Paris, 19. Juni. (W. T. B.)
Prodaktenmarkt. Weizen still, pr. Juni 27 00. pr. Juli 27 25, pr. Juli-August 27,25. pr. September- Dezember 27,50. Mehl ruhig, pr. Juni 58,75. vr. Juli 59,25, pr. Jul’-August 59,50, pr September-Dezember 60,25. Röböi still, pr. Juni 81,00, pr. Juli 81,25, pr. Juli-August 81,50, pr. September- Dezember 82,25. Spiritus fest, vr. Juni 53 25, pr. September-Dezember 54,75.
Paris, 19. Juni (w. J. B.)
Rohzuoker ruhig. RNr. 10/13 pr. Juni pr. 100 Kilogr. 48,75, Nr. 7/9 pr. Juni pr. 100 kilogramm 55,00. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juni 57.00, pr. Juli 57,25, pr. Juli-August 57,50, pr. Septembr.-Dezbr. 57,00.
New-YXork, 19. Juni. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 125/16, do. in New-Orleans 12. Petroleum in New-York 6 ¼, do. in Philadelphisa 6 ⅞ rohes Petroleum 5 ¼¾, do. Pipe line Certificats — D. 66 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother Winterweizen 1 D. 17 C. Mais (old mixed) 44 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¼. Kaffee (Rio-) 13 ¼. Schmalz (Marke Wilcox) 613⁄16, do. Fairbanks 6 x¾. Speck (short clear) 5 ⅞ C. Getreidefracht 4 ¼.
Berlin, 19. Juni. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Tarxator
Warrants schlossen 41/4 Cassa pro Tons; Middlesbro- Eisen schwach, obgleich im Mai der Vorrath um 51 564 Tons abgenommen hat. Hier ist jetzt nur kleiner Bedarf in Roh- eisen, denn vor Erlass des Sperrgesetzes sind grössere Parthien Roheisen hier angeschafft; es gelten gute und beste Marken schottisches 3,20 à 3,60 und englisches 2,80 à 2,95 pro 50 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 2,90 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3,20 à 3,50. Walzeisen 7,00 à 7,25 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 kg. Kupfer fester, gute und bessere Sorten engl. und austral. 63,00 à 66,00 und Mansfelder 65,00 à 65,50 pro 50 kg. Zinn stetig. Bancazinn 71,00 à 71,50 und prima engl. Lammzinn 67,50 à 68,00 pr. 50 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schle- sischer Hüttenzink 15,00 à 15,50 pro 50 kg. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 14,00 à 14,25 pro 50 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 48,00, westfälische bis 54,00 pro 40 hl, schlesischer und wesfälischer Schmelzkoks 0,90 à 1,10 pro 50 kg frei hier.
ist flau,
Frankfurt a. M., 19. Juni. (Getreide- und Produkten- Bericht von Joseph Strauss.) Der Getreidehandel befindet sich in diesem Augenblick in einer sehr unerquicklichen Lage, Aller Augen sind nach Berlin gerichtet, da man nicht weiss, welche Felgen sich für den Handelsstand durch die definitive Erledigung der Zollfrage
erhebliches zu berichten. Die Umsätze stagnirten vollständig, die Consumenten bleiben reservirt und auch die Verkänfer sind in An- betracht der normalen Getreidepreise, sowie der oben besprochenen Verhältnisse äusserst zurückhaltend. Course bleiben: Weizen sehr lustlos, Ta. 21 ½ ℳ, ab unserer Umgegend 20 ¾ — 21 ¼ ℳ, fremder von 19 ½ — 21 ℳ — Roggen in gedhückter Stimmung und Eigener sehr nachgiebig, Ia. 15 ¼ ℳ, fremde Sorten von 13 — 14 ½ ℳ je nach Qualität. — Gerste umsatzlos. — Hafer blieb Lustlosigkeit vorberrschend, Ia. 15 ¼ ℳ, andere Sorten 14 ½ bis 15 ℳ — Hülsenfrüchte nicht genannt. — Raps haben wir noch keinen rechten Anhaltspunkt, unsere Fabrikanten träumen von billigen Preisen; wir taxiren September-Oktober trockene Waare 25 — 26 ℳ — Der Mehlmarkt ist ruhig und liegt wenig Stoff zur Bericht- erstattung vor. — Futterstoffe unverändert.
Generalversammlungen. 7. Juli. Norddentsche Grund-Credit-Bank, Hypotheken- Versicherungs-Actlen-Gesellschaft. Ausserord. Gen.- Vers. zu Berlin. Werschen-Weissenfelser Braunkohlen-Actlen-Ge- sellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Weissenfels. Eisenbahn-Einnahmen. Grossherzoglich badische Staats-Eisenbahnen. Einnahme pro Mai 1879 2 599 013 ℳ, gegen 1878 + 219 147 ℳ, Einnahme
beim Königlichen Stadtgericht.) Roheisen: Der Glasgower Markt ergeben dürften. Vom dieswöchentlichen Montagsmarkt ist nichts
bis ult. Mai 1879 10 248 072 ℳ, gegen 1878 + 633 443 ℳ
Theater. Wallner-Theater. Sonnabend: 21. Gastspiel des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Lina Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Eine elegante Person. Posse mit Gesang in 5 Bildern. (Mit neuen Gesangseinlagen.) Vor der Vorstellung: Garten⸗Concert.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonnabend zum 96. M. u. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris, und des Hrn. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.
Sonnabend: Zum 84. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. 1
Sonntag: Großes Gartenfest. Die Lachtaube.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Großes
Sommernachtsfest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natur⸗Sängergesellschaft. Schwedisches Damenquartett. Elektrisch bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater: Anfang 7 Uhr: Morpheus. (Darstellung der Engels⸗Visionen.) Entrée 50 ₰.
Sonntag: Auf allgemeines Verlangen, neu ein⸗ studirt: Die relegirten Studenten. Lustspiel in 4 Akten von Benedix.
Doppel⸗Concert.
Germania-Sommer-Theater. Sonnabend:
Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 ℳ Zum 5. Male: Die EEE“ Lebens⸗ bild mit Gesang und Tanz in Abtheilungen von Oscar Walther. Musik von Fr. Brandt. Sonntag: Z. 6. M.: Die Vorstadt⸗Prinzessin.
Familien⸗Nachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Amtsbaumeister H. Schuster (Nagold). — Hrn. Oberförster Schnei⸗ der (Carthaus). — Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister und Escadronchef Georg Edler von der Planitz (Oschatz).
Gestorben: Hr. Rittmeister und Escadronchef Frib v. Usedom (Danzig). — Frau Pastor
harlotte Conradine Bindemann, geb. Schultz (Gr.⸗Zarnow bei Pyritz). — Hr. Ferdinand Frei⸗ herr v. Obernitz (Eulenfeld). — Hr. Pastor Dr. Franz Carl Serrius (Rostock).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Offene Requisition. Der Lotterie⸗Collecteur J. Dammann zu Hamburg ist durch unser rechts⸗ kräftiges Erkenntniß vom 26. März 1877 wegen Beförderns des Verkaufs von Loosen einer auswär⸗ tigen, in Preußen nicht besonders zugelassenen Lot⸗ terie als Mittelsperson, unter Auferlegung der Kosten, zur Zahlung einer Geldstrafe von 300 ℳ, welcher für den Unvermögensfall eine dreiwöchige Haft substituirt ist, verurtheilt. Es werden die preußischen Behörden ersucht, auf den ꝛc. Dammann zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen, von ihm die Geldstrafe von 300 ℳ und die Kosten von 45 ℳ executivisch einzuziehen, eventl. an ihm die substituirte Haft zu vollstrecken und uns von dem Geschehenen demnächst Mittheilung zu machen. Quedlinburg, den 9. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[5381] Submission
über Lieferung von eisernen diebes⸗ und feuer⸗
sicheren Geldschränken für die Kaiserliche Ober⸗ Ppondirection Berlin.
Die Lieferung von eisernen diebes⸗ und feuer⸗ Peeten Geldschränken für die Kaiserliche Ober⸗
“ Berlin soll vertragsmäßig verdungen werden.
Angebote hierauf werden bis zum 2. Juli 1879, Vormittags 9 ½ Uhr, im technischen Postbau⸗ büreau II., hier, C. Spandauerstraße Nr. 39, I. Treppe hoch entgegengenommen, woselbst auch die Anbietungs⸗ und Ausführungsbedingungen,ssowie die Zeichnung einzusehen sind.
Berlin, den 18. Juni 1879.
Der Postbaurath.
wer-rgn.
Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 14./15. Juni 1879.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Kasse.
Gegen Gegen szombard. Gegen Fegen die vwer] die ombard⸗ 89 Noten⸗ die Vor. Wechsel. Vor⸗ Vor⸗ Umlauf. V Vor⸗ woche. V woche. gen. woche. woche.
Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ lichkeiten. woche.
Verbind⸗ lichkeiten auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.
Gegen die Vor⸗
Reichsbank.. “ Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken.. Die 4 norddeutschen Banken. F“ Die Bayerische Notenbank. Die 3 süddeutschen Banken
— 991 17 884—
698 326 767 + 9 155 1 490 666 194 + 17 875 677 28 640/ £ 426 100 10 274 + 436 535 47 473 + 208 398 60 42 251 + 1 241 774 56 577— 534 2 58 11 493 — 242 1 346 25 860— 758 2 108 10 659 — 372. 34 156— 1 624 29 66 373 + 11 47 133 + 136 1 331 38 383 — 1 139
595
210 276,— 14 896
2061—- 130 8745 + 296 7 894 — 5838 11“ 3 051 + 30 o 82 219 +4 50
3 868 + 185 2 355, — 1 143 8 256 + 2 514 5 627 + 487 764 — 1 132 926 — 127
Summa
707 702 — 22
566 606 + 7 009] 73 419 — 1 584
845 627 + 17 810]/ 232 072 — 14 112
43 318 — 401
[544882 Bekanntmachung. die Läeferung des Bedarfs an Brenn⸗
material für die Dienstlokalien des König⸗ lichen landwirthschaftlichen Museums, Schützen⸗ straße Nr. 26, während der Heizperiode 1879/1880, bestehend in ungefähr 70 Kubikmetern Buchen⸗ holz I. Klasse (kleingeschlagen, zweischnittig), 10 Kubikmetern Kienenholz I. Klasse (klein⸗ geschlagen, dreischnittig), sowie ca. 500 Cent⸗ nern beste Karbitzer Stückenbraunkohlen, so
im Ganzen dem Mindestfordernden überlassen werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau des Museums, Schützenstraße Nr. 26, an den Wochen⸗ tagen von 10 bis 2 Uhr zur Einsicht aus.
Lirferungsunternehmer auf sämmtliche vor⸗ bezeichnete Feuerungsmaterialien werden auf⸗ gefordert, ihre schriftlichen Submissionen bis spätestens
den 25. Juli ds. Is., Mittags 1 Uhr, versiegelt an das Museum, Schützenstraße Nr. 26, einzureichen.
Berlin, den 20. Juni 1879.
Die Verwaltung des Königlichen landwirth⸗ schaftlichen Museums.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen “ ö“
[5464,2 Bekanntmachung. 8 Die im Johannistermin 1879 und früher fällig gewordenen Zinsen sämmtlicher Westpreußischen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden abge⸗ stempelten Coupons nebst Spezifikation vom 1. bis 14. Juli 1879 (mit Ausnahme der Sonntage) in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr im Comtoir des Unterzeichneten ausgezahlt. Berlin, den 20. Juni 1879. (à Cto. 658/6. B.) Jacob Saling, Kleine Präsidentenstraße Nr. 7.
18451] Oberschlesische Eisenbahn.
Die Ausloosung der in diesem Jahre zu amor⸗ tisirenden Prioritäts⸗Obligationen Litt. E., F., G. und Emission von 1873 und 1874 wird
am 10. Juli d. J., Vormittags 8 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude — Claassenstraße — im Sitzungssaal stattfinden.
Den Inhabern von vorgedachten Werthpapieren ist der Zutritt zur Ausloosung gestattet 3
Breslau, den 19. Juni 1879.
Königliche Direktion.
8 Bekanntmachung. Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 26. November 1877 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der IV. Emission Lycker Kreisobligatiouen sind die Schuldverschreibungen Litt. B. Nr. 30, 50 und 67 à 200 ℳ gezogen worden.
Diese Obligationen werden deren Inhabern hier⸗ mit gekündigt, mit der Aufforderung, den Betra egen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Fetbeuven vom 1. Januar a. f. ab von der iesigen Kreis⸗Kommunalkasse und bei der Ost⸗ preußischen Landschaftlichen Darlehnskasse zu Königs⸗ berg in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlung mit diesem Tage aufhört und die nicht zurückgelie⸗ ferten Coupons bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.
Lyck, den 30. April 1879.
Der Kreis⸗Ausschuß Kreises Lyck.
83 — 2 15388] Düsseldorfer Baubank. Nachdem die General⸗Versammlung der naire unserer Gesellschaft am 12. März 1878 be⸗ schlossen hat, das Grundkapital um 800 Stück Actien gleich 240,000 Mark zu vermindern, also auf die Summe von 1,006,200 Mark herabzusetzen, werden die in Gemäßheit des Art. 243 d. A. D. H. G. B. hierdurch aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Düsseldorf, den 20. Mai 1879. Düsseldorfer Baubank.
Tuckermann nc.
1 8
[5430]
für das Betriebsjahr 1878 auf 2 ¾ % festgesetzte Dividende für 16,50 ℳ pro Aktie vom 23. Juni cr. ab durch
b. das Bankhaus S. Bleichroeder in Berlin, das Bankhaus Jacob Landau in Berlin, die Breslauer Disconto⸗Bank, . die Norddeutsche Bank in Hamburg,
f. das Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, vollzogenen Nummerverzeichnisses der Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien Posen, den 16. Juni 1879.
Die Direktion.
Posen⸗Creuzburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. In Gemäßheit des §. 18 des diesseitigen Gesellschaftsstatuts und des Beschlusses der General⸗ versammlung vom 14. d. Mts. wird hiermit zur Kenntniß der Aktionäre
gebracht, daß die durch letztere die Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien mit
(unsere Hauptkasse hierselbst, St. Martin⸗Straße Nr. 21,
riedenthal & Co. in Breslau
gegen Präsentation des Dividendenscheines Nr. 3 unter Abgabe eines vom Aktieninhaber unterschriftlich
zur Auszahlung gelangt. Vom
1. August cr. ab wird indeß die Dividende nur noch durch unsere Hauptkasse ausgezahlt.
1) Vorlage des siebenten Geschäftsberichts der
Statuten). 3) Eventuell Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend a. Ausführung der Montecenerilinie, Bau der Montecenerilinie,
linie zu Gunsten des unter Litt. b. Franken.
den Verwaltungsrath (Art. 41 der Statuten).
Verwaltungsrathes (Art. 46 der Statuten).
digt, beziehungsweise zugestellt werden. karten mehr verabfolgt.
endlich bei der Nationalbank des Königreichs Neapel und Livorno zur Verfügung stehen.
Luzern, den 24. Mai 1879.
Der Präsident: Feer-Herzog. Der Sekretär: Schwelzer.
Ordentliche Generalversammlung der Akt.⸗ Ges. Tubalkain für Bergbau und Hütten⸗ betrieb zu Remagen a./R. lt. §
Mit Bezug auf Tit. II. §. 24 des Statuts beehren wir uns die Herren Aktionäre der Gesell⸗ schaft zur ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 26. Juli a. c. im Geschäfts⸗
sScheurenberg. W. Labo.
lokale in Remagen, Morgens 9 ½ Uhr, ergebenst ein⸗ zuladen. 8* .“
Direktion und des sowie der siebenten Jahresrechnung, umfassend das Jahr 1878.
2) Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend Abänderung des Art. 41 der Statuten im Sinne einer Vermehrung der Mitglieder des Verwaltungsrathes (Art. 30, Ziffer 8 der
6) Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrathes (Art. 7) Bestätigung der Stellvertreter der außerhalb der Schweiz wohnenden Mitglieder des
Namens des Verwaltungsrathes der Gotthardbahn.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Einladung zur Generalversammlung.
Die Herren Aktionäre der Gotthardbahn beziehungsweise die Regierungen der Schweizerischen Kantone, welche sich zur Verabreichung von Subventionen ‚für die „Gotthardbahn⸗Unternehmung ver⸗ pflichtet haben, werden anmit zu der siebenten ordentlichen Generalversammlung, welche Samstags, den 28. Juni d. J, Vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude in Luzern statt⸗ finden wird, eingeladen.
Die Verhandlungsgegenstände sind:
Verwaltungsrathes,
b. Ermächtigung zur Erhebung eines Anleihens von 5 Millionen Franken für den
c. Ermächtigung zur Bestellung eines Pfandrechts I. Ranges auf die Monteceneri⸗ erwähnten Anleihens von 5 Millionen
4) Ersatzwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes (Art. 44 der Statuten). 5) Eventuell für den Fall der Annahme der beantragten Statutenänderung: Neuwahlen in
44 der Statuten).
.8) Wahl der Rechnungsprüfungskommission (Art. 31 der Statuten). — Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich durch andere Aktionäre in derselben vertreten lassen wollen, haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den 26. Juni d. J. persönlich oder auf brieflichem Wege ihre Interimsaktien oder einen gehörig be⸗ glaubigten, mit einem genauen Nummernverzeichnisse versehenen Ausweis über den Besitz derselben vorzulegen, worauf ihnen die S.immkarten, welche zugleich als Eintrittskarten dienen, werden eingehän⸗ Nach Ablauf der genannten Frist werden keine Stimm⸗
Den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß sie sich in
der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken, ihre Stimmkarten zukommen lassen. Die unter Ziffer 1 und 2 der Traktanden erwähnten Vorlagen werden den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone direkt zugestellt werden, und den Herren Aktionären vom 23. Juni d. J. an in deutscher und französischer Ausgabe bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Luzern, der Schweizer. Kreditanstalt in Zürich, der Basler Handelsbank und den Bankhäusern Bischof zu St. Alban und R. Kaufmann in Basel, der Berner Handelsbank in Bern, der Aargauischen Bank in Aarau, der Bank in Winterthur, der Bank in Schaffhausen, der Banca Cantonale Ticinese in Bellinzona, der Banca della Svizzera italiana in Lugano, dem Bankhause Pury & Cie. in Neuenburg, dem Bankhause Lombard, Odier & Comp. in Genf, ferner bei der Direktien der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, dem Bankhause S. Oppenheim junior & Cie. und dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln, dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne und der Fh der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., Italien in Rom, Florenz, Turin, Genua, Mailand, Venedig,
8 Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß über den unter Ziffer 2 der Traktanden erwähnten Antrag nur dann gültig verhandelt werden kann, wenn in der Generalversammlung wenigstens ein Dritttheil des stimmberechtigten Aktien⸗ und Subventions⸗Kapitals vertreten sein wird.
(M. 2086 2.)
Tagesordnung.
1) Geschäftsbericht pr. Jahr 1878. 2) Wahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes, . 38 des Statuts. 3) Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathes. 4) Wahl von zwei Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1879. Der Verwaltungsrath.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
eeette perh für den Raum einer Druckzeile 30 2
XR
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin,
reeresw.
Sonnabend,
vneen
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General der Infanterie z. D. von Colomier zu Berlin, zuletzt General⸗Lieutenant und Inspecteur der 4. Ar⸗ tillerie⸗-Inspektion, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem Kreisgerichts⸗ Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath von Knoblauch zu Prenzlau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Seminar⸗Direktor Schroeter zu Angerburg und dem Appel⸗ lationsgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Pantell zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath Loeffler zu Berlin, Vorsitzenden der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Kommission IV. (Berlin — Blankenheim), den
Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Regierungs⸗
und Baurath Früh, Mitgliede der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Saarbrücken, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Eisenbahnbau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Altenloh zu Coblenz und dem Seminar⸗Lehrer Groß⸗ mann zu Angerburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Wesemann zu Stiepel im Landkreise Bochum den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Stein⸗ messer Georg Busley zu Burglahr im Kreise Altenkirchen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1
Se. Majestät der König haben Alergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes erster Klasse des Groß⸗
herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Ober⸗Präsidenten von Ernsthausen zu Danzig;
der Commandeur⸗Insignien erster Klasse
Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts
des Bären:
dem Hof⸗Jägermeister Grafen Falkenstein;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗
burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone: dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Ober⸗
Regierungs⸗Rath Schrader zu Straßburg i./E.; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens
Carls III. und des Herzoglich sachsen⸗coburg⸗
gothaischen Verdienstkreuzes für Kunst und
Wissenschaft:
dem Kassirer der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Rechnungs⸗ Rath Schulze zu Berlin.
von der Asseburg⸗
Deutsches Reich.
Gesetz,
betreffend den Uebergang von Geschäften auf das Reichsgericht.
Vom 16. Juni 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. In den Vorschriften “ des §. 12 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Ver⸗ waltung des Reichs⸗Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 117), des §. 32 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 501), 8 der §§. 87 Absatz 3, 91 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 61) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer, vom 3 “ 1873 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen veihaen die Stelle des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts das Reichs⸗ gericht.
Ingleichen gehen die zufolge des Gesetzes vom 14. Juni 1871 (Reiche⸗Gehsetbl. S. 315) dem Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht über die richterlichen Beamten in Elsaß⸗Lothringen zustehenden und Disziplinarbefugnisse auf das Reichsgericht
er.
§. 2. Für den Ansatz der Gerichtskosten und für die Vergütung der Thätigkeit der Rechtsanwälte in den von dem Reichsgerichte nach den bisherigen Prozeßgesetzen zu erledigen⸗ den Sachen sind die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Gebühren und Auslagen zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landesgerichtshof gelangt wäre. Gerichtskosten fließen zur Neichskasse
994
Die
§. 3. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichts⸗ verfassungsgesetz in Kraft.
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiege Gegeben Berlin, den 16. Juni 187x79. (L. S) .8. 1.“ von Bism
Verorrä zur Ausführung der Reichs⸗Justizgesetze Vom 13. Juni 1879.
Zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und des Ein⸗
angeordnet: I. Geschäftsjahr. 1-
jahr festgesezt.
Als erste Geschäftsperiode wird für die Geltung der Jahreslisten der Schöffen und der Geschworenen der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis zum 31. Dezember 1880, in allen übrigen Beziehungen der Zeitraum vom Oktober 1879 bis zum 31. Dezember 1879 be eee. 11“ b e““
Hl. Amtsgeiuhuz. *
§. 2. Bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten (G. V. G. §. 22) werden die Geschäfte nach örtlich abgegrenzten Bezirken oder, wenn das Interesse der Rechtspflege dies erfordert, nach Gattungen oder nach Gattungen und Bezirken vertheilt. Die Vertheilung erfolgt nach Anhörung des Staatsanwalts durch das Präsidium des Landgerichts im Voraus auf die Dauer eines Ge⸗ schäftsjahres. Dem Reichskanzler . Anfstellung maßgebender Grundsätze vorbehalten.
Mehrere Richter desselben Amtsgerichts vertreten sich wechselseitig.
III. Schwurgerichte und Schöffengerichte.
§. 3. Die Zahl der für jedes Schwurgericht erforderlichen Ge⸗ schworenen wird auf 300, und zwar 270 Hauptgeschworene und 30 Hülfsgeschworene, festgesetzt. Die Vertheilung auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke erfolgtd urch den Präsidenten des Ober⸗Landes⸗ Ee und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem
erichte.
Die Bestimmung der für jedes Amtsgericht erforderlichen Zahl von Hauptschöffen und Hülfsschöffen erfolgt durch dieselben Beamten.
§. 4. Die Urlisten der Schöffen und Geschworenen (G. V. G. §§. 36, 85) sind alljährlich in der ersten 88* des dritten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres aufzustellen und so früh aus⸗ zulegen, daß die Einsendung an den Amtsrichter (G. V. G. §. 38) spätestens mit Ablauf dieses Monats erfolgen kann. Eine Beschei⸗ nigung über die in ortsüblicher Weise zu bewirkende Bekanntmachung des Zeitpunktes der Auslegung (G. V. G. §. 36 Abs. 2) und über die Dauer der letzteren ist miteinzusenden.
§. 5. Der als Beisitzer des Ausschusses für die Wahl der Schöffen und der Geschworenen eintretende Staatsverwaltungsbeamte (G. V. G. §§. 40, 87) wird von dem Bezirks⸗Präsidenten bestimmt. Zugleich ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Ausschuß hat spätestens in der ersten Woche des letzten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres zusammenzutreten.
Die Einsendung der Vorschlagsliste der Geschworenen (G. V. G. §. 89 Abs. 1) erfolgt ohne Verzug an den Präsidenten des Land⸗ Ses. bei welchem die Sitzungen des Schwurgerichts abgehalten werden.
§. 6. Die Ausloosung der Hauptschöffen (G. V. G. §. 45
nn 2) hat⸗ vor Ablauf der auf die Wahl folgenden Woche stattzu⸗ nden.
§. 7. Die Bestimmungen der §§. 3 bis 6 finden auf die vor dem Inkrafttreten der Strafprozeßordnung herzustellenden Jahres⸗ listen der Schöffen und der Geschworenen (Einf. Ges. zur St. P. O. §. 2) mit der Maßgabe Anwendung, daß der Ausschuß spätestens im Monat August zusammenzutreten hat.
Die im Gerichtsverfassungsgesetze dem Amtsrichter zugewiesenen Geschäfte werden durch den Fiedensrichter, die Geschäfte der Land⸗ gerichte durch die Landgerichte Colmar, Metz und Straßburg für ihre bisherigen Schwurgerichtsbezirke wahrgenommen. 1
IV. Kammern für Handelssachen.
§. 8. Bei den Landgerichten zu Colmar, Mülhausen, und Straßburg werden für die Bezirke derselben Kammern für Handels⸗ sachen gebildet. G
§. 9. Für jede Kammer werden mindestens vier und höchstens zehn Handelsrichter ernannt.
§. 10. Die Ernennung erfolgt auf gutachtlichen Vorschlag der am Sitze des Landgerichts bestehenden Handelskammer. In die Vor⸗ schlagsliste sind doppelt so viel Personen aufzunehmen als Handels⸗ richter zu ernennen sind; dieselbe ist dem Präsidenten des Landgerichts zur weiteren Veranlassung zu übersenden. 1
§. 11. Die eidliche Verpflichtung der Handelsrichter erfolgt in öffentlicher Sitzung des Landgerichts. Die Handelsrichter haben den Eid zu leisten: 3—
die Obliegenheiten ihres Amtes getreulich zu erfüllen.
Im übrigen finden die Bestimmungen des §. 51 Abs. 2 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
. 12. Die Handelsrichter werden zu den Sitzungen nach der Reihenfolge der Ernennungen für jede Woche abwechselnd von dem Vorsitzenden berufen. .
Im Falle der Verhinderung eines Handelsrichters tritt der zu⸗ nächst folgende an seine Stelle. Die ursprüngliche Reihenfolge wird
dadurch nicht unterbrochen.
. 13. Der regelmäßige Vertreter des Vorsitzenden wird auf die Dauer des Geschäftsjahres durch das Präsidium, ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten des Landgerichtsglaus dessen Mit⸗ gliedern bestimm “ .
Urkundlich unter Unserer S vigen Unterschrift §
führungsgesetzes zu der letzteren wird für Elsaß⸗Lothringen Folgendes
§. 1. Für die Gerichte wird als Geschäftsjahr das Kalender⸗
V. Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft. §. 14. Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft im Sinne des . 153 des Gerichtsverfassungsgesetzes — außer den Amtsanwälten (§. 28 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 4. November 1878) .1) die Bürgermeister und deren Beigeordnete, die Polizeikom⸗ missare und die Gensd'armen;
2) die Forstschutzbeamten und die Feldschutzbeamten hinsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die Forst⸗, Feld⸗, Jagd⸗ und Fischereigesetze;
3) die Zollbeamten, die Steuerbeamten und die Oktroibeamten hinsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die Zoll⸗, Steuer⸗ und Oktroigesetze;
4) die Bergmeister und deren technische Assistenten, insoweit denselben die Eigenschaft von Beamten des Polizei⸗ und Sicherheits⸗ dienstes zukommt;
5) die Eichmeister, einschließlich der Faßeichmeister, und deren technische Gehülfen hinsichtlich der strafbaren Handlungen gegen die auf die Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge bezüglichen Vorschriften;
6) die Gerichtsvollzieher hinsichtlich der Vollstreckung der Vor⸗ führungsbefehle, der Haftbefehle und der Steckbriefe.
VI. Vorbereitung zum höheren Justizdienst. §. 15. Die Vorschriften im §. 2 Absatz 2 des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes treten für die Notare an die Stelle des §. 1 des Regulativs über die Vorbereitung zum Justizdienst in Elsaß⸗Loth⸗ gngeg, vom 17. Februar 1872 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen VII. Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher. §. 16. Die Zulassung zur Prüfung als Gerichtsschreiber, sowie die Entscheidung uͤber die Qualifikation zum Gerichtsschreiber — §§. 6, 9 des Regulativs vom 18. Juli 1872, Gesetzbl. für Elsaß⸗ Lothringen S. 532 — erfolgt durch den Ersten Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte. Die Vorschrift des §. 9 des Regulativs wird auf weitere fünf Jahre erstreckt.
VIII. Gerichtsärzte. S. 17. Gerichtsärzte (St. P. O. §. 87) sind die Kreisärzte und die Kantonalärzte. 8 „Im Falle des Bedürfnisses können auch andere Aerzte durch den Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte zu Gerichtsärzten für be⸗ stimmte Bezirke bestellt werden.
IX. Sühneversuch wegen Beleidigungen.
§. 18. Vergleichsbehörde in dem Falle des §. 420 der Straf⸗ prozeßordnung ist der Bürgermeister des Gemeindebezirks, in welchem öe wohnen, im Verhinderungsfalle dessen gesetzlicher Stell⸗ vertreter.
§. 19. Zur Sühneverhandlung können die Parteien ohne Ladung erscheinen.
Auf Antrag des Verletzten hat die Vergleichsbehörde demselben die schriftliche Festsetzung der Zeit und des Ortes der Sühneverhand⸗ lung zu behändigen. 8
§. 20. Erscheint der Antragsteller in dem Termine nicht, so findet eine Sühneverhandlung nicht statt. Erscheint der Beschuldigte nicht, so wird angenommen, daß er sich auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle.
Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühneversuchs kann nur ertheilt werden, wenn der Antragsteller im Termine er⸗
scheint.
Die Bescheinigung muß mit der Unterschrift und dem Amts⸗ siegel des Värgermeisteramis versehen sein. Sie soll die Angabe der Zeit der Beleidigung und der Anbringung des Antrags, sowie des Orts und der Zeit der Ausstellung enthalten. 8
Berlin, den 13. Juni 1879.
8 In Vertretung des Reichskanzlers⸗
Friedberg. Herzog.
Die Central⸗Direktion des Instituts für archäologische Korrespondenz hat die Herren . Dr. Johannes Schmidt aus Schmiedeberg Dr. Karl Purgold aus Gotha, 1 Dpr. Karl Schäfer aus Treptow a. Rega, Dr. Otto Keck aus Brandenburg a. Havel su Stipendiaten des Instituts in der Abtheilung für klassisch rchäologie; und die Herren 1 Kandidat der Theologie Heinrich Holtzinger aus Oldenburg, “ Theologie Karl Erbes aus Traben a. Mose zu Stipendiaten des Instituts in der Abtheilung für christliche Archäologie für das Jahr 1879 gewählt, und sind diese Wahlen Seitens des Auswärtigen Amts bestätigt worden.
Die Nummer 9 des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen
welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 329 die Verorbdnung zur Reichs⸗ Justizgesetze. Vom 13. Juni 1879 Berlin, den 21. Juni 1879.
Kaiser
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ngs⸗Amt.