1879 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

St. Petersbrarg, 19. August. (W. T. B.) Produktenn, arkt. Talg loco 58,00. Fr. Weizen loco 14,90. Roggen loco 7,75. loco 32,00 I cinsaat (9 Pud) loce 16,25. New-Aork, 19. August. (W. T. B

Waarenbericht. Baumwolle in

8

August 57,00, Hafer "0co 800. Hanf Wetter: Warm.

New-Orlesns 10 ½. Petroleum in Newx-Tork 6 ⅛, do. in Philaselphia 6 ½, rohes Potro)eum 5, do. Pipe line Certifcats D. 66 C. Mehl 4 D. 40 C. Rother Winterweizen 1 D. 09 C. Mais (olâ mixed) 47 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ⁄. Kaffee (Rio-) 13 ½. Schwalz (Marke Wilcor) 6 8⅝, do. Fairbanks 6 ½. Speck (shert eclear) 5 ½ C. Getreidefracht 6 ½.

1“ Eisenbahn-Einnahmen. Grossherzoglich Badische Staats-Eisenbahnen. Im Juli cr. 2 915 255 (+ 146 727 ℳ), seit 1. Januar + 943 219 Braunschweigische Eisenbahn. Im Juli cr. 898 520 (+ 11 363 ℳ), seit 1. Januar 127 213

Fdew-York 11 ⅝, do. in Anamnen asrnsamnang msan

Eumgen

nnamnmemnee me.

Theater.

Gestorben:

Hr. Rechts⸗Anwalt Wunder (Lud⸗

[6673]

Bekanntmachung.

Einsicht offen. Die beim Kontrakts⸗Abschluß zu

Khönigliche Schauspiele. Donnerstag:

Opernhaus. 154. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Freitag: Opernhaus. 155. Vorstellung. Der Bauer als Millionär, oder: Das Mädchen aus der Feenwelt. Original⸗Zaubermärchen mit Ge⸗

sang und Tanz in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

8 8 Wallner-Theater. Donnerstag: Zum vierten Male: Traumbilder. Posse mit Gesang in 3 Alten von W. Manstädt und C. Thomas. Musik von W. Manstädt. 8

8 88 3 3 8 111A4“ Victoria-Theater. Dtirektion: Emil Hahn. Donnerstag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrugdre, vom Theater della Scala in Mailand und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. Z. 111 M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D’Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von

In Scene gesetzt von Emil Hahn.

1u“

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Donnerstag: Zum 4. Male: Eine stille Garten⸗ wohnung. Schwank in 4 Akten von Oscar Justinus. Vor und nach der Vorstellung Großes Garten⸗ Concert. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

(Auf vieles Verlangen): 3. Gartenfest. Von 5 Uhr an ununterbrochen bis 12 Uhr Großes

Dovppel⸗Concert, ausgesführt von der Kapelle des Hauses, dem Masikcorps des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß und dem Hennebergschen Gesangverein. Im

Theater: Zum 5. Male: Eine stille Garten⸗

wohnung. 1

8

Garmania-Sommer-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Frl. Louise Dann. Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. 1 Frreitag: (Nur noch bis Sonntag): Gastspiel des Hrn. A. Müller. Der Stumme und sein

Affe. Melodramat. Spektakelstück mit Gesang in Belle-Allance-Theater. Donnerstag: Auftreten des 5 ½ Jahre alten Rechenkünstlers Moritz Frankl in seinen wunderbaren Leistungen im Kopf⸗ rechnen. Das größte Phänomen des 19. Jahr⸗ hunderts. Hierzu: Familie Hörner. Schwank in 3 Akten von A. Anno. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Von 6 Uhr an ununterbrochen Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold.) Schwe⸗ disches und Steyrisches Damen⸗Quartett. Tyroler Sängergesellschaft. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang der Vor⸗ stellung 7 Uhr Auftreten des Moritz Frankl 2 Uhr. Entrée 50 ₰. Freitag: Großes Monstre⸗Concert.

Familien⸗Nachrichten⸗

Verlobt: Frl. Martha Löther mit Hrn. Referendar Hans Kutsche (Weimar Elgersburg). Frl. Erna Müller mit Hrn. Dr. phil. Emil Dieckhoff (Verden— Osterode a. Harz). Frl. Minna Alexander mit Hrn. Dr. med. Alexander (Stolp⸗ münde Bublitz). Frl. Rose v. Spies mit Hrn. Kapitän⸗Lieutenant Curt Freiherr ron

Maltzahn (Polonken bei Danzig). Frl. Me⸗ 68 lanie v. Kühn mit Hrn. Major und Abtheilungs⸗ Commandeur v. Hahn (Naumburg a. S.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor v. Putt⸗ kamer (Jagow). Hrn. Premier⸗Lieutenant Leo Feldt (Magdeburg). Hrn. Rektor Möller (Als⸗ wede). Eine Tochter: Hrn. v. Siegroth (Jantkawe). Hrn. Eisenbahn⸗Maschinen⸗ Inspektor Klooß (Breslau).

8 8

wigsburg). Frau Major Auguste v. Merckel, geb. Goßler (Ratibor).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Ernenerung. Der hinter die Wittwe Johaunna Juliane Gruner, geb. Her⸗ mann, in den Akten G. 14/77 Dep. I., jetzt G. 673/77 rep. wegen wiederholten vollendeten und einmaligen versuchten Betruges unter dem 29. Januar 1878 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879. König⸗ liches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Deputation I. für Schwurgerichtssachen.

Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter den Brauerei⸗Juspektor Johaun Joachim Karl Christian Gilow, G. 15/75 Dep. I., jetzt G. 605 de 75 rep., wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 27. März 1877 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation I. für Schwur⸗ gerichtssachen.*

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

erliner Stadteisenbahn.

Die Verglasung der Dächer und des westlichen Endab⸗ schlusses der Halle im östlichen Anschlußbahnhofe der Berli⸗

W * ner Stadteisenbahn (Nieder⸗ schhlesisch⸗Märkischer Personen⸗ bahnhof) inkl. Lieferung aller zugehörigen Materia⸗ lien im Betrage von ca. 1100 qm 1 mm bis 5 mm st. geblasener Gläser soll in Submission ver⸗ geben werden. Zeichnungen und Massenberechnung liegen in unserem Centralbureau (Baumeister Schwieger) aus. Die Bedingungen nebst Offerten⸗ formular werden ebendaselbst gegen Erlegung von 3 abgegeben, aber nur an solche Unternehmer, deren Qualifikation und Leistungsfähigkeit uns durch Atteste über größere ähnliche Arbeitsausführungen bei fiskalischen Behörden oder Eisenbahnen genügend dargethan wird. Angebote sind versiegelt, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis späte⸗ stens Sonnabend, den 30. August cr., Vormit⸗ tags 11 Uhr, an uns einzureichen, um welche Zeit sie in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten geöffnet werden sollen. Cto. 324/8.) Berlin, den 16. August 1879. Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗ eisenbahn.

[7124] Bekanntmachung.

wege an den Mindestfordernden vergeben werden. Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift „Sub⸗

mission auf Herstellung der Fundamente ꝛc.“

bis zu dem am 5. September d. J., Vormittags

11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde;

anberaumten Termine einzureichen.

Die Bedingungen nebst Kostenanschlag und Zeich⸗ nungen liegen in der Registratur der Seewarke Seemannshaus zur Einsicht aus und werden auch 1114““ gegen Erstattung der Kosten ab⸗ gegeben.

Hamburg, den 16. August 1879. 1

DSDie Direktion der Seewarte.

[7170]

Für die Kaiserliche Werft in Kiel sollen nach⸗ stehend verzeichnete Takelageketten: 40 m von 6 mm Stärke, 88 m von 22 mm Stärke, 75 m von 12 mm Stärke beschafft werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift: „Suhmission auf Lieferung von Take⸗ lageketten“ bis zu dem am 5. September d. J., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 14. August 1879. 8

Kaiserliche Werft. 8 Verwaltungs⸗Abtheilung.

Bekanntmachung.

Das im Kreise Göttingen, Landdrosteibezirk Hildesheim, Provinz Hannover, belegene Klostergut Diemarden soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1880 bis dahin 1898 öffentlich meistbietend verpachtet werden, und

ist dazu Termin auf

Donnerstag, den 18. September c., Vormittags 11 Uhr,

„Die Herstellung der Fundamente und des Sockels für den Bau eines neuen Dienstgebäudes der Deut⸗ schen Seewarte zu Hamburg soll im Submissionz⸗

Zum 1. Januar 1880 sollen in diesseitiger An⸗ stalt ceircea 20 männliche Zuchthausgefangene, welche bisher mit Papierarbeiten beschäftigt waren, anderweitig zu geeigneten, der Gesundheit nicht schädlichen Industrie⸗Arbeiten kontraktlich vergeben werden.

Die Bedingungen liegen in hiesiger Anstalt zur

hinterlegende Kaution beträgt 1200 Schriftliche Offerten werden bis zum 5. September er., Vormittags 11 Uhr. entgegengenommen. Berlin N. W., den 28. Juli 1879. Direktion der Königlichen Neuen Strafanstalt. (Zellengefängniß.)

Verloosung, Amortisation,

Sinszahlung u. s. w⸗ von öffentlichen

Papieren⸗ [10045] 1 Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktie Nr. 64934, die Bergisch⸗Märkischen Prioritäts⸗ Obligationen VI. Serie Nr. 44028 und 55304 à 100 Thlr., sowie die fünsprozentige Nordbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 04378 à 100 Thlr. sind angeblich verloren resp. vernichtet.

In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗Statuts fordern wir die etwaigen gegenwärtigen Inhaber der vorgedachten Werthpapiere auf, solche bei uns einzuliefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in dem vorgedachten Statut⸗Paragraphen vor⸗ geschriebenen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werden.

Elberfeld, den 5. Dezember 1878. 1

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

11““

[7175] Auf Grund der Bestimmung sub 2 des zweiten

ö“ kachtrags vom 2. Mai zu dem Statut

1e“ 1. Oktober 1858 für die Sparkasse zu Zeitz vom 21. Fäniie. 1.8

bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Sparkassen⸗Kuratorium unter Zustimmung bei⸗ der Stadtbehörden beschlossen hat, den Zinsfuß für diejenigen Spareinlagen, welche mit 4 % ver⸗ zinst werden, vom 1. Jannar 1880 an auf 36⁄10 % herabzusetzen.

Zeitz, den 15. August 1879. (H. 53546.)

Die Sparkassen⸗Verwaltung. Der Magistrat. Born.

[7154] 8 Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn. Da am 1. September a. c. der letzte der den 4 % Prioritäts⸗Obligationen der Hamburg⸗Berge⸗ dorfer Eisenbahn beigegebenen 2. Serie Zinscoupons (Nr. 24) zur Erhebung kommt, wird behufs der neuer Zinscoupons Folgendes bekannt ge⸗ macht: „Die Talons nicht ausgelooster Prioritäts⸗ Obligationen sind nebst Serien⸗ und Nummern⸗ Verzeichniß vom 3. September a. e. im Bureau der Haupt⸗Staats⸗Casse einzulie⸗ fern und dagegen die neuen Couponsbogen in Empfang zu nehmen. Hamburg, den 15. August 1879.

16645] Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn.

Unter Hinweis auf §. 46 der Statuten bringen

1 wir hiermit zur Kenntniß, daß die nachstehend ver⸗

zeichneten Dividende⸗- und Abschlagsdividende⸗Cou⸗ pons des Betriebsjahres 1877 bis jetzt nicht zur Einlösung gekommen sind, indem wir die Besitzer einladen, deren Beträge bei unseren Zahlstellen in Empfang zu nehmen. Abschlags⸗Dividende⸗Conpons Nr. 15 vom 1. Oktober 1877 der Aktien à 250 Fl.: Nr. 24296 bis 24299 incl., 48789 55558. 6 St. Abschlags⸗Dividende⸗Coupons Nr. 19 vom 1. Oktober 1877 der Aktien à 200 Thlr.: Nr. 2229 2230 14083 15837 bis 15840 incl., 18378 18403 bis 18405 incl., 20675 30214 41559 45817 45818 46284 bis 46286 incl., 47810 48388 bis 48400 incl., 50503 50942 50943 60797 bis 60800 incl., 61543 67055 69481 69482 84375 85599 88654 92702 ö 111880 117440 117459 bis 465 incl.

Dividende⸗Coupons Nr. 16 vom 15. Mal 1878 der Aktien à 250 Fl.: Nr. 1142 5546 18572 19300 21332 24296 bis 24299 incl. 30095

bis 30099 incl., 48789 53576 55558 69897 bis

69900 incl. 21 St.

Dividende⸗Coupons Nr. 20 vom 15. Mai 1878 der Aktien à 200 Thlr.: Nr. 2229 2230 10440 14083 15837 bis 15840 incl., 16485 18378 18403 bis 18405 incl., 21678 21679 22125 25712 29373 bis 29376 incl., 31244 31247 41559 43414 45817 45818 46284 bis 46286 incl., 47810 48272 48388 bis 48400 incl., 50942 50943 57700 58223 58973 60797 bis 60800 incl., 60956 61399 61400 61543 62207 bis 62210 incl., 65067 67545 69481 69482 75848 84375 85599 85847 87735 bis 87737 incl., 87745 88654 95104 bis 95109 incl., 95534 108151 111880 115396 117440 117459 bis 117465 incl. 93 St.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß bezüglich der Aktien Nr. 45817 45818 48388 bis 48400 incl. à 200 Thlr. nebst Talons und Coupons vom 1. Oktober 1873 bis 15. Mai 1882 und des Aktien⸗ certificates von 1873 Nr. 445 über fünf Stück Aktien à 200 Thlr., sowie ferner der Aktien Nr. 41559 84375 und 88654 à 200 Thlr. mit Talons und Coupons vom 1. Oktober 1877 bis 15. Mai 1882 und, endlich der Aktien Nr. 82848 und 82851 à 200 Thlr. mit Talons und Coupons vom 15. Mai 1879 bis 15. Mai 1882 bei dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Mainz das Amortisationsverfahren und zufolge Urtheile dieses Gerichtes vom 20. Fe⸗ bruar 1874, 16. März und 28. Dezember 1878 die

Zahlungssperre verordnet worden ist. Mainz, den 22. Juli 1879.

Die Finanz⸗Deputation.

[7172]

Der Verwaltungsrath.

Tivoli⸗Brauerei.

Die Ausgabe der neuen Dividendenscheine der

Berliner

Brauerei⸗Gesellse chaft

erfolgt vom Dienstag, den 26. d. M. ab.

Die Inhaber unserer Aktien werden ersucht, die Talons arithmetisch geordnet, mit doppeltem Nummerverzeichniß versehen, in den üblichen Geschäftsstunden beim Herrn Banquier Herrmann Paasch

hier, am Köllnischen Fischmarkt Nr. 4, einzureichen.

Nach dem 15. September cr. erfolgt die Ausgabe nur noch in unserem Comptoir auf Tivoli

am Kreuzberg. Berlin, den 20. Auaust 1879.

Der Aufsichtsrath der Berliner Brauerei⸗Gesellschaft.

C. H. wogeler.

Cto. 326/8.)

8

Die Fröffnung des Studienjehtes 1879/80

6. Oktober 1879 stattfinden. Beginn der Einschreibungen am 29. September, 10 Uhr Vormittags.

Programme von der Direktion zu erhalten. Hannover, im August 1879.

Königliche Technische Hochschule zu Hannover.

wird mit der Einweihung des neuen Gebäudes am

Der Director: Launhardt.

[6889]

W g

5 In Berlin, Leipzig, Cöln, Saalfeld, Frankfurt a. M., Breslau, München, Höchst a. M., Augsburg ꝛc. erfrechen sich unbefugte Individuen, unter verschiedenen anderen Benennungen, den beinahe in allen Ländern patentirten Copirapparat „Mectographe als: Autograph, Polygraph, Tachi⸗ graph, Centigraph, Multiplicator, Deutsche Reichsschnellschreibe⸗Masse, Trocken⸗Abziehapparate, Trocken⸗

Drucker ꝛc., Copir⸗Apparate undt ⸗Masse zu offeriren.

ahmungen, wie durch sachverständiges Gutachten erwiesen, eine Nachahmung des Deutschen Reichspatentes der

Sämmtliche derartige Apparate sind werthlose Nach⸗

Herren Kwaysser und Husak, Deutsches Reichspatent 5271. Sofern die Erfindung ein Arbeitsgeräth aus⸗

EE

4 50 für duas Vierteljahr.

8 1“““

Qus Abonnrement beträgt

nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

g Pawrnmonksenine für den Raum einer Druckzeile 30 8

Deutsches Reich.

Der Rechnungs⸗Rath Biester ist unter Belassung in seiner bisherigen Stellung als Vorsteher der Hauptbuchhalterei des Reichsschatz⸗Amts zum Bureauvorsteher des Reichsschatz⸗ Amts ernannt worden. 8 ““

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann und Liqueur⸗Fabrikanten Ferdinandus Jezehne Wilhelmus Hermanus Schmitz, alleinigen Inhaber der Firma „Wijnand Focking“ zu Amsterdam, das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der zur Zeit bei den Arbeiten zur Anlage des Ems⸗ Jade⸗Kanals in Aurich beschäftigte bisherige Regierungs⸗ aumeister Dannenberg ist zum Königlichen Wasser⸗ Baumeister daselbst ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt Dr. Friedberg nach Bad Emmss.

Bekanntmachung.

Die zweite Lehrerprüfung im hiesigen Königlichen Se⸗ minar für Stadtschullehrer wird vom 22. bis 25. Oktober d. J. 68 werden. Das Nähere ist im „Intelligenzblatt“ ent⸗

alten. Beerlin, den 19. August 1879. Königliches Provinzial⸗Schulkolleg ium. Reichenau.

Polizei⸗Verordnung.

Auf Grund der §§. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei⸗ Verwaltung vom 11. März 1850 (G. S. S. 265) verordnet das Polizei⸗Präsidium für den Polizeibezirk von Berlin nach Berathung mit dem Gemeindevorstand was folgt: 1“

Wer ein Schwein schlachtet oder schlachten läßt, ist verpflichtet, dasselbe von einem der für den betreffenden Bezirk angestellten Fleischbeschauer (§. 2) mikroskopisch untersuchen zu lassen.

Erst dann, wenn auf Grund dieser Untersuchung von dem kon⸗ zessionirten Fleischbeschauer ein Attest ausgestellt und demjenigen, welcher das Schwein schlachtet oder schlachten läßt, ausgehändigt worden ist, daß trotz gewissenhafter Prüfung keine Trichinen in den untersuch ten Fleischtheilen von ihm gefunden seien, darf das Schwein zerlegt und das Fleisch desselben an Andere überlassen oder zum Ge⸗ nusse für Menschen zubereitet werden.

Zur Ausführung der Trichinenschau (§. 1) werden Seitens des olizei⸗Präsidiums Schaubezirke gebildet und für jeden derselben ge⸗ prüfte Fleischbeschauer in genügender Anzahl angestellt und durch

öffentliche Bekanntmachung bezeichnet werden. Nur die in dieser Weise

ezeichneten Fleischbeschauer sind zur Vornahme der Untersuchung für en betreffenden Bezirk zuständig.

Die näheren Bestimmungen über Anstellung und Pflichten der ffentlichen Fleischbeschauer sind in dem beifolgenden Reglement of Feittigen Tage entha v“ G

8

ö1 Untersuchung frisch geschlachteter Schweine sind ausge⸗ schnitkene Stückchen aus dem rothen Fleisch des Zwerchfelles, des

und für die vorschriftsmäßige Ausfüllung der einzelnen Rubriken Sorge zu tragen, auch das Schlachtbuch ein Jahr nach der letzten Eintragung aufzubewahren, oder sich vom Fleischbeschauer über jedes geschlachtete Schwein eine besondere Bescheinigung, welche die in dem Schema Nr. 1 angegebenen Notizen enthalten muß, ausstellen zu lassen und solche glelchfalls ein Jahr aufzubewahren.

Das Schlachtbuch oder die in §. 5 bemerkte Bescheinigung ist den Beamten der Executivpolizei auf Erfordern jederzeit vorzulegen, auch auf Verlangen dem Polizei⸗Präsidium oder dessen Kommissarien einzureichen. . 87

Wird durch die nach §. 1 vorgenommene Untersuchung das Vor⸗ handensein von Trichinen im Schweine konstatirt, so hat der Fleisch⸗ beschauer dem zuständigen Polizeirevier, and wenn das Schwein auf dem Viehhofe geschlachtet ist, dem daselbst befindlichen Markt⸗Polizei⸗ Bureau ohne Verzug hiervon Anzeige zu machen. Der Besitzer des trichinenhaltigen Schweines hat sich bis auf Weiteres jeder Ver⸗ fügung über dasselbe zu enthalten, was polizeilich überwacht werden wird.

Ferner hat der 7 ö außer sonstigen Fleischtheilen den Rest der ihm übergebenen Fleischproben nebst den die Trichinen nach⸗ weisenden Präparaten, und zwar diese, so wie den Rest der Fleisch⸗ proben besonders verpackt und mi seinem Siegel oder dem des Polizeireviers verschlossen, dem Bezirks⸗Physikus des Bezirks zuzu⸗ stellen, in welchem das Schwein geschlachtet ist. 5

Der Letztere hat eine nochmalige Untersuchung der ihm vor⸗ gelegten Fleischtheile und Präparate vorzunehmen. Ergiebt diese Untersuchung keine Trichinen, so ist der vetreffende Fleischbeschauer sofort von dem Bezirks⸗Physikus vorzuladen, um Letzterem die von ihm entdeckten Trichinen nachzuweisen. Ergiebt sich auch bei dieser nochmaligen Prüfung das Vorhandensein von Trichinen nicht, so ist das Polizeirevier hiervon sofort durch schriftliches Attest zu benach⸗ richtigen, welches die im §. 1 vorgesehene Bescheinigung ersetzt. Auf Grund dieser Bescheinigung giebt das Polizeirevier das Schwein dem Besitzer frei.

§. 9.

Bestätigt dagegen der Bezirks⸗Physikus das Vorhandensein der Trichinen, so hat er sofort dem Polizei⸗Präsidium Anzeige zu machen, demselben auch die Präparate, welche die Trichinen nachweisen, wohl verkittet oder verlackt zur Aufbewahrung auf die Dauer von 2 Mo⸗ naten zu übergeben. Das Polizei⸗Präsidium ordnet die Beschlag⸗ nahme des trichinösen Schweines und dessen sofortigen Transport nach der fiskalischen Abdeckerei an. Diesen Transport bewirkt der Pächter der sfiskalischen Abdeckerei auf seine Kosten. Die Verladung in den Abdeckereiwagen erfolgt unter poltzeilicher Aufsicht.

§. 10.

„Auf der fiskalischen Abdeckerei erfolgt die Ausnutzung der trichinös befundenen Schweine nach Anlettung der von dem Polizei⸗ Präsidium dem Pächter der Abdeckerei hierfür ertheilten In⸗ struktion. Der Pächter der Abdeckerei zahlt dem Besitzer des Schweines eine Entschädigung, deren Höhe alljährlich vom Polsigi. Präsidium festgesetzt und im „Intelligenzblatt“ bekannt gemacht wird. Eine andere Entschädigung steht dem Besitzer des trichinösen Schweines nicht zu. 8 ö11111““

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldbuße von 5 bis 30 für jeden Kontraventionsfall bestraft. An Stelle der Geldb gens entsprechende Haft. 8 -

ö1““ 8 1“ 4 Angestellte Fleischbeschauer, welche die geforderte Untersuchung

der Schweine auf Trichinen (§§. 1 und 2) ohne hinreichenden Grund unterlassen oder verweigern, oder welche sich bei der Vornahme der mikroskopischen Untersuchung oder bei Führung des Kontrolbuches (§. 7 des Reglements) Nachlässigkeiten zu Schulden kommen lassen, werden mit Geldbuße bis zu 30 oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, sofern nicht nach dem Straf⸗ gesetzbuche eine härtere Strafe eintritt. §. 13.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1879 in Kraft.

Berlin, den 16. August 1879. W Königliches Polizei⸗Präsidium.

2) schon vor dieser Zeit in Berlin die Approbation erlangt haben, oder in Hannover auf Grund der abgelegten Prüfung für befähigt erklärt worden sind, in gerichtlichen und polizeilichen Fällen Gutachten abzugeben und bei Maßregeln gegen Ver⸗ breitung von Viehseuchen mitzuwirken,

bedürfen zur Erlangung der im §. 1 bezeichneten Anstellung nur der Meldung bei dem Polizei⸗Präsidium. Indessen steht ihnen ein An⸗ spruch auf Anstellung nicht zu. 8 8

Alle übrigen Personen, welche als öffentliche Fleischbeschauer angestellt zu werden wünschen, haben sich dem Polizei⸗ Präsidium gegenüber über ihre Zuverlässigkeit und allgemeine Befähigung für das in Rede stehende Geschäft auszuweisen. Sind in dieser Hinsicht keine Einwendungen zu erheben, so haben sie sich einer Prüfung durch eine von dem Königlichen Polizei⸗Präsi⸗ dium eingesetzte Prüfungskommission zu unterwerfen, welche aus dem Stadt⸗Physikus und dem Departements⸗Thierarzt besteht.

Für die Prüfung ist eine Gebühr von 5 vor Beginn der⸗ selben an den Stadt⸗Physikus zu zahlen.

Die Zulassung zur Prüfung Cfhlh jedoch nur insoweit, als für denjenigen Schaubezirk, innerhalb dessen der Bewerber seine Wohnung hat, ein Bedürfniß zur Anstellung von Fleischbeschauern vorhanden ist.

Für den aus dem Viehhof in der Brunnenstraße bestehenden Schaubezirk fällt die Bedingung des Wohnens innerhalb des Bezirks fort, die geeignete Lage der Wohnung wird nach freiem Ermessen ge⸗ prüft werden.

8 ½ 9.

Wenn die Prüfung bestanden ist, und der Geprüfte sich über den Besitz eines von dem Stadt⸗Physikus für brauchbar erachteten Mikroskops ausgewiesen hat, wird demselben die Bestallungs⸗Urkunde als öffentlicher Fleischbeschauer für einen bestimmten Schaubezirk (§. 2 der Polizei⸗Verordnung vom heutigen Tage) vom Polizei⸗Prä⸗ sidium ausgestellt.

Eine gleiche Urkunde erhalten die im §. 2 des Reglements auf⸗ geführten Personen.

Die Anstellung erfolgt stets nur auf Widerruf.

§. 5.

Bei Aushändigung der Bestallungs⸗Urkunde ist der Inhaber durch Handschlag an Eidesstatt zur gewissenhaften Vornahme aller ihm übertragenen Untersuchungen protokollarisch zu verpflichten.

§. 6.

Die dem Fleischbeschauer ertheilte Anstellung (§. 4) kann dem⸗ selben vom Polizei⸗Präsidium ohne formelles Verfahren entzogen werden, wenn er sich Pflichtverletzungen oder Nachlässigkeiten als Fleischbeschauer zu Schulden kommen läßt, oder wenn die Voraus⸗ setzungen nicht mehr zutreffen, unter denen seine Anstellung erfolgt ist, namentlich wenn der Betreffende es an Zuverlässigkeit, Glaub⸗ würdigkeit, Sorgfalt oder Nüchternheit fehlen läßt.

Außerdem wird die Anstellung auch dann zurückgenommen, wenn der Fleischbeschauer eine außerhalb des Schaubezirks, für welchen er bestellt ist, belegene Wohnung nimmt, wobei jedoch für die Fleisch⸗ beschauer des Viehhof⸗Bezirks der letzte Satz des §. 3 entsprechende Anwendung findett. 8 vIII1

4.

Die Fleischbeschauer sind verpflichtet, jeden Wechsel ihrer Woh⸗ nung sofort in besonderer Eingabe dem Königlichen Polizei⸗Prä⸗ sidium zur Anzeige zu bringen.

Ferner hat jeder Fleischbeschauer nach dem anliegenden Schema Nr. 2 ein Kontrolbuch zu führen und den Beamten der Exekutiv⸗ Polizei, sowie dem Polizei⸗Präsidium oder dessen Kommissarien auf Erfordern jederzeit zur Einsicht und Revision vorzulegen.

§. 8.

Die Namen und Hühesefhae. sämmtlicher öffentlicher Fleisch⸗ beschauer, sowie alle hierauf bezüglichen Aenderungen werden vom S g.needlum durch das „Intelligenzblatt“ zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht.

Zur Ertheilung des Untexrichtes in der Untersuchung auf Trichinen sind sämmtliche praktischen Aerzte, approbirten Thier⸗ ärzte und approbirten Apotheker berechtigt, welche sich zu diesem wecke bei dem Polizei⸗Präsidium gemeldet und von letzterem die Erlaubniß hierzu erhalten haben. Ihre Namen werden durch das „Intelligenzblatt“ öffentlich bekannt gemacht werden. 8

macht, ist nach §. 4 des Gesetzes die Benutzung ohne Erlaubniß nicht statthaft. Wer wissentlich hiergegen handelt, wird nach §. 34 mit Geldstrafe oder Gefängniß bis 1 Jahr belegt. Eine große Anzahl Individuen wurde bereits wegen Patenteingriff solcher Apparate laut §. 4, §. 35 und §. 36 verurtheilt und die vorhandenen imitirten Copir⸗Apparate und ⸗Masse confiscirt. Wer mir jene Individuen nam⸗ haft macht, welche derartige Copir⸗Apparate fabriciren und verschleißen, verspreche ich eine Belohnung. Der Copir⸗Apparat „Hectograph“ besteht aus einer Metall⸗Cassette, welche mit einer angenieteten Hoch⸗ druck⸗Messing⸗Etiquette K & H., k. k. ausschl. Privilegium, versehen ist, in welcher sich eine elastische Composition befindet. Man schreibt mit einer zum „Hectograph“ gehörigen Tinte auf beliebigem Papier, legt das Manusecript auf die Composition, die Schrift saugt sich momentan in die Masse ein; nun ent⸗ fernt man das Manuscript, legt andere Formulare auf, fährt einfach mit der flachen Hand darüber und kann so, je nach Geschwindigkeit des Copisten, Pläne, Noten, Schriftstücke, Zeichnungen ꝛc. von einem

Beauches, des Kehlkopfes und zwischen den Rippen zu verwenden. 8. Das Ausschneiden dieser Fleischproben ist von dem Fleischbeschauer v. Schlieckmann. selbst oder in dessen Gegenwart auszuführen. Sind mehrere Schweine 1 gleichzeitig geschlachtet, so ist dafür zu sorgen, daß keine Verwechse⸗

in unserem Geschäftslokale, Eichstraße 2 hierselbst, vor unserem Kommissarius, dem Herrn Regierungs⸗ Rath Weigel, angesetzt. r dem Klostergute Diemarden gehören: 0,7871 ha Hof⸗ und Baustellen 123,1472 Ackerland, 7,5342 Wiesen, 1,8487 Weiden, zus. 133,8605 ha.

Das Pachtgelderminimum ist auf 8000 festgestellt.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 60 000 erforderlich, über genthürnlichen Besitz, sowie über seine persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber ch spätestens bes zum 10. September d. J. bei uns auszuweisen hat.

Die Verpachtungsbedingungen und Licitationsregeln, sowie die Karte und das Grundstücks⸗ verzeichniß können in unserer Kanzlei an jedem Wochentage von 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen und die ersteren gegen Erstattung der Koplalien abschriftlich bezogen werden⸗

Hannover, den 6. Aubust 1879. 4

Königliche Kloster⸗Kammer.

1 keine . Die 9 affung der zur Untersuchung erforderlichen Mikroskope lungen der zur Untersuchung ausgeschnittenen Fleischstücke der ein⸗ bleibt den Fleischbeschauern überlassen, doch müssen diese Instrumente zelnen Schweine stattfinden kann. 86 bor hüis Fencieheeaen dem Stadt⸗Physikus (§. 4) geprüft und als vder senecheitt efsre Hehesseeenren nh, betee Cehkchagt Die Gebühr für die mir b es netersuchuag ether asschlnch oder achten la eischer, Wurstfabrikanten ꝛc.), hat ein acht⸗ 219 b. s e Gebühr für die mikroskopische Untersuchung eines geschlach⸗ 1 5 8 Es können nur solche Personen die Thätigkeit eines öffentlichen 2 Originale binnen 10—15 Minuten 50 80 Exemplare auf trockenem Wege gleichzeitig mit verschiedenen ETT1 Ge, n) Fh Eür. r g8 Fleischbeschauers (§. 1 der Herone gerbe dnnan) ausüben, welche von teten üvenn es Trichinen beträgt eine Mark. Tintenfarben vervielfältigen. Nach gemachtem Gebrauch kann die Schrift von der Masse mit kaltem getragen, wird das Buch dem Fleischbeschauer bei der mikroskopischen dem Polizei⸗Präsidium öffentlich angestellt sind. Für 8 n Frsuchnmg eines in dem polizeilichen ee en; Wasser und Schwamm so leicht weggewischt werden, wie wenn man die Schrift von einer beschriebenen Untersuchung zur Ausfüllung der Rubriken 5 und 6 vorgelegt. 8 5 28 ehhofe Fev ee. Schweines 28 868 88 ühr von Schiefertafel mit dem Schwamm wegwischt, wodurch der Apparat zur Aufnahme und Abgabe einer Diese Schlachtbücher sind ein Jahr lang nach der letzten Ein⸗ §. 2. 50 Pfennig anstatt der obigen von einer Mark zu entrichten. neuen Arbeit fähig ist. Die Composition nutzt sich durch das Copiren und Wegwischen der Schrift bei⸗ tragung aufzubewahren. Beamtete Thierärzte, approbirte Aerzte und Apotheker, sowie die⸗ Berlin, den 16. August 1879. 8 nahe gar nicht ab. Fehwarze Verrvielfältigungs-Limte ist seit neuester Zeit stets rorräthig. 1 senigen approbirten Thierärzte, welche Köniali lihei⸗Prͤfidi ektographirte Abdrücke werden gratis und franco versendet, schriflliche Anfragen sofort beant⸗ 1) die Prüfung als Thierarzt, nach Vorschrift des Prüfungs⸗ Königliches Polizei⸗Präsidium. jederverkäufer und solide Verireter gesucht. Reglements vom 25. September 1869 (Bundes⸗Gesetzblatt J. V.: Joses Lewitus, Fabrekbesitzer, Wien I., Babenbergerstraße 9. (W. 9048.) Seite 635), bestanden haben, der 1 v. Schlieckmann.

Nicht Gewerbetreibende, welche ein Schwein .v oder schlachten lassen, haben entweder ein gleiches Schlachtbuch zu führen

wortet.