8b
in Magdeburg bei dem Magdeburger Bank⸗ Verein, Klincksieck, Schwanert & Comp.,
Hin Hannover bei der Hannoverschen Ba
Hin Hamburg bei der Norddeutschen Bank,
in Cöln a./Rh. bei dem A. Schaaffhausen⸗ schen Bankverein,
hinsichtlich der Waarenmenge, geschweige der Beschaffenheit und des Werths derselben. Erreichbare Verbesserungen werde Niiemand hindern wollen, im Gegentheil seien sie äußerst wünschenswerth, schon um eine Menge selbst hier im Hause verbreiteter Ansichten zu widerlegen, und von diesem Standpunkte aus sei die Forderung einer Anmeldungs⸗ pflicht für die Verbesserung der Statistik berechtigt. Die Vor⸗ lage aber begnüge sich nicht mit dieser Forderung! Statt dessen stelle sie ein System vexatorischer Kontrolemaßregeln auf, und erachte sogar eine eigene Abgabe für nöthig. Diese Vor⸗ schriften zeugten von dem geringen Vertrauen, das die Vor⸗ läage den Handel⸗ und Gewerbetreibenden entgegenbringe, an⸗ statt auf deren Intelligenz und Entgegenkommen zu rechnen. 8* Frankreich, auf dessen Beispiel die Motive hinwiesen, be⸗ treite man trotz der statistischen Abgabe die Richtigkeit der Handelsausweise ebensowohl wie in anderen Ländern, wenn ihre Ergebnisse den Interessen nicht entsprächen. In Frank⸗ reich werde das droit statistique als eine Art des enregistre- ment betrachtet, stehe demnach zum französischen Steuersystem in einem ganz anderen Verhältnisse, als die statistischen An⸗ gaben bei der deutschen Versteuerung einnehmen würden. Der Ertrag der Gebühr werde in Frankreich auf 6—8 Millionen Francs geschätzt. Daß in Italien die statistischen Abgaben kürzlich wieder aufgehoben worden seien, berücksichtigten die Motive gar nicht. Er beantrage die Verweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zur Vor⸗ berathung.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode legte großen Werth darauf, daß der Entwurf noch in dieser Session Gesetz werde; derselbe fülle eine Lücke aus, die gerade im gegenwärtigen Augenblicke, wo man den neuen Zolltarif berathe, doppelt
III. zu den Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritätsaktien und zu den Prioritätsobligationen I. und II. Emission der Wilhelmsbahn und IV. zu den Stammaktien der Stargard⸗Posener Eisenbahn findet statt in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage Hin Frankfurt a./ M. bei dem Bankhause 1) vom 20. Juni c. ab täglich M. A. von Rothschild & Söhne, in Breslau bei unserer Couponkasse, in Darmstadt bei der Bank für Handel 2) vom 1. bis 31. Juli c. und Industrie und in Stettin bei dem Bankhaunse Wm. m. in Stuttgart bei den Herren Pflaum & Schlutow. Comp. . 8 in Berlin bei der Disconto⸗Gesellschaft, Die Zinscoupons sind mit einem vom Präsen⸗ bei der Bank für Handel und Industrie tanten oder Besitzer unterschriebenen, nach Katego⸗ und bei S. Bleichröder, rien der Aktien bezw. Obligationen geordneten, die . in Gr. Glogau bei der Commandite des Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeich⸗ Schlesischen Bank⸗Vereins, niß zu versehen. 1 in Dresden bei der Filiale der Leipfiger Schriftwechsel und Geldsendungen finden bei un⸗ Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, serer Couponskasse nicht statt. (in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Breslau, den 10. Juni 1879. Credit⸗Anstalt, Königliche Direktion.
isSHULDEN-TIIGUNGSKOMMISSION
[3361] St. Petersburg.
Die Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 20. März 1879 die Ziehung von 4 ½ % consolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen 5. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obli gation abge-
„Offerte auf Lampenöl“ bis zum 24. Iuni cr., Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs⸗ bedingungen eingesehen und auf portofreie Anfragen abschriftlich bezogen werden können. (à Cto. 257/6.)
St. Johann, den 11. Juni 1879.
Königliche Bergfactorei.
einer besonderen Belästigung unterworfen werden. Der 8. 5 [5220] nach welchem für die Ausfuhr zur See der Bundesrath Die ausnahmsweise eine achttägige Deklarationsfrist gewähren 8 könne, müsse vielmehr verallgemeinert werden. Es kämen Fälle vor, wo man weder die Ausnahmevergütung verlangen noch an den Bundesrath rekurriren könne, z. B. wenn ein Kapitän eilig laden und auslaufen wolle. Man müsse nicht ohne Noth etwas von der Vergünstigung des Bundesrathes ah⸗ hängig sein lassen, da derselbe ja leicht der besonderen Pres⸗ sion übermächtiger Einflüsse unterliege. Die statistische Gebühr sei schon so ziemlich verurtheilt worden, der Handelsstand habe keine Vortheile, sondern nur die Quälerei und Kosten davon Die Statistik werde im Allgemeinen durch die Leistungen des Handelsstandes verbessert, weshalb solle derselbe dafür noch eine Gebühr bezahlen? In keinem Lande der Welt bestehe eine Gebühr zu diesem Zwecke, in Italien und England sei sie ab⸗ geschafft, in Frankreich sei sie nach amtlicher Auskunft nur eine Steuer, die regelmäßig 4—6 Millionen jährlich einbringe Die Kommission werde also die statistische Gebühr ablehnen und nur deutlich die Anmeldevorschriften für den Kaufmann formuliren müssen. Jedenfalls aber werde der Exportverkehr durch diese statistischen Erhebungen nur äußerst wenig belästigt werden J F b 8 No. 018,161 „Der Abg. Mosle begrüßte den Gesetzentwurf insof 9 88 mit Freuden, als derselbe das Bestreben der ee AIeee konstatire, die großen Mängel der jetzigen Waarenstatistik ab⸗ 018,164 zustellen. Diese Bestrebungen seien schon seit dem Jahre 1869 018,165 vorhanden, wo der Bundesrath eine Kommission eingesetzt 018,166 habe, um eine bessere Basis für die Waarenstatistik zu ge⸗ 018,167 winnen. Das vorliegende Gesetz habe jedoch große prinzipielle 018,168 sängel, die ihn nur deshalb nicht bewegten, gegen dasselbe
Bekanntmachung. Anlieferung von 50 000 kg gereinigtem Rüböl (Lampenöl) für die Königlichen Steinkohlen⸗ gruben bei Saarbrücken soll im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
Gebühr solle keine Finanzquelle sein, sondern nur die Kosten decken; sie solle die Statillk sicherer und brauchbarer machen und besonders die Durchfuhr, die von derselben freibleibe, aus dem allgemeinen Verkehr ausscheiden. Man dürfe die ent⸗ stehenden Mehrkosten nicht zu gering anschlagen; der Vor⸗ redner habe sie zu niedrig bemessen. Denn es entständen nicht blos Mehrkosten beim statistischen Amt und bei den Zollämtern, sondern es müßten auch an Orten, wo keine
ollämter seien, Anmeldestellen errichtet werden, um den Ver⸗ kehr zu erleichtern, was bedeutende Kosten verursache.
Der Abg. Freiherr von Schorlemer-⸗Alst bemerkte, als er im preußischen Abgeordnetenhause Zweifel gegen die Richtigkeit der preußischen Statistik erhoben habe, sei ihm von freihändlerischer Seite widersprochen. Seitdem der Reichskanzler dieselbe An⸗ sicht geäußert habe, scheine man anderer Meinung zu sein. Eine Richtigstellung der Statistik sei aber nothwendig, selbst wenn dadurch eine gewisse Hemmung des Verkehrs veranlaßt werden sollte. Er sei der Ansicht des Vorredners, daß die Gebühren so niedrig bemessen werden müßten, daß eine Ein⸗ nahme für das Reich daraus nicht resultire. Zu der Störung des Verkehrs dürfe keine Vertheuerung kommen. Er würde lieber einen Zuschuß von Seiten des Reichs, als eine Mehr⸗ einnahme sehen. Die geforderten Werthdeklarationen müßten weg⸗ fallen. Sie seien weder richtig, wenn sie vom Absender, noch wenn sie von der Anmeldestelle ausgefertigt würden. In letzterem Falle verursachten sie auch eine erhebliche Verzögerung der Abferti⸗ gung. Von welcher Tragweite die im §. 11. vorgeschlagene statistische Gebühr für Kollis sei, wolle er an einem Beispiel illustriren. Aus Koblenz würden jährlich über 23 000 Körb⸗ chen mit Obst nach dem Auslande exportirt, nach dieser Ge⸗ bühr würde das Obst mit 1 Proz. des Werthes getroffen.
*
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
EEICHSSCHUILDEN-TIIGUNGSKOMMISSION.
13380 St. Petersburg.
Die Reichsschulden-Tilgungskommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 20. März 1879 die Ziehung von 5 % consolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen 3. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rück eite einer je gedruckt ist, stattgefunden hat. 1 8 Es wurden folgende Nummern gezogen: 8 à 1,000 L. sterl. No. No. 000,257. 000,538. 001,970. 002,018. à 500 L. sterl. 8 1 .No. 003,655. 004,619. 005,662. 006.,040. 006,285. 006,433. 007,849. 008,034.
à 100 L. sterl. No. 018,173 No. 018,185 No. 018,197 No. 023,369 No. 023,381 No. 023,393 018,174 023,382 023,394
018,186 018,198 023,370 018,175 8 923,383 023,395
018,187 018,199 023,371 018,176 018,188 018200 023,372 023,384 023,396 drackt ist, stattgefunden hat. 018,177 018,189 023,361 023,373 023,385 023,397 FEPEs wurden folgende Nummern gezogen: 018.178 018,190 . 023,374 023,386 023,3ba8 5 1000 L. sterl. 018,179 018,191 023,375 023,387 023,399 No. No. 001,740. 002,014. 002,373. 002,583. 018,192 023,376 023,388 023,400 à 500 L. sterlil.
023,389 060,641 004,574. 004,964. 006,051. 006,453. 007,576,
018,193 023,377 018,194 023,378 023,390 060,642 009.704. 010 226.
003,192.
018,169 008,651. 008,993. 009.508
018,170
No. No. 003,776.
empfindlich sei. Eine große Einnahme werde die statistische Gebühr nicht geben, sondern nur die erwachsenden Mehrkosten decken. Der jetzige Entwurf enthalte gegen den vorjährigen einige Erweiterungen, die keine Verbesserungen seien; es seien nämlich Vorschriften, die in die Ausführungsverordnung ge⸗ hörten, in das Gesetz aufgenommen. Es empfehle sich, das Gesetz so generell als möglich zu fassen, desto mehr könnte man in den Ausführungsbestimmungen den Einzelnheiten ge⸗ recht werden. Er empfehle die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission zur schleunigen Vorberathung.
Der Abg. Stumm führte aus, alle Bedenken gegen die Vorlage richteten sich vornehmlich gegen die Höhe der Sätze; die statistische Gebühr dürfe unter keinen Umständen als Ein⸗ nahmequelle gelten, sondern der Ertrag derselben dürfe nur die Mehrkosten decken. Durch den neuen Zolltarif werde der Export in gewissem Maße geschädigt, wenn auch nicht so sehr, wie von den Gegnern behauptet werde, deshalb dürfe man
Auch die Abmessung der Gebührensätze, welche die Vorlage für Groß⸗ und Kleinvieh habe, entspreche nicht den Interessen der Landwirthschaft. Nach der Wortfassung der Vorlage würde ein Löwe im Käfig gebührenfrei, dagegen ein Bär oder Affe ohne Käfig gebührenpflichtig sein. Schon diese Kleinigkeit zeige, daß die Vorlage nicht mit der nöthigen Vor⸗ und Um⸗ sicht gearbeitet sei, und er beantrage deshalb die Verweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Der Abg. Dr. Karsten erklärte sich mit dem letzten Antrage einverstanden. Er bedauere nicht, wie der Abg. von Minni⸗ gerode, daß Ausführungsbestimmungen in dies Gesetz aufge⸗ nommen seien, weil sich daraus die Schwierigkeit der prakti⸗ schen Handhabung dieses Gesetzes ergebe und klar werde, daß es in der jetzigen Gestalt unmöglich zur Annahme gelangen könne. Eine Reihe von Paragraphen seien so unklar gefaßt, daß sie Widersprüche zeigten. Die Tarifirung des §. 11 halte auch er für zu hoch. Nach ihm vorliegenden Fakturen würde
zu stimmen, weil er ihre Abstellung augenblicklich für unmög⸗ lich halte. Das Gesetz bezwecke nicht, wie es vö wäre, eine Statistik des deutschen Waarenverkehrs, bei welchem auch die größeren Städte in Betracht gezogen werden müßten sondern nur eine Statistik über den Waarenverkehr zwischen dem deutschen Zollgebiet und dem Auslande. Der zollteech⸗ nische Ausdruck „ausländischer Waarenverkehr“ und die Zolltechnik, welche dem ganzen Gesetz zu Grunde liege hätten viele Unzuträglichkeiten desselben zur Folge ge⸗ habt. So würden die großen Vorarbeiten für die Statistik nicht durch das statistische Amt, sondern durch Zoll⸗ beamte vorgenommen. Dadurch bekomme die ganze Maßregel dem Handel und Verkehr gegenüber einen chikanösen Anstrich. Er hoffe, daß die Kommission diese Härte etwas mildern werde. Die Anmeldefrist sollte von 8 Tagen auf 14 Tage erhöht werden, da die sofortige Anmeldung dem Absender oft unmöglich, für den statistischen Zweck aber nicht von Interesse
018,171 018,172
. 095,081 095,082 095,083 095,084 095,085 095,086 095,087 095,088 095,089 095,090
M018,196
095,101 095,102 095,103 095,104 095,105 095,106 95 18,ö 095,109 095,110
No. 095,091 995,092
Zusammen
84 8 65 8
Im Ganzen 161 Obligationen im Betrage von 15,550 L. sterl. — Uebereinstimmend mit dem am 27. März 1872 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie im
018,195 23,36 1
L 0 sterl.
4 Obligationen à 1,000 L. 8 21
023,379 023,380
No. 106,841 106,842 106,843 106,844
023,391 023,392
106,851 106,852 106,853 106,854 106,855 106,856 106,857 106,858 106,859 106,860
060,643 060,644
No. 106,861 106,862 106,863 106,864
106,865
6900 „ TT“ 400 EE“ 8 8
No. 057,336 057.337 057,338 057,339 057,340 057,341 057,342
057,350
088,391
à 100 057,351
057,352 057,353 057,354 057,355 057,356 057,357 057,358 057,359 057,360 061,041 061,042 061 043 061,044 061,045
à 50 . 088,401
088,402
L. sterl.
No. 061,076 061,077 061,078 061,079 061,080
No. 061,046 061,047 061,048 061,049 061,050 061,051 061,052 061,053 061,054 061,055 061,056 061,057 061,058 061,059 061,060
No. 061,061 061 062 061,063 061,064 061,065 061,066 061,067 061,068 061,069 061,070 061,071 061,072 061,073 061,074 061,075
.105,621 No. 105,631.
L. sterl.
No. 088,411 088,412
105622 105,632 105 623 8 105,624
105.625
105,626
105,627
105,628
105,629
keine Mehrbelastung für den Export einführen, die nicht ab⸗ z. B. ein Schiff für seine Ladung von dem Freihafengebiet sei. Die unentbehrliche Deklarationspflicht sollte dem Empfän⸗ solut nothwendig sei. In Frankreich handelte es sich bei dem von Hamburg nach Stettin 1261 ℳ 85 ₰ statistischer Gebühr ger und nicht dem Absender der Waaren auferlegt werden; droit de statistique wesentlich um eine Finanzmaßregel. Nach und für seine Rückladung 2092 ℳ 18 ₰ entrichten müssen. auch das werde bei der zolltechnischen Behandlung der Sache seiner Rechnung würde die Einnahme aus diesem Gesetz ca. Diese Beträge gingen weit über das Erforderniß der Deckung der schwierig sein, es sei aber für eine gerechte Statistik nothwen⸗ 1 000 000 ℳ betragen, die Mehrkosten dagegen würden sich Unkosten hinaus. Eine ihm bekannte Fabrik, welche %⁄%0 ihrer dig. Neben der Kolli⸗ müsse auch eine Werthdeklaration statt⸗ nur auf 2 — 300 000 ℳ belaufen; deshalb müsse es die Produktion exportire, würde z. B. von ihren 220 000 exportirten finden. Das statistische Amt halte eine Werthstatistik nicht Aufgabe der Kommission sein, die Sätze möglichst herunter⸗ Kollis 11 000 ℳ statistischer Gebühr entrichten müssen und be⸗ für unnütz, behelfe sich aber mit der nur zu fealschen zusetzen. Zu beseitigen wäre ferner die Vorschrift, dürfe außerdem eines zahlreichen Personals für die Aufstel⸗ Resultaten führenden Abschätzung des Werthes. Han⸗ daß gleichartige verpackte Waaren, sobald ein Kolli lung der erforderlichen Listen. Die Statistik bedürfe doch nur del und Verkehr würden durch die Deklarationssflicht mehr als 5 kg wiege, nicht nach Waarenladun⸗ der Feststellung der Quantität des Exports und es könne ihr nicht gestört. In seiner Vaterstadt, wo man solche Ge⸗ gen die statistische Gebühr entrichten sollten, während deshalb gleichgültig sein, ob z. B. 100 kg Thee in einem oder setze nicht mache, ohne die Vertreter von Handel und Verkehr dies bei Verpackungen unter 5 kg zulässig sei. Dadurch würde in zehn Packeten exportirt würden. Man müsse hierbei aller⸗ zu befragen, hätten diese selbst ein Gesetz beantragt in welchem z. B. auf Cement ein Ausfuhrzoll von ca. 2 ½ Proz. des dings wesentlich auf das Interesse des Handels⸗ und Gewerbe⸗ die Deklaration nicht nur der Kollis und des Werths sondern Werthes gelegt; ähnlich würde es bei Zucker und Getreide der standes an einer richtigen Statistik rechnen. Die dagegen auch der Gattung der Waaren, ihres Herkunfts⸗ und Bestim⸗ Fall scin, die alle in größeren Kolli verpackt werden. Schon herrschenden Vorurtheile beseitige man aber nicht durch Maß⸗ mungsortes vorgeschrieben sei. Dieses Gesetz existire, ohne bei den beiden zuletzt genannten Gegenständen käme die Land⸗ regeln, wie die hier vorgeschlagene. Erforderlich werdende Zu- ein Geschäft zu schädigen. Das sei aber nur möglich wenn wirthschaft zu kurz, noch mehr aber dadurch, daß für Vieh schüsse zu den Erhebungskosten würden am zweckmäßigsten aus die ausführenden Beamten auf Handel und Verkehr die nöthige die Gebühr immer stückweise und niemals nach Wagenladungen den Mehreinnahmen der neuen Zölle gedeckt. Rücksicht nähmen, und da dies im Zollverein nicht immer der entrichtet werden solle. Diese Erleichterung bei der Versen⸗ Der Abg. Dr. Bamberger führte aus, wenn er sich auch Fall sei, so werde die Kommission hierauf Bedacht nehmen dung von Massengütern müsse mehr ausgedehnt werden, als im Ganzen zu den Vorschlägen bejahend verhalte, so möchte müssen. Die Erhebung der Gebühr nach dem Gewichte treffe dies in der Vorlage geschehen sei. Hoffentlich werde die Kom⸗ er doch gegenüber der großen Harmonie, die auf allen Seiten die schweren Artikel in ungerechter Weise und könne den Er⸗ mission das nützliche Gesetz bald durchberathen und der Reichs⸗ herrsche, davor warnen, daß man sich nicht zu vielen Erwar⸗ port solcher Artikel, den man wünsche, z. B. des Cements und tag es genehmigen. 1 1 tungen hingebe. Man werde an der Statistik nicht nur mäkeln, der Kohle, schädigen. Man sollte die Gebühr mit 10 ₰ für Der Reichskanzleramts⸗Präsident, Staats⸗Minister Hof- wenn ihre Resultate mit gewissen Desiderien in Widerspruch jede Deklaration oder in ähnlicher Art erheben, aber nicht mann, erklärte, die verbündeten Regierungen seien von der ständen, sondern sie werde auch objektiv immer höchst unge⸗ nach dem Gewicht. Er wünschte der Kommission für dieses Ueberzeugung ausgegangen, daß ohne Einführung einer An⸗ nügend ausfallen müssen. In Deutschland, speziell in Gesetz anzugehören, mache sich aber bei seinem jetzigen frei⸗ meldepflicht eine für die Zwecke der Handelspolitik brauchbare Preußen liege man schon lange diesen Nachforschungen ob. herrlichen Zustand außerhalb jeder Fraktion wenig Hoffnung Statistik nicht geschaffen werden könne. Die Kommission Gegenüber den schwachen Resultaten, welche die Statistik haben darauf. Hierauf wurde die Vorlage einer Kommission von 14 Mit⸗ gl'edern überwiesen, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte,
088,403 088,404 088,405 088,406 088,407 088,408
088,413 088,414 088,415 088,416 088 417 088,418 088,409 088.419 088,410 088,420 5 Obligationen à 1,000 L. 11 8 à 500 89 8 1 60 „ 8 8 50 „ Im Ganzen 165 Obligationen im Betrage von 22,400 L. sterl. 1 vBDebereinstimmend mit dem am 29. März 1875 Allerhöchst erlassenen Edikte wird, wie im Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. sterl.; in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs, à 25 Francs 20 Cent. per L.; in St. Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. v. Roth- schild & Söhne in Reichs-Mark; in den vier letzt erwähnten Orten zum Tagescours auf London. Die Coupons, welehe erst nach der festgesetzten Zeit zur Kapitalzahlung fällig werden, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlen- den Coupons von der auszuzahlenden Summe in Abzug gebracht.
Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild & Söhne in L. Sterl.; in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs; in Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in
Amsterdam in holländischen Gulden; und in Berlin in Reichs-Mark durch die von den Kontrahent en
bestimmten Banquiers und in Frankfurt a. M. durch Herren M. A. v. Rothschild und Söhne in Reichs-
Mark; in den fünf letzten Orten zum Tagescours auf London.
Die Coupons, welche erst nach der festgesetzten Zeit zur Kapital-Zahlung fällig werden, müssen mit den Obligationen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlenden Coupons on der auszuzahlenden Summe der gezogenen Obligationen in Abzug gebracht.
088,399 088,400 Zusammen
III NLl-
6 g ꝗ* 2 11“ (5297] Oberschlesische Eisenbahn.
Die Einlösung der am 1. Juli 1879 fälligen, sowie der früher fällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zinscoupons
I. zu den Stammaktien Litt. A. B. C. D. E., den
Prioritätsaktien bezw. Obligationen Litt. A. B. C. D. G. H. und den Emissionen von 1869, 1873 und 1874 der Oberschlesischen Eisenbahn,
4 52 Deutsch-Belgische La Plata⸗Bank. Die heutige außerordentliche Generalversammlung hat beschlossen, das Aktienkapital unserer Bank vom 10. Juli cr. ab von 7 500 000 ℳ auf 6 750 000 ℳ
zu reduziren.
Auf Grund der §§. 243, 245 und 248 des Han⸗ delsgesetzbuches ersuchen wir demgemäß, etwaige Forderungsberechtigte ihre Ansprüche bei uns gel⸗ tend zu machen. b 8 II. zu den Wilhelmsbahn⸗, Neisse⸗Brieger und
Berlin, den 14. Juni 1879. [5288] Niederschlesischen Zweigbahn⸗Prioritätsobliga⸗
Die Direktion. tionen der Oberschlesischen Eisenbahn,
E Peutsch-Eeigische La Plata-Banl. Bilanz am 31. Dezember 1878.
Activa. 18 1h 2 1 “ — 8 1 8 5 4 Nordhausen⸗Erfurter Cisenbahn Effecten⸗Conto 1 V 2Aethenfapitek cge b In Gemäßheit §. 6 des Allerhöchsten Privile⸗ a. in Berlin b à 1,200, rückzahlbar 38,334 — ⸗ 20. Feb 1871 über 4 Reservefonds⸗Conto 38,334 — hiea nedeee genee fadebie ef 00 000 Thlr; 448,000 Berg ⸗Märk. 48 % Pr. VIII. Ser. à 99,20 530,080 19
vrrevn I1 8 rEamaxmxn — — ioritäts⸗ igati d di 18 663 Deleredere⸗Conto Oeffentlicher Anzeiger. — Bhacstchggien a e eanecsasag; icth a1 Srribn, .. 1 mi “ 1“ Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des . ,449,980 80
1202 1291 1294 1295 1298 1303 1542 1688 1695. Zinsen⸗Reserve⸗Conto
1b 1909 2636 2788 2789 2948 2978 3196 3201. 200,000 Berl. 4 ½ % Stadt⸗Oblig. à 101,90 Reserve für rückständige Regierungs⸗Zinsen
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein 145,151 06 & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, im b. in Montevideo 1
3266 3741 3997 ausgeloost. Die Rückzahlung e. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto SVb“ erfolgt vom 2. Januar Gewinn pro 18789..
6. Büttner & Winter, sowie alle ü . 1880 ab. 8 Doll. 1824 Titulos adicionales 26 % Doll. 474,24
7. Literarische Anzeigen. . Roöröbensen, da 16. Mn 1870. 1332 „ cecpecialis. 5 % „ 66,60
8 Theater-Anzeigen. In der Börsen- 8 e9
Die Direktion. s .Familien-Nachrichten.] beilage. . 8 Doll. 540,84
[4444]
Passiva.
werde an dem Prinzip der Anmeldepflicht in dem Umfange, werde, dürfe der Handel, der offenbar durch die neue Zoll⸗ wie der Entwurf sie vorsehe, festhalten müssen. Die statistische! gesetzgebung schon stärker belastet werde als früher, nicht noch
* NX Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kol. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
des DHeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
1 . u. dergl. Breußischen Staats-Anzrigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82. 4
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R N u. s. w. von öffentlichen Papieren.
811“
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
2,347 25
V V V
Debitoren 8
22325
b. 8 „ Montevideo und Buenos Ayres
c. Forderung an die Regierung von Uruguay.
d. Rückständige Zinsen Hieraus Kosten ꝛc.. Mobilien⸗Conto
in Berk Hypotheken⸗Conto
für Restkaufgeld zu empfangen. Lombard⸗Conto
in Berlu
Verschiedene Bekanntmachungen.
[5303] Betriebs⸗Einnahmen senl Mai 1879. l
Rotenburg a. Fulda, den 5. Juni 1879 Rhein⸗Nahe⸗ Ei nhahn. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. für für Extra⸗ bis ult.
LEIEET“ r Rohde. 1 Personen Güter ordinair Summa Mai hältnißmäßig sehr gech en Betrag zur Befriedigung 1878 pr. ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ gereggen 1 11 e. berrcea e 2 den uns ab⸗ Verkäufe, B ctu 8 I def. 88818 181011 17535 287364 1292112 getretenen Forderungen Regreß zu nehmen. au erpa ugen, 8 1 r. 4 3 8 I 6 12 8* vbers. 88 Submissionen 183 . ssat 85360 168398 18800 272558 1251075 13 163 546 05 1 13,163,546 05 Zahlung an uns zu leisten, sofern sie dagegen Submissions⸗Anzei Mithin pr. ,163, ’1 “ 8 113,163,546;
sch O; ’ 8 3 e. : 5 ; ; 8 ; 4 2 devungehige Beütng rhatest, Beie ahchce Dee xvasföfeung und rejetng er Gjeresere Ria 1sß venige nigige nöts nülss vhniev; eves Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
hypothekarische Forderungen voraus, welche wir fr . Fohlehmagesine anf dn⸗ 8 S i 13. Juni 1879 — 8 gg U
b 1 8 1 2. erl „ m “ 2 1 3 8 1 des Konkurset über sein Vermögen heimlich von soll 38 a. in Berlin 1 Se. 6. s el es v Borken entfernt hat und sich zur Zeit, unbekannt am 30. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, Deutsche Lebens⸗Versicherungs⸗ 1 aW S“ Per Effecten⸗Conto
besitzer Heinemann Heinemann von Borken fol⸗ gende Klage erhoben:
353,494 75
570,615 74 6,293,000 — 3,497,142 31
4,665,— 63,000 —
V
1,349,865 — b
wie dies auch die Akten zu dem im Jahre 1876 über den Verklagten ausgebrochenen Konkurs, in denen unsere deshalbigen Regreßforderungen an Heinemann liquid erkannt sind, ergeben.
Wir werden indeß in dem z. Z. noch immer nicht beendigten Konkurs gar nicht oder nur zu einem ver⸗
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Ediktal⸗Citation. Auf die Anklage des Polizei⸗ Anwalts vom 24. Mai 1879 ist Sene e. Der Verklagte hat uns au weislich der zu den klagten: 1) Musikus, Gefreiten Emil Heinrich Akten VI. 361/78 des Königlichen Kreisgerichts, um Brückmann, am 13. Mai 1849 in Nudow ge⸗ deren Apposition gebeten wird, bereits im Original boren, evangelischer Religion, welcher sich zuletzt in vorgelegten Urkunde u. A folgende Forderungen: Teltow aufgehalten hat, 2) Schuhwachermeister, 2. an Schäfer Conrad Wiederhold und dessen Festungsreservisten Christian Friedrich Robert Frei⸗ Fan Anna Catharina, geb. Fröhlich, von berg, am 11. Dezember 1844 in Drewitz geboren, Singlis aus Kaufvertrag vom 14. März 1870 evangelisch, zuletzt in Drewitz aufhältlich, 3) Haut⸗ Restkaufgeld von 405 ℳ, verzinslich zu 5 % boisten Albert Fiehrig, geboren am 15. März 1845 vom 7. November 1875 ab, zu Babelsberg, evangelisch, zuletzt zu Babelsberg an Philipp Guthard zu Singlis aus Kaufver⸗ aufhältlich, wegen unbefugten Auswanderns aus dem trag vom dI4. März 1870 Kaufgeld von 240 ℳ Bundesgebiete die Untersuchung eingeleitet, und haben sammt 5 % Zinsen vom 14. März 1875, wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf den Han den Mahlburschen, jetzt Wirth, George 23. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in Kaiser zu Singlis aus Kaufvertrag vom 13. unserem Gerichtslokale anberaumt, wozu die dem Januar 1868 sammt 5 % Zinsen vom 13. Ja⸗ jetzigen Aufenthalte nach unbekannten Angeklagte mit nuar 1875,
Klage keine Erklärung abgegeben hat, so werden die weiteren Verfügungen nur durch Anschlag am Ge⸗ richtsbrett bekannt gemacht werden.
83,228 286,537 23,503
der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der da⸗ durch zu erweisenden Thatsachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Ange⸗ klagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden. Pots⸗ dam, den 6. Juni 1879. Königliches Kreis⸗ gericht. Kommission für Uebertretungen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[5283] Die Firma S. Lindenbaum Söhne zu Essen hat gegen⸗ den unbekannt wo abwesenden Guts⸗
abgeireten mit der Bestimmung, daß, wenn er (der Verklagte) in irgend einer Weise seinen wechsel⸗ mäßigen Verpflichtungen nicht genüge, wir uns an den abgetretenen Forderungen regressiren und als⸗ dann der defininitive Forderungsübergang an uns stattfinden sollte.
Wir haben nun als Giranten folgender vom Ver⸗ klagten gezogener Tratten bei Seitens der betreffen⸗ den Acceptanten zur Verfallzeit nicht geleisteter Zah⸗ lung im Regreßwege berichtigen müssen:
a. 2905 ℳ 60 % nebst 6 % Zinsen seit dem 20. Juni 1876 und 39 ℳ 50 ₰ Protestkosten, Provision und Portes,
b. 6500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 25. Juni 1876 und 76 ℳ 10 ₰ Wechzselunkosten,
c. 5000 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Juni 1876 und 65 ℳ 5 ₰ Wechselunkosten,
2
wo? aufhält, und gebeten: den Verklagten zur Ausstellung einer den grund⸗ buchmäßigen Eintrag ermöglichenden Abtre⸗ tungsurkunde in Betreff der aufgeführten For⸗ derungen auf diesseitige Kosten kostenfällig zu verurtheilen.
Auf diese Klage hat sich Verklagter entweder zu Protokoll oder durch eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift spätestens im Terminmn
den 2. September d. J., 9 Morgens 11 Uhr C. 3., 1 zu erklären, widrigenfalls die Klagthatsachen für richtig angenemmen werden würden und soweit die Klage für rechtlich begründet zu erachten, durch Kontumazialerkenntniß nach dem Klagantrag er⸗ kannt werden würde. Wenn Verklagter auf die
im Weffe der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission auf esserne Dachkonstruktion
für 3 Kohlenmagazine“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Ter⸗ mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.
Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht nus; auf Verlangen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit 2,00 ℳ werden dieselben auch per Post ausgehändigt.
Kiel, den 12. Juni 1879.
AKgaäaiserliche Hafenbau⸗Kommission
[5298]
Gesellschaft in Lübeck.
Außerordentliche Generalversammlung
der Aktionäre
am Dienstag, den 1. Juli 1879, Mittags 12 Uhr,
im Casinosaale zu Lübeck. 8 Tagesordnung: —
Wahl zweier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle des verstorbenen Herrn Professor Dr. Dettmer und des zum Senator erwählten Herrn
Dr. jur. Klug. (§. 15 des Statuts.) 8 Lübeck, den 14. Juni 1879.
Der Verwaltungsrath
u
An Handlungs⸗Unkosten⸗Conto i. in BWeelhl F6 b, In Moͤnteviden An Commmissions⸗Conto in Montevideon . An Ueberseeische Debitor a. Abschreibungen .. . .. b. Coursverlust . . . .. An Gewinn⸗Saldo
en
—
11““
1878.
Berlin, den 16. April 1879.
1“ G. Hansemann, Hardt, als Revisoren,
11,175,11 62,768 16
1,541 92 65,670 62 83,389,13
145,151 06
393,268 55
Die Direction.
G. Siemens.
H. Wallich.
Vorstehende Bilanz, sowie das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto haben wir Delbrück, als Präsident des V vW
————, —
393,268,55
geprüft und mit den Büchern übereinstimmend gefunden.