1879 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Amtsgericht Cammin. Kreis Cammin mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Stepenitz und Wollin gelegten Theile. Aus dem Kreise Usedom⸗Wollin: Aus dem Amtsbezirk Chinnow: Gemeinde⸗ bezirke West⸗Dievenow, Heidebrink nebst den Stutwiesen. Aus dem Amtsbezirk Haff: Der vorlängs der Landgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Theil.

Amtsgericht Gartz a. O. Aus dem Kreise Randow: Stadt⸗ bezirk Gartz a. O.; Amtsbezirk Mescherin; Amtsbezirk Gartz mit Ausschluß der Gemeindebezirke Cummerow, Woltersdorf und der Gutsbezirke Cummerow, Woltersdorf. Aus dem Amtsbezirk Hohen⸗ reinkendorf: Gemeindebezirke Hohenreinkendorf, Salvey⸗Mühlen.

Amtsgericht Greifenhagen. Kreis Greifenhagen mit Aus⸗ schluß, der zum Amtsgericht Bahn gelegten Theile.

Amtsgericht Neuwarp. Aus dem Kreise Ueckermünde: Stadt⸗ bezirk Neuwarp; Amtsbezirke Altwarp, Mützelburg Forstgut, Rieth, Wahrlang, Ziegenort, Ziegenort Forstgut. Aus dem Amtsbezirk Haff: Der vorlängs der Landgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Theil.

Amtsgericht Pasewalk. Aus dem Kreise Ueckermünde: Stadt⸗ bezirk Pasewalk; Amtsbezirke Belling, Coblenz, Ferdinandshof, Jatznick, Neuenkrug, Rothemühl. Aus dem Amtsbezirk Torgelow: Gemeindebezirke Hammer a. d. Uecker, Liepe.

Amtsgericht Penkun. Aus dem Kreise Randow: Stadtbezirk Penkun; Amtsbezirke Casekow, Penkun; Amtsbezirk Hohenreinken⸗ dorf mit Ausschluß des zum Amtsgericht Gartz gelegten Theils. Aus dem Amtsbezirk Gartz: Gemeindebezirke Cummerow, Woltersdorf; Gutsbezirke Cummerow, Woltersdorf. Aus dem Amtsbezirk Glasow: Gemeindebezirke Glasow, Krackow, Neuenfeld; Gutsbezirke Hohen⸗ holz, Krackow A., B.; Gemeindebezirk und Gutsbezirk Nadrense.

Amtsgericht Pölitz. Aus dem Kreise Randow: Stadtbezirk Pölitz: Amtsbezirke Falkenwalde Gut, Jasenitz, Schwabach. Aus dem Amtsbezirk Pölitz: Gemeindebezirke Falkenwalde, Hagen, Trestin, Zedlitzfelde. Aus dem Amtsbezirk Stolzenhagen: Gemeindebezirk Scholwin; Gemeindebezirk Messenthin mit Ausschluß des kleinen ö des Mönch⸗, Goldfisch⸗, Groß⸗ und Klein⸗Kameels⸗ werders.

Amtsgericht Stepenitz. Aus dem Kreise Cammin: Amts⸗ bezirke Basenthin, Cantreck, Hohenbrück, Köpitz, Stepenitz, Forst Stepenitz. Aus dem Amtsbezirk Fiskalische Gewässer: Der vorlängs der Landgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Theil. Aus dem Amts⸗ bezirk Pribbernow: Gemeindebezirk Sabessow; Gemeindebezirk und Gutsbezirk Pribbernow. Aus dem Amtsbezirk Rißnow: Gemeinde⸗ bezirke Hermannsthal, Medewitz, Adlig und Königlich Alt⸗Sarnow; Gutsbezirk Neu⸗Sarnow.

Amtsgericht Stettin. Stadtkreis Stettin. Kreis Randow mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Altdamm, Gartz, Penkun und Pölitz gelegten Theile.

Amtsgericht Swinemünde. Kreis Usedom⸗Wollin mit Aus⸗ schluß der zu den Amtsgerichten Cammin, Wolgast und Wollin ge⸗ legten Theile. 1

Amtsgericht Ueckermünde. Kreis Ueckermünde mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Neuwarp und Pasewalk gelegten Theile.

Amtsgericht Wollin. Aus dem Kreise Cammin: Amtsbezirke Hagen, Marthentin, Groß⸗Weckow, Zebbin; Amtsbezirk Pribbernow mit Ausschluß des Gemeindebezirks Sabessow und des Gemeinde⸗ bezirks und Gutsbezirks Pribbernow; Amtsbezirks Rißnow mit Aus⸗ schluß des zum Amtsgericht Stepenitz gelegten Theils. Aus dem Amtsbezirk Fiskalische Gewässer: Der vorlängs der Landgrenze des Gerichtsbezirks gelegene Theil. Aus dem Kreise Usedom⸗Wollin: Stadtbezirk Wollin; Amtsbezirke Codram, Lebbin, Misdroy, Groß⸗ Mockratz, Warnow (Forstrevier), Wartow; Amtsbezirk Chinnow mit Ausschluß der Gemeindebezirke West⸗Dievenow, Heidebrink nebst Stutwiesen. Aus dem Amtsbezirk Haff: Der vorlängs der Land⸗ grenze des Gerichtsbezirks gelegene Theil. Landgerichtsbezirk Stolp. 926

Amtsgericht Bütow. Kreis Bütow. Aus dem Kreise Rummelsburg: Amtsbezirk Labben; Amtsbezirk Barnow mit Aus⸗ schluß des Gemeindebezirks und Gutsbezirks Darsekow; Amtsbezirk Zettin mit Ausschluß des zum Amtsgericht Stolp gelegten Theils. Aus dem Kreise Stolp: Amtsbezirke Budow, Damerkow, Groß⸗ Nossin, Wundichow; Amtsbezirk Muttrin mit Ausschluß der Ee⸗ meindebezirke Kottow, Muttrin und der Gutsbezirke Kottow, Muttrin.

Amtsgericht Lauenburg. Kreis Lauenburg. Aus dem Kreise Stolp: Amtsbezirke Bochofke, Coose, Langeböse, Schurow, Stojen⸗ thin; Amtsbezirk Mickrow mit Ausschluß des Gemeindebezirks und Gutsbezirks Carwen; Amtsbezirk Zezenow mit Ausschluß des Guts⸗ bezirks Prebendow. Aus dem Amtsbezirk Klein⸗Gluschen: Gemeinde⸗ bezirk und Gutsbezirk Rexin.

Amtsgericht Pollnow. Aus dem Kreise Schlawe: Stadt⸗ bezirk Pollnow; Amtsbezirke Natzlaff, Sypdow, Vellin; Amtsbezirk Wendisch Buckow mit Ausschluß des Gutsbezirks Klein⸗Ristow. Aus dem Kreise Rummelsburg: Amtsbezirk Pritzig. Aus dem Amtsbezirk Groß⸗Schwirsen: Gutsbezirk Bial.

Amtsgericht RKügenwalde. Aus dem Kreise Schlawe: Stadt⸗ bezirk Rügenwalde; Amtsbezirke Büssow, Jershagen, Alt⸗Krakow, Neu⸗Krakow, Neuenhagen, Palzwitz, Schloßhof, Zizow. Aus dem Amtsbezirk Schlackow: Gemeindebezirk und Gutsbezirk Crolow.

Amtsgericht Rummelsburg. Kreis Rummelsburg mit Aus⸗ schluß der zu den Amtsgerichten Bütow, Pollnow, Schlawe und Stolp gelegten Theile.

Amtsgericht Schlawe. Kreis Schlawe mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Pollnow, Rügenwalde, Stolp und Zanow gelegten

heile. Aus dem Kreise Rummelsburg: Amtsbezirk Bartin.

Amtsgericht Stolp. Kreis Stolp mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Bütow und Lauenburg gelegten Theile. Aus dem Kreise Rummelsburg: Amtsbezirk Gumenz. Aus dem Amtsbezirk Barnow: Gemeindebezirk und Amtsbezirk Darsekow. Aus dem Amtsbezirk Zettin: Gemeindebezirke Sellin, Adlig Storkow; Guts⸗ bezirke Sellin, Adlig Storkow. Aus dem Kreise Schlawe: Amts⸗ bezirk Reddenthin.

Ober⸗Landesgerichtsbezirk Posen. CEandgerichtsbezirk Bromberg. Amtsgericht Bromberg. Stadtkreis Bromberg. Landkreis Heeen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Crone a. B. gelegten

heils. 8 Amtsgericht Crone a. B. Aus dem Landkreise Bromberg: Stadtbezirk Crone a. B.; Polizeidistrikt Crone a. B. Aus dem Polizeidistrikt Wilhelmsort: Gemeindebezirke Freidorf, Gogolin,

Krompiew o, Moritzfelde, Neumannsdorf, Witoldowo; Gutsbezirke Beachwitz, Hohenfelde, Rohrbeck, Stupowo. Aus dem Polizeidiftrikt Zolondowo: Gemeindebezirke Klaczkowo, Stronnau, Groß⸗Wudschin,

Lindau, Zalesie; Gutsbezirke Hohenhausen, Klahrheim, Ludwigsfelde,

Nieciszewo, Oberförsterei Stronnau.

8 Amtsgericht Exin. Aus dem Kreise Schubin: Stadtbezirk

Erin; Polizeidestrikt Exin mit Ausschluß der Gemeindebezirke Sipiory, Studziniec, Zabtocie, sowie des Gutsbezirts Victoriathal. Aus dem Kreise Wongrowitz: Polizeidistrikt Gollantsch mit Ausschluß der Ge⸗ meindebezirke Konary, Kovpaszyn, Klein⸗Laskownica, Podjeziorze, Ry⸗ owo, Toniszewo, sowie der Gutsbezirke Grylewo, Konary, Groß⸗

Laskownica, Klein⸗Laskownica, Oporzyn, Pawlowo, Pawlöwko, Ry⸗ bowo. Polizeidistrikt Srebrnagora mit Ausschluß der Gemeinde⸗

ezirke Dochanowo, Gorzyce, Juncewo, Podobowice, Sielec, Slabo⸗

mierz, Stembowo, Starenzyn, Sulinowo, Turza, sowie der Gutsbezirke Damastaw, Elsenau, Paryz, Podobowice, Piotrkowice, Sielec, Sta⸗ bomierz, Stembowo, Starenzyn, Ustaszewo mit Stawoszewo. Aus dem Polizeidiftrikt Lekno: Gutsbezirk Kujawki.

4 —— Inowrazlaw. Kreis Irowrazlaw mit Ausschluß

des zum Amtsgericht Strelno gelegten Theils.

Amtsgericht Labischin. Aus dem Kreise Schubin: Stadtbezirke Beartschin, Gonsawa, Labischin; Polizeidistrikt Labischin; Polizei⸗ distritt Znin mit Ausschluß der Gemeindebezirke Bozejewice, Bozeje⸗ wiczki, Brzys korzystew, Gogulkowo, Gora, Januszkowo, Jaroszewo, Obersee, Podgörzyn, Rettschütz, Rydlewo, Sarbinowo, Skarbiniec,

sowie der Gutsbezirke Bergen, Birkenfelde, Bozejewice, Bozejewiczki, Brzyskorzystewko, Gutenwerder, Lawrenzhof. 8

Amtsgericht Schubin. Kreis Schubin mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Erxin und Labischin gelegten Theile.

Amtsgericht Strelno. Aus dem Kreise Inowrazlaw: Stadt⸗ bezirk Strelno; Polizeidistrikt Strelno; Polizeidistrikt Markowice mit Ausschluß der Gemeindebezirke Biskupice, Emmowo, Friedrychowo, Michalinowo, Oldrzychowo, Stabencin, Groß⸗Stawsk Dorf, Klein⸗ Stawsk Kolonie, Herate sowie der Gutsbezirke Janikowo bei Mar⸗ kowice, Janowice, Kobelnik, Groß⸗Koluda, Klein⸗Koluda, Oldrzychowo, Przedbojewice, Schönwerth, Sielec, Tupadly bei Markowic

Landgerichtsbezirk Gnesen.

Amtsgericht Gnesen. Kreis Gnesen.

Amtsgericht Mogilno. Aus dem Kreise Mogilno: Stadt⸗ bezirke Mogilno, Pakosch; Polizeidistrikte Mogilno, Pakosch.

Amtsgericht Tremessen Kreis Mogilno mit Ausschluß des zum Amtsgericht Mogilno gelegten Theils.

Amtsgericht Wongrowitz. Kreis Wongrowitz mit Ausschluß des zum Amtsgericht Exin gelegten Theils.

Amtsgericht Wreschen. Kreis Wreschen.

Landgerichtsbezirk Lissa.

Amtsgericht Bojanowo. Aus dem Kreise Kröben: Stadt⸗ bezirke Bojanowo, Punitz; Polizeidistrikt Bojanowo mit Ausschluß der Gemeindebezirke Bonczylas, Czarkowo, Dombrowka⸗golina (⸗Vor⸗ derharte), Dombrowka⸗konarzewo (⸗Hinterharte), Konarzewo, Pakowko und der Gutsbezirke Dombrowka⸗konarzewo (⸗Hinterharte), Ko⸗ narzewo.

Amtsgericht Fraustadt. Aus dem Kreise Fraustadt: Stadt⸗ bezirke Fraustadt, Schlichtingsheim; Polizeidistrikt Fraustadt; Polizei⸗ distrikt Luschwitz mit Ausschluß der Gemeindebezirke Gollmitz, Groß⸗ Kreutsch, Klein⸗Kreutsch, Neugütel und der Gutsbezirke Gollmitz, Groß⸗Kreutsch, Klein⸗Kreutsch.

Amtsgericht Gostyn. Aus dem Kreise Kröben: Stadtbezirke Gostyn, Kröben, Sandberg; Polizeidistrikt Gostyn; Polizeidistrikt Kröben mit Ausschluß der Gemeindebezirke Chwalkowo, Ciolkowo, Grabianowo, Karzec (Kartzen), Kuczynka, Krzyzanki, Pudliszki, Ro⸗ gowo, Ziemlin und der Gutsbezirke Chwalkowo, Ciolkowo, Krzeko⸗ towice, Krzyzanki, Pudliszki, Rogowo, Wlostowo, Ziemlin. Aus dem Polizeidistrikt Bojanowo: Gemeindebezirke Bonczvlas, Czarkowo.

Amtsgericht Kosten. Kreis Kosten mit Ausschluß des zum Amtsgericht Schmiegel gelegten Theils. 8

Amtsgericht Lissa. Kreis Fraustadt mit Ausschluß des zum Amtsgericht Fraustadt gelegten Theils.

Amtsgericht Rawitsch. Kreis Kröben mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Bojanowo und Gostyn gelegten Theile.

Amtsgericht Schmiegel. Aus dem Kreise Kosten: Stadtbezirk Schmiegel; Polizeidistrikte Ost⸗Schmiegel, West⸗Schmiegel.

Landgerichtsbezirk Meseritz.

Amtsgericht Bentschen. Aus dem Kreise Bomst: Stadtbezirk Bomst. Aus dem Polizeidistrikt Hammer: Gemeindebezirke Belencin, Godziszewo, Groß⸗Groitzig, Klein⸗Groitzig, Kröbnitz, Marianowo, Zakrzewo; Gutsbezirke Belencin, Klein⸗Groitzig, Kröbnitz, Zakrzewo. Aus dem Polizeidistrikt Unruhstadt: Gemeindebezirke Neu⸗Kramzig, Groß⸗Posemuckel, Klein⸗Posemuckel; Gutsbezirke Bellwitz, Bomst, Neu⸗Kramzig. Aus dem Kreise Meseritz: Stadtbezirk Bentschen; Polizeidistrikt Bentschen. Aus dem Polizeidistritt Tirschtiegel: Ge⸗ meindebezirke Amtskaßner Hauland, Bohlen, Deutschhöhe, Groß⸗ dammer, Lentschen, Luben Hauland, Naßlettel, Rogsen, Ziegelscheune; Gutsbezirk Großdammer.

Amtsgericht Birnbaum. Kreis Birnbaum mit Ausschluß des zum Amtsgericht Schwerin a. W. gelegten Theils.

Amtsgericht Grätz. Kreis Buk mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Neutomischel und Pinne gelegten Theile.

Amtsgericht Meseritz. Kreis Meseritz mit Ausschluß des zum Amtsgericht Bentschen gelegzen Theils.

mtsgericht Neutomischel. Aus dem Kreise Buk: Stadt⸗ bezirk Neutomischel; Polizeidistrikt Neutomischel; Polizeidistrikt Neu⸗ stadt bei Pinne mit Ausschluß des zum Amtsgericht Pinne gelegten Theils. Aus dem Polizeidistrikt Kuschlin: Gemeindebezirk und Guts⸗ bezirk Chraplewo.

Amtsgericht Schwerin a. W. Aus dem Kreise Birnbaum: Stadtbezirke Blesen, Schwerin a. W.; Polizeidistrikt Schwerin a. W. mit Ausschluß der Gemeindebezirke Goray, Marienwalde, Mechnatsch, Orlowce und des Gutsbezirks Goray.

Amtsgericht Unruhstadt. Aus dem Kreise Bomst: Stadt⸗ bezirke Kopnitz, Unruhstadt; Polizeidistrikt Unruhstadt mit Ausschluß des zum Amtsgericht Bentschen gelegten Theils. 8

Amtsgericht Wollstein. Kreis Bomst mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Bentschen und Unruhstadt gelegten Theile.

Landgerichtsbezirk Ostrowo.

Amtsgericht Adelnau. Aus dem Kreise Adelnau: Stadtbezirke Adelnau, Sulmirschütz; Polizeidistrikt Adelnau. Aus dem Polizei⸗ distrikt Ludwikowo: Gemeindebezirke Dembnica, Klein⸗Gorzyce, Lud⸗ wikow (i Kaly), Mlynek, Nabyszyce, Groß⸗Tarchaly, Klein⸗Tarchaly.

Amtsgericht Jarotschin. Aus dem Kreise Pleschen: Stadt⸗ bezirke Jarotschin, Neustadt a. W.; Polizeidistrikte Jarotschin, Kot⸗ lin, Neustadt a. W.

Amtsgericht Kempen. Kreis Schildberg mit Ausschluß des zum Amtsgericht Schildberg gelegten Theils.

Amtsgericht Koschmin. Aus dem Kreise Krotoschin: Stadt⸗ bezirke Dobrzyca, Koschmin; Polizeidistrikt Koschmin mit Ausschluß der Gemeindebezirke Budy, Koryta, Deutsch⸗Koschmin Hauland und des Gutsbezirks Trzebow. Aus dem Polizeidistrikt Borek: Ge⸗ meindebezirk Galonski. Aus dem Polizeidistrikt Krotoschin: Ge⸗ meindebezirke Grembowo, Neudorf, Trzemeszno; Gutsbezirk Neudorf.

Amtsgericht Krotoschin. Kreis Krotoschin mit Ausschluß des zum Amtsgericht Koschmin gelegten Theils.

Amtsgericht Ostrowo. Kreis Adelnau mit Ausschluß des zum Amtsgericht Adelnau gelegten Theils.

Amtsgericht Pleschen. Kreis Pleschen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Jarotschin gelegten Theils.

Amtsgericht Schildberg. Aus dem Kreise Schildberg: Stadt⸗ bezirke Grabow, Mirstadt, Schildberg; Polizeidistrikte Grabow, Mix⸗ stadt. Aus dem Polizeidistrikt Kobylagora: Gemeindebezirke Bier⸗ zow, Borek mit Schildberg, Rojow, Sklarka⸗Myslniowska; Guts⸗ bezirke Rojow, Sklarta.

Landgerichtsbezirk Posen.

Amtsgericht DObornik. Aus dem Kreise Obornik: Stadtbezirk Obornik; Polizeidistrikte Nord⸗Obornik, Süd⸗Obornik. Aus dem Polizeidistrikt Polajewo: Gemeindebezirke Boruschin, Tarnowko, Zir⸗ kowko; Gutsbezirk Boruschin.

Amtsgericht Pinne. Aus dem Kreise Buk: Stadtbezirk Neu⸗ stadt bei Pinne. Aus dem Polizeidistrikt Kuschlin: Gemeindebezirke Brodki, Brody; Gutsbezirk Brody. Aus dem Polizeidistrikt Neu⸗ stadt bei Pinne: Gemeindebezirke Dürnhund, Konin, Linde, Neufeld, Neustadt, Tarnowce, Wymyslanke, Zembowo, Zgierzynko; Guts⸗ bezirke Dürnhund, Konin, Linde, Neustadt, Posadowo, Zembowo, Fter pne- Aus dem Kreise Samter: Stadtbezirk Pinne; Polizei⸗ distrikt Pinne. 8

Amtsgericht Posen. Stadtkreis Posen. Landkreis Posen. Aus dem Kreise Schrimm: Stadtbezirk Moschin. Aus dem Polizeidistrikt Bnin: Gemeindebezirke Dachowo, Daschewice I., Gondki, Koninko, Robakow, Rogalinek, Runowo, Sachsenfelde, Steindorf, Swiontnik, Szczytnik; Gutsbezirke Dachowo, Gondki, Jaryszki, Koninko, Ru⸗ nowo, Szczodrykowo, Szczytnik, Zerniki. Aus dem Polizeidistrikt Moschin: Gemeindebezirke Budzyn, Krossen, Krossen Hauland, Lud⸗ wigsberg, Niwke, Pozegowo, Alt⸗Puszezykowo, Neu⸗Puszczykowo, Puszczykowko, Sowiniec; Gutsbezirke Budzyn, Ludwigsberg, So⸗ winiec.

Amtsgericht Pudewitz. Aus dem Kreise Schroda: Stadtbezirke Kostrzyn, Pudewitz; Polizeidistrikt Pudewitz; Polizeidistrikt Kostrzyn mit Ausschluß der Gemeindebezirke Bylino, Chlapowo Aen Czerleinko, Czerlejno, Gowarzewo, Kleszezewo Kolonie, Laski Hauland, Klein⸗Siekierki, Szewece, Taniborz, Targowagorka Hauland, Tulce,

Trzek, Zamtowo, und der Gutsbezirke Czerlejno, Gowarzewo, Klony, Siekierki⸗Tulipan, Trzek, Tulce, Wydzierzewice.

Amtsgericht Rogasen. Kreis Obornik mit Ausschluß des zum Amtsgericht Obornik gelegten Theils.

Amtsgericht Samter. Kreis Samter mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Pinne und Wronke gelegten Theile.

Amtsgericht Schrimm. Kreis Schrimm mit Ausschluß des zum Amtsgericht Posen gelegten Theils. 8

Amtsgericht Schroda. Kreis Schroda mit Ausschluß des zum Amtsgericht Pudewitz gelegten Theils.

Amtsgericht Wronke. Aus dem Kreise Samter: Stadtbezirk Wronke; Polizeidistrikt Wronke.

Landgerichtsbezirk Schneidemühl.

Amtsgericht Deutsch⸗Crone Kreis Deutsch⸗Crone mit Aus⸗ schluß der zu den Amtsgerichten Märkisch⸗Friedland, Jastrow und Schloppe gelegten Theile.

Amtsgericht Czarnikau. Kreis Czarnikau mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Filehne und Schönlanke gelegten Theile.

„Amtsgericht Filehne. Aus dem Kreise Czarnikau: Stadtbezirk Fllebne; Polizeidistrikte Stadt Filehne, Kreuz; Polizeidistrikt Schloß

ilehne mit Ausschluß des Gutsbezirks Behlerglasfabrik. Aus dem Polizeidistrikt Czarnikau II. (Lubasz): Gutsbezirk Matheys⸗Vorwerk. Aus dem Polizeidistrikt Czarnikau III. (Czarnikan⸗Hammer): Aus Gutsbezirk Schloß Filehne: Vorwerke Klein⸗Kotten, Kotten⸗ ruch.

Amtsgericht Märkisch⸗Friedland. Aus dem Kreise Deutsch⸗ Crone: Stadtbezirk Märkisch⸗Friedland; Amtsbezirke Schloß Mär⸗ kisch ⸗Friedland, Polnisch⸗Fuhlbeck, Hoffstädt, Petznick; Amtsbezirk Marzdorf mit Ausschluß des Gemeindebezirks Lubsdorf.

Amtsgericht Jastrow. Aus dem Kreise Deutsch⸗Crone: Stadt⸗ bezirk Jastrow; Amtsbezirke Briesenitz, Zippnow; Amtsbezirk Plietnitz mit Ausschluß des Forstgutsbezirks Plietnitz.

Amtsgericht Kolmar i. P. Kreis Kolmar i. P. mit Aus⸗ schluß der zu den Amtsgerichten Margonin und Schneidemühl ge⸗ legten Theile.

Amtsgericht Lobsens. Aus dem Kreise Wirsitz: Stadtbezirk Lobsens; Polizeidistrikt Lobsens. Aus dem Polizeidistrikt Mrotschen: Gemeindebezirke Debenke, Katharinendorf, Kalmierow, Rosmin, Ru⸗ nowo, Seethal, Zabartöwo; Gutsbezirke Isabella, Podgörze, Ray⸗ grod, Rothof, Runowo, Runowo Möhle, Witoslaw. Aus dem Polizeidistrikt Weißenhöhe: Gemeindebezirke Collin, Heinrichsfelde, Deutsch⸗Ruhden, Stahren; Gutsbezirke Collin, Czaycze, Eleonoren⸗ hof, Marienwalde, Neuenfelde, Stahren, Wollin. Aus dem Polizei⸗ distrikt Wirsitz: Gemeindebezirke Carlsbach, Charlottenburg, Gro⸗ maden, Hermannsdorf, Kaisersdorf, Seeburg; Gutsbezirke Augusten⸗ hof, Charlottenburg, aus dem Gutsbezirke Witzleben die Vorwerke

Jobshöhe, Marienau.

Aumtsgericht Margonin. Aus dem Kreise Kolmar i. P:: Stadt ezirke Margonin, Samotschin; Polizeidistrikt Samotschin. Aus dem Polizeidistrikt Budsin: Gemeindebezirke Bugay, Podstolitz, Radwonke, Siebenschlößchen, Sypniewo, Wittkowitz, Zon; Guts⸗ bezirke Klotildenhof, Kowalewo, Pröchnowo, Podstolitz, Sieben⸗ schlößchen, Zbyszewice, aus dem Gutsbezirk Podanin (Oberförsterei) der Forstschutzbezirk Deutschendorf.

Amtsgericht Nakel. Aus dem Kreise Wirsitz: Stadtbezirke Mvotschen, Nakel; Polizeidistrikt Mrotschen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Lobsens gelegten Theils; Polizeidistrikt Nakel mit Aus⸗ schluß des Gemeindebezirks Aniela und der Gutsbezirke Ignalin, Samostrzel, Smielin.

Amtsgericht Schloppe. Aus dem Kreise Dt. Crone: Stadt⸗ bezirk Schloppe; Amtsbezirke Dolfusbruch, Drahnow, Mellentin, Salm, Schloppe, Zützer. Aus dem Amtsbezirk Stibbe: Gemeinde⸗ bezirk Ruschendorf. Aus dem Amtsbezirk Schloß Tütz: Gemeinde⸗ bezirk und Gutsbezirk Mehlgast.

Amtsgericht Schneidemühl. Aus dem Kreise Kolmar i./P.: Stadtbezirke Schneidemühl, Usch; Polizeidistrikt Schneidemühl.

Amtsgericht Schönlanke. Aus dem Kreise Czarnikau: Stadtbezirk Schönlanke; Polizeidistrikt Schönlanke mit Ausschluß des zum Gutsbezirk Czarnikau⸗Hammer gehörigen Mühlengrundstücks Walkmühle. Aus dem Polizeidistrikt Schloß Filehne: Gutsbezirk Behlerglasfabrik. Aus dem Polizeidistrikt Czarnikau II. (Czarnikau⸗ Hammer): Gemeindebezirke Floth, Gornitz, Marienbusch, Runau, Stieglitz; die zum Gutsbezirk Behle gehörigen Kolonien Jägers⸗ burg, Jönbusch.

Amtsgericht Wirsitz. Kreis Wirsitz mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Lobsens und Nakel gelegten Theile.

(Fortsetzung folgt.)

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nach England;

Se. Excellenz der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Rath von Strantz, nach Homburg v. d. Höhe.

1 ö

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. März d. Is. werden Diejenigen, welche gegenüber der hiesigen Mitgliedschaft des unterm 16. November v. Is. von der Königlich württembergischen Regierung zu Ellwangen verbotenen Gewerkvereins der Feheswen Gold⸗ und Silberarbeiter und verwandter Berufsgenossen Verbindlichkeiten zu erfüllen, oder Vermögensobjekte der Mit⸗

liedschaft in Gewahrsam haben oder Forderungen an die⸗ elbe zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Ver⸗ pflichtungen beziehungsweise Ansprüche binnen vier Wochen bei dem Liqnidator, Polizei⸗Lieutenant Guercke, Elisabeth⸗ Ufer Nr. 33, hierselbst, anzumelden.

Die innerhalb obiger Frist sich nicht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige, was nach Befriedigung der sic meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden. 88 8

Berlin, den 31. Juli 1871u.

Königliches Polizei⸗Präsidium. Abtheilung II. Schmidt. 1

Personalveränderungen. 8

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 24 Juli. v. Dobschütz, Major vom Inf. Regt. Nr. 51, in das Inf. Regt. Nr. 63 versetzt. Irgahn, Major vom Inf. Regt. Nr. 51, zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt. Schmidt, Major aggr. dems. Regt., in die älteste Hauptmannsstelle dieses Regts. einrangirt. v. Bernuth, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 5, in das Ulan. Regt. Nr. 14 versetzt. Frhr. v. König, Königl. württemberg Sec. Lt. a. D., bisher im Feld⸗ Art, Regt. Nr. 29, in der preuß. Armee als außeretatsm. Sec. Lt. mit einem Patent vom 14. Oktober 1877 im 1. Garde⸗Feld⸗ Art. Regt. angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere, Bad Gastein, 24. Juli. Hartmann, Sec. Lt. a. D., zuletzt im da⸗ maligen Festungs⸗ t 3 Charakter als Pr. Lt. ver⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. August. Ihre Majestät die Kaiserin besuchte am 31. v. M. von Krauchenwies aus Ihre Majestäten den König und die Königin von Württemberg in Friedrichshafen. 1“ b In den nächsten Tagen beabsichtigt Ihre Majestät einen kurzen Ausflug in die Schweiz zu machen und Mitte dieses Monats in Schloß Babelsberg einzutreffen.

Im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und

Königs hat Sich gestern Nachmittag 4 Uhr Se. König⸗

liche Hoheit der Prinz Carl von Preußen zu den Beisetzungs⸗Feierlichkeiten Sr. Hoheit des ver⸗ ewigten Herzogs Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin, nach Schwerin begeben.

In der Begleitung befinden sich die Adjutanten Oberst⸗

Lieutenant von Prittwitz und Hauptmann von Witzleben.

Der Nr. 31 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blattes“ vom

1. August liegt die Geschäftsanweisung für die Ge⸗

richtsvollzieher bei.

Die Königlichen Militärärztlichen Bildungs⸗ anstalten begingen heute Mittags 12 Uhr im Großen Hör⸗ saale des Königlichen Medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Instituts ihre Stiftungsfeier, der die Vertreter der vorgesetzten Behörden, die Dozenten und zahlreiche frühere Eleven beiwohnten. Nachdem die Studirenden das „Salvum fac regem“ gesungen, erstattete der Subdirektor, Generalarzt Dr. Schubert, in Vertretung des durch Gesundheitsrücksichten verhinder⸗ ten General⸗Stabsarztes der Armee den Jahresbericht. Derselbe gedachte zunächst der Abgeschiedenen und unter ihnen noch einmal des Mannes, der der Anstalt bis vor wenigen Jahren seine besten Kräfte gewidmet, des Geh. Reg.⸗Raths Dove. Von den Stabsärzten des Instituts sind theils nach Been⸗ digung ihres Kommandos zur Charité, theils direkt von hier 7 zur Armee zurück⸗, dafür bis jetzt 5 aus der preußischen Armee hinzugetreten. In eine der Stellen ist ein Stabsarzt des Königlich Württembergischen (XIII.) Armee⸗Corps kommandirt. In den Stellen der beiden zum In⸗ stitut kommandirten Stabsärzte der Kaiserlichen Ma⸗ rine hat der usuelle jährliche Wechsel stattgefunden. Die Zahl der Studirenden an den Anstalten betrug am 2. August 1878 182. Hinzugetreten sind in beiden Semestern 59, ausgeschieden nach vollendetem Studium, behufs An⸗ stellung in der Armee, 33, um sich anderen Studien zu widmen 2, und weil sie den Anforderungen der Anstalt nicht entsprachen, 3, so daß mit dem einen Verstorbenen und den zur Armee Uebergetretenen der Gesammtabgang 45 beträgt und ein Bestand von 196 verbleibt. Von diesen wurden 16 für die Marine ausgebildet. Von denjenigen Studirenden, welche in den beiden Semestern des letzten Jahres ihre Universitätsstudien beendigt haben, haben alle, bis auf einen, der durch längere Krankheit daran verhindert war, das examen rigorosum bestanden; von im Ganzen 35:10 cum laude und 7 magna cum laude. Zum Dienst im Königlichen Krankenhause sind 26 Unterärzte kommandirt; Behufs Ablegung der Staatsprüfung waren 30 Unterärzte dem Institut zugetheilt, von denen 26 bereits dieselbe voll⸗ ständig bestanden haben. Die Zahl der Anmeldungen zur Aufnahme in die militärärztlichen Bildungsanstalten, nament⸗ lich in das Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, hat wieder eine solche Höhe erreicht, daß nur etwa der dritte Theil wird Berücksichtigung finden können. Durch die Munificenz der Königlichen Staatsregierung, sowie einzelner Gönner der Anstalten ist den Sammlungen derselben, namentlich der Bibliothek auch im abgelaufenen Jahre eine überaus reiche Vermehrung zu Theil geworden.

Es folgte nunmehr der Vortrag eines Eleven der Anstalten, und zwar sprach der Stuvirende Zimmermann über „die Pest und ihr Auftreten in Europa im 19. Jahr⸗ hundert.“ Die Festrede hielt der Professor Dr. Gusserow über das Thema: „Zur Geschichte und Methode des klinischen Unterrichts.“ b

Den Schluß der Feier bildete die übliche Prämien⸗ vertheilung. 1

Der Königliche Gesandte in Hamburg, von Wentzel hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Bayern. München, 31. Juli. (Allg. Ztg.) Heute findet eine Staatsrathssitzung statt, in welcher u. A. ein Gesetzentwurf über die Pensionsanstalt für die Wittwen 1 Waisen der Advokaten des Königreichs zur Berathung gelangt.

Die Abgeordnetenkammer hat in ihrer heutigen Sitzung in den Art. 1 des Eisenbahngesetzes weiter ein⸗ gestellt die Bahnen: Freilassing⸗Mühldorf, Günzburg⸗Mindel⸗ heim und Bamberg über Königshofen, zum Anschluß an die Schweinfurt⸗Meininger Bahn. Hierauf sprach der Staats⸗ Minister von Pfretzschner gegen die Einstellung weiterer

Bahnen, da die Verlängerung des Art. 1 eine Bauzeit von

einer allzulangen Reihe von Jahren erfordern würde und auch das Prioritätsrecht der eingesetzten Bahnen in Frage komme. Der Abg. Rittler erklärte sich entschieden gegen ein Halt⸗ machen, wiewohl er kein Freund des Entwurfes und des Art. 1 sei. Nichter, Beckh und der Referent äußerten sich ebenfalls gegen den Vorschlag des Ministers, worauf in der Berathung über den Art. 1 fortgefahren und noch in denselben eingestellt wurden: eine Bahnverbindung von Schweinfurt über Gerolzhofen zum Anschluß an die Nürnberg⸗Würzburger Bahn und eine Bahn Geefeabesge Nürnberg⸗Cham⸗Straubing. Die Verbindung des Bahnhofs Eichstädt mit der Stadt Eichstädt mittelst 15 wurde abge⸗ lehnt; eingestellt dagegen eine Bahnverbindung Georgensgmünd⸗ Amberg, und zwar mit 66 gegen 63 Stimmen. Für die morgige Sitzung stehen auf der Tegezoehnrtinß der Militär⸗ Etat, eine Interpellation Völks über den - der Mem⸗ minger Bahn an die Allgäu⸗Bahn bei Leutkirch und die Fort⸗ setzung der Eisenbahndebatte.

1. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten brachte bei der Generaldiskussion über den Militäretat der Abg. Schels die an Soldaten im Dienst verübten Mißhand⸗ lungen zur Sprache und bemerkte: es sei auffällig, daß solche Vorgänge unangezeigt bleiben und fortdauern könnten. Der Kriegs⸗Minister versicherte: er sei mit der ganzen ihm zu Gebote stehenden dienstlichen Gewalt gegen solche

In der Hauptsache gehörten die⸗ Es seien entsprechende Maßregeln gegen die Wiederkehr solcher Ausschreitungen getroffen. Die Kommandirenden seien über diese Vorkommnisse so indignirt, daß sie nicht nur aus Pflicht, sondern aus Huma⸗ nitätsrücksichten solche verhindern würden. Die preußischen Unteroffiziere (deren der Vorredner Erwähnung gethan hatte) treffe kein Vorwurf. Diese Erklärung des Ministers wurde

Vorgänge aufgetreten. selben vor die Gerichte.

mit lautem Beifall aufgenommen. In der Spezialdebatte fragte der Abgeordnete Pfahler an, ob dafür gesorgt sei,

daß die Soldaten genügende Zeit zur Befriedigung ihrer re⸗ ligiösen Bedürfnisse hätten. diese Frage und erklärte, daß den bezüglichen Klagen in den Diözesen Augsburg und München abgeholfen worden sei. Schließlich wurde das Militäretatsgesetz in namentlicher Abstimmung einstimmig genehmigt.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Juli. Am 28. d. trafen, der „Pr.“ zufolge, der König und die Königin von Sachsen, aus der Schweiz kommend, über Meran in Bozen

29. d. nach Niederndorf, um von dort sich ins Ampezza⸗ thal zu begeben. Der Erzherzog Karl Stephan ist in London angekommen. und die Prinzessin von Wales und der Prinz von Wales

kommen und hat Mittags seine Reise nach Konstantinopel fortgesetzt. Aus Serajewo, 31. Juli, wird dem „N. W. Tagbl.“

gemeldet: Die Verhandlungen, welche zwischen dem Kom⸗

mandanten Herzog von Württemberg und dem türkischen Bevollmächtigten Husni Pascha in Betreff der kommissionellen Begehung des Sandschaks von Novi⸗Bazar hier stattfinden, dürften in den nächsten Tagen beendet sein.

Bisher steht es noch nicht fest, ob eine österreichisch⸗ungarische oder eine türkische Eskorte die Militärkommission auf ihrer

Reise in dem Sandschak Novi⸗Bazar begleiten soll. Hier wird als wahrscheinlich angenommen, daß der Kommandirende und der türkische Bevollmächtigte sich dahin einigen werden, es sei der Kommission eine gemischte Eskorte, zu gleichen Theilen aus österreichisch⸗ungarischen und türkischen Soldaten

bestehend, beizugeben.

1. August. (W.. ..h) Der „VPolit. Korresp.“ wird aus Konstantinopel gemeldet, die Bezie⸗ hungen zwischen der Pforte und Aleko Pascha seien gespannt, die eingetretene Verstimmung sei einer⸗ seits darauf zurückzuführen, daß sich die Pforte geweigert habe, die Ernennung mehrerer ostrumelischer Beamten zu bestätigen, andererseits solle Aleko Pascha durch sein Verhalten in der Frag⸗ der Repatriirung der ostrumelischen Muhamedaner der

forte Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben haben. Der Ver⸗ kehr der türkischen Delegirten in der ostrumelischen Kommission beschränke sich auf das Nothwendigste. Gerüchtweise verlaute, daß der Kriegs⸗Minister Osman Pascha, der Minister des Innern Kadri Pascha und der Justiz⸗Minister Said Pascha aus dem Kabinet austreten würden.

Pest, 2. August. Das amtliche Blatt veröffentlicht die auf das Ansuchen des Grafen Zichy⸗Ferraris erfolgte Enthebung desselben von dem Posten des Staatssekretärs im Ministerium des Innern.

Schweiz. Bern, 1. August. Der Verwaltungsrath der Gotthardbahn, welcher am 30. Juli beinahe vollzählig in Luzern versammelt war, hat zu seinem Vize⸗Präsidenten Hrn. Dr. Karl Stehlin aus Basel gewählt und die Direk⸗ tion ermächtigt, Hrn. Bri del als Ober⸗Ingenieur der Gott⸗ hardbahn anzustellen. Ferner wurde die Trace der Cenere⸗ linie genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 31. Juli. (Allg, Corr.) Dem Parlamente ist ein weiteres, 151 Folioseiten starkes Blaubuch über die Angelegenheiten Südafrikas vorgelegt worden. Dasselbe enthält u. A. eine Depesche Sir Bartle Fröre'’'s, in welcher derselbe verspricht, alle Informationen, die er besitze, zur Verfügung Sir Garnet Wolseley's zu stellen, um den⸗ selben bei der Ausführung seiner Instruktionen zu unter⸗ stützen. Bezüglich Sir Garnets Ernennung bemerkt Sir Bartle Frére, daß die Vereinigung aller bürgerlichen und militärischen Gewalt in einer und derselben Hand auf dem Kriegsschauplatze während einer Krisis, wie es die gegenwärtige ist, ganz und gar mit den Ansichten über⸗ einstimme, welche er bei früheren Veranlassungen

eäußert habe. Er halte es jedoch für seine Pflicht, seine este Ueberzeugung auszusprechen, daß jede Theilung der höchsten Autorität in Südafrika nicht allein gefährlich, son⸗ dern auch ein Rückschritt sein würde und sich daher nur als zeitweilige Maßregel unter dem Drucke des Krieges empfehlen lasse. Die Depesche fährt dann fort: „Der Stand der Dinge im Zululande würde sich nie in einer solchen Weise zuge⸗ spitzt haben, wenn nicht ein solch radikaler Unterschied zwischen der Eingeborenenpolitik bestanden hätte, welche die beiden Kolonien von Natal und vom Kap befolgt haben. Es würde der Zulumacht schwerlich möglich gewesen sein, solch riesige Dimensionen anzunehmen, wenn das von Sir George Grey in der Kapkolonie eingeführte System im Zululande befolgt worden wäre, wie dies in jener Kolonie geschehen. Ich hoffe daher, daß die beabsichtigte Theilung der Autorität in heimischen Angelegenheiten nicht fortdauern werde, nach⸗ dem die Zulus gründlich unterworfen worden sind. Eine Eingeborenenpolitik, welche in ihren großen Prinzipien über⸗ einstimmt, erscheint daher als die empfehlenswertheste Ein⸗ leitung zu einem permanenten Frieden in Südafrika und zu dem Versuche einer wirklichen Staatenvereinigung. In solch einer Politik, erlaube ich mir noch zu bemerken, muß als Grundprinzip die Suprematie der britischen Krone, als Ver⸗ treterin einer civilisirten Regierung, in unzweideutiger Weise festgestellt werden, so daß in den benachbarten Staaten kein Zweifel hierüber aufkommen kann. Die Lage der britischen Kolonisten z. B. in Natal, wo sie gewissermaßen blos ge⸗ duldet sfind, und bezüglich ihres Lebens und Eigenthums von der Nachsicht und Selbstbeherrschung eines barbarischen Herr⸗ schers wie Cetewayo abhängen, war 5 eine unsichere und würde, wenn die Militärsuprematie der britischen Regierung nicht in unzweideutigster Weise festgestellt wird, ohne Zweifel zu einer unerträglichen werden.“

Betreffs Transvaals drückt Sir Bartle Froͤre die Hoffnung aus, Sir Garnet Wolseley werde die Gelegenheit ergreifen, um seine (Sir Bartle Frére's) Behauptungen be⸗

Der Kriegs⸗Minister bejahte

Am 28. d. besuchte er den Prinzen

züglich der Cecec he der Annexion des Territoriums zu

wiederholen und zu bekräftigen. Es sollten auch keine Zweifel gelassen werden bezüglich „der Herstellung einer festen und stabilen Regierung, die bewaffneten Versammlungen von Tau⸗ senden von Boers nicht gestatten würde, ihre furchtsameren Landsleute so einzuschüchtern, daß sie den Wunsch nach der Scheinunabhängigkeit, an der nur wenigen wirklich etwas ge⸗ legen sei, unterstützen.“ Sir Bartle Frore fügt hinzu, er hätte eine besondere Depesche an Sir Garnet Wolseley ge⸗ richtet, worin er ihm Vorschläge für die Verwendung der tonangebenden Männer Transvaals für einflußreiche amtliche Stellungen im Lande unterbreitet.

In einem vom 29. Mai datirten Schreiben des Kolonial⸗ Ministers Sir Michael Hicks⸗Beach an Sir Garnet Wol⸗ seley, worin er ihm seine Ernennung zum Höchstkommandi⸗ renden am Kap anzeigt, heißt es u. A.: „Bei Ihrer Ankunft (am Kap) wird es Ihre erste Pflicht sein, solche Anträge, die von dem Könige kommen, sorgfältig zu prüfen, und alle bona fide⸗Vorschläge, welche die Aussicht auf einen günstigen Frieden bieten können, zu ermuntern. Bei der Erwä⸗ gung der Friedensbedingungen wollen Sie sorgfältig einge⸗

8 b eran denk sein, daß es nicht der Zweck Ihrer Majestät Regierun ein. Die Herrschaften bestiegen den Ritten und fuhren am 8 89 g g

ist, den Umfang der an das Zululand grenzenden britischen Be⸗ sitzungen zu vergrößern, sondern dieselben von der Gefahr, der sie bis jetzt ausgesetzt gewesen sind, zu erlösen, und daß die beste und wirksamste Methode zur Erreichung dieses Zweckes

w Wales die ist, freundliche Beziehungen mit dem Zuluvolke herzustellen erwiderte bald darauf den Besuch. Der neue türkische Minister des Aeußern, Safvet Pascha, ist heute hier ange⸗

auf einer Basis, die gehörige Sicherheit für die Aufrechterhal⸗ tung eines dauernden Friedens bietet.“

2. August. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Konstantinopel von gestern: In der Besika⸗ bai sind 6 britische Panzerschiffe angekommen. In Salonichi wird demnächst die Ankunft eines französischen Geschwaders erwartet.

Ueber das Privattelegramm des „Globe“ von dem Auf⸗ treten der Cholera unter den aus Afghanistan zurück⸗ kehrenden indischen Truppen ist der Regierung auch bis heute keinerlei bestätigende Meldung zugegangen.

2. August. (W. T. B.) Die heutige „Times“ ver⸗ breitet sich über die hochbedeutenden Ergebnisse, die durch den Berliner Vertrag bis jetzt schon erreicht worden seien, und nimmt aus der allgemeinen Befriedigung, welche dieses Re⸗ sultat in ganz Europa hervorgerufen habe, Veranlassung, die besonderen Verdienste des Fürsten Bismarck um das Zu⸗ standekommen des Berliner Vertrags in warmer Weise hervor⸗ zuheben. Dem Staatsmanne, welcher gewissermaßen als Schiedsrichter in dem diplomatischen Streite fungirt habe, dürfe sicher nicht die Anerkennung versagt werden, daß das Zustandekommen des Vertrags in hervorragendem Maße seinem festen und umsichtigen Einflusse zu verdanken sei. Die „Times“ knüpft hieran die ermuthigende Hoffnung, daß die Orientfrage auch künftig einen befriedigenden Verlauf nehmen und daß der Berliner Vertrag die permanente Basis für die zukünftige Entwickelung der europäischen und der asiatischen Türkei bilden werde.

Frankreich. Paris, 2. August. (W. T. B.) Der Generalrath der Seine hat das Ersuchen an die Regie⸗ rung gerichtet, daß über die Herstellung eines neuen Tun⸗ nels durch den Simplon baldthunlichst eine eingehende Untersuchung angestellt und eventuell die Ausführung dieses Unternehmens in Angriff genommen werden möge.

Versailles, 1. August. (W. T. B.) Der Senat berieth heute über die Einrichtung von Normalschulen für Mädchen. Chesnelong von der Rechten bekämpfte den Gesetzentwurf. Der Unterrichts⸗Minister Ferry erwiderte auf die Angriffe Chesnelongs und machte dem Letz⸗ teren dabei den Vorwurf, daß er unter anscheinender Mäßi⸗ gung in Worten dunkele Ziele verberge. Seitens der Rechten erfolgten lärmende Proteste gegen diese Beschuldigung, und die Mehrzahl der Senatoren von der Rechten verließ unter Tumult den Sitzungssaal. Der Minister Ferry wies die gegen ihn erhobene Beschuldigung, daß er die Religion bekämpfe und daß er Gott aus der Schule vertreiben wolle, als eine ver⸗ läumderische zurück und erklärte, daß es nicht ein religiöser, sondern ein politischer Feldzug sei, den man gegen ihn führe. (Bei⸗ fallsrufe der Linken) Chesnelong und mehrere andere Senatsmitglieder protestirten gegen die Aeußerung Ferry's. Schließlich wurde der Gesetzentwurf angenommen. Kolb⸗ Bernard von der Rechten verlas eine Tagesordnung, welche sich gegen das Verhalten des Präsidenten aussprach, der die Minorität nicht gegen die Angriffe der Linken ge⸗ schützt habe. Corne von der Linken verlas eine andere, die sich zu Gunsten des Präsidenten erklärte. Letztere wurde mit 172 Stimmen angenommen. Die Rechte enthielt sich der Ab⸗ stimmung.

Die Deputirtenkammer genehmigte heute das Budget für das Ministerium des Auswärtigen. Ein Antrag Raspails auf Herabsetzung des für die Botschafter ge⸗ forderten Kredits und auf Einziehung der Botschaft beim Vatikan wurde abgelehnt, der Antrag auf Einziehung des Dispositionsgehalts von 8000 Frcs. für den früheren Minister Herzog Decazes dagegen genehmigt. Ein Antrag, der dar⸗ auf abzielte, eine Frist von 6 Monaten für die Vornahme der Konvertirung der 5prozentigen Rente festzusetzen, wurde abgelehnt. Schließlich genehmigte die Kammer das gesammte Ausgaben⸗Budget. Im Fortgange der Sitzung wurde ein weiteres Amendement be⸗ züglich der Renten⸗Konvertirung, welche aus der Mitte der Versammlung beantragt und von einigen Rednern als unerläßlich bezeichnet worden war, abgelehnt. Die Kommission hatte sich gegen das Amendement als inopportun ausgesprochen und erklärt, daß man es dem Finanz⸗Minister überlassen müsse, den für die Konvertirung geeigneten Zeitpunkt auszuwählen. Der Finanz⸗Minister selbt bezog sich auf seine früheren Erklärungen in der Ange⸗ legenheit, denen er nichts hinzuzufügen habe. Die Kammer genehmigte sodann auch das gesammte Einn ahmebudget; dieselbe wird auch morgen noch zu einer Sitzung zusammen⸗ treten.

Italien. Rom, 31. Juli. (Italie.) Alle Syndici des Königreichs sind aufgefordert worden, bekannt zu mach en, daß die Mahlsteuer auf Mais, Hafer, Gerste und Roggen vom 1. August an abgeschafft ist. 3

1. August. Wie die „Italie“ mittheilt, hätte der Minister des Innern, Villa, die Prä⸗ fekten in einem Rundschreiben angewiesen, alle als Ur⸗ heber von öffentlichen Kundgebungen und Ruhe⸗ störungen bekannten Personen fortgesetzt aufmerksam zu überwachen, zu diesem Zweck alle gesetzlich zulässigen Prä⸗

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