Liverpool, 4. September. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B, davon für Spekulation und Export 1000 B. Sich bessernd.., Middl. amerikanische September-Oktober-Lieferung 611/⁄16, Oktober-No- vember-Lieferung 65⁄16 d. 8
Liverpool, 4. September. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)
Upland good ordinary 67/16, do. Inw middling 611⁄16, do. middling 623/16. Moile middl. 6¹13⁄16, Orleans good ordinary 6 ⅝, do. low midd- Aing 618⁄21, do. middling 615/⁄16, do. middling fair 7¼, Pernam fair 7 ⅞, Santos fair —, Bahia fair 6 ¼. Maceio fair 7 x¼. Maranham fair 7 ½, Egyptian brown middling 5 ½, do. do. fair 7 ½, do. do. good fair 8, do. white fair 6 ⅛, de. do. good fair 7 ½, Smyrna fair —, M. G. Broach fair 57/16, Dhollerah middling 3 ⅛, do. good middling 4 ½, do. middling fair 4 ⅞, do. fair 55 ⁄16, do. good fair 59⁄16, do. good 5¹8//143, Omra fair 55 ⁄16, do. good fair 5 ⅛, do. good 5 ⅛, Scinde fair 4 916 Bengal good fair 4 ¾, Madras Tinnevelly good fair 5 ⁄16, do. Western fair 4 ⅞, do. do. good fair 55⁄16.
Glasgovv, 4. September. (W. T. B.)
Roheisen. Mixzed numbres werrants 45 sh. 3 d.
Bradford, 4. September. (W. T. B.)
Wolle träge, wollene Garne für den Export mehr gefragt,
wollene Stoffe etwas besser.
Paris, 4. September. (W. T. B.)
Procektenmarkt. Weizen fest, pr. September 28 00. pr. Oktober 27,90, Pr. November-Februar 28,00, pr. Januar-April 28 10. Mebl fest, pr. Soptember 61,25, pr. Oktober 61,50, pr. Novem- ber-Februar 61 75, pr. Januar-April 62 00. Rüböl ruhig, pr. Sep- tember 78,50, pr. Oktober 78,50, pr. November-Dezember 78,,75, pr. Januar-April 79,00. Spiritus fest, pr. September 61,00, pr. Januar-KApril 60,00.
Faris, 4 September. (W. T. B.) Robzucker behauptet. Nr. 10/13 pr. September pr. 100 logt, 55,25, Nr. 7/9 pr. September pr. 100 Kilogr. 61,50.
Weisser Zucker behauptet, Mr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. September 63,00, pr. Oktober 61,50, pr. Januar-April —.
New-Nork, 4. September. (W. T. B.) f
Wnarenbericht. Baumwolle in New-York 12 ½, d0. in New-Orleans 11 ¼. Petroleum in New-XYork 6 ⅛, do. in Philadelphia 6 ¼. rehes Petroleum 5, do. Pipe line Certificats — D. 65 C. Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen 1 D. 10 C. Msais (ola mixed) 46 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 6 ¾. Kaffee (Rio-) 13 Schmalz (Marke Wilcox) 6 ½, do. Fairbanks 6 8. Speck (shor clear) 5 ½ C. Getreidefracht 6.
EBerlin, 4. September. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loowenberg. vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Im Markt war auch in dieser Woche mehr Kauflust, theils Spekulation, theils auch wirklicher Bedarf, und da von allen tonangebenden Plätzen feste und höhere Preise gemeldet werden, so konnte natürlich der hiesige Platz nicht zurückbleiben und sind auch hier die Preise fest und besser. Roh- eisen: Der Glasgower Markt verfolgt steigende Tendenz und haben sämmfliche Makers die Preise erhöht, Warrants schlossen 45/3 pro Tons, Middlesbro-Eisen fest. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,250 à 7,60 und englisches 5,70 à 6,00 pro 100 kg. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 5,80 à 6,00, zu Bauten in ganzen Längen 6,60 à 7,00. Walzeisen 14,00 à 14,40, und Bleche 20,00 à 24,00 pro 100 kg. Kupfer besser, gate Sorten engl. und austral. 125,00 à 130,00 und Mansfelder 130,00
liefert, waren auf hiesigem Platze
8 8 “ 1 16 à 131,00 pro 100 kg. Zinn steigend, Bancazinn 149,50 à 150,00 und prima engl. Lammzinn 146,50 à 147,00 pr. 100 kg. Zink fest und höher, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 40,00 à 41,50 pro 100 kg. Blei stramm, Harzer, Sächsisches und Tarno- witzer 30,00 à 30,50 pro 100 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 48,00, desgl. weat- fälische bis 51,00 pro 40 hl, schlesischer und westfälischer Schmelz- koks 1,80 à 2,10 pro 100 kg frei hier.
Berlin, 4. Septbr. Dis Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus ge-
54,4 — 55,5
55,4
55,2
„ keine Börse
8 54 9 — 54.6 111134““
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
am 29. August 1879 ℳ 30. „ „
9 8 8 „ 1. ohne Fass.
„9 29 „
Generalversammlungen. Sohlesische Ahtlengesellschaft für Eisengiesserel, Masohinen- und Wagenbau (vorm. C. Sochmidt & Co. in Liquidation. Gen.-Vers. zu Breslau. Homburger Eisenbahn-Gesellschaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Homburg v. d. H.
4. Oktober Aachener Industrie Eisenbahn. Ausserordentl. Gen.- Vers. zu Aachen.
19. Septbr.
22. Septbr.
I
— 2 —
Theater. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus: 153. Vorstellung. Vor hundert Jahren. Sittengemälde in 4 Akten von E. Rau⸗ pach. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Zum Schluß: Herrn Kaudel’s Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
b Opeenha:s. 169. Vorstellung. Robert der Teufel. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des E. Scribe und Delavigne, über⸗ tragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Alice: Frl. Pessiak, vom 2) die Königl. Theater zu Wiesbaden, als Gast, Frl. Leh⸗ mann, Hr. Ernst, Hr. Fricke). Anfang halb 7 Uhr. die
Schauspielhaus. 154. Vorstellung. Ein Schritt 8
vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.
[7527]
Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 8. Male: Sodom und Gomorrha.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gastspiel
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lladungen n. dergl.
Bekanntmachung. . Die verlebte Sprachlehrerin Charlotte Vo von Buxheim, deren Vater Jacob Vogt in Groß⸗ welzheim in Unterfranken geboren war, hat in ihrem Testamente als Erben der Hälfte ihres in ca. 3200 ℳ bestehenden Rücklasses nachbezeichnete Ver⸗ wandte von väterlicher Seite eingesetzt:
1) den Sohn ihres verstorbenen Oheims Georg Vogt in Frankfurt a. M., Namens Wilhelm Vogt, eventuell dessen Descendenten, subeven⸗ tuell die Kinder seiner Schwester;
Tochter 1
Georg Vogt, eventuell ihre Kinder, und
Kinder einer verstorbenen garetha N. in Bischbrunn, als welche außer einem bereits verstorbenen Sohne Philipp die Schreinerskinder Weildner von Bischbrunn eruirt wurden, und welche vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert sein sollen.
Da die Recherchen nach den vorbezeichneten Erben
bisher fruchtlos blieben, so werden dieselben hiermit öffentlich von diesem Erbfalle in Kenntniß gesetzt
Etablissements“
Rhenius.
„Submission auf die Arbeiten ꝛc. zum Ab⸗ bruch und Wiederaufbau von drei Wärter⸗
lbis spätestens Donnerstag, den 18. d. M., Vormit⸗ t tags 11 Uhr, an den Unterzeichneten, Lichtenberg, Frankfurter Chaussee Nr. 198, woselbst auch die Bedingungen ꝛc. ausliegen, einsenden.
Lichtenberg, den 4. September 18710. G 8 b 8 Der Regierungs⸗Baumeister. Wochen⸗Ausweise der deutschen
Rückständig sind aus der Verloosung von 1878: Litt. D. Nr. 97 über 50 Thlr. (150 ℳ), welche vom 1. Januar 1879 keine Zinsen tragen. Gorgast, den 1. September 1879. Der Deichhauptmann. von Rosenstiel.
E11
(à Cto. 114/9.) Zettelbanken.
Papieren.
dieses vorerwähnten Oheims
[7503] Tante Mar⸗
Paul und Margaretha
gende Nummern gezogen worden: 89, 96. 54, 76, 82, 143, 170, 181, 216.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen
Bekanntmachung.
Verlooste Neustadt⸗Eberswalde Stadt⸗Obligationen. Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ver⸗ loosung von Neustadt⸗Eberswalder Stadt⸗Obligatio⸗ nen Behufs Zahlung am 1. Januar 1880 sind fol⸗
Litt. A. über 100 Thlr. (300 ℳ) Nr. 1, 27, 66, Litt. B. über 50 Thlr. (150 ℳ) Nr. 21, 42, 52,
Commerz-Bank in Lübeck. Status amn 31. August 18729.
[7544] Aetiva.
Metallbestauaucuc c 252,306. 04 Reichskassenscheiiie.. 7,960. — Noten anderer Banken. 242,500. — Sonstige Kassenbestände 8,166. 61 Wechselbestancdch.. 3,353,840. 41 Lombardforderungen.. 199,028. 77 *“ 1,042,942. 17 Effekten des Reservefonds. . 43,260. — Täglich fällige Guthaben. 1,110,985. 63 689,371. 87
Sonstige Actirna Pasgslva. ℳ 2,400,000. — 43,361. 90
3 3 3 ½ 2 2à2 2 2 2½
Greinapto“ I144“ Banknoten im Umlauu
der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn ö Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit neuer Ausstattung. Z. 127. M.: Die Kinder des Kapitän Graut. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'’Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. e
“
Residenz-Theater. Art. Direktor: Otto von
Schimmelfennig. Sonnabend: Z. 11. Male: Unser
Schwank in 3 Akten von O. Justinus.
Zigeuner. Lustspiel in
Hierauf: Eine vollkommene Frau Akt von C. Görlitz. 8
“ ““ 8— 8 8 Frolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Sonnabend: Z. 8. M.: Traumbilder. Orig.⸗Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und E. Thomas. Musik von Mannstädt. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens Concert“. An⸗
ang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Sponntag: Von 4 Uhr an während und nach der
Vorstell ung großes Doppel⸗Concert. Im Theater: Traumbilder.
germania-Sommer-Theater. Sonnabend:
Eine Erbschaft mit Hindernissen. Original⸗ Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten (6 Bil⸗ dern) von F. Moelle. Sonntag: Der Leiermann und sein Pflege⸗ Uns. Schauspiel in 5 Akten von Charl. Birch⸗ feiffer.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend:
Letztes großes Sommernachts⸗Fest. Von 6 Uhr ab ununterbrochen: Großes Doppel⸗Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Auftreten des schwedischen und des steyrischen Damenquartetts. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination des pracht⸗ vollen Soenmergartens durch mehr als 15 000 Gas⸗ flammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Die bei⸗ den Reichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel: An der Land⸗ straße, von Anton Anno. Ende des Festes 12 Uhr. Entrée 50 ₰, I. Parquet 1 ℳ 50 ₰ — 1 ℳ, 11
Quet 75 ₰ u. s. w. 8
Sonntag: Die beiden Reichenmüller.
Faꝛnilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Holder mit Hrn. Privat⸗ Dozenten Dr. Kudolph Schubert (Eilsit⸗Königs⸗ berg). — Frl. Johanna Richter mit Hrn. Gym⸗ nasiallehrer H. Brandt (Nakel). — Frl. Ordalie
v. Nickisch⸗Roseneck mit Hrn. Stephan Graf zu
„¶Stolberg⸗Wernigerode (Schwarzau— Oberau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister Dr. Stöher (Kirchen)). — Hrn. Graf trachwitz
Wiersbel). — Hrn. Lieutenant Paul v. Versen Loetzen). — Hrn. Major v. Olberg (Darmstadt). Lar Eine Tochter: Hen. Premier⸗Lieutenant Freiherr Senfft v. Pilsach (Berlin). — Hrn,
„Lieutenant Tülff (Berlin).
Gestorben: Hr. Dr. med. Richard Geissel (Essen) — Frau Rittergutsbesitzer Albertine Berka, geb. Nitschke (Dubin). — Hr. Pre mier⸗Lieutenant Sustav Blau (Heidelberg). — Frau Geh. Ober⸗ Juse iz⸗Rath Emilie Meyer, geb. Bütemeister (End)) — Hr. Premier⸗Lieutenant Walther Stade).
und aufgefordert, ungesäumt sich bei dem unterfer⸗ tigten Gerichte mündlich oder schriftlich zu melden und gleichzeitig den Nachweis des betreffenden Ver⸗ wandischaftsverhältnisses zu liefern 1u“ Memmingen, den 21. August 1879. Kgl. Stadt⸗ und Landgericht
752 2 8 17582] Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Landgericht zu Oppeln zugelassenen Rechtsanwalte ist der Rechtsanwalt und Notar Dr. Lewinski, zu Rosenberg O./S. wohnhaft, eingetragen worden.
Oppeln, den 2. September 18709.
Kgnigliches Kreisgericht. [7544]
„Rechtsanwaltschaft beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Bielefeld.“
Als Rechtsanwälte beim Königlichen Landgerichte zu Bielefeld sind zugelassen und demgemäß in die Rechtsanwaltsliste eingetragen worden:
1) der Justiz⸗Rath Lücken zu Herford, 2) der Rechtsanwalt Friedländer zu Bielefeld, 3) der Rechtsanwalt Adriani zu Halle in
E1-, 4) der Rechtsanwalt Metz zu Minden, 5) der Rechtsanwalt Dr. Grüter zu Bünde ) der Justiz⸗Rath Bachmann I. zu Bielefeld, 7) der Justiz⸗Rath Potthoff zu Vlotho, 8) der Justiz⸗Rath Heidsieck zu Bielefeld, 9) der Justiz⸗Rath Bachmann II. zu Bielefeld, 10) der Justiz⸗Rath Wex zu Gütersloh, 1) der Rechtsanwalt Harßewinkel zu Wie⸗ denbrück, 12) der Rechtsanwalt Forstmann zu Bielefeld. Den Rechtsanwälten Lücken, Dr. Grüter, Pott⸗ hoff, Harßewinkel und Wex ist die Beibehaltung ihres bisherigen Wohnsitzes gestatttet. Bielefeld, den 3. September 1879 “ Königliches Kreisgericht. 8
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
11341] Holzverkauf. Zum öffentlichen, meistbietenden Verkauf von ca. 110 St. Eichen⸗Kahnkniee u. 2. 9 Rmtr. „ Pfahlholz aus Schutzbez. Marienthal, Jag. 104, ca. 142 Rmtr. Eichen⸗Kloben, 161 „ Birken⸗Kloben „ Birken⸗Ast, gesp, „ Kiefern⸗Kloben IJ. und
4 89 2 TI 8 auf d. Drage⸗Ablage bei Glasfabrik, haben wir
auf den 16. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, im Gasthofe zu Glasfabrik hier Termin angesetzt, wozu wir Kauflustige ergebenst einladen. Steinbusch, den 1. September 1879. Ober⸗Amtmann Sydow’sches Nachlaß⸗
Kuratorium.
Königliche Ostbahn. Der Abbruch und dem⸗ näͤchstige Wiederaufbau von 3 Wärterhäusern mit Zubehör 4, 5 und 6 der Ostbahn — Hauptstrecke — bei Lichtenberg, soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden.
Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten
mit der Aufschrift:
“
Litt. C. über 25 Thlr. (75 ℳ) Nr. 12, 45, 49, 125.
Diese Obligationen werden den Inhabern zum 1. Jannar 1880 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem ge⸗
(nannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der
Papiere in coursfähigem Stande bei unserer Käm⸗ merei⸗Kasse in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. Januar 1880 hört die weitere Ver⸗ zinsung dieser ausgeloosten Obligationen auf, und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig wer⸗ denden Zinscoupons nebst Talons zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen⸗ den Zinscoupons vom Kapitale zurückbehalten wer⸗ den muß. 8
Eberswalde, den 30. August 1879. 8
Der Magißstrat.
8 Fre2i Fceße s⸗ 8 Aufkündigung verlooster 5 procent. Obligationen der Deich⸗ societät des Oberoderbruchs.
Bei der am 24. Mai cr. erfolgten Verloosung sind za dem Tilgungsfond folgende Obligationen ge⸗ zogen worden:
Litt. C. über 100 Thlr. (300 ℳ) Nr. 1 4 22 43 53 168 219 229 289 318 322 344 345 355 438 458 488.
Litt. D. Nr. 1 über 50 Thlr. (150 ℳ).
Dieselben werden daher den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, solche nebst den dazu gehö⸗ rigen Zinscoupons und Talons bis zum 2. Ja⸗ nuar 1880, dem Termine der Rückzahlung, der Oberoderbruchsdeichkasse in Cüstrin behufs der Ein⸗
lösung zu übergeben oder einzusenden.
Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli⸗ gationen.
111.““]
719,600. — „ 1,108,492. 98
„ 2,511,752. 29 43,099. 73
Sonstige täglich fällige Verbind- LI 8 An eine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten..
Event. Verbinãlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseen ℳ 48,292. 45 Verschiedene Bekanntmachungen. [7542]
Zum Zwecke der Abänderung und Ergänzung des
Statuts der Hannoverschen Viehversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft werden die betreffenden Mit⸗
glieder zu der auf 11“
Dienstsg, den 30. September c„,
Nachmittags 2 Uhr, “
im Direktionslokale, Calenbergerstraße Nr. 18, an⸗
beraumten außerordentlichen General⸗Versamm⸗
lung hiermit eingeladen.
Hannover, den 4. September 1879.
G Der v“
Pelizaeus, Vorsitzender.
isen-Gallus-Tinte.
Die beste und reellste Tinte für alle wich⸗ tigen Schriftstücke wird allein ächt her⸗ gestellt von
Reinh. Tetzer, Berlin S0.,
chem.⸗techn. Laboratorium u. Tinten⸗Fabrik.
[7540
[6817]
Einladung zur Generalversammlung.
. „Nachdem dem Verwaltungsrathe der Gotthardbahn zur Kenntniß gekommen ist, daß über die Rechtsbeständigkeit des Beschlusses der Generalversammlung vom 28. Juni 1879, betreffend die Monte⸗ cenerelinie, Bedenken walten, weil das bezügliche Traktandum nicht schon in der ersten Einladung vom
24. Mai,
sondern erst in derjenigen vom 20./23.
Juni angemeldet worden ist, so werden anmit die
Aktionäre der Gotthardbahn, beziehungsweise die Regierungen der schweizerischen Kantone, welche sich zur
Verabreichung von Subventionen für die Gotthardbahnunternehmung verpflichtet haben, zu einer auszer⸗
ordentlichen Generalversammlung, welche
Samstags, den 13. September
im Regierungsgebäude in Luzern stattfinden wird,
behandeln:
ds. Js., Vormittags 10 Uhr,
eingeladen, um folgendes Tractandum zu
1) Ausführung der Montecenerelinie;
2) Ermächtigung zur Erhebung eines Anleihens bis auf die Summe von 6 Millionen Franken für den Bau der Montecenerelinie;
3) Ermächtigung zur Bestellung eines Pfandrechtes I. Rauges auf die Montecenere⸗ linie zu Gunsten des unter Ziff. 2 erwähnten Anleihens bis auf 6 Millionen
1““ des Verwaltungsrathes betreffend:
Franken.
Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich durch andere in der⸗ selben vertreten lassen wollen, haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den
11. September ds. Is. persönlich oder auf brieflichem Wege ihre Interimsaktien oder elnen gehörig
beglaubigten, mit einem genauen Nummernverzeichnisse versehenen Ausweis über den Besitz der⸗ selben vorzulegen, woraaf ihnen die Stimmkarten, welche zugleich als Eintrittskarten dienen, werden ein⸗
gehändigt, beziehungsweise zugestellt werden. Stimmkarten mehr verabfolgt.
Nach Ablauf der genannten Frist werden keine
Den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß sie sich in
der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken,
Luzern, den 30. Jali 1879.
ihre Stimmkarten zukommen lassen. (M. 2506 Z.)
Namens des Verwaltungsrathes der Gotthar bahn. Der Präsident: g
erzog. ekretär:
Schweizer. vW“
(H.91456a.)
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. 5 Insertionspreis für den Raum einer Bruchzeile 3
1
s
“
8 v
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
X.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nachbenannten Offizieren vom Ulanen⸗Regiment Kaiser Alexander von Rußland (1. Brandenburgischen) Nr. 3 die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich russischen Orden zu ertheilen, und zwar: des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse mit Brillanten: dem Obersten von Franckenberg⸗Lüttwitz, Com⸗
mandeur des Regiments; sdes St. Annen⸗Ordens
8 zweiter Klasse: dem Rittmeister Bothe; ddeer dritten Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Owstien; des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Major Grafen von Wartensleben; deer dritten Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Kunheim.
Deutsches NReich.
Se. Majestät der Kaiser hgte Allergnädigst geruht: dem Konsul des Reichs in Rio de Janeiro, Hermann Haupt, den Charakter als Kommerzien⸗ ath zu verleihen.
* nxrem 8
Dem Kaiserlich russischen Kammerherrn und Staatsrath Baron Alexander von Wrangell ist das Exequatur als Kaiserlich russischer General⸗Konsul in Danzig Namens des Reichs ertheilt worden.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den seitherigen Bürgermeister der Stadt Stargard in Pommern, Ober⸗Bürgermeister Pehlemann, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölf⸗ jährige Amtsdauer zu bestätigen; und
der Wahl des Gyemnastal Oberlehrere Dr. Brüll in Neisse zum Direktor des Gymnasiums zu Beuthen O.⸗S. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. Staats⸗Ministerium
Reglement
über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abg für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme Hohenzollernschen Lande.
Unter Aufhebung der Reglements vom 10. Juli 1870 und 23. August 1876 werden zur Ausführung der Verordnung vom 30. Mai 1849, des Gesetzes vom 11. März 1869 und des §. 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1876 für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande die folgenden näheren Bestimmungen
getroffen. I. Wahl der 11.“
rdneten der
Die Landräthe oder, im Falle des §. 6 der Verordnung vom
30. Mai 1849, die Gemeindeverwaltungsbehörden, haben die Auf⸗ stellung der Urwählerlisten zu veranlassen (§. 15 der Verordnung). ;th In der Provinz Hannorer versehen die Funktionen der Land⸗ räthe: in den Amtsbezirken die Amtshauptmänner, in den selbständigen Städten die Gemeindeverwaltungs⸗ behörden. Dieselben Behörden haben gleichzeitig die Urwahlbezirke (§§. 5, 6, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl der auf jeden der⸗ 1 fallenden Wahlmänner (§§. 4, 6, 7 der Verordnung) fest⸗ zusetzen. Die Zahl der Wahlmänner des Urwahlbezirkes und dessen all⸗ geeneih Abgrenzung ist auf der Urwählerliste (§. 3 des Reglements) anzugeben.
§ 2.
Kein Urwahlbezirk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen umfassen.
Bei Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen der Civilbevölkerung hinzuzuzählen.
Wird danach bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusam⸗ menlegung von Gemeinden (Orts⸗Kommunen, selbständigen Guts⸗ bezirken u. s. w.) aus verschiedenen Amtsbezirken der im §. 1 des Reglements bezeichneten Behörden erforderlich, so sind hierüͤber die Anordnungen durch die nächst höhere Verwaltungsbehörde zu treffen.
Die Bewohner der von ihrem Hauptlande getrennt liegenden Gebietstheile müssen, soweit sie in sich keinen Urwahlbezirk bilden können, mit nächstgelegenen Gemeinden ihres Hauptlandes zusammen gelegt werden. ““
Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängen⸗ des und abgerundetes Ganzes 1e
§. 3.
Die Aufstellung der Urwählerliste, in welcher bei jedem ein⸗ zelnen Namen der Steuerbetrag anzugeben ist, den der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetz⸗ ten Urwahlbezirke zu entrichten hat, liegt der Gemeindeverwaltungs⸗ behörde (in selbständigen Gutsbezirken dem Besitzer) ob. “
September, Abends.
In Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke getheilt sind, er⸗ folgt die Aufstellung der le nach den einzelnen Bezirken.
Die Urwählerliste ist von der Gemeindeverwaltungsbehörde in jeder Gemeinde (Ortskommune, selbständigem Gutsbezirke u. s. w.) drei Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginne der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 8 Innerhalb drei Tagen nach dieser Bekanntmachung steht es Jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei der Behörde, welche die Auslegung bewirkt hat, oder dem von dieser zu bezeichnenden Kommissar oder der dazu niedergesetzten Kommission seine Einwendungen schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben. Die Entscheidung darüber erfolgt in den Städten durch die Gemeindeverwaltungsbehörde, auf dem Lande durch den Landrath, mit der Maßgabe, daß dieselbe im Regierungsbezirk Wiesbaden in allen Gemeinden von über .1750 Seelen, in Hannover nur in den selbständigen Städten
den Gemeindeverwaltungsbehörden zusteht.
Die Urwählerlisten sind mit einer Bescheinigung über 8— ⸗
ortsüblicher Bekanntmachung während drei Tagen erfolgte öffentliche Auslegung, sowie darüber zu versehen, daß innerhalb der Rekla⸗ mationsfrist keine Reklamationen erhoben oder die erhobenen er⸗ ledigt sind.
Beide Bescheinigungen liegen der Behörde ob, welche die Aus⸗ legung bewirkt hat. In dem Falle aber, daß dieser Behörde nicht auch die Entscheidung über die Reklamationen zusteht, und solche er⸗ hoben werden, hat sie die Urwählerlisten nur rücksichtlich der Aus⸗ legung zu bescheinigen und sofort nach Ablauf der Reklamationsfrist nebst den eingegangenen Reklamationen, sowie dem Atteste, daß keine weiteren, als die beigefügten Reklamationen angebracht sind, der zur Entscheidung über dieselben berufenen Behörde einzureichen, welche nach Erledigung der Reklamationen die bezügliche Bescheinigung auszustellen hat.
Nach Auslegung der Urwaßteciisten wird die Aufssellung der Abtbeilungslisten in folgendem Verfahren bewirke: 8 3 Nach Aaleitung des (anliegenden) Formulars werden die Ur⸗
wähler in der Ordnung verzeichnet, daß mit dem Namen des Höchst⸗
besteuerten angefangen wird, dann derjenige folgt, welcher nächst jenem
die höchsten Steuern entrichtet, und so fort bis zu denjenigen, welche
die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben.
Alsdann wird die Gesammtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abtheilungen dadurch gefunden, daß man die Steuersumme der einzelnen Urwähler so lange zusammenrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesammtsumme aller Steuern erreicht ist.
Die Urwähler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, diejenigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite und alle übrigen die dritte Abtheilung.
Läßt sich, bei gleichen Steuer⸗ oder Schätzungsbeträgen, nicht entscheiden, welcher unter mehreren Wählern zu einer bestimmten Abtheilung zu rechnen ist, so giebt die alphabetische Ordnung der Familiennamen, event. das Loos, 88 Ausschlag.
In Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlbezirken, welche aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Abtheilungsliste angefertigt.
Im ersteren Falle stellt dieselbe die Gemeindeverwaltungsbehörde, im letzteren Falle der Landrath auf. Ist aber eine Gemeinde in mehrere Bezirke getheilt, so wird zuvörderst eine allgemeine Abthei⸗ lungsliste fuür die ganze Gemeinde angelegt und dann aus dieser für jeden einzelnen Bezirk ein Auszug gemacht, welcher für diesen Bezirk die Abtheilungsliste bildet. In der allgemeinen Liste muß bei jedem Urwähler die Nummer des e sein.
Steuerfreie Urwähler, welche auf Grund des §. 13 der Verord⸗ nung ihr Stimmrecht auszuüben wünschen, müssen der Behörde, welche die Urwählerliste aufstellt, vor Auslegung derselben oder späte⸗ stens im Wege des Reklamationsverfahrens gegen die Urwählerliste die Grundlage der für sie anzustellenden Steuerberechnung an die Hand geben. Steuerfreie Urwähler, welche es unterlassen, eine solche Angabe rechtzeitig zu machen, werden ohne weitere Prüfung der dritten Abtheilung zugezählt.
§. 8. Die Feststellung der Abtheilungslisten erfolgt durch die im §. 1 des Reglements bezeichneten Behörden. Dieselben Behörden haben auch die im zweiten Absatz des §. 16 der Verordnung gedachten ö“ wahrzunehmen.
Nach Feststellung der Abtheilungsgrenzen bleibt für die Reihen⸗ folge der Urwähler innerhalb der Abtheilungen dieselbe Ordnung nach den Steuersätzen 1 ben. in welcher die Urwähler bei Auf⸗ stellung der Abtheilungsliste verzeichnet worden sind (§. 5 des Regle⸗ ments). Die gleichbesteuerten oder gleichgeschätzten Urwähler derselben Abtheilungen und die steuerfreien Urwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleichen Mre durch das Loos geordnet.
In Betreff des Reklamationsverfahrens gegen die Abtheilungs⸗ liste, insbesondere auch in Betreff der Auslegung und der Bescheini⸗ gung derselben, kommen die Vorschriften des §. 4 des Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung der Abtheilungslisten in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doch in dem Gemeindebezirke, wenn solcher aus mehreren Urwahlbezirken besteht, stattzufinden hat, sowie daß die vorgeschriebenen Bescheinigungen der Abtheilungsliste durch diejenige Behörde zu bewirken sind, welche über die Reklamationen zu entscheiden hat. 1
Nachdem die Abtheilungsliste durch die Bescheinigung, daß keine Reklamationen gegen dieselbe erhoben oder die erhobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ist jede spätere Aufnahme von Urwählern in dieselbe untersagt.
Sie ist demnächst dem Wahlvorsteher Behufs Benutzung bei der
Wahl zuzustellen. “
§. 11.
Die sämmtlichen Urwähler des Urwahlbezirks werden zu einer von den in §. 1 des Reglements bezeichneten Behörden zu bestim⸗ menden Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammen⸗ berufen, wobei zugleich das Wahllokal und der Name des Wahl⸗ vorstehers sowie seines Stellvertreters bekannt zu machen ist.
Darüber, daß dieses geschehen, haben die Behörden, welche die Auslegung der Urwählerlisten bewirkt haben (§. 4 des Reglements), spätestens im Wahltermine dem Wahlvorsteher eine Bescheinigung einzureichen, welche dem Protokolle (§. 23 des Reglements) bei⸗
zufügen ist. § 12.
In den Provinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover kann für solche Wahlbezirke, welche ganz oder theilweise aus Inseln bestehen, je nach der Oertlichkeit und dem Bedürfnisse von einer Wahl⸗ versammlung für den ganzen Bezirk abgesehen und von der Regie⸗ rung (Landdrostei) die Abhaltung von Wahlversammlungen für einen Theil des Bezirks oder für jede einzelne Insel angeordnet werden (§. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 11. März 1869).
Der Wahlvorsteher ist dann verpflichtet, die Wahlen an den verschiedenen Orten in einem Zeitraume von höchstens drei Tagen mit Einschluß des von dem Minister des Innern bestimmten Tages der Wahl, in Ausführung zu bringen. In einer gleich langen Frist ist die etwa erforderliche engere Wahl zu bewirken.
Der Wahlvorsteher ernennt an jedem Orte, wo er eine Wahl⸗ versammlung abhält, neue Beisitzer, erforderlichen Falls auch einen neuen Protokollführer.
Von dem Wahlvorstande desjenigen Ortes, wo die letzte Wahl⸗ versammlung stattfindet, wird die Wahlverhandlung abgeschlossen und das Resultat verkündet.
Wird eine engere Wahl nöthig, so stellt der Wahlvorsteher die Kandidatenliste für dieselbe nach §. 18 dieses Reglemerts fest. Er läßt alsdann sogleich die Versammlung, in welcher die erste Wahl⸗ handlung geschlossen wurde, durch weitere Abstimmung den neuen Wahlakt beginnen, und führt denselben demnächst in den anderen Orten, nach den oben gegebenen Bestimmungen, zum Schluß.
(Die §§. 13 bis 19 sind im ““ zu verlesen.)
§. 13.
Die Wahlverhandlung wird mit Vorlesung der §§. 18 — 25 der Verordnung und der §§. 13— 19 dieses Reglements durch den Wahl⸗ vorsteher eröffnet.
Alsdann werden die Namen aller stimmberechtigten Urwähler aller Abtheilungen in der Reihenfolge vorgelesen, wie sie in der Ab⸗ theilungsliste verzeichnet sind (§§. 5 und 9 des Reglements), wobei mit den Höchstbesteuerten angefangen wird.
Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver⸗ anlaßt und so die Versammlung konstitufrt.
Später erscheinende Urwähler melden sich bei dem Wahlvorsteher 85 können an den noch nicht geschlossenen Abstimmungen Theil nehmen.
Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil
Der Wahlvorsteher ernennt den Protokollführer und 3 bis 6 Beisitzer (§. 20 der Verordnung). Er beauftragt den Protokollführer mit Eintragung der Wahlstimmen in die Abtheilungsliste.
Sind bei einer von einer einzelnen Abtheilung vorzunehmenden Nachwahl weniger als 4 Urwähler vorhanden, so kann die Zahl der Beisitzer aus den Urwählern einer andern Abtheiluang desselben Wahl⸗ bezirks ergänzt werden.
18 „Die dritte Abtheilung wählt zuerst; die erste zuletzt. Sobald die Wahlverhandlung einer Abtheilung geschlossen ist, werden die Mitglieder derselben zum “
Der Protokollführer ruft die Namen der Urwähler abtheilungs⸗ weise in derselben Folge, wie bei deren Vorlesung auf (§. 13 des Reglements). Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Ver⸗ sammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem er seine Stimme geben will. Sind mehrere Wahlmänner zu wählen, so nennt er gleich so viel Namen, als deren in der Abtheilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokollführer neben den Namen des Urwählers und in Gegenwart desselben in die Ab⸗ theilungsliste ein, oder läßt sie, wenn derselbe es wünscht, von dem Urwähler selbst eintragen.
öu“ §. 1 Die Wahl erfolgt nach absoluter Mehrheit der Stimmenden.
Ungültig sind, außer dem Falle des §. 22 der Verordnung, solche Wahlstimmen, welche auf andere, als die nach §. 18 der Ver⸗ Feänuno, oder nach §. 18 dieses Reglements wählbaren Personen allen. Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl⸗ vorstand. 6. 18
Soweit sich bei der ersten oder einer folgenden Abstimmung ab⸗ solute Stimmenmehrheit nicht ergiebt, kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die engere Wahl.
Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmenzahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wird.
Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder — wenn es sich um die Wahl von zwei Wahlmännern handelt — zwischen vier Personen ganz gleich getheilt sind. Tritt dieser Fall dagegen bei einer späteren Abstimmung ein, so entscheidet das Loos zwischen den zwei beziehungs⸗ weise vier Personen.
Wenn bei einer Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere, als die noch zu wählenden Wahlmänner gefallen ist, so sind diejenigen derselben gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Loos. Ist aber die Stimmengleichheit bei der ersten Abstimmung eingetreten, so findet