1879 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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1111“

Amtsgericht Schömberg. Aus dem Kreise Landeshut: Stadt⸗

bezirk Schömberg; Amtsbezirke Albendorf, Klein⸗Hennersdorf, Traut⸗ liebersdorf. Aus dem Amtsbezirk Ullersdorf: Gemeindebezirk Blas⸗ dorf. Aus dem forstfiskalischen Gutsbezirk Grüssau: Forstschutz⸗ bezirke Albendorf, Blasdorf.

Amtsgericht Schönau. Kreis Schönau mit Ausschluß des zum

Ametsgericht Hirschberg gelegten Theils. Landgerichtsbezirk Liegnitz.

Amtsgericht Bunzlau. Kreis Bunzlau mit Ausschluß des zum Amtsgericht Naumburg a. O. gelegten Theils.

Amtsgericht Goldberg. Kreis Goldberg⸗Haynau mit Aus⸗ schluß des zum Amtsgericht Haynau gelegten The ls.

Amtsgericht Haynau. Aus dem Kreise Goldberg⸗Haynau: Stadtbezirk Haynau; Amtsbezirke Altenlohm, Bärsdorf, Bielau, Conradsdorf, Haynau, Kreibau, Panthenau, Kaiserswaldau, Reisicht, Steinsdorf, Vorhaus. Aus dem Amtsbezirk Straupitz; Gemeinde⸗ bezirk und Gutsbezirk Baudmannsdorf.

Amtsgericht Jauer. Kreis Jauer.

Amtsgericht Liegnitz. Stadtkreis Liegnitz. Landkreis Liegnitz mit Ausschluß des zum Amtsgericht Parchwitz gelegten Theils.

Amtsgericht Lüben. Kreis Lüben.

Amtsgericht Naumburg a. Q. Aus dem Kreise Bunzlau: Stadtbezirk Naumburg a. O.; Amtsbezirke Gersdorf, Gießmanns⸗ dorf, Seifersdorf, Ullersdorf. 1““

Amtsgericht Parchwitz. Aus dem Kreise Liegnitz: Stadtbezirk Uasmit. Amtsbezirke Leschwitz, Koitz, Parchwitz, Royn. Aus dem

mtsbezirk Heidau: Gemeindebezirke Ober⸗Heidau, Nieder⸗Heidau; Gutsbezirk Pirl. Aus dem Amtsbezirk Seiffersdorf: Gemeinde⸗ bezirke Dahme, Petersdorf, Spittelndorf; Gutsbezirke Petersdorf,

Spittelndorf. (Fortsetzung folgt.)

Finanz⸗Ministerium.

Plan ö“ zur Ein Hundert Ein und Sechszigsten Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie, bestehend aus 80000 Stammloosen und 15000 zu den Ge⸗ winnen der 3 ersten Klassen auszugebenden Freiloosen, welche bis zu ihrer Ausgabe für Rechnung der Lotterie⸗Kasse mit⸗ spielen, mit 43000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen.

Erste Klasse Zweite Klasse

zu 36 Einsatz. Betrag. zu 36 Einsatz. Betrag. ℳ.

1 Gew. zu 15000 15000

2 9000 2 3600 3 1500 4 JZAZ 5 210 10 180 2* 25 150 50 120 3 100

90 300 210000 4500 144000% 5000 Freiloose zu 36 458400 5000 Gew. u. 5000 Freil.

Dritte Klasse Vierte Klasse zu 36 Einsatz. Betrag. zu 48 Einsatz. Gew. zu 450000 15 300000 6000 150000

1 Gew. zu 30000 b 12000 6000 1800 600 300 240 180 150 120 36000

90 405000 180000

736200

10

50

100

300 090 60 4000 Freiloose zu 36

4000 Gew. u. 4000 Freil.

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Betrag.

8 8 2 eo

150000 120000 90000 75000 60000 30000 15000 6000 3000

2

2 82 2 2 7

2 2 2

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135 6000 Freiloose zu 48 Eöö1“ 1500

8 licher Freiloose. 1 g9

1320300] 12 .

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ew. u. 6000 Freil. 4962300

1I117100

E in n a hme. Nachzahlung

auf die Vörcsasten der Freiloose. V Freiloose.

2880000 2880000 2736000 2880000 3te 75000 5000 2700000 360000 3060000 4te 74000 6000 3552000 648000 4200000 In Einnahme u. Ausgabe durchlaufend. Betrag d. Freiloose 612000 Ueberhaupt -/ 13632000

Ausgabe.

Betra s 8 Klasse. der baaren Gewinne. 88 Freiloose. Gesaumet⸗Beteag. 1 1ste 314400 458400 2te 556200 736200 3te 947640 1235640 4te 11117100 .“ 11117100 13 ⅜% vom Betrage sämmtlicher Freiloose 84660 Zusammen 13632000 Vorstehender Plan der 16lsten Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie, von welchem vollständige, mit den nih sen Erläuterungen versehene Druckexemplare bei sämmtlichen Königlichen Lotterie⸗Einnehmern und deren Untereinnehmern unentgeltlich zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und es wird mit der Fiehung, der 1sten Klasse dieser Lotterie am 1. Oktober d. J. der Anfang 58 werden. Die Ausgabe der Loose 1ster Klasse dieser Lotterie wird Seitens der gedachten Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter Ziehung der 4ten Klasse 160ster Lotterie erfolgen.

Berlin, den 29. Juli 1879. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Anzahl

der zu begebenden Einsatz.

Einkommen.

Stamm⸗ loose.

1ste 80000 2te 76000

4000 144000

11“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 8 Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem eordentlichen Lehrer Dr. Louis Schwidop am Altstädtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr. ist der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.

114“ 8

„Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten von Puttkamer nach der Provinz Pommern.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ 8 fuhr über die Reichsgrenze.

„Zur Verhütung einer Verschleppung der Rinderpest aus Oesterreich⸗Ungarn nach Bayern wird in Ausführung des Be⸗ schlusses des Bundesrathes vom 27. Juni 1879 §. 396 der Protokolle im Hinblicke auf §. 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Nr. 12) Nachstehendes verfügt:

91.

Verboten ist die Ein⸗ und Durchfuhr lebenden Rind⸗ viehes, sowie frischen Fleisches von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Oesterreich⸗Ungarn, sowei nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist. 1

Den Wirthschaftsbesitzern in den von den Königlichen Kreisregierungen, Kammern des Innern, näher zu bestimmen⸗ den Grenzbezirken soll gestattet sein, Nutz⸗ und Zuchtvieh, welches aus notorisch seuchenfreien Grenzbezirken stammt und nicht für den weiteren Handel, sondern zur Weide oder Ein⸗ stallung innerhalb eines inländischen Grenzbezirkes bestimmt ist, aus Oesterreich⸗Ungarn nach Bayern einzuführen.

Die Einfuhr ist jedoch an folgende Bedingungen und Beschränkungen gebunden:

a. Es darf nur Nutz⸗ und Zuchtvieh der in den Grenz⸗ gegenden bekannten österreichischen Landracen zum eigenen Wirthschaftsbedarfe des Einführenden ein⸗ geführt werden. Das Einbringen von Rindvieh zum

wecke der Schlachtung ist verboten.

Mehr als zusammen sechs Stück dürfen inner⸗ halb eines Kalenderjahres von einem Wirthschafts⸗ besitzer in der Regel nicht eingebracht werden.

b. Die Einfuhr darf nur über jene Orte erfolgen, welche von den K. Kreisregierungen, Kammern des Innern, hierfür bestimmt werden.

c. Der Einführende hat an der Eintrittsstation durch ein Zeugniß seiner Ortsbehörde seine Eigenschaft als Wirthschaftsbesitzer nachzuweisen und zugleich durch Zeugniß der Behörde jenes Ortes, an welchem die be⸗ treffenden Viehstücke gestanden sind, den Nachweis zu liefern, daß sie unmittelbar vor ihrem Abgange nach Bayern mindestens 30 Tage lang sich an diesem Orte befanden, daß der Ort seuchenfrei ist und in einem Umkreise von 35 km um denselben die Rinder⸗ pest nicht herrscht.

1 Die von den österreichischen Ortsbehörden aus⸗ gestellten Viehpässe sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie die einzelnen Viehstücke, auf welche sie lauten, nach Race, Geschlecht und Farbe genau be⸗ zeichnen. Ein Formular solcher Viehpässe ist in der Anlage A. beigegeben. d. Der bayerische Kontrolthierarzt hat die vorgeschriebenen Zengnisse zu prüfen und die einzuführenden Thiere sorgfältig zu untersuchen. Die auf der Eisenbahn kommenden Viehstücke sind behufs der Feststellung des Gesundheitszustandes auszuladen, sowie zu tränken und E“ Wird ein Stück des Transportes beanstandet, so ist der ganze Transport zurückzuweisen.

e. Die Einfuhr darf erst dann erfolgen, wenn dies von dem Kontrolthierarzte schriftlich als zulässig erklärt worden ist, wofür das in der Anlage B. beigefügte v zu benützen ist.

f. er Einführende hat die eingeführten Viehstücke un⸗ verzüglich in die Wirthschaft, für welche sie bestimmt sind, zu verbringen und das Eintreffen des Viehes an dem Bestimmungsorte binnen 12 Stunden nach der Ankunft der Ortspolizeibehörde unter Abgabe

des ihm von dem Kontrolthierarzte ausgestellten Er⸗ laubnißscheines anzuzeigen.

Auf dem Wege von dem Eintrittsorte bis in

die betreffende Wirthschaft des Einführenden darf

den eingeführten Thieren die zur Erholung nöthige uhe und bei größeren Entfernungen das Ueber⸗

nachten in einem mit Hornvieh nicht besetzten Stalle

gestattet werden. 8

8. 3

Die in den Grenzbezirken sind ermächtigt, einzelnen Wirthschaftsbesitzern auf besonderes An⸗ suchen ausnahmsweise die Einfuhr von mehr als zusammen 6 Stück Nutz⸗ und Zuchtvieh in einem Kalenderjahre (§. 2 lit. a.) nach Bayern zu gestatten, wenn die darum Nach⸗ suchenden den Mehrbedarf glaubhaft bescheinigen. Für solche umfänglichere Vieheinsnbren finden die Vorschriften der §§. 2 und 5 gleichmäßige Anwendung.

§. 4.

Die Verwendung von Mittelspersonen für diesen Verkehr der Grenzbezirke ist zwar nicht ausgeschlossen, es ist jedoch von Seite der Distrikts⸗ und Ortspolizeibehörden strenges Augen⸗ merk darauf zu richten, daß auch bei solcher Verwendung die vorstehenden Bestimmungen in §. 2 genau eingehalten werden, und daß dieselbe nicht zu einem weiteren Handel mißbraucht wird 8 v1113“ 8 E““ 1

§. 5. 6

89 1“ 8* 8 8 1

Das auf Grund der vorstehenden Bestimmungen aus Oesterreich⸗Ungarn in einen bayerischen Grenzbezirk eingeführte Nutz⸗ und Zuchtvieh darf während eines Zeitraumes von 2 Monaten, vom Tage seines Eintreffens an den Bestim⸗ mungsort gerechnet, aus dem Flurbereiche dieses Ortes nicht entfernt werden.

§. 6.

Die Kontrolthierärzte haben den erfolgten Einlaß von Hornvieh der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes unter genauer Bezeichnung der eingeführten Viehstücke nach Race, Geschlecht und Farbe unverweilt schriftlich mitzutheilen.

Die Ortspolizeibehörde hat darüber strenge Aufsicht zu führen, daß das eingeführte Vieh nur als Nutz⸗ oder Zucht⸗ vieh Verwendung finde und daß der Vorschrift in §. 5 nicht zuwider gehandelt werde.

8

Dur gegenwärtige Bekanntmachung werden alle früheren aus Anlaß der Rinderpest gegenüber Oesterreich⸗Ungarn ge⸗ troffenen Anordnungen ersetz:. 6—

Was den Verkehr mit Rußland betrifft, so hat es bei den Bestimmungen in Ziff. I. der Bekanntmachung vom 8. August 1873 (Reg. Blatt S. 1299) sein Verbleiben. 1b

München, den 28. Juli 1879.

v. Pfeufer. 8 Der General⸗Sekretär: Ministerial⸗Rath v. Schlereth.

Bezirk

88

Anlage A. zu §. 5 lit. c. Viehpaß aus dem seuchenfreien Orte

Name und Wohnort des

Verkäufers V Käufers

Beschreibung des Viehes

Art Rate Farbe esondere

8 S S

Z

Z. B.

Stier,

Kuh, ꝛc.

Daß obiges Vieh unmittelbar vor seinem Abtriebe von hier über 30 Tage im hiesigen Orte verweilte, daß der Ort seuchenfrei ist und in einem Umkreise von 35 km um denselben die Rinderpest nicht herrscht, wird biewst amtlich bestätigt.

f 187

Der Gemeinde⸗Vorstand: (Unterschrift.) Anlage B. zu §. 5 lit. e.

Nr. des Tagebuches

Iüeeee⸗en

(L. S.)

—. . Einnrittsstation EEE1ö11111““

4“”“ von daß am hiesigen Eintrittsorte den nachbezeichneten Viehstücken, nämlich: stcgse E1““

Stiere,

Ochsen,

Kühe,

Jungrinder,

Kälber abgegangen von

11.““ bestimmt vach . . . . .. nach vorhergegangener Untersuchung und Empfang⸗ nahme der vorgeschriebenen Nachweise der Uebertritt über die Grenze nach Bayern gestattet wurde. .“ c“ Der Kontrolthierarzt:

(Unterschrift)

Anzeige, betreffend die Veröffentlichung der Meßtisch⸗Auf⸗ nahmen vom preußischen Staate im Maßstabe 1: 25 000 der natürlichen Länge.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 29. März ecr. wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten 20 Meßtischblättern der Aufnahme des Jahres 1877 nachstehende 25 Blätter erschienen sind, nämlich: Gravenstein, Mummark, Lysabbel, Husby, Süderbrarup, Schönhagen, Dorotheenthal (Kreis Eckern⸗

förde), Barsbek, Wisch (Kreis Plön), Petersdorf (auf Fehmarn),

Bendfeld, Howacht, Heiligenhafen, Grossenbrode, Lütjenburg, Grube, Plön, Groͤmitz, Klostersee, Schlamersdorf, Ahrensbök, Warder, Schwartau, Oldeslos und Hamberge.

Diese Kartenblätter bringen Theile des Regierungsbezirkes Schleswig, des Großherzogthums Oldenburg (Fürstenthum Lübech) und der freien und Hansestadt Lübeck zur Darstellung.

Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark und kann das⸗ selbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Buch⸗ und Kunsthand⸗ lung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen. Der General⸗Kom⸗ missionsdebit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.

Die übrigen Blätter werden successive im Laufe dieses Jahres erscheinen.

Berlin, den 2. August 1879.

1 Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberst und Abtbeilungs⸗Chef.

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 14. d. Mts. beginnt in der hiesigen Staats⸗ schule die nächste Prüfung zum Schiffer für große Fahrt. Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 3. August 1879. 8 Der Königliche 11““

1 Kuhn, Königlicher Navigationslehrer.

avigations⸗

AMichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät der Kaiser und König sind, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Gastein, in Folge der regelmäßigen Bäder sichtlich ge⸗ kräftigt und bewegen Sich täglich rüstiger. dinirten am Sonnabend mit den Herren des Gefolges und machten Nachmittags eine längere Ausfahrt.

Gestern wohnten Se. Majestät in der evangelischen Kapelle der Predigt des Hofpredigers Frommel aus Berlin bei.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ist gestern früh von den Beisetzungsfeierlichkeiten aus Schwerin zurückgekehrt.

öchstderselbe besuchte gestern Vormittag als am Ge⸗ burtstage weiland Sr. Majestät König Friedrich Wilhelms III. gegen 11 Uhr das Mausoleum zu Charlottenburg und be⸗ gab Sich am Abend nach Schloß Glinike bei Potsdam.

9 8 8 O OOAna—

Se. Majestät

8 Der Platz an dem Denkmal König Friedrich Wil⸗

helms III. im Thiergarten prangte am gestrigen Sonntage

in reichem Festschmuck. Dichte Laubgewinde umschlangen das Gitter des Denkmals, dessen Säulen Hortensiengruppen mar⸗ kirten, die mit Lobelien und anderen Gewächsen eingefaßt waren. Vor dem Denkmal zog sich ein reich gegliedertes Teppichbeet hin; das Rundtheil hinter demselben zeigte ein geschmackvoll komponirtes Beet, aus dem sich hoch⸗ stämmige Dracänen erhoben, während die Beete zu beiden Seiten Riesenbouquets umschlossen. Die den Platz umgebenden Festons waren mit Laub umwunden, und Laubgewinde zogen sich von dem einen zum andern; in den Ampeln endlich blühten zahlreiche Blumen in den prächtigsten arben. 2 Auch die Luiseninsel war reich geschmückt. In der den Denkstein krönenden Vase prangten mattgelbe Rosen, der Abhang aber war in einen duftigen Blumenhain verwandelt, in dem Hunderte von Blumen blühten.

Beide Orte wurden am Sonntag von einer zahlreichen

Menge besucht.

Se. Majestät der König haben, um der An⸗ erkennung der treuen Dienste, welche Ihm und der Monarchie der Staats⸗Minister Dr. Falk in seinem bisherigen Amte mit aufopfernder Hingebung unter schwierigen Verhältnissen ge⸗ leistet hat, eine in der Familie forterbende Erinnerung zu geben, dem einzigen Sohne desselben den Adel zu verleihen

geruht.

Am 27. Juli d. J. ist zu Bonn der Wirkliche Ge⸗ heime Rath und ehemalige Gesandte Friedrich Josef Karl Freiherr von Gerolt zur Leyen in hohem Alter verstor⸗ ben. Derselbe trat, nachdem er als Kombattant die Befreiungs⸗ kriege von 1814 und 1815 mitgemacht, in den preußischen Staatsdienst ein und begab sich im Jahre 1824 nach Mexiko. Im Jahre 1829 für den Dienst des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten gewonnen, ward er wegen seiner hervorragenden Kenntniß mexikanischer Verhältnisse dem preußischen Generalkonsulat in Mexiko beigegeben. Einige Jahre darauf selbst zum Generalkonsul, sowie später zum Ministerresidenten in Mexiko befördert, verblieb er daselbst bis zum Jahre 1844 und wurde demnächst in gleicher Eigen⸗ schaft nach Washington versetzt. Die Ernennung des Frei⸗ herrn von Gerolt zum außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten von Nordamerika erfolgte im Jahre 1854.

Nachdem er diesen Posten bis zum Jahre 1871 bekleidet hatte, trat er auf seinen Wunsch in den Ruhestand. In An⸗ erkennung der von ihm bewiesenen vorzüglichen Haltung und der erfolgreichen Vertretung heimathlicher Interessen, namentlich auch zur Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges, wurde er von Sr. Majestät dem Könige mit dem Stern zum Rothen Adler⸗ Orden 2. Klasse mit Eichenlaub begnadigt und erhielt bei seinem Ausscheiden den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath.

Die ausgezeichneten Eigenschaften des Freiherrn von Ge⸗ rolt und die langjährigen treuen und ersprießlichen Dienste, welche er dem Vaterlande geleistet hat, sichern demselben ein bleibendes Andenken.

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 23. Juli schließt mit folgen⸗ den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen⸗ bestand 714 151 000 oder 1 780 000 mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand in Höhe von 569 733 000 eine Abnahme um 7 337 000 und die Lombardforderungen mit 863 798 000 eine solche um 3 966 000 aufweisen; es betrug ferner der Notenumlauf 863 798 000 oder 22 122 000 weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten im Betrage von 219 992 000 eine Zunahme um 11 971 000 erfuhren; die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbind⸗ lichkeiten in Höhe von 42 547 000 haben sich der Vorwoche gegenüber um 267 000 vermindert.

In den deutschen Münzstätten sind in der

Woche vom 20. bis zum 26. Juli 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 1 151 680 Kronen, und zwar auf Privatrechnung. Vorher waren geprägt: 1 267 644 340 Doppelkronen, 409 272 430 Kronen, 27 969 925 Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 385 138 290 Summa 1 705 742 815 (nach Abzug der wieder eingezogenen 165 680 Doppelkronen, 129 100 Kronen und 780 Halbe Kronen).

Der General der Infanterie von Ollech, Gouver⸗ neur des hiesigen Invalidenhauses, hat sich mit Urlaub nach Heilgendamm bei Dobberan begeben.

Der General⸗Lieutenant von Pape, Commandeur ig 11u“²“ ist von Urlaub hierher zurück⸗ gekehrt.

S. M. Glattdecks⸗Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Sattig, ist am 22. Juli cr. von Halifax nach Dartmouth in England in See gegangen.

Bonn, 2. August. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm empfing heute Nachmittag die Profes⸗ soren der Universität, welche seine Lehrer gewesen waren, und richtete an dieselben eine Ansprache, in welcher er seinen Dank ausdrückte. Sodann vertheilte der Prinz an die Professoren die ihnen von Sr. Majestät dem König verliehenen Dekorationen und Auszeichnungen.

Beayern. München, 2. August. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten hat heute das Ausfüh⸗ rungsgesetz zur Reichs⸗Strafprozeßordnung und das Erbschaftssteuergesetz ohne weitere Debatte ein⸗ stimmig angenommen. Bei der hierauf fortgesetzten Be⸗ rathung des Eisenbahngesetzes stellte der Abg. Fischer den Antrag, die Linie Kempten⸗Vils unter Rücksicht auf das Fernbahnprojekt in das Gesetz einzustellen. Die Abgg. Völk und Jörg sprachen sich für den Antrag aus. Der Minister von Pfretzschner erklärte: In Wien eingezogene diplo⸗ matische Informationen hätten ergeben, daß die öster⸗ reichische Regierung neuerdings das Projekt der Arlberg⸗ bahn urgire und für das Fernbahnprojekt ungünstig gestimmt sei. Die Kammer genehmigte den Fischerschen Antrag. Der Antrag des Abg. Herman, die Linie Weiden über Vohen⸗ strauß und Waidhaus zum Anschluß nach Pilsen in den Artikel 1 des Gesetzes einzustellen, wurde mit 65 gegen 59 Stimmen angenommen. Die Anträge auf Einstellung der Linien

8

Bamberg⸗Steigerwald⸗Kitzingen und zum Anschluß von Berchtes⸗ gaden an die Salzburg⸗Halleiner Bahn wurden abgelehnt. Der Artikel 1 des Gesetzes, in welchen nunmehr 28 Nummern mit Eisenbahnlinien eingestellt sind, wurde darauf mit 80 gegen 45 Stimmen genehmigt.

Baden. Karlsruhe, 3. August. Heute Nachmittag verließen der Großherzog und die Großherzogin in Begleitung der Prinzessin Victoria und des Prinzen Lud⸗ wig Wilhelm die Residenz, um sich zum Gebrauch der Seebäder an die Südküste von England nach Eastbourne zu begeben. Der Aufenthalt im Seebad wird, wie die „Karlsr. Ztg.“ mittheilt, den ganzen August in Anspruch nehmen und werden die Hohen Reisenden auf dem Hinweg mit dem Erb⸗ großherzog in London zusammentreffen, bevor derselbe na Schottland abreist 3

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. August. Aus Cortina d'Ampezzo wird der „Pr.“ zufolge vom 30. Juli gemeldet: Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen, unter dem Inkognito Graf und Gräfin von Plauen, sind heute Abends von Toblach hier angekommen. Während die Königin, die nach Toblach mit dem Eilzuge ge⸗ fahren, sich nach Schluderbach weiter begab, machte der König von Niederdorf aus die Fußtour über Prags nach Schluder⸗ bach, von wo die Majestäten gemeinschaftlich weiterreisten. Die Herrschaften werden ein oder zwei Tage in Cortina ver⸗ bringen. Die Frauen Erzherzoginnen Elisabeth und Christine sind gestern nach Paris gereist.

(W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Bukarest: Die Fürstin von Rumänien trifft am nächsten Montag in Wien ein, von wo sich dieselbe in ein deutsches Bad begiebt. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Boerescu, welcher ebenfalls am nächsten Montag in Wien eintrifft, unternimmt eine Rundreise zu den Kabineten der Signatarmächte des Ber⸗ liner Vertrages, um eine Verständigung mit denselben in der Judenfrage herbeizuführen.

Aus Serajewo, 1. August, wird dem „Tagblatt“ ge⸗ meldet: Die Verhandlungen zwischen dem türkischen Bevollmächtigten Husni Pascha und dem Kommandirenden der österreichisch⸗ungarischen Truppen betreffs des Einmarsches in den Sandschak Novibazar sind noch nicht ab⸗ geschlossen. Es handelt sich bei diesen Verhandlungen um die Feststellung der Aufgaben, welche die Kommission bei ihrer demnächst stattfindenden Bereisung des Sandschaks von Novibazar zu bewältigen haben wird. Im Zusammenhange damit steht die Erörterung und Verständigung über eine Reihe von militärisch⸗technischen Fragen, als: Bequartierung der österreichisch⸗ungarischen Truppen im Sandschak; Fest⸗ stellung der Etappenlinie; Inventirung und Uebergabe der türkischen Waffen, Munition und Kriegsmateriale, welche sich im Sandschak Novibazar befinden, u. A. Der Zeitpunkt der Abreise der Kommission ist noch nicht definitiv festgestellt; diese Bestimmung hängt eben von dem Fortgange der schwebenden Verhandlungen ab.

Großbritannien und Irland. London, 2. August. (W. T. B.) In der heutigen Unterhaussitzung erklärte in Beantwortung einer Anfrage Macdonalds der Schatzkanzler Northcote: Von der Nachricht der „Times“, daß England seit Jahresfrist die Vorbereitungen Marokkos zu einem Kon⸗ flikte mit Spanien unterstütze, sei ihm nichts bekannt.

Ein dem „Reuterschen Bureau“ aus Simla vom heutigen Tage zugegangenes Telegramm bezeichnet die Meldung des „Globe“, betreffend das Auftreten der Cholera bei den aus Afghanistan zurückkehrenden indischen Truppen, als unrichtig. Die vom „Globe“ erwähnten Regimenter hätten zwar vor etwa 7 Wochen nicht unerheblich durch die Cholera gelitten, aber seitdem sei die Cholera erloschen.

3. August. (W. T. B.) Nach Meldungen aus dem Kaplande, vom 15. Juli, verbrannte General⸗Major Crealock Undine und Magwere. Mehrere bedeutende Häuptlinge haben sich ergeben. Die erste Division des Generals Newdegate kehrt nach Ufoko zurück. Es wird in dieser Jahreszeit kein Vormarsch mehr erwartet. Die Trans⸗ portschwierigkeiten nehmen zu. Ekowe soll wieder be⸗ setzt werden. Die Freiwilligen sind beordert worden, den Rückzug Cetewayo's abzuschneiden.

4 MGGt ( T. B.) Eine Depesche des Generals Wolseley meldet: General Chelmsford würde demnächst nach England zurückkehren. Von Cetewayo liegen keine neueren Nachrichten vor; derselbe soll sich an⸗

eblich mit seinen Weibern und einem kleinen Gefolge im

alde von Ngome aufhalten. Die Häuptlinge, welche sich unterworfen haben, erklären, Cetewayo nicht mehr als König anerkennen zu wollen. General Wolseley beabsichtigt, eine Brigade nach Transvaal zu dirigiren.

Frankreich. Paris, 2. August. Das heute ausgegebene „Journal officiel“ veröffentlicht das Gesetz, betreffend Abanderungen der Organisation der Kirche augsburgischer Konfession. Ferner enthält das amtliche Blatt die Er⸗ nennung des Staatsraths im ordentlichen Dienst, Hrn. Flourens zum Generaldirektor der Culte an Stelle des zum Selnionspraͤfidenten im Staatsrath ernannten Hrn. Laferrière.

4. August. (W. T. B.) Bei der gestern im 8. Ar⸗ rondissement von Paris stattgehabten Wahl eines Gemeinderathsmitgliedes ist der Kandidat der Kon⸗ servativen, Riant, gewählt worden.

Versailles, 2. August. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer genehmigte heute den Gesetzentwurf, betreffend den Dienst im Generalstabe der Armee, welcher von dem Se at bereits angenommen worden war. Der Präsident der Tarifkommission, Malézieux, sprach die Hoffnung aus, daß die Tarife noch vor Ablauf dieses Jahres votirt werden möchten.

hhen. Senat wie in der Deputirtenkammer wurde von dem Ministe ⸗Präsidenten Waddington ein Dekret ver⸗ lesen, durch welches die Session der Kammern für ge⸗ schlossen erklärt wird. Die Wiedereinberufung der Kam⸗ mern wird zwischen dem 25. November und 1. Dezember d. J., und zwar nach Paris, erfolgen. 1

Nancy, 3. August. (W. T. B.) Die feierliche Enthüllung des Standbildes Thiers' hat heute unter sehr großer Theilnahme der Bevölkerung stattgefunden. Fnf Mitglieder des Ministeriums und viele parlamentarische Nota⸗ bilitäten wohnten der Feierlichkeit bei. Jules Simon kenn⸗ zeichnete in seiner Gedenkrede den Ruhm Thiers' als Geschichts⸗ schreiber und Staatsmann. Die Revolution des Jahres 1870

finde ihre definitive Form: diese sei die konservative und liberale Republik, wie sie Thiers gewollt und geschaffen habe. Dann hielt der Minister des Innern, Lepère, eine Rede, worin er erklärte, daß die Regierung anwesend sei, um eine glänzende Huldigung Demjenigen darzubringen, welcher den ruhmreichen Titel eines Befreiers des Landes verdiene. Der Redner erinnerte an das, was Thiers durch seinen Rath und seine Klugheit gethan habe, um die Republik zu befestigen. Gelegentlich der Beantwortung eines Toastes kündigte der Maire von Belfort an, daß die Stadt Belfort eine ähnliche Feier, wie die hiesige, vorbereite.

Italien. Genua, 2. August. (W. T. B.) Ihre Majestäten der König und die Königin sind in Beglei⸗ tung des Prinzen von Neapel und des Prinzen Amadeus heute hier eingetroffen.

Türkei. Konstantinopel, 3. August. (W. T. B.) Der Sultan hat Khereddin Pascha und Mahmud Nedim Pascha je eine Pension von monatlich 15 000 Piaster be⸗ willigt. Die Ernennung eines türkischen Gesandten für Montenegro ist bevorstehend.

Pera, 1. August. (Pr.) Die Ulemas haben sich gegen die Abschaffung des Großvezierats ausgesprochen, weil diese Institution eine islamitische ist. Der Sultan soll entschlossen sein, das Großvezierat wieder herzustellen und dasselbe Savfet Pascha zu übertragen und Aarifi Pascha das Portefeuille des Aeußern zu überlassen. Dagegen soll Riza Pascha, der Minister der Civilliste, gänzlich aus dem Kabinet scheiden. Der Fürst von Bulgarien hat an Aarifi Pascha ein warmes Beglückwünschungs⸗Telegramm gerichtet.

Burgas, 2. August. (W. T. B.) Gestern ist der letzte russische Transport von hier abgegangen.

Bulgarien. Sofia, 1. August. (Pest. L.) Am 31. Juli wurde ein vom Kriegs⸗Minister kontrasignirter Ukas publizirt, der vom 22. datirt ist und einzelne Bezirke des Varnaer und Tirnovaer Gouvernements in Belagerungs⸗ zustand erklärt. Der Ukas wird damit motivirt, daß seit vierzehn Tagen bewaffnete Räuberbanden in den bezeichneten Gegenden auftauchen und Zusammenstöße mit der Miliz herbei⸗ führen. Den ausländischen Agenten gegenüber erklärte die bulgarische Regierung, daß die Maßregel präventiver Natur sei; sie entbehre jeder politischen Bedeutung, denn die Räuber plündern Türken und Bulgaren gleichmäßig.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. August. (St. Pet. Ztg.) Die Allerhöchste Revue der aus dem Stillen Ocean heimgekehrten Schiffe und der drei neuen Kreuzer hat, wie der „Kronst. Bote“ ausführlich berichtet, vorgestern stattgefunden. Se. Majestät der Kaiser stattete auch der amerikanischen Korvette „Entreprise“ einen Be⸗ such ab.

Kiew, 2. August. (W. T. B.) Die Erkenntnisse des hiesigen Kriegsgerichts vom 19., 22. und 26. v. Mts. sind nunmehr publizirt. In dem Erkenntnisse vom 19. Juli werden die bezüglichen 11 Angeklagten für schuldig erkannt, einer gesetzwidrigen Gesellschaft anzugehören, einige derselben aber außerdem noch der Vorbereitung zur Beraubung der Regimentskasse und der Post in Schitomir, sowie des Mordanfalls auf einen Schutzmann und des Mordes für schuldig befunden. Die 3 Angeklagten Gorsky, Biltschansky, Owtschin⸗ nikoff wurden zum Tode, die übrigen Angeklagten zur Zwangs⸗ arbeit verurtheilt. In dem Erkenntniß vom 22. Juli wird ein Angeklagter zur Zwangsarbeit verurtheilt. In dem Er⸗ kenntniß vom 26. Juli werden die Angeklagten Fedoroff, Kraszowsky und Predtetschensky der Anfertigung von Explo⸗ sionsgeschossen für schuldig erklärt und die beiden ersteren zum Tode, der letztere zu Zwangsarbeit verurtheilt. Bezüglich der zum Tode Verurtheilten, Owtschinnikoff und Kraszowsky, wandelte der General⸗Gouverneur Graf Loris Melikoff diese Strafe in Zwangsarbeit um; der Angeklagte Strogonoff wurde begnadigt. Die Delinquenten Biltschansky, Gorsky und Fedoroff sind am 30. v. Mts. durch den Strang hin⸗ gerichtet worden.

Amerika. New⸗York, 3. August. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Memphis sind alle Land⸗ und Wasser⸗ verbindungen mit Memphis gesperrt. Die Zahl der in der letzten Woche am gelben Fieber Gestorbenen beträgt 26.

Nr. 31 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Errichtung einer Reichsdruckerei in Berlin; Ernennungen von Mitgliedern der Disziplinarkammern; Verbot einer ausländischen Druckschrift; Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete. Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen; Goldankäufe der Reichsbank. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß, betref⸗ fend zollamtliche Behandlung von Schiffsutensilien; desgl., be⸗ treffend die Zollfreiheit der nicht für die Leuchtölfabrikation bestimm⸗ ten Mineralole; Befugniß eines Nebenzollamts. Maß⸗ und Gewichtswesen: Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Eichungs⸗Aufsichtsbehörden und der Eichämter. Heimath⸗ wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. Post⸗ und Telegraphenwesen: Beitritt Bulgariens zum Weltpostverein; Einführung besonderer Formulare zu Weltpostkarten mit Antwort. Eisenbahnwesen: Eröffnung der Personen⸗Haltestelle Halensee.

Reichstags⸗Angelegenheiten. Erfurt, 3. August. (W. T. B.) Amtliches Ergebniß der am 30. Juli im 4. Erfurter Wahlkreise stattgehabten Reichs⸗ tagswahl: Abgegeben wurden im Ganzen 9398 Stimmen. Hiervon erhielten der Staats⸗Minister Dr. Lucius 5051, Rechtsanwalt Traeger 2267, Kapell 1648 Stimmen. Der Erstere ist somit gewählt.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 30. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin 32,2, in Breslau 26,2, in Königsberg 30,2, in Föln 20,1, in Frankfurt a. M. 20,6, in Hannover 12,3, in Cassel 22,0, in Magdeburg 20,1, in Stettin 25,5, in Altona 25,5, in Straß⸗ burg 26,7, in München 30,8, in Nürnberg 21,2, in hügsgrs 27,8, in Dresden 18,8, in Leipzig 15,7, in Stuttgart 22,6, in Braunschweig 17,8, in Karlsruhe 11,4, in Fämbürg 23,9, in Wien 24,3, in Buda⸗ Pest 36,8, in Prag 32,9, in Triest?, in Vasel 23,7, in Brüssel 19,2, in Paris 22,6, in Amsterdam 21,0, in Kopenhagen 19,6, in Stockholm 20,1, in Christiania 22,6, in St. Petersburg 32,9, in Warschau 31 8, in Odessa 49,5, in Bukarest 33,3, in Rom 21,9, in Turin 32,7, in Athen —, in Lissabon 28,8, in London 17,4, in