1879 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

“]

New-York, 16. Juni. (W. T. B.)

Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häafen der Vereinigten Staaten nach England 105 000, do. nach dem Kontinent 150 000, do.é von Kalifornien und Oregon nach England

45 000 Qrtrs. Visible Supply an Weizen 15 562 000 Bushel.

New-Xork, 17. Juni. (W. T. B.)

Seneralversammlungen. Frohtersolcer Bauverein. Ausserord. Ge erliu. Eisenbahn-Einnahmera. Thüringlsocne Eisenbahn. a. Stammbahn. Einnahme pro Mai 1879 1 203 327 ℳ, gegen 1878 + 25 952 Einnahme bis ult. Mai 1879 5 065 700 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1878 + 21 945

86 8 1“

gegen 1878 1014 Einnahme pro ult. Mai 1879 38 755 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1878 4534 Gallzische Karl Ludwigs-Bahn. Die Einnahmen vom 1. bis 10. Juni 1879 275 693 Fl. (— 50 053 Fl.) Vom 1. Januar bis 10. Juni 1879 3 756 897 Fl. (— 1 396 936 Fl.). Saal-Eisenbahn. Einnahme pro Mai 1879 58 594 ℳ, gegen 1878 1221

Waarenbericht.

New-Orleans 12 ⅛. Petroleum in New-York 6 ⅞, do. 6 ⅛, rohes Petroleum 6, do. Pipe line Certificats

Mehl 3 D. 90 C. Rother Winterweizen 1 D. 18.

mixed) 44 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¼. Kaffee (Rio- 13 ½. Schmalk (Marke Wilcox) 6 ¾, do. Fairbanks 6 ¼. Speck (shor

clear) 5 ¾ C. Getreidefracht 4 ¼.

Baumwolle in New-York 12 16,

do. in in Philadelphia D. 64 C.

C. Mais 8 Zweigbahn.

b. Gotha-Leinefelder Zweigbahn.

Einnahme pro

selben Zeitraum in 1878 119

gegen 1878 + 8223 Einnahme bis ult. Mai 1879 310 384 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1878 + 3964 Mai 1879 88 297 ℳ, + 8669 Einvahme pro ult. Mai 1879 351 433 ℳ, gegen den-

Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn. Einnahme pro Mai 1879 10 542 ℳ,

Einnahme pro Mai 1879 75 102 ℳ, Hessische

c. Gera-Eichichter gegen 1878

+ 11 851

rantirte Linien).

Ludwigs-Eisenbahn, a Alte Strecken (nicht ga- Einnahme pro Mai 1879 931 664 ℳ, gegen 1878 Einrahme prô ult. Mai 1879 4 047 830 ℳ, gegen

denselben Zeitraum in 1878 170 365 b. Neue Strecken (ga- rantirte Linien). Einnahme pro Mai 1879 112 828 ℳ, gegen 1878 13 083 Einnahme pro ult. Mai 1879 512 538 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1878 67 916

n

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag sind

Flick Akten Musik von

.

die Königlichen Theater geschlossen. Freitag: Opernhaus. 146. Vorstellung. und Flock. Komisches Zauberballet in 3 und 6 Bildern von Paul Taglioni. Hertel. Anfang 7 Uhr. 8 Letzte Ballet⸗Vorstellung in dieser Saison.

Wallner-Theater. Donnerstag: 19. Gastspiel Schweighofer und des Frl. Lina

des Herrn Felix Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. (Hier neu): Eine elegante Person. Posse mit Gesang in 5 Bildern. Musik von L. Roth. (Ge⸗ sangspiecen): Couplet: Weit und breit schlechte Zeit; Coupletphrase: Berlin⸗Wien, großes Ge⸗ sangspotpourri, Quodlibet⸗Duett mit Tanz: Stadt 289 Vor der Vorstellung: Großes Garten⸗ Concert.

Victeria-Theater. Direktion: Donnerstag: Gastspiel der ersten Sigra. Dorina Merante, von der großen

in Paris, und des Hrn. van Hell.

94. M.: Die Kinder des Kapitain Großes Ausstattungsstück mit Ballet

in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery.

Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Donnerstag: Zum 82., hier 34. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor⸗ stellung Abends bei brillanter Illumination: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Emil Hahn. Solotänzerin

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Mor⸗ pheus. (Darstellung der Engels⸗Visionen.) Im prachtvollen Sommergarten: Täglich von 6 Uhr ab: Großes Doppel⸗Concert. (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natur⸗Sengergesellschaft. Schwedisches Damenquartett. Brillante Illumi⸗

S durch mehr als 15 000 Gasflammen. Entrée

0 ₰.

Frreitag: Großes Triple⸗Concert. (Kapellen Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.) Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. 6 Uhr. Ende 12 Uhr.

Germania-Sommer-Theater. Donnerstag:

Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 Zum 3. Male: Die Vorstadt⸗Prinzessin. Lebens⸗ ild mit Gesang in 4 Abtheilungen von Oscar Walther. Musik von Fr. Brandt.

Freitag und die folgenden Tage: Die Vorstadt⸗ Prinzessin.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Agnes Lüttich mit Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Goldhorn (Stade —Nordhorn). Frl. Marie Wegner mit Hrn. Pfarrer Jamrowski (Neubrück-— Silberbach).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst⸗Lieutenant und Bataillons⸗Commandeur v. d. Lochau (Ber⸗ lin). Hrn. Rittergutsbesitzer Br. Schmidt (Hannover). Hrn. Lieutenant Wulf (Nachen). Hrn. Pfarrer Bonnet (Hohensolms). Hrn. Regierungs⸗Assessor Strücker (Hildesheim). Hrn. Landrath Voerster (Pinneberg).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Hermann Scherf

(Darmstadt). Hr. Major a. D. Thassilo Graf Henckel v. Donnersmark (Haideseegen b. Loburg). Hr. Premier⸗Lieutenant und Regiments⸗Adjutant Max Wormbs (Düsseldorf).

Verkäufe, Verpachtungen,

Submissionen ꝛc. [5400] Bekanntmachnng. Die Lieferung des für die hiesige Garnisonbäckerei pro 1. Juli 1879 bis Ende Juni 1880 erforder⸗ lichen Bedarfs Bitterfelder Braunkohlen soll im Submissionswege verdungen werden. Die bezüg⸗ lichen Bedingungen sind in unserm Amtsbureau Köpnickerstr. 16/17 zur Einsicht ausgelegt, wohin auch die Lieferungs⸗Offerten versiegelt und äußerlich mit

„Submission auf Brannkohlen⸗Lieferung“ bezeichnet, bis zum 24. Juni c., Bormittags 10 Uhr, frankirt einzusenden sind, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Offerenten stattfindet. Cto. 311/6.)

Berlin, den 17. Juni 1879.

Königliches Proviant⸗Amt.

Anfang

(5402]

Für den bei dem Betriebe unserer Gasanstalt ge⸗ wonnenen Steinkohlentheer findet vom heutige Tage ab bis auf Weiteres ein Einzelverkauf zum Preise von 3,72 pro 100 kg statt.

Der Verkauf erfolgt gegen Baarzahlung an die diesseitige Kasse an den Wochentagen ron 8—12 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.

1 Spandan, den 17. Juni 1879. Cto. 307/6.) Direktion der Geschützgießerei.

15363] Bekanntmachung.

Für die Werften Kiel, Danzig und Wilhelm⸗⸗ haven sollen folgende Inventarien beschafft

werden: Gruuve A. 244 Meterstäbe und Rollmaaße, 312 Schraper,

Schmiedezangen, 380 Piekhammer, 1366 Meißel und verschiedene andere Handwerkszeuge. Gruppe B.

2872 wollene Decken, 3242 Matratzen⸗Bezüge,

1149 Inlette für Kopfkeile und Matratzen. Gruppe C.

182 zinnerne Butterbacken, 332 Fleisch⸗ Suppenbacken, 425 Füllkellen, 557 Salz⸗ Pfefferbüchsen, 294 Theekessel, 271 Rohrstühle, Fleischnetze.

Termin:

Dienstag, den 1. Juli,

Nachmittags 3 Uhr, für Gruppe A. bei der Werft Kiel, B. 2 II 8 C. Wilhelmshaven. Die Lieferungsbedingungen liegen bei den Ver⸗ waltungs⸗Abtheilungen der betreffenden Werften zur Einsicht aus, können aber auch gegen vorherige Ein⸗ sendung von 0,50 von derjenigen Werft⸗Ver⸗ waltungs⸗Abtheilung abschriftlich mitgetheilt wer⸗ den, bei welcher der Submissionstermin stattfindet. Eine Uebersendung von Proben findet nicht statt.

Wilhelmshapen, 12. Juni 1879.

Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung. Cto. 258/6.) —ꝑꝑe

[5889] Hannoversche Staatsbahn.

Dienstag, den 1. Juli d. J., Morgens 11 Uhr, sollen die unten bezeichneten, zu Zwecken des hie⸗ sigen provisorischen Bahnhofs vor 3 Jahren erbau⸗ ten, zum Wiederaufbau geeigneten Fachwerks⸗ gebäude:

und und 805

2

1) 1 Stationsgebäude, 2 stöckig, 94 % 12 m, 2) 1 Wirthschaftsgebäude, 2 stöckig, 11,8 %✕ 9,9m, 3) 2 Nebengebäude, 2 stöckig, 11 % 15,7 m und 4 %✕α 12 m, 4) 2 S 1 stöckig, 20,9 % 11 m und 7* „4 m,

5) 1 Eiskeller, 5,6 % 5,6 m,

6) 1 Bauschuppen, 1 stöckig, 8,5 * 12,4 m, 7) 1 Postgebäude, 1 stöckig, 27,5 11 m, 8) 2 Retiraden, 1stöckig, 4,8 8m und 11 2&

7,3 m, auf Abbruch verkauft werden. Bedingungen und Zeichnungen sind unentgeltlich hegen portofreien Antrag vom Unterzeichneten zu beziehen. Versiegelte Offerten werden bis zu obengenann⸗ tem Termine entgegengenommen. Hannover, den 17. Juni 1879. Der Abtheilungs⸗Baumeister Seeliger,

Am Bahnhof Nr. 17 II.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[5399] Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn.

In unserer Bekanntmachung vom 26. April d. J., betr. die Verloosung von Halle⸗Sorau⸗Gubener Prioritäts⸗Obligationen muß es heißen:

e. Litt. B. 1. Stücke à 3000 69 402 407 (an Stelle 402 407 6900). Berlin, den 7. Juni 1879. Cto. 305/6.)

8 Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[3459]

305, 349, Acht Serien der 2. Anleihe No. Acht Serien der 3. 8 No. Zwölf Serien der 4. No. Vierzehn Serien der 5. No. 386 und 404.

Serie 116 von No. 141 163 180 208 238 242 244 250 305 349 397 408

9 b is No. 37 ; T111““ 76 1 121

7,050 8 150

5 10.— Sg0 90,F

53

80

2,750

1 8,450 9,951 10,151 12,651

451 bis

751

1,901

8 3,901 5 7,701 k 8,501

1“

Anleihe bis zum 1. Oktober gerechnet. für gezogene Billete dieser Anleihen auf.

REICHSSCHULDEN-TIT

St. Petersburg.

Auf Grundlage der Bedingungen der 1., 2. schen Regierung im Jahre 1840 durch Vermittelung der Herren Hope £ Cie., und 1842, 1843, 1844 und 1847 durch Herren Stieglitz & Cie. kontrahirt wurden, hat der Reichsschulden-Tilgungskommission die Ziehung von Billet-Serien dieser Anleihen, laut dem für dieses Jahr festgesetzten Amortisations-Fonds, stattgefunden.

Es wurden gezogen: Fünf und zwanzig Serien der 1. Anleihe No. 116, 141, 163, 180, 208, 238, 242, 244, 250, 397, 408, 474, 576, 630, 647, 655, 833, 835, 870, 893, 920, 950 und 954. 9, 37, 76, 121, 235, 249, 305 und 306. 53, 80, 149, 168, 180, 202. 295 und 298. 9, 55, 169, 200, 204, 254, 327, 331, 343, 400, 401 und 480. 10, 18. 39, 79, 155, 171, 227, 292, 277, 2982, 289. 318.

1. Anleihe. 5,800 inel.

2. Anleihe. 450 inel.

4. Anleihe. 450 inel.

Indem die Reichsschulden-Tilgungskommissio in Kenntniss setzt, ersucht sie dieselben, ihr die Billete unter oben erwähnten Nummern bei der nächstfälligen Zinszahlung einzureichen, und zwar die Billete der 1., 2., 3., 4. Anleihen vom 1. August bis zum 20. Dezember, die der 5. Anleihe vom 1. Oktober bis zum 20. Dezember a. c. nebst den zu den Billeten der vier letzten Anleihen gehörenden Coupons, à 500 Rbl. nebst laufenden Zinsen, der ersten vier Anleihen bis zum 1. August und der letzten An den erwähnten Terminen hört die fernere Zinszahlung

Der Betrag der an den Billeten der 2., 3., 4. und 5. Anleihen fehlenden Coupons wird von dem auszuzahlenden Kapital in Abzug gebracht werden.

1GUNGSKOMDMISSION.

3., 4. und 5. 4 % Anleihen, welche von der Russi-

am 20. März 1879 in

1“

Serie 474 von No. 23,651 bis No.? 28,751 630 31,451 647 32,301 655 32,701 833 41,601 835 41,701 870 43,451 893 44,601 920 45,951 950 47,451 954 47,651

249 305 306

180 202 295 298

327 331 343 400 401 480

232

277

282

289

318 11“ die Billet-Inhaber

. 11,701 bis No. 12,401 15,201

15,251

8.951 bis No. 10,051 14 91 14,851

. 16,301 bis No. 16,501 17,101 19,951 20,001 23,951

Serie

. n„ ihe. Serie

Serie

11,551 bis No. 13,801 14,051 14,401 15,851 19,251 19,300 20,151 20,200 dieser Anleihen hiervon

11,600 13,850 14.100 14,450

9v 8 8 8838 8

behufs Auszahlung des Kapitals

Jedes Original (Schrift oder Zeichnung) in Octav à 6. —. in Quart à 9.

in Folio à - sendung des Betrages.

18 Zimmermanns⸗Aexte, 150 Stechbeitel, diverse Bohrer, Hobel und Sägen, 77 Bohrknarren, 215]

franco zu haben.

(Copir⸗Apparat auf trockenem Wege.) Verfahren einfach. Erfolg garantirt. pr. Stück einschließlich 1 Glas Tinte gegen Nachnahme oder franco Ein⸗

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Tinte 50 pr. Glas.

(Fr. 261./V.)

[5403] Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Stamm⸗Aktie Nr. 48 599 de 100 Thlr. mit Coup. Ser. VII. Nr. 7—8 und Talon, die Prio⸗ ritäts⸗Aktie Ser. I. Nr. 610 de 100 Thlr., die Prioritäts⸗Obligationen Ser. II. Nr. 17 024, 27 181 und 14 450 de 50 Thlr., sowie Ser. III. Nr. 6239 de 100 Thlr., die beiden Letzteren mit Coup. Ser. VII. Nr. 2—8 und Talon, von der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, sind bei uns als gestohlen, verbrannt und resp. verloren angemeldet worden. 1 1 IJn Gemäßheit der statutarischen Bestimmungen sder ehem. Niederschl. Märk. Eisenb. Gesellschaft werden die gegenwärtigen Inhaber obiger Effekten hierdurch aufgefordert, dieselben an uns einzuliefern oder ihre etwaigen Rechte bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtliche Mortifikation s. Zt.

von uns beantragt werden wird. Berlin, den 13. Juni 1879. Königliche Direktion. 15405]1 Rumänische Eisenbahnen Aktien⸗Gesellschaft. 1

Durch Beschluß des Aufsichtsraths ist die Di⸗

vidende für das Jahr 1878 auf 2 Prozent = 6.

für die Stamm⸗Aktie de 300. = Thlr. 100. festgesetzt worden und kann dieselbe gegen Einliefe⸗ rung der mit einem Nummernverzeichnisse zu be⸗ gleitenden Dividendenscheine Nr. 8 vom 1. Juli cr. ab

bei der Direktion der Diskonto⸗Ge⸗

sellschaft hier und Herrn S. Bleichröder baar in Empfang genommen werden.

Berlin, den 18. Juni 1879.

Der Vorstand. Verschiedene Bekanntmachungen. [5241]

Da die Stelle eines Bürgermeisters der Stadt Ploen vakant geworden, werden Bewerber um diese Stelle aufgefordert, ihre Gesuche nebst Attesten innerhalb sechs Wochen, vom Datum der Bekanntmachung an gerechnet, beim unterzeich⸗ neten Magistrat einzureichen.

Das Gehalt beträgt neben einer jährlichen Com⸗ toirvergütung von 1200 in den ersten 3 Jahren wie das bisherige Gehalt jährlich 1800 ℳ, steigt aber von 3 zu 3 Jahren um 200 ℳ, bis es mit dem Ablauf des 9. Dienstjahres den Betrag von 2400 erreicht hat. 1 1

Ploen, den 14. Juni 1879.

Der Magistrat. von Chappuis v. c. Steuder. F. A. Krützfeldt. b [54011 Bekanntmachung.

Das Rektorat an den hiesigen Mädchenschulen (Mittel⸗ und Volksschule) ist vacant und soll sobald wie möglich mit einem pro rectoratu geprüften Schulmanne wieder besetzt werden.

Das Einkommen der Stelle beträgt 2100 jährlich und steht zu erwarten, daß derselben außer dem Gehalte die staatliche Zulage von 150 er⸗ halten bleibt.

Bewerber wollen ihre Meldungen bis spätestens 15. Juli cr. bei uns einreichen. 8

Pritzwalk, den 12. Juni 1879.

8 Die Schulkommission. 8

. (àCto. 303/6.)

Die durch die Versetzung des bisherigen Inhabers erledigte Kreis⸗Wundarztstelle des Calau'er Kreises mit dem Wohnsitze in Alt⸗Doebern und einem Jahresgehalte von 600 soll anderweit besetzt werden. Zu diesem Zwecke werden qualifizirte Bewerber aufgefordert, sich unter Einreichung 1) der Approbation als praktischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, 2) des Fähigkeitszeugnisses zur Ver⸗ waltung einer Physikatsstelle, 3) sonstiger, über die bisherige Wirksamkeit sprechender Atteste und 4) eines ausführlichen Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a./O., den 13. Juni 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.⸗ [5387] 8

Weimar-Geraer Eisenbahn. Bilanz per 31. Dezember 1878. Activa.

9„USy o. 2) Vorschüsse und geleistete Kau⸗ tionen .

19 346 565,14

174 123,61 100 039,38 31 000,00 118 000,00 6 434,58

19 776 162,71

3) Materialien⸗Vorräthe 4) Effekten der Pensionskasse.. 5) Kautions⸗Effekten. 6) Kassenbestand 8

Passiva. 1) Grundkapital:

a. Stammaktien 9 000 000,00 b. Prioritäts⸗

St.⸗Aktien 9 900 000,00 2) Kapital⸗Schulden.. 3) Unerhobene Dividende pro 1876 und 1877 1“ 4) Erneuerungs⸗Fonds..

5) Beamten⸗Pensionskasse. 6) Arbeiter⸗Krankenkasse . 7) Diverse Kreditoren.. 8) Gestellte Kautionen . . . . 9) Bestand laut Betriebs⸗Rech⸗ ee“

18 900 000,00 480 000,00

14 053,50 60 000,00 40 945,99 2 317,92 31 573,09 118 000,00

129 272,21 19 776 162,71 Die Direktion.

Weimar, am 16. Juni 1879.

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Berlin, Donnerstag,

Königreich hreußer

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreishauptmann Friedrich Wilhelm Heinrich Hoppenstedt zu Fallingbostel, und 8 8 dem Amtshauptmann Karl Friedrich Gustav Schar⸗ lach in Münden den Charakter als Geheime Regierungs⸗ Räthe zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei⸗Diätarius Pahl zum Geheim kanzlei⸗Sekretär er⸗ nannt worden. .

8

2

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dienstanweisung für die Gewerberäthe. Zur Regelung des Dienstes der nach Maßgabe des §. 139 b. der Gewerbeordnung anzustellenden besonderen Auf⸗ sichtsbeamten (Gewerberäthe) bestimme ich im Einverständniß mit den Herren Ministern der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Innern Folgendes: §. 1. Der Wirkungskreis der Gewerberäthe umfaßt:

I. innerhalb der durch die §§. 139 b. und 154 der Ge⸗ werbeordnung bezeichneten Grenzen mit Ausschluß der unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Anlagen: A. die Aufsicht über die Ausführung der die Beschäf⸗ tigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter

betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung; B. die Aufsicht über die Ausführung des §. 120 Abs. 3

1 der Gewerbeordnung;

II. die Beaufsichtigung derjenigen Anlagen, welche den Be⸗

stimmungen des §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Errgänzungen unterliegen. 8§. 2. Die Gewerberäthe sollen in dem ihnen zugewiese⸗

nen Wirkungskreise nicht an die Stelle der ordentlichen Polizei⸗

behörden treten, vielmehr durch Ergänzung deren Thätigkeit, sowie durch sachverständige Berathung derjenigen Provinzial⸗ Behörden, welchen sie zugeordnet sind, eine sachgemäße und gleichmäßige Ausführung der Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung und der auf Grund derselben erlassenen Vorschriften in dem ihnen überwiesenen Aufsichtsbezirk herbeizuführen suchen. Dabei sollen sie ihre Aufgabe vornehmlich darin suchen, durch eine wohlwollend kontrolirende, berathende und vermittelnde Thätigkeit nicht nur den Arbeitern die Wohl⸗ thaten des Gesetzes zu sichern, sondern auch die Arbeitgeber in der Erfüllung der Anforderungen, welche das Gesetz an die Einrichtung und den Betrieb ihrer Anlagen stellt, taktvoll zu unterstützen, zwischen den Interessen der Gewerbeunter⸗ nehmer einerseits, der Arbeiter und des Publikums anderer⸗ seits auf Grund ihrer technischen Kenntnisse und amtlichen Erfahrungen in billiger Weise zu vermitteln und sowohl den Arbeitgebern als den Arbeitern gegenüber eine Vertrauens⸗ stellung zu gewinnen, welche sie in den Stand setzt, zur Er⸗ haltung und Anbahnung guter Beziehungen zwischen beiden mitzuwirken. 1

§. 3. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben sich die Gewerberäthe durch fortlaufende Revision der ihrer Aufsicht unterstellten Anlagen von dem Zustande und Betriebe der⸗ selben eingehende Kenntniß zu verschaffen, auf die Abstellung der dabei vorgefundenen Gesetzwidrigkeiten und Uebelstände hinzuwirken und sich ein Urtheil darüber zu bilden, ob und welche Vorschriften oder Einrichtungen erforderlich sind, um die Aufsicht der ordentlichen Polizeibehörden zu einer ersprieß⸗ lichen zu machen, sowie ob und welche auf Grund der §8. 120 Abs. 3 und 139 a. der Gewerbeordnung zu erlassende Vor⸗ schriften im Interesse der Industrie einerseits, der Arbeiter andererseits wünschenswerth erscheinen, oder inwiefern eine Abänderung bereits bestehender derartiger Vorschriften sich empfiehlt. 56 8

Einer speziellen persönlichen Revision sollen sie vornehm⸗ lich solche gewerbliche Anlagen unterziehen, bezüglich deren eine den gesetzlichen Anforderungen ohne Schädigung der ge⸗ werblichen Interessen gerecht werdende Aufsicht durch technische Kenntnisse und Erfahrungen bedingt ist, welche bei den Organen der ordentlichen Polizeibehörden nicht vorausgesetzt werden können, sowie solche, deren Betrieb mit besonderen für die Arbeiter oder die Nachbarschaft ver⸗ unden ist.

§. 8 Den Gewerberäthen stehen nach §. 139 b. Abs. 1 der Gewerbeordnung die amtlichen Befugnisse der Ortspolizei⸗ behörden zu. Sie sollen indessen von dem Rechte, Straf⸗ mandate oder polizeiliche event. im Wege administrativen Zwanges durchzuführende Verfügungen zu erlassen, keinen ebrauch machen.

dic Aöchesnng einzelner Gesetzwidrigkeiten und Uebel⸗ stände sollen sie Barache —nns öünl che Vorstellungen und geeignete Rathschläge herbeizuführen suchen. 8 83s auf üieee Wege die Erfüllung der gesetzlichen An⸗ forderungen nicht zu erreichen, so haben die Gewerberäthe, oweit es sich um die Beschäftigung der jugendli

Arbeiter oder der Arbeiterinnen handelt, die wahr⸗ genommenen Verstöße den ordentlichen Polizeibehörden mit dem Ersuchen um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zur Kenntniß zu bringen. 4 4 Soweit es sich um Ausführung des §. 120 Absatz 3 der Gewerbeordnung handelt, haben sie in denjenigen Fällen, wo die auf Grund dieser Bestimmung vom Bundes⸗ rath oder von den zuständigen Landesbehörden erlassenen Vorschriften nicht beachtet werden, an den betreffenden Ge⸗

werbeunternehmer die im §. 147 ad 4 der Gewerbeordnung vorgesehene Aufforderung zu richten, und sofern derselben

innerhalb einer angemessenen Frist nicht entsprochen wird, die ordentlichen Polizeibehörden um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zu ersuchen. N solchen dagegen, in denen es sich um Einrichtungen han⸗ delt, deren Herstellung zur Sicherung der Arbeiter

gegen Gefahren für Leben und Gesundheit von ihnen für

nothwendig gehalten wird, aber noch nicht für alle Anlagen der fraglichen Art vorgeschrieben ist, haben sie jene Aufforde⸗

rung erst zu erlassen, wenn sie eine dahin gehende Entschei⸗ dung der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde herbeigeführt

aben (vergl. §. 9). 8 h §. 5. Die im §. 1 unter II. bezeichnete Aufsicht haben

die Gewerberäthe als ständige Kommissarien derjenigen Regie⸗ rungen (Landdrosteien), denen sie zugeordnet sind, wahrzu⸗

nehmen. Sie haben als solche bei den von ihnen vorzuneh⸗ menden Revisionen festzustellen, ob für die den Bestimmungen des §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen unter⸗ worfenen Anlagen die erforderliche Ceehmigung erwirkt ist, und ob der Bestand und Betrieb derselben mit dem Inhalte der Genehmigung beziehungsweise mit den vorgeschriebenen Bedingungen übereinstimmt. rge mnen; haben sie, wenn deren Beseitigung auf ihre desfallsige Auf⸗ forderung nicht erfolgt, den ordentlichen Polizeibehörden mit dem Ersuchen um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zur Kenntniß zu bringen. 8

Allgemeine aus dem Betriebe gewisser Arten von An⸗

Fällen

Die wahrgenommenen Verstöße

lagen hervorgehende Uebelstände haben sie mit ihren auf Ab⸗

hülfe derselben gerichteten Vorschlägen zur Kenntniß der zu⸗ ständigen Regierung (Landdrostei) zu bringen. 1

§. 6. Den Kreis⸗ und Ortspolizeibehörden gegenüber haben die Gewerberäthe innerhalb ihres Wirkungskreises die Stellung von Kommissarien der zuständigen Regierung (Land⸗ drostei).

Die Ortspolizeibehörden haben ihnen bei Ausübung ihrer Amtsthätigkeit die innerhalb ihrer Zuständigkeit liegende Unter⸗ stützung zu Theil werden zu lassen, insonderheit auf des⸗ fallsiges Ersuchen,

1) die nach Maßgabe der Anweisung für die Ortspolizei⸗

beiterinnen und jugendlichen Arbeiter ꝛc. zu führenden Verzeichnisse, sowie die ihnen nach Maßgabe des §. 138

Ahbsatz 2 erstatteten Anzeigen vorzulegen;

2) bei der Revision gewerblicher Anlagen Assistenz zu leisten; b

3) Revistönen und Nachrevisionen bestimmter gewerblicher Anlagen vorzunehmen und über das Ergebniß Mit⸗ theilung zu machen; b. 8

4) ihnen über den Ausgang des auf ihr Ersuchen ein⸗ geleiteten weiteren Verfahrens Kenntniß zu geben. 1

g. 7. Mit den technischen Beamten der Kreise (Kreis⸗ physikus, Kreisschulinspektor, Kreisbaumeister) haben sich die Gewerberäthe über die den amtlichen Wirkungskreis derselben berührenden Fragen ins Benehmen zu setzen. Halten sie in besonderen Fällen eine Mitwirkung derselben bei den von ihnen vorzunehmenden Revisionen für erforderlich, so haben sie ihre darauf gerichteten Anträge bei der zuständigen Regierung (Landdrostei) einzubringen. 1

§. 8. Die Gewerberäthe sollen die Regierungen Land⸗ drosteien), denen sie zugeordnet sind, von allen in das Bereich ihrer Wirksamkeit fallenden Wahrnehmungen, welche für die Gewerbeverwaltung von Bedeutung sind, in fortlaufender Kenntniß erhalten und bei den Geschäften der letzteren mit ihrem sachverständigen Rathe unterstützen.

Zu dem Ende sollen sie, soweit die ihnen obliegende Inspektionsthätigkeit es zuläßt, an den Sitzungen der Regie⸗ rungen (Landdrosteien) und an denjenigen Geschäften der⸗ selben, bei denen die technischen oder die Betriebsverhältnisse der Industrie oder die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter in Betracht kommen, gleich den technischen Räthen der Regie⸗ rung Theil nehmen. Insonderheit soll ihre Zuziehung, ab⸗ 182 von den durch besondere Anordnung vorgesehenen

ällen, in der Regel bei denjenigen Geschäften erfolgen, welche betreffen:

1) den Erlaß von Polizeiverordnungen weisungen an die nachgeordneten Behörden, welche sich auf die Ausführung der in den Wirkungskreis der Gewerberäthe fallenden Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung beziehen; 8

2) die xaneshen unter die Bestimmungen des §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen fallenden

en oder von An⸗

behörden, betreffend die Ausführung der Vorschriften der Gewerbeordnung über die Beschäftigung der Ar⸗

R Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; .

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Anlagen und die auf Grund des §. 27 daselbst zu er⸗ lassenden Entscheidungen und Verfügungen;

) Beschwerden, welche durch den Betrieb der unter 2 er⸗

wähnten Anlagen veranlaßt sind.

Die Zuziehung soll im Wege mündlicher Berathung, wo diese nicht thunlich ist, in den einfachsten Geschäftsformen erfolgen.

En denjenigen Fällen, in welchen ein Gewerberath meh⸗ reren Regierungen (Landdrosteien) zugeordnet ist, wird die Zuziehung des ersteren zu den Sitzungen der letzteren durch besondere Bestimmungen geregelt.

§. 9. In solchen Fällen, wo der Erlaß der in §. 147 ad 4 der Gewerbeordnung vorgesehenen Aufforderung durch die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde bedingt ist (vergl. §. 4 i. f.), soll dieser Entscheidung, wenn es sich um erstmalig anzuordnende Einrichtungen handelt, die Vernehmung geeigneter Sachverständigen voraufgehen. Bei dieser und bei den auf Grund derselben stattfindenden weiteren Verhand⸗ lungen ist der Gewerberath in der Regel persönlich zuzuziehen; wo dies nicht thunlich, vor Abgabe der Entscheidung nach beendigter Instruktion der Sache seine schriftliche Aeußerung zu veranlassen. 1

§. 10. Im Geltungsbereich der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 können die Vorsitzenden der Provinzial⸗ und Bezirksräthe bei den in §. 8 bezeichneten zur Zuständigkeit der letzteren gehörenden Geschäften die Mitwirkung der zustän⸗ digen Gewerberäthe in Anspruch nehmen und zu dem Ende so⸗ wohl die Theilnahme derselben an den betreffenden Sitzungen des Provinzial⸗ bezw. Bezirksrathes als auch die Erstattung schriftlicher Gutachten anordnen.

Im Gleichen ist im Bereiche der Provinzialordnung den Kreis⸗ und Stadtausschüssen, bezw. den Magistraten, in der Provinz Hannover den Aemtern und Magistraten bei den die Genehmigung gewerblicher Anlagen betreffenden Verhand⸗ lungen die Zuziehung der Gewerberäthe nach denjenigen Grundsätzen gestattet, nach welchen den Kreisausschüssen mit⸗ telst Cirkularerlasses vom 9. Mai 1874 die Zuziehung König⸗ licher Beamten bei Erledigung von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung gestattet ist. Diese Zuziehung ist in der Regel auf solche Fälle zu beschränken, in denen entweder die Zahl der zu beschäftigenden Arbeiter oder die besonders ge⸗ fährliche oder gesundheitsschädliche Natur des Betriebes beson⸗ dere Sorgfalt bei Feststellung der Konzessionsbedingungen fordern. Anträge auf solche Zuziehung sind an den nächsten Vorgesetzten des Gewerberaths zu richten.

§. 11. Der unmittelbare Vorgesetzte des Gewerberathes ist der Präsident (Landdrost) derjenigen Regierung (Land⸗ drostei), welcher der Gewerberath zugeordnet ist. Ist ein Ge⸗ werberath mehreren Regierungen (Landdrosteien) zugeordnet, so wird der unmittelbare Vorgesetzte desselben besonders be⸗ stimmt. 1 §. 12. Die Inhaber und Leiter der Fabriken und der in §. 154 aufgeführten Anlagen, welche der Aufsicht der Gewerbe⸗ räthe unterliegen, sind verpflichtet, den letzteren den Zutritt zu denselben, zu jeder Zeit, namentlich auch in der Nacht, während die Anlagen im Betriebe sind, zu gestatten, und so⸗ weit es sich um die unter den §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen fallenden Anlagen handelt, auf Erfordern die Genehmigungsurkunde nebst den dazu gehörigen Plänen und Zeichnungen vorzulegen.

§. 13. Den Nachweis seiner amtlichen Eigenschaft führt der Gewerberath durch Vorzeigung einer ihm von seinem un⸗ mittelbaren Vorgesetzten auszustellenden Legitimationskarte und im Erüftticheers eckehr durch Anwendung des ihm ver⸗ liehenen Dienstsiegels.

h §. 14. a Gewerberäthe sind vorbehaltlich der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten zur Geheimhaltung der amtlich zu ihrer Kenntniß gelangenden Geschäfts⸗ und Betriebsverhältnisse der ihrer Aufsicht unterliegenden Anlagen verpflichtet.

§. 15. Alljährlich haben die Gewerberäthe einen das ab⸗ gelaufene Kalenderjahr umfassenden Jahresbericht über ihre amtliche Thätigkeit zu erstatten, welcher bis zum 1. März durch Vermittlung ihres unmittelbaren Vorgesetzten dem Minister für Handel und Gewerbe vorzulegen ist. 1

er Jahresbericht ist in folgenden Abtheilungen zu er⸗ atten: fe J. Allgemeine kurze Uebersicht über die gesammte Dienst⸗ thätigkeit unter Angabe der Zahl der vorgenommenen Revi⸗ sionen und der auf Dienstreisen verwandten Tage. 1

II. Thätigkeit und Erfahrungen in Beziehung auf Be⸗ schäftigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter.

III. Ausführung des §. 120 Abß 3 der Gewerbeordnung.

IV. Die nach §. 16 der Gewerbeordnung genehmigungs⸗ pflichtigen Anlagen. Heg

v. Mittheilungen über Arbeiter⸗ und andere Verhältnisse, welche für den Wirkungskreis der Gewerberäthe von Bedeu⸗ tung sind, aber nicht zu den unter II.—IV. aufgeführten Gegenständen gehören.

Berlin, den 24. Mai 1879. 3

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Im Allerhöchsten Auftrage: Mavybach.