Slasgow, 22. August. (W. T. B.) Roheisen. Mized numbres warrants 43 sh. NManechester, 22. August. (W. T. B.) 12r Water Armitage 7, 12r Water IaA Micholls 9, 1 Mayoll 9 8⅜, 40r Medio Wilkinson 10 ½, land 9 ⅞, 40r Double Weston 16/18 34/⁄50 8 ½ pfd. 91 ½. Anziehend. Paris, 22. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen fest,
lor
28,50. Mehl fest, tember-Dezember fest, pr. August ber-Dezember Angust 59 75, pr. September-Dezbr. 59,50. Puarzs, 22. August. (W. T. B.) Rohzucker sfest. Nr. 10/13 pr. 53,50, Nr. 7/9 pr. August pr. 100 Kiiogr. Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Ki. 60,00, pr. September-Dezbr. 59,50
62 00.
78,25,
St. Petersburg, 22. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco 13,75.
22
New-Nork, 22. (W. T. B.)
Waarenbericht.
August.
6 ½. rohes Petroleum 5, Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen 1 D. 10 mired) 47 1³ ½
clesr) 6 C. Getreidefrscht 6 ⅛.
30r Water Gidlow 9 ½, 30r Water layton 36r Warpcops Quzlität Bow- 10 ¼, 60r Double Weston 13 ¼, Trigters
pr. August Sept. 28,50, pr. September-Dezember 28,50, pr. November-Februar pr. August 61,75, pr. Sept. pr. November-Februar 62 00. Pr. Ssptember 78,50, 78,75, pr. Januar-April 79,00. Spiritus still, pr.
August pr. 100 Küogr. 59.50.
Pr. August 60,75, pr.
Roggen 10c0 7,75. Hafer loco 5,00. 9 % 32,00 Leinsaat (9 Pud) loce 16,25. — Wetter: Warm.
Baumwolle in New-Nork 11 ¾, do. in New-Orleans 10 ⅛. Petroleum in New-XYork 6 ½, do. do. Pipe line Certificats
C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¾. Schmalz (Marke Wilcox) 6 ⅞. do. Faürbanks 6 ½. Speck (shori
New-York, 22. August. 3 d.
7 ½, 10,
20r Water 401 Mule
.1“ 1u“
Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions-
häfen 5000 B., Ausfuhr nach Grossbritannien 7000 B., Ausfubr nach dem Kontinent 4000 B. Vorrath 86 000 B.
(w. T. B.)
keinen Anlass,
29 00 pr.
Warrants war es sehr lebhaft, letzte Notirung
62,00, pr. Sep- Rüböl pr. Septem-
pro 100 kg. Eisenbahnschienen
Weisser Septbr.
Hanf witzer 28,00 à 28,50 pro 100
in Philsdelphia
Berlin, 21. August. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loewenberg. vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Im Markt ist etwas mehr Begehr und die Pre ise zum Theil auch besser. Markt verkehrte in fester Haltung, schlisslich wieder etwas matter, die 42 ½ Kassa pro Tons, Middlesbro-Eisen bleibt fest. Hier zeigt sich schon mehr Kauflast nach Roheisen und gelten gute und beste Marken schottisches 6,60 à 7,40 und
Bauten in ganzen Längen 6,60 à 7,00. Walzeisen schwach, 14,00 à 14,40, und Bleche 20,00 à 24,00 pro 100 kg. Kupfer besser, und bessere Sorten engl. und austral. 126,00 à 130,00 und Mans- felder 128,00 à 129,00 pro 100 kg. Zinn höher, Bancazinn 146,00 à 147,00 und prima engl. Lammzinn 137,00 à 138,00 pr. 100 kg. Zink stramm, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 38,50 Talg loco 58,00. pr. Argust 56,00, à 40,00 pro 100 kg. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarno-
englische Schmiedekohlen nach Qualität bis fälische bis 51,00 pro 40 hl, schlesischer Koks 1,80 à 2,10 pro 100 kg frei hier.
Markt war,
Roheisen: Der Glasgower Verschiffungseisen besser, mit
Gerste ist englisches 5,80 à 6,10 zum Verwalzen 5,60 à 5,80, zu
gute
ten und variirt Kohlen und Koks ruhig, 48,00, desgl. west- und westfälischer Schmelz-
kg.
abwartenden Haltung, die Spekulation
sieht in diesem Augenblick zu verkaufen, während ihr andererseits Angesichts
der bedeutenden Abladungen von Amerika und der Erfolglosigkeit seitheriger Käufe auch zu Hausse-Operationen der Muth fehlt. Weizen ist in neuer Waare nur
spärlich angeboten; was am
wurde von unseren grossen Nachbar-Etablissements
22 ½ — ¼¾ ℳ willig aufgenommen, in sonstigen Qualitäten war wegen hober Forderung ab auswärts bei unsicherer Tendenz ein höchst ge- ringfügiges Geschäft. — Rogg en liegt momentan fest, ohne dass die Umsätze an Ausdehnung zu gewinnen vermögen. Waare ist das Angebot nicht dringend, — 15 ½ ℳ, während Nicolajeff zu 13 ¼ derungen ab auswärts
In neuer und bleibt der Cours 14 ½ ℳ gebandelt wurde; die For- sind gegen hiesige viel zu hoch. — Neue
nur von den Händlern gesucht gewesen, während Brauer sich reservirt halten 17 — 18 ℳ Cours, für exquisite Waare stellen 19 ℳ in Aussicht. — Bei Hafer war eine ausgesprochene Tendenz nicht zu beobachten, mit 14 ½ — 16 ¼ ℳ bezahlt, neue Waare noch wenig am Markt. Man erwartet bezüglich der Quantität eine recht die Witterung in den Quzlität befriedigend. Raps bleibt in unerquicklicher Situation; trockene Waare ist sel-
alte Waare wurde von Konsumenten gute Ernte, und wenn nächsten 14 Tagen günstig bleibt, auch in — Hülsenfrüchte ohne Umsätze. —
im Course zwischen 22 ½ — 24 ℳ, hochfein viel über
Notiz. — Am Mehlmarkt ist keine Aenderung eingetreten. — Futterstoffe und Rüböl verlassen.
“ C. Mais (ole
Keftee (Rio-) Bericht von Joseph Strauss.)
Frankfurt a. M., 21. August. (Getreide- und Produkten- In den letzten acht Tagen war g; bei starkem Wolkenzug hatten
529
das Wetter wiederum unbeständi r ölters Cewitterregen. Unser Markt verharrt in der bisherigen
6. Septbr.
12.
Or
Seneralversammlungen.
Berliner Porzellan-Manufahtur, Aotlen-Gesellschaft. d. Gen. Vers.
Preiberger Paplerfabrik zu Welssenborn. ord. Gen. Vers. zu Freiberg.
zu Alt-Moabit. Ausser-
uumn
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 157. Vorstellung. Der Feensee. Große Oper in 3 Abth. von Scribe und Melesville, aus dem Französischen übersetzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr. “
Schauspielhaus. Keine Vorstellung. .
Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus. 145. Vorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An⸗ fang halb 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 158. Vorstellung. Tannhäu⸗ ser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Horina, Hr. Krolop, Hr. W. Müller, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhans. Keine Vorstellung.
Wallner-Theater. Sonntag: Z. 7. Male: Traumbilder. Posse mit Gesang in 3 Akten von n. ..““ und E. Thomas. Musik von W. Man⸗
gdt.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Direktion: Emil Hahn. ag u. Montag: Kapitän Grant: Emil Hahn. iel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de
örujère, vom Theater della Scala in Mailand des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Foftbesber in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. Z. 114. M.: Die Kinder des Kapitän Grant, Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D’'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Sonntag: Von 4 Uhr an: Vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens, Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt
von der Kapelle des Hauses unter Leitung des 822 2
Kapellmeisters G. Lehnhardt und dem Trompeter⸗
Corps des I. Garde⸗Dragoner⸗Regiments unter Leitung des Königl Stabstrompeters Hrn. Voigt. Im Theater: Z. 7. M.: Eine stille Garten⸗ wohnung. Schwank in 4 Akten von Oscar Justinus. Anfang der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Montag: Zum 8. Male: Eine stille Garten⸗ wohnung. Vor und nach der Vorstellung: Großes
Garten⸗Concert. “
Germania-Sommer-Theater. Sonntag:
Große Doppel⸗Vorstellung. Auf vielfaches Ver⸗ laugen: Das Geheimniß der alten Mamsell. Schausp. in 3 Akten. Hierauf: Letztes Auftreten des Hrn. A. Müller: Jocko, der brasilianische Affe. Melodram in 2 Abtheilungen.
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Z. 1. M.: Seine Exrellenz. Russische Sittenkomödie in 4 Akten, frei nach Gogol von Albert Lindner. Um 9 Uhr Auftreten des 5 ½ Jahre alten Rechen⸗ künstlers Moritz Frankl. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Von 5 Uhr ab: Großes Doppel⸗Concert. — Auftreten der drei Sängergesellschaften. — Brillante Illumination. Entrée 50 ₰.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Dienstag: Großes Musikfest zum Besten der Pensions⸗Zuschuß⸗Kasse der Musikmeister der Königl. preuß. Armee, ausgeführt von dem ganzen Musik⸗ chor des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth) unter persönlicher Leitung des Königl. Musitdirektors Hrn. Ruscheweyh, dem ganzen Musik⸗ chor des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments unter perfönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. Baumgarten, und dem ganzen Musikchor des Königl. Kadetten⸗Corps, unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Herold. (In Summa 100 Musiker.) .
—
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Julie Meyer mit Hrn. Lehrer W. C. Lüders (Celle).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. A. v. Alvensleben (Ostrometzko). — Eine Tochter: Hrn. Premier⸗ Lieutenant v. Stangen (Königsberg). — Hrn. Pastor Seeliger (Teschendorf). — Hrn. Gymna⸗ stallehrer Dr. Flach (Dortmund). — Hrn. Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Münster (Ratibor).
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Zögling einer Militär⸗ Vorbereitungsanstalt, Carl Busse, wegen wiederholter Wechselfälschung in den Akten A. 36 de. 1868 unter dem 2. Mai 1868 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 20. August 1879. Königliches Stadt⸗ gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom⸗ mission 1I. für Voruntersuchungen.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter der sepha, verehel. Lesch, aus Grunowitz von uns er⸗ lassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Rosenberg O.⸗S., den 13. August 1879.
Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
Offene Strafvollstreckungs Reqnisition. Es wird ersucht, an dem, seinem jetzigen Aufenthalts⸗ orte nach unbekannten, ehemaligen Kanzlisten, jetzigen Kellner Alfred Carl Willibald Besig aus Dahme, am 18. Februar 1861 zu Forsthaus Catharinchen, Kreis Inowraczlaw, geboren, wegen einfachen Diebstahls eine Restgefängnißstrafe von noch einem Monat und 25 Tagen zu vollstrecken und davon, daß dieses geschehen, Akten wider Besig — B. 18. 79. — Nachricht zu geben. Potsdam, den 13. August 1879. König⸗ liches Kreisgericht. Abtheilung I.
Jo⸗
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Manrergesell Mattheus Kattner aus Karschin ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 15. Mai d. J. wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung zu 14 — vierzehn — Tagen Gefäng⸗ niß rechtskräftig verurtheilt worden. Da sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, werden alle öffentlichen Sicherheitsbehörden hiermit ersucht, auf den ꝛc. Kattner zu achten und von dem Betretungs⸗ falle entweder der nächsten Gerichtsbehörde, welche um Strafvollstreckung und Mittheilung hiervon er⸗ sucht wird, oder uns Kenntniß zu geben. Grün⸗ berg, den 19. August 1879. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
Bekanntmachung. In die Liste der bei dem künftigen Landgericht Frankfurt a./O. zugelassenen Rechtsanwälte ist von uns eingetragen worden: der Rechtsanwalt und Notar Wolff mit seinem bisherigen Wohnsitz Frankfurt a./Oder. Frankfurt a./O., den 19. August 1879. 1.1.“ Königliches Kreisgericht.
8
244 1. Bekauntmachung. In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar Richelot, mit dem Wohnsitze in Bartenstein. Bartenstein, den 16. August 1879
Königliches Kreisgericht.
[7243] Bekanntmachung.
Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zugelassenen
Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der
Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath
Podlech
mit dem Wohnsitze in Bartenstein.
Bartenstein, den 18. August 1879. Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, * ubmissionen ꝛc. [7246] 1
Die im Kreise Lebus in der Niederung des Ober⸗ oderbruchs bei Cüstrin belegene
Domaine Gorgast,
welche an Fläche 752,461 Hectar, darunter 698,288 Hectar Acker und 8,016 Hectar Wiesen enthält, soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden.
Hierzu ist ein Termin auf
Donnerstag, den 2. October d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regierungsgebäude, Junkerstraße Nr. I1, vheteht vor dem Regierungs⸗Rath Fischer anbe⸗ raumt.
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 43 000 ℳ festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗
Gestorben: Hr. Dr. med. Lampert (Neiße). — Hr. Major z. D. H. H. L. von Kospoth (Hresden). 2
tung die Qualifikation als Landwirth und ein dis⸗ ponibles Vermögen von 250 000 ℳ erforderlich,
hierher zu den
ertheilen.
In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem ..
über dessen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem
Termine in glaubhafter Weise event. durch ein ihrer Steuer⸗Veranlagungsbehörde aufzuweisen haben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Copialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen⸗Registratur und bei dem jetzigen Pächter Herrn Amtsrath von Rosenstiel zu Gorgast eingesehen werden.
Die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet. 8
Frankfurt a. O., den 14. August 1879.
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. Fischer.
i. V. (àCto. 338 /8.)
[7250] Bekanntmachung.
Das Domänen⸗Vorwerk Treuen, im Kreise Grimmen, 15 Kilometer von der Kreisstadt Grimmen, 18 Kilometer von Demmin, 40 Kilo⸗ meter von Stralsund und 8 Kilometer von Loitz entfernt, mit einem Arcal von 509,072 Hektar 1 worunter 453,064 “ und 33,360 Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege öffentlichen Aufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem öö zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 14 200 ℳ
Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 92 000 ℳ nachzuweisen.
Zu dem auf den 22. September d. Is., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re⸗ gierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienst⸗ stunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, au Verlangen Ab⸗ schriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu
Stralsund, den 19. August 1879. 8 Königliche Regierung. [7240] Submission. 1 „Die Lieferung des Bedarfs des hiesigen König⸗ lichen Eichungsamts an Brennholz und Kohlen für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1880 in dem ungefähren Quantum von: 1“ 50 chm Kiefern⸗Klobenholz
steht am 10. September d. J., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der Unterzeichneten an. Die Pachtungsbedingungen liegen auf den Bahnstationen von Breslau bis Posen zur Einsicht aus, können auch von der Unterzeichneten bezogen werden. Ver⸗ siegelte, mit entsprechender Bezeichnung versehene und die zu pachtende Bahnstrecke genau bezeichnende Offerten sind bis zur Terminsstunde an die Unter⸗ zeichnete portofrei einzusenden. Lissa (Prov. Die Königliche Eisenbahn⸗Banu⸗In⸗ spektion.
1 Bekanntmachung. Die Chausseegelderhebung a. bei Niedermetzow (an der Königsberg⸗ Freyen⸗ walder Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile oder 7,5 km, soll vom 1. Januar 1880, b. bei Königsberg I. (an der Königsberg⸗Schwedter Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile oder 7,5 km, soll vom 1. Februar 1880 ab in werden. Hierzu ist ein Lizitationstermin
Pacht gegeben
auf Montag, den 15. September 18790o,
“ 1 Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse hier⸗ selbst anberaumt worden.
Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 1. September 1879 ab, und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, ein⸗ gesehen werden.
Zum Bieten werden nur solche Personen zuge⸗ lassen werden, welche dispositionsfähig sind, und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 300 ℳ baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chaussee⸗ bau⸗Kasse deponiren.
Königsberg i. d. N., den 20. August 1879.
Der Direktor des Chanssrebau⸗Comités und Landrath. (à Cto. 347/8.) vOn Gerlach.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[7239] Bekanntmachung.
In Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 8. Oktober 1867 und des damit in Verbindung stehenden Tilgungsplanes hat am 14. August cr. die Ausloosung der für das Jahr 1879 fälligen, zur Gasanstalts⸗Anleihe der Stadt Wittenberg gehörigen Obligationen stattgefunden.
Es wurden gezogen die Nummern 46 70 83 159
164 184 185 191 246 248 255 259 269 296 326
und 443.
Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kennt⸗
300 hl Holzkohlen und 25 000 kg Braunkohlen, soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Lieferanten wollen ihre Offerten versiegelt und portofrei bis Sounabend, den 6. September er., Mittags 12 Uhr, an das Bureau der Königlichen
Eichungsinspektion hier, 8. Louisenufer 1 F., ge⸗ langen lassen, woselbst auch die Lieferungsbedingungen einzusehen sind. Berlin, den 22. Auaust 1879. 8 Königliche Eichungsinspektion für die Provinz Brandenburg. Draßdo.
Bekanntmachung.
Die Lieferung von 4 wasserdichten Schachtanzügen und 4 ebensolchen Hüten soll im Submissionswege vergeben werden.
Bedingungen liegen zur Einsicht hier offen und können auch gegen Erstattung von 50 ₰ Kopial⸗ gebühren abschriftlich bezogen werden. Offerten sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 20. September er. an die Unterzeichnete einzu⸗ reichen und werden an dem genannten Tage, Mit⸗ tags 3 Uhr, eröffnet werden. (à Cto. 346/8.)
Dillenburg, den 20. August 1879.
Königliche Berg⸗Inspektion.
Pferde⸗Anktion. Am 11. September d. 8* Vormittags von 9 Uhr ab, werden auf dem Viehmarkt in Guhrau circa 35 ausrangirte Pferde des Regiments meistbietend gegen sofortige Baar⸗ zahlung verkauft. K.⸗Q. Bernstadt, den 23. August 1879. Königliches Kommando des West⸗ preußischen Kürassier⸗Regiments Nr. 5.
[7242] “
Oberschlesische Eisenbahn. Die Korbweiden⸗ ruthen auf der Eisenbahnstrecke von Station Sche⸗ bitz bis Posen (Station 156,3) werden für die Zeit
“
vom 1. Oktober 1879 bis zum 1. Januar 1880 zum Schnitt meistbietend verpachtet. Termin hierfür
billigsten Preisen
niß mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar
1880 ab in unserer Stadt⸗Hauptkasse der Betrag der ausgeloosten Nummern
erhoben werden kand und daß vom 1. Januar 1880 ab eine weite re Ver zinsung nicht stattfindet.
Wittenberg, den 18. August 1879. Der Magistrat.
1i2aesx Bekanntmachung. Für den 1. k. Mts. und die Folgezeit werden wie
bisher bei Neubelegungen mit 4 % pro anno ver⸗ zinsliche, an sich halbjährig auf den 1. Juli und 2. Januar kündbare, über 200, 300, 500, 1000, 5000 und 10 000 ℳ lautende Passiv⸗Obligationen
der Anstalt mit ganzjährigen, am 2. Januar, oder auch mit ganzjährigen, am 1. Juli fäͤlligen Zins⸗
coupons ausgegeben werden, bei denen die Kündi- gungsbefugniß auf Seiten des Gläubigers für die beiden nächsten Rückzahlungstermine (also zunächst für den 1. Juli 1880 und 2. Januar 1881) aus⸗
geschlossen ist.
Das neben der Darlehnssumme gleichzeitig zu er⸗
legende Aufgeld beträgt von heute ab (statt wie bisher ein Prozent) zw ei Prozent des Kapitals.
Die Obligationen werden mit vollen Zinscoupons 8 eine entsprechende Ause- gleichung der Stückzinsen in der Regel durch baare
ausgegeben, und findet Zuzahlung, eventuell durch Herauszahlung, statt. Hannover, den 22. August 1879. Die Hauptkasse der Hannoverschen Landes⸗ Credit⸗Anstalt. Koken. (H. 1367 a.)
[7249]
Angust Thilo in Berlin, Unter den Linden 45, empfiehlt sich den hohen Gerichtsbehörden zur An⸗ fertigung aller Arten Stempel und Siegel, Siegel⸗
oblaten ꝛc. in sauberster Ausführung und zu den de- Cto. 759/8 B.)
Schlafmunter zu Berlin das Prädikat eines Königlichen
1 ist gestern früh nach Schlesien abgereist.
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——
Preußise
.1
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
2
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
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für Berlin außer den Pest⸗Anstalten auch die Expe⸗ xR
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Deutsches Reich. Kaiserliche Geschäftsträger Graf von Bray⸗ Steinburg zu Belgrad ist von des Kaisers Majestät zu Allerhöchftdeßen Minister⸗Residenten in Serbien ernannt wor⸗ den und hat das ihn in dieser neuen Eigenschaft beglaubigende Allerhöchste Schreiben Sr. Hoheit dem Fürsten von Serbien in feierlicher Audienz überreicht. — .
Königreich Preußern.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Generalkonsul, Rittmeister a. D., Heinrich Wil⸗ helm Ferdinand Redlich zu Stockholm in den Adelstand zu erheben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Buchbindermeister Franz August Eduard
Hof⸗Buchbindermeisters zu verleihen.
Berlin, den 25. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl
8 —
Alllerhöchster Erlaß — vom 11. August 1879, betreffend die Rangverhält⸗ nisse der richterlichen Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsbehörden. öAuf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 30. Juli
d. J. bestimme Ich über die Rangverhältnisse der richterlichen Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober d. J. ins Leben tretenden Gerichtsbehörden was folgt: b 8
8 Die Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte gehören zur zweiten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.
2) Die Senats⸗Präsidenten der Ober⸗Landesgerichte, die Landgerichts⸗Präsidenten und die Ober⸗Staatsanwälte gehören zur dritten Rangklasse der höheren Provinzial⸗
bbeamten. 1 “
3) Die Ober⸗Landesgerichts⸗Räthe, die Landgerichts⸗ Direktoren und die Ersten Staatsanwälte gehören zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.
4) Die Landrichter, die Amtsrichter und die Staatsanwälte ge⸗
hören zur fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeam⸗ ten. Einem Theile der Landrichter und Amtsrichter kann durch die Ernennung zum Landgerichts⸗Rath oder zum Amtsgerichts⸗Nath persönlich ein höherer Amtscharakter mit dem NRange der Räthe der vierten Klasse verliehen werden. Diese Verleihung soll jedoch nicht über ein Drittheil der Gesammtzahl umfassen und nur an solche Richter erfolgen, welche mindestens ein zwölfjähriges richterliches Dienstalter (5. 5 der Verordnung vom 16. April 1879, Gesetz⸗Samml. S. 318) erreicht haben. DDie Beschränkung auf ein Drittheil gilt nicht in Betreff derjenigen zum 1. Oktober d. J. als Mitglieder der Land⸗ gerichte oder Amtsgerichte eintretenden Beamten, welchen durch Verleihung des Rathstitels oder eines dem gleichstehenden Amtscharakters schon vorher der Vorrang vor den Beamten der fünften Rangklasse verliehen worden ist. Insoweit und so lange jedoch durch die Ernennung der vorbezeichneten Beamten zu Landgerichts⸗Räthen und Amts⸗ gerichts⸗Räthen die Normalzahl von einem Drittheil aller Stellen überschritten wird, will Ich weiteren Anträgen auf Verleihung eines höheren Amtscharakters an aktive Landrichter oder Amtsrichter nur “ und in ganz besonders gearteten Fällen entgegensehen. ““ 8 3 Sie aben diesen Erlaß durch die Gesetz⸗Sammlung be⸗ kannt zu machen. — Bad Gastein, den 11. August 1879. 1 Wilhelm.
EE11“
Leonhardt. An den Justiz⸗Minister.
Werordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden.
8 Vom 1. August 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc. 8 “
“ m Grund des §. 17 Absatz 2 des Einführungs⸗ gesetzes zum Gerichtsverfass 11 gsgesetze, was folgt: ie Entscheidung von Streitigkeiten über die Zulässig⸗ keit vie gegihe 8 Bgolat in den durch diese Verordnung be⸗
Der Gerichtshof besteht aus elf Mitgliedern, von denen sechs dem Ober⸗Landesgericht zu Berlin angehören müssen. Die anderen fünf Mitglieder müssen für den höheren Verwal⸗ tungsdienst oder zum Richteramt befähigt sein. Zum Mit⸗ gliede kann nur ernannt werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet haaut. Die Mitglieder werden für die Dauer des zur Zeit ihrer Ernennung von ihnen bekleideten Amtes oder, falls sie zu dieser Zeit ein Amt nicht bekleiden, auf Lebenszeit ernannt. Eine Enthebung vom Amte kann nur unter denselben Vor⸗ aussetzungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts statt⸗ n. Vorsitzende und die übrigen Mitglieder werden vom Könige auf den Vorschlag des Staats⸗Ministeriums ernannt.
§. 3. Der Gerichtshof entscheidet in der Besetzung von sieben Mitgliedern.
Die Geschäftsordnung, insbesondere die Befugnisse des Vorsitzenden und die Reihensolge, in welcher die Mitglieder an den einzelnen Sitzungen Theil zu nehmen haben, werden durch ein Regulativ geordnet, welches der Gerichtshof zu ent⸗ werfen und dem Staats⸗Ministerzeen zur Bestätigung einzu⸗
reichen hat. . chen h 14
Der Gerichtshof entscheidet, wenn die Verwaltungs⸗ behörden den Rechtsweg in einem bei den Gerichten an⸗ hängigen bürgerlichen Rechtsstreite für unzulässig erachten und deshalb der Kompetenzkoönflikt erhoben wird.
Der Kompetenzkonflikt kann nicht erhoben werden, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegz in der Sache durch rechts⸗ kräftiges Urwheil ves Gerichts fMtsteht.
Zur Erhebung des Kompetenzkonflikts ist nur die Central⸗ und die Provinzial⸗Verwaltungsbehörde befugt.
Dieselben können den Kompetenzkonflikt auch dann er⸗ heben, wenn die Zuständigkeit zur Entscheidung der Sache für die Verwaltungsgerichte in Anspruch genommen wird.
Hat die Provinzialbehörde mehrere Abtheilungen, so steht die Erhebung des Kompetenzkonflikts dem Plenum zu.
Die Erhebung des Kompetenzkonflikts erfolgt bei dem Ge⸗ richte, bei welchem die Sache anhängig ist, durch die schrift⸗ liche Erklärung der Verwaltungsbehörde, daß der Rechtsweg für unzulässig erachtet werde. 1.“
Der Erklärung soll eine Begründung beigefügt werden. Wird die Erklärung bei einem Gerh⸗ bei welchem die Sache nicht anhängig ist, abgegeben, so hat dieses die Erklä⸗ rung an das zuständige Gericht zu übersenden.
5. 7
Das Prozeßverfahren wird durch die Erhebung des Kom⸗ petenzkonflikts für die Dauer des denselben betreffenden Ver⸗ fahrens unterbrochen (§. 226 der Civilprozeßordnung). Durch die nach dem Schlusse einer mündlichen Verhandlung eintretende Unterbrechung wird auch die Verkündung einer Entscheidung
indert. “ Gericht hat die Verwaltungsbehörde von dem Ein⸗ gange der Erklärung und die Parteien von der Erhebung des Kompetenzkonflikts von Amtswegen zu benachrichtigen. Den Parteien ist zugleich eine Abschrift der Erklärung zu
übersenden. übers 9. 8.
Ist die Sache bei einem Gericht höherer Instanz an⸗ hängd so sind be Prozeßakten, unter Beifügung der Erklä⸗ rung der Verwaltungsbehörde und der Zustellungsurkunden über die Benachrichtigung der Parteien, dem Gerichtsschreiber des Gerichts erster Instanz zurückzusenden. 9 8
Innerhalb der Frist eines Monats, die mit der Zustellung der Benachrichtigung beginnt, können die Parteien bei dem Gericht erster Instanz einen Schriftsatz über den Kompetenz⸗
ikt einreichen. ronstce eEisrcemag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Oeffentliche Behörden, sowie Personen, welche zum Richteramt befähigt sind, können den Schriftsatz ohne Zu⸗ ziehung eines Rechtsanwalts einreichen.
Das Gericht hat der Verwaltungsbehörde und der Gegen⸗ partei den Schriftsatz in Abschrift mitzutheilen. Die erforder⸗ liche Zahl von Abschriften ist von der Partei einzureichen.
Sind innerhalb der Frist Schriftsätze nicht eingegangen, so hat das Gericht der Verwaltungsbehörde davon Anzeige zu
machen. 6 10 8
Nach Eingang der Schriftsätze der Parteien oder, wenn Schräegche nicht eingegangen sind, nach Ablauf der im §. 9. bestimmten Frist sendet das Gericht die Akten mittelst gut⸗ achtlichen Berichts an das Ober⸗Landesgericht, welches ihn unter Beifügung seines Gutachtens dem Justiz⸗Minister
überreicht.
petenzkonflikte und setzt davon den betheiligten Verwaltungs⸗ chef in Kenntniß.
Die Provinzialverwaltungsbehörden haben an den bethei⸗ ligten 8 ranana es Anzeige von der Erhebung des Kom⸗ petenzkonflikts zu erstatten und unter Vorlegung der Erklä⸗ rungen der Parteien gutachtlich zu berichten. .““ Der Verwaltungschef kann dem Gerichtshof eine schrift⸗ liche Erklärung über den Kompetenzkonflikt mittheilen. 8 Er ist befugt, den Kompetenzkonflikt zurückzunehmen. In diesem Falle werden die Akten von dem Gerichtshof an den Justiz⸗Minister und von diesem an das Gericht, bei welchem die Sache anhängig war, zurückgesandt. Das Gericht hat den Parteien die Zurücknahme des Kompetenzkonflikts von Amts⸗ wegen anzuzeigen. 1812
Die Entscheidung des Gerichtshofes über den Kompetenz⸗ konflikt asanhg auf Grund mündlicher Verhandlung in öffent⸗ licher Sitzung. Die Vorschriften der 8§. 170 bis 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Oeffentlichkeit und Sitzungs⸗ polizei, sowie die Vorschriften der 8§. 145 ff. der Civilprozeß⸗ ordnung über die Aufnahme eines Protokolls finden ent⸗ sprechende Anwendung. en”
Der Termin zur ““ wird von dem Vorsitzenden von Amtswegen bestimmt.
Die Parteien sind zu dem Termin von Amtswegen zu laden. Das Erscheinen der Parteien oder eines Vertreters ist nicht erforderlich. “ 3 Die Parteien müssen sich, wenn sie in dem Termin ver⸗ handeln wollen, durch einen Rechtsanwalt vertreten gager Deese Vorschrift findet auf öffentliche Behörden und auf Per⸗ sonen, welche zum Richteramt befähigt sind, keine Anwendung.
Die Bestimmung des Termins ist dem betheiligten Ver⸗ waltungschef anzuzeigen. Derselbe kann einen Beamten mit seiner Vertretung beauftragen. In dem Termin zur mündlichen Verhandlung giebt ein von d Vorsitzenden nansste geen Mitglied des Gerichtshofes eine Darstellung der bisher stattgefundenen Verhandlungen. Sodann werden die Vertreter der Parteien und der von dem Verwaltungschef abgeordnete Beamte gehört.
g. 15.
Das Urtheil kann nur von denjenigen Mitgliedern ge⸗ fällt werden, welche der dem Urtheil zu Grunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. 1 1 “
Die Verkündung des Urtheils erfolgt in dem Termin, in welchem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem 1. nenbena etenem veerhain⸗ welcher nicht über ine Woche hinaus angesetzt werden soll.
8 In has Urtheil find die Namen der Mitglieder, welche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, anzugeben. §. 16.
Die Ausfertigungen der Urtheile sind von dem Soe
den zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.
G. IF.
Eine Ausfertigung des Urtheils ist dem Verwaltungs⸗ chef, eine andere mit den gerichtlichen Akten dem Justiz⸗Minister mitzutheilen. . 1.
Der Justiz⸗Minister übersendet die Ausfertigung des Ur⸗ theils mit den Akten an das Gericht, bei welchem die Sache anhängig war. Das Gericht hat den Parteien das Urtheil von Amtswegen zustellen zu lassen.
§. 18. 1
Ist der Rechtsweg für unzulässig erkannt, so werden Ge⸗ richtskosten nicht erhoben und die bereits erhobenen zurück⸗ gezahlt; eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten
findet nicht statt. §. 19.
t zur Zeit der Erhebung des Kompetenzkonflikts ein in dem Neczun de erlassenes Urheil vorläufig vollstreckbar, so hat das Gericht, bei welchem die Sache anhängig ist, die einst⸗ weilige Einstellung der Zwangsvollstreckung von Amtswegen anzuordnen. Gegen diese Entscheidung findet kein Rechts⸗ mittel statt.
Wird der Rechtsweg für zulässig erkannt oder der Kom⸗ petenzkonflikt zurückgenommen, so ist die Entscheidung von Amtswegen wieder aufzuheben.
§. 20.
Das durch die Erhebung eines Kompetenzkonflikts ver⸗ anlaßte Verfahren ist gebühren⸗ und stempelfrei. Baare Aus⸗ lagen werden nicht in Ansatz gebracht. Eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten findet nicht statt.
§. 21.
Haben in einer . einerseits die Gerichte und anderer⸗ seits die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte ihre Unzuständigkeit endgültig ausgesprochen, weil von den Ge⸗ richten die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte und von diesen die Gerichte für zuständig erachtet sind, so entscheidet der Gerichtshof über den Kompetenzkonflikt auf
stimmten Fällen durch den Gerichtshof zur En dung der
tschei Kompetenzkonflikte. — v4“
Der Justiz⸗Minister sendet die Akten und die Gutachten cn an den Gerichtshof Ents K
Antrag eine .“ —
bei der Sache betheiligt Partei