“
Wallner-Theater. Dienstag: 27. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 27. Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust⸗ spiel in 4 Akten von M. Klapp.
Mittwoch: Vorletztes Gaftspiel der K. K. Hof⸗ burgschauspieler. Zum vorletzten Male: kranz und Güldenstern.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Dienstag: (Nur noch 4 Vorstellungen.) Eastspiel des Operetten⸗Ensembles unter Leitung Füpicr Raida. Zum 27. Male: Die Königin von öö T11“
perette mit Baller in 3 Akten von S. Michaslis Musik von C. A. Raida. “
Vom 3. bis incl. 15. August bleibt das Theater den 16. August: Zum 106. Male:
geschlossen. Sonnabend, Die Kinder des Kapitän Grant. Kapitän Grant: Emil Hahn.) Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: 25. Gastspiel der K. K. Hof⸗Schau⸗ spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof⸗ Schauspieler Herren Mitterwurzer, allenstein, Schreiner, sowie des Frl. Gisela traßmann F“ L. Male: Der Mann der Wittwe. ein Stern. Das Schw
Damokles. — 8 11
8 rolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Dienstag: 3. 70. M.: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G.
Ingels. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination
Gartens: Großes Concert. Anfang des Con⸗
8 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Vermania-Sommer-Theater. Dienstag: Hastspiel des Hrn. Fischbach. Der Talisman. Posse. mit Gesang in 3 Akten.
8 Mittwoch: Gastspiel des Mimikers H. A. Müller. Der Affe und der Bräutigam. Posse mit Ge⸗ sang in 3 Akten.
1
Kelle -Alianece-Theoater. Dienstag: Im prachtvollen Sommergarten: Von 6 Uhr an: Ununterbrochen großes Doppel⸗Concert. Steyrisches Damen⸗Qr artett. Tyroler Natur⸗Sänger⸗Gesellschaft. — Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. — Im Theater (Anfang 7 Uhr): Marianpen’s Lüge. Lustspiel in 4 Akten von Emil Fritzsche. Entrée 50 ₰.
Mittwoch: Großes Volksfest. Halbe Theater⸗ Kassenpreise. Neu einstudirt: Der Goldbauer. Original⸗Schauspiel in 4 Akten von Charl. Birch Pfeiffer.
Donnerstag: Eine krauke Familie.
Familien⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Frl. Bertha Gehrke mit Hrn. Lieute⸗ nant Ernst Westphal (Colberg). — Frl. Luise Kern mit Hrn. Capitain⸗Lieutenant Hermann Chüden (Bad Rebburg).
Verehelicht: Hr. Hauptmann Otto Dulitz mit Frl. Melanie v. Brescius (Biebrich a. Rhein). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Trittelvitz (Wusterbarth). 8 Gestorben: Hr. Kreisbaumeister Albert Hugo
Saemann (Marggrabowa).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
1 ₰4
Bekanntmachung. Herren Kaiser und Haassengier hierselg haben als Liquidatoren des “ Fares wirthschaftlichen Bankvereins — eingetragene Ge⸗ nossenschaft — unter Beifügung einer Bilanz dem; unterzeichneten Gerichte einen zweiten Vertheilungs⸗ plan eingereicht, wonach zur Deckung der Schulden der Genossenschaft jeder Genossenschafter noch einen Beitrag von 195 ℳ zu zahlen hat.
In Gemäßheit der §§. 52 bis 54 und 57 des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 (Bundes⸗ gesetzblatt Seite 415) ist zur Erklärung und Ver⸗ 16 über diesen Vertheilungsplan ein Ter⸗ min au den 19. Sepember 1879, Vormittags 11 im Stadtgerichtꝛgebäude, Portal II., . 66, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Pfeil anbe⸗ raumt worden, zu welchem die Mitglieder der Ge⸗ nossenschaft hierdurch mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß der Vertheilungsplan in unserer Registratur, Zimmer Nr. 15, zur Einsicht der Be⸗ theiligten ausliegt
Berlin, den 9. Juli 1879]
8 Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen.
6528 18629 Edictalladunnm]. Auf der Kleinbürgerste 3— Schmiedemeistere 12 nf er Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius Mählitz, Band II. Bl. Nr. 41 des Grund⸗ duchs von Fürstenfelde, stehen in der dritten Ab- theilung unter Nr. 1 200 Thaler rückständige Kauf⸗ 1“ 23. Januar gelder aus dem Vertrage vom 17. Sunm 1826 für den Kleinbürger Christian Kuschke oder Kuske zu Fürstenfelde zu fünf Prozent Zinsen eingetragen, welche durch Zahlung getilgt sein sollen. Es werden daher der dem Aufenthalte nach un⸗
[6574]
Die
Rosen⸗
Verkäufe, Verpachtnagen, Submissionen eh
Suhmission.
[6519]
gestellen:
vallerie vom 18. bis 24. August in Wohlau,
Wohlau;
und der Fourage nach den Cantonnements;
während der vorgenannten Zeit. Die Lieferung dieses Bedarfs soll im Wege
Vorspann getrennt von einander, verdungen werden Hierzu ist ein Termin anberaumt auf Dounerstag, den 31. Juli d. Js., Vormittags 9 Uhr,
3 Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Manbver⸗Lieferung“ abzugeben oder portofrei einzusenden.
.
Bureau zur Einsicht aus.
Vorschrift dieser Bedingungen Kaution vor der Zulassung erforderlich.
Ungefährer Bedarf 28 000 Stück Brote, à 3 kg. 3650 Ctr. Hafer, 1100 Ctr. Heu, 4700 Ctr. Strob, 650 cebm Holz, 146 Ctr. Rindfleisch, 187 Etr. Hammelsleisch, 73 Ctr. Speck, 110 Ctr. Reis, 75 Ctr. Graupe, 175 Ctr. Erbsen, 75 Ctr. Linsen,
und 400 einspännige Wagen.
Regiments⸗ und Brigade⸗Uebungen der Truppen der 17. Infanterie⸗Brigade, welcher sich vufen 700 Brote, 86 Ctr. Hafer, 27 Ctr. Heu und 31 Ctr. Stroh stellt, zu vergeben ist, wird spätestens in vor⸗ angesetztem Termine bekannt gemacht werden. Glogau, den 24. Juli 1879. (à Cto. 525/7.) Königliche Intendantur der 9. Division.
[6585]
Die Lieferung von ca. 300 Tonnen Portland⸗ Cement zum Bau der Earnisonkirche hierselbst soll in öffentlicher Submission verdungen werden.
Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Lieferung von Portland⸗Cement“ bis zum Ter⸗ mine am Freitag, den 8. August d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Karlstraße 27, einzureichen. .
Die Bedingungen liegen im genannten Bureau S “ 1 und Se. auf Wunsch gegen ortofreie Einsendung von 0,50 ℳ in Abschri mitgetheilt. 1 1““
Kiel, den 25. Juli 1879. Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. [6570] Wochen 8 Uebersicht er 2 & 4 ☛ . 8 Bayerischen Notenbank vom 23. Juli 1879.
Aetiva., ℳ Metallbestand 37,526,000 Bestand an Reichskassenscheinen 1 53,000 „ Noten anderer Banken. 3,336,000 ““ 34,687,000 „ Lombard⸗Forderungen 1,583,000
ees “ 1,361,000 sonstigen Aktiven.. 1,440,000 Passiva.
Löeeeeeh“ “ Der Betrag der umlaufenden Noten Die seateer. täglich fälligen Ver⸗ 8* e aun eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten 6 11“ Die sonstigen Passirvau. 2,345,000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, i ande zahlbaren Wechseln . ... b8, Iobagnde München, den 26. Juli 1879. Bayerische Notenbank. Die Direktion.
7,500,000 292,000 68,513,000
1,118,000
“
[6589] Uebersicht
der Sächsischen Bank zu Dresden amn 23. Juli 1879.
Aetlva. 8 Coursfähiges dentsches Geld. ℳ 17,886,696. — Reichskassenscheine... 154,010. 2e
1,490,800. —.
Noten anderer deutscher 142,725. —.
Banken.. 4 39,522,225. —.
bekannte und angeblich bereits im Jahre 1828 ver⸗ storbene Kleinbürger Christian Faahr oder Kuske aus Fürstenfelde, dessen Ehefrau oder Wittwe, sowie beider Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getretenen Personen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die erwähnte Forderung binnen drei Monaten und spätestens in dem auf den 15. November 1879, Vormittags 11 Uhr am Amtsgericht zu Bärwalde N./M. vor dem Amis⸗ richter Sandersleben anberaumten Termine anzu⸗- melden und vpachzuweisen, widrigenfalls sie damit; prälludirt werden sollen und die Löschung der Post im Grundbuche erfolgen wird. 1 Bärwalde N./M., den 19. Juli 1879.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I. 1
Debitoren und sonstige Activa
V*“ Banknoten im Umlauf . .
Wechselbestände...
Lombardbestände . . . .. 5,467,995. — 4,207,201. —.
Effectenbestände.. ℳ 30,000,000. —. 3,316,698. —.
1— „ 35,473,500. —. Täglich fällige Verbindlich- g.
““ 593,769. — An Kündigungsfrist gebundene “ Verbindlichkeiten 686641185öö
Sonstige Passiva. „ 262,838.
Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech. selnsind weiter begeben worden ℳ 2,734,094. 30 Die Direetion.
Sonstige Kassenbestände 8 EII n „
1 Passiva. Eingezahltes Aetienkapital .
218,000
Während der diesjährigen Herbstü b 1 iesjähr übungen der Truppen der 9. Division sind zu liefern bezw. zu
1) Fourage bei den Brigade⸗Uebungen der Ka⸗
Brot, Fourage, Viktualien, Bivaksholz und Stroh bei den Detachements⸗ und Divisions⸗ Uebungen vom 26. August bis 10. September — in Raudten, Gahrau, Herrnstadt, Winzig und
2) der Vorspann zur Fortschaffun e 1 nn g der vor⸗ bezeichneten vüeste zurs. Fertschaffane sowie des h pro 12. bis 25. August aus dem fiskalischen Magazin in Lüben zu empfangenden Brotes
3) der Truppen⸗Effekten⸗Vorspann und di Wagen zur Beförderung der Apar und Zahl⸗ meister für sämmtliche Märsche der Truppen
22, ½ 8 — 222 der öffentlichen Submisston mit eventuell sich daran schließender Lizitation und zwar, Naturalien und
im Burean der unterzeichneten Divisions⸗Intendantur.
Die Bedingungen, auf welche in den Offerten Bezug genommen sein muß, liegen in demselben
Für unbekannte Submittenten ist nach näherer Legitimation und
56 Ctr. Salz, 34 Ctr. Kaffee, 1500 zweispännige schäftsstunden zu erheben.
Ob auch die Lieferung des Bedarfs während der Hauptkaf h auch die g des Be⸗ bäͤhren assen, bei d — 3 f vom 13. bis 26. August bei Guhrau abzuhaltenden n ““
F5.
stehenden Linien
8
8
8
Talons einer dieser Kassen einzureichen, w 1 4 12 7 el 2 der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Praselch 88 zulegen, und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗
saclans 1n hat. om 1. Januar k. J. ab hört die Verzin sung der gekündigten Dokumente auf. — Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage „verzeichneten noch rückständigen “ 30. —. Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf⸗ Sonstige Actirns.. . . . „ 5,329,999. 25.] girnsen, daß ihre Berzinsung bereits mit dem I6 — . 1G des Jahres ihrer Verloosung aufge⸗ . ℳ 89b. 28.] Berlin, den 1. Juli 1879. . 2,426,000. 5 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. sonstige tüglich füllige Verbind- W bb7 20 An eine Kündigungsfrist gebun- “ dene Verbindlichkeiteln „ 1,395,150. —. 296934 10
Braunschweigische Bank.
[6594) Stand vom 23. Juli 1829. Aetiva. Metall-Bestaincd ℳ 641,264. 80 Reichskassenscheinlno „„ 14,900. hees Noten anderer Banken.. 265,500. —. Wechsel-Bestancd. „ 8,451,444. 15. Lombard-Forderungen.. 2,006,730. 8
Grundkapital. Reservefonds Umlaufende Noten
.* 8 . 8 ⸗ .* „
. 8 . 5
[5651]1) Kündigung
Görlitzer b Serie II. Die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. April 1870 emittirten und noch um⸗ lünsenden Etadtobligationen Serie II wir hiermit zur Rückzah 1 1. Oktober dieses Jahres. W“ Die Rückzahlung der gekündigten Obligationen erfolgt zum Nominalwerthe mit den Zinsen bis 30 Shat st. gegen Rückgabe der Obli⸗
en nebst Zinsconpons Nr.
88 Fesons 3 p Nr. 19 und 20 am 1. Oktober 1879 bei der Stadt⸗Haupt⸗Kass in Görlitz, sowie bei der Bas dels 8”- n Feseh Basler Handelsbank Die Verzinsung des Kapitals hört mit dem Ab⸗ dan Künd gunosfrist. also am 1. Bri dern 9 ; für die fehlenden Zinscoupons wird der Be⸗ trag am Kapitale 11“
Sonstige Passira Sventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln ℳ 1,413,609. 15 Braunsehweig, den 23. Juli 18709. Eie Pirecetien. Bewig. Stübel.
. . .
b Verigosung, Menertisatrvn, Fisszahlung u, s. wo vom öffentlichen Papieren,
1 Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stammaktien der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage je Einlßi 8 Selc gezogen worden. gekündigten Obligationen be⸗
ieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ ginnt bei der Zahlstelle in Görlitz bereits an I“ sitz Auf⸗ 23. Sctember 1879. Görlitz bereits am den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für. In Umlauf sind noch die Obligationen II. Seri das 2. Semester d. J. vom 15. ö Litt. F. Nr. 21 — 300. 302 — 329. 15.—339. “ 364 — 416. 418 — 431. 434 — 453. 455. 457— 464. 466— 496. 501 — 798. 923 — 1118. 1121
gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst Talons bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse 18 — 1190. 1201 — 1600 à 400 Thaler. 9. - vv . sewree
1800 Francs
111u16“*“
selbst, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge⸗ 48— 63. 69 — 97 1600 Thaler. 1“
6000 Francs. Görlitz, den 24. Juni 1879. Der Magistrat.
Gobbin.
6 1 1 V V 1
*
Die Einlösung kann auch bei den Regierungs⸗
brück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst
I Verpfändung einer Eisenbahn hee Die Gotthardbahn⸗Gesellschaft
wünscht auf die zu erstellende Monte Cenere⸗Linie ei nsr 4 G Betrage von sechs Millionen Franken, welches Anleihe Pfandrecht ersten Ranges für ein Anleihen im e ecg sles n Franken, welches Anleihen zum Bau der genannten Linie verwendet werden Gemäß Art. 2 des Bundesgesetzes über Verpfänd iqui . Ge ,2 des über Verpfändung und Z. 8l ation der Eisenb 8 88 Juni 1874 wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht “ 83 zu Ende geüeede Frist angesetzt, um allfällige Einsprachen beim schweiz. Bundesrathe E1e“
Vern, den 25. Juli 1879. 8
Im Namen des schweiz. Bundesrathes
Die Bundeskanzlei.
Verpfündung einer Eisenbahn.
Behufs Kompleti ü eduzi ott äßij Beukapitais vhuf c mpletirung des für das reduzirte Netz der Gotthardbahn programmmäßig vorgesehenen
Gokthardbahn⸗Gesellschaft
über die 74 Millionen Franken hinaus, für welch its ein Pf üb Million e. e bereits ein Pfandr gen illi ist, weitere 6 auf dem Wege des Fit bin Fis Pecgastsrster u“ Für diese 6 Millionen Franken wünscht dieselbe ein Pfand
tterpfz 1 Eö11“ 1 andrecht zweiten! ff diejenige Unterpfänder, dn 74 Millionen im ersten Rang haften, und hh. e ETöö B Biasca⸗Bellinzona⸗Locarno und Luzano⸗Chiasso, sowie in d im; indli Strecke Bi 9; e. 81e en im 2 ind EEE1“ Biasca und Cadenazzo⸗Pino bestehen, zu bestellen. Dabei hat 6s de e befändliches in denselben zweiten Rang und also gleichberechtigt mit den nun mit Hypothek zu versehenden 6 vne daß
. a 7 8 — C
bis zum Maximalbetrage von weiteren
———öIRgen
‿
——
.
EESeeeee*“
82—
nach Ermessen der Gotthardbahn⸗Gesellschaft spätere Anleihern 6 “ 1.. Perhe .“ 86 emäß Art. 2 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und die Zwanasliaguidati
Rilescabaen poge 21.Senh 1b wird dieses Begehren heegfe E114“ einzureichen. zu Ende gehende Frist angesetzt, um allfällige Einsprachen beim schweiz. Bundesrath Bern, den 25. Juli 1879. “
◻ „ Im Namen des schweiz. Bundesrathes:
Die Bundeskanzlei.
Versch iedene Bekanntmachungen
Societe commerciale de 8 abgeschlossen am 31. Dezember 1878,
vorgelegt in der Generalversammlung der Actionai am 26. Juli 1879.
5 —
“*“ de 1 Actien⸗Capital⸗Conto: ℳ ₰ Diverse Debitores 8 1 — 9280f g en “ 18g
Norddeutsche Bank, Saldo’. .— öö 1638,3287 86
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto 39,309 86
8 2,973,132 271
[6583] “
der
1'Océanie,
2973,732 27 Hamburg, den 31. Dezember 1878.
Société commerciale de l'Occanie. Joh. Chr. Thomsfen. “
Für Land⸗ und Ackerwirthe.
[6575]
dann auf solchem Acker, wo man schon eine Vorfrucht abgeerntet hat,
Engl. Futterrüben⸗Samen.
Diese Rüben, die schönsten und ertr llen j 11“ die. agreichsten von allen jetzt bekannten Futterrüb verde d.ee Mha Umfange groß und 5 — 10 — 15 Pfd. schwer, ohne Bearbeitung. Die 88 Arsfnet ncnden Ausgang z oder im April. Die zweite Aussaat im Juni, Juli, auch noch Anfangs August und z. B. Grünfutter, Frühkartoffeln,
G Tej 9 92 G 6 5 8 Raps, Lein und Roggen. In 14 Wochen sind die Rüben vollständig ausgewachsen und werden die zuletzt
Wi f 2 jes J1“ gebauten zum Winterbedarf aufbewahrt, da dieselben bis im hohen Frühjahre ihre Nähr⸗ und Dauer⸗
haftigkeit behalten. Das Pfund Samen vo anss 8 lten. D. n der großen Pfd. wird nicht abgegeben. Aussaat pro Morgen ½ Pfd. Culturanweisung füge jedem Auftrage bei.
Ernst Lange, Mi F Itottj z IPperwlese, Bez. Stet Frankirte Aufträge werden v b. Bez Stettin. 8
Sorte kostet 6 ℳ, Mittelsorte 3 ℳ Unter
“
vom 1. bis einschließlich 15. August wie folgt:
.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahßr.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die
2. 9
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
88
1
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich Bayerischen Offizieren foldende Auszeichnungen zu verleihen und zwar: dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Dürckheim⸗Mont⸗ martin, à la suite des Infanterie⸗Leib⸗Regiments und per⸗ sönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Hauptmann Hoelzl im 6. Infanterie⸗Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen den Königlichen Kronen⸗Orden ritter Klasse; sowie dem Seconde⸗Lieutenant Hölzle in dem⸗ selben Regiment den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem General⸗Lieutenant von Strubberg, Commandeur der 19. Division, verliehenen Großkreuzes des Großherzoglich mecklenburgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone mit der Krone in Gold; sowie zur Anlegung des dem General⸗Major von Lucadou, Kommandanten von Frankfurt a. M., ver⸗ liehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen.
Deutsches Reich.
Der Kreisgerichts⸗Bureau⸗Assistent Saecker ist zum Geheimen Registratur⸗Assistenten im Reichskanzler⸗Amt er⸗ annt worden.
8 11““
Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo⸗ land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft, gehörende Dampfschiff „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit
von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Uhr Vorm., von Helgoland: jeden Montag, Mittwoch und Freitag in den Vormittags⸗ unden.
Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert
oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg
gelangenden Briefsendungen. Hamburg, den 26. Juli 1879. b Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Forstmeister von Kalitsch zu Cöln zum Mit⸗ dirigenten einer Regierungs⸗Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu ernennen.
Der Königliche Hof legt heute für Se. Heeen den Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin die Trauer auf zwölf Tage an. Berlin, den 29. Juli 1879. Der Vize⸗Ober⸗Ceremonienmeister: 888 Graf zu Eulenburg.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Universitäts⸗Bibliothek.
Ddie allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen
Universitäts⸗Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche
vom 4.— 9. August statt. Vom 11.—13. August bleibt die
Bibliothek geschlossen. Waäͤhrend der Ferien ist täglich
on 11—1 Uhr geöffnet, doch können wegen baulicher Repa⸗
erst vom 27. August ab Bücher wieder ausgeliehen erden.
Berlin, den 25. Juli 1879. Der Königliche Bibliothekar. Prof. Dr. Koner.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notar ZJustiz⸗Rath Schmits in Duisburg ist die Verlegung seines Wohnfibes nach Mülheim an der Ruhr gestattet und der Rechtsanwalt und Notar Krönig zu Siegen in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht su Duisburg mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst ver⸗ etzt worden.
Die in Ausführung des §. 73 des Gesetzes vom 24. April 878 (Ges. Samml. S. 230) von dem Justiz⸗Minister er⸗ assene, in der Anlage abgedruckte Gerichtsvollzieher⸗ ordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 14. Juli 1879.
3 er slusetzeneiren In dessen Vertretung:
8
Gerichtsvollzieherordnung.
88 Erster Abschnitt. 18 Gerichtsvollzieher. 8
Zum Gerichtsvollzieher kann nur ernannt werden, wer.—
1) das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,* 8
2) die aktive Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte erfüllt hat, oder von derselben für die Friedenszeit endgültig befreit ist;
3) die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Rüstigkeit besitzt;
4) sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet, und
5) eine Prüfung bestanden hat.
Von der Ablegung der Prüfung sind diejenigen befreit, welche
die Gerichtsschreiberprüfung be haben.
Der Prüfung muß ein mindestens sechsmonatiger Vorbereitungs⸗ dienst bei einem von der Anstellungsbehörde zu bestimmenden Amts⸗ gerichte vorangehen. Während jenes Zeittaums ist der Anwärter vorzugsweise bei einem Gerichtsvollzieher, nebenbei auch bei einem Gerichtsschreiber zu beschäftigen. Die Anstellungsbehörde kann die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsschreibers, bei heschen die Beschäftigung zu erfolgen hat, dem Amtsrichter über⸗ assen.
Beim Antritte des Vorbereitungsdienstes ist der Anwärter mittelst Handschlages an Eidesstatt zur Amtsverschwiegenheit zu ver⸗ pflichten. Dem
“ “
Amtsrichter liegt die allgemeine, dem Gerichtsvollzieher und Gerichtsschreiber die besondere Leitung des Vorbereitungs⸗ dienstes ob. 8,3 1
Ueber die Zulassung zum Vorbereitungsdienste entscheidet die An⸗ stellungsbehörde. Dem Gesuche um Zulassung ist der Geburtsschein, eine kurze selbstverfaßte und selbstgeschriebene Darstellung des Lebens⸗ laufs, sowie der Ausweis über die Militärverhältnisse und über die erlangte Schulbildung beizufügen.
Der Zeitraum, während dessen der Anwärter mit der einstweili⸗ gen selbständigen Wahrnehmung des Gerichtsvollzieherdienstes in sämmtlichen oder einzelnen Zweigen desselben beauftragt war, kann auf den Vorbereitungsdienst ganz oder theilweise angerechnet werden.
Im Uebrigen ist eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes nur unter besonderen Umständen nach dem Ermessen der Anstellungs⸗
behörde zulässig.
§. 5.
Ueber den Erfolg des Vorbereitungsdienstes hat der Amtsrichter nach Anhörung des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsschreibers ein Zeugniß auszustellen und dasselbe der Anstellungsbehörde vorzulegen. Letztere entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Die Zulassung darf nur erfolgen, wenn der Anwärter zur Ab⸗ legung der Prüfung für genügend vorbereitet zu erachten ist.
Die Prüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt.
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Dauer eines Jahres aus Richtern und Staatsanwälten, welche am Sitze des ihren Wohnsitz haben, von der Anstellungsbehörde ernannt.
Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission abzunehmen. “
Die geschäftliche Leitung der Prüfungskommission steht Präsidenten des Landgerichts zu.
S. (.
Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche, Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter die für sämmtliche Zweige des Gerichtsvollzieherdienstes erforderliche Kenntniß und praktische Ge⸗ wandtheit sich erworben hat.
Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus.
Die Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung sind vorzugsweise dem Gebiete der von den Gerichtsvollziehern aufzunehmenden Ur⸗ kunden zu entnehmen, unter Mitberücksichtigung der einschlagenden Bestimmungen der Gebühren⸗ und Gebhege.
Die schriftliche Bearbeitung der gestellten Aufgaben erfolgt unter Aufsicht eines Beamten. — 1
Durch den Präsidenten des Landgerichts kann dem Anwärter auf Antrag gestattet werden, die schriftlichen Arbeiten am Sitze eines
Amtsgerichts anzufertigen.
8 Die Beurtheilung der schriftlichen Arbeiten erfolgt von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung ab⸗ gelegt werden soll. Erachten beide Mitglieder die Arbeiten für völlig mißlungen, so gilt die Prüfung als nicht Fesbenden “
Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. “
Zu einem Prüfungstermine können mehrere, jedoch nicht mehr als sechs Anwärter zugelassen werden.
Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung bestanden sei, erfolgt nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen.
Der Gang der mündlichen Prüfung im Allgemeinen und das
Gesammtergebniß der Prüfung ist 70. den Akten zu vermerken.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein von der Anstellungsbehörde auszustellendes Zeugniß.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann ausnahmsweise nach Zurücklegung eines weiteren Vorbereitungsdienstes zu einer zweiten und letzten Prüfung zugelassen werden. Die Dauer des weiteren Vor⸗ bereitungsdienstes wird von der na ehosbebörd⸗ bestimmt.
dem
W11““ 8
g den 29. Juli, Abends.
Gerichtsvollziehers während der Dauer von mindestens drei Monaten vorangehen. 6. 13
Die Gerichtsvollzieher werden von dem Präsidenten des Ober⸗ Landesgerichts in Gemeinschaft mit dem Ober⸗Staatsanwalt er⸗
nannt. Die Ernennung erfolgt auf “
. ’. 8 Die Gerichtsvollzieher haben vor der Einführung in das Amt eine Amtskaution von sechshundert Mark zu bestellen. Wird die Kautionsbestellung wiederholter Aufforderung unge⸗ achtet verzögert, so ist die Ernennung zurückzunehmen.
15 Nach Bestellung der Kaution werden die Gerichtsvollzieher von dem Amtsrichter nach den für Staatsbeamte bestehenden Vorschriften eidlich verpflichtet und unter Aushändigung der Bestallung und des Dienstsiegels in ihr Amt einaeführt.
Die Gerichtsvollzieher werden bei den Amtsgerichten angestellt. Sie haben ihren amtlichen Wohnsitz am Orte des Amtsgerichts. Von der Anstellungsbehörde kann ihnen der amtliche Wohnsitz an einem anderen Orte des Amtsgerichtsbezirks angewiesen werden.
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher umfaßt den Landgerichtsbezirk, zu welchem der Bezirk des im §. 16 bezeichneten Amtsgerichts gehört.
Für freiwillige Versteigerungen (§. 74 Nr. 2 des Ausführungs⸗ gesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze vom 24. April 1878) kann die Anstellungsbehörde die Zuständigkeit auf einen Theil des Landgerichtsbezirks beschränken.
Dcerr sachliche Geschäftskreis der Gerichtsvollzieher wird durch die in den Reichs⸗ und Landesgesetzen getroffenen Zuständigkeitsnormen, sowie durch die Vorschriften der §§. 19 bis 21 bestimmt.
§. 19.
Die Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, Aufträge jeder Art, welche ihrer dienstlichen Stellung entsprechen und ihnen von den Gerichten oder Staatsanwaltschaften ertheilt werden, auszuführen, insbesondere:
1) Behändigungen, mit oder ohne Beurkundung derselben, auch in solchen Fällen, in denen die Behändigung nicht in Form der Zustellung erfolgt, vorzunehmen,
2) Befehle, welche die Verhaftung, Vorführung oder vorläufige Festnahme einer Person, sowie die Vornahme von Durch⸗ suchungen, Beschlagnahmen und Einziehungen betreffen, aus⸗ zuführen oder bei der Ausführung Hülfe zu leisten,
3) bei einzelnen Sitzungen der Gerichte den inneren Dienst wahr⸗ zunehmen.
§. 20.
Die Gerichtsvollzieher sind auf Anordnung der Anstellungs⸗ behörde verpflichtet, den inneren Dienst bei den Sitzungen des Amts⸗ gerichts gegen eine als Pauschquantum im voraus festzusetzende Ent⸗ schädigung ständig wahrzunehmen. Die Anordnung der Anstellungs⸗ behörde ist jederzeit “
Insoweit in Angelegenheiten, welche nach den bisherigen Vor⸗ schriften erledigt werden, die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle durch Gerichtsvögte, im Be⸗ zirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln durch Gerichtsvollzieher zu erfolgen hat, wird dieser Dienst in erster Reihe durch die Gerichts⸗ diener oder bei den Amtsgerichten durch die auf Grund der Bestim⸗ mung des §. 20 ständig bestellten Gerichtsvollzieher ohne Gewährung von Gebühren wahrgenommen.
Bei Behinderung der bezeichneten Personen kann die Wahr⸗ nehmung jenes Dienstes jedem Gerichtsvollzieher, welcher am Sitze des Gerichts seinen Wohnsitz hat, von dem Vorstande des Gerichts übertragen werden.
Die nach den bestehenden Vorschriften den Part fallenden Gebührenbeträge fließen zur Staatskasse.
§. 22.
Sind bei einem Amtsgerichte mehrere Gerichtsvollzieher bestellt, so werden die Geschäfte, welche von Amtswegen angeordnet oder unter Vermittelung des Gerichtsschreibers den Gerichtsvollziehern übertragen werden, im voraus vertheilt. Die Vertheilung soll in der Regel unter sämmtliche Gerichtsvollzieher und thunlichst nach örtlich abgegrenzten Bezirken erfolgen. 8
Die näheren, die Geschäftsvertheilung betreffenden Anordnungen werden von der I oder in deren Auftrage durch den
Praͤsidenten des Landgerichts getroffen. “ Abweichungen von der im voraus angeordneten Geschäftsver⸗
theilung sind nur aus besonderen Gründen im einzelnen Falle mit
Genehmigung des Amtsrichters zulässig.
Die Gültigkeit der Handlung eines Gerichtsvollziehers wird dadurch nicht berührt, daß die Handlung nach der Geschäftsvertheilung einem der anderen Gerichtsvollzieher zu übertragen gewesen wäre.
ien zur Last
Die Gerichtsvollzieher erwerben für die Amtshandlungen, welche ihnen von den Parteien mit oder ohne Vermittelung des Gerichts⸗ schreibers aufgetragen sind, die tarifmäßigen Gebühren und Ver⸗ gütungen an baaren Auslagen.
Vorbehaltlich anderweiter Bestimmung, insbesondere über die Gewährung einer im voraus bestimmten jährlichen Gesammt⸗ entschädigung, wird den Gerichtsvollziehern für die Amtshandlungen, welche von Amtswegen Werr werden, am Schlusse jedes Viertel⸗ jahres eine von dem Präsidenten des Landgerichts als Pauschquantum festzusetzende Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.
§. 25.
Die Höhe der am Schlusse jedes Vierteljahrs festzusetzenden Entschädigung ist nach billigem Ermessen in der Weise zu bestimmen, daß die Gebühren und die Secht et ungefähr zu fünf Zehn⸗ theilen, die baaren Auslagen, welche nicht zu den Reisekosten und Schreibgebühren gehören, zum vollen Betrage vergütet werden und an Stelle der tarifmäßigen Reisekosten eine nach den örtlichen Ver⸗
Der Ernennung des Anwärters zum Gerichtsvollzieher soll in
von Schelling..
der Regel die einstweilige selbständige Wahrnehmung der Geschäfte eines
hältnissen angemessene Vergütung für die entstandenen Unkosten,
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