Aus dem Obertaunuskreis
Amtsgericht Wehen. Aus dem Untertaunuskreise: Amt Wehen mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Idstein und Langen⸗ schwalbach gelegten Theile.
Amtsgericht Wiesbaden. Stadtkreis Wiesbaden. Aus dem Landkreise Wiesbaden (Mainkreise): Amt Wiesbaden. Aus dem Amte Hochheim: Gemeindebezirke Igstadt, Medenbach, Nordenstadt, Wildsachsen
“ X““ Amtsgericht Usingen.
Hsfingen.
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(Schluß folgt.)
11“ .“ G Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Schöler ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Berlin ernannt worden.
Der Seminarlehrer Müller zu Gingst ist zum Vorsteher und ersten Lehrer bei der Präparandenanstalt in Grimmen ernannt worden.
An dem Schullehrerseminar zu Erfurt ist der kommissa⸗ rische Hülfslehrer Triebel als Hülfslehrer angestellt worden.
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung. “ In der am 3. August d. J. stattgehabten öffentlichen Sitzung des unterzeichneten Senats ist folgendes Ergebniß der in diesem Jahre von der Königlichen Akademie der Künste ausgeschriebenen Preisbewerbungen verkündet worden: 1) Der von Seiner Hochseligen Majestät dem König Friedrich Wilhelm III. gestiftete, in diesem Jahre für das ach der Architektur bestimmte große akademische Staatspreis ist unter 6 Bewerbern dem Bauführer Julius Andree, aus Burg gebürtig, in Berlin wohnhaft, zuerkannt. Eine öffent⸗ liche Anerkennung wurde dem Architekten Georg Frentzen in Aachen für die von demselben eingereichte Konkurrenzarbeit zu Theil. 8 1 2) Der Preis der von Rohrschen Stiftung, in diesem hr für das Fach der Malerei bestimmt, ist dem Maler aul Borgmann, aus Berlin gebürtig, derzeit in Karls⸗ ruhe wohnhaft, und 3) der Preis der zweiten Michael⸗Beerschen Stiftung, in diesem Jahr ebenfalls für das Fach der Malerei bestimmt, dem Maler Max Krusemark in Berlin zuerkannt worden. 4) Bei der Konkurrenz der ersten Michael⸗Beerschen Stif⸗ tung, nur für Bekenner jüdischer Religion und in diesem Jahr für Bildhauer eröffnet, sowie bei der Konkurrenz der Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses konnte der Preis wegen Unzu⸗ länglichkeit der von den Bewerbern eingereichten Arbeiten nicht errtheilt werden. 3 Sodann sind den nachstehend aufgeführten Schülern der Höniglichen Akademie der bildenden Künste hierselbst in An⸗ erkennung ihrer Fortschritte und Leistungen während des letzten Studienjahres Prämien zuerkannt worden: I. im Maleraktsaal: der erste Preis dem Maler Otto Lingner, der zweite Preis dem Maler Paul Lammich, der dritte Preis den Malern Richard Friese und Karl Bantzer; II. in der Malklasse II.: der erste Preis dem Maler Erich Kubierschk, der zweite Preis dem Maler Adolf Schlabitz, der dritte Preis den Malern Heinrich Bürck und Conrad Böse; Hin der Kompositionsklasse: der erste Preis den Malern Ernst Kekert und Albert Krüger, der zweite Preis dem Bildhauer Ludwig Klinck der dritte Preis dem Maler August Matthus und dem Bildhauer Johann Böse; 8 IV. in der Antikenklasse: der erste Preis dem Maler Max Metzoldt, der zweite Preis dem Bildhauer Johann Böse V. in der Vorbereitungsklasse: der erste Preis dem Maler Franz Lippisch der zweite Preis dem Maler Max Lübke, der dritte Preis dem Maler Emil Brack; VI. in dem Landschaftsatelier: der alleinige Preis dem Maler Heinrich Petersen; 8 VII. in dem Bildhaueraktsaal: der erste Preis den Bildhauern Hermann Kokolsky und Franz Tübbecke, der zweite Preis dem Bildhauer Ludwig Manzel; VIII. in der Modellirklasse: der erste Preis den Bildhauern Adolf Jahn und Ludwig Klinck, der “ Preis den Bildhauern Josef Uphues und Alfred Reichel; 3 IX. in der Thierklasse: der erste Preis dem Maler Richard Friese.
Endlich erhielt für eingesandte landschaftliche Studien der Maler Georg Müller eine außerordentliche Anerkennung. Berlin, den 8. August 1879. 1 Der Senat der Königlichen Akademie der Künste.
V.: C. Becker.
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1) Mittels Cirkularerlasses vom 30. Mai d. J. habe ich, der Minister des Innern, die Herren Ober⸗Präsidenten bereits vorläufig ersucht, Ps. Abgrenzung der Schiedsmannsbezirke und wegen der Wahl der Schiedsmänner, resp. der Stellver⸗ treter derselben, das Geeignete zu veranlassen.
Zur näheren Erläuterung dieses Erlasses bemerken wir, daß in denjenigen Provinzen, in denen das Schiedsmanns⸗ institut bereits besteht (Ost⸗ und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen) eine allgemeine Neubildung der bezw. eine Revi⸗ sion der bestehenden, auf der Grundlage des §. 1 der Schieds⸗ mannsordnung nicht stattzufinden hat. Dies ergiebt sich aus §. 48 a. a. O., nach dessen Bestimmung die auf Grund der bisherigen Vorschriften berufenen Schiedsmänner Se8. Ausnahme bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode ihre Thätigkeit fortzusetzen
ben. Da dies nicht anders als innerhalb ihrer bisherigen
hein. geschehen kann, so muß eine etmaige Aenderung dieser Bezirke in den ebengedachten Provinzen im einzelnen Falle
bis zu der jedesmaligen Erledigung des Schiedsmannsamtes
vorbehalten bleiben. In diesen Provinzen soll nach der Ab⸗ sicht des Gesetzes eine allmähliche Ueberleitung in den neuen Zustand stattfinden, was um so mehr zulässig erscheint, als die Bestimmungen über die Bezirksbildung im Wesentlichen dieselben geblieben sind.
2) Soweit hiernach über die Abgrenzung der Schieds⸗ mannsbezirke Beschluß zu fassen ist, erscheint die Hinaus⸗ schiebung dieser Beschlußfassung bis zu dem (übrigens nahe bevorstehenden) Erscheinen der Allerhöchsten Verordnung über die Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke nicht unbedingt geboten. Das Zusammenfallen der Grenzen der Schieds⸗ mannsbezirke mit den Grenzen der Amtsgerichtsbezirke ist im Gesetze selbst nicht vorgeschrieben. In allen denjenigen Fällen aber, in denen bezüglich des Schiedsmannsamtes die Amts⸗ gerichte zu einer Mitwirkung berufen sind — wie nach §. 5 bei der Vereidigung der Schiedsmänner, nach §. 28 bei der Aufbewahrung der Protokollbücher, nach §. 32 bei der Zwangsvollstreckung — kommt selbstverständlich nur dasjenige Amtsgericht in Frage, in dessen Bezirk der betreffende Schieds⸗ mann seinen Wohnsitz hat. Die maßgebenden Gründe für die Bildung der Schiedsmannsbezirke, insbesondere für die Zusam⸗ menlegung mehrerer Landgemeinden, resp. Gutsbezirke, liegen auf einem anderen Gebiete; sie werden hauptsächlich in der Größe der Einzelgemeinden und der Befähigung von Eingesessenen derselben zur Uebernahme des Amtes zu suchen sein, und es erscheint für die erfolgreiche Entwickelung des ganzen Insti⸗ tuts sogar von Werth, daß die wirklich maßgebenden Gesichts⸗ punkte von andern Erwägungsgründen untergeordneter Art nicht beeinflußt werden.
3) Die erfolgte Abgrenzung der Schiedsmannsbezirke ist, nachdem die Schiedsmänner bestellt und durch die betreffen⸗ den Gerichtsbehörden vereidigt sein werden (§§. 4, 5 der Schiedsmannsordnung), zugleich mit den Namen der Schieds⸗ männer, durch die Amts⸗ und Kreisblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
4) In denjenigen Provinzen, in denen das Institut der Schiedsmänner zur Zeit noch nicht besteht, ist alsbald für die rechtzeitige Beschaffung der Protokollbücher Sorge zu tragen. Ueber die Gestalt dieser Bücher enthält die Schiedsmannsord⸗ nung (§. 28) keine näheren Vorschriften. Es ist daher haupt⸗ sächlich nur darauf zu achten, daß dieselben dauerhaft gebunden und aus dauernd haltbarem Schreibpapier gefertigt werden. Die einzelnen Blätter sind fortlaufend zu paginiren.
Bezüglich derjenigen Provinzen, in denen das Schieds⸗ manns⸗Institut bereits besteht (cfr. oben sub 1), ist hierbei Folgendes zu bemerken: Nach §. 1 der Instruktion vom 1. Mai 1841 sollen die letzten sechs Bogen der Protokoll⸗ bücher, die zum Verzeichniß der Auslagen und Kopialien be⸗ stimmt sind, in neun näher bezeichnete Kolonnen eingetheilt werden. Von dieser Einrichtung kann in Zukunft Abstand genommen werden, da es genügt, wenn der Schiedsmann die Gebühren, welche er nach §§. 42—44 der Schiedsmanns⸗ ordnung zu erheben berechtigt ist, gleich unter der auf⸗ genommenen Verhandlung im Protokollbuche liquidirt.
5) In gleicher Weise ist für die Beschaffung der Amts⸗ siegel der Schiedsmänner Sorge zu tragen. Nach den bisher dieserhalb ergangenen Bestimmungen sollen diese Siegel den Königlichen Adler mit der Umschrift: „Amt des Schieds⸗ manns“ tragen. Eine gleiche Bestimmung ist in die Schieds⸗ mannsordnung vom 29. März d. J. nicht übergegangen. Es unterliegt aber keinem Bebenken, es bei dieser Form, welche den Fortgebrauch der vorhandenen alten Siegel ermöglicht, zu belassen. Eine besondere Bezugnahme auf den Schiedsmanns⸗ bezirk erscheint hierbei nicht unbedingt erforderlich, da das Siegel stets nur neben der Unterschrift des Schiedsmanns zur Anwendung kommt.
6) Die Beschaffung der Protokollbücher und Siegel ist Sache der Gemeinden, welche nach §. 45 der Schiedsmanns⸗ ordnung die sächlichen Kosten des Schiedsmannsamts zu tragen haben. Behufs Sicherung der vorschriftsmäßigen Gestalt der Bücher und Siegel erscheint es jedoch wünschenswerth, daß die Kommunalaufsichtsbehörden sich Namens der Gemeinden (auf deren Kosten), wo eine Neubeschaffung der Bücher und Siegel erforderlich ist, derselben unterziehen.
Ew. Excellenz ersuchen wir ganz ergebenst, hiernach, und soweit der vorstehende Erlaß auf die dortige Provinz sich be⸗ zieht⸗ gefälligst das Erforderliche nunmehr veranlassen zu wollen.
Berlin, den 9. Juli 1879.
Der Justiz⸗Minister. Der Minister des Innern.
In Vertretung: Im Auftrage: von Schelling. Ribbeck. An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten.
Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur Kenntniß⸗ nahme und gefälligen gleichmäßigen Beachtung.
Der Justiz⸗Minister. Der Minister des Innern. In Vertretung: Im Auftrage: von Schelling. LZ X“
An den Herrn Regierungs⸗Präsidenten (Tit.) zu Sigmaringen.
Zusatz an den Ober⸗Präsidenten von Westpreußen: Durch das Vorstehende findet der Gegenstand des gefälligen Berichtes vom 7. Juni d. J. seine Erledigung.
Zusatz an den Ober⸗Präsidenten von Hannover: wie vor, nur ist zu sagen: 9. Juni d. J.
Abgereist: nach der Schweiz.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 12. August. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Gastein, am Sonntag dem Gottesdienst in der evange⸗ lischen Kapelle bei, wo der Hofprediger Frommel predigte.
— Trifft die Zahlung einer Schuld, einer gewöhn⸗ lich bürgerlichen sowohl als auch einer Wechsel⸗ oder Handels⸗ schuld auf einen Sonn⸗, hohen Fest⸗ oder Bußtag, wohin auch der Neujahrs⸗ und Charfreitag gehören, so ist der Schuldner nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 11. März 1879 im Geltungsbereiche des preußischen All⸗ gemeinen Landrechts (ebenso wie speziell für Wechsel⸗ und
8 8 u“ 1.“ Handelsschulden im Geltungsbereiche der “ Deutschen
Se. Excellenz der Staatssekretär Herzog
“
Wechselordnung und des Allgemeinen Deutschen andelsgesetz⸗ buchs) erst am folgenden Tage zur Leistung verpflichtet.
— Für den Verkauf eines gütergemeinschaftli⸗ chen Grundstücks bedarf es, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 8. Mai 1879, der schriftlichen Ein⸗ willigung der Ehefrau, und Falls sie schreibensunkundig ist, der vor Gericht oder Notar aufgenommenen eheweiblichen Einwilligung; ermangelt die Einwilligung dieser Form, so hat der Kaufvertrag auch dem Ehemanne gegenüber keine Wirksamkeit und ist überhaupt nicht rechtsgültig.
— Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte König⸗ lich bayerische Gesandte von Rudhart hat Berlin mit Ur⸗ laub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗Sekretär Freiherr von der Pfordten.
— S. M. Panzerkorvette „Hansa“, 8 Geschütze, Kom⸗ mandant Korv. Kapt. Heusner, hat am 30. Juni cr. Bahia verlassen und ankerte am 10. Juli cr. auf der Rhede von Montevideo.
Landeshut. (Schles. Ztg.) Die feierliche Enthüllung des Denkmals, welches zu Ehren des hochverdienten früheren Ober⸗Präsidenten der Provinz Schlesien, Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode auf dem hiesigen Marktplatze errichtet worden ist, findet am 2. September, Vormittags 11 Uhr, statt.
Bayern. München, 9. August. (Allg. Ztg.) Eine heute publizirte Königliche Verordnung bestimmt: 1) Die Notariate Falkenstein, Leutershausen, Rothenbuch und Rothenfels werden eingezogen; 2) mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die Notariatssitze in Diessen und Grönenbach aufgehoben und dagegen je eine weitere Notarstelle in Aschaffenburg, Hof, Kempten, Marktheidenfeld und Memmingen errichtet; 3) die Anordnung, daß von den in München aufgestellten Notaren zwei ihren Wohnsitz in der Vorstadt Au zu nehmen haben, wird außer Wirk⸗ samkeit gesetzt. — Durch eine weitere, heute veröffent⸗ lichte Königliche Verordnung wird auf Grund des Art. 39 des Polizeistrafgesetzͤuchs vom 31. Dezember 1871 zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit der Personen über Füh⸗ rung von Waffen verordnet: „Das Verbot des §. 1 Unserer Verordnung vom 21. Januar 1872 erstreckt sich auf alle diejenigen Messer, deren Klinge wegen Mangels einer Einschlagrinne in den Griff nicht einfallen kann.“ — Zum Vollzuge der in den Reichs⸗Prozeßordnungen, in der Reichs⸗Konkursordnung und in den Ausführungs⸗ gesetzen mehrfach enthaltenen Vorschriften über Veröffent⸗ lichung amtlicher Bekanntmachungen der Gerichte hat das Staats⸗Ministerium der Justiz in dem heute erschienenen Gesetz⸗- und Verordnungsblatt nähere Bestimmungen erlassen. — Die Kammer der Reichsräthe hat die ihr von der Kam⸗ mer der Abgeordneten zugesendeten zwei die Eisenbahnen betreffenden Gesetzentwürfe unmittelbar vor der erfolgten Vertagung ihrem Finanzausschuß zur Vorberathung über⸗ wiesen. — Der kürzlich von dem Münchener Gemeinde⸗ kollegium beschlossene, die Beseitigung des Zwanges zum Besuche der Simultanschulen bezweckende Antrag an den Magistrat gelangte in diesem gestern zur Berathung und wurde nach eingehender Debatte abgelehnt, „da eine Ge⸗ wissensbedrängniß nicht vorhanden und nach dem vorliegenden Verhältniß der Vorschlag praktisch nicht durchführbar sei.“ Um aber den Bewohnern des Lehels — von welchen die Be⸗ schwerden bezüglich der Simultanschulen ausgingen — Rech⸗ nung zu tragen, soll der Neubau eines Schulhauses in der Nähe des genannten Stadttheiles in Angriff genommen und dahin die Simultanschule verlegt werden, während dann die Schule am Lehel wieder in eine konfessionelle umzu⸗ wandeln wäre.
Hessen. Darmstadt, 9. August. (Darmst. Z.) Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat auf die Anfrage eines Landgerichts der Provinz Starken⸗ burg, dahin gehend, ob die in §. 204 des Deutschen Gerichts⸗ verfassungsgesetzes erwähnten Geschäfte (Mahnsachen, Zwangs⸗ vollstreckungen und Konkurse) als Feriensachen zu betrachten seien, am 23. v. M. Entscheidung des Inhalts gegeben, daß jene Rechtssachen, insoweit solche nicht schon als Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Ferien verhandelt wer⸗ den können, nach Maßgabe des letzten Absatzes des §. 202 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu behandeln seien. Es kann dem⸗ nach das Gericht auf Antrag jene Rechtssachen, soweit sie be⸗ sonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen und die gleiche Befugniß hat bei Kollegialgerichten, vorbehalt⸗ lich der Entscheidung des Gerichts, der Vorsitzende desselben.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 8. August. Das neueste Gesetzblatt publizirt das Gesetz, be⸗ treffend die Erhöhung des Kirchenfonds um jährlich 11 000 ℳ Diese Summe wird zur Aufbesserung der Gehalte der Geistlichen der Art verwendet, daß das erste Minimal⸗ einkommen 1500 ℳ beträgt und nach je 5 Dienstjahren um 300 ℳ steigt, so daß nach vollendetem zwanzigsten Dienstjahre mindestens 2400 ℳ als Besoldung gewährt werden.
TT1— Wien, 11. August. (W. T. B.) Die „Pol. Corr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Die Um⸗ gestaltung des Ministeriums in liberalem reformatori⸗ schem Sinne soll unmittelbar nach der bevorstehenden Berufung Midhat Paschas erfolgen. — Die Antwort der Pforte auf die Forderung Serbiens wegen des Einfalles der Albanesen stellt die übertriebenen Angaben der serbischen Note in Abrede, motivirt den Einfall mit der Aufregung über die Vereinigung neuer Gebietstheile mit Serbien und weist jede Verantwortlichkeit zurück. — Aus Belgrad: Heute er⸗ folgte die Ratifikation sämmtlicher auf die definitive Abgren⸗ zung zwischen Serbien und Bulgarien, sowie zwischen Serbien und der Türkei bezüglicher Protokolle und Detail⸗ karten. — Es wird versichert, die Pforte habe die Ent⸗ schädigungsforderung anläßlich des Einfalles der Arnauten nicht abgewiesen, sondern nur der verlangten Summe nicht zugestimmt. 8
Der „Presse“ wird aus Serajewo, 10. August, gemel⸗ det: Mit der Unterbringung der Abgebrannten wurde bereits begonnen. Die Reichen bringen ihre Familien nach den Landbesitzungen. Ein Comité zur Unterstützung der Nothleidenden wurde gebildet. Einzelne Magazine brannten
die ganze vergangene Nacht hindurch. Jede weitere Gefahr ist beseitigt. — Amtlich wurde konstatirt, daß 760 Häuser — die Nebengehäude und Läden ungerechnet — abgebrannt sind. Ein Theil der Bevölkerung befindet sich im Baracken⸗ lager vor der Stadt. Die Offiziere des 41. Infanterie⸗Regi⸗ ments Baron Kellner benehmen sich äußerst gastfrei. Es herrscht Wassermangel, da die Brunnen in den ab⸗ ebrannten Stadttheilen verschüttet sind. — Der Brand at am rechten Miljatschka⸗Ufer beiläufig 600 Objekte zerstört, und zwar längst der Franz⸗Josefs⸗Gasse bis zur griechischen Kirche beiderseits der Ferhadia⸗ und Tschemo⸗ luscha⸗Gasse, bis westlich des deutschen Konsulats. Die Brand⸗ stätte ist begrenzt im Norden durch die Camalina⸗ und Nergina⸗ Gasse; östlich brannte Alles bis in die Höhe des Carew-most (Kaiserbrücke) ab. Bemerkenswerthe Objekte, die abbrannten, sind: die katholische Kirche, vier kleine Moscheen, theilweise noch mit ärarischen Verpflegsgütern gefüllt; die Waaren⸗ depots in Taschli⸗Han, Tscharschia⸗ und Djul⸗Han, die zur Begowa⸗Moschee gehörigen großen Religionsschulen, ein Theil der griechischen Metropolien, das Offiziershospital und das deutsche Konsulat, viele bessere Häuser der griechisch⸗orienta⸗ lischen Familien Despics, Petrovics, Triskovics, Jestanovics, Lukovics, Vasiljewice, das Haus Salom Effendi's und andere. Schwere Unglücksfälle sind glücklicherweise noch keine gemeldet. Sieben beschädigte Soldaten wurden in das Marodehaus gebracht. Von gewölbten Maga⸗ zinen widerstanden die in Tscharschia, Taschli⸗Han und einige in Privathäusern vollkommen, die leichter gebauten brannten durch. Der Schaden der Bevölkerung ist enorm, mindestens tausend Familien verloren ihr Obdach. Die Truppen wurden größtentheils aus der Stadt entfernt, um die Bevölkerung unterzubringen. Aus den Militärverpflegungsvorräthen wur⸗ den unter der Bevölkerung sofort, um einer Hungersnoth zu begegnen, Naturalien vertheilt. Die Verpflegung der Truppen ist auf alle Fälle vollkommen gesichert. Das Benehmen der Truppen war ausgezeichnet. Sehr viele Offiziere und Beamte verloren ihre gesammte Habe. Die von Sr. Majestät gespendeten 10 000 Gulden wurden noch gestern aus⸗ getheilt.
Schweiz. Bern, 1. August. (Bund.) Die Simplon⸗ bahngesellschaft hat bei dem eidgenössischen Eisenbahn⸗ departement die Bewilligung zur Erhöhung der Tarife um 25 Proz. nachgesucht, namentlich gestützt auf die verminderten Betriebseinnahmen des letzten Jahres. Der Bundesrath hat dem Gesuche der Gesellschaft entsprochen und die Tarif⸗ erhöhung bewilligt. Der Große Rath des Kantons Wallis hat nun aber einstimmig beschlossen, dagegen zu protestiren: es liege keine Nothwendigkeit vor, die bestehenden Tarife zum Nachtheile des Publikums zu erhöhen, und dies um so weniger, als die Taxen für Reisende auf der Simplonlinie ohnehin schon höhere seien, als auf allen übrigen Bahnen der Schweiz. Gemäß Art. 24 der Konzession hat die Bundesversammlung endgültig über diese Frage zu entscheiden.
Großbritannien und Irland. London, 9. August. (Allg. Corr., Dem Parlament wurde gestern ein 500 Seiten starkes Blaubuch vorgelegt, welches die Korrespon⸗ denz bezüglich der Arbeiten der europäischen Kommission für die Organisation Ostrumeliens enthält.
Der Kriegs⸗Minister hat folgende Depesche von Sir Garnet Wolseley erhalten:
Lager am unteren Umlatoosi Drift, 21. Juli. Gestern hatte ich befriedigende Zusammenkünfte mit den hervorragend⸗ sten Häuptlingen des Küstendistrikts und theilte denselben im Allgemeinen meine Pläne über einen Vergleich mit. Sie sind damit einverstanden, halten aber Alle den Frieden für unmöglich, so lange Cetewayo sich auf freiem Fuße befindet. Der hastige Rückzug von Ulundi hat sie verwirrt, und Sir Henry Bulwer meldet, daß die Eingeborenen Natals geradeso darüber denken; ich halte es daher für nöthig, nach Ulundi zurückzukehren, dasselbe mit Truppen zu besetzen und selbst an die Spitze der Expedition zu treten. Ich habe an sämmtliche Häuptlinge Boten gesandt und dieselden auf⸗ fordern lassen, mich daselbst am 10. August zu treffen, um über die Beruhigung des Landes schlüssig zu werden. Die Truppen unter Baker Russell operiren in der Richtung vom Schwarzen Umvoloosi Fluß, von Sutabankawa aus, in Ge⸗ meinschaft mit Oham, welcher weiter nördlich sich befindet und in seinen Reihen einige Burghers zählt; Swagis wird unter dem Obersten Villiers weiter nördlich den Pongolo Fluß überschreiten; in seiner Begleitung befindet sich der politische Agent Maclead. Ich glaube, daß wir jetzt mehr Truppen, als nöthig sind, besitzen, und stehe daher im Begriff, die erste Division und Kavallerie⸗Brigade aufzulösen und die Generale Crealock und Marshall nebst Stab nach Hause zu schicken. Ich sende die 1—13er, 1 — 24er und die 17er Lanciers (ohne Pferde) nach Hause und Ellersby's Batterie nach St. Helena. Tremlett befindet sich in Capstadt und ent⸗ läßt mehrere Kolonialcorps. Die Marine⸗Brigade schifft sich heute ein. Lord Chelmsford, welcher resignirt hat, kehrt mit seinem persönlichen Stabe nach England zurück. General Wood und Oberst Buller kehren heim, um sich zu erholen, was Beiden sehr nöthig ist. Alle überflüssigen Stabs⸗ und sonstigen Offiziere kehren nach England zurück. Die Aussichten auf einen baldigen Frieden und eine Beruhigung des Landes sind meiner Ansicht nach gut.
Der Spezialkorrespondent des „Standard“ meldet unter dem 21. Juli aus Durban:
„Die Küstenlinie ist jetzt vollständig beruhigt und das Bereisen derselben so gefahrlos, wie eine Reise in Natal. Ich bin mit einem einzigen Reisebegleiter von St. Paul hierher ge⸗ ritten ohne die geringste Gefahr oder Belästigung. Am Mittwoch hatte ich eine Besprechung mit Sir Garnet Wolseley. Er hält den Krieg für thatsächlich beendigt; Lord Chelmsford, General Wood und Oberst Buller kehren nach England zurück. Die öffentliche Meinung steht freilich im Widerspruch zu den Ansichten Sir Garnets. Von Seiten der Eingeborenen der ganzen Küste entlang drohen keine weitere Gefahren. Sie erklären einstimmig, über die britische Macht getäuscht worden zu sein, und werden sich nie wieder dazu verleiten lassen, die Waffen gegen uns zu ergreifen. „Nie“ ist eine lange Zeit, allein immerhin dürfte es Jahre währen, ehe man von neuen Unruhen daselbst zu hören be⸗ kommen wird. Die Leute sind nach ihren Kraals zurückgekehrt und gehen ihren früheren friedlichen Beschäftigungen nach. Gleich nach⸗ dem die Swazies und Amatongas die Nachricht von der Schlacht von Ulundi erhalten hatten, schickten sie Boten ein, um ihre vollständige Unterwerfung anzumelden; es laufen jedoch Gerüchte um, daß unser Rückzug von Ulundi und die unerklärliche Zer⸗ splitterung unserer Streitkräfte sie abermals unschlüssig gemacht haben. Cetewavo führt sechs Häuptlinge und tausend Krieger mit sich. Er wird uns wahrscheinlich sehr viel zu schaffen geben, ehe er eingefangen oder genöthigt wird, sich auf Unterhandlungen ein⸗
Der „Times“ wird aus dem Hauptquartier in Point Durnford unterm 18. Juli gemeldet: DOham (ein jüngerer Bruder des Zulukönigs) hat es übernommen, Cetew ayo gefangen zu nehmen. Seine Streitmacht wird von zwei eng⸗ lischen Offizieren begleitet werden.
Der Korrespondent des „Daily Telegraph“ in Port Durnford meldet unterm 20. Juli: Ich habe soeben erfah⸗ ren, daß Cetewayo Abgesandte an John Dunn geschickt hat mit der Anfrage, welches die ihm aufzuerlegenden Be⸗ dingungen seien, falls er sich jetzt unterwerfe.
— 11. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses brachte Goldsmid die egyptische An⸗ gelegenheit zur Sprache und drückte sein Bedauern darüber aus, daß die Regierung zu Gunsten der egyptischen Gläubiger intervenirt habe. Im Laufe der dadurch herbeigeführten De⸗ batte trat der Schatzkanzler Northcote für das Verhalten Nubar Paschas, sowie der früheren egyptischen Minister Wilson und Blignieres, ingleichen des englischen General⸗ Konsuls Vivian entschieden ein und betonte, daß das Haupt⸗ prinzip der Regierung durchaus nicht gewesen öö85 Interesse der egyptischen Gläubiger zu interveniren. Die Regierung sei lediglich zufällig und durch den Zwischen⸗ fall der Einmischung überhaupt genöthigt gewesen, gegen die Maßregeln des Khedive zu interveniren, die geeignet ge⸗ wesen wären, die egyptischen Gläubiger zu benachtheiligen; der Grund der Intervention der englischen Regierung sei eigentlich nur der gewesen, die Mißverwaltung und das Hereinbrechen der Anarchie in Egypten zu verhindern. Alle Informationen, die man sich habe verschaffen können, ergäben, daß die Bestrebungen des von Nubar Pascha gebildeten Kabinets weit bessere Zustände für das egyptische Volk ge⸗ schaffen hätten. Das Recht des Khedive, seine eigenen Minister zu entlassen, werde von England und Frankreich nicht be⸗ stritten, immerhin aber habe, wenn man alle Umstände er⸗ wäge, die Art, wie die Minister Wilson und Blignieéres ent⸗ lassen worden seien, der Höflichkeit ermangelt. Schließlich wies Northcote die Beschuldigung zurück, daß England zur Wiederbelebung der türkischen Herrschaft in Egypten bei⸗ getragen habe: England habe diese Frage der Pforte amtlich niemals unterbreitet; der Sultan habe jedoch das volle Recht zur Absetzung eines Vasallen gehabt, der seine Besitzungen dem Ruine zugeführt habe. Der Ferman füc den neuen Khedive lasse die Frage der Erbfolge unberührt, untersage aber die Kontrahirung fremder Anleih n ohne Genehmigung der Pforte. — Schließlich wurde die irische Universitäts⸗ bill von dem Hause in driiter Lesung ohne besondere Ab⸗
stimmung angenommen. —. 12. August. (W. T. B.) Der Kongreß der Association zur Reform der Kodifizirung des Völkerrechts ist gestern in der Guildhall eröffnet worden. Der Präsident Phillimore hielt die Eröffnungsrede.
Frankreich. Paris, 10. August. Das „Journal officiel“ veröffentlicht das neue Gesetz, betr. die Errichtung von Seminarien für Volksschul⸗Lehrer und Lehre⸗ rinnen. Im Prinzip soll jedes Departement, und zwar binnen vier Jahren, mit je einem solchen Seminar versehen sein; doch kann der Präsident der Republik ausnahmsweise gestatten, daß zwei benachbarte Departements sich zur Grün⸗ dung und zum Unterhalt gemeinsamer Anstalten dieser Art zusammenthun. Die Kosten fallen den Departements zur Last, welche dafür aus der vor einiger Zeit errichteten „Allge⸗ meinen Schulkasse“ auf 31 Jahre Vorschuß nehmen können.
— 11. August. (Rép. fr.) An Stelle des zur Dispo⸗ sition gestellten Hrn. Lambert ist Hr. Rosain zum Gene⸗ ralsekretär der Präfektur des Ardennen⸗Departements ernannt worden.
Lille, 11. August. (W. T. B.) Das Journal „Le⸗ Petit Nord“ veröffentlicht ein Schreiben der Wähler Jules Simons an Letzteren, in welchem sie denselben um Aufklärung über seine Haltung bei der Berathung des Ar⸗ tikels 7 des Ferry'schen Unterrichtsgesetzes ersuchen. In der von dem genannten Journal gleichfalls veröffentlichten Antwort Jules Simons erklärt derselbe, daß er, nachdem er 40 Jahre hindurch ganz besonders für die Freiheit zu denken, zu lehren und zu schreiben eingetreten sei, heute un⸗ möglich dagegen stimmen könne. Er stimme für 9 Artikel des Ferry'schen Gesetzes mit einigen unerheblichen Aenderungen, welche in Wirklichkeit Verbesserungen seien und sämmtlich Abänderungen zu dem Gesetze vom Jahre 1875 einschlössen. Dieselben seien sämmtlich von der republikanischen Partei be⸗ antragt und von den Herren Waddington und Bardoux nach und nach vorgeschlagen worden.
Italien. Rom, 11. August. (W. T. B.) Die katho⸗ lischen Blätter veröffentlichen eine Encyklika des Papstes an den gesammten Episkopat über das in den katholischen Seminaren und Schulen für den philosophischen Unterricht anzunehmende System. Der Papst bezeichnet als solches die Philosophie des heiligen Thomas von Aquino, belobt dieselbe und erörtert deren Einfluß auf die Gesellschaft, die Künste und die Physik.
Griechenland. Athen, 11. August. (W. T. B.) Von hiesigen Blättern wird die von der „Times“ gebrachte Nach⸗ richt über die angebliche Eröffnung der Verhandlungen Griechenlands mit der Türkei für unbegründet erklärt mit dem Bemerken, daß das Datum für den Beginn der Konferenzen noch nicht festgestellt sei. Die Türkei theilte den Vertretern der auswärtigen Mächte mit, daß die griechische
Frage eine den Wünschen der Mächte entsprechende Lösung
finden werde.
Türkei. Konstantinopel, 5. August. (Pol. Corr.) Zwischen der ostrumelischen Kommission und dem Generalgouverneur Aleko Pascha sind wegen Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens Meinungsverschieden⸗ heiten aufgetaucht. Die Kommission beschloß bekanntlich, daß der Pforte die Oberleitung über das Post⸗ und Telegraphen⸗ wesen zustehe. Aleko Pascha und die Mitglieder des Direktoriums, namentlich der Arbeits⸗Minister Vulkovitsch, sind dagegen der Ansicht, daß die Verwaltung dieser Kom⸗ munikationsmittel den Provinzbehörden zu überlassen sei, weil dies der autonomen Stellung der Provinz entspreche und es auch gefährlich wäre, Post und Telegraphen türkischen Beamten auszuliefern. Aleko Pascha betrachtete übrigens den
diesbezüglichen Beschluß der Kommission als nicht obligatoris (16
weil er nur mit Majorität gefaßt wurde, indem der russiz und italienische Kommissar im Sinne der Provinzialregieaf timmten. den Buchstaben und Geist des organischen Statuts Streitfall ist bis heute noch nicht ausgeglichen.
theilung) ist, wie folgt festgese
Letzterer motivirte sein Votum unter Hinweser die Preisrichter. Zutnit d F von 3 ℳ zulässig. heee; des Publikums gegen ein Partoutbillet
Rumänien. herzog Albrecht trifft heute zum Besuche des Fürsten Karl auf Schloß Sinai ein.
Amerika. New⸗York, 7. August. (Allg. Corr.) Die Ienet veröffentlichen folgende Mittheilung: Die egierung der Vereinigten Staaten hat keine Schritte in Be⸗ zug auf das Panama⸗Kanalprojekt gethan. Der Prä⸗ sident Hayes und der Staatssekretär Evarts sind der Ansicht, daß keine solche zum Schutze der amerikanischen Interessen er⸗ forderlich sind, da sie die gewählte Route für unpraktisch halten und meinen, daß das Projekt aus Mangel an finanzieller Unterstützung und der amerikanischen Mitwirkung scheitern werde. Die Regierung beabsichtigt nicht eine Expe⸗ dition nach dem Isthmus zu entsenden, aber sie begünstigt die Ernennung einer Kommission amerikanischer Ingenieure zur Prüfung der Arbeiten früherer Erforschungen.
Afrika. (Allg. Corr.) Aus Sierra Leone wird der „Daily News“ unterm 28. Juli gemeldet: Auf den Scarcies⸗ Inseln sind neue Ru hestörungen ausgebrochen. Die Eingeborenen leisteten den Zollbeamten bewaffneten Wider⸗ stand, und Ihrer Majestät Schiff „Dwarf“ ist zum Schutze der letzteren abgegangen. 8
Statistische Nachrichten. „Waaren⸗Einfuhr in Hamburg erkl. Kontarten ch im Jahre 1878 im Ganzen auf 1 711 211 000 ℳ (187
3 000 ℳ, 1876 1 704 383 00) ℳ); davon kamen aus Häfe
ds Kap der guten Hoffnung und des Kap Horn 76 859 000 ℳ
62 392 000 ℳ, 1876 71 681 000 ℳ), von Süd⸗Amerikas
⸗ und Nordküste, West⸗Indien, Afrikas Westküste und aus Häfen Afrikas und Asiens am Mittelländischen resp. Schwarzen Meer 10 671 000 ℳ (1877 118 325 000 ℳ, 1876 113 954 000 ℳ), von Nord⸗Amerikas Ostküste 80 608 000 ℳ (1877 89 466 000 ℳ 1876 85 943 000 ℳ), im Ganzen direkt von außereuropäischen Plätzen 268 138 000 ℳ (1877 270 183 000 ℳ, 1876 271 578 000 ℳ), ferner kamen aus Großbritannien und Irland 426 821 000 ℳ
und den Niederlanden 91 618 000 ℳ (1877 95 304 000 ℳ. 1876 87 426 000 ℳ), aus Südeuropa 20 778 000 ℳ (1877 19 775 000 ℳ) 1876 19 063 000 ℳ), aus Nordeuropa 31 363 000 ℳ (1877 37 499 000 ℳ, 1876 32 638 000 ℳ); außerdem kamen über Altona 55 203 000 ℳ (1877 68 293 000 ℳ, 1876 71 690 000 ℳ) und die Einfuhr land⸗ und flußwärts belief sich auf 817 320 000 ℳ (1877 846 879 000 ℳ, 1876 775 115 000 ℳ). An Kontanten und edlen Metallen wurden eingeführt 235 864 600 ℳ (1877 422 774 000 ℳ, 1876 151 425 000 ℳ). — Das Gewicht der Einfuhr seewärts belief sich 1878 auf 41 432 000 Ctr. Netto (1877 41 348 000, 1876 44 194 000 Ctr.). — Die Einfuhr über Altona belief sich auf 2 143 000 Etr. (1877 2 416 000 Ctr., 1876 2 353 000 Ctr.), die Einfuhr land⸗ und flußwärts auf 49 163 000 Ctr. 1877 47 484 000 Ctr.), 1876 38 826 000 Ctr.). — In Hamburg kamen an Seeschiffen an im Jahre 1878 5308 mit 2 273 342 Reg.⸗T., davon von außer⸗ europäischen Ländern 804 Schiffe; von der Gesammtzahl waren 2972 Dampfschiffe und 2336 Segelschiffe (im Jahre 1877 kamen ein 5473 Schiffe mit 2 233 929 Reg.⸗T.).
—— Die jüngste Nummer der in Wien erscheinenden „Statisti⸗ schen Monatsschrift“ bringt einen Beitrag zur Entwicklung der österreichischen Genossenschaften. Es ist eine Uebersicht der in den letzten zwölf Jahren entstandenen und eingegangenen Ge⸗ nossenschaften. Auf Grund des neuentstandenen 6. gesetzes vom Jahre 1873, welches die beseitigte, ließen sich zahlreiche Vorschußvereine registriren. Es bestanden Genossenschaften in den Jahren 1867 433 Ver⸗ eine, 1868 584, 1869 829, 1870 1078, 1871 b12 1598, 1873 1587 Vereine und 168 registrirte Genossenschaften, zu⸗ sammen 1755, 1874 817 bez. 849 zusammen 1666, 1875 666 bez 1004 zusammen 1670, 1876 560 bez. 1072 zusammen 1632, 1877 472 bez. 1113 zusammen 1585, 1878 386 bez. 1128 zusammen 1514. Von den zu Ende des Jahres 1878 vorhandenen 1514 registrirten und nichtregistrirten Genossenschaften waren 1140 Vorschußvereine, 276 Konsumvereine, 98 anderweitige Genossenschaften. Von den seit dem Jahre 1873 registrirten 1278 Genossenschaften rverschiedener Art waren 1003 Vorschußvereine, 160 Konsumvereine, 115 andere Ge⸗ nossenschaften. Hiervon wurden in derselben Periode wieder aufgelöst 79 Vorschußvereine, 30 Konsumvereine und 41 anderweitige Genossen⸗ schaften, also rund 8 % bei den Vorschußvereinen, circa 19 % bei den Konsumvereinen und 38 % bei den anderen Genossenschaften. Was die Haftungsform betrifst, so zeigt es sich, daß die unbeschränkte Haftung der beschränkten Haftung das Gleichgewicht hält. Es wurden von 1873- bis 1878 643 Genessenschaften mit beschränkter, 635 mit unbeschränkter Haftung errichtet. Ebenso wurden 74 Ge⸗ nossenschaften mit beschränkter und 76 mit unbeschränkter Haftung aufgelöst.
London, 7. August. (Allg. Corr.) Auf den englischen Eisenbahnen wurden im abgelaufenen Jahre, amtlichem Ausweise zufolge, durch allerlei Unfälle 1053 Personen getödtet und 4007 verletzt. Von dieser Anzahl waren 125 getödtete und 1752 verletzte Passagiere; 544 getödtete und 2003 verletzte Eisenbahnbedienstete, mwährend 384 Personen durch Selbstmord, unerlaubtes Betreten der Schienen und andere Ursachen ihren Tod fanden und 252 Verletzun⸗ gen davontrugen. Durch eigentliche Bahnunfälle wurden im vaufe des Jahres 24 Passagiere getödtet und 1173 verletzt. Die Zahl der Bahnunfälle beteug 108 gegen 146 in 1877, 149 in 1876, 161 in 1875, 168 in 1874, 241 in 1873 und 238 in 1872.
Staatsaufsicht vollständig
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die diesjährige Generalversammlung des Gesammt⸗ vereins der deutschen Geschichts⸗ und Alterthums⸗
vereine wird vom 14. bis 18. September in Landshnt in Bavyern
tagen. Dem Programm z folse fiuven am 15. und 18. September allgemeine Versammlungen, am 16. und 17. September Sektions⸗ sitzungen statt. Unter den Sektionen erscheint zum enten Mal eine solche für Archivwesen. Neben den Sitzungen ist sie Besichtigung der Sehenswürdigkeiten der Stadt Landshut und des Schlosses Trausnitz in Aussicht genommen. Den Schuß cird ein gemein⸗ samer Ausflug nach dem Klauseperg machen. den Fragen resp. Vorträgen für v Sektionen schei
die Vorlage einer Gesammtaufnahme zuensTeufelsmauer auf bayeri⸗ schem Boden, die Fragen nach Erz, 88 Befestigungsanlagen, den Leossenquaderthürmen, desch eine Reihe Glasgefäßen in bape⸗ rischen Sammlungen u. gerden Ebenso tinteressanter srrachlicher Probleme soll besprocheft überhaupt 86 üsag⸗ die kirchliche und die mittelalterliche unter den Verhandl⸗ ferner die Geschichts forschung als seo so steht u. a. eine einaatben ertreten sein; was letztere anber -Ort, wo Chlodwig die Aleringehende Erörterun Frage übe- „ e Alemannen schlug, in ao Pragesbennder und Forftwirtbschaft.
* ram La 8* 14 beee 88nb68 b erschau in Oldenburg vn landwirthschastlichen Maschinen. verbunden mit Ausstellung
ℳ Praͤmien und eine Anzabl! Geräthen und Produkten nzahl Ehrenpreise kommen zur Ver⸗
Am 14. T st: ft⸗ 4. August: Beuriheifung der Ausstellungsgegenstände durch
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Bukarest, 11. August. (W. T. B.) Erz⸗
(1847 439 120 000 ℳ, 1876 446 873 000 ℳ), aus Frankreich, Belgien
Genossenschafts⸗