 5 5 ½ %; in weniger günstigen Theilen 5 ½ 5 ½ 6 % incl. Amortisation. Auf Güter sind erste pupillarische Eintragungen je nach der Pro- vinz und der Bodenbeschaffenheit à 4 ½ 4 ½¾ - 5 % schlank zu pla- ciren. Als verkauft sind zu melden: die Rittergüter Siethen und Groeben, Kreis Teltow.

Generalversammlungen. Aktien-Gesellschaft für den Bau landwirthschaft- licher Maschinen und Geräthe und für Wagen-

18. Juni.

19. Juni.

Warsteiner Gruben- und Hütten-Verein. Ord. Gen. Vers. zu Cassel.

Papierfabrik und Kalkbrennerel Sensleben vor. mals Keferstein. Ord. Gen.-Vers. zu Hannover. Dannenbergersche Kattunfabriken-Aktien-Gesell. schaft. Ausserord. Gep.-Vers. zu Berlin. Düsseldorfer Allgemeine Versicherungs-Gesellschaf für See-, Pluss- und Landtransport. Ord. Gen.-Vern. zu Düsseldorf.

Rhein- und Sochelde-Dampfschiffahrts-Gesellschaff zu Düsseldorf. Ord. Gen.-Vers. zu Düsseldorf.

5 ½ 6 %. Zweite und fernere Hypotheken innerhalb Feuerkasse

fabrikation H. F. Eokert. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin.

Theater.

Berlin und zuletzt im Jahre 1858 in dem Land⸗

Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Abthei⸗

[5022] Bekanntmachung.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 141. Vorstellung. Phädra. Trauerspiel in 5 Aufzügen. Musik von W. Taubert. (Phädra: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als vorletzte Gastrolle.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. Keine Vorstenlung.

Schauspielhaus. 137. Vorstellung. Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 142. Vorstellung. Sar⸗ danapal. Großes Ballet in 3 Akten und 6 Bil⸗ dern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 138. Vorstellung. Der Fechter von Ravenna. Trauerspiel in 5 Akten von Fried⸗ rich Halm. (Thusnelda: Frl. Clara Ziegler, vom Königlichen Hoftheater in München, als letzte Gast⸗ rolle.) Anfang 7 Uhr. 8

2

Wallner-Theater. Sonntag: 8. Gastspiel des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Zum 8. Male: Der Herr von Perlache Vorher: Garten⸗Concert. .“

Montag: Dieselbe Vorstellung. 8 sietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag zum 83. Male und Montag zum 84. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil Hahn.) Die Kinder des Kapi⸗ tain Granut. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennerv. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Bei günstiger Witterung, täglich: Garten⸗Concert. Sonntags: Anfang 5 Uhr, Wochentags: Anfang 5 ½ Uhr.

Dienstag: Zur Vorfeier des goldenen Hochzeits⸗ festes Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kai⸗ serin bei festlich erleuchtetem Hause. Prolog. Zum 85. Male: Die Kinder des Kapitän Grant.

RKesidenz-Theater. Sonntag: Montag: Die Fourchambault.

Die Fremde.

rolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebeun. Sonntag: Zum 71. und hier zum 23. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Ja⸗ cobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Germania-Sommer-Theater. Sonntag: Ermäßigte Sonntagspreise: Berliner Kinder. Posse mit Gesang in 4 Akten von H. Salingré. Musik von Th. Hauptner.

Montag: Besonders ermäßigte Preise, Parquet 1 ℳ: Berliner Kinder.

Selle-Alliance-Theater. Sonntag u. folg. Tage: Morpheus. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 6 Bildern von Roderich Fels. Darstellung der Engels⸗Visionen, nach Pro⸗ fessor Pepper in London. Im prachtvollen Sommergarten von 5 Uhr ab: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natursänger⸗Gesellschaft. Schwedisches Damenquartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Entrée 50 ₰.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Hermine Hilbert mit Hrv. Fär⸗ bereibesitzer Wilhelm Klinkhart (Ober⸗Langen⸗ bielau— Neurode). Frl. Sophie v. Blücher mit

Hrn. General⸗Major z. D. Carl v. Brandenstein (Ballenstedt a. Harz Guben).

Verehelicht: Hr. Dr. Martin Stumpf mit Frl. Martha Raasch (Ellerbeck bei Kiel). Hr. Oberst⸗ Lieutenant z. D. Paul v. Eckensteen mit Frl. Agnes Zimmermann (Berlin). Hr. Landrath Magdeburg mit Frl. Cecilie v. Homeyer (Murchin). Hr. Professor Ferdinand Freiherr v. Richthofen mit Frl. Irmgard Freiin v. Richt⸗ ofen (Bonn Damsdorf bei Striegau). Hr.

ieutenant und Adjutant Max Behn mit. Frl. Ida Koester (Mainz-— Goldeben in Meckl.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Avpotheker George

Fromm (Skaisgirren). Hrn. Pastor Vogel (Sandow bei Dölitz). Eine Tochter: Hrn. Professor D-r. G. Heinrici (Marburg). Hra. Dr. C. Neuburg (Jena). Hrn. Dr. med. Leh⸗ mann (Walsrode).

Gestorben: Hr. Baurath a. D. Adolf Für.

(Bad Berka a. d. Ilm). Verw. Frau Ritt⸗ meister Anna v. Schmiedeberg, geb. Gerigk (Wormditt). Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Louis Freiherr v. Stenglin (Berlin). Verw. Frau Emilie v. Puttkamer, geb. v. Below (Stolp). Hr. Oekonomie⸗Rath Johann Weinbach (Dres⸗ den). Hr. K. russ. Wirkl. Geheimrath Ernst

Freiherr v. Ungern⸗Sternberg.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

1629]

Der Handarbeiter Wilhelm August Kaplick, geboren den 5. Dezember 1831, Sohn des Brauers Johann Friedrich Kaplick und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Friederike alias Elisabeth, geborm Erdmann

zu Friedrichstadt, welcher sich 1851 oder 1852 in

armenhause zu Straußberg krank befunden hat, hat seit 1853 keine Nachricht von sich gegeben. Der⸗ selbe, event. dessen Erben, werden aufgefordert, sich spätestens in dem am 10. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls der verschollene Wilhelm August Kaplick für todt erklärt und dessen Verlassenschaft dessen Er⸗ ben event. dem Fiskus zugesprochen werden wird.

Wittenberg, den 17. Januar 1879.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1

Eoe C(Cwikk Der Köthner Wilhelm Bähre (Behre) zu Lehrte hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesitze zu bestellen beabsichtige. Namentlich sollen verpfändet werden die beiden Köthnerstellen des Anleihers zu Lehrte, welche be⸗ stehen aus den Gebäuden Haus⸗Nr. 33 und 40 da⸗ selbst, den in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Lehrte unter den Artikel⸗Nr. 31 und 38 mit 6,8643 und resp. 15,4325 ha näher be⸗ schriebenen Grundstücken und den sonstigen Zube⸗ hörungen und Berechtigungen ꝛc.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftun⸗ gen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf Donnerstag, den 10. Juli d. J.,

Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Kredit⸗ anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗ tion der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt Certi⸗ fikate ausgestellt worden. 828 . Burgd orf, den 30. Mai 1879. 1 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Culemann.

KE 2 21 8 „E Ediktalladung. Der Köthner Ernst Nöhre zu Lehrte hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige. Namentlich soll verpfändet werden die Köthner⸗ stelle des Anleihers, welche besteht aus den Ge⸗ bäuden unter der Haus⸗Nr. 4 zu Lehrte, den in der Grundsteuer⸗Mutterrolle dieser Ortschaft unter der Artikel⸗Nr. 4 mit 30,19 ha beschriebenen Grund⸗ stücken, den sonstigen Zubehörungen und Berechti⸗ gungen ꝛc. Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen oder sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗, oder Leibzuchtsansprüchen oder andern Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Donnerstag, den 10. Juli d. J.,

Morgens 11 Uhr,

angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Kredit⸗ Anstalt zu bestellenden Hypothek verloren. Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗Kredit⸗Anstalt Certifikate ausgestellt worden.

Burgdorf, den 30. Mai 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Culemann.

Verkäufe, Verpachtungen, Eubmissionen ꝛc.

Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn. Strecke Nordhausen⸗Wetzlar. 5 Abtheilung VI.

Die Tischler⸗, Glaser⸗ und Schlosserarbeiten für das Verwaltungsgebäude der Werkstatt Eschwege, sowie für das Stationsgebäude und ein Maschinen⸗ haus auf Bahnhof Geismar sollen in einem Loose ungetrennt vergeben werden. Anschlag rot. 10 000

[5024]

1.“

lunge bureau.

Offerten sind versiegelt und portofrei bis zur

Terminsstunde einzureichen. Die Zeichnungen und Bedingungen liegen auf dem hiesigen Abtheilungebureau zur Einsicht offen und sind die letzteren gegen Erstattung der Abschreibe⸗ gebühren zu beziehen.

Bestellung muß jedoch bis zum 17. Juni späte⸗ stens erfolgt sein. 8

Eschwege, den 5. Juni 1879.

Der Abtheilungs⸗Baumeister.

6 F. Nitschmann.

[5030] Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

1) Die Lieferung von 500 chm Granitpflaster⸗

steinen und

2) die Umpflasterung von ca. 3000 qm der Zu⸗

fuhrstraße zum Güterschuppen auf Bahnhof Breslau sollen im Wege der Submission im Ganzen oder nach den beiden Loosen getrennt vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Montag, den 16. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, im Bureau der Königlichen Eisenbahnkommission hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

„Offerte auf Pflasterarbeiten auf Bahnhof Breslau“ per Adresse der Königlichen Eisenbahnkom⸗ mission (NR. M.) eingereicht sein müssen.

Die Submissionsbedingungen liegen im vorbezeich⸗ neten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Abschriften der Bedingungen und der vorgeschriebe⸗ nen Offerten⸗Formulare gegen Erstattung der Kosten im Betrage von 1 von dem Bureau⸗Vorsteher Herrn Volke in Empfang genommen werden.

Breslanu, den 6. Juni 1879.

Der Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.

Braunschweigische Eisenbahn.

Die Einlösung der am 1. Juli d. J. fälligen Zinscoupons der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft erfolgt von dem bezeichneten Tage an

in Braunschweig bei unserer Hauptkasse und dem Bankhause Lehmann Oppenhei⸗ mer & Sohn, 8

in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn & Comp. und bei der Berliner Handels⸗ gesellschaft.

Die Coupons müssen mit einem von dem Em⸗ pfänger unterschriebenen Verzeichnisse eingeliefen werden, in welchem der Reihenfolge nach die Num⸗ ö der Coupons und deren Geldwerthe angegeben ind.

Braunschweig, den 4. Juni 1879.

Direktion der Braunschw. Eisenbahn⸗Gesellschaft.

15021]1 Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Die Ausloosung der gemäß §. 3 der Allerhöch⸗

sten Privilegien vom 18. Juli 1859 und 28. Ja⸗ nuar 1861 für das Jahr 1879 zu amortisirenden

Prioritäts⸗Obligationen I. und II. Emission zum

Betrage von 34500 und 5100 erfolgt Mittwoch, den 23. Juli d. Js., Vormittaus 9 Uhr, in unserem hiesigen Verwaltungsgebäude.

In diesem Termine, zu welchem Jedermann Zu⸗ ritt hat, werden auch die in Folge der Amortisa⸗ tion bisher eingelösten Obligationen vernichtet.

Saarbrücken, den 3. Juni 1879.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

haber sowohl der Stammaktien Litt. A., als hierdurch zu der am

und zwar

Mgorgenstern,

Sekretär Quicker den Stimmen

rufenen ordentlichen Generalversammlung gilt.

gestattet, in der zweiten Wagenklasse.

Magdeburg abgelassen. Magdeburg, den 5. Juni 1879.

melden und als Inhaber von 5 oder mehr Aktien Litt. A. XII. Statutnachtrages entsprechenden Anzahl von Aktien Litt. B. oder C. unter Beifügung eines nach der Reihenfolge geordneten Nummernverzeichnisses legitimiren, worauf sie eine die Anzahl der ihnen gebühren⸗ ausweisende Einlaßkarte ausgehändigt erhalten, welche zugleich als Einlaßkarte zu der mittelst besonders publizirter Einladung auf denselben Tag, Nachmittags 4 Uhr, nach Magdeburg einbe⸗

Außerordentliche Generalversammlung ionäre der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, und zwar die In⸗ auch der Stammprioritätsaktien Litt. B. und C. werden

Mittwoch, den 2. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr,

zu Magdeburg im Wartesaale III. Klasse unseres stadtseitigen Staticnsgebäudes, abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. ““ Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist:

Der Antrag der Gesellschafts⸗Vorstände auf Genehmigung des mit der Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Regierung abgeschlossenen Vertrages wegen Ueberlassung des Betriebes und der Verwaltung, sowie demnächstiger Eigenthumsübertragung des gesammten Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahn⸗Unternehmens an den Staat unter gleichzeitiger Auflösung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.

SDiejenigen der oben bezeichneten Herren Aktionäre, welche an der außerordentlichen

versammlung Theil zu nehmen wünschen, wollen sich am Freitag, den 27. Juni c., von Vormittags 9 bis Nachmittags 3 Uhr,

in Magdeburg im Direktorialgebäude, Fürstenstraße Nr. 1 bis 10 bei dem Controleur von

in Halberstadt im Stationsgebäude bei dem Rendanten Roscher, in Berlin (Lehrter Bahnhof) im Wartesaal der Ankunftsseite des Stationsgebäudes bei dem

oder einer dem §. 8 des VII. und §. 5 des

Diese Karten dienen für die Herren Aktionäre auch als Legitimation zur freien Fahrt zu und von der Generalversammlung auf allen unseren Bahnstrecken in der dritten und, soweit es der Raum

Von Berlin wird am Tage der Generalversammlung Morgens 8 Uhr ein Separatzug nach

Der Vorsitzende des Ausschusses.

[503

werden hierdurch zu der am

2) Vorlage der Rechnung pro 1878,

Diejenigen der oben bezeichneten Herren

und zwar . 1 in Magdeburg im Directorialgebäude, von Morgenstern,

Secretair Quicker

Magdeburg abgelassen. Magdeburg, den 5. Juni 1879.

Termin am Sonnabend, den 21. Juni a. e.,

3) Wahl von Ausschußmitgliedern an Stelle der statutenmäßig ausscheidenden.

versammlung Theil zu nehmen wünschen, wollen sich am Freitag, den 27. Juni cr., von Vormittag 9 bis Nachmittag 3 Uhr,

Fürstenstraße Nr. 1 bis 10, bei

melden und als Inhaber von 5 oder mehr Actien Litt. XII. Statutennachtrags entsprechenden Anzahl von Actien Litt. B. oder C. unter Beifügung eines nach der Reihenfolge geordneten Nummernverzeichnisses legit miren, worauf sie eine die Anzahl der ihnen gebührenden Stimmen ausweisende Einlaßkarte ausgehändigt erhalten, welche zugleich als Einlaßkarte zu der mittels besonders publizirter Einladung auf denselben Tag Vormittag 11 Uhr nach Magdeburg einberufenen außerordentlichen Generalversammlung gilt. Diese Karten dienen für die Herren Actionaire auch als Legitimation zur freien Fahrt zu und von der Generalversammlung auf allen unseren Bahn⸗ strecken in der dritten und soweit es der Raum gestattet, in der zweiten Wagenklasse.

Von Berlin wird am Tage der Generalversammlung, Morgens 8 Uhr, ein Separatzug nach

Ordentliche Generalversammlung der Actionaire der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, und zwar die Inhaber sowohl der Stammactien Litt. A. als auch der Stamm⸗Prioritäts⸗Actien Litt. B. und C,

Mittwoch, den 2. Juli d. J., Nachmittag 4 Uhr,

zzu Magdeburg im Wartesaale III. Klasse unseres stadtseitigen Stationsgebäudes abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. 1 Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Vortrag des Geschäftsberichts pro 1878,

General⸗

Actionaire, welche an der ordentlichen

v

dem Controleur

in Halberstadt im Stationsgebäude bei dem Rendanten Roscher, Iin Berlin (Lehrter Bahnhof) im Wartesaal der Ankunftsseite des Stationsgebäudes bei dem

oder einer dem §. 8 des VII. und §. 5 des

Der Vorsitzende des Ausschusses.

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langen und nach freier?

Das Abonnement beträgt 4 50 86 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30

Se. Majestät der König haben Alergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. von Mutius, bisher Com⸗ mandeur der 18. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem General⸗Major z. D. von Böhn, bisher Commandeur der 34. Infanterie⸗Brigade (Großherzoglich mecklenburgischen), und dem Ober⸗Forstmeister Tramnitz zu Merseburg den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Musikdirektor Ehrlich zu Magdeburg den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Lazarethverwaltungs⸗In⸗ spektor Bernau im Garnisonlazareth zu Wiesbaden den

Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachvbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: 8 des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ DOrdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Hauptmann von Witzleben, à la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und kommandirt zur Dienstleistung als Adjutant beim Chef der Artillerie, General⸗ Feldzeugmeister Prinzen Carl von Preußen, Königliche Hoheit; sowie 8 des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich ““ sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: ddem Rittmeister von Bärensprung, Adjutanten der 22. Division.

Deutsches Reich.

Se. Majestält der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Apotheker August Bluhm zu Jur⸗ burg (Georgenburg) in Rußland zum Vize⸗Konful zu er⸗ nennen geruht.

Der Kaiserliche Konsul zu Rotterdam hat den Kaufmann rangois van der Elst an Stelle des ausgeschiedenen errn J. C. Déeking⸗Dura zum Konsularagenten in ordrecht bestelt

F

qqgRgBufuung, v““ betreffend die Erneuerungswahlen für die Be⸗ zirksvertretungen und die Kreisvertretungen in Elsaß⸗Lothringen. Vom 6. Juni 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 3 1 verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1833, des Dekrets vom 3. Juli 1848 und der Ge⸗ setze vom 7. Juli 1852 und vom 24. Januar 1873, für

Elsaß⸗Lothringen, was folgt:

Die Wahlen zur Erneuerung des zweiten Dritttheils der Bezirksvertretungen und der zweiten Hälfte der Kreisvertre⸗ tungen finden am 21. und 22. Juni dieses Jahres statt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1879.

8 1““ Wilhelm.

In Vertretung des Reichskanzlers: 1“X“

Bestimmungen,

betreffend die Verpflichtungen der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes.

Auf Grund der mir durch den Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 318) be⸗ treffend die Abänderung des §. 4 des Gesetzes über das Post⸗ wesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 ertheil⸗ ten Ermächtigung bestimme 8 hierdurch, was folgt:

Die Verpflichtungen der fortan auf Kosten des Reichs oder eines Bundesstaats oder im Wege der Privatunterneh⸗ mung zur Anlage kommenden Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem vorbezogenen Gesetze vom 20. Dezember 1875 und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung fol⸗ genden Kalenderjahres, an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des vorbezogenen Gesetzes die nachstehenden Bestimmungen treten:

Die Bahnverwaltung ist verpflichtet, in jedem für den regelmäßigen Beförderungsdienst bestimmten Zuge auf Ver⸗

Vahl der Reichs⸗Postverwaltung:

) die Beförderung der Postsendungen durch die Ver⸗ mittelung des Zugpersonals bewirken zu lassen, wofür die Postverwaltung eine Vergütung von einem Pfennig für den Centner und den Kilomete .“ trecke nach

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

dem monatlichen Gesammtgewichte der von Station zu Station beförderten Poststücke, jedoch mit Ausschluß der unentgeltlich zu befördernden Briefbeutel, Brief⸗ und Zeitungspackete, entrichtet. Die Postverwaltung wird dafür sorgen, daß die Poststücke thunlichst in Säcken oder Körben zusammengepackt zur Bahnbeför⸗ derung übergeben werden; . Briefbeutel, sowie Brief⸗ und Zeitungspackete mit Aus⸗ schluß anderer Postsendungen zur Beförderung durch das Zugpersonal gegen eine Entschädigung von fünf⸗ undzwanzig Pfennigen für jeden in dieser Weise be⸗ nutzten Zug zu übernehmen; 3 die Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief⸗ und Zeitungspacketen durch einen Postbeamten zu gestatten, welchem der erforderliche Platz in einem Personen⸗ wagen dritter Klasse gegen Entrichtung eines Fahr⸗ geldes von zwei Pfennigen für den Kilometer einzu⸗ räumen ist; 8 eine Abtheilung eines Eisenbahnwagens zur Beförde⸗ rung der Postsendungen, des Postbegleitpersonals und der erforderlichen Postdienstgeräthe gegen die in Art. 3 bezw. 6, des Eisenbahn⸗Postgesetzes und den dazu ge⸗ hörigen Vollzugsbestimmungen festgesetzte Entschädigung und gegen Entrichtung einer Frachtvergütung von einem halben Pfennig für den Centner uünd Kilometer nach dem gemäß der Bestimmung zu 1 zu ermittelnden Gesammtgewichte der Poststücke einzuräumen. Die Ent⸗ scheidung darüber, ob die Wagenabtheilung in einem Personen⸗ oder in einem Güterwagen einzurichten ist, steht der Postverwaltung zu; 1 einen von der Postverwaltung gestellten Eisenbahn⸗ Postwagen mit den darin befindlichen Postsendungen, dem Postbegleitpersonal und den erforderlichen Post⸗ dienstgeräthen gegen Entrich ung einer Frachtvergütung von einem halben Pfennig fuͤr deg LCentuer und Kilo⸗ meter nach dem gemüuß der Bestimmnung zu 1 zu er⸗ mittelnden Gesammtgewichte der Poststücke zu befördern.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗ Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in .

Unter den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen sind diejenigen ver⸗ standen, welche mit schmalerer als der Normalspur gebaut sind, sowie diejenigen, auf welche vermöge ihrer untergeord⸗ neten Bedeutung die Bestimmungen des Bahnpolizei⸗ Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 von der zuständigen Landesbehörde im Einverständniß mit dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte für nicht anwendbar erklärt sind. 3

Auf die zur Zeit bereits im Betriebe oder Bau befind⸗ lichen Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung wie auf be⸗ stehende Eisenbahnen, denen künftig der Charakter einer Eisen⸗ bahn untergeordneter Bedeutung beigelegt werden möchte, finden die Bestimmungen unter J. vorbehaltlich meiner besonderen Bewilligung im Einzelfall keine Anwendung. Berrlin, den 28. Mai 1879. v“

Der Reichskanzler. von Bismarck.

Die Nummer 8 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 328 die Verordnung, betreffend die Erneuerungs⸗ wahlen für die Bezirksvertretungen und die Kreisvertretungen. Vom 6. Juni 1879. Berlin, den 9. Juni 18709. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Hofansage. Mittwoch, den 11. Juni, um 12 Uhr Mittags, findet aus Auslaß der Goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ma⸗ jestäten in der Neuen Kapelle des Königlichen Schlosses zu Berlin eine kirchliche Feier statt. Diejenigen Personen, welche besondere Einladungen zu dieser Feier erhalten haben, begeben sich um 11 ½ Uhr nach der gedachten Kapelle.

Die Anfahrt ist von der Schloßfreiheit her unter Portal

Nr. 3 (Abtheilung links).

88 vhecfang n sich die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen, die General⸗Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, der Minister des

königlichen Hauses und der

Geheime Kabinets⸗Rath, die Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Ma⸗ jestät der Kaiserin⸗Königin, Allerhöchstderen Palast⸗ und der Ober⸗Hofmeister und die dienstthuenden Bereitschaft gehaltenen, in der Schloß⸗

E sowie ammerherren, in den dazu in Bereitse der ersten Etage des Königlichen Schlosses nach freiheit hin gelegenen Gemächern. u“

Die Anfahrt ist ebenfalls von der Schloßfreiheit her unter Portal Nr. 3 (Abtheilung linke).

Die Mitglieder der Königlichen Familie und die Hohen Anverwandten des Kaiserlichen Jubelpaares erscheinen bald nach 11 ¾ Uhr im Weißen Saale.

Die Gefolge treten in die Bildergallerie.

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her unter Portal Nr. 4.

Nach der kirchlichen Feier begeben die Hohen Anver⸗ wandten Sich von dem Weißen Saale aus in der Richtung der Alten Kapelle in Ihre Appartements, resp. verlassen das Königliche Schloß über die daselbst belegene Treppe.

Abfahrk ist unter Portal Nr. 4 nach der Lustgartenseite.

Um 12 ½¼ Uhr erscheint das diplomatische Corps zur Gratulations⸗Cour im Rittersaale.

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, die Abfahrt erfolgt unter Portal Nr. 3 nach der Schloßfreiheiit. 1

Um 1 Uhr versammeln sich die eingeladenen verheiratheten Damen, welche nicht Fürstinnen oder Excellenzen sind, mit ihren Ehegatten in der Rothen (drap d'or-) und in der Bran⸗ denburgischen Kammer.

Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. 11“

Nach der Cour im Weißen Waale begeben sich die in der Kapelle versammelt gewesenen Personen durch das double- appartement der Bildergallerie nach der alten Kapelle und ver⸗ lassen das Schloß über die daselbst gelegene Treppe.

Die Abfahrt ist unter Portal Nr. 4 nach der Lust⸗ gartenseite.

Die Abfahrt der Damen und Herren, welche sich in der Rothen (drap d'or-) und in der Brandenburgischen Kammer versammelt haben, erfolgt nach Wahl, unter Portal Nr. 4 oder bei der Wendeltreppe. 1

Die Damen erscheinen im Hofkleide (robe de cour), die Herren vom Civil in Gala mit Ordensband, vorzugsweise preußischem, die Herren vom Militär wie bei den großen Hofcouren, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette desselben über der Uniform. 1

(Diejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind, erscheinen im schwarzen Feac;. mn schwarzen Unterkleidern, weißer Kravatte und weißen Hand⸗ schuhen.) 1 8

Nachmittags um 5 Uhr Familientafel bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im König⸗ lichen Palais für die Mitglieder der Königlichen Familie und die Allerhöchsten und Höchsten Gäste, und Marschallstafel im Königlichen Schlosse. 1

Die Damen erscheinen in runden Kleidern, die Herren vom Civil in Gala mit dunklem Beinkleid und mit Ordens⸗ band, vorzugsweise preußischem, die Herren vom Militär im Paradeanzuge ohne Schärpe, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit dem Bande desselbeesn

Um 8 Uhr Abends Festvorstellung im Königlichen Opernhause hierselbst, wozu Einlaßkarten für Diejenigen aus⸗ gestellt werden, welchen nicht das Recht des Eintritts in die große Königliche Hofloge zusteht.

Der Anzug wie vorher.

Donnerstag, den 12. Juni, um 4 Uhr, im Königlichen Schlosse hierselbst Gala⸗Diner, bei welchem die Hofstaaten und die Gefolge der Königlichen Familie und der Hohen Anverwandten des Kaiserpaares, der Reichskanzler, die General⸗Feldmarschälle, die hier anwesenden Ritter vom Hohen Orden vom Schwarzen Adler, die Chefs fürstlicher Häuser, die Generale der Infanterie und der Kavallerie, und die aus den Provinzen eingetroffenen komman⸗ direnden Generale, die General⸗Lieutenants, die Staats⸗ Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Be⸗ vollmächtigten zum Bundesrathe, die Präsidien des Reichs⸗ tages und beider Häuser des Landtages, die Wirklichen Ge⸗ heimen Räthe, die sonstigen Excellenzen vom Civil und die Ober⸗Präsidenten, die Spitzen der städtischen Behörden von Berlin, Potsdam und Charlottenburg, sowie die von auswärts hier erschienenen Deputationen zugezogen werden.

Die Damen erscheinen in reichen, runden Kleidern, die

erren vom Civil in Gala mit Ordensband, die Herren vom Herienr wie bei den großen Hofcouren, aber ohne Schärpe, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette desselben über der Uniform. G

(Der Anzug für diejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind, ist wie oben.)

Die Anfahrt von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, die Abfahrt ebendaselbst in ent⸗ gegengesetzter Richtung.

88 1”8 8 Uhr Abends Konzert bei Ihren Kaiser lichen und Königlichen Majestäten im Weißen Saale des Königlichen Schlosses. 11I1