1879 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Landgerichts bestimmt und bis zum 1. September jedes Jahres dem Amtsrichter mitgetheilt. 8

Die Bestimmung der Zahl der für jedes Schwurgericht erforderlichen Geschworenen und die Vertheilung dieser Zahl auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke erfolgt durch den Präsi⸗ denten des Landgerichts, im Falle der Zusammenlegung meh⸗ rerer Landgerichtsbezirke zu einem Schwurgerichtsbezirk durch den Präsidenten desjenigen Landgerichts, bei welchem die Sitzungen des Schwurgerichts abgehalten werden.

Die Anordnung des Präsidenten ist dem Amtsrichter bis zum 1. September jedes Jahres mitzutheilen.

Die auf die preußischen Gebietstheile entfallende Zahl an Geschworenen für die Schwurgerichte zu Meiningen und Gera ist in Ausführung des §. 5 des Staatsvertrages zwischen Preußen und den Thüringischen Staaten vom 11. No⸗ vember 1878 (Ges. Samml. S. 216) auf 35 Geschworene für Meiningen und 7 Geschworene für Gera festgestellt. Die Vertheilung dieser Zahlen auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke erfolgt durch die Präsidenten der Landgerichte zu Meiningen und Rudolstadt. 1

Den Präsidenten der Landgerichte zu Erfurt und Saar⸗ brücken liegt in Betreff der auf die nichtpreußischen Gebiets⸗ theile entfallenden Geschworenen nur die Bestimmung der Zahl, nicht auch die Vertheilung dieser Zahl auf die Amts⸗ gerichtsbezirke der Fürstenthümer Schwarzburg⸗Sondershausen und Birkenfeld ob.

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§. 5. Der Amtsrichter (bei einem mit mehreren Richtern be⸗ setzten Amtsgerichte derjenige Amtsrichter, welchem nach der Geschäftsvertheilung die Herstellung der Jahreslisten der Schöffen übertragen ist) hat: 1) im Laufe des Januar jedes Jahres erforderlichenfalls die nach §. 35 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 ihm obliegende Bestimmung zu treffen und den Vorsitzenden der wahlberechtigten Verbände mitzutheilen, 11“ bis zum 1. November jedes Jahres die Ausschußsitzung abzuhalten, nachdem er vorher die von den Gemeinde⸗ vorstehern eingegangenen Urlisten zusammengestellt und den Beschluß über etwaige Einsprachen gegen dieselben vorbereitet hat, 8 im unmittelbaren Anschluß an die Ausschußsitzung die Vorschlagsliste der Geschworenen nebst den etwaigen Einsprachen, welche sich auf die in dieselbe aufgenom⸗ menen Personen beziehen, dem Präsidenten des Land⸗ gerichts zu übersenden, bis zum 1. November jedes Jahres die Tage der ordent⸗ lichen Sitzungen des Schöffengerichts für das folgende Geschäftsjahr festzustellen, im Laufe des November jedes Jahres die Ausloosung der Hauptschöffen vorzunehmen. II. Uebergangsbestimmungen. der Schöffen und

ezember 1880. S. 7. 1 3 Die Bestimmung der Richter, welche nach Maßgabe des §. 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung die den Amtsrichtern zugewiesenen Geschäfte behufs Herstellung der

Jahreslisten der Schöffen und der Geschworenen wahrzunehmen

haben, erfolgt:

1 innerhalb des Appellationsgerichtsbezirks Cöln durch en Ersten Präsidenten des Appellationsgerichtshofes und den General⸗Prokurator,

innerhalb des Appellationsgerichtsbezirks Celle durch das

Präsidium des Appellationsgerichts und die Kron⸗ Ober⸗Anwaltschaft,

ellationsgerichtsbezirke des betreffenden Appella⸗ * Beamten für jedes künftige Amtsgericht, lich ehender Sitz in ihrem Appellationsgerichts⸗ irk belegen ist, den betreffenden Richter bestellen.

Die bestellten Richter sind baldmöglichst den Regierungs⸗ präsidenten (Landdrosten) mitzutheilen und Letztere sind dabei zu ersuchen, die Zustellung der Urlisten Seitens der Gemeinde⸗ vorsteher an die benannten Richter schleunigst herbeizuführen. Durch die Vorstandsbeamten der Appellationsgerichte (§. 7 erfolgt fern

ichen Zahl von Hauptschöffen für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 31. De 1880. Die getroffene Anordnung ist den nach 5. 9. Den Vorstandsbeamten der Appellationsgerichte n übertragen: die Bestimmung der für jedes Schwurgericht, D Sitz in ihrem Avppellationsgerichts Amtsgerichtsbezirke für die Zeit vom 1. O bis 31. Dezember 1880. Die Mittheilung der offenen 5. 7 bestellten Richter erfolgt im Laufe des Augu

9 1Es nd Hülf

—.

nordnung an b. 3

theilt werden. Die Vorstandsbeamten der Appellationsgeri

s. . —arbrite ——I

1 10. August d. IX. anzuzeigen. g. 10. Den Vorstandsbeamten der

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der Schwurgerichte zu Amts⸗ geführt und den Ersten Prafidenten der Appellationsgerichte zu Cassel und Naumburg zur weiteren Veranlassung mitge⸗

sgerichte zu Raum⸗ burg und Cöln haben die von ihnen für die nichtpreußischen

von Geschworenen dem Justiz⸗Miniser bis

der Schöffengerichte für den Zeitraum vom 1. Okto⸗ ber 1879 bis 31. Dezember 18979. Die getroffene Anordnung ist alsbald denjenigen Gerich⸗ ten, durch welche schon vor dem 1. Oktober d. J. Ladungen erfolgen können (Allg. Verf. vom 16. Juni d. J., Just.⸗ Minist.⸗Bl. S. 136), sowie demnächst den Amtsgerichten mit⸗ zutheilen. 1

Der von den Vorstandsbeamten der Appellationsgerichte nach §. 7 bestellte Richter hat:

1) in der ersten Woche des September d. J. die Aus⸗ schußsitzung abzuhalten, 2) im unmittelbaren Anschluß an die Ausschußsitzung die Vorschlagsliste der Geschworenen nebst den etwaigen Einsprachen, welche sich auf die in dieselbe aufgenommenen Personen beziehen, den Vorstands⸗ beamten der am Sitze der künftigen Ober⸗Landes⸗ gerichte befindlichen Appellationsgerichte (für die Schwurgerichte zu Meiningen und Gera: der dem Richter vorgesetzten Appellationsgerichte) zu über⸗ senden, welche ihrerseits den rechtzeitigen Eingang der Vorschlagslisten zu überwachen und dafür Sorge zu tragen haben, daß dieselben unmittelbar nach dem 1. Oktober d. J. den Präsidenten der Land⸗

gerichte zugehen.

Z. . Die Ausloosung der Hauptschöffen für die bis zum 31. Dezember 1879 anberaumten ordentlichen Sitzungen hat der Amtsrichter sofort an den ersten Tagen des Oktober d. Js. vorzunehmen. . Berlin, den 22. Juli 1879. Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung von Schelling.

In Ausführung des §. 23 des Gesetzes vom 24. April 1878 wird von dem Justiz⸗Minister Folgendes bestimmt: 18

Der Vorsitz in dem Ausschusse behufs Feststellung der Jahreslisten der Schöffen und der Vorschlagslisten der Ge⸗ schworenen, sowie die Ausloosung der Schöffen zu den ordent⸗ lichen Sitzungen des Schöffengerichts ist nur einem Richter zu übertragen. Gleiches gilt hinsichtlich des Vorsitzes im Schöffengericht. Sind wöchentlich mehr als drei Sitzungen es Schöffengerichts erforderlich, so können zu Vorsitzenden des Schöffengerichts mehrere Amtsrichter bestimmt werden.

Geschäfte, bezüglich deren ihrer Natur nach eine Verthei⸗ lung nach örtlichen Bezirken unthunlich ist, sind nur einem Richter zu übertragen oder im Falle des Bedürfnisses nach Gattungen zu vertheilen. Diememn Ensbesondere für die Ge⸗ schäfte, welche die Führung dals „Andelsregisters, der Ge⸗ nossenschaftsregister, der Musterregister und der Schiffsregister betreffen, sowie für die nach der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 dem Amtsgericht obliegende Verwahrung von Geldern, Werthpapieren, Kostbarkeiten und letztwilligen Ver⸗ fügungen.

Die Angelegenheiten der Justizverwaltung werden von dem Richter bearbeitet, welchem die allgemeine Dienstaufsicht übertragen ist. 8. 1u“

Im Uebrigen sind für die Geschäftsvertheilung die nach⸗ stehenden Grundsätze maßgebend.

Bei den mit zwei Richtern besetzten Amtsgerichten sind die Geschäfte, sofern nicht ausnahmsweise nach Lage der kon⸗ kreten Verhältnisse eine Vertheilung nach Gattungen und Be⸗ zirken im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist, nach ört⸗ lich abgegrenzten Bezirken zu vertheilen.

Hinsichtlich der mit drei Richtern besetzten Amtsgerichte ist in jedem einzelnen Falle besonders zu erwägen, welche Art der Geschäftsvertheilung dem Interesse der Rechtspflege am meisten entspricht.

Bei den mit vier oder mehr Richtern besetzten Amts⸗ gerichten sind die Geschäfte in der Regel nach Gattungen zu vertheilen.

Berlin, den 21. Juli 1879.

er Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: von Schelling.

Der erförster⸗Kandidat und Rosenthal ist zum

ndid. Feldjäger⸗Lieutenant Roj zum Oberförster ernannt und ihm die durch Versetzung des Oberförsters Haß erledigte Oberförsterstelle zu

anntmachungen Rei

ebell“ zur Ausgabe gelangen. 29. Juli 1879. Der Reichskanzler. In Vertretung Eck.

daß das „Strike⸗Comite der Tischler und Umgegenb“ nach §. 1, Absatz 2, des gei

ist. Hamburg, den 29. Juli 1879. gb Die Poliz Senator Mönckeberg, Dr.

sgesetzes vom 21. Oktober 1878.

ch u neine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. geiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ ildungsverein in London herausgegebenen schrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf dieses Blattes, welche untet der Auf⸗

Auf Grund 5. 6 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, amburgs

Gesetzes von der unterzeichneten Landespolizei⸗Behörde verboten wor⸗

i

. de: orstmeister ¹. Forstabscha

Oberförster Weise: Forstgeschichte. Forststatistik. Forstliches, Repetitorium. Professor Dr. Remels: Organische Chemie. Anorganische Chemie. Geognosie. Repetitorium in Mineralogie und Geognosie. Chemiker Schütze: Ausgewählte Abschnitte aus der Bodenkunde. Professor Dr. Brefeld: Allgemeine Botanik. Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Anatomisch⸗mikroskopische Demon⸗ strationen. Repetitorium in Botanik. Professor Dr. Altum: Wirbellose Thiere. Repetitorium in Zoologie. Professor Dr. Müttrich: Meteorologie und Klimalehre. Analysis. Analytische Geometrie und Holzmeßkunde. Dr. Schmidt: Mathematisches Repetitorium. Oberförster Runne baum: Geodäsie. Preußische Forstvermessungs⸗ Instruktion. Kreisgerichts⸗Rath Raetzell: Civilrecht II. Theil. Repetitorium

in Rechtskunde. Die Vorlesungen beginnen Mittwoch, den 15. Oktober. Mel⸗ dungen von Studirenden, welche sich für den Privat⸗Forstdienst vor⸗ bereiten wollen, oder von Ausländern, sind unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Vorbildung, Führung, ferner unter Vorlegung eines Attestes über die zum Aufenthalte auf der Forst⸗Akademie erforderlichen Subsistenzmittel an den Unterzeichneten zu richten. Eberswalde, den 28.

Der Direk

AMichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 30. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, heute bei sehr schönem Wetter eine längere Promenade gemacht. Das Diner findet heute in der Schweizerhütte im Gasteiner Thale statt.

Ihre Majestät die Kaiserin hat bei der Abreise der Großherzoglich badischen Herrschaften, welche sich über Karlsruhe in ein Seebad begeben haben, Schloß Mainau ver⸗ lassen und ist zum Besuch der Fürstlich Hohenzollernschen⸗ Familie nach Schloß Krauchenwies abgereist.

Die Königliche Akademie der Künste hierselbst häl t am Sonntag, den 3. August d. Js., Vormittags 11 ½ Uhr, im langen Saale des Akademiegebaudes eine öffentliche Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen: Erstattung des Jahresberichts; Zuerkennung des großen Staatspreises der akademischen Kon⸗ kurrenz im Fache der Architektur und des Preises der Michael⸗ Beerschen Konkurrenz zweiter Stiftung; Ertheilung von Prä⸗ mien an die Schüler der Königlichen Akademie der bildenden Füna⸗ sowie an die Schüler der Königlichen Kunstschule ierselbst.

Der Kaiserliche Botschafter von Keudell hat Rom mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Botschafts⸗Raͤth von Derenthall als interimistischer Geschäftsträger.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Meyersohn in Schneidemühl, Dr. Stoll in Guttontag, Dr. Nißle in Antonienhutte, Arzt Hengstenberg in Bochum, Dr. Czarnecki in Hollenberg, Arzt Johannes Müller in Sin⸗ dorf, Dr. Pütz in Honnef, Dr. van Erkelens in Aachen.

Bayern. München, 28. Juli. (Allg. Ztg.) In der Abgeordnetenkammer verlas heute der Präsident von Ow ein Schreiben des Finanz⸗Ministers von Riedel, wonach die von den Gesetzgebungsausschüssen bezüglich der Gesetzentwürfe über die Erbschaftssteuer und das Gebührenwesen be⸗ schlossenen Modifikationen die Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten haben. Dann ertheilte die Kammer den Nach⸗ weisungen bezüglich der Grundgefälle ꝛc., sowie bezüglich der

ekonomien und Gewerbe pro 1876 Anerkennung. Der Abg. Walter referirte über den Etat des Justiz⸗Ministeriums im vierten Quartal 1879. Nach kurzen Erörterungen wurde der Etat nach den Anträgen des Ausschusses einstimmig ge⸗ nehmigt. Sodann folgte die Fortsetzung der Eisenbahn⸗ debatte. Nachdem Henle, Zach, Wolfrum und der Staats⸗ Minister von Pfretzschner gesprochen hatten, wurde die Debatte über den Absatz 1 des Art. 1 geschlossen. Der Referent Crämer trat den Aeußerungen von Schlörs entgegen: der Ausschußentwurf sei keineswegs einem Kompromiß entsprungen. Sodann wurde Absatz 1 mit sehr großer Mehrheit angenom⸗ men und damit der Eintritt in die Berathung des Art. 1 des Ausschußentwurfes beschlossen. Nach kurzer Debatte wurde

und sodann die Berathung auf morgen vertagt.

Der Finanzausschuß der Abgeordnetenkammer hat die Berathung des Militäretats für 1879 ,80 gestern be⸗ endet. Der Ausschuß beantragt nur einige nicht wesentliche Aenderungen. Der Gesetzentwurf bez. der Umwandlung des Zinsfußes der Eisenbahnanlehen, sowie die Etats für den

altungsgerichtshof und für das Staats⸗Ministerium der Justiz für das letzte Quartal 1879 werden am Mittwoch im Finan zausschusse der Reichsrathskammer und dann noch vor Ende der Woche in dieser selbst zur Berathung ge⸗

Kompetenzkonflikte, dessen Annahme mit wenigen Aen⸗ derungen der Referent, Reichsrath Dr. von Neumayr, be⸗ antragt. Was die Umwandlung der 4 ½ proz. Eisenbahn⸗ anlehen in 4 proz. betrifft, so wird dieselbe, wie man ver⸗ nimmt, auch die sofortige Zustimmung der Kammer der Reichsräthe erlangen. 29. Juli. (W. T. B.) Die Kammer der Ab eordneten ertheilte heute ihre Genehmigung dazu, daß in Art. 1 des Eisenbahngesetzes die Linien: Kirchseeon⸗ Schwaben, Erding⸗Landshut, Neustadt Bischofsheim, Brückenau⸗ Jossa, Gemünden⸗Hammelburg, Hof⸗Naila mit einer Fortsetzung is Schödlas, Dinkelsbühl⸗Feuchtwangen, Dombühl⸗Rottenburg, Steinach⸗Windsheim, Neustadt a. A. Jorchiem⸗Vanreuth Kelheim⸗Georgsgmünd eingestellt werden. Die Linien Kelheim⸗ Pleinfeld und⸗Neustadt a. A. mit Anschluß an die Bamberg⸗ Forchheimer Bahn wurden abgelehnt.

Baden. Baden⸗Baden, 29. Juli.

Großfürst Nikolaus, haben Baden⸗Baden heute verlas

und die Rückreise nach Tiflis über Wien angetreten.

zunächst die Linie Wiesau⸗Redwitz in den Artikel eingestellt

langen; ebenso der Gesetzentwurf in Betreff der Entscheidung der

Großfürst Michael von Rußland und dessen Sohn, der sen

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Belgrad: Die europäische Kommission zur Bestimmung der Grenzlinie zwischen Serbien und der Türkei hat ihre Arbeiten beendet. Als geeignete Vertheidigungslinie gegen die Einfälle der Arnauten wurden Serbien 12 Dörfer zwischen Vranja und Kurschumlia zugesprochen. Die Kommission verbleibt in Belgard bis zur Ratifikation der von ihr beschlossenen Grenzbestimmungen.

30. Juli. Der gestern von der „Neuen fr. Presse“ gebrachten Mittheilung gegenüber konstatiren die „Presse“ und das „Fremdenblatt“ auf Grund amtlicher zuverlässiger Informationen, daß nicht ein einziger österreichischer Soldat die Grenze Novibazars überschritten habe, auch nicht als Bedeckung für die Enquetekommission, welche noch in Serajewo weilt.

Dem ‚Pest. L.“ wird unterm 28. von hier berichtet: Die aufgetauchte Version, daß Rußland die vollständige Räumung Bulgariens von der vorherigen Entscheidung der Arab⸗Tabiafrage abhängig mache, ist total falsch; Rußland hat die Austragung dieser Angelegenheit, ohne jede Beziehung auf die Räumung, als dringend wünschenswerth bezeichnet. Der von Rußland gemachte Vorschlag geht dahin, die Balkan⸗Delimitations⸗Kommission oder ein Subcomité zu beauftragen, an Ort und Stelle zu untersuchen, ob östlich von Silistria der Bau einer Donaubrücke möglich sei. Falls die Kommission zu einem einstimmigen Beschlusse gelangt, soll derselbe bindend sein; gelingt die Einstimmigkeit nicht, so soll die Angelegenheit den Kabineten zur Entscheidung bleiben. Der Vorschlag scheint allgemein Zustimmung zu finden.

Salzburg, 29. Juli. Von dem hier versammelten Eisenbahntage wurden in die verstärkte Vereinskarten⸗ Kommission die Vertreter der Nordbahn, der Rudolfsbahn, der Pilsen⸗Priesener, der Fünfkirchen⸗Barcser, der Kaschau⸗ Oderberger, der Tilsit⸗Insterburger, der Weimar⸗Geraer und der Rheinischen Bahn, sowie der württembergischen und nieder⸗ ländischen Staatsbahnen gewählt.

30. Juli. Der Eisenbahntag hat den Antra der Kommission auf Ausschluß der Graz⸗Köflacher Bahn aus dem Verein, nachdem die Südbahn den Betrieb derselben über⸗ nommen hat, angenommen. Der Abschluß der Vereinskasse ergiebt ein Defizit von 65 000 ℳ, welches durch die Beiträge an die Vereinskasse gedeckt werden wird. Der Pensions⸗ fonds besitzt 86 700 Nachdem das erforderliche Absolu⸗ torium ertheilt worden war, wurde als Ort der nächsten Zu⸗ sammenkunft Baden⸗Baden bestimmt und hierauf die Versammlung geschlossen.

Pest, 29. Juli. Der „Pester Corresp.“ zufolge stell⸗ ten sich im zweiten Quartal d. J. die Staats⸗ einnahmen 3 505 042 Fl. höher und die Staatsaus⸗ gaben 753 516 Fl. geringer, als in dem gleichen Zeitraum des Jahres 1878. Die gesammte Mehreinnahme für das erste Halbjahr 1879 betrug 5 321 219 Fl. und die gesammte Mehrausgabe 4 018 388 Fl. im Vergleich zu den Einnahmen und Ausgaben in dem ersten Halbjahr 1878. Die Mehr⸗ ausgabe ist durch die Zunahme des Erfordernisses an Zinsen für die ungarische Goldrente verursacht worden. Die direk⸗ ten Steuern haben eine Mehreinnahme von 1 006 613 Fl. gegen den gleichen Zeitraum im Vorjahre ergeben. Ferner sind Mehreinnahmen erzielt worden bei der Stempelsteuer, dem Tabak⸗ und dem Salzmonopol, den Staatsgütern, den Forsten und Bergwerken, sowise bei der Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung. Es wurde um 412 840 Fl. weniger an Staats⸗ eigenthum verkauft, als im zweiten Quartal 1878.

Großbritannien und Irland. London, 28. Zuli. (Allg. Corr.) Das jährliche Wettschießen in Wimble⸗ don fand am Sonnabend nach vierzehntägiger Dauer seinen Abschluß. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Connaught vertheilte die Preise an die Schützen.

Die Firma Sir William Armstrong u. Comp. in Elswick hat abermals vier neue Kanonenboote (die gleiche An⸗ zahl ist bereits vor einigen Monaten abgegangen) nach China geschickt. Dieselben haben am letzten Mittwoch ihre Kompasse fixirt und die Fahrt nach Shanghai um das Kap angetreten. -. sind kleine Fahrzeuge, deren jedes ein 38⸗Tonnen⸗Geschütz rägt.

Aus Simla wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 27. d. M. telegraphirt: Major Cavagnari und die Mit⸗ glieder der britischen Gesandtschaft kamen am 24. in Kabul an, wo ihnen ein sehr glänzender Empfang zu Theil wurde. Sie zogen in Begleitung einer großen Kavallerie⸗ Escorte in die afghanische Hauptstadt ein und wurden von neun Infanterie⸗Regimentern, einem Regiment Kavallerie und zwei Batterien, die längs des Weges aufgestellt waren, mit militärischen Ehrenbezeugungen empfangen. Die Artillerie feuerte 17 Salutschüsse zu Ehren des britischen Gesandten ab. Dem Einzuge der britischen Gesandtschaft wohnte eine große Volksmenge an, die sich ordentlich und achtungsvoll betrug. Um 6 Uhr Abends übexreichte der britische Gesandte dem Emir sein Beglaubigungsschreiben und hielt eine Ansprache, auf welche Jacub Khan mit sehr freundlichen Worten er⸗ widerte.

30. Juli. (W. T. B.) Dem ‚Reuterschen Bureau“ wird aus Konstantinopel, vom gestrigen Tage, gemeldet: Sawa Pascha hat den Botschaftern Englands und Frankreichs mitgetheilt, daß die Pforte alle dem Khedive in dem Ferman von 1873 zugestandenen Privilegien wieder⸗ herstellen und dagegen nur verlangen werde, daß der Khedive alle von ihm abzuschließenden Verträge der Pforte zur Ge⸗ nehmigung unterbreite. Die Botschafter Layard und Fournier wünschen ihrerseits, daß der neue Ferman für den Khedive dahin abgefaßt werde, daß der Khedive verpflichtet sein soll, alle von ihm abzuschließenden Verträge der Pforte mitzu⸗ theilen. Der von Egypten an die Türkei zu entrichtende Tribut solle erhöht werden für den Fall, daß dem Khedive alle früheren Privilegien wiedergewährt werden; dagegen solle es Tewfik Pascha gestattet sein, den Betrag des Tributes herabzusetzen, sobald ihm eins der früheren Privilegien ver⸗

sagt werde.

Frankreich. Paris, 28. Juli. (Fr. Corr.) Das Par⸗ lament steht vor den Ferien. Die Linke der Deputirtenkam⸗ mer hat jedoch beschlossen, unter allen Umständen das Budget vollständig zu erledigen, ehe man sich trenne, und namentlich das Budget des Kultus⸗Ministeriums nicht bis nach den Wiederzusammentritt im Herbste zu verschieben, wie die repu⸗ blikanische Vereinigung beschlossen hatte. Man hält es übrigens für zweckmäßiger, daß die Vertagung nicht durch präsidentielles Dekret, sondern durch eine Resolution jedes Hauses erfolge. Daß im Senate die Ferryschen Gesetzvorlagen vor der Vertagung nicht erledigt werden, ist zweifellos. Die

Senatskommission für die Vorlage über das Unterrichtsgesetz hat die Vertreter der katholischen Universität in Lille ange⸗ zört. Diese erklärten, daß sie die Anstalt eher schließen, als ich den Bestimmungen des beabsichtigten Gesetzes unterwerfen würden.

(Cöln. Ztg.) Zu Abtheilungs⸗Präsidenten im Staatsrath sind ernannt: Charles Ballot für die Gesetz⸗ gebung, Laferriere für die streitigen Sachen, Gendarme de Bévotte für die öffentlichen Bauten, den Ackerbau, Handel und die äußeren Angelegenheiten, Collet für das Innere, die Pustiß, den öffentlichen Unterricht, die Kulte und die schönen

ünste, Blondeau für die Finanzen, den Krieg, die Marine und die Kolonieen.

Versailles, 29. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat heute den Antrag auf Niederlegung der Ruinen der Tuilerien angenommen.

Spanien. Madrid, 26. Juli. (Ag. Hav.) Der Con⸗ seils⸗ Präsident verlas heute in den Kammern ein Dekret, welches die legislativen Arbeiten derselben aufgehoben werden.

Italien. Rom, 29. Juli. (W. T. B.) Die Polizei konfiszirte in einer hiesigen Druckerei viele Abdrücke eines republikanischen Programms, das zur Theilnahme an einer demnächstigen Bewegung auffordert. Es sind mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.

Türkei. Philippopel, 27. Juli. Der W. „Pr.“ wird von hier gemeldet: Der türkische Kommissär hat in der gestern (den 26. Juli) abgehaltenen Sitzung der ost⸗rumelischen Kommission in welcher auf Grund des Ansuchens Aleko Paschas über die Frage der Ernennung der Post⸗ und Telegraphen⸗Beamten verhandelt worden die Erklärung abgegeben, daß die Pforte ihre Reserven bezüglich der Kompetenzfrage auf⸗ gebe, daß jedoch hierdurch der eventuellen Geltendmachung des Art. 16 des Berliner Vertrages (Herbeirufung türkischer Truppen durch den Gouverneur) unberührt bleibe.

Rumänien. Bukarest, 29. Juli. (W. T. B.) Das Journal „Pressa“ fordert die IJsraeliten auf, Gesuche um Ertheilung des Indigenats sofort an die Kammern zu richten. Die Kammer werde unzweifelhaft unmittelbar nach erfolgter Aufhebung des Artikels VII. der Verfassung die Gesuche prüfen und dadurch Europa die Loyalität ihrer Absichten und den ernsten Charakter ihrer Beschlüsse beweisen.

Amerika. New⸗York, 24. Juli. (Allg. Corr.) Der Schatz⸗ amts⸗Sekretär Mr. Sherman hielt gestern Abend in einer öffentlichen Versammlung in Portland (Maine) eine Rede über die allgemeine Finanzlage des Landes. Im Eingange derselben wies er auf den vollständigen Erfolg der Wiederaufnahme der Baarzahlungen hin, welche Maßregel die Wohlfahrt des Landes wieder belebt, den Ver⸗ kauf der Bonds erleichtert, die Staatsschuldzinsen verringert, Papiergeld auf gleichen Werth mit klingender Münze gebracht und den Kredit des Landes wiederhergestellt habe. Alles dies sei bewerkstelligt worden trotz eines feindseligen Kongresses und der Opposition der demokratischen Führer, welche die Wiederaufnahme der Baarzahlungen für unmöglich erklärt hatten. Mr. Sherman bewies, daß diese Maßregel den Geldumlauf nicht geschmälert, sondern die Regierung in den Stand gesetzt habe, für Bonds Zahlung in Greenbacks zu leisten, die dem Golde gleich stehen, ohne auf Einwendungen seitens der Staatsgläubiger zu stoßen. Er behauptete, alles das ausgeführt zu haben, was die Greenbackpartei durch die Aufhebung des Resumptionakts zu erreichen gesucht habe. Der Sekretär erklärte, daß Bonds niemals in entwertheten oder nicht honorirten Noten bezahlt werden sollten, und stellte in Abrede, daß das National⸗ bankensystem ein Monopol sei; die Ersetzung der Banknoten durch Greenbacks würde höchst nachtheilige Folgen haben. Mr. Sherman beanstandet energisch die Emission von mehr Papiergeld, als al pari mit Münze aufrecht⸗ erhalten werden könnte, und begünstigt die un⸗ beschränkte Prägung von Silber, vorausgesetzt, daß dessen Marktwerth durch ein Uebereinkommen unter den Nationen fixirt würde. Die Regierung habe 35 Millionen des gegen⸗ wärtigen Silberdollars geprägt, und es sei ihr nur gelun⸗ gen 6 Millionen in Umlauf zu setzen. Eine beispiellose Zu⸗ nahme des Getreide⸗Exports habe im hohen Grade dazu bei⸗ getragen, daß das Land sich von der vorher bestandenen Handelsstockung erholt habe. Mr. Sherman mißbilligte die Wiederbelebung der Doktrin der Südstaaten von den Staats⸗ rechten, die zu der jüngsten Rebellion geführt, und meinte, daß die jetzt in gewissen Kreisen befürwortete Annullirung be⸗ stehender Verträge und der wesentlichsten Regierungsgewalten, wenn dieselbe genehmigt würde, Anarchie und Revolution zur Folge haben würde. Der augenscheinliche Zweck der Demokraten sei, den Provinzialismus über den Nationalis⸗ mus zu erheben, und die Bande zu schwächen, welche dazu dienen, die Bevölkerung des Landes zu einer Nation zu ver⸗ schmelzen. Es sei jetzt die Gefahr vorhanden, daß der Kampf um die nicht gewonnene nationale Autorität verloren gehe. Der Redner schloß mit einem celoquenten Lobe der republi⸗ kanischen Partei, welche dem Süden die Hände reichen würde wenn letzterer den emanzipirten Bürgern (freedmen) die durch die Verfassung und die Gesetze verliehenen Vortheile gewähre. „Wenn nicht“, erklärte er, „so müssen wir zusammenstehen als der loyale Norden, getreu der Union, der Freiheit und den nationalen Verpflichtungen“.

26. Juli. (Allg. Corr. Der Eisenbahnverkehr mit Memphis hat nun beinahe ausgehört. Außerhalb der Stadt hat die ärmere Bevölkerung Lager aufgeschlagen. Der Bürger⸗ meister von St. Louis ist ersucht worden, Zelte für die Beherbergung von Tausend Flüchtlingen aus Memphis zu liefern.

27. Juli. Todesfälle am Krankenhause kranke.

Memphis, 26. Juli.

Waanessee, haben zwei tatigelunden, und im vier Fieber⸗

In Fben9 .

gelben Fieber zu Louisville besinden ich

In der vergangenen Woche sind 34 Todesfälle am gelben Fieber vorgekommen. Es ist ein Sicherheitsausschuß gebildet worden und an sämmtliche Bürger die evening ergangen, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Pflege der Kranken ihren moralischen und materiellen Beistand zu leihen.

Südamerika. (Allg. Corr.) Der „Panama Star and Herald“ schreibt: Der chilenische Kongreß begann seine regelmäßige veia am 1. Juni. Der Präsident der Republik verlas eine Botschaft, in der es hieß:

(„In einer vom 28. April datirten Note richtete großbri⸗

tannischen Majestät Vertreter in Santiago eine Vorstellung an diese Regierung des Inhalts, daß die britische Regierung, von dem Wunsche beseelt, den bevorstehenden Bruch zwischen Chile und Peru abzuwenden, ihn ermächtigt habe, ihre guten Dienste zur Sicherung der Wiederherstellung des Friedens anzubieten. Ich -- es für meine Pflicht, einer von so erhabenen Motiven eseelten Mediation eine günstige Aufmerksamkeit zu schenken, aber zu gleicher Zeit ließ ich ihn wissen, daß die Mediation nicht angenommen werden könnte, ohne Mittheilung der Be dingungen, unter denen sie angeboten werde. Die Regierung Perus, welcher ein ähnliches Anerbieten gemacht wurde, lehnte dies ebenfalls ab, und dieser Umstand setzte den von Ihrer .. Majestät Regierung eingeleiteten Bemühungen ein Ziel.“

8 30 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatt⸗“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 14. Juli 1879, betreffend den Erlaß einer Gerichtsvollzieherordnung. Allgemeine Verfügung vom 16. Juli 1879, betreffend vereinfachte Zustellungen in Straf⸗ sachen. Allgemeine Verfügung vom 22. Juli 1879, betreffend die Vorbereitungen zur Bildung der Schöffengerichte und der Schwar⸗ gerichte. Allgemeine Verfügung vom 21. Juli 18709, betreffend die Grundsätze für die Geschäftsvertheilung bei den mit mehreren Rich⸗ tern besetzten Amtsgerichten. Allgemeine Verfügung vom 23. Juli 1879, betreffend die Abgabe der Akten, Grundbücher, letztwilligen Verfügungen und Asservate an die neu gebildeten Gerichte und Staats⸗ anwaltschaften.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Marburg ist am 25. der Professor der Theologie Dr. Heinrich Heppe verstorben.

Das im Verlage von H. W. Müller hierselbst erscheinende Werk: „Die Reichs⸗Justizgesetze (mit Ausschluß der Straf⸗ prozeßordnung) und die für das Reich und in Preußen erlassenen Ausführungs⸗ und Ergänzungsgesetze mit Anmerkungen und Sachregister von Dr. P. Kayser, Stadtrichter in Berlin“ liegt jetzt, nachdem das Rachtragsheft, welches das Preußische Aus⸗ führungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Gebührenordnung für Rechtsanwalte vom 7 Juli 1879 und das Sachregister enthält, er⸗ schienen ist, vollständig vor. Dem preußischen Praktiker sind damit in einem handlichen Bande die Reichs⸗ und Landesgesetze und Ver⸗ ordnungen mit kurzen Erläuterungen geboten.

Von den „Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg“ (Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Arterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg. Ver⸗ lag der Schäferschen Buchhandlung A. Rüdiger daselbst) liegt das 2. Heft des Jahrgangs 1879 vor. Dasselbe enthält an der Spitze einen anziehenden Beitrag von Dr. Gustav Hertel über „Straßen⸗ und Häufernamen in Magdeburg“. Manche dieser meist niederdeutschen Namen haben danach ein eigenthümliches Schicksal gehabt, insofern sie in neuerer Zeit gänzlich mißverstanden worden sind. So ist aus „Voßloch“ (Fuchsloch) „Faßloch“, aus „Ledderstraße“ (Leder⸗ straße) „Leiterstraße“, aus „Kesselbüterstraße“ (Kesselflickerstraße) aber gar „Kesselbeißerstraße“ geworden. Dann werden drei Schreiben über die Katastrophe Magdeburgs im Jahre 1631 mitgetheilt (vom Oberlehrer Hülße). Dieselben sind aus Braunschweig datirt, wissen aber nichts von einer absichtlichen Inbrandsteckung, weder von Seiten des Kommandanten Falkenberg noch der Bürger. Freilich sind sie, wie die meisten Privatschreiben über die Katastrophe nichts anderes, als ein Ausdruck der verschiedenartigsten und widersprechendsten Gerüchte, die die fliehenden Magdeburger in ihrer Bestürzung und Betäubung verbreitet haben. Gleichwohl können sie doch dazu dienen, um psychologisch die Entstehung der verschiedenen Versionen zu illustriren. Beachtet man aber eine solche Entstehung der Schreiben, heißt es in der Einleitung, so könnte man doch auch Argwohn fassen gegen die Berichte der schwedischen und auch niederländischen Berichterstatter, die alle nicht als Augenzeugen berichten, sondern nur das, was sie von flüchtigen Magdeburgern vernahmen. Weiter enthält das Heft einen Aufsatz über die Kirchenpatronate des Klosters U. L. Fr. im Mittelalter, von F. Winter, sowie den Schluß der früher schon erwähnten, sehr interessanten Arbeit über Hochzeitsgebräuche des Magdeburger Landes; endlich Mittheilungen zur Geschichte des Heiligengeist⸗Hospitals und der Kapelle Sankt Annen zu Magdeburg, sowie über eine Zerbster Handschrift der Chronica archiepiscoporum Magdeburgensium, vom Archiv⸗Rath Prof. Kindscher zu Zerbst. Die letzterwähnte Handschrift ist, wie der Ver⸗ fasser mittheilt, von ihm neulich im Herzoglichen Haus⸗ und Staats⸗ archiv zu Zerbst mitten unter heterogenen Akten über freie Schiff⸗ fahrt auf der Elbe und Oder ꝛc. in einem Mauuskript aus dem 17. Jahrhundert aufgefunden worden. Sie schließt mit der Zu⸗ sammenkunft Kaiser Karl IV. und vieler Fürsten im Kloster Jericho bei Tangermünde (19. Mai 1377), zeichnet sich vielfach durch brauch⸗ bare Lesarten aus und wird vielleicht noch bei der wissenschaftlichen Bearbeitung, mit welcher Prof. Dr. Wilhelm Schum in Halle be⸗ traut ist, benutzt werden können.

Von der 12. umgearbeiteten, verbesserten und vermehrten Auflage des großen Brockhaus'schen Conversations⸗Lexikon, das in 15 Bänden im Verlage von F. A. Brockhaus zu Leipzig, Berlin und Wien, erscheint, sind soeben wiederum 6 Hefte, Le 169 174 oder Bogen 1 32 des 15. Bandes ausgegeben worden. Sie beginnen mit dem Artikel „Vegesack“ und schließen mit dem Artikel „Wiggers“. Wie die voraufgehenden, so enthalten auch die vorliegenden Hefte des 15. Bandes eine Menze belehrender Artikel, die sich auf Geographie, Statistik, Geschichte, Biographie, Literatur, Wissenschaft, Sprache, Naturwissenschaften, Kunst, Technik und Real⸗ wissenschaften beziehen und sämmtlich mit Fachkenntniß verfaßt sind. Unter den geographisch⸗statistisch⸗geschichtlichen Monographien heben wir besonders die „Die Vereinigten Staaten von Amerika“ be⸗ ajeffende hervor.

Von dem Prachtwerk „Unser Vaterland“ (Verlag der Gebrüder Kröner in Stuttgart) ist kürzlich das 34. Heft ausgegeben worden. In demselben wird die Tour durch Steiermark (Text von P. K. Rosegger) fortgesetzt, und zwar nach Graz, von dort bis Bruck und dann in das Herz des oberen Landes. Die vorzüglichen Holz⸗ schnitt⸗Illustrationen nach Zeichnungen von Püttner stellen dar: den Hilmteich in Graz, die Ruine Peggau, Frohnleiten, die Ruine Pfan⸗ berg, den Rabenstein, Maria⸗Schüsserlbrunn, den Fürstenhof in Bruck und Ruine Lanoskron, Looben und Göß. An großen, nicht zum Text gehörigen Kunstblättern liegen diesem Hefte bei: „Das Kufen⸗ stechen im Gailthal“, von Franz von Pausinger, und Federaun, von Jos. Willroider.

München, 24. Juli. (Allg. Ztg.) Die Königliche Aka⸗ demie der Wissenschaften hat pro 1879 nachstehende Mit⸗ glieder gewählt: A. Zum außerordentlichen Mitglied der mathe⸗ matisch⸗physikalischen Klasse: Dr. Felix Klein, ordentlichen Professor der technischen Hochschule in München. B. Auswärtige Mitglieder: I. der philosophisch⸗philologischen Klasse: 1) Giuseppe Fiorelli, General⸗Direktor der Museen und Ausgrabungen in Rom; 2) Adal⸗ bert Kuhn, Direktor des Cöllnischen Gymnasiums in Berlin 3) Theodor Nöldeke, Professor an der Universität Straßburg; 4) Dr. Eduard Wölfflin, Professor an der Universität Erlangen; 5) Fried rich Zarncke, Professor an der Untversität Leipzig; II. der historischen Klasse: Graf Ercole Ricotti, Professor an der Universität