1879 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

.“ dem Werth versteuert; da man dort damit umgehe, die Werth⸗ zölle aufzuheben, so richte sich nach dem neuen wb der Satz nach den Stoffen, aus dem die Kleider beständen, mit

einem prozentualen Zuschlag. Es sei dies ein viel niederige⸗ rer Satz als der hier vorgeschlagene. Nun verfolge man in Frankreich die bisherige Zollbewegung sehr aufm⸗ sam, und es sei sehr wahrscheinlich, daß die zosen, nachdem man auf diesen Artikel einen so hohen Zoll einführe, den Niemand verlange, Deutschland damit nachfolgen werde, und daß diese Industrie bedeutenden Schaden erleiden würde. Sie habe ohnehin schon dadurch gelitten, daß die Fan gs seit dem Kriege sehr ungern und nur dann in

Heutschland kauften, wenn sie einen bedeutenden Vortheil hätten. Auch würden die deutschen Industriellen vielfach von den französischen Zollbeamten chikanirt, indem ihnen höhere Werthe untergelegt würden, als sie tragen könnten. Dennoch sei es bis jetzt geglückt, eine bedeutende, von Jahr zu Jahr steigende Ausfuhr nach Frankreich zu er⸗ halten. Auch die Berliner Konfektion exportire ihre Fa⸗ brikate nach der Schweiz, Belgien, Frankreich, England ꝛc. Auch da sei die Repressalie zu fürchten, daß die dortigen Zölle erhöht würden und daß diese Ausfuhr abgeschnitten werde. Er mache noch darauf aufmerksam, daß Seitens dieser In⸗ dustrie aus Süddeutschland vielfach Kleider noch Amerika exportirt worden seien, und daß dort durch die sehr hohen Zölle die Ausfuhr herabgesetzt worden sei. Durch die Maß⸗ regel, die das Haus jetzt treffe, schädige es gerade die Inter⸗ essen der deutschen Industrie. Finanziell würden sie auch nichts einbringen, denn man könne doch nicht annehmen, daß bei einem so enorm erhöhten Zolle die Ausfuhr in gleichem Maße stattfinden werde, nur der Schmuggel werde dadurch befördert werden. Er könne daher nur bitten, die alten Zölle auf dem bisherigen Stande zu belassen, sonst schädige man durch diese Hülfe die Industriellen, welche derselben gar nicht bedürften.

Der Abg. von Kardorff erwiderte, ein Antrag des Vor⸗ redners liege nicht vor, er wolle deshalb sich auf die Bemer⸗ kung beschränken, daß man viel zu ängstlich sei und sich vor Repressalien fürchte, die das Ausland ergreifen könnte. Wenn man immer danach sehen wolle, was das Ausland thun könnte, dann dürfe man gar keine Zölle haben. und Rußland hätten durch Zollerhöhungen den deutschen Ex⸗ port schwer geschädigt, er wolle erst abwarten, ob die Staaten nicht zu Deutschland kämen, um von Deutschland gegen Kom⸗ pensation Zollermäßigungen zu verlangen.

Der Abg. Sonnemann bemerkte, ehe die anderen Staaten zu Deutschland kämen, könnten verschiedene Industriezweige schon zu Grunde gegangen sein; so habe Deutschland seinen ganzen Export nach den Sandwichs⸗Inseln verloren, weil England einen Vertrag abgeschlossen habe, der seinen Import günstiger stellte als den deutschen; wenn auch Deutschland jetzt mit England gleichberechtigt sei, so habe es diesen Import doch noch nicht wieder erringen können. Anträge habe er allerdings nicht gestellt, das sei ja nach den Worten des Abg. Berger Sache der Majorität.

Das Haus genehmigte darauf Pos. 18 nach der Kommissionsvorlage.

Es folgte die Position 22, welche nach den Beschlüssen der Kommission lautet: In

sämmtliche Titel der

Leinengarn, Leinwand und al dere Leinenwaaren,

d. i. Garn und Webe⸗ oder Wirkwaare vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme von Baumwolle: a. Garn, mit Ausnahme des unter b. genannten: a. bis Nr. 5 englisch 100 kg 3 ℳ, 5. über Nr. 5 bis Nr. 8 englisch 100 kg

5 ℳ, über Nr. 8 bis 20 englisch 100 kg 6 ℳ, 2. über Nr. 20 bis 35 englisch 100 kg 9 ℳ, s. über Nr. 35 englisch 100 kg 12 ℳ, b. gefärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn: I) bis Nr. 20 englisch 100 kg 12 ℳ, 2) über 20 bis 35 englisch 100 kg 15 ℳ,

3) über 35 englisch 100 kg 20 ℳ, c. Zwirn aller Art 100 kg

36 ℳ, d. Seilerwaaren, ungebleichte; gebleichte Seile, Taue, Stricke, Gurten, Tragbänder und Schläuche; grobe ungefärbte Fuß⸗ decken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern 100 kg 6 ℳ, e. Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbe⸗

druckt, ungebleicht: 1) bis 16 Fäden in der Kette und dem Schuß

zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 qen 100 kg 6 ℳ, 2) mit 17 bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ ammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 qem; feine, sowie alle gefärbten Fußdecken aus Manillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern 100 kg 12 ℳ, 3) mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 qem; Seilerwaaren, gefärbte und gebleichte, mit Ausnahme der unter d. genannten, 100 kg 24 ℳ, 4) mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche

von 4 gem 100 kg 36 ℳ, 5) mit mehrals 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 qem 100 kg 60 ℳ, f. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt,

gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt: 1) bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 qem 100 kg 60 ℳ, 2) mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebfläche von 4 gem 100 kg 120 ℳ, g. Damast aller Art; verarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug; leinene Kittel aller Art 100 kg 60 ℳ, h. Bänder, Borten, Fransen, Gaje,

gewebte Kanten, Schnüre, Stickereien, Strumpfwaaren; Gespinnste

und andere Waaren in Verbindung mit Metallfäden 100 kg 100 ℳ,

) Zwirnspitzen 100 kg. 600

Tit. a. —d. wurden gemeinsam zur Diskussion gestellt.

ierzu lagen folgende Anträge vor: die Abgg. Dr. von änker, Krafft und Freiherr von Dalwigk beantragten: Der Reichstag wolle beschließen:

in Nr. 22 des Zolltarifs: „Leinengarn, Leinwand und andere

Leinenwaaren“ den Zollansatz unter a. Maschinengespinnst a. bis Nr. 8 englisch, von 3 ℳ“ auf 6 ℳ“ zu erhöhen. Ferner beantragten die Abgg. Loewe (Berlin), Dr. Karsten,

Rickert und Dr. Bamberger:

Der Reichstag wolle beschließen: 8 Leinengarn, Leinwand ꝛc. Pos. k. 1 zu setzen: „bis

180 Fäden“, Pos. f. 2 zu setzen: „über 180 Fäden 100 ℳ“

Der Referent Abg. Dr. von Schauß empfahl die An⸗ nahme der Kommissionsvorschläge. Die Regierung habe zwischen Hand⸗ und Maschinengespinnst einen Unterschied machen wollen, weil sich das erstere seiner Unregelmäßigkeit wegen schwer nach Nummern sortiren lasse; die Kommission habe diese Unterscheidung fallen gelassen, weil Handgespinnst nur in den gröberen Nummern vorkomme.

Nachdem der Abg. Freiherr von Heereman für den Kommissionsantrag eingetreten, begründete der Abg. Dr. von Wänker sein Amendement, indem er ausführte, in den bezeich⸗ neten Nummern überschütteten die italienischen Spinnereien, welche mit ihrem vorzüglichen Material und den dort abnorm niederen Arbeitslöhnen im Stande seien, billiger als irgend eine deutsche Hanfspinnerei zu produziren, ganz Süddeutsch⸗ land zu Preisen, welche jede Konkurrenz ausschließen und die inländischen Hanfspinnereien ruinire. Es erscheine ein höherer

aus Flachs oder anderen

Fi lamr

Frankreich

8 Zoll geboten, als ihn die Kommission vorschlage; der Antrag;

der letzteren scheine keine genügende Garantie gegen die Fort⸗ dauer der bezeichneten Mißstände zu bieten.

Unter Ablehnung des Antrages von Waenker stimmte das Haus den Kommissionsanträgen ad a. bis d. bei.

Der Reichstag wolle beschließen:

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, nach Ablauf des bestehenden Handelsvertrags mit Oesterreich⸗Ungarn die zoll freie Einfuhr der Rohleinen nicht mehr zuzugestehen.“

Der Abg. Dr. v. Schauß begründete als Referent der Tarifkommission die Resolution mit dem Hinweise, daß der deutschen Leinenindustrie von Oesterreich⸗Ungarn aus geradezu

der Untergang drohe, wenn der bisherige Zustand noch länger

fortdauere. Nun sei wohl für die Zeit des neuen deutsch⸗ österreichischen Handelsvertrages den verbündeten Regierungen die Hand gebunden, es sei aber dringend geboten, sofort nach dessen Ablauf eine Remedur eintreten zu lassen.

Litt. e. und die Resolution wurden darauf vom Hause genehmigt.

Zu Titel f. sprach sich der Referent Dr. von Schauß gegen den Antrag Locwe aus; es kämen sehr selten Gewebe über 180 Fäden vor, also bedeute derselbe eine Gleichstellung aller gebleichten Leinewand ohne Rücksicht auf die Feinbeit.

Der Abg. Loewe (Berlin) führte aus, sein Antrag bleibe weit hinter dem zuruück, was von Reichswegen geschehen müßte, wenn man in der That die Industrie schützen wolle. Der Rückgang der deutschen Leinenindustrie im Großen und Ganzen liege nicht daran, daß sie als solche einem besonderen Nothstande unterliege, sondern daran, daß sich in der letzten Zeit im Allgemeinen der Geschmack des Publikums bedauer⸗ licher Weise mehr von Leinen abgewendet habe und auf die Konsumtion von Baumwolle übergegangen sei. Wenn diese Umnälzungsperiode, welche sich in der ganzen Welt vollziehe, vorübergegangen sei, werde Dasjenige, was von der Leinenfabrikation noch vor⸗ handen sei, in derselben Weise prosperiren, wie sie es in der Zeit gethan habe, wo mehr Leinen vom Publikum verlangt worden sei als jetzt. Das Bestreben, die Zollsatze ohne weitere Erwägung der maßgebenden konkreten Verhältnisse hinauf⸗ zutreiben, bringe hier eine Industrie in ungeheure Gefahr, und er wünsche, daß der Reichstag dieselbe schütze und von einer Zollerhöhung Abstand nehme. Die Industrie der Fabrikation von Kragen und Manschetten für Hemden, die Feeilich auf Berlin und Bielefeld konzentrirt sei, beschäftige in Berlin 8000, und in Bielefeld, wo ein Fabrikates hergestellt werde, eine entsprechende Zahl von Menschen. Diese Industrie bedürfe eines ganz bestimmten Leinens, das lediglich in Irland fabrizirt werde, welches ver⸗ möge seines Klimas und der ungeheuer großen Bleichen ein außerordentlich feines Gewebe zu einem entsprechend billigen Preise herstellen könne. Selbst Bielefeld, das für die übrigen Theile des Oberhemdes das vorzüglichste Leinen produzire, beziehe das Material aus Irland. Die Pro⸗ duktion müsse sich allerdings mit einem Gewinn von 4 Proz. begnügen. Es stehe fest, daß jetzt schon die Kosten für Trans⸗ port und Zoll 8 Proz. des Werthes des irischen Leinens aus⸗ machten, und man nel also, wenn man das Produkt um

Drittel dieses

dim jetzt proponirten Zoll vertheuern wollte, den Gewinn von 4 Proz., den die Produzenten jetzt hätten, so schmälern, daß es den Fabrikanten unmöglich sein würde, ihr Geschäft fort⸗ zusetzen. Die Folge würde sein, daß entweder die Fabrikanten

auf geringere Nummern dieses Leinens heruntergehen müßten,

und demgemäß das finanzielle Interesse der Regierung in Frage gestellt würde, oder daß sie versuchen würden, die Kosten

dieser Zollerhöhung dadurch zu ersparen, daß sie die Arbeitslöhne

heruntersetzten. Die bei dieser Industrie beschäftigten 8000 in Berlin, 2000 in Bielefeld verdienten 10 ℳ, es würde also eine Einbuße von ungefähr 6 000 000 jährlich repartirt werden

müssen auf die Arbeitslöhne der hier besonders in Betracht Gerade dieses Moment bei der

kommenden Arbeiterinnen. Wäschefabrikation sollte von den Abgg. Windthorst und von Kleist⸗Retzow nicht unbeachtet gelassen werden, denn wenn diese Herren wünschten, die Sittlichkeit dadurch zu heben, daß sie die Polizei und die Kirche ins Spiel führten, so hätten sie von ihrem Standpunkt aus Recht. Aber sie sollten doch dem Mittel, welches die Freihändler anwenden wollten, um in der friedfertigsten Weise für die Sittlichkeit zu sorgen, nicht entgegentreten. Dieses aber sei, daß er und seine Partei den Leuten die Arbeit lassen wolle, welche sie hätten. So lange diese Leute zu arbeiten hätten, vergingen ihnen auch die schlechten Gedanken. Er bitte also, es bei der Erhöhung von 60 auf 100 bewenden zu lassen.

Der Abg. Dr. Rentzsch bemerkte, in der Lausitz würden meistens nur Gewebe von 80 bis 160 Faden fabrizirt. Schlesien und Bielefeld produzirten allerdings zum Theil feinere Waare. Nach dem Antrage Loewe würden aber nur ein verschwindend kleine Anzahl von Artikeln von dem höheren Zoll getroffen werden und der Leinenindustrie der Lausitz gegen die über⸗ mächtige böhmische Konkurrenz kein genügender Schutz gewährt werden. Denn, nachdem im Sinne der vorhin angenommenen

Resolution die zollfreie Einfuhr von Rohleinen aus Oesterreich

aufgehört habe, werde sich die böhmische auf die Fabrikation der besseren Qualitäten werfen, welche dann mit keinem genügenden Zoll belegt seien. Dasselbe, was von der Lausitz und Böhmen gelte, gelte von Westfalen und Irland. Es handele sich hier nicht um den Schutz einer Groß⸗ industrie, sondern um den Schutz einer kleinen alten Haus⸗ industrie.

Der Abg. Grützner erklärte, zu Gunsten der Berliner Nähmädchen mit ihren jammervollen Löhnen dürfe man doch nicht eine große, alte deutsche Hausindustrie schädigen, eben⸗ sowenig wie zu Gunsten weniger großer Wäschefabrikanten, die von ihren Fabrikaten einen überaus großen Nutzen hätten, Hemdenkragen, die ihnen 2,74 kosteten, verkauften sie mit 8 ℳ, während sie ihnen durch diesen Zoll um 3 vertheuert würden. Wenn Deutschland zur Wäschefabrikation das Leinen aus dem Auslande beziehe, dann liefere es nur noch die Näh⸗ fäden und Nähmädchen. Er bitte dringend, die Kommissions⸗ beschlüsse anzunehmen.

Der Abg. Loewe bemerkte dem Vorredner, daß das Material für die Wäschefabrikation nicht von der inländischen Hand⸗ weberei hergestellt werde und daß durch einen Zoll auf das⸗ selbe nur einer deutschen Exportindustrie ihr Rohmaterial un⸗ nöthig vertheuert werde.

Der Abg. Grützner konstatirte, daß in der Enquete der einzige vernommene Sachverständige ausgesagt habe, er habe

Leinenindustrie

Zu Titel e. beantragte die Kommission nachfolgende Re⸗ solution:

Der Abg. Sonnemann wies auf Belgien hin, welches um seine Baumwollengarne, die es bis Nr. 65 produzire, zu schützen, einen Zoll bis zu 66 erhebe, welcher in Betreff der höheren Nummern plötzlich auf 10 falle, da dieselben in Belgien nicht produzirt würden. Analeg müßte man hier verfahren.

Der Antrag Loewe wurde darauf abgelehnt, und der Rest der Pos. 22 nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Es folgte Position 30; diese lautet nach dem Kommissions⸗ beschlusse:

Seide und Seidenwaaren: a. Seiden⸗Kokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder gesponnen (filirt); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt; alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von gefärbter Seide frei, b. Seidenwatte 100 kg 24 ℳ, c. Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets 100 ka 36 ℳ, d. Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in. Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen Spinn⸗ materialien und zugleich in Verbindung mit Metall⸗ fäden; Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder theilweise aus Seide 100 kg 600 ℳ, Anmerkung zu d: Tülle roh oder gefärbt, ungemustert 100 kg 250 ℳ, e. alle nicht unter d. begriffenen Waaren aus Seide oder Floretseide in Ver⸗ bindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen 100 kg 300 Anmerkungen: 1) ganz grobe Gewebe aus rohem Ge⸗ spinnste von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Pack⸗ leinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlapper verwendet werden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden 100 kg 10 ℳ, 2) Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Die Abgg. Grad und Dr. von Wänker beantragten:

Der Reichstag wolle beschließen:

Nr. 30 des Zolltarifs Litt. d. der Regierungsvorlage wieder herzustellen und zu setzen: b. Floretseide, gesponnen oder ge⸗ zwirnt, nicht gefärbt, 100 kg 12

Ferner beantragten die Abgg. von Knapp und Dr. Völk:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) zu Nr. 30 des Zolltarifs (Seide und Seidenwaaren) zwi⸗ schen c. und d. einzuschalten: „d. Zwirn und Rohseide (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.), gefärbt und ungefärbt 100 ℳ“, 2) die Titel d. und e. der Kommissionsanträge mit den Buchstaben e. und f. zu bezeichnen.

Der Referent Abg. Dr. von Schauß führte aus, daß man nicht wegen 6 Spinnereien in Elsaß und Baden, die Floret⸗ seide fabrizirten und deren dauernde Existenzfähigkeit noch nicht nachgewiesen sei, da ihr Rohmaterial sich nicht im In⸗ lande finde, die Rücksichten auf die Interessen großer In⸗ dustriezweige, namentlich der Konfektionsbranche, welche der Floretseide als Material bedürften, außer Acht lassen könne. Bei der Freilassung der Nähseide habe sich die Kommission von der Rücksicht auf die überaus große Zahl der Konsu⸗ menten leiten lassen.

Der Abg. Dr. von Wänker beantragte, in Betreff der Floretseide die Regierungsvorlage wieder herzustellen, da dies eine Konsequenz der Zölle auf baumwollene, wollene und leinene Fäden sei.

Der Abg. Dr. Delbrück wies darauf hin, daß Floretseide schon zu ganz schutzzöllnerischen Zeiten zollfrei gewesen sei. Unter dieser Zollfreiheit seien die Floretseidenspinnereien ge⸗ gründet, obwohl sie in Bezug auf das Rohmaterial bedeutend ungünstiger als die anderen Länder gestellt seien. Deshalb könne man ihre Wünsche nicht zum Nachtheil der durch diesen Tarif schon sonst schwer betroffenen Crefelder und Posamen⸗ tierwaarenfabrikation erfüllen.

Der Abg. Haerle befürwortete den Antrag der Abgg. von Knapp und Völk. Die Position sei eine Konsequenz der übri⸗ gen Fadenzölle, und die von der Regierung vorgeschlagene Zahl sei vollkommen ungenügend. Man müsse sich auch in

von den deutschen Fabriken Wäschefabrikat net Leinen bezggen. g. 1 8

der Seidenspinnerei von dem Auslande emanzipiren, wie dies in Bezug auf die Seidenweberei durch den Schutz ihrer klei⸗ nen Anfänge geschehen sei.

Der Bundesbevollmächtigte, Ober⸗Regierungs⸗Rath Herr⸗ mann, trat für die mäßigen von der Regierung vorgeschla⸗ genen Zölle ein, welche vor 1860 bestanden hätten, und von den Abgg. von Wänker und Haerle richtig motivirt seien. Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, die Kommission habe sich einstimmig gegen den Zoll auf Floretseide ausgesprochen, denn die konsumirenden Industrien brauchten vielleicht das Zehnfache dessen, was in Deutschland produzirt werde. Da die Floretseide 3000 bis 3600 pro 100 kg werth sei, so würde ein lumpiger Zoll von 12 nicht genügen, um die Floretspinnerei zu schützen.

Das Haus genehmigte darauf unter Ablehnung des An⸗

trages von Wänker die Kommissionsvorschläge. Zu Titel c. empfahl der Referent Abg. Dr. von Schauß im Interesse der Posamentierwaaren⸗Fabrikanten die Einfüh⸗ rung der Lacets an dieser Stelle, weil sie sonst leicht als fertige Seidenwaaren dem Zoll von 600 unterworfen werden könnten.

Der Bundesbevollmächtigte sprach sich dagegen aus, denn man könne bei diesen Artikeln nicht sagen, wo die Halb⸗ fabrikate für die Passementerie aufhörten und die fertigen Waaren anfingen.

Der Abg. Holtzmann verwies darauf, daß diese Lacets ein Halbfabrikat für die Posamentierwaaren⸗Industrie seien, die hauptsächlich in Berlin und im sächsischen Erzgebirge als Haus⸗ industrie blühe; es sei unmöglich, deutsches Fabrikat zu ver⸗ wenden, denn diese Besatzartikel seien zu sehr der Mode unter⸗ worfen, als daß die deutschen Konfektionäre warten könnten, bis sich die heimischen Fabrikanten auf dieselben eingerichtet hätten; sie müßten vielmehr gleich nach dem Erscheinen der neuen Muster in Frankreich kaufen, um sofort damit auf den Weltmarkt treten zu können.

Die Kommissionsvorlage wurde darauf angenommen, jedoch dem Antrag der Abgg. von Knapp und Völk gemäß der Nähzwirn, den die Kommission freilassen wollte, mit 100 Zoll belegt.

Ohne Debatte

gttte genehmigte darauf das Haus den Rest der Pos. 30, worauf si

dasselbe um 5 ½ Uhr vertagte.

In der heutigen (72.) Sitzung des Reichs⸗ t ages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Zolltarifs mit Pos. 41 (Wolle) fort: Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thier⸗ haare, sowie Waaren daraus: s. Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform

1) dem Gesetzentwurf,

“.“ wurde.

nach ih

gelegt: frei, b. gekämmte Wolle 100 kg 2 ℳ, c. Garn, anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, ge⸗ mischt: 1) aus Rindviehhaaren, ein⸗ und zweifach aller Art; Watten 100 1g 3 ℳ, 2) Genappes⸗, Mohair⸗, Alpaccagarn: a. einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes ungefärbt 100 kg 3 ℳ, 75. dublirtes gefärbt; drei⸗ oder mehrfach gezwirntes, unge⸗ färbt oder gefärbt 100 kg 24 ℳ, 3) anderes Garn: a. roh, ein⸗ fach 100 kg 8 ℳ, 5. roh, dublirt 100 kg 10 ℳ, T. gebleicht oder gefärbt, einfach 100 kg 12 ℳ, 3. gebleicht oder gefärbt. dublirt; drei oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder gefärbt 100 kg 24 ℳ, d. Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Metall⸗ fäden: 1) Tuchleisten frei, 2) grobe unbedruckte, ungefärbte Filze 100 kg 3 ℳ, 3) Fußdecken, welche gefärbte oder ungefärbte Garne aus Rindviehhaaren enthalten, 100 kg 24 ℳ, 4) unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2 gehören; unbedruckte Filz⸗ und Strumpfwaaren, Fußdecken, auch bedruckte, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, mit Ausnahme der Rindvieh⸗ und Roßhaare, auch in Verbindung mit vegetabilischen Fasern und anderen Spinnmaterialien 100 kg 100 ℳ, 5) unbedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren, soweit sie nicht zu Nr. 7 gehören 100 kg 120 ℳ, 6) bedruckte Waaren, soweit sie nicht zu den Fußdecken gehören; Posamentier⸗ und Knopfmacherwaaren; Plüsche; Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden 100 kg 150 ℳ, 7) gewebte Shawltücher mit mindestens vier Farben, Spitzen, Tülle und Stickereien 100 kg 300

Ohne Debatte genehmigte das Haus die Position a. rohe

Wolle zollfrei. Für b. gekämmte Wolle wurde ein Satz von V

2 vorgeschlagen, die Abstimmung über diesen Zoll aber bis zur Abstimmung über c. (Garn) ausgesetzt. Für c. Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien gemischt, lagen mehrere Aenderungsanträge vor: Es beantragten die Abgg. Dr. Rack, Grad und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: in Nr. 41 des Zolltarifs die Unterabtheilung c3 9 nach dem Entwurf wieder herzustellen und zu setzen: „gebleicht, oder gefärbt, dublirt; drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder gefärbt, 100 kg 30 1 1 Die Abgg. Berger, Dr. Hammacher, Dr. Rentzsch:

Nr. 41 des Zolltarifs Littr. c. wie folgt festzustellen: 2) hartes Kammgarn, gesponnen aus Glanzwollen, Mohair⸗, Kameel⸗ oder mit anderen Spinnmateriaälien: dublirtes ungefärbt 100 kg

Alpacca⸗Haaren, nicht gemischt ag. einfaches, ungefärbt oder gefärbt; 9. 3 ℳ, 5. dublirtes gefärbt; drei⸗oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt

oder gefärbt 100 kg 24 Anmerkung. Der Bundesrath kann für die Einfuhr ungesengter (Weft⸗) und gesengter (Genappes⸗)

Hartgarne bestimmte Zollstellen vorschreiben. Die Abgg. Loewe, Sonnemann, Dr. Karsten:

Nr. 41, Wolle, Pos. b. zu setzen frei, Pos. c. statt 2 und 3 zu setzen: prinzipaliter 2 anderes Garn: a einfaches, ungefärbt, ge⸗ dublirtes, ungefärbt 3 ℳ, 5. dublirtes, ge⸗ ungefärbt, eventualiter 2 hartes Kammgarn in Oel oder Fett gesponnen, und Mohairgarn, einfach, ungefärbt, gefärbt oder gebleicht; dublirtes ungefärbt 3 ℳ, 3) anderes Garn, statt a . T. zu setzen: 2. einfach, ungefärbt 3 ℳ, 5. einfach, ge⸗ färbt oder gebleicht, zweifach, ungefärbt 6 ℳ, 7. dublirt, 8 gefär

färbt oder gebleicht; du färbt, gebleicht; drei⸗ oder gefärbt oder gebleicht 24 ℳ, (Weftgarn) oder glattes Glanzgarn, sowie Genappe⸗, Alpacca⸗

mehrfach gezwirntes,

oder gebleicht, drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, ungefärbt, oder gebleicht 24

Der Abg. Melbeck:

Die Nr. 41 c. 3 2. (des Kommissionsberichts) durch Herstellung

ss 9. oder ge⸗ ärbt, dublirt; drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, roh, geblei ht oder ge⸗ sis für den Fall der Ablehnung dieses Antrags d. a. gebleicht oder gefärbt, dublirt 24 ℳ, b. drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, roh; gebleicht oder

der Regierungsvorlage wie folgt zu fassen:

färbt 100 kg 30 ℳ, s Fa die Nr. 41 3 3. wie folgt zu fassen:

ärbt 30 gefgoer Abg. Schmiedel:

8 Nr. 41 c 3 des Zolltarifs, wie folgt, festzustellen: 3) anderes Garn: a. roh einfach 100 kg 12 ℳ, 5. roh dublirt 100 kg 14 ℳ, d. gebleicht oder gefäarbt, dublirt, drei⸗ oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder gefärbt 100 kg 24 1 8

Der Referent Abg. Dr. von Schauß empfahl die An⸗ der Unterschied zwischen er 00 hartem und weichem Kammgarn, wie er von der Regierung gefälle lieferten bestehe in der Praxis nicht, könnte jedenfalls nur in den Extremen gemacht werden, aber nicht in den Mischsorten. Der Abg. Loewe (Berlin) wandte sich in längerer Ausführung gegen den Tarif für Garne überhaupt und be⸗ antragte auf Grund der Lage der Wollspinnerei, die durchaus (Bei Schluß

. gebleicht oder gefärbt einfach 100 kg 16 ℳ,

nahme der Kommissionsvorschläge;

in Aussicht genommen,

günstig sei, die Beibehaltung der alten Süttze. des Blattes dauerte die Rede noch fort.) (Allg. Ztg.)

Bayern. München, 2. Juli.

Prinzen glücklich entbunden worden.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 2.

worden.

Anhalt. Dessau, 30. Juni. (Magdeb. Ztg.)

Gebührenordnungen; 2) den Gesetzentwurf, änderungen und Ergänzungen des gesetzes; 3) den Gesetzentwurf, kammer des Landgerichts

gab das Haus seine Zustimmung

betreffend. in zweiter

gesetz zu dem Separationsgesetze; Letzterer nehmigt. Der Normalbesoldungstarif

tung ec.

Kajorität angenommen.

2. Juli. Der Landtag wurde heute durch den Landtags⸗ kommissar, Staats⸗Minister von Krosigk, geschlossen. Der Prä⸗ sident Pietscher gab einen kurzen Rückblick auf die verflossene Ses⸗ sion, der u. A. folgende Mittheilungen enthielt: Der Landtag ist am 17. Februar zusammengetreten, setzte am 26. April seine Arbeiten aus und nahm dieselben am 27. Juni wieder auf. Inzwischen war die Justizkommission bereits am 16. Juni, r die Etatskommission am 25. Juni wieder zusammen⸗ Im Ganzen hielt der Landtag 18 Plenarsitzungen ab, wählte vier ständige, eine besondere Justiz⸗ und eine Wahl⸗

getreten.

auch mit prüfungskommission. 27 Gesetzentwürfe wurden bis auf einen, erst jetzt zurückgezogen worden, n 111“ fachen Tagesordnung als ein Mißtrauensvotum gegen die

der von der Staatsregierung erledigt. 8 1

der Debatt hatte der Minister⸗Präsident noch erklärt, daß das Kabinet die Annahme der von Baccarini beantragten ein⸗

Regierung betrachten würde. Nach der Abstimmung verlangte

OH esterreich⸗Ungarn.

stattfindenden Wahl des böhmischen Groß⸗ sein Stimmrecht persönlich auszuüben. Die Städtegruppen in Istrien und in Görz haben ihre bisherigen beiden liberalen Vertreter auch die Handelskammer von Budweis wählte liberal. Bei den heutigen Reichsrathswahlen des böhmischen Großgrundbesitzes wurden nach der Kompromißliste 10

der heute grundbesitzes

die Minister Graf Mannsfeld und von Pretis nahezu ein⸗ stimmig. Der Großgrundbesitz von Oberösterreich und Krain

wählte liberale Kandidaten.

Ueber die jüngsten Schritte der Botschafter Englands

Ihre Königlice Hoheit die Prinzessin Ludwig ist heute Nach⸗ Se; um 5 Uhr auf der Villa Amsee bei Lindau von einem

Juli. Der Speziallandtag des Herzogthums Coburg, welcher seit einigen Wochen hier versammelt war, ist gestern nach V Erledigung sämmtlicher Regierungsvorlagen wieder vertagt

Der Landtag genehmigte heaut; in, dritter Lesung 12 das ührungsgesetz zum Gerichtskostengesetz und zu den 12- f, betreffend Ab⸗ Civilstaatsdienst⸗ die Bildung einer Hülfs⸗ Ferner Lesung: Abänderungen der Notariats⸗ ordnung und der Notariatstaxe betreffend; 2) dem Nachtrags⸗ 3) der Vorlage, die Veräußerung landesfiskalischer Grundstücke betreffend. Gegenstand wurde sofort auch in dritter Lesung ge⸗ Den Brennpunkt der Verhandlungen bildete jedoch der vierte Gegenstand der heutigen Tagesordnung: die zweite Lesung des Nachtragsetats für die Justizverwal⸗ erfuhr insofern eine wesentliche Aenderung, als das Gehalt des Landgerichts⸗ Präsidenten, welches hier mit 7000 8000 ℳ, in drei Stufen von 5 zu 5 Jahren steigend, angegeben war, auf 8000 fest Der Antrag der Staatsregierung auf Genehmigung der etatisirten Gesammtsumme wurde mit großer

und Frankreichs in der egyptischen Angelegenheit

meldet die „Pol. Corr.“ gegenüber ihrer früheren bezüglichen

Nittheilung (vom 1. d.) aus Konstantinopel von heute: Der von den Botschaftern Frankreichs und Englands gegen die Aufhehung des Fermans von 1873 gemachte Schritt beschränkt sich auf die eindringlichsten Vorstellungen und in⸗ volvirt noch keineswegs einen Protest. Der Sultan versicherte dem Großvezier und dem Scheik ul Islam, daß er die Rück⸗

Cattaro wird der „Pol. Corr.“ gemeldet: An der Grenze hat ein Zusammenstoß zwischen Türken und Monte⸗ negrinern stattgefunden; in Folge dessen sind 12 monte⸗ negrinische Bataillone einberufen worden. 3

4. Juli. Die „Wiener Zeitung“ meldet, daß der

mit den Funktionen eines diplomatischen Agenten und General⸗Konsuls in dem Fürstenthum Bulgarien betraut hat.

Die Resultate der Städtewahlen in Mähren und in der Bukowina, sowie der Landgemein dewahlen in Tirol haben nichts an dem bisherigen Parteiverhältnisse geändert. In den Städten Galiziens sind durchweg Polen gewählt worden.

Prag, 2. Juli. Der Kronprinz Erzherzog Rudolph ist, wie das „Prager Abendblatt“ meldet, gestern Morgens von Ischl in Prag angelangt. Der Kronprinz begab sich gestern in das Lager nach Mnichowitz.

(W.

Belgien. Brüssel, 4. Juli. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister, General Renard, ist gestern Abend gestorben.

Großbritannien und Irland. London, 3. Juli. (W. T. B.) Eine Extra⸗Ausgabe der „Daily News“ veröffentlicht ein Telegramm aus Capetown, vom 6. v. Mts., wonach die Friedensunterhandlungen eröffnet worden wären. Der König Cetewayo habe den englischen Behörden unter gewissen Bedingungen einen Waffenstillstand angeboten und würde inzwischen der Mittheilung der definitiven Friedensbedingungen Englands genhg bleiben. .

(Allg. Corr.) Großbritanniens Staatseinnahmen betrugen im ersten Quartal des laufenden Finanzjahres 18 922 050 Pfd. Sterl. gegen 18 817 695 Pfd. Sterl. in dem entsprechen⸗ den Zeitraum von 1877/78, d. i. ein Zuwachs von 104 355 Pfd. Sterl. Die Zölle lieferten 4 627 000 Pfd. Sterl. oder 300 000 Pfd. Sterl. weniger als im ersten Quartal von 1877/78; die Getränkesteuer brachte 6 250 000 Pfd. Sterl.

2 915 000 Pfd. Sterl. oder 254 000 Pfd. Sterl. mehr als in 1877/78; die Vermögenssteuer erzielte 1565 000 Pfd. Sterl. oder 631 000 Pfd. Sterl. mehr als in

Pfd. Sterl. mehr als in 1877,/78; der Telegraphendienst 1 335 000 Pfd. Sterl. die vermischten Einnahmen liefer⸗ ten 697 243 Pfd. Sterl. oder 128 619 Pfd. Sterl. weniger als in 1877,/78. Die Staatseinkünfte für die am 30. Juni beendeten zwölf Monate beliefen sich auf 83 220 327 Pfd. Sterl. oder um 3 506 201 Pfd. Sterl. höher als in den am 30. Juni 1878 endenden 12 Monaten.

ankreich. Paris, 2. Juli. (Fr. Corr.) Der b“ General Gresley, besichtigte gestern früh in Begleitung mehrerer Generäle, die soeben fertig ge⸗ stellten neuen Forts von Chelles und Villeneuve Saint⸗Georges, welche schon in diesen Tagen von In⸗ fanterie und Artillerie bezogen werden sollen.

Dem „Temps“ wird aus Batna, vom 1. Juli, tele⸗ graphirt: Zuverlässige Meldungen berechtigen zu der Annahme, daß der Scherif seit dem Gefechte von Zeribet⸗el⸗Ued seine kleine Truppe im Stiche gelassen hat, und daß diese dann in der Wüste umgekommen ist. Der Scherif soll sich jetzt mit drei oder vier Anhängern in den Grotten der Gebirgskette von Amar⸗Kaddu verborgen halten. Auf seinen Kopf ist ein

werden. Die Kriegskontribution geht pünktlich ein. Kolonne von Krenchela konnte schon aufgelöst und die von

werden. b

Versailles, 3. Juli. den Gesetzentwurf, ng mern nach Paris, mit 159 gegen 107 Stimmen ange⸗ nommen. Von Testelin (von der Linken) wurde ein Antrag auf Wiedereinführung des Eides für die Offiziere und die Soldaten eingebracht.

Die Deputirtenkammer hat den Artikel 1 der Ferryschen Gesetzvorlage, betreffend den höheren Unterricht, durch welchen dem Staate das Recht der Ueber⸗ tragung der Grade wieder zurückgegeben wird, angenommen.

Italien. Rom, 3. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer antwortete bei Berathung des Mahlsteuer⸗Gesetzentwurfs der Minister⸗Präsident Depretis auf die gegen das Ministerium erhobenen An⸗ schuldigungen. Sodann legte der Minister die Gründe dar, aus denern er die meisten der E——— nicht annehmen könne, und beantragte einige mendements zu dem Entwurfe der Majorität. Schließlich wurde die von dem Deputirten Baccarini Tage ordnung, welcher sich auch Sella und Nicotera angeschlossen hatten, mit 251 gegen 159 Stimmen angenommen. Sechs Deputirte hatten sich der Abstimmung enthalten. Im Laufe

(W. T. B.) Der Senat hat

damit er Sr. Majestät dem Könige berichten könne. Graf Taaffe ist nach Prag abgereist, um daselbst bei

wiedergewählt;

konservative und 13 liberale Kandidaten gewählt, darunter a. die Vize⸗Marschalls⸗Unkosten⸗Bill über des Präsiden⸗

kehr Mahmud Nedim Paschas nur gestattete, damit sich dieser von den Widerwärtigkeiten des Exils erhole. Aus

Kaiser den Legations⸗Rath Grafen Khevenhüller⸗Metsch

oder 325 000 Pfd. Sterl. weniger als in 1877/78; die Stempel⸗

1877,78; das Postamt 1 645 000 Pfd. Sterl. oder 16 000

Preis gesetzt worden, und man hofft seiner noch habhaft gzu Algier entsandten Truppen aus dem Aures zurückgezogen

betreffend die Verlegung der Kam⸗-

beantragte einfache Tages⸗-

der Minister, daß die Fortsetzung der Debatte vertagt ar. er Präsident der Kammer theilte darauf mit, daß er den Tag fer die nächste Sitzung noch bekannt geben werde.

3. Juli, Abends. (W. T. B.) Dem „Popolo Romano“ zu⸗

folge ist heute nach der Abstimmung in der Deputirten⸗ kammer ein Ministerrath abgehalten worden, nach dessen

Schluß der Minister⸗Präsident Depretis Sr. Majestät dem Könige das Entlassungsgesuch des Kabinets über⸗

reicht habe.

Amerika. Washington, 1. Juli. (Allg. Corr.) Nach dem gestrigen Mißlingen im Repräsentanten hause,

ten Veto hinweg zur Annnahme zu bringen, wurde heute dieselbe Vorlage ohne die Klausel, welche die Besoldung von Vize⸗Marschällen für Dienste an den Abstimmungsplätzen bei Wahlen verbietet, in beiden Häusern der Legislatur wieder

eingebracht. Sie wurde indeß durch ein striktes Parteivotum

niedergestimmt. Eine Bill, welche die Steuer auf Chi⸗

nin abschafft, wurde von dem Senat und dem Repräsentan⸗ tenhause angenommen. Alsdann vertagte sich der Kon⸗ greß. Afrika. Egypten. Alexandrien, 3. Juli. (W. T. B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat an Cherif Pascha ein Schreiben gerichtet, in welchem er hervorhebt, daß es sein lebhafter Wunsch sei, die finanzielle Krisis in Egypten beendet zu sehen. Als Hauptmittel zur Beseitigung dieser Krisis bezeichnet der Khedive eine verständige Einschränkung der öffentlichen Ausgaben, eine vollkommene Rechtlichkeit auf allen Gebieten des öffentlichen Dienstes und Reformen in dem Justiz- und in dem Verwaltungsdienste. Bei der Durchfüh⸗ rung der Reformen rechne er auf die Unterstützung der ge⸗ sammten Nation und auf den Patriotismus aller Beamten. Kairo, 3. Juli. Das neue Ministerium wird, wie es heißt, folgendermaßen zusammengesetzt sein: Cherif Inneres, Auswärtiges und Präsidium, Mustapha Fahni öffentliche Arbeiten, Ismail Eyoub Finanzen, Mahmoud Bardi Unterricht, Osman Galil Krieg, Murad Justiz. Nach einer offiziellen Bekanntmachung ist die Einlösung des am 7. Juli fälligen Coupons der Amortisirungs⸗ anleihe von 1865 angeordnet worden.

Nr. 12 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes⸗ hat folgenden Inhalt: Preisverzeichnisse für Schiffsbedürfnisse. Werft⸗ Arbeitszulagen. Belegung der Stadt Steinfurt mit dem Namen Burgsteinfurt“. Aenderung des § 14 des Bekleidungsreglements. Kommandirung von Eisenarbeitern als Schiffsschmiede. Löhnung der zweiten Schiffsköche. Proviantrechnungen. Anwendung der Instruktion für den Geschwaderchef auf alleinsezelnde Schiffe ꝛc. Dienstordnung für die Kaiserlichen Werften. Unbrauchbare Ma⸗ terialien. Zusatz zur Instruktion für die Verwaltung ꝛc. der Handwaffen. Verpflegungszuschuß. Einsendung der Inventari⸗ sationsatteste. Ueberbordwerfen der Asche. Personalveränderun⸗ gen. Benachrichtigungen.

Vereinswesen.

London, 2. Juli. (Engl. Corr.) Der hiesige deutsche „Verein für Wohlthätigkeit und Eintracht“, der schon feit 62 Jahren besteht, hielt gestern sein übliches Jahresfestmahl. Anwesend waren u. A. die Botschafter Deutschlands und Oesterreichs; Letzterer führte den Vorsitz. Die Trinksprüche auf das Wohl Ihrer Majestäten des Kaisers Wilhelm und des Kaisers Franz Josef

wurden mit Begeisterung aufgenommen. Die wohlthätigen Spenden

des Vereins beliefen sich im abgelaufenen Jahre auf 689 Pfd. Sterl. Außerdem wurde am gestrigen Tage durch den deutschen Botschafter ein Heim für deutsche Erzieherinnen eröffnet.

3 Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadr Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 22. Juni bis incl. 28. Juni cr. zur Anmeldung gekommen: 165 Fheschließungen, 901 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene und 937 Sterbefälle.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Elbing machen in ihrem Jahresbericht pro 1878 auf den bedeutenden Rückgang in den Fisch ereierträgen der dortigen Gewässer aufmerksam, welcher sich besonders seit den füafziger Jahren nachweisen lasse. Laut Angaben der älteren erfahrenen Fischer lasse sich dieser Rückgang bei nach⸗ genannten Fischen wie folgt in Zahlen ausdrücken: Gegen früher hat der Fang des Lachses abgenommen um ca. 100 %, ebenso der des Störes, welcher nur noch hin und wieder in der Nogat gefangen wird, der Neunaugen um 75, des Aales um 50, des Hechtes um 75, des Bressen um 90, des Zander um 50, des Schlei um 70, des Barsch um 50, der Quappe um 90, des Zehrte um 75, des Plötz um 90, des Güster um 50 % ꝛc. Ein Hauptgrund für das Ver⸗ schwinden einiger wichtiger Wanderfische, als Lachs und Stör, sei in der Coupirung der Nogatmündungen, besonders der sogenannten Hundsrinne, zu suchen, weil dadurch auch die den Wanderfisch an⸗ lockende Strömung beseitiat sei. Sodann leiden besonders die Stand⸗ sische dadurch, daß das Wasser des Elbingflusses durch manche Fabriken und technische Gewerbe dergestalt verdorben werde, daß der stromauf⸗ ziehende Wanderfisch zurückgehe und viele Standfische sterben. Als besonders schädlich werden die Abflüsse der Färbereien bezeichnet. Der Aufschwung und die Ausdehnung, welche die Dampfschiffahrt iin den letzten Decennien erfahren hat, tragen wesentlich dazu bei, den Fischlaich sowohl, wie auch die Fischbrut zu vernichten. Auch die tief in die See hineingebauten großen steinernen Molen des Pillauer Hafens weisen die ins frische Haff hinein wollenden Wan⸗ derfische ab, weil diese Fische eine Stelle zum Eintritt ins Fluß⸗ wasser, um zu laichen, längs der Meeresküste aufsuchen und daber nicht so weit in die tiefe See zurückgehen, um den Weg ins Haff durch die Molenmündung einzuschlagen. 1b

Aus Finnland wird (Mitte Juni) berichtet: „Auch in unserem Lande ist die Vegetation hinter den Paralellwochen der früheren Jahre bislang zurückgeblieben, wenngleich die Temperatur seit Ende Mai günstig zu nennen ist, da die durchschnittliche Tageswärme 16— 180 C. betragen hat. Leider wurde ein Theil des südlichen Finnlands, speziell Tavastehus⸗Län in der Nacht vom 15. auf den 16. Juni von einem scharfe Frost (3— 40 C.) heimgesucht, so daß man schon den Roggen vollständig verloren gab. Glücklicherweise hat sich der Schaden nur in geringem Umfange bestätigt und hat die seitdem eingetretene regelmäßige Wärme im Verein mit fruchtbaren Regenschauern in hohem Grade fördernd auf die Vegetation ein⸗ gewirkt.“ 1n

London, 2. Juli. Der „Mark Lane Expreß äußert sich in hoffnungsloser Weise über die Ernte⸗Aussichten. Alle Cerealien litten in Folge des auernde Re ens in ernster Weise Das