Theater.
Wallner-Theater-. der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, u. des Hrn. Thimig. Zum 6. Male: Nosenkranz und Güldensteru. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.
Direktion: Emil Hahn. Dienstag zum sechsten Male: Gastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch⸗ phantastische Ausstattungs⸗Operette mit Ballet in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei
earbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.
Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: Viertes Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ pielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß⸗ mann aus Wien. Zum 4. Male: Haus Darnley. Schauspiel in 5 Akten von L. Bulwer (Lord Lytton).
Victoria-Theater.
Krells Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Dienstag: zum 1. Male: Wähler und Wühler. Lustspiel in 2 Akten, nach dem Französischen frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Hierauf: neu bearbeitet und mit neuen Couplets: Aennchen vom Hofe. Schwank mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson, Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor⸗ tellung: Eroßes Garten⸗Concert.
Germania-Sommer-Theater. Dienstag:
zastspiel des Hrn. Fischbach: Doktor Faust's
Hauskäppchen, oder: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 4 Akten von Friedr. Hopp. Musik von W. Hebenstreit.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Im prachtvollen Sommergarten von 6 Uhr ab ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert. — Tyvro⸗ ler Natur⸗Sängergesellschaft. — Steyrisches Damen⸗ Quartett. — Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater (Anfang 7 Ubr): Gastspiel der K. K. Solbotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern⸗Theater in Wien. — Hierzu: Zwischen zwei Stühlen. Lust⸗ spiel in 2 Akten von M. Brée. Charakteristisch. Genrebild in 1 Akt von H. Schulz. — Entrée: 50 ₰. Mittwoch: Erstes großes Volksfest. Im Garten: Doppel⸗Concert u. s. w. Im Theater: Auf hoher See. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken. Halbe Theaterkassenpreise.
Familien⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Frl. Marie Homuth mit Hrn. Dia⸗ konus und Rektor Karl Kohlmann (Arnswalde — Werder). — Frl. Ida Linker mit Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Hamel (Straßburg i. E.). — Frl. Hella Flügge mit Hrn. Seconde⸗ Lieutenant und Regiments⸗Adjutauten v. Wasmer (Schwerin).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Max v. Wegerer mit Frl. Margarethe Gibsone (Danzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Rath Brandt (Schleswig). — Eine Tochter: Hrn. Hvuptmann Kreßner (Hannover). — Hrn. Pfarrer C. Heimbach (Hohenlandin). — Hrn. Landrath Graf Baudissin (Schivelbein). — Hrn. Dr. phil. G. Stoeckert (Züllichau).
Gestorben: Hr. Major a. D. Eduard v. Blan⸗ kenburg (Erfurt). — Hr. Major a. D. Carl v. Petersdorff (Cöslin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Wider 1) den Knecht Heinrich Carl Wilhelm Behnke aus Marienau b⸗i Plathe, geboren am 13. Januar 1854, 2) den Knecht Hermann Ferdinand Scheer aus Triebs. ge⸗ boren am 20. Juli 1855, 3) den Arbeitersohn Friedrich Wilhelm August Block aus Neides, ge⸗ boren am 9. Mai 1855, 4) den Knecht Johann Hermanag Braun aus Dargislaff Greifen⸗ berg i. Pomm., geboren am 15. Angust 1856, 5) den Schuhmachergesellen Hermann Wilhelm August Lemke aus Greifenberg i./ Pomm., geboren am 19. Dezember 1856, 6) den Bauersohn Friedrich Wilhelm August Rathke aus Dargislaff, geboren am 20. September 1856, 7) den Einwohnersohn Johann Ferdinand Raether aus Glansee, geboren am 5. Februar 1856, 8) den Wachtmeistersohn Conrad Heinrich Emil Enderlein aus Treptow a./R., geboren am 14. Oktober 1856, 9) den Tage⸗ löhnersohn August Carl Ferdinand Giese aus Greifen⸗ berg i. Pomm., geboren am 12. Sepfember 1856, 10) den Tagelöhnersohn Johann Ludwig Wilhelm Kolander daher, geboren am 1. Juni 1856, 11) den Büdnersohn Franz Ferdinand Kressin aus Hage⸗ now, geboren am 18. Februar 1856, 12) den Ein⸗ wohnersohn Franz Friedrich Miller aus Neides, ge⸗ boren am 7. Januar 1856, 13) den Hermann Georg Otto Ramthun aus Lensin, geboren am 20. September 1856, 14) den Tagelöhnersohn Wilhelm Friedrich August Kasten aus Neklatz, geboren am 9. Februar1856, 15) den Tagelöhnersohn Johann Friedrich Wilhelm Pankow aus Muddelmow, geboren am 12. Januar 1856, 16) den Tagelöhnersohn Hermann August Wilhelm Moldenhauer aus Coldemanz, geboren am 14. Januar 1856, 17) den Tagelöhnersohn Friedrich Johann Heinrich Bublitz aus Sellin, geboren am 20. März 1856, 18) den Büdnersohn Wilhelm 8 Ferdinand Keup aus Robe, geboren am 11. Juni 1856, 19) den Stellmachersohn Robert Carl Fried⸗ rich Grunewald aus Maldewin, geboren am 24. Juli 1856, 20) den Wilhelm Gustav Ferdinand Ohm aus Kutzer, geboren am 10. Mai 1856, 21) den Einliegersohn Ferdinand Wilhelm Beil, genannt Kufahl aus Triebs, geboren am 3. Sep⸗ tember 1856, 22) den Einliegersohn Ferdinand Gustav Laabs aus Molstow, geboren am 5. Mai
4 rl August Peinrich Bessert aus
bei 822
Dienstag: 6. Gastspiel!
1856, 24) den Bessert aus 1856, 25) den
Wisbu, geboren am 1. März eermann Friedrich Ferdinand isbu, geboren am 1. März
Carl Friedrich Ferdinand Froehlich aus
Muddelmow, geboren am 2. April 1856,
26) den Tagelöhnersohn Wilhelm August Gottlieb
Zahn aus Ribbecardt, geboren am 14. Oktober 1856, 27) den Schneidergesellen Albert Carl Fried⸗
rich Götsch aus Rütznow, geboren am 8. Mai 1856, 28) den Gustav Robert Laabs aus Zedlin, geboren am 12. November 1856, 29) den Einwohner⸗ sohn Johann Heinrich Ruhnke aus Zimdarse, geboren am 5. September 1856, 30) den Tagelöhnersohn Friedrich Christoph Albert Lemke aus Stargard, geboren am 1. Januar 1855, 31) den Schuhmachersohn Carl August Friedrich Weiland aus Plathe, geboren am 9. September 1855, 32) den Schachtmeistersohn Wilhbelm Robert Stammel aus Zozenow, geboren am 23. August 1855, 33) den Steinschlägersohn Carl Julius Hermann Lemke aus Cummerow, geboren am 26. Januar 1857, 34) den Tagelöhnersohn Carl Friedrich Wilhelm Gildemeister aus Geiglitz, geboren am 15. Sep⸗ tember 1857, ist auf Grund des §. 140 des Reichs⸗ strafgesetzbuchs wegen Entziehung von der Wehr⸗ pflicht die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Sep⸗ tember d. Irs., Vormittags 10 ¼ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. Die genannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗
den Beweismitiel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen,
8 sie noch zu demselben herbeigeschafft werden önnen. Untersuchung und Entscheidung in contumaciam
fahren werden. Greifenberg i. Pomm.,
10. April 1879. Königliches Kreisgericht. I.
theilung.
Tubhastationen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen n. dergl. Subhastations⸗Patent und Ediktalladung.
Die zur Konkursmasse des Kaufmanns Wil⸗ helm Hertzer in Woͤlfenbüttel gehörige, vor der Stadt Gosdlar unweit des Clausthors belegene, im Grundbuche vom Clausthor Seite 37 registrirte Tuchfabrik mit Zubehör, wie solche ihren Be⸗ standtheilen nach unten näher beschrieben ist, soll auf Antrag der von der Gläubigerschaft im Hertzer⸗ schen Debitwesen gewählten Vertreter, des Ober⸗ gerichtsadvokaten Baumgarten zu Wolfenbüttel und
in Vertretung des Güterpflegers, Banquiers Carl Münecke ebendaselbst, in dem auf Freitag, den 12. September d. J., Nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst Situationsplan können auf hiesiger Gerichtsschreiberei in den Ge⸗ schäftsstunden eingesehen oder gegen Zahlung von Schreibgebühren in Abschrift bezogen werden.
Aus denselben wird bemerkt, daß zunächst die zu jenem Fabrikwesen gehörigen Grundstücke einzeln, und zwar jede der unten aufgeführten Nummern für sich, sodann aber das ganze Fabrikwesen mit dem gesammten Fabrik⸗ undz Wirthschaftsinventar in einem Loose zum Verkaufe ausgeboten werden sollen.
Zugleich werden Alle, welche an der oben be⸗ zeichneten Besitzung Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realbe⸗ rechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmeldung dieser Ansprüche in dem anberaumten Termine unter Androhung des Rechtsnachtheils aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.
Goslar, den 20. Juni 1879. 8
Königliches Amtsgericht. Buchholz. 8 Bestandtheile des Hertzerschen Fabrikwesens:
1) das einstöckige Wohnhaus Nr. ass. 1348 c. mit Trockenhaus, Stallgebäude, Abort, Hofraum und dem hinter und seitwärts des Hauptgebäudes bele⸗ genen Garten,
2) das daselbst unter der Nr. ass. 1348 belegene einstöckige zur Fabrik eingerichtete Wohnhaus nebst Färbereigebäude mit Dampfkessel von 30 Pferde⸗ kraft und ein dem Hause gegenüberliegender Garten,
Gegen den Ausbleibenden wird mit der; ver⸗ den
Königlich Oberförster.
des Kaufmanns Conrad Poppendick daselbst, letzterer
1 1
Verpachtung
3) das einstöckige Wohnhaus Nr. 1348a. mit; Walkmuͤhle, dem kleinen Wohnhause ehemals Nr. ass. 12, der Einfahrt nebst Thorweg, Abort, Hof⸗
raum und den hinter und neben dem Haufe Nr.
1348 a. gelegenen Gartenflächen, ingleichen mit der gesammten, von diesem und dem unter 2. bezeichneten Grundstücke aus bislang benutzten Wasserkraft aus dem Herzbergerteich von 8 Pferdekraft im Durch⸗ schnitt, dem Gerinne und dem sich neben diesem entlang ziehenden Fußwege, auch der am Fuße des Herzbergs belegenen einschürigen, etwa 1 Morgen großen Wiese,
4) die zwischen der Abzucht und der Promenade neben der Bergchaussee belegene Länderei mit den darauf befindlichen Trockenrähmen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Auf den Brahe⸗Ablagen der Schutzbezirke Schön⸗ holz und Kohli hiesigen Königlichen Forstreviers lagern aus dem Einschlage des Jahres 1878 noch 3351 Rmtr. kiefern Kloben und 119 Rmtr. desgl. Spaltknüppel, welche zu ermäßigter Taxe zum Aus⸗ gebot gelangen. Gebote auf dieses Material im Ganzen oder in getheilten Posten werden in dem 22. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Bethke'schen Gasthause zu Suchau stattfindendem Holzverkaufs⸗ termin entgegengenommen. Grünfetde bei Schwe⸗ katowo in Westpreußen, den 4. Juli 1879. Der
Berliner Stadt⸗ Eisenbahn.
B Im Wege öffentlicher Lici⸗
—— tation sollen etwa 270 chm Pflaster⸗ und ca. 52 chm Mosaiksteine an den meist⸗ bietenden verkauft werden.
Termin zur Einreichung der Offerten steht zum Montag, den 14. d. Mts. an.
Die Licitations⸗Bedingungen sind im Bureau des Unterzeichneten, Breslauerstraße 17, einzusehen, resp. gegen 0,5 ℳ Copialien daselbst abzulangen.
Berlin, den 4. Juli 1879. (à Cto. 138,/7.)
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Barkhausen.
[6004] Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn.
Die Bahnhofs Restauration zu Leipzig soll zum 1. August c. anderweit verpachtet werden: Hierzu ist Termin auf: den 18. Inli c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Tentral⸗Büreau hierselbst, Magde⸗ burgerstr. 40 anberaumt worden. Pachtlustige wollen ihre bezüglichen Offerten bis zu diesem Ter⸗ mine an unser Central⸗Büreau einsenden, woselbst auch die Verpachtungsbedingungen eingesehen oder gegen Einsendung von 50 ₰ Copialien in Empfang genommen werden können. Die Offerten sind zu versiegeln und mit der Aufschrift: Offerte auf 3 der Bahnhofs⸗Restauration Leipzig zu versehen.
Die Bahnhofs⸗Restauration zu Forst ist bereits vergeben.
Halle a. S., im Juli 1879. (à Cto. 140/7.)
Königliche Eisenbahn⸗Commission.
8 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[5990
Bei der dem Plane gemäß am gestrigen Tage vom Stadtrathe vollzogenen Ausloosung der am 2. Januar 1880 einzuziehenden Obligationen des Anleheus der Stadt Gelnhausen rom 1. April 1878 sind von
Litt. A. die Nummern 72 und 107 gezogen worden.
Es wird dies der Vorschrift entsprechend zur Kennt⸗ niß gebracht und werden zugleich die ausgeloosten Obligationen
auf den 2. Jannar 1880 zum Wiederabtrage durch die Stadtkämmerei dahier, hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß die ge⸗ dachten Obligationen mit den Talons und Zins⸗ coupons zurückzuliefern sind und von letzterem Tage ab die Verzinsung aufhört.
Gelnhausen, den 4. Juli 1879.
Der Bürgermeister.
[6003]
Nummernverzeichniß in duplo beizufügen.
Berlin, den 7. Juli 1879.
Auf die Actien der Actien⸗Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf
. „ ⸗* in Liquidation wird eine fernere Abschlagszahlung von 20 % pro Actie leistet und findet die Auszahlung vom 8. Juli cr. ab, von 9—12 Uhr Vormittags, durch die Cou⸗ ponskasse der Berliner Handelsgesellschaft, Französischeftr. 42, statt. Den einzuliefernden und abzustempelnden Actien ist ein nach der Nummernfolge geordnetes in Die betreffenden Formulare bezeichneten Auszahlungsstelle in Empfang genommen werden. 8
8 Die Liquidationskommission der Aetiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf.
120 ℳ
können vorher an der oben⸗
(act. 151/7.)
500 g 2* 2;, 15991] Oberschlesische Eisenbahn.
Bei der heut stattgefundenen Ausloosung von 360 Stück Stamm⸗Aktien Litt. B. der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr. 8 149 217 475 512 535 579 658 659 667 676 751 790 818 823 847 852 972 973 985 1058 1072 1074 1105 1119 1156 1227 1304 1337 1360 1390 1465 1606 1609 1616 1655 1738 1871 1904 1955 2005 2019 2054 2257 2380 2524 2546 2723 2796 2961 3112 3115 3141 3144 3295 3454 3501 3662 3684 4122 4161 4203 4233 4279 4281 4301 4340 4350 4377 4485 4515 4524 4584 4640 4656 4722 4774 4785 4840 4887 5059 5108 5111 5147 5153 5212 5243 5306 5328 5336 5359 5396 5461 5465 5613 5711 5734 5776 5805 5868 5985 6037 6043 6123 6149 6278 6345 6380 6445 6503 6575 6663 6668 6681 6746 6796 6805 6816 6865 6878 6956 6979 7033 7082 7112 7261 7279 7284 7317 7337 7383 7448 7489 7560 7602 7624 7685 7839 7940 7952 8007 8019 8076 8118 8242 8268 8355 8384 8451 8501 8503 8550 8555 8568 8588 8597
8701 8711 8722 8893 8909 8928 8973 9054
8680 9140 9175 9293 9434 9436 9564 9571 9635
9131 9649 9685 9702 9801 9900 10015 10021 10169 8
10531 11022 11485 12050 12396 12645 13095 13749 14022 14284 14524 14804 15140 15507 15875 16482 16845 17296 17907 18233
“ 10467 10913 11466 11979 12318 12601 12855 13572 13869 14191 14444 14732 15088 15499 15709 16322 16796 17198 17830 18092
10184 10539 11062 11555 12124 12402 12650 13174 13779 14057 14325 14528 14844 15335 15518 15909 16633 16871 17419 179381
10262 10585 11126 11590 12132 12455 12725 13271 13804 14088 14342 14554 14960 15349 15573 16069 16647 16997 17559 18016
1033 10730 11383 11829 12250 12541 12790 13499 13830 14091 14351 14572 14961 15399 15608 16085 16671 17108 17588 18049
10407 10912 11400 11871 12277 12549 12838 13523 13854 14135 14401 14608 15030 15479 15645 16298 16712 17162 17730 18050
10486 10950 11471 12008 12324 12637
12918 13694 13959 14206 14515 14788
15103 15505 15848 16366
16838 17280 17865 18093
Betriebsfonds 8
18442 18713 19176 19434 19825 20480
18453 18719 19308 19457 19858 20512
18515 18801 19354 19513 19980
18505 18751 19320 19947 20546.
18531 18860 19369 19707 20055
18536 18997 19392 19713 20377
18688 19019 19406 19720 20458 9
Die Auszahlung er Kapitalsbeträge zum Nenn⸗ werth der gezogenen Aktien erfolgt vom 20. De⸗ zember d. Js. ab gegen. Aushändigung der Aktien nebst den dazu ausgegebenen Zinscoupons und Divi⸗
endenscheinen bei unserer Couponkasse hierselbst in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags.
Der Betrag fehlender Zinscoupons und Dirvi⸗ dendenscheine wird vom Kapitalbetrage in Abzug gebracht.
Der Inhaber einer ausgeloosten Aktie, welcher dieselbe nicht innerhalb fünf Jahren, vom 20. De⸗ zember d. Js. ab gerechnet, abliefert, oder für den Fall des Verlustes, deren gerichtliche Mortifizirung nicht innerhalb dieses fünfähri⸗ gen Zeitraums nachweist, hat die Werthlos⸗ erklärung derselben in Gemäßheit des §. 7 10. Nach⸗ trages zum Gesellschaftsstatut vom 13. August 1855 (Gesetz⸗Sammlung Seite 601) zu gewärtigen.
Aus den Verloosungen der früheren Jahre sind die nachfolgend bezeichneten Aktien gegen Empfang⸗ nahme der Kapitalsbeträge noch nicht abgeliefert, auch nicht gerichtlich mortifizirt oder für werthlos erklärt worden:
(aus 1878) Nr. 1539 2640 3011 3260 4065 5610 5658 10315 10317 11066 11632 12594 13022 13801 14968 17346 18480 18503 18765 19088 19460 20185 20309 20556. “
Breslan, den 1. Juli 1870.
Königliche Direktion.
[5987] Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung des für den Winter 1879/80 er or⸗ derlichen Bedarfs von ca. 160 000 kg Preß⸗ kohlen bezw. Preßtorf zur Heizung von Per⸗ sonenwagen soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden.
Die bezüglichen Lieferungsbedingungen können von dem Vorsteher der Zentralkanzlei, Herrn Peltz hier⸗ selbst, gegen Einsendung des Betrages von 50 ₰ bezogen werden.
Offerten nebst Proben sind bis zum 19. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von Preßkohlen versehen franko an unser maschinentechnisches Burean einzureichen.
Elberfeld, den 4. Juli 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisphysikatsstelle Bublitzer Kreises in durch Versetzung ihres Inhabers erledigt. Quali⸗ fizirte Medizinalpersonen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, sich innerhalb 6 Wochen unter Einreichung ihrer Atteste und eines Lebenslaufes bei uns zu melden. Cöslin, den 30. Juni 1879. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern. von Brauchitsch.
Aktien⸗Gesellschaft für Eisen⸗Industrie und Brückenbau vormals
J. C. Harkort in Duisburg. 8 Bilanz per 31. Dezember 1878.
2
[6006
ℳ 2 991 996 81 896 136,41 601 9078—
Activa. r Grund⸗ u. Boden⸗Co. Gebäude⸗Co.. . Maschinen⸗Co... . 79 417 07 Geräthe⸗ und Werk⸗ “ 112 974 396 846,20 Mobilien⸗, Fuhrwerks⸗ 1 I Schiffs⸗Coo... 8 839 65 33 272,17
Immob.) aschret. V V
bungen. 248 279 23 2. Neuer Be⸗
u. Mob.
Vorräthe:
stand Magazin⸗Co.. Ziegelei⸗Co. Holzlager⸗Co.. Kohlen⸗Co.. Roheisen⸗Co. Schrott⸗Co Walzeisen⸗Co..
47 048 51
2 920 159,06 ““ 1 35 79788]
9 072— 14 801,40 30421
20 835,35 9 84993 14 315 — 107975 77 45 522 60 21 268 55 450 000 — 999 91145
1 621 678 4
Cassabestände. Effekten⸗Co.. Grundschuldbrief. Debitoren.
Pegassiva. Actien⸗Capital . Grundschuld⸗Co.. Hypotheken⸗Co.. Amortisirt.
Reservefonds⸗Co.
Deleredere Co.. ..
Krankenkassen⸗Co.
In Staatspapieren an⸗ gelegtes Vermögen der Kasse, bei der Reichs⸗ bank deponirt.
Accepten⸗Co..
Creditoren:
Ban ieees. Laufende Rechnungen
Dividenden⸗Co...
Gewinn. u. Verlust⸗Co. Ueberschuß nach Ab⸗ zug der allg. Kosten
Verwendet wie folgt: Abschreibung auf Im⸗
mobilien u. Mobil. Abschreibung auf Zie⸗
b8
ypotheken⸗Zinsen Saldovortrag p. 1879
2 250 000 450 000
b 1 151 078 47 290 283 51 4 890 45
—
388 218 ¼ 5 238 2 128
248 279 23
3 104 74 58 271 8838 2 128 74
Duisburg, den 29. Mai 1879. Die Direktion. Otto OfHfergeld.
Vorstehende Bilanz pro 1878 haben wir mit den
uns von der Direktion vorgelegten Büchern ver
glichen und mit denselben übereinstimmend befunden. Duisburg, den 30. Mai 1879. (à Cto. 47/79) A. Haege. E. Koch.
“ 1
Berlin, den 7. Juli 1879.
“
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
“
Alle Post-⸗Anstalten
nehmen Bestellung au;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰
AX.
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
In Leer wird am 17. und in Grünendeich am 28. d. M. mit einer Seesteuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Ein⸗ gangszöllen auf Tabak und Tabakfabrikate. Vom 7. Juli 1879.
Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Ent⸗
wurfs eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks,
die Eingangszölle von den im §. 1 dieses Entwurfs genannten Gegenständen in folgender Weise genehmigt hat: 1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabaksaucen . 1b 2) fabrizirter Tabak: a. Cigarren und Cigarretten.. PöPöPöP6P6ö6bv08—Pübeöö] werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1879, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, (Reichs⸗Gesetzbl. S. 149) in vor⸗ läufige Hebung gesetzt. Berlin, den 7. Juli 1879. u“ Der Reichskanzler. von Bismarck.
85 ℳ, .100 kg 270 ℳ,
Die Nummer 21 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 1310 die Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Tabak und Tabakfabri⸗ kate. Vom 7. Juli 1879.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen. Justiz⸗Ministerium.
Der Referendar Dr. jur. Seber aus Melle ist zum Ad⸗ vokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden. 8 1“
Allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1879, betreffend die Amtsbezirke der Notare und die Veränderung der Wohnsitze derselben.
Aus Veranlassung des Inkrafttretens des Deutschen Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes und der Deutschen Rechtsanwaltsord⸗ nung bestimmt der Justiz⸗Minister Folgendes:
1) Den Notaren, welche nach dem Inkrafttreten der be⸗ zeichneten Gesetze ihren bisherigen Wohnsitz beibehalten, ver⸗ bleibt das Notariat mit der Maßgabe, daß an Stelle des bis⸗ herigen Amtsbezirks der Bezirk des Ober⸗Landesgerichts, im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Celle der Bezirk des Land⸗ gerichts, tritt, in welchem sie ihren Wohnsitz haben.
2) Die Anträge von Notaren auf Anweisung eines an⸗ deren als des bisherigen Wohnsitzes unterliegen der gleichen geschäftlichen Behandlung wie die Anträge auf Zulassung der betreffenden Personen zur Rechtsanwaltschaft bei einem am Orte des beantragten neuen Wohnsitzes befindlichen Gericht.
Wird die Anweisung eines anderen Wohnsitzes innerhalb des Landgerichtsbezirks beantragt, in welchem der Antrag⸗ steller seinen bisherigen Wohnsitz hat, so wird in der Regel dem Antrage unter Bestimmung des Amtsbezirks nach Maß⸗ gabe der Vorschrift zu 1 stattgegeben werden können.
3) Auf die Bezirke der Ober⸗Landesgerichte zu Cöln und Frankfurt a. M. finden die vorstehenden Bestimmungen nicht Anwendung. Anderweite Bestimmungen für dieselben bleiben vorbehalten.
Berlin, den 3. Juli 1879. Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung:
—
von Schelling. Abgereist: Se. Excellenz der Ober⸗Landforstmeister von Hagen nach der Rheinprovinz.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der
K aiser und König haben, laut Meldung des „W. T. B.“
aus Ems, uch gestern der Vorstellung im Theater beigewohnt. Die Kur setzen Se. Maäjestät in gewohnter Weise fort. Zum heutigen Diner haben Se. Hoheit der Herzog Bern⸗
hard von Sachsen⸗Meiningen und Se. Durchlaucht der Fürst
von Schwarzburg⸗Rudolstadt Einladungen erhalten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hielt auf Allerhöchsten Befehl und in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 6. d. M. im Neuen Palais bei Potsdam das Stiftungsfest des Lehr⸗Infanterie⸗ Bataillons ab.
Der Gottesdienst fand um 12 Uhr in der Jaspis⸗Gallerie, und um 2 Uhr im Grottensaal das Diner statt.
— Der Schlußbericht über die gestrige Morgen⸗ sitzung und der Bericht über die gestrige Abendsitzung des Reichstages befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (76.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommisearien desselben beiwohnten, lehnte das Haus in zweiter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Nachsteuer vom Tabak und Tabakfabrikaten, ab und setzte dann die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deut⸗ schen Zollgebiets, mit §. 4 fort.
Derselbe lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
K. 4. Die folgenden Gegenstände bleiben vom Eingangszoll frei, wenn die dabei bezeichneten Voraussetzungen zutreffen: 1) Er⸗ zeugnisse des Ackerbaus, der Waldwirthschaft und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, welche von innerhalb der Zollgrenze befindlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden aus bewirthschaftet werden. 2) Kleidungs⸗ stücke und Wäsche, gebrauchte, welche nicht zum Verkauf eingehen; gebrauchte Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte Fabrikgeräth⸗ schaften und gebrauchtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benutzung; auch auf besondere Erlaabniß neue Kleidungs⸗ stücke, Wäsche und Effekten, insofern sie Wisstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich ats Verunlassung ihrer Verhei⸗ rathung im Lande niederlassen. 3) Gebrauchte Hausgeräthe und Effekten, welche erweislich als Erbschaftsgut eingehen, auf beson⸗ dere Erlaubniß. 4) Reisegeräth, Kleidungsstücke, Wäsche und der⸗ gleichen, welches Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge⸗ brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und Instrumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit sich führen, sowie andere Gegenstände der be⸗ zeichneten Art, welche den genannten Personen vorausgehen oder nachfolgen; Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauche. 5) Wagen einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge, welche bei dem Eingange über die Grenze zum Personen⸗ und Waarentransporte dienen und nur aus dieser Veranlassung eingehen; auch leer zurückkom⸗ kommende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Eisenbahnverwaltungen, sowie die bereits in den Fahrdienst eingestellten Eisenbahnfahrzeuge ausländischer Eisenbahnverwaltungen. Wagen der Reisenden auf besondere Erlaubniß auch in dem Fall, wenn sie zur Zeit der Ein⸗ fuhr nicht als Transportmittel ihrer Besitzer dienten, sofern sie nur erweislich schon seither im Gebrauche derselben sich befunden haben und zu deren weiterem Gebrauche bestimmt sind. Pferde und andere Thiere, wenn aus ihrem Gebrauche beim Ein⸗ gang überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug⸗ oder Lastthiere zur Bespannung eines Reise⸗ oder Frachtwagens gehören, zum Waarentragen oder zur Beförderung von Reisenden dienen. 6) Fässer, Säcke u. s. w., leere, welche entweder zum Behufe des Einkaufs von Oel, Getreide u. dergl. vom Auslande mit der Be⸗ stimmung des Wiederausganges eingebracht werden, oder welche, nachdem Oel u. s. w. darin ausgeführt worden, aus dem Auslande zurückkommen, in beiden Fällen unter Festhaltung der Identität und, nach Befinden, Sicherstellung der Eingangsabgabe. Bei ge⸗ brauchten leeren Säcken, Fässern u. s. w. wird jedoch von einer Kontrole der Identität abgesehen, sobald kein Zweifel dagegen besteht, daß dieselben als Emballage für ausgeführtes Getreide u. s. w. gedient haben, oder als solche zur Ausfuhr von Getreide ꝛc. zu dienen bestimmt sind. 7) Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum Gebrauche als solche geeignet sind. 8) Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen, für landesherrliche oder sonstige öffentliche Kunst⸗Institute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissenschaftliche Sammlungen öffentlicher Anstalten, ingleichen Naturalien, welche für wissenschaftliche Sammlungen eingehen. 9) Alterthümliche Gegenstände (Antiken, Antiquitäten), wenn ihre Beschaffenheit darüber keinen Zweifel läßt, daß ihr Werth haupt⸗ sächlich nur in ihrem Alter liegt, und sie sich zu keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen eignen. 10) Mate⸗ rialien, welche zum Bau, zur Reparatur oder zur Ausrüstung von Seeschiffen verwendet werden, einschließlich der gewöhnlichen Schiffsutensilien, unter den vom Bundesrath zu erlassenden näheren Bestimmungen. Hinsichtlich der metallenen, für die be⸗ zeichneten Zwecke verwendeten Gegenstände bewendet es bei den be⸗ stehenden Vorschriften.
Zu Titel J. beantragte der Graf Udo zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, denselben zu streichen, weil diese Freiheit vollständig unlimitirt sei und zu den weit⸗ gehendsten Konsequenzen führe. Auch der Bundeskom⸗ missar Geheime vöö“ Burchard befürwortete die⸗ sen Antrag, weil es durchaus nicht wie bei den Erzeugnissen des Ackerbaues und der Viehzucht nothwendig sei, auch die Produkte der Waldwirthschaft behufs des Verkaufs in den
Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden zu konzentriren.
Der Abg. Frhr. zu Franckenstein bekämpfte den Antrag,
weil viele Kommunen, Körperschaften und Private in Deutsch⸗
land gewohnt seien, von ihren außerhalb der Grenze gelegenen Waldungen die für ihre eigenen Bauten ih Hölzer zoll⸗ frei zu beziehen. Der Bundeskommissar erklärte, daß der
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Bundesrath von der ihm nach dem Zollgesetz zustehenden Be⸗ fugniß, solche Hölzer zollfrei einzulassen, Gebrauch machen werde. Gegen diese Befugniß äußerte der Abg. Dr. Delbrück Bedenken, welche der Kommissarius des Bundesraths nicht als begründet anzuerkennen vermochte. Der Antrag Stolberg wurde abgelehnt.
Ferner sollen nach den Vorschlägen der Kommission Schiffs⸗ utensilien zollfrei eingehen. Der Abg. Graf zu Stolberg⸗ Wernigerode beantragte, nur die seewärts eingehenden so zu begünstigen. Der Kommissarius des Bundesraths wünschte diesen ganzen Absatz, den die Kommission hinzugefügt hat, ge⸗ strichen zu sehen, da er von den weittragendsten und keines⸗ wegs von der Kommission beabsichtigten Konsequenzen sei. Dagegen befürworteten der Abg. Dr. Delbrück und der Refe rent Abg. Windthorst die Annahme der Kommissionsbeschlüsse, welche auch unter Ablehnung des Antrages Stolberg erfolgte.
§. 5 lautet nach der Kommissionsvorlage:
§. 5. Waaren, welche aus Staaten kommen, welche deutsche Schiffe oder Waaren deutscher Herkunft ungünstiger be⸗ handeln, als diejenigen anderer Staaten, können, soweit nicht Ver⸗ tragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschlage bis zu 50 %, des Betrages der tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden. Diese Anordnung ist dem Reichstage sofort, oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritte mitzu⸗ theilen. Dieselbe ist außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag die Zustimmung nicht ertheilt.
Ein Antrag des Abg. Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode wollte dem Bundesrath eine solche Befugniß auch in Bezug derjenigen Staaten geben, welche deutsche Erzeugnisse, abge⸗ sehen von Verzehrungsgegenständen, mit einem Einfuhrzoll von mehr als 40 Prozent des Werthes belasten.
Der Abg. Dr. Bamberger glaubte konstatiren zu müssen, daß mit diesem Paragraphen in wirthschaftlichen Dingen nach einer zwanzigjährigen Friedensperiode eine Aera des Kampfes inauguritt werde. Dieser Paragraph sei nur eine negative Fassung der Klausel von den meistbegünstigten Nationen und omit ein Tribut, welchen dieses Kampfsystem dem fried⸗ lichen Freihandelssystem zolle. Die Folge dieses Para⸗ graphen werde sein, daß andere Staaten analoge Be⸗ stimmungen erlassen würden, um auf Grund derselben zu Retorsionszöllen gegen Deutschland berechtigt zu sein, Falls man in Deutschland in Handelsverträgen irgend eine Nation mehr begünstige, als eine andere. So werde sich schließlich, wenn auch nach großen Verlusten, die Rückkehr zum Freihandelssystem als nothwendig herausstellen. (Schluß des Blattes.)
— Auf Grund des Gesetzes, betreffend den Gewerbe⸗ betrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878, in Verbindung mit §. 31 der Gewerbeordnung, hat der Bundesrath unterm 30. Juni d. J. Vorschriften über den Nachweis der Befähigung und über das Ver⸗ fahren bei den Prüfungen der Maschinisten auf deutschen Seedampfschiffen erlassen, welche am 1. Ja⸗ nuar 1880 in Kraft treten. Die Vorschriften sind im „Cen⸗ tralblatt für das Deutsche Reich“ vom 4. d. M. veröffentlicht worden.
— Porto⸗Auslagen, welche im Laufe standesamt licher Verhandlungen durch die Korrespondenz der Standesämter untereinander oder mit Gemeindebehörden oder mit der vorgesetzten Behörde, desgleichen durch die Korrespondenz der Standesämter beziehungs⸗ weise der vorgesetzten Behörde mit den Gerichten entstehen, sind nach einer Cirkularverfügung des Justiz⸗ Ministers und des Ministers des Innern vom 31. Mai d. J. von den Betheiligten nur in denjenigen Fällen einzuziehen, in denen das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 ausdrücklich bestimmt, daß die betreffenden Verhandlungen auf Kosten der Betheiligten 612 sollen, d. h. in dem Falle des §. 27 a. a. O., betreffend die Kosten der bei verspäteten Geburtsanzeigen noth⸗ wendig werdenden Ermittelung des Sachverhalts, und des §. 47 a. a. O., betreffend die Kosten der dort vorgeschriebenen Bekanntmachung des Aufgebots. n
Eine Unterscheidung dahin, ob dem Betheiligten ein grobes oder ein mäßiges oder ein geringes oder überhaupt kein Versehen zur Last falle, erscheine in dieser Beziehung hier so wenig wie auf an⸗ deren Gebieten der Verwaltung zulässig. Allerdings könne keine Privatperson verlangen, daß die an sie gerichteten Zu⸗ sendungen von Seiten der öffentlichen Behörden frankirt werden. Dagegen pflegten den Betheiligten auch in sonstigen Verwaltungs⸗Angelegenheiten diejenigen, hier und da keines⸗ weges ganz unerheblichen Portokosten nicht zur Last gelegt zu werden, die z. B. durch Einziehung von Berichten über demnächst unbegründet befundene Beschwerden entstanden seien.
Soweit hiernach durch die oben erwähnte Korrespondenz Portoauslagen bei den Standesämtern entstehen, werden sie, als zu den sächlichen Kosten gehörig (§. 8 des Reichs⸗ gesetzes vom 6. Februar 1875), von den Gemeinden, soweit das Porto bei den Staatsbehörden erwachse, werde es von der Staatskasse zu tragen sein. “
Bezüglich der von den Standesämtern an die Gerichte zu erstattenden Berichte bewende es bei der Verfügung des Justiz⸗
Ministeriums vom 31. August 1875 (Justiz⸗Ministerialblatt.