11““ 2 111“ 11“
.
2. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗
unter Male: Die Königin von Golconda.
des Hauses unter persönlicher Leitung von J. C.
Anfang der Vorstellung 6 ½ Uhr.
ununterbrochen:
IFllumination durch mehr als 15 000 Gasflammen.
1.“] Wallner-Theater. Freitag: 2. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum
spiel in 4 Akten von M. Klapp.
victoria-Theater. Direcktion: Emil Habn. Freitag: Sastspiel des Operetten⸗ Ensembles Leitung von C. A. Raida. Zum zweiten Komisch⸗ Operette mit Baller in 3 Akten gleichnamigem Gedicht frei Musik von C. A.
Zum 106. Male: (Kapitän
phantastische nach Bürgers bearbeitet von S. Michaslis. Raida. 8
Sonnabend, den 16. August. Die Kinder des Kapitän Grant. Grant: Emil Hahn.)
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Freitag: Großes Sommernachtsfest. Von 5 Uhr an vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Doppel⸗Con⸗ cert, ausgeführt von dem Musik⸗Corps des 4. Garde⸗ Regiments z. F., unter Leitung des Kgl. Musik⸗ Dirigenten Hrn. Gustav Roßberg und der Kapelle
Engel. Im Theater. Zum 97. Male: Die Lach⸗ taube. (Es finden nur noch 4 Aufführungen statt.)
Germania-Sommer-Theater. Freitag: Besonders ermäßigte Preise. Parquet 1 ℳ Durch Nacht zum Licht oder: Das Geheimniß der alten Mamsell. Schauspiel in 3 Akten nach dem; gleichnam. Roman von E. Marlitt.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten. Von 6 Uhr an
che Erstes großes Monstre⸗Concert, ausgeführt von drei Musikchören (Ruscheweyh, Baumgarten und Herold). Steyrisches Damen⸗ Quartett. — Tyroler Sängergesellschaft. — Brillante
Im Theater (Anfang 7 Uhr): Emma's Roman. (Emma: Frl. Jenny Schneider, als Gast.) Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr. Im Theater: Erstes Gast⸗ spiel der K. K. Tänzerinnen und Tänzer vom K. K. Hofopern⸗Theater in Wien, unter Leitung des K. K. Balletmeisters Signor Luigi Mazzantini.
Familien⸗Nachrichten
Verlobt: Frl. Katharina Niendorff mit Hrn. Dr. med. Joh. Grasnick (Storkow — Berlin). — Baronesse Marie v. Langen mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant und Regiments⸗Adjutanten Fritz von Malachowski (Rosengarten — Magdeburg). — Frl. Frieda Buchholtz mit Hrn. Gymnasiallehrer Reinhold Gottschick (Gottberg — Charlottenburg).
Frl. Elsbeth Bauer mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef v. Plato (Straßburg i. E. — St. Avold i. L.).
Verehelicht: Hr. Oberförsterkandidat Rudolf v. Döhn mit Frl. Jenny Schultz (Breitenheide in Ostpreußen —Lüchow in Hannover). — Hr. Stabsarzt Dr. Carl Nicol mit verw. Frau Jenny Schwoon, geb. Wolf (Bremerhaven). — Hr. Hauptmann und Compagniechef v. Kaltenborn⸗ Stachau mit Frl. Marie Freiin v. Mansbach (Mansbach).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Lieutenant und Adjutant Zechlin (Torgau). — Hrn. Apotheker E. Pietschker (Cöthen). — Hrn. Pfarrer Naatz (Patosch).
Gestorben: Hr. Medizinal⸗Rath Dr. Kollstede (Bremen). — Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Fried⸗ rich Kossak (Berlin). — Frau Amelie Baronin v. Buttlar⸗Ellerberg, geb. v. Borch (Wiesbaden). — Hr. Major und Abtheilungs⸗Commandeur Theodor v. Selle (Teplitz).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den früheren Ziegeleibesitzer zu Groß⸗Gerstedt Friedrich Wilhelm August Hinrichs, zuletzt in Berlin, ist die gerichtliche Haft wegen Untreue in gewinnsüchtiger Absicht be⸗ schlossen. Die Festnahme hat nicht ausgeführt wer⸗ den können. Es wird ersucht, den ꝛc. Hinrichs im Betretungsfalle festzunehmen und mit den bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Beschrei⸗ bung. Alter: 41 Jahre, Geburtsort: Salzwedel, Größe: etwa 5 Fuß 4 Zoll, Haare: blond, Augen: braun, Augenbrauen: dunkel, Zähne: gut, Gestalt: untersetzt, Sprache: hoch⸗ und plattdeutsch. Salz⸗ wedel, den 30. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[5829]
Steckbrief. Der frühere Stationsaufseher Otto Standfuß aus Zembowitz soll wegen Unter⸗ schlagung amtlich anvertrauter Gelder zur Unter⸗ suchung gezogen werden. Sein gegenwärtiger Aufent⸗ haltsort ist unbekannt. Es werden daher alle Civil⸗ und Millitärbehörden ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Standfuß Acht zu geben, denselben im Betre⸗ tungsfalle festzunehmen und an uns abliefern zu lassen. Ein Jeder, welchem der Aufenthalt desselben bekannt ist, wird zugleich aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde unverzüglich Anzeige zu machen. Rosenberg O./ S., den 26. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
„Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 31. Oktober 1878, betreffend den an Gärtner Glizzen⸗ hirn von Bockenheim verübten Raubmord, ersuche ich wiederholt um Nachforschung nach dem Verbleib der geraubten Cylinderuhr (mit doppeltem Gold⸗ rand, Wappenschild auf der Rückseite, 4 Steinen, der Nr. 45 127 und der Geschäftsnummer 3564). Hanau, den 28. Juni 1879. Der Staatsanwalt.
149091 Subhastations⸗Patent. Das im Kreise Mogilno belegene, dem Guts⸗ besitzer Carl Nasse gehörige
Gut Gozdowa Nr. 1 *
soll im Termine
an ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der noth⸗
wendigen Subhastation versteigert werden. Dasselbe ist mit einem Reinertrage von 3235,71 ℳ und mit einem Nutzungswerthe von 468 ℳ zur Grund⸗ resp. Gebändesteuer veranlagt worden und enthält an Gesammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen 262 Hektar 37 Ar 98 [M. Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypotheken⸗ schein, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen, können in unserm Bureau III. während der Geschäftsstunden eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll im Termine, den 16. August 1879, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkündet werden. Tremessen, den 24. Mai 18709. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter. Proelama. n 12. April 1878 publizirten Testa⸗ Schutzmanns Franz Zmarsly, Nr. 64,279, ist der Kaufmann Erdmann Zmarsly zum Pflicht⸗ theilserben ernannt. Dies wird demselben hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 21. Juni 1879. 1 Königliches Stadtgericht. 8 II. Abtheilung für Civilsachen. 4
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
’ 1“] ündischen Korrektions⸗ und Landarmen⸗ t Breitenau, Poststation Guxhagen, Kreis sungen, sind 8 60 — 70 männliche und 10 weibliche Korrigenden . zur Beschäftigung an Unternehmerb, in kleineren oder größeren Abtheilungen abzugeben; besonders würden sich dieselben zur Fabrikation von Cou⸗ verts, Düten, Pappschachteln, Bürsten, Besen, Cigarren, Ausschneidung von Etiketten, Holz⸗ schachteln, Spielwaaren eignen. 8 Offerten hierauf sind an den Unterzeichneten ein⸗ zusenden, in dessen Amtszimmer auch die Bedingun⸗ gen, auf deren Grund der Vertrag abgeschlossen verden soll, eingesehen werden können. 8 Breitenau, den 16. Juni 1879. Korrektions⸗ und Landarmen⸗Anstalt. “ Der Inspektor und Dirigen: Nettelbeck. k“ “
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe⸗ rungen zum Bau einer kleineren Schmiede⸗ und Stellmacherwerkstatt auf Bahnhof Kohlfurt soll im Ganzen verdungen werden. Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf „ Freitag, den 11. Juli 1879, Vormittag 10 Uhr, im Bureau der Bauinspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung zur Einsicht aus⸗ liegen und Formulare zu Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden können. Sommerfeld, den 30. Juni 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Bauinspektion.
[5671] Bekanntmachung.
In der hiesigen Anstalt werden zum 1. Septem⸗ ber cr. die Arbeitskräfte von 30 weiblichen Ge⸗ fangenen, welche mit Tapisseriearbeiten beschäftigt sind, disponibel.
Die disponibel werdenden Arbeitskräfte sollen zu den bisherigen, oder andern für eine Strafanstalt sich eignenden Beschäftigungszweigen, mit Ausnahme von Cigarrenfabrikation, Weißnäherei und Filet⸗ arbeit verdungen werden.
Die Bedingungen für Uebernahme der Arbeits⸗ kräfte sind hier einzusehen, oder werden gegen 1 ℳ Kopialien abschriftlich übersandt.
Die eingegangenen Offerten werden
„am 14. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, eröffnet, mit dem gleichzeitigen Bemerken, daß Nachgebote nicht angenommen werden. 1
Sagan, den 26. Juni 1879.
Königliche Strafanstalts⸗Direktion.
8 8 Bekanntmachung. ie Lieferung von: 1340 Stück Gaͤmmi⸗Unterlagen für Panzer⸗ bolzen
soll in öffentlicher Submission verdungen werden.
Termin hierzu ist auf Montag, den 14. Juli d. J., Nachm. 5 Uhr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der unterzeich⸗ neten Behörde anberaumt worden.
Die Lieferungsbedingungen sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt, können aber auch gegen Einsen⸗ dung von 0,50 ℳ in baar, bezw. Briefmarken, ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden. 8
Wilhelmshaven, den 25. Juni 1879.
7 2 82 — Kaiserliche Werft,
Verwaltungs⸗Abtheilung.
[58
2 80 D —
(à C. 9/7.)
[5881] Submission. ie Arbeitsleistungen und Materialien⸗Lieferung
zur Herstellung eines Werkstättengebäudes soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Submissions⸗Bedingungen und Kostenanschlags⸗ extrakte liegen in der Registratur des Torpedo⸗ Depots zur Einsicht aus, und können letztere daselbst gegen Erlegung von 0,50 ℳ verabfolgt werden.
Die Zeichnungen sind im Baubureau einzusehen.
Suhbmittenten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf das Werkstätten⸗ gebäude“ bis zum Montag, den 14. Juli, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, in die Registratur des Torpedo⸗ Depots einreichen, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird.
den 14. August 1879, Vormittags 9 Uhr,
Wilhelmshaven, den 1. Juli 1879. Kaiserliches Torpedo⸗Depot.
[5882] Cassel⸗Waldkappeler Bahn.
Die Ausführung der Glaserarbeiten nebst Materialienlieferungen für die Herstellung der Hoch⸗ bauten auf den Bahnhöfen Bettenhausen, Ober⸗ kaufungen, Helsa nnd Lichtenau, sowie den Halte⸗ stellen Niederzwehren, Fürstenbhagen, Walburg und Hasselbach, im Umfange von 700 qm, und veran⸗ schlagt mit 3000 ℳ, wird hiermit ausgeboten.
Die Anerbietungsformulare und Bedingungen sind im Abtheilungs⸗Bureau zu Wehlheiden bei Cassel ein⸗ zusehen und gegen Zahlung von 1,05 ℳ zu er⸗ halten. Ebendaselbst sind die Anerbietungen bis zu dem auf Dienstag, den 15. Juli, Vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermine verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen einzureichen
Cassel, den 2. Juli 1879.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Cordes.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
58 — E 18898] Bekanntmachung.
Bei der am 28. d. Mts. stattgefundenen zehnten Ausloosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 23. August 1869 ausgegebenen Kreis⸗ Obligationen des Kreises Grünberg sind für den Tilgungstermin, den 2. Januar 1880,
Appoints gezogen worden: 8— Litt. B. Nr. 3. 10. 80. 94. 135. 198.
v“
F1 Nr. 0. 15 31. 35. 75. 81. 102. 109. 8 119. 146.
Die Inhaber dieser Oblicationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen Cou⸗ pons und Talons bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst am 2. Januar 1880 einzureichen und das Kapital dagegen in Empfang zu nehmen. Die Ver⸗ zinsung hört mit dem 2. Januar 1880 auf. Der Betrag fehlender Coupons wird vom Kapital ab⸗ gezogen.
Von den früher ausgeloosten Obligationen sind bis heut noch nicht eingelöst:
Litt. B. Nr. 56. 98. 99. C. st. 55. 50. 8 8. ö ö
Grünberg, den 30. Juni 1879. (à Cto. 108/7.)
Der Kreis⸗Ausschuß.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die mit einem jährlichen Gehalte von 600 ℳ verbundene Kreiswundarztstelle des Kreises Kolmar i./P., mit dem Wohnsitze in Schneide⸗ mühl, ist sofort zu besetzen. Geeignete Bewerber fordern wir auf, sich unter Einreichung ihrer Zeug⸗ nisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Bromberg, den 30. Juni 1879.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
88 1 8 8. (5884] Kaiser Wilhelms⸗Spende Auf Grund der §§. 12 und 15 des Statuts der Kaiser Wilhelms⸗Spende, Albgemeinen Deutschen Stiftung für Alters⸗Renten⸗ und Kapital⸗Versiche⸗ rung vom 21./22. März 1879 wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß der Aufsichtsrath dieser Stif⸗ tung zur Zeit besteht aus: 2 1) dem Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath Schuhmann, 2) dem Königlich preußischen Wirklichen Gehei⸗ men Ober⸗Regierungs⸗Rath und Ministerial⸗ Direktor Dr. Jacobi, 3) dem Königlich preußischen Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Forch, dem Königlich bayverischen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Raesfeldt, dem Königlich sächsischen Major Edler von der Planitz, dem Königlich württembergischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Staatsrath Freiherrn von Spitzemberg, dem Großherzoglich badischen Ministerial⸗Rath Wielandt, dem Großherzoglich hessischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Staatsrath Dr. Neidhardt, dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtig⸗ ten Minister, Geheimen Legations⸗Rath von Prollius, dem Großherzoglich sächsischen Staatsrath und Ministerial⸗Direktor Dr. Schomburg, 11) dem Großherzoglich oldenburgischen Regierungs⸗Rath Barnstedt; und daß durch den Aufsichtsrath der Justiz⸗Rath Stämmler hierselbst zum Direktor der Stiftung, sowie zum Subdirektor derselben der Bureau⸗Vor⸗ steher Albert Adler ernannt worden sind.
Das Geschäftslokal der Kaiser Wilhelms⸗Spende befindet sich bis auf Weiteres Kaiserhofstraße Nr. 2 Berlin, 1. Juli 1879. Der Präsident des Aufsichtsraths der Kaiser Wilhelms⸗Spende.
Schuhmann.
Ober⸗
[58944 Monats-Uebersicht vom 30. Juni 1879. 8 (Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) . Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen ... .Erworbene kündbare hypothekarische Forde- rungen 4,472,150. Ausgegebene unkündbare Pfandbriefe „ 95,310,600. Ausgegebene kündbare Pfandbriefe „ 2,868,200. 88 Gotha, den 30. Juni 1879. (à Cto. 53/7 A.)
Deutsche Grundkredit-Bank. v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.
8
ℳ 95,359,193.
[5806]
uns zu melden. Cöln, den 30. Juni 1879.
Cölnische Baumwollspinnerei und Webereit.
In der am 18. d. M. abgehaltenen außergewöhnlichen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft ist der Beschluß gefaßt worden, unser Aktien⸗Kapital von ℳ 3 000 000 durch Rück⸗ kauf von 600 Stück Aktien à ℳ 600 zum Course bis zu 90 % auf ℳ 2 640 000 zu reduziren.
Die Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister hat am 26. d. M. stattgefunden und fordern wir auf Grund der Art. 243/8 des Allg. D.
H. B. unsere Gläubiger hierdurch auf, sich bei
Die Direktion.
Pensions⸗Versicherung 1 in Hamburg. Bilanz ultimo 1878.
Obligationen der Actionaire Guthaben in der Reichsbank Diverse Debitores. 1 Cassen⸗Bestand. Wechsel⸗Bestand 6* b“ Darlehen gegen Unterpfand. 2 auf Policen der Gesellschaft Ausstände bei den Agenten. 1 Gestundete Prämien wegen monat⸗ licher, vierteljährlicher und halb⸗ jährlicher Prämien⸗Zahlungen. Uelven Goo
78,092 49
32,366 68 190,245 59 8,345,577 — 195,000 — 1,22 7,325 —
15,07226 33
15,150 Versicherungen auf einzelne Leben
910 Versicherungen auf zwei verbundene
Leben 5 8 16,060 Versicherungen mit
15 Wittwen⸗Pens.⸗Versichergn. m. jährl. Pens. von Hamburg, den 30. Juni 1879.
Berlin, den 30. Juni 1879.
Activa. ℳ ₰
1,350,000 — 98,090 74
771,043 99] 66,253 19
Reservefonds der Actionaire.. Reserve für noch unerledigte Sterbe⸗
Desgleichen für noch unerledigte Aus⸗
Desgleichen für noch nicht erhobene
Desgleichen für noch nicht erhobene
Diverse Creditores . . .
1199990 „ . . 38,282,375 ℳ gegen jährl. Prämien⸗Zahlg. von 1,157,336 ℳ 1 8 B. Pensionsversicherungs⸗Branche: 88 Leibrenten⸗Versichergn. m. jährl. Pensionen. von 15,632 ℳ gegen einmal. Kapital⸗Zahlg. von 201,259 ℳ 324
Die Direction der Lebens⸗ und Pensi Ernst Schmidt.
Der General⸗Bevollmächtigte der Provinz Brandenburg. 1 E. Goldschmidt. W“
Passiva.
Grund⸗Capital 11“ Prämien⸗Ueberträge aus der Lebens⸗ Versicherungs⸗Branche... Reserve aus der Lebens Versiche⸗ Reserve aus der Pensions⸗Versiche⸗ Gewinn⸗Reserve aus der Lebens⸗ Versicherungs⸗Branchhe. Gewinn⸗Reserve aus der Pensions⸗ Versicherungs⸗Branche 1“
I1 1,13419003 372,680 73
8,140 ,37 144,431 67
fälle 172,040—
steuer⸗Versicherungen...
“ Desgleichen für noch nicht erhobene
Actien⸗Zinsen
Dividenden ...
Guthaben diverser Agenten
13,07272v8 3
Im Königreiche Preußen, laufende Versicherungen ultimo 1878. A. Lebensversicherungs⸗Branche:
im Betrage von 37,092,375 ℳ gegen jährl. Prämien⸗Zahlg. von 1,106,760 ℳ
2 „ 50,5 1 *
5,050 „ .
und jährl. Prämien⸗Zahlung . 1,945
102 Versicherungen mit jährlichen Pensionen von 20,082 ℳ
ons⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Janus.
Ebeling.
1“
9 8 —
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; “
— 18* 8 für Berlin außer den Pest-Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Juli
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Steuereinnehmer Mahler zu Wartenburg im Kreise Allenstein den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Rentier Löbel Louis Guttentag zu Berlin den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Denutsches Neich.
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg ernannten Herrn George Scroggs ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Das dritte Heft der im Reichskanzler⸗Amt herausgegebe⸗ nen „Entscheidungen des Ober⸗Seeamts und der See⸗Aemter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen.
Das Heft wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei di⸗ rekter Bestellung zum Preise von 2,20 ℳ für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 2,75 ℳ für das Exemplar zu beziehen. .
Berlin, den 29. Juni 1879.
1 Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
Bekanntmachung. 8 Postkarten mit Antwort im Verkehr des Welt⸗ postvereins.
Postkarten mit Antwort sind zulässig im Verkehr mit Belgien, Frankreich, Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argenti⸗ nischen Republik. Die Tarxe beträgt 20 .
— Berlin W., den 1. Juli 1879.
Kaiserliches General⸗Postamt. Wiebe. 8
Königreich Preußen. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 8 “ und Forsten. ““ Verzeichniß von den im Jahre 1880 pachtlos werdend Domänen.
Kreis V Flächen⸗ (in Hannover inhalt Amt). ha
Regierungs⸗
- bezirk Nr. (in Hannover
Landdrostei).
1. Königsberg Rastenburg 8 2 Gerdauen
e mit Reimsdorf 2 Hss2h 464,7 Linde v“ Wickerau — Budupöhnen Löbegallen Pogutken Mallar Czettnau — Kunzendorf 8 Konitz Luttom Potsdam Prenzlau Brüssow
“ Moor
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Frauenhagen Frankenfelde Kowalswerde Ruhleben Kottbus, Lakoma Gorgast
Ragnit Pillkallen Berendt
Gumbinnen
2., 899
Neustadt Marienwerder Thorn
9öSnSS S=9
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9. Oberbarnim
10. 8 Teltow
11. Frankfurt Kottbus
B“ Lebus
13. Cöslin Stolp Gallenzin
14. Stralsund Grimmen Treuen
EIu75 88 Glashagen
16. Posen Schildberg Deutschhof (Nawislacki) Birnbaum Grabitz (Grabia)
8 “ Geißberg (Sprzeczno)
17. Eö“ Klessewitz
18. Hallberg (Ciaczyn)
19. Mahlingen (Mlynkowo)
20. Gr. Keressingen (Gr.
21. Magdeburg Oschersleben Emmeringen
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. 1 Eilenstedt 88 Merseburg Liebenwerda
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Krauschütz und Kraupa Packisch Kreischau und Neusorge
26. Torgau 27. Schleswig Hadersleben Hof Nyegaard
28. Lüneburg Isenhagen Knesebeck
29. Stade Bremervörde Bremervörde
30. „ Dtterndorf Kochenbüttel
31. 4 Fefeen Vogelsang
32 Aurich Berum Wester Coldumer Grashaus 33. Cassel Hanau Beiersröderhof
38 Fulda Maberzell
35. Homberg Wolferode
36. Eschwege Wichmannshausen
37. Rothenburg
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Abends.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ nistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf⸗ chrift „Der Volks⸗Staat“ zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 3. Juli 1879.
8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann. “
Das von der unterzeichneten Behörde, als Landes⸗Polizei⸗ behörde, unterm 28. November v. J. auf Grund des §. 11. des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober v. J. verfügte Verbot n im Verlage von W. Bracke hierselbst erschienenen Druck⸗ schrift:
„Am Webestuhl der Zeit.“ Sozialpolitischer MReoman in drei Bänden von A. Otto Walster. 1“
wird hiermit auf die im Jahre 1877 in demselben Verlage er⸗ schienene Auflage jener Druckschrift ausgedehhht.
Braunschweig, den 30. Juni 187.
KSKerrzogliche Polizei⸗Direktion. Orth.
Bekanntmachung, 8— betreffend Schutzmaßregehn Pgen, die Rinderzest,
Der Senat von Hamburg hat unterm 25. Juni d85 F. folgende Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland, er⸗ assen:
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 17. d. M. die bisher noch beibehaltenen, in der Kaiserlichen Verordnung vom 8. April d. J. und in der diesseitigen Bekanntmachung vom 9. April d. J. bezeichneten Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland aufgehoben worden, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Bekanntmachungen des Senats vom 31. Ja⸗ nuar und vom 9. April d. J., Beschränkungen der Einfuhr aus Rußland betreffend, außer Kraft getreten sind.
Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 25. Juni 1879.
Aichtamtliches.
—
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Juli. Se. Kaiser und König besuchten, laut Meldung des „W. T. B. aus Ems, auch gestern Abend nach einer Spazierfahrt die Vorstellung im Theater.
Die Kur setzen Se. Majestät in der bisherigen Weise fort.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern Se. Majestät den Kaiser in Ems.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (71.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung dee Zoll⸗ tarifs mit der Position 2 (Baumwolle und Baum⸗ wollwaaren) fort. Eine längere Diskussion knüpfte sich noch an die Anmerkungen d. 2 und 3. Der Referent Abg. von Bötticher erklärte, ein Zoll von 12 ℳ auf baumwollene Fischernetze würde nur den Fischern ihr Handwerkzeug ver⸗ theuern. Die einzige Fabrik solcher Netze in Deutschland, die in Itzehoe, verzolle das ausländische Garn für ihre Netze nicht, sondern nur die fertigen Netze nach dem für diese gel⸗ tenden Sätze. Da diese Vergünstigung vermuthlich bestehen bleibe, so würde auch sie eher Schaden als Nutzen von dem hohen Zoll haben. Deshalb sei der alte Zollsatz von 3 ℳ vorgeschlagen. Der Antrag von Heereman zur Anmerkung 2 erscheine ihm sehr der Berücksichtigung werth. Diejenigen Fa⸗ briken, die sich mit der Herstellung von Putzlappen aus Baum⸗ wollenabfällen befaßten, büßten bei dem Kommissionsvorschlage den bisher genossenen Zollschutz von 60 ℳ ein; man be⸗ fürchte deshalb in Gladbach, wie ihm der dortige Landrath mitgetheilt habe, große Kalamitäten von der Ermäßigung des Zolles auf 10 ℳ Bei Annahme des Antrags Heereman würden nur wirkliche Abfälle zu diesem niedrigen Satz eingeführt. Der Kommissionsvorschlag zu Anmerkung 3 rechtfertige sich dadurch, daß das zur Herstellung von Schmirgeltuch nothwen⸗
dige Gewebe schon jetzt nach den Grundsätzen des Veredlungs⸗ verkehrs zollfrei bezogen werden könne, und daß das Schmir⸗
geltuch ein für verschiedene Industrien nothwendiges Hand⸗ werkszeug sei, welches nicht vertheuert werden dürfe.
Der Abg. Frhr. von Heereman befürwortete seinen Antrag, der dem Interesse der Gladbacher Fabrikanten entspreche,
welche aus Abfällen von Baumwollstoffen sehr schöne Gewebe herstellten.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow beantragte, bei Anmerkung 3. die Regierungsvorlage wiederherzustellen, da nach dem Kom⸗ missionsvorschlage den Schmirgeltuchfabrikanten die ganze ex⸗ zeptionelle Vergünstigung zu Theil werde, Halbfabrikate, die nach der Veredlung nicht ins Ausland zurückkehrten, zollfrei zu beziehen. Den inländischen Bedarf an Schmirgeltuch könne eine Fabrik in Herford, die einheimische Gewebe nach einem neuen Verfahren bearbeite, vollständig befriedigen. Gegen⸗ wärtig würden Schmirgelleinen unter dem Vorwande der Ver⸗ edelung von England in der Nähe von Bremen zollfrei hier eingeführt, als Schmirgeltuch wieder ausgeführt, und da solches zollfrei sei, wieder eingeführt. Dasselbe Verfahren würde mit den rohen Geweben vorgenommen werden, wenn Schmirgel⸗ leinen zollfrei würden, während die rohen Gewebe verzollt werden müßten. Der Zoll von 6 ℳ auf Schmirgeltuch ver⸗ theuere dasselbe nur um 4 Procent.
Der Abg. Dr. Delbrück bemerkte, nach dem Kommissions⸗ vorschlage sollten nicht Schmirgelleinen, sondern gerade die hierfür bestimmten rohen Gewebe zollfrei eingehen; für die⸗ jenigen Fabriken, welche nur Schmirgelleinen fabrizirten, sei dies also ein Vortheil. Die deutsche Schmirgeltuchfabrikation, welche bis jetzt nur Schmirgelleinen unter den für den Ver⸗ edelungsverkehr vorgeschriebenen Bedingungen zollfrei beziehen könnte, hätte ferner nach diesem Vorschlage den Vortheil, auch rohe Gewebe verarbeiten zu können. Die unnütze Ausfuhr zum Zwecke der W. ereinfuhr würde aber dadurch beseitigt. r Bundesber zmächtigte Ober⸗Regierungs⸗Rath Herr⸗ mann schloß sich deo Ausführungen des Abg. von Kleist⸗ Retzow bezüglich der Anm. 3 an, weil nach dem Wortlaut des Kommissionsbeschlusses auch Schmirgelleinen zum Schaden der Fabrikanten von solchen zollfrei eingeführt werden könnten und weil ein Zoll von 6 ℳ das Schmirgeltuch nicht erheblich vertheuere. Gegen die übrigen Kommissionsbeschlüsse und den Antrag von Heereman habe er nichts einzuwenden.
Der Referent Abg. von Bötticher erwiderte, der Zoll von 6 ℳ für Schmirgeltuch wäre ein viel höherer Schutz, als dieser Artikel bisher genossen. Derselbe sei seit 1868 zollfrei und habe zuvor nur 3 ℳ gezahlt. 1
Bei der Abstimmung wurden die 3 Anmerkungen nach den Kommissionsbeschlüssen unter Annahme des Antrags von Heereman genehmigt, womit die Pos. 2 erledigt war.
Die darauf folgende Pos. 18 lautet nach den Kommissions⸗ beschlüssen:
Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren: a. von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metall⸗ fäden; gestickte und Spitzenkleider 100 kg 900 ℳ, b. von Halbseide 100 kg 450 ℳ, c. andere, soweit sie nicht unter d. und e. genannt sind 100 Pg 300 ℳ, d. von Geweben, mit Kautschuck überzogen und getränkt, sowie aus Kautschuckfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien 100 kg 130 ℳ, e. Leibwäsche, leinene und baum⸗ wollene 100 kg 150 ℳ, f. Hüte: 1) seidene Herrenhüte (Cylinder), garnirt und ungarnirt 100 kg 300 ℳ, 2) Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirt 100 kg 180 ℳ. 3) Damenhüte, garnirt 1 Stück 1 ℳ, 4) Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt 1 Stück 0,20 ℳ, g. künstliche Blumen: 1) Blumen, fertige, au:; Webe⸗ oder Wirkwaaren allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen 100 kg 300 ℳ, 2) Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stiele ꝛc. ohne Verbindung unter einander 100 kg 120 ℳ
Der Referent Abg. Dr. von Schauß empfahl die An⸗ nahme der Zölle; denn es handle sich nur um Gegenstände des Luxus, wo Mode und Geschmack, nicht der Preis ent⸗ scheidend seien. Anträge und Petitionen seien von keiner Seite eingegangen; also schienen die Interessenten mit dem Vorschlage einverstanden zu sein. Bei der Bemessung des olles sei man von dem Prinzipe ausgegangen, den Zoll vom Stoff mit 50 Proz. Zuschlag auf die Kleider zu legen. 8
Der Abg. Sonnemann erklärte, er habe in der Kommis⸗ sion schon darauf hingewiesen, daß in Bezug auf die ganze Position Herrenkleider und Damenkonfektion, mit Ausnahme
seidener und halbseidener Waaren, Niemand eine Zollerhöhung verlange. Alle vorliegenden Petitionen erklärten sich gegen eine solche, weil sie Repressalien vom Auslande süsrchteten.
Die ungefähr 6000 Ctr. betragende Einfuhr fürchte Nie⸗ mand. Diese komme aber cigentlich nicht in den Handel, sondern sei für den Grenzverkehr bestimmt. Die Furcht vor Revpressalien des Auslandes Seitens der deutschen, in diesem Artikel sehr bedeutenden Exportindustrie sei begründet. Die Schweiz habe gegenwärtig für Kleider einen Zoll von 30 Frcs., den sie auf 100 Frcs. erhöhen wolle. Auf Vorstellung deut⸗ scher Interessenten habe man dort erwidert: warum die Schweiz den Zoll nicht auf 100 Frcs. erhöhen solle, wenn Deutschland ihn auf 300 ℳ erhöhe. — In Herrenkleidern finde eine bedeutende Ausfuhr von sämmtlichen süddeutschen Fabriken nach Frankreich statt. Es seien meistens feine Herren⸗ kleider, die nach Paris, dem Sitze der Mode, exportirt würden. Ein einziges Haus exportire dorthin für eine halbe Million Mark. Diese Konfektionen würden bis jetzt in Frankreich nach
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