1879 / 209 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1879 18:00:01 GMT) scan diff

der Akticnäre regelt sich alsdann in der Weise, daß eine Aktie Eine Stimme gewährt, wogegen die Vorschriften im §. 39 und im Schlußsatze des §. 40 des Gesellschaftsstatuts sowie zu XII. der unter dem 13. September 1865 Allerhöchst bestätigten äbändernden und zusätzlichen Bestimmungen zu den Gesellschaftsstatuten außer Kraft treten.

Es soll der Staatsregierung freistehen, den Zeitpunkt, an welchem mit dem Umtausche begonnen werden soll, schon vor dem 1. Oktober 881 eintreten zu lassen. 8

Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Umtausches in den Gesellschaftsblättern. Die⸗

elbe ist sechsmal in Zwischenräumen von einem Monate zu wieder⸗ holen. Zu dem Umtausche wird der Staat eine Frist von mindestens inem Jahre bewilligen.

Den Mitgliedern des Administrationsrathes bleibt der Umtausch der von ihnen gemäß §. 49 der Gesellschaftsstatuten deponirten Aktien bis zur Beendigung der unten vorgesehenen Liquidation vor⸗

behalten.

Die Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft räumt dem

Staate das Recht ein, nach Ablauf der für den Umtausch

der Aktien gegebenen einjährigen Frist zu jeder Zeit das Eigenthum der Cöln⸗Mindener Eisenbahn mit ihrem gesammten unbeweglichen und beweglichen Zubehör, insbesondere mit ihrem Betriebsmaterial, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Cöln⸗Mindener Eisenbahn haftenden Rechten und Verpflichtungen zu erwerben und die Auflösung der Cöln⸗Mindener CEisenbahngesell⸗ schaft auf Grund der nachstehenden Bestimmungen ohne Weiteres herbeizuführen.

Falls der Staat sich hierzu entschließt, hat er:

1) die sämmtlichen Prioritätsanleihen, sowie alle sonstigen Schul⸗ den der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft als Selbst⸗ schuldner zu übernehmen,

2) an die Liquidatoren einen Kaufpreis von 136 500 000 be⸗ 8 statutenmäßiger Vertheilung an die Aktionäre zu über⸗ weisen.

Die Aktionäre sind demnächst durch die Gesellschaftsblätter auf⸗ ufordern, binnen einer Frist von 3 Monaten ihre Akktien an die Gesellschaftskasse gegen Empfangnahme ihres Antheiles an den Liqui⸗ dationserlösen abzuliefern. 2

Bei Einlösung der Aktien sind die noch nicht zahlfälligen Ab⸗ schlagsdividenden⸗ und Dividendenscheine sowie Zinscoupons mit ab⸗ zuliefern, wiedrigenfalls der Geldbetrag derselben von dem auf die Aktien entfallenden Betrage in Abzug gebracht wird. Dieser Abzug

elangt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zur Auszahlung, wenn nnerhalb derselben von anderer Seite ein Anspruch auf Auszahlung nicht erhoben sein sollte. 1

Die nach Ablauf der angegebenen dreimonatlichen Frist nicht abgehobenen Beträge werden mit der Maßgabe bei der gesetzlichen Hinterlegungsstelle eingezahlt, daß die Auszahlung nur gegen Rück⸗ gabe der Aktien oder auf Grund eines die Aktien für kraftlos er⸗ klärenden rechtskräftigen Ausschlußurtheils erfolgen darf.

Die Liquidation erfolgt für Rechnung des Staats.

Behufs der im Falle des Eigenthumserwerbes seitens des Staates erforderlichen Uebertragung des Grundeigenthums auf den Staat soll derjenige Beamte der Cöln⸗Mindener Verwaltung zur Abgabe der Auflassungserklärungen ermächtigt sein, welchen in jedem einzelnen Falle das Königliche Eisenbahnkommissariat zu Coblenz, eventuell die an dessen Stelle getretene Eisenbahnaufsichtsbehörde be⸗

nennen wird.

Die Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft ist nicht berechtigt, in anderer Weise ihre Auflösung zu beschließen, den Gegenstand ihres Unternehmens zu ändern oder auszudehnen, oder Bestandtheile ihres Eigenthums zu veräußern oder zu verpfänden, oder ihr Grundkapital durch Emission von Aktien oder Anleihen zu erhöhen.

§. 8.

Das gesammte Beamten⸗ und Dienstpersonal mit Ausnahme der

Miitgzlieder und der Hülfsarbeiter der Direktion der Cöln⸗Mindener

Eisenbahngesellschaft tritt mit dem Uebergange des Unternehmens auf den Staat in den Dienst der Königlichen Verwaltung über, welche die mit jenem Personal zur Zeit des Uebergangs bestehenden Verträge zu erfüllen hat.

Die Unterstützungskasse der Angestellten der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft, die Krankenkassen der Arbeiter in den Maschinen⸗ und Wagenwerkstätten, der Lokomotivführer und Heizer, sowie der ständigen Bahn⸗ und Bahnhofsarbeiter der 10 Betriebsinspektionen bleiben nach den betreffenden Reglements bestehen, wenn nicht mit Zustimmung der beiderseitigen Berechtigten eine Vereinigung der ge⸗ nannten Kassen mit den entsprechenden Kassen der mit der Cöln⸗ Mindener zu einer Verwaltung vereinigteu Staatsbahnen oder vom Staate verwalteten Privatbahnen zu Stande kommt.

Der Staat tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kassen von der Cöln⸗Mindener Bahn übernommenen Verbindlichkeiten ein. Die reglementsmäßigen Rechte der Gesellschaft und der Direktion werden künftig durch die zur Verwaltung der Cöln⸗Mindener Eisenbahn ein⸗ gesetzte Königliche Behörde ausgeübt.

Die Mitglieder und Hülfsarbeiter der Direktion mit Ausschluß des vom Staate ernannten Mitgliedes, erhalten im Falle der Auf⸗ gabe der ihnen statut⸗ bezw. vertragsmäßig zustehenden Rechte und Kompetenzen bei dem Uebergange der Verwaltung des Cöln⸗Mindener Eisenbahnunternehmens auf den Staat, eine dem Erneuerungsfonds der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft zu entnehmende Abfindung von insgesammt 1 500 000 Zwei Mitglieder der Direktion leisten hierbei zu Gunsten der übrigen Mitglieder auf jede Abfindung Verzicht.

Der vorbezeichnete Betrag ermäßigt sich, insofern ein Abkommen

wegen des Uebertritts der einzelnen Mitglieder und Hülfsarbeiter in den Staatseisenbahndienst geschlossen werden sollte, um die darin zu vereinbarenden Beträge. „Die Mitglieder der Direktion erhalten für ihre Thätigkeit im Jahre 1879 eine Tantièdme in gleicher Höhe, wie ihnen solche für das Betriebsjahr 1878 gewährt worden ist, und, falls der Ueber⸗ gang des Unternehmens auf den Staat nicht bereits am 1. Januar 1880 erfolgt, für den betreffenden Theil des Jahres 1880 eine gleich hohe, pro rata temporis zu berechnende Tantième.

3 82 s ürver eant.w., mmnnnüů—

Seeitens der Direktion der Cöln⸗Mindener Fisenbahngesellschaft soll die Genehmigung der Generalversammlung und sodann Seitens der Königlichen Staatsregierung die Genehmigung der Landesvertre⸗ tung sobold als thunlich herbeigeführt werden.

„Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn zu demselben die Zu⸗ stimmung der Generalversammlung der Cöln⸗Mindener Eisdig da⸗

esellschaft nicht bis zum 1. November 1879 und demnächst die ver⸗ Eöe Genehmigung nicht bis zum 1. Januar 1880 erlangt worden ist.

Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen nach dessen Perfek⸗ tion für die Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft die Geltung statu⸗ tarischer Bestimmungen haben, so daß also dieser Vertrag als Nach⸗ trag zum Gesellschaftsstatute anzusehen ist.

5. 11.

Der Staat ist berechtigt, alle für ihn aus diesem Vertrage her⸗ vo rgehenden Rechte und Verpflichtungen auf das Reich zu übertragen.

§. 12.

Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz. Berlin, den 27. August 1879.

Nr. 36 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verbot einer ausländischen Druckschrift; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs⸗ Goldmünzen; Goldankäufe der Reichsbank. Eisenbahnwesen: Eröffnung von Bahnstrecken und Stationen. Konsulatwesen: Ernennungen.

Nr. 36 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine bher geng, hegn 27. August 1879, betreffend die seelsorgerische Thätigkeit der Geistlichen in Eheprozessen. Allge⸗ meine Verfügung vom 28. August 1879, beti 1 Geschäftsanweisung für die Rechtsanwalte.

2

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In der Verlagshandlung, Buch⸗ und Zeitungsdruckerei F. Graf Behr hierselbst ist soeben erschienen: Mahnworte an Deutsch⸗ lands Landwirthe, wortgetreuer Abdruck der Reden des Reichs⸗ kanzlers Fürsten von Bismarck in den Reichstags⸗Sitzungen vom 2., 8. und 21. Mai, sowie 9. Juli d. J., nebst einem Vorwort, dem Schreiben des Reichskanzlers an den Bundesrath vom 15. Dezember 1878 und dem Briefwechsel zwischen dem Fürsten von Bismarck und dem Frhrn. von Thüngen⸗Roßbach.“ 5 ¾¼ Bogen 80. Preis pro Exemplar 50 ₰, in Partien von 50 Stück ab 25 ₰. Bei Bezug von 100 Exemplaren erfolgt die Zusendung portofrei.

Gewerbe und Handel.

Zufolge Nachrichten aus Odessa ist seit unserer ersten Mitthei⸗ lung über das Auftreten der Rinderpest daselbst*) nur ein Stück Vieh der Seuche erlegen und ein anderes an derselben erkrankt.

In der Angelegenheit der am vergangenen Sonnabend zur Ver⸗ steigerung gelangten Schweizerischen Nationalbahn erläßt das schweizerische Bundesgericht eine Bekanntmachung, in welcher dasselbe, da bei der Versteigerung nur für die Westsektion der An⸗ schlagspreis von 1 000 000 Fr. durch das Meistgebot erreicht worden und daher der Zuschlag an das Internationale Comité als Meist⸗ bieter erfolgt ist, für die Ostsektion und beziehungsweise die ganze Bahn dagegen das Meistgebot des genannten Comités mit 3 400 000 Fr., resp. 4 410 000 Fr. unter dem Anschlagspreise von 4 500 000 Fr. resp. 5 500 000 Fr. geblieben ist, den Gläubigern der National⸗ bahngesellschaft, gemäß Artikel 31 des Bundesgesetzes über die Ver⸗ pfändung und Liquidation von Eisenbahnen, eine mit dem 22. d. M. ablaufende Frist ansetzt, um sich in schriftlicher Eingabe darüber auszusprechen, ob das Angebot für die Ostsektion, beziehungsweise die ganze Bahn anzunehmen oder über die Ostsektion eine zweite Steigerung anzuordnen sei, und allfällige hierauf bezügliche Begehren zu stellen, unter der Androhung, daß Stillschweigen dahin ausgelegt würde, es werde gegen den Zuschlag der Ostsektion, beziehungsweise der ganzen Bahn, an das Internationale Comité um das erfolgte Meistgebot keine Einwendung erhoben.

London, 4 September. (Allg. Corr.) Die Baumwoll⸗ spinnerei⸗Besitzer von Oldham hielten am Dienstag eine Versammlung, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, in Folge der Handelsstockung eine Lohnherabsetzung von 5 % eintreten zu lassen. In Blackburn tagte am 2. d. eine Konferenz von Ge⸗ werkschaftsvertretern, in welcher mitgetheilt wurde, daß die beabsichtigte Herabsetzung der Arbeitslöhne in dem Distrikt in Folge uneinigen Vorgehens unter den Fabrikanten verschoben worden sei. Sechs große Fabrikbesitzer hätten ihren Entschluß kundgegeben, eine weitere Herabsetzung der Arbeitslöhne zu beanstanden, weil bereits zwei frühere Reduktionen von resp. 10 und 5 % durch die Erhöhung der Tarife anderer Nationen wirkungslos geworden seien.

Havre, 5. September. (W. T. B.) Wollauktion. 2340 Ballen angeboten, 639 Ballen verkauft. Geschäft belebter, Preise unverändert. 1

Verkehrs⸗Anstalten.

Am 1. d. M. ist die zu den bayerischen Staatsbahnen gehörige, 63,15 km lange Bahnstrecke Neumarkt a./ Rott Pocking dem öffentlichen Verkehre übergeben worden.

*) conf. Nr. 198 des „R. Anz.“

Berlin, den 6. September 1879.

Die Wahrscheinlichkeit eines in der Berliner Gewerbe⸗ Ausstellung zu erzielenden Ueberschusses hat einige Aussteller veranlaßt, eine Agitation hervorzurufen, durch welche eine große An⸗ zahl von Ausstellern der Zahlung des Restbetrages ihrer Platzmiethe und des ihnen obliegenden Beitrages zu den Dekorationskosten ihrer Gruppe sich entziehen. Das Central⸗Comité tritt dieser Agitation in einem Cirkular entgegen, in welchem es zur Aufklärung der Sach⸗ lage folgende Erklärungen giebt:

„Die Ausstellung ist, wie die Denkschriften vom März und Sep⸗ tember 1877 bekunden, durch die Initiative des Comités hervor⸗ gerufen. In der von demselben am 28. Januar 1878 berufenen, sehr zahlreich besuchten Versammlung hiesiger Industrieller, wurde dem Vorhaben des Comités einstimmig zugestimmt und dasselbe als das organisirende, leitende und verwaltende Organ der Ausstellung eingesetzt. Ihm ist, nach §. 16 der angenommenen Bestimmungen für die Ausstellung, die endgültige Entscheidung über alle Zweifel und Anstände zuerkannt.

Die Bestimmungen setzen die Rechte und Pflichten der Aussteller fest, auf Grund derselben haben sie ihre Anmeldungen gemacht und ist ihre Zulassung von dem Comité gewährt worden. Die Bestim⸗ mungen bilden den Vertrag, den jeder Aussteller mit dem Comité dühneslossen; zur Erfüllung desselben sind beide Theile gleichmäßig gebunden.

Jeder Aussteller war sich bewußt, daß seine Betheiligung bei der Ausstellung Geld und andere Opfer erforderlich machen. Seine Beiträge zur Veranstaltung und Verwaltung der Ausstellung waren ihm durch die zu zahlende Platzmiethe bestimmt vorgezeichnet, er hat zur Leistung derselben sich durch Unterschrift verpflichtet. Ein Mehr durfte von ihm nicht gefordert werden, er hat keine Verpflich⸗ tung übernommen, im Falle des Mißlingens, irgend einen Zuschuß zu gewähren.

Das Central⸗Comité dagegen hat die Mittel zur Bewerk⸗ stelligung der hichas beschafft; durch Zeichnung eines Garantie⸗ fonds von nahezu 250 000 hat es die Verflichtung übernommen, etwaige Ausfälle aus eigenen Mitteln zu decken, es hat dem Unter⸗ nehmen eine angestrengte Thätigkeit gewidmet, mancherlei Wider⸗ wärtigkeiten erduldet und bereitwillig getragen. Es hat die Mög⸗ lichkeit und Hoffnung eines zu erzielenden Ueberschusses im Auge ge⸗ habt, und dessen Verwendung nach §. 14 der Bestimmungen zu einem gemeinnü⸗ Esan Zwecke festgestellt. Wesentlich in Berück⸗ sichtigung dieser Feststellung haben unsere Staats⸗ und Stadtbehörden der Ausstellung nicht zu unterschätzende und werthvolle Begünstigun⸗ gen gewährt. Die Verhandlungen bei unseren Stadtbehörden weisen nach, daß eine Erstattung und Rückzahlung der uns gewährten Bene⸗ fizien aus den Ueberschüssen der Ausstellung nur darum nicht zur Bedingung gestellt wurden, weil dieselben nach den Bestimmungen einem gemeinnützigen Zwecke gewidmet werden müssen.

Die Ansicht, daß Ueberschüsse nur dann als vorhanden ange⸗ nommen werden können, nachdem den Ausstellern die für Platzmiethe gemachten Zahlungen erstattet worden sind, findet durch den von uns aufgestellten, auch den Behörden überreichten Finanzplan ihre volle Widerlegung. In demselben sind die muthmaßlichen Ueberschüsse in der Weise berechnet und festgestellt, daß die Platzmiethe der Aus⸗ steller als ein wesentlicher Einnahmefaktor aufgenommen ist. Eine andere, als im Finanzplane aufgestellte Ueber habkerecbnang halten wir für unstatthaft. 1“ u“

Ob und in welcher Höhe die Ausstellung einen Ueberschuß er.

zielen wird, kann erst nach deren Schluß, und nachdem deren Ge⸗ schäfte abgewickelt sein werden, festgestellt werden. Wir werden hier⸗ über unsern Ausstellern und der Oeffentlichkeit Rechnung legen.

Wir erwünschen einen recht ansehnlichen Ueberschuß, bedeutend genug zur Erreichung großer Zwecke, zur Schaffung von Institutionen, welche zur Förderung und zum Gedeihen der Berliner Industrie und Gewerbthätigkeit dienen. Zuversichtlich wird die große Mehrzahl der Aussteller mit uns es freudig begrsißfn, wenn es gelänge, durch die Ueberschüsse der Ausstellung ein bleibendes Denkmal zu setzen, zur Ehre unserer Industrie und unserer Stadt.

In Bezug auf die von den einzelnen Gruppen aufgebrachten Dekorationskosten wird geprüft werden, in wie weit dieselben im Interesse der Gesammtheit der Ausstellung verausgabt sind, und in diesem Falle eine Remedur erfolgen. Die Gruppen⸗Vorsitzenden sind 1 Seb bezügliche Anträge zur Prüfung und Feststellung uns zu unterbreiten.“

Die Sitzungen der Generalversammlung der astro⸗ nomischen Gesellschaft wurden am Freitag um 10 Uhr Vor⸗ mittags in dem Saale der Königlichen Akademie der Wissenschaften hierselbst durch den Vorsitzenden der Gesellschaft, Professor Krüger (Gotha), eröffnet.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer war die Versammlung im Namen der Königlichen Staatsregierung zu begrüßen. Er hieß die Astronomen in Berlin willkommen, indem er die Erwartung aussprach, daß dieselben sowohl in den neuen Ein⸗ richtungen der Berliner Sternwarte, als auch ganz besonders in den Einrichtungen des neu erbauten astrophysikalischen Observatoriums zu Potsdam würdige Gegenstände näherer Kenntnißnahme ffinden würden, und schloß mit dem Wunsche, daß der Aufenthalt der Ver⸗ sammlung in Berlin in jeder Beziehung ein ersprießlicher und an⸗ genehmer sein möge.

Der Vorsitzende giebt hierauf eine Uebersicht über den Personen⸗ stand der Gesellschaft. Die Mitgliederzahl betrug zur Zeit der Stockholmer Versammlung (1877) 258. Seitdem sind 9 Mit⸗ glieder gestorben, eines ausgetreten, wogegen sich 35 neue Mitglieder gemeldet haben und von dem Vorstande vorläufig aufgenommen wor⸗ den sind, so daß, nachdem diese vorläufige Aufnahme die Geneh⸗ migung der Generalversammlung gefunden hat, die Zahl der Mit⸗ glieder 283 beträgt.

Nach einigen weiteren geschäftlichen Mittheilungen des Vor⸗ sitzenden berichtet das Vorstandsmitglied Geheimrath Bruhnz (Leipzig) über die Vermögenslage und die Bibliothek der Gesellschaft. Das Baarvermögen beläuft sich zur Zeit auf etwa 40 000

Professor Winnecke (Straßburg) berichtet als einer der Schrift⸗ führer der Gesellschaft über den Stand ihrer Publikationen. Sodann werden von Professor Förster (Berlin) Einladungen zum Besuche der Berliner und der Potsdamer Warte überbracht. Der

Besuch der Berliner Sternwarte wird für den Abend des ersten

Sitzungstages, der Besuch des Potsdamer Observatoriums für den Nachmittag des zweiten Sitzungstages vorgeschlagen. An die Ein⸗ ladung zum Besuche der Berliner Warte schließt Professor Förster

eine nähere Darlegung der neuerdings daselbst eingeführten baulichen

und instrumentalen Vervollständigungen an, und im Anschluß an die Einladung zum Besuche des Potsdamer Observatoriums über⸗ bringt er eine Einladung der Königlichen Staatsregierung zu einer Dampfschiffahrt auf der Havel und zu einem darauf folgenden Abendfeste.

Hiernach berichtet Geheimrath Bruhns (Leipzig) über den gegen⸗ wärtigen Stand der Kometenforschung und die Mitwirkung der der Gesellschaft bei der Bearbeitung dieses Forschungs⸗ gebiets.

Die Reihe der weiteren wissenschaftlichen Vorträge eröffnet Professor Winnecke (Straßburg) mit einer eingehenden, durch viele Zeichnungen veranschaulichten Darlegung der Einrichtungen der neuen Sternwarte zu Straßburg, woran er eine Einladung knüpft, die nächste Generalversammlung in Straßburg abhalten zu wollen.

Hierauf folgt ein Vortrag von Dr. Hasselberg (Pulkowa) über spektralanalytische Untersuchungen mit besonderer Bezugnahme auf die Natur des Kometenlichtes; ferner des Professor Safarik (Prag) über Beobachtungen, betreffend Farbenwechsel der Firsterne und des Dr. Drechsler (Dresden) über die Sammlungen des mathematischen Salons zu Dresden und die Herausgabe der dort angestellten 50 jährigen meteorologischen Beobachtungen. Professor Förster legt eine neue Publikation des Hrn. von Konkoly, sowie Zeichnungen von Nebelflecken vor, welche Hr. Tempel in Arcetri bei Florenz über⸗ sandt hat; ferner verliest er eine Mittheilung küber eine neue von dem Kardinal⸗Erzbischof von Haynald in Kalocsa (Ungarn) be⸗ gründete Sternwarte, woran Professor Winnecke (Straßburg) eine Mittheilung über den Direktor dieser neuen Sternwarte, Professor Carl Braun, anknüpft.

St. Petersburg, 5. September. (W. T. B.) Heftige Stürme auf dem finnischen Meerbusen haben seit gestern das Wasser der Newa außergewöhnlich hoch angeschwellt, und ist in Folge dessen der Verkehr mittelst kleinerer Dampfer, sowie das Pas⸗ siren der Newabrücken durch die Pferdebahnen eingestellt. Das Wasser in den Kanälen im Centrum der Stadt ist dem Uebertreten nahe. In einigen Vorstädten sind bereits Ueberschwemmungen vor⸗ gekommen. Viele Hausdächer und Rauchfänge sind vom Sturme fortgeführt.

6. September. (W. T. B.) Der seit vorgestern herrschende heftige Sturm dauert noch fort, aber das Anschwellen der Gewäösser,

welche bis zum höchsten bisher erreichten Punkte gestiegen waren, ist

fum gekommen. Die Inseln und Vorstaͤdte sind noch über⸗ wemmt.

6. September. (W. T. B. Weitere Meldung.) In Folge des heftigen Sturmes war das Wasser in der Newa und in sämmt⸗ lichen hiesigen Kanälen 8 Fuß, über den gewöhnlichen Stand ge⸗ stiegen. Nach den eingelaufenen Nachrichten sind keine Verluste an Menschenleben zu beklagen. Heute ist das Wasser wieder gesunken; das Wetter ist prachtvoll.

Der neue humorvolle Schwank des Wallner⸗Theaters: „Sodom und Gomorrha“ übt eine derjenigen des „Doktor Klaus“ ganz ähnliche Anziehung und findet, getragen von einer lebendigen flotten Darstellung, allabendlich die beifälligste Aufnahme.

Die nubische Karawane, die Hr. Hagenbeck vom 9. Sep⸗ tember ab im Zoologischen Garten vorführen wird, zählt 15 S darunter eine Frau und ein Kind. Unter den Männern

efinden sich drei Handwerker, ein Schuhmacher, ein Sattler und ein

Goldarbeiter. Einige der Nubier waren im vorigen Jahre schon hier, ebenso der Dolmetscher Hadschichs. Der größte und schönste der vor⸗ jährigen Nubier ist in seiner Heimath von seinen Landsleuten getödtet wor⸗ den, weil er einen Landsmann ermordet hat. Unter den Thieren befinden sich 8 arabische Pferde kleinerer Race, 2 Zebu (1 großes und 1 Zwerg⸗ zebu), 9 Dromedare, 5 Giraffen, 2 Antilopen, 1 Büffel, 6 afrika⸗ nische Strauße, 6 nubische Ziegen, 1 Rhinoceros und 3 Esel. Ferner bringt Hr. Hagenbeck eine sehr werthvolle Kollektion Schlangen mit, darunter eine Riesenschlange von 24 Fuß Länge, andere von 20, 16, 14 Fuß Länge. Die Waffen und Geräthschaften, welche die Nubier mitbringen, werden im kleinen Saale im Souterrain ihren Platz e Die Leute finden ebenfalls im Restaurationsgebäude ihr

ach.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck:

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

W. Elsner.

erschienen, um

uund

14255]

1 Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend,

den 6. September

1

2.

Preußischen Ktaats-⸗Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* IInser ate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition ders Deutschen Reichs-Anzrigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

b Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 8

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

8

In der Börsen- beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaus.

———

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Anberanmung des Versteigerungstermins.

168381 Subhastations⸗Patent.

Das der Wittwe des Kurfürstlich hessischen Haupt⸗ manns Ernst Freiherrn von Stein, Mathilde, geb. von Hanstein, zu Ershausen gehörige, daselbst

belegene 6 allodifizirte Rittergut,

der untere Hof genannt, eingetragen im Grundbuche

Band 1 Blatt 18 der ehemals eximirten Güter, bestehend aus: ““

1) dem herrschaftlichen Wohnhause mit 1 ha 23 a Hofraum und Hausgarten, dem Pächter⸗ Ver⸗ walter⸗, Schäfer⸗ und Försterhause, Ställen und Scheunen, im jährlichen Nutzungswerthe von 333 ℳ, 2

2) den in der Flur von Ershausen belegenen Gär⸗ ten, Aeckern, Wiesen, Holzungen und Weiden: 127 ha 34 a 20 qm im Reinertrage von 2049 ℳ, 1

3) den in der Flur von Großbartloff belegenen Aeckern und Holzungen: 13 ha 77 a 90 qm im Reinertrage von 39,66 ℳ,

4) den in der Flur von Lehna belegenen Holzun⸗ gen: 13 ha 12 a 40 am im Reinertrage von 75,81

soll

den 29. Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr, im Hochhausschen Gasthofe zu Ershausen im Wege der Schulden halber nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und das Urtheil die 1“ des Zuschlages an Ge⸗ richtsstelle, Zimmer Nr. 7, wchrestelle, Rerober 1829, Vormittags 91 Uhr, verkündet werden. Auszug aus den Steuerrollen, Taxe und beglaubigte Abschrift der Grundbuchblätter sonstige die Grundstücke betreffenden Nach⸗ weisungen sind in unserem Bureau III. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermine anzu⸗ melden. Heiligenstadt, den 30. Juli 1879. Königl. Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

Bekanntmachung. Auf Antrag der Liquidatoren der Aktiengesell⸗ schaf! Fernsichter Thonwaaren⸗Fabriken in Liquidation wird hiermit zum öffentlichen meist⸗ bietenden Verkauf des gesammten Grund⸗ eigenthums der genannten Gesellschaft mit allen dazu gehörigen Baulichkeiten, Anlagen, Maschinen, Betriebs⸗Inventar und Vorräthen an hiesiger Ge⸗ richtsstelle zweiter Termin auf 1 den 30. September d. J., Vormittags 11 Uhr, angesetzt, wozu zahlungsfähige Kauflustige hiermit

eeingeladen werden.

Wegen Besichtigung der Verkaufsgegenstände und etwa gewünschter weiterer Auskunft wolle man sich an die Herren G. v. d. Heyde, Fernsichter Fabrik bei Kellinghusen, Holstein, oder G. Fick, Bureau der Gesellschaft Nr. 31 Kleine Reichestraße in Ham⸗

Purg, wenden.

Die Verkaufsbedingungen sammt Anlagen, ent⸗ haltend Inventar und sonstige Detailangaben, kön⸗ nen vor dem Termin bei jedem dieser Herren, sowie bei dem unterzeichneten Gericht eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.

Kellinghusen, den 29. August 1879.

Königliches Amtsgericht. [629] Der Handarbeiter Wilhelm August Kaplick,

ggeboren den 5. Dezember 1831, Sohn des Brauers

Johann Friedrich Kaplick und dessen Ehefrau Jo⸗ hanne Friederike alias Elisabeth, geborne Erdmann zu Friedrichstadt, welcher sich 1851 oder 1852 in Berlin und zuletzt im Jahre 1858 in dem Land⸗ armenhause zu Straußberg krank befunden hat, hat eit 1853 keine Nachricht von sich gegeben. Der⸗ elbe, event. dessen Erben, werden aufgefordert, sich

spätestens in dem

am 10. Dezember ecr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Ter⸗ mine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗

falls der verschollene Wilhelm August Kaplick für

todt erklärt und dessen Verlassenschaft dessen Er⸗ ben event. dem Fiskus zugesprochen werden wird. Wittenberg, den 17. Januar 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, GSubmissionen ꝛc.

Bekanntmachung.

Das Königliche Hausfideicommiß⸗Amt Wörmlitz im ersten Jerichow'schen . des Regierungsbezirkes Magdeburg, zwölf Kilometer von der Stadt Burg und dem bei derselben bele⸗ genen Bahnhofe der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn entfernt, mit einem Areal von 220,713 Hectar, worunter 180,343 Hectar Acker und 24,009

eclar Wiesen, soll auf die achtzehn Jahre vom „Juli 1880 bis ultimo Juni 1898 im Wege des

öffentlichen Meistgebots verpachtet werden.

Das Pachtgelderminimum ist auf 8000 Mark und die Pachtkaution auf den dritten Theil des jährlichen Pachtzinses festgesetzt. Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 50000 Mark er⸗ forderlich, welcher spätestens vierzehn Tage vor dem Lizitationstermin durch ein Attest des Kreisland⸗ rathes oder der Steuerveranlagungsbehörde oder auf sonst glaubhafte Weise zu führen ist.

Zu dem auf Montag, den 13. Oktober d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Breitestraße Nr. 32 hierselbst, anberaumten Bie⸗ tungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs⸗ und Lizi⸗ tationsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten Abschriften ertheilen, in unserer Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden, auf dem Königlichen Haus⸗ fideicommiß⸗Rent⸗Amte in Niegripp bei Burg und bei dem jetzigen Pächter, Herrn Ober⸗Amtmann Kirsten in Wörmlitz, welcher die Besichtigung der Pachtstücke nach vorheriger Meldung gestatten wird, eingesehen werden können. 8 1 Berlin, den 3. Mai 1879. Cto. 194/5.)

Königliche 1b a

der Königlichen miliengüter.

*

[7246] . Die im Kreise Lebus in der Niederung des Ober⸗ oderbruchs bei Cüstrin belegene

Domaine Gorgast, welche an Fläche 752,461 Hectar, darunter 698,288 Hectar Acker und 8,016 Hectar Wiesen enthält, soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden.

Hierzu ist ein Termin auf Donnerstag, den 2. October d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regierungsgebäude, Junkerstraße Nr. 11, hierselbst vor dem Regierungs⸗Rath Fischer anbe⸗ raumt. ““ 1“

Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 43 000 festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗ tung die Qualifikation als Landwirth und ein dis⸗ ponibles Vermögen von 250 000 erforderlich, über dessen Besitz sich die 1 vor dem Termine in glaubhsfter Weise event. durch ein Attest ihrer Steuer⸗Veranlagungsbehoöͤrde auszuweisen haben.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf gegen Copialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen⸗Registratur und bei dem jetzigen Pächter Herrn Amtsrath von Rofenstiel zu Gorgast eingesehen werden.

Die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet. 1

Frankfurt a. O., den 14. August 1879.

Königliche Regierung, 1 Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. Fi —i (àCto. 338 /8.)

175641 Domänen⸗Verpachtung. Die Domäne Gallenzin an der Rügenwalde⸗ Stolpmünder Chaussee, 1 Meile vom Stolpmünder Bahnhofe, soll von Johannis 1880 ab auf 18 Jahre in öffentlicher Lizitation neu verpachtet werden.

Der Lizitationstermin steht

Mittwoch, den 8. Oktober d. Js., Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Ncabugh ctobjekt enthält as Pachtobjekt enthält: 1) Hof⸗ und Baustellen. . 1 Hektar. 1116“ 3) Acker. 167

14) Wiesen 1]

E 11141“

Zöö414*“

zusammen. 204 Hektar.

Der jährliche Pachtzins ist auf mindestens 9000 festgesetzt und von den Pachtbewerbern vor dem Ter⸗ mine der Besitz eines disponibeln Vermögens von 45 600 nachzuweisen.

Die speziellen und allgemeinen Verpachtungsbe⸗ dingungen, das Vermessungsregister und die Karte können in unserer Domänen⸗Registratur und bei dem Herrn Administrator Schumann in Gallenzin eingesehen werden. Auch wird auf Verlangen Ab⸗ schrift der speziellen Pachtbedingungen gegen Erstat⸗ tung der Kopialien von uns mitgetheilt werden.

Cöslin, den 1. September 1879.

Königliche Regierung. 1

Abtheilung für direkte Steuern, Domänen

und Forsten. Wegner, i. V

[7250] Bekanntmachung. Das Domänen⸗Vorwerk Treuen, im

Kreise Grimmen, 15 Kilometer von der Kreisstadt

Grimmen, 18 Kilometer von Demmin, 40 Kilo⸗

meter von Stralsund und 8 Kilometer von Loitz entfernt, mit einem Areal von

509,072 Hektar

worunter 453,064 Acker,

und 33,360 Wiesen,

soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin

1898 im Wege öffentlichen Aufgebots anderweitig

verpachtet werden. Das dem Aufgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗-Minimum beträgt 14 200 Die zu bestellende Pachtkautidn ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 92 000 nachzuweisen. Zu dem auf den 22. September d. Js., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re⸗ gierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienst⸗ stunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Ab⸗ schriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen. Stralfund, den 19. August 1879. Königliche Regierung.

Am Donnerstag, den 18. d. M., von Vor⸗ mittags 9 Uhr ab, sollen auf dem Hofe der dies⸗ seitigen Fabrik ca. 120 chm Holz, bestehend aus rohen (noch ungebrauchten) Schafthölzern aus Buchen⸗, Ahorn⸗ und Nußbaumholz, im Wege der öffent⸗ lichen Auktion an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Der Verkauf er⸗ folgt in Partien von je ca. 2 chm. Kauflustige werden hierdurch eingeladen, sich zu dem Termin einfinden zu wollen. Spanda u, den 4. September 1879. Königliche Direktion der Gewehrfabrik.

Es soll den 18. September d. J. im Gräbertschen Gasthause hierselbst nachstehendes Holz: 1) Belauf Wilhelmsbrück: Jagen 47 e. = 1390 rm kiefern Kloben, 2) Belauf Plaatz: Jagen 104 a. b. = 2170 rm kiefern Kloben, 3) Belauf Hangelsberg: Totalität: 30 rm kiefern Kloben, 10 rm kiefern Knüppel II. Kl., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem ge⸗ dachten Tage Vormittags um 10 Uhr hiermit ein⸗ geladen werden. Hangelsberg, den 2. September 1879. Der Oberförster.

Brennholzverkauf. Dienstag, den 16. Sep⸗ tember d. Js., von 10 Uhr Vorm. ab, sollen im Mannteuffelschen Gasthofe zu Woldenberg aus nachgenannten Königlichen Oberförstereien: 1) Ma⸗ rienwalde: 32 rm eichen Scheit ges., 600 rm buchen Scheit ges. und 200 rm dergl. Anbr., 13 rm birk. Scheit, 850 rm kief. Scheit u. 100 rm do. Stock; 2) Regenthin: 4 rm eich. Nutzholz II. Kl., 1850 rm eich. Scheit ges, 966 rm do. Anbr. u. 517 rm do. Knüppel, 2974 ꝛm buch. Scheit ges., 680 rm do. Anbr. u. 385 rm do. Knüppel, 129 rm birk. Scheit ges., 17 rm do. Anbr. u. 44 rm do. Knüppel, 63 rm erlen Scheit ges. u. 51 rm do. Knüppel, 60 rm espen Scheit ges. und 16 rm lin⸗ den Scheit ges., 2093 1rm kief. Scheit; 3) Hochzeit: 107 zm eich. Scheit ges., 690 rm buch. Scheit ges., 126 rm birk. Scheit ges., 1934 rm kief. Scheit; 4) Lubiathfließ: 3950 1m kief. Scheit, 326 rm dergl. gesp. Knüppel I., unter den gewöhnlichen Verkaufsbedingungen öffentlich meistbietend verkauft werden. Käufe bis 500 müssen sogleich im Ter⸗ min, Käufe über 500 spätestens am 14 Oktober d. Js. bezahlt werden, im letzteren Falle muß je⸗ doch des Kaufgeldes im Termine selbst deponirt werden, auch sind die Belaufsförster angewiesen, auf Verlangen die zu versteigernden Hölzer örtlich vorzuzeigen. Anfragen wegen der zu versteigernden Hölzer aus den Reoieren ad 2 bis 4 bitte ich, nicht an mich, sondern an die betreffenden Herrn Oberförster zu richten. Forsth. Marienwalde, den 21. August 1879. Der Oberförster. Gronau.

Es sollen Freitag, den 19. September 1879, Vormittags 10 Uhr, in der hiesigen Gewehrfabrik nachbenannte Gegenstände öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden: 8636 ganze Nußbaum⸗Schafthölzer z. K. M./57 und zwar in Parthien von 200 Stück, 3 Schraubstöcke, 3 Oesen von Eisen mit Thür und Rost, 1 Hand⸗ wagen, vierrädriger ohne Aufsatz und Decke zum Transport von Gewehren, 500 m Darmsaiten, 12 eiserne Grundplatten, 3 Wandlagerplatten, 20 Grundlagerplatten, 44 gußeiserne Säulen, 2 Trä⸗ ger, 28 Verbindungsbüchsen, 2 eiserne Thore, 1 Ein⸗ satzlampe, 4 Erdkarren, 1 große Laterne, 3 Maaß⸗ stäbe 2 und 4 m lang, 1 Schneidebank, 1 Schrot⸗ säge, 2 Steinkarren, 1 Tableau, 2 messing. Wächter⸗ schilder, 2 Visitireisen, 1 Bretterbude, 2 Material⸗ buden, 1 Bretterschuppen 12 m lang 4 m breit. Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufsbedingungen in unserm Bureau zur Einsicht ausliegen. Erfurt, den 3. September 1879. Königliche Direection der Gewehrfabrik.

Der Verkauf der ausrangirten Königl. Dienstpferde der Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter der Garnison Potsdam wird in diesem Jahr wie folgt stattfinden: 1) Beim Garde⸗Husaren⸗Regt., ca. 50 Pferde am 22. September, Vormittags 8 Uhr, auf dem Reitplatz, Neue Königsstraße Nr. 12; 2) beim 1. Garde⸗Ulanen⸗Regt. ca. 60 Pferde, am 22. September, Vormittags 11 Uhr, auf dem Kaserneahofe der 4. Escadron, Louisenplatz Nr. 5; 3) beim 3. Garde⸗Ulanen⸗Regt., ca. 48 Pferde, am 23. September, Vormittags 8 Uhr, auf dem

50 Pferde am 24. September, Vormittags 8 Uhr, auf dem Reitplatze der Leib⸗Compagnie, Berliner Kommunikation Nr. 3. Potsdam, den 3. Sep⸗ tember 1879. Kommando des Garde⸗Husaren⸗ Regiments.

Pferde⸗Verkauf. Am Sonnabend, den 13. September cr., Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Löwenplatz in Lüben ca. 40 ausrangirte Dienstpferde öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Kommando des 1. Schlesischen Dragoner Regiments Nr. 4. Pferde⸗Verkauf (in Hannover). In Folge der diesjährigen Pferde⸗Ausrangirung sollen: 1) am 26. September d. Is., Vormittags 10 Uhr, auf dem Welfenplatz circa 20 Artillerie⸗Pferde, 2) am 27. September d. Js., Vormittags 10 Uhr, circa 12 Ulanen⸗Pferde auf dem Klagesmarkt, 3) am 27. und 28. Oktober d. J., Vormittags von 9 Uhr ab, an jedem Tage circa 50 Train⸗Pferde, ebenfalls auf dem Klagesmarkt, öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden. Königlich 1. Hannover⸗ sches Ulanen⸗Regiment Nr. 13.

[7571]

Königlich Niederschlesisch⸗ Mäürkische Eisenbahn.

furt a. O., Breslau, Lauban, sowie die in der Werkstatt der Halle⸗Sorau⸗Gubener Bahn in Cott⸗ bus und in der Werkstatt der Berlin⸗Dresdner Bahn hierselbst angesammelten alten Werkstatts⸗ Materialien sollen im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verkauft werden.

Versiegelte und mit der Aufschrift: „Verkauf von alten Werkstatts⸗Materialien“ versehene Offerten sind bis zum 22. d. Mts., Mittags 12 Uhr, bei unserer Central⸗Werkstatts⸗Materialien⸗Ver⸗ waltung hierselbst, Köthenerstraße 24, einzusenden und können von dieser Dienstistelle die speziellen Bedingungen, sowie die Nachweisung über die zu ver⸗ kaufenden Bestände gegen Einsendung von 50 Kopialien bezogen werden. 8 3

Berlin, den 2. September 1879.

Königliche Direktion.

[75631 Montag, den 22. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, follen ppr. 15 000 kg Guß⸗ eisen aus Artillerie⸗Munition und ppr. 5500 kg Schmiedeeisen aus Handwaffen im Submissions⸗ wege im Büreau, Breitestraße 28, verkauft werden. Offerten sind bis zu diesem Zeitpunkte mit der Aufschrift: „Submission auf den Ankauf von Guß⸗ und Schmiedeeisen“ postmäßig verschlossen einzureichen. 1 .

Die Bedingungen sind im Büreau einzusehen, oder gegen Kopialien zu beziehen.

Spandau, den 3. September 1879.

Artillerie⸗Depot.

[7560] Vergebung von Arbeitskräften der Gefangenen der ö“ Strafanstalt

F zu Brieg.

Es sollen vom 1. Januar 1880 ab ungefähr 75 männliche Gefangene, welche bisher mit Anfertigung von Posamentierarbeiten beschäftist sind, kontraktlich anderweitig zur Beschäftigung mit Industriearbeiten verdungen werden. 3

Es ist zwar wünschenswerth, die Posamentier⸗ arbeit beizubehalten; es ist jedoch jeder andere Arbeitszweig, welcher mit den Einrichtungen der Anstalt vereinbar ist, zulässig, mit Ausnahme von Sattler⸗ und Täschnerarbeiten. 1

Hierauf reflektirende Arbeitgeber wollen die all⸗ gemeinen Bedingungen, welche den Kontrakten zu Grunde gelegt werden sollen, von hier gegen Erstattung von 50 Kopialien er⸗ fordern, und demnächst ihre Offerten schriftlich (nicht per Telegramm) versiegelt mit der Auf⸗

schrift: 4 „Submission auf Arbeitskräfte“ bis spätestens zum 22. September d. J., an welchem Tage Nachmittags 3 Uhr die Eröffnung erfolgen soll, hierher gelangen lassen. 1 3 Die zu stellende Kaution wird die ungefähre Höhe der zu vereinbarenden dreimonatlichen Arbeitslöhne betragen. 8 38 8 Den Submittenten bleibt es überlassen, bei dem Termin zugegen zu sein. 8 Brieg, den 3. September 1879. Die Direktion der Königlichen Strafanstalt

7561 1 Fi die Kaiserlichen Werften zu Kiel, Wilhelms⸗ haven und Danzig sollen nachstehende Gegenstände in General⸗Submission, die in Kiel abgehalten wird, beschafft werden: 1

2 Meterstäbe, eintheilige, 200 Meterstäbe, sechs⸗

theilige, 42 Rollmaaße, 312 Schraper, 16 Zim⸗

mermannsäxte mit Stiel, 64 Segelhaken, 34 Segelhandschuhe. 150 Stechbeitel mit Heft, 1 Jandbeil⸗ 7 Kappbeile, 21 Nagelbohrer, 160 Handbohrer, 2—7 Mm., 11 Stangenbohrer, 50 65 Mm., 10 Bohrer, Aufreiber, 18 Mm., 5 Bankschrauben, 5 Spitzhämmer, 5 Schlicht⸗ hobel, 5 Zughobel, 50 Lothschnüre, 14 Fuchs⸗ schwanzsägen, 5 Ziehklingen, 6 Glaser⸗Diamante, 77 Bohrknarren, 215 Schmiedezangen, 4 Holz⸗

Kasernenhofe des Regiments, Jäger⸗Allee Nr. 14;

4) beim Regiment der Gardes du Corps, ca.

äxte, 380 Pickhämmer, 21 Nietkopfmacher, 14