1879 / 152 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Von Jemand, der auf demselben Schiffe mit dem Sohne des früheren Königs von Linkiu zurückkehrte, erfahren wir Folgendes: Bei der zweiten Ankunft des 1. Sekretärs Matzuda in Liukiu war der frühere König krank und mußte das Zimmer hüten. Statt seiner erschien sein Sohn Shohitzu. Ihm wurde die Abschaffung des Han und Errichtung des neuen Ken er⸗ öffnet. Der Kammerherr des Kaisers Tominokodji übergab ihm sodann eine hierauf bezügliche Kaiserliche Proklamation, welche Uebergabe den offiziellen Akt schloß. Die anwesenden Sanschikan, Oyakata und Shingundjo erschienen äußerst be⸗ troffen und niedergeschlagen. Die neuernannten Beamten haben darauf die Archive der Aemter ꝛc., nachdem sie von denselben Einsicht genommen, versiegelt. Sämmtl’che Zugänge zum Schlosse wurden durch Polizisten besetzt. Noch an demselben Tage (den 27. März) wurden alle übrigen dortigen Beamten und Chikutoschi im Tempel Tenkaidji und anderen zusammenberufen und ihnen in freundschaftlicher Weise die neuen Verhältnisse auseinander⸗ gesetzt, um falschen Auffassungen und Widersetzlichkeiten vor⸗ zubeugen. Die Stimmung und Haltung der Versammlung war jedoch eine ziemlich erregte. Murren und Gegen⸗ vorstellungen wurden laut. Am nächsten Tage, dem 28. März, erschienen im Ken⸗Amte 40 Vertreter vom Thronfolger, Anshi, Sanshikan, Oyakata, Shingundjo und Chikutoshi (Aemter) mit schriftlichen Vorstellungen; es wurde ihnen jedoch in freundschaftlicher Weise bedeutet, daß dieselben jetzt nicht mehr angenommen werden könnten und sie ihnen zurückgegeben. Da der frühere König unter den obwaltenden Umständen nicht länger im Schlosse ver⸗ bleiben konnte, so bewerkstelligte er seinen Umzug in der Nacht vom 29. auf den 30. Am 31. rückte das Militär in das Schloß ein und besetzte dasselbe. Obgleich dem Volke nach den Vorgängen klar sein mußte, daß es fortan unserer Regierung zu gehorchen habe, so wurde dennoch, um dasselbe vor Abwegen zu bewahren, der König verpflichtet, die Shi⸗min (Shizokuü und Heimin) zusammenzuberufen und ihnen die Verhältnisse zu erklären. Dies geschah am il. Gleichzeitig wurde von Herrn Kinashi Folgendes bekannt gegeben: „An alle Beamten.

Zugleich mit der Abschaffung des Liukiu⸗Han und der Errich⸗ tung des neuen Okinawa⸗Ken werden auch sämmtliche Beamten entlassen. Es verbleiben in ihren Aemtern die Beamten von Sbhiuri, Tomari, Kume und Nama, ebenso wie die Bürgermeister und Orts⸗ vorsteher.“ 8

Die Samurai werden Shizoku. Ihr Einkommen soll, wie man sagt, kapitalisirt werden. Wie es verlautet, will die japanische Regierung sich mit der Erklärung des Exkönigs von Liukiu, daß er Krankheitshalber gegenwärtig die Reise nach Tokio nicht unternehmen könne und deshalb seinen Sohn und Erben einstweilen an den Hof des Mikado geschickt habe, nicht zufrieden geben, und hat einen Arzt nach Liukiu entsandt, welcher den Zustand des hohen Kranken untersuchen und darüber entscheiden soll, ob demselben die Reise nach Japan schädlich sein könnte. Die Instruktionen an den japanischen Gouverneur in Liukiu sollen dahin lauten,

den König, falls der Arzt die Reise für thunlich hält, unter

allen Umständen und ohne weiteren Zeitverlust nach Tokio zu befördern. 8 Der chinesische Gesandte hat sich nach dem Bekannt⸗ werden der Liukiu⸗Annexion auf dem Auswärtigen Amte⸗ in Tokio vorgestellt und soll, wie das obengenannte offiziöse Bllatt ebenfalls in seiner Nummer vom 5. Mai berichtet, gesagt haben: er habe nicht begreifen können, wie sich Japan nun also doch die Alleinherrschaft über den Liukiu⸗Inselkomplex, dessen Bewohner den beiden Staaten seit Jahrhunderten tributpflichtig gewesen, habe aneignen können.

Der Stärkere solle den Schwächeren, zumal wenn letzterem das Recht zur Seite steht, nicht erdrücken wollen; unter solchen Umstän⸗ den würde der Schwächere sich doch immer des Stärkeren erwehren können. Zum Beispiel habe Rußland kein Anrecht auf die von ihm begehrten Ländereien in Asien und werde auch des⸗ halb binnen Kurzem zurückweichen müssen. Habe nun Japan kein Anrecht auf den Alleinbesitz der Inseln, so habe die Ja⸗ paner bei der Besitznahme nur Habsucht geleitet. Er, der chinesische Gesandte, kenne nicht die Ansichten seiner Regie⸗ rung, glaube jedoch für seine Person, daß man die Wieder⸗ herstellung des status quo ante für das gute Einvernehmen als durchaus erforderlich ansehen werde. Er wisse nicht, ob die Japaner, wenn jeder Staat bei seiner Ansicht und Auf⸗ fassung verbleibe und keiner nachgebe, zu den Waffen greifen Pragen; China seinerseits sei jedenfalls nicht der provocirende

eil. Die Abreise des chinesischen Gesandten von Tokio soll für die nächste Zeit bevorstehen.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat auf die Hälfte seiner Civil⸗ liste verzichtet. Der frühere Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten, Blignieres, ist heute von hier abgereist.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

DOas soeben erschienene 15. Heft des Generalstabs⸗ werks über den Krieg von 1870/71 reicht in seinem Inhalt be⸗ reits bis zu Ende des Jahres 1870. Es schildert jenen Zeitraum, in welchem die I. und II. Armee beauftragt wurde, den im Norden und Süden von Paris zurückgeworfenen Feind nicht weiter zu ver⸗ folgen, sondern in geeigneten Centralstellungen die Einschließung der Hauptstadt zu decken und dem etwa wieder vorbrechenden Feinde mit aller Kraft entgegenzutreten. Es kam daher in dieser Zeit auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen zwar zu vielen einzelnen, nicht aber zu entscheidenden Kämpfen, für deren Herannahen jedoch allerorts

deutliche Anzeichen sprachen. Vor Paris beschleunigte die deutsche Heeresleitung die Vorbereitungen zum Angriffe auf dieses Haupt⸗ bollwerk des Widerstandes. Im Süden der Seine stützte die Armee⸗Abtheilung des Groß⸗

herzogs von Mecklenburg sich auf Chartres, die II. Armee auf Orleans. Blois blieb besetzt, bis nach Tours wurde vorgestoßen. Namentlich bei Vendome trafen die Deutschen wiederholt auf die Vortruppen der bei Le Mans versammelten II. Loire⸗Armee. Nach Osten zu suchte die II. Armee mit der auf Bourges zurückgewiesenen I. Loire⸗Armee wieder Fühlung zu gewinnen. Die unsicheren, von derselben eingehenden Nachrichten veranlaßten, zwischen der II. Armee urd den östlich operirenden Truppen des Generals von Werdec das VII. Armee⸗Corps vorzuziehen. Letzterer Heerführer rückte nach Süden vor, siegte mit der badischen Division in dem blutigen Ge⸗ fecht bei Nuits und vereinigte dann seine Truppen bei Vesoul, des Anmarsches der bei Besangon sich sammelnden großen Heeresmassen (Bourbaki) gewärtig.

Im Norden vereitelte General Manteuffel den, von Faidherbe

beabsichtigten Vorstoß über die Somme, griff den Gegner sod

seiner Vertheidigungsstellung an der Hallue an, drängte ihn nach zweitägigem Kampf in den Schutz der nahen Festungen zurück und deckte zugleich die Landschaften an der unteren Seine durch starke Streitkräfte in Rouen. Diese Ereignisse hatten das beabsichtigte Einrücken der deutschen Truppen in eine Centralstellung bei Beau⸗ vais gehindert, die aber auch durch Herstellung einer Eisenbahn zwischen Amiens und Rouen überhaupt entbehrlich wurde. Anderer⸗ seits legte die Einnahme von Mezières der Armee eine zweite Ver⸗ bindungslinie mit Deutschland frei.

In Paris herrschte nach dem Mißlingen der früheren Be⸗ freiungsversuche Entmuthigung, nur unterbrochen durch den zweck⸗ losen Angriff auf Le Bourges. Die deutsche Artillerie dagegen ver⸗ trieb den Feind aus der drohenden und wichtigen Stellung auf dem Mont Avron und vollendete die Vorbereitungen zum Angriff auf die Südforts.

Die mannigfachen, auf weitem Umkreis ausgeführten Operationen dieses Zeitabschnitts geben am besten Gelegenheit, in allen Ereig⸗ nissen die strenge Durchführung eines klaren einheitlichen Plans in der deutschen Heeresleitung und die zähe Ausdauer und Tüchtigkeit der deutschen Soldaten gegenüber den zusammengerafften Massen des Feindes zu gewahren.

„Cypern, seine alten Städte, Gräber und Tempel, von Louis Palma di Cesnola. In autorisirter deutscher Bearbei⸗ tung von Ludwig Stern. Mit einleitendem Vorwort von Georg Ebers“ ist der Titel eines für Archäologen, Architekten, Künstler und Kunstfreunde, wie für den Historiker, Geographen, Ethnographen, Anthropologen und für jeden Gebildeten bedeutungsvollen Werkes, das im Verlage von Hermann Costenoble in Jena demnächst erscheinen wird. Nach dem Ausspruche des Professor Georg Ebers ist das Werk ohne Einschränkung eine wissenschaftliche That zu nennen. Nächst den werthvollen Entdeckungen Dr. Schliemanns zu Troja und Mykenä, Kekulé'’s zu Tanagra, sowie den Ausgrabungen zu Olympia haben die mit Eifer und Umsicht betriebenen Untersuchungen Cesnola’'s auf Cypern zu einem der glänzendsten Ergebnisse archäologischer Forschungen geführt. Das Werk wird 2 Theile um⸗ fassen und, in eleganter Ausstattung mit Kopfleisten und Initialen, über 500 in den Text und auf 96 Tafeln gedruckte Illustrationen, so⸗ wie 12 lithographirte Tafeln und 2 Karten enthalten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Modb. Ztg.) Aus den thüringischen Fürstenthümern wird von Forstleuten berichtet, daß der Wald seit Menschengedenken keine so reiche Ernte an Früchten, Preißel⸗ und Heidel⸗ beeren, sowie an Speisepilzen geliefert habe, wie in diesem Jahre. Ganz besonders gesegnet hierin sind die herrschaftlichen Forsten im Reußischen und Schwarzburg⸗Rudolstädtischen. In Folge der fruchtbaren Niederschläge verspricht auch die Qualität der Wald⸗ beeren eine ausgezeichnete zu werden.

Tiflis. Die Heuschreckennoth im Kaukasus dauert noch immer fort. Wie der „Tifl. West.“ meldet, sind alle Gärten in Tiflis mit diesen Insekten angefüllt, welche alles Gemüse und überhaupt alle Pflanzen mit Ausnahme der Tabakspflanze vernichten. In der Umgegend von Tiflis richten die Heuschrecken auf den Wie⸗ sen und Feldern ebenfalls großen Schaden an.

Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsbericht der gegenseitigen Viehversicherungs⸗ Gesellschaft „Union“ zu Berlin für das Jahr 1878 entnehmen wir Folgendes: Während schon das Jahr 1877 eine allmähliche Steigerung des Zuganges an neuen Versicherungen gegen die früheren Jahre aufzuweisen hatte, ergab das Geschäft im Jahre 1878 ein noch bedeutenderes Wachsen, so daß die Gesellschaft Ende Dezember 1878 einen Versicherungsbestand von 4 526 041 besaß, vertheilt auf. 10 588 Stück Rindvieh über 2 576 041 ℳ, 4429 Stück Pferde über 1 883 025 ℳ, 356 Stück Schweine über 21 587 ℳ, 3530 Schafe über 45 388 ℳ, zusammen 18 893 Stück über 4 526 041 Im Laufe des Jahres 1878 traten Schäden ein: 415 über zusammen 90 031 versichertes Kapital, und zwar 83 Stück Pferde, 208 Stück Rindvieh, 105 Stück Schafe einschl. 3 Ziegen, 19 Stück Schweine; in 14 Fällen über zusammen 4600 war die Gesellschaft von jeder Zahlungspflicht befreit. Für die ver⸗ bleibenden 401 Schäden betrug der Entschädigungsanspruch 81 071 92 ₰; aus dem Vorjahre waxen noch zu bezahlen für 2 Fälle 732 50 ₰, in Summa also 81 804 42 Hiervon wurden gedeckt: durch Verwerthung 16 713 51 ₰, durch vertrags⸗ mäßige Abzüge 2630 43 ₰, in Summa 19 343 94 ₰, so daß zu entschädigen blieben 62 460 48 ₰; hiervon sind im Jahre 1878 baar bezahlt 40 169 33 ₰, so daß noch 94 Fälle mit 22 291 15 pro 1879 zu decken sind. Ult. Dezember 1878 bestand der Reservefonds aus 16 479 62 ₰; Prämien waren zu vereinnahmen 152 885 74 ₰, davon sind baar eingegangen 70 661 76 ₰, während noch 82 223 98 einzuziehen sind. Das Eintrittsgeld betrug 20 537 78 ₰. Es wurde gezahlt: an Gehältern, Tantisme und Geschäftsunkosten 25 330 23 ₰, Pro⸗ vision 12 730 58 ₰, Reisekosten 19 218 58 ₰, Insertionen und Drucksachen 4259 79 ₰.

Die Lebensversicherungs⸗ und Ersparnißbank in Stuttgart, im Mai 1854 begründet, hat aus Veranlassung ir fünfundzwanzigjährigen Bestehens eine Denkschrift über ihre bisherire Entwickelung veröffentlicht. Es sind danach in diesen 25 Jahren 53 498 Versich erungsanträge über 215 025 080 eingekommen und Policen über 182 433 580 für 42 420 Personen ausgestellt, an Prämien über 42 Millionen Maik eingenommen, dagegen für Sterbefälle 12 459 875 ℳ, für alternative Versicherungen 358 527 ℳ, für Altersversicherungen 1 230 210 und Dividenden 6 438 904 gezahlt worden. Die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraume stets hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben. Die Bruttoprämie betrug durchschnittlich 37,6 % für die Lebens⸗ versicherten, die Verwaltungskosten 5,41 % der Einnahmen, der Re⸗ servefonds Ende 1878 26 857 163 ℳ, die Zahl der Agenten über 1000. Am 1. Juni 1879 war das Leben von 31 481 Personen mit 144 421 550 versichert; die Prämieneinnahme belief sich im Jahre 1878 auf 4728 953 ℳ, die Totaleinnahme auf 6 014 665 ℳ, das Deckungskaxpital inklusive Prämien⸗ übertrag (Reserve) auf 20 793 8s9 ℳ, der Sicherheits⸗ oder Dividendenfonds auf 5 623 588 ℳ, der Bankfonds (ausschließlich die Versicherungen betreffend) auf 26 857 163 Ende 1859 betrug die Versicherung für 3223 Personen 8 897 301 ℳ, bis Ende 1864 waren 4212 Personen mit 15 179 907 hinzugetreten, bis Ende 1869 9043 Personen mit 30 808 190 ℳ, Ende 1874 7521 Personen mit 37 077 20u4 ℳ, bis 1. Juni 1879 7482 Personen mit 52 458 948

Die Lebensversicherung erzielte bis Ende 1878 11 963 333 Ueberschüsse, wovon 6 438 904 vertheilt wurden und 5 525 029 (statutenmäßig für 5 Jahre) im Sicherheitsfonds verblieben. Die Nettoprämie berechnet sich bis jetzt pro 1000 Versicherung auf Lebenszeit auf 13,9 bei 25 Jahren Beitrittsalter, 15,3 = 30 S., 17,2 55 , 20 = 40 J, 24.4 % 45 J., 30,4 ℳ%ℳ = 50 J., 38,4 = 55 J.

Bei der Altersversicherung wurden bis Ende 1878 67 670 Dividenden ausbezahlt, und 98 559 befanden sich noch im Dividendenfonds.

Der der Alter⸗ und Lebensversicherung gemeinsame Bankfonds im Betrage von 26 857 163 (Ende 1878) bestand zu 79,8 % in Hypotheken ersten Rangs, zu 2,3 % in Darlehen gegen Verpfändung von Werthpapieren, zu 5,4 % in Darlehen gegen Policen der Bank, zu 3,6 % in Staatspapieren, zu 1,6 % in Bankgebäuden, zu 7,3 % in Baar und Guthaben. Der Bankfonds brachte im Jahre 1878. durchschnittlich 5,32 % Zinsen.

Die Kriegsprämie stellte sich im Jahre 1866 für 82 Versicherte auf 5 % für Kombattanten und 2 ½ % für Nichtkombattanten; im Jahre 1870 71 für 70 Versicherte auf 6 bezw. 3 %.

„Mitt der Lebensversicherungsbank ist der im Jahre 1856 be⸗ gründete Kapitalistenverein nur äußerlich verbunden. Der

18 293 728 zu 5 %, 1 206 200 zu 4 ½ % verzinslich. Die Ge⸗ sammtfonds des Vereins berechneten sich Ende 1878 auf 21 821 795 ℳ, davon 21 252 693 (97,4 %) in Hypotheken. Dividenden werden nicht eher an die Mitglieder vertheilt, bevor die Ueberschüsse nicht 10 % der Vereinsforderungen erreicht haben.

Berlin, den 2. Juli 1879.

Programm der VIII. Versammlung deutscher Forst⸗

männer zu Wies baden vom 14. bis 17. September 1879.

Mitt Rücksicht auf den zu erwartenden zahlreichen Besuch wird ersucht die Theilnahme an der Versammlung bis längstens den

15. August d. J. bei dem Geschäftsführer, F Til⸗ mann zu Wiesbaden, unter Angabe, ob die Bestellung einer Woh⸗ nung gewünscht wird, anzumelden.

Zeiteintheilung. Sonntag, den 14. September. Empfang der Theilnehmer im Kasino, Friedrichstraße Nr. 16, woselbst die Ein⸗ zeichnung in die Mitgliederliste, die Austheilung der Schriften, der Nachweis der Wohnungen, sowie die Austheilung der Karten zu den Exkursionen, zu dem Mittagsmahl und zum Besuche des Kurhauses stattfindet. Das Anmeldebureau im Kasino ist von 9 Uhr früh bis Abends 11 Uhr geöffnet. Abends 7 Uhr: Gesellige Vereinigung in den Räumen des Kasinos.

Montag, den 15. September. Erste Sitzung von 7 bis 11 Uhr Morgens im Kasino. Von 11 bis 11 ¾ Uhr Frühstückspause. Exkursion in die Oberförsterei Wiesbaden von 11 ¾ bis 5 Uhr. Ab⸗ fahrt mit Wagen vom Kasino. Abends 7 Uhr: Gartenfest und Ball im Kurhause, veranstaltet von der städtischen Kurdirektion.

„Dienstag, den 16. September. Zweite Sitzung von Morgens 8 bis 2 Uhr im Kasino mit halbstündiger Pause um 11 Uhr. Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl im Kurhause.

„Mitttwoch, den 17. September. Erkursion in die Ober⸗ förstereien Königstein und Homburg. Abfahrt vom Taunusbahnhof mittelst Extrazuges nach Soden. Die Abfahrtzeit wird durch die Exkursionskarte mitgetheilt werden. Von Soden und bis dahin zurück mit Wagen. Mittags 1 Uhr: Frühstück auf dem Feldberg.

1 Donnerstag, den 18. September. Nachexkursionen auf den Niederwald, Oberförstei Lorch, oder in den Frankfurter Stadtwald.

„Gegenstände der Berathung. I. Wie weit soll sich der Einfluß des Staates auf die Bewirthschaftung der Privatwaldungen erstrecken? Reserent: Forstmeister Freiherr von Raesfeldt. Korrefe⸗ rent: Ober⸗Forstmeister Bernhardt.

„II. Ist es zweckmäßig, der wirthschaftlichen Eintheilung in Ge⸗ birgsforsten die Projektirung eines den Wald in allen seinen Theilen aufschließenden Wegenetzes vorausgehen zu lassen, und in welcher Weise ist bei der Projektirung und Festlegung des Wegenetzes zu verfahren? Referent: Forstmeister Kaiser. Korreferent: Geh. Ober⸗ Forstrath Dr. Grebe.

III. Ist, um der vermehrten Nachfrage nach Nutzholz Rechnung zu tragen, nothwendig, die Buchenhochwaldwirthschaft zu verlassen, oder verdient es den Vorzug, im Buchenhochwald möglichst viel Nutzholz eingesprengt zu erziehen? Referent: Ober⸗Forstmeister Danckelmann. Korreferent: Forstmeister Heiß.

IV. Mittheilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und beachtenswerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forstwesens.

München, 26. Juni. (Internationale Kunstausstel⸗ lung.) Bei frühereren Kunstausstellungen, wie sie der Münchener Glaspalast schon örters geboten hat, wurde auf die Dekoration der hierzu bestimmten Räumlichkeiten wenig Gewicht gelegt, die Adopti⸗ rung bestand vielmehr lediglich darin, daß man einfarbige Wände anbrachte, an und zwischen welchen die Ausstellungsobjekte ihren Platz fanden. Erst bei der letzten derartigen Ausstellung im Jahre 1876 wurde der Versuch gemacht, durch die Folie einer styl⸗ und geschmackvollen Ausstattung des äußeren Raumes den Glanz der darin untergebrachten Kunstwerke noch zu erhöhen. Dieser Versuch gelang so vollständig, daß ein nicht geringer Theil des großen Erfolges jener Ausstellung dieser glücklichen Idee zuzu⸗ schreiben sein dürfte. Noch weit großartiger und glänzender soll nun dieselbe für die heurige Internationale Kunst⸗Ausstellung zur Ausführung gelangen, so daß die Besucher in die Räume eines mit allen Kunstmitteln der Architektur und Dekoration errichteten monumental gehaltenen Festbaues treten werden.

Nachdem man einen Vorraum mit den Lokalitäten für Kasse, Garderobe ꝛc. durchschritten, gelangt man zunächst in das große Vestibül von quadratischer Grundform, das nach oben durch eine Kuppel mit Oberlicht abgeschlossen ist. Jede der 4 Seiten des Vestibüls, welches gleichsam als das Herz der Ausstellung ein allen Künsten geweihter Centralraum zu sein bestimmt ist, öffnet sich zu prachtvoll, je entsprechend symbolisch dekorirten Ausgängen in Form von Triumphbögen, von denen der eine, der Haupteingang, zur Ausstellung überhaupt und zum Vestibül speziell führt, während der linke davon das Portal für den Eintritt in die Säle und Kabinette der deutschen Kunst, der rechts in die der französischen und anderen Nationen bildet und der vierte dem Haupteingange gegenüber liegende Bogen, in seiner Ausschmückung Bayern, als dem die Ausstellung unternehmenden Lande gewidmet, in den Architektur⸗ und Modellsaal führt. Die Flucht der Hauptsäle rechts wird an der Stelle, wo die Seiten⸗ flügel des Glaspalastes sich anschließen, unterbrochen durch ein mit Kuppelbau erhöhtes und mit Oberlicht versehenes Oktogon, dessen Einrichtung durch Nischen ꝛc. zur Aufnahme der plastischen Kunstwerke und zur Bildung eines durch die Mannigfaltigkeit des Gebotenen nothwendig gewordenen Ruhepunktes bestimmt ist. Zum gleichen Zwecke befindet sich in der linken Flucht der Ausstellungs⸗ säle ein kleiner, überdachter, mit plastischen Werken und Blumen ausgeschmückter Raum, wie denn überhaupt von dem Architekten in höchst zweckentsprechender Weise und mit Geschick und Ge⸗ schmack den Bedürfnissen der Kunst und denen des Beschauers mög⸗ lichst Rechnung getragen worden ist. Die dekorative Vollendung der Anlage, d. h. die Figuren zur Ausschmückung des Vestibüls, die plastischen Gruppen für die Portale, die Wände und Dekorations⸗ malereien ꝛc. wurden mit dankenswerthester Opferwilligkeit von den ersten Kräften unserer Münchener Künstlerschaft übernommen, wo⸗

sich schon zu einem seltenen und sehenswerthen Kunstwerk zu ge⸗ stalten, zu dessen glänzender Vollendung alle Künste, Architektur, Plastik und Malerei in ihren bewährtesten Vertretern einträchtig und eifrig zusammengewirkt haben.

Zum erleichterten Besuche der Ausstellung hat die bayerische Staatsregierung die Gültigkeitsdauer der nach München in der Zeit vom 20. Juli bis einschließlich 15. Oktober I. J. gelösten internen dreitägigen Retourbillets auf 8 Tage ohne Einrechnung der Sonn⸗ ꝛc. Festtage erweitert.

„Bellinzona, 29. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Bis zum 1. Juli ist die Eröffnung der Gotthardstraße fuüͤr Räderfuhrwerke ge⸗ sichert. Während der letzten Woche waren 300 Arbeiter am Schnee⸗ bruch beschäftigt; an mehreren Orten lag der Schnee 35 Fuß hoch. Im Victoria⸗Theater beginnt morgen, Donnerstag, eine Operetten⸗Gesellschaft unter Leitung C. A. Raida's ihre Vorstellungen. Zur Auffüllrung kommt: „Die Königin von Golconda“, komisch⸗phantastische Ausstattungs⸗Operette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis, Musik von C. A. Raida.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Berlin

Verein hatte Ende 1878 19 499 928 Einlagen, wofür eben so Pfandb fe (K pitaliste „Vereinsscheine) ausgegeben ware

Drei Beilagen (ein chließlich Börsen⸗Beilage).

we en Ause abeaufden Inhaberlautender Obligationen Pbör EE der Stadt Steele, bezirk Düsseldorf,

ertheilen,

durch es möglich wurde, die Lokalität der Ausstellung an und für

8 wegen mittelst der Presse verübter Beleidigung unter

chen Reichs⸗Anzei

——

Königreich Preußen. Privilegium

Regierungs⸗ von 750 000 ℳ, vom ten 1879.

Ihelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Fr. Se. die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Steele darauf angetragen hat, zum Zwecke der Regulirung der städtischen Schuldenverhältnisse und zur Bestreitung der Kosten für den Bau des Amtsgerichts, ihr zur Aufnahme eines Darlehns von 750 000 ℳ, geschrieben: Siebenhundertfünfzigtausend Mark gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegeawärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

1. Es werden ausgegeben 1500, geschrieben: Fünfzehnhundert Stück Obligationen zu je 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark, in Summa also für 750 000 ℳ, geschrieben: Siebenhundertfünfzig Tau⸗

ark.

8 Die Obligationen werden mit 4 ½ % jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 1 April und am 1. Oktober jeden Jahres von der städtischen Gemeindekasse Steele und der Essen r Kredit⸗Anstalt gegen Rückgabe der Zinscoupons ge⸗ zahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich 1 % von dem Ka⸗ pitalbetrage von 750 000 der verausgabten Stadtobligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Ge⸗ meinde blelbt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmi⸗ gung der Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Ab. tragung der Schuld zu beschleunigen; auch steht derselben jederzeit die Einlösung sämmtlicher Obligationen oder eines Theiles nach vor⸗ hergegangener sechsmonatlicher Kündigung zu. Der Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu.

§. 3. Mit der Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordneten⸗Versammlung eine besondere Schul⸗ dentilgungs⸗Kommission gewählt, welche für die treue Befolgung de gegenwärtigen Bestimmungen verantwortlich ist, und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genommen wird.

Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen Eines aus der Stadtverordneten⸗Versammlung, Eines aus der Bürgerschaft und Eines entweder aus der Bürgerschaft oder aus den Stadtver⸗ ordneten durch die Stadtverordneten⸗Versammlung zu wählen sind.

§. 4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von

1 bis 1500 einschließlich nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Bürgermeister und von den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗ Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kommunal⸗ kasse contrasignirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums

en. 8 G Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10, in Buchstaben Zehn Zinscoupons zu je 11 25 ₰, in den darin be⸗ stimmten He zahlbar, nebst Talons nach den

iegenden ematen beigegeben. 1 anliegfar dem Ablauf dieser und jeder folgenden 5jährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der alten Talons gegen Einlieferung der letzteren ausgereicht. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Obligationen, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. .

Die Coupons und Talons werden mit den Faesimile⸗Unter⸗ schriften des Bürgermeisters, der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗ Kommission und des Rendanten der Gemeindekasse versehen.

.6. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins⸗ coupons der w- desselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde⸗ kasse Steele bezahlt. 1 9 6 Dis Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt

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Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 2. Juli

ger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1879.

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Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist.H Ueber die Verloosung, sowie später über die sodann vorzuneh⸗ mende Vernichtung der eingelösten Obligationen wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeich⸗ nendes Protokoll aufgenommen. . 8

§. 10. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Gemeindekasse zu Steele, an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die aus⸗ gereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu⸗ liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗ coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermin zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden.. 8 Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Ren⸗ danten der Kammunalkasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obli⸗ gationen längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Gemeindekasse durch diese auszuzablen. 1 §. 12. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen sind in der, nach der Bestimmung in §. 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung

ingen.

8 bbigg⸗ne die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen 30 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung in §. 15 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behuf der Ertheilung neuer Obli⸗ gationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die dafür deponirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung anheim⸗ fallen.

Gemeinde Steele mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ lichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung der⸗ selben von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.

§. 14. Die in den §§. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, die Essener Zeitung, als amtliches Kreis⸗ organ, das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger der Regierung zu Düsseldorf und durch die Lokalblätter in Steele. 8 1

§. 15. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obli⸗ gationen finden die auf Staatsschuldscheine Bezug habenden Vor⸗

§. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die

ändig vollzogen und unter unserem Königlichen Insiegel ausfertigen 1 öe vedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihre Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu be⸗ illigen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Berlin, den 29. Mai 1879. (L. S.) . Wilhelm. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Maybach.

Gr. zu Enlenburg. Hobrecht.

Regierungsbezirk Düsseldorf. ““

(L. S.) über 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark Reichswährung.

Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom . ten 1879 hierdurch ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von 500 ℳ, geschrieben: Fünfhundert Mark Reichswährung, deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Steele u fordern hat. b fedes 8 vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons gezahlt.

Das Kapital werden, ulässig ist. 4 age näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten.

Steele, am. . ten 8 8.

Der Bürgermeister. N. N

Rheinprovinz.

wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht

]

Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommiss N. N. 7. N

Eingetragen Kontrolbuch Fol

*. .

Hierzu sind die Coupons Serie I. Nr. 1 bis 10 nebst Talon aus⸗ Rückseite.

SN

wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt

Steele,

8

im Betrage von 750 000 öe vom (Folgt Abdruck des Privilegiums.) Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Talon zur Steele'r bu“ über 500 Reichswährung.

Nr.

iften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebotes süneh Amortisation Sh oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen An⸗ wendung: 8 a. Die im §. 1 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der an⸗ geführten Verordnung dem damaligen Schatz⸗Ministerium nach⸗ maligen Verwaltung des Staatsschatzes zukommen, gegen die Verfügung Fen findet jedoch der Rekurs an die Regie⸗ zu Düsseldorf statt; das 2 §. 5“ der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Kreis⸗ bezw. Landgericht in Essen; 8. 8 c. die in den §§. 5, 8, 9 und 12 daselbst vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen vehach die unter §. 14 dieses Privilegiums ätter geschehen; CaG. . Hlücr. gescher im §. 7 vorbezogenen Verordnung er⸗ wähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht, an die Stelle des in

den §§. 8 und 9 daselbst erwähnten achten Zinszahlungstermines

oll der zehnte treten. S Iia dupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden,

werden; die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der

dt Steele. 8. Die nach §. 2 einzulösenden Obligationen werden ent⸗

weder durch Ankauf eingelöst oder jährlich durch das Loos bestimmt. Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungstage durch die im §. 14 bezeichneten

lätter öffentlich bekannt gemacht. . 1 8 G §. gffeefr Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗

meist.rs durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn

doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ doc b m Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs⸗ Kommission anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betraß der angemel⸗ deten und bis dahin nicht rorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung usgezahlt werden. 1 988 Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗

Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die . Serie Zinscoupons für die 5 Jahre von 18. b5 h einem neuen Talon bei der

ommunalkasse zu Steele ausgehändigt. 8 Wird ee rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Be⸗ sitzer der bezeichneten Obligation gegen besondere Quittung.

Der Bürgermeister.

N. N. (Trockener Coupon⸗Stempel.) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. I N. N. N. N.

8 Regierungsbezirk Düsseldorf.

Coupon 1. Erster Coupon.

Stadtobligation über 500 Reichs⸗ 8

Nr.

Inhaber dieses empfängt am.. aus der Steele'r Kommunalkasse 11 Mark fünf und zwanzig Pfennige. Der eeäee ster

Rheinprovinz.

Serie I. b 11 25 zur Steeler währung.

halbjährigen Zinsen 25 ₰, geschrieben: Eilf

(Trockener Coupon⸗Stemvpel.) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. I1 N. N. N. N.

Der Kommunalstener⸗Empfänger

nn’In

1 F In erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. taats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Oeffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements,

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3

3. Verkiufe,Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* N. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

Anz eiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

„Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Fabriken

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 1 beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[5815] Ausfertigung. Im Namen des Königs! In der ECöT wider den Redacteur ohann Augustin 89 E““ 1 hat das Königliche Stadtgericht zu Berlin, Abthei⸗ lung für Untersuchungssachen, Deputation VII. für Vergehen, in seiner öffentlichen Sitzung vom 25. Ja⸗ nuar 1879, an welcher Theil genommen haben: Bachmann, Stadtgerichts⸗Direktor, als Vor⸗ ssiitzender, 88 von Ossowski, Stadtgerichts⸗Rath, als von Matomaski, do. 12 Beisitzer, der mündlichen Verhandlung gemäß für Recht erkannt:

da 3 1) dae cklagte, Redacteur Johann Augustin,

seinem ganzen

lich gewesenen machen.

wohnhaft, von

Schubert, Martens, urlastlegung der Kosten mit zweihundert Mark 8 Apftrase, der im veesoser olh zwanzig Tage Haft zu substituiren, zu bestrafen, Haff bemn Fürsten Bismarck das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch

Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ an hervorragender Stelle auf Kosten des Ange⸗ klagten bekannt zu machen,

zu Berlin,

3) das in Nr. 42 des schwarzen Blattes vom 17. Oktober 1878 Seite 344 enthaltene Gedicht: „Stachelbeeren, Knechte und Freie“

Exemplaren ne

Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs! Auf die in der Untersuchungssache wider den Zeitungsredacteur Johannes Augustin,

hat die II. Abtheilung des Kriminal⸗Senats des Königlichen Kammergerichts in 22. April 1879, an welcher Theil genommen haben: Steinhausen, sitzender,

Hoenemann, Kreisgerichts⸗Rath, Volkmann, Kreisrichter, nach mündlicher, unter Zuziehung des Staatsanwalts Groschuff als Vertreter des Ober⸗Staatsanwalts und des Kammergerichts⸗Referendarius Bertschy als GerichtzschFübene, v „„ Verhandlung n. „Kaiserlich Deutschen ür Recht erkannt:

das schwarze Blatt und den „Kaiserlich ch daß das Erkenntniß des Köni

v1 ] für Deputation VII. für Ver

der zweiten Instanz aufzulegen.

Umfange nach in allen vorfindlichen bst den zu seiner Herstellung erforder⸗

Platten und Formen unbrauchbar zu ausgefertigt.

Berlin, den 22. April 1879. (L. S.)

Vorstehende

zu Berlin gefertigt. i Appellation EEebö Rechtsmittel nicht eingelegt ist,

2

in der Sitzung vom dem Ablaufe des 5. Junt e.

Kammergerichts⸗Rath, Vor⸗ Berlin, den 19. Juni 1879.

Kammergerichts⸗Räthe,

1879 zu bestätigen, dem Angeklagten auch die Kosten

Von Rechts Wegen. Urkundlich unter des Königlichen Kammergerichts größerem Siegel und der rerordneten Unterschrift

gez. Steinhausen.

Erkenntnisse werden hierdurch noch⸗ mals urkundlich unter Siegel und Unterschrift aus⸗

gegen vorstehende Erkenntnisse ein weiteres Deh h b solche vielmehr mit

schritten haben, wird hiermit bescheinigt.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. 1 Deputation VII. für Vergehen. Bachmann.

Coupons werden vom 16. Inni a. er. ab an unserer Kasse, Behrenstr. 47, eingelöst.

Die Ausgabe der neuen Couponsbogen zu den 5 % Pfandbriefen Serie IV. geschieht vom 1. Juli a. ecr. ab.

lin, im Juni 1879. ban Die Haupt⸗Direktion.

[58360) 4 Sächsische Vieh⸗Versicherungs⸗Bank in Dresden.

Bei der heute nach §. 39 un 1 gefundenen notariellen Ausloosung unserer schuldscheine Litt. A. wurden gezogen:

die Nr. 33 38 49 61 70 à 300 ℳ, die Nr. 264 269 297 316 372 409 443 445 472 510 à 150 ℳ, 8 und werden die vorstehenden Nominalbeträge mit einem Agio von

die Rechtskraft be⸗

Zinszahlung u.

1

Untersuchungssachen, gehen, vom 25. Janunar

Die am 1.

rne., “*“ beate ab unter Berechnung

Papieren.

ichen Stadtgerichts jsche H. Acti den Faenzecen. Preußische Hppotheken Actien Bonk.

0 % egen Rückgabe der betreffenden Stücke schon von der auf Zinscoupon Nr. 14 weiter zu vergütenden Zinsen bei unserer Kasse eingelöst. Dresden, den 1. Juli 1879.

Der Verwaltungsrath. Die General⸗Direktion.

Aster. R 1

88