1879 / 208 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

[hbkerv.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 168. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Sonnabend: Ope nhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus: 153. Vorstellung. Vor hundert Jahren. Sittengemälde in 4 Akten von E. Rau⸗ pach. Zum Schluß: Herrn Kaudel's Gardinen⸗ predigten. Lustspiel in 1 Akt von G. von Moser Anfang 7 Uhr. 8 8

Wallner-Theater. Sodom und Gomorrha.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn u“ Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. Z. 126. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D’'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mosik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Freitag: Zum 7.

Residenz-Theater. Art. Direktor: Otto von Schimmelfenrig. Freitag: Zum 10. Male: Unser Zigeuner. Schwank in 3 Akten von O. Justinus.

ierauf: Eine vollkommene Frau. Lustspiel in 1 Akt von C. Görlitz.

Krells Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Freitag: Zum 7. Male: Traumbilder. Orig.⸗Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens „Großes Concert“. An⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Haeenm Aevcene

Freitag:

Eine Erbschaft mit Hindernissen. Original⸗ Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil⸗ dern) von F. Moelle. onnabend: Dieselbe Vorstellung. Ĺ– 6¶.6. —.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Ge⸗ wöhnliche Kassenpreise: I. Parquet 1 50 u. s. w. Z. 2. M.: Die belden Reichenmüller. Volksstück mit Gesang in 3 Akten, nebst einem Vorspiel: Au der Landstraße, von Anton Anno. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auf⸗ treten des schwedischen und des steyrischen Damen⸗ quartetts. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Sonnabend: Letztes großes Sommernachts⸗Fest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Caroline v. Klitzing mit Hrn. Premier⸗Lieutenant a. D. Hermann v. Jöden⸗ Koniecpolski (Eilenburg Lazisk). Frl. Helene Bodenstein mit Hrn. Garnison⸗Auditeur Otto Keyl (Colberg). .

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Schroeter (Bautzen). Hrn. Dr. Max ner (Neuenkirchen, Reg.⸗Bez. Trier). ine Tochter: Hrn. Pfarrer Sensfuß (Trunz).

Gestorben: Hr. Buchhändler Julius Richard Huye (Braunsberg). Verw. Frau Pastor Julie Metzner, geb. Frommelt (Halle a. S.) Frau Rittergutsbesitzer Caroline Stoewachs (Broellin bei Pasewalk). Hr. Major Otto v. Uslar (Königsberg i. Pr.) Verw. Frau Gräfin Marie v. Schlieffen, geb. Gräfin zu Stolberg⸗ Wernigerode (Gnadenberg i. Schl.) Hr. Justiz⸗ rath Ferdinand Carl Eduard Weniger (Neu⸗ haldensleben).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lladungen u. dergl.

[611630 Bekanntmachungg. Der auf 1 Kux an der Zeche Nachtigall⸗Tief⸗ bau in Bommern lautende Kuxschein des Land⸗ irths Johann Friedrich Haarmann zu Stiepel ist verloren gegangen und die Amortisation desselben beantragt. 8 Es wird daher der unbekannte Inhaber dieses Kuxscheins aufgefordert, binnen 3 Monaten den Kuxschein dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, vidrigenfalls er für amortisirt erklärt werden wird. Hagen, den 4. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Bekanntmachung.

I7505] Der Behufs Aufgebots einer auf dem dem

Schmiedemeister Julius Maehlitz zu Fürstenfelde

gehörigen Grundstücke, Band II. Bl. Nr. 41 des Grundbuchs von Fürstenfelde, Abtheilung III. Nr. 1 ingetragenen Post von 200 Thaler am 15. No⸗ ember 1879 anstehende Termin ist auf⸗ gehoben. Baerwalde N.⸗M., den 26. August 1879. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. I.

110 Vekanntmachung. In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zu der Rechtsanwalt Giefsing zu zu a., b. und c. mit ihrem bisherigen Wohnsitz.

lensburg zugelassenen Rechtsanwälte sind ein⸗ etragen: und Notar von Pasch⸗ kowsky zu Tondern, der Rechtsanwalt und Notar der Rechtsanwalt und Notar Clausen zu Kappeln, Fleusburg, den 2. September 1879. 1 Königliches Kreisgericht.

Bekanntmachung.

Fintragung des Dr. Norden, Rechts walt

und Notar zu Myslowitz, sub Nr. 5 der Liste der

b i dem Landgericht Gleiwitz zugelassenen Rechts⸗ anwälte (siehe Nr. 191 des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“), ist gelöscht worden.

Gleiwitz, den 29. August 1879.

Königliches Kreisgericht. 816 Bekanntmachung.

In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar

Grünberg 8 mit dem Wohnsitze in Bartenstein.

Bartenstein, den 23. August 1879.

Königliches Kreisgericht.

8 8

Bekumtmachung. In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Rechtsanwalt und Notar 8 Henschel mit dem Wohnsitze in Rastenburg. Bartenstein, den 26. August 1879. 8. Königliches Kreisgericht.

[7491]

Zur Rechts⸗Anwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte in Paderborn ist der Rechts⸗Anwalt und Notar, Justiz⸗Rath Menne in Nieheim unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes zugelassen.

waderborn, den 1. September 1879.

Königliches Kreisgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Pferde⸗Auktion. Am Mittwoch, den 24. Sep⸗ tember 1879, Vormittags von 10 Uhr ab, sollen auf dem Paradeplatze in Fürstenwalde ca. 45 Stück ausrangirte Königliche Dienstpferde des unterzeichneten Regiments öffentlich meistbietend gegen sofortige Bezahlung in Preußischem Gelde verkauft werden. Ulanen⸗Regiment Kaiser erzetber von Rußland (1. Brandenburgisches)

r. 3. 1“ 1““ 8

114303J BVekauutzuachung. Verpachtung der Domäne Franken⸗ felde.

Die im Kreise Ober⸗Barnim, etwa 8 km von der Stadt Wriezen a./O. belegene Domäne Fran⸗ kenfelde mit Brennerei und mit dem Vorwerke Cavelswerder, soll auf achtzehn Jahre, von Johan⸗ nis 1880 bis Johannis 1898, im Wege der Lizita⸗ tion anderweit verpachtet werden.

Hierzu haben wir einen Termin Sitzungssaale auf

Dienstag, den 21. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regierungs⸗Rathe Freiherrn von Uslar⸗Gleichen anberaumt.

Die Pachtung ethält:

A. Die Domäne Frankenfelde: 471464616ö— Gärten.

Wiesen.

Weiden.

Hofräume ...

öffentliche Wege ꝛc.. zusammen 467,264 ha.

B. Das Vorwerk Cavelswerder:

Acker. 80,237 ha,

ö142“ 0,485

“*“ 9,164

eö““ 0,419

Hof⸗ und Baustellen 0,506

Wege unnutzbar ꝛc. . 2,262 zusammen 93,073 ha,

zusammen bei der gesammten Pachtung 560,337 ha.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 25 000 und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende disponible Vermögen auf 150 000 festgesetzt.

Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus⸗ wahl unter den drei Bestbietenden, bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Excellenz, vorbehalten. Die speziellen, so⸗ wie die allgemeinen Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerkekarten kön⸗ nen täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage, in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstat⸗ tung der Kopialien Abschriften der speziellen Be⸗ dingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden.

Der Pächter der Domäne Frankenfelde, Herr Ober⸗Amtmann Eger, zu Frankenfelde, ist angewie⸗ sen, den sich meldenden Pachtbewerbern die Besich⸗ tigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.

Potsdam, den 26. August 1879.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domänen

9 und Forsten.

Schönfeldt.

8

in unserem

[6796] Die in dem Kreise Oschersleben, ca. 7 Kilom.

von der Eisenbahnstation Neuwegersleben und 10,5 Kilom. von Halberstadt belegene

Königliche Domaine Eilenstedt, enthaltend ein Gesammt⸗Areal von 419,5190 ha, worunter 410,0690 ha Acker, soll von Johannis 1880 ab anderweit auf 18 Jahre öffentlich meist⸗ bietend verpachtet werden.

Zu diesem Behufe haben wir auf Montag, den achten September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, hier⸗ selbst Termin vor dem Regierungs⸗Rath Flach anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder⸗ Minimum auf 51 000 festgesetzt ist, und die Be⸗ werber sich spätestens in dem Termin über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens

von 218 000 ℳ, sowie über ihre Qualifikatien als

Landwirth auszuweisen haben.

Die Verpachtungsbedingungen sind sowohl in unserer Registratur, als auch bei dem Herrn Ober⸗ Amtmann Müller auf der Domaine Eilenstedt ein⸗ zusehen.

Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Ko⸗ pialen und Druckkosten Abschrift derselben ertheilt.

Magdeburg, den 30. Juli 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Cto. 18/8.) Brenning. [7513] 8

1) Die Eisenguß⸗, Eisenwalz⸗, Schmied d

Schlosserarbeiten, Dachdeckerarbeiten Holz⸗ Cement resp. Schiefer Klempnerarbeiten zum Erweiterungsbau des Ulanen⸗Kasernements bei Moabit und 2) die Lieferung vom ca. 1100 chm gelöschtem Kalk zum Bau der Ober⸗Feuerwerkerschule in der Lehrterstraße sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Die „Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserem Geschästslokale Michaelkirchplatz 17 einzusehen und versiegelte Offerten bis zum

17. September cr., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Cto. 101/9.)

Berlin, den 3. September 1879.

Königl. Garnison⸗Verwaltung.

[7512] R Die zum Bau der Kriegs⸗Akademie in der Doro⸗ theenstraße erforderliche Lieferung von ca. 82 Mille dunkelrothe Verblendsteine und ca. 435 Mille gelbe oder lederfarbene Verblend⸗ steine, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 18. September er., Vorm. 11 Uhr,

daselbst einzureichen. Berlin, den 3. September 1879. Cto. 1029.)

Königl. Garnison⸗Verwaltung.

68 ““

172481 Bekanntmachung

Die Chausseegelderhebung

a. bei Niedermetzow (an der Königsberg⸗Freyen⸗ walder Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile oder 7,5 km, soll vom 1. Januar 1880,

b. bei Königsberg I. (an der Königsberg⸗Schwedter Chaussee) mit der Hebebefugniß für eine Meile oder 7,5 km, d

Fan vom 1. Februar 1880 ab in Pacht gegeben werden.

Hierzu ist ein Lizitationstermin 8

auf Montag, den 15. September 1879, Vormittags 8 Uhr, im Geschäftslokale der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse hier⸗ selbst anberaumt worden. 1

Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 1. September 1879 ab, und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10—12 Uhr, ein⸗ gesehen werden.

Zum Bieten werden nur solche Personen zuge⸗ lassen werden, welche dispositionsfähig sind, und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 300 baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chaussee⸗ bau⸗Kasse deponiren. 8

Königsberg i. d. N., den 20. August 1879.

Der Direktor des Chausseebau⸗Comités und

Landrath. Cto. 347/8.) von Gerlach. 1 [7493] Haunoversche Staatsbahn.

Submission auf Lieferung von:

7 Stück Arädrigen Personenwagen III. Klasse, 9 Stück 6rädigen Gepäckwagen. Termin: Dienstag, den 16. September 1879, Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau Königlicher Eisen⸗ bahn⸗Direktion. 1—

Von Letzterem Bedingungen gegen Einzahlung von 6 Nachnahme dieffeits nicht erwünscht zu beziehen.

Hannover, den 2. September 1870.

Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. 8 Overbeck.

Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. s. w. von öffentlichen 3 Papieren.

Bekanntmachung. Verlooste Neustadt⸗Eberswalder Stadt⸗Obligationen.

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver⸗ loosung von Neustadt⸗Eberswalder Stadt⸗Obligatio⸗ nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden:

A. über 100 Thlr. (300 ℳ) Nr. 1, 27, 65, 89, 96.

Litt. B. über 50 Thlr. (150 ℳ) Nr. 21, 42, 52, 54, 76, 82, 143, 170, 181, 216.

Litt. C. über 25 Thlr. (75 ℳ) Nr. 12, 45, 49, 125.

Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1. Januar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekͤündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge⸗ nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm⸗ merei⸗Kasse in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Januar 1880 hört die weitere Ver⸗ zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig wer⸗ denden Zinscoupons nebst Talons zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen⸗ 2 11““ vom Kapitale zurückbehalten wer⸗

en muß.

Eberswalde, den 30. August 1879.

Der Magistrat.

[74872 Ahbhanden gekommen zwischen dem 15. und 29. August a. c.

Stück 5 Oesterr. Staatsbahn⸗Aktien in einem Titre Nr. 396736—40.

Vor Ankauf wird gewarnt, event. Nachricht er⸗ beten an die Exped. d. Bl. sub s. 71.

[7503]

1 c. Ausgegebene unkündbare

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

Wochen⸗Uebersicht

der 8 Bayerischen Notenbank

vom 31. August 1879.

Activa.

““ Bestand an Reichskassenscheinen. 5 Noten anderer Banken. ““

Lombard⸗Forderungen X“ sonstigen Aktiven...

Passiva.

Das Frundkavital .. IEio“ Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗

44*“ Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗

denen Verbindlichkeiten... Mie eystigen Passivbs Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande

E. 68823,161. 45.

ünchen, den 2. September 1879. Bayerische Notenbank. Die Direktion. [7510]) Uebersicht der

Sächsischen Bank

En Dresden

am 31. August 1829. Actlva. Coursfähiges deutsches Geld. 17,4 63,459. Reichskassenscheine 67,740. Noten anderer deutscher aoAe6* 2,487,300. Sonstige Kassenbestände f8 299,818. Wechselbestände .. . . 40,679,332. Lombardbestände. 4,641,558. Effectenbestände ööö1“ Debitoren und sonstige Actirva 4,706,230. Passiva. Eingezahltes Aetienkapital 30,000,000. 3,316,698. 37,232,800. 1,226,066.

.“ Banknoten im Umlauk . .. Täglich fãllige Verbindlich- . . b n Kündigungsfrist gebundene Verbincfiokkeiten 3,961,396. —. I *“ 275,819. —. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- seln sind weiter begeben worden 2,249,311. 05. Die Directiomn.

Braunschweigische Bank.

[7511] Staund vom 31. August 1879. Aetiva. Metall-Besaaukcdczdb ℳK 564,310. 30. Reichskassenscheiin 40,685. —. Noten anderer Banken 188,700. —.

4,698,918. 20.

Bewig.

[7514]

Lombard-Forderungen —. 5,418,532. 15. Passiva. 308,955. Umlaufende Noten kc11ö11ö114* Die Direetion. Cl vom 31. August 1879 s Statuts.) hypothekarische und

Platz-Wechsel-Bestand.. 5 2 998 516, 35. Conto-Corrent-Debitoren. 320,882. ee““ 2,008,700. Conto-Corrent-Creditoren... Sonstigs Passiva.. S. 299,188. Stübel. (Gemäss Art. 34 alin. 2 de Renten-Forderungen 95,476,785. hypothekarische Forde-

Auswärtiger Wechsel-Bestand 8 2 2,071,430. Sonstige Activa 8 10,500,000. 4*“ 1,298,166 Verzinsliche Depositen-Capi- Braunsehweig, den 31. August 1879. Monats-Uebersicht a. Erworbene unkündbare b. Erworbene kündbare rungen..

... 4,472,150.

Pfandbriefe. 895,315 00. d. Ausgegebene kündbare Pfandbriefe ... 2,853,200.

SGotha, den 31. August 1879. Cto. 56/9 A.)

Deutsche Grundkredit-Bank. v. Holtzendorif. Landsky. R. Frieboes.

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗Sekretär Geschwandtner zu Gum⸗ binnen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Gräflich von der Schulenburgschen Rentmeister und Polizei⸗Anwalt Schröder zu Beetzendorf im Kreise Salzwedel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Förster Haack zu Malborn im Kreise Berncastel und dem Tuchmacher David Hölzke zu Calbe a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Unter⸗Lieutenant zur See Benzler, dem Seekadetten Braun und dem Jäger Klein im Rheinischen Jäger⸗ e] Nr. 8 die Rettungs⸗Medaille am ande zu ver⸗ leihen. 8 b

““ 8 8

Se. Majestät der König haben Allergnäd gst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Oberförster Passow zu Sitzenroda, Kreis Torgau; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule und General⸗Sekretär des Gartenbau⸗Vereins zu Erfurt, Theodor Rümpler; der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Dünkelberg, Direktor der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf bei Bonn; Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens 8 zweiter Klasse: dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Alpert, Vorsteher der Geheimen Kalkulatur der ersten Abtheilung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Legations⸗Rath ilhelm Otto Florian

von Thielau zum General⸗Konsul für das Fürstenthum

Bulgarien mit dem Sitz in Sofia zu ernennen geruht. .

Dem Herrn Cdmord P. Mac Lean ist das Creguatur

als Vize⸗ und Deputy⸗General⸗Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Namens des Reichs ertheilt worden.

Bekanntmachung, 8

betreffend Sächsischen Bank.

8 Vom 3. September 1879.

Die Banknoten der Sächsischen Bank zu Dresden werden

in Berlin vom 1. September d. J. ab bei dem Bankhause

S. Bleichröder eingelöst.

Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Beerlin, den 3. September 1879. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Otto Graf zu Stolberg. EEEq 1P6161P6116113“ Inbetriebnahme des Deutsch⸗Norwegischen Kabels.

Zwischen Deutschland und Norwegen ist eine unmittel⸗ bare unterseeische Telegraphenverbindung hergestellt worden, welche am 5. September in Betrieb genommen werden wird.

Von diesem Zeitpunkte ab kommt für Telegramme nach Norwegen eine Grundtaxe von 40 für das Telegramm

und eine Wortgebühr von 20 für jedes Wort zur Erhebung.

Berlin W., den 2. September 1879. Der General⸗Postmeister. Stephan.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den im Ministerium für Landwirthschaft, Domäͤnen und orsten als Hülfsarbeiter beschäftigten bisherigen Regierungs⸗ ssessor Sterneberg zu Berlin, sowie die Regierungs⸗Assessoren Buchholtz in hehcarsn, von Podewils in Stettin, Wittmaack in Merseburg, Giese in Posen, Rabe in Limburg, Persius in Potsdam, Cal⸗ lenberg in Schleswig, von Gruben in Bromberg und Pogge in Merseburg zu Regierungs⸗Räthen,

die Einlösung der Banknoten der

den Regierungs⸗Assessor Dr. jar. Andreas Friedrich Paul Bienko zum Landrath des Kreises Wehlau, und

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Hearich Salkowski zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster zu ernennen.

Ministerium der geistlich en, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Wesel, Dr. Wil⸗ helm Meigen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. Am Gymnasium in Hadersleben ist der ordentliche Lehrer Dr. SWeden. 8

Justiz⸗Ministerium.

. Der Amtsrichter Rafalski in Aurich ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Harburg, ernannt.

Allgemeine Verfügung 8 vom 25. August 1879,

betreffend die von den Beamten der Staatsanwalt⸗ schaft an andere Behörden zu machenden Mittheilungen.

(Schluß.) IV. Mittheilungen an andere, als die unter 1. bis III. erwähnten Behörden. 8 8 A. Aus dem Gesichtspunkte der persönlichen Verhältnisse

des Beschuldigten.

10) Wenn ein im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienste srhader Beamter wegen eines Verbrechens ader Vergehens zur Unter⸗ uchung gezogen wird, so ist sofort nach Eröffnung des Hauptverfah⸗ rens unter kurzer Angabe der Veranlassung oder unter Mittheilung der Anklageschrift der vorgesetzten Dienstbehörde des Angeklagten Nachricht zu geben und derselben demnächst auch die Formel des Ur⸗ theils unmittelbar nach dessen Verkündung mitzutheilen.

„Dabei ist zu bemerken, ob Seitens der Staatsanwaltschaft die Einlegung eines Rechtsmittels in Aussicht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand genommen werde.

„Errfolgt in der Untersuchung die Verhaftung des Beamten, so ist hiervon und ebenso von der etwa erfolgenden Entlassung aus der Haft der Dienstbehörde gleichfalls sofort Mittheilung zu machen.

In Uebertretungssachen unterbleibt die Anzeige wegen Eröffnung des Verfahrens, dagegen ist, sofern rechtskräftig auf Strafe erkannt worden ist, die Urtheilsformel mitzutheilen.

11) Wird gegen einen richterlichen Beamten, einen Beamten der Staatsanwaltschaft oder einen Notar eine Untersuchung eingeleitet, so sind die unter Nr. 10 vorgeschriebenen Mittheilungen, außer an die nächstvorgesetzte Dienstbehörde, auch an den Justiz⸗Minister, und ebenso, wenn die Untersuchung einen bei den Auseinandersetzungs⸗ behörden oder bei den Verwaltungsgerichten fungirenden richterlichen Beamten betrifft, an den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bezw. den Minister des Innern zu erstatten.

12) Die Bestimmungen Nr. 10 finden auch Anwendung:

auf die Rechtsanwälte, auf die Geistlichen und Kirchenbeamten,

„auf die nicht zu den Medizinalbeamten gehörigen Medizinal⸗ personen aller Kategorien, auf alle öffentlichen Lehrer,

„auf die vereideten Feldmesser,

führer und Baumeister,

f. auf Angestellte der Eisenbahnverwaltungen.

Die Mittheilung geht in dem Falle: 8

zzu a. an den Präsidenten und an den Ober⸗Staatsanwalt des Ober⸗Landesgerichts, sowie an den Vorstand der Anwalts⸗ kammer;

zu b. an die geistlichen Oberen und außerdem, wenn ein Geist⸗ licher oder Kandidat des geistlichen Amts wegen eines Ver⸗ SHrechens oder Vergehens zur Untersuchung gezogen wird,

welches mit Zuchthausstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehren⸗

tcechte oder der öffentlichen Aemter, oder mit Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter bedroht ist, sowie wenn eine Verurtheilung auf Grund der Gesetze vom 11., 12. und 13. Mai 1873 erfolgt, an den Ober⸗Präsidenten der rovinz;

zu c. an die vorgesetzte Regierung (Landdrostei); zu d. hinsichtlich der Lehrer bei höheren Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Progymnasien, Realschulen) an das vorgesetzte Provinzial⸗Schulkollegium, hinsichtlich der übrigen Lehrer

Nlgaan die vorgesetzte Regierung (Landdrostei), in der Provinz

Hannover hinsichtlich der Elementarlehrer auch an das vor⸗

gesetzte Konsistorium; zu e. an diejenige Regierung (Landdrostei), in deren Bezirke der Angeklagte zur Zeit seinen Wohnsitz hat, und falls es sich um einen im Ressort der Auseinandersetzungsbehörden in der Provinz Hannover und im Regierungsbezirk Cassel beschäftig⸗ ten Beamten handelt, an die betreffende Generalkommission; zu k. hinsichtlich der Privateisenbahngesellschaften an die Eisen⸗ bahnkommissariate, hinsichtlich der Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung stehenden Privateisenbahnen an die betreffenden Königlichen Direktionen.

Außerdem ist in allen Untersuchungen, worin die vorläufige Haft⸗ nahme, zwangsweise Vorführung (als Angeschuldigter oder Zeuge) oder Verhaftung eines Eisenbahnpolizeibeamten oder Eisenbahn⸗ betriebsbeamten erforderlich wird, schon vor der Vollziehung der be⸗ züglichen Anordnung der unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde Mit⸗ theilung zu machen, sofern nicht der Zweck einer nothwendigen sofor⸗ tigen Haftnahme hierdurch gefährdet wird.

Landmesser, Baueleven, Bau⸗

Julius Petersen zum Oberlehrer befördert

13) Ist gegen den Inhaber eines Civilversorgungs⸗ oder An⸗

licher Aemter oder auf eine solche Strafe rechtskräftiz erkannt, welche für immer oder auf Zeit die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat, so ist dem betreffenden Genexalkommando, bezw. dem Oberkommando der Marine Abschrift der Urtheilsformel, unter Beifügung des Civilversorgungsscheins, mitzutheilen.

War der angeklagte Militäranwärter noch nicht versorgt oder angestellt, so ist ihm der Schein zu dem gedachten Zwecke abzunehmen, in diesem Falle auch außerdem der Regserung seines Wohnorts, oder in Ermangelung eines solchen seines Geburtsorts, Abschrift der Ur⸗ theilsformel mitzutheilen.

§. 35 des Allerhöchst genehmigten Reglements über Civilver⸗ sorgung ꝛc. vom 26. Juni 1867 (Just⸗Minist.⸗Bl. S. 229).

14) Wenn gegen Studirende auf inländischen Universitäten rechtskräftig wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Uebertretung eine Strafe festgesetzt worden ist, so ist von dem Straf⸗ befehl bezw. der Urtheilsformel dem Rektor (Prorektor) der Univer⸗ sität Mittheilung zu machen.

15) Wenn gegen einen Angeklagten, welcher sich im Besitze von preußischen oder anderen Orden oder Ehrenzeichen befindet, eine rechtskräftige Verurtheilung ergangen ist, welche den Verlust der Orden und Ehrenzeichen zur Folge hat (§. 33 des Strafgesetzbuchs), so ist von der Urtheilsformel der General⸗Ordenskommission zu Berlin Nachricht zu geben.

An die letztere sind auch sofort nach der Rechtskraft des Urtheils die betreffenden Orden und Chrenzeichen nebst den darüber sprechen⸗ den Patenten oder Besitzzeugnissen, nachdem dieselben dem Ver⸗ urtheilten (erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung) ab⸗ genommen sind, einzusenden.

16) Kommt eine strafbare Handlung, welche Seitens einer Person nach Vollendung ihres sechsten und vor Vollendung ihres zwölften Lebensjahres begangen ist, zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft, so hat dieselbe davon dem zuständigen Vormundschaftsgerichte Mitthei⸗ lung zu machen.

3 des Gesetzes vom 13. März 1878, betreffend die Unter⸗ ringung verwahrloster Kinder (Ges. Samml. S. 132). 17) In allen Untersuchungssachen, in welchen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig auf Strafe erkannt wird gegen Staats⸗ angehörige des Kaiserreichs Brasilien, der Königreiche Belgien, Italien und Spanien, des Großherzogthums Luxemburg und der Schweiz, 3 8 mittels Begleitschreibens an den Herrn Reichskanzler (Auswärtiges Amt) die Urtheilsformel (nach dem anliegenden Muster) einzureichen.

B. Aus dem Gesichtspunkte des Gegenstandes der Untersuchungen.

18) In den auf Metallgeld sich beziehenden Untersuchungen wegen Münzverbrechen oder Münzvergehen sind die Falsifikate nach beendigter Untersuchung, es mag zur Erhebung der öffentlichen Klage gekommen sein oder nicht, an die betreffende Regierung, in der Provinz Hannover an die Finanz⸗Direktion, zur weiteren Be⸗ förderung an die Münzverwaltung abzuliefern, wobei in dem Ueber⸗ sendungsschreiben eventuell auf das bereits eingeholte Gutachten der Münzdirektion Bezug zu nehmen ist.

In den auf Papiergeld und dem Papiergelde gleich stehende Werthzeichen sich beziehenden Untersuchungen wegen Münzverbrechen oder Münzvergehen ist der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden von der Eröffnung des Hauptverfahrens Kenntniß zu geben und dem⸗ nächst nach der Rechtskraft die Urtheilsformel mitzutheilen.

19) In allen Zoll⸗ und Steuerdefraudations⸗ und Kontraven⸗ tionssachen, welche zur gerichtlichen Untersuchung gelangen, einschließ⸗ lich der sich nur als Uebertretungen charakterisirenden Zuwiderhand⸗ lungen, ist die Urtheilsformel sogleich nach der Verkündung der zur Verwaltung der betreffenden Steuern und Zölle bestellten Provinzial⸗ behörde, in den Untersuchungen wegen Grundsteuer⸗ und Gebäude⸗ steuer⸗Defraudation dem Kreislandrath mitzutheilen, unter bö-e zeitiger Aeußerung, ob Seitens der Staatsanwaltschaft die Ein egung eines Rechtsmittels in Aussicht genommen sei, oder aus welchen Gründen von der Einlegung des zulässigen Rechtsmittels Abstand ge⸗ nommen werde.

20) In allen bergpolizeilichen Uebertretungssachen ist dem be⸗ treffenden Revierbeamten der Inhalt des Strafbefehls oder die Urtheilsformel nach Eintritt der Rechtskraft mitzutheilen. Wenn die Staatsanwaltschaft die Erhebung der öffentlichen Klage oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt oder demnächst e des Angeklagten so ist hiervon, unter Dar⸗ egung der Gründe, bezw. unter Uebersendung einer Abschrift des Gerichtsbeschlusses oder Urtheils, unverzüglich Mittheilung zu machen und in den letzteren Fällen anzugeben, ob ein Rechtsmittel eingelegt worden oder aus welchen Gründen dies nicht geschehen sei.

21) Von allen rechtskräftigen Entscheidungen, bei welchen Staats⸗, Gemeinde⸗ oder Korporationskassen interessiren, insbesondere von solchen Entscheidungen, aus welchen dieselben einen Anspruch an den Verurtheilten herleiten können oder in Folge deren Verpflich⸗ tungen gegen den Verurtheilten aufhören, ist den betreffenden Be⸗ hörden unverzüglich Mittheilung zu machen. Dieses gilt namentlich in Bezug auf die wegen Zuwiderhandlungen gegen die §§. 27 bis 29 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok⸗ tober 1871 ausgesprochenen, zur Postarmen⸗ oder Unterstützungkasse fließenden Geldstrafen, hinsichtlich welcher die Mittheilung an die betreffende Ober⸗Postdirektion erfolgt. 8

Ist zur Justifikation von Rechnungsposten oder aus einem sonsti⸗ en Grunde eine beglaubigte Abschrift von der Urtheilsformel er⸗ orderlich, so ist dieselbe zu ertheilen.

V. Mittheilung von der Wiederaufnahme des Ver⸗ fahrens.

22) Einer jeden Behörde, welcher Mittheilung von dem rechts⸗ kräftigen Urtheil in einer Untersuchungssache gemacht worden ist, wird demnächst ebenfalls Nachricht gegeben, wenn das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Haupt⸗ verhandlung verordnet hat (§. 410 Absatz 2 der Strafprozeßordnung); desgleichen ist Abschrift der Formel des demnächst ergehenden Urtheils mitzutheilen. Von einem nach §. 411 der Strafprozeß⸗

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rechtskräftig auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffent⸗ 3

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