1879 / 136 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Bei dem Königlichen Kreisgericht zu Wiesbaden 2680 2742 2743 2826 2837 2 8 51

8 8 1 v11“ 8 B h auf dem Bureau der Unterzeichneten anstehenden

Op⸗ 18: ine N 3 2 8 s 8I“ 1A1““ mittenten erfolgen wird. ist wegen folgender Schuldverschreibungen der Nass. 3271 3313 3527 3539 3614 3749 3951 4203 4318

Schar 2139. 8 Strehlen, den 10. Juni 1879. Landesbank das Amortisationsverfahren an⸗ 4405 4470 4522 4529 4802 4886 4971 5066 Prinls den entä s 1““ Fn. De beatnhe .. enr Nerthelssss. hängig Nr. 33 145 428 448 760 976 979. 25078 5154 Eö“ ander. 2 ed: w v 2 stei Aa. 8 4. 2 1 23 —:22 . . als Gast. Anfang 7 Uhr. 8 öööö 1“ 8 8* 19899. 8 III. 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen

reitag: 8. tzte Ope ien. [515 3,33, 1; . itt. . Nr. 40 501 762 85 g: Opernhaus. Letzte Oper vor den Ferien. [5151]) Königliche Ostbahn. 8 3 1. 501 762 971 1148 1985 Litt. B.

Wiederholung der Vorstellung vom 11. d. M 8 2170. 1“ Schauspielhans. Keine Vorstellung. Die Restaurationen auf den Bahnhöfen Litt. Ac. Nr. 330 331 788 1659 1682 18322. 67 Stück à 100 Thlr. = 300 Mark: 1524 1597 1609 1696 2118 2164 2337 2494

Wall b 5 sollen vom 1. Sep⸗ S 6 3 8 138 139 904. Wallner-Theater. Donnerstag: 12. Gastspiel tember d. J. ab vergeben werden. üt . 12. r. 2 139. 2613 2651 2680 2818 3052 3322 3443 3501 35

des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Lina Pachtlustige wollen ihre Offerte unter Angabe des S Cb. Nr. 2497 2544 5753. 3666 3853 3884 4194 4387 4433 4441 89 g Benief voam . K. prie Lbecter on der Wien. ach he g68,und Zeisäsang ecner fürsen Der sgelhnng itt. Ge. Nr. 653 2182 2644 2721 3096 4727 4,40 3073 5156 5183 59195 5211 5279 5286 Reu einstudirt: Ihr Korporal. Posse mit Gesang 1brfre früheren veh ööe züber ihre Litt Gd. Nr. 1020 1026 1521 2068 20 5354 5392 5463 5747 5758 5809 5825 5882 6247 in 4 Akten von T. Costa. Musik von C. Millöcker. Fünern und Salffirgin, naee⸗eaenese vis Litt. 03. Pr. 1020 1026 1521 2068 2089. 6366 6620 6722 6846 6908 7004 7059 7299 7341 8 .„ (Gort „(To .„ 2 3 *. 2„ 2 ¹ a. 12 2 franco, 8 . Nt. 1 8 7, gz n7E 7 552 8 8 888 8

spversiegelt und mit der Aufschrift: Offerte auf Pach⸗ Litt. Ea. Nr. 3948 4088. 5 e. 8 88 5 8086 8246 8288 8298

tung der Bahnhofs⸗Restauration Baldenburg resp. Litt. Eb. Nr. 7680 8515 8516 8517 9079] I5,£½᷑ 35 5 . b 8 9680 9081 9082 9083. 12 Stück à 500 Thlr. = 1500 Mark..

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe-

1 dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Nictoria-Theater. Direktion: Eriil Habn⸗ EETEEö s 18 Wiesbaden, den 7. Juni 1879

Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. frennk der uge ralbureau aus a111“ ö11“ 44 109 414 436 639 1109 1128 1149 1167 1189 Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und EEEE“ 38 Direktion der Nass. Landesbank. 1219. 1364. 88 1

des Hrn. van Hell. (Kapitain Grant: Emil] Erstattung von 50 zopialien zu bgae gegen OIlfenius. Die Verzinsung dieser Prioritäts⸗Actien und Hahn.) Zum 87. M.: Die Kinder des Ktapi⸗ Srer 1“ E Obligationen hört mit dem 30. Juni d. J. auf,

Zas Abonnement beträgt 4 50 ₰2

V für das Vierteljahr.

eee für den Raum einer Bruckzeile 30 *

rain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennerv. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Donnerstag: Die Four⸗ chambault. Schauspiel in 5 Akten von Emile Augier, übersetzt von Gottlieb Ritter.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebeun. Donnerstag: Zur Nachfeier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten: Großes Sommernachtsfest im festlich dekorirten, mit Eintritt der Dunkelheit durch 20 000 Flammen und Tausende Lampions feenhaft illuminirten Garten. Von 5 Uhr an un⸗ unterbrochen bis 12 Uhr: Großes Doppel⸗Concert. Dazu zum 75. hier 27. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson, Musik von Michaelis. Anfang der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Germania-Semmer-Theater. Donnerstag: Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 Berliner Kinder. Original⸗Posse mit Gesang in 4 Akten von H. Salingré. Musik von Th. Hauptner.

Freitag u. die folg. Tage: Berliner Kinder.

Familien⸗Nachrichten. erlobt: Frl. Luise v. Baerensprung wit Hrs.

ocenten Dr. Felir Marchand (Bonn— Halle). Frl. Anna v. Bülow mit Hrn. Rittmeister und Escadronschef v. Rudorff (Egsow Schlawe). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieutenant Zunker (Hannover). Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter Th. Gebser (Elbingerode). Hrn. Dr. Karpowski (Dramburg). Zwei Töchter: Hrn. Dr. jur. Ferdinand Hahn (Frankfurt a. M.). storben: Hr. Oberst und Bezirks⸗Commandeur Ferdinand Gärtner (Havelberg). Hr. Rechts⸗ anwalt Max Stumpf (Stuttgart). Verw. Frau Rosalie v. Kaisenberg, geb. v. Webern (Heiligenstadt). Frau Appellationsgerichts⸗Rath Sophie v. König, geb. Stöckel (Ratibor). August Daniel v. Schöler nkel).

SFubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

Die verehelichte Johanna Kammer, geborene Weigert, zu Groß⸗Kaschütz hat gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Heinrich Kammer, unter der Behauptung, daß sich derselbe im Mai 1875 von Groß⸗Kaschütz entfernt und seitdem keine Nachricht von sich gegeben habe, auf Grund des §. 688 Titel I. Theil II. des Allgemeinen Landrechts wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage geklagt, ihre Ehe zu trennen und den Verklagten für den schuldigen Theil zu erachten. Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf den 19. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Geheimen Justiz⸗Rath Michaelis an der hiesigen Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem der seinem Aufenthalte nach unbekannte Verklagte hierdurch mit der Warnung öffentlich vorgeladen wird, daß bei seinem Aus⸗ bleiben die in der Klage vorgetragenen Thatsachen werden für zugestanden erachtet, und dann das, was aus den Gesetzen folgt, erkannt werden wird. Militsch, den 8. April 1879. Königliches Kreis⸗ gericht. I. Abtheilung. Michaelis.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kommission beabsichtigt aus⸗ rangirte Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstuüͤcke zu verkaufen. .

Die näheren Bedingungen und die Gegenstände selbst liegen am 17., 18. und 19. d. Mts. in der Zeit von 7 bis 9 Uhr früh in den Diensträumen Neanderstraße 4, II. Treppen zur Ansicht bereit.

Schriftliche versiegelte Gebote werden daselbst bis

Freitag, den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, enkgegen genommen.

Berlin, den 10. Juni 1879.

Die Königliche Oekonomie⸗Kommission der

Landgeusd'armerie. 2.

+ 77 22 19153] Oberschlesische Eisenbahn

Die Lieferung von 400 chm Granitbruchsteine zum Bau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Heinrichau soll in öffentlicher Submission verdungen werden.

Die allgemeinen und speziellen Bedingungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur Einsicht aus, von wo dieselben auch gegen Erstattung der Kopia⸗ lien in Höhe von 4 bezogen werden können.

Die bezüglichen Offerten sind versiegelt und porto⸗ frei, versehen mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von 400 ebm Granitbruchsteine zum Bau des Empfangs⸗ gebändes auf Bahnhof Heinrichau“ bis zu dem am

Stolp, den 7. Juni 1879. Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

[5162] Das unterzeichnete Regiment hat 1080 Meter Callicot, 75 Centm. breit, 120 blau Schooßfutter, 86 Centm. breit, 5 Wachsdrell, 50 Steikfleinen, 291 Drillichjacken, 1018 Halsbinden 453 Stallhosen, 905 Unterhosen, 1357 Hemden und 100 Drillichröcke in Lieferung zu vergeben. 8 Bewährte Lieferanten werden aufgefordert, Proben unter Angabe der Lieferungsfrist zum 24. d. M. portofrei einzusenden. Verden, den 9. Juni 1879. Cto. 175/6.) 2. Hannoversches Ulanen⸗Regiment Nr. 14

Bekanntmachung.

„Für den Festungsbau zu Königsberg soll die Lieferung von

7 Decimalwaagen

im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen sind im Fortifikations⸗ Bureau Hinter Roßgarten Nr. 58 während

der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

Unternehmungslustige haben ihre Offerten ver⸗

siegelt und portofrei mit entsprechender Aufschrift

verschen, bis zum

20. Juni cr., Vormittags 10 Uhr,

an das genannte Bureau einzureichen, woselbst deren Eröffnung zur angegebenen Zeit und in Gegen⸗ wart der sich einfindenden Submittenten stattfinden wird. (Ag. Kbg. 185.)

Königsberg, den 9. Juni 1879. Königliche Fortifikation.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

13578] Bekanntmachung.

Die Reichs⸗Haupt⸗Bank wird auch in diesem

Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher nieder⸗

gelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in dem Bank⸗Speicher abgeliefert ist, 8 an demselben Tage in Empfang genommen werden.

Anträge der Art sind der Kürze halber an den

Bank⸗Taxator Parrisius direkt zu richten, der an den Wollmarkttagen im Bankgebäude anzutreffen sein wird.

Lombard⸗Komtoir der Reichsbank.

vusm Bekanntmachung.

Wir machen hiermit von der in §. 20 Abs. 3 des

Regulativs vom 15. Juli 1870 der Nassauischen Landesbank verliehenen Befugniß, sämmtliche 5 %cige Schuldverschreibungen der Landesbank Litt. B. mindestens sechs Monate vor dem von ihr bestimm⸗ ten Rückzahlungstermin zu kündigen, Gebrauch und kündigen demgemäß sämmtliche noch im Berkehre besindlichen Landesbankschuldver⸗ sschreibungen Litt. B. vom 2. Jannar 1871 zur Rückzahlung auf den 2. Januar 1880.

Die zur Rückzahlung gekündigten Kapitalbeträge

sind am 2. Januar 1880, mit welchem Tage die Verzinsung aufhört, gegen Einlieferung der in coursfähigem Zustande befindlichen Schuld⸗ verschreibungen und der noch nicht verfallenen Cou⸗ pons Nr. 9 und 10 per 1. Juli 1880 und 2. Ja⸗ nuar 1881 nebst Talons gegen Quittung des Präsentanten auf dem Schuldscheine bei unserer Hauptkasse dahier oder bei dem Bank⸗ hause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. in Empfang zu nehmen.

Die Auszahlung der nicht coursfähigen Schuld⸗

verschreibungen erfolgt lediglich bei unserer bee dahier nach Beseitigung des Hin der⸗ nisses. 3

Bereits früher ausgeloost und noch nicht er⸗

hoben sind:

Rückzahlbar am 2. Jannar 1878:

Litt. B2. Nr. 315 787 à 50 Thlr.

Litt. B b. Nr. 1038 à 100 Thlr.

Litt. B d. Nr. 697 à 500 Thlr. Rückzahlbar am 2. Januar 1879:

Litt. Ba. Nr. 49 134 587 625 746 882 à 50 Thlr.

Litt. B b. Nr. 5 61 210 340 496 732 1237 à 100 Thlr.

Litt. Bc. Nr. 220 369 458 496 à 200 Thlr.

Litt. B d. Nr. 228 444 535 à 500 Thlr.

Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden

wiederholt zur Erhebung der Kapitalbeträge auf⸗

gationen stattgefunden. gezogen worden:

J. der 4 %

3 4 75 104 161 451 476 496 501 771 778 784 810 905 906 948 994 1067 1072 1138 1139 1163 1195 1262 1428 1451 1629 1651 1831 1846 2200 2210 2310 2313 2630 2690 2768 2773 2869 2880 3076 3108 3367 3382 3478 3510 3729 3730 3978 4003 4130 4143 4471 4500 4571 4609 4748 4780 4933 4941 5081 5082 5344 5350 5519 5528 5615 5662 5958 5975 6251 6292 6732 6741 6925 7053 7138 7149 7368 7388 7509 7543 7659 7664 7837 7838

2 1331 1379 1597 1628 1771 1772 2154 2172 2303 2306

2840 2860

5596 5608 5880 5950 6190 6206 6554 6573 6865 6913 7130 7131

7796 7827 7974 8001 8081 8155 8353 8378 8395 8403

54 Stück à 500

589 592 617 1134 1212 1326 2323 2399 2426 3047 3084 3438 3541 32 4220 4255 4265 5171 5237 5267 5666 5824 6580 6619 6763 7260 7287 7400 8110 8120 8354

1548 2645 2777 3125 3243 3577 3648 4359 4404 5371 5384 5952 5994 6779 6790 7516 7786 8427 9298 10114 10816 11302 11824 12504 13331 13685 14224 14727 15411 16153 162332 16653 17111 17519 18051 18607 19036 19572 19803 20533 21083 21610 22739 23680 24174 25034 25458 26864

27500 e. 62 Stück à 500 Thlr. = 1500 Mark.

l⸗

2.2 Eisenbahn.

ets. hat die Verloosung unserer

4 % Prioritäts⸗Aktien und 4 ½ % Prioritäts⸗Obli⸗ Es sind folgende Nummern

Prioritäts⸗Aktien.

346 Stück à 100 Thlr. = 300 Mark.

239 251 266 314 328 330 381 513 514 557 610 634 651 673 812 842 859 867 869 891 896

3735 3814 4015 4038 4254 4290 4507 4516 4619 4643 4809 4818 4957 4968

7854 7865 8220 8229 8407 8421 8497. Thlr. = 1500 Mark.

78 118 148 155 172 211 229 243 307 353 354 373 374 386 460 487 488 490 502 509 554 561 562 600 646 699 700 775 779 787 802 831 851 862 868 873 874 884 937 1059 1072 1167 1182 1199 1242 1243 1244 1264 1265 1298.

II. der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen 313 Stück à 100 Thlr. = 300 Mark.

22 44 128 272 391 403 416 424 515 520 587 757 861 913 1704 1899 2007 2833 2920 3283 3332 3904 3996 4568 4657 5413 5516 6229 6318 6910 6969 7939 7950 8496 8687 8767 9378 10143 10847 11498 11849 12551 13381 13702 14226 14822 15424

16731 17153 17587 18132 18610 19246 19611 19868 20559 21118 21691 23160 23729 24190 25134 25833 27061

1278 1306 1473 1548 1575 1578 1668 1704 1978 1988 2219 2247

1714 1745 2086 2120 2289 2295 2328 2361 2740 2744 2784 2809 2924 2959 3155 3215 3421 3424 3560 3583 3872 3955 4056 4076 4385 4399 4518 4519 4647 4656 4849 4871 4983 5038 5205 5219 5402 5449 5572 5575 5781 5831 6097 6103 6438 6479 6817 6840 7109 7125 7193 7196 7444 7455 7605 7619 7735 7742 7875 7926

8275 8305

946 983 1003 1027

1048 1076 2094 2132 2936 3045 3380 3386

4121 4134 4748 4935

5571 5642 83353 6356

6976 7022 8087 8098 8856 8861 9618 9630 10185 10301 10920 10934 11548 11605 12139 12295 12861 12886 13479 13583 13813 13873 14416 14474 15015 15254 15702 15809 16320 16334 16807 16847 17209 17358 17692 17706 18357 18492 18831 18841 19511 19512 19677 19709 20077 20190 20672 20723 21158 21511 21918 22063 23237 23287 23874 23895 24554 24575 25202 25227 25890 25900 27208 27268

weshalb deren Inhaber ersucht werden, solche vom 1. Juli d. J. ab bei unserer Hauptkasse hierselbst am Askanischen Platz Nr. 5 nebst den vom 1. Juli cr. ab laufenden Zins⸗Coupons gegen Empfangnahme des Nennwerthes der Actien und Obligationen einzuliefern.

Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird bei der Einlösung in Abzug gebracht. In Betreff derjenigen Actien und Obligationen, welche auch bis zum 1. Dezember cr. nicht zur Einlösung gelangen, tritt gerichtliches Depositions⸗Verfahren ein.

Aus früheren Verloosungen sind bis jetzt folgende Prioritäts⸗Actien und Obligationen 88 nichs zur Einlösung gelangt:

J. 4 % Prioritäts⸗Actien: aus der 14. Verloosung de 1856

8 mit 1 Coupon:

à 300 Nr. 3711; aus der 35. Verloosung de 1877

mit 7 Coupons: 3

à 300⸗ r. 187 5177 5738 6256 656 8075 8085;

aus der 36. Verloosung de 1878 1 mit 5 Coupons:

à 1500 Nr. 247 355 357 504 856 872,

à 300 Nr. 45 614 1136 1508 1900 1929 888 4286 4608 4789 4823 4857 5996 6397 6499 6558 6832 6862 71 8 7923 8122.

„I 242 I. 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen 3 J. Emission: aus der 19. Verloosung de 1876 . mit 9 Coupons: 3 à 1500 Nr. 513, à 300 Nr. 800 1057 1659 2718 3941; aus der 20. Verloosung de 1877

1 mit 7 Coupons: 1

à 300 Nr. 93 494 815 922 1062 1117 1758 2309 2340 2797 3573 4631;

aus der 21. Verloosung de 1878. 3

1 mit 5 Conpons:

à 1500 Nr. 498, 300 Nr. 193 1525 1698 1875 2398 379

4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen :52. 3 II. Emission: aus der 16. Verloosung de 1876 mit 9 Coupons:

à 1500 Nr. 1025 1870 2617 3389 4633 5409,

à 300 Nr. 5622 5923 7717 7787 8493 8925 9144 10716 14132 14852 15025 16082 16755 17566 18174 18757 23455 25007 25784 26188;

aus der 17. Verloosung de 1877

1 mit 7 Coupons:

à 1500 Nr. 1613 3218 3304 3863 4621,

à 300 Nr. 5363 6359 6514 8076 8311 8584 9553 9762 9933 10231 10281 10999 11232 11549 12490 15569 15831 16015 17048 17340 18723 19994 21333 21769 22975 24900 25501 27405;

aus der 18. Verloosung de 1878 mit 5 Coupons:

à 1500 Nr. 2143 2157 2401 2787 2862 3220 3563 3619 4727 5075,

à 300 Nr. 5227 5736 6510 6583 8646 8672 9143 9585 9969 10582 10780 10855 10888 11004 11135 11264 11695 11874 12555 13541 13967 14687 16779 16826 17715 18968 19318 20326 21420 21433 22372 22416 22718 22789 23338 23914 24078 24425 25020 26839 26983.

IV. 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Litt. B.:

aaus der 10. Verloofung de 1876 1“ mit 9 Coupons: à 300 a. Nr. 89777 4128857 78112.18 aus der 11. Verloosung de 1877 mit 7 Coupons: 11“ à 300 Nr. 2943 3113 3393 4512 5474 5659 6435 6466 8675; ““ ans der 12. Verloosung de 1878. 1 mit 5 Coupons: à 1500 Nr. 221 578 1144, à 300 Nr. 2268 3020 3063 3328 3345 5204 8 6271 6519 6717 6931 6971 7085 7094 8026 Alle übrigen bisher verloosten und eingelösten Actien und Obligationen nebst den dazu gehörigen Coupons sind vorschriftsmäßig vernichtet worden. Berlin, den 10. März 1879.

Die Direction.

Offene Phisicatsstelle. Die Phisicatsstelle des Kreises Ruppin mit dem Wohnsitze in Neu⸗ Ruppin, welche durch den Tod des bisherigen In⸗ habers erledigt worden ist, soll bald wieder besetzt werden. Qualificirte Bewerber fordern wir auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und einer kurz gefaßten Lebensbeschreibung bis spätestens zum 20. Juli cr. bei uns zu melden. Potsdam, den 6. Juni 1879. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern. v. Düesberg

No. 136.

Fer7mn

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath Krüger⸗Velthusen zu Frank⸗ furt a. D. und dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Werner zu Langensalza den Rothen Aoler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Zoll⸗Einnehmer, Kammer⸗Rath Lohse zu Glückstadt im Kreise Steinburg und dem Bürgermeister der Gemeinde und Bürgermeisterei Kirchoven, Johann Franz Lentz zu Heinsberg, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath Beyssell zu Prenzlau, dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Pietzker zu Naum⸗ durg a. S. und dem Propst Henke zu Wollstein im Kreise Bomst den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗ Rath und Hauptmann a. D. Müller zu Nordhausen den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Kreisgerichts⸗ Bureau⸗Assistenten und Kalkulator Paul zu Torgau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem emeri⸗ tirten Schullehrer und Küster Zibell zu Pribslaff im Kreise Schivelbein, bisher zu Falkenberg desselben Kreises, und dem pensionirten Gerichtsvogt Schlichten zu Knesebeck, Amts Isenhagen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) vom Kaiserlichen Vize⸗Konsulat zu Caldera (Chile) am 5. April d. J. der im Jahre 1856 in Nantes erbauten, bisher unter chilenischer Flagge gefahrenen Bark „Apenrade“ (früher „Guatemala“) von 545,41 Tons Ladungsfähigkeit, nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigen⸗ thum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Friedrich Friedrichsen, welcher Apenrade zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;

2) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu New⸗York am 12. v. Mts. dem im Jahre 1859 in Boston (Staat Massachusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Voll⸗ schiff Heinrich u. Tonio“ von 1124,02 Tons Brutto⸗Raum⸗ gehalt, nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum von Wilh. A. Riedemann zu Geestemünde und Albert Nikolaus Schütte zu Bremen, welche Geestemünde zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben;

3) vom Kaiserlichen Konsulat zu Hartlepool am 17. v. M. der im Jahre 1862 in Griechenland erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Brigg „Beatrice“ (früher („Pride of Dorset“) von 251,29 Tons Ladungsfähigkeit, nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns Karl Heinrich Voß zu Wustrow, welcher Rostock zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;

4) vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne am 2y. v. M. dem in Jarrow on Tyne neu erbauten, mit einer Maschine von 180 Pferdekräften versehenen eisernen Schrauben⸗ Dampfschiff „Vesta“ von 623,87 Register⸗Tons Netto⸗Raum⸗ gehalt, nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der hamburgischen Staatsangehörigen M. Th.

Hayn und Genossen, welche Hamburg zum Heimathshafen

des Schiffes gewählt haben.

Bekanni mea chun 9..

Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo⸗ land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ Gesellschaft gehörende Dampfschiff „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit

vom 16. bis einschließlich 30. Juni wie folgt:

von Hamburg: 8 jeden Mittwoch und Sonnabend um 9 Uhr Vorm., vpon Helgoland: .

2

jeden Montag und Donnerstag in den Morgenstunden.

Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für

Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen. Hamburg, den 11. Juni 1879. 1b Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die nachbenannten Personen, und zwar die Fabriken⸗ Inspektoren: von Stülpnagel zu Berlin, Alfred Frief zu Breslau, Dr. Otto Süßenguth zu Magdeburg, Dr. Gustav Wolff zu Düsseldorf, sowie den 8 a. D Dr. Wilhelm von Rüdiger zu Frankfurt a. O., den Eichungs⸗Inspektor Bernhard Osthues zu Dortmund, den Ingenieur Robert Hertel zu Stettin, den Ingenieur Ru⸗ vokph Sack zu Königsberg i. Pr., den Ingenieur Fan

0

Bernoulli zu Oppeln und den Ingenieur Karl Ecker zu

Hannover zu Gewerbe⸗Räthen zu ernennen. Se. Majestät der König haben Adergnädigst geruhr:

in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl den Gutsbesitzer und Stadtverord⸗ neten Heinrich Buysch zu Ummer, Gemeinde Viersen, als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen; und

dem Kaufmann Hermann Potthoff zu Bielefeld das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.

Vertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗ Mein ingen, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Erfurt über Arnstadt, Plaue und Suhl nach Grimmenthal und

““ Ritschenhausen.

Poati 8e9

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen, Se. Hoheit der Herzog zu Sachsen⸗Coburg und Gotha und Se. Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarzburg⸗Sondershausen haben zum Zwecke einer Ver⸗ kinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Erfurt über Arnstadt, Plaue und Suhl nach Grimmenthal und Ritschenhausen zum Anschlusse an die Werra⸗Bahn und die Meiningen⸗Schwein⸗ furter Eisenbahn zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:

Allerhöchstihren Geheimen Baurath Ernst Grüttefien,

und Allerböchstihren Regierungs⸗Rath Ludw Se. Hoheit der Herzog von Soch Höchstihren Staatsrath Dr. jur. Heven,

g Sipman,

i sen⸗Meiningen:

Se. Hoheit der Herzug zu Süchsen⸗Coburg⸗Gotha:

Hhsssen Geheimen Staatsrath Leopold Braun und Se. Durchlaucht der regierende Fürst zu Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen: Geheimen Staatsrath Rudolfvon Wolffers⸗ dorff, welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikati on nach⸗ stehenden Staatsvertrag abgeschlossen haben.

Art. I. Die Herzoglich sachsen⸗meiningensche, die Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaische und die Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausensche Reglerung gestatten der Königlich preußischen Regierung für eigene Rechnung oder durch einen Privatunternehmer auch inner⸗ halb ihrer, der genannten drei Regierungen, Staatsgebiete eine Eisenbahn zu bauen und zu betreiben, welche von Erfurt über Arn⸗ stadt, Plaue, Gräfenrode, Zella und Suhl nach den Stationen Grimmenthal und Ritschenhausen der Werra⸗Bahn bezieh ungsweise der Meiningen⸗Schweinfurter Eisenbahn führt.

Art. II. Für den Fall, daß die Königlich preußische Regierung den Bau und Betrieb der Bahn einem Privatunternehmer überträgt, werden demselben die übrigen betheiligten Regierungen für die inner⸗ halb ihrer Staatsgebiete belegenen Strecken gleichfalls die erforder⸗ liche Konzession e theilen. Es soll indeß der Unternehmer sein Domizil und den Sitz der Verwaltung in Preußen zu nehmen haben und das allgemeine gesetzliche Aufsichtsrecht über das Unternehmen lediglich von der Königlich preu ischen Regierung ausgeübt werden.

Die Konzessionsertheilung erfolgt in diesem Falle nach Maßgabe dieses Vertrages und im Uebrigen unter den in Preußen neuen Eisenbahnunternehmungen gegenüber üblichen Bedingungen.

Art. III. Die Bahn soll bei Erfurt mit der demnächst dort mündenden Sangerhausen⸗Erfurter, sowie eventuell auch mit der Thüringischen und Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn, bei Grimmenthal mit der Werra⸗Bahn und bei Ritschenhausen mit der Meiningen⸗ Schweinfurter Eisenbahn in unmittelbare Schienenverbindung ge⸗ bracht werden. Ob für die Bahn auf der Strecke von Erfurt bis Plaue eine direkte selbständige Linie zu wählen, oder aber ob es an⸗ gängig sein wird, auf dieser Strecke eine Mitbenutzung der bereits vorhandenen, beziehungsweise im Bau befindlichen Bahnstrecken Erfurt⸗Dietendorf, Dietendorf⸗Arnstadt und Arnstadt⸗Ilmenau der Thüringischen Eisenbahngesellschaft eintreten zu lassen, bleibt der Entschließung der Königlich preußischen Regierung und evpentuell einer des allstgen besonderen Verständigung mit der genannten Ge⸗ sellschaft und den an dem Thüringischen Eisenbahnunternehmen be⸗ theiligten Staatsregierungen vorbehalten.

Im Uebrigen soll sowohl die Feststellung des Lesemmem Bau⸗ projekts für die den Gegenstand dieses Vertrages bildende Eisen⸗ bahn, als auch die Prüfung der anzuwendenden Fahrzeuge, ein⸗ schließlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich preußischen Regierung, welche übrigens sowohl bezüglich der Trace der Bahn, wie bezüglich der Anlegung von Stationen und Haltestellen in den einzelnen Staatsgebieten etwaige besondere Wünsche der betreffenden Regierungen thunlichst berücksichtigen wird, zustehen. Jedoch bleibt die landespolizeiliche Prüfung und Genehmigung der Bauprojekte, soweit diese die Herstellung von Wegeübergängen, Brücken, Durch⸗ lässen, Flußkorrekturen, orfluthanlagen und Parallelwegen be⸗ treffen, nebst der baupolizeilichen Prüfung der Bahnhofsanlagen jeder Regierung innerhalb ihres Gebietes vorbehalten. -

Sollte demnächst nach der Bahn in Folge ein⸗ tretenden Bedürfnisses die Anlage neuer Wasserdurchlässe, Staats⸗ oder Vizinalstraßen, welche die projektirte Eisenbahn kreuzen, von den einzelnen Landesregierungen angeordnet oder genehmigt werden, so wird zwar preußischerseits gegen die Ausführung derartiger An⸗ lagen keine Einsprache erhoben werden, es müssen aber in, derartigen Fällen von der betreffenden Landesregierung alle erforderlichen Maß⸗ regeln getroffen werden, damit weder durch die neue Anlage der Betrieb der Eisenbahn gestört wird, noch auch daraus der Eisen⸗ bahnverwaltung ein anderer Aufwand erwächst, als der für die Be⸗ wachung der neuen Uebergänge. 1

Art. IV. Der Königlich preußischen Regierun bleibt freigestellt, dem Bahnkörper und den Kunstbauten die für zwei Geleise erforder⸗

en 13. Juni, Abends.

lichen Abmessungen geben und zur Ausführung des zweiten Geleises nach eigenem Ermessen schreiten zu lassen. Die Spurweite der Geleise soll 1,435 m im Lichten der Schienen

betragen, auch die Ausführung der Bahn und das gesammte Be⸗ triebsmaterial in Gemäßheit der auf Grund des Artikels 42 der Reichsverfassung vom Bundesrathe beschlossenen oder noch zu be⸗

schließenden Normen für die Konstruktion und die Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands für den durchgehenden Verkehr derartig eingerichtet werden, daß die Transportmittel auf die angrenzenden Bahnen ungehindert übergehen können.

Art. V. Die Erwerbung des zur Bahnanlage nöthigen Grundes und Bodens und die etwa erforderliche vorübergehende Benutzung fremder Grundstücke geschieht, soweit eine gütliche Vereinbarung unter den Betheiligten nicht zu erreichen ist, in jedem der Staatsgebiete nach den Bestimmungen des dort geltenden Expropriationsgesetzes Jede der betheiligten Regierungen wird dem Bahnunternehmer für ihr Gebiet das Expropriationsrecht rechtzeitg ertheilen.

Es übernimmt übrigens die Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaische Regierung in Anerkennung der mit der Bahnanlage für die be⸗ treffenden Theile ihres Staatsgebietes verknüpften Vortheile hier⸗ durch die Verpflichtung, für den Bau der Bahn auf der Strecke von

laue bis Grimmenthal den erforderlichen Grund und Boden inner⸗ alb ihres Landesgebietes nach Maßgabe der nachstehenden näheren Bestimmungen der Bahnverwaltung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Die Verpflichtung erstreckt sich auf das gesammte, zur Herstellung der Bahn, einschließlich des künftig anzulegenden zweiten Geleises, der Bahnhöfe und aller sonstigen Anlagen, sowie auf das für Seiten⸗ entnahmen, Parallelwege, Sicherheitsstreifen, Gewinnung von Bau⸗ materialien, Lagerplätze, Korrektionen von Wegen oder Wasser⸗ läufen ꝛc. nach den genehmigten Bauplänen oder nach den Bestim⸗ mungen der Landespolizeibehörden erforderliche oder zum Schutze der benachbarten Grundstücke, zur Verhütung von Feuersgefahr ꝛc. für nothwendig erachtete, der Expropriation unterworfene Grundeigenthum mit Einschluß von Rechten uund Gerechtigkeiten.

Die Ueberweisung des Grundeigenthums nebst Rechten und Ge⸗ rechtigkeiten soll dergestalt unentgeltlich erfolgen, daß von dem Eisenbahnunternehmer auch Kultur⸗ und Inkonvenienzentschädigungen nicht zu tragen und die zu erwerbenden resp. zu enteignenden Grund⸗ stücke frei von Pfandrechten, sowie frei von allen dinglichen Lasten und Abgaben in das Eigenthum desselben übergehen.

Dem Eisenbahnunternehmer sollen in dieser Beziehung nur die Kosten der Vermessung, Versteinung und Uebereignung zur Last fal⸗ len, jedoch sind ihm bei der Enteignung und Uebereignung Sporteln und Stempelgebühren nicht aufzuerlegen.

Der Eisenbahnunternehmer wird spätestens binnen drei Mona⸗ ten nach Genehmigung des Bauplans in einer Flur einen Auszug aus diesem Plane vorlegen, welcher die zu erwerbenden resp. zu ent⸗ eignenden Grundstücke nach ihrer katastermäßigen oder sonst üblichen Bezeichnung und Größe, deren Eigenthümer nach Namen und Wohn⸗ ort, ferner die landespolizeilich angeordneten Anlagen, sowie wo nur eine Belastung von Grundeigenthum in Frage steht, die Art und den Umfang dieser Belastung zu enthalten hat. 8

Binnen acht Wochen nach Vorlage dieses Auszuges ist der Eisenbahnunternehmer in den Besitz der zu erwerbenden Grundstücke zu setzen. Ist innerhalb dieser Frist die Ueberweisung nicht erfolgt, so steht der Eisenbahnverwaltung die Befugniß zu, ohne Weiteres die gesetzliche Expropriation zu beantragen. Der im Expropriations⸗ wege für den Grunderwerb ꝛc. erwachsende Aufwand einschließlich der Kosten des Verfahrens ist der Eisenbahnverwaltung alsdann zu ersetzen. sehen. Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaischen Regierung bleibt es freigestellt, wegen der Uebertragung dieser Verpflichtungen auf die von der Bahnlinie berührten Gemeinden ꝛc. mit Letzteren sich zu verständigen, sie bleibt indeß auch für den Fall einer derartigen Uebertragung für die Erfüllung der Verpflichtungen ihrerseits dem Bahnunternehmer verhaftet, welcher sich dieserhalb auch lediglich an die genannte Staatsregierung zu wenden hat.

Innerhalb des schwarzburg⸗sondershausenschen Staatsgebietes wird dasjenige zur Bahnanlage erforderliche Terrain, welches zu den Waldungen des Fürstlichen Kammergutes gehört, dem Eisenbahn⸗ unternehmer nach Maßgabe des schwarzburg⸗sondershausenschen Expro⸗ priationsgesetzes unentgeltlich abgetreten werden.

Art. VI. Die Genehmigung der Tarife sowie die Feststellung und Abänderung der Fahrpläne erfolgt unbeschadet der Zuständig⸗ keit des Reichs durch die preußische Regierung unter thunlichster Berücksichtigung der Wügrsch⸗ der betheiligten Regierungen. Es sollen übrigens zwischen Erfurt und Grimmenthal bezw. Ritschen⸗ hausen in jeder Richtung außer den für den Güterdienst erforder⸗ lichen Zügen täglich mindestens zwei Züge mit Personenbeförderung

eingerichtet werden, auch in den Tarifen für die Strecken in den

fremden Staatsgebieten keine höheren Einheitssätze in Anwendung 8

kommen, als für die Strecke im Königlich preußischen Gebiete.

Art. VII. Die Landeshoheit bleibt in Ansehung der in die 1“

einzelnen Staatsgebiete entfallenden Bahnstrecken den betreffenden Landesregierungen vorbehalten. Die an der Bahnstrecke in den ein⸗ elnen Staatsgebieten zu errichtenden Hoheitszeichen sollen nur die er betreffenden Landesregierung sein. 6

Art. VIII. Die Handhabung der Bahnpolizei erfolgt durch das

Eisenbahnpersonal nach Maßgabe des Bahnpolizei⸗Reglements für

die Eisenbahnen Deutschlands. 1 1 1 111 Die Handhabung der allgemeinen Sicherheitspolizei hieet hin⸗ sichtlich der in die einzelnen Staatsgebiete entfallenden Bahnstrecken den betreffenden Organen der Territorialregierung ob. Dieselben wer⸗ den den Bahnpolizeibeamten auf deren Ansuchen bereitwillig Unter⸗ stützung leisten. . 2 Die in den verschiedenen Staatsgebieten stationirten Bahn- polizeibeamten sind auf Präsentation der Bahnverwaltung bei der kompetenten Behörde des betreffenden Staates in Pflicht zu nehmen. Unterthanen der einen Regierung, welche dauernd in dem Ge⸗- biete einer anderen betheiligten Regierung stationirt sind, erleiden dadurch keine Aenderung des Unterthanenverhältnisses. Die Beamten der Bahn sind ohne Unterschied des Orts der 8 Anstellung rüͤcksichtli der Disziplin lediglich ihren Dienstvorgesetzten

hahag—2 den 25. Juni d. J.,

üttags 11 Uhr, gefordert. 27 119 1

6 Reichel zu Aachen, den Berg⸗Referendarius a. D. Dr.

v1“ 8 11“ 8 . ZI

78 221 230 250 275 36

470 532 832