auf der Insel Roatan errichtet und ein Extrazoll von 15 Proz. auf die fremden Waaren gelegt wird, die nicht direkt aus dem Produktionslande importirt werden.
Der „Times“ wird vom Kriegsschauplatze in Süd⸗ afrika aus dem Hauptquartier der 1. Division auf der Ebene von Umlalasi unter dem 2. d. M. gemeldet:
Die Zulumacht scheint in die Brüche zu gehen. Unter⸗ werfungen finden stündlich statt. Die jungen Truppen, Leute, auf welche Cetewayo zu einem letzten Versuche sich verließ, scheinen zu desertiren. — Zwei von Dunns Streiswachen be⸗ richten, daß Lord Chelmsford sich ganz in der Nähe von Ulundi befunden und zwei der größten Kraals ver⸗ brannt habe, nämlich Jocibo — den Hauptmilitärkraal und Basis aller Operationen — und Dugazi. Ferner wird berichtet, daß Cetewayo's junge Leute, deren An⸗ verwandte sich unterwerfen, denselben massenweise verlassen. Der König beabsichtigt, sich in die Buschgegend am Abhange des unteren Intabakuluberges zurückzuziehen. Man glaubt, daß er dies ausführen werde, da er nicht im Stande ist, unser Vorgehen zu verhindern. Unzweifelhaft werden wir nicht im Stande sein, ihm zu folgen; allein es ist sicher, daß seine Armee sich auflösen wird, wenn er den Versuch macht, dahin u ziehen. Die Amatongas bedrohen ihn, und seine Aus⸗ sichten sind sehr trübe. Die Opposition der alten Leute gegen den Krieg war niemals zweifelhaft; die Unzufriedenheit war daher vorauszusehen und zeigt sich jetzt deutlich. Da die jungen Leute allmählich sich zu den An⸗ sichten der Erfahreneren bekennen, so wird der Krieg bald ein Ende nehmen. Weitere sechs Häuptlinge haben Dunn wissen lassen, daß sie bereit seien, sich zu ergeben. Wir haben ungefähr 1200 Gefangene; weitere 1000 werden heute er⸗ wartet. Diese Leute können sich frei bewegen, haben jedoch für ihre Verpflegung selber aufzukommen. Das Vieh der⸗ jenigen, welche sich ergeben, wird denselben zurückerstattet. Eine große Masse Vieh, das Eigenthum des Königs, ist nach diesem Distrikte auf die Weide getrieben worden; dasselbe wird eventuell konfiszirt werden. Maulthiere treffen in großen Massen ein. Es hätte der Vormarsch stattfinden und viel Geld gespart werden können, wenn dieselben früher eingetroffen wären.
— 25. Juli. (W. T. B.) Das Unterhaus hat heute die irische Universitätsbill in zweiter Lesung genehmigt. — Der Schluß der Parlamentssession findet voraus⸗ sichtlich am 15. August statt.
Frankreich. Paris, 23. Juli. Das heutige „Jour⸗ nal officiel“ veröffentlicht das Gesetz, betreffend den Sitz der ausführenden Gewalt und der Kammern in Paris. Dasselbe ist vom 22. Juli datirt. Die Kammern werden danach vom 3. November d. J. ab wieder in Paris, und zwar der Senat im Palais du Luxembourg, die Deputir⸗ tenkammer im Palais Bourbon ihren Sitz nehmen. Indessen bleibt ihnen auch die Wahl eines anderen Palais in Paris anheimgestellt, und das Schloß zu Versailles für alle Fälle vorbehalten.
— 24. Juli. (Rép. fr.) Heute hat auch der letzte “ vom Jahre 1872, Hr. Silvy, seine Entlassung
egeben.
8 — 25. Juli. (W. T. B.) Durch unsere Blätter laufen eine Anzahl völlig unrichtiger Nachrichten. Dahin gehören die Mittheilungen über den angeblich bevorstehenden Besuch des Prinzen Jerome Napoleon in Chiselhurst und die Ernennung des Marschalls Mac Mahon für das Ge⸗ neralkommando der Truppen in Paris. Beides ist völlig un⸗ richtig. Prinz Jérome Napoleon hat mehrfach kundgegeben, daß er sich jeden ostensiblen Auftretens enthalten werde.
Versailles, 2.. Juli. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer erledigte heute die Budgets für Posten und Telegraphen, für Landwirthschaft und für Justiz, wobei mehrere der von der Regierung geforderten Kredite theils wiederhergestellt, theils erhöht wurden. Bei der Berathung des Justiz⸗Etats kündigte der Staatssekretär im Justiz⸗ Ministerium, Goblet, an, daß die Vorlage, betreffend die Re⸗ form der Justizorganisation, der Kammer noch vor dem Ende der Session zugehen werde.
Spanien. Madrid, 24. Juli. (W. T. B.) Die Kammern beabsichtigen, sich am nächsten Sonnabend zu vertagen. — Die nach der Verfassung erforderliche Ge⸗ nehmigung der Kammern zu einer Reise des Königs in das Ausland ist bis jetzt nicht nachgesucht worden; die hiesigen Journale ziehen daraus den Schluß, daß Se. Maäjestät im Laufe dieses Sommers Spanien nicht verlassen werde.
Italien. Rom, 24. Juli. (W. T. B.) Der Senat hat heute den von der Kammer beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Mahlsteuer für die nie⸗ deren Getreidesorten, genehmigt. Bezüglich des von der Kammer beschlossenen Zusatzgesetzentwurfs, betreffend die vollständige Abschaffung der Mahlsteuer bis zum Jahre 1884, erklärte der Berichterstatter der Senatskommission, daß der Bericht darüber nach der Wiedereinberufung des Parlaments vorgelegt werden solle. Der Minister⸗Präsident Cairoli hatte den Senat ersucht, von einer Hinausschiebung der Frage abzusehen, damit ein gleichmäßiges Vorgehen des Senats und der Kammer ermöglicht werde. Von dem Finanz⸗Minister Grimaldi wurde auf eine Anfrage erklärt, daß die Zucker⸗ steuer zu derselben Zeit eingeführt werden solle, wo die Mahlsteuer auf die niederen Getreidesorten aufgehoben werde.
— (Italie.) Zum Generalsekretär des Ministeriums für Landwirthschaft und Handel ist Amadei ernannt worden.
Griechenland. Athen, 24. Juli. (W. T. B.) Da die Opposition nicht im Stande war, ein Kabinet zu bilden, ist das seitherige Ministerium Coumoundouros geblieben. Die Ministerkrisis ist somit als beendet anzusehen.
„Bulgarien. Sofia, 14. Juli. Der „Polit. Corr.“
wird von hier geschrieben:
„Niemand, der dem Gange der Dinge mit Aufmerksamkeit folgt, kann verkennen, daß in den letzten Wochen, insbesondere aber seit dem Eintreffen des Fürsten Alexander auf bulgarischem Boden, eine merkliche Beruhigung der vielfach erregten Gemüther der bulgarischen Bevölkerung Platz gegriffen und sich in aller Stille eine namhafte Aenderung in der äußeren Haltung derselben vollzogen hat, deren Rückwirkung auf die Situation in den benachbarten Ländern sich bereits zu manifestiren beginnt. Die Unterstützung, welche den in⸗ surrektionellen Bewegungen rings umher von hier aus in mannig⸗ facher Weise zu Theil wurde, hat aufgehört; man fängt an, sich auf
den eigenen Haushalt zurückzuziehen und alle Wünsche darauf, zu konzentriren, den letzteren so behaglich und zweckmäßig als mög⸗ lich einzurichten. Man entsagt der hochpolitischen Agitation, man wird, um es kurz zu bezeichnen, konservativ. Es ist dies
zweifellos der Einflußnahme des Fürsten zuzu chreiben. Schon v
Auslande aus ließ er wiederholt den mit ihm in beständigem Kon⸗ takte stehenden Konservativen Bulgariens bekannt geben, daß es ihm sehr angenehm wäre, bei seinem Eintreffen in der Hauptstadt des Landes die Spuren der früheren agitatorischen Politik so viel als möglich verwischt zu sehen. Schon am 29. war es möglich g wor⸗ den, Agenten nach Macedonien zu entsenden, deren Mission darin bestand, die Leiter der Bewegung in Ochrida, sowie die einfluß⸗ reichsten Insurgentenführer für eine Beendigung des plan⸗ und ziel⸗ losen Aufstandes zu gewinnen. Man ließ ihnen sagen, daß von Bul⸗ garien aus die Sache der macedonischen Bulgaren fortan auf keine Unterstützung zu rechnen habe. Fürst Alexander habe alle großen Höfe besucht und die dort für die Bulgaren vorwaltenden Intentio⸗ nen genau kennen gelernt. Er habe in Folge dessen die Ueberzeugung gewonnen, daß Europa wohl geneigt sei, das Fürstenthum zu schützen, daß man aber dieses Wohlwollens in dem Momente ver⸗ lustig gehen würde, in welchem es zum Vorschein käme, daß die freien Bulgaren Agitationen in den türkischen Provinzen unter⸗ halten und gegen die Beschlüsse des Berliner Kongresses, der sich für die Erhaltung des türkischen Reiches in Europa aussprach, kon⸗ spiriren. Der von den edelsten Gefühlen für die bulgarische Nation beseelte Prinz von Battenberg wünsche im Interesse der bulgarischen Zukunft, daß jede Bewegung aufhöre, welche seine Stellung er⸗ schweren und die nothwendige Konsolidirung und Entwicklung des kleinen bulgarischen Staatswesens behindern, wenn nicht ganz in Frage stellen würde. Da auch der Metropolit Meletije, dessen Auto⸗ rität in Macedonien eine außerordentliche ist, sich in demselben Sinne bei der maßgebenden Geistlichkeit jener Provinz verwendete, so blieb diesen Schritten der Erfolg nicht aus. Vier Insurgentenbanden haben bereits die Waffen niedergelegt, 1200 Aufständische kehrten in ihre Heimathsdörfer zurück uad nur gegen 3500 Mann halten noch die Fahne der Insurrektion aufrecht. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß auch diese zumeist aus dem Rasloger Kreise stammenden Auf⸗ ständischen mit der Zeit der YJatagan mit dem Pfluge vertauschen werden. Zwischen den Radikalen und Konservativen Bulgariens ist eine starke Annäherung in der Anbahnung begriffen. Es war beab⸗ sichtigt, ein radikales Blatt zu gründen, dessen Programm in einer systematischen Opposition gegen die dem Berliner Vertrage Rechnung tragende Regierung des Fürsten kulminiren sollte. Wie bereits früher berichtet wurde, hatte die Partei sogar die für dieses Unter⸗ nehmen nöthigen Fonds schon ausfindig gemacht. Da versuchten es die Konservativen, ihre politischen Gegner noch einmal von der Un⸗ zeitgemäßheit dieses Schrittes zu überzeugen, der wohl dem Lande schaden, in keinem Falle aber der Sache, zu deren Vertheidigung das Blatt bestimmt würde, nützen könne. Nach mehrmaligen, zwischen den beiderseitigen Chefs stattgefundenen Konferenzen erklärten sich die Radikalen bereit, die projektirte Gründung entweder ganz aufzugeben, oder, falls sie doch ein Organ herausgeben müßten. dasselbe im Geiste einer versöhnlichen Politik zu leiten. Der Fürst wird vorläufig von dieser Seite her gegen seine konservative Politik nach innen und außen keinen Angriff zu gewärtigen haben und so darf man sagen, daß Fürst Alexander unter günstigen Auspizien seine Regierung angetreten hat.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Zuli. (St. Pet. Ztg.) Von den sechs Botschaftern, die Rußland bei den fremden Mächten vertreten, haben, so schreibt die russische „St. Petersb. Ztg.“, fünf zwei⸗ bis drei⸗ monatlichen Urlaub erhalten und ihre resp. Posten zeit⸗ weilig verlassen. Diese fünf Botschafter sind: Fürst Orloff (Paris), Graf Schuwaloff (London), Wirklicher Geheimrath von Oubril (Berlin), Geheimrath Nowikoff (Wien) und Baron Uexküll (Rom). Nur Fürst Lobanoff⸗Rostowski, der als Botschafter beim türkischen Sultan fungirt, ist auf seinem Posten geblieben. Die interimistische Ver⸗ waltung dieser Posten ist an Stelle der beurlaubten Botschafter den Räthen und Ober⸗Sekretären der resp. Bot⸗ schaften übertragen worden. Dieser gleichzeitige Urlaub von fünf unserer Botschafter führt zu dem Schluß, daß in keiner der fünf Hauptstädte, Paris, London, Berlin, Wien oder Rom, irgend eine, für Rußland wichtige, politische Frage unerledigt geblieben ist, weil andernfalls die Anwesenheit eines diplomatischen Ersatzmannes an Ort und Stelle, und nicht die eines einfachen Bevollmächtigten, von Nöthen gewesen wäre. Das Centrum der diplomatischen Thätigkeit Rußlands liegt heute offenbar einzig und allein in Konstantinopel, da der dortige Bot⸗ schafter der einzige ist, der seinen Posten nicht verlassen hat. Die griechisch⸗türkische, die egyptische, die kleinasiatische Frage, die Ab⸗ grenzung der Staaten auf der Balkanhalbinsel, die Finanz⸗ frage in der Türkei in Bezug auf die Schadloshaltung der russischen Unterthanen, die im Verlaufe des letzten Krieges hegärigt worden sind — dies Alles, sowie noch mancherlei
nderes, das bei Ausführung des Berliner Traktats zu Tage getreten ist, muß in Konstantinopel durchaus unter Mitwir⸗ kung des dortigen russischen Botschafters erledigt werden. Eine solche exceptionelle Stellung, wie die Hauptstadt der Türkei sie im gegebenen Augenblick einnimmt, hat eben den übrigen fünf russischen Botschaftern die Möglichkeit eröffnet, einen mehr oder minder langen Urlaub anzutreten.
Amerika. Washington, 24. Juli. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman hat gestern in Portland (Maine) eine Rede gehalten und sich dabei für eine unbe⸗ schränkte Silberausprägung unter der Voraussetzung ausgesprochen, daß sich eine internationale Festsetzung über den Preis des Silbergeldes erreichen ließe. Von der Regie⸗ rung seien Silberdollars für den Betrag von 35 Millionen Dollars ausgeprägt worden, dieselbe beabsichtige indeß davon nur 6 Millionen in Umlauf zu setzen. Schließlich wies Sher⸗ man auf die von der demokratischen Partei drohenden Gefahren hin, die darauf ausgehe, die Autorität des Bundes zu schwächen und den Provinzialismus über den Nationalis⸗ mus zu stellen.
Südamerika. (Allg. Corr.) Aus „Reuters Bureau“ liegen folgende Meldungen vor:
Chile. Valparaiso, 29. Juni. Die chilenische Flotte blockirt noch immer Iquique. Der „Huascar“ ist reparirt worden und bleibt für jetzt in Callao. Die alliirten peruanischen und bolivianischen Armeen, deren An⸗ zahl auf 20 000 Mann geschätzt wird, warten auf Waffen und Munition. Die gegenwärtig im Felde stehenden chileni⸗ schen Truppen sind 12 000 Mann stark. Es ist ein neuer chilenischer Staatsrath gebildet worden. Einige Journale Valparaisos beschuldigen die Regierung des Mangels an Thätigkeit in der Kriegführung und drücken ihre Enttäuschung über den in den Operationen eingetretenen Verzug aus.
Argentinien. Buenos⸗Ayres, 1. Juli. Der argentinische Senat weigerte sich in seiner Sitzung vom 28. v. M. mit 18 gegen 7 Stimmen, den Vertrag mit Chile zu ratifiziren, wobei er den Status quo in der pata⸗ 6 Frage aufrecht erhielt und die Ratifizirung des
ertrags von 1878 auf zehn Jahre hinausschob. In Folge dieser ungünstigen Abstimmung gab der Minister des Aeußern seine Demission, welche indeß vom Präsidenten der Re⸗ publik nicht acceptirt wurde. Signor Balmaceda, der chile⸗ nische Gesandte, soll, wie es heißt, auf die Ankunft Dr. Las⸗ tarria's, des chilenischen Vertreters bei Brasilien, warten, um
der argentinischen Regierung neue Vorschläge in der patagonischen Frage zu unterbreiten. — Ein in Buenos⸗Ayres eingegange⸗ nes Telegramm aus Corrientes, vom 29. d. M., meldet die daselbst erfolgte Ankunft des Rebellendampfers „Guaranz“. Der Dampfer „Ozorio“ verblieb im oberen Parana, und der Regierungsdampfer „Faraguy“ hatte sich nach Asuncion begeben, nachdem er in Humaita und Pilar Garnisonen gelassen. Fünfzig Insurgenten hatten sich den argentinischen Behörden ergeben. Godoy war befreit worden und hatte sich mit anderen Rebellenführern nach Goya be⸗ geben. Die von Godoy versuchte Revolution wurde allgemein für unterdrückt erachtet.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 13. Juli bis incl. 19. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 175 Eheschließungen, 843 Lebendgeborene, 29 Todtgeborene und 717 Sterbefälle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bonn, 23. Juli. (Cöln. Ztg.) Unsere Universität hat durch den heute Abend erfolgten Tod des Professors der Rechte, Geh. Justiz⸗Raths Dr. Karl Sell, einen ihrer ältesten Lebrer verloren.
München, 25. Juli. (W. T. B.) Von der hiesigen Aka⸗ demie der Wissenschaften sind der Direktor Kuhn vom Köll⸗ nischen Gymnasium in Berlin, Prof. Dr. Nöldeke in Straßburg, Prof. Dr. Zarncke in Leipzig und der Akademiker Prof. Prings⸗ heim in Berlin zu auswärtigen Mitgliedern ernannt worden.
“ Gewerbe und Handel.
8 Preußische Central⸗Bodenkredit⸗Aktien⸗ Gesellschaft hat nach ihrem Ausweis pro 30. Juni 152 936 962 ℳ in Hypotheken angelegt und dem gegenüber 74 702 400 ℳ 5 pro⸗ zentige und 67 101 350 ℳ 4 ⅛ prozentige unkündbare Central⸗Pfand⸗ briefe emittirt, wozu dann noch 2 997 000 ℳ 4 ½ prozentige kündbare Central⸗Pfandbriefe kommen; im Ganzen beläuft sich die Pfandbrief⸗ Emission auf 144 800 000 ℳ Ferner hat die Gesellschaft 8 575 751 ℳ in Lombard⸗Darlehnsgeschäften und 2 407 873 ℳ in Kommunal⸗Darlehnsgeschäften angelegt. Außer ihrem eigenen Ge⸗ schäftshaus, welches mit 1 400 000 ℳ bewerthet ist, hat dieselbe
keinen Grundbesitz.
Nürnberg, 23. Juli. (Hopfenmarkt⸗Bericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) In Folge der seit Sonntag ein⸗ getretenen ungünstigen Witterung hat der Hopfenmarkt wieder eine etwas festere Haltung angenommen. Die Preise halten sich auf ihrem Standpunkt. Heute wurden ca. 200 Ballen verkauft, haupt⸗ sächlich von Kundschaftshändlern, da die Preise nach der augenblick⸗ lichen Lage der Verhältnisse für Spekulanten und Exporteure schon zu hoch sind. Sollte jedoch das gegenwärtige schlechte Wetter noch mehrere Tage anhalten, so ist es sehr wohrscheinlich, daß sich die Spekulation wieder regen wird. Seit Anfang der Woche treffen täglich für die gegenwärtige Jahreszeit ziemlich beträchtliche Zufuhren hier ein. Die Stimmung am Markte ist fest. Die Be⸗ richte aus den Pflanzungen lauten mit Ausnahme weniger Gegenden durchgehends schlecht. In einzelnen Distrikten, aus denen schlechte Berichte einlaufen, hat die Pflanze zwar noch nicht gelitten, sondern ist nur sehr im Wachsthum zurück und kann sich also unter günstigen Witterungsverhältnissen noch bessern, aber wenn das gegenwärtige schlechte Wetter fortdauert, so wird auch hier bald das Eintreten der Schwärze zu befürchten sein. 8
Hamburg, 24. Juli. (W. T. B.) Die heutige General⸗- versammlung der Internationalen Bank, bei welcher die z 8 einer endgiltigen Beschlußfassung erforderliche Anzahl von Aktien vertreten war, hat die Liquidation der Bank beschlossen. 8
Antwerpen, 24. Juli. (W. T. B.) Schluß der Woll auktion. 1422 Ballen angeboten, 698 Ballen verkauft. Schöne Buenos⸗Ayres⸗Wollen behauptet, andere Wollen matter, Lammwollen
5— 10 billiger. Verkehrs⸗Anstalten.
Eisenach, 21. Juli. (Magdeb. Ztg.) Die durch mehrere Zei tungen gehende Nachricht, daß die Eröffnung der Gesammtstrecke de Felda bahn am 1. September stattfinden werde, ist nicht zutreffend Am 1. August soll die Strecke Dorndorf⸗Vacha, am 1. Septembe die Strecke Lengsfeld⸗Dermbach eröffnet werden, während die Streck Dermbach⸗Kaltennordheim erst im Oktober fertig werden kann.
Triest, 25. Juli. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Mars“ ist gestern Abend 6 ¾ Uhr aus Konstantinopel hier ein
New⸗York, 25. Juli. (W. T. B.) Der Dampfer „Canada“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagni (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Berlin, den 25. Juli 1879.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der heute angefangenen Ziehung der 4. Klasse 160. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn à 75 000 ℳ auf Nr. 63 892.
1 Gewinn à 30 000 ℳ auf Nr. 75 016.
2 Gewinne à 6000 ℳ auf Nr. 30 261. 90 874.
42 Gewinne à 3000 ℳ auf Nr. 3575. 4159. 4469. 5278.
10 427. 11 398. 11 511. 13 261. 15 621. 19 422. 21 887. 30 739. 31 345. 35 494. 37 384. 40 115. 40 840. 41 811. 43 930. 51 680. 54 057. 54 867. 56 007. 59 946. 60 656. 63 716. 63 870. 65 254. 66 031. 66 706. 67 355. 72 297. 73 075. 73 144. 73 679. 79 839. 82 107. 82 973. 87 173. 91 271. 93 939. 94 977. 50 Gewinne à 1500 ℳ auf Nr. 314. 3294. 3301. 3680. 4368. 10 101. 10 929. 12 672. 17 596. 18 970. 19 307. 20 023. 26 336. 27 749. 28 041. 28 205. 30 804. 31 259. 37 018. 37 643. 37 804. 38 596. 39 470. 42 313. 42 769. 43 629. 45 504. 46 366. 48 765. 49 591. 52 821. 53 383. 54 226. 58 079. 60 942. 64 519. 65 187. 74 091. 78 027. 80 275. 80 836. 83 705. 84 386. 84 626. 86 360. 87 446. 90 303. 91 806. 93 592. 94 286.
78 Gewinne à 600 ℳ auf Nr. 381. 429. 708. 1597. 1759. 3084. 4181. 6908. 7162. 9650. 10 487. 13 835. 15 324. 15 586. 16 443. 16 920. 19 274. 20 411. 20 650. 24 607. 26 189. 27 421. 28 519. 29 162. 29 454. 29 710. 30 304. 32 430. 32 456. 33 108. 35 226. 35 963. 37 537. 38 332. 38 569. 38 871. 39 187. 39 486. 40 227. 41 821. 42 277. 44 538. 46 849. 49 195. 49 521. 51 182. 51 549. 53 890. 54 812. 55 157. 55 456. 57 012. 58 158. 58 275. 59 999. 60 268. 60 612. 60 882. 62 303. 62 453. 67 545. 69 933. 70 331. 70 574. 71 893. 72 273. 74 743. 80 230. 81 210. 84 139. 87 587. 89 202. 92 291. 93 007.
66 025. 74 565. 92 083.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
außerdem ein Fahrplan der Berlin⸗Wetzlarer Bahn.
8
getroffen. 3
58 622.
8
5
Anzeiger und Königlich Pre
Berlin, Freitag, den 25. Juli
Erste Beilage
ufischen Staats⸗Anzeiger
1879.
vnlnAaaels fuv bAA&.& ◻άφράcd- BꝙQ wrn-
Königreich Preußen. Prebbdikegenm
wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Limburg a. d. Lahn,
Regierungsbezirke Wiesbaden zum Betrage von 600 000 ℳ
Vom 14. Juli 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Gemeinderath der Stadt Limburg im Einverständ⸗ nisse mit dem Bürgerausschusse und unter Zustimmung des Amts⸗ bezirksraths beschlossen hat, zur Bezahlung älterer, zum größten Theile aus den Kriegsleistungen der Jahre 1796 bis 1815 herrühren⸗ den Schulden und zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines Land⸗ gerichtsgebäudes eine Anleihe von Sechshundert Tausend Mark aufzu⸗ nehmen und darum nachgesucht hat, für die gedachte Anlehenssumme auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Stadt⸗ Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir gemäß des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, und der Ver⸗ ordnung vom 17. September 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1518) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Sechshundert Tausend Mark Limburger Stadtobligationen, welche nach dem an⸗ liegenden Schema in 1425 Apoints und zwar: 875 Stück à 200 ℳ 111“ auszufertigen und mit vier und einhalb vom Hundert jährlich am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zu verzinsen sind, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten, auf der Rückseite jeder Obligation abgedruckten Tilgungsplane in den Jahren 1882 bis 1920 einschließlich, mittelst Verloosung der Obligationen jährlich am 1. Juli und 2. Januar zu amortisiren sind, mit dem Vorbehalte der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu be⸗ willigen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 14. Juli 1879. Wilhelm. Im Allerhöchsten 3 Auftrage:
Graf zu Eulenburg. Maybach.
Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Stadtwappen.
Schuldverschreibung Eb “ J8*
Der Gemeinderath der Stadt Limburg an der Lahn hat im Einverständnisse mit dem Bürgerausschusse und unter Zustimmung des Amtsbezirksrath s beschlossen, zur Tilgung älterer Verbindlich⸗ keiten und zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines Land⸗ gerichtsgebäudes ein Anlehen von Reichsmark 600 000
Sechshundert Tausend Reichsmark aufzunehmen.
Auf Grund des Allerhöchsten Prirvilegiums vom 14. Juli 1879 bekennt sich der Gemeinderath von Limburg, vertreten durch den Vorsitzenden und zwei zu diesem Behufe gewählte Mitglieder dessel⸗ ben, Namens der Stadt Limburg durch diese für jeden Inhaber gül⸗ tige, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibung zu einer Darlehnsschuld von Reichsmark, welcher Betrag als ein Theil des obigen Anlehens zur Stadtkasse gezahlt worden ist. Der Gemeinderath verspricht Namens der Stadt Limburg, dieses An⸗ lehen mit vier und einhalb vom Hundert (4 ½ %⅛) in halb⸗ jährlichen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fälligen Zinsen zu verzinsen, auch vom 1. Januar 1882 ab allmählich in Ge⸗ mäßheit des festgestellten und am Schlusse dieser Schuldverschreibung abgedruckten Tilgungsplanes innerhalb achtunddreißig Jahren all⸗ jährlich am 2. Januar und 1. Juli zurückzuzahlen, so daß die erste 1aedegg am 1. Juli 1882 und die letzte am 1. Juli 1920 erfolgt.
Der Stadt Limburg sind anticipirte Rückzahlungen, sowie auch die Abtragung des ganzen Anlehensrestes gestattet, in diesen Fällen muß jedoch dreimonatliche Kündigung durch öffentliche Bekannt⸗ machung vorhergehen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird sowohl bei der planmäßigen Tilgung, als auch bei anticipirten Rückzahlungen durch das Loos bestimmt und die Ausloosung mindestens drei Monate vor dem Heimzahlungstermin — welcher auch bei anti⸗ cipirten Zahlungen mit den Couponsterminen zusammenfallen muß — durch das Bürgermeisteramt zu Limburg vollzogen. Das Er⸗ gebniß wird sogleich öffentlich bekannt gemacht. 8
Alle Bekanntmachungen, sowohl bezüglich der planmäßigen, als etwaigen außerordentlichen Rückzahlung des Anlehens werden in eine Limburger und eine Frankfurter Zeitung, in das Regierungs⸗Amts⸗ blatt zu Wiesbaden und in den „Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ eingerückt.
Mit dem Fälligkeitstermin hört die Verzinsung der ausgeloosten oder zur Einlösung gekündigten Schuldverschreibungen auf.
„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung nach Wahl des Inhabers bei der Stadtkasse zu Lim⸗ bumg oder bei der Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale Frankfurt a. M. oder Berlin in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermines fol⸗ genden Zeit.
„Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine nebst dem Talon zurückzureichen. Für die fehlen⸗ den Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons auf einen fünfjährigen Zeitraum ausgegeben, für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben werden. Die Ausgabe jeder weiteren Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Stadt⸗ kasse zu Limburg oder durch Vermittelung der Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale Frankfurt a. M. oder Berlin, gegen Rückgabe des der älteren Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist. 16
Das Verfahren bei dem Aufgebote und der Amortisation ab⸗ handen gekommener oder zu Grunde gegangener Schuldverschreibun⸗ gen, Coupons und Talons richtet sich nach dem zu Limburg geltenden Rechte und insbesondere nach dem Gesetze vom 2. Juni 1860 (Ver⸗ ordnungsblatt des vormaligen Herzogthnms Nassau von 1860 Seite 89) und der Gerichtsstand hierfür ist Limburg. 8
Die Kapitalien unterliegen der gemeinrechtlichen Verjährung von 90 Jahren, während die Zinsen mit Ablauf von vier Jahren verjähren und der Lauf der Verjährungsfrist mit Ende Dezember des Jahres, in welches der Fälligkeitstermin fällt, beginnt. .
Für die der Stadt Limburg obliegenden Zahlungen an Kapital und Zinsen haftet sie mit ihrem ganzen beweglichen und unbeweg⸗
schichte und Landeskunde
lichen Vermögen, ihren sämmtlichen Einkünften und bereitesten Mitteln. Außerdem hat dieselbe der Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale Frankfurt a. M., als Vertreterin der Obligationsbesitzer eine hypothekarische Sicherheit nach Maßgabe der ypothekenurkunde geleistet, deren Inhalt bei dem Gemeinderathe zu Limburg und bei der gedachten Bankfiliale eingesehen werden kann. Limburg an der Lahn, den Der Gemeinderath. Der Vorsitzende Die Mitglieder N N. N.
Bürgermeister.
—₰ ½ — —
——
SE 8α
vier S
1. Juli 1880. Zinscoupon Mark Pf. zur Obligation der Stadt Limburg an der Lahn. IIII 1ber Mark.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen Rückgabe am 1. Juli 1880 die viereinhalb⸗ prozentigen Zinsen der vorbemerkten Stadt⸗ obligation für das Halbjahr vom 2. Januar 1880 bis zum 1. Juli 1880 mit .... Mark .. Pf. bei der Stadtkasse zu Limburg oder, nach seiner Wahl, bei der Miitteldeutschen Kreditbank, Filiale Frankfurt a./M. oder
pon wird Be⸗ Ablauf des den ist, er⸗
innerhalb nach „in welchem
g, wenn dessen alenderjahres
g gewor
Dieser Zinscou
ungülti er fälli
S K S Thoben wird.
Der Gemeinderath. Der Weesisende
Bürgermeister.
A““ R s betirt Wiesbaden. a lon.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 1 4
8 Obligation der Stadt Limburg an der Lahn
Eet ..Marxkl die zweite Serie Zinscoupons für fünf Jahre vom 2. Januar 1885 bis zum 2. Januar 1890, sofern nicht Seit ens des legitimirten In⸗ habers der Obligation vorher Widerspruch dagegen erhoben ist, und zwar bei der Stadtkasse zu Limburg oder durch — für den Inhaber Mitteldeutschen Kreditbank, Filiale
kostenfreie Vermittelung der Frankfurt a./M. oder Berlin.
Limburg an der Lahn, den 2. Januar 1880. Der Gemeinderath.
Der Vorsitzende. N
Bürgermeister
Statistische Nachrichten.
Die Ausdehnung und der Betrieb des russischen Eisenbahnnetzes im Jahre 1878 gestaltete sich, nach den Ver⸗ öffentlichungen des Ministeriums der Wege⸗ und Wasserkommuni⸗ kationen, folgendermaßen: Es standen am 1. Januar d. J. mit Aus⸗ schluß der finnländischen Eisenbahnen 54 Eisenbahnlinien mit einer Längenausdehnung von 20 473 Werst im Betriebe. Ein großer Theil derselben war im Jahre 1878 für Kriegszwecke in Anspruch genommen; gleichwohl fand, in Folge des gesteigerten Exports auch ein sehr lebhafter Güterverkehr statt, der noch während der ersten Hälfte des Jahres durch die Schließung der südrussischen Häfen ver⸗ mehrt wurde. Im Allgemeinen zeigen die am Schlusse des Be⸗ triebsjahres 1878 sich ergebenden Resultate, daß sich das russische Eisenbahnwesen weit leistungsfähiger erwiesen, als dies bei dem noch immer herrschenden Mangel an Betriebsmitteln zu erwarten stand. Es wurden auf sämmtlichen russischen Eisenbahnen im Jahre 1878 befördert 30 388 372 Privatpersonen (gegen 1877 + 4 370 845 oder 16,8 %), 7 192 434 Militärs (gegen 1877 + 1880 220 oder 35,4 %) ferner: Eilgut 11 675 434 Pud (+ 2 034 626 Pud oder 21,1 %), gewöhnliche eüätt- 1 975 470 079 Pud (+ 263 334 682 Pud oder 15,4 %). Von diesen Gütermengen sind 885 004 308 Pud von ausländischen Bahnen und von Seeschiffen auf russische Bahnen übergeführt worden, um 106 330 047 Pud oder 13,6 % mehr als im Vorjahre. An Brutto⸗Einnahmen wurden im Jahre 1878 auf sämmtlichen Bahnen erzielt 211 922 389 Rbl. oder durchschnittlich 10 731 Rbl. pro Werst, während der Ertrag des Vorjahres sich auf 183 986 163 Rbl. oder pro Werst auf 9675 Rbl. gestellt hatte. Gegen 1877 ergibt sich sonach ein Mehraufkommen von 28 026 226 Rbl. oder 15,2 % und pro Werst von 1056 Rbl. oder 10,9 %. — Im Jahre 1878 sind im Ganzen 1179,5 Werst und im Vorjahre 1877 1148 Werst neuer Eisenbahnen dem Betrieb übergeben worden. Der Entwicklungsgang des gesammten russischen Eisenbahnwesens während der fünf letzten Jahre ergiebt sich aus der nachstehenden Zusammenstellung:
Gesammt⸗
Betriebs⸗
Jahr: länge: Einnahmen: 1874 16 333 Werst 140 933 789 Rbl. 1875 17 658 141 013 278 1876 18 135 146 667 168 1877 19 293 183 296 163 9 013
1878 20 473 211 922 389 10 2,8.
Im Vergleich zum Jahre 1874 haben sonach zagenommen: die Ausdehnung der russischen Bahnen um 4140 Werst oder 25,3 %, die Gesammteinnahmen um 70 984 600 Rbl. oder 50,4 % und die durch⸗ schnittlichen Einnahmen pro Werst der Betriebslänge um 1751 Rbl.
oder 19,9 %.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der Zeitschrift des Vereins für hessische Ge⸗ (Neue Folge. Cassel, im Kom⸗ missionsverlage von August Freyschmidt) ist kürzlich das Doppelheft 1 und 2 des 8. Bandes ausgegeben worden. Dasselbe wird eröffnet durch „Beiträge zur Geschichte der Stadt Marburg, von W. Bücking“, Lehrer in Marburg, nämlich: 1) Geschichte des Kugelhauses; 2) Zur Geschichte der ehemaligen Kapelle bei dem Schröcker Brunnen, genannnt „Das heilige Kreuz“, vor dem Walde jenseit des Lahnberges; 3) zwei vorreformatorische Armenstiftungen. Dann folgen: „Beiträge zur Erforschung und Geschichte des Pfahl⸗ grabens (Limes imperii Romani Transrhenanus) im unteren Main⸗ gebiet und der Wetterau,“ von Dr. Albert Duncker, Oberlehrer in Wiesbaden. Die umfangreiche Arbeit gelangt zu dem Resultat, daß die Theorie K. Arnds und seiner Anhänger von einem zweiten äußeren Limes, den Kaiser Probus vom Main bei Burgstadt durch Spessart und Vogelsberg nach der Gegend von Kloster Arnsburg in der Wetterau hin begonnen, aber unvollendet gelassen habe, unrichtig sei, die von Arnd gefundenen und in seinen Schriften publizirten 48 „Ueberreste“ dieses „äußeren“ Walles vielmehr weit späteren
11““
Einnnahme pro Werst: 8 980 Rbl. 8 141 8 252
ssen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden.
Ursprungs seien und anderen Anlagen von Menschenhand, Gemar⸗ kungs⸗ und Gebietsgräben, Straßendämmen und Land⸗ wehren ihre Entstehung verdanken. Auch der Lauf des un⸗ zweifelhaft römischen Pfahlgrabens in der Wetterau sei von Arad mit unzureichenden wissenschaftlichen Hülfsmitteln unter⸗ sucht worden und deshalb noch nicht genügend festgestellt. Diese Feststellung müsse namentlich auf Grund der von Wilhelm Arnold in seinen Werken: „Ansiedelungen und Wanderungen deut⸗ scher Stämme“ und „Deutsche Vorzeit“ angeregten wissenschaftlichen Benutzung der Flurnamen und zwar möglichst bald geschehen, da durch die fortwährende Beseitigung der Spuren des Limes die Lö⸗ sung der Frage immer schwieriger werde. Dies wäre nach des Verf. Ansicht eine ersprießliche, gemeinsam zu lösende Aufgabe für die historischen Vereine zu Darmstadt, Gießen, Cassel und Hanau. An die Abhandlung schließen sich zwei Excurse: über die Römerstätte Altenburg an der Kinzig bei Rückingen, die anderen Ansichten Emil Hübners gegenüber nachdrücklich für ein Limeskastell erklärt wird, und über die Größe des Kastells zu Grotzkrotzenburg. Der Arbeit ist eine sehr instruktive, anschauliche Karte der Spuren rö⸗ mischer Ansiedelungen, Straßen, Kastelle und Grenzwälle der unte⸗ ren Maingegend und der östlichen Wetterau, nach K. Arnds Anga⸗ ben und Vermuthungen, nebst Plänen von Großkrotzenburg und dem Abschnitt des Pfahlgrabens zwischen Kinzig und Nidder beigegeben.
Ein weiterer Aufsatz von dem Bibliothekar Dr. F. G. C. Groß handelt über den Hildebrandlied⸗Coder der Kasseler Landes⸗ bibliothek. Derselbe bringt ferner Angaben und Vermuthungen über die Schicksale der alten Fuldaer Handschriften⸗Bibliothek überhaupt.
Den Schluß bildet ein im Verein „Museum“ zu Fulda gehaltener Vortrag von Dr. Justus Schneider, Arzt daselbst, über „Zwei Re⸗ genten Fulda's aus dem Hause Dalberg“, nänlich den Fürstabt Adolf (gest. 1737), Kämmerer von Worms, und den „Großherzog von Frankfurt“, Karl Frhrn. ven Dalberg.
Als 6. Supplement ist der Zeitschrift beigegeben: Der „Bericht über die heidnischen Alterthümer der ehemals kurhessischen Provinzen Fulda, Oberhessen, Niederhessen, Herrschaft Schmalkalden und Grafschast Schaumburg, welche sich in den gegenwärtig ver⸗ rinigten Sammlungen des Museum Fridericianum zu Cassel und des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde
befinden“, von Dr. Eduard Pinder, Direktor des Museums und Konservator der Vereinssammlungen (Cassel, im Kommissionsverlage von August Freyschmidt). Derselbe legt zuerst dar, wie die Central⸗ sammelstelle und die beiden seit 1875 in ihr vereinigten Sammlun⸗ gen zu Stande kamen, und giebt dann eine Uebersicht der an der Centralstelle bisher bekannt gewordenen Untersuchungen von Grab⸗ hügeln und anderen Resultate. Am Schluß wird über den ansehn⸗ lichen Besitzstaad der Sammlung berichtet und auf 3 lithographischen Tafeln die besten Stücke, die zugleich dem Laien als Typen gelten können, getreu abgebildet.
Nach dem 1. Hefte des Jahrganges 1879 der vierteljährlichen „Mittheilungen“, welche der Verein ausgiebt, beträgt die Zahl der Mitglieder des Hauptvereins gegenwärtig 850. Die Sammlungen und die Bibliothek erhalten fortdauernd durch Ankäufe und Geschenke erfreulichen Zuwachs. Von besonderem Interesse ist in dem er⸗ wähnten Vierteljahrsheft die Mittheilung über eine im Mai d. J. neu entdeckte Wachtstation am römischen Grenzwalle im Bulauwalde bei Hanau, von Dr. Albert Duncker.
In den Tagen vom 23. bis 25. Juli ist die diesjährige (45.) Hauptversammlung des Vereins für hessische Geschichte und Landes⸗ kunde, und zwar in Eschwege abgehalten worden. v“
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Verlage von Wiegandt, Hempel & Parey hierselbst ist vor Kurzem erschienen: „Die Landeskulturgesetzgebung des preußischen Staates für Auseinandersetzungen mit Aus⸗ schluß der Provinz Hannover. Bearbeitet von Eugen Schneider, Mitglied des Revisionskollegiums für Landeskultursachen, erster und zweiter Abschnitt.“ Seit der Greiffschen Ausgabe der „Preußischen Gesetze über Landeskultur und landwirthschaftliche Polizei“, welche nur bis 1866 reicht, fehlte es an einer Bearbeitung der zahlreichen und wichtigen Gesetze, welche gerade die letzten 13 Jahre auf diesem Gebiete und insbesondere für die neuerworbenen Provinzen hervor⸗ gebracht haben. Nur für die Provinz Hannover existirt die von Th. Wallbaum herausgegebene Zusammenstellung der dort geltenden Landes⸗Okonomie⸗Gesetze, welche dem Verfasser des vorliegenden Werkes gestattete, diese Gesetze, zumal in Rücksicht auf ihre zum Theile grundsätzlichen Abweichungen vom Agrarrechte der übrigen preußischen Provinzen, bei der Bearbeitung auszuschließen. Das Werk, von dem jetzt der erste und zweite Abschaitt vorliegt und welches vier Abschnitte umfassen wird, ist, wie die Verlagsbuchhand⸗ lung mittheilt, als Beginn einer alle Gebiete der preußischen Landes⸗ kulturgesetzgebung, insbesondere Realkredit und landwirthschaftliche Polizei umfassenden Darstellung gedacht, deren Erscheinen von der Verlagsbuchhandlung ins Auge gefaßt ist. Als Einleitung giebt der erste Abschnitt unter dem Titel „Grundlagen der preußischen Landes⸗ kulturgesetzgebung“ eine kurze Charakteristik dieser Gesetzgebung nach den Zeitverhältnissen, aus welchen ihre ersten Anfänge erwuchsen, mit dem Texte des Ediktes vom 9. Oktober 1807 und des Ediktes zur Beförderung der Land⸗Kultur vom 14. September 1811. Die drei folgenden Abschnitte behandeln alle diejenigen 15 deren Handhabung den sogenannten Auseinandersetzungsbehörden obliegt. Der gesammte hierher gehörige Stoff vertheilt sich auf leicht übersichtliche Weise nach dem Inhalte und Gegenstande der Gesetze in die weiteren Ab⸗ schnitte: 2. Abschn.: Vorschriften über das Verfahren. 3. Abschn.: Gemein⸗ heitstheilungen (einschließlich Servitut⸗Ablösungen). 4. Abschnitt: Reallasten⸗Ablösungen. Entsprechend dem Zwecke eines für den praktischen Gebrauch bestimmten Handbuches ist, in der durch den Vorgang des Kochschen Landrechts bewährten Form, das Veraltete und Aufgehobene vom Texte ausgeschlossen, dagegen das zur Zeit Geltende mit den Mitteln näher erläutert, welche die Genesis der Gesetze, die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, Literatur und Kritik darbirten. Die Darstellung des Verfahrens hat dadurch an praktischer Brauchbarkeit gewonnen, daß sie, ab veichend von den bisherigen einschlägigen Handbüchern, die dahin gehörigen Ge⸗ setze nicht in ihrem äußerlichen Zusammenhange, sondern nach dem Gegenstande und Inhalte ihrer einzelnen Theile geordnet bringt, insbesondere bezüglich des Verfahrens im engeren Sinne im Rahmen der Marginalien der Hauptverordnung vom 20. Juni 1817, während zur Auffindung der einzelnen Paragraphen der fünf wichtigsten Verfahrensgesetze die dem Inhalts⸗ verzeichnisse beigefügte besondere Nachweisung dient. Des Einflusses der Deutschen Civilprozeßordnung auf das preußische Auseinander⸗ setzungsverfahren ist in der Einleitung zum Abschnitt 2, sowie bei dem Verfahrensgesetze für das linke Rheinufer gedacht. Die beiden letzten Abschnitte, von denen der dritte (Gemeinheitstheilungen) noch im laufenden Jahre erscheinen soll, werden die einschlägigen Gesetze in einer Anordnung geben, welche von den allgemeinen oder auf grö⸗ ßerem Gebiete geltenden fortschreitet zu den einzelnen Provinzial⸗ oder Spezialgesetzen. Dem vierten Abschnitt (Reallastenablösungen) wird ein chronologisches Register aller mitgetheilten gesetzlichen Vor⸗ schriften ꝛc. und ein alphabetisches Sachregister sowie ein Verzeichniß der erläuterungsbedürftigen Abkürzungen beigefügt sein.