Generalversammlungen. SeZsserte Redonhütte. Ordentl. Ber in.
U 26. Septbr. 27.
Harkort'sche Bergwerke und chemische Fabraken
Gen.-Vers. Schwelm.
Breslau.
1 — zu Schwelm und Harkorten. Orqdentl. Gen.-Vers. zu zu
30. Septbr.
Oberschlesische Elsenbahn. Ordentl. Gen.-Vers. z0
30. Septbr.
Eschweiler Bergwerks-Verein.
Ordentl. Gen.-Ven
zu Eschweiler-Pumpe.
18. Oktober
Hessische Nordbahn. Ordentl. Gen.-Vers. zu Casse
erarane
Tbeater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 173. Vorstellung. Rienzi, der letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Abtheilun⸗ gen von R. Wagner. Ballet von P. Taglioni. (Cola Rienzi: Hr. Erdmann, vom Stadttheater in Breslau, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 157. Vorstellung. Rosenmüller und Finke. Original⸗Lustspiel in 5 Aufzügen von Dr. Carl Töpfer. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 174. Vorstellung. Der Templer und die Jüdin. Große romantische Oper in 3 Abtheilungen, nach Walter Scotts Ro⸗ man „Jvanhoe“ frei bearbeitet von A. W. Wohl⸗ brück. Musik von H. Marschner. Tanz von Paul Taglioni,. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. W. Müller, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 158. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Akten, nach der gleichnamigen No⸗ velle Edmond Abouts, von F. Zell. Vorher: Stephy Girard. Charakterbild in 1 Akt, nach dem Stoffe eines Sealsfieldschen Romans von Rudolf Genée. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sodom und Gomorrha.
Freitag: Zum 14. Male:
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Gast⸗ spiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand, und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirtu. mit neuer Ausstattung. Z. 133. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Masik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Die Kam⸗
Residenz-Thenter. Freitag: merzofe. Frauenemanzipation.
In Vorbereitung: Die Biedermänner (les faux bonhommes). Lustspiel in 4 Akten von T. Barrière.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.
reitag: Monsieur Hereules. Schwank in Pränn G. Belly. Heector. Schwank in 1 Akt von G. v. Moser. Nimrod. Posse mit Gesang in 1 Akt von H. Salingré. Musik von Bial. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Gartens, Großes Concert. An⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Germania-Sommer-Theater. Freitag:
Benefiz für Frl. Aug. Altmann unter gütiger Mit⸗ wirkung der Frau Bojok vom hiesigen Stadt⸗ theater. Die Gebieterin von St. Tropez, oder: Die Giftmischerin. Charaktergem. in 5 Akten.
Sonnabend: Zum letzten Male: Der Leiermann und sein Pflegekind. Volksstück in 5 Akten von Charl. Birch⸗Pfeiffer.
Belle-Alliance-Theater. Freitag und flgde. Tage: Die beiden Reichenmüller. Schwank mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno. Repertoirstück des Thalia⸗Theaters zu Hamburg. Im prachtvollen Sommergarten von 6 Uhr ab: Großes Doppel⸗
Concert. Auftreten des schwedischen und des stey⸗ rischen Damenquartetts. Brillante Illumination durch mehr al⸗ 15 000 Gasflammen. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰. I. Parquet 1 ℳ 50 ₰ (hintere Reihen) 1 ℳ II. Parquet 75 ₰. Logen 2 resp. 3 ℳ ꝛc.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Gerschmann mit Hrn. Dr.
Ernst Dalkowski (Königsberg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieute⸗
nant Bernhard v. Branconi (Wernigerode a. H.). — Hrn. Franz Mahnkopf (Stettin). — Hrn. Major a. D. Hans Freiherr v. Durant (Bara⸗ nowitz). — Hrn. Bernhard Freiherr v. Paleske (Boroschau⸗Swaroschin). — Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nant v. Oertzen (Gr. Schmückwalde). — Hrn. Hauptmann v. Hartwig (Cöln). Eine Tochter: Hrn. Oberförster Kühn (Sulz i. Oberels.). —
Gestorben: Hr. Major a. D. Kornmann (Bunz⸗ lau). — Hrn. Landrath Schlenther Tochter Wanda (Baubeln). — Verw. Frau Ober⸗Post⸗ direktor Henriette Rößler, geb. Runge (Minden). — Frau Ober⸗Stabsarzt Marie Herzer, geb. Manny (Bonn).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Die öffe. ütliche Requisition vom 26. September 1877 (siehe Erste Beilage „Oeffentlicher Anzeiger“ zu Nr. 243 d. Bl.) wird hierdurch erneuert. Schleswig, den 2. September 1879. Der Staats⸗ anwalt.
Subhastation en, Aufgebote, Vor⸗ labungen u. dergl.
—
126891 Graf Ernst on Hardenberg auf Drönnewit
8 n49. der Hypothekenscheine über hat unter Einreichun, ten, zu Hypothekenbuch des die nachstehend aufgefüh. .½ kirchen, R. A. Witt Gutes Drönnewitz resp. 9. en nr hen, 7ge Dher⸗ burg, auf den Namen seine 8 ust G es Ober⸗ jägermeisters Carl Ludwig 2. 8 rafen von Hardenberg auf Drönnewitz eins etragenen Forde⸗ rungen: alI. Ert a. Fol. 25 über 583 Thlr. 16 Sa, lI. Ert.,
b. Fol. 61 über 500 Thlr. N. 2/3,
c. Fol. 80 B. über 250 Thlr. Crt.,
d. Fol. 84 über 2333 Thlr. 16 Schill. Crt.,
e. Fol. 87 C. über 400 Thlr. Crt., 1 gugezeigt, daß die Erben seines gedachten Vaters wegen dieser Forderungen befriedigt seien und ihm das gusschließliche Recht aus denselben und den be⸗
8 88
treffenden Eintragungen zu Hypothekenbuch zustehe,
und wegen Schwierigkeit des Nachweises der Legi⸗ timation aller an dem Nachlasse des eingetragenen Gläubigers jetzt betheiligten Erben die Mortifika⸗ tion des eingetragenen Rechtes in Gemäßheit des §. 23 Nr. 1 b. der Revidirten Ritterschaftlichen Hypotheken⸗Ordnung für Landgüter vom 18. Okto⸗ ber 1848 beantragt. Demgemäß ist ein Termin vor der II. Civilkammer des künftigen Landgerichts zu Schwerin auf den 1. Dezember 1879, Mittags 12 Uhr, angesetzt, und werden alle Diejenigen, welche einer Tilgung der Intabulata auf den Folien 25, 61, 80 B., 84 und 87 C. des Hypothekenbuches über Drönnewitz widersprechen zu können glauben, hierdurch peremtorisch öffentlich geladen, ihre be⸗ züglichen Ansprüche spätestens in dem gedachten Termine anzumelden und durch die in ihren Hän⸗ den befindlichen Beweismittel zu bescheinigen, widrigenfalls die eingetragenen Rechte für erloschen erklärt und dem Antragsteller wird gestattet werden, an Stelle der getilgten Pöste neue Eintragungen vornehmen zu lassen. Schwerin, den 1. September 1879. Großherzogl. Meckl. Schwer. Justiz⸗Ca nzlei. H. v. Scheve.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Die Erd⸗ und Planirungsarbeiten zum Bau von 4 Schießständen für die Haupt⸗Kadettenanstalt zu Lichterfelde in der Nähe des Teltower Sees, veran⸗ schlagt auf rot. 11 435 ℳ, sollen im Wege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen und Kostenanschlag sind in un⸗ serem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz 17, einzu⸗ sehen und versiegelte Offerten bis zum
20. September cr., Vorm. 11 Uhr, daselbst einzureichen. (à Cto. 212/9) Berlin, den 10. September 1879.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[7688] Königliche Ostbahn.
Die Lieferung von ca. 56 800 kg Schmiedeeisen (bestehend in genieteten Trägern, Profil⸗Eisen ꝛc.) zur Auswechselung der hölzernen Langschwellen gegen eiserne auf der Warthe⸗Brücke bei Cüstrin, inkl. Aufbringung und Befestigung der Eisen⸗ theile ꝛc, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen sind im Bu⸗ reau des Unterzeichneten zur Einsicht ausgelegt. Auch werden auf Verlangen die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien übersandt.
Offerten sind bis zu dem am 27. September cr., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Submissions⸗ termine einzureichen. .“
Cüstrin II., den 8. September 18709.
Der Eisenbahnbau⸗Inspektor. Naud. (à Cto. 214/9)
Es sollen Freitag, den 19. September 1879 Vormittags 10 Uhr, in der hiesigen Gewehrfabril nachbenannte Gegenstände öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden: 8636 ganze Nußbaum⸗Schafthölzer z. K. M./57 und zwar in Parthien von 200 Stück, 3 Schraubstöcke, 3 Oesen von Eisen mit Thür und Rost, 1 Hand⸗ wagen, vierrädriger ohne Aufsatz und Decke zum Transport von Gewehren, 500 m Darmsaiten, 12 eiserne Grundplatten, 3 Wandlagerplatten, 20 Grundlagerplatten, 44 gußeiserne Säulen, 2 Trä⸗
ger, 28 Verbindungsbüchsen, 2 eiserne Thore, 1 Ein⸗ satzlampe, 4 Erdkarren, 1 große Laterne, 3 Maaß⸗
stäbe 2 und 4 m lang, 1 Schneidebank, 1 Schrot⸗ säge, 2 Steinkarren, 1 Tableau, 2 messing. Wächter⸗ schilder, 2 Visitireisen, 1 Bretterbude, 2 Material⸗ buden, 1 Bretterschuppen 12 m lang 4 m breit. Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufsbedingungen in unserem Bureau zur Einsicht ausliegen. Erfurt, den 3. September 1879. Königliche Direction der Gewehrfabrik.
[7667] Die Lieferung von 3000 Transportkörben von spanischem Rohr für 21 cm Langgranaten soll im Wege der öffentlichen Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden, und ist hierzu ein Ter⸗ min auf Freitag, den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗ Depots anberaumt. Postmäßig verschlossene Of⸗ ferten mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von 21 cmn Langgranat⸗Transport⸗ körben“ sind bis zu diesem Termine hierher franko einzusenden. Ein mündliches Abbieten findet nicht statt. Die Bedingungen sind hier ausgelegt und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abschriftlich mitgetheilt werden. Posen, den 9. September 1879. Artillerie⸗Depot. 8
[7685] Bekanntmachung.
Die Lieferungen des für die Königliche Straf⸗ anstalt zu Rendsburg erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln,
1) für die Zeit vom 1. Oktober 1879 bis ult. März 1880 mit etwa 100 000 kg, 2) für die Zeit vom 1. April bis ult. Septem⸗ ber 1880 mit etwa 100 000 kg sollen im Wege der Submission an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden.
Versiegelte Offerten, für jede Lieferungsperiode getrennt und mit der Aufschrift: „Submission auf Kartoffeln pro II. Semester 1879/80“ resp. „Submission auf Kartoffeln pro I. Semester 1889/81“ sind bis zum
23. September d. J., Mittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten stattfindet, einzureichen.
Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht beräcksichtigt.
Die Liecferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau des Oekonomie⸗Inspektors zur Einsicht aus und können auf Verlangen gegen Erstattung der Ko⸗ pialien abgegeben werden.
Rendsburg, den 9 September 1879. 8
Königliche Direcklion der Strafanstalt.
eennm —
[7668] Bekanntmachung. Königliche Ostbahn.
Die in dem Bereiche der unterzeichneten Eisenbahn⸗ Kommission angesammelten alten Materialien, als Schienen, Schmiedeeisen ꝛc. sollen im Wege der Ie Submission nach Gewicht verkauft werden.
Die hierauf bezüglichen Bedingungen nebst Nach⸗ weisung der zum Verkauf gestellten Schienen ꝛc. werden jedem Kauflustigen auf portofreie Requi⸗ sition an unser Central⸗Bureau gegen Einsendung von 50 ₰ Kopialiengebühren übersandt werden.
Die Bedingungen sind ferner ausgelegt in den Stationsbureaus der Königlichen Ostbahn zu Ber⸗ lin, Schneidemühl, Bromberg, Dirschau und Danzig Lege⸗Thor.
Der Submissionstermin ist hierzu auf Donnerstag, den 25. September 1879 Vormittags 11 ½ Uhr,
in unserm bautechnischen Bureau angesetzt.
Die nach Maßgabe der Submissionsbedingungen ausgefertigten Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offerten auf Ankauf von Schienen ꝛc.“ an unser bautechnisches Bureau zu übersenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur bezeich⸗ neten Terminsstunde in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten im bautechnischen Bureau.
Schneidemühl, den 9. September 1879.
Königliche Eisenbahn⸗Kommission. [76691 Ausbietung von Arbeitskräften.
Die hiesige Strafanstalt befindet sich gegenwärtig in der Lage, Beschäftigung für 20 Gefangene auf etwa 6 bis 10 Monate nehmen zu können. Die Gefangenen eignen sich nach ihrer Leistungsfähigkeit theils zum Schneiden von eichen, tannen ꝛc. Höl⸗ zern, theils zum Anfertigen von leichten Arbeiten, als: Korbflechten, Netzestricken, Garnwickeln, Zupfen von Wolle, Anfertigung von Couverts und Düten, Patronenhülsen, Kaffeebohnenputzen ꝛc. ꝛc.
Es können jedoch nur solche Beschäftigungen an⸗ genommen werden, welche bei ihrer Ausführung möglichst geringe Arbeitsräume erfordern.
Einschlägige Offerten sind an den Unterzeichneten baldigst einzusenden. 6
Trier, den 8. September 1879.
Der Ober⸗Inspektor.
[7692] Bekanntmachung. Die Anlieferung von 50 000 kg grauem Gießerei⸗ Roheisen Nr. 1 für die Königliche Bergfaktorei soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Offerte auf Gießerei⸗Roheisen“ bis zum 26. September er., Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Liefe⸗ rungsbedingungen eingesehen und auf portofreie An⸗ fragen abschriftlich bezogen werden können. St. Johann, den 9. September 1870. Königliche Bergfaktorei. (à Cto. 214/9.)
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
17655] Oberschlesische Eisenbahn.
Die Einlösung der am 1. Oktober 1879 fäl⸗ ligen, sowie der früher fällig gewesenen, aher noch nicht verfallenen Zinscoupons zu den Prioritäts⸗ Obligationen ILit. E. und F. der Oberschlesischen und
I., II. und III. Emission der Stargard⸗Posener Eisenbahn findet statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage
1) vom 20. September d. J. ab täglich in Breslau bei unserer Couponkasse, 2) vom 1. bis 31. Oktober d. J. a. in Stettin bei dem Bankhause Wm. Schlutow,
b. in Berlin bei der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Bank für Handel und Indnstrie und bei S. Bleichröder,
.in Gr. Glogau bei der Commandite des Schlesischen Bank⸗Vereins,
.in Dresden bei der Filiale der Leipziger Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, „in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Credit⸗Anstalt, in Magdeburg bei dem Magdeburger Bank⸗ Verein Klincksieck, Schwanert & Comp., in Hannover bei der Hannoverschen Bank, .in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, .in Cöln a./R. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein, b in Frankfurt a./ M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne,
J. in Darmstadt bei der Bank für Handel
und Industrie und
m. 5* Stuttgart bei den Herren Pflaum & Comp.
Die Zinscoupons sind mit einem vom Präsentan⸗ ten oder Besitzer unterschriebenen, nach Kategorien der Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeichniß zu versehen.
Schriftwechsel und Geldsendungen finden bei un⸗ serer Couponkasse nicht statt.
Breslau, den 6. September 1879.
Königliche Direction.
889 Bekanntmachung. 1
“ Bei der am heutigen Tage erfolgten Verloosung der zur Tilgung kommenden Adelnauer Kreis⸗Obligationen II. Emission 8 sind folgende Nummern dieser Obligationen gezogen
worden: 3000 ℳ
Litt. A. zu 1000 Thlr. = Nr. 39 und 120.
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Zahlung der Valuta für die ge⸗ zogenen Obligationen bei der hiesigen Kreis⸗Kom⸗ munal⸗Kasse vom 2. Jaunar 1880 ab erfolgt. Ostrowo, den 9. August 1879. 8 11“ Der Landrath. 3
Mayer.
118923-2 Bekanntmachung.
Die dem Jacob Marcus zu Posen Inhalts unsg. rer Bekanntmachung vom 23. Juli c. abhanden ge kommenen 4 ½ % Berliner Stadt⸗Anleiheschein, Litt. D. Nr. 14781 über 600 ℳ, Litt. M. Nr. 24698 bis 24700 — 3 Stück à 500 % sind wieder zum Vorschein gekommen. b
Berlin, den 5. September 1879.
Magistrat 8 1 hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstad
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Uebersicht
[7686)
685 5 b“ 7 8 9T b114“ Sächsischen Bank
IEu Dresden
ann 7. September 1829.
Aectiva.
Coursfähiges deutsches Geld. ℳ 17,693,829.
Reichskassenscheine. 1ö1.““ 65,600. Noten anderer deutscher
Banken 2,748,700.
Sonstige Kassenbestände 93,467.
Wechselbestände “ 41,157,344.
Lombardbestände.. 4,463,508.
Effectenbestände ... 5,651,963.
4,049,954.
30,000,000.
Debitoren und sonstige Activa. Passiva. Eingezahltes Aetienkapital. Hesoefondd 3,316,698. Banknoten im Umlauf.. . 37,841,000. Täglich fällige Verbindlich- 11XX“ 575,874. An Kündigungsfrist gebundene 8 Verbindlichkeiten „ 3,905,689. — Sonstige Passiva. “ 285,104. — Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech selnsind weiter begeben worden ℳ 2,285,694. 1. Die Direection.
[76911 Braunschweigische Bank. Stand vomm 7. September 1879. Actlwa. Metall-Bestaill ℳ 554,099. 4
Beichskassenscheine. „ 33,850. Noten anderer Banken „ 165,400. Wochsel-Bestand.. „ 7,285,346. 58 Lombard-Forderungen „ 2,095,000. Effecten- Bestand . ... .. —. Sonstige Actirnrnn „ 5,934,470. Pasgiva. Grundkapital ℳ 10,500,000. Se“* 308,955. Umlaufende Noten „ 2,000,600. Sonstige täglich fällige Ver- ˙˙˙˙;11--0. An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten 1,380,550. Sonstige Passina „ 332,198. 80
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. ℳ 632,872. Braungscehsveig, den 7. September 1879. Die Direction. Bewig. Stübel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Pleschen mit einem jährlichen Gehalte von 600 ℳ ist ei ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unt Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslau innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen den 3. September 1879. Königliche Regierung Abtheilung des Innern. Frhr. v. Massenbac
Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarztstelle de Colberg⸗Cörliner Kreises mit dem Wohnsitze in Cörlin ist durch Versetzung des bisherigen Inhabe vakant geworden. Qualifizirte Thierärzte werd aufgefordert, sich Behufs der Wiederbesetzung de Stelle unter Einreichung der erforderlichen Zeug nisse und eines Lebenslaufs binnen 6 Wochen b. uns zu melden. Cöslin, den 5. September 187. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Hamm mit welcher ein Gehalt von jährlich 600 ℳ ve bunden ist, ist zu besetzen. Bewerber um diese Stel haben sich, unter Einreichung eines Lebenslaufes un der erforderlichen Atteste, binnen 6 Wochen be uns zu melden. Arusberg, den 21. August 1870 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
[7693] Geschäftz.Uebersich er
Kassen⸗Bestände Wechsel.. Lombards. 8 “ 12118,11“ Passiva. 0112-:8s.96G6“ 8 Depositen. u“ Accepte Creditoren. 112n,heI“ Spezial⸗Reserven... Gera, den 31. August 1879. Die Direktion.
176732 2 L. Orden⸗Fabrik und Medaillen⸗Münz
Inh. L. umd R. Lemeke, Berlin C., Grünstrasse 24. Orden und Medaillen für Militair, Schützen, Loget Kriegervereine, Sänger ꝛc. Ausstellungs⸗Medaillen in Gold, Silber, Bronce.
Fabrikanten der Anerkennungs⸗Medaille der 8 Berliner Gewerbe⸗Ausstellung im Jahre 187
8
daselbst ertheilt worden.
(Massachusetts, V. St. v.
betreffend
“
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
NR⸗
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 8 8 1. 1
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
fuür Berlin außer den Post-Anstalten anch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Postinspektor Rübmann zu Oldenburg die Erlaub⸗ niß sun Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhbt: dem Landrath a. D. Grafen Harrach zu Breslau und dem Kastellan vom Orangeriehause in Sanssouci, Wagner, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Küster Wegner zu Altenwedel im Kreise Saatzig, den pen⸗ sionirten Schutzleuten dudemann und Merten zu Berlin und dem Maurerpolier Karl Fleschner zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Besitzer eines ländlichen Grundstücks zu Czarker Kämpe im Kreise Thorn, Karl Wiese, und dem Müllergesellen Richard Ventzke zu Dt. Crone die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Neich.
3 Dem Kaufmann Paul Gollreider in Stettin ist Namens des Reichs das Exequatur als venezolanischer Konsul
8 2 4 1 „aena
CC111“ “ 8“ 8 8 Flaggenatte ste sind ertheilt worden: 2☚ 8*ꝙ£9% 1) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu New⸗Mork m 23. Juli d. J. dem im Jahre 1864 in Newburyport 1 A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Winged Hunter“ von 1293,63 Tons Brutto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum von Herrmann Wessels und Genossen zu Bremen, welche dem Schiffe den Namen „Mimi“ gegeben ind Bremen zum Heimathshafen gewählt haben; 2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Rotterdam am 22. v. d. der im Jahre 1870 daselbst erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Brigg „ SFvgarce 337 Tonnen Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns Johann H. Janssen zu Brake, welcher dem Schiffe den Namen „Ia obine“ gegeben und Brake zum Heimathshafen gewählt hat.
ö1“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
„den in der landwirthschaftlichen Verwaltung beschäftigten bisherigen Regierungs⸗Assessor Thomas zu Frankfurt a. O. zum Regierungs⸗Rath,
den Regierungs⸗Assessor Maximilian von Garnier zum Landrath des Kreises Grottkau, und
den bisherigen Privatdocenten, Lic. theol. Wilhelm Herrmann zu Hals a. S. zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Marburg zu er⸗ nennen; sowie der Wahl des Rektors der bisherigen höheren Bürger⸗ schule zu Cassel, Professor Dr. Buderus zum Direktor dieser zu einer Realschule II. Ordnung erhobenen Anstalt die Aller⸗ höchste Bestätigung zu ertheilen.
11““
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem kommissarischen Kreisthierarzt Hingst zu Crossen
ist, unter Entbindung von seinen gegenwärtigen amtlichen Funktionen, die kommissarische Verwaltung der Kreisthierarzt⸗ telle des Kreises Bunzlau übertragen worden.
Bekanntmachungen,
Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
„Die Einfuhr von Schafen aus Rußland nach Preußen über die Grenze des Regierungsbezirks Marienwerder ist bis auf Weiteres unter folgenden Bedingungen gestattet:
1) Es muß durch amtliches Zeugniß der Kaiserlich russi⸗ schen Kreisbehörde oder des russischen Thierarztes, welchem eine deutsche oder polnische Uebersetzung beizufügen ist, nach⸗ gewiesen werden, daß die einzuführenden Schafe unmittelbar vor ihrem Abgange nach der Grenze mindestens 30 Tage an
einem von der Rinderpest freien Orte gestanden haben und daß auf 20 km um denselben die Seuche nicht herrscht.
2) Der Transport vom Standorte bis zur Grenze darf nur durch seuchenfreie Gegenden erfolgt sein.
3) Die einzuführenden Schafe müssen vor ihrem Ueber⸗ gange über die Grenze von einem preußischen Beamten oder hierzu besonders bestellten Thierarzte untersucht und ge⸗ sund befunden sein.
4) Die Einfuhr erfolgt nur an den Grenzübergangsorten Neu Zielun, Pissakrug, Gollub und Liebitsch, und zwar an einem bestimmten Tage jeder Woche.
5) Wer Schafe einzuführen beabsichtigt, muß die Erlaub⸗ niß hierzu unter Angabe der Stückzahl und des Uebergangs⸗ ortes mindestens 8 Tage vorher bei dem betreffenden Kreis⸗ landrathe beantragen.
6) Wird bei der thierärztlichen Untersuchung in einer Schafheerde auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdächtiges Thier gefunden, oder werden die oben ad 1 gedachten Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden, so wird der ganze Transport zurück⸗ gewiesen.
Ueber die erfolgte Untersuchung und den Befund derselben wird von dem untersuchenden Thierarzte dem Einführenden eine Bescheinigung ertheilt.
7) Die Untersuchung erfolgt auf Kosten der Einführenden eines und desselben Tages gemeinschaftlich, und zwar sind dem Thierarzte die reglementsmäßigen Diäten und Reisekosten, nicht aber etwa Gebühren nach der Stückzahl der untersuchten Thiere zu zahlen. 1G
8) Schastranspvrte, weche üuler den Regierungsbezirk Marienwerder hinaus nach dem weiteren Inlande gehen sollen, müssen auf der dem Grenzübergangsorte nächsten Eisenbahn⸗ station in geschlossenen Wagen verladen, und ohne Umladung nach öffentlichen unter geregelter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlach⸗ tung polizeilich kontrolirt wird. Zu diesem Zwecke ist der Polizeibehörde des Bestimmungsortes von der erfolgten Ver⸗ ladung eines aus Rußland eingeführten Schaftransports auf Kosten des Verladers telegraphische Mittheilung zu machen.
Der Transport von Schafen, welche auf den ad 4 ge⸗ nannten Uebergangsorten eingeführt sind, in den benachbarten Neidenburger Kreis, sowie in den Kreis Bromberg ist ohne Benutzung der Eisenbahn gestattet.
9) Die Einfuhr von Schafen vermittelst der Eisenbahn aus Rußland bleibt verboten, ebenso die Einfuhr von frischem Schaffleisch.
Marienwerder, den 8. September 1879. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Verordnung
des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern, die Ein⸗ und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich⸗Ungarn betreffend, vom 8. September 1879.
Das Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, die zur Zeit noch in Kraft bestehende, in Nr. 129 des „Dresdener Journals“ von 1879 und in Nr. 135 der „Leipziger Zeitung“ von 1879 veröffentlichte Verordnung vom 5. Juni dieses Jahres, die Ein⸗ und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich⸗Ungarn betreffend, hiermit aufzuheben und an Stelle derselben Folgendes zu verordnen:
1““ IJ. Rindvieh betreffend.
Die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh Ungarn bleibt bis auf Weiteres verboten.
Eine Ausnahme von diesem Sih Verbote ist nur rücksichtliche der Einfuhr für Fälle der in §. 2 gedachten Art zulässig. 8 8 “
Den Wirthschaftsbesitzern innerhalb der an das König⸗ reich Böhmen grenzenden Amtshauptmannschaften (Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg, Annaberg, Marienberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Bautzen, Löbau und Zittau) ist ge⸗ stattet, ihren eigenen Bedarf von Nutz⸗ und Zuchtvieh an Rindern unter folgenden Bedingungen aus Böhmen nach Sachsen einzuführen:
a. Es darf nur Rindvieh der böhmischen Landrage, welches aus Böhmen selbst stammt und lediglich zu wirthschaft⸗ lichen Zwecken bestimmt ist, eingeführt werden, und zwar mehr nicht als 6 Stück für einen und denselben Wirthschafts⸗ besitzer innerhalb eines Kalenderjahres.
b. Darüber, daß die einzubringende Stückzahl dem wirk⸗ lichen Bedarfe seiner Wirthschaft entspricht, hat sich der Ein⸗
führende durch ein Zeugniß der Polizeibehörde seines Wohn⸗ “ 8 8 G
aus Oesterreich⸗
ortes und, wenn er Gutsvorsteher ist, durch ein Bezirks⸗Amtshauptmannschaft an dem betreffenden (Punkt c.) auszuweisen. c. Die Einbringung ist beschränkt auf folgende Grenz⸗ punkte und Tage: 1) S ohne Beschränkung auf bestimmte Tage, 2) Ebersbach an jedem Mittwoch, 3) Bodenbach⸗Tetschen in der Regel an jedem Montage und Freitage, 4) Weipert an jedem Montage und Freitage, 5) Reitzenhain an jedem Donnerstage, 6) Wittigsthal an jedem Mittwoch, 7) Klingenthal an dem ersten und dritten Mittwoch jeden Monats, 8) Voitersreuth an jedem Donnerstage.
d. Das einzuführende Vieh ist an dem betreffenden Grenz⸗ punkte durch einen sächsischen Veterinär⸗Polizeibeamten zu untersuchen. Dasselbe ist zum Zweck dieser Untersuchung 48 Stunden vor dem betreffenden Einlaßtage und für eine bestimmte Stunde des letzteren ad c. 1 und 3: bei den Grenzpolizei⸗Kommissariaten zu Zittau und Bodenbach, ad c. 2, 4 und 8: bei den Grenzpolizei⸗Inspektionen zu Ebvbersbach, Weipert, Voitersreuth, ad c. 5 und 7: bei den Gensd'armerie⸗Stationen in Reettzenhain bez. Klingenthal, ad c. 6: bei dem Königlich sächsischen Neben⸗Zollamte Wittigsthal
anzumelden.
Je. Der Einführende hat durch amtlichen Begleitschein (Viehpaß) der Polizeibehörde des böhmischen Abtriebortes nach⸗ zuweisen, daß das betreffende Vieh aus “ stammt, daß es am Abgangsorte zur Zeit des Abtriebes gesund gewesen ist und daß an dem Abgangsorte, sowie in einem Umkreise von 35 km um denselben herum die Rinderpest nicht herrscht.
In dem Begleitscheine (Viehpasse) muß e einzelne Stück nach Art, Race, Geschlecht und Farbe genau be⸗ zeichnet sein.
Die Begleitscheine (Viehpässe) selbst müssen von der, der ausstellenden Behörde nächst vorgesetzten politischen Behörde beglaubigt sein.
f. Die oben (lit. d.) gedachte Untersuchung hat sich zu erstrecken auf die Identität mit den im amtlichen Begleit⸗ scheine W — cfr. lit. e. — angegebenen Viehstuͤcken, sowie auf Rage und Gesundheit der Thiere. Ist die Einfuhr der betreffenden Stücke nicht zu beanstanden, so wird darüber dem Einführenden ein Einfuhr⸗Erlaubnißschein ausgestellt.
g. Wenn bei gleichzeitigem Transporte mehrerer Vieh⸗ stücke auch nur Eins davon krank, krankheitsverdächtig oder nach seiner Identität mit den im Begleitscheine (Viehpasse) bezeichneten Stücken zweifelhaft befunden wird, darf der ganze Transport nicht nach Sachsen eingebracht werden. X“
Die betreffenden Amtshauptmannschaften und, in An⸗
Zeugniß der renzpunkte
sehung der Städte mit revidirter Städteordnung, die zustän⸗
digen Kreishauptmannschaften sind ermächtigt, einzelnen Wirth⸗ schaftsbesitzern auf besonderes Ansuchen ausnahmsweise die Einfuhr von mehr als 6 Stück Nutz⸗ und Zuchtvieh in einem Kalenderjahre (§. 2 lit. a.) nach Sachsen zu gestatten, wen
die darum Nachsuchenden den Mehrbedarf glaubhaft be⸗
scheinigen.
Das eingebrachte Vieh
auf geradestem Wege nach seinem Bestimmungsorte zu dirigiren und ist dessen Abgang dahin von den in §. 2 d. gedachten Stellen der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes (bei selbständigen Gutsbezirken der Amtshauptmannschaft) unter den erforderlichen näheren Angaben hinsichtlich der Zahl, der Art, des Geschlechts und der Farbe der eingeführken Vieh⸗ stücke (§. 2, e.) anzuzeigen.
Das Eintreffen des Viehes am Bestimmungsorte hat der betreffende Landwirth unverzüglich der Ortspolizeibehörde, bez. der Bezirks⸗Amtshauptmannschaft unter Uebergabe des an der Grenze ihm ertheilten Einfuhrerlaubnißscheines anzuzeigen.
§. 5.
Das eingeführte Vieh darf während eines Zeitraums von zwei Monaten, von dem Eintreffen am Bestimmungsorte an gerechnet, aus dem Flurbereiche des letzteren nach dem Inlande nicht erntfernt werdben. 6
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Der kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von e zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten und der Weidetrieb von sächsischem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf säch⸗ sischen Fluren ist gestattet.
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ist von der Grenze sofort und
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