einhalb 8 Prioritäts⸗Obligation
er Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft . Emission von 1879. über .. Mark Reichswährung.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Mark Reichswährung Antheil an dem in Gemäßheit des Aller⸗ höchsten Privilegiums vom.. ten 1879 emittirten Ka⸗ pitale von 55 954 000 ℳ Reichswährung Prioritäts⸗Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Breslau, den.. ten 1879. Königliche Direktio 1t der Oberschlesischen Eisenbahn. (Faesimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) (Trockener Stempel.) Eiingetragen im Lagerbuch Nr.... Der Hauptkassen⸗Rendant. G (b der Unterschrift.) — Rückseite der Obligation — t ein wörtlicher Abdruck des Privilegiums.)
Ta 8 n — zu der vier und einhalb prozentigen Ptäts. Iöflgation der Oberschlesischen Eisen bahngesellschaft. ö von 1879. 18 Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt, binnen Jahresfrist vom ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die te Serie der Zinscoupons für die Jahre 18 .. bis 18 sofern nicht vom Inhaber der Obligation bis zum Anfangstermine der Ausreichung der neuen Serie gegen die Aushändigung der Zins⸗ coupons an den Inhaber dieses Talons bei der unterzeichneten Di⸗ rektion Widerspruch erhoben wird. In diesem Falle erhält der Inhaber der Obligation die neue Serie der Zinscoupons. Breslau, den.. ten. Gö Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Faecsimile der Unterschrift zweier Direktions⸗Mitglieder.) (Trockener Stempel.)
Schema III. Erster Zins⸗Coupon für die
vier und einhalb prozentige Prioritäts⸗Obligation
er Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft von 1879.
. ö hat Inhab ses Coupons vom. . ten ..... 1-v. n der Oberschlesischen Eisenbahn oder an den iche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu erheben. Breslan, 8 Königliche Direktion . der Oberschlesischen Eisenbahn. 8 Faecsimile der Unterschrift zweier Direktions⸗Mitglieder.) (crockener Stempel.) E “ Wehrt am ten 18..
5
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Den Fabrikdirektoren C. Krüger zu Stöbnitz bei Mücheln und L. Bauer zu Körbisdorf bei Merseburg ist die Erlaubniß zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine normal⸗ spurige Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Mücheln durch das Geißelthal zur Station Merseburg der Thüringischen Eisenbahn ertheilt worden.
Zustiz⸗Ministerium.
Der Referendar Dr. juris Joseph Binge zu Frank⸗ urt a. M. ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen pellationsgerichts zu Frankfurt a. M. ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Ober⸗Landforstmeister von Hagen von Münden. “
“
Bekanntmachung.
Die Rektoratsprüfung wird hier vom 11. November und event. vom 16. Dezember d. J. an abgehalten werden. Wegen der Erfordernisse zur Anmeldung wird auf die in den Amtsblättern von Potsdam und Frankfurt a. O. erlassene Bekanntmachung Bezug genommen. ““ Berlin, den 16. Juni 1879. 6. — Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Reichenau.
3 ½ %ñl iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗ furt a./ M. von 2 500 000 Fl. Vom 30. November 1848.
Bei der am 7. d. Mts. stattgefundenen 23. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a./ M. von “ vom 30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obli⸗ gationen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1879 gezogen:
23 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 132 236 242 324 335 422 458 471 546 558 635 699 924 928 946 1070 1151 1248 1286 1336 1374 1501 und 1512 = 23 000 Fl. oder 39 428 ℳ 67 ₰.
19 Obligationen à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 1614 1680 1732 1757 1805 1901 1905 1920 2151 2173 2190 2233 2291 2299 2401 2425 2462 2553 und 2567 = 9500 Fl. oder 16 285 ℳ 66 ₰.
4 Obligationen à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰. Nr. 3030 3084 3213 und 3234 = 1200 Fl. oder 2057 ℳ 16 J.
5 15 Obligationen à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 3410 3534 3557 3828 3835 3838 3846 3916 3961 4012 4187 4231 4487 1621 und 4627 = 1500 Fl. oder 2571 ℳ 45 ₰. Summa: 61 Obli⸗ gationen über 35 200 Fl. oder 60 342 ℳ 94 ₰.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungztermine erfolgt, bei
er Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, bei eder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse sowie bei den
“ 1u“ — 8
Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons Ser. I. Nr. 4 bis 8 nebst Talog erheben können. b
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugeben⸗ den Coupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obli⸗ gationen zurückbehalten. .
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse hier, oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungs⸗ termine eingereicht werden können.
Restanten: Rückzahlbar am 1. Oktober 1873: Litt. G. Nr. 3996.
Rückzahlbar am 1. Oktober 1877: Litt. G. Nr. 609 1478 3737
4073 4545.
Rückzahlbar am 1. Oktober 1878: Litt. G. Nr. 1445 1756 1777 2305 3271 3540 3836 4306 4567 4759.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.
Wiesbaden, den 10. Juni 1879. 8
Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 25
der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der
Kaiser und König nahmen heute früh um 9 Uhr den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten von Madai und um 12 Uhr in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Boyen, und des Kommandanten, General⸗Majors Grafen von Wartensleben, militärische Meldungen entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern den Abschiedsbesuch Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin und er⸗ theilte dem Gesandten der Vereinigten Staaten von Amerika die nachgesuchte Antrittsaudienz.
Wie aus Weimar gemeldet wird, ist Ihre Majestät da⸗ selbst eingetroffen und wird den Nachtzug zur Weiterreise nach Coblenz benutzen.
In der Begleitung Allerhöchstderselben befinden sich die Hofdame Gräfin Münster und der Kammerherr Graf Matuschka.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh 7 Uhr vom Neuen Palais bei Potsdam nach Spandau und wohnte mit den zum Informationskursus der Militärschießschule kommandirten Stabs⸗Offizieren verschiedenen Schulschießen, dem gefechts⸗ mäßigen Einzelschießen und einer Gefechtsübung mit einer kriegsstarken Compagnig bei.
Gegen 11 Uhr. beah Sich Se. Kaiserliche Hoheit zu Wagen nach Berlin, besuchte Nachmittags die Gewrbe⸗Aus⸗ stellung, empfing den japanischen Gesandten, nahm Vorträge und militärische Meldungen entgegen, dinirte um 5 Uhr mit Ihren Majestäten, verabschiedete Sich Abends um 8 Uhr auf dem Anhalter Bahnhofe von Ihrer Majestät der Kaiserin und kehrte um 9 Uhr nach Potsdam zurück.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat seit gestern den ständigen Aufenthalt auf Schloß Glinike bei Potsdam genommen.
Der besondere Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele⸗ graphen, sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Nachdem mittelst Allerhöchster Verordnung vom 17. d. M. das Verbot der Einfuhr von gebrauchter Leib⸗ und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, soademn und Lumpen aus Rußland auf⸗ gehoben worden ist, sind die Beschränkungen der Waaren⸗ einfuhr aus Rußland, welche in Folge des Auftretens der iget im Gouvernement Astrachan verfügt worden waren, sämmtlich wieder beseitigt. Die abgesehen hiervon für die Grenze gegen Rußland zur Verhütung einer Einschleppung der Rinderpest von den zuständigen Landesbehörden erlassenen “ werden durch die gedachte Verordnung nicht betroffen und bleiben unabhängig von derselben bestehen.
— In diesen Tagen ist das Handbuch über den preu⸗ ßischen Hof und Staat für das Jahr 1879/80 er⸗ schienen und ausgegeben worden. Die äußere Einrichtung desselben ist, wie sich dies für ein für das praktische Be⸗ dürfniß bestimmtes, jährlich erscheinendes Handbuch empfiehlt, dieselbe wie in den srüheren Ausgaben geblieben. Doch sind einige Erweiterungen und Veränderungen zu verzeichnen. So enthält das Handbuch z. B. neben der gegenwärtigen eine Uebersicht der neuen, mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsorganisation. Sie giebt die Bezirke der Ober⸗Landesgerichte und Landgerichte, wie solche durch das Gesetz vom 24. April 1878 und die mit Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, den thüringischen Staaten ꝛc. ab⸗ 1 Staatsverträge festgestellt sind, sowie die zu den W“ gehörenden Amtsgerichte an, und führt die für dieselben bis zum Schlusse der Redatktion erfolgten Er⸗ nennungen auf. Diese Uebersicht macht, wie eine Bemerkung der Redaktion andeutet, keinen Anspruch darauf, vollständig zu sein, aber bis zu der Zeit, wo eine vollständige Zusammenstellung und Darstellung der neuen Gerichtsorganisation in einer neuen Ausgabe des im Bureau des Justiz⸗Ministeriums redigirten Jahrbuchs der Preußischen Gerichtsverfassung möglich sein wird, dürfte sie dem einstweiligen Bedürfniß genügen. Die übrigen Erweiterungen sind minder bedeutend und wird auf dieselben weiter unten hingewiesen werden. Bei dem Königlichen Haus⸗Ministerium und dessen Ressort ist, abgesehen von den eingetretenen Personalveränderungen, nur der Hin⸗ zutritt des Königlichen Haus⸗Fideikommisses Palczyn (S. 15) su bemerken. Das Staats⸗Ministerium und die dem⸗ elben unmittelbar untergeordneten Behörden weisen ebenso
keine Veränderungen auf.
Neu ist S. 73 vor dem Ab schnitt „Wirkliche Geheime Räthe“ ein Abschnitt hinzu⸗ etreten, der in den früheren Ausgaben bisher ehlte. Er enthält die inaktiven Staots⸗Minister, welche Titel und Rang eines Staats⸗Ministers haben, geordnet nach dem Datum der Ernennung als aktive Staats⸗Minister. Das nächst aufgeführte Ministerium der Finanzen zeigt sich in einem gegen früher beschränkterem Umfang, und in anderer Gestal⸗ tung. Die Abtheilung für Etats⸗ und Kassenwesen ist wie vordem die erste geblieben, aber die frühere zweite Abtheilung für Verwaltung der Domänen und Forsten ist mit den von ihr ressortirenden Forst⸗Ober⸗Examinations⸗Kommissionen und ausgeschieden und an das Ministerium für andwirthschaft, Domänen und Forsten übergegangen wo sie nunmehr als zweite Abtheilung dieses Ministeriums und zu dessen Ressort gehörig (S. 186 und 199) aufgeführt ist. Die frühere IV. Abtheilung im Finanz⸗Ministerium für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern ist nunmehr die II. geworden, die III. Abtheilung für Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle auch ferner die III. geblieben. Auch sonst ist eine Verkleinerung des Ressorts des Finanz⸗Ministeriums durch Uebergang der Staatsdruckerei an das Reich eingetreten. In erheblich vermehrtem Umfange erscheint in der neuen Ausgabe das Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, indem auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Oktober 1878, betreffend die Ueberweisung des technischen Unterrichtswesens an den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, die bis dahin im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bearbeiteten Angelegenheiten des technischen Unter⸗ richtswesens, jedoch mit Ausnahme des Navigationsschulwesens und einiger damit verwandter Institute, mit dem 1. April 1879 an das Ministerium für geistliche ꝛc. Angelegenheiten über⸗ gegangen sind. So finden wir denn S. 116 die aus der Ver⸗ einigung der früheren Bau⸗Akademie und der früheren Ge⸗ werbe⸗Akademie entstandene technische Hochschule mit Rektor und Senat, den 5 Abtheilungen für Architektur, für Bau⸗Ingenieurwesen, für Maschinen⸗Ingenieurwesen mit der Sektion für Schiffsbau, für Chemie und Hüttenkunde und für allgemeine Wissenschaften mit Bureaubeamten, Bibliotheken und Sammlungen angeführt. Unmittelbar darauf folgen im Abschnitt X. (S. 119) die Provinzial⸗Gewerbeschulen, im Ab schnitt XIV. (S. 121) die Königliche Porzellanmanufaktur, Abschnitt XV. (S. 122) das Kunstgewerbe⸗(Deutsches Gewerbe⸗) Museum, welche alle in der früheren Ausgabe ihre Stelle bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hatten. Aber auch in der Darstellung des dem Ministerium der geist lichen ꝛc. Angelegenheiten schon früher zustehenden Ressort umfanges sind Erweiterungen eingetreten. S. 106 u. ff. sind bei den Königlichen Museen die für 1879/82 ernannten Mit lieder der Sachverständigen⸗Kommissionen, im Abschnitt VII. S. 110) zum ersten Male das astro⸗physikalische Observato rium auf dem Telegraphenberge bei Potsdam aufgeführt. Auf zwei Seiten (126 und 127) hat das unter V. aufgeführte Mini⸗ sterium für Handel und Gewerbe Platz gefunden. Die Ab schnitte VI. und VII., Ministerium des Innern und dessen Ressort, sowie Justiz⸗Ministerium und dessen Ressort weisen zur Zeit keine Veränderungen auf. Indessen fällt bei letzterem mit dem 1. Ok⸗ tober 1879 das Ober⸗Tribunal fort, und ist auf einen Theil der dann eintretenden Personal⸗Veränderungen auf S. 136 und 137 bereits hingedeutet. Abschnitt VIII., Kriegs Ministerium, ist durch ein Kapitel Inspektion der Militär Telegraphie (S. 172), sowie durch das Verzeichniß der Brigadiers und Offiziere der Landgensd'armerie, geordnet nach den Standquartieren in den Provinzen, erweitert. Die eingetretenen Veränderungen, die Festungsgefängnisses zu Minden, die
angeordnete Errich⸗ tung einer neuen Unteroffizierschule
zu Marienwerder
distrikte sind berücksichtigt und aufgeführt. Dagegen hat die definitive Organisation der Militär⸗Schießschule und der Ge⸗ wehr⸗Prüfungskommission noch keine Aufnahme in der neuen Ausgabe gefunden. Bei dem Abschnitt IX., Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, sind außer den schon oben bei Besprechung des Abschnitt III. Finanz⸗ Ministerium berührten Erweiterungen noch hinzugetreten die Ernennungen für das Landes⸗Oekonomiekollegium und die Central⸗Moorkommission. Wie schon erwähnt, besteht das Ministerium nunmehr aus zwei Abtheilungen, diejenige für die Verwaltung der landwirthschaftlichen und der Gestüt⸗ angelegenheiten und diejenige für die Verwaltung der Domänen und Forsten.
er X. Abschnitt, Ministerium der öffentlichen Ar⸗ beiten, weist gegen den Abschnitt der früheren Ausgabe, welcher das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten enthielt, keine weitere Veränderung auf, als daß die frühere Abtheilung IV. ausgeschieden ist. Demgemäß ist die frühere Abtheilung V. jetzt Abtheilung IV. geworden und be⸗ steht nunmehr das Ministerium aus der Abtheilung J. für Ver waltung des Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesens, von welcher die geologische Landesanstalt und Berg⸗Akademie zu Berlin und die Provinzial⸗Bergbehörden ressortiren, aus der Abthei lung II. für die Verwaltung der Staatsbahnen, aus der Abtheilung III. für die Verwaltung des Bauwesens, zu deren Geschäftskreis die technischen Prüfungskommissionen und die technische Baudeputation gehören, und aus der Abtheilung IV. für die Führung der Staatsaufsicht über die Privateisenbahnen, welcher die Königlichen Eisenbahnkommissariate und Kom missionen untergeordnet sind.
In dem die Provinzialbehörden betreffenden Theile sind erhebliche Veränderungen nicht eingetreten. Die äußere Aus⸗ stattung und der Druck lassen, wie in früheren Jahren, nichts zu wünschen übrig.
— Die in der heutigen Böͤrsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 14./15. d. M. schließt mit fol 1. summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen
estand 707 702 000 ℳ oder 22 000 ℳ weniger als in
der Vorwoche, während der Wechselbestand in Höhe von 566 606 000 ℳ eine Zunahme von 7 009 000 ℳ, die Lom⸗ bardforderungen mit 73 419 000 ℳ dagegen eine Abnahme von 1 584 000 ℳ zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 845 627 000 ℳ oder 17 810 000 ℳ mehr, die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 232 072 000 ℳ dagegen 14 112 000 ℳ weniger als in der Vorwoche; ebenso ergaben die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 43 318 000 ℳ eine Abnahme von 401 000 ℳ gegen die Vorwoche.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich
wie das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten
badische General⸗Direktor der Staatsbahnen Eisenlohr ist nach Kari“ 88
Auflösung des
und die neue Eintheilung der Bau⸗Revisionsbezirke und Bau⸗ 8
8bZ11ö11“ “
des Generalstabes der Armee, hat sich mit längerem Urlaub zunächst nach seiner Besitzung Kreisau bei Schweidnitz in Schlesien begeben; desgleichen hat der General der Kavallerie, Baron von Rheinbaben, General⸗Inspecteur des Militär⸗ Erziehungs⸗ und Bildungswesens, einen mehrwöchentlichen Urlaub nach Wildbad i. W. resp. Treppeln a. O. angetreten.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Juni. Ueber die Wahlbewegung bemerkt die „Presse“: „Die Wahlbewegung, die sich so verworren angelassen hat, beginnt sich, trotzdem die Zersplitterung der Parteien noch immer eine sehr bedeu⸗ tende ist, doch nach und nach zu klären; die Fluth von allen möglichen berufenen und unberufenen Kandidaten, von welcher Anfangs zahlreiche Bezirke überschwemmt wurden, verläuft sich langsam. Sehr viele improvisirte Kandidaturen können sich, wie es sich jetzt schon zeigt, nicht hehaupten, und die Ent⸗ scheidung zwischen den Mandatsbewerbern, die ernstlich in Betracht kommen, und jenen, die sich blos von den Wogen der Wahlbewegung tragen lassen, wird der Wählerschaft in den meisten Fällen nicht mehr schwer fallen.“
— 19. Juni. (W. T. B.) Der „Pol. Korresp.“ zufolge ist in Wiener maßgebenden Kreisen über das angeblich von der französischen Regierung gestellte Verlangen der Ab⸗ setzung des Khedive bis heute Mittag nichts bekannt ge⸗ wesen.
se, n 18. Juni. Die Agramer Meldung, daß in Bos⸗ nien und in der Herzegowina mit Genehmigung der römischen Kurie drei Bisthümer errichtet werden und daß diese Länder besondere Kirchenprovinzen bilden sollen, daß ferner der Agramer Erzbischof mit der ungarischen Regierung in dieser Angelegenheit konferirt habe, wird vom „Pester Lloyd“ nach „kompetenten Informationen“ dementirt.
— 20. Juni. (W. T. B.) Die ungarische Regierung ist zur Zeit mit der Ausarbeitung des Budgets für das Jahr 1880 beschäftigt, einzelne Theile desselben sind bereits fertig gestellt und gestalten sich sehr günstig. Die Einnahme an Steuereingängen im Mai c. betrug 500 000 Fl. mehr, als zu derselben Zeit im Vorjahr; im Juni dürfte sich der Mehr⸗ eingang fast auf 800 000 Fl. belaufen. Die Berichte über den Stand der Saaten lauten aus fast sämmtlichen Komitaten befriedigend.
Schweiz. Bern, 19. Juni. (W. T. B.) Der Ständerath hat sich, abweichend von dem Beschlusse des Nationalraths, mit 29 gegen 12 Stimmen für die sofortige Erhöhung des Tabakszolles und des Spritzolles ausgesprochen.
Niederlande. Haag, 19. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer wurde, in Be⸗ antwortung einer bezüglichen Interpellation, Seitens der Re⸗
gierung die Erklärung abgegeben, daß nach dem Votum der Zweiten Kammer über das Kanalprojekt die Minister
der öffentlichen Arbeiten und des Innern ihre Entlassung ohne Vorbehalt, die übrigen Minister bedingungsweise ge⸗ fordert hätten. Der König habe die Entlassungsgesuche jedoch unter dem 15. Juni abgelehnt.
Belgien. Brüssel, 19. Juni. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer berieth heute den die Revision der Civilprozeßordnung betreffenden Gesetzentwurf und
beschloß mit 41 gegen 33 Stimmen, die Verpflichtung zur
Zuziehung von Sachwaltern (avoués) beim Civilprozesse beizubehalten.
Großbritannien und Irland. London, 18. Juni. (Allg. Corr.) Der Hof kehrt am nächsten Sonnabend von
Balmoral nach Windsor zurück.
Die „London Gazette“ meldet die Ernennung des Majors Henry Trotter zum britischen Konsul für Kurdistan, welche Provinz die Paschaliks Erzerum, Kharfut, Diarbekir, Mush und Wan umfaßt. 1
Das Unterhaus setzte gestern die Debatte über die Bestimmungen der Armeedisziplin⸗Bill fort. Bei dem Paragraphen, betreffend die körperliche Züchtigung in der Armee, stellte Mr. Hopwood den Antrag, die Maximal⸗ zahl der Peitschenhiebe mittels der nneunschwänzigen Katze“ von 50 auf 6 zu reduziren. Die Deputirten Holms und Rylands wollten die körperliche Züchtigung gänzlich abgeschafft wissen, wogegen Muntz und Newdegate deren Beibehaltung zur Aufrechterhaltung der Manneszucht im Kriege geltend machten. Mr. J. C. Brown machte den Vorschlag, das Maximum der Peitschenhiebe auf 25 herabzusetzen. Nach drei⸗ stündiger Diskussion wurde dieser Vorschlag von John Bright, Lord Hartington und sogar mehreren militärischen Abgeord⸗ neten kräftig unterstützt und dann auch Seitens des Kriegs⸗ Ministers mit einigem Widerstreben acceptirt. Mr. Hop⸗ wood zog seinen Antrag zurück.
Aus Simla wird dem unterm 17. d. M. gemeldet: “ 1
Die oberste Regierung hat an sämmtliche Lokalregierungen ein Rundschreiben erlassen, worin es heißt, daß, da seit der Ver⸗ öffentlichung des Budgets wichtige Veränderungen in der Finanzlage eingetreten sind, es wünschenswerth sei, eine Skizze der gegenwärtigen Finanzlage der indischen Regierung zu geben. Das Rund⸗ scheiben rekapitulirt die im vorigen Jahre getroffenen Maßregeln zur Beschaffung eines Ueberschusses von 1 500 000 Pfd. Sterl. für einen Versicherungsfonds gegen Hungersnoth und erklärt, daß die Regierung an den früheren Versicherungen, die sie bezüglich der Weise in welcher dieser Fond verwendet werden soll, gemacht, festgehalten habe, daß die Regierung niemals von ihrem Entschlusse abgewiechen, son⸗ dern denselben trotz des Krieges und des Rückganges des Wechsel⸗ courses — unvorhe gesehene und ausnahmsweise schwierige Umstände in 1878/79 — aufrechterhalten habe. Die Regierung habe aus den Einkünften die Gesammtkosten des Krieges bestritten und 555 000. Pfd. Sterl. zur Linderung der Hungersnoth verausgabt, und doch
esitze sie einen Ueberschuß von 1 300 000 Pfd. Sterl. für den Hungersnoth⸗Versicherungs⸗Fonds. Sie habe somit alle ihre Ver⸗ sprechungen mehr als erfüllt. Als das Budget für das laufende Jahr ausgearbeitet wurde, war der Krieg im Gange, und es stellte sich ein weiteres ernstliches Weichen des Wechselkurses ein. Die heimische Regierung hatte damals die Frage unter Begutachtung, ob eine Remedur gegen den wachsenden Verlust durch eine Veränderung des Umlaufsmittelgesetzes erzielt werden könnte. Die Regierung war der Ansicht, daß, vorbehaltlich der Lösung dieser Frage, die Auflage neuer Steuern oder eine Kürzung der wirklich nöthigen Ausgaben nicht gerechtfertigt seien, und das es besser sein würde, den Hungers⸗ noth⸗Versicherungs⸗Ueberschuß zeitweilig zu suspendiren. Die Regierung hatte stets erklärt, 85 ein solches Verfahren zeitweilig nöthig sein dürfte. Sobald die indische Regierung erfuhr, daß die britische Re⸗ gierung beschlossen hatte, laufsmittels zu adoptiren, rung der Ausgaben gethan.
„Reuterschen Bureau“
keine Maßregeln zur Aenderung des Um⸗ wurden sofort Schritte zur Herabminde⸗ Es sind bereits Anordnungen getroffen
— Der General⸗Feldmarschall Graf vo n M oltke 8 1 Chef
worden, um die Ausgaben im nächsten Jahre für d öffentlichen Arbeiten um 733 000 Pfd. Sterl. zu verringern, und es werden strenge Maßregeln ergriffen zur Hrrabsetzung des Etats der Central⸗Etablissements der indischen Regierung. In den Civil⸗Departements allein hofft man auf eine Ersparniß von 1 000 000 Pfd. Sterl., indeß muß einer Schadlos⸗ haltung solcher Beamten, deren Dienste entbehelich geworden, Rech⸗ nung getragen werden. Da der Krieg beendigt ist, so nimmt man an, daß nur 700 000 Pfd. Sterl. erforderlich sein werden, um den Hungersnoth⸗Versicherungs⸗Ueberschuß wieder auf die ursprüngliche Höhe von 1 500 000 Pfd. Sterl. zu bringen und den durch den Er⸗ laß des Baumwollzolles entstandenen Verlust gut zu machen. Die bereits getroffenen Maßregeln decken diesen Betrag mehr als noth⸗ wendig. Die vorstehende Berechnung setzt voraus, daß der Werth der Rupie nicht unter 1 sh 7 d fallen werde. Ausgenommene Ver⸗ luste durch den Wechselkurs, ist keine Ursache zu finanziellen Besorg⸗ nissen vorhanden, aber die Erfahrung lehrt, wie ernstlich dieser Verlust wieder werden kann. Eine Politik strenger Sparsamkeit und Einschränkung wird in allen Zweigen des Staatsdienstes befolgt werden.
Die indische Regierung hat den Posten eines Mit⸗ gliedes des Obersten Raths für Einkünfte, Landwirthschaft und Handel abgeschafft. Die Arbeiten dieses Departements werden unter die Departements des Innern und der Finanzen vertheilt werden. Das Ergebniß dieser Maßregel wird eine beträchtliche Ersparniß in den Ausgaben sein.
— 19. Juni. (W. T. B.) Offizielle Nachrichten vom Kap melden den Tod des Prinzen Louis Napoleon. Die Leiche desselben ist aufgefunden worden. Lord Sydney hat sich nach Chislehurst begeben, um die Kaiserin von dem Todesfalle zu benachrichtigen.
— 20. Juni. (W. T. B.) Weitere Nachrichten vom Kap, datirt vom 3. d. M., melden über den Tod des Prinzen Louis Napoleon: Der Prinz sei, als er sich mit einigen Offizieren auf eine Rekognoszirung begeben hatte und mit denselben vom Pferde gestiegen Fei von den Zulus überrascht und getödtet worden; ebenso sei ein Theil der Sol⸗ daten getödtet worden, während andere entkamen. — General Newdegate hat am 20. Mai den Buffalo⸗Fluß über⸗ schritten und ist in Koppealleine eingetroffen. Derselbe beabsichtigte, am 2. d. M. den Vormarsch fortzusetzen. 2
Im Unterhause theilte der Kriegs⸗ Minister Stanley den Tod des Prinzen Louis Napoleon mit und gab dem Bedauern über den herben Verlust, den die Kaiserin Eugenie erlitten, Ausdruck. Bezüglich der Thatsache selbst theilte der Minister mit, daß der Prinz die Rekognos⸗ zirung auf den Befehl des englischen Vize⸗Generalquartier⸗ meisters unternommen habe. Die Leiche, welche von 17 Assegais durchbohrt gefunden wurde, wird unter Eskorte nach England gebracht werden.
Frankreich. Paris, 18. Juni. (Fr. C.). Der von den Deputirten Bernard⸗Lavergne (republikanische Linke), Phi⸗ lippoteaux (linkes Centrum), Henri Brisson (republikanische Union) und Louis Blanc (üußerste Linke) eingebrachte und unter diesen Umständen der Majorität sichere Entwurf zu einer Veränderung der Geschäftsordnung lautet:
Um die Wirksamkeit des parlamentarischen Regimes zu sichern, beantragen wir für die Art. 123 bis 129 der Geschäftsordnung fol⸗ gende Fassung: Art. 123. Auf Censur (Rüge) wird erkannt gegen jeden Deputirten, der 1) sich dem Ordnungsrufe mit Ein⸗ schreibung in das Protokoll nicht gefügt hat, 2) sich in Zeit von dreißig Tagen drei Ordnungsrufe zugezogen hat, 3) in der Kammer zu einem tumultuarischen Auftritte oder einem Massenabgange aus dem Hause das Signal gegeben hat, 4) gegen einen oder mehrere seiner Kollegen Beleidigungen, H rausfor⸗ derungen oder Drohungen gerichtet hat. Art. 124. Auf Censur mit zeitweiliger Ausschließung aus dem Sitzungssaale wird erkannt gegen jeden Deputirten, der 1) der einfachen Censur widerstanden, der sich zweimal während derselben Session eine einfache Censur zuge⸗ zogen, 2) in öffentlicher Sitzung an die Gewalt appellirt, zum Bürgerkriege oder zur Verletzung der Verfassungsgesetze aufgereizt, 3) an ein oder mehrere Mitglieder der Regierung Beleidigungen, Herausforderungen oder Drohungen gerichtet, 4) sich einer Schmähung gegen den Präsidenten der Republik, den Senat oder die Regierung schuldig gemacht hat. Art. 125. Die Zensur mit zeitweiliger Aus⸗ schließung legt dem Deputirten, über den sie verhängt worden ist, die Pflicht auf, sofort den Gesetzgebungspalast zu verlassen und dariu während der folgenden dreißig Sitzungen nicht wieder zu er⸗ scheinen. Leistet der Deputirte dem Befehle des Präsidenten, die Kammer zu verlassen, Widerstand, so wird die Sitzung aufgehoben; sie kann später wieder aufgenommen werden. Art. 125 bis. Wenn die zeitweilige Ausschließung über denselben Deputirten ein zweites Mal im Laufe derselben Session verhängt worden ist, gilt die fol⸗ gende Ausschließung auf den ganzen Rest der Session. Art. 126. Wäh⸗ rend der Dauer der Ausschließung darf der Deputirte den Kammer⸗ palast nicht betreten. Thut er es dennoch, so wird er auf Befehl der Quästoren in ein dafür bestimmtes Lokal gebracht und darin längstens drei Tage gefangen gehalten. Wenn er im Sitzungs⸗ saale erscheint, wird dies von dem Bureau konstatirt. Der Präsident hebt die Sitzung auf und der Deputirte wird auf seinen Befehl von den Quästoren in der eben erwähnten Weise verhaftet. Art. 127 (wird beibehalten.) Art. 128. Die einfache Censur und die Censur mit Ausschließung ziehen von Rechts we gen nach sich: 1) den Verlust der halben Diäten während der Zeit der Ausschließung; 2) Druck des die Censur verzeichnenden Protokolls und Verbreitung durch öffentlichen Anschlag in zweihun⸗ dert Exemplaren auf Kosten des Deputirten. Art. 129. Wenn ein Deputirter sich ein strafrechtliches Vergehen im Kammerpalaste zu Schulden kommen läßt, wird die Verhandlung suspendirt. Der Präsident bringt dann sofort die That zur Kenntniß des Hauses. Dem Deputirten wird auf sein Verlangen gestattet, sich zu recht⸗ fertigen. Auf Befehl des Präsidenten muß er den Palast verlassen. Leistet er Widerstand, oder kommt es zu einem Tumult in der Kammer, so hebt der Präsident auf der Stelle die Sitzung auf. Der Vorstand macht dem Generalprokurator die Anzeige, daß ein Vergehen in dem Kammerpalaste begangen worden ist. Jedes von dem Deputirten, gegen welchen auf zeitweilige Ausschließung er⸗ kannt worden ist, gesprochene Wort, das ein Vergehen darstellt, wird auf den Antrag des Präsidenten mit dem gänzlichen Verluste der Diäten bis zum Beginn der nächsten Session geahndet.
Aus dem Lager von Medina telegraphirt der Ge⸗ neral Forgemol unter dem 16. Juni:
Unser Marsch auf Medina wurde nicht beunruhigt; nur von Weitem zeigten sich einige feindliche Plänkler. Gegen zwei Uhr er⸗ schienen in meinem Lager zehn der angesehensten Männer der Uled⸗ Daud und baten um Pardon (aman), wobei sie sagten, daß der Scherif nach dem Amar⸗Kaddu gefluͤchtet sei. Ich bin überzeugt, daß dies nicht wahr ist und daß der Agitator noch in El⸗Hammam weilt, wo ihn die Uled⸗Daud sicherlich als Pfand zurückbehalten. Ich habe daher zwei von den bei mir erschienenen Uled⸗Daud nach El⸗Hammam zurückgeschickt mit dem Auftrage, ihren Lande leuten klar zu machen, daß sie mir den Scherif auszuliefern hätten, wenn sie nicht noch heute Abend angegriffen sein wollten. Wenn sie den Scherif nicht in mein Lager bringen, werde sie exemplarisch bestraft werden. Die Kolonne von Biskra muß heute Abend im Sassef, die von Khenchela in Tagesum eingetroffen sein. Ich weise sie zur größten Wachsamkeit auf die Wege an, auf welchen der Scherif und seine Anhänger die Flucht ergreifen könnten.
*
ordentlichen
Unter dem 17. Juni berichtete General Forgemol an den Generalgouverneur Grévy nach Algier aus dem Lager von Medina telegraphisch:
Gestern Nachmittag habe ich, wie ich Ihnen angekündigt hatte, eine aus Truppen der Vorhut gebildete leichte Kolonne auf El⸗ Hammam marschiren lassen. Wie rasch die Bewegung auch aus⸗ geführt wurde, hat sie doch nicht das Resultat geliefert, welches ich von ihr erwartete. Das Dorf El⸗Hammam war eben verlassen worden. Alles trug noch die Spur eines übereilten Aufbruchs. Die Gums konnten Beute machen. Der Scherif und seine Anhänger sollen nach einer unbekannten Richtung geflohen sein. Die leichte Kolonne kehrte um 7 ½ Uhr Abends, nachdem sie das Dorf zerstört hatte, in das Lager zurück. Die Kolonnen von Khenchela und Biskra sind benachrich igt worden und sollen die verschiedenen Durchgangs⸗ punkte sorgfältig überwachen; die von Khenchela wird heute wahr⸗ scheinlich an den Quellen von Ued⸗el⸗Abied stehen. Bisher haben diese Kolonnen keine andere als Terrainschwierigkeiten gefunden. Der Kampf von Rebaa war für die Insurgenten so mörderisch, daß alle Eingeborenen, die noch schwankten, sich zur Unterwürfigkeit ent⸗ schlossen haben. Eben erfahre ich, daß die Kolonne von Biskra nach einem sehr schwierigen Tagmarsche gestern Abend im Tiranemine lagern sollte. Der Oberst Cajard hofft heute Abend in Bugaada zu stehen.
— 19. Juni. (Rép. fr.) Der kürzlich zum Divisions⸗ General beförderte General Charlemagne ist zur Disposi⸗ tion gestellt worden.
— 19. Juni. (W. T. B.) Der Marine⸗Minister hat beschlossen, zum Schutze der Interessen der französischen Staatsangehörigen in dem zwischen Chile und Peru aus⸗ gebrochenen Kriege drei Kreuzer⸗Schiffe nach dem Stillen Ozean abzusenden. — Die Delegirten der zur latei⸗ nischen Münzkonvention gehörigen Staaten haben sich über eine zusätzliche Vereinbarung zu der Konvention vom 5. November 1878 geeinigt. Danach werden die Bestim⸗ mungen der Konvention zwar aufrecht erhalten, Italien wird aber die Option zugestanden, hinsichtlich der Einziehung der kleinen italienischen Papierbanknoten, die durch kleine Stücke Scheidemünze ersetzt werden sollen, welche die übrigen Staaten der Münzvereinigung Italien gegen Bezahlung zu liefern haben. Ein diese zusätzliche Vereinbarung genehmigender Ge⸗ setzentwurf wird den Kammern vorgelegt werden.
Versailles, 19. Juni. (W. T. B.) Die Sitzung des Kongresses wurde heute Vormittag um 10 Uhr 15 Min. unter dem Vorsitz von Martel eröffnet. Der Justiz⸗ Minister Leroyer brachte den Gesetzentwurf, betreffend die Abschaffung des Art. 9 der Verfassung, ein. Nach⸗ dem fast einstimmig die Dringlichkeit für den Antrag be⸗ schlossen worden war, beantragte der Präsident, sofort in die Berathung des Entwurfs einzutreten. Fresneau (Rechte) ver⸗ langte Ueberweisung desselben an das Buͤreau. Testelin (Linke) beantragte, daß eine Kommission von 15 Mitgliedern durch das Bureau vermittelst Listenskrutiniums gewählt werde. Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen und darauf zur Ausloosung der Mitglieder geschritten. Dieselbe war um 11 Uhr 30 Minuten beendet; um 11 Uhr 40 Minuten wurde die Sitzung aufgehoben. 1
Bei Wiedereröffnung der Sitzung des Kongresses theilte der Präsident die Namen der in die Kommission gewählten Mitglieder mit. Die Kommission besteht danach lediglich aus Repulikanern. Mehrere Mitglieder der Rechten protestirten gegen die Ausschließung der Minorität aus der Kommission. Baudry d'Asson brachte gegen ein solches Vorgehen einen Tadelsantrag ein. Der Antrag wurde jedoch bei Stellung der Vorfrage abgelehnt und die Sitzung bis Abends 6 Uhr vertagt.
Die Kommission hat Gambetta zum Vorsitzenden und Jules Simon zum Berichterstatter gewählt.
— 19. Juni, Abends. (W. T. B.) In der Abend⸗ sitzung verlas Jules Simon den Bericht der Kom⸗ mission, der mit dem Antrage schließt, den Artikel 9 der Verfassung einfach aufzuheben. Dem Berichte wird hinzu⸗ gefügt: die Kückverlegung der Kammern nach Paris sei nothwendig, um die Hauptstadt dem Lande wiederzugeben. Gleichzeitig wurde die sofortige Berathung beantragt. Buffet stellte den Antrag, die Berathung bis morgen zu vertagen, damit die Diskussion eine eingehendere, gründlichere sein könne. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Legitimist Lucien Brun erklärte, er werde gegen die Rückkehr der Kammern nach Paris stimmen, um sich im Hinblick auf die Ereignisse, die er kommen sehe, von jeder Verantwortung freizumachen. Cassagnac kündigte an, er werde für die Rückkehr der Kam⸗ mern nach Paris stimmen, weil er überzeugt sei, daß dieselbe den Sturz der Republik zur Folge haben werde. Der Gesetz⸗ entwurf, welcher Artikel 9 der Verfassung für auf⸗ gehoben erklärt, ward darauf mit 549 gegen 262 Stimmen angenommen.
Nach einem durch Reklamationen der Rechten hervor⸗ gerufenen, aber nicht erheblichen Zwischenfalle, erklärte der Präsident Martel die Aufgabe des Kongresses für beendet und die Sitzung für geschlossen.
Spanien. Madrid, 18. Juni. (Ag. Havas.) Der Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich und der Prinz Leopold von Bayern sind wieder in Madrid eingetroffen. 1 1b
Das Ministerium hat wegen der Hinrichtung zweier Insurgenten⸗Generäle in Puerto de la Plata, welche an Bord eines spanischen Schiffes verhaftet worden waren, energische Maßregeln verfügt.
— 19. Juni. (W. T. B.) In San Miguel bei Jerez wurde eine sozialistische Verschwörung entdeckt. Von den Leitern und Mitgliedern sind 7 verhaftet worden. Mehrere Schriftstücke, darunter auch Listen der Mitglieder, wurden mit Beschlag belegt.
Bei Gelegenheit der in der heutigen Sitzung des Senats stattgefundenen Besprechung der Königlichen Botschaft erklärte der Minister des Auswärtigen, Molins, daß dem Insurgentenführer, Ruiz Zorilla, die Thore Spaniens offen stehen würden, wenn der⸗ selbe sich den Gerichten stellte. Des Weiteren lenkte der Minister die Aufmerksamkeit des Hauses auf die in Folge der Attentate der Nihilisten geschaffene Situation Europas und betonte die Nothwendigkeit, die öffentlichen Gewalten zu verstärken. Bezüglich des Verhältnisses Spaniens zur französischen Republik versicherte der Minister, daß ungeachtet der verschiedenartigen Institutionen Freundschaft zwischen beiden Staaten bestehe. Der Minister⸗Präsident Martinez Campos erklärte, daß er seine Thätigkeit haupt⸗ sächlich der Verwaltung zuwenden und im Uebrigen eine
olitik der Versöhnung befolgen werde. Schließlich sprach der enat seine Zustimmung zu der Botschaft mit 149 gegen 21 8.
8 8 .“ 11I1“q