Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Sanitäts⸗Rath Dr. med. Halle ist, mit Belassung des Wohnsitzes in Ahlden, zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Fallingbostel ernannt worden: 1
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Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Winterkursus der Lehranstalten für Musik. — A. Hochschule für Musik, Abtheilung für musika⸗
lische Komposition.
Der Unterricht wird ertheilt durch die Professoren Grell, Kiel, Bargiel und Ober⸗Kapellmeister Taubert.
Die Aufnahmebedingungen sind aus dem Prospekt ersicht⸗ lich, welcher im Geschäftszimmer der Akademie, Universitäts⸗ straße 6, käuflich zu haben ist. Ebendaselbst haben die Aspiranten ihre an den unterzeichneten Vorsitzenden der Sektion zu richtenden Meldungen, unter Beifügung der im Abschnitt Iv des Prospekts geforderten Nachweise und mu⸗ sikalischen Kompositionen, bis zum 15. September einzureichen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 6. Oktober, Morgens 10 Uhr, im Akademiegebäude statt.
B. Hochschule für Musik, Abtheilung für aus⸗ übende Tonkunst. Direktor: Professor Dr. Joachim.
Am 1. Oktober d. J. können in dieser Anstalt, welche die höhere Ausbildung im Solo⸗ und Chorgesang und im Solo⸗ und Zusammenspiel der Orchester⸗ (Streich⸗ und Blas⸗)
nstrumente, des Klaviers und der Orgel bezweckt, neue chüler und Schülerinnen eintreten.
Die Bedingungen zur Aufnahme sind aus dem Prospekt ersichtlich, welcher im Bureau käuflich zu haben ist, auch gegen Einsendung von 23 ₰ in Marken mittelst Kreuzbandes über⸗ sandt wird.
Die Anmeldungen sind schriftlich und portofrei, unter Beifügung der im §. 7 des Prospekts angegebenen nöthigen Nachweise (selbstgeschriebener Lebenslauf, Tauf⸗, Bildungs⸗ und Führungszeugniß) spätestens drei Tage vor der Auf⸗ nahmeprüfung, welche Mittwoch, den 1. Oktober d. J., Mor⸗ gens 9 Uhr, stattfindet, an das Direktorat der Anstalt (Berlin NW., Königsplatz Nr. 1) zu richten und auf dem Briefumschlag mit dem Zusatze „Anmeldung“ zu versehen. .
Die Prüfung derer, welche sich zur Aufnahme in die Chorschule schriftlich angemeldet haben, wird am 4. Oktober Vormittags 11 Uhr abgehalten.
Eine besondere Lustellung erfolgt auf die Anmeldungen nicht, sondern die Aspiranten haben sich ohne Weiteres zu den Aufnahmeprüfungen einzufinden. 9
Institut für Kirchenmusik. (Alexanderstraße 22.) Direktor: Professor Haupt.
Zweck der Anstalt: Ausbildung von Organisten, Kanto⸗ ren, wie auch von Musiklehrern für höhere Lehranstalten, ins⸗ esondere Schullehrerseminare. Ausführliche Prospekte sind urch den Direktor des Instituts zu beziehen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 13. Oktober, Morgens Uhr, im Lokale des Instituts statt. Berlin, den 15. August 1879. Der Vorsitzende der musikalischen Sektion des Senats. Ober⸗Kapellmeister Pkubert.
Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 14. August 1879, betreffend Strafvoll⸗ treckungen, Strafaussetzungen, Begnadigungen und vorläufige Entlassungen von Straf⸗ gefangenen.
1 Vom 1. Oktober d. J. ab treten die nachfolgenden Be⸗ stimmungen in Wirksamkeit:
Für 84 g Sachen, in welchen das Amtsgericht
(Schöffengericht, Rheinschiffahrtsgericht, Elbzollgericht) in erster Instanz erkannt hat, wird in Gemäßheit des §. 483 Abs. 3. der Deutschen Strafprozeßordnung die Strafvollstreckung dem Amtsrichter übertragen. Im Uebrigen erfolgt die Strafvoll⸗ treckung durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts. Die ach §. 483 Abs. 1 der Strafprozeßordnung erforderliche Ab⸗ chrift der Urtheilsformel ertheilt der Gerichtsschreiber des⸗ jenigen Gerichts, welches in erster Instanz erkannt hat. Die Strafvollstreckung aus Urtheilen, welche von den auf⸗ gehobenen Gerichten erlassen sind, erfolgt, sofern nach §. 40
des Gesetzes vom 31. März 1879, betreffend die Uebergangs⸗
bestimmungen zur Deutschen Civilprozeßordnung und zur Deutschen 11.“ das Amtsgericht für das ge⸗
ichtliche Verfahren bei der Strafvollstreckung zuständig ist, durch den Amtsrichter, anderenfalls durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts. 8
8 Ueber Strafaufschub in den Fällen des §. 487 der Straf⸗ prozeßordnung hat diejenige Behörde zu befinden, welcher nach den Bestimmungen unter I. die Strafvollstreckung obliegt. Ueber Strafaufschub in den Fällen des §. 488 der Straf⸗ prozeßordnung hat stets die Staatsanwaltschaft des Land⸗ gerichts zu befinden. Dieselbe hat, sofern sie über den Zeit⸗ raum von vier Wochen hinaus Strafaufschub bewilligen will,
die Genehmigung des Ober⸗Staatsanwalts einzuholen. Die Bewilligung von Strafaufschub in anderen, als den
in den §§. 487, 488 der Strafprozeßordnung vorgesehenen
Fällen, sowie die Bewilligung von Straftheilung und Straf⸗ unterbrechung erfolgt nach Maßgabe der bestehenden Vor⸗ schriften der Art, daß in erster Instanz die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, in zweiter Instanz der Ober⸗Staatsanwalt
III.
Für die Behandlung der Begnadigungssachen bleiben die “ Bestimmungen mit folgenden Abweichungen maß⸗ gebend:
1) Abgesehen von den Fällen des §. 484 der Stafprozeß⸗ ordnung erfolgt die Bearbeitung der Begnadigungssachen durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, und zwar auch hinsichtlich derjenigen Sachen, in welchen das Amtsgericht
befindet.
Schöffengericht⸗ Rheinschiffahrtsgericht, Elbzollgericht) er⸗
annt hat.
2) Die Berichte werden unmittelbar an den Justiz⸗ Minister erstattet, auch wenn in einer höheren Instanz eine abändernde Entscheidung ergangen ist. Wo der Justiz⸗Minister eine Berichterstattung durch 55 Ober⸗Staatsanwalt für an⸗
—
gezeigt erachtet, wird er dieselbe im Einzelfalle anordnen
3) In allen Fällen, in welchen — von Nebenstrafen ab⸗ esehen — nur auf Geldstrafe, oder auf Hast, oder auf Festungshaft oder Gefängniß bis zu Einem Jahre, allein oder in Verbindung mit einander, erkannt worden ist, bedarf es der Beifügung eines Aktensauszuges und einer Urtheils⸗ Sefehn nur dann, wenn Allerhöchsten Orts Bericht erfor⸗ ert ist.
4) Die Berichterstattung über rechtskräftig ergangene Todesurtheile erfolgt durch die Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts, bei welchem das erkennende Schwurgericht zu⸗ sammengetreten war. Der Bericht wird mit den Akten nebst Aktenauszug und beglaubigter Urtheilsabschrift dem Ober⸗ Staatsanwalt zur Weiterbeförderung an den Justiz⸗Minister eingereicht. Der Ober⸗Staatsanwalt hat seinerseits die ihm erscheinenden Bemerkungen dem Berichte beizu⸗ ügen.
IV.
Die in der gemeinschaftlichen Verfügung des Herrn Mi⸗ nisters des Innern und des Justiz⸗Ministers vom 21. Januar 1871, betreffend die Ausführung der §§. 23 bis 26 des Straf⸗ gesetzbuchs (Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 34 ff.), vorgesehenen Funktio⸗ nen der Appellationsgerichte werden durch die Ober⸗Staats⸗ anwälte bei den Ober⸗Landesgerichten wahrgenommen. Die⸗ selben haben die entsprechenden Vorkehrungen dafür zu treffen, daß die in den 88.5, 7 und 15 jener Verfügung vorgesehenen Anträge und Anzeigen an sie gerichtet werden.
Berlin, den 14. August 1879. 1 8
Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: von Schelling.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der bisherige Regierungs⸗Baumeister Friedrich Angelo von Niederstetter zu Frankfurt a. O. ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die vakante technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst ver⸗ liehen worden. — u“
Hauptverwaltung der Staatsschulben⸗
Bekanntmachung.
Die planmäßige 25. Ziehung von 30 Serien der Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1855, welche die am 15. und 16. Ja⸗ nuar k. Is. zur Verloosung kommenden 3000 Stück Schuld⸗ verschreibungen dieser Anleihe enthalten, wird am 15. Sep⸗ tember d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, im Beisein eines Notars öffentlich stattfinden.
Die Nummern der gezogenen Serien werden demnächst durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt gemacht werden
Berlin, den 16. August 1879. “
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Löwe. Hering
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Gemeime Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, von Schweinitz, nach der Schweiz.
1
8 Bekanntmachungen 1.“ auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ nistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf⸗ schrift „Provinzial⸗Correspondenz“ in London zur Ausgabe gelangen. v
Berlin, den 18. August 1879.
8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: on Moeller.
—— 8
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. No⸗ vember v. J. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liquidation des verbotenen Vereins zur Wah⸗ rung der Interessen der werkthätigen Bevölke⸗ rung Berlins beendet ist.
Berlin, den 12. August 1879.
Königliches Polizei⸗Präsidium. II. Abtheilung. Schmidt.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat, auf Grund von §. 1, Abs. 2, und §. 6 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878, den Gesangverein „Glocke“ in Schedewitz verboten.
Zwickau, den 15. August 1879. Königlich Sächsische Kreishauptmannschaft. 8 A“
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel.
Nachdem die Rinderpest nach den anher gelangten amt⸗ lichen Mittheilungen in Böhmen und Mähren ausgebrochen ist, so wird die Bekanntmachung vom 28. Juli I. J. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 38) für die bayerisch⸗österreichische Grenzstrecke von der sächsischen Grenze bei Rehau bis Schellen⸗ berg bei Berchtesgaden außer Kraft gesetzt, an deren Stelle werden aber im Hinblicke auf §. 328 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzͤbuches für Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 12) für die genannte Grenz⸗ strecke nachstehende Bestimmungen getroffen:
1) Verboten ist bis auf Weiteres der bayerisch⸗ österreischen Landesgrenze von der sächsischen Grenze bei Rehau bis Schellenberg bei Berchtesgaden die Ein⸗ fuhr aus Oesterreich⸗Ungarn nach und durch Bayern:
a. von Rindvieh, Schafen und Ziegen ohne Unterschied dder Race und des Landes, aus welchem sie kommen,
desgleichen 11““
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b. von thierischen Theilen jeder Art in frischem Zu⸗
stande, welche von diesen Wiederkäuern herrühren, soweit nicht in Nachstehendem etwas Anderes bestimmt ist.
2) Nicht beschränkt bleibt der Verkehl:
a. mit Butter, Milch und Kkäse’k,W“
Hmit vollkommen trockenen Häuten, sowie mit trocke⸗ nen oder gesalzenen Därmen,
mit Wolle, Haaren und Borsten, geschmolzenem Talg, desgleichen mit lufttrockenen, von thierischen Weich⸗ theilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.
3) Auch ist nicht beschränkt der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen österreichischen und bayerischen Grenzorten, beziehungsweise Grenzmarkungen und der Weidetrieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen, auf bayerische Fluren und Alpen.
4) Für die Grenzstrecke von Schellenberg bei Berchtes⸗ gaden bis Lindau verbleibt es bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 28. Juli I. J.
München, den 13. August 1879. von Dillis, Staatsrath. Der General⸗Sekretär: Ministerial⸗Rath von Schlereth.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. August. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend Vormittag den Vortrag des Militär⸗Kabinets durch den Chef desselben, General⸗Lieutenant von Albedyll entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Freitag Vormittag die persönliche Meldung des zum Commandeur des 2. Schlesischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 8 ernannten Oberst⸗Lieutenants von Schmeling entgegen und empfing Nachmittags den Com⸗ mandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F., Obersten von Derenthall.
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgen⸗ den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen⸗ bestand 712 690 000 ℳ oder 206 000 ℳ mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 560 677 000 ℳ eine Abnahme um 9 060 000 ℳ und die Lombardforderungen mit 76 679 000 ℳ eine solche um 2 972 000 ℳ nach⸗ weisen; der Notenumlauf betrug 852 196 000 ℳ oder 12 250 000 ℳ weniger als in der Vorwoche; ferner zeigen die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 220 882 000 ℳ einen Rückgang um 3 263 000 ℳ und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 41 335 000 ℳ einen solchen um 68 000 ℳ
— Die in Berlin gesetzlich bestehende Verpflichtung der Grundeigenthümer zur Entrichtung der Kosten des ersten Pflasters einer neu angelegten Straße ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 9. Januar 1879, eine auf den angrenzenden Grundstücken haftende ding⸗ liche Last, deren Leistung mit dem Termin der von dem Magistrat erfolgten Ausschreibung des Pflasterungskosten⸗ betrages fällig wird und von Demjenigen zu zahlen ist, welcher die Abgaben und Lasten des Grundstücks überhaupt in der fraglichen Zeit zu leisten hat.
— Der General⸗Lieutenant von Dannenberg, Com⸗ mandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Kehlberg, Dr. Stahl, Dr. Weyl und Arzt Blume in Berlin, Dr. Komnick in Striegau.
— S. M. gedeckte Korvette „Leipzig“, 12 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Paschen, ist am 5. Juli cr. in Port Louis (Mauritius) eingetroffen und beabsichtigt am 7. dess. Mts. die Reise nach Kapstadt fortzusetzen.
S. M. Glattdecks⸗Korvette „Nymphe“, 9 Geschütze“ Kommandant Korvetten⸗Kapitän Sattig, ist am 14. d. Mts⸗ in Dartmouth eingetroffen.
Bayern. München, 16. August. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat die von dem Gesammt⸗Ministerium vorge⸗ schlagene Besetzung der Stellen am Verwaltungsgerichts⸗ hofe genehmigt. Der Regierungs⸗Präsident Dr. von Feder wurde zum Präsidenten, der Ministerial⸗Rath Dr. von Huller zum Direktor und der Bezirks⸗Amtmann Hauck zum Ober⸗Staatsanwalt ernannt. 8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. August. Die „Presse“ schreibt: „Se. Majestät der Kaiser wird am 19. d. früh in Wien eintreffen. Graf Andrassy kommt am 20. d. nach Wien. Er wird dann, wie das wohlbegründete Uebung in konstitutionellen Staaten ist, der Krone einen Nachfolger vorschlagen, der das schwer verantwortliche Amt eines Ministers des Aeußern übernehmen und die bisher befolgte Politik un⸗ seres Auswärtigen Amtes fortführen soll. Was über die Mög⸗ lichkeit von Aenderungen in unserer auswärtigen Politik, ins⸗ besondere bezüglich des Orients und der Okkupation, verschie⸗ dene Blätter zu erzählen wissen, gehört in das Gebiet der Er⸗ findungen. Man glaubt, daß die Allerhöchste Entschließung über das Demissionsgesuch des Grafen Andrassy wahrscheinlich alsbald erfolgen dürfte.“
— (Pr.) „Daily Telegraph“ bringt einen überaus aner⸗ kennenden Artikel über den Grafen Andrassy, in welchem betont wird, daß seit dem Grafen Kaunitz kein Staatsmann in Oesterreich sich eines gleichen Einflusses erfreute. Sein Rücktritt werde von vielen europäischen Staatsmännern mit aufrichtigem Be⸗ dauern beklagt werden. In dem Grafen Andrassy verkörperten sich das Prinzip der Versöhnung zwischen den verschiedenen Nationalitäten und Klassen der vielsprachigen habsburgischen Monarchie. Das Blatt hebt ferner hervor, daß Graf Andrassy, obwohl er Besitzer großer Prrschesten, serfrge Landwirth und Sportsman sei, seine Privatinteressen fast durch ein Jahrzehnt dem Staatswohl geopfert habe. Wenn die Geschichte der letzten Phase der Orientfrage geschrieben werden werde, die ihren Abschluß mit dem Berliner Vertrage gefunden, werde man finden, daß Graf Andrassy durch den Scharssinn und die Energie, welche er während dieser Epoche
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an den Tag gelegt, sich reichlich den Dank des ganzen cindlisrien Europa ebensowohl verdient habe, wie sein Herr und Kaiser.
— Der Pester Lloyd“ schreibt über die Thätigkeit des Grafen Andrassy als Minister des Auswärtigen u. A.:
„Anerkannt muß werden zunächst, daß unter der Zeit, seit Graf
Andrassy die Leitung des Ministeriums des Auswärtigen übernahm, die Macht Oesterreich⸗Ungarns nach Außen sich in aufsteigender Linie bewegte. Die Monarchie war aller Welt entfremdet, von aller Welt isolirt, von aller Welt gemieden, als Graf Andrassy an die Spitze des Ministeriums des Auswärtigen trat; die Monarchie nimmt heute eine geachtete und angesehene Stellung ein, sie ist ein begehrenswerther Bundesgenosse geworden und sie hat die Fähigkeit, den Mittelvunkt einer festen europäischen Gruppirung zu bilden, welche die Geschicke des Welttheils zu beherrschen vermag. Wir haben uns an diese günstige Wandlung der Dinge gewöhnt und sind dadurch einigermaßen unempfänglich für den Inhalt derselben geworden; aber sie ist eine geschichtliche Wahrheit, die nicht ignorirt werden darf Wir mögen nicht in die Erörterung der einzelnen Be⸗ ziehungen zwischen uns und den übrigen Staaten einzugehen. Es genügt die Thatsache, daß Oesterreich⸗Ungarn die Gegnerschaften zurück⸗ gedrängt, die Isolirung überwunden und vermöge seiner europäͤischen Stellung ebensowohl die Fähigkeit besitzt, jede auswärtige Aggression von sich fernzuhalten, als selbst eine Politik großer Aktionen zu ent⸗ alten.“ — — 17. August. Die „Wiener Zeitung“ meldet die durch Kaiserliches Handschreiben vom 13. d. erfolgte Ernen⸗ nung des Freiherrn Pino zum Statthalter für Oberösterreich, des Freiherrn von Pretis zum Statthalter für Triest und das österreichische Küstenland und des Ritters von Widman zum Statthalter für Tirol und Vorarlberg.
Szegedin, 17. August. Ein gestern in einem hiesigen Möbelmagazin ausgebrochener Brand konnte erst, nachdem mehrere der anliegenden Häuser davon mit ergriffen waren, bewältigt werden. Der angerichtete Schaden ist nicht un⸗ erheblic. 2 — b n2 “
Schweiz. Bern, 16. August. (Bund.) Der Minister Dr. v. Tschudi in Wien hat am 7. d. M. mit dem serbischen Geschäftsträzer daselbst die schweizerisch⸗serbische Han⸗ delskonvention unterzeichnet.
— Großbritannien und Irland. London, 15. August. (Allg. Corr.) Vom südafrikanischen Kriegsschau⸗ platze reichen die neuesten Nachrichten via Madeira bis zum 29. Juli. Darnach sollte der Wiedereinmarsch der bri⸗ tischen Truppen am 3. August in zwei Kolonnen beginnen. Die erste Kolonne, die unter dem Befehl des Oberst⸗Lieute⸗ nants Clark von Durnford aufbrechen soll, wird eine Batterie Gatling⸗Kanonen, ein Detachement Genietruppen, das 57. Regiment, das 3. Bataillon des 60. Regiments und fünf Compagnien des 890. Regiments, eine Schwadron der Nataler reitenden Schützen, zwei Schwadronen von Lonsdale's Reitern und vier Eingeborenen⸗Corps umfassen. Die zweite Kolonne, die von Rorkes Drift unter dem Kommando des Obersten Baker Russell abmarschiri, besteht aus einer Schwadron Dragoner, einer Batterie Artillerie, einem Detachement Genietruppen, dem 94. Regiment, einem Trupp von Lonsdale’'s Reitern, der ge⸗ sammten Grenzkavallerie, den Transvaal⸗Rangers und zwei Corps Eingeborenen. Die beiden Kolonnen sollen sich am 6. August in Magnibonium ein Rendezvous geben. Sir Garnet Wolseley verläßt heute Maritzburg. Oberst Russells Kolonne, das 17. Lancier⸗Regiment, das 2. Bataillon des 3. Regiments und das 1. Bataillon des 24. Regiments um⸗ fassend, hat Befehl zur Einschiffung erhalten. Die Dragoner gehen nach Utrecht und Prätoria. — Cetewayo schickte Abgesandte an John Dunn und ließ sich erkundigen, ob, wenn er sich den Engländern ergäbe, sein Leben geschont werden würde. Die Antwort lautete bejahend. Kriegsgefangene sagen aus, daß Cetewayo mit seiner Armee in den Sümpfen von Umvolosi stehe und zu kämpfen be⸗ absichtige. — Lord Chelmsford, General Wood und Oberst Buller kehren an Bord des Dampfers „German“ nach Eng⸗
land zurück. G G
Der „Times“ wird aus Maritzburg gemeldet: Die künftigen militärischen Bewegungen in Zululand werden nur eine Demonstration bilden, um jedem falschen Eindruck, den unser plötzlicher Rückzug von Ulundi hervor⸗ gerufen haben könnte, entgegenzuwirken und die Unterwerfung
der Häuptlinge zu beschleunigen. 3
Frankreich. Paris, 17. August. (Fer. se⸗ Der diesseitige Gesandte in Kopenhagen, Tiby, hat sein Abberu⸗ fungsschreiben überreicht und geht nach dem Haag, um dort denselben Posten einzunehmen. — Die Regierung hat auf Veranlassung des Ministers der Posten und Telegraphen, Cochery, ein Post⸗Sparkassengesetz ausarbeiten lassen.
Türkei, Konstantinopel, 17. August. (W. T. B.) Durch Irade des Sultans sind Savfet Pascha, Ali Saib Pascha und Savas Pascha zu türkischen Kommissären für die Unterhandlungen mit Griechenland ernannt worden. b 1“X“
Pera, 15. August. (Presse.) Die Armee, welche bisher gegen die Insurgenten in Macedonien operirte, wurde in Folge des Erlöschens der Insurrektion aufgelöst. Zwei⸗ tausend Mann davon gehen nach Novibazar, der Rest wurde an die ostrumelische Grenze dirigirt. — Der Khedive wird, Depeschen aus Kairo zufolge, nächsten Donnerstag hier eintreffen, um dem Sultan seine Huldigung zu leisten.
Die Nr. 51 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 14. August 1879. Leitung der Fahrpostsen⸗ dungen nach Dänemark und bez. Schweden. — Vom 13. August 1879. Behutsame Behandlung der Packete. — Vom 8. Angust 1879. Er⸗ öffnung der Eisenbahnstrecke Tost⸗Peiskretscham. — Vom 12. August 1879. Verabfolgung von Postanweisungs⸗Formularen an die Königlich Preußischen Gerichtsbehörden.
— Nr. 17 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält: Anzeige der in der Gesetz⸗ Sammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — Indirekte Steuern: Zollfreiheit der als Schmiermittel dienenden Mineralöle. Tarabestimmungen zum neuen Zolltarif. Gesetz wegen Besteuerung des Tabaks. — ““
— Nr. 33 des „Justiz⸗Ministerial⸗Bla te“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 12. Juli 1879, betreffend den
1“ 1 1““
v 11“ 1 8 unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den deutschen und den schwei⸗ zerischen Gerichtsbehörden. — Allgemeine Verfügung des Justiz⸗ Ministers vom 11. August 1879, betreffend die Ausführung der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 (Ges. Samml. S. 321). — Allgemeine Verfügung vom 14. August 1879, betreffend Straf⸗ vollstreckungen, Strafaussetzungen, Begnadigungen und vorläufige Entlassungen von Strafgefangenen. 1
8 Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 32. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 33,4, in Breslau 44,0, in Königsberg 22,7, in Cöln 32,3, in Frankfurt a. M. 27,2, in Hannover 19,4, in Cassel 18,4, in Magdeburg 33,8, in Stettin 30,4, in Altona 27,8, in Straß⸗ burg 31,9, in München 30,7, in Nürnberg 28,3, in 8 32,0, in Dresden 28,5, in Leipzig 25,3, in Stuttgart 27,0, in Braunschweig 26,8, in Karlsruhe 19,8, in Hamburg 24,4, in Wien 26,8, in Buda⸗ Pest 42,7, in Prag 29,2, in Triest 33,7, in Basel 30,0, in Brüssel 21,0, in Paris 23,6, in Amsterdam 17,3, in Kopenhagen 23,3, in Stockholm 24,5, in Christiania 27,2, in St. Petersburg 34,7, in Warschau 22,5, in Odessa 47,7, in Bukarest 27,0, in Rom 23,7, in Turin 32,0, in Athen —, in Lissabon 31,4, in London 17,6, in Glasgow 15,6, in Liverpool 19,6, in Dublin 23,9, in Edinburgh 15,2, in Alexandria (Egypten) 41,5. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ PYork 39,7, in Philadelphia 24,4, in Chicago 31,0, in St. Louis 18,9, in San Franzisko 11,6, in Calcutta 22,1, in Bombay 34,2, in Madras 26,4. 8
Die beim Beginn der Berichtswoche an den deutschen Beobach⸗ tungsstationen vorherrschenden östlichen (süd⸗ und nordöstlichen) Windrichtungen gingen um die Mitte der Woche, in Berlin und Cöln nach kurzem Wechsel mit Nordwest, in westliche und südwest⸗ liche um und blieben auch bis, zum Schluß der Woche vorwiegend, nur in Conitz und Breslau wehten bis zum 7. August Nordwest⸗ winde, die am Schluß der Woche auch wieder in Conitz vorwalteten (in Cöln nördliche). Die Temperatur der Luft stieg in der ersten Hälfte der Woche und überstieg an einigen Orten das Monatsmittel. In der zweiten Hälfte der Woche kühlte sich die Luftwärme nach Entladung häufiger, von zum Theil heftigen Regengüssen begleiteten Gewittern merklich ab. Der Luftdruck sank in den ersten Tagen, be⸗ hauptete sich jedoch dann bis zum Schluß der Woche auf seinen ein⸗ genommenen Standpunkt. 12
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte ge⸗ stalteten sich in der Berichtswoche wieder ungünstiger, nur die größeren englischen Städte zeigen im Allgemeinen kleinere Sterblich⸗ keitsverhältnißzahlen. In den deutschen Städten stieg die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet) auf 28,4 von 25,8 der vorhergegangenen Woche. Nament⸗ lich erscheint die Sterblichkeit des Säuglingsalters gesteigert, zu⸗ meist in Folge des wieder häufigeren Vorkommens der Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, so daß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet, 143 Kinder unter 1 Jahr starben gegen 110 der Vorwoche (in Berlin 201 gegen 168).
Unter den Todesursachen erscheinen die meisten Infektions⸗ krankheiten häusiger, insbesondere aber Darmkatarrhe und Brech⸗ durcheälle der Kinder, die in den deutschen Städten 820 Todesfälle veranlaßten, gegen 601 der vorangegangenen Woche. In den meisten größeren Städten, namentlich aber in Stettin, Breslau, München, Nürnberg, Dresden, Leipzig, Berlin, Straßburg u. a., sowie in Wien, Pest, Paris, London, Christiania, St. Petersburg, Warschau u. a. ist die Zahl der dadurch bedingten Todesfälle eine größere. Masern waren in Berlin, Altona häufiger, in Frankfurt a. M., Offenbach, London seltener. Das Scharlachfieber gewann in ö Duisburg, Gladbach größere Ausdehnung. Diphtherische
ffektionen wurden in Berlin, Königsberg, Hamburg, Gladbach, Freiburg i. B. wieder häufiger Todesveranlassung. Der Unterleibs⸗ typhus erscheint gegen die Vorwoche wenig verändert. Der Fleck⸗ typhus wird seltener, es wurden nur 3 Todesfälle gemeldet (aus Königshütte, London, St. Petersburg je 1). Die Pocken zeigen gegen die vorhergegangene Woche keine wesentlichen Veränderungen. In Pest, Paris, London, Lissabon ist die Zahl der Todesfälle fast die gleiche der vorangegan⸗ genen Woche, in St. Petersburg sank sie auf 13, in Wien auf 2, in Warschau gleichfalls auf 2, in Bukarest stieg sie auf 4, in Barcelona auf 6. Aus Berlin, Thorn, Genf, Odessa werden vereinzelte Blattern⸗ todesfälle gemeldet. — Am gelben Fieber erkrankten in Memphis in der am 26. Juli beendeten Woche 85 Personen, von denen 37 starben. Auch nach einigen anderen amerikanischen Städten (New⸗ Pork, Brooklyn, Louisville) sind durch lüchtlinge vereinzelte Er⸗ frankungs⸗ und Todesfälle am gelben Fieber beobachtet worden.
— Den „Mittheilungen für die öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten“, entnehmen wir Folgendes über die Verwaltungsergebnisse der Magdeburgischen Land⸗Feuersozietät im Jahre 1878: Es betrugen die Einnahmen an Beiträgen 932 029 ℳ, an Zinsen 121 065 ℳ an Diversen 3245 ℳ, im Ganzen 1 056 340 ℳ; die Aus⸗ gaben im Gesammtbetrage von 645 814 ℳ setzen sich zusammen aus angewiesenen Schadenvergütungen mit 484 085 ℳ, Kosten der Schadenerhebungen 3621 ℳ, Ausgaben für öffentliche Zwecke mit 35 020 ℳ, für Spezialabschätzungen und Tarxrevisionen 24 719 ℳ, sonstige ordentliche Verwaltungskosten 95 865 ℳ, Diverse 2502 ℳ; es ergiebt sich also eine Mehreinnahme von 410 525 ℳ Das Vermögen des Instituts am Jahresschluß wies unter den Aktiven nach einen Kassenbestand von 147 227 ℳ, rückständige Beiträge 485 211 ℳ, Werthpapiere im Betrage von 2 722 650 ℳ Nom. zum Einkaufspreise von 2 600 176 ℳ, Hypothekarische Ausleihungen 503 2320 ℳ, Werth des In⸗ ventars 6000 ℳ, im Ganzen 3 741 845 ℳ; denselben stehen ein Passivposten rückständige Schadenvergütungen mit 83 3841 ℳ gegenüber, so daß sich ein Aktivüberschuß von 3 658 503 ℳ ergiebt.
8 Bei der Berliner Feuersozietät beliefen sich in dem mit dem 30. September 1878 beendeten Rechnungsjahre die Einnahmen im Ganzen auf 1 315 374 ℳ, und zwar für ausgeschriebene Beiträge 1 295 150 ℳ, Hälfte des Ueberschusses aus der Hausverwaltung 3906 ℳ, abgesetzte Schadenvergütungen 15 868 ℳ, Diverse 449 ℳ; die Ausgaben betrugen für festgestellte Schadenvergütungen 818 506 ℳ, Schadenerhebungskosten 5566 ℳ, Beitrag zu den Kosten des Feuer⸗ löschwesens 433 528 ℳ, ordentliche Verwaltungskosten 59 067 ℳ, außerordentliche Verwaltungskosten und Zinsen für Darlehen aus der städtischen Sparkasse 13 493 ℳ, im Ganzen 1 330 162 ℳ; es ergiebt sich also eine Mehrausgabe von 14 787 ℳ Das Vermögen der Sozietät wies am 30. September 1878 auf an Aktiven: Die rückständigen Beiträge mit 1 297 234 ℳ, an Passiven: den Kassenvorschuß mit 220 143 ℳ, die rückständigen Schadenvergütungen mit 529 796 ℳ, sonstige Ausgaberückstände 22 205 ℳ, im Ganzen 772 144 ℳ, so daß sich der Aktiv⸗ Ueberschuß auf 525 089 ℳ berechnet. — Der absolute Zuwachs des Versicherungsbestandes betrug 96 446 200 ℳ und zwar durch Neubau 64 107 400 ℳ, durch neue Taxen 38 913 000 ℳ, während gelöscht wurden 6 574 200 ℳ Im Jahre 1877/8 kamen 2 Blitzstrahlbeschä⸗ digungen, 15 Gasexplosionen, 18 Gardinenbrände und 394 sonstige Brandfälle vor. Entschädigungen waren für 367 Brandfälle u. dgl. zu leisten. Die größten Entschädigungen erheischten: der Brand der Berliner Brotfabrik (Aktien⸗Gesellschaft) mit 137 517 ℳ, der Brand einer Brauerei mit 129 640 ℳ, der Brand der Busse'schen Brauerei mit 324 482 ℳ, während für die übrigen 364 Schadenfälle nur 226 867 ℳ zu vergüten waren.
Die Feuersozietät der Stadt Stettin hatte im Jahre 1878 folgende Verwaltungsergebnisse: es beliefen sich die Einnahmen aus Beiträgen pro 1878 auf 48 081 ℳ, aus Zinsen auf 2860 ℳ, im Ganzen auf 50 441 ℳ; denselben standen an Ausgaben gegen⸗ über: Schadenvergütungen pro 1878 4292 ℳ osten der Schaden
erhebungen 180 ℳ, Rückversicherungsprämien ℳ, Beitrag zum Feuerlöschwesen 9000 ℳ, ordentliche Verwaltungskosten 998 ℳ, außerordentliche Kosten 596 ℳ, im Ganzen 16 209 ℳ, so daß sich ein Uꝛberschuß der Einnahmen ergiebt von 34 232 ℳ Das Vermögen des Instituts ist auf 76 824 ℳ gestiegen, und zwar waren ult. 1878 an Kassenbestand 2824 ℳ, an Werthpvapieren 74 000 ℳ vorhanden. Ende 1878 waren 72 817 400 ℳ (+ 981 745 ℳ gegen 1877) versichert.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Recht der Aktien⸗ Gesellschaften. Kritik und Reformvorschläge von Hermann Löwenfeld, Königlich preuß. Gerichts⸗Assessor a. D. Berlin. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). 1879. — Das deutsche Aktienrecht ist während der letzten Jahre mannigfach Gegenstand der kritischen Beurtheilung gewesen. Juristen und Laien haben sich bemüht, Vorschläge zu formuliren oder wenig⸗ stens zu skizziren, mit deren Hülfe den aus Aktiengeschäften drohenden Gefahren 1öö646 begegnet werden soll. Es ist viel schätz⸗ bares und zum Theil sehr werthvolles Material in Folge dessen in Monographien, wissenschaftlichen Zeitschriften und in der Tagespresse niedergelegt. Die Verfasser dieser Arbeiten haben jedoch fast aus⸗ nahmslos nur ausgewählte Abschnitte der schwierigen Ma⸗ terie behandelt, nur gerade die ihnen auffälligen Mängel des Gesetzes zum Gegenstand der Beurtheilung ausgewählt. In dem vorliegenden Buche hat sich nun der Verfasser bemüht, alle Institute dieses Rechtsgebietes einzeln und in ihrem Zusammenhange mit einander zu befrachten und sich die Auf⸗ gabe gestellt, das gesammte Gebiet des Aktienrechts einer systematisch geordneten Beurtheilung zu unterziehen und versucht, aus den Mängeln selbst die Reformvorschläge zu entwickeln. Der Verfasser bekämpft die auch von sachverständigen Beurtheilern wiederholt und mit Eifer vertretene Meinung, daß man das geltende Aktiengesetz mit Unrecht als mangelhaft bezeichne, daß nur seiner mißbräuchlichen Anwendung Zügel anzulegen seien, und daß die etwaigen Lücken besser durch Selbsthülfe als durch eine gesetzgeberische Reform aus⸗ gefüllt werden könnten. Als langjähriger Banksyndikus ist er von praktischen Gesichtspunkten ausgegangen und hat die Motive für die von ihm vorgeschlagenen Reformen vornehmlich solchen Mängeln entnommen, welche die Praxis seit Publikation der Novelle zum Vorschein gebracht hat. Neben dieser praktischen Richtung seiner Untersuchungen hat der Verfasser die dogmatische Seite der Frage nicht vernachlässigt; in einer Reihe dogmatischer Erörterungen hat derselbe den Standpunkt der Wissenschaft und denjenigen des höchsten Gerichtshofes in den Kreis der Untersuchung gezogen, ohne sonst die Uebersichtlichkeit der Darstellung durch eine übermäßige Fülle von Material zu beeinträchtigen. Der Inhalt der fremden Rechte ist nicht durchweg dem geltenden deutschen Aktienrechte gegenübergestellt, dies vielmehr nur in solchen Fällen gethan, wo wichtiges Material für Reformvorschläge in den fremdländischen Satzungen geboten war, oder wo mit ihrer Hülfe die Mängel des geltenden deutschen Rechtes lebendiger illustrirt werden konnten. Auch die stenographischen Pro⸗ tokolle der preußischen parlamentarischen Untersuchungskommission sind wiederholt in den Kreis der Betrachtung gezogen worden.
London, 15. August. Der Afrikareisende Henry M. Stan⸗ ley kam am 24. Juli an Bord des Dampfers „Albion“ in Sierra Leone an und reiste am 1. August nach Banana am Congoflusse
Gewerbe und Handel.
Zufolge Nachrichten aus Aux Cayes auf Haiti ist im dortigen Hafen das gelbe Fieber ausgebrochen. Bis zum 22. Juli d. J. waren der Seuche neun Seeleute, darunter ein Kapitän und zwei Steuermänner, erlegen. Die Besatzung des am 15. Juli von Aux Cayes in See gegangenen deutschen Schiffes „Amazone“ ist von dem gelben Fieber gänzlich verschont geblieben. Man schreibt diesen erfreulichen Umstand hauptsächlich der passenden Arbeitseinthei⸗ lung und der Verkürzung der Arbeitszeit der Matrosen zu.
— Im Verlage von Wiegandt, Hempel u. Parey hierselbst sind in bekannter bequemer Ausstattung als Notizbuch der Taschen⸗ kalender für Zuckerfabrikanten, 3. Jahrgang (1. Juli 1879 bis 30. Juni 1880), herausgegeben von Dr. Karl Stammer, und Stammers Brennerei⸗Kalender (auf dieselbe Zeit) erschienen. Die beiden Kalendern angehängten Hülfsbücher enthalten alle erdenk⸗ baren Tabellen, Uebersichten, Gesetzesbestimmungen u. s. w., welche in den fraglichen Geschäftsbetrieben benöthigt werden. Der Preis für jeden Kalender beträgt 3 ℳ
Nürnberg, 16. August. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) Am Hopfenmarkt herrscht immer noch eine sehr ruhige Stimmung. Die Lager sind so überfüllt, wie selten so kurze Zeit vor der Ernte. Alltäglich kommen weitere nicht unbedeutende Zufuhren. Unter diesen Umständen war ein ferneres Sinken der Preise unvermeidlich. So lange Export und Speku⸗ lation leblos sind, wird auch das Geschäft am Markte im Allge⸗ meinen bis zur neuen Ernte leblos bleiben. Der durchschnittliche tägliche Umsatz dieser Woche betrug ca. 80 — 100 Ballen. Man kann von einem bestimmten Preissatz nicht sprechen, aber im Allge⸗ meinen annehmen, daß die Preise seit Beginn der Woche wieder um durchschnittlich 5 ℳ gefallen sind. Die wenigen bisher ange⸗ kommenen Ballen neuer Waare wurden schleppend zum Preise von 250 — 260 ℳ verkauft. Geringe 78er Waare ist selbst beim nie⸗ drigsten Angebot unverkäuflich. — Das Wetter ist fortwährend warm, und der Stand der gesunden Pflanzen hat sich allenthalbeu gebesent Eintreten eines kräftigenden Regens wäre jedoch sehr zu wünschen.
Dessau, 15. August. Der „Anh. Staats⸗Anz.“ schreibt: Nach heute hier eingetroffenen telegraphischen Nachrichten aus Leopolds⸗ hall ist am Donnerstag Abend ein Theil der dritten und vierten Etage des Salzwerks eingestürzt. Menschenleben sind in Folge dieses Ein⸗ sturzes glücklicherweise nicht zu beklagen und sind auch die Arbeiten durch diesen Unfall in keiner Weise behindert. Wie wir hören, ist dies Ereigniß als ein besonders großer Unglücksfall für das Werk nicht zu betrachten, da die betreffenden Strecken ohnehin zugeschüttet wer⸗ den sollten. 1
Glasgow, 16. August. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 292 400 Tons gegen 190 500 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 89 gegen 96 im vorigen Jahre. .
London, 16. August (W. T. B.) Die gestrige Woll⸗ auktion war sehr lebhaft; Preise erreichten beinahe die höchsten welche bei der letzten Auktion bezahlt wurden.
Krakau, 14. August. Die technische Kommission erklärte die Situation in Wieliczka für gefahrlos. In Folge dessen hat der Bürgermeister in öffentlichen Plakaten die Bevölkerung de Stadt aufgefordert, sich zu beruhigen.
Verkehrs⸗Anstalten. 8
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Die Eisenbahn Oppeln⸗Peiskretscham, welche auf den Strecken Oppeln⸗Groß⸗Strehlitz und Groß⸗Strehlitz⸗Tost am 1. Oktober 1878 bz. 15. Mai 1879 eröffnet worden ist, ist am 15. August auf der weiteren Strecke Tost⸗Peiskretscham dem Betriebe übergeben worden.
Triest, 18. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Urano“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Morgen aus Alexandrien hier eingetroffen.
New⸗York, 16. August. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Neckar“ ist hier eingetroffen.
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