1879 / 207 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Germania-Sommer-Theater. Donnerstag:

Eine Erbschaft mit Hindernissen. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 6 Bildern von F. Moelle.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gewöhnliche Kassenpreise: I. Parquet 1 50 ₰, (hintere Reihe) 1 ℳ, II. Parquet 75 u. s. w. Z. 1. M.: Die beiden Reichenmüller. Volksstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel: An der Landstraße, in 1 Akt von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert. (Kapellen Baumgarten und Herold.) Auf⸗ treten des steyrischen und des schwedischen Damen⸗ quartetts. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Louise Reifenstuhl mit Hrn. Oberförster Kandidaten Viktor Sabarth (Wen⸗ nigsen Rom). Frl. Anna v. Wehrs mit Hrn. Amtsrichter Bodo Voigts (Melle—Freiburg

1 1 Hr. Dr. Oskar Hecke mit Frl. Elise

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irle (Breslau). 1 1

Ein Sohn: Hrn. Pastor Büchsel (Niederfineow). Hrn. Pastor Brunner (Trieg⸗ laff). Eine Tochter: Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nant Gribel (Kehl). Hrn. Hauptm. Quassowski (Cöslin). Hrn. Rittmeister z. D. v. Heynitz (Dröschkau). Hrn. Professor Dr. Meßner

(Berlin). 1 Gestorben: Verw. Frau Geh. Kommerzien⸗Rath Marie v. Kulmiz, geb. Hübner (Ida⸗ und Marienhütte bei Saarau). Hr. Kammerherr Adolf v. Cramm (Baden⸗Baden). [7481] b 8 Bei dem künftigen Landgericht zu Dortmund sind

nach erfolgter Zulassung in die Liste der Rechts⸗ te eingetragen: 8 n ee Gehelme Justizrath Brand, Rechtsanwalt von Eicken, Justizrath Loerbrocks mit dem Wohnsitz in Soest, . Justizrath May mit dem Wohnsitz in Hoerde, Rechtsanwalt Hennecke mit dem Wohnsitz in Soest, Justizrath Holle, Justizrath Melchior, Rechtsanwalt Viebahn, Justizrath Lentze mit dem Soest, 1 Justizrath von Basse, Rechtsanwalt Essellen, Rechtsanwalt Moeger, 1 Rechtsanwalt Lueg mit dem Wohnsitz in Unna, 8 Rechtsanwalt Reigers mit dem Wohrnsitz in Werl, Rechtsanwalt Kindermann. Dortmund, den 31. August 1879. Königliches Kreisgericht.

Verlossfung, Amortisation, Zisszahlung u. s. w. yn öffentlichen Bapieren.

H ½οο Schwedische Reichs- men potheken-Bank- Pfandbriefe von 1862.

35. Ziehung.

Bei der heute durch den Notar Herrn Stock- fleth, Dr., vorgenommenen Verloosung sind die nachstehenden Pfandbriefe obiger Anleihe ausgeloost worden und werden dieselben vom 1. Dezember a. c. ab ausbezahlt:

in Hamburg an unserer

Conpons-Casse, bei Herren Gebr. Beth- mann, v. Erlanger 1189 2106 2146 2567 3682 St. à 1000 Thlr. 8000 Thlr. Litt. B. No. 376 2875 3497 3791 3900 4053 4432 4791 5284 5332

10 St. à 500 Thlr. 5000 Thlr. Litt. C. No. 312 1321 1493 1579 2661 3637 5243 5277 5595 5926 6576 6861 6904 7857 8064 8484 8570 9121 9728 10855. 20 St. à 200 Thlr. 4000 Thlr. Litt. D. No. 463 767 1602 2908 3575 4157 4419 5588 5934 5944 6383 6866 6925 9608 9694 714 9745 9935 10291 10568 10994 11281 12062 13528 14205 14543 15695 16220 16385 17166 17277 17835. 32 St. à 100 Thlr. 3200 Thlr. 70 Stäck. 20200 Thlr. Rückständig sind: von der 20. Ziehung pr. 1. Juni 1872: ;;; ö100 Thlr. von der 22. Ziehung pr. 1. Juni 1873: EEEET1“ 1 St. à 100 Thlr. von der 23. Ziehung pr. 1. Dezember 1873: EIbeeesz 100 Thlr. von der 24. Ziehung pr. 1. Juni 1874: ET öe100 Thlr. von der 28. Ziehung pr. 1. Juni 1876: Loq111 8St. à 200 Thlr. von der 29. Ziehung pr. 1. Dezember 1876: bööeö112600 Thlr. von der 30. Ziehung pr. 1. Juni 1877: Litt. B. No. 469 . 1 St. à 500 Thlr. Litt. D. No. 536656. 1 St. à 100 Thlr. von der 31. Ziehung pr. 1. Dezember 1877: 1C. No. 7900. 1 St. à 200 Thlr. Litt. D. No. 10492 10493 2 St. à 100 Thlr. von der 32. Ziehung pr. 1. Juni 1878: Itt. O. W. 9698 . A.Z(D11 St. à 200 Thlr. Litt. D. No. 13938 17183 2 St. à 100 Thlr. von der 33. Ziehung pr. 1. Dezember 1878: Litt, B. No. 5856 5962 . 2 St. à 500 Thlr. Litt. C. No, 6687 11429 11962 3 St. à 200 Thlr.

in Frank- v 2

Litt. A. No. 818 JWE1 5535313

. 3 2 1

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Litt. D. No. 4396 14058 16052

IIIböö109 . von der 34. Ziehung pr. 1. Juni 1879:

Litt. A. No. 25990b9. 1 St. à 1000 Thlr.

Litt. B. No. 1816 . . 1 t. à 500 Thlr.

Litt. C. No. 8 5128 5667 6083 6824 9392 ö—

Litt. D. No. 49 421 2283 6327 6496 7790 8392 10618 11282 13586 15359 11 St. à 100 Thlr.

Hamburg, den 1. September 1879.

Norddeutsche Bank in Hamburg.

* (4841 Bekanntmachung. Zur Ausloosung der in diesem Jahre zur Tilg gelangenden 44 Stück Stadt⸗Obligationen der Anleihe 8 A. aus dem Jahre 1870 Litt. B. und C., B. aus dem Jahre 1872 Litt. II., A., B. und C., 1 C. aus dem Jahre 1874 Litt. IV., A., B. und C., wird Termin auf Samstag, den 20. September c., Nachmittags 4 Uhr, im Rathhause Zimmer Nr. 12 angesetzt, welches hierdurch auf Grund der Privilegien vom 24. Januar 1870, 15. Juli 1872 und 4. Dezember 1874 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bochum, den 28. Auauft 1879. Ag. 961.)

Der Magistrat.

Bollmann.

„gns, Rheinische Eisenbahn.

Zinsen⸗Zahlung pro 1. Oktober

Die am 1. Oktober cr. fälligen halbjährigen

Zinsen: 1““

a. von den 4 ½ %igen Prioritäts⸗Obligationen un⸗ serer Gesen schaft II. Serie Nr. 45,001 70,000 à 13 50 für den Coupon Serie IV. Litt. P.; . von den 4 ½8 % igen dergleichen III. Emission Nr. 70,001 85,000 à 13 50 für den Coupon Serie III. Litt. H.; von den 50 % igen dergleichen I. bis inclusive V. Emission Nr. 85,001 250,000 à 15 und Nr. 250,001 260,000 à 75 für den Coupon Ser. II. bezw. I. Litt. U.

können vom 1. bis 31. Oktober er. 8

in Köln: bei unserer Haupt⸗Kasse, dem A.

ESchaaffhausen'schen Bank⸗Verein,

den Herren Sal. Oppenheim Ir.

& Cie. Aö. H. Stein, S. D. Her⸗

statt, Deichmann & Cie, und A. & L. Camphausen; in Aachen: bei der Aachener Disconto⸗Gesell⸗ schaft und in Berlin: bei Herrn S. Bleichroeder und der Bank für Handel und Industrie

gegen Auslieferung der bezeichneten Coupons erhoben

werden. 1 1

Nach dem 31. Oktober cr. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Haupt⸗Kasse.

Die Ausgabe neuer Zins⸗Coupons zu den unter c. aufgeführten seither 5 % igen, vom 1. Januar 1880 ab in 4 ½ %ige convertirten Prioritäts⸗Obligationen I., II. und III. Emission (85,001 175,000) erfolgt ge⸗ mäß unserer Bekanntmachung vom 25. Juni cr. im Monat Januar 1880 bei unserer Effekten⸗Verwal⸗ tung an den Wochentagen Vormittags 9—12 Uhr. Bezüglich der Verausgabung neuer Zins⸗Coupons zu den unter c. bezeichneten 5 % igen Prioritäts⸗ Obligationen IV. und V. Emission (Nr. 175,001— 260,000) wird besondere Bekanntmachung demnächst erfolgen. 8

Köln, den 1. September 1879.

Die Direktion.

.,5 174731] Rheinische Eisenbahn. Ziusenzahlung auf Aktien Littr. B.

Die am 1. Oktober cr. fälligen halbjährigen Zin⸗ sen (garantirte 4 % ige Dividende) von den für den Bau der Zweigbahn Call⸗Trier emittirten Stamm⸗ Aktien Litt. B. unserer Gesellschaft können mit 15 pro Aktie gegen Aushändigung des Coupons Serie II. Litt. C. vom 1. bis 31. Oktober ec. in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗Verein, den Herren Sal. Oppenheim zr. statt, Deichmann & Cie, und A. & L. Camphausen; bei der Aachener Disconto⸗Gesell⸗ schaft und bei Herrn S. Bleichröder und der Bauk für Handel und Jundustrie erhoben werden.

Nach dem 31. Oktober c. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse.

Cöln, den 1. September 1879. Die Direktion.

8 8

in Aachen:

in Berlin:

8

[7474] Rheinische Eisenbahn.

Die am 1. Oktober cr. fälligen halbjährigen Zin⸗ sen von den 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen der früheren Bonn⸗Cölner Eisenbahn⸗Gesellschaft à 6 75 für den Coupon Serie V. Litt. U. können

am 1. bis 31. Oktober cr. in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein, den Herren Sal. Oppenheim jr. & Cie., J. H. Stein, J. D. Her⸗ statt, Deichmann & Cie. und A. &

Wird die Uebermittlung der Coupons per Post gewünscht, so erfolgt solche nur auf Gefahr und Kosten des Eigenthümers der Obligationen und ist den Talons gleich ein quittirtes Nummernverzeich⸗

niß b

Anlei

[7468

mern

8

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L. Camphausen,

in Bonn: bei Herrn Jonas Cahn gegen Auslieferung des bezeichneten Coupons erhoben werden.

Nach dem 31. Oktober cr. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse.

Zu diesen Obligationen werden neue Zinscoupons Serie VI. Litt. A.— K. pro 1. April 1880 bis 1. Oktober 1884 bei unserer Effekten⸗Verwaltung hierselbst im Monat Oktober cr. an den Wochen⸗ tagen Vormittags 9—12 Uhr gegen Aushändigung der der V. Serie beigegebenen Talons ausgereicht

gün

Die nuar k. J. bei der hiesigen Stadtkasse. i Einlösung müssen die den Obligationen beigefügten Talons und die noch nicht verfallenen Zinscoupons mit abgeliefert werden.

Viersen, den 29. August 1879. Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommissio

[7344]

§. 27 des Statuts bezw. des §. 5 des mit der Königlich Preußischen Staatsregierung unterm 5. Februar 1877 abgeschlossenen Betriebs⸗Ueberlassungs⸗Vertrages zu der

eizufügen.

Cöln, den 1. September 1879.

Die Direktion.

Bergwerks⸗ und Hütten⸗Verein.

Die Ausloosung der am 2. Januar 1880 zur Einlösung gelangenden Partial⸗Obligationen unserer

5. Februar

erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen der Haupt⸗ schuldverschreibung Sonnabend, den 27. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, auf unserem Hauptbureau hieselbst.

Allen Inhabern von Partial⸗Obligationen der gedachten Anleihe ist der Zutritt zum Ausloosungs⸗ termine gestattet. Georgs⸗Marien⸗Hütte, den 1. September 1879.

suab No.

Der Vorstand. C. Wintzer.

Bekanntmachung.

E“

Bei der heute vorgenommenen Ausloosung der Viersener Stadtobligationen sind folgende Num⸗

gezogen worden:

Litt. A. Nr. 61, 125, 268, 328, erfolgt am 2. Ja⸗

Einlösung derselben

Carl Schaub. Hermann D Heinrich Konnertz.

Baumann, Bürgermeister.

Die Herren Actionaire der

Georgs⸗Marien⸗

G dahier mit dem Bemerken ergebenst einzuladen, da

VI. und XIII.

1 Verschiedene Bekanntmachungen Märkisch⸗Westfälischer Bergwerks [74822² Verein in Letmathe.

Generalversammkfung.

Wir beehren uns, die Herren Aktionäre zur 25.

ordentlichen Generalversammlung auf den 20. Sep⸗ tember d. J., Nachmittags 1 Uhr, zum Hotel T

die Eintrittskarten und Stimmzettel am 20. Sep

tember, Vormittags, in unserem Geschäftslokal i

Empfang genommen werden können. Tagesordnung.

1) Bericht über die Lage des Geschäfts, Vorlegung der Bilanz des Betriebsjahres 1878/79, sowi Beschlußfassung über die Verwendung des Ueber schusses.

Bericht der Revisions⸗Kommission.

Ertheilung der Decharge.

Wahl von 4 Mitgliedern des Aufsichtsrathe

nach §. 21 des Statuts.

Wahl der Revisions⸗Kommission zur Prüfung

der nächsten Bilanz. CB11“ Letmathe, den 30. August 1879. DOer Aufsichtsrath.

Bank des Berliner Kassen-

Vereins am 1. September 1879. Activa. 1) Metall- und Papiergeld, Gut- haben bei der Reichsbank etc. 2) Wechsel-Beständoe 3) Lombard-Bestände 4) Grundstück und Kaution ete. Passiva. Giro-Guthaben etetat..

700 000 Thlr.

am

350, 30. Bei der

19,817,347.

Friedrich⸗ Str. 241.

ürselen. Von 8 bis

8000 Grabdenkmäler

Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft werden in Gemäßheit des

diesjährigen ordentlichen Generalversammlung

zu Mittwoch, den 15. October cr., Vormittags 11 Uhr, im Englischen Hause, Mohrenstraße 49,

hierdurch ergebenst eingeladen.

Tagesordnung.

Bericht der Königlichen Direltion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn über die Lage der Geschäfte und die Bilanz der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn pro 1878/79. Bericht des Aufsichtsraths über die Revision der Betriebsrechnung und der Bilanz.

Ergänzungswahlen von Mitgliedern des Aufsichtsraths. L der Theilnahme an der ersan Bestimmungen des §. 32 des Gesellschaftsstatuts die Actien mindestens 3 Tage vor derselben bei

Zwecke

der Generalversammlung sind unter Beachtung der

a. der Hauptkasse der Königlich Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, hier, Leipziger⸗

platz 17,

b. der Kasse der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission für die Berlin⸗Dresdener Eisenbahn, hier, Luckenwalderstraße 8, c. der Dresdener Bank in Dresden,

während der üblichen Geschäftsstunden zu deponiren. Den zu deponirenden Actien ist ein nach der Nummerfolge geordnetes, von dem Actionair selbst unterschriebenes Verzeichniß, von welchem Formulare bei den vorbezeichneten Abnahmestellen unentgeltlich zu haben sind, in daplo beizufügen.

Der Bericht der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn kann bereits

Berlin, 23. August 1879.

einige Tage vor der Generalversammlung bei den Depositalstellen in Empfang genommen werden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths

der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8

vv8

Homburger Eisenbahn

Der in der außerordentlichen Generalversammlung der sanktionirte Vertrag wegen Verkaufs der Homburger Eisenbahn an nicht zu Perfektion gelangt, dagegen unter dem 22. August 1879 ein anderweiter Vertrag, auf gleicher Basis wie der frühere, abgeschlossen, zu dessen Prüfung und Genehmigung die Herren Aktionäre zu einer im Statiors⸗ gebäude zu Homburg vor der Höhe abzuhaltenden

v. d. Knesebeck.

1 16“ 8 1 Gesellschaft. Aktionäre am 23. Dezember 1878 den Preußischen Staat ist nicht zur

außerordentlichen Generalversammlung

8

) Genehmigung

auf den 22. September d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr,

eingeladen werden. Gegenstände der Tagesordnung:

es vorerwähnten Vertrages.

2) Erneuerte Beschlußfassung über die eventuelle Auflösung der Gesellschaft und die hiernach erforderliche Liquidation. 3 Zu dieser außerordentlichen Generalversammlung werden hiermit sämmtliche Aktionäre ein⸗

geladen, mit dem Bemerken, daß zur Fassung eines gültigen Beschlusses ad 1 der Tagesordnung nach §. 28 al. 3 der Statuten drei Viertheile der legitimirten Stimmen erforderlich sind. zweiten Gegenstandes der Tagesordnung bestimmt §. 28 al. 4 der Statuten:

Hinsichtlich des

„Wenn aber die Auflösung der Gesellschaft vor Ablauf ihrer statutenmäßigen Dauer oder die Fortsetzung der Unternehmung über diese Dauer hinaus in Frage steht, so wird jede

„einzelne Aktie stimmberechtigt.

Zur Erledigung dieser Fragen müssen alsdann in einer be⸗

sonders einzuberufenden Generalversammlung zwei Dritttheile aller Aktien repräsentirt sein und von diesen sind drei Viertheile zur Fassung eines die ganze Gesellschaft bindenden Beschlusses erforderlich.“

nter Bezug auf §. 24 der Statuten wird ferner mitgetheilt, daß der Aktienbesitz entweder in Homburg bei der Direktion der Homburger Eisenbahn oder in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause von Erlanger & Söhne

nachzuweisen ist und wird hierüber den Aktionären eine, Zahl und Nummern der Aktien enthaltende, Bescheinigung ertheilt werden, auf Grund deren dieselben hiernächst am Tage der Generalversammlung die Eintrittskarten auf dem Direktionsbüreau ausgehändigt erhalten.

Homburg, den 31. August 1879.

Der Verwaltungsrath.

Von allen existirenden Vervielfältigungs⸗Apparaten ist die Autographiscbe Presse der einzige, mit dem man von einem Original, Schrift oder Zeich⸗ nung, eine beliebige Anzahl von Abdrücken ohne besondere Vor⸗ kenntnisse selbst anfertigen kann, weshalb diese Presse, die in 4 ver⸗ schiedenen Größen gebaut wird, überall schnell Eingang gefunden hat. MHectograph, Chromograph etc. liefern Copien in

L= monur geringer Zahl; außerdem werden Letztere durch Anilin⸗

zlich verschwinden und übri

farben hergestellt, welche, dem Licht ausgesetzt, in kurzer Zeit gens dem Briefporto unterworfen sind, während die mittelst

autographischer Presse erzeugten Abdrücke die Portovergünstigung von 3 Pf. bis zu 50 g

genießen.

werden. Zu dem Zweck ist der genannten Effekten⸗ Verwaltung ein mit Namensunterschrift versehenes Nummernverzeichniß einzusenden, wozu Formulare

bei derselben vom 15. September cr. ab entnommen werden können.

Mit erläuternden Prospekten, denen die ehrendsten Zeuagnisse höchster Behörden, sowie erster

industrieller Firmen des Deutschen Reiches beigedruckt sind, stehe gern zu Diensten. 1 8 Außerdem empfehle ich ein⸗ und zweiarmige Balanciers, Stempelpressen ꝛc. für Behörden,

in anerkannt guter Qualität.

Emugeo KRoch,

Maschinenfabrik, Leipzig, Mahlmannstraße 7—8.

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ischer Et

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für das Vierteljahr.

den Raum einer Nruckzeile 30

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8

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Herlin außer den Pest⸗Anstalten anch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Pfarrer Liebau zu Eilsdorf im Kreise Oschersleben Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Medizinal⸗Rath a. D. Dr. Wegeler zu Coblenz den König⸗ lichen Kronen⸗Orden drit r Klasse; sowie dem Schullehrer Löffler zu Neudorf im Kreise Schweidnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu

verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem früheren spanischen Brigade⸗General Marqués de la Gaͤndara, jetzt wohnhaft zu Paris, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, und dem Ingenieur Le François zu Paris den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben heute früh nach Königsberg i. Pr. begeben.

Dentsches Reich.

Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesratys. Vom 2. September 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: „Der Bundesrath wird berufen, am 15. September d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichs⸗ kanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer 1.“ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1“ Gegeben Berlin, den 2. September 1879. CEEC(C6(D(1III(Iim. von Bismarck.

Die Nummer 32 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1330 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 2. September 1879; und unter

Nr. 1331 die Bekanntmachung, betreffend die Einlösung 1““ der Sächsischen Bäank. Vom 3. September Berlin, den 4. September 1879.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den zeitigen Vorsitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗ Kommission zu Aachen, Regierungs⸗Assessor Wrede,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Elberfeld, Regierungs⸗Assessor Menz,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission Berlin⸗Blankenheim, Regierungs⸗Assessor Kramm hierselbst,

das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover, Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Horaz Schultz in Hannover, und das Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission Bahn) Regierungs⸗Assessor Jaenisch zu Cassel, owie

die Regierungs⸗Assessoren von Dobbeler in Medingen und von Lüpke in Stade zu Regierungs⸗Räthen zu er⸗ nennen;

dem Ober⸗Gerichtsanwalt und Notar Dr. jur. Schultz in Celle den Charakter als Justiz⸗Rath, und

dem Stadtrath Meyer Magnus zu Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Berlin, den 4. September.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande, Höchstwelcher am 1. d. M. Nachmittags von Muskau hier eingetroffen und im Niederländischen Palais ab⸗ gestiegen war, ist gestern Abend nach dem Haag abgereist.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Observator am Königlichen astro⸗ physikalischen

Observatorium bei Potsdam Dr. H. C. Vogel 1 das Prä⸗

dikat „Professor“, und r. . PeAs e⸗aue K n dem ordentlichen Lehrer Wilhelm Schleusner am

bG zu Hör Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt en.

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisgerichts⸗Rath Osius zu Marburg ist vom 1. Oktober 1879 ab zum Notar im Departement des Ober⸗ Landesgerichts zu Cassel, mit Anweisung seines Wohnsitze s in Hanau, ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 25. August 1879, 8

.“ betreffend die von den Beamten der Staatsanwalt⸗ schaftan andere Behörden zumachenden Mittheilun gen.

Artikel I. Die nachstehend angeordneten Mittheilungen erfolgen durch die zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft (Amtsanwälte, Staats⸗ anwälte bei den Landgerichten, Ober⸗Staatsanwälte).

A. Mittheilungen in Untersuchungssachen.

I. Mittheilungen an Ge walischaften.

1) Ist wegen eines Verbrechens oder Vergehens, über wel⸗ ches in erster Iastanz von einer Strafkammer oder einem Schwurgericht verhandelt und entschieden ist, rechts⸗ kräftig auf Strafe erkannt worden, so ist eine beglaubigte Ab⸗ 5 der Urtheilsformel an die Staatsanwaltschaft desjenigen

andgerichts zu übersenden, in dessen Bezirk der Wohnort (bei dem Mangel eines solchen der Aufenthaltsort) des Verurtheilten liegt.

Ist wegen einer Uebertretung aus §. 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgesetzbuchs rechtskräftig Strafe festgesetzt, so ist beglaubigte Abschrift des Strafbefehls oder der Urtheilsformel der im Absatz 1 näher bezeichneten Staatsanwaltschaft zu übersenden.

„Vergl. §. 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Sekreta⸗ riate der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten und §. 35 letzten Absatz der Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien der Amtsgerichte.

2) Sobald gegen einen vorläuftg entlassenen (§. 23 des Strafgesetzbuchs) vor Ablauf der Strafzeit wegen einer nach der vorläufigen Entlassung begangenen strafbaren Handlung ein Vorhereitungsverfahren oder eize Varuntersychung eingeleitet wird, so ist hiervon dem für die Herbeiführung des Widerrufs der Ent⸗ lassung zuständigen Ober⸗Staatsanwalte unter Darlegung des Sach⸗ verhalts unverzüglich Anzeige zu machen. Der Ober⸗Staatsanwalt hat die ihm zugegangene Anzeige sofort mit seiner gutachtlichen Aeußerung an den Justiz⸗Minister einzureichen.

Ist gegen einen vorläufig Entlassenen nach Ablauf der Straf⸗ zeit wegen eines nach der vorläufigen Entlassung begangenen Ver⸗ brechens oder Vergehens oder wegen einer Uebertretung aus §. 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgesetzbuchs rechtskräftig Strafe festgesetzt, so ist hiervon demjenigen Ober⸗Staatsanwalt, welcher auf Anordnung des Justiz⸗Ministers die vorläufige Entlassung hatte eintreten lassen, Mittheilung zu machen.

II. Mittheilungen an Polizeibehörden.

3) Ist wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Uebertretung aus §. 361 Nr. 1 bis 8 des Strafgesetzbuchs rechts⸗ kräftig Strafe festgesetzt, so ist Abschrift des Strafbefehls oder der Urtheilsformel derjenigen Ortspolizeibehörde zu übersenden, in deren Bezirk der Wohnort (oder beim Mangel eines solchen der Auf⸗ enthaltsort) des Verurtheilten liegt und wenn es sich um eine der gedachten Uebertretungen handelt, außerdem der Polizeibehörde des letzten Aufenthaltsorts des Verurtheilten.

Die Mittheilungen erfolgen, wo die Bezirks⸗ oder Distriktsbehörden besteht, unter der Adresse des be⸗ treffenden Beamten (Amtshauptmann, Amtmann, Hardesvogt, Kirch⸗ spielsvogt), in den landräthlichen Kreisen unter der Adresse des Land⸗ raths zur Weiterbeförderung an die Ortspolizeibehörde.

4) Ist wegen einer Uebertretung aus §. 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs auf Grund des §. 362 daselbst auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt worden, so sind die gerichtlichen Akten nebst den für das Ermessen der Verwaltungsbehörden erheblich erscheinenden Beiakten der Ortspolizeibehörde am Sitze des Straf⸗ gerichts erster Instanz zu übersenden, damit diese bei der höheren Landespolizeibehörde in Bezug auf die Nachhaft die geeigneten An⸗ träge stellen kann.

Die Einsendung der Akten hat zu geschehen:

1) wenn die nach dem ergangenen Urtheil zu verbüßende Frei⸗ heitsstrafe nicht mehr als zwei Wochen beträgt, sobald das Urtheil abgesetzt ist, also spätestens nach Ablauf von drei Tagen nach der Verkündung;

2) wenn die zu verbüßende Freiheitsstrafe mehr als zwei Wochen beträgt, sobald das Urtheil rechtskräftig geworden ist.

Insofern jedoch die höheren Landespoli eibehörden (Regierungen, Landdrosteien) eine direkte Einsendung der Akten oder andere Ab⸗ weichungen wünschen sollten, sind die Ober⸗Staatsanwälte ermäch⸗ tigt, diesem Wunsche entsprechend anderweite Anordnungen zu treffen.

Bei Absendung der Akten sind die erforderlichen Notizen zurück⸗ zubehalten, damit zum Zwecke der Entlassung des Verurtheilten, falls die Strafzeit vor Wiedereingang der Akten abgelaufen sein sollte, nöthigenfalls auch schon zum Zwecke der Verfügung des Straf⸗ antritts, falls das Urtheil vor Wiedereingang der Akten rechtskräftig hebüjden sein sollte, rechtzeitig das Erforderliche verfügt wer⸗

en kann.

Die Entlassung ist in der Art herbeizuführen, daß der Ver⸗ urtheilte der Polizeibehörde des Orts zur Verfügung gestellt wird, welche demnächst das Weitere mit ihm zu veranlassen hat.

Dersatisen Ortspolizeibehörde, welcher die Akten mitgetheilt Fiöcden⸗ st eine Abschrift der Urtheilsformel außerdem nicht zuzu⸗

ellen.

5) Wenn eine Polizeibehörde in Folge eines Antrages auf gericht⸗ liche Entscheidung gegen eine ihrerseits erlassene polizeiliche Straf⸗ verfügung die Akten an den zuständigen Amtsanwalt eingereicht hat, so ist Seitens desselben demnächst der Polizeibehörde nach Eintritt der Rechtskraft über den Ausfall der Sache Mittheilung zu machen.

III. Mittheilungen aln Militärbehörden.

6) Im Falle einer Beleidigung oder Körperverletzung einer Mili⸗

tärperson ist, sofern der Militärbehörde (bezw. dem Vorgesetzten des

8

Strafgefangenen

Einrichtung von Amts⸗,

Verletzten) ein Strafantragsrecht zusteht, die Untersuchung aber aus⸗ schlieflich auf Grund des Antrages des Verletzten anhängig gemacht ist, die vorgesetzte Militärbehörde des Verletzten rechtzeitig von dessen Strafantrag in Kenntniß zu jesen

7) Wenn ein zum Militärdienst noch nicht herangezogener Angeschuld 28 das militärpflichtige Alter (§. 20 Nr. 2 der Ersatz⸗ ordnung) bereits erreicht hat oder im Laufe der Untersuchung voraussichtlich erreichen wird, so ist dem Civilvorsitzenden der Ersatz⸗ kommission desjenigen Aushebungsbezirks, in welchem der Angeschul⸗ digte gestellungspflichtig ist, bei Erhebung der öffentlichen Klage Mit⸗ theilung zu machen, falls wegen der fraglichen strafbaren Handlung eine Bestrafung mit Zuchthaus oder mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erfolgen kann, oder falls eine Verurtheilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechswöchiger Dauer oder zu einer ent⸗ sprechenden Geldstrafe zu erwarten ist.

In gleicher Weise ist dem EE“ der Ersatzkommission Nachricht zu geben von dem Ausfall der Untersuchung, sowie von der Strafvollstreckung oder dem Erlaß der erkannten Strafe.

§. 28 Nr. 1 der Ersatz, und §. 4 Nr. 5 der Kontrol⸗Ordnung.

8) Wenn gegen eine Person des Beurlaubtenstandes 8 5 Nr. 4 der Kontrol⸗Ordnung) oder gegen einen Ersatzreservisten erster Klasse §. 5. Nr. 5 das.) öffentliche Klage erhoben ist, so ist davon dem Landwehr⸗Bezirkskommando, in dessen Kontrole der Angeschuldigte steht, Mittheilung zu machey, desgleichen von dem demnächstigen Ausfall der Sache.

§. 7 Nr. 12 und §. 15 Nr. 1 der Kontrol⸗Ordnung.

Ueberdies hat die Zusendung einer Ahschrift der Urtheilsformel zu erfolgen, sofern auf Zuchthaus oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte rechtskräftig anerkannt wird. Ist der Verlust der bürger⸗ lichen Ehrenrechte für eine den Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigende Dauer ausgesprochen, so ist außerdem von dem Tage des Antritts der Freiheitsstrafe Nachricht zu geben.

Im Uebrigen bedarf es der Zusendung einer Abschrift der Urtheils⸗ formel oder des ganzen Urtheils nur auf Verlangen der Behörde.

9) Wenn gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes auf zeitigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder auf eine härtere Strafe rechtskräftig erkannt worden ist, so ist das Urtheil in beglaubig⸗ ter Abschrift unmittelbar dem Königlichen General⸗Auditoriat zu

übersenden.

Hinsichtlich aller übrigen in Veranlassung einer gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes eingeleiteten Untersuchung zu machen⸗ den Mittheilungen finden die allgemeinen Vorschriften über die Mit⸗ theilungen bei einer gegen einen Beamten eingeleiteten Untersuchung (unten Nr. 10) entsprechende Anwendung. Die Mittheilungen sind an das betreffende Landwehr⸗Bezirkskommando zu richten.

(Schluß folgt.)

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Perponcher, nach Königsberg i. Pr.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat, auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Okto⸗ ber 1878, die Nummern 202 der unter dem Titel „Mulden thal⸗Bote’“ und „Planitzer Nachrichten und Tage blatt“ in Druck und Verlag von R. v. d. Chevallerie in Wilkau erscheinenden periodischen Druckschrift verboten un dieses Verbot auch auf das fernere Erscheinen der genannten ge. erstreckt.

wickau, den 2. September 1879. 1 Königlich Sächsische 1 Dr. Hübel.

Bekanntmachung für Seefahrer.

An der Königlichen Navigationsschule zu Leer beginnt am 1. Ok⸗ tober cr. ein neuer Kursus zur Ausbildung von Schiffern au großer Fahrt. Dauer desselben etwa 5 Monate, Schulgeld 30 für den ganzen Kursus. Aufgenommen können nur solche Seeleute werden, welche die Steuermannsprüfung nach den Bundesvorschriften vom 25. Sep⸗ tember 1869 bestanden, oder schon einen vollen Kursus in der Steuermannsklasse einer deutschen Staats⸗Navigationsschule durch⸗ gemacht haben, oder befugt sind, als Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen zu fahren.

u Aufnahme vermittelt der Navigationslehrer Wendtland in Leer.

Ferner beginnt am 1. Oktober cr. an den Königlichen ““ zu Leer und Emden ein neuer Steuermanns⸗ ursus.

8 Schulgeld für den ganzen Kursus, dessen Dauer etwa 9 Monate,

Die Aufnahme in den Kursus ist abhängig von dem Ausfalle einer Prüfung, worin der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

1) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sich mündlich und schriftlich verständlich auszudrücken.

2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit Pro⸗ portionen und Uebung in der Ausziehung von Quadratwurzeln.

3) Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit von Winkeln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreicken.

Kenntni im Kreise. mittelst der

der einfacheren Sätze vom Kreise und von den Winkeln Lesengleichte Konstruktions⸗ und Rechnungsaufgaben ver⸗ Lehrsätze.