Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. 58
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Ems, 5 Juli. Doerck, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, in das Inf. Regt. Nr. 118 versetzt. v. Hülsen II., Sec. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, vom 1. Sep⸗ tember ab zur Dienstleistung bei dem Garde⸗Kür. Regt. kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 1. Juli. v. Schorlemmer, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 14, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. gen. Regts. zur Disp. gestellt. — 5. Juli. Kühtz, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Juni 1879.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Martini, überzähl. Major des Inf. Regts. Nr. 106, zum etatsm. Stabsoffiz. beim Inf. Regt. Nr. 102 ernannt. v. “ Pr. Lt. des Gren. Regts. Nr. 101,
ösel, Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 106, v. Klenck, Pr. Lt. des L. Regts. Nr. 102, Frhr. v. Münchhausen, Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 104, zu Hauptleuten und Comp. Chefs befördert. Vogel, charakteris. Pr. Lt. des Inf. Regts. Nr. 106, mit dem Patent vom Tage seiner Charakterisirung zum etatsm. Pr. Lt. ernannt. Baring, Sec. Lt. des Gren. Regts. Nr. 101, zum Pr. Lt. befördert. v. Hin⸗ über, Hauptm. z. D., zum Bez. Adjut. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 106 ernannt. v. Seydlitz, Sec. Lt. z. D. und Bez. Adjut. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. “ m Beurlaubtenstande. Blum, Sec. Lt. der Res. de Ir Res. Nr. 107, Bahmann, Einenkel, Neidhardt, v. Schwarze, Braun, Sec. Lts. der Res. des Schützen⸗Füsilier⸗ Regts. Nr. 108, zu Pr. Lts. der Res., Löser, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, zum Pr. Lt. der Landw. Inf. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Geber, Pr. Lt. des Gren. Regts. Nr. 100, zu den Offiz. der Res. seines Regts., v. Rabenhorst, Pr. Lt. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, zu den Offiz. der Landw. Fuß⸗Art. versetzt. Frhr. v. Fuchs⸗Nord⸗ hoff, Sec. Lt, im Ulan. Reat. Nr. 17, behufs Uebertritts in die Königl. preuß. Armee der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Regel, See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, mit schlichtem Abschied entlassen.
Im Sanitätscorps. Dr. Hellge, Ober Stabsarzt 2. Kl. des Uan. Regts. Nr. 18, in Genehm. seines Abschiedsgesuchs, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der bisher. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Dr. Cahnheim, Assist. Arzt 1. Kl. des Gren. Regts. Nr. 101 zu den Aerzten der Res. des Landw. Bats. Nr. 108 versetzt. “
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. 25. Juni. v. Triebig, Gen. Major und Kommandant von Stuttgart, zum Vorstand des Ober⸗Rekrutirungs⸗ rathes ernannt. — 26. Juni. v. Gottberg, Königl. preuß. Rittm. à la suite des Hus. Regts. Nr. 5, von dem Kommando als Adjut. beim General⸗Kommando XIII. Armee⸗Corps enthoben. — 2. Juli. v. Wöllwarth, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 20, als Adjut. zum General⸗Kommando kommandirt. Neidhardt, überzähl. Rittm. im Ulan. Regt. Nr. 19, zum Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 20 ernannt. Tröbner, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 19, zum Pr. Lt. befördert, unter Vorbehalt der Patentirung.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 25. Juni. Graf v. Schéler, Gen. Lt. a. D., von der Stelle des Vorstandes des Ober⸗Rekrutirungsrathes entbunden.
In der Kaiserlichen Marine. Erms, 5. Juli, v. Henk, Vize⸗Admiral und Direktor der Ad⸗ miralität, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12 Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern Nachmittag eine Spazierfahrt, besuchten am Abend die Theatervorstellung und wohnten später dem Feuerwerk bei. b
Die Kur setzen Se. Majestät in gewohnter Weise fort.
Se. Majestät der Kaiser und König werden am 14. d. M. in Coblenz erwartet, um dasel bst einige Tage vor der Weiterreise nach Gastein zu verweilen. 8
Beide Majestäten treffen Mitte August auf Schloß Babelsberg bei Potsdam ein, wo der Aufenthalt bis zur Ab⸗ reise nach Königsberg dauern wird.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin begleitet Se. Majestät auf einige Tage nach Königsberg, wird aber von dort direkt zum Kurgebrauch, nach Baden abreisen und daselbst am 10. September eintreffen.
— Der Bundesrath hielt gestern eine Sitzung unter Vorsitz des Reichskanzlers.
Vorlagen, betreffend a. Etatsüberschreitungen aus der
Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis letzten März 1877,
b. die Gebühr für die postamtliche gerichtlicher Ver⸗ fügungen, c. den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die ZEE in das unbewegliche Ver⸗ mögen ꝛc.,
den Ausschüssen überwiesen.
Ferner wurde das Einverständniß damit erklärt, daß die zuständigen Landesbehörden schleunigst mit der Weisung zu versehen seien, auf Antrag der Betheiligten Privat⸗Transit⸗ läger für Petroleum ohne amtlichen Mitverschluß zu bewilligen.
Auf Bericht des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen wurde sodann Beschluß gefaßt über die Anordnungen, welche wegen Aufstellung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum neuen Zolltarif und wegen Erlasses der sonst zu treffenden
Verwaltungsvorschriften erforderlich werden.
Endlich wurde Beschluß gefaßt über die Stellung, welche bei der dritten Berathung des Zolltarifs im Reichstage ein⸗
zunehmen sein werde.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse desselben für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Morgen⸗
welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die dritte Berathung des Zolltarifs mit Pos. 27 (Papier und Pappwaaren) fort.
kommissars wurde ein hierzu gestellter Antrag des Abg. von Geß auf Einführung eines Lumpenausfuhrzolles zurückgezo⸗ bae und ein Antrag des Abg. Dr. von Waenker zu
den verbündeten Regierungen folgender Antrag der Abgg. Dr. Stephani und Möring angenommen:
gende Anträge vor:
owie einige Fragen, betreffend die zollamtliche Be⸗ handlung von Wein und Mineralölen, wurden den betreffen⸗
— In der heutigen (80.) Sitzung des Reichstages,
Auf den Wunsch des Bundes⸗
loretseide mit einem Zoll zu belegen, abgelehnt. Zu Pos. 31. Seife und Parfümerien) wurde im Einverständniß mit
Der Nr. 31, Seife und Parfümerien, unter c. und d. folgende Faffen⸗ zu geben: „d. wohlriechende Fette, wohlriechende fette ele, wohlriechende nicht alkoholartige Wasser in unmittelbaren Umschließungen von mindestens 10 kg 100 kg 20 ℳ, e. alle übri⸗ gen Parfümerien 100 kg 100 ℳ“
Zu Pos. 33 (Steine und Steinwaaren) lagen fol⸗
1) vom Abg. Dr. Lasker:
Der Reichstag wolle beschließen:
Zu 8 33 %. und 88 1 in Nr. 33 b. hinter „Dachschiefer“ einzuschalten: „und Schieferplatten“, und in Nr. 33 d. 1 das Wort „Schieferplatten“ zu streichen; II. eventueller Antrag: für den Fall der Annahme der Nr. 33 b.: statt 0,50 ℳ zu setzen 0,20 ℳ;
2) vom Abg. Dr. Delbrück:
die Litt. B. der Nr. 33: „Dachschiefer 100 kg 0,50 ℳ“
3) vom Abg. Dr. Lieber: 1
Der Reichstag wolle beschließen:
1) in Nr. 33 b. hinter „Dachschiefer“ zu setzen die Worte:
„rohe Schieferplatten und roher Tafelschiefer“,
2) in Nr. 33d. vor „Schieferplatten“ zu setzen die Worte:
„gespaltene, gesägte oder sonst bearbeitete.“
Mit dem letzteren erklärte sich der Kommissar des Bundesraths, gehrime Regierungs⸗Rath Tiedemann, einver⸗ standen. Der Antrag wurde auch unter Ablehnung aller übri⸗ gen Anträge angenommen.
Zu Pos. 38 (Thonwaaren) wurde ein Antrag des Abg. Dr. Delbrück, glasirte Thonröhren für Wasserleitungen zoll⸗ frei zu lassen, gegen welchen sich der Kommissarius, Bevoll⸗ mächtigter zum Bundesrath, Ober⸗Steuer⸗Rath von Moser, er⸗ klärte, abgelehnt. Zu Pos. 39 (Vieh) wurde ein Antrag der Abgg. Richter (Meißen) und Freiherr von Mirbach, den oll auf Ochsen von 20 auf 25 ℳ zu erhöhen, gegen welchen ich der Kommissar des Bundesraths, Geheime Regierungs⸗ Rath Tiedemann, erklärte, abgelehnt und ebenso ein Antrag der Abgg. Staudy und Gen., den Zoll auf Schweine von 2,50 auf 4 und auf Spanferkel von 0,30 auf 0,60 ℳ zu erhöhen.
Die Pos. 41 (Wolle) wurde unter Ablehnung sämmt⸗ licher dazu gestellter Anträge und nach kurzer Debatte, an welcher sich außer dem Kommissarius des Bundesraths Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Böttcher, die Abgg. Dr. Delbrück, von Bötticher (Flensburg), von Kardorff, Löwe (Berlin), Melbeck, Frhr. von Varnbüler betheiligten, mit einem von dem Abg. Frhrn. von Mirbpch beantragten Zusatze, wonach Shawltücher von fünf und (mehr Farben statt 300 450 ℳ Zoll zahlen sollen, nach den Beschlüssen zweiter Lesung an⸗ genommen. Ferner genehmigte das Haus folgende beide Resolutionen:—
1) zu Nr. 5 Litt. c.: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die einleitenden Schritte zum Verbote der Anfertigung von Streich⸗ hölzern aus weißem Phosphor anzuordnen und die gleichzeitige Einführung eines erhöhten Zolles im Zusammenhange mit dem Verbote in Erwägung zu ziehen; 2) zu Nr. 22 Litt. e.: die ver⸗ bündeten Regierungen zu ersuchen, nach Ablauf des bestehenden Handelsvertrags mit Oesterreich⸗Ungarn die zollfreie Einfuhr der Rohleinen nicht mehr zuzugestehen; und erklärte die zu dem Zolltarif eingegangenen Petitionen für erledigt.
Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Dr. Gneist zu §. 1 des Tarifgesetzes.
— Cessionen von Schuldforderungen über 50 Thaler müssen im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts schrift⸗ lich erfolgen. Erfolgt eine solche Cession mündlich und zahlt dafür der Cessionar den Forderungskaufpreis an den Ceden⸗ ten, so hat sie, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗ Handelsgerichts, II. Senat, keine rechtliche Wirkung. Der Cessionar wird nicht Eigenthümer der Forderung, sondern er erlangt durch die Zahlung des Kaufpreises den Anspruch auf formgerechte Verwirklichung der Cession oder Rückgabe des gezahlten Preises. Macht der Gläubiger dem Schuldner bekannt, daß er seine Forderung cedirt habe, ohne Erwähnung der Cessionsform, so kann der Schuldner davon ausgehen, daß die Cession gesetzmäßig erfolgt sei und an den Cessionar Zah⸗ lung leisten muß.
Sigmaringen, 6. Juli. Dem „Schwäb. Merk.“ wird geschrieben: Heute hielt Prinz Friedrich von Hohen⸗ zollern mit seiner Gemahlin, welche, von Regensburg kommend, am letzten Donnerstag Abend am Fürstlichen Hofe in Krauchenwies gee waren, den feierlichen Einzug in die hiesige Residenz. Die ganze Stadt war festlich beflaggt und am äußeren Ende der Kerlsstraße eine Ehrenpforte er⸗ richtet. Eine Schaar berittener Bürger war den Neuver⸗ mählten bis an die Grenze der Stadtmarkung entgegen⸗ geritten; am Eingang in die Stadt erwartete die Schuljugend mit den Lehrern, dem Stadtmagistrat und der Geistlichkeit die Ankunft der Fürstlichen Herrschaften, welche vom Bürgermeister in einer Anrede begrüßt und beglückwünscht wurden, worauf unter Glockengeläute und Böllerschüssen der Einzug in die durch Einheimische und Fremde sehr belebte Stadt erfolgte. Inzwischen hatten sich die Königlichen und Fürstlichen Beam⸗ ten mit ihren Frauen und Töchtern im Rittersaale des Schlosses versammelt, um dem Prinzlichen Paare ebenfalls ihre Glückwünsche darzubringen, wobei die Prinzessin durch ihre Anmuth und Liebenswürdigkeit sich rasch die Sympathien zu erwerben wußte, welche den übrigen Mitgliedern des Fürstenhauses allseitig entgegengebracht werden. Die Neu⸗ vermählten beabsichtigen noch einige Zeit in Krauchenwies zu verweilen. “
Bayern. München, 11. Juli. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, wird am nächsten Montag eine Sitzung des Staats⸗ raths abgehalten. In derselben werden die an den Land tag zu bringenden Vorlagen, sowie eine Verordnung über
Pos. 30,
Württemberg. Stuttgart, 10. Juli. Die Königin
ist gestern von Baden⸗Baden auf die Königliche Villa Berg zurückgekehrt und hat sich heute Morgen S f halte nach Friedrichshafen begeben. 1
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Juli. Der Minister des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern Graf Andrassy ist, wie die „Linzer Zeitung“ meldet, zum Kurgebrauche in
Ischl eingetroffen.
— 11. Juli. (W. T. B.) Der „Polit. Corresp.“ wird aus Bukarest gemeldet, die Regierung habe in der Kom⸗ mission und in den Sektionen erklärt, daß sie nur solche Lösung der Frage über die staatsrechtliche Stellung 1“ annehmen werde, welche dem Berliner Vertrag entspreche. Für jede andere Lösung lehne sie vollständig die Verant⸗ wortung ab. Trotzdem wird in den maßgebenden Kreisen die
Annahme der Kommissionsanträge für wahrscheinlich gehalten.
Niederlande. Haag, 11. Juli. (W. T. B.) Das gesammte Ministerium hat heute das Ersuchen um Entlassung wiederholt.
Belgien. Brüssel, 10. Juli. (Köln. Ztg.) Der amt⸗ liche „Moniteur“ bringt heute das von Sr. Majestät dem König unterm 1. d. M. bestätigte Elementarschulgesetz zur Veröffentlichung.
Großbritannien und Irland. London, 10. Juli. (Allg. Corr.) Die neuesten Nachrichten vom südafrika⸗ nischen Kriegsschauplatze (via Madeira) reichen bis zum 24. Juni und lauten, nach einer Depesche des Reuter⸗ schen Bureaus aus Kapstadt, wie folgt:
General Crealock langte in Fort Chelmsford am 19. Juni an, und am folgenden Tage fand der allgemeine Vormarsch statt. Am 21. wurde der Fluß Umlalazi erreicht und eine Brücke über denselben geschlagen, wobei der Feind nur schwachen Wider⸗ stand leistete. Die Kavallerie der Kolonne nahm am 22. unter dem Kommando Lord Chelmsfords eine Rekognoscirung in der Richtug auf Fort Dumford vor, und er⸗ beutete 200 Rinder. Der Telegraph ist bis zum Umlalazi ver⸗ längert worden. General Newdegate hat mit seinem Hauptquar⸗ tier Upoko erreicht, und seine Vorhut steht nun unweit Ibaba⸗ nango. Man erwartet, General Wood werde in wenigen Tagen seine Vereinigung mit General Crealock, etwa zehn Meilen hinter dem Berge, bewerkstelligen. Oberst Rowland ist mit dem 88. Regiment und vier Geschützen in Fort Chelmesford ein⸗ quartiert. Viele Kolonisten sind der Meinung, daß die Grenze von der Mündung des Tugela bis Rorkes Drift unzulänglich bewacht sei, und fürchten einen Einfall der Zulus. — Es sind Ge⸗ rüchte im Umlauf, daß Cetewayo das bisher mit der Ueberwachung der ersten Division beschäftigte Corps (Impi) zurückgezogen habe, um den Kraal zu schützen. — Lieutenant Leigh ist von einer vertraulichen Mission bei den Amatongas zurückgekehrt, begleitet von mehreren Häuptlingen, die vorbereitet sind, ein Schutz⸗ und Trutzbündniß mit den Engländern zu schließen. Lieutenant Black hat den Schauplatz der Katastrophe in IJsandula aufs Neue besucht und eine Anzahl der gefallenen Soldaten beerdigt. Die Inseln im Oranjeflusse sind Seitens der Kolonialtruppen von Rebellen gesäubert worden. Die Truppen haben jetzt den Rückmarsch angetreten. Fünfhundert Fingos wurden rekrutirt, um die Streitkräfte, welche Moirosi's Bergfestung umgeben, zu verstärken. Viele Mannschaften der Gens⸗ d'armerie in Basutoland sind durch berittene Kapschützen ersetzt worden. — Das Kapparlament trat am 20. Juni zusammen und wählte den früheren Sprecher wieder.
— 11. Juli. (W. T. B.) Die Nacht „Enchantreß“ ist mit der Leiche des Prinzen Louis Napoleon heute Nachmittag von Portsmouth in Woolwich eingetroffen. Nach einer an Bord der Nacht abgehaltenen Messe wurde der Sarg mit der Leiche in feierlichem Zuge nach der Todten⸗ kapelle gebracht, wo derselbe behufs Identifizirung und Ein⸗ balsamirung der Leiche geöffnet wurde. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz von Wales, die Herzöge von Cambridge, Connaught und Edinburgh, und der Kronprinz von Schweden trafen um 4 Uhr ein und begaben sich in die Kapelle, um der Identifizirung der Leiche beizuwohnen. Um 6 Uhr wurde der Sarg mit der Leiche auf die Lafette einer Kanone ge⸗ stellt, und setzte sich der Zug hierauf unter Escorte eines Artillerie⸗-Detachements nach Chiselhurst in Bewegung.
Im Unterhause brachte Parnell heute den Antrag ein, zu erklären, daß das Verfahren des Sprechers in der estrigen Sitzung ohne Präcedenz und eine Verletzung der e easen des Hauses sei. Der Schatzkanzler Northcote beantragte dagegen, das Verfahren des Sprechers für gerecht⸗ fertigt zu erklären, und zugleich auszusprechen, daß der Sprecher berechtigt sei, das Vertrauen und die Unterstützung des Hauses zu erhalten. Der Antrag Parnells wurde mit 421 gegen 29 Stimmen abgelehnt und die Fortsetzung der Debatte bis zur Abendsitzung vertagt.
In der Abendsitzung des Unterhauses brachte Gray einen Gegenantrag zu dem Antrage Northcote's ein, dahin gehend, das Verfahren des Sprechers für ungerechtfertigt zu erklären. Nach einer zweistündigen Debatte wurde dieser An⸗ trag jedoch mit 292 gegen 24 Stimmen verworfen und der Antrag des Schatzkanzlers Northcote, unter anhaltendem Bei⸗ fall des Hauses, ohne besondere Abstimmung angenommen.
Frankreich. Paris, 10. Juli. (Fr. C.) Blanqui hat in Bordeaux kein einziges größeres Lokal gefunden, welches sich ihm für eine öö“ hergegeben hätte. Derselbe wird morgen nach Paris zurückkehren.
Die Kolonie Guyana 883 am 22. Juni, nach einer dem „Siéecle“ zugegangenen Depesche, den Republikaner Gustav Franconie zum Deputirten gewählt.
— 11. Juli. (Rép. fr.) Heute ist es gewiß, daß die Gesetzentwürfe des Unterrichts⸗Ministers vom Senat mit einer viel stärkeren Majorität werden genehmigt werden, als man zuerst angenommen hatte. Die Gruppen der republikanischen Union und der Linken haben sich für die Dringlichkeit der Berathung ausgesprochen. Die Majorität des linken Centrums hat sich zwar nicht zu Gunsten der un⸗ mittelbaren Dringlichkeit geäußert, aber mehrere von den Mit⸗
liedern derselben haben vernehmen lassen, daß sie für die Ge⸗ etzentwürfe stimmen würden.
Versailles, 11. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer setzte heute die Berathung des Budgets fort. Der Präsident der Budgetkommission, Brisson, erklärte: das Ziel der Kommission sei, die Steuerzahler nach und nach von den außerordentlichen Steuern zu entlasten, welche sich noch von dem Kriege herschrieben. Der Finanz⸗
itzeng und der Bericht über die gestrige Abendsitzung
es Reichstages befinden sich in der Ersten Beilage.
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die künftige Gestaltung des Staatsraths zur Berathung kommen.
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Minister Léeon Say hob hervor, daß er sich mit der Kom⸗
mission nur darüber nicht im Einklang befände, auf welche Weise die Repartition der Entlastungen vorgenommen wer⸗ den sollte. Er werde alle Entlastungen in Anwendung brin⸗ gen, welche möglich wären, ohne das Gleichgewicht des Bud⸗ gets zu schädigen. — Die Kammer votirte hierauf zwei Artikel des Budgets, betreffend die Entlastung der Patente.
Im Senat griff Bocher auf das Heftigste die Vor⸗ lagen des Ministers der öffentlichen Arbeiten an, welche den Bau von neuen Eisenbahnen betreffen, und bezeichnete dieselben als chimärisch und für die Finanzen des Staates gefährlich. Der Minister erwiderte: das Kaiserreich habe vom Jahre 1855 bis zum Jahre 1865 jährlich 400 Mil⸗ lionen Francs für Eisenbahnen ausgegeben; die Republik könne in einer gleichen zehnjährigen Periobe 350 Millionen ausgeben. Er hoffe, daß sich der öffentliche Wohlstand ebenso entwickeln werde, wie unter dem Kaiserreiche. — Die Bureaus des Senats werden am nächsten Dienstag die Kommission zur Vorberathung des Ferry'schen Gesetzentwur⸗ fes wählen.
Spanien. Madrid, 8. Juli. (Ag. Hav.) Der Marine⸗Minister erklärte in der heutigen Sitzung der Kammer, daß die Regierung kein Kriegsschiff nach Chile oder Peru senden werde, da Spanien zu diesen beiden Län⸗ dern nicht in diplomatischen Beziehungen stehe. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten theilte mit, daß die Regierung Befehl gegeben habe zur Ausrüstung zweier Kriegsfregatten, welche die an die Regierung von San Domingo gerichteten Reklamationen — wegen Verletzung des Asylrechts durch Verhaftung zweier Insurgenten⸗Generale auf einem spanischen Schiffe in Puerto Plata — unter⸗ stützen sollen.
Italien. Rom, 11. Juli. (W. T. B.) Ueber die Zusammensetzung des neuen Kabinets wird bis jetzt als sicher angenommen, daß folgende Personen in dasselbe eintreten werden: Cairoli als Minister⸗Präsident und Minister des Auswärtigen, Villa als Minister des Innern, Grimaldi, als Finanz⸗Minister, Baccarini als Minister der öffentlichen Arbeiten und Perez als Unterrichts⸗Minister. Ueber die Be⸗ der übrigen Ministerposten ist noch keine Entscheidung getroffen.
Türkei. Konstantinopel, 11. Juli. (W. T. B.) Der Sultan hat dem Fürsten Alexander von Bulgarien bei seinem Besuche mitgetheilt, daß sich in kürzester Frist ein besonderer Abgesandter nach Sofia begeben werde, um dem Fürsten den Investitur⸗Berat zu überbringen.
„Bulgarien. Rustschuk, 6. Juli. Der W. „Pr.“ wird von hier gemeldet: Die Einschiffung der heim⸗ kehrenden Frussischen Truppen nimmt ihren regelmäßigen Fortgang. Im Laufe des gestrigen Tages ist hier das 123. Pensasche Infanterie⸗Regiment ein⸗ getroffen, dem unmittelbar das 124. Infanterie⸗Regi⸗ ment folgen wird. Hiermit ist die Einschiffung der 31. In⸗ fanterie⸗Truppen⸗Division vollzogen. Nunmehr kommt die 9. Kavallerie⸗Division an die Reihe. Nach neueren eingelau⸗ fenen telegraphischen Weisungen wird außer dieser auch noch die 4. Kavallerie⸗Division hier einbarkirt werden, voraussicht⸗ lich in der zweiten Hälfte des Juli. Nach Abschub derselben kommt die 31. Fuß⸗Artillerie⸗Brigade an die Reihe, die den Abschluß zu bilden bestimmt ist.
— Der russische Kommissar in Bulgarien, Fürst
Dondukoff⸗Korsakoff, hat nach einer Meldung des „Golos“ eine Proklamation erlassen, in welcher es heißt: 8 Nachdem ich die mir durch den Willen des mächtigen Monarchen übertragene Aufgabe zu Ende geführt, verlasse ich nun Bulgarien und halte es für meine Pflicht, allen meinen bisherigen Untergebenen und Mitarbeitern meinen aufrichtigen Dank auszusprechen. Indem ich in die jüngste Vergangenheit zurückgreife und das Durchlebte ins Gedächtniß zurückrufe, bin ich glücklich, daß mir das beneidenswerthe Loos zugefallen ist, der eifrige Erfüller der hohen und edlen Absichten unseres großherzigen Kaisers zu sein, und daß ich mit Stolz der rüͤhmlichen und gewissenhaften Pflichterfüllung Seitens der Personen Erwähnung thun kann, welche berufen waren, Bulgarien, das mit russischem Blut und durch die Heldenthaten unserer ruhmreichen Armee erkauft ist, zu organisiren.
Ich nehme die erfreulichsten Erinnerungen an alle meine Dienst⸗ gefährten in Bulgarien mit mir und werde die Mühen und Ver⸗ dienste meiner Gehülfen, der Mitglieder des Konseils der Civilver⸗ waltung, immer Eüsan und ihrer gedenken. Ihre erleuchtete Bei⸗ hülfe und ihre energische Leitung haben mich vielfach bei der erfolg⸗ reichen Entscheidung komplizirter Fragen, welche die Organisation und die Verwaltung des Landes betrafen, unterstützt.
Zum Schluß erlaube ich mir die Hoffnung auszusprechen, daß das Scherflein, das Jeder von uns an Arbeit auf dem Altar der heiligen und großen Sache der Befreiung des bulgarischen Volkes niedergelegt hat, als sichere Garantie für das moralische Band zwischen uns und ihm dienen und in der Mitte der Bulgaren ein
utes Andenken sowohl an die Russen als auch an unsere Verwaltung int . vees z. Indem ich Bulgarien mit den schönsten Hoffnungen verlasse und 1nh volles Gedeihen in der Znkunft wünsche, bin ich tief überzeugt, daß bei dem vollständigen Vertrauen, welches das bulgarische Volk einer neuen Regierung entgegenträgt, das uns so nahe stehende Land b unterlassen wird, in nächster Zukunft alles Gute des staatlichen v sozialen Lebens auf dem Wege einer friedlichen und erleuchteten
eorganisation sich zu eigen zu machen.“
Amerika. New⸗York, 11. Juli. (W. T. B.) Nach weite⸗ Memphis eingegangenen Nachrichten ist die wegen des 8 ben Fiebers hervorgerufene Besorgniß im Abnehmen egriffen, nachdem Seitens der Aerzte die Erklärung abgegeben worden ist, daß der gestern vorgekommene Erkrankungsfall nicht ein Fall von gelbem Fieber sei. — Die Behörden von
ew⸗Orleans und Vicksburg haben eine strenge Qua⸗ rantäne von vierzig Tagen für die aus Memphis ankom⸗ ven en Personen angeordnet. — In den Südstaaten Perrscht eine ungewöhnliche Hitze; es sind bereits mehrere odesfälle am Sonnen tich vorgekommen.
Mittel⸗Amerika. Mexico. (Allg. Corr.) Aus
s avanna wird unterm 8. d. M. gemeldet, daß das Kriegs⸗
wiff „Libertad“, welches während der Revolution in
erg Cruz am 2. v. M. in See stach, nach jenem Hafen zurückgekehrt ist, und seine Bemannung sich ergeben hat.
Südamerika. Peru. (Allg. Corr.) In Folge der Unterbrechung des ordentlichen Guanohandels durch den rieg zwischen Chile und Peru hat die peruanische Re⸗ gierung, der „Times“ zufolge, beschlossen, die Depots arf der Insel Lobos de Alfuera zu eröffnen, wo, wenn alle Vorkehrungen getroffen werden, die Verladung von 1000
S
oder 1200 Tonnen Guano pro Tag möglich sein wird. Die Verschiffung ist natürlich der Verhinderung durch die chile⸗ nische Flotte ausgesetzt, aber da die feindlichen Schiffe mit wichtigeren Operationen in der Nähe des Festlandes beschäftigt sind, so wird nicht befürchtet, daß Schiffe, die auf Lobos Guano an Bord nehmen, aus dieser Ursache Verlust oder Beschädigung erleiden werden.
Asien. (Allg. Corr.) Aus Simla vom 8. d. M. meldet Reuters Bureau: Der Emir Nakub R trifft energische Maßregeln zur befriedigenden Organisation der Finanzverwaltung Afghanistans und zur Einführung einer geordneten Regierung in den afghanischen Provinzen. Er vertheilt Belohnungen unter die Häuptlinge der Stämme Shinwarri, Khogiani und Zakkackhel in der Gestalt großer Länderschenkungen.
Hier eingegangenen Depeschen zufolge sind in Ober⸗ Birma in dem Distrikt unterhalb Bhamo ernste Ruhe⸗ störungen ausgebrochen.
8 Nr. 28 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 8. Juli 1879, betreffend die Ausführung der §§. 92 Abs. 1, 93, 95, 97, 99, 100 d Hint
legungsordnung. 1““ “
Vereinswesen.
„Bei Th. Knapp (früher H. Lindemann) in Stuttgart ist kürz⸗ lich unter dem Titel „Wohlthätsigkeits⸗Anstalten und „Vereine im Königreich Württemberg“ ein Wegweiser über die den Hülfsbedürftigen aus dem ganzen Lande Württemberg zugänglichen Einrichtungen erschienen. Dasselbe ist von dem König⸗ lich württembergischen Ministerium des Innern, unter Mitwirkung der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins bearbeitet. Dieser Verein ist von der verewigten Königin Katharina im Jahre 1817 ins Leben gerufen worden, für ganz Württemberg bestimmt und in Oberamts⸗ und Lokalleitangen abgetheilt, welche aber unter jener Centralleitung in Stuttgart stehen. Diese Centralleitung steht unter der unmittelbaren Aufsicht und Fürsorge Sr. Majestät des Königs und dem besonderen Protektorate Ihrer Majestät der Königin und hat in erster Linie die Aufgabe, die Wohlthätigkeitsbestrebungen der bestehenden Vereine und Anstalten mit Rath und That zu fördern, wo sich ein dringendes allgemeines Bedürfniß zeigt, neue Einrichtungen zu gründen, um hierdurch unmittelbar auf bessere Erziehung und Bildung der ärmeren Jugend, auf Beschäfti⸗ gung erwachsener Armer, sowie auf Versorgung von Arbeitsunfähigen und Kranken einzuwirken. Verband deutscher Frauenvereine die allgemeine Krankenpflege durch Ausbildung und Anstellung von Krankenpflegerinnen zu verbessera. Aus dem der Centralleitung bewilligten jährlichen Staatsbeitrage werden insbesondere zur Gründung und Fortführung von Krippen, Kleinkinderpflegen, Kinderrettungs⸗ und Heilanstal⸗ ten, für Anstalten und Vereine zur Erwerbsbildung armer junger Leute und Versorgung alter gebrechlicher und kranker Armen Unterstützungen gewährt. Mit der direkten Unterstützung einzelner Armen befaßt sich dieselbe jedoch nur insoweit, als ihr hierzu die Mittel durch besondere Zuwendungen, durch Zinsen aus den ihrer Ver⸗ waltung übergebenen Stiftungen, oder durch Kollekten zufließen, welche bei außerordentlichen Nothständen zum Zweckunmittelbarer Hülfereichung von ihr eingeleitet und der besonderen Bestimmung gemäß verwendet werden. Gemäß dieser ihrer Aufgabe und nach ihrer umfassen den Wirksamkeit war die Centralleitung den aufgeführten Anstalten und
Vereinen voranzustellen.
Die in dem vorliegenden Wegweiser gegebene Uebersicht der letzteren aber hat den praktischen Zweck, ein Hülfs⸗ mittel zu bieten, um in Fällen der Hülfsbedürftigkeit die geeigneten Vereine oder Anstalten namhaft zu machen, welche der Nothleidenden aus dem ganzen Lande Württemberg sich annehmen, und denjenigen, welche für solche Bedürftige zu sorgen haben, die richtige Auswahl und die Untersuchung zu er⸗ möglichen, ob den Bedingungen der Aufnahme in die betreffende Wohlthätigkeitsanstalt Genüge gethan werden kann. Die Schrift ist daher besonders für Diejenigen bestimmt, welche vermöge ihres Amtes, oder als Angehörige oder Armenfreunde in die Lage kommen, für einen Hülfsbedürftigen eine seinen Bedürfnissen, seinem körper⸗ lichen oder geistigen Zustande, seinen Leiden, seiner Be⸗ schäftigung oder Berufsbildung angemessene Unterkunft zu ermitteln, oder ihm die Unterstützung der Vereine aus⸗ zuwirken, die ihre Thätigkeit solchen Armen widmen. Dabei ist natürlich von allen denjenigen wohlthätigen Anstalten abge⸗ sehen, welche ausschließlich für die Armen einzelner Orte oder eines besonderen Bezirks bestimmt sind. Der Wegweiser giebt, seinem Zweck entsprechend, nur eine allgemeine orientirende Darlegung des Zwecks jeder einzelnen Anstalt bezw. des einzelnen Vereins, indessen dürfte damit den Behörden sowohl, wie den Berathern der Armen und den Vorständen der betreffenden Anstalten manche Weitläufig⸗ keit und Mühe erspart werden, welche durch die Unbekanntschaft der ersteren mit der Aufgabe, den Leistungen und den Anforderungen einer Anstalt bei den Aufnahmegesuchen häufig veranlaßt werden.
Die Uebersicht selbst de ür ein höchst erfreuliches Bild von dem vielseitig besorgten Wohlthätigkeitssinn in württembergischen Landen. Soweit dies in menschlicher Macht steht, wird in den hier aufgezählten Anstalten für alle nur denkbaren menschlichen Leiden und Mängel physischer und moralischer Art Hülfe, Lin⸗ derung oder Besserung dargeboten. Denn die Anstalten zer⸗ fallen in solche 1) für die Jugend: a. für kleine Kinder, b. für Kinder in schulpflichtigem Alter, c. Rettungsanstalten, d. Anstalten für Berufsbildung; 2) für die arbeitende Klasse: a. Herbergen, b. Be⸗ schäftigungsanstalten, c. Sparkassen; 3) für Kranke, Gebrechliche und Verlassene: a. Krankenanstalten, b. Zufluchtshäuser, c. Vereine; 4) für Hülfsbedürftige überhaupt: a. für Ernährung, b. für Beklei⸗ dung, c. für Wohnung, d. für sonstige Unterstützung. Mehrere be⸗ sonders segensreich wirkende Einrichtungen stehen unter dem hohen Protettorate Ihrer Majestäten, andere unter dem Schutz von Prin⸗ fälstenen 8 Königlichen Hauses. Viele aber sind geradezu Muster
Statistische Nachrichten.
Der vor Kurzem veröffentlichten Statistik der zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörenden Straf⸗und Gefangenen⸗ Austalten per 1. April 1877/78 entnehmen wir folgende Anaaben Der Gefangenenbestand am letzten März 1878 hat sich im Vergleiche zu demjenigen am Schlusse des Jahres 1876 um 5,46 %, der Bestand an E um 4,62 % vermehrt. Die Zahl der im Laufe des Jahres 1. April 1877/78 überhaupt deti⸗ nirten Personen ist gegen das Jahr 1876 um 18,49 % gestiegen. Die Zahl der Detentionstage im Jahre 1. April 1877/78 hat sich im Vergleiche zu derjenigen aus dem Jahre 1876 um 7,01 % vermehrt. Der Durchschnittsbestand an Gefangenen des Jahres 1. April 1877/78 ist gegen das Jahr 1876 um 7,72 % gestiegen. Für den täglichen Durchschnittsbestand an Gefangenen ergiebt sich von 1874 bis 1877/78 eine Zunahme von ca. 13 ½ %. Die Zahl der während der 4 Jahre von 1874 bis 1877/78 detinirt n ist um ca. 45 % gestiegen. Bei der Zahl der Untersuchungsgefangenen ergiebt sich von 1874 bis 1877/78 eine Zunahme von ca. 23 %. Aehnliche Resultate ergiebt die gerichtliche Statistik. Bei den neu eingeleiteten Untersuchungen ergiebt sich von 1872 bis 1877 eine Zunahme von ca. 42 ½ %.
Charakteristisch ist die Zunahme der neu eingeleiteten Unter⸗
suchungen in Hinsicht auf die Art der Verbrechen und Verge⸗ hen. Es haben in dem Zeitraum von 1872 bis 1877 zugenommen die Untersuchungen: wegen Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung um rund 57 %, wider die Sittlichkeit um 88 %, wider das Leben um 54 %, darunter Mord und Todtschlag 68 %, wegen Körperverletzung um 85 %, wegen Verbrechen und Vergehen aus Eigennutz um 28 %, wegen gemeingefährlicher Verbrechen und Vergehen (Brandstiftung ꝛc.) um 46 %. Das Mehr der Unter⸗ suchungen wird keineswegs durch eine größere Zahl von Freisprechungen ausgeglichen. Es sind nämlich von 100 eines Verbrechens Angeschnl⸗ digten verurtheilt im Jahre 1873 87,5 %, im Jahre 1877 87,7 % ; von 100 eines Vergehens Angeschuldigten wurden verurtheilt im Jahre 1873 81,6 %, im Jahre 1877 84,0 %. Die tägliche Durchschnitts⸗Kopfzahl in den gerichtlichen Gefäng⸗ nissen it vom Jahre 1871 bis 1877 gestiegen: bei den Erwachsenen um rund 69 %, bei den Jugendlichen unter 18 Jahren um rund 103 F%. — Das Beamtenpersonal bestand am letzten März 1878 aus im Ganzen 2041 Beamten. Davon waren: Direktoren 37, Inspektoren und Sekretäre 184, Unterbeamte 1365 männl. und 216 weibl., Geistliche 100, Lehrer und Lehrerinnen 68, Aerzte und Wundärzte 71. — Was die Verpflegung der Ge⸗ fangenen betrifft, so umfaßte die tagliche Darchschnittszahl der mit G sundkost Verpflegten 92,83 % und der mit Krankenkost Ver⸗ pflegten 7,17 % der Gesammtzahl der von den Anstalten über⸗ haupt Beköstigten. Im Gesammtdurchschnitt betrugen die Ver⸗ pflegungskosten pro Kopf und Verpflegungstag: für Gesun⸗ denverpflegung 33,41 ₰, für Krankenverpflegung 46,37 ₰, überhaupt 34,34 ₰. Im täglichen Durchschnitte wurden 23 385 Gefangene verpflegt. Der Gesammtverbrauch der Anstalten betrug für diese Verpflegten: Brod 5 204 792 kg, sonstige Cerealien, Hülsenfrüchte und Gemüse 11 391 895 kg, Fleisch und Fettsubstanzen 431 016 kg, Salz, Gewürz und Suppenkräuter 414 911 kg, andere Nahrungsmittel (Milch ꝛc.) für 111 506,21 ℳ Auf den Kopf und Tag trafen hier⸗ nach durchschnittlich: Brod für Männer 639 g, für Weiber 462 g, sonstige Cerealien, Hülsenfrüchte und Gemüse 1342 g, Fleisch und Fettsubstanzen 51 g, Salz, Gewürze und Suppen⸗ kräuter 49 g, andere Nahrungsmittel (Milch ꝛc.) für 1,31 ₰. Die Vergünstigung, einen Theil des Arbeitsverdienstes zur Verbesserung der Verpflegung verwenden zu dürfen, haben über⸗ haupt genossen im Ganzen 31 660 Detinirte. Die Gesammtkosten der Anschaffung betrugen 133 622 ℳ oder auf den Kopf 4 ℳ 22,05 ₰ gegen 4 ℳ 54,86 ₰ im Jahre 1876. — Der Arbeitsbetrieb der Zuchthaus⸗ und anderen Gefangenen (mit Ausschluß der Unter⸗ suchungs⸗ und Schuldgefangenen) ergiebt, daß 89,33 % der Detinirten beschäftigt waren, gegen 91,18 % im Jahre 1876; unbeschäftigt waren 10,67 % gegen 8,82 % Die Beschäftigung fand statt: a. für den eigenen Bedarf der Anstalt mit 28,69 % der Beschäftigten gegen 25,66 % im Jahre 1876; b. für eigene Rechnung der Anstalt zum Verkauf mit 1,87 % der Beschäftigten gegen 0,70 % im Jahre 1876; c. für Dritte gegen Lohn mit 69,44 % der Beschäftigten gegen 72,64 % Der Brutto⸗Arbeitsertrag bei der Beschäfti ung von Gefangenen
Ebenso sucht dieselbe im Anschluß an den
für Rechnung Dritter gegen Lohn hat im Jahre 1. April 1877/78 betragen: in Summe 2 649 324 ℳ, pro Kopf und Arbeitstag 60,71 ₰, im Jahre 1876 2 767 542 ℳ bez. 65,63 ₰. Der Netto⸗Arbeitsertrag hat betragen 2 288 895 ℳ bez. 52,45 ₰ gegen 2 387 271 ℳ bez. 56,61 ₰. Die Verdienstantheile, welche den Gefangenen gut geschrieben wurden, betrugen 437 575 ℳ gegen 438 279 ℳ im Jahre 1876. Pro Arbeitstag betrugen die Verdienstantheile vom 1. April 1877 bis Ende März 1878 der Gefangenen überhaupt 6,97 ₰, der Zuchthausgefangenen 7,F52 ₰4. — An dem Schulunter⸗ richt nahmen im Jahre 1877/78 überhaupt Theil 8246 gegen 8247 im Jahre 1876 oder 13,45 % des Durch⸗ schnittsbestandes sämmtlicher Anstalten gegen 14,74 % des Jahres 1876. Die Anstaltsbibliotheken für Gefangene weisen einen Bestand von Büchern nach und zwar: Religionsbücher 83 397, Bücher zum Schulgebrauch 26 622, Unterhaltungs⸗ und belehrende Schriften 54 095. Der Gesammtbestand der Bibliotheken hat sich um 6069 Bücher vermehrt. — Was die Isolirung betrifft, so ergiebt sich, daß der Einzelhaft überhaupt 9797 Gefangene unterworfen wur⸗ den oder 7,83 % der Gesammtzahl der Detinirten gegen 9,13 % im Jahre 1876. Unter den überhaupt Isolirten waren Zuchthausgefan⸗ gene 5217 Männer und 398 Weiber oder 24,14 und 11,09 % der überhaupt in Haft gewesenen männlichen bezw. weiblichen Zuchthausgefangenen gegen 25,54 und 10,95 % im Jahre 1876. Einzelzellen zur Isolirung bei Tag und bei Nacht waren vorhanden 3877. Außerdem hatten die Anstalten 3342 Jsolir⸗Schlafzellen, größtentheils in Eisenkon⸗ struktion. Bei den Zuchthausgefangenen beliefen sich die Fälle der Isolirung bis zur höchsten Dauer von 3 Monaten auf 851 oder 28,59 % der aus der Isolirhaft geschiedenen Zuchthausgefangenen, die Fälle von 3 Monaten bis 1 Jahr auf 1059 oder 35,57 % Isol rungen von längerer Dauer haben in 1067 Fällen (35,84 %2) stattge funden. — Im Laufe des Jahres 1. April 1877/78 wurden diszi⸗ plinarisch bestraft 18 151 Gefangene; die Zahl der einzelnen Straffälle waren 35 823 und zwar trafen auf Männer 30 268, auf Weiber 5555. Straffälle kamen mithin auf den Kopf der Gesammtzahl der Detinirten 1,41 gegen 1,20 im Jahre 1875 un 1,39 im Jahre 1876, und zwar der Männer 1,40, der Weiber 1,49. Als Ursachen der Bestrafung sind angegeben: Unbotmäßigkeit und Widersetzlichkeit 17,95 % der Straffälle, Vergehen in Bezug auf de Arbeitsbetrieb 15,80 %, andere Vergehen gegen die Hausordnung 66,25 %. Die verhängten Strafen waren: Entziehung von Kost oder der Disposition über den Arbeitsverdienstantheil 35,30 % der Strafen, einsame Einsperrung in einer Arrestzelle mit und ohn 8 Kostentziehung 64,10 %, Lattenarrest 0,29 % der Strafen, körperliche 8 Züchtigung (gegen mäynliche Zuchthausgefangene) 0,53 % der gegen Gefangenen dieser Kategorie überhaupt verhängten Strafen. — Die Zahl der für Gefangene eingegangenen Briefe war 83 612; Briefe wurden abgeschickt 73 555; Besuche fan⸗ den statt 19 008. Der Durchschnittsbestand an Kranken stellt sich zur Durchschnittskopfstärke im Prezentsatz auf 3,63 Männer und 4,76 Weiber; für beide Geschlechter zusammen 3,80 gegen 3,59 im Jahre 1876 und zwar bei den Zuchthausgefangenen auf 3,72 bez. 4,13 bez. 3,78 egen 3,60 im Jahre 1876. Die durchschnittliche Dauer der Be⸗ andlung im Lazareth hatte betragen 23 Tage gegen 21 im Jahre 1876. Die Zahl der Gestorbenen betrug 621 oder in Prozenten der Gesammtzahl der detinirten Männer 0,51 gegen 0,54 im Jahre 1876, Weiber 0,45 gegen 0,35, überhaupt 0,50 gegen 0,51. Bei den Zuchthausgefangenen stellte sich der Heptenfe Maͤnner 1,96 gegen 1,89, Weiber 2,62 gegen 1,65. Von den Gefangenen endeten: a. natürlichen Todes 0,49 % der Gesammtkopfstärke gegen 0,50 im Jahre 1876, b. durch Selbstmord 13 Gefangene oder 0,01 % von der Gesammtkopf⸗ stärke gegen 0,01. Von den Krankheiten der natürlichen Todes Gestorbenen fielen auf Lungen⸗ und Darmphthisen, sowie andere Formen von Tuberkulose über die Hälfte, nämlich bei Männern 50,81 % gegen 46,07 % im Jahre 1876, bei Frauen 57,66 % gegen 41,44 %. Die Dauer der Haft der Gestorbenen bis zum Todestage betrug: weniger als ½ Jahr bei Männern 17,21 % gegen 19,08 %, Frauen 10,81 % gegen 25,71 %, über 1 bis 2 Jahre bei 22,27 % bez. 34,24 % gegen 3,45 % bez. 24,29 %, über 3 bis 5 Jahre bei 9,51 % bez. 12,61 % gegen 10,11 % bez. 8,57 %, über 10 bis 15 Jahre bei 3,04 % bez. 1,80 % gegen 3,22 % bez. 4,29 %. — In Geisteskrankheit ver⸗ fielen in 13 Anstalten von der Gesammtkopfstärke der Gefangenen 0,03 % gegen 0,07 % im Jahre 1876.
— Aus dem im Maiheft 1879 der Monatshefte des Kaiserlichen statistischen Amts enthaltenen Nachweisen über die Ein⸗ und Aus⸗ fuhr der wichtigeren Waarenartikel für den Monat Mai und für die fünf Monate Januar bis Mai geht aufs Neue hervor, daß die beabsichtigte Erhöhung bezw. Neueinführung von Eingangszöllen auf die Importverhältnisse einer Anzahl von Waaren nicht ohne Einfluß geblieben ist. So wurden eingeführt: Roheisen und altes Brucheisen im Mai 1879 1 924 474 Ctr. (1878 947 679 Ctr.), in den ersten 5 Monaten 1879 5 962 821 Ctr. (1878
3 303 474 Ctr.); Wein in Fässern und Flaschen im Mai 1879 877 452 Ctr. (1878 142 153 Ctr.), in den ersten 5 Mo aten 1879
1 407 843 Ctr.
(1878 487 121 Ctr.); Petroleum im Mai 1879
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