zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußise
* 8 Iunserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preug. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Oeffentlicher Anzeiger. —
„Invalidendank“, Rudolf Messe, Haasettstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
zzeiger. 18729
Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosghandel. Verschiedene Bekanntmachungep.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. 2. Aufgebote, Vorladungen u. cerg.
Vreußischen Staats-Anzeigerg:
Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1 1
Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. In der Börsen- Familien-Nachrichten. beilage. N
Annoncen⸗Burenus.
ladungen u. dgl 5072] 8 8
Auf Antrag Dris. Crome füur8
1) die Barmer Volksbank in Barmen,
2) den Landwirth Michael Kaiser zu Münzesheim
als Vormund für die minorennen Kinder der
weil. Wittwe Marg. Barbara Zentner, geb.
Kaiser,
wird hierdurch
1) angezeigt, daß folgende von der Deutschen
Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck aus⸗
gestellten Dokumente:
a. Police Nr. 37,883 über 1000 Thlr. auf das Leben des Drechslers Johann Dörnbach zu Barmen,
b. Prämienquittung für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1879 bis 31. März 1879 zu der auf das Leben der Frau Margarethe Barbara Zentner, geb. Kaiser, zu Münzesheim
ezeichneten Police Nr. 55,094, abhanden ge⸗
. ommen sind, und werden
2) Alle, welche an diese Dokumente Ansprüche
haben, schuldig erkannt, solche binnen drei Mo⸗
naten, also spätestens bis zum 30. August ds. Is. im Stadt⸗ und Landgerichte, und zwar
Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmäch⸗
tigten geltend zu machen, unter dem Präjudiz,
daß widrigenfalls diese Dokumente amortisirt und die genannte Versicherungsgesellschaft an⸗ gewiesen werden soll, den Imploranten neue mit den abhanden gekommenen gleichlautende
Dokumente auszustellen.
Lübeck den 30. Mai 1879.
„Das Stadt⸗ und Landgericht. Zur Beglaubigung. Funk, Dr., Akt 292] 9 1e Bekanntmachung.
Es ist bei uns auf Todeserklärung des Maurer⸗ gesellen Freier, welcher angeblich in der Provinz Posen geboren und sich vor etwa 35 Jahren mit der jetzt verehelichten Zimmergeselle Pelzer, Pauline, eborne Radinsky, verheirathet und nach seiner Ver⸗
eirathung hierselbst seinen Wohnsitz genommen hat, angetragen worden.
Der ꝛc. Freier, welcher sich vor etwa 30 Jahren von hier entfernt hat, seine unbekannten Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich vor oder in dem auf
den 15. Oktober 1879, Vormittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Peters in unserm Terminszimmer Nr. 1 anberaumten Termine zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der Provokat für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen den legitimirten Erben ausgeantwortet werden wird. 166
Colberg, den 19. Dezember 1878.
Königliches Kreisgericht. 8
I. Abtheilung.
8 Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[5929] Bekanntmachung.
Zur Verdingung der behufs Erweiterung der hie⸗ sigen Garnisonbäckerei erforderlichen Maurer⸗, Zim⸗ mer⸗ und Dachdecker⸗Arbeiten in öffentlicher Submission ist bei dem unterzeichneten Proviant⸗ Amt Termin auf:
Dienstag, den 15. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Maurer⸗Arbeiten (bezw. Zimmer⸗ oder Dachdecker⸗Arbeiten — jede Offerte
besonders) behufs Erweiterung der Garnisonbäckerei
hierher einzureichen sind, deren Eröffnung alsdann
erfolgt. (à Cto. 112/7.) Die betreffenden Bedingungen, sowie die Kosten⸗
anschläge und Projektzeichnungen liegen in unserem
Bureau — Köpnickerstraße 16/17 — zur Ein⸗
sicht aus. 8 Berlin, den 3. Juli 1879.
Königliches Proviant⸗Amt.
Bekanntmachunng.
Zur Verdingung der für den Erweiterungsbau der hiesigen Garnisonbäckerei erforderlichen Ma⸗ terialien an Kalk, Mauersand, Mauersteinen und Kalkbruchsteinen in öffentlicher Submission ist bei dem unterzeichneten Proviantamt Termin auf
Donnerstag, den Sien er., Vormittags
1 188
anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Lieferung von Kalk (bezw. Mauersand, Mauersteinen, Kalkbruchsteinen, — jede Offerte besonders), zum Erweiterungsbau der Garnisonbäckerei“, hierher einzureichen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.
Die betreffenden Bedingungen liegen in unserem Burecau — Köpnickerstraße 16/17 — zur Ein⸗
sicht aus. Berlin, den 3. Juli 1879. (à Cto. 126/7.)
Königliches Proviant⸗Amt.
[5948]
Lieferung und Legung von eisernen Röhren zur Aufnahme von Telegraphenkabeln, ein⸗ schließlich der hierzu nothwendigen Erd⸗ und
1“ Pflasterarbeiten.
Die Lieferung und Legung eiserner Röhren zur Aufnahme von Telegraphenkabeln, einschließlich der hierzu nothwendigen Erd⸗ und Pflasterarbeiten, in verschiedenen Straßen hierselbst, soll im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Die Be⸗ dingungen sind im Bureau der Ober⸗Postdirektion, Königstraße 60 (Registratur der Abtheilung E.), von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags, einzu⸗ sehen, werden auch auf portofreien Antrag, gegen der Schreibegebühren, schriftlich mit⸗ getheilt.
Die Angebote sind bis zum 16. Juli d. Js., Vormittags 11 Uhr, der Ober⸗Postdirektion zuzu⸗ senden bezw. zu übergeben.
Berlin C., den 28. Juni 1879.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor
[5949] 8 1 811“ Herstellung eines gemauerten Kabelkanals und gemauerter Kabeluntersuchungsbrunnen. Die Herstellung eines ungefähr 227 m langen’ge⸗ mauerten Kabelkanals und ungefähr 54 gemauerter Kabeluntersuchungs⸗ bzw. Ziehbrunnen in verschiede⸗ nen Straßen hierselbst soll im Wege des öffent⸗ lichen Angebots vergeben werden. Die Bedingungen sind im Büreau der Ober⸗Postdirektion, König⸗ straße 60 (Registratur der Abtheilung E.), von 9 Uhr Vorm. bis 3 Uhr Nachm. einzusehen, werden auch auf portofreien Antrag, mit Ausnahme der zu⸗ gehörigen Zeichnungen, gegen Erstattung der Schreibegebühren, schriftlich mitgetheilt. Die Ange⸗ bote sind bis zum 16. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, der Ober⸗Postdirektion einzusenden bzw. zu
übergeben. Berlin C., den 28. Juni 1879. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
FPreussische Boden-Credit-Actien-Bank.
[5597]
Verloosung
baren Hypothekenbriefen sind verloost worden:
A. Unkündbare 5 %ige Hypotheken-Briefe I./II. Serie. 4 Stück à 3000 ℳ Litt. A.
10 Stück à 1500 ℳ Litt. B. . 29 80 357 392 698 736 917 1111 1895 4323. 16 Stück à 600 ℳ Litt. C. . 803 1214 1641 1804 2433 2873 2919 3094 3176 3355 3466 3671 3856 4376 6223 6390. 62 Stück à 300 ℳ Litt. D. . 463 1064 1306 1368 1414 1928 1971 2469 2546 2604 2778 3336 4847 4926 5171 5441 5835 6072 6085 6862 7087 7151 7599 8755 9012 9875 9934 10056 10168 10667 10903 11152 11555 11785 12096 13373 13413 13512 13616 13977 14037 14248 14971 16190 16583 16739 16879 17020 17074 17564 18559 18755 19179
.258 278 331 565.
21749 21752 22916 23387 24527.
31 Stück à 150 ℳ Litt. E. Nr. 35 680 926 975 1081 1155 1484 1727 2265 2700 2985 3218 3234 3268 3316 3345 3478 3507 3997 4785 4816 4976 4997 5186 5187 5322 5586 6051 6374 6641 6788, 32 Stück à 75 ℳ Litt. F. Nr. 1 6 139 153 163 165 321 1544 1639 2098 2114 2520 2533 2622 2838 3199 4300 4304 4321 4613 4616 4738 4926 5137 5383 5518 5566 5624 5729 6007 6088 6365, welche am 2. Januar 1880 mit 10 % Amortisations⸗Entschädigung zur Rückzahlung gelangen.
4 ½ % ge Hypotheken-Briefe IV
2 Stück à 3000 ℳ Litt. A. 4 Stück à 1500 ℳ Litt. B.
14 Stück à 600 ℳ Litt. C.
Nr. 139 229 334 563 725 1008 1590 2527 2536 2725 2746 22 Stück à 300 ℳ Litt. D. 8
Nr. 38 311 1271 1508 2722 2789 2843 2885 3327 3655 3854 4131 4193 4247 4260 4457 4625
B. Unkündbare Nr. 919 972. Nr. 572 674 1000 1053.
4986 5162 5713 6318 6942.
1 8 15 Stück à 100 ℳ Litt. E. Nr. 25 26 205 954 2181 2285 2349 2399 2406 2437 2989 3149 3166 3247 3629, welche am 2. Januar 1880 mit 15 % Amortisations⸗Entschädigung zur Rückzahlung gelangen. Die ausgeloosten Stücke werden schon von jetzt ab mit 110 % resp. 115 % an unserer
Kasse eingelöst. Berlin, den 20. Juni 1879.
gzs-Anzeige. Bei der heute laut §. 27 des Statuts stattgehabten
Ausloosung von 4 ½ und 50 %oigen unkünd⸗
19192 19683 21175 21552
Serie.
2863 3030 3252.
1“
DDie Direction.
Folgende Obligationen dieser Anleihe sind in Gegen⸗ wart von Notaren heute ausgelooset worden, als:
Litt. A. Nr. 154 313 606 694 717 936 1003.
Litt. B. Nr. 396 594 653 784 884 997 1143
1220 1339 1406 1797 1901 2230 2533 2619 2646 2665.
Litt. C. Nr. 82 137 453 668 674 801 928 1441 1443 1531 1809 1847 1877 2159 2205 2292 2582 2621 2779 2850 3006.
Nr. 150 444 629 780 889 934 1117 “ 1362 1387 1449 1534.
Die Einlösung derselben wird an den Werktagen vom 1. bis 15. Januar 1880, gegen Einlieferung der Original⸗Obligationen und aller später fällig h. Coupons, nach Wahl der Inhaber statt⸗ inden
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder
bei Herren Mendelssohn & Co.,
in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Co.,
in Lübeck an der Stadtkasse, an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags. „Die Obligationen, deren Beträge bei genannten Bankhäusern in Berlin oder Hamburg nicht bis 15. Januar 1880 erhoben sind, werden später nur in Lübeck eingelöset.
Ueber den Fälligkeitstermin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen nicht weiter verzinset.
Lübeck, den 1. Juli 1879.
Das Finanzdepartement. [5958]
Litt. D.
[5992]
„ 8 2à . Stargard⸗Posener Cisenbahn. Bei der heute nach Vorschrift des Nachtrages zum Statut der Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesell⸗
1““ 4. Februar 8 schaft vom 5. März 1847 stattgefundenen Aus⸗ loosung der für das Jahr 1879 zu amortisirenden 1093 Stück Stamm⸗Aktien der genannten Gesell⸗ schaft sind folgende Nummern gezogen worden: „Nr. 8 23 30 36 39 69 190 237 380 404 450 527 574 631 641 781 883 900 1034 1066 1072 1087 1184 1201 1222 1230 1255 1363 1434 1468 1517 1550 1572 1653 1659 1698 1767 1876 2002 2003 2039 2129 2146 2184 2188 2214 2326 2337 2351 2437 2465 2479 2522 2547 2562 2582 2618 2620 2673 2693 2723 2835 2851 2912 2970 3029 3035 3096 3153 3173 3175 3183 3242 3244 3291 3318 3496 3551 3574 3603 3611 3622 3626 3649 3689 3821 3860 3953 3977 4009 4020 4037 4074 4087 4098 4112 4159 4344 4445 4490 4512 4538 4580 4628 4703 4753 4872 5102 5140 5143 5187 5193 5219 5391 5433 5434 5483 5588 5619 5668 5675 5738 5844 5850 5859 6000 6001 6042 6057 6133 6165 6201 6218 6236 6259 6274 6301 6319 6320 6329 6339 6375 6394 6427 6532 6573 6585 6591 6598 6710 6714 6732 6740 6852 6857 6894 7072 7094 7143 7211 7314 7380 7383 7405 7444 7462 7471 7482 7515 7627 7720 7729 7760 7781 7801 7810 7969 8015 8034 8089 8212 8241 8287 8317 8370 8379 8401 8409 8515 8571 8578 8690 8712 8793 8845 8865 8906 8922 8944 9169 9173 9263 9288 9304 9318 9522 9533 9546 9567 9569 9727 9742 9781 9846 9924 9959 10107 10119 10130 10174 10187 10210 10236 10257 10269 10270 10335 10351 10424 10471 10505 10507 10579 10587 10646 10669 10676 10699 10721 10759 10846 10847 10897 10914 10920 10952 10989 11051 11072 11079 11406 11459 11531 11562 11580 11581 11592 11599 11788 11804 11883 11901 11920 11932 11934 11936 11959 11982 12000 12024 12029 12064 12073 12104 12110 12118 12203 12252 12255 12272 12366 12460 12470 12543 12614 12639 12644 12687 12734 12793 12857 12898 12908 12924 12954 12987 13079 13162 13233 13234 13265 13266 13286 13357 13362 13364 13383 13405 13412 13435 13480 13490 13491 13593 13663 13723 13794 13835 13867 13886 13986 14129 14198 14232 14236 14267 14277 14360 14403 14542 14580 14588 14642 14677 14707 14742 14778 14800 14817 14832 14861 14877 14931 14938 14968 14980 15006 15091 15102 15146 15257 15383 15429 15453 15465 15525 15541 15634 15665 15669 15865 15900 15955 15987 16006 16015 16078 16098 16120 16126 16149 16210 16228 16317 16377 16403 16476 16776 16826 16846 16852 16878 16926 17136 17209 17245 17270 17292 17398 17503 17506 17517 17686 17696 17704 17728 17735 17745 17759 17877 17932 17942 17961 17966 17987 17990 18007 18075 18137 18143 18230 18255 18289 18297 18304 18394 18399 18406 18407 18410 18452 18496 18567 18603 18667 18683 18701 18725 18802 18883 18909 18933 18999 19043 19044 19057 19061 19084 19116 19129 19187 19212 19232 19256 19288 19321 19323 19339 19340 19402 19404 19429 19439 19460 19513 19582 19592 19641 19698 19742 19746 19885 19950 19961 19970 20017 20024 20034 20035 20098 20113 20163 20165 20289 20334 20468 20563 20646 20695 20726 20792 20836 20945 20954 20962 20980 21017 21088 21155 21241 21265 21347 21474 21521 21559 21562 21663 21705 21708 21757 21784 21863 21888 21931 21947 22088 22238 22271 22274 22377 22406 22485 22. 22523 22598 22662 22687 22690 22704 22705 22707 22713 22760 22808 22853 22871 22896 22917 22926 22938 22945 22955 22970 23041 23045 5 23131 23141 23218 23225 23273 23286 23351 23352 23381 23460 23521 23524 23639 23654 23725 23769 23799 23826 23874 23907 23912 23932 23991 24002 24130 24156 24201*) 24355 24425 24467 24479 24513 24515 24562 24572 24597 24658 24692 24700 24745 24895 24911. 25229 25386 25502 25525 25538 25653 25739 25773 25787 25790 25811 25823 26000 26016 26043 26523 26524 26546 26700 26703 26707 26743 26752 26767 26785 26901 26923 26981 27187 27190
27444 27460 27507 27544 27588 27617 27657 27808 27966 28000 28052 28074 28175 28176 28196 28390 28416 28461 28687 28699 28700 28702 28740 28743 28893 28908 28922 28993 29039 29066 29112 29138 29214 29249 29266 29272 29349 29444 29453 29478 29486 29545 29567 29585 29626 29632 29760 29761 29851 29920 29921 29932 29935 29971 29973 30061 30105 30145 30238 30310 30379 30441 30508 30607 30621 30628 30784 30822 30840 30921 30931 30942 30990 31018 31108 31116 31317 31357 31414 31466 31519 31522 31553 31575 31579 31595 31611 31623 31652 31692 31715 31718 31728 31735 31756 31764 31775 31799 31827 31989 32021 32033 32133 32149 32191 32306 32330 32488 32581 32597 32635 32673 32680 32687 32707 32734 32740 32743 32813 32856 32892 32893 32915 32938 32976 33091 33213 33229 33237 33336 33449 33452 33621 33622 33661 33846 33888 33892 33904 33936 34032 34033 34081 34106 34110 34149 34254 34276 34309 34359 34365 34379 34488 34512 34518 34557 34576 34602 34611 34624 34626 34627 34693 34694 34718 34731 34784 34855 34868 34902 34919 35043 35097 35099 35132 35226 35500 35556 35575 35593 35654 35669 35701 35704 35707 35715 35848 36005 36019 36099 36115 36144 36147 36155 36297 36302 36305 36318 36323 36337 36350 36352 36358 36416 36450 36465 36472 36478 36532 36577 36586 36619 36703 36730 36738 36739 36763 36851 36939 36961 37033 37113 37173 37193 37370 37446 37479 37489 37569 37594 37684 37756 37924 37945 37987 37999 38117 38188 38207 38470 38478 38509 38517 38740 38754 38761 38784 38789 38818 38830 38842 38847 38963 39014 39046 39144 39145 39235 39278 39324 39330
39450 39484 39506 39513 39520 39533
39630 39632 39663 39665 39894 39930 39983 40013 40061 40065 40129 40165 40169 40176 40239 40280 40311 40332 40526 40541 40594 40624 40625 40644 40690 40703 40713 40888 40926 40971 41019 41043 41120 41190 41417 41468 41541 41548 41550 41556 41692 41710 41732 41860 41954 42111 42148 42167 42212 42217 42219 42224 42230 42436 42440 42464 42484 42550 42582 42640 42713 42740 42824 42861 43012 43013 43063 43097 43102 43119 43298 43300 43367 43377 43381
3620 43757 44063 44254 44287 44298 44342 44376 44642 44656 44722 44843 44994 45026 45108 45147 45166 45196 45313 45558 45608 45679 45681 45764 45931 45995 46032 46085 46121 46137 46318 46324 46354 46355 46365 46381 46538 46543 46545 46551 46560 46698 46744 46797 46806 46826 46831 46832 46857 46910 46937 46966 46968 47004 47150 47224 47237 47239 47241 47250 47301 47463 47623 47642 47671 47687 47772 47784 47797 47807 47831 47893 48143 48172 48218 48312 48365 48435 48498 48553 48558 48625 48672 48744 48807 49062 49087 49142 49182 49183 49265 49461 49591 49656 49775 49807 49849 49885 49907 49936 49983 49985. Für die coursunfähig gewordene Aktie Nr. ist eine neue Aktie ausgefertigt.
„Die Eigenthümer vorbezeichneter Aktien werden hierdurch aufgefordert, dieselben vom 20. Dezem⸗ ber d. J. ab bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse in Stettin gegen Empfangnahme des Nennwerthes à 100 Thlr. oder 300 ℳ einzureichen.
Wir verweisen wegen nicht rechtzeitiger Einreichung der ausgeloosten Aktien auf §. 9 des Statut⸗Nach⸗ trages, welcher zugleich bestimmt, daß die Inhaber der gezogenen Aktien den darin vorgeschriebenen Kapital⸗Antheil mit dem Ablauf dieses Jahres aus der Gesellschaft scheiden und von diesem Zeitpunkte a. ihre bezüglichen Rechte auf den Staat über⸗ gehen.
Gleichzeitig fordern wir mit Bezug auf die frühe⸗ ren Bekanntmachungen die Eigenthümer folgender, bisher nicht eingelösten Aktien:
1) aus der 22. Verloosung (1870). Nr. 16201.
2) aus der 24. Verloosung (1872). Nr. 5649.
3) aus der 29. Verloosung (1877). Nr. 630 1093. 1393 1471 1675 2031 2468 2974 3532 4546 4696 5220 5537 5857 6062 6254 7601 7667 8119 8833 9741 10793 10961 13188 13903 14510 14745 16113 20661 20956 21955 22074 23735 23983 25187 25188 25775 26367 26424 26975 29507 30814 31082 31612 31748 32654 35739 35849 36462 37761 38840 41559 43309 44302 44967 49070 49095 49455 49865.
4) aus der 30. Verloosung (1878). Nr. 688 1082 1139 1241 1861 2034 2313 2472 2482 2953 3347 3609 3637 4465 4603 4746 5686 5712 6026 6058. 6131 6263 6313 6628 7290 8392 8797 9107 9186 9251 9884 10824 10995 11149 11162 11188 11419 11518 12789 12983 13361 13372 13400 13451 13682 13973 13974 14280 14509 14712 14896 16060 16340 16890 19303 19666 19951 20407 20555 21626 21851 23733 24148 25872 26035 26596 27361 27599 27762 27767 28117 28228 28383 28476 28797 29083 29977 30180 31513 31517 31697 32468 33111 33372 33571 34152 34223 35389 35528 35714 36389 36428 36610 37006 37019 37099 37461 37808 38049 39966 40669 41055 41100 41195 41547 42073 42110 42383 42414 42432 42835 44775 44889 45049 47819 48444 49180 erneuert auf, diese bei der vorgedachten Za stelle einzulösen. 1.“ Breslau, den 1. Juli 1879.
Königliche Direktion.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel Hruc: W. Elsner. 8
Drei Beilagen
47276 47736 47953 48459 48745 49234 49834
24201
25158 27766 28970 31836 35360 36972 38228 41645 43083
Berlin:
“
27301 27304 27317 27357 27373 27378
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
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Nichtamtliches.
Berlin, 8. Juli. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (74.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung de“ Gesetzentwurfs, betreffkedd die Besteuerung des Tabaks, fort. Der Abg. Dr. Blum bemerkte, aus genauer Kenntniß des Tabakbaues müsse er leider die Ueberzeugung hernehmen, daß die Kontrolmaßregeln zu einer ungeheuren Belästigung werden müßten für den Tabakbauer, namentlich in der Uebergangszeit. Auch sonst noch drängten sich ihm Bedenken verschiedenster Art auf, die er aber weder geltend
nachen, noch auch in Anträgen niederlegen wolle, da sie doch
bei der Stimmung des Hauses aussichtslos wären. Er sei gegen das Monopol und hoffe, daß dieses Gesetz, das heute beschlossen werden solle, nicht eine Brücke zu demselben bilden werde, wie es der Hr. Abg. Richter zu befürchten scheine. In der kolossalen Höhe der Entschädigungssumme bei Einführung des Monopols, welche von der Enquete⸗Kommission auf 6 — 700 Millionen Mark an⸗ gesetzt sei, liege für ihn die beste Garantie gegen das Mo⸗ nopol, denn nachdem der Milliardensegen in Deutschland vor⸗ über, sei nicht daran zu denken, daß eine solche Summe für Abfindungen flüssig gemacht werden könne. Er werde auch nicht Anträge stellen auf Ermäßigung der Uebergangszölle, obwohl dieselben in ihrer Höhe ihm wohl geeignet erschienen, einen bedeutenden Theil der Tabaksindustie zu gefährden, ja selbst zu ruiniren. Er verzichte, wie gesagt, auf alle Anträge, um das Schicksal des Gesetzes nicht zu gefährden, das vom Hause einmal als Bedürfniß anerkannt werde.
Der Abg. Kopfer (Mannheim) führte aus, die Annahme der vorgeschlagenen Steuersätze werde eine tiefe einschneidende Schädigung der ganzen Tabaksindustrie zur Folge haben. Für den inländischen Tabak sei die auferlegte Steuer entschieden mindestens um 25 Prozent zu voch, auch die Kontrolmaß⸗ regeln seien höchst drückend und lästig. Daß die Nachsteuer falle, sei für die inländischen Tabakbauer ein entschiedener Nachtheil. Dieser große Nachtheil sei verschiedentlich in Broschüren auseinandergesetzt worden. Indeß werde er für heute keinen besonderen Antrag einbringen, behalte sich das jedoch für die dritte Lesung ausdrücklich vor.
Der Abg. Dr. Buhl erklärte als Referent, was die Kontrolbestimmungen anlange, so hänge fast Alles von den Ausführungsverordnungen des Bundesraths und der Einzel⸗ regierungen ab, und da werde allerdings sehr großes Wohl⸗ wollen und sehr große Vorsicht erforderlich sein. Was die zukünftige Situation anlange, so könne man mit Sicherheit erwarten, daß der Konsum entweder sehr wenig oder gar nicht nachlassen werde. Die Befürchtungen in dieser Beziehung seien unbegründet. Es sei von Seiten der inländischen Tabak⸗ bauer bedauert worden, daß die Nachsteuer fallen solle, indeß werde der Schaden nicht ein derartiger sein, wie es befürchtet werde. Jedenfalls werde in Folge der Annahme der Vorlage in weite Interessentenkreise endlich Ruhe kommen, und er habe die feste Ueberzeugung, daß in nicht zu langer Zeit man sich auf allen Seiten mit der Basis und dem ganzen Gesetze völlig befreundet haben werde.
Hierauf wurden die §§. 1 und 2 angenommen. ohne jede Debatte die §§. 3—18 inkl.
§. 19 lautet nach der Kommissionsvorlage:
Bei der erstmaligen Veräußerung des Tabaks wird der Käufer oder sonstige Erwerber zur Entrichtung der Steuer rer⸗ pflichtet. In solchen Fällen hat der bisher Steuerpflichtige (§. 16) vor der Uebergabe des Tabals die Steuerbehörde von der Ver⸗ äußerung zu benachrichtigen und für die Steuer so lange solidarisch zu haften, als er nicht durch die Steuerbehörde ausdrücklich davon entbunden wird. Bis dies geschehen ist, kann er die Uebergabe des Tabaks an den Käufer verweigern. Die Steuerbehörde hat die Entlassung des ursprünglich Steuerpflichtigen aus dieser soli⸗ darischen Haftpflicht regelmäßig zu gewähren, sofern nicht im ein⸗ zelnen Falle wegen der Persönlichkeit des Käufers oder mangelnder Sicherheit für die Steuerentrichtung besondere Bedenken entgegen⸗ stehen. Die verlangte Entlassung aus der Haftpflicht darf nicht verweigert werden, wenn die Uebergabe des Tabaks vor der Steuer⸗ behörde stattfindet. Hat die Uebergabe des Tabaks an einen Käufer oder sonstigen Erwerber nicht bis zum 15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres stattgefunden oder soll der Tabak vor der erstmaligen Veräußerung in den freien Verkehr gesetzt werden, so ist der Tabakpflanzer zur Entrichtung der Steuer verpflichtet. In jedem Falle haftet der Tabak ohne Rücksicht auf die Rechte eines Dritten an demselben für die darauf ruhende Tabaksteuer und kann, so lange deren Entrichtung nicht erfolgt, von der Steuerbehörde in Beschlag genommen oder zurückgehalten werden.
Der Abg. Bär (Offenburg) äußerte rechtliche Bedenken gegen das Retentionsrecht des Verkäufers, und behielt sich vor, bei der dritten Lesung einen Antrag einzubringen, welcher Feesem Retentionsrecht die fehlende juristische Basis schaf⸗ en solle. b
Darauf wurde dieser Paragraph, sowie die folgenden bis §. 30 inkl. angenommen.
§. 31 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Inländischen Tabakfabrikanten kann bei der Ausfuhr ihrer Fabrikate über die Zollgrenze oder bei Niederlegung derselben in eine öffentliche Ricder lage oder in ein unter amtlichem Mit⸗ verschluß stehendes Privatlager eine Vergütung geleistet werden, welche, je nachdem das Fabrikat aus ausländischem oder aus in⸗ ländischem Tabak hergestellt ist, beträgt von 100 kg Netto: I. für Fabrikate aus ausländischen Blättern: a. für Schnupf⸗ und Kautabak 60 ℳ, b. für Rauchtabak 81 ℳ, c. für Cigarren 94 ℳ, d. für Cigarretten 66 ℳ; II. für Fabrikate aus inländischen Blättern: a. für Schnupf⸗ und Kautabak 32 ℳ, b. für Rauch⸗ tabak 43 ℳ, c. für Cigarren 50 ℳ, d. für Cigarretten 35 ℳ; und III. für Fabrikate, theilweise aus ausländischem und theil⸗ weise aus inländischem Tabak, nach Maßgabe des Mischungs⸗ verhältnisses beider Gattungen nach den vorstehend zu I. und II. aufgeführten Sätzen zu berechnen ist. Diejenigen Fabrikanten, welche bei der Ausfuhr oder bei der Niederlegung von Schnupf⸗, Kau⸗ und Rauchtabak und von Cigar⸗ retten auf Gewährung der vorgenannten Vergütung, sowie die⸗ jenigen, welche bei der Ausfuhr von Cigarren auf Gewährung der unter Ziffer I. oder Ziffer III. fallenden Vergütung Anspruch machen wollen, haben der Steuerbehörde hiervon vor Herstellung der Fabrikate Anzeige zu machen und sich den von derselben ihnen bekannt gemachten Bedingungen insbesondere bezüglich des Aus⸗ schlusses der Verwendung von Tabaksurrogaten zu unterwerfen.
Die weiteren Bestimmungen wegen der vorstehend und im
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Ebenso
§. 30 gedachten Ausfuhrvergütungen erläßt der Bundesrath. Der⸗ selbe hat insbesondere die nähcren Bedingungen festzustellen, denen die Cigarretten, für welche eine Ausfuhrvergütung gefordert werden soll, entsprechen müssen, und den Zeitpunkt zu bestimmen, von welchem ab die vorstehend und im §. 30 vorgeschrieben Vergütungs⸗ sätze zur Anwendung kommen.
Bis zu diesem Zeitpunkte bleiben die bisherigen Vorschriften
über die Regelung der Vergütungssätze, insbesondere die Be⸗ stimmungen im §. 8 des Gesetzes vom 26. Mai 1868, die Be⸗ steuerung des Tabats betreffend, in Kraft. Der Bundesrath ist jedoch ermächtigt, die Ausfuhrvergütung bis zum Betrage der 2 88. 30 und 31 bezeichneten Sätze schon vorher allmählich zu erhöhen.
Der Abg. Dernburg beantragte, sub I. und II. für shl cber die Exportprämie auf 64 resp. 34 ℳ festzu⸗ ellen. Der Bundeskommissar Provinzial⸗Steuerdirektor Schomer bat, den Antrag abzulehnen. Es sei zu befürchten, daß bei Annahme des Antrages die Fabrikate einen unver⸗ hältnißmäßig großen Wassergehalt erhalten würden. In der Enquete hätten die Sachverständigen auf Grund angestellter allgemeiner Berechnungen erklärt, daß mit den vorgeschlagenen Sätzen die Fabrikation bestehen könne. Die Regierung könne den Antrag nicht eher akzeptiren, als bis ihr der zahlenmäßige Beweis erbracht sei, daß bei An⸗ nahme desselben nicht der Fiskus einen erheblichen Schaden erleiden würde. 8
Der Abg. Dernburg befürwortete seinen Antrag, für dessen Nothwendigkeit er sich auf die Erfahrungen in Offenbach, seinem Wahlkreise, beziehe. Der Antrag wolle keinen neuen Zustand schaffen, sondern nur den bestehenden aufrecht erhalten, was sich leicht auch unter Geltung des neuen Tabakssteuer⸗ gesetzes ermöglichen lasse.
Der Antrag wurde hierauf abgelehnt, die übrigen Pa⸗ ragraphen des Gesetzes debattelos und unverändert nach der Kommissionsvorlage genehmigt. G
Hierauf wurde folgende Resolution des Abg. Bebel zur Diskussion gestellt:
Für den Fall einer Zoll⸗ und Steuererhöhung auf den Tabak wolle der Reichstag beschließen: den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß die Tabakfabrikation in den deutschen Straf⸗ anstalten, Untersuchungsgefängnissen und öffentlichen Arbeitshäusern bis srätestens den 31. Dezember d. J. beseitigt werde. 1
Dagegen beantragte die Kommission diese Resolution in folgender Fassung: 1
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin wirken zu wollen, daß im Falle einer Er⸗ höhung der Tabaksteuer vorab und bis zur Feststellung des Ein⸗ flusses der Steuererhöhung auf die Tabakindustree die Anfertigung in den Strafanstalten thunlichst eingeschränkt werde.
Der Abg. Bebel befürwortete seinen Antrag.é Es sei von keiner Seite in Abrede gestellt worden, daß eine Beschränkung des Konsums von Tabakfabrikaten eintreten werde, also sei es unausbleiblich, daß auch eine Beschränkung der Produktion eintreten müsse. Die letztere Folge werde auch noch dadurch bedingt, daß in Voraussicht dieses Gesetzes die Spekulation dafür gesorgt habe, daß alle Lager überfüllt seien. Es komme nun hinzu, daß der ganze Entwurf die Tendenz habe, die Existenz des Kleingewerbes unmöglich zu machen. Da sollte man doch mindestens die Konkurrenz der Gefängnißarbeit be⸗ seitigen. Nach der offiziellen Wahlstatistik kämen auf 28 freie ein gefangener Cigarrenarbeiter, das heiße mehr als 3 ½ Pro⸗ zent. Da nun die Anzahl der freien Arbeiter in Folge der verminderten Produktion noch abnehmen werde, so werde das Verhältniß für die freien Arbeiter noch drückender wer⸗ den, zumal unter diesen in der genannten Produktion auch die Arbeiter von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, als Sortirer und Verpacker beschäftigt seien — von denen in Gefängnissen keine beschäftigt seien. Es würde also die Konkurrenz noch gesteigert, und das, glaube er, könne doch den Intentionen des Hauses nicht entsprechen. Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution könne nach seiner Ansicht gar keine Wirkung haben, er bitte also, seine Resolution anzunehmen. Er glaube, daß sich in den Gefängnissen sehr wohl andere Arbeiten fänden, vor Allem dürften die Gefangenen sehr wohl mit den Arbeiten für die Bedürfnisse des Militärs beschäftigt werden; wenn die Gefangenen überhaupt für den Staat arbeiteten, kämen die Arbeiten allen Steuerzahlern in gleicher Weise zu Gute, ohne eine Klasse von Bürgern besonders zu schädigen.
Hierauf wurde die Resolution Bebel abgelehnt und die von der Kommission vorgeschlagene angenommen.
Das Haus trat nunmehr in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deut⸗ schen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabakssteuer, ein. 8 8
§. 1 lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
Bei der Einfuhr von Waaren werden Zölle nach Maßgabe des nachstehenden Zolltarifs erhoben. Derselbe tritt an die Stelle des Vereins⸗Zolltarifs vom 1. Oktober 1870 und des denselben ab⸗ ändernden Gesetzes vom 7. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt S. 241). Der Zolltarif tritt sofort in Kraft bezüglich der Tarifnummern 6 (Eisen ꝛc.), 14 (Hopfen), 15 (Instrumente ꝛc.), 23 (Lichte), 25 (Ma⸗ terial⸗ ꝛc. Waaren ꝛc.) mit Ausschluß der nachstehend unter c. ge⸗ nannten Gegenstände, 26 (Oel ꝛc.), 29 (Petroleum), 37 (Thiere ꝛc.) und 39 (Vieh). Bezüglich der nachstehend bezeichneten Artikel: a. Chemische Zündhölzer (unter 5 e. des Tarifs), b. Malz (9c. des Tarifs), c. Kraftmehl, Puder, Arrowroot, Nudeln, Sago, Sagosurrogate, Tapioka, Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich geschrotene oder geschälte Käörner, Graupe, Gries, Grütze, ehl, gewöhnliches Backwerk (Bäcker⸗ waaren), (25 q. des Tarifs), d. Leinengarn, einfaches, rohes, mit der Hand gesponnen (unter 22 a. des Tarifs), e. Glas, weißes, gepreßt, gelschliffen, abgerieben, geschnitten oder gemustert (unter 10 c. des Tarifs), f. Glas, farbiges, bemaltes oder vergoldetes ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit an⸗ deren Materialien (mit Ausnahme von edlen Metallen, echt ver⸗ goldetem oder versilbertem Metall, Schildpatt, echten Perlen, Korallen oder Steinen), (unter 10 f. des Tarifs) tritt der Tarif mit dem 1. Januar 1880 in Kraft. Für die übrigen im Tarif aufgeführten Gegenstände tritt er am 1. Oktober 1879 in Kraft.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode bean⸗ tragte hierzu: ,
Der Reichstag wolle beschließen:
I. den §. 1 zu fassen, wie folgt: „Bei der Einfuhr von Waa⸗
ren werden Zölle nach Maßgabe des nachstehenden Zolltarifs vom
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1. Oktober 1870 und des denselben abändernden Gesetzes vom 7. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 241). Das Gesetz tritt in Kraft: 1) sofort bezüglich der Tarifnummern 6 (Eisen ꝛc.), 14 (Hopfen), 15 (Instrumente), 23 (Lichte), ferner bezüglich der in der Tarifnummer 25 (Material⸗ ꝛc. Waaren) aufgeführten Artikel mit Ausnahme der in q. 2 bezeichneten, ferner bezüglich der unter 26 c. des Tarifs (Fette) fallenden Gegenstände, sowie bezüglich der Tatifnummern 29 (Petroleum), 37 (Thiere) und 39 (Vieh), 2) mit dem 1. Oktober 1879 bezüglich der unter den Tarif⸗ mummern 9 8., b. d., e., f. (Getreide M.) und 13 8. bis f. (Holz) enthaltenen Artikel, 3) mit dem 1. Januar 1880 bezüglich der übrigen im Tarif aufgeführten Gegen⸗ stände, einschließlich der vorstehend unter 1 ausgenommenen.
Der Abg. Dr. Bamberger beantragte, die Zölle für Ge⸗ treide mit dem 1. Januar 1880 in Kraft treten zu lassen.
Der Abg. Windthorst befürwortete als Referent den Kom⸗ missionsbeschluß. Rücksichten verschiedener Art, insbesondere aber die Fortdauer des deutsch⸗belgischen Handelsvertrages ließen es unmöglich erscheinen, für alle Zweige der Industrie den Tarif zu gleicher Zeit einzuführen. §. 1 enthalte nun die nothwendig gewordenen verschiedenen Klassifizirungen der Waarengattungen und die Angaben der Einführungs⸗Termine.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg (Rastenburg) erklärte, sein Antrag weiche von dem der Kommission im Wesentlichen darin ab, daß derselbe den Generaltermin für die Einführung des neuen Zolltarifs von dem 1. Oktober d. J. auf den 1. Ja⸗ nuar 1880 hinausschieben wolle. Es geschehe das aus zoll⸗ technischen Gründen, weil er glaube, daß vis zum 1. Oktober dieses Jahres die zur Umleitung in die neuen Verhältnisse nöthigen Veranstaltungen noch nicht getroffen sein könnten.
Der Abg. Reichensperger (Olpe) bemerkte, er entnehme dem Verhalten der Herren von der Linken in den letzten Tagen, daß sie es jetzt für ihre Aufgabe hielten, das Centrum seinen Wählern gegenüber zu diskreditiren. Die Wählerkreise, welche dem Centrum unter der Devise: „für Freiheit, Wahr⸗ heit und Recht“ folgten, würden sich auch durch solche Ver⸗ suche nicht beirren lassen, denn sie hätten in 7 Jahren durch die bittersten Erfahrungen kennen gelernt, wo ihre Freunde und wo ihre Gegner sich befänden. Mit Mahnungen und Warnungen sollte die Fortschrittspartei dem Centrum gegen⸗ über etwas vorsichtiger sein. Es sei ein großer Irrthum, wenn man glaube, daß es gleichgültig sei, ob man mit seinen Bestellungen deutsche oder ausländische Ar⸗ beiter ernähre, das hieße, dem Auslande gegenüber das deutsche nationale Bewußtsein ganz und gar aufgeben: Wenn für den Freihandel auf das Beispiel Englands hin⸗ gewiesen werde, so erscheine das unzulässig, weil England mit seiner nach allen Richtungen hin vorhandenen Superiorität eher als Deutschland im Stande sei, auch die Schäden des Freihandelssystems zu ertragen. Neulich habe der Abg. Lasker freilich mit Unrecht behauptet, in einer für ihn verhältniß⸗ mäßig kurzen Rede, daß die Majorität nur den Grundbesitz mit den neuen Steuererträgen entlasten wolle; der Verwen⸗ dung der Gelder in den Einzelstaaten sei keine Grenze vor⸗ geschrieben, als der Wille der Gesetzgebung des Landes; für Preußen habe eine Allerhöchste Kabinetsordre an den Landtag Verwendungungen in Aussicht genommen, die weniger den Grundbesitz, als die Entlastung der Kommunalverbände im Auge gehabt. Die Nothwendigkeit zu höheren Einnahmen liege indeß vor; das bewiesen die Defizits in den Einzel⸗ staaten; dem Reiche würden, ohne daß eine Ausgaben⸗ erhöhung eintrete, im nächsten Jahre 34 Millionen Mark zu seinem Etat fehlen. Durch direkte Steuern könnten die feh⸗ lenden Mittel nicht beschafft werden, oder die Abgg. Richter und Lasker müßten mit dem Abg. Bebel gemeinschaftliche Sache machen. Wenn man bedeutende Einnahmen aus den Zöllen haben wolle, dürfe man nicht blos an Luvxusartikel denken, die würfen nicht genug ab; man werde immer auf den armen Mann mit zurückgreifen müssen. Nach der preußischen Ver⸗ fassung könnten Ausgaben allerdings nur auf Grund eines Gesetzes geleistet werden; wie wenig diese Vorschrift genutzt habe, wisse Jedermann, denn es habe eben der Art. 109 bestan⸗ den, betreffend die Forterhebung der Steuern, der das nöthige Geld geliefert habe. Deshalb habe das Centrum beantragt, schon hier über die Gelder zu verfügen. Im Parteinteresse möge es allerdings liegen, durch die Quotisirung in jedem Jahre einen Druck auszuüben; ob das aber im Volksinteresse liege, möchte er doch bezweifeln. Von einer Mehrbelastung des Volkes sei bei dem neuen Tarif keine Rede, sondern nur von einer Erleichterung. Der Abg. Bamberger habe dem Centrum ja das Zeugniß ausgestellt, daß nicht das Centrum zu den Ideen des Reichskanzlers bekehrt sei, sondern daß der Reichskanzler zu demselben gekommen sei. Er freue sich dar⸗ über, müsse den Herren aber doch zeigen, wie mißlich es sei, eine große Partei auf die Proskriptionsliste zu setzen und als reichsfeindlich zu bezeichnen; danach müßten also jetzt schon der Reichskanzler, der Bundesrath und die Konservativen alle miteinander Reichsfeinde sein. Er bitte das Haus, für die Kommissionsvorschläge zu stimmen.
Der Abg. Dr. Boretius erklärte, er werde gegen §. 1 und wahrscheinlich auch gegen den ganzen Tarif stimmen, nament⸗ lich weil §. 7 (Franckensteinscher Antrag) eine Veränderung der Reichsverfassung enthalte, die mit juristischen Gründen nicht vertheidigt werden könne. Aber auch die meisten Schutz⸗ zölle und die Getreidezölle seien ihm unsympathisch, dem kleinen Grundbesitz sei damit nicht geholfen, vielmehr werde die Aufhebung der Getreidezölle den Gegenstand beständiger Agitation bilden. Für die Schutzzölle habe sich seit dem 15. Dezember eine wüste Agitation breit gemacht, die er für höchst bedauerlich halte, denn das Schutzzollsystem des Tarifes widerspreche den altpreußischen Traditionen überhaupt. Während der Zeit von 1818 ab seien die gesunden Grundlagen des preu⸗
ßischen Staates geschaffen worden, der Zollverein sei auf dem
Wege des mäßigen Freihandels gegründet. Diese Politik werde jetzt verlassen mit dem neuen Tarif, der eine Benach⸗ theiligung des Nordens, namentlich des Nordostens enthalte. Man nenne den Zolltarif gewöhnlich den Varnbülerschen; der Abg. Frhr. von Varnbüler habe dem preußischen Staate bekanntlich
1866 das „vae victis“ zugerufen und sich dadurch eine Un-⸗
sterblichkeit gesichert, um die er ihn nicht beneide. Dieser Zoll⸗ tarif sei ein Angriff auf die altpreußische Politik. Engel vom Himmel würden den Angriff nicht abwehren, aber Gott gebe,