Justiz⸗Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 28. Juni 1879, betreffend die Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bei den Amts⸗ gerichten in dem Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 und in den Bezirken der
ppellationsgerichte zu Kiel, Cassel und Wies⸗ baden.
In dem Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 und in den Bezirken der Appellationsgerichte zu Kiel, Cassel und Wiesbaden wird die Befugniß zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die bei den Amtsgerichten zu verhan⸗ delnden Angelegenheiten, auf welche die deutschen Prozeß⸗ ordnungen nicht Anwendung finden, allen Rechtsanwälten er⸗ theilt, welche bei dem Landgerichte des Bezirks oder bei einem Amtsgerichte im Bezirk desselben zur Rechtsanwaltschaft zuge⸗ lassen sind. 8
Berlin, den 28. Juni 1879.
Der Justiz⸗Minister.
In dessen Vertretung: von Schelling.
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CWWWäsmhung der Minister der Justiz und des Innern vom 1. Juli 1879, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Be⸗ urkundung des Personenstandes und die Ehe⸗ schließung.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 1. De⸗ zember 1875 (Ministerial⸗Blatt für die innere Verwaltung S. 275; Justiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 271) wird hierdurch mit Rücksicht auf die am 1. Oktober d. J. eintretende anderweite Organisation der Gerichte Folgendes bestimmt:
a. Als Gericht erster Instanz, wenn wegen Ablehnung der Vornahme einer Amtshandlung der Standesbeamten Be⸗ schwerde geführt wird, oder wenn die Berichtigung einer Ein⸗ tragung erfolgen soll (§§. 11, 66 des Reichsgesetzes), ist zu⸗ ständig das Landgericht, in dessen Bezirk der Standesbeamte seinen Amtssitz hat.
b. Als Gericht erster Instanz, welches die Nebenregister aufzubewahren hat (§. 14 Abs. 2 des Reichsgesetzes), ist zu⸗ ständig im Bezirke des Ober⸗Landesgerichts zu Cöln das Land⸗ gehich in den übrigen Theilen der Monarchie das Amts⸗ gericht,
innerhalb dessen der Standesamtsbezirk liegt, wenn
aber der letztere mehreren Gerichtsbezirken angehört,
dasjenige Gericht, welches der Justiz⸗Minister in Ueber⸗
einstimmung mit dem Minister des Innern bezeichnet.
Fce. Die zu a. und b. den Landgerichten zugewiesenen An⸗ elegenheiten werden von den Civilkammern erledigt.
Zugleich wird darauf ö. daß nach Maßgabe der 8§. 58, 107 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gerichts⸗ verfassungsgesetze vom 24. April 1878 (Ges.⸗Samml. S. 230), des §. 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 und der Nr. 3 unserer Eingangs erwähnten Bekanntmachung die Behörde, welche die Aufsicht über die Standesbeamten auszu⸗ üben hat, vom 1. Oktober d. J. ab im Bezirke des jetzigen Appellationsgerichtshofes zu Cöln die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten, im Bezirke des jetzigen Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main die für die Aufsicht in Gemeinde⸗ angelegenheiten zuständige Behörde ist.
Beerlin, den 1. Juli 1879. Der Justiz⸗Minister.
Der Minister des Innern. Leonhardt.
Graf zu Eulenburg.
Abgereist: Der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Weishaupt nach den Ostprovinzen;
der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Schneider nach Heringsdorf;
der Ober⸗Berghauptmann
88 1 und Ministerial⸗Direktor Dr. Serlo nach Neusalzwerk.
Die Nummer 29 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8655 das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Studirenden und die Disziplin auf den Landes⸗Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum in Braunsberg. Vom 29. Mai 1879. 8
Berlin, den 6. Juli 1879.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Bekanntmachung.
Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefunden en 44. Prämienziehung des vormals Kurhessi⸗ schen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats⸗Lotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 4000 Nummern der am 2. Dezember v. 8. und am 4. Juni d. J. gezogenen 160 Serien die im beigefügten Verzeichnisse I. aufgeführten Prämien gefallen.
„Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei dem oben genannten Bankhause oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier statt.
„Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und beziehungsweise Bezirks⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der be⸗ treffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an 4 Nes ers tchshahas in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.
Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen An⸗ lehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Verzeichnisse II. auf⸗ geführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämienbeträge, gegen Ablieferung der Prämien⸗ scheine, hiermit aufgefordert.
Endlich wird auf das unter III. beigefügte Verzeichniß amorti⸗ sirter Prämienscheine, sowie auf das Verzeichniß IV. derjenigen Prämienscheine, deren Verjährung eingetreten ist oder in Kürze bevor⸗ steht, aufmerksam gemacht.
Cassel, den 1. Juli 1879.
Königliches Regierungs⸗Präsidium von Brauchitsch.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Am 17. Juli cr. soll in Leer eine Steuermannsprüfung und eine Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt beginnen. 24
Anmeldungen zu diesen Prüfungen nimmt der Unterzeichnete entgegen.
1“
Ferner soll am 28. Juli cr. eine Steuermannsprüfung in Grü⸗ nendeich beginnen, wozu Anmeldungen der Navigationslehrer Jung⸗ claus in Grünendeich bei Steinkirchen entgegennimmt.
Leer, den 4. Juli 1879. “
Der Navigationsschul⸗Direktor. Im Auftrage: Der Navigationslehrer Wendtlandt.
Nichtamtliches. eutsches Reich. 1b
Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, am Sonnabend und Sonntag Spazierfahrten und er⸗ schienen Abends im Theater. “
— Der Bundesrath trat gestern zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (74.) Sitzung des Reichs⸗ t ages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte ein Schreiben des Abg. Dr. Hammacher zur Verlesung, wo⸗ nach derselbe in Folge des Beschlusses der Wahlprüfungs⸗ kommission, auf Grund der amtlichen Ermittelungen die Un⸗ Füsteee e76 6 der Wahl beim Hause zu beantragen, sein
andat niederlegt. Der Abg. Dr. Lasker lenkte die Aufmerk⸗ samkeit des Hauses auf die ihm glaubwürdig hinterbrachte Thatsache, daß das dem obigen Kommissionsbeschlusse zu Grundeliegende amtliche Material, obwohl es schon seit drei Mona⸗ ten bei der Regierung in Schleswig liege, erst vor wenigen Tagen an das Haus gelangt sei, als der Abg. Dr. Hammacher an⸗ gefangen habe, von der jetzigen Majorität des Reichstages zu dissentiren. Folgerungen aus dieser Thatsache wolle er nicht ziehen, er ersuche aber den Präsidenten um amtliche Konsta⸗ tirung derselben, um eventuell das Haus zu einem Beschlusse zu veranlassen, welcher ein solches Verfahren der Regierung künftig verhindere. Der Präsident versprach, diesem Wunsche nachzukommen. Sodann theilte derselbe mit, daß die zu Bern am 24. Juni d. J. unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Reich und der Schweiz wegen Regelung der Grenze bei Constanz eingegangen sei.
Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs, und genehmigte die ersten fünf Para⸗ graphen desselben unverändert und ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen. In §. 6 wird bestimmt:
„Für die Ausfuhr kann ausnahmsweise die Nachlieferung des Anmeldescheines binnen längstens achttägiger Frist gegen Ein⸗ reichung eines Feiitthethee gestattet werden.“
ierfür beantragten die Abgg. Dr. Karsten und Dr. Witte
(Mecklenburg), um den Verkehr zu erleichtern:
„Der Reichstag wolle beschlieben.
— deen Eingang des zweiten Alinea von §. 6 wie folgt zu
fassen: Die Nachlieferung des Anmeldescheins binnen längstens
Fttägicer Frist ist gegen Einreichung eines Interimsscheines ge⸗
stattet.“ —
Der Referent Abg. von Knapp und der Abg. Stumm erklärten sich im Interesse der Sicherheit der Statistik gegen diesen Antrag, worauf derselbe abgelehnt, und die §§. 6 — 10 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen wurden. Die §§. 11—15 handeln von der statistischen Gebühr. Die Abgg. Dr. Witte (Mecklenburg), Dr. Karsten und Dr. Klügmann be⸗ antragten, dieselben zu streichen, resp. den §. 14 entsprechend zu modifiziren. Alle drei Antragsteller hoben die Nutz⸗ losigkeit einer solchen Gebühr für die Sicherheit der Statistik hervor. Dieselbe könne nur erreicht werden durch ein reges Interesse des Handelsstandes an derselben, welches durch eine solche Gebühr vermindert werde. Der Abg. Stumm bestritt die letztere Thatsache, die Gebühr sei unumgänglich nothwendig für die Sicherheit der Statistik, worin ihm der Referent und der Kommissar des Bundesraths, Direktor des Kaiserlich statistischen Amts Dr. Becker, beistimmten. Der Antrag Witte wurde darauf abgelehnt.
Zu §. 12 erklärte der Kommissar des Bundesraths, Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Feker auf Wunsch des Abg. Meier (Schaumburg⸗Lippe), daß der Durchfuhrverkehr auch dann frei von der statistischen Gebühr sein werde, wenn die Waaren auf verschiedenen Transportwegen befördert würden, dies aber gleich von vornherein in den Begleitpapieren ange⸗ zeigt sei. Im Uebrigen wurde die Vorlage unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.
„Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Besteuerung des Tabaks. Zu §. 1 warnte der Abg. Graf von Fugger davor, die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze zu erhöhen, damit würde man der Tabakindustrie den empfindlichsten Schaden zufügen, während die jetzigen Sätze die besten Erträge liefern würden. Durch die Ableh⸗ nung der Licenzsteuer sei die Vorlage wesentlich verbessert worden, und sei dieselbe jetzt zur Annahme vollkommen geeignet. Der Abg. von Schmid (Württemberg) präzisirte seine Stellung zur Vorlage kurz dahin, daß er zwar gegen die niedrige Nor⸗ mirung der Steuersätze durch die Kommission mancherlei Bedenken habe, daß er aber trotzdem für die Vorlage, als einen nothwendigen und integrirenden Bestandtheil der großen Finanz⸗ und Steuerreform stimmen werde. Der Abg⸗ Frhr. von Marschall hielt die Interessen des inländischen Tabakbaues durch die staffelweise Besteuerung, wie sie die Kom⸗ mission in §. 2 vorschlage, nachdem die Nachsteuer mit Recht abgelehnt sei, für genügend gewahrt. Eine darüber hinaus gehende Begünstigung werde, was er nicht wünsche, den Tabakbau in Deutschland zu einem Spekulationsobjekt machen. Er wünsche daher die Annahme der Kommissionsvorschläge. Eine ähnliche Stellung nahm der Abg. Marcard ein. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, daß er aus und politischen Gründen gegen die Vorlage stimmen werde. Zunächst könne er keine so hohe Besteuerung des Tabaks rechtfertigen, bevor der Branntwein entsprechend belastet sei. Eine Gewichtssteuer, wie die hier vorgeschlagene, sei auch irrationell, da sie die niedrigeren Sorten unver ältnißmäßig pöher belaste, als die besseren. Die jetzige Vorlage, wie ie aus der Kommissionsberathung hervorgegangen sei, ent⸗ spreche der früher abgelehnten Camphausenschen Vorlage, welche der Reichskanzler selbst als ein Durchgangsstadium zum Monopol bezeichnet habe. Neue Beunruhigungen des
ö“
wirthschaftlichen Lebens der Nation würden folgen und nicht eher aufhören, als bis das gegenwärtig⸗ Regime selbst auf⸗ 8 Deshalb könne er und seine Partei dieser Regierung eine neuen Bewilligungen machen, wodurch dieselbe nur ge⸗ b Beim Schluß des Blattes sprach der Abg. r. Blum.
— Der in der letzten Landtagssession wiederholte Ver⸗ such, die Reorganisation der drei vormals sächsischen Stifter Merseburg, Naumburg und Zeitz im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen, ist nicht von Erfolg gewesen. Die Angelegenheit einstweilen beruhen zu lassen, war nicht angänglich, weil die Stifter zu Naum⸗ burg und Zeitz nur auf je zwei Augen stehen und bei etwaigem vollständigem Aussterben der betreffenden Kapitel zu besorgen war, daß das Stiftsvermögen den allgemeinen Staats⸗ fonds zufiele.
Darüber aber, daß der Eintritt dieser Eventualität zu verhüten sei und daß es wesentlich darauf ankomme, die Stiftsrevenuen für kirchliche und Schulzwecke in der Provinz Sachsen, unter vorzugsweiser Berücksichtigung des vor⸗ maligen Stiftsgebietes, zu verwenden, hatte sich in beiden Häusern des Landtags Einverständniß ergeben.
War bei dieser Sachlage die unverweilte Ergänzung der Kapitel und in Verbindung damit die Bestimmung über die Einkünfte der zu ernennenden Kapitulare geboten, so erschien es auch angezeigt, vorbehaltlich späterer gesetzlicher Regelung, namentlich in Betreff der projektirten Vereinigung der Stifter Naumburg und Zeitz, zugleich die allseitig gewünschte Bestimmung über die Verwendung der Stiftsrevenuen, vermöge der auß §. 35 des Reichsdeputations⸗ Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 beruhenden landes⸗ herrlichen Machtbefugniß eintreten zu lassen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben dem⸗ gemäß mittelst Allerhöchster Ordre vom 18. Juni cr. unter Er⸗ nennung je eines neuen Mitgliedes für die drei Kapitel und unter Vorbehalt der Rechte der zur Zeit vorhandenen Kaäpitulare anzuordnen geruht, daß fortan jedes Stiftsmitglieb, in Naumburg und Merseburg neben lebenslänglicher Nutzung einer Kurie, eine nach den Vorschlägen des Gesetzentwurfes bemessene fixirte Präbende von 2000, resp. 2500 ℳ oder 3000 ℳ beziehen soll, und daß nach Abzug dieser Präbenden, sowie nach Er⸗ füllung aller sonstigen, auf dem Vermögen der Stifter haftenden rechtlichen Verpflichtungen die Gesammtrevenuen der Stifter vom 1. Januar 1879 ab zu kirchlichen oder Schul⸗ zwecken innerhalb der Provinz Sachsen, unter vorzugsweiser Berücksichtigung des bisherigen Stiftsgebietes, verwendet wer⸗ den sollen. Ueber die Art dieser Verwendung wird demnächst nähere Bestimmung ergehen.
— Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Fürst von Hohenlohe, ist hier eingetroffen, um an den Arbeiten des Reichstages Theil zu nehmen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Botschafts⸗Rath Graf von Wesdehlen als interimistischer Geschäftsträger.
— Der Kaiserliche Gesandte von Brandt ist nach Peking
esecpsegrt und hat die Geschäfte der Kaiserlichen Gesandt⸗
chaft wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich
sächsische Staats⸗Minister der Finanzen, Freiherr von Könne⸗
ritz, ist in Berlin angekommen.
— Der Königlich sächsische Gesandte und Bundesraths bevollmächtigte, Wirkliche Geheime Rath von Nostitz⸗Wall witz, hat Berlin behufs einer Badekur in Urlaub verlassen.
— Der General der Infanterie von Groß⸗ gen. von Schwarzhoff, kommandirender General des III. Armee⸗ Corps, hat sich mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Johannis⸗ bad in Böhmen, desgleichen der General⸗Lieutenant von e Sehen; Chef der Landes⸗Aufnahme, nach der Schweiz begeben.
— Der General⸗Stabsarzt der Armee Dr. Grimm, erster Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Chef der Militär⸗Medizinal⸗Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium, hat sich mit längerem Urlaub nach Kissingen begeben.
— S. M. gedeckte Korvette „Leipzig“, 12 Geschütze, Kommandant Kapitän z. See Paschen, ist am 27. Mai ecr. von Hongkong via Singapore nach Capstadt in See gegangen.
S. M. Glattdecks⸗Korvette „Luise“, 8 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Schering, ist am 26. Mai cr. von Longkong nach Amoy in See gegangen.
S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Kapitän⸗Lieutenant von Schuckmann I., ist am 25. Mai cr. von Hongkong nach Swatow in See gegangen.
S. M. Glattdecks⸗Korvette „Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Werner, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 6. d. Mts. in Batavia eingetroffen.
Bayern. München, 5. Juli. Das eben erschienene Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 33 publizirt die Königliche Allerhöchste Entschließung, vom 3. Juli, welche den Landtag, dessen Versammlung durch Verfügung vom 2. März d. J. bis auf Weiteres vertagt worden war, auf Mittwoch, den 16. Juli, wieder einberuft.
„Während der Dauer des schon am 2. Juli 1877 eröffneten achtzehnten bayerischen Landtages“, schreibt die „Allg. Ztg.“, „sind die Kammern bereits viermal vertagt worden, so daß die bevorstehende Periode der Thätig- keit der Kammern die fünfte innerhalb der Dauer dieses wohl längsten Landtages ist. Unter den Gegenständen, welche, als die letzte Vertagung am 3. März d. J. eintrat, in der Kammer der Abgeordneten nicht mehr zur Berathung gelangen konnten, steht obenan der Gesetzentwurf bezüglich der Vervoll⸗ ständigung des Eisen bahnnetzes; es wird zu erwarten sein, daß die Kammern diesen schon so vielfach verzögerten wichtigen Gegenstand unmittelbar nach dem Wiederbeginn ihrer Thätig⸗ keit zur Berathung und bringen werden.“
Die nächste Sitzung des Gesetzgebungsausschusses der Kammer der Abgeordneten ist auf künftigen Mitt⸗ woch anberaumt. In derselben soll die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über das Gebührenwesen begonnen werden. Der Gesetzgebungsausschuß der Kammer der Reichs räthe wird seine Berathungen erst beginnen, wenn der Aus⸗ schuß der Kammer der Abgeordneten die beiden Gesetzesvor lagen erledigt hat.
Auf Villa Amsee fand heute die Taufe des am 2. d. M. ebornen Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des rinzen Ludwig, statt. Der neugeborene Prinz erhielt die
Namen Wolfgang Maria Leopold.
Es seien bereits mehrere Schiffe untersucht worden.
SDesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Juli. Der Kaiser ist heute Morgens von Ischl zurückgekehrt. 1 — (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Sofia: ürst Dondukoff⸗Korsakoff ist zum Empfange des ürsten Alexandervon Bulgarien in Varna eingetroffen. — Die bulgarische Regierung verlangt die Einreihung der aus dem Verbande der türkischen Armee entlassenen zurückkehren⸗ den Reservisten in die bulgarische Miliz, um Aus⸗ schreitungen derselben zu verhindern.
— 6. Juli. Der niederösterreichische Großgrund⸗ besitz wählte 6 liberale und 2 konservative Abgeordnete, demnach verloren die Liberalen zwei Sitze. In Tirol ver⸗ loren die Liberalen den Stadtbezirk Bozen, wo ein Konser⸗ vativer gewählt wurde; auch in den Landgemeinden von Kärnten haben die Liberalen einen Sitz an die Konserva⸗ tiven verloren.
Schweiz. Bern, 5. Juli. (Bund.) Aus der Bundes⸗ rathss e vom 4. Juli. Gemäß dem Schlußprotokoll über die interkantonale Inspektion der Arbeiten am großen Gotthardtunnel, d. d. Göschenen, 5. September 1877, sind die Beiträge der Subvenienten für die fixe Annuität während des fünften und sechsten Tunnelbaujahres der Gotthardbahn⸗ gesellschaft nicht ausbezahlt, sondern, soweit sie bisher ein⸗ elangt sind, bei der eidgenössischen Staatskasse deponirt worden. Rlachdem der Finanzausweis der Gesellschaft nunmehr geleistet und damit deren finanzielle Rekonstruktion gesichert ist, wird der Direktion die fragliche Summe von 2 842 000 Fr. nebst den darauf erwachsenen Zinsen ausbezahlt. — Auf Grund der internationalen Verträge, Bundesbeschlüsse und früheren Schlußnahmen des Bundesrathes werden die Verpflichtungen der Gotthardbahngesellschaft gegenüber dem Bunde in Form eines einheitlichen und umfassenden Beschlusses fest⸗ gestellt. — Die von der Gotthardbahn⸗Direktion vorgelegten Pläne für die Ausführung des Unterbaues der Strecke
Giornico⸗Bodio werden genehmigt.
rankreich. Paris, 4. Juli. (Fr. Corr.) Das b officiel“ veröffentlicht heute ein Dekret des Präsidenten der Republik, durch welches im Anschluß an einen Bericht des Kultus⸗Ministers Lepeère der in Folge eingetretener Vakanzen seit dem Jahre 1870 allmählich auf sechs Mitglieder verminderte Centralrath der refor⸗ mirten Kirchen von Frankreich, der nach dem Dekrete vom 26. März 1852 den Verkehr zwischen dem Konsistorium und der Regierung zu vermitteln und die Kirche überhaupt in allen wichtigen Fragen bei der letzteren zu vertreten hat, durch die Ernennung von 9 neuen Mitgliedern vervoll⸗ ändigt wird. gestern vom Senat angenommene Gesetzent⸗ wurf, betreffend 11“ nach Paris, lautet etzung wörtlich: 8 Z At der vollstreckenden Gewalt und der Kammern 8 in Hat. Der Luxembourgpalast wird für den Senat, der Bour⸗ bonpalast für die Deputirtenkammer bestimmt. Indeß bleibt es jeder der beiden Kammern freigestellt, dasjenige Gebäude in der Stadt Paris zu beziehen, in welchem sie ihren Sitz nehmen will. Art. 3. Die bisher von dem Senat und der Deputirten⸗ kammer innegehabten Räume des Schlosses von Versailles behalten ihre Bestimmung bei. Der Kongreß beider Häuser tagt jedesmal zu Versailles in dem bisherigen Saale der Deputirtenkammer. So⸗ bald der Senat nach den Gesetzen vom 24. Februar und 16. Juli 1875 in die Lage kommt, als Staatsgerichtshof zu fungiren, bezeich⸗ net er selbst die Stadt und das Lokal, wo er seine Sitzungen
“ Senat und Deputirtenkammer kehren mit dem 1. No⸗
er d. J. nach Parxis zurück. 8 “ 1 5. Die Stärke und Zusammensetzung der für die innere
und äußere Sicherheit der beiden Kammern nothwendigen bewaffneten
G rden je von ihrem Präsidenten im Anbeginn der Session Ee Zu “ Bebuse richtet jeder Präsident eine Requisition den Kriegs⸗Minister. Wenn der Präsident im Laufe der Session eine Verstärkung der bewaffneten Macht für nöthig erachtet, so er⸗ folgt diese auf sein Verlangen im Einvernehmen mit dem Kriegs⸗ Minister. Die einer jeden der beiden Kammern zur Verfügung ge⸗ ellte bewaffnete Macht steht unter den Befehlen des betreffenden IK Petitionen an eines der beiden Häuser können nur schrift⸗ lich eingebracht werden. 1 Es ist verboten, sie in Person vor die ch n des Hauses zu bringen. B 868 18 Sba Hherletretun des vorstehenden Artikels, jede durch öffentliche Rede, Druckschriften oder Straßenanschläge versuchte Auf⸗ izung zu einer öffentlichen Versammlung, die auf die Berathung, Abfassung oder Ueberbringung einer Petition, Erklärung oder Adresse an die Kammern abzielte, wird mit den in Art. 5 des Gesetzes vom 7. Juni 1848 angedrohten Strafen geahndet. Art. 8. Dieses Gesetz ändert nichts an den Bestimmungen des
8 Gesche⸗ vom 7. Juni 1848 über die Aufläufe.
rt. 9. Der Art. 463 des Strafgesetzbuchs findet auf die in
i Gesetze vorgesehenen Vergehen seine Anwendung.
Versailles, 5. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ setzte heute die Berathung des Artikels 7 des Ferry'schen Unterrichtsgesetzes fort. Der Deputirte Keller (Legitimist) trat für die Ertheilung des öffentlichen Unterrichts durch Kongregationen und Jesuiten ein uf wahrte sich gegen den ihm gemachten Vorwurf, kei Franzose zu sein. Bert (Republikaner) wendete sich gegen die Ertheilung des öffentlichen Unterrichts durch Je⸗ suiten, führte Auszüge aus verschiedenen Werken derselben an und schloß mit dem Hinweis darauf, daß es nothwendig sei, die Jugend einem solchen Unterrichte zu entziehen.
Türkei. Konstantinopel, 5. Juli. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist nach der Investitur irch den Sultan nach Varna abgereist. Der Großvezier Kheyreddin Pascha hat die Botschafter der auswärtigen Mächte davon benachrichtigt, daß er mit der Ernennung von Kommissären für die griechische Grenzregu⸗ lirungsfrage durchaus einverstanden sei; da aber mehrere Beamte diese Mission abgelehnt hätten, so sei dem Sultan die Frage unterbreitet worden, welcher nunmehr andere Kommissäre ernennen werde. — Wie verlautet, wäre der ehemalige Sultan Murad in Folge ihm zugegangener alarmirender Nachrichten über militärische Maßnahmen auf einem nach dem Marmarameer abgehenden Schiffe entflohen.
— 6. Juli. ürst Alexander von Bulgarien, welcher gestern Nachmittag um 1 Uhr hier eingetroffen war, empfing um 3 Uhr den Investiturberat des Sultans und schiffte sich Abends um 9 Uhr nach Varna ein.
Rumänien. Bukarest, 5. Juli. In Folge der deut⸗
und ver⸗ kein
Generalkonsulate in Bukarest 3000 Francs Entschädigung für die Betreffenden eingezahlt. Der Hafenkapitän wird vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Verhandlungen wegen Maßregeln zur Verhütung ähnlicher Uebergriffe sind noch im Gange.
188 (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer behauptete der Berichterstatter der Verfassungs⸗Revi⸗ sionskommission, Marzesku, daß Artikel VII. der Verf assun g nicht aus religiöser Intoleranz, sondern als Maßregel zum Schutze der Nation in die Verfassung aufgenommen worden sei. Die Kommission beantragte, dem Artikel VII. folgende Fassung zu geben: Fremde aller religiösen Bekenntnisse können das In⸗ digenat erlangen. Gesuche um Naturalisirung sind unter Angabe der Familienverhältnisse, der Beschäftigung und der Vermögensverhältnisse an den Fürsten zu richten. Nach 10 Jahren, von der Ueberreichung des Gesuches ab gerechnet, werden die legislativen Versammlungen darüber entscheiden, ob das Indigenat zu gewähren ist. Das Indigenat muß mit einer Zweidrittel⸗Majorität votirt werden. Von der zehnjährigen Anwesenheit im Lande Behufs Erwerbung des Indigenats sind befreit: Fremde, welche dem Lande hervorragende Dienste geleistet, welche eine neue Industrie eingeführt haben, oder welche von rumänischen Eltern geboren worden sind, die niemals unter fremdem Schutze gestanden haben. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind maß⸗ gebend für den Verlust des rumänischen Bürgerrechtes. Ein Spezialgesetz wird den Modus des Aufenthaltes der Fremden in Rumänien regeln. — Nach dem von der Kommission be⸗ antragten Entwurfe soll ferner bestimmt werden, daß die⸗ jenigen Personen, welche nicht die vollen Rechte rumänischer Bürger genießen, keinen Ruralbesitz in Rumänien erlangen können, ausgenommen durch Erbschaft ab intestato. — Nach der Verlesung des Berichtes der Kommission beantragte der Minister⸗Präsident Bratiano eine geheime Sitzung der Kammer, damit die Regierung ihre Ansichten bekannt gebe. Vorher hatte der Minister⸗Präsident noch erklärt, daß die Regierung dem von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfe nicht zu⸗ stimme.
Bulgarien. Rustschuk, 6. Juli. W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Mittag in Varna eingetroffen, woselbst das Dejeuner eingenommen wurde. Hier wird der Fürst morgen Nachmittag und in Tirnowa am Dienstag eintreffen.
Amerika. Washington, 3. Juli. (Allg. Corr.) Während des eben beendigten Kongresses wurden im Ganzen 3287 Bills eingebracht. Von diesen erlangten nur 77 Gesetzeskraft, die anderen wurden bis zur nächsten Session verschoben. . ““
schob⸗ demokratische Partei in Kalifornien hat sich mit der neuen Verfassungspartei vereinigt, indem sie der Aufstel⸗ lung des Mr. Hugh Glenn zum Kandidaten für den Gou⸗ verneurposten des Staates Seitens der letzteren ihre Zu⸗ stimmung gab.
Südamerika. Peru. (Allg. Corr.) Ein peruanisches Transportschiff ist mit einer Waffenladung von Panama abgesegelt, ungeachtet des Protestes des chilenischen Konsuls und des Verbots der columbischen Regierung. 8
Die Besatzung des peruanischen Thurmschiffes „Huascar behauptet, während des Bombardements von Antofagasta die chilenischen 150 pfündigen Kruppschen Batterien zum Schweigen gebracht zu haben. Auf der Rückkehr nach Callao wurde der „Huascar“ von zwei chilenischen Panzerschiffen auf eine kurze Strecke verfolgt; es wurden Schüsse zwischen ihnen gewechselt, aber ohne Erfolg. Die Chilenen rüsten zwölf Transport⸗ schiffe aus, angeblich für eine Expedition nach der peruanischen Berichten aus Lima, vom 10. Juni, zufolge liegen der „Huascar“, zwei Monitors und zwei peruanische Korvetten in der Bai von Callao vor Anker, und die chilenische Flotte hat die Blockade von Jquique wieder aufgenommen.
Afrika. Egypten. Kairo, 3. Juli. (W. T. B.) Die egyptische Armee wird, wie verlautet, auf 12 000 Mann reduzirt werden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Feier der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin hat Veranlassung gegeben zur Veröffent⸗ lichung einer von dem Seminar⸗Direktor Dr. Gottlob Schu⸗ mann zu Alfeld und dem Seminarlehrer Wilhelm Heinze da⸗ selbst bearbeiteten, für die preußische Jugend bestimmten Lehrbuches: „Preußens Geschichte in Wort und Bild“, welches im Ver⸗ lage von Carl Mevyer (Gustav Prior) in Hannover erschienen ist. Das Buch schließt sich eng an das von denselben Verfassern heraus⸗ gegebene, sehr tüchtige „Lehrbuch der deutschen Geschichte“ an undzeichnet sich zum Zwecke des Schulgebrauchs durch dieselben Vorzüge aus, wie dieses. Die Verfasser haben sich bestrebt, aus den Quellen und nach den besten Vorarbeiten die einzelnen Lebensbilder wahr und in den bedeuten⸗ den Momenten so farbenfrisch, als es der enge Raum eines Schul⸗ buchs gestattet, darzustellen, daß dieselben nicht verfehlen werden, die jugendlichen Herzen zur Liebe für König und Vaterland zu be⸗ geistern. Die ältere Geschichte bis auf die Hohenzollern ist nur kurz gegeben, da erst durch das Fürstengeschlecht der Hohenzollern Brandenburg⸗Preußen zu dem mächtigem Staate, als welcher er heute dasteht, erwachsen ist. Die Geschichte dieses Herrschergeschlechts, welches im Laufe der Zeiten in Leid und Freud so innig mit seinem Volke und Lande verwachsen ist, daß beide nur eine Geschichte haben, ist in seinen einzelnen Persönlichkeiten durch individuelle Charakter⸗ züge der Jugend anschaulich geschildert, und haben sich die Berfasser bemüht, zu zeigen, wie die großen Fürsten dieses Hauses in den hervor⸗ ragenden Zeiten der deutschen Geschichte die Besten des Volkes um sich geschart, sich in den Mitttelpunkt der großen Bewegungen gestellt haben zu Preußen und Deutschlands Heile, und wie sie herrliche Vorbilder edler Selbstver⸗ leugnung, hengebender Treue, Hochherzigkeit und christlichen Sinnes
ewesen sind. Die dem Buche beigegebenen, trefflich ausgeführten bbildungen bilden nicht nur eine ansprechende äußere Zierde des Buches, sondern werden auch den Blick des Lehrers und Schülers immer wieder auf die lebendige Persönlichkeit als den Träger der Geschichte richten; denn gerade das Individuelle und Persönliche ist in allem Geschichtsunterrichte der Jugend nicht nur das Inter⸗ essanteste, sondern auch das segensreich Wirksame. Ein besonderes Augenmerk haben die Verfasser auch auf die methodische Anordnung und übersichtliche Disposition des Stoffes gerichtet, so daß das Buch den Schülern der oberen Klasse mehrklassiger Schulen, den Präpa⸗ randen und Seminaristen als Lehrbuch in die Hand gegeben werden kann für die mit der preußischen Geschichte unzertrennlich verbundene deutsche Geschichte der neueren Zeit. Familie dn eer öö Der Preis des empfehlenswerthen Buches beträgt nur 2 ℳ . 8 g⸗ Man chreibt der amtlichen „Wien. Ztg.“ aus Rom unter dem
schen Reklamation wahn widerrechtlicher Arretirung von drei deutschen Matrosen durch den Hafenkapitän in Sulina hat die rumänische Regierung dem Kaiserlichen
22. v. M.: Der Papst hat einen Beweis seines hohen Interesses
für die Wissenschaft an den Tag gelegt. Diesmal hat sich sein Augen⸗ merk den altberühmten vatikanischen Archiven zugewendet, welche wahre Schätze der wichtigsten Urkunden, Handschriften und dergleichen mehr enthalten. Zum Leiter dieses wissenschaftlich hoch⸗ bedeutenden Instituts hat Leo XIII nach dem kürzlich erfolgten Ab⸗ leben des Archivars Monsignor Rosi⸗Bernardini den Kardinal Her⸗ genröther, und zwar unter Zugestehung der weitestgehenden Be⸗ fugnisse berufen. Diese Wahl verleiht den wissenschaftlichen Bestre⸗ bungen des Papstes einen nicht minder klaren Ausdruck, als der weitere Entschluß desselben, die Schätze der wichtigen Samm⸗ lung von nun an dem gelehrten Publikum leichter zugänglich zu machen. Bisher hatte nämlich den päpstlichen Archiven fast immer nur ein einfacher Prälat, wie beispielsweise zuletzt Monsignor Ber⸗ nardini, vorgestanden, der tootz dem Wechsel der Zeiten so ziemlich Alles beim Alten beließ. Dagegen wurde jetzt der ausgezeichnete Gelehrte Hergenröther beauftragt, binnen 6 Monaten einen Plan zur Neuorganisirung des vatikanischen Archivs vorzulegen und neben⸗ bei ausdrücklich zur Veranstaltung von Publikationen interessanter Urkunden autorisirt, um das Archiv auf eine seiner Bedeutung ent⸗ sprechende Rangstufe zu erheben und es den anderen europäischen Instituten dieser Art gleichzustellen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Wie das „Bolletino dell' Agricoltura“ in Rom meldet, war die
warme Witterung, welche in den letzten Tagen in Italien herrschte, von dem besten Einflusse auf den Stand der Feldfrüchte. Der Weizen gedeiht vortrefflich und verspricht eine mittelmäßig Ernte. Auch der Mais steht gut, nur bedarf er schon eines er⸗ quickenden Regens. Der Reis wird nur eine mittelmäßige Ernte geben, ebenso schwach wird auch die Weinlese ausfallen.
Gewerbe und Handel.
Ueber den im Jahre 1878 zum ersten Male in Breslau abgehaltenen Flachsbörsentag und März⸗Flachsmarkt be⸗ merkt der Jahresbericht der Handelskammer zu Breslau für 1878: Der Flachsbörsentag (im Dezember 1878) war in dem Maße be⸗ sucht, daß unsere geräumige Galerie im großen Börsensaale kaum hinreichenden Platz für die Interessenten bot, und der Flachsmarkt im März war und blieb nichts anderes als ein Probenmarkt. Auf diesem Märzmarkte stockte der Absatz erklärlicherweise vollständig, da der Spinner nach der Flachsernte unmöglich ein halbes Jahr mit seinen Aufträgen und seiner Information über den Ausfall der neuen Ernte warten kann. Das Resultat war geradezu ein klägliches, der Unwille der zum Theil weit hergekommenen Händler allgemein. Die Handelskammer durfte diesem Ausfalle des verschobenen Marktes gegenüber sich sagen, daß sie ebenso eindringlich als fruchtlos ihre abmahnende Stimme rechtzeitig und wiederholt erhoben hatte.
Frankfurt a. M., 5. Juli. (W. T. B.) Auf die neuen 3 ½ prozentigen Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Pri⸗ oritäten Litt. C., welche am Montag eingeführt werden sollen, sind bereits beträchtliche Voranmeldungen bei dem Bankhause Roth⸗ schild hier eingelaufen. .“ 1 8
Nürnberg, 5. Juli. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) Die etwas größere Frage, welche wäh⸗ rend der ersten Hälfte dieser Woche nach Hopfen herrschte, hat bis zum Schluß der Woche angehalten. Seit Donnerstag mag sich der Umsatz am hiesigen Markte auf etwas über 100 Ballen belaufen. Gefragt sind hauptsächlich grüne Mittelhopfen. Wirkliche Prima⸗ waare ist fast gar keine mehr am Markte vorhanden. Die Vorräthe bestehen größtentheils aus gelblichen Mittel⸗ und geringen Hopfen. Der Lagerbestand ist nicht mehr groß. Die Preise für gute grüne
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immer noch ungünstig. Die Witterung ist gegenwärtig sehr schlecht und sind namentlich die Nächte zu kühl. In einzelnen Gegenden hat die Pflanze schon durch das Ungeziefer gelitten. Die Spekulation
Hopfen sind um einige Mark gestiegen. Die Stimmung ist ziemlich Die Nachrichten aus den Pflanzungsdistrikten lauten meistens
verhält sich der augenblicklichen Geschäftssituation gegenüber noch
vollständig ablehnend.
L 5. Juli. (Allg. Corr.) Die Kohlenindustrie in Wales befindet sich in einer kritischen Lage. Die Grubenarbeiter weigern sich, eine Herabsetzung ihrer Löhne um 10 % anzunehmen. Die Grubenbesitzer dagegen sind entschlossen, die Arbeit nur zu der er⸗ wähnten Lohnherabsetzung wieder aufnehmen zu lassen.
Verkehrs⸗Anstalten.
1. Juli d. J. ist die zur Rheinischen Eisenbahn ge⸗
hörige 172,87 km lange Bahnlinie Duisburg⸗Quakenbrück mit den Stationen Duisburg, Oberhausen,
Osterfeld, Bottrop,
Kirchhellen, Dorsten, Wulfen, Reken, Coesfeld, Darfeld, Horstmar,
Rheine, Spelle, Beesten, Freren, Fürstenau, Lulle, Bippen und
Nortrup, sowie die in Osterfeld anschließende 4,08 km lange Zweig⸗ bahn nach Frintrop mit der Station Frintrop dem öffentlichen Ver⸗ kehre übergeben worden, ebenso die zur preußischen Ostbahn gehörige, 65,3 km lange Bahnstrecke Goldap⸗Lyck, Fortsetzung der Bahn⸗ strecke Insterburg⸗Goldap, mit den Zwischenstationen Gurnen, Ko⸗ wahlen, Oletzko und Köwen und die zur hessischen Ludwigs⸗Eisen⸗ bahn gehörige 19,95 kmr lange Bahnstrecke Wiesbaden⸗Niedern⸗ hausen mit den Stationen Wiesbaden, Erbenheim, Igstadt, Nie⸗ dernhausen und Auringen⸗Medenbach.
Triest, 7. Juli. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Morgen 7 ¼ Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
Berlin, den 7. Juli 1879.
zeschichte des Deutschen Archaeologischen Instituts 29 — 1879“‧, Festschrift zum 21. April 1879. Herausgegeben von der Central⸗Direktion. Berlin, A. Asher u. Co., 1879. 1 (Schluß aus Nr. 254.) ““ Am 25. März 1861 gewährte Se. Majestät der König Wilhelm
der Direktion die Bitte, an Stelle Seines dahingeschiedenen Kéöntg⸗
lichen Bruders das Protektorat zu übernehmen. Als General⸗Sekretär trat Gerhard ein, während Lepsius und Mommsen sich in die Sekretariatsgeschäfte der Direktion theilten. 8
Es würde zu weit führen, hier den neuen Aufschwung, den die Anstalt und ihre wissenschaftlichen Arbeiten seitdem genommen haben, auch nur skizziren zu wollen; die neuere Geschichte des Instituts erweitert sich eben geradezu zu einer umfassenden Geschichte der neueren klassischen Archäologie selbst. Wir verweisen daher auf die treffliche ausführliche Darstellung, wie sie die Festschrift giebt, und beschränken uns auch ferner auf die äußere Geschichte des Instituts.
Mit dem Jahre 1865 schied Brunn aus seiner Stellung, um einen Lehrstuhl in München zu übernehmen. Für ihn trat Wolf⸗ gang Helbig, ein Zögling des Instituts, ein. .
Nachdem sich die Anstalt so in einer Reihe von Jahrzehnten im Dienste der Wissenschaft erprobt batte, erschien es angezeigt, derselben
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nunmehr auch denjenigen festen Schutz zu sichern, welchen lediglich
die Umwandelung in eine Staatsanstalt gewähren konnke.
Der An-
schluß an die Berliner Akademie lag am nächsten, zumal diese durch
die von ihr besorgten Sammlungen der griechischen und lateinischen Inschriften ihren Beruf zur Förderung ähnlicher Interessen glänzend bewiesen hatte. Um dem Institut indessen seine bisherige freie Bewegung möglichst zu lassen, sollte einer eigenen Kommission, unter Aufsicht und Autorität der Akademie, die Leitung desselben übertragen werden. Ein dahin lautender Antrag
Aber es dürfte auch in der
Kaaisers.
hatte denn auch den erwünschten Erfolg. Am 18. Juli 1870 ge⸗ nehmigte Se. Majestät der König Wilhelm die Uebertragung des
Irnstituts⸗Etats aus dem Extraordinarium in das Ordinarium des
preußischen Staatehaushalts. Das entsprechend abgeänderte Statut aber erhielt am 2. März 1871 im Hauptquartier zu Versailles die Allerhöchste Genehmigung nunmehr Se. Majestät des Deutschen
Die Art der Thätigkeit wurde durch die Neuordnung der
äußeren Verhältnisse nicht berührt. Dagegen lautete der 1. Para-