8
Pariz, 19. Juli. (W. T. B.)
Rohzucker behauptet. Nr. 10/13 pr. Juli pr. 100 Kifogr. 50 00, Nr. 7/9 pr. Juli pr. 100 Kllogr. 56,00. Weisser Zucker matt, Nr. 3 Pr. 100 Kilogr. pr. Juli 58,50, pr. August 58,50,
Mehl 4 D. 35 C. Rother Winterweizen 1 D. 13 C. mixed) 45 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ⅔
13 ¾. Schmalz (Marke Wilcor) 6 ⅜, do. Fairbanks 6 ½.
eclear) 5 C. Getreidefracht 4 ¼.
Mais (old 1 Rialsk-Wiasma-Eisenbahn. Im Mai cr. 189 487 Rbl. Kaffee (Rio- (— 30 871 Rbl.); 1. Jan. bis ult. Mai cr. 947 708 Bbl. Speck (sbort (— 80 671 Rbl.) 8 Warschau-Bromberger Eisenbahn. Im Juni cr. 112 164 Rbl.
18
.“ und Frau Hartmann, Hrn.
pr. September-Dezbr. 58,50, pr. Januar-April —,—. New-Nork, 19. Juli. (W. T. B.) Waarenbericht.
MNew-Orleans 11 ½¼.
Baumwolle in New-York 111¹³/16, do. in Petroleum in New-York 6 ⅞, do. in Philzdelphia 6 ¾, rohes Petrolenm 5, do. Pipe line Certificats — D. 69 C.
Einenbabn-Ennahmen.
Hessische Ludwigs-Eisenbahn. Im Juni cr. 947 889 ℳ (+ 4899 ℳ), seit 1. Jan. weniger 159 355 ℳ); Strecken 117 656 ℳ (— 8169 ℳ), seit 1. Jan. weniger 75 763 ℳ
Alte Strecken neue
(+ 13 917 Rbl.), seit 1. Jan. 587 563 Ebl. (+ 23 518 Rbl.) Warschau-Wioener Eisenbahn. (— 101 145 Ebl.), seit 1. Jan. 2 946 864 Rbl. (+ 162 430 Rbl.).
Im Juni cr. 438 745 B.
xT üvK2 82e
amamnr.
gn
Theater.
Wallner-Theater. Dienstag: 20. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, „Thimig. Zum 20. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.
rictoria-Theater. Direktion: Emil Habn. Dienstag: Eastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Zum 20. Male: Die Königin von Golconda. Komisch⸗phan⸗ tastische Ausstattungs⸗Operette mit Ballet in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaslis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brusé. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober⸗Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters
rn. Geißler. Elektrisches Licht vom Inspektor rn. Krämer.
Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: 18. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, allenstein,
Schreiner, Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straßmann
aus Wien: Haus Darnley. 8 7 8 34¼ Tra In Vorbereitung: Der Mann der Wittwe.
Sein Stern.
Dienstag: Neu einstudirt: Ihre Familie.
G. Engels.
fäëänzer vom K. K. Hofopern⸗Theater in
Concert
Geboren:
haltenen Artikels, tungen“ überschrieben ist und mit den Worten ginnt:
Engel⸗Lebrun. Volks⸗ stück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumi⸗ nation des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Krells Theater. Direktion:
bermaria-Sommer-Theater. Dienstag: Gastspiel des Königlich Sächsischen Hofschauspielers Hrn. Franz Oden. Zum 1. Male: Graf Irun, oder: König und Zitherschlägerin. mit Musik in 4 Akten von Franz.
Belle-AlHHance-Theater. Dienstag: Vor⸗ letztes Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und 2
ien. Um 8 Uhr: Tentation. Um 9 ½ Uhr: Tarantella. — Matrosentanz. — Hierzu: Eine kranke Familie. Posse in 3 Akten von G. v. Moser und W. Drost. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ (Kapellen: Baumgarten und Herold). „Stevyerisches Damen⸗Quartett. Tyroler Sänger⸗Gesellschaft. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.
Mittwoch: Großes Volksfest. Im Theater: Die bezähmte Widerspänstige. Halbe Theater⸗ Kassenpreise: I. Parquet 1 ℳ u. s. w.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Comtesse Aeone Mathilde v. Wintzinge⸗
rode mit Hrn. Seconde⸗Lieutenant Robert von Stumpfeldt (Schloß Bodenstein).
Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Baumeister Friedrich Carl Heimann min Frl. Catharina Wrede (Wit⸗ ten a. d. Ruhr — Bonn).
ebor Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Dr. Reuling (Schwarzeck). — Hrn. Oberförster Gercke (Nikolaiken). — Hrn. Major und Adjutant von Kaisenberg (Münster).
Gestorben: Hrn. Wirklichen Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rach Ribbeck Tochter Helene (Berlin).
Steckbriefe und miitersuchungs⸗Sachen. (6386]
Wegen des in der Nummer 6 des ersten Jahr⸗ ganges der Zeitschrift „Nener Berliner Figaro“ ent⸗ welcher mit „Stille 5 2⸗
„Es ist leider eine traur ige Thatsache in unse⸗ rem lieben Berlin, daß sich die hochlöbliche Sicherheitsbehörde, das h eißt also, unsere Po⸗
88 lizei u. s. w.
ist durch Erkenntniß des Köni lichen Stadtgerichts
hierselbst vom 27. Mai 1879 der Redaeceteur der
Zeitschrift, Louis Ferdinand Wilhelm Cunow
der mittelst der Presse verübter Beleidigung für
schuldig erklärt und unter Zurlast legung der Kosten mit Einhundert Mark Geldstrafe, welcher im Un⸗ vermögensfalle 10 Tage Gefängniß zu substituiren, bestraft worden. Zugleich ist Anort nung getroffen worden, daß der betreffende Artikel in allen vor⸗ findlichen Exemplaren, nebst den zu seiner Her⸗ stellung erforderlich gewesenen Platten und Formen
unbrauchbar zu machen ist.
Dies bringt das Polizei⸗Präsidium au f Grund der gerichtlich zugesprochenen Befugniß h.iermit zur öffentlichen Kenntniß.
Berlin, d.n 10. Juli 1879.
Königliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung: Schlieckmann.
11.“ — — —V:—:;:;— 5
Gegen den Knecht Peter Glombitza aus Waschelwitz ist die gerichtliche Haft wegen vor sätz⸗ licher Brandstiftung unter erschwerenden Umstän den beschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den
Glombitza im Beiretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzu⸗ iefern. Scrut. 152/77. Neustadt O./S., den
„Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Abthei⸗ ung für Strafsachen. 3 5
Schauspiel
V
Zu verkaufen. Vom Thüringischen Ulanen⸗ Regiment Nr. 6 in Mübhlhausen i. Thür. sollen an ausrangirten Montirungsstücken im Submissions⸗ wege abgegeben werden circa 24 Ulankas, 124 Hals⸗ binden, 50 Stalljacken, 280 Unterhosen, 109 Paar lange Stiefeln, 90 Paar kurze Stiefeln, 330 Hemden. Gebote hierauf werden bis zum 1. August ds. Is. entgegen genommen. Die Bekleidungs⸗Kom⸗ mission.
Submission. Dienstag, den 29. Juli 1879 Vormittags 11 ½ Uhr, sollen in der Königlichen Artillerie⸗Werkstatt zu Danzig folgende Material⸗ Abgänge: circa 2400 kg alter Stahl, circa 1700 kg Eisen⸗ und ca. 20 kg Zink⸗Blechabfälle, ca. 200 kg Messing⸗, ca. 196 kg Kupfer⸗ und ca. 730 kg Rothguß⸗ und Bronce⸗Abfälle und Spähne, zusammengemengte, circa 3000 kg Blankleder⸗, ca. 500 kg Krausleder⸗, ca. 35 kg Kistenleder⸗ und ca. 70 kg Weißgarleder⸗Ab⸗ fälle, ca. 50 kg Leinewandabfäbe, ca. 20 kg Borsten⸗ abfälle, circa 150 kg Blanklederspähne, circa 280 kg Glasabfälle, im Wege der öffentlichen Submission an den Meistbietenden verkauft werden. Die Ver⸗ kaufsbedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus, auch werden dieselben auf Verlangen gegen 1 ℳ Kopialiengebühren abschriftlich mitge⸗ theilt werden. Danzig, den 10. Juli 1879. König⸗ liche Artillerie⸗Werkstatt.
Belkanntmachung.
“
Die Anlieferung und das Verlegen bezw. Auf⸗
stellen der Balkenlagen, der Dachstühle und Schaalungen für den östlichen und westlichen Iso lirflügel, das Verwaltungsgebände und die Eentralhalle nebst den Hälsen der 4 Jsolir⸗ flügel für den Nenbau der Strafanstalt bei Cassel soll in öffentlicher Submission vergeben werden.
Die bezüglichen Bedingungen nebst zugehörigem Extrakt, sowie das Holzverzeichniß und Zeichnung liegen täglich im Baubureau des Unterzeichneten auf dem Kattenburgplatze zur Einsicht aus, wo⸗ selbst auch Abschrift nebst Zeichnungen gegen Er⸗ stattung der Kopialien bezogen werden kann.
Offerten mit der Aufschrift:
„Ausführung von Zimmerarbeiten zum Neubau der Strafanalt bei Cassel“ sind versiegelt und portofrei bis spätestens den 2. August 1879, Vormittags 11 Uhr, im Bau⸗ bureau des Unterzeichneten auf dem Kattenburg⸗ platze hierselbst einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Offerten daselbst stattfindet.
Cassel, den 18. Juli 1879.
Der Königliche Baninspektor. Röhnisech. 8 [6322
Die Lieferung des für die Garnison⸗Anstalten und die Lazarethe der Kaiserlichen Marine erforder⸗ lichen Bedarfs an Wäsche und wollenen Decken, und zwar: ca. 75 feine Deckenbezüge, 90 feine Kopf⸗ polsterbezüge, 75 feine Bettlaken, 100 feine Hand⸗ tücher, 496 ordinäre bunte baumwollene Decken⸗ bezüge, 1773 desgleichen Kopfpolsterbezüge, 102 ordinäre weiße Deckenbezüge, 165 desgleichen Kopf⸗ polsterbezüge, 1702 ordinäre Bertlaken, 3243 ordinäre Handtücher, 486 Strohsäcke, 656 Kopfpolstersäcke, 160 weiße baumwollene Halstücher, 202 gewöhnliche Krankenröcke, 93 gefütterte Krankenröcke, 246 ge⸗ wöhnliche Krankenhosen, 63 gefütterte Krankenhosen, 678 Krankenhemden, 77 Paar wollene Socken, 344 Paar kaumwollene Socken, 64 Paar Hosenträger, 268 wollene Decken, soll unter den im Bureau der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht ausliegen⸗ den Bedingungen im Wege der Submission ver⸗ dungen werden.
Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Wüsche⸗ ꝛc. Lieferung“ versehen bis zu dem am 2. August d. J., Vormittags 11 Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Carl⸗ straße Nr. 27, anstebenden Termine hierher einzu⸗ reichen.
Kiel, den 16. Juli 1879.
Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.
[6281] Bekanntmachung.
Die zum Neubau eines Direktions⸗Wohngebäudes nebst Anlagen in der Königlichen Artillerie⸗Werk⸗ statt zu Deutz erforderlichen
Zimmerarbeiten inkl. Material,
Dachdeckerarbeiten desgl.,
Tischlerarbeiten desgl.,
Glaserarbeiten desgl.,
Staffir⸗ und Stubenmalerarbeiten inkl. Ma⸗ 1 terial, sollen im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden, wozu ein Termin auf
Freitag, den 1. August cr., Vormittags 1 3 10 Uhr,
im Bürean der Artillerie⸗Werkstatt zu Deutz an⸗ beraumt ist.
Die Zeichnungen, Kostenanschläge und Bedingungen liegen im Bau⸗Büreau in der Artillerie⸗Werkiügtt zu Deutz in den gewöhnlichen Büreaustunden zur Einsicht offen, und werden die bis zu dem genannten Termin eingelaufenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet.
Deutz, den 15. Juli 1879.
Königliche Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.
8 Bekauntmuͤchung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stammaktien der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1452 Stück gezogen worden. „Dieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ forderung gekündigt:
den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. J. vom 15. Dezember
d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Akt nebst
9976 10,402 à 200 Thlr.
16889]= Rheinische Cisenbahn.
Talons bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hier⸗ selbst, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge⸗
schäftsstunden zu erheben. Die Einlösung kann auch bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M.
auf der Anlage
und den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osna⸗ 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufge⸗
brück und Lüneburg bewirkt werden.
Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst
Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie
der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗
zulegen, und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗
zahlung zu besorgen hat.
1 8
Vom 1. Januar k. J. ab hört die Verzin⸗ sung der gekündigten Dokumente auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, verzeichneten noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf⸗ gerufen, daß ihre
hört hat. Berlin, den 1. Juli 1879. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Rötger.
Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Bei der heute stattgefundenen Verloosung von Prioritats⸗Obligationen unserer Gesellschaft
sind gezogen worden:
Nr. 2040 2281 2318 2337
3936 3948 3995 4279 4420 4441 4473 à 200 Thlr. Nr. 4646 4674 4752 4863 4864 5026 5038 5061 5220 526 6142 6175 6242 6352 6678 6705 6953 7157 7302 7326 7395 à 100 Thlr. 1 b. van der II. Emission: Nr. 7552 7619 7696 7723 8081 8280 8358 8359 8417 à 500 Thlr. Nr. 8572 8595 8749 8813 8825 8827 8852 8976 9020 9144 9146 9286 9360 9567 9723 9834.
2385 2399 2726 2742
Nr. 10,672 10,681 10,744 10,821 10,966 11,293 11,302 11,307 und 11,391 à 100 Thlr.
e. von der
III. Emission:
Nr. 11,869 12,205 12,371 12,895 13,049 13,142 13,385 13,463 13,574 13,660 13,771 à 225 Thlr. Nr. 14,444 14,780 14,877 14,981 14,998 15,500 15,525 16,015 16,116 16,562 16,726 16,786
16,969 und 17,251 à 100 Thlr.
„ Die Nennwerthe dieser Obligationen können vom 2. Januar 1880 ab in Berl in: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, den Herren Gebr. Veit & Cie. und A. H. Heyma un & Cie.; in Aachen bei der Aachener Disconto⸗Gesellschaft und den Herren R. Suermondt & Cie.; in
Cöln: bei den Herren S. Sppenheim Jan. & Cie. und in Mastricht: bei der Geldersche Crediet⸗ vereeniging gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zinscoupons nebf⸗
Talon, und zwar Nr. 53 bis 60 von der I., Nr. 48 bis 60 von der II., und 25 bis 30 von der
III. Emission, in Empfang genommen werden.
Mit dem 1. Januar 1880 hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.
Von den am 1. Juli 1878 und früher ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen
bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt worden: a. von der Nr. 868 1067 1348 1935 à 500 Thlr. Nr. 2293 2345 2458 2530 2941 2945 4322 00 Thlr.
7156 7339 7365 7440 à 100 Thlr.
sind die folgenden
I. Emission: 2956 2990 4685 4758 4763 4870 5052 5340 5354 5726
3074 3243 3277 3413 3977 3981 6154 6279 6844 6868 6869 6870 6975
84“* Nr. 7518 7596 7742 7853 8383 à 500 Thlr.
Nr. 8511 8607 10,474 à 200 Thlr.
8616 8714 9005 9011
9095 9383 9534 9550 9963 10,045 10,08
Nr. 10,679 10,954 11,016 11,052 11,355 à 100 Thlr. c. von der III. Emission: Nr. 12,871 13,167 13,249 13,281 13,492 à 225 Thlr. Nr. 14,234 15,636 16,014 16,714 17,174 à 100 Thlr.
Rachen, den 16. Juli 1879.
8 Die Direktion. 8
[163991]
Curhavener Eisenbahn⸗Dampfschiff⸗ V
8 5 ö“ und Hafen⸗Actien⸗Gesellschaft. V
Auf folgende Nummern der über sechszig Prozent lautenden Interimsscheine unserer Gesellschaft: 1506 1549 1591 — 1595 1653 — 1656 1733 1954 2076 — 2090 2116 — 2120 2128 — 2135 2142 — 2146 2218 — 2237 2258 — 2260 2339 — 2353 2509 — 2511 3472 — 3476 4123 — 4142 4530 — 4554 5135 — 5184 5204 5205 5303 — 5305 7922 — 7923 17731 — 17735 ist die laut Bekanntmachung des Vorstandes vom 28. Juni d. J. erforderte Einzahlung von ferneren zehn Procent nicht geleistet worden.
In Gemäßheit des §. 9 des Statuts werden die
Inhaber dieser Interimsscheine hiermit aufgefordert, diese Einzahlung von zehn Procent nebst sechs Pro⸗ cent Verzugszinsen seit 16. Juli c. und einer Con⸗ ventionalstrafe von zehn Procent des fälligen Be⸗ trages bis zum 1. September d. J. einschließlich bei unserer Gesellschaftskasse, Voßstraße 29/30, zu leisten, widrigenfalls die säumigen Actionaire ihres Rechtes auf die erwähnten Interimsscheine verlustig und die bereits geleisteten Theilzahlungen und die Interimsscheine selbst zu Gunsten der Gesellschaft für verfallen werden erklärt werden. Bei der Zahlung sind die Interimsscheine mit einem Nummerverzeichniß vorzulegen und wird die Zahlung durch Abstempelung auf den Interims⸗ scheinen vermerkt.
Berlin, den 18. Juli 1879.
Der Aufsichtsrath.
Langhans.
Der Vorstand. Ernst David. Schön.
Mortisikation einer abhanden gekommenen Prioritäts⸗Obligation. Unter Hinweis auf unsere dreimal veröffentlichte
Bekanntmachung vom 11. Juni 1877 und auf Grund
es §. 6 des Allerhöchsten Privileginms vom 2. August 858 erklären wir hiermit die abhanden gekommene gprozentige Prioritäts⸗Obligation unserer Gesell⸗ aft sub Nr. 19504 im Nennwerth von 200 Thlrn. = 600 ℳ nebst Anweisung zur Erhebung neuer Zins⸗Coupons für ungültig und nichtig mit dem Be⸗ merken, daß wir an deren Stelle dem früheren In⸗ haber ein neues Obligations⸗Dokument ausfertigen und verabfolgen lassen werden.
Cöln, den 19. Juli 1879.
Die Direktion.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Braunschweigische Bank. [6392 Stand vaom 15. Jull 1879.
Aeceztva. 616,011. 40.
d 1 8
Metali-Bestanadà Beichskzaserscheine Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand.. Lormabard-Forderungen. Effecten-Bestand
S 9 9 89 9.
2
Pazgsiva. S8,15585“ e“ Dnlantende Notean Sonstige täglich fällige Verbind- lichkeiten “ Aun eine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten „ Sonstige Passiva
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. ℳ 1,311,069. Braunschweig, den 15. Juli 1879. Die Dtrection. Bewig. Stübel.
[6398]
Achte ordentliche Generalversammlung
1 der
Hypotheken⸗Bank in Hamburg,
Freitag, den 8. August 1879, Nachmittags 2 ½ Uhr, im Assekurauz⸗Saale der Börsenhalle, hier.
1“] Tagesordnung: 1) Bericht der Direktion über das am 30. Juni 1879 abgelaufene Geschäftsjahr. 2) Bericht der Revisionskommission und Ertheilung der Decharge
Direktion.
3) Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes an Stelle der beiden in Folge des Ablaufs
ihrer Amtszeit Ausscheidenden.
9 Wahl der Revisionskommission für 1879/80. Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Ein⸗
trittskarten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den
Vormittags⸗
stunden des 6. und 7. August d. J. bei den Herren Notaren Dr. Stockfleth und Dr. Bartels Große Bäckerstraße Nr. 13, in Empfang zu nehmen. 8 G “
Hamburg, den 19. Juli 1879.
Die
Hypotheken⸗Bank in Hamburg.
Direktion.
Verzinsung bereits mit dem
Scholz zum Unter⸗Staatssekretär,
an Aufsichtsrath und
““
8
28 *
2 I11“ h“
r Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 4 %ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile
36 ₰ *
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor und Gymnasial⸗Oberlehrer Diemer zu Corbach im Fürstenthum Waldeck den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Pfarrer Cheray zu Liebentzweiler im Bezirk Ober⸗Elsaß, dem schwedischen Gutsbesitzer C. J. W. Ekman zu Finspong in der Provinz Ostergothland und dem Rentier Alphons Reichmann zu Mailand den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen Gensd'armerie⸗Sergeanten Peter Kohlmann zu Mittelsinn in Unterfranken das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
MNeich.
Deutsches
Se. Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des
Gesetzes vom 17. März 1878 (R. G. Bl. S. 7) mit der Stell⸗
vertretung des Reichskanzlers in den Angelegenheiten der Ver⸗
waltung der Reichseisenbahnen den Staats⸗Minister May⸗ bach zu beauftragen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußischen Geheimen 1u“ — den Geheimen Regierungs⸗ Rath und vortragenden Rath im Reichskanzler⸗Amt Burchard zum Direktor, und den Ober⸗ Steuerinspektor Klein zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und Reichs⸗Schatzamt zu ernennen. 1 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, 22. Juni 1833, 10. Mai 1838 und Elsaß⸗Lothringen, was folgt: 3 Die Kreistage werden zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, welche am 4. August dieses Jahres eröffnet und an demselben Tage geschlossen wird. 1“ 1“ Urkundlich unter Unserer 1.“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 8 1 Gegeben Schloß Mainau, den ö11“ Wilhelm.
18. Juli 1879. In Vertretung des Reichskanzlers Herr
auf Grund der Gesetze vom 24. Januar 1873, für
Dienstweis ung, betreffend die Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten.
— Die Einziehung und Verrechnung der zur Reichskasse fließenden Gerichtskosten erfolgt nach folgenden Normen:
§. 1. Jeder Kostenbetrag einschließlich der Vorschüsse wird nach erfolgter Berechnung und Festsetzung von der Gerichtsschreiberei des Reichsgerichts in den Solleinnahmebelag eingetragen. Die Eintragung ist auf der Kostenrechnung 868 Angabe der Nummer des Solleinnahmebelags zu ver⸗ merken.
Der Solleinnahmebelag enthält folgende Spalten:
1) Jährlich fortlaufende Nummer, —
2) Tag der Eintragung, 3) Aktenzeichen, 4) Bezeichnung des Zahlungspflichtigen und der Mit⸗
verhafteten, “ .
5) In welcher Sache oder wofür die Kosten entstanden
9
Betrag (ℳ), 3 Durch wen die Einziehung erfolgt, 8) Von der Solleinnahme Spalte 6 sind— a. baar eingegangen b. niedergeschlagen Betrag Betrag Niederschlagungsliste ℳ ℳ Nummer c. als Rückstände in den Solleinnahmebelag für das nächste Jahr übertragen (ℳ), 9) Bemerkungen. G Bei der ersten Eintragung sind die Spalten 1 bis 6 auszufüllen. “ Am Jahresschlusse hat die Gerichtsschreiberei die Richtig⸗ keit des aufgerechneten Solleinnahmebelags und daß ein Meh⸗ reres nicht einzutragen gewesen, zu bescheinigen, und die das „Ist“ betreffenden Spalten abzuschließen. §. 2. Die nach Maßgabe des Solleinnahmebelags einzu⸗ ziehenden Vorschüsse und Kosten werden für Rechnung der Reichskasse an die Ober⸗Postkasse, Abtheilung für Kassensachen des Reichsgerichts, in Leipzig abgeführt. Sofern nicht ausnahmsweise, z. B. in den Fällen der 8§. 97 und 85 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878, die Ober⸗Postkasse zur Annahme eines Kosten⸗ oder Vorschuß⸗ betrags unmittelbar anzuweisen ist, werden die Kostenrechnun⸗ gen, welche das Aktenzeichen, den Namen der Sache, des Zah⸗ lungspflichtigen, sowie derjenigen Personen, auf welche bei dem 1u“ des zunächst Verpflichteten zurück⸗ zugehen ist, und den Prüfungs⸗ und Festsetzungsvermerk ent⸗ halten müssen, nebst einer Abschrift von der Gerichtsschreiberei
8
unter gleichzeitiger Ausfüllung der Spalte belags derjenigen Behörde übersendet,
des Gerichtsverfassungsgesetzes Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat.
ständigen Hülfsarbeiter im
während
7 des Solleinnahme⸗
ziehung der Kosten zu geschehen hätte, wenn dieselben bei dem
Gericht der ersten Instanz oder im Falle des §. 136 Nr. 1 bei demjenigen Amtsgericht ent⸗
standen wären, in dessen Bezirk der Zahlungspflichtige seinen Diese Behörde bewirkt die Einziehung der Kosten und übersendet den eingegangenen Be⸗ trag an die Ober-⸗Postkasse zu Leipzig.
Die Landesbehörden be⸗ † 9 gesetze über die Stundung oder Niederschlagung der Kosten. Die Art der Erledigung des ihr gewordenen Auftrags durch
a. Einziehung und Absendung oder
b. Stundung oder
c. Niederschlagung ee1“1.“ der Kosten vermerkt die Behörde in beglaubigter Form auf der Abschrift der Kostenrechnung und sendet letztere sofort mittelst Briefumschlags der Gerichtsschreiberei zurück.
Der Vermerk auf der Abschrift enthält 1
im Falle zu a. den Betrag der eingezogenen Gelder
und den Tag ihrer Absendung an die Ober⸗Postkasse
in Leipzig, 1 im Falle zu b. den Grund, aus welchem, und den Termin, bis zu welchem die Stundung erfolgt ist, und iijmm Falle zu c. den Grund der Niederschlagung.
Für den Fall, daß Kostenforderungen der Reichs⸗ und der Landeskasse zugleich beizutreiben ind und nur ein Theil des Gesammtbetrags beigetrieben ist, uied der eingegangene Betrag, abzüglich der Beitreibungskosten, zunächst auf die baaren Auslagen und sodann auf die Gebührenforderungen der Reichskasse und der Landeskasse nach Verhältniß ver⸗ theilt; beträgt der Antheil der Reichskasse weniger als 1 ℳ, so fällt er der Landeskasse zu.
§. 3. Die Rücksendung der Abschrift der Kostenrechnung mit den entsprechenden Vermerken ist vorzugsweise zu be⸗ schleunigen, wenn es sich um Einziehung von Vorschüssen
andelt. 1e“ 3 Sofern ein noch nicht eingezahlter Vorschuß, dessen Ein⸗ ziehung betrieben wird, den Betrag der inzwischen aufgestell⸗ ten Kostenrechnung übersteigt, wird der Mehrbetrag durch Ver⸗ fügung des Reichsgerichts niedergeschlagen, die Beitreibung auf den Betrag der Kostenrechnung beschränkt und die mit der Einziehung beauftragte Behörde demgemäß mit Nachricht versehen. henbe steigt der eingezahlte Vorschuß den Betrag der Kostenrechnung, so wird der Ueberschuß dem Einzahler er⸗ stattet und die Ober⸗Postkasse zu diesem Zwecke unmittelbar vom Reichsgerichte mit Zahlungsanweisung versehen. Ueber⸗ steigt der Kostenbetrag den einzuziehenden Vorschuß, so ist nur der überschießende Betrag in den Solleinnahmebelag ein⸗ zutragen und von dem Zahlungspflichtigen einzuziehen, es bei der angeordneten Einziehung des Vorschusses verbleibt. — §. 90 des Gerichtskostengesetzes.
Fallen die Kosten des Verfahrens einem Anderen als dem Vorschußpflichtigen zur Last, so ist davon die mit der Ein⸗ ziehung des Vorschusses befaßte Behörde zu benachrichtigen und die Mitverhaftung im Solleinnahmebelag Spalte 4 zu vermerken.
Soweit Vorschußbeträge auf Grund des Abs. 4 §. 98 des Gerichtskostengesetzes zurückzuzahlen oder niederzuschlagen sind, erläßt das Reichsgericht die erforderliche Verfügung. Ist der Vorschuß bei der Ober⸗Postkasse eingegangen, so wird dieser die Rückzahlung aufgegeben. Wird die Rückzahlung eines Vorschusses angeordnet, so ist dies im Solleinnahmebelag Spalte 9 zu vermerken.
§. 4. Nach Wiedereingang der Abschrist der Kostenrech⸗ nung (s§. 2) bei der Gerichtsschreiberei verfährt letztere wie olgt: f 1 a. Ist die Einziehung und Absendung der Kosten er⸗ folgt, so wird die Spalte 8a. des Solleinnahmebelags
ausgefüllt.
Die Stundungen werden in der Spalte 9 des Soll⸗
einnahmebelags unter Angabe der bewilligten Zah⸗
lungsfrist vermerkt. Behufs Kontrolirung des Ein⸗ gangs der gestundeten Beträge übersendet die Gerichts⸗ schreiberei nach dem jedesmaligen Ablauf der Stun⸗ dungsfrist der mit der Einziehung beauftragten
Behörde mittelst Briefumschlags eine neue Abschrift
der Kostenrechnung, einschließlich des Stundungs⸗
vermerks. “
Die Behörde erhält die Gerichtsschreiberei über den weiteren Verlauf des Einziehungsgeschäfts in der durch §. 2 angeordneten Art in Kenntniß.
Die Niederschlagungen werden in der Spalte 8 b. des
Solleinnahmebelags und außerdem in der Nieder⸗
schlagungsliste vermerkt. Die Niederschlagungsliste erhält folgende Spalten:
1) Jährlich fortlaufende Nummer, 2) Tag der Eintragung,
3) Aktenzeichen,
urch welche die Ein⸗
Kontrole geführte Nachweisung
Bezeichnung des Zahlungspflichtigen, 1 In welcher Sache oder wofür die Kosten ent⸗ standen sind, Betrag (ℳ), Von wem die Niederschlagung verfügt ist, Grund der Niederschlagung, 8 Nummer des Solleinnahmebelags, 10) Bemerkungen. 3 Als Beläge hierzu dienen die in ein Jahresheft zu brin⸗
ießen nach Maßgabe der Landes⸗ genden Niederschlagungsvermerke oder Verfügungen (§. 2).
Die Niederschlagungsliste ist am Schlusse des Etatsjahres
von der Gerichtsschreiberei mit der Bescheinigung zu versehen:
„daß die in dieser Liste verzeichneten Posten mit den ergangenen einzelnen Verfügungen verglichen und übereinstimmend befunden worden sind, und daß unter den niedergeschlagenen Kosten sich keine solche befinden, welche wegen Ablaufs der Verjährungsfrist nieder⸗ geschlagen worden“. 8 §. 5. Bei der Ober⸗Postkasse, Abtheilung für Kassen⸗ sachen des Reichsgerichts, in Leipzig wird jeder an dieselbe eingehende Kostenbetrag in ein ausschließlich für die Einnah⸗ men des Reichsgerichts bestimmtes Einnahmebuch eingetragen, mit folgenden Spalten versehen ist: Jährlich fortlaufende Nummer, Tag der Zahlung, Bezeichnung des Einzahlers, Name des Zahlungspflichtigen, In welcher Sache und wofür die Geldbetrag (A), ) Nummer des Solleinnahmebelags, 8) Bemerkungen. Das Einnahmebuch ist von dem mit der Erhebung der Kostenbeträge beauftragten Beamten, und ein Gegenbuch von dem mit der Kontrole beauftragten Beamten in paginirten Monatsheften zu führen. Jeder eingehende Kostenbetrag muß am Tage des Eingangs in beide Bücher eingetragen werden. Ueber die zurückgezahlten Vorschußbeträge (§. 3) ist von denselben Beamten eine Nachweisung mit folgenden Spalten: 1) Jährlich fortlaufende Nummer,
) Tag der Zahlung, Name des Empfängers, Gezahlter Betrag (ℳ),
5) Nummer des Belags,
6) Bemerkungen, 8 “ doppelt in Monatsheften zu führen. Die Eintragung darin erfolgt auf Grund der erledigten desfallsigen Anweisungen, welche nebst den Zahlungsnachweisen als Beläge dienen.
Die Einnahmebücher und die Nachweisungen unterliegen der kassenmäßigen Revision. Das Gegenbuch und die zur
sind monatlich nach stattge⸗
fundener Kassenrevision, aufgerechnet, abgeschlossen und mit dem Revisionsvermerk versehen, an die Gerichtsschreiberei ein⸗ zusenden, von welcher dieselben nach Vergleichung mit den Vermerken im Solleinnahmebelag und Herbeiführung der Ausgleichung etwaiger Abweichungen aufbewahrt werden.
Jedes Monatsheft des Gegenbuchs und der zweiten Nach⸗ weisung muß eine Bescheinigung darüber enthalten, daß die Eintragungen mit dem Inhalte des Einnahmebuchs oder der ersten Nachweisung genau übereinstimmen.
Die Postscheine über die mit der Post eingehenden Kosten⸗ beträge und die über die erfolgenden Zahlungen zu ertheilen⸗ den Quittungen sind von den beiden buchführenden Beamten
zu unterzeichnen. “ vterteiche Quittung ist die Seite und Nummer des Ein⸗ nahmebuchs bezw. des Gegenbuchs zu vermerken. — G §. 6. Die Einziehung der an die Ober⸗Postkasse, Ab⸗ theilung für Kassensachen des Reichsgerichts, gelangten Kosten⸗ beträge zur Reichs⸗Hauptkasse erfolgt vierteljährlich in der ersten Hälfte der Monate Januar, April, Juli und Oktober auf Grund der an diese Kasse zu erlassenden Ueberweisungs⸗ ügung. 9 Fns Reichsgericht ist jedesmal ein zweites Exemplar der Vierteljahrsquittung der Reichs⸗Hauptkasse Seitens der letzteren
mittelst Briefumschlags einzusenden. 1 8 7. Am Schlusse des Etatsjahres und zwar bis zum
30. April erhält die Reichs⸗Hauptkasse als Beilagen zur Jahres⸗
rechnung:
A. von der Ober⸗Postkasse die Nachweisung über die
zurückgezahlten Vorschußbeträge nebst Belägen (§. 5.),
B. von der Gerichtsschreiberei: 7
ie i ahresheften zu führende Niederschlagungsliste;
2 EbE b Peeüe zagnecgelag über die
Solleinnahme, die wirkliche Einnahme, die zurück ezahl⸗
en Vorschußbeträge und die verbliebenen Reste an
Gerichtskosten für das abgelaufene Jahr, in folgender
Form: f. Die Solleinnahme aus dem Etatsjahre 18. be⸗ trägt nach dem Solleinnahmebelage bei dem Reichs⸗ gericht von Nr. 1 bis Nr. .. einschließlich ℳ Dazu die Einnahmereste aus dem vori⸗ gen Jahre nach dem Auszuge für 18 — Hauptsumme der Solleinnahme. M.
Zahlung erfolgt ist,