nenndorf, Haste, Helsinghausen, Hohnhorst, Horsten, Idensermoor, Kleinhegesdorf, Kleinnenndorf, Kreuzriehe, Lyhren, Nenndorf, Ohn⸗ dorf, Ottensen, Rehren, Reinsdorf, Rheinsen, Riehe, Riepen, Schött⸗ lingen, Soldorf, Waltringhausen; Gutsbezirke Haste (Oberförsterei),
Rodenberg, Sachsenhagen. Aus dem Kreise Wennigsen: Stadt⸗
Lüneburg:
Amtsgericht Springe. bezirk Eldagsen; Amt Springe mit Ausschluß des zum Amtsgericht Münder gelegten Theils. Aus dem Amte Calenberg: Gemeinde⸗ bezirke Bennigsen, Lüdersen.
Amtsgericht Wennigsen. Aus dem Kreise Wennigsen. Amt Wennigsen. 1 Landgerichtsbezirk Hildesheim.
Amtsgericht Alfeld. Aus dem Kreise Marienburg: Amt Alfeld. Amtsgericht Bockenem. Aus dem Kreise Liebenburg: Amt
Bockenem.
Amtsgericht Burgdorf. Aus dem Kreise Celle: Stadtbezirk Burgdorf; Amt Burgdorf. b
Amtsgericht Elze. Aus dem Kreise Marienburg: Amt Gronau.
Amtsgericht Fallersleben. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt Fallersleben.
Amtsgericht Gifhorn. Aus dem Kreise Gifhorn: Stadtbezirk Gifhorn; Amt Gifhorn.
Amtsgericht Goslar. Aus dem Kreise Liebenburg: Stadtbezirk
Goslar; Amt Wöltingerode. Aus dem Amte Liebenburg: Gemeinde⸗ bezirke Hahndorf, Jerstedt; Gutsbezirke Grauhof, Riechenberg.
Amtsgericht Hildesheim. Aus dem Kreise Hildesheim: Stadtbezirk Hildes heim; Amt Hildesheim. Aus dem Kreise Marien⸗ burg: Amt Marienburg. 8
Amtsgericht Liebenburg. Aus dem Kreise Liebenburg: Amt
ZB mit Ausschluß des zum Amtsgericht Goslar gelegten
eils.
Amtsgericht Meinersen. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt
Meinersen. Amtsgericht Peine. Aus dem Kreise Hildesheim: Stadtbezirk Peine; Amt Peine. Landgerichtsbezirk Lüneburg. 1 Amtsgericht Bergen. Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt eergen. 1“ Bleckede. Aus dem Kreise Amt ede. Amtsgericht Celle. Aus dem Kreise Celle: Stadtbezirk Celle; Amt Celle.
Amtsgericht Dannenberg. Aus dem Kreise Dannenberg: Stadtbezirk Dannenberg; Amt Dannenberg. 1 1
Amtsgericht IJsenhagen. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt
Isenhagen. . 1
Amtsgericht Lüchow. Aus dem Kreise Dannenberg: Stadtbezirk Lüchow; Amt Lüchow. 8 G 8 Amtsgericht Lüneburg. Aus dem Kreise Lüneburg: Stadt⸗
ezirk Lüneburg; Amt Lüneburg.
Amtsgericht Medingen. Aus dem Kreise Uelzen: Amt Medin⸗
gen mit Ausschluß des zum Amtsgericht Uelzen gelegten Theils.
Amtsgericht Neuhaus a. E. Aus dem Kreise Dannenberg:
Amt Neuhaus a. E. b Amtsgericht Soltau. Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt Soltau. 8
Amtsgericht Uelzen. Aus dem Kreise Uelzen: Stadtbezirk Uelzen; Amt Oldenstadt. Aus dem Amte Medingen: Gemeindebezirke
Allenbostel, Alten⸗Ebstorf, Arendorf, Bode, Brauel, Brockhöfe,
Ebstorf, Eitzen II., Harstorf, Hanstedt, Holthusen, Linden,
en,
Lopau, Luttmissen, Melzingen, Oechtringen, Oitzfelde, Schaten Stadorf, Tatendorf, Teendorf, Velgen, Wessfenstedt, Wettenbostel, Wittenwater, Wriedel, Wulfsode. Amtsgericht Winsen a. d. L. Aus dem Kreise Harburg: Stadtbezirk Winsen a. d. L.; Amt Winsen a. d. L. Landgerichtsbezirk Osnabrück. Amtsgericht Bentheim. Aus dem Kreise Lingen: Amt Bent⸗
eim. Amtsgericht Bersenbrück. Aus dem Krreise Bersenbrück: Amt Bersenbrück mit Ausschluß des zum Amtsgericht Quakenbrück
gelegten Theils. — Aus dem Kreise Diepholz: Amt
Amtsgericht Diepholz. reren. Aus dem Kreise Lingen: Amt Freren.
Diepholz. Amtsgericht ürstenau. Aus dem Kreise Bersenbrück: Amt
Amtsgericht Fürstenau. 3 Amtsgericht Iburg. Aus dem Kreise Melle: Amt Iburg.
Amtsgericht Lingen. Aus dem Kreise Lingen: Stadtbezirk Lingen; Amt Lingen. Amtsgericht Malgarten. Aus dem Kreise Bersenbrück: Amt
Vörden. “ Aus dem Kreise Melle: Stadtbezirk
Amtsgericht Melle. Melle; Amt Grönenberg.
Aus dem Kreise Meppen: Amt mit Ausschluß des Gemeindebezirks
Amtsgericht Meppen. Meppen; Amt Haselunne Aus dem Kreise Lingen: Amt
Wachtum.
Amtsgericht Neuenhaus. Neuenhaus.
Amtsgericht Osnabrück. Aus dem Kreise Osnabrück: Stadt⸗ bezirk Osnabrück; Amt Osnabrück.
Amtsgericht Papenburg. Aus dem Kreise Meppen: Stadt⸗ bezirk Papenburg; Amt Aschendorf. 1
Amtsgericht Quakenbrück. Aus dem Kreise Bersenbrück: Stadtbezirk Quakenbrück. Aus dem Amte Bersenbrück: Gemeinde⸗ bezirke Andorf, Badbergen, Borg, Borttorf, Grönloh, Grothe, Hahlen, Herbergen⸗Menslage, Langen, Lechterke, Großmimmelage, Kleinmimmelage, Renslage, Schandorf, Vehs, Wasserhausen, Weh⸗ del, Wierup, Wohld, Wulften, ,
Amtsgericht Sögel. Aus dem Kreise Meppen: Amt Hümm⸗ ling. Aus dem Amte Haselünne: Gemeindebezirk Wachtum.
Amtsgericht Wittlage. Aus dem Kreise Osnabrück: Amt Wittlage.
Landgerichtsbezirk Stade.
Amtsgericht Bremervörde. Aus dem Stader Geestkreis: Stadtbezirk Bremervörde; Amt Bremervörde.
Amtsgericht Buxtehude. Aus dem Stader Geestkreis. Stadtbezirk Buxtehude; Amt Harsefeld. 8 :
Amtsgericht Freiburg. Aus dem Stader Marschkreis: Amt Freiburg.
Amtsgericht Harburg. bezirk Harburg; Amt Harburg.
Amtsgericht Jork. Aus dem Stader Marschkreis: Amt Jork.
Amtsgericht Neuhaus a. O. Aus dem Kreise Neuhaus a. O.:
Amt Neuhaus a. O.
Amtsgericht Ssten. Aus dem Kreise Neuhaus a. O.: Amt Osten.
Amtsgericht Otterndorf. Kreis Otterndorf.
Amtsgericht Stade. Aus dem Stader Geestkreis: Stadtbezirk
Stade; Amt Himmelpforten.
Amtsgericht Tostedt. Aus dem Kreese Harburg: Amt Tostedt. even
mit Ausschluß des Gemeindebezirks Quelkhorn. Aus dem Amte
Amtsgericht Zeven. Aus dem Kreise Rotenburg: Amt
Rotenburg: Gemeindebezirk vSe Landgerichtsbezirk Verden.
Amtsgericht Achim. Aus dem Kreise Verden: Amt Achim. Aus dem Kreise Rotenburg: Aus dem Amte Zeven: Gemeindebezirk
Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt Aus dem Kreise Diepholz: Amt
Aus dem Kreise Osterholz: Amt Blumenthal mit Ausschluß des zum Amtsgericht Lesum gelegten
Aus dem Kreise Hoya: Amt
Quelkhorn.
Amtsgericht Ahlden. Ahlden.
Amtsgericht Bassum. Freudenberg.
Amtsgericht Blumenthal.
Theils. Amtsgericht Bruchhausen. Bruchhausen. 1—
Almetsgericht Geestemünde.
Amtsgericht Lehe.
Osterholz.
Verden. Fallingbostel.
Aus dem Kreise Harburg: Stadt⸗
Amtsgericht Dorum. Aus dem Kreise Lehe: Amt Dorum.
3 Aus dem Kreise Lehe: Aus dem mte Lehe: Gemeindebezirke Adelstedt, Altluneberg, Apeler, Appeln, Beverstedt, Beverstedtermühle, Bexhövede, Bramel, Brunshausen, Deelbrügge, Dohren, Donnern, Düring, Elfershude, Fleeste, Frels⸗ dorf, Frelsdorfermühlen, Freschluneberg, Geestemünde, Geestendorf, Geestenseth, Heerstedt, Hetthorn, Heverhöfen, Holte, Lanhausen, Lohe,
Loxstedt, Meyerhof, Nesse, Nückel, Osterndorf, Schiffdorf, Sellstedt,
Stinstedt, Stotel, Taben, Wachholz, Wehdel, Wehldorf, Welle,
Wellen, Westerbeverstedt, Wollingst, Wulsdorf.
Amtsgericht Hagen. Aus dem Kreise Lehe: Amt Hagen. Amtsgericht Hoya. Aus dem Kreise Hoya: Amt Hoya. Aus dem Kreise Lehe: Amt Lehe mit Aus⸗ schluß des zum Amtsgericht Geestemünde gelegten Theils. Amtsgericht Lesum. Aus dem Kreise Osterholz: Aus dem Amte Blumenthal: Gemeindebezirke Aumund mit Ausschluß der
Ortschaft Lobbendorf, Borchshöhe, Brundorf, Burgdamm, Eggestedt,
Erve, Friedrichsdorf, Grohn, Holthorst, Lesum, Lesumstotel, Leuchten⸗ burg, Löhnhorst, Neuschönebeck, Platjenwerbe, St. Magnus, Schöne⸗ beck, Stendorf, Stubben, Voraumund, Wollah. 1 Amtsgericht Lilienthal. Aus dem Kreise Osterholz: Amt Lilienthal. Amtsgericht Nien S. Aus dem Kreise Nienburg: Stadt⸗ urg.
bezirk Nienburg; Amt Nien Aus dem Kreise Osterholz: Amt
Amtsgericht Osterholz.
Amtsgericht Rotenburg. Aus dem Kreise Rotenburg: Amt Rotenburg mit Ausschluß des Gemeindebezirks Steinfeld.
Amtsgericht Stolzenau. Aus dem Kreise Nienburg: Amt Stolzenau.
Amtsgericht Sulingen. Aus dem Kreise Diepholz: Amt Sulingen. 8
Amtsgericht Syke. Aus dem Kreise Hoya: Amt Syke.
Amtsgericht Uchte. Aus dem Kreise Nienburg: Amt Uchte.
Amtsgericht Verden. Aus dem Kreise Verden: Stadtbezirk Amt Verden. Amtsgericht Walsrode.
(EFortsetzung folgt.)
Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt
“
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der seitherige Kreis⸗Physikus Dr. Ernst Braun zu Stuhm ist zum Kreis⸗Wundarzt des Stadtkreises Trier er⸗ nannt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Allgemeine Verfügung vom 28. Juli 1879, be⸗
treffend das Geschäftsjahr und die für die erste
Einrichtung der neu gebildeten Gerichte erfor⸗ derliche Geschäftsvertheilung.
Unter Bezugnahme auf die Vorschriften des §. 20 des Einführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze, der §§. 59 bis 62, 64, 78, 87, 97, 121 des Deutschen Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes und der 8§. 23, 92 des Ausführungs⸗ gesetzss zu demselben vom 24. April 1878 wird von dem Justiz⸗Minister Folgendes bestimmt:
— 8 1
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zeitraum nom 1. Oktober bis zum 31. Dezember d. J. gilt als erstes Geschäftsjahr.
Die besonderen zur Ausführung des §. 2 des Einführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Strafprozeßordnung erlassenen Be⸗ stimmungen (§. 6 der allgemeinen Verfügung vom 22. Juli d. J, Just.⸗Min.⸗Bl. S. 195) werden hierdurch nicht berührt.
§. 2
S. 2. Für die erste Einrichtung der Landgerichte, der Ober⸗ Landesgerichte und der bei einem Amtsgerichte gebildeten Strafkammer erfolgt die Bestimmung der Zahl der zu bildenden Kammern und Senate, die Geschäftsvertheilung, die Bestimmung der Mitglieder der Kammern und Senate, so⸗ wie der regelmäßigen Vertreter der Mitglieder, ingleichen die Bestimmung der Untersuchungsrichter durch die Vorstands⸗ beamten der Appellationsgerichte, zu deren Bezirk der Sitz der neu gebildeten Gerichte gegenwärtig gehört, in Betreff des Landgerichts J. in Berlin durch den Präsidenten des Stadt⸗ gerichts Wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember d. 5 eine Aenderung der getroffenen Bestimmung erforderlich, so erfolgt dieselbe durch den Prasidenten des Gerichts, für die bei einem Amtsgericht gebildete Strafkammer durch den Prä⸗ sidenten des Landgerichts. Die Bestimmung über die Vertheilung des Vorsitzes in den Kammern und Senaten für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember d. J. bleibt dem Präsidenten des Ge⸗
richts vorbehalten. 5. 3.
Bei Bestimmung der Zahl der zu bildenden Kammern und Senate und der Zahl der den einzelnen Kammern und Senaten zu überweisenden Mitglieder ist zu beachten, daß ein Vorsitzender in mehreren Kammern den Vorsitz führen kann, daß die Zahl der einer Kammer oder einem Senate zu über⸗ weisenden Mitglieder gesetzlich nicht bestimmt ist und daß jeder Richter zum Mitgliede mehrerer Kammern ernannt werden kann. Insbesondere wird darauf hin⸗
ewiesen, daß nur bei wenigen Landgerichten die Strafsachen o zahlreich sein werden, daß nicht Mitglieder der Strafkam⸗ mern zugleich als Mitglieder der Civilkammern bestimmt wer⸗ den könnten. Auch der Untersuchungsrichter wird bei den kleineren Landgerichten der Regel nach mit zu den Geschäften einer Civilkammer herangezogen werden können.
Bei der für das Ober⸗Landesgericht zu treffenden Anord⸗ nung ist in erster Reihe auf eine thunlichst baldige Erledigung der anhängigen Strafsachen Bedacht zu nehmen.
§. 4.
Etwaige Hülfskammern oder Hülfssenate werden in der Regel erst einige Zeit nach dem 1. Oktober d. J. zu bilden sein, sobald sich das Bedürfniß nach Lage der Geschäfte mit Sicherheit übersehen läßt. Insoweit die im §. 2 bezeichneten Vorstandsbeamten jedoch für einzelne Gerichte ausnahmsweise die sofortige Bildung von Hülfskammern oder Hülfssenaten für nothwendig erachten, sieht der Justiz⸗Minister den bezüg⸗ lichen, näher zu begründenden Vorschlägen entgegen.
Die definitive Geschäftsvertheilung bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten erfolgt, soweit nicht die Thä⸗ tigkeit einer bei dem Amtsgericht gebildeten Strafkammer oder einer Kammer für Handelssachen oder stizverwaltungs⸗ geschäfte in Frage stehen, durch das Präsidium des Land⸗
gerichts; sie kann daher vor dem 1. Oktober d. J. nicht be⸗ wirkt werden. Die hinsichtlich dieser Geschäftsvertheilung er⸗
forderlichen vorläufigen Anordnungen sind von den Vor⸗ standsbeamten der Appellationsgerichte zu erlassen, zu deren Bezirk der Sitz der demnächstigen Antsgerichte gegenwärtig gehört. Für das Amtsgericht I. in Berlin erfolgt die vor⸗ 1 Geschäftsvertheilung durch den Präsidenten des Stadt⸗ gerichts.
Die erlassene vorläufige Anordnung ist für das Amts⸗ gericht so lange maßgebend, bis die Geschäftsvertheilung durch das Präsidium des “ festgestellt ist.
8
S. . Die Bestimmung der Vorsitzenden der bei einem Amts⸗ gericht gebildeten Strafammer und der Richter, welche bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten die allgemeine Dienstaufsicht zu führen haben, bleibt besonderen Anordnungen vorbehalten, und wird hierüber den Vorschlägen der Vor⸗ standsbeamten der Appellationsgerichte bis zum 15. August d. F. entgegengesehen. 1
Die Vorschriften der §§. 2 bis 5 finden auf die Kammern für Handelssachen keine Anwendung. Berlin, den 28. Juli 1879. Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: von Schelling. An sämmtliche Justizbehörden.
Ministerium der öffentlichen Arbeite:
Der bisherige Kreisbaumeister Albrecht Meyden⸗ bauer zu Meschede ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor er⸗ nannt und demselben die Bau⸗Inspektorstelle in Marburg verliehen worden.
Abgereist: Der Präsident des Bu Heimathwesen König nach der Schweiz.
amtes für das
Die Nummer 31 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8657 den Nachtrag zu dem am 12. Juni 1868 ab⸗ geschlossenen Staatsvertrage zwischen Preußen und Hessen, in Betreff der Herstellung der Eisenbahnen von Gießen nach Gelnhausen, von Gießen nach Fulda und von Hanau nach Friedberg. Vom 7. Januar 1879; und unter
Nr. 8658 die Ministerial⸗Erklärung, betreffend die Ver⸗ längerung des Vertrages zwischen Preußen und Oldenburg vom 7. Oktober 1868 wegen der Zoll⸗ und Steuerverhältnisse des Fürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammen⸗
hängenden oldenburgischen Gebietstheile vom 1. Januar 1880
an. Vom 5. Juni 1879. Berlin, den 7. August 1879. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Anzeige, betreffend die Veröffentlichung der von der Königlichen Landes⸗Auf⸗ nahme ausgeführten Vermessungen in den Großherzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗ Strelitz, sowie auf dem Gebiete der freien und Hansest adt Lübeck, im Maß⸗ stabe 1: 25,000 der natürlichen Länge.
Nachdem in Folge Uebereinkommens der betreffenden hohen Re⸗ gierungen verfügt worden ist, daß die im Jahre 1877 ausgeführten Vermessungen der Königlichen preußischen Landes⸗Aufnahme in den Großherzogthümern Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, sowie auf dem Gebiete der freien und Hansestadt Lübeck im aMhn. stabe des Originals — 1: 25 000 der natürlichen Länge — mittelst Lithographie veröffentlicht werden sollen, wird hierdurch angezeigt, daß bis jetzt nachbenannte 23 Blätter erschienen sind:
Fischer⸗Buden, Müritz, Alt⸗Gaartz, Brunshaupten, Doberan, Warnemünde, Bentwisch, Warnkenhagen, Gr. Klütz⸗Pöved, Kalten⸗ hof, Travemünde, Kalkhorst, Hohenkirchen, Kirchdorf, Neuburg, Kirch⸗Mulsow, Lübeck, Schönberg i./ M., Mummendorf, Greves⸗ mühlen, Wismar, Zurow und Warin.
Diese Blätter, welche sich ausschließlich auf einer neuen Trian⸗ gulation, bezw. topographischen Aufnahme gründen, ent⸗ halten außer der vollständigen Situationszeichnung (Gewässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Wälder, Gärten, Eifenbahnen, Wege, Ortschaften, Höfe, Häuser, Mühlen ꝛc.) eine reiche Nomenclatur, sowie auch die gequidistanten Niveau⸗Kurven (Horizontalen) von 5 zu 5 Meter Vertikalabstand und zahlteiche Höhencoten. Alle mit N. B. (Nivellements⸗Bolzen) bezeichneten Höhen gründen sich auf ein von der trigonometrischen Abtheilung ausgeführtes geometrisches Präcisions⸗Nivellement. Die Niveau⸗ Kurven sind bei 20, 40, 60, 80, 100 Meter ꝛc. verftärkt.
Jedes der lithographirten Kartenblätter enthält durchschnittlich eine Fläche von 2,2 geogr. Quadratmeilen. — Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark und kann dasselbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Buch⸗ und Kunsthandlung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen. Der General⸗Kommissionsdebit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen. Die übrigen Blätter, soweit sie der Vermessung des Jahres 1877 angehören, werden successive noch im Laufe dieses Sommers erscheinen. —
Berlin, den 6. August 1879.
Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.
eerz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.
Aiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. August. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste hierselbst hielt am 3. August d. J. wie alljährlich eine öffentliche Sitzung zum Gedächtniß Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelms III. ab, welche um 11 ½ Uhr Vormittags von dem Professor C. Becker, als Stellvertreter des zur Zeit beurlaubten Präsidenten der Aka⸗ demie, mit einem Hinweis auf die Veranlassung der Feier eröffnet wurde. Die Wände des langen Saales des Akademie⸗ gebäudes, in welchem die Sitzung unter Anwesenheit eines zahl⸗ reichen Publikums stattfand, waren mit den Studienarbeiten der Schüler der hiesigen Akademie der bildenden Künste geziert, während in den anstoßenden Räumen die Arbeiten der hie⸗ sigen sowie der auswärtigen Provinzial⸗Kunst⸗ und Gewerk⸗ schulen ausgestellt waren. Den Hintergrund des langen Saales schmückte eine die Büsten König Friedrich Wilhelms III. und Kaiser Wilhelms umgebende Gruppe von Lorbeerbäumen.
Die Vertreter des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten waren durch die fast
gleichzeitig in der Königlichen Universität stattfindende Gedächt⸗ nißfeier am Erscheinen verhindert.
Der erste ständige Sekretär der Akademie, Geheime Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Zöllner, erstattete den Jahresbericht, in welchem er zunächst unter dankbarer Betonung der huldvollen Pflege und Förderung, welche die Interessen der Akademie stets an Allerhöchster Stelle gefunden, insbesondere auch dem Dank Ausdruck gab, welchen die Akademie ihrem vor Kurzem aus dem Amt geschiedenen Kurator, dem Staats⸗Minister Dr. Falk, für die während seiner siebenjährigen Amtsführung der Akademie unausgesetzt in wohlwollendster Weise erwiesene thatkräftige Fürsorge schulde. Aus der Fülle des Materials, welches der Jahresbericht brachte, heben wir folgende Einzelheiten hervor:
Als Präsident der Akademie fungirte auch während des abgelaufenen Geschäftsjahres in Folge stattgehabter Wiederwahl der Geheime Regierungs⸗Rath Hitzig, als dessen Stellvertreter der Professor C. Becker, als Vorsitzender der musikalischen Sektionen des Senats und der Mitgliederversammlung der Ober⸗Kapellmeister Taubert. Zu neuen Mitgliedern des Se⸗ nats wurden berufen an Stelle des in Folge seiner Beförderung zum Ministerial⸗Direktor ausgeschiedenen Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Lucanus der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ und vortragende Rath de la Croix und außerdem auf Grund des §. 6 des provisorischen Statuts der Direktor der König⸗ lichen National⸗Galerie Dr. Jordan. Aus dem Kreise ihrer ordentlichen Mitglieder verlor die Akademie durch den Tod den Professor Friedrich Eduard Meyerheim (gest. am 18. Ja⸗ nuar 1879 zu Berlin), den Baurath Hermann Friedrich Wäsemann (gest. am 28. Januar 1879 zu Berlin) und den Professor Gottfried Semper (gest. am 15. Mai 1879 zu Rom), von deren Lebensgang und künstlerischen Leistungen in kurzen Zügen ein charakteristisches Bild gegeben wurde. Diesen Verlusten gegenüber führten die im Januar d. J. statutenmäßig vollzogenen Neuwahlen der Akademie nur zwei Mitglieder zu, nämlich die von der Sektion für die bildenden Künste gewählten beiden Architekten Adolf Heyden, Königlicher Baumeister in Berlin, und Alphonse Balah, architecte du roi in Brüssel, während die Wahlversammlung der musikalischen Sektion resultatlos verlief.
Die allgemeine Akademie der bildenden Künste unter der Leitung ihres Direktors, Professors A. von Werner, zählte in dem vorigen Wintersemester 199, in dem eben beendeten Sommersemester 168 Schüler; die unter der Direktion des Professors Gropius stehende Kunst⸗ und Ge⸗ werkschule im vorigen Wintersemester 585, im letzten Sommersemester 462 Schüler. Außerdem war bei der letzteren im Wintersemester ein besonderer Kursus zur Ausbil⸗ dung im Zeichnen für Gemeindelehrer eingerichtet, an welchem 86 Schüler theilnahmen. Bei der Hochschule für Musik, Ab⸗ theilung für musikalische Kompositionen, belief sich die Zahl der Schüler im Wintersemester auf 26, im Sommersemester auf
32, während die Abtheilung für ausübende Tonkunst unter Leitung des Professors Dr. Joachim im Wintersemester von 225, im Sommersemester von 220 Schülern besucht wurde, ungerechnet die Mitglieder des Chors der Hochschule.
Die im vorigen Jahre vom 1. September bis 3. No⸗ vember stattgehabte 52. akademische Kunstausstellung erfreute sich einer lebhaften Betheiligung Seitens der ausstellenden Künstler wie des Publikums. Ausgestellt wurden 1116 Kunst⸗ werke gegen 1087 im Vorjahre; die Ziffer der zahlenden Be⸗ sucher belief sich auf 95 473 gegen 92 771 im Vorjahre; ver⸗ kauft wurden im Ganzen 132 ausgestellte Gegenstände zum Gesammtpreise von 158 690 ℳ, in dem voraufgegangenen Jahr nur 125 Kunstwerke zum Gesammtpreise von 134 055 ℳ
Von den bei der Akademie in diesem Jahre stattgehabten Preisbewerbungen war die der Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler, ohne Unterschied des religiösen Be⸗ kenntnisses, ebenso wie die der ersten Michael Beerschen Stiftung, nur für Bekenner jüdischer Religion (in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt), resultatlos verlaufen. Dagegen wurde der Preis der II. Michael Beerschen Stiftung (für Maler ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses) unter drei Konkurrenten dem Maler Max Krusemark in Berlin, und der ebenfalls in diesem Jahre für das Fach der Malerei bestimmte Preis der von Rohrschen Stiftung unter vier Be⸗ “ dem Maler Paul Borgmann in Karlsruhe zu⸗ erkannt.
Zu der für das Fach der Architektur eröffneten Kon⸗ kurrenz um den von Sr. Majestät dem König Friedrich Wilhelm III. gestifteten großen Staatspreis waren 6 Be⸗ werber zugelassen, unter denen der Preis dem Bau⸗ führer Julius Andree hierselbst zuerkannt worden ist, während für eine von dem Architekten Georg Trentzen in Aachen ein⸗ gereichte Konkurrenzarbeit eine öffentliche Belobigung ausge⸗ sprochen wurde.
Den Schluß der Sitzung bildete die Aushändigung der den Schülern der Akademie der bildenden Künste und der hiesigen Kunst⸗ und Gewerkschule zuerkannten Preise durch den Vorsitzenden, deren amtliche Bekanntmachung demnächst er⸗ folgen soll.
— Am 3. d. M. ist hierselbst der Geheime Hofrath Giehrach, Vorsteher der Geheimen Registratur des Aus⸗ wärtigen Amtes, verstorben. Derselbe hat während eines mehr als fünfzigjährigen Zeitraums im Staatsdienste gestan⸗ den und seine ganze Dienstzeit hindurch dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Auswärtigen Amte an⸗ gehört. Das Auswärtige Amt verliert in ihm einen seiner be⸗ währtesten Beamten, welcher die ihm anvertraute Stellung mit musterhafter Pflichttreue und unermüdlichem Diensteifer aus⸗ gefüllt hat. Als er vor Kurzem sein Jubiläum feierte, war er zwar bereits durch Krankheit gehindert, dasselbe in voller Rüstigkeit zu begehen, aber er konnte sich der mannigfachen Zeichen der Anerkennung, die ihm dabei zu Theil wurden, noch erfreuen. Seitdem hat das Leiden zugenommen, dem er nunmehr erlegen ist. Wer ihn in seiner Wirksamkeit gekannt hat, wird ihm ein ehrendes Gedächtniß bewahren.
— Die im §. 391 A. L. R. Th. II. Tit. I. ausgesprochene Regel, daß wegen vorehelicher Schulden das güter⸗ gemeinschaftliche Vermögen der Eheleute haftet, unter⸗ liegen, nach einem neuerdings ergangenen Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, auch Wechselschulden, welche von einem der Gatten vor der Ehe kontrahirt worden, jedoch kann nicht wegen einer vorehelichen Wechselschuld des einen Ehe⸗ gatten gegen den anderen im Wechselprozesse geklagt werden, weil die wechselmäßige Verpflichtung auch bezüglich des Ver⸗ mögens nur Diejenigen trifft, welche die Wechselurkunde mit unterzeichnet haben, oder die von denselben rechtsgülti tretenen Personen, oder die Erben der Unterzeichner
Bayern. München, 5. August. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer erledigte heute zunächst die weiteren Artikel des Gesetzentwurfs, betreffend das Gebührenwesen; Modifikationen, welche eine Minderung der Erträgnisse der Gebühren zur Folge hätten, wurden nach längerer Debatte abgelehnt und der Gesetzentwurf mit bloß einer vom Abg. Stobäus beantragten Aenderung nach den Beschlüssen der Gesetzgebungs⸗Ausschüsse der beiden Kammern mit 135 Stimmen (einstimmig) angenommen. Hierauf ward der Gesetzentwurf, betr. eine Pensions⸗Anstalt für die Wittwen und Waisen von Advokaten, vom Staats⸗Minister der Justiz begründet und ohne Debatte in erster und zweiter Berathung einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf, betr. die Ent⸗ scheidung von Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, wurde dann ebenfalls vom Staats⸗ Minister der Justiz mit einigen Bemerkungen zur Annahme empfohlen und auch in erster und zweiter Berathung ohne Debatte, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Kammer der Reichsräthe einstimmig angenommen. Der Staats⸗Minister von Pfretzschner beantwortete sodann die vom Abg. Völk bezüglich des Anschlusses der Memminger Bahn an die württembergische Allgäu⸗Bahn in Leutkirchen gestellte Interpellation im Wesentlichen dahin, daß die bisherigen
—
Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des Anschlusses ent⸗ gegen standen, in der Frage des Kostenpunktes und der Ver⸗ legung des Bahnhofes von Memmingen zusammenlaufen, und daß hierüber eine Vereinbarung noch ausstehe. Morgen wird die Eisenbahndebatte fortgesetzt werden.
— 6. August. (W. T. B.) Der Landtag wird vor⸗ aussichtlich am 9. d. M. vertagt werden. Die Wiederein⸗ berufung desselben soll am 29. September erfolgen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. August. (W. T. B.) Nach den bisherigen Dispositionen wird der Kaiser Franz Josef am 9. d. um 4 Uhr Morgens von Ischl abreisen und bis zum 10. d. M. Mittags in Gastein verbleiben.
— Nach Meldungen der heutigen Morgenblätter aus Prag gilt die Frage der Beschickung des Reichsrathes durch die Czechen als gelöst. Ein bezüglicher Antrag auf Be⸗ schickung des Reichsrathes soll einer demnächst einzuberufenden Versammlung sämmtlicher czechischen Reichsraths⸗ und Land⸗ tags⸗Abgeordneten vorgelegt werden. Die Annahme desselben wird für unzweifelhaft erachtet.
— Die „Polit. Corresp.“ theilt ein Schreiben aus So phia vom 29. Juli mit, nach welchem der Fürst Alexander den Antrag des Ministers des Innern Burmoff wegen Verhängung des Belagerungszustandes für Rasgrad, Uesküb, Osmanbazar und Eskidjuma erst annahm, nachdem der Ministerrath in zwei Sitzungen alle Gründe für und gegen erwogen und gleichzeitig der Minister des Aeußern beauftragt worden war, ein Circularschreiben an die Pforte und an die Garantie⸗ mächte zu richten, worin erklärt wird, daß der Be⸗ lagerungszustand eine rein polizeiliche Maßregel ohne politische Bebdeutung sei. Der Minister des Innern instruirte die Bezirksgouverneure, daß die Regierung im Interesse des Verkehrs und des Handels einige Distrikte in den Ausnahmezustand versetzte, hoffend, mit Unter⸗ stützung der Bevölkerung den normalen Zustand baldmöglichst herzustellen. Ueber den neuesten Stand des türkischen Hai⸗ dukenwesens berichtet das Schreiben, daß größere Banden in das schwer zugängliche Gebirge von Deliorman gezogen sind. Die Regierung dirigirte dahin eine Miliz⸗Abtheilung und soll beabsichtigen, die Insurgenten durch Umzingelung aushungern zu lassen.
Großbritannien und Irland. London, 4. August. (Allg. Corr.) Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von Connaught (Prinzessin Louise Margarethe von Preußen) überreichte am Sonnabend in Portsm outh dem daselbst statio⸗ nirten 2. Bataillon des 12. Regiments eine neue Fahne. In der Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit befanden sich ihr Gemahl, Se. Königliche Hoheit der Herzog von Connaught, der Herzog von Edinburgh, Prinz Ludwig von Battenberg und die Prinzen Eduard und Gustav von Sachsen⸗Weimar. Mit der Ueberreichung der Fahne verknüpfte die Herzogin eine kurze Ansprache an die Truppen, welche letztere mit einem drei⸗ maligen Hurrah erwiderten. Der Herzog und die Herzogin von Connaught, sowie die übrigen Fürstlichen Herrschaften begaben sich hierauf nach Osborne zu einem Besuche Ihrer Majestät der Königin.
Die Berichte der neuesten Kappost von Mitte Juli nehmen mit großer Zuversicht die Beendigung des Zulukrieges als eine Thatsache an. Cetewayo sei von allen seinen Häuptlingen verlassen und irre flüchtig mit seinen Weibern und wenigen Anhängern im Ngomegebirge umher, die Zulu⸗Häuptlinge beeilen sich, mit den Engländern Frieden zu machen: das ist der Kern des Inhalts der neuesten Nachrichten. Sir G. Wolseley kam am 7. Juli in Port Durnford an und ließ sofort die Häuptlinge der Zulus einladen, mit ihm im Emangwene-⸗Kraal zusammenzutreffen. Am 12. war eine Anzahl Kaffernhäupt⸗ linge im Lager von Port Durnford, um ihre Unterwerfung anzuzeigen. Sir G. Wolseley belobte sie wegen dieses Ent⸗ schlusses und versicherte ihnen, daß er nicht mit den Zulus Krieg führe, sondern mit dem Könige, dessen grausames Ver⸗ fahren und Kriegseinrichtungen beseitigt werden müßten. Cetewayo habe aufgehört, König zu sein. Er (Sir G. Wol⸗ seley) wolle das Land in Frieden ordnen, und deshalb bitte er die Häuptlinge, in sieben Tagen mit ihm zusammen⸗ zutreffen, um seine endgültigen Beschlüsse zu verneh⸗ men. Msopo, ein einflußreicher Häuptling, antwor⸗ tete: die Zulus hätten jetzt kein Haupt, sie wüß⸗ ten nicht, wohin sie gehen sollten. Einen Schwarzen wollten sie nicht wieder zum Könige haben, sondern sie wünschten einen weißen König, und zwar John Dunn. Der große weiße Häuptling (General Wolseley) habe sie groß⸗ müthig behandelt; die Worte, die er gesprochen, seien gute Worte, sie würden über das Land fliegen. Alle Häuptlinge in Emangwene zu versammeln sei er nicht im Stande, aber sie wollten die Ohren und Augen (die Anführer) aller Stämme von der Küste bis Lucia Bai herbeibringen. — Vahrscheinlich wird das Zululand in mehrere große Herr⸗ schaften getheilt werden, an deren Spitze eingeborene Häupt⸗ sg⸗ gestellt werden, die in ein Vasallenverhältniß zu England reten.
Lord Chelmsford kehrt nach England zurück. Die Bewegungen seiner Armee sind durch heftige Regengüsse be⸗ einträchtigt worden. Sir G. Wol seley ist bemüht, die jetzt überflüssig erscheinende Truppenstärke zu vermindern. Ein⸗
8
geborene Bataillone werden aufgelöst und das Transport⸗
schiff „Egypt“ mit den an Bord befindlichen Truppen von Port Durnford sofort nach der Kapstadt zurückgeschickt. Die zweite Division unter Wood ist aus der Nachbarschaft von Ulundi in das Thal des oberen Upoko zurückgekehrt. Bis die politischen Verhältnisse geordnet sind, sollen die Truppen noch möglichst weit in das Gebiet der Zulus vorgeschoben werden. Auf die Ernährung der Truppen ist aber dabei große Rücksicht zu nehmen.
Aus Simla wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 2. d. M. telegraphirt: Die Meldung des „Globe“, daß die Cholera große Sterblichkeit im 10. Husaren⸗Regiment, sowie im 17. Infanterie⸗Regiment verursacht habe, entbehrt der Begründung. Seit den letzten sieben Wochen ist kein 11“ in dem 10. Husaren⸗Regiment vorgekommen. Die C olera herrschte in beiden Regimentern, im 10. Husaren⸗ Regiment sogar in hohem Grade, als sie im Peschawurthale stationirt waren, jetzt aber ist dieser Distrikt gänzlich srei von Krankheit.
W „Gazette of India“ veröffentlicht eine im Con⸗ seil gefaßte Resolution des General⸗Gouverneurs, der zufolge der Vize⸗König wegen des Standes der Finanzen be⸗ schlossen hat, eine beträchtliche Anzahl von Beamten des Departements für öffentliche Arbeiten zu entlassen.
— 7. August. (W. T. B.) Bei dem gestern im Mansion⸗ House stattgehabten Lordmayors⸗Banket zu Ehren des Kabinets war kein Vertreter der auswärtigen Mächte zugegen. Auf einen Toast auf das Ministerium erwiderte Earl Beaconsfield: Als er zum letzten Male bei dem Lordmayors⸗Banket gesprochen habe, schienen die Angelegen⸗ heiten kritisch auszusehen. Unsere Gegner beschuldigten uns, einen völlig unpraktischen Vertrag geschlossen zu haben, ebenso daß wir unter dem Voxwande, eine wissenschaftliche Grenze in Indien zu sichern, das Land in einen unheilvollen Krieg verwickelt hätten. Jener unpraktische Vertrag ist jetzt voll⸗ kommen ausgeführt. Im gegenwärtigen Augenblicke ist, glaube ich, trotz wiederholter gegentheiliger Prophezeihungen kein russischer Soldat mehr in dem Gebiete des Sultans. (Beifall.) Der Kaiser von Rußland hat seine Verpflichtungen ehrenvoll und würdevoll erfüllt und kooperirt in diesem Augenblick mit dem englischen Gouvernement und den übrigen Mächten in den Bestrebungen, den Frieden zu sichern und zu erhalten. (Bei⸗ fall.) Es werde gesagt, die Türkei führe ihre Verpflichtungen nicht ebenso treulich aus, daher seien die Reformen nicht verwirklicht worden. Allein es sei nur ge⸗ recht, wenn man erwäge, daß die Türkei erst seit wenigen Tagen von der Invasion frei sei, und daß der Sultan seit dem Abschlusse des Berliner Vertrages bei der Umbildung der Provinzen auf zahlreichere schwierigere Fragen gestoßen sei, als wahrscheinlich irgend ein anderer Monarch in der gleichen Zeit. (Beifall.) Gegenwärtig ist nichts weiter über den Berliner Vertrag zu sagen. Der Vertrag hat seinen Platz unter den Kapitalurkunden eingenommen, welche die Sicherung des allgemeinen Friedens bezwecken. Falls Ge⸗ fahren und Schwierigkeiten in denjenigen Ländern, auf welche sich der Vertrag besonders bezieht, wieder entstehen sollten, so wird man, glaube ich, in den Bestimmungen dieses Vertrages für alle Eventualitäten genügende Hülfsquellen finden.
Was die Sicherung einer wissenschaftlichen Grenze in Indien angehe, so sei der Zweck mit fast beispielloser Prä⸗ zision und Schnelligkeit erreicht worden; man werde bald er⸗ fahren, daß auch in Südafrika eine befriedigende Lösung aller Fragen erfolgt sei.
Die gedrückte Lage des Handels, die seit vier Jahren alle civilisirten Länder heimgesucht habe, sei leider noch nicht beendigt. Eine der sekundären Ursachen für dieselbe sei die rücksichtslose Spekulation. Aufmerksame Beobachter würden seit einiger Zeit Zeichen einer Besserung gesehen haben; wür⸗ den diese Zeichen durch reichliche Ernten unterstützt, so sei Hoffnung vorhanden, daß die dunkelste Stunde vorüber sei.
Spanien. Madrid, 6. August. (W. T. W.) S Majestät der König wird morgen mit der Leiche der In⸗ fantin Maria del Pilar im Escorial eintreffen.
In Peres sind 7 Sozialisten verhaftet worden, welche im Verdacht stehen, Ernten in Brand gesteckt und Heerden weggetrieben zu haben.
Italien. Genua, 5. August. (W. T. B.) Ihre Maje⸗ stäten der König und die Königin sind von hier nach Monza abgereist. Beim Abschiede sprachen dieselben sich dem Sindaco gegenüber über den ihnen zu Theil gewordenen glänzenden Empfang sehr anerkennend aus.
Griechenland. Athen, 7. August. (W. T. B.) Ein Dekret des Königs setzt die Vornahme der Neuwahlen für die Deputirtenkammer auf den 5. Oktober fest und berust die neue Kammer zum 22. Oktober ein.
Türkei. Pera, 5. August. (Presse.) Aarifi Pascha hatte noch gestern Abends mit Savfet Pascha eine Konferenz, in der beschlossen wurde, dem Sultan vorzuschlagen, daß Ver⸗ änderungen im Kabinete erst nach Beendigung der Unter⸗ handlungen mit Griechenland vorgenommen werden. — Dem früheren Khedive wurde die Zitadelle auf der Insel Rhodus
als Aufenthaltsort angeboten.
Amerika. Washington, 3. August. (Allg. Corr.) Mr. Menocol wird sich mit Zustimmung des Marine⸗Sekre⸗ tärs und auf Einladung der Regierung von Nicaragua in Kurzem nach diesem Lande begeben, um unter den Auspizien der Nicaraguitischen Regierung die Vermessung der Nicara⸗ guitischen Route für den projektirten interozeanischen Kanal zu vollenden.
Die Verbindung mit Memphis zu Lande und zu Wasser ist gänzlich abgeschnitten worden. Während der abgelaufenen Woche kamen daselbst 26 Todesfälle am gelben Fieber vor. B
New⸗York, 4. August. In Folge der im nördlichen
Texas herrschenden Dürre gelangt die Baumwolle in diesem Distrikt dieses Jahr früher zur Reife als gewöhnlich. Der Ertrag ist ein größerer, da ein größeres Areal unter Anbau genommen worden ist, aber in Folge der Dürre ist die Pflanze kürzer. Die ergriffenen energischen Maßregeln haben bis jetzt das Umsichgreifen des gelben Fiebers in New⸗Orleans ver⸗ hindert und in Memphis die bösen Folgen beschränkt. In New⸗York hat sich das Fieber nicht gezeigt, ausgenommen bei einigen Personen in den Quarantäne⸗Stationen, wo gegenwärtig fünf krank darniederliegen, die aus Westindien ankamen. Sämmtliche atlantischen Städte sind frei von d
Epidemie.