1879 / 161 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

blütigste geprüft und bejaht worden sei. Er habe auch ge⸗ handelt vermöge seiner Pflicht, die vitalsten Interessen der von ihm vertretenen Bürger zu schützen. Er sei ja erst seit wenigen Monaten Chef dieser Verwaltung, und man werde es vielleicht von seiner Seite noch als Objektivität anerkennen, wenn er sage, daß ihm eine Verwaltung, die so strikt und energisch die Interessen der allgemeinen Wohlfahrt aller Bür⸗ ger mit Zurückweisung des unberechtigten Einflusses großer Interessengruppen mit den kolossalsten Mitteln wahrgenommen habe, ihm bis dahin nicht bekannt geworden sei. Gerade im In⸗ teresse der allgemeinen Wohlfahrt und damit das Leben in Berlin während der Verdoppelung der Bevölkerung auf gleicher Wohlfeilheit erhalten werde, habe die Ver⸗ waltung in Berlin im Jahre 1874 die Schlachtsteuer ab⸗ geschafft und damit auch, während ihr die Beibehaltung nach dem Gesetze freigestanden habe, eine Einnahme von 5—6 Mill. Mark jährlich, deren sie dringend bedurfte, aufgegeben. Die Petition des Berliner Magistrats, die in ihren Ziffern nir⸗ gends widerlegt worden sei, habs unzweifelhaft festgestellt, daß mit dem Augenblicke, wo diese Maßregel hier in der großen Stadt ins Leben getreten sei, eine bessere Ernährung der großen Masse der Bevölkerung eingetreten sei. Im Jahre 1874, zur Zeit der Herrschaft der Schlachtsteuer, habe der Fleischverbrauch pro Kopf der mittleren Bevölkerung Berlins 52 kg jährlich betragen. Nach Aufhebung der Schlachtsteuer sei im Jahre 1875 der Verbrauch pro Kopf auf 72 kg ge⸗ stiegen ungerechnet die Millionen Kilogramme Fleisch, die auf Landwegen, die man nicht kontrolliren könne, eingeführt wor⸗ den seien. Bei schlechten Zeiten sei der Verbrauch in den Jahren 1877—78 auf 64 und 62 kg zurück⸗ gegangen. Die Maßregel habe also für seine Partei

festgestelt, daß diez Befreiung; der nothwendigsten Lebensmittel von allen Zöllen, abgesehen von der Frage der Theuerheit oder Nichttheuerheit, die Wirkung gehabt habe, die bessere Ernährung der großen Masse der Bevölke⸗ rung herbeizuführen. Wolle die Majorität es seiner Partei, wenn diese Ueberzeugung in derselben lebendig sei, wenn sie mit Opfern, wie sie der Magistrat von Berlin gebracht habe, erkauft sei, verdenken, daß er und seine Freunde gegenüber einer anderen Agitation mit aller Energie dafür einträten, was ihre Ueberzeugung sei und was man zum Schutze der Bevölkerung wahrnehmen müsse? Es sei sodann dem Städte⸗ tage und vielleicht ihm persönlich vorgeworfen worden, daß er eine Trennung zwischen Stadt und Land beabsichtigt habe, es sei behauptet worden, er beabsichtige eine Agitation der großen Städte gegen die hier getroffenen oder zu treffenden Bestim⸗ mungen. Zuvörderst habe er die Erklärung abzugeben, Ma⸗ gistrate agitirten überhaupt nicht, und es habe überhaupt dem ganzen Städtetage und den im Städtetage versammelten Ma⸗ gistraten vollständig fern gelegen, nachdem sie ihre Beschlüsse efaßt hätten, irgendwie eine Agitation zu eröffnen. Daß zersonen der Magistrate hier und dort ihre politische Meinung auch in Agitationen vertreten würden, daß eine Agitation gegen die Getreidezölle vielleicht er⸗ folgen werde, das wolle er nicht abstreiten. Seiner Ueberzeugung nach brauche man eine Agitation gar nicht herbeizuführen, sie werde von selbst kommen, wenn mit den Getreidezöllen die Vertheuerung aller Lebensmittel in Folge der Schutzzölle, die das Haus beschlossen habe, auf einmal zur Kenntniß der Konsumenten kommen werde, welche jetzt noch nicht wüßten, was ihnen eigentlich bevorstehe, und die nach seiner Erfahrung, die er an der Spitze großer Verwaltungen gemacht habe, erst in dem Augenblicke anfingen zu denken, wo sie fühlen müßten. Er komme darauf zurück, daß eine Trennung zwischen Stadt und Land, eine Agitation der großen Städte gegenüber dem Lande und den kleinen Städten unmöglich in dem Sinne und in der Meinung des Städtetags gelegen haben könne. Er wisse sehr wohl, daß die Mittelstände, das Bürgerthum in Stadt und Land, zusammengehen mo se wenn es seine Interessen schützen und seine politische Meinung zur Geltung bringen wolle, und das sei auf dem Städtetag gerade ausdrücklich ausgesprochen worden, wie er im Gegentheil zu anderen Behauptungen hier ausdrücklich konstatiren müsse. Wenn der Abg. von Kleist⸗Retzow das Abhalten des Städte⸗ tags mit der Niederlegung des Präsidiums seinerseits in Ver⸗ bindung gebracht habe, so erkläre er hier ein für alle Mal, daß es seiner Ansicht nach das eigenste Recht des Präsidenten sei, über dergleichen Entschlüsse sich nur selbst Rechenschaft zu geben. Er habe offiziell erklärt, aus welchen Gründen er das Präsidium niedergelegt habe, hier dem Reichstage gegenüber, und werde es immer ablehnen, eine andere Erklärung, als er damals gegeben habe, oder eine Erklärung dieser Erklärung noch auszusprechen. Er glaube, das könne er wenigstens ver⸗ langen, wenn er 13 Jahre das Präsidium in nicht leichten Zeiten geführt habe, daß es ihm überlassen sei, für sich und nach seinem Gewissen zu beurtheilen, wann der Zeitpunkt ge⸗ kommen sei, wo er verpflichtet sei, es seiner Ueberzeugung nach niederzulegen. Er werde gerade wegen der Annahme der Ge⸗ treidezölle, gerade wegen der Besteuerung der nothwendigsten Lebensmittel, welche er im finanziellen Interesse der Staaten nicht für erforderlich halte den Bedürfnissen der Staaten, die er anerkenne, hätte auf andere Weise genügt werden kön⸗ nen gegen das Zolltarifgesetz im Ganzen aus dem haupt⸗ sächlichsten Grunde, der ihn leite, stimmen. Seiner Ueber⸗ zeugung nach werde mit der Annahme dieser Zölle der seit dem Jahre 1808 von der preußischen Monarchie befolgten

andelspolitik, welche bis zu diesem Augenblicke auch die Po⸗ litik des Deutschen Reiches und des Zollvereins gewesen sei, der Abschied gegeben. Er könne sich nicht entschließen, diesen Schritt mitzumachen, weil er diese Handelspolitik für den gan⸗ zen Norden Deutschlands nach der Natur des Landes für ge⸗ boten erachte und weil er glaube, daß die Art und Weise, wie eine entgegengesetzte Politik jetzt mit der Annahme des Zolltarifs ins Leben geführt werde, eine übermäßige Be⸗ lastung des Volkes nicht blos zu Gunsten der Staaten, son⸗ dern vorzugsweise der Industrie zu Wege bringen werde, eine Belastung, die er namentlich in den Zeiten, wo schon so tief an den Gewohnheiten des Volkes gerührt werde, nicht im Interesse der Staaten erachten könne.

Der Abg. von Kardorff führte aus, er wolle dem Vor⸗ redner nicht folgen auf das Gebiet der Erörterungen über den Städtetag, weil er der Meinung sei, daß derselbe so ins Wasser gefallen sei daß es sich nicht verlohne, darüber zu sprechen. Wenn der Abg. von Forckenbeck sage, daß die Städte in ihrer Gesammtheit von wohlwollenden Intentionen geleitet seien, so sei ja das selbstverständlich. Aber die Art der Ver⸗ waltung stimme nicht mit den Grundsätzen überein, die er und seine Freunde für richtig Relten und in andern Ländern gewöhnt seien. Er erinnere daran, wie oft bei städtischen Sub⸗ missi f Pflastersteine, Röhren ꝛc. selbst bei nur geringer

wie er es in jener Schrift gethan habe

Preisdifferenz dem ausländischen Fabrikat der Vorzug gegeben werde vor dem einheimischen. Es sei das kein Vorwurf gegen den Abg. von Forckenbeck, derselbe sei ja anders verfahren aber in vielen Städten dominirten diese Ansichten, die man in keinem andern Lande der Welt verstehen würde. Eine französische Munizipalität, die das Inland umgehe und Fabri⸗ kate aus dem Auslande beziehe, sei undenkbar; einem eng⸗ lischen Mayor würden in solchem Falle die Fenster einge⸗ worfen werden. Der Abg. von Forckenbeck habe dann hingewiesen auf die Mahl⸗ und Schlachtsteuer und aus den Wirkungen ihrer Aufhebung den besten Beweis abzuleiten gesucht gegen die Ersprießlichkeit der Wirthschaftspolitik der Majorität. Aber gerade darin liege der beste Beweis, wie wenig Einfluß der von seiner Partei proponirte Getreidezoll auf die Ernährung der Städte haben werde. Die Kon⸗ sumenten würden nicht schreien und klagen, wenn es theurer werde. Sie würden es thun, wenn die augenblickliche Er⸗ werbs⸗ und Arbeitslosigkeit fortdauern würde, die aber durch die geplante Gesetzgebung, so hoffe er, gehoben werden würde. Sie würden sich dann auch nicht beklagen, wenn sie wirklich einige Pfennige mehr für ihr Brod bezahlen müßten. Aber er glaube, sie würden auch gar nicht mehr zu bezahlen brauchen als bisher. Es wirkten beim Brodpreise außer dem Mehlpreise auch noch ganz andere Faktoren mit, die ganz ver⸗ schiedenen Fluktuationen unterworfen seien. Die Frage nach der Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer werde überhaupt ganz falsch gestellt. Man müsse nicht fragen: Sei das Brod billiger geworden? sondern: Könne die Bevölkerung die Lasten, welche ihr durch diese Aufhebung überwiesen seien, leichter tragen als die Mahl⸗ und Schlachtsteuer selbst? Und da sei ihm die Antwort nicht zweifelhaft. Wende er sich nun zu dem Antrage des Freiherrn von Mirbach, so bemerke er zunächst dem Abg. Richter, daß er sehr wenig Getreide baue, also persönlich kaum Interessent sei, damit derselbe nicht nach seiner Weise egoistische Tendenzen bei ihm voraussetze. Die Nothwendigkeit des Roggenzolles er⸗ gebe sich für Deutschland aus der Nothwendigkeit, die leichteren Bodenarten, die sich in den östlichen Pro⸗ vinzen fänden, zu unterstützen. Er würde in deren Interesse lieber auf jeden anderen Zoll verzichten als auf diesen Ge⸗ treidezoll. Das landwirthschaftliche Hauptprodukt in den öst⸗ lichen Provinzen sei Korn, und gerade in Korn sei der ein⸗ heimische Markt so sehr überschwemmt mit ausländischer Ein⸗ fuhr, daß das inländische Produkt nicht mehr zu verwerthen sei. Erkläre man sich für unfähig, sich dagegen zu wehren, so könne man sich auch nur außer Stande erklären, ein einiges Deutsches Reich zu gründen. Der Abg. Lasker bestreite zwar die Nothlage, aber er verweise ihn auf die erschreckende Zu⸗ nahme der Subhastationen. Vielleicht 40 Proz. des Bodens in diesen Provinzen seien lediglich angewiesen auf Kartoffel⸗ und Roggenbau. Und gerade dort sei jener kräftige Menschen⸗ schlag gewachsen, der so viel für die Entwickelung von Deutsch⸗ land gethan habe. Verurtheile man dies Land, brach zu liegen, so spreche man gleichzeitig auch ein Verdikt aus, wie künftig die deutsche Bevölkerung ausfallen werde. Er würde es für bedenklich halten, von den alten preußischen Traditionen abzugehen und er bitte das Haus, aus diesem nationalen Ge⸗ den Antrag des Freiherrn von Mirbach anzu⸗ nehmen.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, der Gang der De⸗ batten habe zu Erörterungen geführt, weit über die Bedeu⸗ tung des Getreidezolles hinaus, und das liege in der Natur der Dinge, sei in der Logik der Thatsachen begründet. Der Abg. von Kleist habe seine Aeußerungen ganz mißverstanden, das Zurückbleiben der Landwirthschaft betreffend. Er habe gesagt, die Industrie sei vorwärts geschritten mit der Schnel⸗ ligkeit des Dampfes und der Elektrizität, und dagegen sei die Landwirthschaft zurückgeblieben. Sei das die Sprache eines Spötters oder Anklägers gegen die Landwirthschaft? Er wolle sich mit dieser Bemerkung begnügen; denn wer glauben wollte, durch Reden heute noch eine Abstimmung beeinflussen zu können, der müßte blind sein. Die Regierung selbst werde von der Strömung, die zu erhöhten Schutzzöllen treibe, fort⸗ gerissen, und man müsse beinahe bitten, daß nicht noch weitere Erhöhungen beschlossen würden. Schon in der Kommission sei jede Herabsetzung, wenn auch nur um 10 ₰, von den Kommissarien bekämpft, aber jede Erhöhung, die gefordert sei, mit wohlgefälligem Lächeln aufgenommen. Er habe heute erlebt, daß die Regierung bei dem Roheisen ihre eigene frühere Vor⸗ lage für unannehmbar und nachder Terminologie des Präsidenten Hofmann für verwerflich erklärt habe. Er freue sich, daß der dritten Lesung nicht eine vierte folge; bei der fünften wäre dann jede Einfuhr verboten. Seine Partei sei in der Mi⸗ norität, aber ihre Ansichten seien unwiderlegt. Er beklage diese Manier, Politik zu machen, auf das Allertiefste. Wenn seine Partei nach der Meinung der Majorität geirrt habe, so sei das stets in der besten Gesellschaft solcher Leute geschehen, die sich damals das zur Ehre rechneten, wenn sie seine Partei auch jetzt verlassen hätten. Ein großer europäischer Staat habe 1872, als es sich darum gehandelt, Oesterreich davon ab⸗ uhalten, daß es durch eine Auflösung des Handelsvertrages

rankreich den Uebergang zur Schutzzollpolitik erleichtere, von einem fremden Botschafter ein Aktenstück empfangen, welches ausgeführt habe, Oesterreich habe den Beruf, Frankreich noch auf eine 2 1 von Jahren von protektio⸗ nistischen Rücksichten abzuhalten und hoffentlich dadurch Europa vor jedem ersten Rückschritt auf diesem Gebiete zu bewahren, und dies Schriftstück sei unterzeichnet gewesen: „Bismarck“. Auf dieses würde er noch stolz sein, wenn der Unterzeichner sich dessen nicht mehr erinnere. In 8 er⸗ neuten Jagd nach immer höheren Zöllen in dritter Lesung geschehe weiter nichts, als daß jeder heraufgesetzte neue Zoll den früher eroberten neutralisire, namentlich wenn man der Industrie durch Getreidezölle das Leben abschneide. Für diese Getreidezölle träten jetzt auch Leute ein, die der Industrie so freundlich gesinnt seien, wie jener Ober⸗Präsident der Rhein⸗ provinz in Anfang der fünfziger Jahre, der jeden industriellen Schornstein für ein Werk des Teufels erklärt habe. Vielleicht wisse der Abg. v. Kleist⸗Retzow seinen Namen? Die einzige Recht⸗ fertigung für gesteigerte Getreidezölle sei die: die Eisenzölle seien der Kaufpreis der Kornzölle. Eine solche Politik sei jetzt in den Kodex der legislativen Moral aufgenommen.

Man habe ihm in verschiedenen Stadien dieser Verhandlungen von verschiedenen Seiten eine kleine Schrift zum Vorwurf gemacht, die er an seine Wähler ge⸗ richtet habe. Er vertrete ihren Inhalt und ihre Form voll⸗ kommen. Er habe in ihr schars⸗ Gedanken ausgesprochen, aber er möchte wünschen, daß Diejenigen, welche hier einen Gegner angriffen, ihre Ausdrücke immer so vorsichtig wählten,

Er habe 8 erlassen

weil er davon erschüttert sei, daß in die friedlichen Kreise, die er vertrete, die agrarischen Stichworte hineingeworfen seien, weil er eine Bedrohung ihres Lebensglücks und ihrer ganzen politischen und kommunalen Existenz darin gesehen habe. Nur wegen des friedlichen ruhigen Glücks der Bewohner eines ge⸗ segneten Landes habe es ihn aufgeregt, daß man den Sauerteig, den Geist der Unzufriedenheit in sie hineingetragen und ihnen gleißende Versprechungen gemacht habe von einem Glück, das ihnen bereitet werden könnte. Darum habe er zur Feder gegriffen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, und darum habe er auch die Zufriedenheit gehabt, daß er mit seltenen Aus⸗ nahmen ihre Zustimmung gefunden habe. Er habe immer seinen politischen Gesinnungsgenossen, die wirthschastlich nicht auf seinem Standpunkt ständen, gesagt, die wirthschaftliche Reaktion auf einen gewissen Punkt getrieben, führe zur politischen Reaktion. Das habe sich nun gezeigt, als bei der schließlichen Abstimmung das Haus sich vollständig nach rechts und links getheilt habe. Auch in Zukunft werde die wirth⸗ schaftlich freie Bewegung eintreten vor einer freien politischen Bewegung.

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Burchard erklärte, der Vorredner habe behauptet, die Regierung habe heute einen Antrag, der ihre ursprüngliche Vorlage wieder herzustellen bezweckte, für unannehmbar erklärt. Das könne sich auf den Antrag Delbrück zu der Position Eisen beziehen. Dann sei diese Behauptung aber vollständig irrig, die Regierungsvorlage habe nicht diesem Antrage entsprochen, und er wolle hoffen, daß die weittragenden Folgerungen des Vorredners wenigstens auf sichereren Grundlagen beruhten.

Nach dem Schluß der Diskussion beklagte sich der Abg. Bebel, daß er nicht zum Wort gekommen sei, obwohl er sich vor den Abgg. von Forckenbeck und Bamberger ge⸗ meldet habe. 1

Der Vize⸗Präsident Frhr. von Franckenstein erklärte, daß er dem b“ geschäftsordnungsmäßig das Wort gebe, den er zuerst sehe.

Der Abg. Bebel stellte für die nächste Session eine be⸗ zügliche Aenderung der Geschäftsordnung in Aussicht.

Persönlich verwahrte sich der Abg. von Kleist⸗Retzow da⸗ gegen, daß er den Städtetag eine Donquixoterie genannt habe, er habe nur das glänzende Fiasko desselben hervorgehoben.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, er habe an dem Tone Richters gegen seine Partei gemerkt, daß er ihn gestern scharf getroffen habe. Er sei stolz darauf, daß diese Rede Richters ohne Erwiderung von ihm in das Land gehe. Er werde für den Kornzoll stimmen.

Der Abg. Dr. Bamberger gestand seinen vom Bundes⸗ kommissar gerügten Irrthum zu.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) beklagte, daß der Abg. Richter seine Wahlreden für die nächste Landtagswahl hier im Reichstage gehalten habe. Was den Vorwurf anbetreffe, daß er sich von den Brosamen der „Nord. Allg. Ztg.“ nähre, so sei der Abg. Richter unzweifelhaft ein sehr gescheuter Mann, aber er halte sich doch noch für viel gescheuter, als der Wirk⸗ lichkeit angemessen sei. Nie habe er den Abg. Richter zu dem Abg. Bebel herabgezogen, er habe nie Bebel niedriger gestellt als Richter.

Der Abg. Bebel richtete an das Haus die Bitte, daß man nicht immer seine Person angreifen möge, wenn man ihm die Möglichkeit nehme, auf solche Angriffe sachlich zu antworten. Darauf wurde in namentlicher Abstimmung der Antrag Mir⸗ bach mit 186 gegen 160 Stimmen angenommen, worauf sich das Haus um 4 ½ Uhr vertagte.

Die gestrige Abendsitzung, welcher der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck, der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevoll⸗ mächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, wurde vom Präsidenten um 7 ½ Uhr eröffnet. Das Haus setzte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes mit Pos. 9

Getreide) fort. Der in der zweiten Lesung beschlossene Zoll auf Malz 1,20 wurde unter Ablehnung des vom Abg. Dr. Zinn gestellten Erhöhungsantrages genehmigt. Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel beantragte der Abg. Witte (Mecklenburg) frei zu lassen; das Haus hielt jedoch den Beschluß zweiter Lesung 3 pro 100 kg mit 170 gegen 121 Stimmen aufrecht.

Die vom Abg. Frhrn. von Ow vorgeschlagene Zoll⸗ erhöhung für Raps und Rübsaat von 0,30 auf 1 wurde abgelehnt, nachdem der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Tiedemann die Ablehnuug empfohlen hatte.

Der Abg. Bernards beantragte, für frisches Gemüse einen Zoll von 4 ℳ, während dasselbe nach der Vorlage zoll⸗ frei bleiben sollte. Auf den Wunsch des Bundeskommissars wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

Zu Position 13, Holz⸗ und andere Schnitzstoffe sowie Waaren daraus, lagen Anträge auf Zollerhöhungen von den Abgg. von Fürth, Graf Galen und Richter (Meißen) vor. Das Haus genehmigte auf die Befürwortung des Bundes⸗ kommissars, Ministerialraths Dr. Mayr den Antrag von Fürth, Korbweiden mit 3 (statt zollfrei) zu belegen, desgleichen den Antrag des Grafen Galen, Korkstopfen, Korksohlen ꝛc. mit 30 statt mit 10 zu verzollen.

Ein Antrag des Abg. Günther (Nürnberg), rohes Cedern⸗ holz zollfrei zu lassen, wurde mit 169 gegen 151, ein Antrag Holtzmann, betreffend den zollfreien Grenzverkehr von Holz, wenn es zu Lande eingefahren werde, mit 172 gegen 153 Stimmen abgelehnt, im Uebrigen die Pos. 13 nach der zweiten eaia. enehmigt.

u eine Anfrage des Abg. Rickert erklärte der Bundes⸗ kommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Burchard, daß der Bundesrath sich für befugt erachte, zur Erleichterung der Zol⸗ abfertigung die Beamten anzuweisen, auf Grund der Zoll⸗ deklaration, in welcher entweder das Gewicht oder der kubische Inhalt angegeben sein müsse, sich mit der Zählung der Stücke und probeweisen Vermessung oder S zu b

Zu Position 19, Kupfer, war vom Abg. v. Neumann wiederum ein Zoll von 3 für Rohkupfer beantragt, den das Haus ablehnte, indem es dem Antrage des Abg. Dr. Del⸗ 8 nüolge Rohkupfer und kupferne und andere Scheidemün⸗ zen freiließ.

Es folgt Position 22, Leinengarn ꝛc. In Folge des heute angenommenen Flachszolles beantragte der Abg. F. von Varnbüler, in einer Anmerkung die Zollfreiheit für Jute, Manillahanf und Kokosfasern auszusprechen.

Der Abg. Grützner bat um Beibehaltung der Leinengarn⸗ zölle; man könnte ja als Kompensation für den Flachszoll an eine Erhöhung derselben denken; er spreche sich aber dagegen aus, weil die Zölle auf einer Vereinbarung der Spinner und

Weber beruhten. Er hege nur den dringenden Wunsch, daß der Flachszoll möglichst bald wieder abgeschafft werde.

Der Abg. Windthorst erklärte, er glaube, daß der Flachszoll etwas in Eile und mit Unüberlegtheit beschlossen sei; da eine Re⸗ medur nicht mehr zulässig sei, so habe er diesen Zoll erst mit dem 1. Juli 1880 in Kraft treten zu lassen, da⸗ mit der Reichstag in der nächsten Session Gelegenheit habe, denselben wieder abzuschaffen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, vom Mittag bis zum Abend habe die Majorität schon Reue empfunden über einen Beschluß. An der Fünh der Praxis würden sich noch mehrere Beschlüsse als zu eilig und unüberlegt gefaßt erweisen.

Der Präsident von Seydewitz erklärte die in den letzten Worten liegende Kritik eines Reichstagsbeschlusses für nicht mehr parlamentarisch.

Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, er habe nur dasselbe gesagt, was der Abg. Windthorst gesagt habe; was dem Abg. Windthorst recht sei, sei dem Abg. Richter billig.

Der Präsident von Seydewitz erwiderte, wenn der Abg. Windthorst dieselbe Wendung gebraucht haben sollte, so müßte er das noch nachträglich rügen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, ihm könne es nur sehr lieb sein, wenn in der nächsten Session ein Antrag auf

Aenderung des Zolltarifs komme; er und seine Freunde wür⸗ den dann alle Aenderungen, die sie für wünschenswerth hiel⸗ ten, bei dieser Gelegenheit beantragen.

Der Abg. Windthorst führte aus, jeder könne zu jeder Zeit Anträge auf Aenderung des Zolltarifs stellen; es frage sich nur, ob er damit durchkäme. Das Beginnen des Abg. Richter, bei der Abschaffung des Flachszolls vielleicht den ganzen Zolltarif abzuändern, erscheine ihm doch aber ein wenig thöricht.

Damit schloß die Debatte. Persönlich bemerkte der Abg. Richter (Hagen): Der Abg. Windthorst habe sich erlaubt, von seinem Beginnen als von einem „ein wenig thörichten“ zu sprechen.

Der Präsident von Seydewitz erklärte, daß, wenn der Abg. Windthorst diese Außerung gethan habe, so erkläre er das noch nachträglich für unparlamentarisch.

b wurde die Position 22 ohne Aenderung ge⸗ nehmigt.

Zur Position 25. Fleisch beantragte der Abg. Wolffson die Zollfreiheit für einzelne Stücke frischen Fleisches in Mengen von nicht über 2 kg für Bewohner des Grenzbezirks.

Der Bundeskommissar erklärte, die Regierung sei mit diesem Antrage nicht einverstanden.

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Der Abg. Wolffson bemerkte, er glaube, daß der Re⸗

ierungskommissar sich gegen seinen Antrag erklärt habe; er abe bei der großen Unruhe hier im Hause nur die Gründe nicht v können. Der Reichskanzler⸗Amts⸗Präsident Hofmann entgegnete, der Vorredner werde es begreiflich finden, daß man vom Re⸗ gierungstische die Debatten nicht aufhalten wolle. Die Re⸗ gierungen empföhlen die Ablehnung des Antrages mit Rückficht rf §. 116 des Vereinszollgesetzes wegen des kleinen Grenz⸗ verkehrs.

Nachdem der Abg. Wolffson darauf hingewiesen, daß für Butter eine ähnliche Bestimmung im Tarif enthalten sei, trat das Haus seinem Antrage mit erheblicher Majorität bei.

Auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Varnbüler wurden nunmehr die Zollsätze für Tabak nach den Beschlüffen über das Tabaksteuergesetz in den Tarif eingestellt.

Auf den Antrag des Abg. Witte (Mecklenburg) wurde der Zollsatz für Stearin von 10 auf 8 ermäßigt, für Paraffin, Palmitin, Walrath und Wachs von 6 auf 8 erhöht.

Im Uebrigen wurden die Positionen bis 26 (incl.) ohne genehmigt, worauf sich das Haus um 11 Uhr vertagte.

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R *. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

und dem Rentier Ludwig Wohlbold zu Nürnberg

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

des Veutschen Reichs⸗-Auzeigers und Königlich

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen u. dergl.

3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

NR

R u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

V 8. Theater-Anzeigen. (In der Börsen-

([& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner K& Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoneen⸗Bureaus.

9. Familien-Nachrichten. beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriess⸗Erledigung. Der hinter den Kürschnermeister Paul Spiegel wegen Urkunden⸗ fälschung unter dem 30. Juli 1867 in den Akten S. 690 jetzt 836 rep. de 1867 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 2. Juli 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vor⸗ untersuchungen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

16177] Aufgebot.

Dem Banquier Fr. Burghalter zu Potsdam, be⸗ ziebungsweise seinem Beauftragten, sind angeblich am 30. Mai 1879, Nachmittags, in Berlin auf dem Wege von der Börse zum sogenannten rothen Schloß nachstehende Aktien der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn nebst Zins⸗ und Dividendenscheinen Ser. IV. Nr. 14 bis 24 und Talons:

1) 8 Stück (Vollaktien) à 200 Thlr. = 600

. Nr. 27504, 77309, 77310, 99482, 99563,

99564, 99565, 99584 und 2) 1 Stück (Halbaktien) à 100 Thlr. = 300 Nr. 52989 a.

ist angeblich in seiner Wohnung zu Nürnberg am 25. April 1879 oder später die Aktie Nr. 70237 der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn über 200 Thlr. = 600 nebst Zins⸗ und Dividendenscheinen Ser. IV. Nr. 14 bis 24 und Talon verloren gegangen. Wer an diese Aktien als Eigenthümer, Pfandgläubiger oder sonstiger Briefsinhaber Ansprüche macht, wird aufgefordert, sich spätestens im Termin den 23. Oktober 1879, Vormittags 11 ¼ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im großen Sitzunessaale, II. Treppen, bei dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schallehn zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Still⸗ schweigens präkludirt und die bezeichneten Aktien behufs neuer Ausfertigung für die Verlierer für ungültig werden erklärt werden. Stettin, den 7. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsacher

[6178] Aufforderung.

In der Prozeß⸗ und Depositionssache: 1) der ver⸗ ehelichten Leibgedinger Buchholz, Dorothea Marie, geb. Zunker, im Beistande ihres Ehemannes zu Schlagenthin, 2) des Arbeitsmannes —b1 Fer⸗ dinand Radke zu Township⸗Wilberforie (Nord⸗ Amerika), 3) des Schneiders Christian Gottlieb Radke zu Zühlsdorf, 4) der verehelichten Bauer Holzhüter, Johanne Caroline Friedricke, geb. Radke, im Beistande ihres Ehemannes zu Seefeld, 5) der verehelichten Ernestine Wilhelmine Kroll, gtb. Radke im Beistande ihres Ehemannes Eduard Kroll in Amerika 6) der Dorothea Marie Arndt, geb. Radke, im Beistande ihres Ehemannes, des Eisen. bahnwärters Arndt zu Carolinenhorst, Kläger, wider den Bauer „August Humbold zu Schlagenthin, Verklagten, ist von dem Verklagten die eingeklagte Summe einschließlich der Zinsen mit 166 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. am 2. Mai 1873 an das unterzeich⸗ nete Gericht eingezahlt und befindet sich dieser Be⸗ trag noch im Depositorium, weil die Kläger ihre Berechtigung zur Empfangnahme nicht nachgewiesen haben. Seit der Niederlegung des Geldes sind die Kläger öfter aufgefordert, die nöthigen Nachweise dur Empfangnahme des Geldes beizubringen, sie aben dies aber nicht gethan und sind die an sie deshalb gerichteten Briefe in der letzten Zeit als unbestellbar zurückgekommen. Die vorbezeichneten Kläger oder deren Erben werden benachrichtigt, daß das eingezahlte Geld bei ferner unterbleibender Ab⸗ orderung, zur allgemeinen Justizoffizianten⸗Wittwen⸗ asse abgeliefert werden soll.

Arnswalde, den 1. Juli 1879.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

8

86 1“ 1 Bekauntmachung.

Auf der Glashütte bei Baruth ist im Jahre 1849 der Vööö Joseph Keßler und im Jahre 1874 daselbst seine Ehefrau Ma⸗ rianne, geb. Richter, verstorben. Beide haben in ihrem Testament u. A. die folgenden Personen,

. 3 8 88

1) Marianne Bidtner, geb. Keßler,

2) Schuhmacher Karl Keßler,

3) Josepha Kölbel, geb. Müller,

4) Theresia Thomas, geb. Palme,

5) Joseph Keßler,

6) vier Kinder des verstorbenen Anton Richter zu Bautzen.

Dieselben resp. ihre Erben werden hiermit auf⸗ gefordert, sich binnen drei Monaten, spätestens in dem auf den 25. September 1879, Vormit⸗ tags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗ sprüchen an eine zum Nachlaß gehörige Hypothek von 101 21 ausgeschlossen werden.

Baruth, den 10. Juni 1879. 8 e“

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[6073] Bekanntmachung. ö“ Die Lieferung von 66 000 Centnern Oberschlesische oder Westphälischen Steinkohlen, 5500 Centnern Bitterfelder Braunkohlen und 3000 Hektolitern Coaks für die oberste Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung soll im Wege des schriftlichen Anbie⸗

tungsverfahrens verdungen werden.

Die Bedingungen können bei dem technischen Bureau des General⸗Telegraphenamts, Französische Straße 33 b. c., an den Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Anbietungen sind versiegelt und frankirt mit der Aufschrift „Angebot zur Lieferung von Stein⸗

August, Mittags 12 Uhr, an das genannte Bureau abzugeben. Berlin, W. 7. Juli 1879. Kaiserliches General⸗ Kaiserliches General⸗ Postamt. Telegraphenamt. Wiebe. In Vertretung: Elsasser.

[6190] Bekanntmachung.

Zur Verdingung der behufs Erweiterung der sigen Garnison⸗Bäckerei erforderlichen Tischlerarbei⸗ ten incl. Material, sowie der Lieferung der be⸗ nöthigten Granitplatten und Saargemünder Platten in öffentlicher Submission ist bei dem unterzeich⸗ neten Proviantamt Termin auf

Dienstag, den 22. Juli er. Vorm. 11 Uhr, anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Tischlerarbeiten (bezw. auf Lieferung von Granitplatten oder von Saar⸗ gemünder Platten jede Offerte besonders) behufs Erweiterung der Garnison⸗Bäckerei“ hierher einzu⸗ reichen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.

Die betreffenden Bedingungen, Projektzeichnun⸗ gen ꝛc. liegen in unserm Bureau Kövpnicker⸗ straße 16/17 zur Einsicht aus. 9

Berlin, den 13. Juli 1879.

Kgl. Proviantamt.

[6179013. Bekanntmachung.

Für die vom 4. bis 22. September d. J. in den Kreisen Ost⸗ und West⸗Havelland, Jerichow II., Ruppin, Ost⸗ und West⸗Priegnitz stattfindenden Manöver der kombinirten 2. Garde⸗Division sollen circa 1200 zweispännige Wagen zur Abfuhr der Ver⸗ pflegungs⸗ ꝛc. Bedürfnisse von den Magaszinen, so⸗ wie circa 800 zweispännige Wagen zum Transport der Offizier Effekten ꝛc. an den Mindestfordernden verdungen werden.

Offerten mit Angabe des Preises pro Wagen für einen ganzen resp. halben Tag sind unter Bezeich⸗ nung „Vorspann“ an die unterzeichnete Intendan⸗ tur bis zum 23. Juli d. J. einzureichen, an wel⸗ chem Tage früh 10 Uhr auf dem Bureau (Artil⸗ lerie⸗Kaserne am Kupfergraben, Stube Nr. 90) der Verdingungstermin abgehalten werden wird. Ebenda liegen die Bedingungen zur Einsicht aus.

Berlin, den 11. Juli 1879.

Intendantur der 2. Garde⸗Infanterie⸗

Division.

Czerlinsky.

[5926] Bekanntmachung. Die Lieferung von 267 Stück kiefernen Bettungsbohlen, à 3 m lang, 30 cm breit und 8 em stark, soll auf dem Wege der öffentlichen Submission an

deren jetziger Aufenthalt und Existenz unbekannt ist, zu Erben eingesetzt: 5 V

und Braunkohlen und Coaks“ bis zum 1.

Termin auf den 18. Juli, Vormittags 10 Uhr anberaumt worden.

Lieferungs⸗Unternehmer wollen ihre postmäßig verschlossenen, mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Bettungs⸗ bohlen“ versehenen Offerten frei bis zur Terminsstunde an das unterzeichnete Artillerie⸗Depot einsenden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im diesseitigen Geschäftslokale zur Einsicht aus, können auch ab⸗ schriftlich gegen Erstattung der Kopialien mitge⸗ theilt werden. M1XMX““

Artillerie⸗Depot Torgau. [6001] Submission.

Zum Umbau des Festungs⸗Magazins resp. zur Erhöhung desselben um 1 Stockwerk sollen die dazu erforderlichen

im Betrage von 13 562 78 22 746 43 6 868 95

356 50

Maurerarbeiten v 8 3 achdeckerarbeiten 8 * Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten 1

Klempnerarbeiten 8 1 100 52

Malerarbeiten 8 8 8 207 96 einschließlich der Materialienlieferung, nach den einzelnen Titeln getrennt, im Submissionswege ver⸗ geben werden.

Versiegelte Offerten mit der Aufschrift „Umbau des Festungs⸗Magazins“ sind bis zum Montag, den 21. d. M., Vormittags 10 Uhr, in unse⸗ rem Bureau franko abzugeben, woselbst auch die betreffenden Anschlagspositionen nebst Bedingun⸗ gen ꝛc. eingesehen, event. gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abschriftlich mitgetheilt werden können.

Stralsund, den 4. Juli 1879.

Königliches Proviant⸗Amt.

[6166] 1 Die Lieferung von neun Festungs⸗

1 Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Bekanntmachung.

Flaggen für die hiesige Fortifikation soll im

Die Lieferungs bedingungen sind im Fortifikations⸗ Bureau Hinter Roßgarten Nr. 58 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

Lieferungslustige haben ihre Offerten versiegelt und portofrei, mit entsprechender Aufschrift verse⸗

hen, bis zum 1 22. Juli cr.,

Dienstag, den 22. Vormittags 10 Uhr,

an das genannte Bureau einzureichen, wo deren

Eröffnung zur angegebenen Zeit und in Gegenwart

der sich einfindenden Submittenten stattfinden wird.

Königsberg, den 10. Juli 1879. (Ag. Kbg. 212.) Königliche Fortifikation.

Bekanntmachung.

[6188]

Für den Festungsbau von Königsberg soll die Lieferung des Bedarfs von

Achsen, Rädern und Achslagern für Transport⸗Lowries, sowie die an diesen Gegenständen vorkommenden

Reparaturen

im cer der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen sind im Fortifikations⸗ Bureau Hinter Roßgarten Nr. 58 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

Unternehmungslustige haben ihre Offerten ver⸗

(5986]

Donnerstag, den 24. Juli er Vormittags 10 Uhr,

der sich einfindenden Submittenten stattfinden wird

Königsberg, den 11. Juli 1879. Königliche Fortifikation

Bekanntmachung. Die Lieferung der Verpflegungs⸗ und Bivaks

Bedürfnisse für die Truppen des I. Armee⸗Corps

während der diesjährigen Corpsübung, welche in

soll im Wege der öffentlichen Submission event.

welchem Behuf ein Termin auf den 30. Inli, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftszimmer Nr. 51 anberaumt ist

Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Verpflegungs⸗

I. Armee⸗Corps“

bedingungen in unserer Registratur, sowie bei dem Proviant⸗Amte in Danzig eingesehen,

Kopialien bezogen werden können. Königsberg, den 2. Juli 1879.

[5921] Die Lieferung von: 1) rot. 515 500 Klgr. 8 2) rot. 889 500 Klgr. eisernen Langschwellen, 3) rot. 189 600 Klgr. eisernen Querschwellen, und 4) rot. 108 500 Klgr. Kleineisenzeug, soll im Ganzen oder getheilt im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen können in unserer Kanzlei hierselbst eingesehen, auch Submissionsfor⸗

Stahlschienen,

Erstattung der Kopialien bezogen werden.

schwellen ꝛc.“ bis spätestens zu dem auf Montag, den 21. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude, Hedderichsstraße 59, hierselbst anstehenden Termin an uns einzureichen.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.

Frankfurt a. M., den 27. Juni 1879.

Königliche Eisenbahn⸗Direction

[5987] Vergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Lieferung des für den Winter 1879/80 erfor⸗ derlichen Bedarfs von ca. 160 000 kKkg Preß⸗ kohlen bezw. Preßtorf zur Heizung von Per⸗ sonenwagen soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden. 1 Die bezüglichen Lieferungsbedingungen können von dem Vorsteher der Zentralkanzlei, Herrn Peltz hier⸗ selbst, gegen Einsendung des Betrages von 50 bezogen werden. 8 Offerten nebst Proben sind bis zum 19. Inli d. J., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschvift:

versehen franko an unser maschinentechnisches. Burcau einzureichen. Elberfeld, den 4. Juli 1879.

siegelt und portofrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum (Ag. Kbg. 214.)

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[5956]

Posen⸗Crenzburger Eisenbahn.

Es soll die Lieferung des Bedarfs von ca. 300 000 kg 1 sowie 23 500 kg Kleineisenzeug, bestehend aus 1800 Stück Laschen, 5000 Stück Laschenbolzen, 27 000 Stück

13 em hohe Bessemer⸗Stahlschienen,

Hakennägel und 3600 Stück Unterlagsplatten im Wege der Submission vergeben werden. Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: 8 G „Submission auf Lieferung von Stahlschienen und Kleineisenzeug für die Posen⸗Creuzburger

Eisenbahn“ 1

bis zum Submissionstermin:

Dienstag, den 22. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, an unsere Betriebs⸗Materialien⸗Verwaltung, St. Martin 21 hierselbst, einzureichen, woselbst die Bedin⸗

gungen und Zeichnungen auch zur Einsicht ausliegen.

Die Lieferungs⸗Bedingungen für jedes Submissionsobjekt nebst Zeichnungen können gegen porto⸗ freie Einsendung von 75 von der Betriebs⸗Materiallen⸗Verwaltung bezogen werden.

den Mindestfordernden vergeben werden, wozu ein

*

F1““

Posen, den 3. Juli 1879. 1

88

Die Direktion.

*

den Kreisen Königsberg und Fischhausen stattfindet,

„Unternehmungslustige werden zur Betheiligung an diesem Termine mit dem Bemerken aufgefordert, 8 daß die versiegelten Submissionsofferten mit der

Bedürfnissen für das Corps⸗Manöver des

versehen, bis zum genannten Zeitpunkte portofrei hierher einzureichen sind und daß die Lieferungs⸗

Bezügliche Submissions⸗Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Stahlschienen resp. Lang-

Submission auf Lieferung von Preßkohlem

an das genannte Bureau einzureichen, wo deren Eröffnung zur angegebenen Zeit und in Gegenwart

mit darauf folgender Lizitation vergeben werden, zu

viar f auch ab⸗ schriftlich von beiden Stellen gegen Erstattung der

Königliche Intendantur J. Armee⸗Corps.

mulare von da auf portofreies Ansuchen und gegen