II. Schafe und Ziegen betreffend
1C16“
Die Ein⸗ und Durchfuhr von Schafen und Ziegen aus Oesterreich⸗Ungarn nach und durch Sachsen ist nach vor⸗ pängiger Anmeldung innerhalb der in §. 2 unter d. angege⸗ enen Frist an den in §. 2, c. genannten Grenzpunkten unter folgenden Bedingungen nachgelassen:
1) In einem nach Vorschrift von §. 2, e. amtlich be⸗ glaubigten Zeugnisse der Poli des Abgangsortes muß bescheinigt sein, daß die betreffenden Viehstücke an die⸗ sem zur Zeit des Abtriebes gesund gewesen sind und aus einem seuchenfreien Kronlande stammen.
2) Es muß ferner durch ein in gleicher Weise amtlich beglaubigtes Zeugniß nachgewiesen werden, daß an dem Ab⸗ gangsorte und in einem Umkreise desselben von 35 km die Rinderpest nicht herrscht.
3) Die betreffenden Thiere müssen an den betreffenden Grenzpunkten (§. 2, c.) durch einen sächsischen Veterinär⸗ Polizeibeamten untersucht werden und dürfen die Grenze nur dann passiren, wenn sie bei dieser Untersuchung gesund und krankheitsunverdächtig befunden worden sind.
Wenn bei gleichzeitigem Transporte mehrerer Stücke auch nur Eins davon krank oder krankheitsverdächtig befunden wird so ist der ganze Transport zu beanstanden. 11“
III. Thierische Theile betreffen §. 8.
Die Ein⸗ und Durchfuhr frischen Fleisches von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Oesterreich⸗Ungarn nach und durch Sachsen ist bis auf Weiteres verboten.
IV. Allgemeine Bestimmungen. §. 9.
Die strenge Aufsichtsführung darüber, daß die nach Vor⸗ stehendem in Bezug auf den Verkehr mit Vieh wieder eintre⸗ tenden Vergünstigungen nicht gemißbraucht werden, und daß insbesondere bei Ausstellung der in §. 2 unter b. gedachten Zeugnisse mit größter Gewissenhaftigkeit verfahren, auch das eingebrachte Vieh nur als Nutz⸗ und Zuchtvieh verwendet, beziehentlich daß dem Verbote in §. 5 nicht zuwider gehandelt werde, kommt den Ortspolizeibehörden und den Amtshaupt⸗ mannschaften zu und wird den genannten Behörden hierdurch noch zur besonderen Pflicht gemacht.
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Die geordneten Gebühren für die veterinärpolizeiliche Unter⸗ suchung einzubringender Thiere sind mit der dem betreffenden Thierarzte zukommenden Auslösung und der ihm zu gewähren⸗ den Vergütung für das Fortkommen, letztere beiden Gebühr⸗ nisse jedoch von mehreren, gleichzeitig Einführenden gemein⸗ schaftlich, vorauszahlungsweise zu entrichten.
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Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach dem Reichsgesetze vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗ gesetzblatt vom Jahre 1878 Seite 95) bestraft
Dresden, den 8. September 1879. Ministerium des Innern. von Nostitz⸗Wallwitz.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 37 der Zeichenregister⸗ Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 12. September. Se. Ma jestät der
Kaiser und König sind gestern Nachmittag um 4 ¼ Uhr in Stettin eingetroffen.
Die Reise Sr. Majestät des Kaisers auf der zum ersten Male von Allerhöchstdemselben befahrenen Eisenbahn von Danzig nach Stettin war, wie „W. T. B.“ berichtet, von den erhebendsten Huldigungen begleitet. An allen Bahnhöfen war die Bevölkerung der ganzen Umgegend zusammengeströmt, um dem Kaiser ihren Gruß darzubringen, und die Aufstellung der Behörden, der Schützenvereine, der Kriegervereine und der Schuljugend setzte sich von einer Bahnstation zur anderen fort. Se. Majestät verließen mehrere Male den Wagen, gaben namentlich über die zur Begrüßung aufgestellte Schul⸗ jugend Ihre Freude kund und reichten wiederholentlich ein⸗ zelnen Kindern die Hand. In Cöslin hatten sich die in Weiß gekleideten, mit Kornblumenkränzen und Schärpen in den deutschen Farben geschmückten Zöglinge der Mädchenschulen so aufgestellt, daß die Gruppe einem großen Blumenstrauße glich.
Auf dem Bahnhofe in Stettin wurden Se. Majestät von den Spitzen der Militär⸗ und Civilbehörden empfangen und hielten dann, von der dichtgedrängten Bevölkerung auf dem ganzen Wege enthusiastisch begrüßt, Ihren feierlichen Einzug in die prächtig geschmückte Stadt. An der Seite Sr. Majestät befand Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz. Die Fahrt ging durch die Heiligegeiststraße, über den Kohlmarkt nach dem Schlosse. Die Ehrenwache war von der ersten Compagnie des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ merschen) Nr. 2 mit der Fahne und Musik gestellt; am rechten Flügel standen die direkten Vorgesetzten, an ihrer Spitze Se. vg, n⸗ Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, als General⸗Inspecteur der 2. Armee⸗Inspektion. Se. Majestät der Kaiser trugen die Uniform des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV., Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz * es des Kürassier⸗Regiments Königin (Pommerschen)
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing vorgestern auf Allerhöchstihrer Durchreise durch Frank⸗ furt den Besuch der in Schloß Rumpenheim weilenden Groß⸗ herzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Strelitz und besuchte auf der Durchreise nach Baden, von der Station Bickenbach aus, Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland in
Abends 6 Uhr traf Ihre Majestät in Baden ein, wo Allerhöchstdieselbe gestern den Besuch der aus dem englischen Seebade zurückgekehrten Großherzogin von Baden empfing.
Ihre Majestät wird Se. Majestät den Kaiser auf zwei Tage nach Straßburg begleiten, dann aber nach Baden zurück⸗ kehren, um daselbst Ihre Kur bis in den Oktober fortzusetzen.
— Ueber die Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die Ostgrenzen (Ostsee, Rußland, Oesterreich) in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets geben zollamtliche Anschreibungen für die Zeit vom 1. bis 15. August d. J. folgenden Nachweis: Weizen 275 625 Ctr. Roggen 780 580 „.
afer 111 900 „
erste. 59 026 „
Mais 48 071 „
v““ 101 768 „
Raps und Rübsaat 289 399 „
. Feiti“ 1X“
Von diesen Einfuhrmengen fällt bei Roggen mehr als ⁄, bei Hafer mehr als die Hälfte auf Rußland, indem von dort (im See⸗ und Landwege zusammen) 669 603 Ctr. Roggen und 64 756 Ctr. Hafer eingingen. Leinsaat ist fast aus⸗ schließlich aus Rußland eingegangen. Bei den übrigen Ar⸗ tikeln überwiegt die Einfuhr aus Oesterreich, welche an Weizen 186 164 Ctr., an Gerste 39 811 Ctr., an Mehl. 98 452 Ctr., an Raps und Rübsaat 224 888 Ctr. be⸗ trägt. Mais ist ausschließlich aus Oesterreich einge⸗ führt worden. Zwecks Ausscheidung der Durchfuhr ist von den Eingangszollstellen durch Einsicht der Frachtpapiere oder in sonst geeigneter Weise thunlichst ermittelt, welcher Theil der obigen, bei der Einfuhr in den freien Verkehr ge⸗ tretenen Mengen zum Wiederausgang bestimmt gewesen ist. Hierbei haben sich folgende Durchfuhrmengen ergeben:
Weizen. vC 11ö181I1“
8 Roggen. 35 390 „ Hafer E“ Gerste 1 CCCCC11“ 1A“ 11“ 29 523 „ Raps und Rübsaat. 70 569 „ Leinsaat 200 „
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat Juli d. J. beförderte Züge b deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge⸗ sammtlänge von 27 770,11 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 12 076 Courier⸗ und Schnellzüge, 79 092 Personen⸗ üge, 45 549 gemischte und 70 227 Güterzüge; an außer⸗ sa rplanmäßigen Zügen: 3063 Courier⸗, Personen⸗ und ge⸗ und 36 094 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeits⸗ züge. Im Ganzen wurden 593 133 059 Achskilometer be⸗ wegt, von denen 194 832 946 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 136 717 fahrplanmäßigen Courier⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 950 oder 0,69 pCt., (gegen 0,77 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,02 pCt. im Vormonat)’. Von diesen Verspätungen wurden jedoch 385 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 565 Verspätungen oder 0,41 pCt. (gegen 0,56 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge ent⸗ standen. In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 58 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 463 Züge, oder 0,35 pCt., sonach 0,06 pCt. weniger. In Pags der Verspätungen wurden 143 Anschlüsse versäumt Legen 85 in demselben Monat des Vorjahrs und 191 im ormonat).
— Erwirbt Jemand in der Su bhastation ein Grund⸗ stück mit niedergebrannten Baulichkeiten, so hat er, nach einem ergangenen Erkenntniß des Ober⸗Tribu nals, III. Senats, vom 30. Juni 1879, keinen Anspruch auf die Brandentschädi⸗ gungsgelder der Feuerversicherungsgesellschaft. Auf diese haben vielmehr die Realgläubiger der Subhastaten Anspruch, inso⸗ weit ihre Forderungen aus dem in der Subhastation erzielten Kaufgelde nicht befriedigt werden können.
— Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe⸗ Schillingsfürst hat Paris mit Urlaub verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäfts⸗ träger der Botschaftsrath Graf von Wesdehlen.
Königsberg, 10. September. Der Ober⸗Präsident der Provinz Ostpreußen veröffentlicht Folgendes:
Ich wiederhole Ihnen bei Meiner heutigen Abreise aus der Provinz Ostpreußen, daß Ich und die Kaiserin und Königin, Meine Gemahlin, die lebhafteste Befriedigung und die wärmste Anerkennung für die Uns während des Aufenthalts in der Provinz zu Theil ge⸗ wordenen vielfachen Kundgebungen treuer Ergebenheit und Anhänglich⸗ keit empfinden. Indem Ich Sie beauftrage, dies zur Kenntniß der Einwohner der Provinz zu bringen, füge Ich gern hinzu, wie Ich auch mit großer Genugthuung von der durchweg zufriedenstellenden Aufnahme der Truppen während der Uebungen vernommen habe.
Königsberg, den 10. September 1879.
mischte,
Wilhelm.
Den vorstehend an mich gerichteten und mir soeben zugegangenen Allerhöchsten Erlaß, welcher bei allen Bewohnern unserer Provins die freudigsten Gefühle hervorrufen wird, beeile ich mich, zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.
Königsberg, den 10. September 1879. Derr Obevr⸗Präsident der Provinz Ostpreußen, Wirkliche Geheime Rath Horn.
. Bayern. München, 10. September. Das vom 18. v. M. datirte Gesetz, betreffend den Hauptetat der Militärverwaltung Bayerns pro 1879/80 wird heute im Gesetzblatt“ publizirt. — Zum Vollzug der Reichs⸗ strafprozeßordnung, beziehungsweise derjenigen Be⸗ stimmungen derselben, welche das Vorverfahren in Strafsachen bis zur Erhebung der öffentlichen Anklage, sowie die Straf⸗ vollstreckung den Staatsanwälten . hat das Justiz⸗ Ministerium im Fateres einer gleichmäßigen Geschäftsbehand⸗ lung bei sämmtlichen Landgerichten und einer möglichst er⸗ leichterten Herstellung der Geschäftsausweise einige Anordnungen bezüglich der formellen Behandlung der Anzeigen und der über dieselbe zu führenden Verzeichnisse, sowie hinsichtlich der An⸗ legung und Aufbewahrung der Akten erlassen. — An den Berathungen, welche, wie mitgetheilt, am 22. d. M. im
Finanz⸗Ministerium über die neuen Steuergesetz⸗
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Entwürfe beginnen, haben Vertreter sämmtlicher Ministerien theilzunehmen. Der Finanz⸗Minister hofft, wie die „Allg. tg.“ vernimmt, die Gesetzentwürfe bis Mitte Oktober den ammern in Vorlage bringen zu können, so daß dem be⸗ vorstehenden Landtage eine eben so umfassende wie wichtige
Aufgabe erwächst.
— 12. September. (W. T. B.) Der Magistrat hat heute beschlossen, eine Kommission behufs Vorbereitungen für die Festlichkeiten niederzusetzen, welche am 16. September 1880, dem Tage des 700 jährigen Regierungsjubiläums des Wittelsbacher Hauses Seitens der Stadt veran⸗ staltet werden sollen.
Sachsen. Dresden, 11. September. (Dr. J.) Se. Majestät der König ist gestern Abend von Kamenz in das Hoflager zu Pillnitz zurückgekehrt und begiebt sich zur Theil⸗ nahme an den Manövern der 2. Infanterie⸗Division Nr. 24 sowie zur Besichtigung der dortigen Industrieausstellung heute Nachmittag 8 Plauen.
— (W. T. B.) Bei der Landtagswahl im hiesigen Landbezirk ist Liebknecht (Sozialist), im Landbezirk Zwickau der von den Sozialisten aufgestellte Kandidat Advokat Puttrich, von hier, gewählt worden.
Hamburg, 10. September. (H. C.) In der heute Abend stattgehabten Sitzung der Bürgerschaft fand die Verfassungs⸗Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluß. Ein zwischen den verschiedenen Fraktionen verabredeter, von Dr. Noack und Genossen eingebrachter Antrag, dahin gehend, daß die Bürgerschaft bereit sei, den in voriger Sitzung abge⸗ lehnten Verfassungsentwurf anzunehmen, wenn der Senat darin willige, daß der Bürgerausschuß hinfort ermächtigt sein solle, den vom Senate für die Deputationswahlen vorgelegten Aufsatz von je 3 Personen um einen vierten Namen zu ver⸗ mehren, falls sich auf denselben eine Zweidrittel⸗Majorität des Bürgerausschusses vereinige, wurde mit 138 gegen 12 Stimmen angenommen. Hr. Dr. Noack hatte vorher erklärt, daß die Zustimmung des Senates zu diesem Antrage in sicherer Aussicht stehe. Um sodann die Zeit für die Aus⸗ arbeitung eines neuen Wahlgesetzes, sowie die Vornahme der Neuwahlen nach demselben und für die sonst etwa sich als erforderlich erweisenden Abänderungen zu beschaffen, wurde auf Antrag von Dr. Arning und Genossen ein Provisorium bis Ende März 1880 beantragt, während dessen die Bürger⸗ schaft auch ohne die bisherigen Vertreter der Gerichte weiter verhandeln könne, unter entsprechender Modifikation der Be⸗ stimmungen über Beschlußfähigkeit ꝛc. Auch dieser Antrag fand die für Verfassungsänderungen vorgeschriebene Majorität. Beide Beschlüsse müssen jedoch nach 21 Tagen durch einen nochmaligen Beschluß der Bürgerschaft bestätigt werden.
DOesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. September. Se. Majestät der Kaiser wird Ende dieser Woche in Eisenerz eintreffen, um die für dieses Jahr bestimmten Hoch⸗ und Gemswildjagden abzuhalten. Diesen Jagden werden u. A. beiwohnen: Se. Majestät der König von Sachsen, der Kron⸗ prinz Erzherzog Rudolph, Prinz Leopold von Bayern und der Minister Graf Andrassy. Der Kronprinz Erzherzog Rudolph hat einen Urlaub angetreten und ist gestern aus Prag in
Wien angekommen.
— 12. September. (W. T. B.) Der „Presse“ wird aus Plevlje vom 10. d. M. gemeldet: Vor dem Einzuge der österreichischen Truppen in Pleplie erklärte der türkische Kommandant Mustapha Pascha, er sei beauftragt, mit einem Bataillon in der Stadt zu bleiben. Der österreichische Kom⸗ mandant General⸗Major Killics erwiderte, daß er das nach dem Sinne der österreichisch⸗türkischen Konvention nicht zu⸗ gestehen könne. Mustapha Pascha bereitete auch noch andere Schwierigkeiten, schließlich wurde aber der Einmarsch unter den Zurufen der christlichen Bevölkerung vollzogen. Der Ab⸗ marsch der türkischen Truppen soll morgen erfolgen.
Agram, 10. September. Der Lan dtag nahm die Städteordnung in dritter Lesung an, womit die meritorischen Sitzungen beendet sind. Uebermorgen findet die formale Schlußsitzung statt.
Schweiz. Bern, 11. September. (Bund.) An Stelle des Herrn Mebes, General⸗Direktors der Reichseisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen, welcher die Wahl abgelehnt hat, hat der Bundesrath gestern als Mitglied des Verwaltungs⸗ rathes der Gotthardbahn den Ober⸗Finanz⸗Rath von Krapp in Stuttgart gewählt.
Niederlande. Haag, 11. September. Die neuesten Nachrichten aus Atchin günstig. Die Expeditionskolonnen sind Häuptlinge haben sich unterworfen, kehren zu ihren Kampongs zurück.
Großbritannien und Irland. London, 10. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) Die „Daily News“ veröffentlicht eine längere Depesche von ihrem Korrespondenten in Lahore, welche einiges Licht über die Ereignisse in Kabul verbreitet, die der jüngsten Emeute vorangingen. In derselben heißt es: „Am 16. August ertheilte der Emir dem Major Cavagnari den Rath, die Gewohnheit, in Kabul und dessen Nachbarschaft umherzureiten, aufzugeben, da gegen ihn ein Mordversuch ge⸗ macht werden könnte. Major Cavagnari soll darauf er⸗ widert haben, daß, falls er getödtet würde, es noch Viele mehr in Indien gäbe, die bereit wären, sein Nachfolger zu werden. Diese Warnungen vor der Gefahr lassen sich indeß schon auf den 13. August zurückführen, als ein Straßen⸗ krawall zwischen einigen Soldaten des Entirs und einigen Mitgliedern der Escorte der Gesandtschaft stattfand. Da die Bevölkerung für die ersteren Partei nahm, erlitten die letz⸗ teren eine vollständige Niederlage. Jakub Khans Erkaltung gegen unseren Gesandten zeigte sich bereits am 11. August, seit welcher Zeit ihre Unterredungen kürzer und weniger häufig wurden; gelegentlich weigerte sich Jakub unter dem Vor⸗ wande von Unwohlsein, den Gesandten zu empfangen. Die Shen atis forderten bei ihrer Ankunst, am 18. August, ungestüm ihre Soldrückstände, und die Offiziere schalten den Emir einen „Un⸗ gläubigen“ wegen seiner Freundschaft mit den Engländern, deren Ausweisung sie verlangten, und mit deren Vernichtung sie drohten. Der Emir, eingeschüchtert durch diese Drohungen, weinte und umarmte die Offiziere der Heratis; er versuchte sie zu besänftigen, indem er versicherte, daß das englische
(W. T. B.) lauten sehr aufgelöst, mehrere und die Eingeborenen
Bündniß unvermeidlich sei. Dann zahlte er den Truppen dreimonatliche Soldrückstände, ab S en weigerte:
“ 8
sich, seinem Verlangen, ihre Waffen abzuliefern und nach ihren Heimstätten zurückzukehren, Folge zu leisten.“
Einer Depesche desselben Blattes aus Allahabad, vom 9. d. M., zufolge sind Infanterie und Artillerie bereits nach Shutargardan dirigirt worden. Man erwartete, die Kavallerie würde binnen 7 oder 10 Tagen in der Richtung von Khushi nachfolgen.
— 12. September. (W. T. B.) Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Simla, vom 11. d. M., gemeldet wird, hat der Emir von Afghanistan den Gouverneur von Kan⸗ dahar von der Katastrophe in Kabul in Kenntniß gesetzt und ihm aufgetragen, dem Rathe der englischen Behörden Folge zu leisten. General Bright kommandirt die Khyber⸗ kolonne.
Türkei. Konstantinopel, 10. September. (W. T. B.) Regierungsseitig wird mitgetheilt: Der neuernannte Kaiserliche Kommissär Said Pascha ist in Aleppo eingetroffen und somit die Mission Mazhar Paschas, welcher nach Konstantinopel zurückberufen wurde, beendigt. Dagegen wird Nourian Effendi, welcher als zweiter Kommissär Mazhar Pascha beigegeben war, in Aleppo verbleiben, um Said Pascha in der Einführung der Reformen zu unterstützen, welche von der Enquetekommission im Einvernehmen mit den Provinzial⸗ räthen des Vilajets für nothwendig bezeichnet worden sind. Was Zeitoun betrifft, so haben sich die Verhältnisse in diesem Distrikt in Folge der von der Bevölkerung erbetenen und der⸗ selben bewilligten Zugeständnisse schon merklich gebessert. Die Regierung hat sämmtlichen Forderungen der Bewohner Zeitouns Gerechtigkeit widerfahren lassen. So ist vor Allem eine billigere Vertheilung der Steuerlasten eingetreten. Man hat ferner den Distrikt in vier Kommunalverbände eingetheilt, welche von Kommunalräthen verwaltet werden, deren Mitglieder aus der einheimischen Bevölkerung gewählt worden sind. Auch die öffentliche Sicherheit läßt seit Einrichtung der Gensdarmerie nichts zu wünschen übrig. Der neue Gouverneur Said Pascha ist mit allen Vollmachten ausgerüstet, um in dem ihm unter⸗ stellten Vilajet das neue Reformsystem weiter auszubilden und dessen Wirksamkeit dadurch zu sichern, daß zer aus der Verwaltung alle diejenigen Mißbräuche beseitigt, welche der Bevölkerung bisher Grund zur Beschwerde gegeben haben.
— 11. September. (W. T. B.) Die Nachrichten aus Diarbekir lauten befriedigender; die Ruhe im Lande ist durch die Vertreibung der revolutionären Elemente wieder hergestellt, und haben die neuen in dem ganzen Vilajet ein⸗ gesetzten Gerichtshöfe ihre Funktionen begonnen. Die Zahl der bisher aus dem Vilajet wegen Theilnahme an den revolutionären Bewegungen Ausgewiesenen beträgt 80. Dieselben sind sämmtlich zunächst nach Aleppo gebracht worden und sollen von da in die verschiedenen, ihnen zum Exil ange⸗ wiesenen Ortschaften gesandt werden.
In der gestrigen Sitzung der griechisch⸗türkischen Konferenz ist Seitens der türkischen Kommissäre die Antwort der Pforte auf die letzte Erklärung Griechen⸗ lands abgegeben worden. Nach längerer Debatte erklärten die griechischen Kommissäre, hierüber an ihre Regierung be⸗
richten zu müssen.
Der „Polit. Corresp. geht die gestrige griechisch⸗türkische Konferenz fol⸗ gende Meldung aus Konstantinopel zu Die Ant⸗ wort Savyvfet Paschas in der gestrigen Konferenz weist die Unmöglichkeit einer Fortführung der Verhand⸗ lungen nach, wenn Griechenland das 13. Kongreß⸗Protokoll als für die Pforte verbindlich ansehe. Zugleich beantragte Savfet Pascha, auf die Berathung einzugehen und gemeinsam die vom Kongresse vorgeschlagene Delimination mit den that⸗ ächlichen Verhältnissen in Einklang zu bringen. Die griechi⸗ sücht Bevollmächtigten schienen im Laufe der Debatte davon abstehen zu wollen, daß der obligatorische Charakter des 13. Kongreß⸗Protokolls durch die Pforte anerkannt werde, vertagten jedoch ihre endgültige Erklärung und behielten sich vor, den Tag für die nächste Konferenz selbst zu be⸗ stimmen.
über
Die Nr. 56 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Verfügungen: vom 8. September 1879: Vergütung auf kleine Schreib⸗ bedürfnisse für vollbeschäftigte Landbriefträger, — vom 5 September 1879: Anderweite Einrichtung des Formulars C. 10 „Abschriftsbuch“, — vom 3. September 1879: Beachtung der Vorschriften über die Fertigung der Briefpostbunde.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 31. August bis inkl. 6. September zur Anmeldung gekommen: 130 Eheschließungen, 865 Lebendgeborene, 40 Todtgeborene, 561 Sterbefälle. b — Der Magistrat von Berlin hatte im Jahre 1842 einen Be⸗ richt über die Berliner Kommunalverwaltung veröffentlicht, welcher die Jahre 1829 bis 1840 umfaßte. Im Jahre 1853 erschien ein zweiter Bericht für die Jahre 1841 — 1850, 1863 der dritte für das Dezennium 1851—1860. Jetzt schließt sich daran ein vierter Bericht, welcher die Jahre 1861 — 1876 umfaßt (Bericht über die Ge⸗ meindeverwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1861 bis 1876, erstes Heft, Berlin, in Kommission bei Julius Sittenfeld, 1879). Im Jahre 1829, mit welchem die Verwalkunas⸗ berichte beginnen, zählte Berlin 242 000 Einwohner, im Jahre 1876, mit welchem dieselben schließen, 979 860, mithin 304,9 % mehr als zu Anfang der Berichtsperiode; in demselben Zeitraum sind die Ausgaben der gesammten Kommunalverwaltung von 772 552 Thlr 2 317 656 ℳ auf 34 740 245 ℳ, mithin Wum 1398,9 % gestiegen. Der große Aufschwung, den diese Zahlen “ zum größten Theil in die letzte, mit der Thronbesteigung Sr. Majestät des Kaisers beginnende Berichtsperiode, in welcher die roßen politischen Ereignisse, vor Allem die Neubegründung des Deutschen Reichs, auch mächtig auf die Entwickelung Berlins eingewirkt haben. Der allge⸗ meine Theil des Berichts, den das erste Heft wiedergiebt, beginnt mit der Beschreibung des neuen Rathhauses, dessen Grundstein⸗ legung am 11. Juni 1861 erfolgte und in welchem die erste Magistratssitzung am 30. Juni 1865 abgehalten wurde; eine Ansicht und ein Grundriß des Rathhauses sind der Beschrei⸗ bung beigefügt. Der zweite Abschnitt, der von dem Magistrat und seinen Organen handelt, rechtfertigt den Zuwachs, den die Zahl der Subalternbeamten durch den sich steigernden Geschäftsverkehr erfahren mußte. Der Magistrat besteht aus 34 Mitgliedern (1 Ober⸗Bürger⸗ meister, 1 Bürgermeister, 2 Stadtsyndicis, 1 Stadtkämmerer, 2 Stadtschulräthen, 2 Stadtbauräthen, 8 besoldeten und 17 unbesol⸗ deten Stadträthen) und hat zur laufenden Geschäftsführung, außer der Gewerbedeputation, 17 gemischte Deputationen gebildet. Die Zahl der Subalternbeamten ist, abgesehen von der Sparkasse, den Gasanstalten ꝛc, von 1861 bis 1876 von 114 auf 22 der Steuererheber, Exekutoren u. s. w. von 122 auf 334
8
estiegen, während die betreffenden Gehälter von 323 184 ℳ auf seftigg6n⸗ 9888 sind. Die Zahl der Mitglieder der Kom⸗ munalbeamten⸗Sterbekasse betrug Ende 1861 863, 1876 3592, die der Kommunal⸗Wittwenverpflegungsanstalt 406 bzw. 1627. An Be⸗ zirksvorstehern waren thätig 1860 122, 1876 194; in den Armen⸗ kommissionen 829 bzw. 1394 Bürger, in den Schulkommissionen 351 bzw. 1024; als Waisenräthe fungiren 315 Bürger, die von 249 Waisenpflegerinnen unterstützt werden. Die Zahl der Stadtverord⸗ neten (Abschnitt III.) ist in der Berichtsperiode (1863) von 102 auf 108 erhöht worden. Der IV. Abschnitt „die Gemeinde⸗ behörden von Berlin, gegenüber den in die Berichtsperiode fallen⸗ den politischen Ereignissen“ giebt die Adressen u. s. w. wieder, zu welchen die glorreiche Geschichte der Jahre 1864 bis 1871 den städtischen Behörden so vielfache Veranlassung gegeben hat. Im V. Abschnitt „Einfluß der Gesetzgebung auf die Kommunalverwal⸗ tung“ werden die wichtigen Veränderungen zusammengestellt, welche die Provinzialordnung und die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 28. Dezember 1875 (die Uebernahme der siskalischen Straßen und Brückenbau⸗ und Unterhaltungslast betreffend) für die Lokalverwal⸗ tung Berlins zur Folge gehabt haben. Der VI. Abschnitt weist die Erweiterung des Gebiets der Stadt nach. Der VII. Abschnitt ent⸗ hält die bereits bekannte Statistik der Bevölkerung und der Wohnungsbedürfnisse; zur Befriedigung des letzteren sind in der Berichtsperiode die Pferdebahnen eröffnet worden. Die Betheiligung an den Wahlen, welche im VIII. Abschnitt nach⸗ gewiesen wird, ist in Berlin von Jahr zu Jahr schwächer geworden. Im Jahre 1863 stimmten bei den Landtagswahlen von den stimm⸗ berechtigten Wählern Berlins 63,97 %, 1876 nur 22,38 %, zu den Reichstagswahlen im Februar 1867 58,62, 1874 32,07 %, zu den Stadtverordnetenwahlen in Abtheilung I. 1862 69,6, 1876 52,3 %; in II. 46,5 bezw. 36,9 %, in III. 21,8 bezw 8,1 %. Die Steuern (Abschnitt IX) sind in der Berichtsperiode durch die Einkommen⸗ steuer vermehrt worden, die im Jahre 1869 (mit 16 8 %) 854 106 ℳ; im Jahre 1875 (80 %) schon 8,036 614 ℳ brachte, wo⸗ gegen die Mahl⸗ und Schlachtsteuer in Wegfall gekommen ist. Die ver⸗ schiedenen Steuern in Berlin sind wie folgt gestiegen bzn gefallen: Staats⸗Grundsteuer 1865 18 543 ℳ, 1876 14 306 ℳ] Staats⸗ Gebäudesteuer 1865 1 512 648 ℳ, 1876 2 833 203 ℳ, zusummen 1 531 191 bzw. 2 847 509 ℳ; städtische Haussteuer 1861 1 259 949 ℳ, 1876 3 409 730 ℳ; Staats⸗Einkommen⸗ und Klassensteuer 1861 1 618 894 ℳ, 1876 9 279 359 ℳ; Gemeinde Einkommensteuer 1869 854 106 ℳ, 1876 6 123 060 ℳ; städtische Miethssteuer 1861 2 455 890 ℳ, 1876 9 943 943 ℳ; Gewerbesteuer 1861 916 335 ℳ, 1876 2 109 199 ℳ; insgesammt 1861 6 251 068 ℳ, 1876 33 712 800 ℳ oder per Kopf der Beeblt. 11,62 ℳ bzw. 34,41 ℳ Die Einnahmen aus dem Kämmereivermögen (Abschnitt X.), welches im Jahre 1876 aus 727 ha 72 a landwirthschaftlich oder gärtnerisch bewirthschafteten Grundstücken, 35 ha 81 a Holz⸗ und Steinplätzen, aus Kommunalgebäuden, dem Antheil an dem Rüdersdorfer Kalk⸗ steinbruch und verschiedenen Seen bestand, betrug in jenem Jahre 566 345 ℳ, gegen 201 695 ℳ in 1861. Dazu traten noch 187 135 ℳ
Igegen 99 658 ℳ in 1861) Sporteln, Marktstättegeld ꝛc. ⸗Die
Gasanstalt (Abschnitt XI.) liefert gegenwärtig ihre Ueberschüsse, die früher zur Verb esserung der Werke verwendet wurden, zur Stadt⸗ Hauptkasse ab; die dadurch erzielten Einnahmen betrugen 1860 863 235 ℳ, 1876 dagegen 2 526, 460 ℳ Abschnitt XII. zählt die Dotationen und Renten, XIII. die Einnahmen aus dem Verkauf städti⸗ scher Grundstücke, XIV. die Anlehen auf; zur Verzinsung und Tilgung der letzteren hatte die Stadt im Jahre 1861 529 036 ℳ (4,48 % ihrer Einnahmen) 1876 1 301 589 ℳ (3,91 %) aufzubriugen. Das Werk schließt mit der generellen Uebersicht der gesammten Einnahmen und Ausgaben des Stadthaushalts (Abschnitt XV.). Diejenigen Verwal⸗ tungen, welche einen Ueberschuß ergeben, lieferten im Jahre 1861 6 578 162 ℳ, 1876 26 510 697 ℳ (davon aus Steuern 75,31 %), die anderen Verwaltungen erforderten 1861 6 060 511 ℳ (77,72 % des Ueberschusses und des Bestandes aus dem Vorjahr), 1876 15 033 983 ℳ (94,33 %) Zuschuß. 8 8 — Nr. 27 der Mittheilungen des Herzoglich anhaltischen statistischen Bureaus (herausgegeben von Dr. A., Lange) enthält eine Uebersicht der Ddampfkesselund Dampfmaschinen im Herzog⸗ thum Anhalt im Jahre 1878, der wir folgende Daten entnehmen: 1) Die Zahl der Betriebe der Dampfkessel und Dampfmaschinen betrug im Jahre 1878 im Kreise: Dessau 54, Cöthen 74, Zerbst 46, Bernburg 107, Ballenstedt 28; in Summa 309. 2) Die Zahl der feststehenden Dampfkessel betrug im Kreise: Dessau 89, Cöthen 184, Zerbst 45, Bernburg 274, Ballenstedt 43; in Summa 635. 3) Die Zahl der feststehenden Dampfmaschinen betrug im Kreise: Dessau 88, Cöthen 230, Zerbst 47, Bernburg 333, Ballenstedt 52; in Summa 750. 4) Die Zahl der Loko⸗ mobilen betrug im Kreise: Dessau 1, Cöthen 19, Zerbst 7, Bern⸗ burg 31, Ballenstedt 16v; in Summa 74. 5) Dampf⸗ spannung in Atmosphären⸗Ueberdruck: a. die Zahl der feststehenden Kessel mit 2 Atmosphären und weniger betrug im Kreise: Dessau 3, Cöthen 2, Zerbst 3, Bern⸗ burg 1, Ballenstedt 3; in Summa 12; mit über 2 bis 5 Atmosphären: Dessau 76, Cöthen 182, Zerbst 37, Bernburg 267, Balleenstedt 39; in Summa 601; mit über 5 Atmosphären: Dessau 10, Zerbst 5, Bernburg 6, Ballenstedt 1; in Summa 22; b. die Zahl der Lokomobilen betrug mit 2 —5 Atmosphären im Kreise: Cöthen 18, Zerbst 2, Bernburg 15, Ballenstedt 5; in Summa 40; mit über 5 Atmosphären: Dessau 1, Cöthen 1, Zerbst 5, Bernburg 16, Ballenstedt 11; in Summa 34. 6) Die gesammte benetzte Heizfläche in Quadratmetern: a. der feststehenden Kessel betrug im Kreise: Dessau 3546, Cöthen 9000, Zerbst 1385, Bernburg 14 349, Ballenstedt 1723; in Summa 30 003; b. der Lokomobilen betrug im Kreise: Dessau 24, Cöthen 321, Zerbst 94, Bernburg 465, Ballenstedt 267; in Summa 1171. 7) Die gesammte Leistungsfähigkeit in Pferdestärken a. der feststehenden Dampfmaschinen betrug im Kreise: Dessau 1355, Cöthen 3056, Zerbst 590, Bernburg 4193, Ballenstedt 1000; in Summa 10 194; b. der Lokomobilen betrug im Kreise: Dessau 18, Cöthen 174, Zerbst 65, Bernburg 323, Ballenstedt 236v; in Summa 816. Erbaut wurden im Herzogthum Anhalt vor 1851: „20 Dampfkessel, 31 Dampfmaschinen; von 1851 — 1860: 62 Dampfkessel, 114 Dampfmaschinen; von 1861 — 1870: 198 Dampfkessel, 240 Dampf⸗ maschinen, 20 Lokomobilen; von 1871 — 78: 310 Dampfmaschinen, 50 Lokomobilen. Das Brennmaterial zur Heizung der Dampfkessel, Dampfmaschinen und Lokomobilen bestand hsuptsächlich aus Braunkohlenz;es wurden geheizt mit Steinkohlen 8, Braunkohlen 608, Holz 4, Koks 3, gemischtem Brennmaterial 12. — Dem achten Hefte der Mittheilungen der Kais. und Königl. österreich⸗ungarischen Konsulats⸗Behörden, zusammen⸗ gestellt vom statistischen Departement im K. K. Handels⸗Ministerium (Wien, 1879, Druck und Verlag der K. K. Hof⸗ und Staats⸗ druckerei) entnehmen wir folgende Daten über die Schweizer Sparkassen: Die Schweizer Sparkassen gehören zu den ältest⸗ bekannten Anstalten dieser Art. Ihnen voran, was die Zeit des Bestandes anlangt, gehen die Sparkassen in Braunschweig, Hamburg und Oldenburg, welche in den Jahren 1765, 1778 und resp. 1786 errichtet wurden. Die Stadt Bern gründete die erste Sparkasse im Jahre 1787; ihr folgten Chur im Jahre 1790, dann Basel und Genf in den Jahren 1792 und 1794; von da verbreiteten sich die Sparkassen über die ganze Schweiz. Im Jahre 1835, mit welchem Jahre die Aufzeichnungen über diesen Gegenstand beginnen, zählte man 58, und mit Schluß des Jahres 1872, dem letzten Zeitpunkte, für welchen diesfalls ausführlichere Daten vorliegen, bereits 312. Sparkassen. — 8 88 Die günstigste Epoche im Entwicklung sgange des schweizerischen Sparkassenwesens war die Zeit zwischen 1862 — 1872; die Kassen vermehrten sich innerhalb dieser Jahre um 77, die Zahl der Ein⸗ leger stieg um 200 000, und das gesammte Einlagskapital um 157 Millionen Fres. 3 Bis zum Schlusse des Jahres 1872 hat sich die Zahl der Ein⸗
leger auf 542 162 erhöht. Vergleicht man damit den Stand der
ampfkessel, 292.
Bevölkerung des Landes, welcher bei der Zählung im Jahre 18 Z mit 2 669 147 Seelen ausgewiesen wurde, so erscheint jeder 492. Schweizer als Einleger. Als Beleg für den fördernden Einfluß, den die Sparkassen auf den Sparsinn der Bevöl 6 kerung üben, mag immerhin die Thatsache gelten, daß sich das durchschnittliche Guthaben des einzelnen Einlegers innerhalb der Jahre 1835 bis 1872 beinahe verdoppelt hat. Was die Betheiligung der Bevölkerung bei den Sparkassen anbetrifft, so stellt sich heraus daß dieselbe in der Regel in jenen Kantonen und Distrikten am stärksten ist, deren Bevölkerung sich in hervorragender Weise mi Handel und Industrie beschäftigt, wobei die eigentlichen Fabrik⸗ und Manufakturgewerbe gewissermaßen den Ausschlag geben, während in jenen Gegenden, wo Landwirthschaft und Viehzuch die vorherrschenden Erwerbsarten bilden, die Zahl Sparkassen, sowie diejenige der Einleger eine bedeutend geringere ist. Der Kanton Zürich zählt bei einer Gesammtbevölke⸗ rung von 280 000 Seelen, unter denen sich 147 000 Industrielle, und unter diesen wieder 64 000 den eigentlichen Fabrik⸗ und Manufaktur⸗ gewerben Angehörende befinden, 39 Sparkassen mit 93 833 Einlegern und einem Einlagskapital von 23 500 000 Frceo. Der Kanton St. Gallen besitzt 23 Sparkassen mit 54 832 Einlegern und einem 8 Kapital von 32 500 000 Fres. bei einer Bevölkerung von 191 023 6 Einwohnern, unter denen 100 000 Industrielle oder speziell 42 650 Fabrikanten und Manufakturisten sind. Im Kanton Aargau, welcher 48 Sparkassen und 51 280 Einleger mit einem Guthaben von 25 000 000 Fres. besitzt, zählt man 88 968 Industrielle und unter 1 diesen 32 774 Fabrikanten und Manufakturisten. ““ 8 Die Betheiligung an den Sparkassen nach dem Verhältnisse zur Volkszahl berechnet, giebt für die Kantone folgende Reihenfolge, welche zugleich eine Bestätigung der obigen Bemerkung enthält, in⸗ dem die schweizer Kantone sich so ziemlich in derselben Ordnung be⸗ züglich ihrer industriellen Entwicklung aneinanderreihen:
Als Sparkasseneinleger erscheint in: Glarus jeder 2,60 Ein⸗ wohner, Zürich j der 3,05, Baselstadt jeder 3,18, Niedwalden jeder 3,26, St. Gallen jeder 3,48, Aargau jeder 3,88, Luzern jeder 3,89, Solothurn jeder 3,90, Genf jeder 4,15, Thurgau jeder 4,49, Bern jeder 4,95, Neuenburg jeder 5,05, Appenzell A. Rh. jeder 5,07, Schaff⸗ hausen jeder 5,11, Zug jeder 5,25, Baselland jeder 5,48, Waadt jeder 6,91, Uri jeder 7,10, Graubündten jeder 8,46, Schwyz jeder 10,10, Obwalden jeder 12,87, Freiburg jeder 21,72, Tessin jeder 36,79, Appenzell i. Rh. jeder 37,83, Wallis kein Einwohner.
Ihrer großen Mehrzahl nach verdanken die schweizer Spar⸗ kassen ihr Entstehen den Bemühungen einzelner Privatpersonen oder gemeinnützigen und Aktiengesellschaften; erst nach und nach nahmen sich die Gemeinde⸗ und Kantonsregierungen der Sache an. Man unterscheidet in der Schweiz gewöhnliche Sparkassen, Spar, und Leihkassen, Schul⸗ oder Jugendkassen, die aber später wieder eingingen, Fabrik⸗ und geschlossene Kassen; die Bestimmung der Mehrzahl dieser Kassen erhellt aus ihrem Namen. Die Verwaltung dieser 1 Anstalten ist durch die Art ihrer Gründung bedingt. Die Kosten der⸗ selben sind sehr gering (im Jahre 1872 von allen Kassen nur 874 119 Fres., mit einem Mobiliar von 49 852 Frcs. Werth), was sich zum Theil dadurch erklärt, daß die Angestellten in der Regel die Kassen nur als Ehrenamt verwalteten, und kein Gehalt dafür beanspruchten. 1
Bezüglich der Garantie, welche den Einlegern geboten wird, be⸗ steht dieselbe Verschiedenheit, wie bei der Gründung und Verwaltung der Sparkassen. Entweder sind es Gemeinden oder Kantonsregierun⸗- gen, oder es sind Privatpersonen oder Banken und Aktiengesellschaften, welche das eingelegte Kapital durch Bürgschaften oder durch ihre 8 eigenen Kapitalien sicherstellen; oder endlich ist es der Reservefond, der aus bestimmten Antheilen an den Einzahlungen gebildet wird. Letztere Art der Sicherstellung ist die am meisten verbreitete. Von den zu Ende des Jahres 1872 bestandenen 312 Sparkassen hatten 211 den Reservefond als Widerlage der Einzahlungen. Die Summe sämmtlicher Reservefonds in der Schweiz betrag nach den letzten Feststellungen 11 370 572 Fres. bei einem Einlagekapital von 288 836 442 Fres. 18
Der Zinsfuß, nach welchem die Spareinlagen vergütet werden, ist je nach Oertlichkeit und Anstalt verschieden. Derselbe schwankt zwischen 3 — 5 %; beträgt jedoch in der Regel 4 %. In gleicher Weise wie der Zinsfuß der Sparkassen wechselt auch die Wartezeit und der Rückzahlungstermin je nach der Anstalt. Der für den Be⸗ ginn der Verzinsung bestimmte Zeitpunkt tritt in den meisten Fällen einen Monat nach erfolgter Einzahlung ein, bei einigen Kassen schon mit dem ersten Tage. Der Rückzahlungstermin unterliegt denselben Schwankungen zwischen einem Tage und 6 Wochen. Das Minimum der Einzahlungen ist in der Regel auf 1—5 Fres. festgesetzt; die meisten Kassen setzen den Einzahlungen keine Schranken, einige aber bestimmen 1000 — 5000 Frcs. als höchste Einzahlung.
Was endlich die Verwendung der den Sparkassen anvertrauten Gelder betrifft, so wird im Allgemeinen der alte Grundsatz, das Geld in sicheren Hypotheken anzulegen, auch heute noch befolgt, und nur in einzelnen Ausnahmefällen das Geld in schweizerischen Staats⸗ oder Kantonalpapieren angelegt, daher betrug der gesammte Verlust, der die Sparkassen vom Jahre 1862—1872 getroffen hat, nur eine verhältnißmäßig geringe Summe (407 592 Fres.).
unst, Wissenschaft und Literatur.
Soeben erschien im Verlage von A. Gastewitz, Königlichem Hof⸗ und Verlagsbuchhändler in Wiesbaden: Der Selbst⸗ anwalt bei den deutschen Amtsgerichten in Civil⸗ prozeßsachen, Strafsachen und im Konkursver⸗ fahren, ein praktisches Handbuch für Jedermann, der vor den Amts⸗ und Schöffengerichten sich selbst vertreten, und die erforder⸗ lichen Klagen, Erklärungen und Anträge selbst anfertigen will oder muß“, bearbeitet von F. Fagiewicz, Kanzlei⸗Rath, Ober⸗ Sekretär des Königlichen Appellationsgerichts zu Wiesbaden. (25. Stereotypauflage. Preis brochirt 1 ℳ, gebunden 1. ℳ 30 ₰). — Das Buch enthält in populär gefaßter, leicht verständ⸗ licher Darstellung, das Verfahren vor den Amtsgerichten, welches durch eine große Zahl von Formularen zu Klagen, Erklärungen und Anträgen erläutert wird, nämlich: I. Civil⸗Prozeß⸗ Öund Mahnverfahren: 1) Zuständigkeit der Amtsgerichte; Gerichtsstand. 2) Ausschließung oder Ablehnung von Ge⸗ richtspersonen. 3) Das Mahnverfahren. 4) Der Prozeß⸗ gang im Allgemeinen (der Urkunden⸗ und Wechselprozeß; das Nichtigkeits⸗ und Restitutions⸗Verfahren; Entmündigungssachen; Berufung; Aufgebotsverfahren und Kraftloserklärung von Urkunden). 5) Die Zwangsvollstreckung. 6) Die Prozeßkosten (die Sicherheits⸗ leistung; das Armenrecht). 7) Entwürfe zu Klagen und Anträgen. II. Das Strafverfahren: 1) die Schöffengerichte (deren Kom⸗ petenz und Zusammensetzung; Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen; Hruptverfahren). 2) Von der Privatklage wegen Beleidigungen und Körperverletzungen. 3) Von der Neben⸗ klage. 4) Verfahren bei amtsrichterlichen Strafbefehlen. 5) Ver⸗ fahren nach vorangegangener polizeilicher Strafverfügung. .6) Ver⸗ fahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Er⸗ hebungen öffentlicher Abgaben und Gefälle. 7) Verfahren in Forst⸗ diebstahlssachen (in Preußen). 8) Wirederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens. ₰) Rechtsmittel, insbesondere Beschwerde und Berufung. 10) Strafvollstreckung. 11) Kosten in Strafsachen. III. Die deutsche Konkurs⸗ ordnung: 1) Das Konkursrecht (Allgemeine Bestimmungen; Erfüllung der Rechtsgeschäfte; Anfechtung; Aussonderung; Absonderung; Aufnehmung; Massegläubiger; Konkursgläubi⸗ ger). 2) Das Konkursverfahren (Allgemeine Bestimmungen; Eröffnungsverfahren; Theilungsmasse; Schuldenmasse; Ver⸗ theilung; Zwangsvergleich; Einstellung des Rherss6 besondere Bestimmungen). 3) Strafbestimmungen. — Beige ügt ist dem Werk noch ein Stempeltarif, der eine Uebersicht der am häufigsten ein⸗ tretenden Stempelgefälle in Preußen, sowie die im Reiche
geltenden Bestimmungen über die Wechselstempelsteuer und den