1879 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

daß der alte Knochenbau des preußischen Staates stark genug bleibe, den Schaden zu ertragen, der vielen Landestheilen aus dem neuen Tarif erwachsen werde.

. (Während der nächsten Rede trat der Reichskanzler in das Haus.)

Der Abg. Dr. Bamberger führte aus, er habe sich gefreut, daß sein Fraktionsgenosse Boretius, der so ziemlich auf ent⸗ gegengesetztem Standpunkt zu ihm in politischen Dingen stehe, so weit dies im Rahmen seiner etwas erschütterten Fraktion möglich sei, dem Abg. Reichensperger gegenüber diejenigen Grundsätze der Finanzpolitik kurz und klar entwickelt habe, von denen der Abg. von Kardorff merkwürdiger Weise be⸗ hauptet habe, daß seine (des Redners) Partei damit das Volk bethöre. Er nehme sein Wort, daß der Reichskanzler zum Centrum gekommen sei, nicht zurück, aber ein bischen entgegen gekommen sei das Centrum doch auch und um dieses Entgegenkommen zu entschuldigen, habe der Abg. Reichensperger nicht bis §. 7 warten können, sondern er habe es schon bei §. 1. gethan. Wenn jemals der Satz: „qui s'excuse, saccuse“ gegolten habe, so sei es hier der Fall. Und das Centrum werde sich noch sehr lange zu entschuldigen haben für das, was es in den letzten Wochen gethan habe. Der Abg. Frhr. von Schorlemer, der neulich seinem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben habe, wie sehr verändert er Alles im Reichs⸗ tage gefunden habe und dem er damals theilweise widersprochen habe, habe mit hellem Seherblick „den Antrag Franckenstein“ vor⸗ ausgesehen, eine Veränderung, die so weit gegangen sei, daß gestern einer seiner Fraktionsgenossen den „armen Mann“, der bisher unter seiner Protektion gestanden habe, zu einem „sogenannten armen Mann“ degradirt habe. Die Frage, wie weit der Reichskanzler zum Centrum gegangen sei oder um⸗ gekehrt, sei ein Internum der Majorität, das er nicht ent⸗ scheiden könne. Das deutsche Volk sehe darin gewiß denselben Grundgedanken wie der Reichskanzler bei den Handelsverträ⸗ gen, nämlich die Frage: „qui trompe t'on ici?“ Er müsse sich gegen die Aunahme, welches der Antrag Stolberg für das Getreide aufstelle, nämlich das Inkrafttreten der Zölle schon am 1. Oktober statt am 1. Januar erklären und zwar weil Mehl nach dem Handelsvertrage mit Belgien bis zum 1. Ja⸗ nuar frei eingehe. Belege man nun schon Getreide vom 1. Oktober an mit Zoll, so hieße das eine Prämie auf fremde Mühlenfabrikate setzen, denn was nicht als Getreide eingehe, würde als Mehl eingehen, und man würde dadurch der deutschen hochentwickelten Mühlenindustrie einen bedeutenden Verdienst entziehen, ohne daß Diejenigen, welche die Kon⸗ kurrenz fremder Nahrungsstoffe abhalten wollten, irgend wel⸗ chen Vortheil davon hätten. Grade vom Standpunkt des Schutzes der nationalen Arbeit müsse das Haus seinen An⸗ trag annehmen.

Der Abg. Freiherr von Varnbüler erklärte, seit einem Jahrzehnt werde über seine Person in öffentlichen Blättern und oberflächlichen geschichtlichen Werken die Unwahrheit ge⸗ sagt. Er pflege das unbeachtet zu lassen; wenn aber von einem Mann der Wissenschaft in diesem Hause Behauptungen aufgestellt würden, die auf seine Person ein falsches Licht würfen, so müsse er die Wahrheit aufdecken. Der Abg. Bo⸗ retius habe ihm vorgeworfen, daß er die preußischen Tradi⸗ tionen durchbrochen habe, der Reichstag treibe hier aber nicht preußische, sondern deutsche Politik. Der Abg. Boretius habe ihm dann sein vielbesprochenes geflügeltes Wort aus dem Ab⸗ geordnetenhause zu Stuttgart „Vae victis!“ zum Vorwurf gemacht. Württemberg habe Preußen damals als Feind gegenüber gestanden, und er wäre berechtigt gewesen, dieses Wort zu sagen, aber er habe es in diesem Sinne nicht ge⸗ sagt. Er habe gesagt, weil das „Vae victis“ den Besiegten nicht erspart sein würde, auch wenn es die Preußen sein sollten, so müsse er nach Kräften für die Erhaltung des Frie⸗ dens wirken und er habe das 1866 auch gethan. Württem⸗ berg sei besiegt worden, daß das „Vae victis“ auf sein Vater⸗ land so milde angewendet sei, das verdanke er dem Manne, der jetzt an der Spitze Deutschlands stehe. Nach dem Friedensschluß seien aber aus seiner Initiative die Bündnißverträge mit Deutschland hervorgegangen. Er habe als der erste deutsche Minister einen solchen unterzeichnet. Er habe für die Erhaltung des Zollvereins, des da⸗ mals einzigen nationalen Bandes in Deutschland, gewirkt. Der Reichskanzler werde ihm dies bezeugen. (Fürst Bismarck: Gewiß!) Er sei einer der ersten deutschen Minister gewesen, der 1870 dem französischen Gesandten klar gesagt habe, daß Württemberg unwandelbar auf Seiten der deutschen Sache stehen werde. Im Kriege selbst habe Württemberg seine Pflicht gethan und an einem Tage habe er auf den französi⸗ schen Schlachtfeldern vier Neffen verloren. Bei solchen Ver⸗ hältnissen habe er nicht schweigen können den Verdächtigungen gegenüber, die von dieser Tribüne, vor der ersten, wichtigsten Versammlung Deutschlands, gegen ihn geschleudert worden seien. Zum ersten Mal reagire er hier gegen solche Angriffe. Er habe die reine Wahrheit gesagt und dafür gesorgt, daß dieselbe seiner Zeit dem Geschichtsschreiber nicht ver⸗ schlossen sei. 1

Der Abg. Udo Graf Stolberg wandte sich gegen die Ein⸗ wendungen des Abg. Bamberger bezüglich des Getreides. Wenn auch der generelle Termin der 1. Januar 1880 sein solle, so sei doch für das Getreide absolut ein früherer Ein⸗ führungstermin angezeigt, um die übermäßige Spekulation zu hindern, die Lage zu ihren Gunsten auszubeuten.

Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, erklärte, die verbündeten Regierungen seien nach eingehender Prüfung der Vorschläge der Kommission zu dem Ergebnisse gekommen, daß der Termin des 1. Oktober 1879 nicht durchzusetzen möglich sein werde, namentlich wegen des neu auszuarbeitenden Waarenverzeichnisses. Dagegen seien die Regierungen mit dem Antrage des Grafen Stolberg ein⸗ verstanden.

Die Debatte wurde geschlossen. Persönlich pesttgprt⸗ sich Abg. Richter (Hagen) gegen die Unterstellung des Abg. Rei⸗ chensperger (Olpe), als ob er (Redner) jetzt in politischer Be⸗ ziehung Arm in Arm mit dem Abg. Bebel spaziere. Das allerdings müsse gebührend gewürdigt werden, daß jetzt der Abg. Reichensperger und der Abg. von Kleist⸗Retzow Arm in Arm gingen.

Nach einer kurzen Replik des Abg. Reichensperger (Olpe), welcher bestritt, die zitirte Behauptung aufgestellt zu haben, erklärte der Abg. Windthorst als Referent, er wolle nicht per⸗ sönlich untersuchen, ob der Reichskanzler zum Centrum oder dieses zu ihm gekommen sei. Es handle sich einfach um die Frage, wann die Einführungstermine für den neuen Tarif am besten lägen. Nachdem der Präsident des Reichskanzler⸗ Amtes Hofmann die Annahme des Antrages Stolberg

8 e“

empfohlen, stelle auch er als Referent der Kommission die An⸗ nahme desselben anheim.

§. 1 wurde hierauf nach dem Antrage Graf Stolberg an⸗ genommen und der Antrag Bamberger abgelehnt.

§. 2 lautet nach der Kommissionsvorlage:

Die Gewichtszölle werden von dem Bruttogewichte erhoben: a. wenn der Tarif dies ausdrücklich vorschreibt, b. bei Waaren, für welche der Zoll 6 von 100 kg nicht übersteigt. Im Uebrigen wird den Gewichtszöllen das Nettogewicht zu Grunde gelegt. Bei der Ermittelung des Nettogewichts von Flüssigkeiten wird das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer,

laschen, Kruken und dergleichen) nicht in Abzug gebracht. Hin⸗ ichtlich des Syrups bewendet es bei den bestehenden Bestimmun⸗ gen. Für die übrigen Waarengattungen bestimmt der Bundesrath die Prozentsätze des Bruttogewichtes, nach welchen das Netto⸗ gewicht berechnet werden kann.

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg beantragte nach §. 2 einen neuen §. 2a. einzuschalten:

„Der Bundesrath ist ermächtigt, vorzuschreiben, daß die Ab⸗ fertigung der unter die Tarifpositionen 2c. und 22a., b., e. und f. fallenden Waaren nur bei bestimmten Zollstellen stattfinden darf, sofern die Betheiligten nicht zur Erlegung des höchsten Zollsatzes der betreffenden Tarifposition bereit sind;“

Der Abg. Möring fragte an, ob später dieselben Grund⸗ sätze bei den fraglichen Anordnungen im Bundesrathe maß⸗ gebend sein würden wie heute.

Der Bundeskommissar Ceheinner Regierungs⸗Rath Burchard bestätigte diese Frage im Wesentlichen. Es müsse denn aber sein, daß auf Grund gemachter Erfahrungen der Bundesrath eine Aenderung der Tarasätze beschließe.

Der Abg. Graf Stolberg befürwortete seinen Antrag aus zolltechnischen Gründen; auch Geh. Rath Burchard erklärte die Zustimmung des Bundesrathes.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, er mache darauf auf⸗ merksam, daß diese Beschränkung der Garneinfuhr auf be⸗ stimmte Zollstellen, die freilich eine nothwendige Folge der be⸗ schlossenen Zölle sei, den Import mit Kosten belaste, die man bezüglich der in Aussicht stehenden Vertheuerung der Waaren wie viele andere Momente Seitens der Schutzzöllner nicht mitberechnet habe, denn bisher hätte man die Waaren importiren können, wo man es am billigsten und bequemsten gefunden habe; jetzt müsse man kostspielige Umwege machen. Er hoffe, daß man bei der dritten Lesung diese Vertheuerung berücksichtigen werde.

Darauf wurde §. 2 nach dem Antrage Graf Stolberg angenommen, desgleichen §. 2 a. und §. 3.

Hierauf wurde ein Vertagungsantrag angenommen. Der Präsident schlug eine Abendsitzung um 7 Uhr vor. Nach einigen geschäftlichen Bemerkungen der Abgg. von Benda, Richter (Hagen), Rickert, Frhr. von Schorlemer⸗Alst und Windthorst genehmigte das Haus mit 147 gegen 136 Stimmen die Abend⸗ sitzung und vertagte sich um 4 ¾ Uhr.

Die gestrige Abendsitzung, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten um 7 ¼ Uhr eröffnet. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragte der Abg. Richter (Hagen), da die Tagesordnung der heutigen Abendsitzung nicht geschäftsordnungsmäßig den Mitgliedern gedruckt in ihre Wohnung gesandt sei, der Sitzung keinen Fortgang zu geben, da diese Bestimmung ein Schutz der Minorität gegen Ueberrumpelung durch die Majorität sei.

Der Präsfident von Seydewitz bemerkte, daß dasselbe Ver⸗ fahren wie heute in allen analogen Fällen beobachtet worden sei, worin ihm die Abgg. Dr. Finn und Frhr. von Schor⸗ lemer⸗Alst beistimmten.

Der Abg. Dr. Völk wies auf die Pflicht jedes Abgeordneten hin, am Schlusse jeder Sitzung bei der Verkündigung der

Tagesordnung gegenwärtig zu sein, welche jede weitere Mit⸗

theilung derselben überflüssig mache. Sollte die verwerfliche Praxis eintreten, daß die Minorität durch Wegbleiben den Versuch mache, das Haus beschlußunfähig zu machen, dann würde die Majorität sich gegen ein folches Manöver der Mi⸗ norität durch Herabsetzung der für die Beschlußfähigkeit des Hauses erforderlichen Ziffer schützen müssen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte sich die Erregtheit des Vorredners aus der Thatsache, daß unmittelbar nach einer kurzen Mittagspause eine Abendsitzung anberaumt sei. Er (Redner) sei erschienen, versuche also nicht, das Haus beschluß⸗ unfähig zu machen; er besuche die Sitzungen fleißiger als der Vorredner. Er erhebe Protest gegen das ungesetzmäßige Zustandekommen dieser Sitzung und der darin gefaßten Beschlüsse und beantrage, diesen Protest im Protokoll zu vermerken.

Der Abg. Dr. Völk bemerkte, die Erklärung des Vor⸗ redners für seine Erregtheit weise er als unwürdige In⸗ sinuation zurück. Er sei in jeder Sitzung gewesen, außer wenn er dringend in den bayerischen Landtag gemußt habe.

Der Präsident rügte die Worte „unwürdige Insinuation“ als unparlamentarisch.

Demnächst trat das Haus, nachdem der Präsident kon⸗ statirt hatte, daß seine Ansicht vom Hause getheilt werde, in die Tagesordnung ein.

In erster und zweiter Lesung wurden unverändert und ohne Debatte die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz wegen der Grenze bei Constanz genehmigt, und dann in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung eingetreten.

88 1 dieses Gesetzentwurfs lautet nach der Regierungs⸗ vorlage:

An Stelle des §. 30 Absatz 1 der Gewerbeordnung treten die folgenden Bestimmungen: Unternehmer von Privat⸗Kranken⸗, Privat⸗Entbindungs⸗ und Privat⸗Irrenanstalten bedürfen einer Konzession der höheren Verwaltungsbehörde. Die Konzession ist nur dann zu versagen: a. wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darthun, b. wenn nach den von dem Unternehmer einzureichenden Beschreibungen und Plänen die bau⸗ lichen und die sonstigen technischen Einrichtungen der Anstalt den gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow beantragte hierzu einen Zu⸗ satz, wonach die Landesbehörden befugt seien, für Orte, wo sich das Bedürfniß dazu herausstelle, die gewerbsmäßige Er⸗ ziehung von Kindern unter 6 Jahren von einer Erlaubniß der Gemeindebehörde abhängig zu machen. Eventuell bean⸗ trage er an Stelle des §. 6 der Gewerbeordnung folgende Be⸗ stimmungen zu setzen:

„Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf das Bergwesen, die Fischerei, die Ausübung der Heilkunde, die Er⸗ richtung und Verlegung von Apotheken und den Verkauf von Arzneimitteln, die Erziehung von Kindern unter 6 Jahren gegen

Entgelt, das Unterrichtswesen, die advokatorische und Notarial⸗ praxis, den Gewerbebetrieb der Aus wanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten, der Versicherungsunternehmer und der Eisenbahnunternehmungen, den Vertrieb von Lotterieloosen, die Befugniß zum Halten öffentlicher Fähren und die Rechtsverhält⸗ nisse der Schiffsmannschaften auf den Seeschiffen“.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow befürwortete seinen Antrag damit, daß es nothwendig sei, dem scheußlichen Gewerbe der sogenannten Engelmacherinnen möglichst ein Ende zu machen. Den armen hülflosen Kindern müsse die Obrigkeit den stärk⸗ sten Schutz angedeihen lassen. Seinen weitergehenden Even⸗ tualantrag würde er noch lieber als den prinzipalen ange⸗ nommen sehen.

Der Abg. Dr. Zinn erklärte, er glaube, daß in der Re⸗ gierungsvorlage das Maß innegehalten sei, in dem nach dem Gutachten ärztlicher Kreise der §. 30 einer Aenderung bedürfe. Er wünsche von der Regierung eine Erklärung dahin, daß man von den Privat⸗Krankenanstalten nur den Nachweis for⸗ dern werde, daß in ihnen den Anforderungen der Gesund⸗ heitspflege Genüge geschehen könne, daß man aber nicht be⸗ stimmte technische Vorschriften für die Anlagen derselben treffen werde. Der im Antrage Kleist beregte Gegenstand verdiene die größte Berücksichtigung, er bitte diesen Antrag anzunehmen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Nieberding gab die vom Vorredner verlangte Erklärung in dem von demselben gewünschten Sinne.

Der Abg. Dr. Mendel erkannte die Mißstände bei der Pflege der Haltekinder an; er bezweifele aber, daß man die⸗ selben durch einen Paragraphen der Gewerbe⸗Ordnung heben könne. Viel bessere Mittel dazu seien eine rege Kontrole durch die Aerzte und die obligatorische Leichenschau. Durch Konzessionspflichtigkeit werde man die guten Pflegemütter von dem Gewerbe zurückschrecken. Das in der Regierungsvorlage Geforderte sei billig, könne aber schon mit den bestehenden Aufsichtsrechten erreicht werden.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er sehe in der Regierungs⸗ vorlage gar keine Abänderung der jetzigen Gewerbe⸗Ordnung; in der Judikatur werde gar kein Unterschied hervortreten. Er nehme deshalb diesen Paragraphen, in welchem das freie Er⸗ messen der Polizei in Bezug auf die Qualifikation des Lokals mehr als bisher eingeschränkt werde, an. Den Zweck, welchen der Antrag von Kleist verfolge, billige er vollkommen; die Fassung desselben sei aber eine sehr bedenkliche. Der Begriff „Gemeindebehörde“ sei jetzt so unbestimmt, daß man derselben nicht so weit gehende Befugnisse einräumen könne. Der beste Weg sei, die Regierung zu einer entsprechenden Vorlage auf⸗ elardern. Weniger bedenklich sei der Eventualantrag von

eist.

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) zog eine Resolution, wie sie der Abg. Dr. Lasker vorgeschlagen, dem Antrage von Kleist vor.

Der Abg. Dr. von Schlieckmann wies darauf hin, daß vor 1869 in Berlin jährlich 800 1400 Konzessionen an Halte⸗ frauen ertheilt worden seien. Diese Frauen seien außer von der Obrigkeit von einem freien Verein kontrolirt worden. Diese Thätigkeit sei aber mit dem Inkrafttreten der neuen Gewerbeordnung vollständig gescheitert. Hier müsse durch An⸗ nahme des Eventuaglantrages von Kleist Remedur geschaffen werden. Gleicher Ansicht war der Abg. Windthorst.

Der Abg. Dr. Delbrück bemerkte, daß man die Bestim⸗ mungen über das Privat⸗Erziehungs⸗ und Unterrichtswesen deshalb aus der Gewerbeordnung weggelassen habe, weil die⸗ selben nicht zur Kompetenz des Reiches gehörten. Zu einer Kompetenzerweiterung sei hier kein Anlaß vorhanden, man 1g. der Partikulargesetzgebung darin vollständig freie Hand assen.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, er könne aus formellen Bedenken nicht für den Antrag von Kleist stimmen, da man dessen Tragweite hier nicht vollständig übersehen könne.

Die Debatte wurde geschlossen. Der Referent Abg. Acker⸗ mann bemerkte, sich Namens der Kommission für den Antra Kleist nicht erklären zu können. Der Antrag wurde hierau unter Streichung der Worte „unter 6 Jahren“ angenom⸗ men, ebenso Art. I. 16“

Art. 2. lautet nach der Fassung der Kommission: An Stelle des §. 33 Absatz 3 der Gewerbeordnung tritt folgende Bestimmung: Die Landesregierungen sind befugt, außer⸗ dem zu bestimmen, daß: a. die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus allgemein, b. die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft oder zum Ausschänken von Wein, Bier oder anderen, nicht unter a. fallenden, geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 15 000 Einwohnern, sowie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut (§. 142) festgesetzt wird, von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein solle. Vor Ertheilung der Erlaubniß ist die Orts⸗ polizei und die Gemeindebehörde gutachtlich zu hören. Die Be⸗ stimmung des §. 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, be⸗ treffend die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Bayern, wird, soweit dieselbe den Betrieb der Gast⸗ und Schankwirthschaft und des Kleinhandels mit geistigen Getränken betrifft, hiermit aufgehoben.

Der Abg. Windthorst beantragte, um gegen einen Miß⸗ brauch der Polizei Vorsorge zu treffen, die Erlaubniß lediglich von den Gemeindebehörden abhängig zu machen.

Die Abgg. Streit und Genossen beantragten, für den Betrieb der Gastwirthschaft, des Wein⸗ und Bierausschanks den Nachweis des Bedürfnisses nicht zu erfordern, wenn in dem betreffenden Lokale bereits früher dieses Gewerbe betrie⸗ ben oder dasselbe dazu besonders baulich eingerichtet sei.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er sei der Meinung, daß keine Garantie gegen die Willkür der Polizei in der Ver⸗ sagung von Schankkonzessionen geschaffen sei. Auch das Er⸗ messen der Landesregierungen sei nicht nicht geeignet, davon die rechtliche Stellung einer für das öffentliche Leben äußerst wichtigen Klasse von Gewerbetreibenden abhängig zu machen.

Der Abg. Windthorst führte aus, er wolle der Polizei⸗ willkür dadurch eine Schranke setzen, daß er auch die Entschei⸗ dung über die Konzessionsertheilung mit in die Hände der Gemeindebehörden zu legen beantrage.

Der Abg. von Dr. Schlieckmann bemerkte, häufig würden die Gastwirthschaften nur errichtet, um auf dem Umwege eine Schankwirthschaft zu betreiben; diesem Unfuge müsse gesteuert werden. Im Interesse der Verminderung der Schankwirth⸗ schaften bitte er, alle Anträge abzulehnen.

Nachdem der Bundeskommissar sich gegen die Anträge Streit und Windthorst ausgesprochen hatte, lehnte das Haus den Antrag Streit ab und nahm den Art. 2 mit dem An⸗ trage Windthorst mit 118 gegen 117 Stimm sich dasselbe um 11 Uhr vertager.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Martenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Musteru und Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 18377, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

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[6007]

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Den nachfolgend Genannten ist ein Patent auf die daneben angegebenen Gegenstände und von dem angegebenen Tage ab ertheilt. Die Eintragung in 18 ist unter der angegebenen Nummer erfolgt.

Nr. 6708. Metallflaschen oder Gefäße aus zwei Stücken,

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Nr. 6718. Räder mit Radscheiben von Blech und angegossener Nabe und Reifen von Gußstahl oder Temperstahl,

F. Asthöwer in Annen (Westfalen), vom 17. Dezember 1878 ab. Kl. 20.

Nr. 6719. Neuerungen an elektrischen Uhren, Ch. Shepherd in St. Johns Wood, Middlesex (England) Vertreter: F. E. Thode & Knoop in Dresden/ Berlin,

vom 25. Dezember 1878 ab. Kl. 83.

Nr. 6720. elektrischen Betriebe von Uhren,

Ch. F. Mildé in Paris Vertreter: G. Dittmar, Civil⸗Ingenieur in Berlin, Elisabeth⸗

ufer 4, vom 31. Dezember 1878 ab. Kl. 83. Nr. 6721. Metalldichtung an Regulatorstopf⸗ büchsen der Lokomotiven, Lachmund, Betriebswerkmeister in Berlin, Langestr. 57, vom 5. Januar 1879 ab. Kl. 20. Nr. 6722. Verfahren zur Bereitung von schwefel⸗ freiem Blancfir, Dr. Fr. Scheiding in Hann. Münden vom 12. Januar 1879 ab. Kl. 22. 1u Nr. 6723. Verbesserungen an einem Hebel⸗

(Zusatz zu P. R. 1397). H. Büssing, Ingenieur in Bcaunschweig, vom 14. Januar 1879 ab. Kl. 20. Nr. 6724. Neuerungen an Regulatoren für Taschen⸗ und andere Uhren, F. J. Perkins in (England) Vertreter: J. in Berlin, Leipzigerstr. 124, vom 28. Januar 1879 ab. Kl. 83. Nr. 6725. Zielkontrolapparat, A. Bonsack, Optikus und Mechaniker in Berlin, Engelufer 17, vom 1. Februar 1879 ab. Kl. 42. Nr. 6726. für Schwarzwälder Uhren, Gebr. Siedie in Triberg, vom 6. Fehruar 1879 ab. Kl. 83. Sst ee Nr. 6727. Neuerung an Fangvorrichtungen mit Nebenseil, Dr. M. Busse, Königl. Bergreferendar in Breslau, Palmstr. 31 I., vom 8. Januar 1878 ab. Kl. 5. Nr. 6728. Befestigung der zum Schlagwerk von Schwarzwälder Uhren gehörenden Falle,

Frome

Theaterplatz 4, vom 11. Februar 1879 ab. Kl. 83. Kerzen,

C. Kesseler in Berlin, Mohrenstr. 63, vom 11. Februar 1879 ab. Kl. 23. Nr. 6730. Verfahren zur Bereitung von Briquetts unter Anwendung eines Gemisches von Magnesia⸗ Chlormagnesiums als Bindemittel, Dr. Ad. Gurlt in Bonn, vom 14. Februar 1879 ab. Kl. 10. Nr. 6731. Garderoben⸗Sicherheitsschloß,

J. Felgentreu in Berlin, Schützenstr. 53, vom 18. Februar 1879 ab. Kl. 68.

Nr. 6732. Sicherheitsvorrichtung an Thür⸗ schlössern, 8

C. H. Sehübbe in Gevelsberg, vom 20. Februar 1879 ab. Kl. 68. Nr. 6733. Verfahren zur Bereitung einer aus Schwefelzink und Bariumsulfat bestehenden Farbe unter gleichzeitiger Gewinnung ven Alkalien,

Neuerungen an Mechanismen zum

Apparat für centrale Weichen und Signalstellung

Brandt & G. W. v. Nawrocki;

Neuerungen an metallenen Gestellen

Pollack £‿ Holtsechneider in Aachen,

Nr. 6729. Neuerungen in der Fabrikation von

P. A. Tronchon in Paris Vertreter:

Nr. 6742. Speise⸗Apparat für Krempeln, J. C. Bohle, Maschinenfabrik in Werdau i. Sachsen,

K. 76

vom 22. Dezember 1878 ab. Neuerungen an Maschinen

Nr. 6745. Sengen von Geweben, Deseat-Leleux in Lille und die Ge- sellschaft Pierron £& Dehaitre, mechanische Constructeure in Paris Vertre⸗ ter: J. H. F. Prillwitz in Berlin, Neuenbur⸗ gerstr. 31, vom 25. Dezember 1878 ab. Kl. 8. Nr. 6744. Maschine zur Anfertigung von

Haken, C. Meuser in Plettenberg (Westfalen), vom 7. Januar 1879 ab. Kl. 49.

MNIr. 6745. Ventilsteuerung für Dampfmaschinen, Ehrhardt £& Ssehmer, Maschinenfabrik 1 in Malstatt⸗Saarbrücken, 8 vom 19. Januar 1879 ab. Kl. 14.

Nr. 6746. Vorrichtung an Strickmaschinen zur

selbstthätigen Verschiebung der Nadelbetten behufs

Herstellung von Wirkmustern (Zusatz zu P. R. 611),

C. A. Roscher in Markersdorf b.Burg⸗ städt in Sachsen,

vom 21. Januar 1879 ab. Kl. 25.

Nr. 6747. Gasschmelzofen mit bis zum oberen

Rande in die Heerdsohle eingesenkten Häfen,

E. F. W. Hirsech in Radeberg,

vom 28. Januar 1879 ab. Kl. 32. 8

Nr. 6748. Wippsäge für Handbetrieb,

H. Friedrich in Leipzig, Plagwitzerstr. 23. II.,

vom 31. Januar 1879 ab. Kl. 33.

Nr. 6749. Schlauchverbindung, J. L. Schmidt, Gelbgießermeister in Dort⸗ mund, Ostwall Nr. 24,

(vom 4. Februar 1879 ab. Kl. 47.

Nr. 6750. Ziegelform mit Bleiausfütterung,

J. F. Rühne in Splauer, Thonwerk bei Schmiedeberg, Reg.⸗Bez. Merseburg, vom 5. Februar 1879 ab. Kl. 80.

Nr. 6751. Anwendung eines Siebes im inwen⸗ digen Dochtrohr von Rundbrennern mit der bekann⸗ ten Flammenscheibe, Brökelmann,

1 Neheim, vom 14. Februar 1879 ab. Nr. 6752.

zum

Jüger £ Co. in Kl. 4. . Vorrichtung an Blechkanten⸗Hobel⸗ maschinen zum Hobeln von Geifen, Gamper und K. Glaser in Pielahütte bei Rudzinitz O./Schl., vom 14. Februar 1879 ab. Kl. 49. (Nr. 6753. Selbstregulirendes Windrad, Dr. G. von Eecekenbrecher in Düssel⸗ dorf, Jägerhofstr. 23, vom 16. Februar 1879 ab. Kl. 88. Nr. 6754. Centrifugal⸗Knot nfänger für Papier⸗

maschinen,

E. B. Heine, Schlosser in Delstern bei

Hagen in Westfalen, 8 vom 16. Februar 1879 ab. Kl. 55.

Nr. 6755. Gaskraftmotor,

W. Weyhe, Baumeister in Bremen, vom 20. Februar 1879 ab. Kl. 46.

Nr. 6756. Baumsägemaschine, 5 . 88 Schulte in Essen, Reg.⸗Bez. Düssel dorf,

vom 21. Februar 1879 ab. Kl. 38. Nr. 6757. Vierkantige Dichtung, 0. Köhsel £& Sohn in Hannover, vom 21. Februar 1879 ab. Kl. 47. 1 Nr. 6758. Verbesserungen an Kinderstühlen (Zusatz zu P. R. 413), 1“

A. Krimmel, Techniker in Zeitz, vv““ Nr. 6759. Einrichtungen an geschlossenen Heiß⸗

luftmaschinen, G. A. Zipf in Frankfurt a./M., vom 28. Februar 1879 ab. Kl. 46. Nr. 6760. Neuerungen an Hobelbänken,

horizontales

C. F. Claus in Wiesbaden, Parkstr. 1, vom 20. Februar 1879 ab. Kl. 22. Nr. 6734. Bierglasdeckel, C. Cohn in Görlitz, vom 18. März 1879 ab. Kl. 64. Nr. 6735. Flaschenverschluß, N. Fritzner in Berlin, vom 21. März 1879 ab. Kl. 64. 1 8 Nr. 6736. Neuerungen an Metallschachteln, E. A. Jahncke in London Vertreter: Brydges & Co. in Berlin, Belle⸗Alliancestr. 32, vom 9. August 1878 ab. Kl. 44. 5 Nr. 6737. Ertraktion⸗⸗Apparat mit Rückflußkühler, V. Hänig und Dr. 0. Reinhard in Dresden und Loschwitz, vom 11. August 1878 ab. Kl. 12. Nr. 6738. Neuerungen an Bandwebstühlen zur Herstellung von Jalousieband mit eingewebten doppel⸗ ten Zwischenbändern, zur Loewen £& Kruse in Barmen, vom 10. September 1878 ab. Kl. 86. Nr. 6739. Becherwerk an Erzwaschmaschinen, H. Heun II. in Dehrn, vom 8. Oktober 1878 ab. Kl. 1. Nr. 6740. Verfahren zur Umwandlung von ge⸗ wöhnlichem Achat in Onyx, . K. Ph. Cullmann, Kaufmann in Idar, und K. A. Lorenz, Wirth in Oberstein, 8 vom 10. November 1878 ab. Kl. 80. Nr. 6741. Verfahren zum Vernickeln von Me⸗ tallen auf elektrolytischem Wege, 1 E. Weston in Newark (V. St. v. A.)

Zucker in der Centrifuge, wW. R. Eimenhorst in Jersey City im

.“

Vertreter: Wirth & Co. in Frankfurt a. M., vom 15. Dezember 1878 ab. Kl. 48.

1““ 8

Nr. 6761.

vorrichtungen, 8

H. Lorentz in Stettin, vom 28. Februar 1879 ab. Kl. 38. Riemenbinder, EL. Ph. Cohen, Ingenieur in Hannover, vom 4. März 1879 ab. Kl. 47. Nr. 6762. Verkorkungsmaschine, C. Weitmann, Techniker in Lorch (Würt⸗ temberg), vom 5. März 1879 ab. Kl. 64. 8 Nr. 6763. Neuerungen an Cylinder⸗Schmier⸗ vorrichtungen, J. Patrieck in Frankfurt a./M., vom 9. März 1879 ab. Kl. 447. Nr. 6764. Neuerungen an selbstthätigen Schmier⸗ H. Kessler in Oberlahnstein, 1 vom 9. März 1879 ab. Kl. 47. v Nr. 6765. Neuerungen an Rollenlagern, J. J. G. Sshawyer in Landport Ver⸗ treter: F. Engel in Hamburg, 11“ vom 16. März 1879 ab. Kl. 47. Nr. 6766. Elliptische Sprungfede E. Spaulding in Brooklyn (V. St. A.) Vertreter: J. Werner in Berlin, Alexan⸗ drinenstr. 77, vom 16. März 1879 ab. Kl. 47. 1 Nr. 6767. Neuerungen an der Stellvorrichtung des Rüttelschuhes, 3 Ed. Müller, Mühlenbaumeister in Neustadt in Mecklenburg, vom 18. März 1879 ab. Kl. 50. 1“ Nr. 6768. Gaskraft⸗Lokomotive für Straßen⸗ und Sekundärbahnen, C. Krauss, Ingenieur und Direktor der