Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Nachtrag III. 111e“ zum Statut
der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahngesellschaft.
Auf Anordnung der Königlichen Staatsregierung treten mit Ge⸗ nehmigung der Generalversammlung der Aktionäre der Cottbus⸗ Großenhainer Eisenbahngesellschaft vom 30. April 1878 an die Stelle der §§. 6 und 7 des Statuts die nachstehenden abgeänderten, mit den bezüglichen Bestimmungen des Allerhöchsten Erlasses, d. d. Schloß Babelsberg, den 17. August 1877 wörtlich übereinstimmenden Paragraphen.
§. 6. Um die Bahn nebst den Transportmitteln fortwährend in solchem Zustande zu erhalten, daß die Beförderung mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen könne, hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds zu bilden, welche sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten sind.
§. 6a. Reservefonds.
Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung der außer⸗ ordentlichen, durch ungewöhnliche Umstände (wie Naturereignisse und Unglücksfälle) veranlaßten, größeren Ausgaben zur In⸗ standhaltung der Bahn und der Betriebsmittel gewähren, mit Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten auch zu den Kosten nachträglich für erforderlich oder zweckmäßig erachteter Ergänzungsbauten herangezogen werden soll, ist zunächst durch Zuweisung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Ausrüstung der Bahn verbleibenden Restes des An⸗ lagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Anlagekapitals, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Aufsichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nicht unter dem Betrage von einem zehntel Prozent des Anlagekapitals verblei⸗ benden jährlichen Zuschusses aus den Betriebseinnahmen bis zur Höhe von 300 000 ℳ, buchstäblich Dreihunderttausend Mark, zu verstärken und in dieser Höhe zu erhalten.
.7. Erneuerungsfonds.
Dem Erneuerungsfonds, aus welchem die Kosten der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern und der Wagen, sowie einzelner Hauptbestandtheile derselben — desgleichen die Kosten der Erneuerung des Oberbaues der Bahn, und zwar der Schienen, Schwellen, Weichen und sonstiger Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechenden alten Materialien, ein nach Anhörung der Direktion und des Auf⸗ sichtsraths von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festzusetzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebs⸗ einnahmen, sowie der Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu über⸗ weisen.
Die näheren Bestimmungen über die Einnahmen und Ausgaben, sowie über die Verwaltung des Erneuerungs⸗ und Reservefonds werden durch ein vom Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
rbeiten festzusetzendes Regulativ geregelt.
Einem in der Stadt Schleswig und Umgegend für den Bau einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von dem neuen Güterbahnhofe in der StadtSchles⸗ wig nach dem Bahnhofe Süder⸗Brarup der Kiel⸗ Eckernförder⸗Flensburger Eisenbahnzusammengetre⸗ tenen Comité ist zu Händen des Bürgermeisters von Gusmann in Schleswig die Erlaubniß zur Anfertigung der bezüglichen generellen Vorarbeiten ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium. 8 1 Dem Obergerichts⸗Rath Schliephacke in Göttingen ist
die nachgesuchte ““ mit Pension ertheilt.
Der Kreisgerichts⸗Rath Neugebauer in Glatz, der Kreisgerichts⸗Rath Steuer in Bromberg, der Ober⸗Amtsrichter Malkmus in Hanau und der Kreisrichter Dietze in Schweinitz sind gestorben.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster Haß zu Ruda ist auf die durch die Pen⸗ sionirung des Oberförsters Holtz erledigte Oberförsterstelle Osche im Regierungsbezirk Marienwerder versetzt worden.
Der Oberförster⸗Kandidat Boden ist zum Oberförster ernannt und ihm die durch die Pensionirung des Ober⸗ försters von Schuckmann erledigte Oberförsterstelle Grünheide im Regierungsbezirk Posen verliehen worden.
Die Nummer 26 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8651 das Gesetz, betreffend die Errichtung von Landeskultur⸗Rentenbanken. Vom 13. Mai 1879. Berlin, den 21. Juni 1879. 1 Königliches Gesets⸗Sammlungs⸗Amt.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Im aktiven Heere. Berlin, 14. Juni. Reichard, Oberst⸗Lt. z. D. und Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 32, in gleicher Eigenschaft zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68 versetzt. v. Rohrscheidt, charakt. Major z. D., zum Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 32 ernannt. Stein v. Kaminski, f-n à la suite des Infanterie⸗Regiments Nr. 96, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei dem Gouvernement von Metz, als Comp. Chef in dieses Regt. einrangirt. v. Alten, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 31, als Adjut. zum Gou⸗ vernement von Metz kommandirt. Siemens I., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der 31. Inf. Brig., à la suite des Inf. Regts. Nr. 68 gestellt. Hartung, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Pr. Lt. befördert. Galli, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der Inspektion der Inf. Schulen, à la suite des Inf. Regts. Nr. 65 gestellt. Schubert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Pr. Lt. befördert. v. Heyden⸗Linden, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, dessen Kommando als Ordonnanz⸗ Offiz. zu Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Mecklen⸗
burg⸗Strelitz bis auf weiteres verlängert. . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 14. Juni. v. Rohrscheidt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 96, mit dem Charakter als Major und Pens. zur
Disp. gestellt. „ In der Kaiserlichen Marine. Berlin, 14. Juni. Fischel, Lt. zur See, zum Kapitän⸗Lt. befördert. Zembsch, Korvetten⸗Kapitän, unter Verleihung des Charakters als Kapitän zur See, Behufs Verwendung im Konsulardienst, à la suite des Seeoffiz Corps gestellt. Jeschke, Kapitän⸗Lt. vom Admiralstab, in das Seeoffiz. Corps zurückversetzt. Behrenz, Lt. zur See, als Kapitän⸗Lt., mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform, der Abschied bewillitt.
ANichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute früh den Oberst⸗Jäger⸗ meister Fürsten von Pleß und den Kammerherrn Grafen von Keller, welcher Letztere die Ehre hatte, die Orden seines zu Potsdam verstorbenen Vaters, des Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Keller, zurückzureichen.
Außerdem nahmen Se. Majestät die Vorträge des Mi⸗ litär⸗ und des Civilkabinets durch die bezüglichen Kabinets⸗ Chefs entgegen.
Nachmittags hielt der Gesandte von Radowitz in Ver⸗ tretung den Vortrag des Auswärtigen Amts. “
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— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justiz⸗ wesen, der Ausschuß für die Verfassung und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— In der heutigen (63.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Unter⸗Staatssekretär Herzog und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Sicherung der gemeinschaft⸗ lichen Zollgrenze in den vom Zollgebiete ausge⸗ schlossenen Bremischen Gebietstheilen, einge⸗ gangen sei.
Darauf trat das Haus in die zweite “ des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Verfassung und die Ver⸗ waltung von Elsaß⸗Lothringen.
Zu §. 1, welcher lautet:
§. 1. Der Kaiser kann landesherrliche Befugnisse, welche ihm
kraft Ausübung der Staatsgewalt in Elsaß⸗Lothringen zustehen,
einem Statthalter übertragen. Der Statthalter wird vom Kaiser ernannt und abberufen. Er residirt in Straßburg.
Der Umfang der dem Statthalter zu übertragenden landesherr⸗ lichen Befugnisse wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt. führte der Abg. Simonis aus, diese Vorlage berge die Ge⸗ fahr, daß der Statthalter, obwohl im Lande residirend, doch von dem Verkehr mit den Landeskindern so abgeschlossen sein werde, daß deren Wünsche nicht zu seinem Ohre dringen könn⸗ ten. Diese Gefahr werde verstärkt durch die Befugniß, welche ihm durch §. 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871 über⸗ tragen sei. Demgemäß stellte der Abg. Kablé, nachdem das Haus §. 1 der Vorlage unverändert genehmigt hatte, zu §. 2 einen Antrag.
§. 2 lautet:
Auf den Statthalter gehen zugleich die durch Gesetze und Verordnungen dem Reichskanzler in elsaß⸗lothringischen Lan⸗ desangelegenheiten überwiesenen Befugnisse und Obliegenheiten, sowie die durch §. 10 des Gesetzes, betreffend die Einrichtung der Verwaltung, vom 30. Dezember 1871 (Gesetzblatt für Elsaß⸗ Lothringen von 1872 S. 49) dem Ober⸗Präsidenten übertragenen außerordentlichen Gewalten über.
Der Abg. Kablé beantragte hierzu:
Der Reichetasg wolle 5 in §. 2 die Worte:
„sowie die durch §. 10 des Gesetzes, betreffend die Einrichtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871 (Gesetzblatt für Elsaß⸗ Lothringen von 1872 S. 49), dem Ober⸗Präsidenten übertragenen außerordentlichen Gewalten“
zu streichen und folgenden Absatz folgen zu lassen:
„Die Befugnisse, welche dem Ober⸗Prosidenten durch §. 10 878 b vom 30. Dezember 1871 übetragen sind, sind auf⸗ gehoben.“
Die längere Motivirung dieses Antrages war auf der Tribüne unverständlich. Der Unter⸗Staatssekretär Herzog wies darauf hin, daß schon Art. 68 der Verfassung dem Kaiser generell die Befugniß gebe⸗ bei drohender Gefahr den Kriegs⸗ zustand über einzelne Bundesgebiete zu verhängen. Die Noth⸗ wendigkeit dieser Befugniß, um ein energisches und kraft⸗ volles Eingreifen bei drohender Gefahr zu ermöglichen, sei in den Reichslanden in noch erhöhterem Maße als in dem übrigen Bundesgebiete vorhanden. Deshalb könne die Re⸗ gierung aus pflichtmäßiger Vorsicht die Waffe, welche der Antrag Kablé ihr nehmen wolle, nicht entbehren, zumal die⸗ selbe noch etwas milder sei als die des Art. 68 der Ver⸗ fassung. Er bitte deshalb den gestellten Antrag abzulehnen. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Hoffmann.
— Nach den Vorschriften des §. 48 des Gesetzes vom 31. März 1879 und des §. 57 des Gesetzes vom 6. März 1879 können in anhängigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen sowie in Konkurssachen schon vor dem 1. Oktober 1879 Ladungen vor diejenigen Landesgerichte er⸗ folgen, welche in Gemäßheit der Bestimmungen über die sach⸗ liche und örtliche Zuständigkeit an die Stelle der aufgehobenen Gerichte treten. Die von den Gerichten und Staatsanwalt⸗ schaften in Ausführung dieser Vorschriften zu bewirkenden Terminsbestimmungen und Ladungen erfolgen, nach einer Cirkularverfügung des Justiz⸗Ministers, vom 16. d. M., durch die nach den bisherigen Bestimmungen zuständigen Behörden. nsoweit der Bezirk des neuen Gerichts durch Bezirke oder heilbezirke mehrerer bisherigen Gerichte gebildet wird und in Folge dessen Ladungen vor dasselbe Gericht Seitens mehrerer Gerichte erfolgen können, empfiehlt der Justiz⸗Minister zur Vermeidung von Kollisionen bei der Terminsbestimmung, daß die betreffenden mehreren Gerichte sich zuvor über die Grund⸗ sätze, nach welchen die Termine vor dem neuen Gericht an⸗ zuberaumen sind, verständigen und zwar in der Weise, daß zunächst ein allgemeiner Plan über die wöchentlichen Termins⸗ tage vor dem Kollegium bezw. vor den Einzelrichtern ver⸗ einbart wird und demnächst jedem der mehreren Gerichte be⸗ stimmte Tage zur Terminsbestimmung zugewiesen werden. Bei Festsetzung des erwähnten allgemeinen Planes ist auf die Zahl der Richter, mit denen das neue Gericht besetzt wird, Rücksicht zu nehmen, damit nicht mehr Termine zur An⸗ beraumung gelangen, als von dem neuen Gericht bewältigt werden können. Sofern bei dem neuen Gerichte mehrere Civilkammern oder Civilsenate zu bilden sein werden, ist gleichwohl die nähere Bezeichnung der Kammer oder des Senats bei Erlaß der Ladung nicht erforderlich, da die Ver⸗ theilung der anberaumten Termine unter die mehreren Kam⸗ mern oder Senate dem neuen Gerichte überlassen bleiben kann. In nicht streitigen anhängigen Rechtsangelegenheiten können Ladungen vor die neuen Gerichte in gleicher Weise erfolgen, wie in anhängigen Sachen der streitigen Ge⸗
— Das im §. 4 der Verordnung über die Exekution in Civilsachen vom 4. März 1834 enthaltene Verbot, an Sonntagen Exekutionen zu vollstrecken, ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 21. Maid. J., ein unbedingtes, auch von den ausführenden Beamten zu beachtendes, und die auftraggebende Behörde ist nicht berech⸗ tigt, die vollstreckenden Beamten von der Beobachtung jener gesetzlichen Vorschrift zu entbinden.
—. — Der Bevollmächtigtes zum Bundesrath, Königlich afiche Geheimer Justiz⸗Rath Held ist von hier wieder abgereist.
Wilhelmshaven, 19. Juni. (Wes. Ztg.) Heute Vor⸗ mittag 11 Uhr traf hier ein amerikanisches Kriegs⸗ schiff ein und ging auf der Rhede zu Anker. Es ist die Glattdeckskorvette „Enterprise“, Kapitän Selfridge (sechs Geschütze), welche, von Antwerpen kommend, den hiesigen Hafen auf der Reise nach Hamburg anläuft, und zwar als erstes amerikanisches Kriegsschiff. Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß am 17. Juni vor 10 Jahren der hiesige Ort, damals aus einigen wenigen Häusern bestehend, von Sr. Ma⸗ jestät dem König Wilhelm bei Seiner Anwesenheit hier den Namen „Wilhelmshaven“ erhielt. Jetzt zählt diese jüngste Stadt Deutschlands bereits ca. 10 000 Einwohner.
Ihre
Bayern. München, 19. Juni. (Allg. Ztg). Majestäten der König und die Königin von Sachsen treffen morgen in Regensburg ein, um den am Sonnabend in der Fürstlichen Familie von Thurn und Taxis stattfinden⸗ den Vermählungsfeierlichkeiten anzuwohnen.
Das Bezirksgericht verurtheilte den Vergolder Bart⸗ lein wegen Verbreitung der in Brüssel erscheinenden „Laterne“ zu einer vierzehntägigen, und den Agenten Mühlbauer in der gleichen Angelegenheit wegen Zeugnißverweigerung zu einer vierwöchigen Gefängnißstrafe.
Sachsen. Dresden, 20. Juni. (Dr. J.) Ihre Majestäten der König und die Königin sind gestern Abend 9 Uhr 25 Minuten nach Regensburg gereist.
Hessen. Darmstadt, 19. Juni. Gestern Nachmittag fand zur Feier des Geburtsfestes Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Carl im Palais der Hohen Frau Großherzogliche Familientafel statt; des Abends zu Ehren des Prinzen Alexander von Battenberg Diner im Groß⸗ herzoglichen Residenzschlosse.
— 20. Juni. Die „Darmst. Ztg.“ veröffentlicht heute die Ernennung der Richter an dem Ober⸗Landesgerichte zu Darmstadt, an den drei Landgerichten der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen, sowie an den 49 Amtsgerichten des Großherzogthums.
Jugenheim, 19. Juni. Dem Prinzen Alexander von Battenberg wurde bei seiner Anwesenheit in Bal⸗ moral von Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland das Großkreuz des Bath⸗Ordens mit der großen Kette verliehen; die Investitur vollzog Ihre Majestät eigen⸗ händig. Gelegentlich seines Besuches am Brüsseler Hofe wurde dem Prinzen von Sr. Majestät dem König der Belgier das Großkreuz des Leopold⸗Ordens überreicht.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 18. Juni. (Leipz. Ztg.) Der am 2. Dezember v. J. vertagte Landtag des Fürstenthums ist zur Wiederaufnahme seiner Verhand⸗ lungen auf den 1. Juli d. J. einberufen worden.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Juni. (W. T. B.) Die ‚„Polit. Corresp.“ meldet aus St. Petersburg: Die ost⸗ rumelischen Delegirten Grieschoff und Jankoloff wurden gestern vom Kaiser empfangen. Die Audienz wurde densel⸗ ben erst gewährt, nachdem der Staatssekretär Giers auf aus⸗ drücklichen Befehl des Kaisers ihnen mitgetheilt hatte, daß keinerlei dem Berliner Vertrage wevecssteee Adresse oder Petition angenommen werden könne. Die Delegirten erklärten darauf, daß sie der russischen Regierung nur danken wollten für Alles, was dieselbe für Ostrumelien gethan habe, —* daß sie wünschten, dem Kaiser persönlich danken zu ürfen.
Pest, 19. Juni. Szegediner Nachrichten zufolge kehren nunmehr die in Folge der großen Ueberschwemmung geflüchteten Einwohner allmählich wieder zurück, nachdem für deren Unterkunft durch das bereits in Aktivität getretene Beirathscomité des Königlichen Kommissärs ent⸗ sprechend Sorge getragen wird. Das Wasser des Ueber⸗ schwemmungsterrains steht noch immer um 14 em höher als der Spiegel der Theiß.
Schweiz. Bern, 20. Juni. Der „Bund“ entnimmt dem zwischen IJtalien und der Schweiz abgeschlossenen und vom Ständerath am 18. d. M. ratifizirten Vertrage folgende wesentlichsten Bestimmungen:
Es vereinigen sich Italien und die Schweiz, um durch eine Subventionirung eine Bahnverbindung zwischen den Linien Bellin⸗ zona⸗Pino und Lugano⸗Chiasso über den Monte Cenere zu erstellen. Auf der Nordseite wird das Maximum der Steigung 26 %, auf der Südseite 21 %o betragen. Kurven mit dem Minimal radius von 280 Meter dürfen nur in Fällen, wo eine groß Kostenersparniß zu erzielen ist, angebracht werden. Alle die für den Bau der Gotthardbahn aufgestellten Vorschriften der Verträg vom 15. Oktober 1869 und 12. März 1878 gelten auch für die Monte Cenere⸗Linie. Der Genehmigung des Bundesrathes unter liegen die Baupläne und Devise. Ihm hat auch die Gesellschaft, so oft er es verlangt, wenigstens alle drei Monate die Ausweise über die aufgewendeten Summen im Vergleiche mit den Devisen vor zulegen. Der Regierung von Italien erstattet der Bundes rath monatlich wie vierteljährlich Bericht über den Gang und Stand der Arbeiten; später vierteljährlich und jährlich über die Betriebsergebnisse. Sowohl Italien als die Schweiz übernehmen je 3 Millionen an die Sub ention (der Bund 2, Tessin 1 Million). Innerhalb drei Monaten hat die Gesellschaft dem Bundesrath den Finanzausweis vorzulegen. Die Vertragsstaaten haben denselben zu prüfen. In Betreff der Taxen im direkten Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz mit Italien verzichtet die Gesell⸗ schaft auf das ihr laut Vertrag von 1869 zustehende Recht der Erhebun einer Zuschlagstare auf dem Güterverkehr. Sie wird überdies die Zuschlagstaxre für Reisende ermäßigen oder aufheben, wenn der Bruttoertrag der Bahn 2 Jahre hinter einander jährlich per Kilometer die Summe von 20 000 Fr. über⸗ steigt. Weist sich die Gesellschaft innerhalb 2 Monaten über eine Vermehrung ihrer Hülfsmittel aus, so werden dieselben zur Ver⸗
befferes des Traces, resp. der Steigungen und Kurven verwendet. Die Ar
nuitäten erfolgt nach den für die Gotthardbahn schriften.
eitsinspektion, wie die Berechnung und Einzahlung der An⸗ eltenden Vor⸗ Die Auswechselung der Ratifikationen erfolgt in Rom. igung des
richtsbarkeit.
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Der Subventionsbeschluß tritt aber erst nach der Gene Finanzausweises in Kraft.
Belgien. Brüssel, 20. Juni. (W. T. B.) Der hiesige Appellhof hat bezüglich der Auslieferung des Direktors der afrikanischen Handelsvereinigung, Kerdyck, ein für die Auslieferung günstiges Gutachten abgegeben.
Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. (Allg. Corr.) Der Schatzkanzler Sir Stafford North⸗ cote wohnte gestern dem 11. Jahresbankett der Tower Ham⸗ lets Conservative Association und des konservativen Klubs bei. In Beantwortung des Toastes auf die Minister äußerte sich der Schatzkanzler u. A.: „Die Regierung darf nicht ver⸗ gessen, daß sie in ihrer auswärtigen Politik auch von Vielen unterstützt worden ist, welche nicht formell zur konser⸗ vativen Partei gehören. Es muß ihr dagegen zugestanden werden, daß sie das Land vor dem drohenden Kriege bewahrt und dessen moralischen Einfluß in Europa wieder hergestellt hat. Noch ist die Arbeit nicht vollständig gethan; in nicht zu entfernter Zeit wird jedoch auch der unglückliche Krieg in Südafrika beendigt und das Kabinet in der Lage sein, zu erklären, daß es dem britischen Reiche den Frieden wieder⸗ gegeben hat. Noch vor Beendigung des gegenwärtigen Par⸗ laments wird die Regierung im Stande sein, den Wähler⸗ schaften einen ehrenvollen und stolzen (noble) Bericht vorzu⸗ legen über die Art und Weise, wie sie das ihr übertragene Amt ausgeübt hat.
Die siamesische Gesandtschaft, welche im Auftrage des Königs von Siam der Königin Victoria die In⸗ signien des weißen Elephanten⸗Ordens überbringt, ist von Paris hier eingetroffen.
— 20. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Unter⸗ haussitzung antwortete auf die Anfrage, ob es wahr sei, daß Frankreich die Abdankung des Khedive verlangt, und ob England diesem Verlangen zugestimmt habe, der Unter⸗ Staatssekretär Bourke: es fänden in Bezug auf Egypten wichtige Unterhandlungen unter den Mächten statt; Mit⸗ theilungen darüber seien jedoch bis zum Abschluß der Unterhand⸗ lungen unmöglich. Childers bedauerte die Zurückhaltung der Regierung. Der Schatzkanzler Northcote betonte noch⸗ mals die Unmöglichkeit einer vollständigen Mittheilung, und daß eine unvollständige Mittheilung nur irre führen würde. Uebrigens herrsche mit Frantreich vollständiges Einvernehmen.
Die „Times“ meldet, die Vertreter Englands und Frankreichs seien angewiesen worden, den Khedive gemeinschaftlich aufzufordern, zwischen freiwilliger Ab⸗ dankung mit einer Civilliste und dem Schutze der beiden Mächte oder zwangsweisem Rücktritt mittelst direkten Ein⸗ greifens der Westmächte, respektive der Pforte zu wählen. Nach einer Meldung des „Standard“ aus Alexandria vom 19. d. hätten die Vertreter Frankreichs und Englands die Abdankung des Khedive zu Gunsten seines Sohnes Tewfik bereits gefordert. Der Khedive habe eine Frist von 24 Stun⸗ den verlangt, um behufs Befriedigung derjenigen Gläu⸗ biger, die ein Erkenntniß erstritten, bei den eingeborenen Bankiers gegen Hinterlegung seiner Juwelen ein Darlehen aufzunehmen. Wenn Rothschild den Saldo der Domänen⸗ anleihe gezahlt habe, sollten die übrigen Gläubiger vollständig befriedigt werden, und würde er alsdann zu Gunsten Tewfiks abdanken.
— 21. Juni. (W. T. B.) Prinz Jeérome Napo⸗ léon, welcher durch eine Depesche von dem Tode des Prin⸗ zen Louis Napolson benachrichtigt worden war, hat telegraphisch mitgetheilt, daß er Nachts nach Paris kommen würde. Die bonapartistische Partei wird vor der An⸗ kunft des Prinzen Jérome keine Entscheidung treffen. Die gestern Nachmittag im Hause Rouhers, welcher nicht zugegen war, abgehaltene Versammlung von Bonapartisten hatte nur einen privaten Charakter und beschloß, einzig und allein eine De⸗ putation an die Kaiserin Eugenie abzusenden. Rouher, welcher
estern Abend aus Cercey zurückerwartet wurde, begab
sich sofort nach dem Nordbahnhof, um nach London abzu⸗ reisen. Eine Deputation bonapartistischer Deputirter und Se⸗ natoren begab sich nach dem Bahnhofe, um Rouher zu er⸗ suchen, seine Reise nach Chislehurst aufzuschieben, bis die künftige politische Haltung der Bonapartisten festgestellt sei. — In einer heute stattgehabten Plenarsitzung von bona⸗ partistischen Deputirten und Senatoren wurde eine Resolution angenommen, in welcher hervorgehoben wird, daß, wenn der Prinz Louis Napoléon auch gestorben sei, doch seine Sache ihn überlebe; die Nachfolge der Napolsons sei nicht hinfällig geworden. Die Resolution schließt mit der Er⸗ klärung, daß das Kaiserreich fortleben werde. Gleichzeitig wurde eine Beileidsadresse an die Kaiserin Eugenie ab⸗ efaßt. g as „Pays“ will wissen, Prinz Louis Napoléon habe vor seiner Abreise nach dem Kap ein Testament er⸗ richtet und in demselben den Prinzen Victor Napoléon, Sohn des Prinzen Napoléon (Jérome) und Enkel des Königs Victor Emannel, zu seinem Nachfolger ernannt.
Der „Agence Havas“ wird aus London gemeldet, die Kaiserin ESugenie sei bei der Nachricht von dem Tode des Prinzen von einer Ohnmacht befallen worden und befinde sich seitdem in einem Zustande vollständiger Unempfindlichkeit.
Frankreich. Paris, 20. Juni. (Rép. fr.). Die große Vevue der Truppen des militärischen Gouvernements von Paris durch den Präsidenten Grévy ist auf den 13. Juli festgesetzt.
Rußland und Polen. Tiflis, 6./18. Juni. (Int. Tel. Ag.) Dem „Tifl. Westn.“ wird aus Tschikischliar unterm 31. Mai/12. Juni telegraphirt: Der turkmenische Khan Tekme Sardar machte in der Nacht auf den 26. Mai mit einer großen Schaar von Tekke⸗Turkmenen einen Angriff auf die in der persischen Provinz Budshanurt in der Nähe Beschkals noma⸗ disirenden persischen Kurden, wobei er zwei befestigte Punkte zerstörte. Die Tekinzen führten eine Menge Gefangener fort. Den Persern gelang es, nach Abzug der Tekinzen ihnen fünf Pferde abzunehmen. — Die Truppen unserer Expeditions⸗ Abtheilung treffen fortwährend aus dem Kaukasus ein. Der Ge⸗ sundheitszustand der Truppen ist ein völlig befriedigender. Die Vorbereitungen zum Marsch sind in vollem Gange.
Amerika. Washington, 18. Juni. (Allg. Corr.) In der heutigen Sitzung des Repräsentantenhauses wurde über eine Vorlage Bericht erstattet, welche den Umtausch von Handelsdollars gegen „Legal Tender“⸗Dollars und die Umprägung der ersteren in letztere verfügt. Beide Häuser des Kongresses haben sich über die Legislative⸗ Bill geeinigt, die nunmehr dem Präsidenten zur Genehmi⸗ gung unterbreitet werden wird.
Südamerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 1. Juni. (Allg. Corr.) Die Deputirtenkammer hat eine
Vorlage angenommen, welche die zeitweilige Beibehaltung der diesjährigen Voranschläge für das nächste Finanz⸗ jahr verfügt. — Der Reichs⸗Minister hat den Betriebs⸗ direktor der polytechnischen Schule seines Amts entsetzt, weil er sich weigerte, die Bestimmungen des jüngsten Unter⸗ richtsdekrets, durch welche Protestanten von der Betheiligung an dem Religionsunterrichte in den Schulen befreit sind, in Kraft zu setzen. . Berichten aus Valparaiso vom 23. v. M. zufolge machen die Chilenen darauf Anspruch, in der jüngsten Seeschlacht auf der Höhe von Jquique, der ein weniger wichtiges Seetreffen am 21. Mai voranging, siegreich gewesen zu sein. Während der Schlacht gingen viele Schüsse über ihr Ziel hinaus und beschädigten die Stadt. Von Lima wird gemeldet, daß der Peruanische Kongreß ein Gesetz angenommen habe, welches alle seit dem 14. Februar kontra⸗ hirten Eigenthums⸗Uebertragungen an chilenische Unterthanen für null und nichtig erklärt. Die peruanischen Kriegsschiffe „Huascar“ und „Union“ waren in See ge⸗ schickt worden, um dem Volkswillen Rechnung zu tragen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Paris, Sonnabend, 21. Juni, Vormittags. Rouher ist heute früh nach London abgereist. In der gestern Abend von den Bonapartisten abgehaltenen Versammlung erklärte der⸗ selbe, daß ihm der Inhalt des vom Prinzen Louis Napoleon errichteten Testamentes nicht bekannt sei. Für nächsten Dienstag ist behufs Fassung weiterer Entschließungen eine abermalige Versammlung der Bonapartisten anberaumt.
Paris, Sonnabend, 21. Juni. Eine hier eingegangene Depesche des Kommandanten des Expeditionscorps in Algier meldet, daß eine am oberen Laufe des Uled⸗Abiad ausgeführte Rekognoszirung zu keinem Resultate geführt habe, und daß man nirgends auf den Feind gestoßen sei. — Eine den Zei⸗ tungen in Algier zugegangene Mittheilung erklärt die von einigen algerischen Blättern gebrachten beunruhigenden Ge⸗ rüchte formell und mit dem Hinzufügen für unbegründet, daß die Nachrichten aus allen Theilen Algiers sehr befriedigend lauteten, und daß überall Ruhe herrsche.
St. Petersburg, Sonnabend 21. Juni. Nach amt⸗ lichen Meldungen betrugen die Zolleinnahmen Rußlands in diesem Jahre bis zum 7. Juni 28 108 153 Kreditrubel, er⸗ gaben mithin eine Mehreinnahme von 5 013 853 Kreditrubel gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Jahres 1878 und eine Mehreinnahme von 19 905 508 Kreditrubel gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Jahres 1877. Der dies⸗ jährige Import an Gold⸗ und Silbermünzen und Barren stellte sich auf 5 415 777 Rubel, der diesjährige Export auf 2 749 871 Rubel.
“ Statistische Nachrichten.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Albertus⸗Universität zu Königsberg in Pr. im Sommer⸗Semester 1879. Im Winter⸗ Semester 1878/79 sind immatrikulirt gewesen 699, davon sind ab⸗ gegangen 115, es sind demnach geblieben 584. Dazu sind in diesem Semester gekommen 123; die Gesammtzahl der immatrikulirten Stu⸗ direnden beträgt daher 707. Die theologische Fakultät zählt Preußen 55, Nichtpreußen 1, zusammen 56. Die juristische Fakultät zählt Preußen 169, Nichtpreußen 2, zusammen 171. Die medizinische Faͤ⸗ kultät zählt Preußen 108, Nichtpreußen 17, zusammen 125. Die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 321, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Regle⸗ ments 26, zusammen Preußen 347, c. Nichtpreußen 8, zusammen 355; im Ganzen 707. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Prorektors 8. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 715. .
— Bei der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft —Abtheilung für Unfallversicherung — kamen im Monat Mai 1879 zur Anzeige: 11 Unfälle, welche den Tod der Betroffenen zur Folge gehabt haben, 2 Unfälle, in Folge deren die Beschädigten noch in Lebensgefahr schweben, 33 Unfälle, welche für die Verletzten voraussichtlich lebenslängliche, theils totale, theils partielle Invalidität zur Folge haben werden, 390 Unfälle mit voraussichtlich nur vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Summa 436 Unfälle. 4
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Lissabon, 17. Juni. (Cöln. Ztg.) Major Serpa Pinto, geschmückt mit dem Großkreuz des Ordens von St. Jago, hielt gestern einen Vortrag, der bis Mitternacht dauerte und dem der König, dessen Vater, die Minister und die beste Gesellschaft von Lissabon beiwohnten. Die geographische Gesellschaft Großbritanniens hat dem Forscher die goldene Medaille verliehen. Der König über⸗ reichte ihm dieselbe. Pinto sprach mit hohem Lobe von Livingstone, Cameron und Stanley, welch Letzteren er in Afrika getroffen hat.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus dem Rheingau meldet die „Cöln. Ztg.“”: Der Wein⸗ stock hat in letzter Zeit ziemliche Fortschritte gemacht, im Allge⸗ meinen aber ist er in der Vegetation doch noch um einige Wochen gegen frühere Jahre zurück. In guten Weinjahren rechnet man Ende Mai oder Anfang Juni auf blühende Trauben, davon sind wir dieses Jahr aber noch weit entfernt. Da nun aber die Winzer die Hoff⸗ nung so leicht nicht sinken lassen, so trösten sie sich vorläufig noch damit, daß anhaltend gutes Wetter die vorhandenen Gescheine doch noch vor Johanni (24. Juni) zur Blüthe bringen könnte.
Tiflis. Die Heuschrecken sind, wie man dem „Tifl. West.“ schreibt, in ungeheuren Massen auch in der Umgegend von Mzchet aufgetreten und richten große Verwüstungen in den Getreidefeldern an. Von denselben Insekten sind auch Dseawy und Awtschala heim⸗ gesucht worden, wo fast die gesammte Vegetation vernichtet ist. Auch die Kreise von Gori und Duschet, wo eine besonders reiche Ernte in diesem Jahre in Aussicht steht, sind bedroht, und die Landleute zittern vor den immer näher und näher auftretenden Heuschrecken⸗
schwärmen. Gewerbe veer 64,8 9 18 Nachrichten aus Belgrad zusolge kann Serbien nunmehr als macrihts befreit von der Rinderpest“*) betrachtet werden, nachdem auch die letzte Spur dieser Seuch im Kreise Cacak erloschen ist. Dessenungeachtet sollen die strengsten Präventivmaßregeln, namentlich in den Grenzdistrikten noch so lange aufrecht erhalten werden, bis auch in den W1 das vollständige Erlöschen der Krankheit onstatirt worden ist. “ figgirt nord 20. Juni, Abends. Das desegc; Wollmarkts⸗ gieschäft kann als beendet betrachtet werden. Der größte Theil des noch unbegebenen Quantums fand im Laufe des Nach⸗ mittags Nehmer. Restirend dürften noch ca. 3000 Ctr. sein, die sich vorwiegend aus Wollen untergeordneter Qualität zusammen setzen und meist posenschen und preußischen Ur⸗ sprungs sind. Bekanntere Stämme, die Mangels ungenügender Ge⸗ bote unplacirt blieben, wurden bereits auf Stadtlager genommen. Von den sonst ungekauften Wollen wird ein Theil gleichfalls auf
1 u“ *) Siehe Nr. 133 des „Reichs⸗Anz..
Stadtlager gehen, ein Theil von den Händlern vorläufig außer Verkauf gestellt werden. Preise haben sich geßes Vormittag fast gar nicht verändert, nur fehlerhafte Wollen stellten sich niedriger und wurden vereinzelt bis 3 Thlr. unter vorjährigen Preisen verkauft. Hauptreflektanten waren heute Nachmittag Lucken walder, Spremberger und Forster Fabrikanten, während Kämme fehlten. Als charakteristisches Merkmal des diesjährigen Wollmarkts kann der überaus schleppende Geschäftsgang gelten, ein Geschäftsgang, wie er in dieser Schwerfälligkeit seit langen Jahren an unserem Platze nicht zu verzeichnen war. Auf den Stadtlägern herrschte sei unserem letzten Bericht ziemliche Ruhe, wenn auch auf einzelnen Lägern Wollreflektanten zu ungefähr Vormittagspreisen ihre Auswahl trafen. Durch die diesmaligen sehr großen Zufuhren bedingt, sind unsere Platzbestände noch außerordentlich umfangreich und sehr gut sortirt, so daß namentlich die in diesem Jahre unserem Markte bisher
fern gebliebenen Spinner Gelegenheit zu erwünschten Einkäufen finden
werden.
Die heute Nachmittag stattgehabte Aultion über Kapwollen ergab folgendes Resultat: Von dem zum Verkauf gestellten Auktions⸗ quantum in Höhe von 2685 Ballen wurden 2127 Ballen verkauft. Betheiligung rege bei zögernden Geboten, und wurden Londoner Auktionspreise nicht in allen Fällen erreicht. Beste Wollen nicht gebührend gewürdigt. B
Stralsund, 17. Juni. Auf den am 11. und 12. Juni d. J. hierselbst abgehaltenen Wollmarkt sind 5882 Ctr. Wolle gebracht worden, von denen 5800 Ctr. verkauft wurden. 3 8
Der Durchschnittspreis war 165 ℳ, der höchste Preis 177 ℳ, der niedrigste 153 ℳ “ 1“
Das Schurgewicht war ungefähr 5 % reichlicher als im Jahre 1878.
Lübeck, 21. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Lebhaftes Geschäft, fast Alles verkauft. Preise schließlich sehr gedrückt, Kluft⸗ wolle 3 bis 9 ℳ niedriger als im vorigen Jahre. Feine Wollen erzielten 160 bis 190, Mittelwollen 150 bis 170, Kluftwollen 110 bis 140 ℳ
— Die österreichische Branntwein⸗Industrie im Campagnejahre 1878/79 zeigt nach den bisherigen Ergebnissen der Produktion eine wesentliche Ausdehnung. Es liegen bis jetzt die Resultate von sieben Monaten (September 1878 bis März 1879) vor. Was die Ergebnisse im Monat März d. J anbelangt, so waren dieselben, da ein großer Theil der Rohmaterialien bereits aufgearbeitet war, gegen frühere Monate etwas kleiner. Produzirt wurden 7,45 Mill ionen Hektolitergrade gegen 8,35 Millionen Hektolitergrade im Februar 1879. Die Abnahme trifft zumeist die Sudeten⸗ und Karpathenländer, in Niederösterreich ist die Produktion jedoch etwas größer gewesen. In der erwähnten siebenmonatlichen Periode wurden produzirt und hierfür an Steuern vorgeschrieben (letztere ohne Rück⸗ sichtnahme auf allfallsige Gefällsrückgaben aus Anlaß von Betriebs⸗ störungen und ohne Ruͤcksichtnahme auf Steuernachlässe überhaupt) in: Oesterreich unter der Ens 5 270 648 hl o und 579 773 Fl. Steuern; Oesterreich ob der Ens 369 022 hl und 40 592 Fl., Salzburg 48 799 hl ° und 5369 Fl., Tirol und Vorarlberg 382 853 hl o und 42 115 Fl., Steiermark 1 191 628 bl 0 und 131 079 Fl., Kärnten 450 142 hl ° und 49 516 Fl., Krain 132 976 hlo° und 14 626 Fl., Küstenland 98 546 bl o und 10 840 Fl., Böhmen 15 215 133 hl ° und 1 673 663 Fl., Mähren 5 570 183 hl °und 612 719 Fl., Schlesien 4202 111 hl ° und 462 231 Fl. Galizien 21 995 763 hl ° und 2 419 534 Fl. und Bukowina 1529 00 b8 hl °mit 168 179 Fl. Steuern, zusammen 56 456 712 hl ° mit 6 210 226 Fl. Steuern. Im Gan⸗ zen ergiebt sich also eine Produktion von 56,46 Mill. Hektolitergraden; eine Vergleichung mit der vorjährigen Produktion ist darum nicht gut möglich, weil für die Campagne 1877/78 nur die Produktion der pauschalirten Brennereien bekannt ist; dieselbe hat während der siebenmonatlichen Periode 47,60 Mill. Hektoliter⸗ grade betragen. Was die Ausfuhr der gebrannten geistigen Flüssig⸗ keiten betrifft, so liegen hierfür die Nachweisungen für Oesterreich und Ungarn vor: dieselbe hat betragen Hektolitergrade: in Oester⸗ reich 1878/79 4 437 431 gegen 2 600 698 in der Campagne 1877/78; in Ungarn 1878/79 6 77 484 gegen 6 957 572 in der Campagne 1877/78, zusammen 11 814 915 gegen 9 558 270. Der Export hat sich, wie hieraus ersichtlich, wesentlich gehoben, nämlich um 1 756 645 Hektolitergrade; entsprechend hat sich auch die Restitution erhöht von 1 022 726 Fl. auf 1 244 643 Fl. (davon entfallen auf Ungarn in der letzten Campagnezeit 756 522 Fl.) 8 8
— Die General⸗Schatzdirektion im spanischen Kolo⸗ nial⸗Ministerium (Ministerio de Ultramar) hat eine Tabelle ver⸗ öffentlicht, welche die Zolleinkünfte der Insel Cuba in dem verflossenen Monat April nachweist, verglichen mit denen derselben Periode im Vorjahr 1878. Das Ergebniß ist Folgendes:
Eingegangen an im Jahr 1879 im Jahr 1878
Einfuhrzöllen. b 1 360 476. 35 ½. 966 578. 20.
Id. Ausfuhrzöllen. 1 121 669. 24. 777 313. 91.
1d. Schiffsabgaben. 111 230. 05. 91 082. 17.
Id. Strafgeldern 9 689. 57. 5 503. 34
Id. verfallenen Effekten. 1279. 15. 378. 69.
Depots v“ ö““ Kriegssubsidien b Eisfkuhr 111 .—. 242 120. 35.
Id4. igc. . .
3 Le —. —. 131 826. 75.
Auf den ersten Blick ergiebt sich die bedeutende Zunahme der Handelsbewegung im laufenden Jahre, und wenn man überdies in Anschlag bringt, daß ein großer Theil der Einnahme im April 1878 zu den Kriegssubsidien gehörte, so stellt sich heraus, daß die eigent⸗ lichen Totalziffern 1 840 977. 57. gegen 2 594 349. 16. sind.
— In dem Wochenbericht der „New⸗Yorker Handels⸗ zeitung“ vom 7. Juni heißt es: Die allgemeine Geschäfts⸗ lage bleibt befriedigend: Im Binnenhandel namentlich macht sich e freuliche Thätigkeit bemerkbar, während der Exporthandel der schon im vorigen Monat durch die Ungewißheit über das Resul⸗ tat der im Deutschen Reichstag schwebenden Zollverhandlungen und die Maßregeln Englands gegen den Vieh⸗ und Fleischimport aus den Vereinigten Staaten nachtheilig affizirt worden, auch jetzt den Erwartungen nicht entspricht, wogegen der Import zugenommen hat, also die Handelsbilanz am Schlusse des Fiskaljahres einen minder großen Saldo zu unseren Gunsten ergeben dürfte, als man bis vor Kurzem anzunehmen berechtigt war. Ueber die Getreite⸗Ernte lauten die Berichte aus fast allen Theilen der Union anhaltend er⸗ muthigend, somit bleiben auch die Auspizien für das Herbstgeschäft sehr günstig. — Obwohl die Börsen⸗Sprekulation sich seitdem in engeren Grenzen hielt als bisher, hat der Geldmarkt Spuren rückkehrender Abundanz müßige Kapitals doch noch nicht gezeigt, und für Call Loans ist in der erste Hälfte dieser Woche in den ersten Geschäftsstunden 6 bis 7 % p. a. bezahlt worden, während kurz vor Schluß der Börse stets billiger, oft zu 4 %, und gegen Hinterlegung von Bundes⸗Obligationen über⸗ haupt zu 3 ½ — 4 % und selbst billiger anzukommen war. Die für diese Jahreszeit ziemlich rege Thätigkeit in verschiedenen Geschäfts⸗ branchen hat zwar auch einen entsprechend größeren Geldbedarf zur Folge, aber der Platzdiskonto wird dadurch wenig affizirt; auch die voraussichtlich starken Ansprüche, welche der Westen zur Mobilisirung seiner reichen Ernten in nächster Zeit an unseren Geldmarkt stellen wird, haben bis jetzt ihre Schatten noch nicht im Voraus geworfen, und für legitime Zwecke bleibt Geld einstweilen reichlich. Für in⸗ dossirte Platzwechsel und Accepte ersten Ranges, 2 bis 4 Monat Sicht, ist wie bisher 4—5, und für beste Solawechsel ohne Indossement 4 ½ — 6 % p. a. zu notiren. — Der Waaren⸗ und Produktenmarkt zeigte im Großen und Ganzen eine freundliche Physiognomie. Für volle Getreide⸗ ladungen wurden 32 Schiffe zu etwas befestigten Raten gechartert; in Brodstoffen fand, besonders in Weizen, lebhaftes Geschäft zu höheren Preisen statt. In Baumwolle ließ das Geschäft bei schwan⸗ kenden Preisen, sowohl in disponibler Waare, wie auch auf Liefe⸗ rung, bedeutend nach; middling Upland schloß zu 13 916 C. gegen 13 C. in voriger Woche. In Provisionen war das Geschäft im