1879 / 162 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

New-Xork, 11. Juli. (W. T. B.)

Waarenberient.

6 ¾. rohes Petroleum 5, Nehl 4 D. 20 C. m’red) 45 C. 13 ⅞. clear) 5 C. Getreidefracht 4 ½.

New-York, 11. Juli. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht.

8 8

zaumwolle in New-York 1

New-Orleans 11 ⅞. Petroleum in New-York 6 ½. do. in Philadelphia do. Pipe line Certificats D. 69 C. Rother Winterweizen 1 D. 20 C. Mais Zucker (Fair rebning Muscovados) 6½. Kaffee (Rlo-, Schmalz (Marke Wilcoz) 6 ⅜, do. Fairbanks 6 ½.

Zufuhren in allen Union

(olẽ Speck (short

81u 2 8 86 8 u“ 8 I11““

häfen 2000 B., Ansfuhr nach Grossbritannien 3000 B., nach dem Kontinent 3000 B., Vorrath 171 000 B.

Ausfuhr

Berlizn, 12. Juli. (Bericht über den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Der Verkehr in bebauten Grundstücken schreitet trotz der eingetretenen Reise- Saison langsam vorwärts. Im Gegensatz hierzu der Hypo- thoekenmarkt, seit dem Quartalsabschluss, das Bild allge- meiner Geschäftslosigkeit. Gutes Material zur sofortigen Beleihung

Termine coursirenden Obje üung des Zinssatzes ins Auge gefasst wird. Wir notiren: Brste pupillarische Ein- tragungen in frequyenter Stadtlage 5 %; beste bevorzugte Ge- gend 4 ½ 4 ¾ %; entlegene Strassen 5 ½ —6 %. Zweite un d fer- nere Stellen innerhalb der Feuerkasse 5 ½ —6 7 F%. Amorti- sations-Hypotheken in den besseren Stadttbeilen 5— 5 ½ %; in den übrigen 5 ½ 58 —6 % incl. Amortisation. Für Guts-Hy- potheken innerhalb der pupillarischen Grenzen ist je nach dem Kulturzustande und der Provinz Kapital zu 4 ½ 4 ¼½ 5 % reichlich offerirt. Verkäufe sind gemeldet über: Gut Murcellino, Kreis Posen, und Rittergat Leyer hor, Kreis Grimmen.

ist vollständig ohne Angebot, während bei den wenigen, für spätere V

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e————

naAexerk

Theater.

her-Theater. Sonntag: 11. Gastspiel K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, rn. u. Frau Hartmann u. des Hrn. Thimig. Zum 11. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp. Montag: 12. Gastspiel der K. K. Hofschauspieler. 12. M.: Rosenkranz und Güldenstern.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Habn. onntag: Zum 11. Male u. Montag z. 12. M.: stspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von

F. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch⸗

phantaftische Ausstattungs⸗Operette mit Ballet in

3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei

bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A.

Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn.

Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nach

Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die

Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters HIrrn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.

Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Sonntag: 9. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ pielerin Frau Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß⸗ mann aus Wien. Zum vorletzten Male: Haus Daruley. Schauspiel in 4 Akten von L. Bulwer (Lord Lytton). Montag: Dieselbe Vorstellung.

Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. onntag: Von 4 Uhr an: vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illu⸗ nination, Großes Doppel⸗Concert. Im Theater: Neu einstudirt: Bädeker. Schwank mit Gesang in 1 Akt v. G. Belly. Aennchen vom Hofe. Schwank mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson, neu ein⸗ Posse mit Gesang in 1 Akt von

Salingré. Anfang der Vorstellung 6 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Vor und nach der

orstellung: Gr. Concert. Anfang 5 Uhr.

Germania-Sommer-Theater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinr. Fischbach: Die Lieder des Musikanten. Volksstück mit Gesang in 5 Akten von R. Kneisel. Mpontag: Gastspiel des Hrn. Heinrich Fischbach: Die Lieder des Musikanten.

Sonntag u.

jelg. Tage: Im prachtvollen Sommergarten: Von

5 Uhr an ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert.

Tyroler Natur⸗Sänger⸗Gesellschaft.

risches Damen⸗Quartett. Brillante Illumination

durch mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater

(Anfang 7 Uhr): Gastspiel der K. K. Solotänze⸗

rirnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern⸗

Theater in Wien. Um 8 Uhr: Pas de deux. Um

9 Uhr: Holländischer Nationaltanz. Um 9 ½ Uhr: Pas

de six. Hierzu: Mariannens Lüge. Lustspiel in 4 Akten von E. Fritzsche. Entrée 50 ₰.

Familien⸗Nachrichten⸗

Verlobt: Frl. Helene Ebell mit Hrn. Dr. phil. C. Laubinger (Hannover). Frl. Frida Schu⸗ mann mit Herrn Lieutenant Madlung (Berlin).

Verehelicht: Hr. Ingenieur Conrad Beckhaus mit Frl. Emma Blumenberg (Hannover).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prof. Dr. G. Ellendt (Königsberg). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Bismarck (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Prof. Alfred Pernice (Halle).

Gestorben: Hr. Bergreferendar Carl v. Gahlen (Clausthal). Verw. Frau Wildmeister Char⸗ lotte Schmidt, geb. Weiß (Potsdam). Hr. Premier⸗Lieutenant Paul Nehse (Görlitz) Hr. Justizrath Baron Waldemar v. Dazur (Pilsnitz bei Breslau). Hr. Hauptmann Arthur Hagemeier, genannt v. Niebelschütz (Guhrau).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [5984]

Die auf Bahnhof Bromberg angesammelten alten Schienen⸗ und Metall⸗Abgänge sollen Montag, den 14. Juli cr., Vormittags 11 Uhr, in unserm Bureau, Elisabethstraße 29, öffentlich verkauft werden. Die Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten Materialien liegen bei unserm Bureau⸗ Vorsteher Ohme zur Einsicht aus und werden auf portofreie Requisition von demselben unfrankirt über⸗ sandt werden. Bromberg, den 30. Juni 1879. König⸗ liche Eisenbahn⸗Kommission.

1 Bekanntmachung.

Für die unterzeichnete Verwaltung sollen 45 Stück eiserne patent geschweißte Rohre, 940 mm lang, 106 mm äußerer Durchmesser, 4 mm Wandstärke, beschafft werden.

Licferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von eisernen Röh⸗ ren“ bis zu dem am 24. Juli cr., Mittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf pertofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen gebst den näheren Bedarfsangaben und Proben bei der Ver⸗ waltung zur Ei sicht aus.

Kiel, den 9. J. li 1879. 3

Materlalien⸗Magazin⸗Verwaltung der Kaiserlichen Werft.

Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗

Stey⸗

[6118]

Von dem Russischen Finanz⸗Ministerium bin ich beauftragt, die fälligen Coupons sämmtlicher Orient⸗Anleihen einzulösen.

Am 1//13. Juli sind demnächst die halbjährigen Zinscoupons der

II. Serie Orient⸗Anleihe

fällig, und werden dieselben an meiner Kasse zum jeweiligen Tagescourse der russischen Banknoten

bezahlt. 88 S. Bleichroder.

Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 28. v. Mts. am heutigen Tage stattgefundenen öf⸗ fentlichen Verloofung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg sind folgende Apoints ge⸗ zogen worden: Litt. A. à 1000 Thlr. = 3000 77 Stück, und zwar die Nummern: 15 827 994 1115 1233 1254 1264 1308 1346 1529 1724 1995 2333 2578.2794 3434 3540 3900 3957 4376 4636 4734 5123 5311 5510 5680 6229 6801 7592 7848 8320 8453 8499 8581 8598 8682 8690 8831 8915 9067 9120 9450 9663 10138 10373 10394 10497 10715 11031 11050 11380 11396 11724 12047 12089 12185 12195 12368 12473 12585 12679 13299 13315 13338 13441 13463 13474 13503 13509 13532 13618 13627 13635 13644 13846 13851 13985. Litt. B. à 500 Thlr. = 1500 28 Stück und zwar die Nummern: 140 786 1475 1709 2033 2054 2393 2397 2407 2418 2530 2832 2926 3075 3158 3434 3454 3706 3743 4297 4367 4458 4587 4744 4765 4834 4926 5244. Litt. C. à 100 Thlr. = 300 96 Stück, und zwar die Nummern: 119 137 326 376 529 617 677 874 1170 1258 1345 1419 1540 1564 1631 1736 1775 2100 2180 2655 2684 2851 3484 3498 3706 4180 4390 4748 4849 4972 5089 6418 7248 7592 8615 9056 9223 9450 9490 9595 9664 10325 10434 10560 10740 11117 11162 11433 11460 11527 11743 11889 12015 12069 12080 12270 12293 12779 12950 12966 13103 13239 13244 13257 13292 13658 13825 13860 13932 14318 14501 14555 14641 14705 14720 14802 14830 15001 15077 15102 15590 15825 15982 16015. Litt. D. à 25 Thlr. = 75 78 Stück, und zwar die Nummern: 21 121 273 834 1212 1460 1705 1766 1874 2039

5678 5804 5904 5998 6554 6971 7245 7258 7589 8168 8378 8473 8532 8634 8681 8788 9084 9306 9406 9465 9545 9626 9640 9722 9909 9972 10002 10120 10540 10694 10781 10852 10874 10894 11254 11385 11442 11594 11617 11774 11779 11900 12168 12193 12305 12400 12424 12471 12557 12567 12713 12752 12890. Die Inhaber der vor⸗ bezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und der dazu gehörigen Cou⸗ pons Ser. 1V. Nr. 11 bis 16 nebst Talons, den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Renten⸗ bank⸗Kasse, Unterwasserstraße Nr. 5, vom 1. Dk⸗ tober er. ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. Ok⸗ tober cr. ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Von den früher verloosten Renten⸗ briefen der Provinz Brandenburg sind nachstehend genannte Apoints noch nicht zur Einlösung bei der Rentenbank⸗Kasse präsentirt worden, obwohl seit deren Fälligkeit 2 Jahre und darüber verflossen sind. Pro 1. April 1875: Litt. B. Nr. 569, Litt. C. Nr. 1135 3608, Litt. D. Nr. 1055 4562. Pro 1. Ok⸗ tober 1875: Litt. A. Nr. 842 2697 4989, Litt. B. Nr. 3399, Litt. C. Nr. 329 663 917 1430 1942 2623 4386 4617 4656 6190 7238, Litt. D. Nr. 2516 3226 3884 5824 6245 6811. Pro 1. April 1876: Litt. A. Nr. 1464 6511 7613 8108, Litt. C. Nr. 1432 3644 4465 4601 7028 8657.

Pro 1. April 1876: Litt. D. Nr. 604 671 4515

5537 6217 6784 8203. Pro 1. Oktober 1876: Litt. A. Nr. 5121 5492 6339, Litt. B. Nr. 3134, Litt. C. Nr. 999 1718 5935 5990 6389 8865 8967 10392 10601, Litt. D. Nr. 118 485 2853 3177 3593 4899 5789. Pro 1. April 1877: Litt. A. Nr. 179 2780, Litt. C. Nr. 519 974 1067 1966 3975 5233 6248 6910, Liit. D. Nr. 810 5939 6062 7757 8644 8708. Die Inhaber dieser Re⸗⸗ tenbriefe werden wiederholt aufgefordert, den Nenn⸗

werth derselben nach Abzug des Betrages der von

den mitabzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke bei unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Wegen der Verjährung der ausgeloosten Renten⸗ briefe ist die Bestimmung des Gesetzes über die Er⸗ richtung der Rentenbanken vom 2. März 1850 §. 44 zu beachten. Den Inhabern von ausgelsosten und gekündigten Rentenbriefen steht es frei, die zu rea⸗ lisirenden Rentenbriefe mit der Post an die Ren⸗ tenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit solcher die Summe von 300 nicht übersteigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers er⸗ folge. Einem solchen Antrage ist alsdann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 300 handelt, eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen. Berlin, den 17. Mai 1879. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Branden⸗ burg. Heyder.

[6181] 18 11“ der ausgeloosten Kreis⸗Obli⸗ gationen des Kreises Oels.

Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1880 einzulösenden Kreis⸗Obli⸗ gationen des Kreises Oels sind nachstehende Ni

mern gelogen worden und zwar:

5515 5626 5695 5981 6028 6120 7624 7792 8050 8094 8268 84166

2712 2764 2945 2947 3288 3816 4076 4317 4370 4831 4898 4992 5139 5262 5440]

a. von den unterm 2. Januar 1866 aus⸗ gefertigten Kreis⸗Obligationen:

Nr. 23. Litt. C. 300

Nr. 33, 119, 172, 220, 307, 345 und 349. Litt. D. 2 150

Nr. 31, 71, 83 und 177. Litt. E. à 275

Nr. 6, 46, 52 und 82;

b. von den unterm 22. Januar 1874 aus⸗ gefertigten Kreis⸗Obligationen:

ELitt. C. ο 300

Nr. 6, 121 und 153. Litt. D. à 150

Nr. 7.

Nr. 31.

Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1880 hier⸗ durch gekündigten Obligationen werden daher auf⸗ gefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obli⸗ gationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedachten Obligationen gehörigen Zinscoupons Ser. III. Nr. 7—10 nebst Talons und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen gehörigen Talons und Zinscoupons vom 2. Januar 1880 ab bei der hie⸗ sigen Kreis⸗Kommunalkasse in Empfang zu nehmen. Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli⸗ gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht statt und wird der Werth der etwa nicht zurückgelieferten Coupons ron den Kapitalien in Abzug gebracht.

Gleichzeitig wird der Inhaber der bis jetzt noch nicht realisirten unterm 24. Juni 1878 ausgeloosten Kreis⸗Obligation Litt. E. Nr. 38 über 75 hier⸗ durch erinnert, zur Vermeidung weiterer Zinsverluste die Valuta baldigst zu erheben.

Oels, den 28. Juni 1879.

Namens des Kreis⸗Ausschusses. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.

Litt. E. à 75

8 Bekanntmachung.

Bei der am 31. Januar 1879 erfolgten 24. Aus⸗ loosung der für das Jahr 1879 zu amortisirenden Obligationen des Kreises Johannisburg vom 1. April 1856 I. Emission ist das Loos auf nach⸗ Fehend bezeichnete Obligationen gefallen.

Litt. A. über 3000 Nr. 1. Litt. B. über 1500 Nr. 8. Litt. D. über 150 Nr 4. 3

Bei der 13. Ausloosung der für das Jahr 1879 zu amortisirenden Kreis⸗Obligationen vom 22. Sep⸗ tember 1864 II. Emission sind folgende Loose ge⸗ ogen: zogeritt. 4. Nr. 6 12 14 über je 3000

Bei der 7. Ausloofung der pro 1879 zu amorti⸗ sirenden Kreis⸗Obligationen vom 1. Oktober 1869 III. Emission sind folgende Loose gezogen:

Litt. B. Nr. 4 über 1500 Litt. C. Nr. 84 über 300

Indem wir vorstehend bezeichnete 4 ½ % Kreis⸗ Obligation zum 2. Januar 1880 hiermit kün⸗ digen, wird der Inhaber derselben aufgefordert, den Nominalwerth gegen Zurücklieferung der Kreis⸗ Obligation im kursfähigen Zustande nebst Talon und den dazu gehörigen Zinscoupons Ser. II. Nr. 5 bis 10, sowie gegen Quittung vom 2. Januar 1880 ab mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst baar in Empfang zu nehmen. Vom 2. Januar 1880 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Kreis⸗ Obligation nicht statt. Der Werth der etwa nicht zurückgegebenen Coupens wird bei der Auszahlung vom Nominalwerth in Abzug gebracht.

Poln. Wartenberg, den 9. Juli 1879.

Der K

LE1“

Rusche Ausloosung der Stadt Casseler Obligationen

4 prozentigen Anleihe von 700,000 Thaler de 1872.

Zur Rückzahlung am 2. Januar 1880, mit wel⸗ chem Tage auch die Verziusung aufhört, sind fol⸗ gende Obligationen der vorgenannten Anleihe heute ausgeloost worden:

Serie A. Nr. 99, 159 und 230, je über 1000

Thaler, Serie B. Nr. 177, 244, 295, 302, 537 und 577, je über 500 Thaler, 117, 1720, 61, 207¼,

der

Serie C. Nr. 24, 43, 71. 372 und 480, je über 200 Thaler, Serie D. Nr. 101, 120, 125, 213, 330, 333, 355, 414, 437 und 446, je über 100 Thaler. Außer bei der hiesigen Stadthauptkasse erfolgt die Rückzahlung bei der Preußischen Central⸗ Boden⸗Credit⸗LAletien.Gesellschaft zu Berlin und bei dem Bankhaus M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst Coupons und Talons. Dieselbe findet auf Verlangen auch schon vor jenem Termin gegen Vergütung der Zwischenzinsen statt. An Rückständen aus früheren Verloosungen werden hier verzeichnet: ans der Verloossung von 1877: Serie B. Nr. 498 über 500 Thaler, aus der Verloosung von 1878: Serie B. Nr. 180 über 500 Thaler, Serie C. Nr. 44 und 161 je über 200 Thaler, Serie D. Nr. 112 und 312 je über 100 Thaler, deren Inhaber zur Erhebung der Capitale hiermit wiederholt aufgefordert werden. Cassel, am 9. Juli 1879.

Der Oberbi

88

Weise.

Die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen werden [602

hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum 31. De⸗ zember 1879 an die hiesige Kreis⸗Kommunalkasse nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine gegen Empfang des Nennwerthes der Obligationen einzusenden.

Von den nach dem 31. Dezember 1879 ein⸗ gereichten ausgeloosten Kreis⸗Obligationen werden vom 1. Januar 1880 ab keine Zinsen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.

Von den in den früheren Jahren ausgeloosten Johannisburger Kreis⸗Obligationen sind die folgend bezeichneten noch nicht eingelöst:

I. aus der I. Emission vom 1. April 1856:

Litt. A. Nr. 101 über 300 Litt. D. Nr. 142 über 150 II. aus der II. Emission vom 22. September 1864: Litt. A. Nr. 2 und 15 über 3000 Litt. C. Nr. 94 und 107 über 300 Litt. E. Nr. 66 über 75 III. Emission vom 1. Oktober 1869: Litt. C. Nr. 72 und 74 über 300

Die Inhaber dieser vorbezeichneten Kreis⸗Obli⸗ gationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben nunmehr schleunigst an die hiesige Kreis⸗Kommunal⸗ kasse einzusenden.

Johannisburg, den 7. Juli 1879. Der Kreis⸗Ausschuß.

.

2 S u]

Nordhausen⸗Erfurter Ciseunbahn. „In Gemäßheit §. 6 des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom 20. Februar 1871 über 400 000 Thlr. Prioritäts⸗Obligationen sind die Nummern 18 663 1202 1291 1294 1295 1298 1303 1542 1688 1695 1698 1909 2636 2788 2789 2948 2978 3196 3201 3266 3741 3997 ausgelgost. Die Rückzahlung im Nominalbetrage erfolgt vom 2. Januar 1880 ab.

Nordhansen, den 16. Mai 18790.

Die Direktion.

[6180]

Betreffend die Aufkündigung einer ausgeloosten Obligation des Kreises Wartenberg. „Bei der am 3. Juli cr. in Gemäßheit der Be⸗ stimmung des Allerhöchsten Privilegii vom 10. April 1872 stattgefundenen Verloosung der zum 2. Januar 1880 planmäßig einzulösenden Wartenberger Kreis⸗ Obligationen ist im Beisein eines Notars nach· stehende Nummer im Werthe von 500 Thlr. gleich

1500 gezogen worden, und zwar: 1 Stück Litt. B 500 Thlr. Nr. 97. G

Halberstadt⸗Blankenburger Eiseubahn⸗ Gesellschaft.

Von dem Bahnaufkommen aus dem Geschäfts⸗ jahre 1878 kommen auf die Stamm⸗Prioritäts⸗ Aktien, und zwar auf die Dividendenscheine zu sol⸗ chen pro 1873, auf welche s. Z. bereits je 5 Tha⸗ ler unter entsprechender Abstempelung gezahlt sind, 1 ½ % zur Vertheilung.

Die entfallenden Beträge werden gegen die mit einem Verzeichnisse einzureichenden betreffenden Di⸗ videndenscheine pro 1873 mit 9 pro Stück

in Braunschweig bei der Braunschweig⸗

Hannoverschen Hypothekenbank,

in Hannover bei Herren Ephraim Mehyer

& Sohn

vom 16. d. M. an gezahlt werden. Die Divi⸗ dendenscheine werden nach zuvoriger Abstempelung den Einreichenden zurückgegeben. Formulare zu den Verzeichnissen werden den Aktionären bei den be⸗ zeichneten Zahlstellen ausgehändigt.

Braunschweig, den 7. Juli 1879.

Der Verwaltungsrath.

Soeben erschtenen: 16192]

Grundbuchrecht.

Das Preußische Grundbuchrecht. Die f das Preußische Grundbuchrecht betreffenden e und ergänzenden Gesetze nach dem am 1. Ok⸗ tober 1879 eintretenden Rechtsstande mit einem ausführlichen Kommentar in Anmerkungen bherausg. von W. Bahlmaun, Geh. Ober⸗ Reg.⸗Rath. Dritte, verm. u. verb. Auflage. (Erste Lieferung. (Bogen 1—10.) gr. 8. Preis 3 8 Civilprozeßordnung. Zlur praktischen Anwendnug der deut⸗ schen Civilprozeßordnung. Vorträge, ge⸗ halten im Berliner Anwaltverein von G. von Wilmowsli und M. Levy, Rechtsanwälten beim Königl. Stadtgericht zu Berlin. 184 S. 8. Geheftet. Preis 2,40. 8 Der amtsgerichtliche ordentliche Civil⸗- prozeß von Dr. Goldenring, Friedensrichter in Pfalzburg. Geheftet. Preis 1,20. b Uebersicht der vom 1. Oktober 1879 ab nach der neuen Gerichtsorganisation in Preußen bestehenden Oberlandesgerichte, Landge⸗ richte und Amtsgerichte. Zusammengestellt von Frick, Kanzlei⸗Direktor am Kreisgericht zu Cottbus. Gefalzt. Preis 5) B2

Verlag von Franz Vahlen in Verlin W. Mohrenstraße 13/14.

reisausschuß des Kreises Wartenberg.

An den Reichskanzler.

irgermeister der Residenz.

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Pest⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

8 8

2 1“ 18

6.

Deutsches Allerhöchster Erlaß

vom 27. Mai 1878, betreffend die Errichtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisen⸗ bahnen.

Auf den Bericht vom 24. d. M. und J. will. Ich nach Ihrem Antrage genehmigen, daß die Verwaltung der Reichs⸗ eisenbahnen von einem besonderen Reichsamte als einer dem Feh ee unmittelbar unterstellten Centralbehörde geleitet werde.

Berlin, den 27. Mai 1878.

Wilhelm. Fürst von Bismarck.

Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: S.

den Minister der öffentlichen Arbeiten, Staats⸗Minister Maybach zum Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen zu ernennen.

Dem zum Königlich niederländischen General⸗Konsul mit dem Sitze in Hamburg ernannten Herrn R. von Schmidt⸗ Pauli ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

““ Bekanntmachung.

Beitritt Bulgariens zum Weltpostverein. Das Fürstenthum Bulgarien ist dem Weltpost⸗ verein beigetreten. Es kommen mithin für die Briefsen⸗ dungen nach und aus Bulgarien die Vereinsportosätze in An⸗ wendung, nämlich 20 ₰3 für frankirte Briefe, 40 für un⸗ frankirte Briefe; 10 für Postkarten; 5 für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 für Geschäftspapiere und 10 für Waaren⸗ proben. ““

Berlin W., den 12. Juli 1879. Kaiserliches General⸗Postamt Wiebe.

Die Nummer 23 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1313 das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichs⸗ aushalts für das Etatsjahr 1878/79 und des Landeshaus⸗ alts von Elsaß⸗Lothringen für die Rechnungsperiode vom Januar 1878 8 8 31. März 1879. Vom 5. Juli 1879; unter

Nr. 1314 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etats⸗ jahr 1879/80. Vom 6. Juli 1879; und unter

Nr. 1315 die Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Vom 7. Juli 1879.

Die Nummer 24 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1316 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Er⸗ richtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisen⸗ bahnen. Vom 27. Mai 1878. 8 8

Berlin, den 14. Juli 1879.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußer:z.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann neben seinen bisherigen Funktionen zum Minister für Handel und Gewerbe zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Falk, sowie dem Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Friedenthal unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats⸗Ministers, die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung zu ertheilen, und

den Ober⸗Präsidenten der Provinz Schlesien von Putt⸗ kamer zum Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, sowie

den Rittergutsbesitzer Dr. Lucius zum Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden bisherigen Münzmeister und Münzvorstand Conrad in Frankfurt a. M. zum Direktor der öniglichen Münz⸗ anstalten mit dem Range eines Rathes dritter Klasse zu er⸗ nennen, und

den Regierungs⸗Rath de Ober⸗Regierungs⸗Rath und genten; sowie

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Beauclair in Cöln zum Regierungs⸗Abtheilungs⸗Diri⸗

der Besitzerin des Hotel du Nord, Wittwe Schmidt, Johanna Louise Wilhelmine geb. Rakutz, zu Berlin das Prä⸗ dikat einer Königlichen Hoflieferantin zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

Die Ziehung der 4. Klasse 160. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 25. Juli d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. WI1“ Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §8. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 21. Juli d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen.

Beerlin, den 14. Juli 1879. 8 Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Arzt Dr. med. Hermann Barnick zu Berlin ist zum Kreisphysikus des Kreises Eiderstedt mit dem Wohnsitz in Toenning ernannt worden.

Den Oberlehrern Dr. Hermann Schellbach und Dr. Julius Märkel an der Friedrichs⸗Realschule in Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Justiz⸗Ministerium. 1 8

Dem Advokaten Marcard in Hoya ist die Verlegun seines Wohnsitzes nach Osterode a. H. gestattet worden.

8. *

. Bekanntmachung für Seefahrer. Mit der am 17., d. Mts. Keer keginn den Steuermagns⸗

prüfung foll nicht nir, eine Prüfuf um Schiffey auf kleiner Fayrt, sondern auch eine Prüfung zum ScAffer auf großer Fahrt verbunden werden.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen nimmt der Unterzeichnete entgegen. 8 Leer, den 11. Juli 1879. Der Navigationsschul⸗Direktor. 2

5

8

Wendtlandt.

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Der Navigationslehrer

Aichtamtliches. SDeutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14 Juli. Der Bundesrath hielt gestern eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Ministers Hofmann. Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurde zu⸗ nächst eine Vorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichsver⸗ fassung, den bezüalichen Ausschüssen überwiesen.

Sodann wurden Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tags vorgelegt, betreffend die Beschlüsse des Reichstags: a. zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des auswär⸗ tigen Waarenverkehrs; b. zu dem Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für 1879/80; c. zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Tabaks; d. zu dem Entwurf eines Gesetzes wegen Erhebung einer Nachsteuer vom Tabak ꝛc.; e. zu dem Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung; f. zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Steuer⸗ freiheit des Branntweins zu ewe Zwecken; g. zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Zolltarif des deutschen Zoll⸗ gebiets; h. zu der Vereinbarung mit der Schweiz über die Regulirung der Grenze bei Konstanz; i. zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Konkursver⸗ fahrens. Der Bundesrath ertheilte den unter a. c. c. f. g. und i. genannten Gesetzentwürfen in der vom Reichstag beschlossenen Fassung die Zustimmung.

Hierauf wurde Beschluß gefaßt über das Pensionsver⸗ hältniß eines Beamten der

othringen.

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. den Verkehr mit Sprengstoffen. Ein Entwurf bezüglicher Bestimmungen wurde genehmigt; b. den Transport von Sprengstoffen auf den Eisenbahnen. Bezügliche Grundsätze wurden festgestellt; c. die Besetzung einer Rathsstelle beim Reichsgericht. Sr. Majestät dem Kaiser wird ein betreffender Vorschlag gemacht werden; d. die Zuweisung rechtshängiger Sachen aus den Hanse⸗ städten an das Reichsgericht. Ein bezüglicher Verordnungs⸗ entwurf wurde genehmigt; e. die steuerliche Kontrole der durch Buntdruck herzustellenden Spielkarten. Die dem Ausschuß⸗ Antrag entsprechenden Beschlüsse wurden gefaßt; f. die Gebühr für die postamtliche Behändigung gerichtlicher Verfügungen. Die Gebühr soll vom 1. Oktober d. J. ab 20 betragen;

g. den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die

2

.3S 1 h 8 8. 2 8 8 ¹ 8 —— a. Fr. 296109—

Landesverwaltung von Elsaß⸗

den 14. Juli Abends.

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ꝛc. Der Gesetzentwurf wurde genehmigt; h. den Abschluß eines Ausliefe⸗ rungsvertrages mit Uruguay. Es wurde das Einverständniß mit dem Abschluß eines solchen Vertrages erklärt; i. Rekursgesuche zweier Postbeamten wegen ihrer Pensionirung; k. den Bericht der Reichsschuldenkommission und Beschluß des Reichstags über denselben Gegenstand; l. die Denkschrift über die Ausführung mehrerer Anleihegesetze und betreffend den Beschluß des Reichs⸗ tags über denselben Gegenstand; m. die Bewillung von Re muneration an Postbeamte für Arbeiten aus Anlaß der Münz⸗ umwandlung; n. die Behandlung der Weintheilungsläger; 0. die zollamtliche Behandlung von Utensilien für Seeschiffe; p. die Taravergütung bei der Einfuhr zollpflichtiger Gegen stände q. die zollamtliche Behandlung von mineralische Schmierölen; r. die Herausgabe des neuen Zolltarifs und des amtlichen Waarenverzeichnisses; s. Verlängerung des Noten⸗ privilegs der Cölnischen Privatbank. Die Gegenstände unte i. bis s. wurden den Ausschußanträgen gemäß erledigt.

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Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (80.) Sitzung trat der Reichstag in die dritte Berathung des Tarif⸗ esetzes ein. §. 1 setzt für einzelne Artikel, die unter das arifgesetz fallen, besondere Einführungstermine fest, theils vor, theils nach dem 1. Januar 1880, als dem Tage, an welchem der neue Tarif in Kraft treten soll. Hierzu beantragten die Abgg. Rickert, Dr. Buhl und Ge⸗ nossen, den Zolltarif in Bezug auf Roggen, Weizen, Gerste ꝛc. (Pos. 9a. und b.) erst vor den 1. Januar 1880 in Kraft treten zu lassen. Ferner beantragte der Abg. Windthorst einen Zusatz, wonach der beschlossene Flachszoll erst am 1. Juli 1880 in Kraft treten soll. 3 Der Abg. Dr. Gneist erklärte, er werde mit einem engeren Kreise seiner politischen Freunde für den §. 1 stimmen. Nicht sowohl aus schutzzöllnerischen als aus konstitutionellen Gründen.

Nie zwar wuüͤrden seine Freunde auf das Streben verzichten,

an die Stelle der irrationellen Matrikularbeiträge vemegliche indirekte Reichseinnahmen zu setzen. Vom nationalen Stand⸗ punkte aus sei durch die Annahme des Antrages Francken stein auf das Aeußerste zu bedauern; eine Repartition der Mehreinnahmen zwischen Reich und Einzelstaaten würde zweck⸗ mäßiger gewesen sein. Durch den neuen Zolltarif werde eine große Lüsternheit nach Mehreinnahmen in Inter essentenkressen eine maßlose Agitation geweckt wer den, deren Ende und Erfolg nicht abzusehen se Hier handele es sich aber um einen Beschluß, der eine Haupt⸗ grundlage der Volkswirthschaft und der Staatswirthschaft für die nächste Zukunft legen müsse. Ein Zolltarif müsse für die nächste Zukunft bestehen. Er könne denselben daher, so lange er eine Mitverantwortlichkeit für den Staat trage, nur verwerfen entweder aus rechtlichen Gründen, wenn derselbe die Verfassung verletze, oder aus sachlichen Gründen, wenn er im Stande sei, ein anderes Tarifgesetz an die Stelle zu setzen. Dies sei aber nicht der Fall. Die Möglichkeit einer neue Beschließung sei durch die Zeitlage ausgeschlossen, da das Haus völlig erschöpft sei. Wäre eine solche aber möglich, so müsse er mit der Mehrzahl seiner politischen Freunde offen bekennen, daß in einer neuen Session, oder nach Auflösung des Hauses die Bedenken, die er gegen den Tarif habe, noch schwerwiegender aussallen würden Wäre dieselbe möglich, so würde jedenfalls eine so unaussprechliche Verwirrung im Handel und Wandel eintreten, nachdem We durch den Tarif betroffenen Industrien in den lang hingezo⸗ genen Verhandlungen auf Jahr und Tag sich auf diesen Tari eingerichtet hätten, daß der wirthschaftliche Schade aus einer monatelang hingezogenen Ungewißheit des Tarifs größer sein würde, als der Schade aus allen Mißgriffen und Enttäuschun⸗ gen, die sich aus diesem Tarif als solchen ergeben würden. Mindestens eben so schwer wiegend seien aber für ihn die Be denken aus der Lage des Staats. Ein Tarifgesetz müsse in nächster Zeit zu Stande gebracht sein, weil der Staat auf dieser Basis allein Verhandlungen über neue Handelsverträge anknüpfen könne und außer Stande sei, die nationalen Interessen wahr zu nehmen ohne solche Grundlage. Noch entscheidender aber sei für ihn der finanzielle Standpunkt. Das Reich bedürfe der er⸗ höhten Einkünfte seit länger als Jahr und Tag. Der Reichsta könne die Matrikularbeiträge nicht ins Unerträgliche steigern und die Mehrzahl der Einzelstaaten könne das schon jetzt vorhan- dene Defizit nicht mit verdoppelten Matrikularbeiträgen ver größern. Reich und Einzelstaat müßten sich dieser Nothwen⸗ digkeit fügen und folgeweise auch der Reichstag. Die An⸗ erkennung dieser nothwendigen Grundlagen liege seiner Auf⸗ fassung nach unabänderlich in der Stellung konstitutioneller Mittelparteien, die auch im Widerspruch mit den wichtigsten Maßregeln der Regierung dem Staate die Existenzbedingungen nicht versagen könnten, die sie selbst sofort beanspruchen müßten, wenn sie zur Leitung der Geschäfte berufen würden. Die kon servativen Parteien des Hauses hätten seit Jahren diesen selben Grundsatz anerkannt und trotz zahlreicher Beschlüsse gegen ihre Grundsätze doch stets dem zugestimmt, was zu gemeinsamen Existenzbedingungen der Staatswirthschaft gehöre. Er habe geglaubt, daß mit dieser neueren⸗ Parteistellung, irn welcher beide Seiten des Hauses sich als für den Staat mit⸗

verantwortlich anerkennten, der beste Fortschritt im öffentlichen