Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an⸗ gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind .... halbjährige Zins⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres 1885 ausgegeben. Für die bs. Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗ gegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Colberg gegen Ablieferung der der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ haber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. 8 8 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift und beigedrucktem Siegel ertheilt. Colberg, den. ten 187. (Siegel des Landraths.) Der Kreisausschuß des Kreises Colberg⸗Cörlin.
Anmerkung. Eigenhändige Unterschrift des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses. Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cöslin. Zinscoupon zu der Kreisobligation des Colberg⸗Cörliner Kreises. I. Emission. über . Mark zu 4 ½ Prozent Zinsen 3be“ 8 der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Räückgabe am 1 und späterhin die Zinsen vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben)) .Mark Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Colberg. Colberg, den .. ten Der Kreisausschuß des Kreises Colberg⸗Cörlin. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahre nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. Anmerkung. Die Nam ensunterschriften können mit Lettern oder Faksimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Provinz Pommern. Regierungsbezirk Cörlin. Talon “ zur Kreis⸗Obligation des Colberg⸗Cörliner Kreises. I. Emission. “ e Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Colberg⸗Cörliner Kreises I. Emission Littr. . .. 14“ Mark à 4 ½ Prozent Zinsen, die . . . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 .. bis 18 . bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Colberg. W 168 1 Der Kreisausschuß des Kreises Colberg⸗Cörlin. Anmerkung. Die Namensunterfchriften können mit Lettern oder Faesimile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abwei Lettern in nachstehender Art zu drucken:
9. Zinscoupon. 10. Zinszoupon.
Talon.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Pfarrer und kommissarische Kreis⸗Schul⸗ inspektor Franz Leopold Otto Pensky in Darkehmen ist zum Kreis⸗Schulinspektor im Regierungsbezirk Gumbinnen,
die bisherigen kommissarischen Kreis⸗Schulinspektoren, Gymnasiallehrer Dr. Hüppe in Schwetz, Gymnasiallehrer Dr. Hatwig in Flatow und Pfarrer Weise in Dt.⸗Krone sind zu Kreis⸗Schulinspektoren im Regierungsbezirk Marien⸗ werder, und
der bisherige kommissarische Kreis⸗Schulinspektor, Lehrer Friedrich Fraune in Bergheim zum Kreis⸗Schulinspektor im Regierungsbezirk Cöln ernannt worden.
Der Seminar⸗Hülfslehrer Ziesemer zu Löbau ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer⸗ Seminar zu Franzburg, und
der ordentliche Seminarlehrer Ernst zu Pilchowitz an das Schullehrer⸗Seminar in Rawitsch versetzt.
An dem Schullehrer⸗Seminar zu Uetersen ist der Hülfs⸗ 5 Genähr am Waisenhause zu Bunzlau als Hülfslehrer, un
an dem Schullehrer⸗Seminar zu Osnabrück der Lehrer Schlemm aus Alfeld als Hülfslehrer angestellt worden.
Der Seminarlehrer Hemmersbach zu Elten ist an das Schullehrer⸗Seminar zu Odenkirchen versetzt, und der Lehrer Velder zu Schelsen als ordentlicher Lehrer am Schullehrer⸗ Seminar zu Elten angestellt.
An dem Schullehrer⸗Seminar zu Bongartz zu Aachen als ordentlicher Lehrer angestellt.
Der Seminarlehrer Braune zu Mettmann ist an das Schullehrer⸗Seminar in Eisleben versetzt.
Der ordentliche Seminarlehrer Freundgen zu Oden⸗ kirchen ist unter Beförderung zum 1. Lehrer an das Lehre⸗
rinnenseminar in Panten versetzt, und am Schullehrer⸗Seminar in Odenkirchen der Lehrer Karl Jünger zu Aachen als ordentlicher Lehrer angestellt.
Linnich ist der Lehrer
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, am Sonnabend Nachmittag eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Theatervorstellung bei.
An dem gestrigen Diner nahmen Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und der Prinz Wilhelm, Höchst⸗ welcher aus Bonn eingetroffen war, Theil.
GSestern Nachmittag wohnten Se. Majestät der Regatta bei. Die Kur Sr. Majestät nimmt ihren ungestörten; ortgang.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Sonnabend früh⸗7 Uhr der Be⸗ sichtigung des Landwehr⸗Uebungs⸗Bataillons des 1. Garde⸗
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lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin im Neuen Palais den außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister der Vereinigten Staaten von Amerika, Mr. White.
Gestern Vormittag statteten die Höchsten Herrschaften Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl in Glinike einen Gratulationsbesuch ab.
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wohnte dem Gottes⸗ dienst in der Kirche zu Nikolskoe bei und folgte Nachmittags einer Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl zum Diner. 1 “ 8
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Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (68.) um 12 ½ Uhr eröffneten Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, richtete der Präsident an das Haus die Frage, ob es die längeren Urlaubsgesuche einiger Ab⸗ geordneten genehmigen wolle. Der Abg. Richter (Hagen) erhob gegen die Bewilligung Widerspruch, und da in Folge dessen das Haus vor einer Abstimmung stand, so er⸗ hob derselbe Abgeordnete Zweifel an der Beschlußfähigkeit des Hauses, welche das Bureau theilte. Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 194 Mitgliedern, worauf der Prä⸗ sident um 1 Uhr wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses die Sitzung um eine Stunde vertagte.
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: unterm 21. Mai 1879 der Gemeinde Wülfrath im Kreise Mettmann, behufs der zum Ausbau der Wege⸗ strecke von Brücke nach Ewalds erforderlichen Grundstü 8 unterm 9. Juni 1879 dem Kreise Kattowitz für diejenigen Grundstücke, welche zum Bau einer Chaussee benöthigt sind, die die Laura⸗Wilhelminenhütten⸗Chaussee bei Rosdzin mit der Kattowitz⸗Myslowitzer Chaussee verbinden soll; unterm 9. Juni 1879 der Gemeinde Niederbreitbach im Kreise Neuwied zur Erwerbung der für die theilweise Verlegung des Verbindungswegs von der Neuwied⸗Roßbacher Vezirksstraße bei Clemenshütte nach Bünde erforderlichen Grundstücke.
Dem Kreise Kattowitz ist für die obenbenannte Chausseestrecke gleichzeiiig das Recht der Chausseegeld⸗ erhebung verliehen worden.
Für das Fährgeld bei der Dorffähre zu Zäckerick im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. ist unterm 12. Mai 1879 ein Tarif Allerhöchst genehmigt worden.
— Der Minister des Innern hat in einem Spezial⸗ bescheide vom 25. August v. J. die Frage, ob nach §. 78 der Kreis⸗ ordnung vom 13. Dezember 1872 der Landrath befugt ist, uner Zustimmung des Kreisausschusses Polizei⸗ Verordnungen für mehrere oder für sämmt⸗ liche Städte des Kreises zu erlassen, verneint. Da der gedachte §. 78 den Landrath ausdrücklich nur er⸗ mächtige, unter Zustimmung des Kreisausschusses Polizei⸗ verordnungen für mehrere Amtsbezirke oder für den ganzen Umfang des Kreises zu erlassen, so erscheine es nicht zulässig, durch Interpretation die Grenzen der dem Landrath ein⸗ geräumten Befugniß über die Worte des Gesetzes hinaus aus⸗ zudehnen. Die Kreisordnung regele das Polizeiverordnungs⸗ recht der städtischen Polizeiverwaltungen überhaupt nicht, indem sie für dieses die Bestimmungen des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 bezw. der betreffenden Städte⸗Ordnungen in Geltung lasse.
Nur insoweit die Städte zu einem Kreise gehören, unter dem Gesichtspunkte, bezirks oder einer Provinz seien,
bezw. gelten für sie diejenigen
Ordnung für den ganzen Umfang des Kreises, bezw. auf Grund der §8§. 76 ꝛc. der Provinzial⸗ Ordnung vom 29. Juni 1875 für mehrere Kreise, oder für einen oder meh⸗ rere Regierungsbezirke, oder für den ganzen Umfang der Provinz erlassen sind. Anzuerkennen sei, daß die nach dem Gesetze vom 11. März 1850 den Regierungen zustehende Be⸗ fugniß, Polizeiverordnungen für mehrere Gemeinden, also auch für mehrere Städte zu erlassen, durch §. 87 der Pro⸗ vinzial Ordnung aufgehoben worden sei, ohne auf die Ober⸗Präsidenten bezw. Regierungs⸗Präsidenten über⸗ tragen zu sein. Dies dürfte jedoch kaum als fühl⸗ barer Mangel der Gesetzgebung hervortreten, da, wo es nicht thunlich sein sollte, Polizeiverordnungen für weitere Bezirke zu erlassen, welche nach obigen Vorschriften auch für die Städte als Theile dieser Bezirke maßgebend sein würden, doch auf die städtischen Polizeiverwaltungen Seitens der Aufsichtsbehörde dahin würde eingewirkt werden können, daß dieselben, wo es erforderlich erscheine, gleichmäßige ortspolizeiliche Vorschriften über den der Regelung bedürftigen Gegenstand erlassen. Im Uebrigen seien unter den mehreren Amtsbezirken im Sinne des §. 78 der Kreis⸗Ordnung nicht lediglich räumlich zusammen⸗ hängende Amtsbezirke zu verstehen, sondern überhaupt solche Amtsbezirke, für welche, wenn sie auch räumlich getrennt sein sollten, doch eine Gleichheit der zu regelnden Verhältnisse vorliege.
— Wie aus mehreren bei dem General⸗Postmeister ein⸗ gegangenen Anfragen hervorgeht, scheint vielfach Unkenntniß darüber zu herrschen, daß die Berliner Rohrpost auch für Briefe und Postkarten von außerhalb benutzt werden kann. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß schon seit geraumer Zeit die Einrichtung besteht, wonach die in Berlin eintreffende, mit einem Vermerke über das Verlangen der Rohrpostbeförderung versehene und entsprechend frankirte Kor⸗ respondenz sofort nach dem Eingange mittelst der Rohrpost demjenigen Rohrpostamte zugeführt wird, in dessen Bezirk die Wohnung des Empfängers belegen ist, von hier aus wird die Bestellung ohne Verzug durch besonderen Boten bewirkt. Ueber die gedachte Einrichtung sowohl, als auch über die sonstigen Bestimmungen für die Benutzung der Berliner Rohr⸗ post giebt das bei den Postanstalten käufliche „Postbuch zum Gebrauch für das Publikum in Berlin“ Aufschluß.
— Der Wirkliche Geheime — und Ober⸗Ceremonien⸗ meister Graf Stillfried, welcher sich von schwerer Krankheit soweit erholt hat, um die ärztlich verordnete Badekur ge⸗ brauchen zu können, hat heute Berlin verlassen.
Neudamm, 28. Juni. (Post.) Der
landwirth⸗ schaftliche Verein hat an den
Regiments z. F. auf demz Bornsteoter Felde bei Potsdam bei.
8 1 “ 16“ 1 8 Mittags 1 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und König⸗
1“
„Ew. Durchlaucht wollen mir die Mittheilung gestatten, wie die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins zu Neudamm die Ver⸗ zollung landwirthschaftlicher Produkte, die in Deutschland eingeführt werden soll, beurtheilen. Der deutsche Landwirth kann seine Pro⸗ dukte nicht verkaufen, ohne Grund⸗, Gebäude⸗, Einkommen⸗, Klassen⸗, Kommunalsteuer u. s. w. zu zahlen, während jetzt der Ausländer dieselben Produkte bei uns verkauft, ohne Steuer zu zahlen. Deshalb haben die oben genannten Steuern die Wirkung von Schutzzöllen zu Gunsten des Ausländers, und ihre Wirkung wird dadurch noch ver⸗ stärkt, daß dem Fremden durch die Differenzial⸗Eisenbahntarife außer⸗ dem eine Importbonifikation zu Theil wird. Die uns früher ge⸗ währte Grundsteuerentschädigung ist dadurch längst absorbirt. Da wir es nicht für gerecht und zweckmäßig halten, in dieser Weise den Ausländer gegenüber dem Deutschen zu begünstigen, so können wir es nur mit Genugthuung begrüßen, wenn Ew. Durchlaucht bemüht sind, dem deutschen Landwirth gerecht zu werden.“
Bayern. München, 26. Juni. Das heute erschienene „Gesetz⸗ und Verordnugsblatt“ Nr. 32 publizirt eine König⸗ liche Verordnung, den Bestand der Regierungs⸗ bezirke und Bezirksämter betreffend, vom 19. Juni.
Baden. Paden⸗Baden, 28. Juni. (W. T. B.) Der russische B schafter in Paris, Fürst Orloff, ist nach Paris abgereie
Schwar — ⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 24. Juni. Der am 2 88 Ler v. J. vertagte Landtag des Fürsten⸗ thums ist orn 8 „Juli wieder einbecufen.
Reu. 976 Zreiz, 27. Juni. (Leipz. Ztg.) Nach⸗ dem der La 34 äAmmtliche ihm vorgelegten Gesetzentwürfe
1 ꝙKommissionen beantragten Modifikationen
mit einigen 1 1 1 angenommen ond die Verhandlungen desselben heute
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juni. Dem „Prag. Abendbl.“ wird von hier gemeldet: Die Rekonvaleszenz des Grafen Andrassy macht Fortschritte. Der Graf macht be⸗ reits Promenaden im Schönbrunner Park und widmet sich wieder ausschließlich den Staatsgeschäften. In wenigen Tagen wird er einen mehrwöchentlichen Urlaub antreten und vorerst nach Ischl reisen, da das Gut Terebes gegenwärtig wegen Restaurirung des Schlosses zum Aufenthalte nicht geeignet ist.
— 28. Juni. Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Phi⸗ lippopel: Der ostrumelische Direktionsrath lehnt es ab, mit den von Seiten der Pforte ernannten Civil⸗ und Militärbeamten Dienstverträge abzuschließen und überläßt die Entscheidung dieser Frage der künftigen Pro⸗ vinzialversammlung. Man will hieraus folgern, daß der Direktionsrath die Verwaltung von Ostrumelien auf der Grundlage des Suzeränitätsprinzips zu decentralisiren be⸗ absichtige.
Prag, 28. Juli. Das Journal „Narodni Listy“ meldet, die verfassungstreuen Großgrundbesitzer würden der konservativen Partei auch im Landtage 28 Mandate überlassen. — Bei den heute von den Landgemeinden Böhmens vorgenommenen Wahlen von Neichsrath⸗ abgeordneten wurden sämmtliche von dem Czechen⸗Klub aufgestellten Kandidaten und Fürst Karl zu Schwarzenberg gewählt. In 13 bisher verfassungstreuen Wahlbezirken siegten 9 Kandidaten des verfassungstreuen Central⸗Wahlcomités, 3 selbstständige deutsch⸗liberale Kandidaten und der konservative Fürst Adolf zu Schwarzenberg.
Trtet, . Juni. Von dem hiesigen ersten Wahl⸗ körper ist der Kandidat der konservativen Partei, Witt⸗ mann, zum Reichsraths⸗Abgeordneten gewählt worden.
Großbritannien und Irland. London, 28. Juni.
daß sie Theile eines Regierungs⸗
Polizeiverordnungen, welche auf Grund des §. 78 der Kreis⸗
1 Reichskanzler folgende Adreesse gerichtet: 8
Cg, Corr.) Ihre Majestät die Königin hielt gestern im Schlosse zu Windsor ein Kapitel des Bath⸗Ordens, sowie des St. Michael⸗ und Georgs⸗Ordens. Lord Odo Russell, der großbritannische Botschafter am Berliner Hofe, empfing aus den Händen der Monarchin die Insignen des ihm vor. Kurzem verliehenen Großkreuzes des letzgenannten Ordens.
— 28. Juni. (W. T. B.) Nach offiziellen An⸗ gaben aus der Kapstadt über den Tod des Prinzen Louis Napoleon bestand die betreffende Rekognoszirungs⸗ abtheisung aus einem Offizier und 7 Mann. Dieselbe wurde von Zulus überrascht. Der Prinz floh zu Pferde und kam an eine Stelle, wo sich Zulus versteckt hatten, welche ihn tödteten. — Nach anderweitigen Berichten konnte der Prinz das Pferd nicht besteigen, weil sich dasselbe bäumte, und wurde von den Zulus ermordet, während er an der Seite des Pferdes lief. Der Prinz soll die Rekognoszirungsabthei⸗ lung kommandirt haben, indeß soll es dem General Chelms⸗ ford überhaupt nicht bekannt gewesen sein, daß er an der Rekognoszirung Theil nehme. — Der Leiche des Prinzen wurden alle militärischen Ehren erwiesen. Dieselbe wird von der Simonsbai nach England übergeführt werden.
Die englischen Truppen setzen den Vormarsch gegen den Feind fort. Ein militärisches Ereigniß von Be⸗ deutung hat jedoch neuerdings nicht stattgefunden.
Frankreich. Paris, 28. Juni. (Fr. Corr.) Der Prinz Napoleon hat, wie er in den Blättern erklären läßt, beschlossen, nicht nach Trouville zurückzukehren, sondern in Paris seinen bleibenden Aufenthalt zu nehmen.
— 29. Juni. (W. T. B.) Rouher ist gestern hierher zurückgekehrt. Morgen soll hier eine Versammlung der bonapartistischen Deputirten und Senatoren stattfinden.
Versailles, 28. Juni. (W. T. B.) Die Deputir⸗ tenkammer beendete heute die Generaldiskussion über die Ferry'sche Gesetzvorlage, betreffend den höheren Un⸗ terricht, und beschloß mit 366 gegen 150 Stimmen, in die Berathung der einzelnen Artikel der Vorlage einzutreten.
Im Senate richtete de Gavardie von der Rechten eine Interpellation an die Regierung über die von der Justizverwaltung vorgenommenen zahlreichen Absetzungen und Versetzungen richterlicher Beamter. Der Justiz⸗ Minister Leroyer erwiderte: er wolle, daß die Justiz⸗ behörden achtbar seien und geachtet würden, aber auch, daß dieselben Achtung vor den republikanischen Institutionen hätten. Der Senat nahm hiernach mit großer Majorität eine Tages⸗ ordnung an, in welcher er sein Vertrauen auf die Festig⸗ keit ausdrückt, mit welcher der Minister dafür Sorge tragen werde, daß die Institutionen der Republik von den Justiz⸗ behörden und von den richterlichen Beamten geachtet würden.
Spanien. Madrid, 27. Juni. (Ag. Hav.) Der Finanz⸗Minister hat heute der Deputirtenkammer den Budget⸗Entwurf für 1879/80 vorgelegt. Die Ein⸗ nahmen werden auf 812 Millionen Pesetas, die Ausgaben auf 828 Millionen veranschlagt. Der Minister erklärte, daß
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die schwebende Schuld ein Viertel des Budgets nicht über⸗ steigen werde. Die Zeichnung auf Schatzbons habe für die letzte Anleihe 812 ½ Millionen betragen. Das Defizit von
16 Millionen werde durch Einnahme-Ueberschüsse gedeckt werden.
Italien. Rom, 28. Juni. (W. T. B.) Se. Majestät der König hat dem Prinzen von Battenberg das Großkreuz des Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens verliehen.
„In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der Minister⸗Präsident Depretis bei Vor⸗ legung des vom Senate abgeänderten Mahlsteuergesetz⸗ entwurfes, daß die Regierung nicht gesonnen sei, den⸗ selben zu unterstützen, sondern sich geeignete Amendements vorbehalte. Von einzelnen Rednern wurde dem Senate die Kompetenz bestritten, ein von der Kammer angenommenes Kinanzgesetz wesentlich zu modifiziren. Im Fortgange der Debatte, welche einen ziemlich erregten Charakter annahm, wurden einige Redner wegen gegen den Senat gethaner Aeußerungen zur Ordnung gerufen.
MAußland und Polen. St. Petersburg, 29. Juni. (W. T. B.) Ein Erlaß des Ministers des Innern weist die Dorfbehörden und die Landpolizei an, Maßregeln gegen die umherziehenden Agitatoren zu ergreifen, welche durch die Verbreitung falscher Gerüchte von einer bevorstehenden neuen Vertheilung des Grundbesitzes Unruhen im Volke zu stiften suchen. Der Generalgouverneur von St. Petersburg hat ein Rundschreiben an den Stadthauptmann von St. Petersburg, sowie an die Gouver⸗ neure von St. Petersburg, Nowgorod, Pleskau, Olonetz und Archangelsk erlassen, worin denselben aufgegeben wird, die die Druckereien betreffenden Gesetzverletzungen zeit⸗ weilig von der Kompetenz der Gerichte auszuschließen und dem Gutachten des Generalgouverneurs zu überlassen.
Amerika. Washington, 26. Juni. (Allg. Corr.) Der gemeinschaftliche demokratische Caucus hat nach einer lebhaften Debatte den Vorschlag der berathenden Comi⸗ tés (Advisory Committees), die Justizkreditbill in zwei be⸗ sondere Vorlagen einzutheilen, mit 67 gegen 38 Stimmen an⸗ genommen. Beide Maßregeln sollen heute im Kongresse ein⸗ gebracht werden, und werden Anstrengungen gemacht werden, die⸗ selben so schleunig als möglich durchzubringen. Eine dieser Vorlagen wird die vom Präsidenten Hayes gutgeheißenen Klauseln umfassen, während die andere nur diejenigen ent⸗ halten wird, die er beanstandet und, wie man erwartet, mit seinem Veto belegen dürfte. Unverzüglich darauf würde sich der Kongreß vertagen.
Nachdem die spanischen Mitglieder der spanisch⸗ame⸗ rikanischen Kommission sich geweigert hatten, Fragen, welche die Naturalisation betreffen, der Entscheidung des Schiedsrichters zu unterbreiten, hat die Regierung der Ver⸗ einigten Staaten einen Schriftwechsel über diesen Gegenstand mit der spanischen Regierung eröffnet.
— 26. Juni (Abends). Die zwei Vorlagen, in welche die mit einem Veto belegte Justizkreditvorlage von den Demokraten eingetheilt worden ist, wurden heute im Reprä⸗ sentantenhause eingebracht. Der Finanzausschuß des Senats hat die vom Repräsentantenhause angenommene Bill über die Handelsdollars dahin amendirt, daß Handels⸗ dollars nur zum Bullionwerthe in Zahlung genommen werden sollen. Der Ausschuß strich auch die Stipulation, wonach die Umprägung der Handelsdollars in „Legal⸗Tender“⸗Dollars nicht einen Theil des durch das gegenvärtige Gesetz festge⸗ stellten Quantums der zu prägenden Silbermünze bilden sollte. Endlich beschloß er, die Bill erst im Dezember einzubringen.
— 29. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat eine Bill angenommen, durch welche die Besoldung der anläßlich der Wahlen deputirten Marschälle verboten wird.
Das Repräsentantenhaus hat einen Vertrag mit Mexiko, behufs Verhinderung von Grenzunruhen, ge⸗ nehmigt. —
Die konstitutionelle Konvention von Louisiana hat eine Resolution angenommen, durch welche die Beamten angewiesen werden, die Juli⸗Zinsen der Staatsschuld nicht eher zu bezahlen, als bis die Konvention die Zahlung angeordnet habe.
Südamerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 23. Juni. (Allg. Corr.) Die Deputirtenkammer autori⸗ sirte heute die Aufnahme einer Regierungsanleihe in Höhe von 50 000 000 Milreis.
Argentinien. Buenos Aires, 1. Juni. „(Allg. Corr.) Der „Standard“ meldet, daß zwischen dem chileni⸗ schen Spezialgesandten und dem argentinischen Minister des Auswärtigen ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Derselbe enthält eine Klausel, welche das ganze Pata gonien der argentinischen Republik zuspricht, womit diese langwierige Frage erledigt ist. — In der ganzen Provinz ist reichlicher Regen gefallen, der höchst wohlthätig gewirkt hat. — Der Weizenexport für das laufende Jahr beträgt über 90 000 Sack, und der vorhandene Bestand an Weizen und Mehl in mehreren Kolonien wird auf mehr als 50 000 Tonnen geschätzt. — In Paraguay und der Banda Oriental herrscht Ruhe.
Afrika. Egypten. Kairo, 29. Juni. (W. T. B.) 1“ Bey st zum Chef des Kabinets des Khedive er⸗ nannt worden.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
London, Montag, 30. Juni, Vormittags. Der großbri⸗ tannische Botschafter in St. Petersburg, Lord Dufferin, hat sich auf seinen Posten zurückbegeben. — Ihre Majestät die Königin hat den Pfarrer Joseph Barclay zum Bischof von Jerusalem
ernannt. b b Rom, Sonntag, 29. Juni, Abends. In der heutigen
Sitzung der Deputirtenkammer, in welcher die Berathung des Maylsteuergesetzentwurfs fortgesetzt wurde, erklärte der Minister⸗Präsident Depretis, daß er den von dem Mitgliede der Minorität der Kommission, Delgiudice, formulirten Antrag acceptire, welcher in dem vom Senate angenommenen Entwurfe 11 vornimmt, die die Prärogative der Kammer intakt erhalten. 1“
f Wie die a-echalg meldet, begab sich Prinz Alexander von Battenberg gestern früh nach dem Vatikan, wo er eine lange Unterredung mit dem Papste hatte .. “
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Sßteatistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichung'en des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 25. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 37,5, in Breslau 28,5, in Königsberg 36,2, in Cöln 24,5, in Frankfurt a. M. 21,4, in Hannover 16,3, in Faffel 14 7, in Magdeburg 18,4, in Stettin 33,8, in Altona 19,8, in Straß⸗ burg 33,4, in München 37,1, in Nürnberg 14,9, in Augsburg 39,5, in Dresden 23,5, in Leipzig 23,6, in Stuttgart 25,6, in Vravrschwein 32,0, in Karlsruhe 20,8, in Hamburg 29,6, in Wien 28,5, in Buda⸗ Pest 40,2, in Prag 39,5, in Triest 25,2, in Basel 20,7, in Brüssel 20,7, in Paris 25,0, in Amsterdam 20,0, in Kopenhagen 20,6, in Stockholm 25,5, in Christiania 17,0, in St. Petersburg 36,8, in Warschau 19 8, in Odessa 46,2, in Bukarest 23,7, in Rom —, in Turin 27,9, in Athen —, in Lissabon 28,3, in London 19,0, in Glasgow 19,6, in Liverpool 19,4, in Dublin 39,5, in Edinburgh 23,0, in Alexandria (Egypten) 33,1. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ York 21,4, in Philadelphia 13,4, in Chicago 14,0, in St. Louis 10,7, in San Franzisko 13,9, in Calcutta 34,1, in Bombay 35,4, in Madras 32,9.
Während der Berichtswoche herrschten an den deutschen Beob⸗ achtungsstationen ziemlich allgemein südliche und südöstliche, von der Mitte der Woche bis zum Wochenschluß mehr südwestliche und west⸗ liche Luftströmungen, die nur vorübergehend an einigen Stationen (München, Heiligenstadt) mit östlichen Windrichtungen wechselten. Die Temperatur der Luft war, dem Monatsmittel entsprechend, eine warme. Gewitter und in Folge davon, besonders in Süddeutschland, reichliche Niederschläge, waren häufig. Das Barometer sank in den ersten Tagen, stieg aber um die Mitte der Woche, zeigte jedoch am Schluß der Woche wieder etwas Neigun zum Sinken.
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren deutschen Städte zeigen im Vergleich zur vorangegangenen Woche keine wesent⸗ lich günstigere Gestaltung, weil die Sterblichkeit des Säuglingsalters sowohl im Allgemeinen als besonders in den größeren Städten (vor allen in Berlin) eine außergewöhnlich gesteigerte war. In Folg⸗ dessen ist die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet) von 27,0 der Vorwoche auf 27,5 in der Berichtswoche gestiegen. Von 10 000 Lebenden starben (gleichfalls aufs Jahr berechnet) 114,1 Kinder unter 1 Sgge (in Berlin 231,5) gegen 102,0 der Vorwoche (in Berlin 158,6).
Unter den Todesursachen prävaliren Darmkatarrhe und Brech⸗ durchfälle der Kinder in noch hervorragenderer Weise wie in der Vorwoche, während fast alle übrigen Infektionskrankheiten nur un⸗ wesentlich verändert auftraten, mit Ausnahme der Pocken, die in den außerdeutschen Städten etwas seltener tödtlich endeten. Masern grassiren in Posen, Hamburg, London; in Karlsruhe und Pest ver⸗ liefen sie milder. Das Scharlachfieber herrscht in Hamburg und Gladbach; diphtherische Affektionen weisen ziemlich allgemein kleine Nachlässe auf. Todesfälle an Unterleibstyphus waren in Berlin häufiger, in München in gleich hoher Zahl wie in der Vorwoche. Auch Erkrankungen an Flecktyphus waren in Berlin etwas zahlreicher, in Breslau seltener. Todesfälle daran werden aus Berlin, Wien und Breslau je 2, aus Pest, Krakau und Bukarest je 1, aus St. Petersburg 4 gemeldet. Rückfallsfieber kamen in Danzig und Leipzig vereinzelt vor, auch die Neuerkrankungen waren in Berlin, Breslau, Braunschweig vermindert. 1 fälle der Kinder wurden in den meisten größeren, besonders deutschen Städten häufiger, so in München, Stuttgart, Ausburg, Breslau, Königsberg, ferner in Wien, Warschau u. a. Die Gesammtzahl der
8
durch diese Krankheitsgruppen hervorgerufenen Todesfälle aus den deut⸗
schen Städten stieg auf 600, davon entfallen auf Berlin allein 301 (in der entsprechenden Woche des Jahres 1878 betrug die Zahl der Todesfälle daran 284). Aus Posen und Reutlingen werden je 1, und Krakau 2 Todesfälle an Cholera nostras gemeldet. Der Keuch⸗ husten verliert in Cöln etwas an Bösartigkeit. Dagegen mehren sich akute Entzündungen der Gelenke mit letalem Ausgange. — Die Pocken verliefen im Ganzen milder, namentlich ist in Wien, Pest, Prag, Warschau die Zahl der Todesfälle geringer, in London fast die gleiche der Vorwoche; nur in Genf stieg die Zahl der Blatterntodesfälle auf 5, in St Petersburg auf 36. Aus Schwerin, Odessa, Lissabon, Barcelona werden nur vereinzelte Pockentodesfalle gemeldet.
— Dem jüngsten Hefte der „Mittheilungen der Großherzog⸗ lich Hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ entnehmen wir folgende Mittheilungen: Die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Großherzog⸗ thum Hessen im Jahre 1878 bezifferten sich in der Soll⸗Einnahme auf 4 268 600 ℳ, die Bonifikationen auf gemeinschaftliche Rechnung betrugen 46 488 ℳ, so daß verblieben 4 222 112 ℳ Hiervon ent⸗ fielen auf Eingangszoll 2 288 908 ℳ, Salzsteuer 860 508 ℳ, Tabaksteuer 39 957 ℳ, Branntweinsteuer 246 534 ℳ, Uebergangs⸗ abgabe von Branntwein 4316 ℳ, Brausteuer 762 472 ℳ, Ueber⸗ gangsabgabe von Bier 19 417 ℳ —. Die Einnahmen an Regalien, indirekten Auflagen (ausschließlich der Reichs⸗ steuern) und aus verschiedenen Quellen im Großherzogthum Hessen im Jahre 1878 betrugen im Ganzen 3 057 009 ℳ gegen 3 052 154 ℳ im Jahre 1877. Hiervon kamen auf: 1) Regalien 20 032 ℳ gegen
6199 ℳ, 2) indirekte Auflagen 2 519 945 ℳ gegen 2 549 480 ℳ,
und zwar: Weinsteuer 425 797 ℳ gegen 477 339 ℳ, Brückengeld und für Ueberfahrten 123 406 ℳ gegen 131 740 ℳ, Sporteln: Einregistrirung 198 828 ℳ gegen 213 740 ℳ, Gerichtsschreiberei⸗ gebühren 30 162 ℳ gegen 27 482 ℳ, Hypotheken 22 358 ℳ gegen 22 261 ℳ, Einkommen von Eichungsämtern 10 747 ℳ gegen 13 248 ℳ, Stempel 1 239 957 ℳ gegen 1 189 855 ℳ, Collateralgelder 326 151 ℳ gegen 330 975 ℳ, Abgabe von Hunden 142 470 ℳ gegen 142 770 ℳ, Abgabe von Nachtigallen 68,80 ℳ gegen 68,80 ℳ Die Einnahmen aus verschiedenen Quellen bezifferten sich auf 517 031 ℳ gegen 496 475 ℳ Hiervon entfielen auf Geldstrafen, und zwar: Disziplinarstrafen 12 617 ℳ gegen 10 183 ℳ, Civil⸗ und Kriminal⸗ strafen 92 426 ℳ gegen 81 149 ℳ, Polizeistrafen 106 642 ℳ gegen 97 480 ℳ, Strafen wegen verletzter Auflagegesetze 20 169 ℳ gegen 23 162 ℳ, hinterlegte Strafen 24 031 ℳ gegen 20 841 ℳ Als zufällige Einnahmen werden aufgeführt: Strafen wegen Verletzung von Gesetzen über direkte Steuern 12 851 ℳ gegen 16 540 ℳ, gerichtliche Untersuchungskosten 234 911 ℳ gegen 229 354 ℳ, sonstige zufällige Einnahmen 13 383 ℳ gegen 17 766 ℳ — Betreffs der Schulbildung der im Ersatzjahre 1878/79 bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division einge⸗ stellten hessischen Unterthanen enthält das Heft folgende Angaben: Von den überhaupt eingestellten 2601 Rekruten hatten 2595 Schulbildung und 6 waren ohne Schulbildung, d. h. 0,23 %. In der Provinz Starkenburg hatten von 839 überhaupt Eingestellten 3 oder 0,36 % keine Schulbildung, in der Provinz Oberhessen von 1022 Eingestellten 2 oder 0,19 % und in Rheinhessen hatte von 740 überhaupt Eingestellten nur 1 oder 0,14 % keine Schulbildung. Im Ersatzjahre 1877/78 hatten von 2501 eingestellten Rekrusen 5 oder 0,20 % keine Schulbildung, im Ersatzjahre 1876/77 von 2478 Eingestellten 2 oder 0,08 %, im Ersatzjahre 1875/,76 von 2661 Eingestellten 9 oder 0,34 %, im Ersatzjahre 1874/75 ven 2889 Eingestellten 14 oder 0,48 %, im Ersatzjahre 1873/74 von 2615 Eingestellten 10 oder 0,38 %, im Ersätzjahre 1872/73 von 2666 Eingestellten 11 oder 0,41 %, im Ersatzjahre 1871/72 von 2806 Ein⸗ gestellten 18 oder 0,64 %, im Ersatzjahre 1870/71, von 4651 Ein⸗ gestellten 15 oder 0,32 %, im Ersatzjahre 1869/70 von 2569 Ein⸗ gestellten 9 oder 0,35 % und im Ersatzjahre 1868/69 hatten von 2600 überhaupt eingestellten Rekruten 13 keine Schulbildung, das heißt 0,50 %. In der Summe der 11 eben aufgezählten Ersatzjahre waren von 31 037 Bberdgupt. Föhact elften Rekruten 112 oder 0,36 % der Eingestellten ohne Schulbildung. 1—
dege a. über die Zahl der Studirenden auf derr Königlichen Akademie
gewesen 269, davon sind abgegangen 66, es sind demnach gebliebea 203, dazu sind in diesem Semester gekommen 79. Die Gesammt⸗
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zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 282. theologische Fakultät zählt: Preußen 87, Nichtpreußen 14, zusamme 101; die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 172, b. Preußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 —, c. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 4, Preußen 176, d. Nichtpreußen 5, zusammen 181, im Ganzen 282. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Akademie als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Rektors, 4. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 4. Es nehmen mithin an den Vorlesungen über⸗ haupt Theil 286. 1 Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In der Weidmannschen Buchhandlung hierselbst ist vo Kurzem eine mit erläuternden Anmerkungen versehene Textausgabe des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich erschienen, welche der Ober⸗Staatsanwalt W. Hecker besorgt hat. Dem Texte des neuen Strafgesetzes sind die Reichsgesetze über die Zuständigkeit in Strafsachen vorangesetzt, sowie Angaben der für die einzelnen Strafthaten zuständigen Gerichte beigefügt. Diese Angaben werden dem Praktiker gute Dienste leisten, denn die s liche Zuständigkeit der Strafgerichte erster Instanz ist durch da Gerichtsverfassungsgesetz nicht übersichtlich geregelt. Die strafgesetzliche Eintheilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen hat ihre frühere Bedeutung für die Zuständigkeit größtentheils verloren; wenigstens ist sie nur noch insofern unbedingt maßgebend, als für alle Uebertretungen die Schöffengerichte zuständig sind. Dieselben sind aber auch für eine Klasse von Vergehen, welche mit geringer Strafe bedroht sind, immer, und für eine zweite Klasse dann zuständig, wenn der Gegenstand der Strafthat oder der dadurch verursachte Schaden sich bei dem ersten Angriff als ein geringer dar⸗ stellt; endlich können ihnen die Strafkammern noch eine Anzahl vo Strafthaten zur Aburtelung überweisen, wenn sie übereinstimmend mit der Staatsanwaltschaft annehmen, daß die Strafe ein ge⸗ wisses niederes Maß nicht überschreiten werde. Die übrig bleibenden Vergehen gehören zur Zuständigkeit der Strafkammern, aber nicht sie allein, sondern auch eine große Anzahl von Verbrechen, theils mit theils ohne Rücksicht auf das angedrohte Strafmaß; über die nicht vor die Strafkammer verwiesenen Verbrechen sollen die Schwur⸗ gerichte urtheilen, insofern nicht wegen ihres besonderen Charakters das Reichsgericht zuständig ist. Diese Mannigfaltigkeit in der Ein⸗ theilung macht es nothwendig, bei fast jeder einzelnen Strafthat erst das Gerichtsverfassungsgesetz zur Entscheidung der nächst⸗ liegenden Fragen, welcher Behörde der erste Angriff, welche die Aburtelung obliegt, zu Rathe zu ziehen. Zur Abkürzung dieser zeitraubenden Thätigkeit hat der Verfasser zunächst die Bestim⸗ mungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte zusammengestellt, sodann ist bei jeder einzelnen im Strafgesetzbuch aufgeführten Straf⸗ that in dem textgetreuen Abdruck desselben angegeben worden, welches Gericht für dieselbe zuständig ist. Die Anmerkungen zeichnen sich
Darmkatarrhe und Brechdurch⸗
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durch prägnante Kürze aus, der Vollständigkeit halber sind aber auch die Bestimmungen der Strafvrozeßordnung über die örtliche Zu⸗ ständigkeit der Gerichte mit abgedruckt worden. So dürfte sich denn das handliche Büchelchen, dessen Brauchbarkeit durch ein vollständiges Sachregister erhöht wird, in den betheiligten Kreisen einer wohl⸗ wollenden Aufnahme zu erfreuen haben. — In dem kürzlich ausgegebenen 33. Heft des reich illustrirten Lieferungswerks „Unser Vaterland“ (Stuttgart, Verlag der Gebr. Kröner) führt P. K. Rosegger den Leser auf einem „Fluge über das östliche Land“ nach Graz. Die Holzschnitte im Text (von Püttner und Nestel) zeigen demgemäß sämmtlich Ansichten von und aus dieser Stadt, nämlich Schloß Eggenberg mit Blick auf Graz, das Erzherzog⸗Johann⸗Denkmal auf dem Hauptplatz, den Hauptplatz, mit Blick auf den Schloßberg, eine Parthie aus dem Hofe des Land⸗ hauses, den Brunnen im Stadtpark, die Domkirche, das Mausoleum, eine Parthie vom Schloßberg und Maria⸗Trost. Die großen rylo⸗ graphischen Kunstblätter (von Püttner) veranschaulichen Graz und den Schloßberg, vom Ufer der Mur aus, und das schön gelegene Cill — Johs. Faßbenders Buchhandlung und Antiquariat in Elberfeld hat soeben das 28. Verzeichniß ihrer billigen Bücher ausgegeben, im Ganzen 283 Nrn. enthaltend. Dieselben gehören den verschiedensten wissenschaftlichen Fächern an; die meisten beziehen sich auf die Naturwissenschaften, insbesondere auf Chemie, andere auf Medizin, Sprachwissenschaft, deutsche Literatur, Kunst u. s. w. Unter den angeführten Schriften befinden sich gar manche werthvolle. Die Preise sind mäßig. M St. Petersburg, 25. Juni. Die „Now. Wr.“ entnimmt einem Privatbrief des Obersten Prshewalskij an einen Arzt im Saissan⸗Posten einige Mittheilungen über die Expedition, welche die früheren Mittheilungen ergänzen. Die Strecke vom Saissan⸗Posten bis zum Fluß Buguluk im südlichen Altai, 61 Werst vom Saissan⸗Posten, wurde bis Ende April zurückgelegt. Diese ganze Strecke ist eine unfruchtbare Einöde und weist weder eine Flora noch eine Fauna auf; nur an den Ufern des Flusse Urungu wird eine geringe Vegetation angetroffen, die Fauna ist auch da arm. In klimatischer Hinsicht wird die von Prshewalskij zurück⸗ elegte Strecke durch Fröste in der Nacht, und Hitze und Stürme am age charakterisirt. Häufig wechselten 8 Grad Frost am Morgen mit 20 Grad Hitze um die Mittagszeit ab. Dessenungeachtet gehen die Untersuchungen glücklich von statten, und die zurückgelegte Strecke ist nach allen Richtungen hin erforscht. „Wenn es ebenso in Tibet
zu Münster im Sommer⸗ Semester 1879. Im Winter⸗Semester 1878—79 sind immatrikulirt
fortgeht“, schreibt Prshewalskij, „so werden wir viel leisten.“ Am 2. Mai beabsichtigte Prshewalskij auf dem kürzesten Wege über den südlixen Altai weiter nach Barkul und Chami vorzudringen.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Der Saatenstand in Süd⸗Rußland und dem Kaukasus ist, wie der „Odeßkij Wjestnik“ vom 24. schreibt, ein so schlechter, wie fast nie zuvor. Was von der Dürre und dann durch den Hagel nicht zerstört wurde, wird gegenwärtig von den schreckenerregend großen Massen von Heuschrecken und Kornkäfern (schutschok) voll⸗- ständig vernichtet. Die Saaten um Odessa herum und ferner in den südrussischen Gouvernements Bessarabien, Jekaterinoslaw, Cherson, Poltawa und endlich in den kaukasischen Gouvernements Tiflis, Tersk, Baku, Stawropol und Kutais sind beinahe gänzlich vernichtet.
Gewerbe und Handel. 3 Dem uns vorliegenden Geschäftsbericht der gegenseitigen Lebens⸗, Invaliditäts- und Unfall⸗ Versicherungs⸗ gesellschaft „Prometheus“ in Berlin über das Rechnungs⸗ jahr 1878 entnehmen wir folgendes: In der Lebensversiche⸗ rungsbranche wurden im Jahre 1878 neu abgeschlossen 525 Ver⸗ sicherungen mit einer Versicherungssumme von 904 137 ℳ Kapital In Folge unt rlassener Prämienzahlung, Rückkaufs, durch den Tod von auf den Todesfall 8ö. Öund durch Umwandlung eines auf den Lebensfall Versicherten in eine Sterbekassen⸗ Versicherung, wurde die Versicherungssumme der auf den Todesfall Versicherten um 11 000 ℳ vermindert, so daß ult. Dezember 1878 ein Bestand von 3002 Polizen mit eine Versicherungssumme von 4 313 062 ℳ Kapital und 2300 ℳ jähr⸗ licher Rente verblieb. In der Invaliditäts⸗Versicherung sind im Berichtsjahre neue Versicherungsanträge nicht eingegangen. Von dem vorjährigen Bestande von fünf Versicherungen über 2160 ℳ jährliche Rente sind drei durch unterlassene Prämienzahlung erloschen, so daß am Schluß des Jahres 1878 ein Bestand von zwei Versiche⸗ rungen über 1800 ℳ jährliche Rente verblieb. In der Unfall⸗ Einzelversicherung traten im Jahre 1878 638 neue Versicherungen hinzu, und blieb ult. Dezember ein Bestand von 2310 Polizen. In der Unfall⸗Kollektivversiche⸗ rung kamen im Jahre 1878 neue Abschlüsse von 133 Haftpflichtversicherungen mit 3898 Personen und von 473 gemischten Versicherungen mit 9276 Personen zum Abschluß, zusammen 606 neue Kollektivversicherungen mit 13 174 Personen. Dagegen er⸗- loschen durch unterlassene Prämienzahlung, oder wurden nicht er⸗ neuert, oder wurden durch andere Versicherungen ersetzt, oder im Personenstande vermindert, oder von der Di ektion aufgekündigts211
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