v“ 1“
St. Petersburg, Produktenmarkt. Weizen leco 14,25.
2. August. Talg loco 58,00. pr.
New-RNork, 12. Augast. Waarenbericht.
(V. T. B.)
6 ⅜, rehes Petroleum 5,
(7. 1. b)
Roggen loco 7,75. Hafer loco 5,00. Hanf loco 32,00. Leinsaat (9 Pud) loce 16,00. — Wetter: Trübe.
Baumwolle in New-York 111 ⁄16, do. in New-Orleans 10 ½. Petroleum in New-York 6 ½, do. in Philadelphia do. Pipe line Certiücats — D. 68 C.
v11““
Mehl 4 D. 40 C. mired) 46 C. 13 %½. olear) 5 C. Getreidefracht 6 ½.
August 56,00,
ö1“ “
Rother Winterweizen 1 D. 08 C. Mais (old Zucker (Fair refining Muscovados) 6 . Schmalz (Marke Wilcox) 6 ½, do. Fairbanks 6 ½. Speck (short
(+ 64 250 ℳ).
Kaffee (Rio-) (— 963 ℳ),
Eisenbahn-Einnahmen. Cottbus-Grossenhalner Eisenbahn. Frankfart a./0.-Grossen- hain. Im Juli cr. 167 521 ℳ (+. 16 346 ℳ), bis ult. Juli 986 271 ℳ
115 886 Fl.)
Buschtiehrader 213 250 Fl. (+ 18 839 Fl.), bis ult. Juli 1879 1 352 394 Fl. (+ — Strecke B. 2195 Fl.), bis ult. Juli 1879 1 005 015 Fl. (+ 23 784 F1.).
meocklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn. 377 141 ℳ (— 18 705 ℳ), seit 1 Jan. — 234 723 ℳ
Ruhland-Lauchhammer. Im Juli 1879 1821 ℳ
is ult. Juli 11 506 ℳ (— 900 ℳ).
Bahn. Strecke A. Im Juli 1879
Im Juli 1879 185 764 Fl. (+
Im Juli cr.
ramm en
Drnam.
TCzsgmner annc
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag sind die Königlichen Theater geschlossen.
Freitag: Opernhaus. 149. Vorstellung. Die Hn⸗ genotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Valentine: Frl. Pessiak, vom Königlichen Theater zu Wiesbaden, als Gast, Frl. Lehmann, Frl. Ho⸗ rina, Hr. Salomon, Hr. Schmidt, Hr. W. Müller, Hr. Krolop.) Anfang ½7 Uhr.
Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
Walluer-Theater. Donnerstag: Zum 6. M.: Citronen. Lustspiel in 4 Akten von J. Rosen.
Victeria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Das Theater ist bis inkl. Freitag geschlossen.
Sonnabend: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ spiel der italienischen Solotänzerin Signora Consuello Dà Labrujeère, vom Konvent⸗Garden⸗ Theater in London und des ersten Solotänzers Hrn. Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt und mit neuer Aus⸗ stattung: Zum 106 Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mosik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Lebeun.
Donnerstag: Zum 6. Male: In Saus und Braus. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson, Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Freitag (auf Verlangen): Zweites großes Garten⸗ fest. Von 5 Uhr ab ununterbrochen bis 12 Uhr: Großes Concert, ausgeführt von 2 Kapellen und dem Hennebergschen Gesangverein.
8
Germanin-Sommer-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. A. Müller. Zum vorletzten Male: Domi, der amerikanische Affe, oder: Neger⸗ Rache. Melodram mit Gesang in 3 Akten von Toldt.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
11““ Donnerstag: 5 ½ Jahre alten Rechenkünstlers Moritz einen außerordentlichen Leistungen im
Hierzu: Der Rechnnngsrath und seine Töchter. Original⸗Lustspiel in 3 Akten von L. Feldmann. 1733 Thaler 22 ½ Sgr. Posse mit Gesang in Akt von E. Jacobson. Im pracht⸗ vollen Sommergarten: Doppel⸗Concert. Auftreten der Sänger⸗Gesellschaften. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Auftreten des Rechenkünstlers 8 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.
Freitag: Großes Monstre⸗Concert, ausgeführt von den 3 Musikchören Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. 1—
Belle-Alliance-Theater.
Auftreten de Frankl in Kopfrechnen.
8
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Hedwig v. Baumbach mit Hrn. Majoratsbelitzer Albrecht v. Rehdiger (Trebnitz — Striese).
Verehelicht: Hr. Domänenpächter H. Kunckel mit Frl. Selma Kunckell (Corvey bei Höxter — Gotha).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apethekenbesitzer J. v. Bötticher (Liebenthal in Schlesien). — Hrn. Kreis⸗Physitus Dr. meg. O. Rapmund (Nien⸗ burg a. W.). — Hrn. O. v. d. Malsburg (El⸗ marshausen). — Eine Tochter: Hrn. C. Freiherr v. Campe (Hamburg). — Hrn. Philipp v. Borries (Haus Beck i. W.). — Hrn. Seconde⸗ Lieutenant Swantus v. Bonin (Erfurt).
Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant Hugo Graß⸗ mann (Görlitz). Hr. Prof. emer. Dr. Immanuel Hermann v. Fichte (Stuttgart). — Hr. Oberst⸗ Lieutenant und Bataillons⸗Commandeur Carl v. Weiher (Groß⸗Boschol i. P.). — Hr. Dr. med. Carl Kiesel (Glion bei Montreux).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Lauf⸗ mann Elkan Opprower ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts wegen Betruges zu Sechs Wochen Gefängniß rechtskräftig verurtheilt. Die Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung in Reinickendorf und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des Opprower Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Im Betretungs⸗ falle bitten wir um Festnahme und Transport desselben an die nächste Gerichtsbehörde, welche um Strafvollstreckung ersucht wird. Berlin, den 31. Jult 1879. Koönigliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IX. für Ver⸗ gehen. Signalement: Der Kaufmann Elkan Opprower ist 32 Jahre alt, am 7. Januar 1847 in Lissa geboren, mosaisch, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat schwarze Haare, blaue Augen, schwarze Augenbrauen, schwarzen Vollbart, ovales Kinn, gewöhnliche Nase und Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichts⸗ farbe, vollständige Zähne, ist untersetzter Gestalt und spricht die deutsche Sprache.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
9 A Mt Bekanntmachung.
Die in Sachen der Köchin Bertha Gottschalk in Breslau gegen die Erben des 1873 oder 1874 hier⸗ selbst verstorbenen Viktualienhändlers Ernst Haus⸗ mann unterm 18. April 1879 erlassene Eodiktal⸗ citation wird dahin berichtigt, daß der auf den 3. November 1879, 9 Uhr früh, anberaumte Ter⸗ min nicht vor dem Amtsgericht zu Reichenbach, son⸗ dern vor dem Landgericht zu Schweidnitz ansteht.
Reichenbach, den 9. August 1879.
Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
WVerkäufe, Verpachtungen, “ Gubmissionen ꝛc. 8 163331]1 Domainen⸗Verpachtung.
Die im Kreise Oschersleben, ca. 4 Kilometer von der Kreisstadt gleichen Namens belegene Domaine Emmeringen, zum Gesammt⸗Flächeninhalte von 327,5715 Hectaren, darunter 289,5838 Hectare Acker und 9,9306 Hectare Wiesen, soll von Johannis 1880 ab auf 18 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Behufe haben wir auf
Montag, den 1. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4 hierselbst, Termin vor dem Regierungs⸗Rath von Hausen anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder⸗ minimum auf 26 500 ℳ festgesetzt ist und die Bieter sich vor dem Termine entweder durch ein Attest ihrer Steuer⸗Verwaltungs⸗B börde oder auf sonstige glaubhafte Weise über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 135 000 ℳ, sowie über ihre Qualifikation als Landwirth aus⸗ zuweisen haben. .
Die Verpachtungsbedingungen sind sowohl auf unserer Domainen⸗Registratur, als auch bei dem Herrn Domainenpächter Strauß auf der Domaine Emmeringen einzusehen. Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Copialien und Druckkosten Abschrift derselben ertheilt. (à Cto. 385/7.)
Magdeburg, den 10. Juli 1879.
Konigliche Regierung. theilung für direkte Steuern, Domainen un 8 Forsten. 8 renning.
* n 2 erliner Stadteisenbahn.
Die Fundirungs⸗ Maurerarbeiten für den Viadukt und den Nothauslaß⸗ kanal von der Kaiser Wil⸗ helmstraße bis zur Span⸗ 1⸗ dauerbrücke, umfafsend die Ausfi 6 600 ckm Ziegel⸗ und 10 chun Werk⸗ stein⸗Mauerwerk, sollen im Wege der öffentlichen Sub⸗
mission verdungen werden. Bedingungen und Zeichnungen können in unserem
und
Centralbureau, Beethovenstr. Nr. 1 hier, bei dem
Büreauvorsteher Weltermann eingesehen und die ersteren nebst Submissionsformular vom 12. d. Mts. ab gegen Erstattung von 5 ℳ bezogen werden. Die Abgabe derselben erfolgt jedoch nur an solche Unternehmer, deren Qualifikation uns bekannt ist oder durch Atteste nachgewiesen wird. Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: Offerte auf Herstellung des Viadukts von der Kaiser Wilhelmstraße bis Spandauerbrücke“ bis zum 19. August cr., Vormittags 11 Uhr, an uns ein⸗ zureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der ein⸗ gegangenen Offerten in Gegenwart der erschienenen Submittenten erfolgen wird. (à Cto. 116/8.)
Berlin, den 2. August 1879.
Königliche Direktion
der Berliner Stadteisenbahn
(6965]
ά— 2* 4* Friedberg⸗Hanauer Eisenbahn
Submission auf: .
I. Herstellung bezw. Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung der Barrieren, Warnungstafeln und Neigungszeiger, sowie
II. Anlegung lebendiger Weißdornhecken nebst den dazu gehörigen Draht⸗Schutzzäunen für Sek⸗ tion II. (Windecken⸗Hanau).
Die Arbeiten sollen wie vorstehend getrennt in
zwei Loosen I. und II. vergeben werden.
Zeichnungen, Bedingungen und Submissions⸗
formulare liegen zur Einsicht offen auf unserem Betriebs⸗ und Bautechnischen Bureau hierselbst und bei dem Eisenbahn⸗Baumeister Francke zu Friedberg, von welch Letzterem auch Zeichnungen zum Preise von 75 ₰ pro Blatt, sowie die Bedingungen zum Preise von 1,50 ℳ pro Loos bezogen werden können. Offerten sind an uns bis zum Sonnabend, den 23. August d. Is., Vormittags 10 Uhr, ein⸗ zureichen. (à Cto. 146/8.) Cassel, den 7. August 1879.
Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Gahn. [6963] 4* Friedberg⸗Hanauer Eisenbahn Die Herstellung der Erd⸗, Planirungs⸗ und Be⸗ festigungsarbeiten, sowie die der kleineren Brücken ꝛc. in den Loosen III., IV. und V. der Sektion I. sollen im Ganzen oder nach vorbezeichneten Loosen getrennt in Submission vergeben werden. “ Termin zur Eröffnung der Offerten Mittwoch, den 27. August d. J., Vormittags 10 Uhr. Bedingungen, Massen⸗ und Preisverzeichnisse liegen am Berliner Baumarkt und auf unserem Betriebs⸗ und bautechnischen Bureau hierselbst zur Einsicht offen und können vom letzteren gegen Ein⸗ sendung von drei Mark pro Loos bezogen werden. Cassel, den 8. August 1879. (à Cto. 147/8.)
Königliche Direktion
der Main⸗Weser⸗Bahn.
Bekanntmachung.
I1I“ “ — . 8 Das im Kreise Göttingen, Landdrosteibezirk Hildesheim, Provinz Hannover, belegene Klostergut Diemarden
soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1880 bis dahin 1888 öffentlich meistbietend verp
ist dazu Termin auf 8— 8
chtet werd
Donnerstag, den 18. September c., Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftslokale, Eichstraße 2 hierselbst, vor unserem Kommissarius, dem Herrn Regierungs⸗
Rath Weigel, angesetzt. Zu dem Klostergute Diemarden gehören:
—
0,7871 ha Hof⸗ und Baustellen 0,5433 „ Gärten,
123,1472 „ Ackerland, 7,5342 „ Wiesen,
zus. 133,8605 ha.
Das Pachtgelderminimum ist auf 8000 ℳ festgestellt. v“ 8 Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 60 000 ℳ erforderlich, über
J““
dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über seine persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber sich spätestens bis zum 10. September d. J. bei uns auszuweisen hat.
Die Verpachtungsbedingungen und Licitationsregeln, sowie die Karte und das Grundstücks⸗ verzeichniß können in unserer Kanzlei an jedem Wochentage von 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen und die ersteren gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Hannover, den 6. August 1879.
8
Königliche Kloster⸗Kammer.
Sanerhering.
[7015]
Bekanntmachung.
Das im Kreise Göttingen, Landdrosteibezirk Hildesheim, Provinz Hannover, belegene Klostergut Mariengarten mit dem Vorwerke Wetenborn soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1880 bis dahin 1898 öffentlich meistbietend verpachtet werden und ist dazu Termin auf 3 „Mittwoch, den 17. September er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslocale, Eichstraße 2 hierselbst, vor unserem Commissarius, dem Herrn Regierungs⸗
Rath Weigel, angesetzt.
Zu dem Klostergute Mariengarten mit dem Vorwerke Wetenborn gehören: 98 2,0866 ha Hof⸗ u. Baustellen,
5,1122 347,9918 28,7761 93,0035 0,1118
Gärten, Ackerland, Wiesen, Weiden, Holzung,
0,2775 „ Wasserstücke,
zusammen . . 777,3505 Ln.
Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 17 200 ℳ festgesetzt.
2.
2 Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 160 000 ℳ erforderlich, über dessen eigenthümlichen Besitz, sowie über seine persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pacht⸗ bewerber sich spätestens bis zum 10. September d. J. bei uns auszuweisen hat.
Ddie Verpachtungs⸗Bedingungen und Licitations⸗Regeln, sowie die Karte und das Grundstücks⸗ Verzeichniß können in unserer Kanzlei an jedem Wochentage von 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmit⸗
tags eingesehen und die ersteren gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Hannover, den 6. August 1879.
Königliche Kloster⸗Kammer.
Sauerhering.
7018] „Königliche Ostbahn. „Zur Ausführung von 6 Bauwerken für den Ran⸗ girbahnhof Lichtenberg sind: 194 Mille gewöhnliche, gute Mauersteine, 243 ausgesuchte harte desgl. 8 „ gelbe Verblendklinker, 8 6 „ gelbe Riemchen 8 erforderlich, die im Wege öffentlicher Submission im Ganzen oder getheilt vergeben werden sollen. Leistungsfähige Lieferanten wollen ihre Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Ziegel⸗ steine“ versehen bis zum 19. d. M., Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten, Lichtenberg, Frankfurter Chaussee Nr. 198, woselbst auch die Bedingungen ausliegen, einsenden. (à Cto. 200/8.) Der Regierungs⸗Baumeister Rhenius.
öniglich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbah „Die Ausführung der Glaser⸗ und Anftreiche. Arbeiten zum Bau des Lokomotivschuppens auf Bahnhof Sommerfeld soll getrennt verdungen werden.
Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf
Mittwoch, den 20. August 1879,
“ Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Bau⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnungen zur Einsicht ausliegen und Formulare zu Submifsions⸗Offerten gegen Erstattung der Schreibgebühren bis zum 18. cc. bezogen werden können.
Sommerfeld, den 11. August 1879.
Die Bauinspektion.
2 1 Bekanntmachnng. Es sollen ca. 100 Strafgefangene zur Be⸗ schäftigung an einen oder mehrere Unternehmer und je nach Belieben in geringerer oder größerer Anzahl verdungen werden. Die Art der Arbeiten erleidet nur insofern eine Einschränkung, als die Cigarrenfabrikation ausgeschlossen ist. Alle anderen Beschäftigungszweige sind zulässig, namentlich sind körperlich anstrengende und geistig anregende, sowie solche, die sich zu einer Hausindustrie für die Ent⸗ 1 E Die Höhe der Kaution beträgt für jeden zu be⸗ schäftigenden Gefangenen 30 5 „Hierauf reflektirende Arbeitsunternehmer wollen ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf Gefangenen⸗ Arbeitskräfte“ versehen, spätestens bis zum Termin am 25. August, Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einsenden. “ Die Bedingungen können im Bureau der Arbeits⸗ Inspektion eingesehen oder gegen Erstattung der Kopialien zugesandt werden. 1 Riendsburg, den 3. August 1879. Königliche Direktion der Strafanstalt.
1.“
Suhmisston. Freitag, den 22. Angust 1879, Vormittags 11 ½ Uhr, soll hier eine Lokomobile (von M. Webers Nr. 2709 1872 Berlin) mit Zu⸗ behör im Wege der öffentlichen Submission an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige wollen ihre postmäßig verschlossenen Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Gebet auf eine Lokomobile“ bis zum genannten Termin einsenden. Die Bedingungen hierselbst zur Einsicht aus. Abschrift der⸗ selben wird auf Verlangen und gegen Einsendung von 1 ℳ Kopialiengebühren übersandt. König⸗ liche Artillerie⸗Werlstatt Danzig.
[ésie’ Uniformen⸗Lieferung.
„Die Lieferung der für die Beamten der König⸗ lichen Saarbrücker und der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn pro 1880 erforderlichen Uniformen soll vergeben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„ Submission auf Uniformstücke“ versehen, versiegelt und portofrei bis spätestens den 19. August cr., Vormittags 11 Uhr, an das betriebstechnische Büreau hierselbst, welches die Er⸗ öffnung vornimmt, einzureichen. Die Bedingungen liegen im betriebstechnischen Büreau zur Einsicht offen, können auch gegen Erstattung von 2 ℳ ab⸗ schriftlich bezogen werden. (à Cto. 86/8.)
Saarbrücken, den 2 August 1879.
Kuratorium der Kleider⸗Kasse.
dennc. Vergisch⸗Märkische Eiseubahn.
Die Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten zur Her⸗ stellung von sechs Wege⸗Unterführungen auf der Strecke von Pattscheid bis Opladen im Zuge der Verbindungsbahn Born⸗Opladen — rot. 3500 cbm Mauerwerk umfassend — soll ungetheilt im Wege der Submission verdungen werden.
„Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 25, zur Einsichtnahme aus und sind Abdrücke des Letzteren gegen Einzahlung von 3 ℳ von dem Vorsteher unserer Central⸗Kanzlei, Eisenbahn⸗Sekretär Peltz, hierselbst zu beziehen.
Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: „Abtheilung VI. Offerte auf Ausführung von Wege⸗Unterführungen auf der Verbindungsbahn Born⸗Opladen“
bis zum 21. August cr., an welchem Tage, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, frankirt bei uns einzureichen.
Elberfeld, den 7. August 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Die Kreisthierarztstelle der Kreise Adenau⸗ Ahrweiler, mit welcher ein Gehalt von sechshun⸗ dert Mark jährlich verbunden, ist erledigt. Wohnort des Kreisthierarztes ist das Dorf Alten⸗ ahr bestimmt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines curri- culum vitae bis zum 1. September er. bei uns melden. Coblenz, den 19. Juli 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. v. Jaski.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ% 50 ₰ V für das Uierteljahr.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-
IAInsertiongpreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
X*
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Präsidenten von Elsaß⸗Lothringen, Wirklichen
Geheimen Rath von Möller zu Straßburg das Großkreuz
des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsam⸗ keit oder vom weißen Falken: dem Kammerherrn und Stifts⸗Hauptmann von Zehdenick, Grafen zu Eulenburg auf Liebenberg im Kreise Templin;
der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich
anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären:
dem Konsistorial⸗, Regierungs⸗ und Schulrath Woepcke zu Magdeburg; des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königs⸗ berg i. Pr., Dr. H. Jordan; des Offizierkreuzes des Königlich italienischen Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens: dem ordentlichen Professor und zeitigen Rektor der Uni⸗ versität zu Bonn, Dr. Bücheler; des Ritterkreuzes des Großherzoglich luxem⸗ burgischen Ordens der Eichenkrone: dem Seminarlehrer W. Müller zu Homberg.
Deutsches NReich.
Bekanntmachung. Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerla d) gestalten sich während der Monate August und September d. J.
wie folgt: A. Nach Föhr (Wyk).
1) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes „Wyk⸗ Führ a 1b. 19., 21. 283.26.28. 90. Auagnst. 2. 4, 6., 9, 11., 13., 16., 18., 20., 23., 25., 27. und 30. September. An den Tagen: 16., 19., 21., 23., 26., 30. August, 2., 4., 6., 9., 16., 18., 20., 23., 30. September ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.
2) Ueber Dagebüll nach Föhr:
a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 3% Abends (nach Ankunft des 65 Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges), in Dagebüll 75 früh; .
b. von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat⸗Per⸗ sonenfuhrwerk täglich 12 4 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von
amburg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 4 Nm. Die Zeiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Fährschiffes aus Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittelst des Fährschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1 ½ Stunde. 8
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.
Von Tondern nach Hoyer:
„a. Personenpost täglich 1230 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges);
. Post mittelst Privat⸗Personenfuhrwerks täglich 73³⁰0 früh 8 Püheg der um 11³2⁰° Abends aus Flensburg abgehenden Per⸗ onenpost).
Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen: 18.—25. August, 1.—9., 16.—23. und 30. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.
Kiel, den 11. August 1879. .
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Bekanntmachung.
Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo⸗ land, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft gehörende Dampfschiff „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit vom 16. bis einschließlich 31. August wie folgt: ͤ1“
jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Uhr Vorm.,
von Helgoland: .“
sehen Montag, Mittwoch und Freitag in den Vormittags⸗ tunden.
Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen. 1
amburg, den 11. August 1879. 8 Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
August, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Stolberg, im Landkreise Aachen, getroffenen Wahl den Brauer und Landwirth Peter Katterbach daselbst als unbesolde⸗ ten Beigeordneten der Stadt Stolberg auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Berlin, d ggust. 8
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande ist heute früh hier eingetroffen und im Niederländischen Palais abgestiegen. 8
Auf den Bericht vom 17. Juli d. J. will Ich in Folge der Beschlüsse des 51. Kommunal⸗Landtages der Kurmark dem anliegenden
XI. Nachtrage zu dem revidirten Reglement für die
Land⸗Feuer⸗Sozietät der Kurmark Brandenburg und
der Niederlausitz vom 15,. Januar 18305 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Mainau, den 21. Juli 1879. 8
Wilhelm. 1 Gf. Eulenburg. An den Minister des Innern.
XI. Nach zu dem revidirten Reglement der Land⸗Feuer⸗Sozietät für die Kurmark Brandenburg (mit Ausschluß der Altmark), für das Mark⸗ grafenthum Niederlausitz und die Distrikte Jüterbog und Belzig vom 15. Januar 1855 (G. S. S. 73). Pepolesche Allerhöchsten Erlaß vomn 18. Juri 1856 (G. S.
Allerhöchsten Erlaß vom 13. Februar 1865 (G. S. ZBergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 24. Mai 1869 (G. S. Pergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juli 1870 (G. S.
38). Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1874, Amtsblatt 8 Potsdam 24. Regierung zu Frankfurk aO. vom 22. April 1874. Vergleiche 1““ vom 5. März 1875, otsdam 2 ö1““ Regierung zu Frankfurt a./O. vom 7. April 1875. Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 10. April 1876, 8 6 Potsdam 26. Regierung zu Frankfurt a/O. vom 17. Mai 1876. Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 9. April 1877,
tsd 11 der Regierung zu Feenhen vom 9. Mai 1877.
Vergleiche Allerhöchsten Erlaß vom 6. Mai 1878, 1 Potsdam 31. Mai der Regierung zu Frankfurt a./O. vom 5. Juni 1 8 Die §§. 5 und 146 des revidirten Reglements vom 15. Januar 1855 fallen gänzlich fort. Abgeändert werden und lauten fortan: 8
O.
Amtsblatt Amtsblatt Amtsblatt
Amtsblatt
Der Regel nach gehören: 8 Iin erst—“ alle massiven Gebäude, welche mit Steinen oder Metall, oder mit Asphalt oder einer anderen von der Landespolizeibehörde ausdrücklich als feuersicher anerkannten Masse bedeckt sind; II. in die zweite Klasse: alle nicht massiven Gebäude, welche mit der bei der ersten Klasse vorausgesetzten Bedachung versehen sind; 8 III. in die dritte Klasse: alle massiven und nicht massiven Gebäude, welche mit einer anderen als der bei der ersten Klasse vorausgesetzten Bedachung und auch mit einer solchen nach Dornscher Methode versehen sind; IV. in die vierte Klasse:
a. Kalk⸗ und Ziegelöfen alter Konstruktion, sowie einzelne Back⸗ öfen, imgleichen alle Gebäude, welche von den im §. 24 ad 1 bis 10 namhaft gemachten Gebäuden nicht durch einen freien Zwischenraum von mehr als 19 m getrennt und doch nicht nach der Bestimmung des §. 24 ad 11 von der Versicherung ausgeschlossen sind,
b. alle Bockwindmühlen und alle holländische Windmühlen, welche nicht bis auf das bewegliche Dach massiv sind. “
Kalk⸗ und Ziegelöfen neuerer Konstruktion, bei denen die Körper selbst massiv gewölbt sind und das Feuer durch den Ofen in einen hohen Schornstein geführt wird, sind, ebenso wie Kesselhäuser ledig⸗ lich nach der Bauart zu seshstigtren.
Als massiv werden nur diejenigen Gebäude betrachtet, bei denen nicht nur sämmtliche Umfassungswände, sondern auch die Giebel in ihrer ganzen Höhe bis zur Dachspitze durch und durch von einem nicht brennbaren Material erbaut, also in Steinen, in Lehmpatzen, im Lehm⸗ oder Kalkpisébau oder nach Hundtscher Methode auf⸗ geführt, oder wenigstens mit Steinen verblendet sind. Gebäude vor⸗ stehender Bauart werden auch dann für massiv angesehen, wenn sie mit Brettern verschlagene überstehende Balken besitzen.
.00.
Gebäude von gemischter Bauart oder Bedachung werden zu der⸗ jenigen Klasse gerechnet, wohin sie gehören würden, wenn sie ganz so gebaut oder gedeckt wären, wie der Theil, nach welchem sie in die niedrigste Klasse fallen.
Aneinander gebaute Gebäude, von denen jedes einen eigenen Giebel hat, werden auch dann, wenn eine Verbindung beider Ge⸗
bäude durch Thüren stattfindet, jedes nach seiner ei klassifizirt. S §. 51.
Je nachdem folgende Gebäude, nämlich: 1 t be⸗
Schaf⸗ gᷓder Baumwolle
wegte Triebwerke entweder 1) zum Verspinnen von Flachs⸗, oder 8 2) zur Bearbeitung von Getreide, von Oelfrüchten, von Cichorien, von Lohe, oder von anderen leicht feuerfangenden Gegenständen 2 benutzt werden; 8
.Brauereien und Brennereien, in welchen die Feuerung unmittelbar unter den Pfannen, Blasen oder Kesseln ange⸗ bracht ist und die diese Gefäße oder die den Zugang zur Fengruha (die Heizungslöcher) enthaltenden Räume nicht über⸗ wölbt sind;
Töpferöfen und Gebäude, welche neben ihrer sonstigen Be⸗ stimmung einen zum Betriebe des Bäckereigewerbes dienenden Backofen enthalten, oder endlich
d. Schmieden,
nach ihrer Bauart in die erste, zweite oder dritte Klasse gehören, werden dieselben mit Rücksicht auf ihre Bestimmung beziehungsweise in die zweite, dritte oder vierte ef— eingeordnet.
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Für jede neue Versicherung und jede Erhöhung der Versiche⸗
rungssumme hat der Versichernde fünf Pfennige Antrittsgeld von Einhundert Mark des neuen oder erhöhten Versicherungsbetrages zu entrichten. 1
§. 73.
Wird dagegen anstatt eines versichert gewesenen abgebrannten, eingestürzten oder abgebrochenen Gebäudes ein anderes Gebäude mit derselben Bestimmung und auf demselben Gehöfte wieder erbaut, so tritt dies mit Vorbehalt der später zu nehmenden neuen Ver⸗ sicherung vorläufig ohne Rücksicht auf seine Größe und Bauart in die Versicherung des früheren Gehäudes ein. Wenn dies Gebäude daher vor seiner anderweiten Versicherung abbrennt, oder durch Feuer beschädigt wird, so ist, insofern sein Bauwerth den des früheren Gebäudes erreichte oder überstieg, der Schadenvergütigung der Werth und die Versicherungssumme des früheren Gebäudes zu Grunde zu legen. Bleibt der Bauwerth des neuen Gebäudes aber hinter dem des feücheren zurück, so wird Entschädigung nur nach diesem Verhäl⸗ niß gewährt.
Auch wenn die zum Wiederaufbau eines solchen Gebäudes an⸗ geschafften, auf der Baustelle selbst oder auf einem Bauplatze im Orte oder in der unmittelbaren Nähe desselben befindlichen Materialien verbrennen, wird der erweisliche Werth derselben, insoweit er die frühere Versicherungssumme nicht übersteigt, dem Eigenthümer er⸗
stattet. §. 97.
Beträgt dagegen die Versicherungssumme eines theilweise be⸗ schädigten Geläudes 1500 ℳ oder mehr, so ist in der Regel die Zuziehung zweier vereidigter Werkmeister oder eines Königlichen Bau⸗ beamten bei der Coo nothwendig.
18.
Jeder halbjährige Beitrag für je Einhundert Mark Ver⸗ sicherungswerth muß auf Pfennige abgerundet werden, der dadurch ich bildende Ueberschuß über den Bedarf wird bei dem nächsten Aus⸗ schelh zu Gute geschrieben und verwendet.
Der der Sozietät gehörige sogenannte eiserne oder Betriebsfonds bildet ein gemeinschaftliches Eigenthum derselben, an welchem jeder Versicherte nach Verhältniß seiner Versicherungssumme Antheil hat. Er ist dazu bestimmt, durch eine Vorschußleistung eine theilweise Auszahlung der Entschädigungsgelder nach §. 116 früher möglich zu machen, als die Deckungsmittel zur definitiven Verausgabung der⸗ selben beschafft werden können.
Soweit er für diesen Hauptzweck nicht in Anspruch genommen wird, ist er durch Belegung bei der Reichsbank oder der ritterschaft⸗ lichen Darlehnskasse in Berlin, oder durch Ankauf von Pfandbriefen zinsbar zu machen. 8
§. 145.
Ausnahmsweise können einzelne Orte durch die Kreistagsver⸗ sammlung von der Anschaffung einer besonderen Spritze (§. 144) ent⸗ bunden werden, wenn sie sich einem Spritzenverbande mit einer ge⸗ meinschaftlichen Spritze anschließen. Ein solcher Spritzenverband darf jedoch niemals mehr als drei Orte, und zwar nur solche um⸗ fassen, deren keiner von dem Standeorte der Spritze über vier Kilo⸗ meter entfernt ist. 1
II.
Die durch den IV. Nachtrag zum revidirten Reglement vom
15. Januar 1855 genehmigten
Susähze betreffend die Einführung der Mobiliarversicherung vom 6. Juli 1870 (Ges. S. S. 440), werden ebenfalls abgeändert und lauten fortan:
. .
Die durch den Kommunal⸗Landtag mit Genehmigung des Ober⸗ Präsidenten festgesetzten und durch die Amtsblätter bekannt gemachten bisherigen näheren Bedingungen, unter welchen die Versicherung der Mobilien stattfindet, bleiben mit der Modifikation in Kraft, daß an Giteitti8 c. EEC 1““ “
auf einjährige Dauer: Zehn Pfennige 5
auf dreijährige Dauer: Fünf Pfennige pro Einhundert Mark fortan zu entrichten sind.
Etwa später nothwendig werdende und durch den Kommunal⸗ Landtag zu beschließende Aenderungen der Versicherungsbedingungen bedürfen der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten und sind durch die Amtsblätter zu publiciren. 38 8
Ebenso beschließt der Kommunal⸗Landtag über die Grundsätze, nach welchen die Anstellung und Remunerirung der für die Mobiliar⸗ versicherung erforderlichen Beamten, Revisoren, Geschäftsführer und⸗ Taxatoren zu erfolgen hat.
Gänzlich fallen davon aus §§. 13 und 14.1