1879 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

„Von Jemand, der auf demselben Schiffe mit dem Sohne des früheren Königs von Liukiu zurückkehrte, erfahren wir Folgendes: 3 Bei der zweiten Ankunft des 1. Sekretärs Matzuda in Liukiu war der frühere König krank und mußte das Zimmer hüten. Statt seiner erschien sein Sohn Shohitzu. Ihm wurde die Abschaffung des Han und Errichtung des neuen Ken er⸗ öffnet. Der Kammerherr des Kaisers Tominokodji übergab ihm sodann eine hierauf bezügliche Kaiserliche Proklamation, welche Uebergabe den offiziellen Akt schloß. Die anwesenden Sanschikan, Oyakata und Shingundjo erschienen äußerst be⸗ troffen und niedergeschlagen. 8 Die neuernannten Beamten haben darauf die Archive der Aemter ꝛc., nachdem sie von denselben Einsicht genommen, versiegelt. Sämmtl'’che Zugänge zum Schlosse wurden durch Ppolizisten besetzt. Noch an demselben Tage (den 27. März) wurden alle übrigen dortigen Beamten und Chikutoschi im Tempel Tenkaidji und anderen zusammenberufen und ihnen in freundschaftlicher Weise die neuen Verhältnisse auseinander⸗ gesetzt, um falschen Auffassungen und Widersetzlichkeiten vor⸗ zubeugen. Die Stimmung und Haltung der Versammlung war jedoch eine ziemlich erregte. Murren und Gegen⸗ vorstellungen wurden laut. Am nächsten Tage, dem 28. März, erschienen im Ken⸗Amte 40 Vertreter vom Thronfolger, Anshi, Sanshikan, Oyakata, Shingundjo und Chikutoshi (Aemter) mit schriftlichen Vorstellungen; es wurde ihnen jedoch in freundschaftlicher Weise bedeutet, daß dieselben jetzt nicht mehr angenommen werden könnten und sie ihnen zurückgegeben. Da der frühere König unter den obwaltenden Umständen nicht länger im Schlosse ver⸗ bleiben konnte, so bewerkstelligte er seinen Umzug in der Nacht vom 29. auf den 30. Am 31. rückte das Militär in das Schloß ein und besetzte dasselbe. Obgleich dem Volke nach den Vorgängen klar sein mußte, daß es fortan unserer Regierung zu gehorchen habe, so wurde dennoch, um dasselbe vor Abwegen zu bewahren, der König verpflichtet, die Shi⸗min (Shizoku und Heimin) zusammenzuberufen und ihnen die Verhältnisse zu erklären. Dies geschah am 2. April. Gleichzeitig wurde von Herrn Kinashi Folgendes bekannt gegeben: „An alle Beamten.

Zugleich mit der Abschaffung des Liukiu⸗Han und der Errich⸗ tung des neuen Okinawa⸗Ken werden auch sämmtliche Beamten entlassen. Es verbleiben in ihren Aemtern die Beamten von Shiuri, Tomari, Kume und Nawa, ebenso wie die Bürgermeister und Orts⸗ vorsteher.“

Die Samurai werden Shizoku. Ihr Einkommen soll, wie man sagt, kapitalisirt werden. Wie es verlautet, will die japanische Regierung sich mit der Erklärung des Erkönigs von Liukiu, daß er Krankheitshalber gegenwärtig die Reise nach Tokio nicht unternehmen könne und deshalb seinen Sohn und Erben einstweilen an den Hof des Mikado geschickt habe, nicht zufrieden geben, und hat einen Arzt nach Liukiu entsandt, welcher den Zustand des hohen Kranken untersuchen und darüber entscheiden soll, ob demselben die Reise nach Japan schädlich sein könnte. Die Instruktionen an den japanischen Gouverneur in Liukiu sollen dahin lauten, den König, falls der Arzt die Reise für thunlich hält, unter allen Umständen und ohne weiteren Zeitverlust nach Tokio zu befördern.

Der chinesische Gesandte hat sich nach dem Bekannt⸗ werden der Liukiu⸗Annexion auf dem Auswärtigen Amte in Tokio vorgestellt und soll, wie das obengenannte offiziöse Blatt ebenfalls in seiner Nummer vom 5. Mai berichtet, gesagt haben: er habe nicht begreifen können, wie sich Japan nun also doch die Alleinherrschaft über den Liukiu⸗Inselkomplex, dessen Bewohner den beiden Staaten seit Jahrhunderten tributpflichtig gewesen, habe aneignen können.

Der Stärkere solle den Schwächeren, zumal wenn letzterem das Recht zur Seite steht, nicht erdrücken wollen; unter solchen Umstän⸗ den würde der Schwächere sich doch immer des Stärkeren erwehren können. Zum Beispiel habe Rußland kein Anrecht auf die von ihm begehrten Ländereien in Asien und werde auch des⸗ halb binnen Kurzem zurückweichen müssen. Habe nun Japan kein Anrecht auf den Alleinbesitz der Inseln, so habe die Ja⸗ paner bei der Besitznahme nur Habsucht geleitet. Er, der chinesische Gesandte, kenne nicht die Ansichten seiner Regie⸗ rung, glaube jedoch für seine Person, daß man die Wieder⸗ herstellung des status quo ante für das gute Einvernehmen als durchaus erforderlich ansehen werde. Er wisse nicht, ob die Japaner, wenn jeder Staat bei seiner Ansicht und Auf⸗ fassung verbleibe und keiner nachgebe, zu den Waffen greifen Wexen: China seinerseits sei jedenfalls nicht der provocirende

eil.

Die Abreise des chinesischen Gesandten von Tokio soll für die nächste Zeit bevorstehen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat auf die Hälfte seiner Civil⸗ liste verzichtet. Der frühere Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten, Blignieres, ist heute von hier abgereist.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das soeben erschienene 15. Heft des Generalstabs⸗ werks über den Krieg von 1870/71 reicht in seinem Inhalt be⸗ reits bis zu Ende des Jahres 1870. Es schildert jenen Zeitraum, in welchem die I. und II. Armee beauftragt wurde, den im Norden und Süden von Paris zurückgeworfenen Feind nicht weiter zu ver⸗ folgen, sondern in geeigneten Centralstellungen die Einschließung der Hauptstadt zu decken und dem etwa wieder vorbrechenden Feinde mit aller Kraft entgegenzutreten. Es kam daher in dieser Zeit auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen zwar zu vielen einzelnen, nicht aber zu entscheidenden Kämpfen, für deren Herannahen jedoch allerorts deutliche Anzeichen sprachen. Vor Paris beschleunigte die deutsche Heeresleitung die Vorbereitungen zum Angriffe auf dieses Haupt⸗ bollwerk des Widerstandes.

Im Süden der Seine stützte die Armee⸗Abtheilung des Groß⸗ herzogs von Mecklenburg sich auf Chartres, die II. Armee auf Orleans. Blois blieb besetzt, bis nach Tours wurde vorgestoßen. Namentlich bei Vendöme trafen die Deutschen wiederholt auf die Vortruppen der bei Le Mans versammelten II. Loire⸗Armee. Nach Osten zu suchte die II. Armee mit der auf Bourges zurückgewiesenen I. Loire⸗Armee wieder Fühlung zu gewinnen. jie unsicheren, von derselben eingehenden Nachrichten veranlaßten, zwischen der II. Armee urd den östlich operirenden Truppen des Generals von Werdec das VII. Armee⸗Corps vorzuziehen. Letzterer Heerführer rückte nach Süden vor, siegte mit der badischen Division in dem blutigen Ge⸗ fecht bei Nuits und vereinigte dann seine Truppen bei Vesoul, des Anmarsches der bei Besangon sich sammelnden großen Heeresmassen (Bourbaki) gewärtig.

Im Norden vereitelte General Manteuffel den von Faidherbe beabsichtigten Vorstoß über die Somme, griff den Gegner sodann in

seiner Vertheidigungsstellung an der Hallue an, drängte ihn nach zweitägigem Kampf in den Schutz der nahen Festungen zurück und deckte zugleich die Landschaften an der unteren Seine durch starke Streitkräfte in Rouen. Diese Ereignisse hatten das beabsichtigte Einrücken der deutschen Truppen in eine Centralstellung bei Beau⸗ vais gehindert, die aber auch durch Herstellung einer Eisenbahn zwischen Amiens und Rouen überhaupt entbehrlich wurde. Anderer⸗ seits legte die Einnahme von Mezières der Armee eine zweite Ver⸗ bindungslinie mit Deutschland frei.

In Paris herrschte nach dem Mißlingen der früheren Be⸗ freiungsversuche Entmuthigung, nor unterbrochen durch den zweck⸗ losen Angriff auf Le Bourges. Die deutsche Artillerie dagegen ver⸗ trieb den Feind aus der drohenden und wichtigen Stellung auf dem Mont Avron und vollendete die Vorbereitungen zum Angriff auf die Südforts.

Die mannigfachen, auf weitem Umkreis ausgeführten Operationen dieses Zeitabschnitts geben am besten Gelegenheit, in allen Ereig⸗ nissen die strenge Durchführung eines klaren einheitlichen Plans in der deutschen Heeresleitung und die zähe Ausdauer und Tüchtigkeit der deutschen Soldaten gegenüber den zusammengerafften Massen des Feindes zu gewahren.

„Cypern, seine alten Städte, Gräber und Tempel, von Louis Palma di Cesnola. In autorisirter deutscher Bearbei⸗ tung von Ludwig Stern. Mit einleitendem Vorwort von Georg Ebers“ ist der Titel eines für Archäologen, Architekten, Künstler und Kunstfreunde, wie für den Historiker, Geographen, Ethnographen, Anthropologen und für jeden Gebildeten bedeutungsvollen Werkes, das im Verlage von Hermann Costenoble in Jena demnächst erscheinen wird. Nach dem Ausspruche des Professor Georg Ebers ist das Werk ohne Einschränkung eine wissenschaftliche That zu nennen. Nächst den werthvollen Entdeckungen Dr. Schliemanns zu Troja und Mvbkenä, Kekulé's zu Tanagra, sowie den Ausgrabungen zu Olympia haben die mit Eifer und Umsicht betriebenen Untersuchungen Cesnola's auf Cypern zu einem der glänzendsten Ergebnisse archäologischer Forschungen geführt. Das Werk wird 2 Theile um⸗ fassen und, in eleganter Ausstattung mit Kopfleisten und Initialen, über 500 in den Text und auf 96 Tafeln gedruckte Illustrationen, so⸗ wie 12 lithographirte Tafeln und 2 Karten enthalten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Modb. Ztg.) Aus den thüringischen Fürstenthümern wird von Forstleuten berichtet, daß der Wald seit Menschengedenken keine so reiche Ernte an Früchten, Preißel⸗ und Heidel⸗ beeren, sowie an Speisepilzen geliefert habe, wie in diesem Jahre. Ganz besonders gesegnet hierin sind die herrschaftlichen Forsten im Reußischen und Schwarzburg⸗Rudolstädtischen. In Folge der fruchtbaren Niederschläge verspricht auch die Qualität der Wald⸗ beeren eine ausgezeichnete zu werden.

Tiflis. Die Heuschreckennoth im Kaukasus dauert noch immer fort. Wie der „Tifl. West.“ meldet, sind alle Gärten in Tiflis mit diesen Insekten angefüllt, welche alles Gemüse und überhaupt alle Pflanzen mit Ausnahme der Tabakspflanze vernichten. In der Umgegend von Tiflis richten die Heuschrecken auf den Wie⸗ sen und Feldern ebenfalls großen Schaden an.

Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsbericht der gegenseitigen Viehversicherungs⸗ Gesellschaft „Union“ zu Berlin für das Jahr 1878 entnehmen wir Folgendes: Während schon das Jahr 1877 eine allmähliche Steigerung des Zuganges an neuen Versicherungen gegen die früheren Jahre aufzuweisen hatte, ergab das Geschäft im Jahre 1878 ein noch bedeutenderes Wachsen, so daß die Gesellschaft Ende Dezember 1878 einen Versicherungsbestand von 4 526 041 besaß, vertheilt auf. 10 588 Stück Rindvieh über 2 576 041 ℳ, 4429 Stück Pferde über 1 883 025 ℳ, 356 Stück Schweine über 21 587 ℳ, 3530 Schafe über 45 388 ℳ, zusammen 18 893 Stück über 4 526 041 Im Laufe des Jahres 1878 traten Schäden ein: 415 über zusammen 90 031 versichertes Kapital, und zwar 83 Stück Pferde, 208 Stück Rindvieh, 105 Stück Schafe einschl. 3 Ziegen, 19 Stück Schweine; in 14 Fällen über zusammen 4600 war die Gesellschaft von jeder Zahlungspflicht befreit. Für die ver⸗ bleibenden 401 Schäden betrug der Entschädigungsanspruch 81 071 92 ₰; aus dem Vorjahre waxen noch zu bezahlen für 2 Fälle 732 50 ₰, in Summa also 81 804 42 Hiervon wurden gedeckt: durch Verwerthung 16 713 51 ₰, durch vertrags⸗ mäßige Abzüge 2630 43 ₰, in Summa 19 343 94 ₰, so daß zu entschädigen blieben 62 460 48 ₰; hiervon sind im Jahre 1878 baar bezahlt 40 169 33 ₰, so daß noch 94 Fälle mit 22 291 15 pro 1879 zu decken sind. Ult. Dezember 1878 bestand der Reservefonds aus 16 479 62 ₰; Prämien waren zu vereinnahmen 152 885 74 ₰, davon sind baar eingegangen 70 661 76 ₰, während noch 82 223 98 einzuziehen sind. Das Eintrittsgeld betrug 20 537 78 ₰. Es wurde gezahlt: an Gehältern, Tantième und Geschäftsunkosten 25 330 23 ₰, Pro⸗ vision 12 730 58 ₰, Reisekosten 19 218 58 ₰, Insertionen und Drucksachen 4259 79 ₰.

Die Lebensversicherungs⸗ und Ersparnißbank in Stuttgart, im Mai 1854 begründet, hat aus Veranlassung ir fünfundzwanzigjährigen Bestehens eine Denkschrift über ihre bi heriꝛe Entwickelung veröffentlicht. Es sind danach in diesen 25 Jahren 53 498 Versicherungsanträge über 215 025 080 eingekommen und Policen über 182 433 580 für 42 420 Personen ausgestellt, an Prämien über 42 Millionen Mark eingenommen, dagegen für Sterbefälle 112 459 875 ℳ, für alternative Versicherungen 358 527 ℳ, für Altersversicherungen 1 230 210 und Dividenden 6 438 904 gezahlt worden. Die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraume stets hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben. Die Bruttoprämie betrug durchschnittlich 37,6 % für die Lebens⸗ versicherten, die Verwaltungskosten 5,41 % der Einnahmen, der Re⸗ servefonds Ende 1878 26 857 163 ℳ, die Zahl der Agenten über 1000. Am 1. Juni 1879 war das Leben von 31 481 Personen mit 144 421 550 versichert; die Prämieneinnahme belief sich im Jahre 1878 auf 4 728 953 ℳ, die Totaleinnahme auf 6 014 635 ℳ, das Deckungskapital inklusive Prämien⸗ übertrag (Reserve) auf 20 793 869 ℳ, der Sicherheits⸗ oder Dividendenfonds auf 5 623 588 ℳ, der Bankfonds (aus’schließlich die Versicherungen betreffend) auf 26 857 163 Ende 1859 betrug die Versicherung für 3223 Personen 8 897 301 ℳ, bis Ende 1864 waren 4212 Personen mit 15 179 907 hinzugetreten, bis Ende 1869 9043 Personen mit 30 808 190 ℳ, Ende 1874 7521 Personen mit 37 077 204 ℳ, bis 1. Juni 1879 7482 Personen mit 52 458 948

Die Lebensversicherung erzielte bis Ende 1878 11 963 333 Ueberschüsse, wovon 6 438 904 vertheilt wurden und 5 525 029 (statutenmäßig für 5 Jahre) im Sicherheitsfonds verblieben. Die Nettoprämie berechnet sich bis jetzt pro 1000 Versicherung auf Lebenszeit auf 13,9 bei 25 Jahren Beitrittsalter, 15,3 = 90 J., 17,2 35 J, 20 = 40 J, 24.4 45 S., 30,4 = 50 J., 38,4 = 55 J.

„Bei der Altersversicherung wurden bis Ende 1878 67 670 Dividenden ausbezahlt, und 98 5599 befanden sich noch im Dividendenfonds.

Der der Alter⸗ und Lebensversicherung gemeinsame Bankfonds im Betrage von 26 857 163 (Ende 1878) bestand zu 79,8 % in Hypotheken ersten Rangs, zu 2,3 % in Darlehen gegen Verpfändun von Werthpapieren, zu 5,4 % in Darlehen gegen Policen der Bank, zu 3,6 % in Staatspapieren, zu 1,6 % in Bankgebäuden, zu 7,3 % in Baar und Guthaben. Der Bankfonds brachte im Jahre 1878 durchschnittlich 5,32 % Zinsen.

Die Kriegsprämie stellte sich im Jahre 1866 für 82 Versicherte auf 5 % für Kombattanten und 2 ½ % für Nichtkombattanten; im Jahre 1870 71 für 70 Versicherte auf 6 bezw. 3 %.

„Mitt der Lebensversicherungsbank ist der im Jahre 1856 be⸗ Kapitalistenverein nur äußerlich verbunden. Der

kerein hatte Ende 1878 19 499 928 Einlagen, wofür eben so

18 293 728 zu 5 %, 1 206 200 zu 4 ½ % verzinslich. Die Ge⸗ sammtfonds des Vereins berechneten sich Ende 1878 auf 21 821 795 ℳ, davon 21 252 693 (97,4 %) in Hypotheken. Dividenden werden nicht eher an die Mitglieder vertheilt, bevor die Ueberschüsse nicht 10 % der Vereinsforderungen erreicht haben.

Berlin, den 2. Juli 1879.

Programm der VIII. Versammlung deutscher Forst⸗

männer zu Wiesbaden vom 14. bis 17. September 1879.

Mitt Rücksicht auf den zu erwartenden zahlreichen Besuch wird ersucht die Theilnahme an der Versammlung bis längstens den

15. August d. J. bei dem Geschäftsführer, Til⸗ mann zu Wiesbaden, unter Angabe, ob die Bestellung einer Woh⸗ nung gewünscht wird, anzumelden.

Zeiteintheilung. Sonntag, den 14. September. Empfang der Theilnehmer im Kasino, Friedrichstraße Nr. 16, woselbst die Ein⸗ zeichnung in die Mitgliederliste, die Austheilung der Schriften, der Nachweis der Wohnungen, sowie die Austheilung der Karten zu den Exkursionen, zu dem Mittagsmahl und zum Besuche des Kurhauses stattfindet. Das Anmeldebureau im Kasino ist von 9 Uhr früh bis Abends 11 Uhr geöffnet. Abends 7 Uhr: Gesellige Vereinigung in den Räumen des Kasinos.

Montag, den 15. September. Erste Sitzung von 7 bis 11 Uhr Morgens im Kasino. Veon 11 bis 11 ¾ Uhr Frühstückspause. Exkursion in die Oberförsterei Wiesbaden von 11 ¼¾ bis 5 Uhr. Ab⸗ fahrt mit Wagen vom Kasino. Abends 7 Uhr: Gartenfest und Ball im Kurhause, veranstaltet von der städtischen Kurdirektion.

„‚Dienstag, den 16. September. Zweite Sitzung von Morgens 8 bis 2 Uhr im Kasino mit halbstündiger Pause um 11 Uhr. Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl im Kurhause.

„Mittwoch, den 17. September. Erkursion in die Ober⸗ förstereien Königstein und Homburg. Abfahrt vom Taunusbahnbof mittelst Extrazuges nach Soden. Exkursionskarte mitgetheilt werden. Von Soden und bis dahin zurück mit Wagen. Mittags 1 Uhr: Frühstück auf dem Feldberg.

Donnerstag, den 18. September. Nachexkursionen auf den Niederwald, Oberförstei Lorch, oder in den Frankfurter Stadtwald.

Gegenstände der Berathung. I. Wie weit soll sich der Einfluß des Staates auf die Bewirthschaftung der Privatwaldungen erstrecken? Reerent: Forstmeister Freiherr von Raesfeldt. Korrefe⸗ rent: Ober⸗Forstmeister Bernhardt.

II. Ist es zweckmäßig, der wirthschaftlichen Eintheilung in Ge⸗ birgsforsten die Projektirung eines den Wald in allen seinen Theilen aufschließenden Wegenetzes vorausgehen zu lassen, und in welcher Weise ist bei der Projektirung und Festlegung des Wegenetzes zu verfahren? Referent: Forstmeister Kaiser. Korreferent: Geh. Ober⸗ Forstrath Dr. Grebe.

III. Ist, um der vermehrten Nachfrage nach Nutzholz Rechnung zu tragen, nothwendig, die Buchenhochwaldwirthschaft zu verlassen, oder verdient es den Vorzug, im Buchenhochwald möglichst viel Nutzholz eingesprengt zu erziehen? Referent: Ober⸗Forstmeister Danckelmann. Korreferent: Forstmeister Heiß.

1V. Mittheilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und beachtenswerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forstwesens.

München, 26. Juni. (Internationale Kunstausstel⸗ lung.) Bei frühereren Kunstausstellungen, wie sie der Münchener Glaspalast schon örfters geboten hat, wurde auf die Dekoration der hierzu bestimmten Räumlichkeiten wenig Gewicht gelegt, die Adopti⸗ rung bestand vielmehr lediglich darin, daß man einfarbige Wände anbrachte, an und zwischen welchen die Ausstellungsobjekte ihren Platz fanden. Erst bei der letzten derartigen Ausstellung im Jahre 1876 wurde der Versuch gemacht, durch die Folie einer styl⸗ und geschmackvollen Ausstattung des äußeren Raumes den Glanz der darin untergebrachten Kuzstwerke noch zu erhöhen. Dieser Versuch gelang so vollständig, daß ein nicht geringer Theil des großen Erfolges jener Ausstellung dieser glücklichen Idee zuzu⸗ schreiben sein dürfte. Noch weit großartiger und glänzender soll nun dieselbe für die heurige Internationale Kunst⸗Ausstellung zur Ausführung gelangen, so daß die Besucher in die Räume eines mit allen Kunstmitteln der Architektur und Dekoration errichteten monumental gehaltenen Festbaues treten werden.

Nachdem man einen Vorraum mit den Lokalitäten für Kasse, Garderobe ꝛc. durchschritten, gelangt man zunächst in das große Vestibül von guadratischer Grundform, das nach oben durch eine Kuppel mit Oberlicht abgeschlossen ist. Jede der 4 Seiten des Vestibüls, welches gleichsam als das Herz der Ausstellung ein allen Künsten geweihter Centralraum zu sein bestimmt ist, öffnet sich zu prachtvoll, je entsprechend symbolisch dekorirten Ausgängen in Form von Triumphbögen, von denen der eine, der Haupteingang, zur Ausstellung überhaupt und zum Vestibül speziell führt, während der linke davon das Portal für den Eintritt in die Säle und Kabinette der deutschen Kunst, der rechts in die der französischen und anderen Nationen bildet und der vierte dem Haupteingange gegenüber liegende Bogen, in seiner Ausschmückung Bavern, als dem die Ausstellung unternehmenden Lande gewidmet, in den Architektur⸗ und Modellsaal führt. Die Flucht der Hauptsäle rechts wird an der Stelle, wo die Seiten⸗ flügel des Glaspalastes sich anschließen, unterbrochen durch ein mit Kuppelbau erhöhtes und mit Oberlicht versehenes Oktogon, dessen Einrichtung durch Nischen ꝛc. zur Aufnahme der plastischen Kunstwerke und zur Bildung eines durch die Mannigfaltigkeit des Gebotenen nothwendig gewordenen Ruhepunktes bestimmt ist. Zum gleichen Zwecke befindet sich in der linken Flucht der Ausstellungs⸗ säle ein kleiner, überdachter, mit plastischen Werken und Blumen ausgeschmückter Raum, wie denn überhaupt von dem Architekten in höchst zweckentsprechender Weise und mit Geschick und Ge⸗ schmack den Bedürfnissen der Kunst und denen des Beschauers mög⸗ lichst Rechnung getragen worden ist. Die dekorative Vollendung der Anlage, d. h. die Figuren zur Ausschmückung des Vestibüls, die plastischen Gruppen für die Portale, die Wände und Dekorations⸗ malereien ꝛc. wurden mit dankenswerthester Opferwilligkeit von den ersten Kräften unserer Münchener Künstlerschaft übernommen, wo⸗ durch es möglich wurde, die Lokalität der Ausstellung an und für sich schon zu einem seltenen und sehenswerthen Kunstwerk zu ge⸗ stalten, zu dessen glänzender Vollendung alle Künste, Architektur, Plastik und Malerei in ihren bewährtesten Vertretern einträchtig und eifrig zusammengewirkt haben.

Zum erleichterten Besuche der Ausstellung hat die bayerische

Staatsregierung die Gültigkeitsdauer der nach München in der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 15. Oktober I. J. gelösten internen dreitägigen Retourbillets auf 8 Tage ohne Einrechnung der Sonn⸗ ꝛc. Festtage erweitert. „Bellinzona, 29. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Bis zum 1. Juli ist die Eröffnung der Gotthardstraße für Räderfuhrwerke ge⸗ sichert. Während der letzten Woche waren 300 Arbeiter am Schnee⸗ bruch beschäftigt; an mehreren Orten lag der Schnee 35 Fuß hoch. Im Victoria⸗Theater beginnt morgen, Donnerstag, eine Operetten⸗Gefellschaft unter Leitung C. A. Raida’s ihre Vorstellungen. Zur Auffüllrung kommt: „Die Königin von Golconda“, komisch⸗phantastische Ausstattungs⸗Operette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis, Musik von C. A. Raida.

Redacteur: J. V.: Riedel. Berlinn Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

viel v (Kapitalisten⸗Vereinsscheine) ausgegeben waren,

(einschließlich Börsen⸗Beilage)

Die Abfahrtzeit wird durch die

wegen Ausgabeaufden Inhaberlautender Obligationen über eine Anleihe bezirk Düsseldorf, Wir Wilhelm, von Gottes ertheilen, en hat, zum Zwecke der iru Brarch engetrehenc 88 zur Bestreitung der Kosten für den Bau des Amtsgerichts, ihr zur Aufnahme eines Darlehns von 750 000 ℳ, geschrieben: Siebenhundertfünfzigtausend Mark gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung

Königreich Preußen. Privilegium

der Stadt Steele, von 750 000 ℳ, vom. ten.

nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung Regulirung der

Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der

sich

vom

Privilegium

rinnern gefunden hat, gemäß des §. 2 des Gesetzes 1.i8 nn 1 8 . welche fe

lungsverpflichtung an jeden Jahaber enthalten, durch gegeawär iges Febiang Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der

17. Juni 1833 wegen Ausstellung von

gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

pitalbetrage von 7 50

meinde bleibt jedoch vorbehalten, 2 G Schuld bes ragung der Schuld zu be 3 lbeꝛ iecEGiglösung sämmtlicher Obligationen oder eines Theiles nach vor⸗ hergegangener EE“ I 1 11“ igati in Kündigungsrecht ge . zu. Obligationen steht kein Kündigung

Obligationen betreffen,

insung und Tilgung der auszugebenden Ol 88 n⸗Versammlung eine besondere Schul⸗

wird von der Stadtverordnete

.1. Es werden ausgegeben 1500, geschrieben: Fünfzehnhundert Stu Obligationen zu je 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark, in Summa also für 750 000 ℳ, geschrieben: Siebenhundertfünfzig Tau⸗

send Mark. §. 2

und die Zinsen in halbjährlichen Terminen 1. Oktober jeden Jahres von der städtischen und der Essen 1 Kredit⸗Anstalt gegen Rückgabe der Zinscoupons ge⸗ zahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich 1 % von dem Ka⸗ 000 der verausgabten

insen der eingelösten Obligationen verwendet; der Ge⸗ 111“ Kal den Fllgungesonde mit erehnn⸗ Regi Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Ab⸗ C steht derselben jederzeit

auch

chleunigen;

§. 3. Mit der Leitung der Geschäfte,

dentilgungs⸗Kommission gewählt, welche für die treue Be

egenwärtigen Bestimmungen verantwortlich ist, 1 8 der Regierang zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genommen wird.

Stadtverordneten⸗Versammlung, Eines aus der Bürgerschaft 1“ aus 8 Bürgerschaft oder aus den Stadtver⸗ Stadtverordneten⸗Versammlung zu wählen sind. § 4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von 1 bis 1500 einschließlich nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Bürgermeister und von den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗ und von dem Rendanten der Kommunal⸗ Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums

und Eines ordneten durch die

Kommission unterzeichnet kasse contrasignirt.

Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von d

beizufügen.

und Talons durch die Talons gegen Einlieferung des Talons erfolgt die Aushe an den Inhaber der Obligationen, sof

en ist. Coupons und Talons werden mit den FaesimileUnter⸗ c. schriften des Bürgermeisters, der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗

Schematen beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder

Gemeindekasse an der letzteren ausgereicht.

Die

Kommission und des Rendanten der Gemeindekasse verse

.6. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins⸗ coupons der Betrag desselben an den Vorzeiger

kasse I bezahlt.

meist

nicht binnen 4 Jahren nach der Ve werden; die dafür ausgesetzten Fonds ver Stadt Steele.

weder durch Ankauf eingelöst oder j Die Nummern der ausgeloosten onen 3 Monate vor dem Zahlungstage durch die im §. 14 bezeichneten

Blätter öffentlich bekannt gemacht.

Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie rfallzeit zur Zahlung präsentirt fallen zum Vortheile der

§. 8. Die nach §. 2 einzulösenden Obligationen

§. 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze

hs⸗-Anzeiger und Königlich Preußische

Berlin, Mittwoch, den 2. Juli

Regierungs⸗

Gnaden König von Preußen ꝛc.

zu ertheilen, und bei diesem

Die Obligationen werden mit 4 ½ % jährlich verzinset am 1. April und am Gemeindekasse Steele

Der Inhabern der

und zu dem Ende

.25 Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10, in Buchstaben Zehn Zinscoupons zu je 11 25 ₰, stimmten halbjährlichen Terminen zahlbar, anliegenden

in den darin be⸗ nebst Talons nach den a.

folgenden 5jährigen Periode

vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons 8 die Vorzeiger der alten

Beim Verluste händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie ern deren Vorzeigung rechtzeitig

durch die Gemeinde⸗

ährlich durch das Loos bestim Obligationen werden wenigstens

Erste Beilage

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Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist.

Ueber die Verloosung, sowie später über die sodann vorzuneh⸗ mende Vernichtung der eingelösten Obligationen wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeich⸗ nendes Protokoll aufgenommen. 1 1

§. 10. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Gemeindekasse zu Steele, an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die aus⸗ gereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu⸗ liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗ coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons u“ Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermin zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden.

zu Steele städtischen

Rheinprovinz.

Gläubiger

vomm sten

Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Ren⸗ danten der Kammunalkasse verabfolgt werden. 89 Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obli⸗ gationen längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Gemeindekasse durch diese auszuzablen. 1.“ §. 12. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen sind in der, nach der Bestimmung in §. 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung ingen. 8 briggecen die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung in §. 15 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behuf der Ertheilung neuer Obli⸗ gationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung anheim⸗ §. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Steele mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden. §. 14. Die in den §8. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, die Essener Zeitung, als amtliches Kreis⸗ organ, das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger der Regierung zu Düsseldorf und durch die Lokalblätter in Steele. §. 15. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obli⸗ gationen finden die auf Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor⸗ schriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebotes und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen An⸗ dung: . t gDie im §. 1 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der an⸗ geführten Verordnung dem damaligen Schatz⸗Ministerium nach⸗ maligen Verwaltung des Staatsschatzes zukommen, gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regie⸗ rung zu Düsseldorf statt; 8 b. das in dem §. 5 dee etse aghng gedachte Aufgebot erfolgt i dem Kreis⸗ bezw. Landgericht in Essen; 8 in 2 §§. 8. 8, 9 und 12 daselbst vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen Sec die unter §. 14 dieses Privilegiums führten Blätter geschehen; 8 8 bter ges ze⸗ im §. 7 vorbezogenen Verordnung er⸗ wähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht, an die Stelle des in den §§. 8 und 9 daselbst erwähnten achten Zinszahlungstermines oll der zehnte treten. 1 - Fin vupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs⸗ Kommission anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betras der angemel⸗ deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ezahlt werden. Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗

zu fordern hat. Die auf gezahlt.

zulässig ist.

gereicht. folgung der

enen Eines

Rheinprovinz.

Rheinprovinz. hen. währung.

werden ent⸗ bestimmt.

des Bürger⸗

ers durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn

Gr. zu Eulenburg.

Das Kapital werden, weshalb

Eingetragen Kontrolbuch Fol

Hierzu sind

Serie I. 11 25 zur Steele'r

Inhaber dieses empfängt am.. aus der Steele'r Kommunalka Mark fünf und zwanzig Pfennige.

händig vollzogen und unter unserem Königlichen Insiegel ausfertigen

fs he5 e edoch den Inhabern der Obligationen ln A

Befriedigung ein

willigen oder Re .

Gegeben Berlin, den 29. Mai 1879. (L. S.)

nsehung ihrer e Gewährleistung von Seiten des Staates zu be⸗ chten Dritter zu präjudiziren.

Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Maybach. Hobrecht.

Regierungsbezirk Düsseldorf. Steele'r Stadt⸗Obligation (L. S

über 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark Reichswährung. Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium

. .1879 hierdurch ausdrücklich ermächtigt, beurkunden

und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark Reichswährung, deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Steele

vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons

wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht

Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. Steele, am.

Der Bürgermeister. N. N

Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. N. N N. N. N

N. N.

ie Coup 8⸗

8 Rückseite. Privilegium

wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Stele, im Betrage von 750 000 Reichswährung vom.

iien (Folgt Abdruck des Privilegiums.)

Regierungsbezirk Düsseldorf Talo

n zur Steele’r Stadt⸗Obligation über 500 Reichswährung.

Nr.

Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die. 5 Jahre von 18.. . . ne Kommunalkasse zu Steele ausgehändigt.

Wird hiergegen rechtzeiti erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Be⸗ sitzer der bezeichneten Obligation gegen besondere Quittung.

. Serie Zinscoupons für die bis. nebst einem neuen Talon bei der

g bei der Stadtverwaltung Widerspruch

8 Der Bürgermeister. I (Trockener Coupon⸗Stempel.) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. N. N. N. N. N. N.

8 Regierungsbezirk Düsseldorf. Coupon 1. Erster Coupon. Stadtobligation über 500 Reichs⸗

V G 8 ““ an halbjährigen Zinsen lkasse 11 25 ₰, geschrieben: Eilf

Der Bürgermeister. N. N.

(Trockener Coupon⸗Stempel.) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. N. N. N N. N. N. Der Kommunalsteuer⸗Empfänger.

N.

N* R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

N

zeiger.

Deffentlicher An

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken

ebote, Vorladungen und Grosshandel. 8 88 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 1

8 bmissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 1 V 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

4. Amortisation, Zi ater-An 1 .“ von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein K& BVogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

8*

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [5815]

Johann Augustin

hat das Königliche Stadtgericht zu Berlin, Abthei⸗ lung für Untersuchungssachen, Deputation VII. für Vergehen, in seiner öͤffentlichen Sitzung vom 25. Ja⸗ nuar 1879, an welcher Theil genommen haben:

der erkannt:

- eüelesalozung der Kosten mit zweihundert Mark

die Verurtheilung des n. nach I as schwarze Blatt un schen Reichs⸗ 82- Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger an hervorragender Stelle auf Kosten des Ange⸗

klagten bekannt zu machen,

Ausfertigung. Im Namen des Königs! In der Untersuchungssache wider den Redacteur

A. 4. 1879. VII.

Bachmann, Stadtgerichts⸗Direktor, als Vor⸗

sitzender,

von Ossowski, Stadtgerichts⸗Rath, als von Matomaski, do. 4 Beisitzer, mündlichen Verhandlung gemäß für Recht 2

daß 8 1) der Angeklagte, Redacteur Johann Augustin, egen mittelst der Presse verübter Beleidigung unter

eldstrafe, der im Unvermögensfalle zwanzig Tage h

2) dem Fürsten Bismarck das Recht zuzusprechen, Angeklagten innerhalb vier des Urtheils einmal durch den „Kaiserlich Deutschen

17. Oktober 1878 Seite 344 enthaltene Gedicht:

einem ganzen Umfange nach nebst den zu seiner Herstellung erforder⸗ lich gewesenen Platten und Formen unbrauchbar zu

machen.

eitungsredacteur 6 Zeizunotr von demselben eingelegte Appellation

Königlichen Kammergerichts in der Sitzung vom

Hgoenemann, Kreisgerichts⸗Rath,

1“ 8

ituiren, zu bestrafen, nach mündlicher, unter Zuziehung des Staatsanwalts Sast zu fugsüter ihn rgf Groschuff als Vertreter des . 1 und des Kammergerichts⸗Referendarius Bertschy als

Gerichtsschreibers, dee Verhandlung

zu Berlin, i Deputation VII. für

warzen Blattes vom 1 She bss Stu. ena der zweiten Instanz aufzulegen.

„Stachelbeeren, Knechte und Freie“ Von Rechts Wegen.

nach in allen vorfindlichen

ausgefertigt. Felns den 22. April 1879. (L. S.)

Von Rechts Wegen.

8 b - Vorstehende Erkenntnisse werden hierdurch noch⸗ Eb stbennc unter Siegel und Unterschrift aus⸗

in der Untersuchungssache wider den

di . Johannes Augustin, zu Berlin

efertigt. 8 Daß gegen vorstehende inal⸗Senats des hat die II. Abtheilung des Krim Recns es,n2e acJicn⸗ 1 schritten haben, wird hiermit bescheinigt. Berlin, den 19. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation VII. für Vergehen. Bachmann.

2. April 1879, an welcher Theil genommen haben: Steinhausen, Kammergerichts⸗Rath, Vor⸗ sitzender, Schubert,

Martens,] Kammergerichts⸗Räthe,

1879 zu bestätigen, dem Angeklagten auch die Kosten

Urkundlich unter des Königlichen Kammergerichts größerem Siegel und der verordneten Unterschrift 1. J

gez. Steinhausen.

Erkenntnisse ein weiteres

ittel nicht eingelegt ist, solche vielmehr mit behe af. n 98s 52 die Rechtskraft be⸗

8

Inni a. erx. ab an

Coupons werden vom 16. Juni ¼ eingelöst.

unserer Kasse, Behrenstr. 47, Die Ausgabe der neuen 5 % Pfandbriefen Serie IV.

5— a. cr. ab. 1879 Berlin, im Juni 1879. Die Haupt⸗Direktion. [5836

Säcsische Vieh⸗Verscherungs⸗Bank in Dresden.

gefundenen notariellen Ausloosung unserer Bank⸗ schuldscheine Litt. A. wurden gezogen:

die Nr. 33 38 49 61 70 à 300 ℳ,

die Nr. 264 269 297 316 372 409 443 445

472 510 à 150 ℳ,

einem Agio von 8 10 %

Volkmann, Kreisrichter, e. Imortifatlon,

inszahlung u. s. w. deee 8 19 jeren.

Ober⸗Staatsanwalts

11“ che

Die am 1.

für Recht erkann 8

Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts ; daß den keneeng für Untersuchungssachen, Preußis ergehen, vom 25. Januar

von öffentlichen

ypotheken⸗Actien⸗Vank.

uli 1879 fälligen Pfandbrief⸗

egen Rückgabe der betreffenden Stücke schon von

heen ab unter Berechnung der auf ö

Nr. 14 vees zu vergütenden Zinsen

Kasse eingelöst. 1.4.“ Dresden, den 1. Juli 1879.

Roemer.

Aster.

8

Couponsbogen zu den geschieht vom

Bei der heute nach §. 39 unserer Statuten statt⸗

und werden die vorstehenden Nominalbeträge mit

ei unserer

Der Verwaltungsrath. Die General⸗Direktion.