ie Damen erscheinen in runden Kleidern, die Herren vom Civil in Gala mit dunkelem Beinkleid und mit Ordens⸗ band, die Herren vom Militär im Paradeanzug ohne Schärpe, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit dem Bande desselben. 8 Die Anfahrt ist von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe, die Abfahrt ebendaselbst in ent⸗ gegengesetzter Richtung. Berlin. den 8. Juni 1879. Der Ober⸗Hof⸗ und Har Marschall. Graf von Pückler.
Der Ober⸗Ceremonien⸗ Meister. Graf von Stillfr
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 3. Klasse 160. Königlich Preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 17. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor⸗ legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klaässe, bis zum 13. Juni d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des einzulösen.
Berlin, den 9. Juni 1879.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der ordentliche Lehrer am Pädagogium in Putbus Dr. Haenicke ist zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
E(ange
Der Rittergutsbesitzer Verdries zu Fredersdorf an der Ostbahn hat dem Kriegs⸗Ministerium aus Anlaß der Feier der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin ein Geschenk von 30 000 ℳ gemacht, dessen Zinsen zur Unterstützung von Invaliden der preußischen Armee und deren Hinterbliebenen verwendet werden sollen. Weitere 1500 ℳ sind dem Kriegs⸗Ministerium von dem Geschenkgeber überwiesen worden, damit schon an dem Tage des Allerhöchsten Jubelfestes solche Unterstützungen vertheilt werden können.
Aus letzterwähntem Betrage ist den nachbenannten 25 Personen, und zwar:
1) dem Invaliden Johann Jacob Hube aus Elbing,
2) dem Invaliden Karl Schulz aus Saalfeld, Kreis Mohrungen,
3) dem Invaliden Heinrich Halfpap aus Stolzen⸗ hagen,
4) der Wittwe des verstorbenen Invaliden Hörnke aus Stettin,
5) dem Invaliden Friedrich Schroeder aus Berlin,
6) dem Invaliden Karl Heinrich Zierlein aus Frankfurt a. O.,
7) dem Invaliden Haensch aus Neuhaldensleben,
8) dem Invaliden Thiele aus Deetz bei Zerbst,
9) dem Invaliden Friedrich Heering aus Wünschen⸗ dorf, Kreis Löwenberg,
10) der Wittwe des verstorbenen Invaliden Walkowiak aus Pleschen,
11) dem Invaliden Wilhelm Klebig aus Deutsch⸗ Lissa
12) dem Invaliden August Szymannek aus Rosen⸗ berg O./S.,
Invaliden Gerhard Leigering aus Essen, Invaliden Joseph Hoppe aus Herne, Kreis
Invaliden Joseph Nießen aus Aachen,
16) dem Invaliden Jacob Maas aus Dirmingen, Kreis Ottweiler,
17) dem Invaliden Rasmus Petersen Fromm aus Beuschauholz, Kreis Sonderburg,
18) dem Invaliden Wilhelm Christian Friedrich Pinn aus Kiel,
19) dem Invaliden Wilhelm Ehlers aus Auhagen,
20) dem Invaliden Heinrich Goedicke aus Timmeitz, 21) dem Invaliden Emil Anton Fahricius aus Dillenburg,
22) dem Invaliden Heinrich Ludwig Sporleder aus Dodenhausen,
23) der Mutter des verstorbenen Musketiers Kraus, Tagelöhnerin Eklisabeth Bach aus Zitzingen, Bezirksamt Müllheim,
24) dem Invaliden (ehemaligen Feldwebel) Traband aus Hagenau,
25) dem Invaliden Müller aus Alte⸗Glashütte, Kreis Forbach, ein Geldgeschenk von je 60 ℳ bewilligt worden, welches den Genannten am 11. d. Mts. durch Vermittelung der be⸗ treffenden Königlichen General⸗Kommandos behändigt werden wird.
Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht.
Berlin, den 6. Juni 1879.
Kriegs⸗Ministerium. qö166641“
Hauptverwaltung der Staatsschulden. 1 Bekanntmachung weg n Ausreichung der neuen Zinscoupons Ser. XI. zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.
Die Zinscoupons Ser. XI. Nr. 1—8 über die Zinsen für die vier Jahre vom 1. Juli 1879 bis dahin 1883 nebst Talons werden vom 16. d. Mts. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vor⸗ mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 19. April 1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Ober⸗Postamte unentgelt⸗ lich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.
“ 1
Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Em⸗ pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, da⸗ gegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der obengenannten Pro⸗ vinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver⸗ zeichniß wird mit einer Engale Seegen⸗ versehen so⸗ gleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons en abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich⸗ nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen und der Königlichen Finanz⸗ direktion in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrolle der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 4. Juni 1879.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. 8uLerong. Rötger. qumnunumntmaechuüng. .““
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen von Preußischen Staatspapieren, sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen und der Aktien und Obligationen der Niederschlesisch⸗ Märkischen und der Münster⸗Hammer Eisenbahn können bei⸗ der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, unten links, schon vom 16. d. M. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassenrevisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags gegen Ablieferung der fälligen Coupons erhoben werden.
Von den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. Main werden diese Coupons vom 20. d. M. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden.
Die Coupons müssen nach den einzelnen Schuldengattun⸗ gen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stück⸗ zahl und den Betrag der verschiedenen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Angabe der Wohnung des Inhabers versehenes Verzeichniß beigefügt sein.
Berlin, den 6. Juni 1879.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering. Rötger.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld von Bonn;
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Friedenthal aus der Provinz Schlesien;
Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der öffentlichen Arbeiten Maybhach aus der Rheinprovinz.
mutmachuüng 1 auf Grund des Reichsgesetzes von 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 1 Abs. 2 und §. 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 den Turnverein in Hohenstein verboten.
Zwickau, den 6. Juni 1879. 8
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Dr. Hübel.
Bekanntmachung.
Für die am 11. d. M. bevorstehende Feier der Goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten treten folgen de Beschränkungen des Fahr⸗ und Fußgängerverkehrs ein: EEE
Die Kurfürstenbrücke, der Schloßplatz, die Breite⸗ und Brüder⸗ straße vom Schlosßplatz bis zur Neumannsgasse, die Schloßfreiheit, Stechbahn, die Schleusenbrücke, die Werderstraße von der Brücke bis zum Werderschen Markt, der Schinkelplatz, die Niederlag⸗ straße, die Oberwallstraße von den Linden bis zur Französischen Straße, die Straße hinter der katholischen Kirche, die Behren⸗ straße vom Opernplatz bis zur Markgrafenstraße, der Lustgarten, die Schloßbrücke, die Plätze am Zeughause und Opernhause, die Straße hinter dem Gießhause, die Straße Unter den Linden vom Opernplatz bis zur Charlottenstraße und die Universitätsstraße werden von 11 Uhr Vormittags ab bis zur Beendigung der im Königlichen Schlosse für den Wagenverkehr ge⸗ sperrt.
Die Schloßbrücke und die Schloßfreiheit bleibt von 12 Uhr ab bis zur Beendigung der Feier auch für den Fußgänger⸗ verkehr geschlossen.
Dem loyalen und patriotischen Sinne des Publikums darf vertraut werden, daß, wie bei dem Einzuge Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 5. Dezember v. J., auch an diesem feierlichen Tage jede Störung der öffentlichen Ordnung und allgemeinen Freude fern ge⸗ halten, und den Anordnungen der Aufsichtsbeamten überall willig Folge geleistet werden wird. Berlin, den 7. Juni 1879. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Bekanntmachung. Das vielfach verbreitete Gerücht, daß aus Anlaß der bevor⸗
stehenden Hof⸗Festlichkeiten in den Tagen vom 11. bis 13. d. Mts.
nochmals eine große Parade und Truppenmanöver stattfinden, hat wiederum Veranlassung gegeben, zahlreiche Gesuche um Passir⸗ karten für Wagen an das Polizei⸗Präsidium zu richten. Da das Polizei⸗Präsidium außer Stande ist, alle diese Gesuche einzeln zu beantworten, bringt dasselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in der angegebenen Zeit weder eine Parade, noch Truppenmanöver stattfinden, und daß Passirkarten für die sonstigen Festlichkeiten über⸗ haupt nicht ertheilt werden. Berlin, den 8. Juni 1879. ““ Königliches Polizei⸗Präsidium.
von Madai.
Bekanntmachung.
Die neuen Zinscoupons zu dem vormals Herzoglich nassauischen 4 %igen Staatsanlehen von Fl. 1 000 000. — d. d. 1. Oktober 1851 Ser. III. Nr. 1 bis 8 nebst Talons werden vom 30. Juni l. Ihrs. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausgereicht werden.
Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs⸗ und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, üneburg und Osnabrück bezogen werden. Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Coupons wieder abzuliefern. 1
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ vinzialkassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons⸗ anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Coupons zu tragen.
Wiesbaden, den 30. Mai 1879.
Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Ge⸗ neral⸗Adjutanten von Albedyll und des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin be⸗ grüßte gestern Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin von Baden im Stadtschlosse zu Potsdam und wohnte mit Höchstdenselben dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei, worauf Ihre Majestät mit den Hohen Gästen nach Schloß Babelsberg zurückkehrte. Dort traf zum b Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ ande ein.
—
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam am Sonnabend Vormittag nach Berlin, begab Sich von hier in das Mausoleum zu Charlottenburg und darauf in Reiseskizzen⸗Ausstellung im provisorischen Aus⸗ stellungsgebäude am Kupfergraben.
Um 12 Uhr nahm Höchstderselbe Vorträge entgegen und kehrte später mit Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit der Kronprinzessin, Höchstwelche mit dem Zuge um 11 Uhr ebenfalls nach Berlin gekommen war, ge⸗ meinschaftlich nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.
Gestern früh 7 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Baden nach dem Bahnhofe in Potsdam und geleitete Höchstdieselben in das Stadtschloß, woselbst auch Ihre Kaiserliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin bald darauf eintraf.
Später wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei.
Das Dejeuner nahmen die Großherzoglich badischen Herr⸗ schaften bei Ihren Kaiserlichen Hoheiten im Neuen Palais ein.
Nachmittags stattete Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Sr. Majestät dem Kaiser und König einen Besuch ab und dinirte bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin auf Schloß Babelsberg.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carllist gestern, Sonntag, Abends 11 ½ Uhr, auf dem Dresdner Bahnhof in Be⸗
leitung Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen Friedrich Wilhelm von Hessen, Höchstseines Schwiegersohnes, von Wies⸗ baden hier eingetroffen und hat im hiesigen Palais Wohnung genommen.
—— Zur Feier der Goldenen Kaiserlichen und Königlichen Ihre Anwesenheit angemeldet:
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande, Höchstwelcher bereits gestern Morgen 7 Uhr 10 Minu⸗ ten auf dem Lehrter Bahnhofe hierselbst eingetroffen ist.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Baden mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erb⸗ großherzog und Ihren Großherzoglichen Hoheiten der Prin⸗ zessin Victoria und dem Prinzen Ludwig Wilhelm, Höchst⸗ welche bereits gestern Morgen 7 Uhr 12 Minuten in Pots⸗- dam eingetroffen sind.
Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf und die Land⸗ gräfin von Hessen, Höchstwelche bereits gestern Abend 11 ½ Uhr auf der Dresdener Bahn eingetroffen sind.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin. Ankunft: Montag, den 9. Juni, Abends 8 Uhr 56 Minuten, auf der Hamburger Bahn.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin. Ankunft: Montag, den 9. Juni, Abends 8 Uhr 56 Minuten, auf der Hambur⸗ ger Bahn.
Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. Ankunft: Montag, den 9. Juni, Abends 7 ¾ Uhr, auf der Lehrter Bahn.
Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Alexis von Ruß⸗ land. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, früh 6 Uhr 10 Mi⸗ nuten, auf der Ostbahn.
Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Michael von Ruß⸗ land. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, früh 7 ¾ Uhr, auf der Anhalter Bahn.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Arnulf von Bayern. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, früh 7 ¾ Uhr, auf der Anhalter Bahn.
Se. Hoheit und Ihre Königliche Hoheit der Erbprinz und die Erbprinzessin von Hohenzollern. Ankunft: Dienstag, den Wree Nachmittags 12 Uhr 33 Minuten, auf der Anhalter
ahn.
Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 6 Uhr 20 Minuten, auf der Anhalter Bahn.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Sachsen mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Elisa⸗ beth. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 8 Uhr
Hochzeit Ihrer Majestäten haben
55 Minuten auf der Anhalter Bahn.
orientalische Verhältnisse stattgefunden.
Se. Königliche Hoheit und Ihre Kaiserliche Hoheit der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 8 Uhr 56 Minuten, 11 der Hamburger Bahn.
Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 8 Uhr 55 Minuten auf der Anhalter Bahn.
Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen.
Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 9 ¾ Uhr, auf der
Anhalter Bahn.
Se. Königliche Hoheit der Herzog von Edinburgh. An⸗ kunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 10 ¼ Uhr, auf der Potsdamer Bahn. 8
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb⸗ großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz. Ankunft: Dienstag, den 10. Juni, Abends 11 Uhr, auf der Stettiner Bahn. “
— Die „National⸗Zeitung“ vom 5. Juni reprodu⸗ zirt nach einem schottischen Blatte die Angabe, als hätten bereits 1873, oder überhaupt vor dem letzten Kriege, Ab⸗ machungen zwischen den drei Kaisermächten über Es ist dies nichts als eine vorwandlose Erfindung. Deutschland ist vor dem Kongreß an keiner Abmachung über die Zukunft des
Drients und an keiner Verhandlung betheiligt gewesen, welche
nicht publici juris wäre.
— In der heutigen (56.) Sitzung des Reichstag », welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bervollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß an Vorlagen eingegangen seien: ein Gesetzentwurf, betreffend die Verfassung und Ver⸗ waltung von Elsaß⸗Lothringenz ein Freundschafts⸗
vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den
Samoa⸗Inseln; der Gesetzentwurf, betr. die §§. 25, 35 des Gesetzes vom 31. März 1873 über die Rechtsverhält⸗ nisse der Reichsbeamten; und die Uebersichten der Re⸗ sultate des Ersatzgeschäfts in den Bezirken des I. bis einschließlich IV. Armee⸗Corps und in den Ersatzbezirken des Königreichs Bayern für das Jahr 187x8.
Das Haus beschäftigte sich zunächst mit Wahlprüfun⸗ gen. Der Antrag der Wahlprüfungskommission, welcher lautet:]
Der Reichstag wolle beschließen: I. Die Wahl des Grafen von Plessen auf Jvenack im 4. Wahlkreise des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin zu beaagstanden; II. den Herrn Reichskanzler unter Mittheilung des Protestes und der Wahlakten zu ersuchen: 1) im Verwaltungswege ermitteln zu lassen: a. inwieweit die Behauptungen unter Nr. XIV. und Nr. XVII. im Protest, daß Personen in Sophienhof und Puchow an der Wahl Theil ge⸗ nommen, welche dort nur vorübergehenden Aufenthalt gehabt haben und theilweise verspätet in die Wahllisten eingetragen sind, begründet ist; b. ob die unter Nr. V. 2 des Protestes genannten Arbeiter das 25. Lebensjahr zur Zeit der Wahl zurückgelegt hatten; c. ob die unter ad XIV. 2 und 3 des Pro⸗ testes aufgeführten Wähler Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten; d. in welcher Weise der Beamte des Domanial⸗ amts Stavenhagen den Amtsausschuß zur Wahl des Grafen von Plessen aufgefordert und Stimmzettel für diesen vertheilt hat; e. ob in Lehsten (Nr. II. des Protestes), Gehkmendorf (Nr. IX. des Pro⸗ testes) und Passentin (Nr. XV. des Protestes) die Wahlhandlung zur vorgeschriebenen Zeit stattgefunden hat, beziehungsweise abgeschlossen ist; f. ob in den Wahlbezirken Dambeck und Bollwick während der Wahlhandlung der Wahlvorsteher immer anwesend gewesen ist; 2) gerichtliche Ermittlung eintreten zu lassen über die angeblichen Vorgänge bei der Wahl in Jürgenstorf (Nr. VI. des Protestes) und Varchentin (Nr. VIII. des Pvrotestes); 3) strafgerichtliche Untersuchung über die Behauptungen, daß in Galenbeck (Nr. V. des Protestes) und Rothenmoor (Nr. XIX. des Protestes) den Wählern für den Fall der Abstimmung zu Gunsten des Grafen von Plessen eine Vergütung versprochen und später verabreicht sei, sowie daß die (Nr. XIII. des Protestes unter 2) bezeichneten Wähler nicht abgestimmt haben, zu veran⸗ lassen.
1 wurde vom Abg. Wiggers bekämpft, vom Abg. Frhrn. von
Maltzahn⸗Gültz befürwortet. Das Haus nahm darauf den
Kommissionsantrag an. 1 Ferner wurde folgender Antrag der Wahlprüfungs⸗ kommission ohne Debatte angenommen: G 1) die Wahl des Baron von Arnswaldt auf Böhme zu bean⸗ tanden; 2) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bezüglich der in dem, im Abdrucke beiliegenden, Proteste vom 14. September 1878 zu 2 — 4, 7 a. und 7 c. enthaltenen Behauptungen gerichtliche Erhebun⸗ gen durch Vernehmung der dort benannten Zeugen über die in ihre Wissenschaft gestellten Thatsachen zu veranlassen. Die Wahl des Notars Lorette in Kedingen zum Ab⸗ geordneten im 13. elsaß⸗lothringischen Wahlkreise beantragt
dieselbe Kommission, für gültig zu erklären.
Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Winterer das Wort, welcher diesen Antrag bekämpfte.
Die auf Grund der Allerhöchsten Bestimmung vom
29. Dezember 1877 getroffene provisorische Organisation, nach
welcher die Militär⸗Schießschule in die Direktion, eine Lehr⸗ und eine Versuchsabtheilung zerfällt, und neben dieser
Anstalt noch eine besondere Gewehr⸗Prüfungs⸗Kommission be⸗ steht, wird durch eine Allerhöchste Ordre vom 10. v. M. nun⸗ mehr endgültig zur Einführung gebracht.
— Aus Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sind im Reiche für das Etatsjahre 1878/79 an Einnahmen leinschließlich der kreditirten Beträge) und ver⸗
lichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des oe zur Anschreibung gelangt: Zölle 114 727 247 ℳ (— 413 895 ℳ), Rübenzuckersteuer 51 232 061 ℳ (s— 2 192 278 ℳ), Salzsteuer 35 957 685 ℳ (+ 231 879 ℳ), Tabakssteuer 961 601 ℳ (— 102 635 ℳ), Branntweinsteuer 45 653 249 ℳ (+. 2 185 181 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 114 227 ℳ (+ 532 ℳ), Brausteuer 16 744 278 ℳ 5 490 781 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 956 227 ℳ + 13 241 ℳ), Summe 266 346 575 ℳ (— 768 756 ℳ), Spiel⸗ kartenstempel 698 078 ℳ (+ 698 078 ℳ), darunter Nachsteuer: 279 679 ℳ Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt für das Etatsjahr 1878/79: Zölle 101 139 999 ℳ (+₰ 1 119 896 ℳ), Rübenzuckersteuer 40 995 173 ℳ (— 4189 606 ℳ), Salzsteuer 35 401 338 ℳ% (+ 414 765 ℳ), Tabakssteuer 783 866 ℳ (s— 81 571 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 37 501 348 ℳ (+ 1 119 806 ℳ), Brausteuer und
Uebergangsabgabe von Bier 15 009 091 ℳ (— 408 207 ℳ),
Summe 230 830 815 ℳ (— 2 024 917 ℳ), Spielkartenstempel⸗ steuer (einschließlich der Nachsteuer) 352 225 ℳ (+ 352 225 ℳ).
’ 8—
Die Ist⸗ Einnahme beträgt gegen das Etats⸗Soll für 1878/79 (Einnahme⸗Kapitel 1 bis 6): Zölle — 5 410 471 ℳ, Rübenzuckersteuer — 6 371 547 ℳ, Salzsteuer + 1 421 158 ℳ, Tabakssteuer — 157 634 ℳ, Branntweinsteuer und Ueber⸗ gangsabgabe von Branntwein — 3 300 052 ℳ, Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier — 936 469 ℳ, Summe — 14 755 015 ℳ
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 31. Mai 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 264 737 200 ℳ Doppelkronen, 405 307 370 ℳ Kronen, 27 969 925 ℳ Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 378 266 090 ℳ Vorher waren geprägt: 1 264 313 920 ℳ Doppelkronen, 405 307 370 ℳ Kronen, 27 969 925 ℳ Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 377 842 810 ℳ Summa 1 697 718 935 ℳ
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 31. Mai schließt mit fol⸗ genden summarischen Daten ab: Es betrugen der gesammte Kas⸗ senbestand 704 308000 ℳ oder 1857 000 ℳ mehr, der Wechsel⸗ bestand 568 197 000 ℳ oder 15 576 000 ℳ mehr, die Lom⸗ bardforderungen 77 706 000 ℳ oder 2 428 000 ℳ mehr als in der Vorwoche; es betrug ferner der Notenumlauf 836 884 000 ℳ, d. i. 18 296 000 ℳ mehr, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten beliefen sich auf 248 598 000 ℳ oder 214 000 ℳͤ mehr als in der Vorwoche, während die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 45 294 000 ℳ eine Abnahme um 2 832 000 ℳ zeigen.
— Personen, welche in beständigem Lohn und Brot einer Prozeßpartei stehen, soll nach der Bestimmung des §. 233 Nr. 5 Theil IJ. Titel 10 der Allgemeinen Gerichts⸗ ordnung eine volle Glaubwürdigkeit zu Gunsten ihrer Herr⸗ schaft oder ihres Brotherrn nicht beigelegt werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht, IJ. Senat, durch Erkenntniß vom 13. Mai d. J. aus⸗ gesprochen, daß sich diese Bestimmung nur auf den Fall be⸗ zieht, wenn ein Zeuge in beständigem Lohn und Brot einer Partei steht, nicht aber auf den Fall, wenn der Zeuge nur im Lohne der einen Prozeßpartei steht.
— Die „Provinzial⸗Correspondenz“ erscheint in dieser Woche am Donnerstag, den 12. Juni.
— Der General der Infanterie von Groß⸗ gen. von Schwarzhoff, kommandirender General des III. Armee⸗Corps, ist von der Ausgangs April d. J. zur Inspizirung der Truppen .““ angetretenen Dienstreise wieder hierher zurück⸗ gekehrt.
„— Der Bevollmächtigte! zum Bundesrath, Großherzoglich badische Ministerial⸗Rath Lepique ist in Berlin eingetroffen.
Bagyern. Aü (W. T. B.) Im Auftrage Sr. Majestät des Königs begiebt Sich heute, an Stelle des Prinzen Luitpold, Prinz Arnulf von Bayern, Königliche Hoheit, nach Berlin, um der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin beizuwohnen.
———n Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. Juni. (Allg. Ztg.) Dem heute hier zusammengetrekenen Spezial⸗Land⸗ tage des Herzogthums Coburg wurde zunächst der Etat für die Domänenverwaltung auf die Finanzperiode vom 1. Juli 1879 bis 30. Juni 1885 zur Berathung unterbreitet. Sodann soll mit dem 1. Oktober d. J. die Verwaltung des Amtsbezirks Königsberg in Franken (einer Enklave im Königreich Bayern), welche bisher die dortige Justizbehörde mit zu besorgen hatte, vom hiesigen Landrathsamte über⸗ nommen werden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Juni. Die „Polit. Korresp.“ meldet: Aus Konstantinopel von heute: Die Pforte ist durchaus nicht geneigt, den von der serbischen Regierung erhobenen Ansprüchen auf einen Schadenersatz wegen des bei Kurschumlje von den Arnauten ausge⸗ führten Einfalls zu entsprechen, da der Einfall serbischer⸗ seits provozirt sei. — Aus Bukarest: Die rumänische Regierung hat die diplomatische Agentur in Belgrad zum Range einer Gesandtschaft erhoben.
— 8. Juni. Der „Montagsrevue“ zufolge beschloß die österreichische Regierung, in dem Reichsrathe sogleich nach seinem Zusammentritte eine Vorlage über den Bau der Arl⸗ berg⸗Bahn einzubringen und eine sofortige Erledigung der Vorlage zu verlangen. — Dasselbe Blatt erklärt die Mel⸗ dung, daß die Rebierung die Prag⸗Duxer⸗Bahn zu er⸗ werben beabsichtige, für unbegründet.
(Leipz. Ztg. Der
Niederlande. Haag, 5. Juni. „Staats⸗Courant“ berichtet in seiner gestrigen Nummer amtlich, daß der Prinz von Oranien in der vorigen Woche von einer Brustaffektion ergriffen wurde, welche ernster Art war, daß aber seine Erkrankung nun eine günstige Wen⸗ dung genommen hat. Der Prinz Alexander wird erst nach völliger Genesung seines Bruders Paris wieder verlassen, um nach dem Haag zurückzukehren. — Prinz Friedrich der Niederlande wird übermorgen nach Berlin abreisen, um der Feier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares beizuwohnen. — Das in Umlauf gesetzte Gerücht, sämmtliche Mitglieder des Kabinets hätten ihre Demission angeboten, kann als grundlos bezeichnet werden. Das Demissions⸗ gesuch des Handels⸗Ministers Tak und die bedingt angebotene Demission des Minister⸗Präsidenten Kappeyne befinden sich, noch bei Sr. Majestät dem Könige in Erwägung.
Großbritannien und Irland. London, 8. Juni. (W. T. B.) Aus Capetown wird vom 20. Mai ge⸗ meldet: Cetewayo sandte am 16. Mai eine Botschaft an den General Creelock, in welcher er denselben auf⸗ fordert, einen Europäer nach seinem Kraal zu senden, um mit ihm über die Friedensbedingungen zu verhandeln. Der englische Abgesandte, welcher sich zu diesem Zwecke nach dem Kraal des Königs begab, ist jetzt von dort zurück⸗ gekehrt. Man versichert, daß die Unterhandlungen an der Ent Ci decget der englischen Behörden, alle Bedingungen zurückzuweisen mit Ausnahme der vollständigen Unterwerfung, gescheitert seien. m Uebrigen zweifelt man an der Auf⸗ richtigkeit der Vorschläge Cetewayo's. — Ein fliegendes De⸗ tachement unternahm einen beschleunigten Marschgegen den Kraal Cetewayo's, der untersucht und verlassen gefunden wurde. Die Transportschwierigkeiten mehren sich. Man
laubt, daß Cetewayo wahrscheinlich demnächst alle seine Streit⸗ 25 gegen die am Tugelaflusse stehende Kolonne senden werde.
— 9. Juni. (W. T. B.) Ihre Majestät die Königin hat dem Prinzen von Battenberg das Großkreuz des Bath⸗Ordens verliehen.
Frankreich. Paris, 6. Juni. (Fr. Korr.) Die Meldung, daß die französische Regierung von den Neuen Hebriden Besitz genommen hätte, ist unbegründet. Die Gouver⸗ neure von Neu⸗Kaledonien haben wohl wiederholt eine solche Besitznahme ins Auge gefaßt und wollten die Neuen Hebriden den Deportirten, die ihre Strafe abgebüßt haben, zum Wohn⸗ sitze anweisen; dann hätten sie aber diese Ansiedler gegen die Eingebornen durch Truppen beschützen müssen, und dies hätte beträchtliche Ausgaben und Verwicklungen, denen sie sich nicht gewachsen fühlten, nach sich seden können. Sie haben daher immer wieder den Plan fallen lassen, und das Marine⸗ Ministerium denkt auch jetzt nicht daran, ihn wieder aufzu⸗ nehmen.
— 8. Juni. (W. T. B.) Dem „Temps“ wird aus Constantine telegraphisch gemeldet, daß der Stamm der Uled Abdi in vollem Aufstande begriffen und mehrere Führer des Stammes getödtet worden seien. In Batna sind Truppen angekommen. Die Bevölkerung von Batna ver⸗ langt bewaffnet zu werden.
Versailles, 7. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats richtete Baragnon eine Anfrage an die Regierung wegen des die Prozessionen betreffenden Cirkulars, welches er als dem Konkordate zuwider laufend bezeichnete. Der Minister des Innern, Lepere, er⸗ widerte: Artikel 1 des Konkordats erkenne zwar die freie Ausübung des katholischen Kultus an, jedoch werde in dem⸗ selben auch zugleich den von der Polizei aufgestellten Reglements Rechnung getragen.
In der Deputirtenkammer interpellirte der Bona⸗ partist Cuneo die Regierung wegen der Absetzung eines Maires, welcher gegen die Ferry'schen Gesetzentwürfe petitionirt hatte. Der Minister des Innern, Lepore, ant wortete: die Maires und die Beigeordneten derselben hätten nicht das Recht, sich an einer regierungsfeindlichen Kund⸗ gebung zu betheiligen. Die Kammer nahm schließlich mit 356 gegen 123 Stimmen eine Tagesordnung an, welche den Beamten jedwede feindselige Kundgebung gegen die Republik untersagt, und beschloß demnächst, daß die Berathung des vom Unterrichts⸗Minister Ferry eingebrachten Gesetz entwurfs am Montag, den 16. d. M., beginnen, und daß nach deren Erledigung die Berathung des Budgets ihren An⸗ fang nehmen soll.
Spanien. Madrid, 6. Juni. (Ag. Hav.) Die amt⸗ lichen Kreise legen der Nachricht des „Standard“, betreffend die Aufhissung der spanischen Flagge in Sandakan auf Borneo, keine Wichtigkeit bei. Der spanische Missionär, welcher seit langen Jahren auf dieser Insel residire, habe immer ohne vorherige Ermächtigung die spanische Flagge auf⸗ gezogen.
Die Nachricht von einem Aufstande, welcher in Cuba ausgebrochen, und wobei für 100 Millionen Franken Pflanzungen abgebrannt wären, ist vollständig irrig. Die einzigen Brände, welche stattgefunden haben, sind durch die starke Hitze veranlaßt worden und nichts ungewöhnliches unter diesen Breiten, oder aber durch flüchtige Sklaven angelegt, wie solches zu jeder Zeit vorkommt.
— 8. Juni. (W. T. B.) Einer amtlichen Depesche aus Cuba, vom 7. d. M. zufolge, ist die Nachricht, daß dort vollkommene Ruhe herrsche, nicht richtig; es seien vielmehr noch bewaffnete Banden vorhanden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni. St. Pet. Herold.) In Perm haben wiederum mehrere
Feuerschäden stattgefunden. Der Goöuverneur von Perm telegraphirt hierüber unterm 23. Mai/4. Juni:
Bei starkem Winde brannten in Perm am 20. Mai zwei kleine Holzhäuser nebst Hofgebäuden nieder. Am 21. brach am Ende der Stadt in einem zum Trocknen von Ziegeln benutzten Schuppen Feuer aus. Am 22., 10 Uhr Morgens, brannte der Pferdestall des Kinder⸗Asyls. Diese beiden Brände wurden sofort gelöscht. An demselben Tage, 12 Uhr, brannten zwei kleine Holzhäuser nieder. Die Verluste sind unbedeutend. Das Löschkommando arbeitete sehr erfolgreich. Beim Brande am 20. Mai wurde dem Pristaw des 1. Stadttheils Worobjew, der mit voller Selbstaufopferung Anord⸗ nungen traf, eine Hand und ein Bein durch einen herabstürzenden Balken stark beschädigt Die Entstehungsursache ist noch nicht gan klar gestellt. Zur Verstärkung der Polizeichargen Perms sind gegen 20 Beamte der Behörden aufgefordert worden, welche der Aufforde⸗ rung Folge zu leisten sich bereit erklärt haben.
— 8. Juni. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Alexis Alexandrowitsch hat gestern Nach⸗ mittag 2 Uhr von Zarskoje⸗Selo aus die Reise nach Berlin angetreten.
In dem Krankheitszustande Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Pawlowna hat der günstige Ver⸗ lauf fortgedauert.
Amerika. Washington, 5. Juni. (Allg. Corr.) Der Sekretär des Schatzamts, Mr. Sherman, hat offiziell er⸗ klärt, daß die Konsolidirungsoperation bis zum 31. Juli beendigt sein und eine Reduktion der verzinsbaren Schuld der Vereinigten Staaten auf 1 797 000 000 Doll. zeigen wird, gegen 2 381 000 000 Doll. in 1865. Die jährliche Zin⸗ senlast wird dadurch von 151 000 000 Doll. auf 84 000 000 Doll. herabgemindert. — Die von der demokratischen Konven⸗ tion in Ohio angenommene „Platform“ erklärt sich ge⸗ gen alle Kreditbewilligungen zum Schutze der Abstimmungsplätze bei ahlen durch Bundes⸗ truppen oder Civilbeamte. Sie mißbilligt die lüng⸗ sten Vetos des Präsidenten Hayes als aus Partei⸗ gründen diktirte, verwirft das Nationalbankpapiergeld und verlangt dessen allmähliche Ersetzung durch Greenbacks, die bei allen Zahlungen angenommen und als Legal Tender — wie geprägtes Geld — erklärt werden sollten, nachdem deren Emission gesetzlich geregelt worden, um die größtmögliche Stabilität in ihrem Werthe zu sichern. Auch wird die Wieder⸗ herstellung des Silbers auf seine ursprüngliche Bedeutung als ein auf gleichem Fuße mit Gold stehendes Geldmetall be⸗ fürwortet. Die Konvention erklärt ferner, es solle keine weitere Vermehrung der fundirten Schuld stattfinden, und beansprucht den Schutz der Rechte aller im Auslande lebenden naturali⸗ sirten amerikanischen Bürger, insbesondere der in Deutschland domizilirten. — Die Konvention der Greenbackpartei in Ohio hat General Saunders Platt zu ihrem Kandidaten für den Gouverneursposten dieses Staates aufgestellt. ie Konvention hat Resolutionen angenommen, welche die Ver⸗